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V/0071/2017/2

Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begleitung des Jugendrates

Vorlagen 22.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3001 Zeichen

V/0071/2017/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begleitung des 
Jugendrates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die anliegende „Satzung für den Jugendrat der Stadt Mün s-
ter“ (Anlage 1) und die anliegende „Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster – 
Wahlordnung Jugendrat“ (Anlage 2) mit folgender Änderung in der Satzung für die Wahl des 
Jugendrates der Stadt Münster: 
 
§ 2 Wahlzeit  
Der Jugendrat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wah l-
zeit so lange im Amt, bis der neue Jugendrat zusammentritt. Die Wahlzeit endet spätestens 
am Ende des dritten Kalenderjahres, das auf das Wahljahr folgt. Die Wahl findet in der R e-
gel kurz vor Jahresende statt. 
 
sowie folgender, entsprechender Änderung in der Satzung für den Jugendrat der Stadt 
Münster: 
 
§ 1 Grundsatz 
(1) Zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an den komm unalen Willensbildungs-
prozessen bei spezifisch kinder - und jugendrelevanten Angelegenheiten wird jeweils für 
die Dauer von drei Jahren ein Jugendrat der Stadt Münster gebildet. Der Jugendrat der 
Stadt Münster ist die von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster gewählte Interes-
senvertretung der Kinder und Jugendlichen der Stadt Münster. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0071/2017/2 
Auskunft erteilt: 
Herr Kentrup 
Ruf: 
492-5894 
E-Mail: 
kentrup@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0071/2017/2 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit der Beschluss zur Wiedereinführung der Urnenwahl u m-
gesetzt ist. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl des Jugendrates im Jah r 2017 auf der Grundlage der 
geänderten „Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster – Wahlordnung Jugendrat“ 
durchzuführen. 
 
4. Der Sperrvermerk zur Aufstockung der Stelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendrates um 
10,5 Stunden auf 30 Stunden wird aufgehoben. 
 
5.  Die Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR24/0001/2016 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 15.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan für das Jahr 2017 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
und der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government haben die o. 
g. Änderung des Beschlussvorschlages empfohlen. Die Änderungen werden von der Verwaltung auf-
gegriffen und umgesetzt.  
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0071/2017/2
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37