V/0071/2017/2
Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begleitung des Jugendrates
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Beschlussvorlage
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V/0071/2017/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Änderung der Satzung, der Wahlordnung und Aufstockung der pädagogischen Begleitung des Jugendrates Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die anliegende „Satzung für den Jugendrat der Stadt Mün s- ter“ (Anlage 1) und die anliegende „Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster – Wahlordnung Jugendrat“ (Anlage 2) mit folgender Änderung in der Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster: § 2 Wahlzeit Der Jugendrat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Wah l- zeit so lange im Amt, bis der neue Jugendrat zusammentritt. Die Wahlzeit endet spätestens am Ende des dritten Kalenderjahres, das auf das Wahljahr folgt. Die Wahl findet in der R e- gel kurz vor Jahresende statt. sowie folgender, entsprechender Änderung in der Satzung für den Jugendrat der Stadt Münster: § 1 Grundsatz (1) Zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an den komm unalen Willensbildungs- prozessen bei spezifisch kinder - und jugendrelevanten Angelegenheiten wird jeweils für die Dauer von drei Jahren ein Jugendrat der Stadt Münster gebildet. Der Jugendrat der Stadt Münster ist die von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster gewählte Interes- senvertretung der Kinder und Jugendlichen der Stadt Münster. Vorlagen-Nr.: V/0071/2017/2 Auskunft erteilt: Herr Kentrup Ruf: 492-5894 E-Mail: kentrup@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0071/2017/2 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit der Beschluss zur Wiedereinführung der Urnenwahl u m- gesetzt ist. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl des Jugendrates im Jah r 2017 auf der Grundlage der geänderten „Satzung für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster – Wahlordnung Jugendrat“ durchzuführen. 4. Der Sperrvermerk zur Aufstockung der Stelle zur pädagogischen Begleitung des Jugendrates um 10,5 Stunden auf 30 Stunden wird aufgehoben. 5. Die Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR24/0001/2016 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 15.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan für das Jahr 2017 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government haben die o. g. Änderung des Beschlussvorschlages empfohlen. Die Änderungen werden von der Verwaltung auf- gegriffen und umgesetzt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0071/2017/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37