V/0632/2011
Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster
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Anlage 2
2034 Zeichen
AuFane Pr 1:8 2.1 2.2 m w 3.1 3.2 3.3 3.4 3:5 Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz Grundsätze Für besondere Dienste und vorbildliche Leistungen zum Wöhle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster, verleiht der Rat der Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien ein, Ehren- zeichen Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit einer entsprechenden Urkunde verliehen Die Auszeichnung trägt den Namen: Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz. Verfahren Die Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz - wird vom Rat der Stadt Münster verliehen. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster vorgenommen. Alle Geehrten erhalten eine Urkunde mit der Unterschrift des Oberstadtdirektors und des Oberbürgermeisters. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfähren Vorschlagsberechtigt ist jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Stadt Münster. Vorschlagsberechtigt sind darüber hinaus juristische Personen, Behörden, Verbände, Vereine, Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betäti- gungsfeld in Münster haben, Die Vorschläge sind an den Oberbürgermeister zu richten. Dieser übermittelt die Vorschläge dem Oberstadtdirektor zur Vorprüfung. Der Oberstadtdirektor erstellt die Ratsvorlage über die Ver- leihung der Münsternadel. Der Ältestenrat ist anzuhören. Beratung und Beschlußfassung im Rat finderin nichtöffentlicher Sitzung statt. Der Oberbürgermeister gibt die Namen der zu Ehrenden bekannt. 41 4.2 4.3 44 Verleihungsgrundsätze Geehrt werden kann der besondere Einsatz in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammen- lebens, insbesondere der soziale, Kulturelle, Sportliche und ökologische Eine Ehrung ist ausgeschlossen für den politischen, beruflichen und berufsständischen Einsatz Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch. Inkrafttreten Die Richtlinien treten zum 01.10.1993 in Kraft.
Anlage 1
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Aulagei Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster Münsternadel — Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz l. Grundsätze/Verfahren Der Rat der Stadt Münster verleiht nach Maßgabe dieser Richtlinien ein Ehrenzeichen. 2. Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit einer entsprechenden Urkunde mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin verliehen. 3. Die Auszeichnung trägt den Namen: Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz. 4. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster vorgenommen Il. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren 1. Vorschlagsberechtigt sind neben jeder natürlichen Person auch juristische Personen, Behörden, Verbände, Vereine, Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betätigungsfeld in Münster haben. 2. Die Vorschläge sind schriftlich mit vollständigen und aussagekräftigen Angaben und einer ausführlicher Begründung bis zum 31.05. eines jeden Jahres an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zu richten. Entsprechende Vordrucke werden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. \ 3. Alle fristgerecht eingegangenen Vorschläge werden dem Ältestenrat vorgelegt, Der Ältestenrat spricht Empfehlungen aus, auf dessen Basis der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt. Der Rat berät und beschließt über die Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung. 4. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin gibt die Namen der zu Ehrenden bekannt Ill. Verleihungsgrundsätze 4. Geehrt wird der auf die Stadt Münster bezogene, ehrenamtliche, gemeinwesenorientierte und außergewöhnliche persönliche Einsatz für die Stadtgesellschaft. Hierbei bleibt der politische, berufliche und berufsständische Einsatz außer Betracht. 2. Auf.die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch. IV. Inkrafttreten Die Richtlinien treten zum 01.01.2012 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0632/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent Oberbürgemeister Betrifft Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster "Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz" Beratungsfolge 21.09.2011 Rat Entscheidung 21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag Der als Anlage (Anlage 1) beigefügten Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehren- zeichens der Stadt Münster „Münsternadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz“ wird zugestimmt. Die neugefassten Richtlinien treten zum 01.01.2012 in Kraft. Kosten/Folgekosten Es entstehe n keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Anlass Die Münsternadel wird seit 1993 verliehen. Die bisherigen Verleihungsrichtlinien (Anlage 2) enthalten keine Festlegungen zum Antragsverfahren. Dies hat zur Folge, dass häufiger An- träge sehr kurzfristig vor der Entscheidung bei der Verwaltung eingereicht wurden und auch die „Qualität“ der Antragsbegründungen sehr unterschiedlich war. Daher hat der Rat beim Beschluss zur Verleihung der Münsternadel im vergangenen Jahr – nach Vorberatung im Äl- testenrat – beschlossen (Vorlage V/0779/2010), dass die Richtlinien überarbeitet werden sol- len. 2. Neufassung der Richtlinien Die Verwaltung hat die Richtlinien überarbeitet und in die Richtlinien insbesondere folgende Hinweise/Klarstellungen aufgenommen: Vorlagen-Nr.: V/0632/2011 Auskunft erteilt: Herr Uetz Ruf: 492 60 20 E-Mail: Uetz@stadt-muenster.de Datum: 22.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0632/2011 - Konkretisierung des „Vorschlagsrechtes“ (vgl. Neufassung der Richtlinien: „II Vorschlags- berechtigung/Prüfverfahren – Ziffer 1“) - Festlegungen zum Zeitpunkt der Antragstellung und zur Begründung (vgl. Neufassung der Richtlinien: „II Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren – Ziffer 2“) - Konkretisierung der Verleihungsgrundsätze dahingehend, dass eine Ehrung für den au- ßergewöhnlichen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft ausgesprochen werden kann. Bislang war nach den Verleihungsrichtlinien ein „über das übliche Maß hinaus ge- hende ehrenamtliche Engagement“ verlangt worden (vgl. Neufassung der Richtlinien: „III Verleihungsgrundsätze - Ziffer 1“). Mit den Vorgaben zum Verleihungsverfahren (Abgabezeitpunkt, aussagekräftige Begrün- dung) erwartet die Verwaltung eine größere Verfahrenssicherheit und eine bessere „Bewert- barkeit“ der eingereichten Anträge. Durch die Anpassung der Verleihungsgrundsätze (vgl. Neufassung der Richtlinien: „III Ver- leihungsgrundsätze - Ziffer 1“) soll die „Wertigkeit“ der Münsternadel betont werden. Die Neufassung der Richtlinien sind dem Ältestenrat in seiner Sitzung am 13.07.2011 vorge- stellt worden. Der Ältestenrat hat keine Einwände gegen die Neufassung der Richtlinien er- hoben. Bei Zustimmung des Rates treten die Richtlinien zum 01.01.2012 in Kraft und werden für das Verleihungsverfahren der Münsternadel für das Jahr 2012 angewandt. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0632/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37