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V/0632/2011

Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster

Vorlagen 22.08.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2011, TOP 24

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

2034 Zeichen

AuFane Pr

1:8

2.1

2.2

m
w

3.1

3.2

3.3

3.4

3:5

Richtlinien für die
Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster

Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz

Grundsätze

Für besondere Dienste und vorbildliche Leistungen zum Wöhle der Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Münster, verleiht der Rat der Stadt Münster nach Maßgabe dieser Richtlinien ein, Ehren-

zeichen
Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit einer entsprechenden Urkunde verliehen

Die Auszeichnung trägt den Namen: Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen
Einsatz.

Verfahren

Die Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz - wird vom Rat der Stadt

Münster verliehen.
Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster vorgenommen.

Alle Geehrten erhalten eine Urkunde mit der Unterschrift des Oberstadtdirektors und des

Oberbürgermeisters.

Vorschlagsberechtigung/Prüfverfähren

Vorschlagsberechtigt ist jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Stadt Münster.

Vorschlagsberechtigt sind darüber hinaus juristische Personen, Behörden, Verbände, Vereine,
Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betäti-

gungsfeld in Münster haben,

Die Vorschläge sind an den Oberbürgermeister zu richten. Dieser übermittelt die Vorschläge dem
Oberstadtdirektor zur Vorprüfung. Der Oberstadtdirektor erstellt die Ratsvorlage über die Ver-

leihung der Münsternadel.

Der Ältestenrat ist anzuhören. Beratung und Beschlußfassung im Rat finderin nichtöffentlicher
Sitzung statt.

Der Oberbürgermeister gibt die Namen der zu Ehrenden bekannt.

41

4.2

4.3

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Verleihungsgrundsätze

Geehrt werden kann der besondere Einsatz in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammen-
lebens, insbesondere der

soziale,
Kulturelle,
Sportliche und

ökologische

Eine Ehrung ist ausgeschlossen für den politischen, beruflichen und berufsständischen Einsatz

Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.

Inkrafttreten

Die Richtlinien treten zum 01.10.1993 in Kraft.

Anlage 1

1969 Zeichen

Aulagei

Richtlinien für die
Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster
Münsternadel — Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz

l. Grundsätze/Verfahren

Der Rat der Stadt Münster verleiht nach Maßgabe dieser Richtlinien ein Ehrenzeichen.

2. Das Ehrenzeichen wird als Wappennadel und mit einer entsprechenden Urkunde mit der
Unterschrift des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin verliehen.

3. Die Auszeichnung trägt den Namen: Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen
bürgerschaftlichen Einsatz.

4. Die Ehrung wird durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Münster
vorgenommen

Il. Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren

1. Vorschlagsberechtigt sind neben jeder natürlichen Person auch juristische Personen,
Behörden, Verbände, Vereine, Vereinigungen und Initiativen unabhängig von der
Rechtsform, die ihren Sitz oder ihr Betätigungsfeld in Münster haben.

2. Die Vorschläge sind schriftlich mit vollständigen und aussagekräftigen Angaben und einer
ausführlicher Begründung bis zum 31.05. eines jeden Jahres an den
Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zu richten. Entsprechende Vordrucke werden
von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. \

3. Alle fristgerecht eingegangenen Vorschläge werden dem Ältestenrat vorgelegt, Der
Ältestenrat spricht Empfehlungen aus, auf dessen Basis der Oberbürgermeister/die
Oberbürgermeisterin eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt. Der Rat berät und
beschließt über die Vorlage in nichtöffentlicher Sitzung.

4. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin gibt die Namen der zu Ehrenden bekannt

Ill. Verleihungsgrundsätze

4. Geehrt wird der auf die Stadt Münster bezogene, ehrenamtliche, gemeinwesenorientierte
und außergewöhnliche persönliche Einsatz für die Stadtgesellschaft. Hierbei bleibt der
politische, berufliche und berufsständische Einsatz außer Betracht.

2. Auf.die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
IV. Inkrafttreten

Die Richtlinien treten zum 01.01.2012 in Kraft.

Beschlussvorlage

3116 Zeichen

V/0632/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehrenzeichens der Stadt Münster 
"Münsternadel - Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Rat Entscheidung
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der als Anlage (Anlage 1) beigefügten Neufassung der Richtlinien für die Verleihung des Ehren-
zeichens der Stadt Münster „Münsternadel – Ehrung für vorbildlichen bürgerschaftlichen Einsatz“ 
wird zugestimmt. Die neugefassten Richtlinien treten zum 01.01.2012 in Kraft.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehe
n keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass
 
 
Die Münsternadel wird seit 1993 verliehen. Die bisherigen Verleihungsrichtlinien (Anlage 2) 
enthalten keine Festlegungen zum Antragsverfahren. Dies hat zur Folge, dass häufiger An-
träge sehr kurzfristig vor der Entscheidung bei der Verwaltung eingereicht wurden und auch 
die „Qualität“ der Antragsbegründungen sehr unterschiedlich war. Daher hat der Rat beim 
Beschluss zur Verleihung der Münsternadel im vergangenen Jahr – nach Vorberatung im Äl-
testenrat – beschlossen (Vorlage V/0779/2010), dass die Richtlinien überarbeitet werden sol-
len. 
 
2. Neufassung der Richtlinien
 
 
Die Verwaltung hat die Richtlinien überarbeitet und in die Richtlinien insbesondere folgende 
Hinweise/Klarstellungen aufgenommen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0632/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492 60 20 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0632/2011 
- Konkretisierung des „Vorschlagsrechtes“ (vgl. Neufassung der Richtlinien: „II Vorschlags-
berechtigung/Prüfverfahren – Ziffer 1“) 
 
- Festlegungen zum Zeitpunkt der Antragstellung und zur Begründung (vgl. Neufassung der 
Richtlinien: „II Vorschlagsberechtigung/Prüfverfahren – Ziffer 2“) 
 
- Konkretisierung der Verleihungsgrundsätze dahingehend, dass eine Ehrung für den au-
ßergewöhnlichen persönlichen Einsatz für die Stadtgesellschaft ausgesprochen werden 
kann. Bislang war nach den Verleihungsrichtlinien ein „über das übliche Maß hinaus ge-
hende ehrenamtliche Engagement“ verlangt worden (vgl. Neufassung der Richtlinien: „III 
Verleihungsgrundsätze  - Ziffer 1“). 
 
Mit den Vorgaben zum Verleihungsverfahren (Abgabezeitpunkt, aussagekräftige Begrün-
dung) erwartet die Verwaltung eine größere Verfahrenssicherheit und eine bessere „Bewert-
barkeit“ der eingereichten Anträge.  
 
Durch die Anpassung der Verleihungsgrundsätze (vgl. Neufassung der Richtlinien: „III Ver-
leihungsgrundsätze - Ziffer 1“) soll die „Wertigkeit“ der Münsternadel betont werden.  
 
Die Neufassung der Richtlinien sind dem Ältestenrat in seiner Sitzung am 13.07.2011 vorge-
stellt worden. Der Ältestenrat hat keine Einwände gegen die Neufassung der Richtlinien er-
hoben.  
 
Bei Zustimmung des Rates treten die Richtlinien zum 01.01.2012 in Kraft und werden für das 
Verleihungsverfahren der Münsternadel für das Jahr 2012 angewandt.  
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0632/2011
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37