V/0729/2015
Antrag der SPD-Fraktion A-R/0042/2015 "Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung"
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Anlage-1_SPD_a-r-0042-2015_Kita-Ausbauoffensive
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2015 Antrag Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster startet eine Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung, bei der folgende Grundsätze bei der Schaffung neuer Kindertagesstätten berücksichtigt werden: 1. Der Bau neuer Kindertageseinrichtungen erfolgt in Zukunft verstärkt durch private Träger. Die Räume werden im Anschluss im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages vom Träger der Kindertageseinrichtung (höchstens) zum Preis der Mietpauschalen nach KiBiz angemietet. 2. Für Kindertageseinrichtungen wird einmalig ein Standardmodell / eine Standardbauform entwickelt, nach dem / nach der in Zukunft soweit möglich neue Einrichtungen erstellt werden. Auf (Architekturwettbewerbe und) individuelle architektonische Planungen für jeden Standort wird verzichtet. 3. Neben den vorgegebenen Raumprogrammen werden bei der Standardbauform immer die Belange der Inklusion mit berücksichtigt. 4. Zur Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven für die Bedarfe bei Angeboten der Kindertagesbetreuung werden die bezirksbezogenen Workshop-Prozesse unter Beteiligung von Verwaltung, Politik, Schulen und Kita-Trägern vor Ort genutzt. Dort werden quartiersbezogene Konzepte für Kinder unter sechs Jahren sowie für Schülerinnen und Schüler im Grundschulbereich entwickelt. Hier werden die Stadtbezirke Mitte, Südost und Hiltrup vorrangig behandelt. 5. Zur Nutzung von Synergieeffekten wird im Stadtteil die enge Anbindung von Kita und Grundschule mitbedacht. Dabei wird geprüft, ob die gemeinsame Nutzung von Küchenräumen, Sanitärräumen und Sporträumen möglich ist. 6. Die weiteren Modelle der Kindertagesbetreuung, wie Tagespflege, Großtagespflege und betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung werden weiterhin unterstützt und ausgebaut. 2 Begründung: Bis zum Jahr 2020 werden in Münster ungefähr eintausend Kinder unter drei Jahren und ebenso eintausend Kinder von drei bis sechs Jahren mehr leben. Die Zahl der Kinder, die als Flüchtlinge in die Stadt kommen, ist bei dieser Planung noch nicht berücksichtigt. Zudem zeigen langfristige Prognosen, dass diese Entwicklungen nicht nur vorübergehend sind, sondern die Münsteraner Bevölkerung langfristig deutlich ansteigen wird. Jedes der über dreijährigen Kinder und mehr als die Hälfte der unter dreijährigen Kinder in Münster wird einen Kinderbetreuungsplatz benötigen. Bei einer flächendeckenden Versorgung mit Betreuungsplätzen müssen zudem noch größere Kapazitäten geschaffen werden, um ein Betreuungsangebot vor Ort sicher zu stellen. Schon aktuell ist es nicht möglich für jedes Kind in Münster ein Betreuungsangebot vor Ort zu gewährleisten. Auf die Stadt Münster kommen daher sehr große Herausforderungen beim Bau von Kindertageseinrichtungen zu. Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für Kinder gehört zu den wichtigsten Aufgaben, denen sich die Stadt Münster stellen muss. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch zum guten Aufwachsen in Münster gehören bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und von vielfältigen Trägern angeboten. Münster muss sich dem Wachstum stellen und seine Anstrengungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertageseinrichtungen weiter steigern. Es ist notwendig vielfältige Betreuungsangebote in wenigen Jahren zu schaffen. Die Verwaltung hat den Ausbau der Betreuungsangebote bisher sehr frühzeitig geplant und erfolgreich durchgeführt. Den weiteren beträchtlichen Ausbau dieser Infrastruktur kann die Stadt Münster jedoch nur schwer alleine bewältigen. Durch das Wachstum der Stadt ist es zusätzlich erforderlich, den notwendigen Wohnraum für Familien zu schaffen und deutlich in den Ausbau der Schulen zu investieren. Die städtische Gesellschaft Wohn- und Stadtbau muss sich auf die Schaffung preiswerten Wohnraums konzentrieren, da für diese Aufgabe kaum private Investoren zur Verfügung stehen. Um die dringend notwendigen Kindertagesstätten zu errichten sollte die Stadt Münster daher private Partner und Träger suchen, die für die Stadt die Kindertagesstätten errichten. Der Betrieb der Einrichtungen soll weiterhin durch bewährte Trägerorganisationen erfolgen, die über ein geeignetes pädagogisches Konzept sowie gute Vernetzungsstrukturen im jeweiligen Quartier verfügen. Es ist zwar schön, aber nicht notwendig bei jedem Bau einer neuen Kindertagesstätte in Gänze neue architektonische Planungen anzufertigen. Jede Kindertagesstätte kann aufbauend auf einem geplanten Standardmodell errichtet werden. Dieses Modell berücksichtigt selbstverständlich die vorgegebenen Raumprogramme und die Bedarfe der Inklusion mit. Das Modell der Standardbauformen wird bereits bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erfolgreich genutzt. Die individuelle Ausgestaltung der Einrichtung erfolgt anschließend durch den Träger der Kindertageseinrichtung, aufbauend auf seinem pädagogischen Konzept. Es ist geplant in jedem Stadtbezirk Workshop-Prozesse zu installieren, bei denen unter 3 Einbeziehung von Politik, Verwaltung und Schulen Konzepte zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler im Grundschulbereich entwickelt werden. Die Bedarfe der Kindertagesbetreuung sollen dabei mit berücksichtigt werden. Da vielfältige Vernetzungsgeflechte zwischen Grundschule und Kindertagesstätte bestehen und auch notwendig sind, ist es sinnvoll die Planungen gemeinsam im Stadtteil abzustimmen. Wo möglich kann und sollte die Anbindung einer Kita an eine Grundschule auch so eng sein, dass eine gemeinsame Nutzung von Räumen angestrebt wird. gez. Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kerstin g Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnk e Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Lieke fedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger St einmann Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olber g Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0729/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der SPD-Fraktion A-R/0042/2015 "Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung" Beratungsfolge 28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die im Antrag genannten Punkte 1 – 6 (Anlage 1) aufgegriffen und hinsichtlich ihrer Bedarfsgerechtigkeit und praktikablen Um- setzbarkeit geprüft werden. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt dabei zur Kenntnis, dass die Punkte 1 – 3, die sich mit der Erstellung von Kitas durch Investoren / private Träger sowie bei der Entwick- lung von Standardmodellen / Standardbauformen unter Berücksichtigung der Barierrefrei- heit befassen, im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Vorlage V/0674/2015 – „Weniger Kosten, weniger Sorgen – Kita-Investorenmodelle ermöglichen“ (Beschluss vom 09.09.2015) geprüft wird (Anlage 2). 3. Die Antragsanliegen im Zusammenhang mit den Punkten 4 (bezirksbezogene Workshop- Prozesse unter Berücksichtigung der Kindertagesbetreuungsbedarfe) und 5 (Synergien durch enge Anbindung von Kita und Schule) werden durch eine angemessene und prakti- kable Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe an den Grundschulentwicklungs-Workshop- Prozessen und eine Weiterentwicklung einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwick- lungsplanung umgesetzt. 4. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt abschließend zur Kenntnis, dass neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung in Kitas besonders die Angebote Kindertagespflege / Großtagespflegestelle sowie die betriebliche Kindertagesbetreuung weiterhin einen gro- ßen Stellenwert haben. Vorlagen-Nr.: V/0729/2015 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0729/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dieser Verfahrensvorlage sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Begründung: 1. Antragsanliegen Der Antrag der SPD-Fraktion „Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung“ (Anlage 1) enthält ein zu prüfendes Maßnahmepaket mit folgenden zusammengefassten Maßnahmen: Kitas werden verstärkt durch private Investoren errichtet und für neue Kitas wird ein Stan- dardmodell und eine Standardbauform inkl. der Berücksichtigung der baulichen Anforderun- gen von Inklusion entwickelt (Antragspunkte 1 – 3), bei der Kita-Bedarfsplanung werden bezirksbezogene Workshop-Prozesse berücksichtigt und eine enge räumliche Anbindung von Kita und Grundschule mit der Möglichkeit der gemeinsa- men Nutzung von Räumen angestrebt (Antragspunkte 4 und 5) und die bereits bestehenden Kindertagesbetreuungsformen von Kindertagespflege, Großtages- pflegestellen und betrieblicher Kindertagesbetreuung werden weiter ausgebaut (Antragspunkt 6). Dadurch soll folgenden Anforderungen beim Ausbau der Kindertagesbetreuung angemessen und zielgerichtet entsprochen werden: die demografische Entwicklung mit einem prognostizierten Anstieg der u3- und der ü3-Kinder um jeweils rd. 1.000 Kinder bis zum Jahr 2020, die steigende Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingskindern, die zunehmenden Bedarfe nach Kindertagesbetreuungsangeboten – insbesondere für u3- Kinder im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Familie und Arbeit bzw. Ausbildung, vergleichbare und ausgeglichene Versorgungsquoten in allen Stadtteilen und Wohnbereichen von Münster, flexiblere Angebotszeiten in der Kindertagesbetreuung und Berücksichtigung von Ausbauerfordernissen in allen Bereichen der sozialen Infrastruktur (Flä- chenkonkurrenzen) 2. Umsetzungsverfahren Antragspunkte 1 - 3 Die Verwaltung schlägt vor, die Antragsanliegen, die sich mit dem Errichtungsverfahren durch In- vestoren und auf der Grundlage von Standardmodellen beziehen (Punkte 1 – 3 des Antrages), im - 3 - V/0729/2015 Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Vorlage V/0674/2015 (Anlage 2) zu bearbeiten. Es ist beschlossen worden, „dass die Verwaltung die Thematik der Errichtung von Kitas im Rah- men einer immobilienwirtschaftlichen Konzeptvorlage, die die bei der Errichtung von Kitas zu be- rücksichtigenden Aspekte beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen wird.“ Eine entsprechende Konzeptvorlage ist bereits unter Federführung vom Amt für Immobilienma- nagement in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in der Erstellung. Antragspunkte 4 und 5 Die Kinder- und Jugendhilfe beteiligt sich angemessen an den Grundschulentwicklungsplanungen (bezirksbezogene Workshop-Prozesse). Mittlerweile hat bereits ein Bezirks-Workshop in Hiltrup unter Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe stattgefunden. Es ist darüber hinaus vorgesehen, im Rahmen der Weiterentwicklung einer integrierten Jugendhil- fe- und Schulentwicklungsplanung die Bedarfsplanungen in beiden Arbeitsfeldern stärker aufei- nander zu beziehen und zu synchronisieren. Bezogen auf die enge Anbindung von Kita und Schule gibt es verschiedene synergetische Nut- zungsformen wie z.B. die Nachfolgenutzung eines Schulgebäudes für Kitazwecke (teilweise bei gleichzeitiger Nutzung des Gebäudes für noch bestehende schulische Zwecke) oder Kita und Schule nutzen dieselbe Fläche. In Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung werden weitere Anbindungen unter Berücksich- tigung der jeweiligen eigenständigen Anforderung und der Betriebsgenehmigung geprüft. Antragspunkt 6 Mit 1.130 u3-Plätzen in der Kindertagespflege hat diese Betreuung in Münster bereits eine große Bedeutung für ein bedarfsgerechtes Kindertagesbetreuungsangebot. Dabei spielen auch die Großtagespflegestellen (GTP) – auch für die betriebliche Kindertagesbe- treuung – eine große Rolle. Der aktuelle Kindertagesbetreuungsbericht weist im Zeitraum von 2013 bis 2015 ein Anwachsen der GTP von 200 auf 317 Plätze aus. Mit insgesamt 444 betrieblichen Kindertagesbetreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertages- pflege besteht in Münster bereits eine gute Grundlage für die Betriebe und Unternehmen. Alle genannten Betreuungsformen werden im Rahmen der Gesamtausbauplanungen ständig wei- terentwickelt. 3. Weiteres Verfahren Die Verwaltung wird über die Umsetzung des Maßnahmepaketes im Rahmen der noch zu erstel- lenden Konzeptvorlage (sh. Beschlusspunkt 1) und jährlich über die jeweiligen Kindertagesbetreu- ungsberichte informieren. Soweit neue Kitas errichtet werden, werden die jeweiligen Antragsinhalte im Rahmen der einzel- nen Errichtungsbeschlussvorlagen dargestellt. - 4 - V/0729/2015 I.V. Gez. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: 1: Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0042/2015 – „Ausbauoffensive Kindertagesbetreuung“ 2: Vorlage V/0674/2015
Anlage-2_Verfahrensvorlage_V-0674-2015
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V/0674/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Antrag der FDP-Fraktion an den Rat A-R/0034/2015 "Weniger Kosten, weniger Sorgen - KiTa- Investorenmodelle ermöglichen" Beratungsfolge 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Thematik der Errichtung von Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer immobilienwirtschaftlichen Konzept- vorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtigenden Aspekten beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen wird. Im Rahmen dieser Konzeptvorlage wird insbe- sondere auch die Frage der Eigenerstellung von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt bzw. die Erstellung in Investorenmodellen dargestellt, so dass somit auch inhaltlich auf den Antrag A- R/0034/2015 (siehe Anlage) eingegangen wird. Begründung: Mit dem A -R/0009/2012 vom 27.02.2012 „Weniger Kosten, weniger Sorgen – KiTa- Investorenmodelle ermöglichen“ hatte die FDP -Ratsfraktion einen inhaltlich identischen A ntrag gestellt. Die Beschlussvorlage V/0777/2012 vom 16.10.2012 zu diesem Antrag, mit dem die Ve r- waltung beauftragt werden sollte, die Einzelpunkte des Antrages zu prüfen, wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.11.2012 bei Fürstimmen (OB, CDU, FDP, UWG/ÖDP) und Gege n- stimmen (SPD, Die Grünen/GAL, DIE LINKE) abgelehnt. Insbesondere im Jahr 2012 waren die Thematik der Schaffung von Kindertageseinrichtungen und die damit verbundenen vielfältigen Fragestellungen ständiger Diskussionspunkt in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen u nd Liegenschaften. Die Verwa ltung hatte daher, u.a. in den Sitzungen des politischen Arbeitskreises „Strategisches Flächenmanagement“ am 07.05.2012 und 05.11.2012, die Aspekte Systematik KiTa-Förderung Beschaffungsvarianten für die Errichtung von KiTas Beschaffungsvariante Investorenmodell: Kostenvergleich Stadt / Investor Standards Vorlagen-Nr.: V/0674/2015 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0674/2015 ausführlich dargestellt und erläutert (die Unterlagen wurden den Sitzungsteilnehmern, den Frakt i- onsgeschäftsstellen als auch den Ratsgruppen zur Verfügung gestellt). Da die Thematik nach wie vor von hoher Aktualität geprägt ist, wird die Verwaltung die Gesamts i- tuation im Rahmen einer Konzeptvorlage, die die bei der Errichtung von KiTas zu berücksichtige n- den Aspekte beleuchtet und Handlungsempfehlungen aufzeigt, darstellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Inhalte des Antrages A-R/0034/2015 eingegangen. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0729/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37