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V/0240/2019

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Münster

Vorlagen 06.03.2019

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Prüfbericht-JA-2017-mit-Lagebericht_Endfassung

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Ansehen

Anlage A

1801 Zeichen

Anlage A zur V/0240/2019 
Kurzüberblick 
 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
 
Teilziele: 
 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass 
 
-     der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
 
-     die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und 
 
-     der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in  Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung 
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
 
Zielerreichung: 
 
Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Münster vom 
Rat bestätigt und dem Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Ent-
lastung erteilt. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein

Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

5197 Zeichen

V/0240/2019 
V/0240/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2017 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 3.553.532.132,20 € und einem Jahresüberschuss von 9.364.295,51 € 
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung – 
GO NRW). 
 
2.  Der Jahresüberschuss von 9.364.295,51 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2017 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs.  1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 10.09.2018 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
Rat in der Sitzung am 10.10.2018 (Vorlage Nr. V/0871/2018) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem . § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
12.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492 1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0240/2019 
 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehe n waren die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresa b-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende V orstellung von der Vermögens-, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2 017 durchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, 
die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter 
Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von e i-
nem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2017 zwingend 
erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Ra hmen 
der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf 
den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage 
V/0871/2018 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 den Bericht über die Pr ü-
fung des Jahresabschlusses 2017 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestä tigungsvermerk ang e-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2017 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
Verwendung des Jahresüberschusses 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s-
ses auch über die Behandlung des Jahresüberschusses. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt 
Münster nicht den nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag erreicht hat, wird der Ja h-
resüberschuss 2017 i. H. v. 9.364.295,51 € der Ausgleichsrücklage zugeführt. Die buchungstec h-
nische Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017

Prüfbericht-JA-2017-mit-Lagebericht_Endfassung

296839 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Jahresabschlusses 
 
 der Stadt Münster zum 31.12.2017 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Wolbecker-Straße 284 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ....................................................................................... 4 
2 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 5 
3 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 5 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......................................................................................... 6 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR ........................................................... 6 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................... 7 
6.1 Vorjahresabschluss 2016 ........................................................................................................ 7 
6.2 Organisation der Buchhaltung ................................................................................................. 7 
6.3 Inventur .................................................................................................................................... 8 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2017 .................................................................. 10 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................. 10 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ....................................... 11 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ............................................................................ 12 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses ........................................................... 12 
6.8.1 Feststellungen zur Bilanz .................................................................................................. 13 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel .................................................................... 14 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung .............................................................................. 14 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung ............................................................................... 15 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung .................................................................................. 16 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ...................................................................................... 17 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 ..................... 18 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2017 ................................................................................. 23 
9 Finanzrechnung und Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 ............................... 73 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2017 .................................................. 74 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO ............................................... 75 
12 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 75 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Bilanz 
- Forderungsspiegel 
- Verbindlichkeitenspiegel 
- Anlagenspiegel 
- Ergebnisrechnung 
- Finanzrechnung 
- Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen 
 
Aus der Prüfung des Jahresabschlusses 201 7 lassen sich folgende Kernaussagen zu-
sammenfassen: 
 
- Das Haushaltsjahr 201 7 schließt mit einem Überschuss i.H.v. 9.364.295,51 € (Vor-
jahr: 10.698.224,12 €) ab. Im Vergleich zur Haushaltsplanung ist das Jahresergebnis 
um 88.906.148,34 € (Vorjahr: 43.804.992,08 €) besser ausgefallen. 
 
- Aufgrund d er besonderen Vorgaben des 1. NKF -Weiterentwicklungsgesetzes sind 
Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der Veräußerung von Anlageve r-
mögen sowie Wertveränderungen bei den Finanzanlagen unmittelbar mit der Allge-
meinen Rücklage zu verrechnen. Im Jahr 2017 wurden Erträge i.H.v. 4.604.382,02 € 
und Aufwendungen i.H.v. 3.298.889,43 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Unter Berücksichtigung dieser 
außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Verrechnungen , die mit einem 
Saldo von 1.305.492,59 € abschließen, ermittelt sich ein betriebswirtschaftliches Er-
gebnis von 10.669.788,10 €. In diesem Ausmaß wuchs das städtische Eigenkapital 
und erreicht am Ende des Haushaltsjahres 2017 einen Stand von 749.147.301,69 €. 
 
- Mit diesem Er gebnis ist im Ha ushaltsjahr 2017 zwar erneut der Haushaltsausgleich 
im Sinne des § 75 Abs. 2 GO NRW gelungen . In Anbetracht des knappen Jahres-
überschusses (0,9  % der ordentlichen Erträge ) b esteht für die Haushaltsführung 
schon aufgrund der allgemeinen Tarif- und Preisentwicklung weiterhin ein erheblicher 
Konsolidierungsdruck. 
 
- Vergleicht man im Übrigen die Höhe des Eigenkapitals am Ende des Haushaltsja h-
res 2017 mit dem Stand aus der Eröffnungsb ilanz zum 01.01.2008, dann stellt man 
fest, dass d ie Ausgangslage mit einem Eige nkapitalbestand i.H.v. 832.522.332,08 € 
noch nicht wieder erreicht ist. Seit der Umstellung der Haushaltsführung auf NKF 
verminderte sich das Eigenkapital der Stadt Münster nominal um 83.375.030,39 € 
(10,1 %). 
 
- Wie im Vorjahr profitierte auch das Jahresergebnis 2017 erneut von der insgesamt 
guten Wirtschaftslage der in der Stadt Münster angesiedelten Gewerbebetriebe. D as 
Aufkommen der Gewerbesteuer lag deutlich über den Erwartungen  (+ 35 Mio. € g e-
genüber dem Planansatz). Daneben fiel das Finanzergebnis besser aus als erwartet, 
was insbesondere auf eine höhere Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland 
Ost zurückzuführen ist.  Weiterhin blieben die Aufwendungen für Sach - und Dienst-
leistungen beträchtlich hinter den geplanten Haushaltsansätzen zurück. Die Ein spa-
rungen beruhen in erster Linie darauf, dass die Haushaltsmittel für Unterhaltungs-
maßnahmen im Jahr 2017 zwar auf Grund der erteilten Aufträge gebunden waren, 
die Umsetzung der Maßnahmen allerdings erst im nachfolgenden Jahr stattfindet . 
Diese Unterhaltungsmaßnahmen werden sich in der Ergebnisrechnung des Jahres 
2018 niederschlagen. 
 
- Für den Jahresabschluss 2017 erteilte d as AWR den uneingeschränkten Bestät i-
gungsvermerk. Die festgestellten Mängel entwickelten einzeln und zusammen nicht 
das Gewicht, das eine unmittelbare Korrektur der Jahresendergebnisse rechtfertigen 
würde, denn die Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere im Hinblick auf 
Haushaltsausgleich und Nachhaltigkeit der Haushaltsführung werden hierdurch nicht 
wesentlich beeinflusst. Im Übrigen wurden die Hinweise aus der Prüfung - soweit es 
für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung erforderlich war - im Laufe des Jahres 
2018 aufgegriffen und umgesetzt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
- Der Jahresabschluss 201 7 umfasst die gesetzlich geforderten Bestandteile wie B i-
lanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Lagebericht und 
Anhang. Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Verständnis der Rec h-
nungsergebnisse und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der 
Stadt Münster sowie ihre Liquid ität erforderlichen Informationen enthalten . Sie stim-
men mit der Buchführung der Stadt Münster überein. 
 
 
2 Vorbemerkungen 
 
Am 10.09.2018 stellte der Kämmerer der Stadt Münster den Jahresabschluss 201 7 ge-
mäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW auf und der Oberbürgermeister bestätigte 
den Entwurf des Jahresabschlusses. Den bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 
2017 legte die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 10.10.2018 zur 
Kenntnisnahme vor. Der Rat der Stadt Münster verwies den Entwurf  zwecks Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss (V/0871/2018). 
 
Zu Beginn der Prüfung stand fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss frühestens in 
seiner 1. Sitzung im Jahr 2019 (20.02.2019) über die Bestätigung des Jahresabschlusses 
entscheiden kann. 
 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine Frist von drei Monaten nach Ablauf 
des Haushaltsjahres vorgesehen (§  95 GO NRW). Danach hat der Rat bis zum 31.12. 
des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungspr ü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss festzustellen (§ 96 GO NRW). 
 
Aus der Fristüberschreitung ergeben sich unmittelbar keine Rechtsfolgen. 
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Münster ist vom Rechnungsprüfungsausschuss ge-
mäß § 101 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden -, Ertrags - und Finanzlage der Stadt 
Münster vermittelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung der 
Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Re-
vision der Stadt Münster (AWR). 
 
Die Prüfung nach § 101 GO NRW hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmu n-
gen beachtet worden sind. Dies betrifft allerdings nur solche Regelungen, die sich unmit-
telbar auf die Haushaltsführung der Stadt Münster beziehen. 
 
Soweit nicht im Vorfeld schon berücksichtigt, sind ferner die Buchführung, die Inventur, 
das Inventar und die Ü bersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Verm ö-
gensgegenstände in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen. 
 
Des Weiteren ist der Lagebericht darauf hin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in 
Einklang steht und ob seine sonstige n Angaben eine zutreffende Vorstellung von der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermitteln. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung  ist ein Prüfungs-
bericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versa-
gung aufzunehmen ist.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte den Entwurf des Jahresabschlusses 201 7 gemäß § 101 GO NRW so-
wohl formell als auch materiell. 
 
Die Prüfung wurde in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland 
e.V. (IDW) festgelegten Standards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 
von Gebietskörperschaften durchgeführt. 
 
Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte berücksichtigte das AWR, dass es wäh-
rend der unterjährigen Prüfung en der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wir t-
schaftlichkeit von Geschäftsvorfällen in der Stadtverwaltung Münster keinen Anlass gab, 
die Ordnungsmäßigkeit der dezentral organisierten Buchführung anzuzweifeln. 
 
Ferner geht es b ei der Jahresabschlussprüfung des AWR vorrangig nicht darum , jeden 
einzelnen Fehler zu erkennen  und zu korrigieren , sondern vielmehr diejenigen Sachve r-
halte zu ermitteln und auszuräumen, die sich wesentlich auf die Gesamtaussage des Jah-
resabschlusses 201 7 auswirken und daher eine unmittelbare Korrektur des Jahresa b-
schlusses erforderlich machen. 
 
Die Jahresabschlussprüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße g e-
gen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlic hen Ver-
hältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, hä t-
ten erkannt und aufgedeckt werden können. 
 
Für die vom AWR durchzuführenden Arbeiten bzw. die in Bezug auf das jeweilige Prüffeld 
abzuarbeitenden Fragestellungen wu rden neben den Prüfungsstandards des IDW auch 
die Hinweise des Deutschen Städtetages zur Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die 
einschlägigen Empfehlungen der KGSt berücksichtigt. 
 
Die Prüftätigkeiten erstreckten sich vorrangig auf den Zeitraum von November bis De-
zember 2018 und wurden arbeitsteilig organisiert. Der gesetzliche Prüfungsauftrag wurde 
in sinnvolle Aufgabenbereiche bzw. Abschnitte gegliedert und den jeweiligen Prüfern des 
AWR zur Bearbeitung zugeordnet. 
 
Vor Aufnahme der Prüftätigkeiten entwickelte das zuständige Prüferteam für das jeweilige 
Prüffeld eine Prüfungsstrategie und erstellte ein individuelles Konzept, in dem die Zielrich-
tung der Prüfung und die Vorgehensweise des Prüfteams festgelegt wurden. 
 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch d ie Prüfungsergebnisse zu den verschiedenen 
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken dokumentier t und bei Bedarf mit 
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen während der Prüfung erörtert. 
 
 
5 Grundsätzliches zur Berichterstattung durch das AWR 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschlussprü-
fung erfolgt in Anlehnung an die vom I DW festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger 
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ (IDW PS 450). 
 
Das AWR fasst e die Ergebnisse aus der ab schnittsweisen Prüfung des Jahresabsch lus-
ses in dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 201 7 zusam-
men. Dabei beschränkte sich das AWR auf die wesentlichen Feststellungen, um den B e-
richt klar und übersichtlich zu gestalten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Daneben gibt das AWR zu bedenken, dass das in § 95 GO NRW festgelegte Verfahren 
 
- Aufstellung eines Entwurfes des Jahresabschlusses 
- Zuleitung des Entwurfes an den Rat 
- anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. das AWR 
- Berichterstattung des AWR an den Rechnungsprüfungsausschuss 
- Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses / Bestätigung 
- Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses im Rat der Stadt Münster 
 
dazu führt, dass sämtliche Bestandteile und Inhalte des Jahresabschlusses dem Adressa-
tenkreis des städtischen Haushaltes hinlänglich bekannt sind. 
 
Aus Gründen der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit verzichtet das AWR auf eine reine 
Wiederholung von Informationen, die aus dem Entwurf des Jahresabschlusses bekannt 
sind und bei denen die Prüfung zu keinen Berichtigungen führte. Dies betrifft insbesonde-
re die umfangreichen Informationen zu den Rechnungsergebnissen innerhalb der ve r-
schiedenen Produktbereiche der Stadt Münster , Ermächtigungsübertragungen sowie die 
unter Punkt C des Anhangs aufgeführten Ergänzungen. 
 
In Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen beinhaltet der vorliegende 
Bericht die vom Rat festzustellende Bilanz zum 31.12.2017 nebst Anlagen, Ergebnisrech-
nung, Finanzrechnung sowie den Lagebericht. 
 
 
6 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1 Vorjahresabschluss 2016 
 
Der vom AWR geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene 
Jahresabschluss mit dem Lagebericht der Stadt Münster zum 31.12.2016 wurde vom Rat 
der Stadt in der Sitzung vom 14.03.2017 festgestellt und beschlossen (V/0168/2018). 
 
Der Jahresüberschuss des Jahres 2016 i.H.v. 10.698.224,12 € wurde der Ausgleichsrück-
lage zugeführt. 
 
Die Ratsmitglieder erteilten dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 201 6 die Ent-
lastung im Sinne des § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster über den Jahresabschluss 2016 und die Ent-
lastung wurden im Amtsblatt der Stadt Münster 61. Jahrgang Nr. 6 vom 23.03.2018 – H 
1208 B - veröffentlicht. 
 
 
6.2 Organisation der Buchhaltung 
 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss und das Belegwesen stellen eine vol l-
ständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle s i-
cher. 
 
Das von der Stadt Münster für die Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers 
SAP ist zertifiziert. Vor dem Systemstart sowie bei allen Releasewechseln wurde es au s-
führlich getestet und bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundla-
ge für eine ordnungsgemäße Buchführung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung sowie Teile der Nebenbuchhaltungen (Anlagen-
rechnung, Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung) sind Gegenstand der unterjährigen 
Prüfungen von Teilhaushalten in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster . Hier-
bei traten keine Beanstandungen auf, die die Funktionsweise des Systems und in Folge 
dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden durch Einscannen im SAP -
System hinterlegt. Die Buchungen von Einnahmen hingegen erhalten eine nach Teilvo r-
gängen, d.h. sachlich differenzierte Vertragsnummer, so dass auch in diesem Bereich e i-
ne Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang jederzeit 
gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung, Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung 
sorgen für eine gesetzeskonforme, systematische Fortschreibung und Auswertbarkeit von 
Einzelwerten, die in der Hauptbuchhaltung sachgerecht zusammengefasst werden. 
 
Bei der Bewirtschaftung von Ausgaben ist gewährleistet, dass die von den Fachämtern 
vorkontierten Geschäftsvorfälle auf der Grundlage eines Kontenplanes einheitlich in der 
Geschäftsbuchführung erfasst werden.  
 
Aufgrund des hohen Finanzvolumens und de s damit verbundenen Buchungsstoff es in 
den Ämtern für Immobilienmanagement, Tiefbau sowie Grü nflachen und Umweltschutz 
richtete die Stadt Münster in diesen Aufgabenbereichen Nebenstellen der Anlagenbuch-
haltung ein. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Regelungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung GA Finanzen fest, um im Sinne des §  31 GemHVO die ord-
nungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer B e-
rücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung 
von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Geschäftsanweisung enthält für alle Mitarbei-
ter /-innen der Stadtverwaltung die verbindlichen Anweisungen bezüglich der Organisat i-
on, Geschäftsbuchführung, Zahlungsabwicklung, Datenverarbeitung sowie Aufsicht, Kon-
trolle und internen Prüfung. 
 
Eine Trennung von Geschäftsbuchführung  und Zahlungsabwicklung im Sinne des 
§ 93 Abs. 4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
6.3 Inventur 
 
 
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §  28 GemHVO haben die Gemeinden zum Schl uss eines 
jeden Haushaltsjahres 
 
- die in ihrem wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, 
 
- ihre Forderungen , Schulden und sonstigen quantifizierbaren rechtlichen und wir t-
schaftlichen Verbindlichkeiten sowie 
 
- Rechnungsabgrenzungsposten 
 
genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgege nstände und 
Schulden anzugeben. 
 
Die Stadt Münster kommt ihrer Inventurverpflichtung zu weiten Teilen im Rahmen einer 
Buchinventur nach, denn die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgren-
zungsposten der Stadt Münster werden in Nebenbuchhaltungen (z.B. SAP FI-AA, SAP 
PSCD) inventarisiert und weitestgehend automatisiert fortgeschrieben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Überdies soll alternierend eine körperliche Inventur des beweglichen Anlagevermögens in 
den unterschiedlichen Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster durchgeführt werden. 
 
Zu diesem Zw eck gibt es seit dem 01.10.2015 eine einheitliche Richtlinie für die Durch-
führung von Folgeinventuren. Die Inventurrichtlinie dient dazu, die Einhaltung der bei den 
Folgeinventuren zu beachtenden Bestimmungen sicherzustellen. Sie gibt darüber hinaus 
Hinweise für eine sachgerechte Planung und eine geordnete Durchführung von Invent u-
ren in den unterschiedlich gearteten Aufgabenbereichen der Stadt Münster. 
 
Im Jahr 2017 waren Inventuren in folgenden Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster 
vorgesehen: 
 
-Westfälische Schule für Musik 
-Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
-Jobcenter Münster 
 
Es bewahrheitet sich im Jahr 2017 erneut, dass eine reibungslose Inventur des bewegl i-
chen Anlagevermögens für die Stadtverwaltung Münster weiterhin schwierig bleibt. Bis 
zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 konnten bei den avisierten Inventuren nicht 
alle im Zusammenhang mit einer Inventur stehenden Arbeitsschritte beendet werden. 
 
Für die Westfälische Schule für Musik lagen der Verwaltung bis zur Prüfung noch keine   
Unterlagen über eine abgeschlossene Bestandsaufnahme vor und im Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien war zwar die körperliche Bestandsaufnahme abgeschlossen und 
dokumentiert, die weitere Auswertung der Unterlagen in der zentralen Anlagenbuchha l-
tung dauert aber über den Zeitraum der Bilanzaufstellung 2017 noch an. 
 
Auch die Inventur im Tiefbauamt, die bereits für den 31.12.2016 geplant war aber au f-
grund von fehlendem Personal in das Jahr 2017 verschoben wurde, blieb erneut aus. 
 
Demgegenüber wurde die vom Jobcenter Münster durchgeführte Bestandsaufnahme in 
der zentralen Anlagenbuchhaltung aufbereitet und die Bestände waren bereits zum 
31.12.2017 korrigiert. Nach Abschluss der Inventurarbeiten ergab sich im Bereich des 
Jobcenters ein Korrekturbedarf i.H.v. 9.765,10 €, weil nicht aufgefundene Vermögensg e-
genstände bzw. ausgemusterte Vermögensgegenstände auszubuchen waren. 
 
Das AWR vereinbarte m it der Verwaltung, in einem klar abgrenzbaren Bereich wie dem 
WUDDI, eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2017 zu begleiten, um sich einen 
Eindruck von der Qualität der  Vorbereitung und Durchführung einer körperlichen  Be-
standsaufnahme zu verschaffen. Beim Eintreffen de s Prüfteams war die Bestandsau f-
nahme abgeschlossen. Die Nachschau der Prüfer ließ jedoch erkennen, dass verschie-
dene Vermögensgegenstände nicht inventarisiert wurden und eine Klärung der betreffen-
den Sachverhalte nicht stattfand. Zudem ließ die Organisation der Bestandsaufnahme ei-
ne eindeutige Identifizierung von Vermögensgegenständen sowie eine klare Bestimmung 
der nicht mehr vorhandenen bzw. voll abgeschriebenen aber noch benutzten Wirtschafts-
güter durch diejenigen Mitarbeiter, die die Bestandsaufnahme durchführen, nicht zu. 
 
Im Bereich der Schulen standen die aus der Zeit der Aufstellung der Eröff nungsbilanz 
stammenden Bewertungserleichterungen einer neuerlichen Einzelerfassung und Bewe r-
tung entgegen. Seinerzeit entschied die Verwaltung, die Ausstattung der Schulen als 
Sachgesamtheit zu bewerten und entsprechend der Anzahl von Klassen zu inventaris ie-
ren. Eine praxisgerechte Lösung der daraus resultierenden Besonderheiten für die Inven-
turen fehlt weiterhin.

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Mit Blick auf die noch offenen Inventurarbeiten, insbesondere die Inventur im Tiefbauamt  
und im Bereich der städtischen Schulen, sollte seitens des Amtes für Finanzen und Betei-
ligungen auf eine Durchführung zum Jahresabschluss 2018 gedrängt werden. Ebenso ist 
über eine engmaschigere Begleitung der von der Inventur betroffenen Ämter durch das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen nachzudenken. 
 
 
6.4 Organisation der Jahresabschlussarbeiten 2017 
 
Mit einer Mitteilung an alle Mitarbeiter vom 28.11.2017 wurden die im Haushaltswesen tä-
tigen Mitarbeiter der Stadt Münster auf wichtige Termine und Arbeitsschritte, die sich im 
Zusammenhang mit der Beendigung des  Haushaltsjahres ergeben, hingewiesen . Sie 
führten die Arbeiten danach eigenverantwortlich durch. 
 
Die jeweiligen Jahresabschlussarbeiten w erden durch das Amt für Finanzen und Beteil i-
gungen überwacht. Dazu gibt es eine zentrale dv-gestützte Checkliste, in der eine für den 
jeweiligen Abschnitt verantwortliche Person benannt ist und der Stand sowie Besonder-
heiten bei den jeweiligen Arbeitsschritten für die Aufstellung des Jahresabschlusses ein-
getragen werden. 
 
Der städtische Jahresabschluss 2017 ist insgesamt das Ergebnis eines geordneten Au f-
stellungsverfahrens. 
 
 
6.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Soweit 
das NKF Vereinfachungsmöglichkeiten eröffnet, fasste die Verwaltung im Rahmen de r 
Erstbewertung bereits Vermögensgegenstände zu Festwerten und Gruppen zusammen 
und führte diese Werte nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit im Jahresa b-
schluss 2017 fort. 
 
Es wurde vorsichtig bewertet. Vorhersehbare Verluste und Risiken sind im Jahre sab-
schluss 2017 berücksichtigt und finden in Form von Abschreibungen, Wertberichtigungen 
und Rückstellungen sowie in der Fortführung von historischen Anschaffungskosten ihren 
Niederschlag. 
 
Es sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Sachver-
halte berücksichtigt worden. 
 
Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Grundlage 
von Eingangsrechnungen ermittelt. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im u m-
satzsteuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen enthaltenen Vorsteuern bzw. Mehrwer t-
steuern erfasst worden. In den Geschäftsbereichen mit hoheitlicher Betätigung hingegen 
wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Unternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn - und Stadtbau Münster GmbH wurden im Jahr 2013 einer Wert -
überprüfung unterzogen und mit ihrem Ertragswert zum Stichtag 31.12.2013 ne u bewer-
tet. Im Haushaltsjahr 201 7 wurden diese Buchwerte fortgeführt. Eine erneute Wertübe r-
prüfung ist für den Jahresabschluss 2018 vorgesehen. 
 
Die übrigen Beteiligungen bewertete die Stadt Münster nach der Kapitalspiegelbildmetho-
de und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen Rückzahlungswerte an.

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Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkbaren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen hat sich 
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Die Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Mün s-
ter mit dem EZB -Referenzkurs vom 31.12.201 7 i.H.v. 1,1702 CHF/€. Zudem bildete sie 
eine Rückstellung für das Risiko, dass der Wechselkurs bis auf den historisch niedrigsten 
Stand von 0,98665 CHF/€ fällt. 
 
Abschreibungen wurden grundsätzlich linear vorgenommen, um eine gleichmäßige Belas-
tung für den städtischen Haushalt zu bewirken. 
 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs - und Herstellungs-
kosten wertmäßig den Betrag von 410  € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die 
selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind  als geringwer-
tige Vermögensgegenstände erfasst. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr 
ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Als Ausnahme zu dieser Regel können g e-
ringwertige Wirtschaftsgüter, die keinen Bezug zu einer konkret bezeichneten, zeitlich be-
grenzten Einzelmaßnahme in Teilfinanzplänen haben, unmittel bar als Aufwand erfasst 
werden. 
 
Aufwendungen und Erträge wurden im Jahresabschluss 201 7 mit ihren Rechnungsbeträ-
gen und unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung erfasst. 
 
Nach den Klarstellungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sind gesell-
schaftsrechtliche oder sonstige Zahlungen von Kommunen an ihre Beteiligungsgesel l-
schaften zur Verlustabdeckung nicht als Investition sondern unmittelbar als Aufwand zu 
erfassen. Die Zuführungen der Stadt Münster in die Kapitalrücklagen ihrer dauerdefizit ä-
ren Tochtergesellschaften werden daher seit dem Jahr 2013 unter den Transferaufwe n-
dungen ausgewiesen. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes werden Erträge und Ver-
luste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanzan-
lagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechne t. Hierdurch erklären sich die 
unterhalb der Ergebnisrechnung dargestellten Abgrenzungen. 
 
 
6.6 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände 
 
Die vom Innenministerium NRW bekannt gegebene Abschreibungsrahmentabelle zur Be-
urteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen  
(Anlage 15 der Handreichung des Innenministeriums als M uster zu §  27 GemHVO) ist 
Grundlage für die städtische Berechnung der jährlichen Abschreibungen. 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetzenden Nutzungsdauern in einer städt i-
schen Rahmenrichtlinie zusammen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass die gesetzli-
chen Vorgaben zur Berechnung von Abschreibungen eingehalten werden und die Einheit-
lichkeit der Anlagenbuchhaltung gewährleistet wird. 
 
Die in der städtischen R ahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegen sich im 
gesetzlichen Rahmen. Die Verwaltung arbeitet momentan an einer klareren Gliederung 
der Rahmenrichtlinie, um die Handhabung zu verbessern. Die Arbeiten konnten bis zur 
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 jedoch noch nicht abgeschlossen werden, weil die 
hierfür vorgesehene Stelle nac h dem Ausscheiden der zuständigen Mitarbeiterin nicht 
dauerhaft besetzt werden konnte.

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Das Amt für Finanzen und Beteiligungen sollte im Hinblick auf die Anpassung, Überarbei-
tung und teilweise Neugestaltung der städtischen Abschreibungstabelle die Arbeiten nach 
der Wiederbesetzung der dafür vorgesehenen Stelle zügig vorantreiben, da das Vorh a-
ben schon während der Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 in Aussicht gestellt 
wurde. 
 
 
6.7 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 31 GemHVO NRW sind vom Oberbürgermeister unter Berücksichtigung der ört-
lichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interne n Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung 
unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwa h-
rung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gem. § 31 GemHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster (kurz: GA Finanzbuchhaltung) wurde mit Ratsbeschlus s vom 
19.10.2011 in Kraft gesetzt. 
 
 
6.8 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß §  37 Abs. 1 GemHVO NRW die 
Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung. Ferner enthält der Ja h-
resabschluss den gem. §  44 Abs. 3 GemHVO NRW geforderten Anlagenspiegel, Ford e-
rungsspiegel und den Verbindlichkeitenspiegel. 
 
Überdies lässt d ie Durchsicht des Anhangs in der Entwurfsfassung des Jahresabschlus-
ses erkennen, dass alle in § 44 Abs. 1 und 2 und § 43 Abs. 6 GemHVO NRW geforderten 
Pflichtangaben vorhanden sind. Im Einzelnen betrifft dies: 
 
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
- Erläuterungen zu den im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Bürgschaften 
- Auflistung der in den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen  zu-
sammengefassten Baumaßnahmen 
- Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen 
- Info über die noch nicht erhobenen Beiträge bei beendeten Erschließungsmaßnahmen 
- Währungsumrechnung für die in Schweizer Franken bestehenden Verbindlichkeiten 
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen 
- Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen 
 
Der Anhang vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnis sen entsprechendes 
Bild der Lage der Stadt Münster.  Bei den Angaben zu den Bilanzierungs - und Bewe r-
tungsmethoden fehlen lediglich Informationen über die Ausnutzung der Wahlmöglichke i-
ten bzgl. der Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Daneben soll ten die Anga-
ben zu den Einzel- und Pauschalwertberichtigungen verbessert werden.

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6.8.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster weist am 31.12.201 7 eine Bilanzsumme von 
3.553.532.132,20 € a uf. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 
88.929.317,01 € ( 2,5 %). Der Zu wachs erklärt sich im Wesentlichen durch den Anstieg 
der liquiden Mittel und der Forderungen . Daneben wirkten sich in einem kleineren Au s-
maß Zugänge beim Finanzanlagevermö gen und Investitionen ins Sachanlagevermögen 
aus: 
 
 31.12.2016 31.12.2017  
A k t i v a Euro % Euro % Euro 
      
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 483.681,02 0,0 509.542,21 0,0 25.861,19 
Sachanlagen 2.765.675.424,20 79,8 2.776.697.889,24 78,2 11.022.465,04 
Finanzanalgen 475.458.006,87 13,7 492.104.868,70 13,8 16.646.861,83 
Langfristiges Vermögen 3.241.617.112,09 93,5 3.269.312.300,15 92,0 27.695.188,06 
      
Vorräte 34.401.790,14 1,0 32.701.109,00 0,9 -1.700.681,14 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 35.803.946,97 1,1 66.675.454,09 1,9 30.871.507,12 
Liquide Mittel 96.041.571,24 2,8 130.179.846,33 3,7 34.138.275,09 
Aktive Rechnungsabgrenzung 56.738.394,75 1,6 54.663.422,63 1,5 -2.074.972,12 
Kurzfristiges Vermögen 222.985.703,10 6,5 284.219.832,05 8,0 61.234.128,95 
 3.464.602.815,19 100,0 3.553.532.132,20 100,0 88.929.317,01 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2017 ist das städtische Vermögen mit einem Anteil von 78,1 % in 
Form des Sachanlagevermögens und mit einem Anteil von 13,8 % in Form von Finanzan-
lagen langfristig gebunden. 
 
Der restliche Teil von 8,0 % entfällt auf kurzfristiges Vermögen in Form von zum Verkauf 
bestimmten Grundstücken, Forderungen, liquiden Mitteln und aktiven Rechnungsab gren-
zungsposten. 
 
Dem langfristig gebundenen Vermögen i.H.v. 3.269.312.300,15 € steht langfristiges Kapi-
tal i.H.v. 3.3 81.101.100,65 € gegenüber. Das langfristige Vermögen ist vollständig durch  
langfristiges Kapital gedeckt. 
 
Nur etwa 4,9 % der Bilanzsumme entfällt auf kurzfristige Verbindlichkeiten: 
 
 31.12.2016 31.12.2017  
P a s s i v a  Euro % Euro % Euro 
      
Eigenkapital 738.477.513,59 21,3 749.147.301,69 21,1 10.669.788,10 
      
Sonderposten 1.272.395.903,13 36,7 1.259.912.542,96 35,5 -12.483.360,17 
Pensionsrückstellungen 522.332.830,00 15,1 550.915.860,00 15,5 28.583.030,00 
Sonstige Rückstellungen 24.129.785,13 0,7 23.138.232,74 0,7 -991.552,39 
Verbindlichkeiten 767.056.812,45 22,1 797.987.163,26 22,4 30.930.350,81 
Langfristiges Kapital 3.324.392.844,30 95,9 3.381.101.100,65 95,2 56.708.256,35 
      
Sonderposten Gebühren 1.878.365,01 0,1 2.115.275,46 0,1 236.910,45 
Instandhaltungsrückstellungen 2.120.845,42 0,1 1.381.638,49 0,0 -739.206,93 
Sonstige Rückstellungen 12.762.240,75 0,4 17.530.331,87 0,5 4.768.091,12 
Verbindlichkeiten 76.703.555,48 2,1 111.145.286,31 3,1 34.441.730,83 
Pas. Rechnungsabgrenzung 46.744.964,23 1,4 40.258.499,42 1,1 -6.486.464,81 
Kurzfristiges Kapital 140.209.970,89 4,1 172.431.031,55 4,8 32.221.060,66 
 3.464.602.815,19 100,0 3.553.532.132,20 100,0 88.929.317,01

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Der Vermögenszuwachs wurde im Haushaltsjahr 2017 vornehmlich durch eine Erhöhung 
der städtischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen finanziert. Von der Ausweitung der 
Bilanzsumme entfällt ein Anteil i.H.v. 78.259.528,91  € (88,0 %) auf den Ausbau der Ve r-
bindlichkeiten und Rüc kstellungen. Nur ein Rest i.H.v. 10.669.788,10  € (12,0 %) ist auf 
die Selbstfinanzierungskraft der Stadt Münster, de n Überschuss des Jahres 2017 , zu-
rückzuführen. 
 
Die Bilanz und ihre Entwicklung sind mit den übrigen Bestandteilen der städtischen Buch-
führung abgestimmt. 
 
 
6.8.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Der Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entsprechen den gesetzlichen 
Mindestanforderungen der GemHVO NRW. 
 
Die ausgewiesenen Beträge sind mit der Bilanzübersicht sowie der Buch führung abge-
stimmt und in nachvollziehbarer Weise belegt. 
 
Die Verwaltung differenzierte die Forderungen nach Restlaufzeiten auf der Grundlage der 
Offenen-Posten-Liste zum 31.12.201 7. Die Forderungen wurden im Forderungsspiegel 
nach Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. 
 
Im Verbindlichkeitenspiegel werden gemäß § 47 GemHVO NRW sämtliche Verbindlich-
keiten der Stadt Münster nachgewiesen. Er ist entsprechend § 41 Absatz 4 Nummer 4 
GemHVO NRW gegliedert und die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Siche r-
heiten werden nachrichtlich ausgewiesen. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten w ird mit Angabe der jeweiligen Restlaufzeit, ge-
gliedert in Restlaufzeiten bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr 
als fünf Jahren dargestellt sowie der Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag auf-
geführt. 
 
 
6.8.3 Anlagenspiegel und Anlagenrechnung 
 
Der dem Anhang zum Jahresabschluss 201 7 beigefügte Anlagenspiegel enthält alle 
Pflichtangaben und ist dem Anlagevermögen der Bilanz entsprechend gegliedert. 
 
Der V orjahresbestand der Vermögensgegenstände wurde zutreffend als Vortrag übe r-
nommen und fortgeschrieben. Neuzugänge wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstel-
lungskosten auf der Grundlage von Eingangsrechnungen in die Anlagenbuchhaltung au f-
genommen. 
 
Der Anlagenspiegel stimmt in den Anfangs- und Endbeständen mit den Hauptbuchkonten 
des Sachanlagevermögens überein und auch die ausgewiesenen Abschreibungen pa s-
sen zur Ergebnisrechnung. Er gewährt insoweit einen tiefen Einblick in die Vermögen s-
struktur der Stadt Münster und den jeweiligen Abnutzungsgrad. 
 
Neben den Pflichtangaben können die Kommunen weitere Informationen in den Anlagen-
spiegel aufnehmen. Die Stadt Münster hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, i n-
dem sie im Bereich der Abschreibungen zusätzlic he Angaben zu den Auswirkungen der 
Bestandsveränderungen auf die kumulierten Abschreibungen macht: 
 
- Kumulierte Abschreibungen zum Geschäftsjahresbeginn 
- Kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 
- Kumulierte Abschreibungen auf Umbuchungen

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Die Stadt Münster hat die zusätzlichen Angaben in den Anlagenspiegel eingefügt, um die 
Auswirkungen von Anlageabgängen transparent darzustellen. 
 
Sachlich und rechnerisch ist der Anlagenspiegel des Jahres 2017 nicht zu beanstanden. 
 
Die Spalte Umbuchungen sollte im Regelfall einen Wert von 0  € ausweisen, da im Anla-
genspiegel grundsätzlich nur Bewegungen zwischen d en abgebildeten Bilanzpositionen 
dargestellt werden. Im Anlagenspiegel des Jahres 201 7 entsteht jedoch ein nicht ve r-
rechneter Restbetrag i.H.v. – 480.266,98 € €. Der Restbetrag resultiert aus Umgruppie-
rungen zwischen Anlagevermögen und Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. 
 
Daneben ist anzumerken, dass die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen 
i.H.v. 79.247.737,98 € von den in der Ergebnisrechnung angegebene n Abschreibungen 
i.H.v. 79.526.097,89 € um 278.359,91  € abweichen. Dieser Betrag entfällt auf Abschre i-
bungen beim Grundvermögen, das wegen Verkaufsabsichten im Vorratsvermögen (U m-
laufvermögen) geführt wird und daher nicht im Anlagenspiegel auftaucht.  
 
Im Übrigen waren Teilbereiche der städtischen Anlagenrechnung Gegenstand unterjähr i-
ger Prüfungen in den einzelnen Ämtern und Einrichtungen. Hierbei konnte sich das AWR 
stets von der Ordnungsmäßigkeit der Anlagenrechnung überzeugen. 
 
 
6.8.4 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
Im Haushaltsjahr 2017 überstiegen die ordentlichen Erträge der Stadt Münster i.H.v. 
1.157.854.611,41 € die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.145.531.549,24 € um 
12.323.062,17 €. In Relation zu den ordentlichen Erträgen erreicht das Ordentliche E r-
gebnis eine Größe von rd. 1,1 %.  
 
Der Überschuss der Erträge über die laufenden Aufwendungen wurde durch das negative 
Finanzergebnis i.H.v. -2.958.766,66 € auf einen Jahresüberschuss vo n 9.364.295,51  € 
abgeschwächt: 
 
Ergebnisrechnung 31.12.2016 31.12.2017  
 Euro % Euro % Euro 
      
Ordentliche Erträge 1.101.522.745,05 100,0 1.157.854.611,41 100,0 56.331.866,36 
      
Ordentliche Aufwendungen 1.078.845.277,36 97,9 1.145.531.549,24 98,9 66.686.271,88 
      
Ordentliches Ergebnis 22.677.467,69 2,1 12.323.062,17 1,1 -10.354.405,52 
      
Finanzerträge 11.902.199,22 1,1 19.636.729,29 1,7 7.734.530,07 
Finanzaufwendungen 23.881.442,79 2,2 22.595.495,95 2,0 -1.285.946,84 
Finanzergebnis -11.979.243,57 -1,1 -2.958.766,66 0,3 -9.020.476,91 
      
Jahresergebnis 10.698.224,12 1,0 9.364.295,51 0,8 -1.333.928,51 
      
 
Auf Grund der besonderen Vorgaben des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sind Erträ-
ge und Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenstände n unmittelbar mit der Al l-
gemeinen Rücklage zu verrechnen.

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Im Jahr 201 7 wurden deshalb Erträge i.H.v. 4.604.382,02 € und Aufwendungen i.H.v. 
3.298.889,43 € aus der Ergebnisrechnung abgegrenzt und mit der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet.  
 
Ergebnisrechnung 31.12.2016  31.12.2017   
 Euro % Euro % Euro 
nachrichtlich      
Erträge, aus 11.279.145,68 1,0 4.604.382,02 0,4 -6.674.763,66 
-Vermögensabgängen 3.048.051,29 0,3 2.689.338,41 0,2 -358.712,88 
-Wertveränd. Finanzanlagen 8.231.094,39 0,7 1.915.043,61 0,2 -6.316.050,78 
      
Aufwendungen, aus 8.687.083,34 0,8 3.298.889,43 0,3 -5.388.193,91 
-Vermögensabgängen 4.170.520,20 0,4 2.848.756,80 0,0 -1.321.763,40 
-Wertveränd. Finanzanlagen 4.516.563,14 0,4 450.132,63 0,3 -4.066.430,51 
      
Verrechnungssaldo 2.592.062,34 0,2 1.305.492,59 0,1 -1.286.569,75 
      
Veränderung des 
Eigenkapitals 13.290.286,46 1,2 10.669.788,10 0,9 -2.620.498,36 
 
Unter Berücksichtigung di eser außerhalb der Ergebnisrechnung vorgenommenen Ve r-
rechnungen mit einem Saldo von 1.305.492,59 € ermittelt sich insgesamt ein Überschuss 
von 10.669.788,10 €. In dieser Größe erholt sich das städtische Eigenkapital zum Ende 
des Haushaltsjahres 2017. 
 
Die im Jahresabschluss 2017 abgebildete Ergebnisrechnung ist  mit der Finanzbuchfü h-
rung, der Bilanz sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang und Lagebericht 
abgestimmt. Dazu fügen sich die Teilergebnisrechnungen für die unterschiedlichen Au f-
gabenbereiche der Stadt Münster in das Gesamtbild des Jahres 2017 ein.  Form und I n-
halt entsprechen den Vorgaben des §  38 GemHVO NRW und der VV -Muster für das 
doppische Rechnungswesen. 
 
Die turnusmäßigen Prüfungen des AWR in den unterschiedlichen Teilhaushalten bestäti-
gen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden. 
 
 
6.8.5 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
In der Finanzrechnung w urden sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen des Hau s-
haltsjahres 2017 im Sinne des §  39 Abs. 1 Satz 1 GemHVO NRW getrennt voneinander 
nachgewiesen. Die Finanzrechnung 2017 ist mit der Liquiditätsentwicklung der Stadt 
Münster abgestimmt und durch die Salden der Konten Klasse 6 Einzahlungen und Klasse 
7 Auszahlungen belegt. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster entspricht der in §  3 GemHVO NRW gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. 
 
Finanzrechnung 31.12.2016 31.12.2017  
 Euro % Euro % Euro 
      
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.034.891.447,34 100,0 1.082.154.375,37 100,0 47.262.928,03 
      
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 985.980.639,29 95,3 1.051.193.331,09 97,1 65.212.691,80 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 48.910.808,05 4,7 30.961.044,28 2,9 -17.949.763,77

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  17 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
Finanzrechnung 31.12.2016 31.12.2017  
 Euro % Euro % Euro 
      
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 48.910.808,05 4,7 30.961.044,28 2,9 -17.949.763,77 
      
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 43.443.796,54 4,2 51.258.073,35 4,7 7.814.276,81 
      
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 100.613.348,29 9,7 107.339.031,21 9,9 6.725.682,92 
      
Saldo aus  
Investitionstätigkeit -57.169.551,75 5,5 -56.080.957,86 -5,2 1.088.593,89 
      
Finanzmittelüberschuss 
Finanzmittelfehlbetrag -8.258.743,70 -0,8 -25.119.913,58 -2,3 -16.861.169,88 
      
Aufnahme und Rückflüsse  
von Darlehen 54.598.500,00 5,3 67.553.624,26 6,2 12.955.124,26 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 1.150,76 0,0 33.371.073,07 3,1 33.369.922,31 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 34.977.802,65 3,4 34.450.403,32 3,2 -527.399,33 
Tilgung von Krediten zur  
Liquiditätssicherung 1.165,44 0,0 6.812.560,92 0,6 6.811.395,48 
      
Saldo aus  
Finanzierungstätigkeit 19.620.682,67 1,9 59.661.733,09 5,5 40.041.050,42 
      
Änderung des Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 11.361.938,97 1,1 34.541.819,51 3,2 23.179.880,54 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 88.479.224,69 8,6 96.041.571,24 8,9 7.562.346,55 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln -3.799.592,42 0,4 -403.544,42 0,0 3.396.048,00 
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 96.041.571,24 9,3 130.179.846,33 12,1 34.138.275,09 
 
Der Bestand an Finanzmitteln erhöhte sich im Haushaltsjahr 2017 von 96.041.571,24  € 
um 34.138.275,09 € auf 130.179.846,33 €. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster stellt die Liquiditätsentwicklung und ihre verschie-
denen Einflussfaktoren in systematischer Weise dar. Sie umfasst neben den zahlung s-
wirksamen Aufwendungen und Erträgen auch die zahlungswirksamen Auswirkungen von 
Investitionen und deren Finanzierung. 
 
 
6.9 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Lagebericht wird die aktuelle wirtschaftliche Lage der Stadt Münster  zutreffend be-
schrieben und die Entwicklung von Vermögen und Schulden, die Ertragslage und der F i-
nanzstatus sachgerecht dargelegt. 
 
Das vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Kennzahlenset ergänzt den 
Überblick über die Gesamtlage der Stadt Münster. Die  im Lagebericht veröffentlichten 
Kennzahlen stimmen mit den vom AWR ermittelten Werten überein.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  18 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Lagebericht des Jahres 2017 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermit-
telt aus Sicht des AWR ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes  Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. In ihm werden folgende Risiken für die 
zukünftige Haushaltsführung hervorgehoben: 
 
o Hoher Investitionsbedarf in das Infrastrukturvermögen wegen des starken Anstiegs 
der Bevölkerungszahl, insbesondere  für sozialverträglichen Wohnraum, bedarfsge-
rechte Angebote für Kinder- und Jugendliche sowie im Bereich der Schulen 
 
o Steigender Aufwand durch die Anpassung der Leistungsgewährung an die sozialen 
Bedarfe und durch zusätzliches Personal für die Abwicklung wachsender Aufgaben 
 
o Höhere Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 
sowie steigende Abschreibungen aus den anstehenden Investitionen 
 
o Ungewisse wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften, hier ist 
insbesondere die neu gegründete KonvOY GmbH zu nennen, welche die Aktivierung 
von Konversionsflächen für den Wohnungsmarkt zum Unternehmensziel hat 
 
o Währungsrisiko bei den in Schweizer Franken valutierenden Kreditverbindlichkeiten 
 
o Der aus der allgemeinen Preisentwicklung resultierende Konsolidierungsdruck für die 
Haushalte der nahen Zukunft 
 
o Schwankende Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen 
 
Die im Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts absehbaren Risiken der künftigen 
Haushaltsentwicklung sind zutreffend dargestellt. 
 
Am Ende des Lageberichtes findet sich auch die gem. § 95 Abs. 2 GO NRW geforderte 
Liste aller Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes mit den Angaben zu den 
ausgeübten Berufen und Tätigkeiten in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien. 
 
 
7 Erörterung der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 
 
Das Haushaltsjahr 201 7 endet mit einem Jahres überschuss i.H.v. 9.364.295,51 €. Ge-
mäß den Vorgaben des 1. NKFWG wurden Erträge bzw. Verluste, die sich beim Verkauf 
oder der Ausmusterung von Anlagevermögen ergaben, sowie Wertveränderungen bei F i-
nanzanlagen mit einem Saldo von insgesamt 1.305.492,59 € aus der Ergebnisrechnung 
abgegrenzt und unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Verrechnungen erhöht sich das für eine betriebswirtschaft-
liche Beurteilung maßgebliche Rechnungsergebnis  auf einen Betrag von  
10.669.788,10 €. 
 
Ergebnis 2017 Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -79.541.853,00 9.364.295,51 88.906.148,51 
Erträge aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 200.000,00 2.689.338,41 2.489.338,41 
Erträge aus Wertveränderungen  
von Finanzanlagen 0,00 1.915.043,61 1.915.043,61 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen 1.200.000,00 2.848.756,80 1.648.756,80 
Aufwendungen aus Wert- 
veränderungen von Finanzanlagen 0,00 450.132,63 450.132,63 
Verrechnungssaldo -1.000.000,00 1.305.492,59 2.305.492,59 
Veränderung des Eigenkapitals -80.541.853,00 10.669.788,10 91.211.641,00

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Das Rechnungsergebnis unter Berücksichtigung der mit der Allgemeinen Rücklage vo r-
genommenen Verrechnungen stellt gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung 
von 91.211.641,00 € (113,3 %) dar. 
 
In der nachfolgenden Ergebnisanalyse werden die bedeutsamen Planabweichungen des 
Jahres 2017 (> 1,0 Mio. €) veranschaulicht und im Weiteren erörtert: 
 
Ordentliche Erträge Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Gewerbesteuer 275.000.000,00 310.068.714,96 35.068.714,96 
Gemeindeanteil an der ESt 153.500.000,00 157.584.133,77 4.084.133,77 
Sonstige Steuern und Abgaben 120.000.000,00 122.856.694,06 2.646.694,06 
Steuern und ähnliche Abgaben 548.710.000,00 590.509.542,79 41.799.542,79 
    
Zuweisungen vom Land NRW 78.117.390,00 86.857.773,73 8.740.383,73 
Übrige Zuwendungen und Umlagen 43.122.580,00 43.694.667,97 572.087,97 
Zuwendungen u. allgem. Umlagen 121.239.970,00 130.552.441,70 9.312.471,70 
    
Rückzahlung gewährter Hilfen a.v.E. 3.845.980,00 7.805.505,73 3.959.525,73 
Übrige Transfererträge  12.537.500,00 13.172.466,61 634.966,61 
Sonstige Transfererträge 16.383.480,00 20.977.972,34 4.594.492,34 
    
Benutzungsgebühren 93.712.460,00 91.014.140,30 -2.698.319,70 
Auflösung Sonderposten Beiträge 20.700.000,00 19.524.603,29 -1.175.396,71 
Andere ö.-r. Leistungsentgelte 14.090.070,00 15.598.582,62 1.508.512,62 
Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 128.502.530,00 126.137.326,21 -2.365.203,79 
    
Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.416.540,00 21.396.360,51 -20.179,49 
    
Kostenerstattungen vom Bund 42.925.810,00 52.589.926,52 9.664.116,52 
Kostenerstattungen vom Land 36.999.210,00 34.108.166,29 -2.891.043,71 
Kostenerstattungen von Gemeinden 3.696.380,00 5.221.090,36 1.524.710,36 
Leistungsbeteiligung AL II 77.386.570,00 73.339.530,10 -4.047.039,90 
Leistungsbeteiligung Eingliederung II 12.130.060,00 10.532.238,75 -1.597.821,25 
Andere Kostenerstattungen 31.604.300,00 34.051.081,03 2.446.781,03 
Kostenerstattungen und Umlagen 204.742.330,00 209.842.033,05 5.099.703,05 
    
Veräußerung von Umlaufvermögen 6.000.000,00 8.274.980,09 2.274.980,09 
Zinsen für GewSt-Nachforderungen 5.000,000,00 3.100.047,50 -1.899.952,50 
Auflösung von Verbindlichkeiten 0,00 8.004.529,23 8.004.529,23 
Sonstige ordentliche Erträge 30.712.010,00 36.755.709,83 6.043.699,83 
Sonstige ordentliche Erträge 41.712.010,00 56.135.266,95 14.423.256,95 
    
Aktivierte Eigenleistungen 3.404.100,00 2.303.667,86 -1.100.432,14 
    
Ordentliche Erträge 1.086.110.960,00 1.157.854.611,41 71.743.651,41 
 
Im Haushaltsjahr 2017 verzeichnete die Stadt Münster Erträge i.H.v. 1.157.854.611,41 €. 
Sie übersteigen die Haushaltsansätze um 71.743.651,41 € (6,6 %). 
 
Die Mehreinnahmen sind vornehmlich auf höhere Einnahmen aus Steuern und ähnlichen 
Abgaben zurückzuführen. Sie betrugen insgesamt 590.509.542,79 € und übertrafen den 
Haushaltsansatz von 548.710.000  € um 41.799.542,79  € (7,6  %). An dieser positiven 
Entwicklung war das Gewerbesteueraufkommen von 310.068.714,96 € maßgeblich betei-
ligt. Hier wurden die Erwartungen für das Haushaltsjahr 2017 um 35.068.714,96 € (7,6 %) 
übertroffen. Daneben kam es bei den Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Ei n-
kommensteuer (4.084.133,77 €) sowie aus der Veranlagung sonstiger Steuern und A b-
gaben (2.646.694,06 €) zu höheren Erträgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  20 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen waren mit insgesamt 130.552.441,70  € um 
9.312.471,70 € (7,7 %) höher als erwartet. Im Aufgabenbereich Förderung von Kindern 
und Jugendlichen in Tageseinrichtungen (PG 0601) kam es zu unerwarteten Einnahmen 
aufgrund des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt in Kindertageseinrichtungen des 
Landes NRW. Die Mehreinnahmen in diesem Bereich sind zur Förderung von Trägern der 
Kindertageseinrichtungen bestimmt und w erden im nachfolgenden Haushaltsjahr 2018 
verausgabt. 
 
Die sonstigen Transfererträge betrugen 20.977.972,34 € und übersteigen den Haushalts-
ansatz um 4.594.492,34 € (28,0 %). Die Verbesserung ist vornehmlich auf höhere Rüc k-
zahlungsforderungen im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II (PG0501) zurück-
zuführen. 
 
Demgegenüber blieben die öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte mit 126.137.326,21  € 
um 2.365.203,79 € (1,8 %) unter den Planwerten. Die niedrigeren Erträge bei den Benu t-
zungsgebühren sind darauf zurückzuführen, dass die kalkulierten Erträge der gebühre n-
rechnenden Einric htung Rettungsdienst (P G0210) verfehlt wurden, weil eine avisierte 
Gebührenanhebung nach längerfristigen Verhandlungen mit den Krankenkassen erst 
später als erwartet umgesetzt werden konnte.  
 
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte erreichten mit einem Betrag i.H.v. 21.396.360,51 € 
in etwa den Haushaltsansatz. Die Abweichung beträgt lediglich 20.179,49 € (0,1 %). 
 
Die Kostenerstattungen und Umlagen betrugen zusammen 209.842.033,05 €. Sie übe r-
steigen den Haushaltsansatz um 5.099.703,05  € (2,5 %). Im Haushaltsjahr 2017 gab es 
allerdings sehr unterschiedliche Entwicklungen Innerhalb der Produktgruppen PP05 Sozi-
ale Leistungen und PP06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.  
 
Die Kostenerstattungen im Aufgabenbereich des Sozialamte s fielen erheblich niedriger 
aus, weil die Zahl der Flüchtlinge in Münster unterhalb der Zahl blieb, die bei der Aufste l-
lung des Haushaltsplanes angenommen wurde. Zudem stellte das Land NRW die pa u-
schale Unterstützung auf eine monatliche Förderung je Flüchtling um, was im Ergebnis zu 
einer geringeren Kostenerstattung führt e. Höhere Kostenerstattungen durch den Bund 
vermochten die niedrigeren Zuweisungen des Landes NRW nur zum Teil zu kompensi e-
ren. 
 
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hingegen lagen die Kostenerstattungen weit über 
den Haushaltsansätzen. Insbesondere die Kostenerstattungen des Landes NRW für die 
Unterbringung, Versorgung und Unterstützung der unbegleiteten minderjährigen Auslä n-
der (umA) waren höher als sie kalkuliert wurden. Die Verwaltung setzte im Jahr 2017 eine 
Anforderung aus der Prüfung im Bereich der Familien - und Erziehungshilfen (AWR -
Bericht Nr. 33/17) um, wonach die Kostenerstattungsansprüche der Stadt Münster g e-
genüber dem Land NRW unmittelbar nach der jeweiligen Vorleistung durch die Stadt 
Münster als Ertrag erfasst werden und nicht erst im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung.  
 
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurde der Haushaltsansatz um 14.423.256,95  € 
(34,6 %) übertroffen. Die Stadt Münster profitierte von dem Anstieg des Wechselkurses 
von Schweizer Franken. Hierdurch sank die zum 31.12.2017 bilanzierte Rückzahlung s-
verpflichtung der in Schweizer Franken aufgenommen Kreditverbindlichkeiten. Hinzu k a-
men Buchwertgewinne aus der Veräußerung der im Umlaufvermögen bilanzierten Grund-
stücke und verschiedene ungeplante Erträge.  
 
Die Aktivierung von Eigenleistungen führte zu Erträgen i.H.v. 2.303.667,86 €. Sie blieben 
mit 1.100.432,14 € (32,2 %) hinter den Haushaltsansatz.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  21 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die Aufwendung en des Haushaltsjahres 201 7 betrugen 1.145.531.549,24 €. Das sind 
5.919.233,59 € (0,5 %) weniger, als im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt wurden. 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen: 
 
Ordentliche Aufwendungen Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Personalaufwendungen 261.717.570,00 259.614.552,21 -2.103.017,79 
    
Versorgungsaufwendungen 20.650.740,00 27.199.305,05 6.548.565,05 
     
Strom 9.192.530,00 8.087.340,96 -1.105.189,04 
Wärme 7.206.483,05 6.081.853,25 -1.124.629,80 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 20.693.325,04 15.677.697,05 -5.015.627,99 
Kostenerstattungen verb. Unternehm. 3.788.890,00 2.574.886,22 -1.214.003,78 
Erstattungen priv. Unternehmen 3.898.463,78 5.497.755,26 1.599.291,48 
Übrige Sach- und Dienstleistungen 87.697.497,12 84.468.193,17 -3.229.303,95 
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen 132.477.188,99 122.387.725,91 -10.089.463,08 
    
Bilanzielle Abschreibungen 79.167.120,00 79.526.097,89 358.977,89 
    
    
Zuschüsse an private Unternehmen 16.567.711,75 19.163.627,76 2.595.916,01 
Zuschüsse an übrige Bereiche 99.073.245,85 92.881.099,03 -6.192.146,82 
Jugendhilfe in Einrichtungen 21.643.300,00 32.191.636,75 10.548.336,75 
Kosten für Unterkunft / Heizung 65.267.740,00 59.563.948,56 -5.703.791,44 
Arbeitslosengeld II 80.553.230,00 77.606.575,11 -2.946.654,89 
Leistungen an Asylbewerber 23.023.720,00 17.232.569,49 -5.791.150,51 
Sonstige soziale Leistungen 11.595.120,55 13.661.240,57 2.066.120,02 
Fin.-Beteiligung Fonds Dt. Einheit 20.300.000,00 22.486.111,79 2.186.111,79 
Auflösung aktiver RAP Zuwendungen 2.431.420,00 3.776.918,43 1.345.498,43 
Sonstige Transferaufwendungen 235.893.785,78 239.125.250,97 3.231.465,19 
Transferaufwendungen 576.349.273,93 577.688.978,46 1.339.704,53 
    
Mieten 16.533.403,76 14.443.094,20 -2.090.309,56 
Honorare 9.317.248,87 4.719.551,70 -4.597.697,17 
Sonstige Dienste 8.635.569,22 5.400.162,32 -3.235.406,90 
Geringwertige Wirtschaftsgüter 1.792.270,00 787.322,15 -1.004.947,85 
Sonstige Geschäftsaufwendungen 5.343.324,18 2.855.052,46 -2.488.271,72 
Einstellung / Zuschr. Sonderposten 0,00 1.529.877,45 1.529.877,45 
Zuführungen zu Rückstellungen 73.650,00 4.723.277,13 4.649.627,13 
Zuführungen zu Einzelwertberichtig. 309.500,00 5.767.811,12 5.458.311,12 
Kapitalertragsteuer 2.031.800,00 3.652.949,59 1.621.149,59 
Andere sonstige ordentliche Aufwnd. 37.052.123,88 35.235.791,60 -1.816.332,28 
Sonstige ordentl. Aufwendungen 81.088.889,91 79.114.889,72 -1.974.000,19 
    
Ordentliche Aufwendungen 1.151.450.782,83 1.145.531.549,24 -5.919.233,59 
 
Die Personalaufwendungen der Stadt Münster betrugen 259.614.552,21 €. In diesem Be-
reich wurden die Haushaltsansätze um 2.103.017,79 € (0,8 %) unterschritten. Die Einspa-
rungen werden auf Verzögerungen bei der Wiederbesetzung zurückgeführt. Hierdurch 
konnte auch ein e überplanmäßige Aufstockung der Pensionsrückstellungen vo n 
9.330.630,00 € kompensiert werden. 
 
Demgegenüber waren die Versorgungsaufwendungen  mit einem Ergebnis von 
27.199.305,05 € um 6.548.565,05  € (31,7 %) höher als die Haushaltsansätze , weil die 
Rückstellungen für zukünftig zu leistende Beihilfen ausgebaut wurden und die laufenden 
Versorgungslasten von den Prognosen abwichen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  22 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen registrierte die Stadt Münster im Jahr 
2017 insgesamt einen Betrag von 122.387.725,91  €. Die Aufwendungen fielen um 
10.089.463,08 € (7,6 %) niedriger aus als geplant. Die Einsparungen beruhen darauf, 
dass die geplanten Baumaßnahmen nicht vollständig im Jahr 2017 abgewickelt und abge-
rechnet wurden und somit erst im nachfolgenden Haushaltsjahr wirtschaftlich ihren Ni e-
derschlag finden. 
 
Die A bschreibungen des Jahres 2017 i.H.v. 79.526.097,90  € bewegen sich in etwa im 
Rahmen der Prognosen. Der Haushaltsansatz wurde lediglich um 358.977,89 € (0,5 %) 
verfehlt.  
 
Fast die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen entfällt auf Transferaufwe n-
dungen. Sie erreichten im Jahr 2017 eine Größe von 577.688.978,46 € und übersteigen 
den Haushaltsansatz um 1.339.704,53 € (0,2 %). Bei den Transferaufwendungen g ab es 
– analog zu den Kostenerstattungen durch das Land NRW – unterschiedliche Tendenzen. 
Im Aufga benbereich Kinder -, Jugend - und Familienhilfe entstand durch den weiteren 
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder ein höhere r Bedarf an Betriebskostenz u-
schüssen für die Träger von Einrichtungen. Darüber hinaus stieg der Mittelbedarf durch 
die Unterbringung, Versorgung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Aus-
ländern (umA).  
 
In den Aufgabenbereichen des Sozialamtes und des Jobcenters wirkten sich die gering e-
ren Fallzahlen gegenüber der Planung aus.   
 
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen be trugen 79.114.889,72 €. Auch hier gibt es 
unterschiedliche Entwicklungen. Den Zuführungen zu Rückstellungen, Einzelwertbericht i-
gungen sowie den unerwartet hohen Kapitalertragsteuern stehen Einsparungen bei Mi e-
ten, Honoraren und anderen Dienstleitungen gege nüber. Insgesamt blieben die Tran s-
feraufwendungen um 1.974.000,19 € (2,4 %) unterhalb der Haushaltsansätze. 
 
Das Finanzergebnis trug mit eine r Unterdeckung von 2.958.766.66  € zum Gesamtergeb-
nis des Jahres 2017 bei: 
 
Finanzergebnis Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis nach 
Prüfung 
Euro 
Auswirkung auf 
das Ergebnis 
Euro 
Finanzerträge 12.304.970,00 19.636.729,29 7.331.759,29 
    
Zinsen u. s. Finanzaufwendungen 26.507.000,00 22.595.495,95 -3.911.504,05 
    
Finanzergebnis -14.202.030,00 -2.958.766,66 11.243.263,34 
 
Die Stadt Münster erzielte Finanzerträge in Form von Zinserträgen, Gewinnanteilen und 
sonstigen Finanzerträgen i.H.v. 19.636.729,29 €. Dem stehen Aufwendungen für Zinsen 
und sonstige Finanzaufwendungen i.H.v. 22.595.495,95 € gegenüber. Die Verbesserung 
in diesem Bereich des Haushaltes lässt sich auf einen niedrigeren Zinsaufwand und  eine 
unerwartet hohe Ausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost zurückführen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  23 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
8 Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2017 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2017 entspricht der in §  41 GemHVO festgeleg-
ten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsgemäß unter Fortführung der Eröffnungsb i-
lanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen der einzelnen Positionen aus der Bilanz zum 
31.12.2017 greifen das Gliederungsschema des §  41 GemHVO auf, so dass an dieser 
Stelle das Schema des Berichtes durchbrochen wird. 
 
 
I Aktiva 
 
1. Anlagevermögen 3.269.312.300,15 € 
  Vorjahr: 3.241.617.112,09 € 
 
Zum Anlagevermögen der Stadt Münster zählen alle Vermögensgegenstände, die dazu 
bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die V ermögensgegenstände nicht zur Veräuße-
rung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, de r 
Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2017 aus folgenden Vermögenspositionen: 
 
o Immaterielle Vermögensgegenstände 509.542,21 € 
o Sachanlagen 2.776.697.889,24 € 
o Finanzanlagen     492.104.868,70 € 
Summe 3.269.312.300,15 € 
 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 509.542,21 € 
 Vorjahr: 483.681,02 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
483.681,02 140.057,80 4.764,19 0,00 109.432,42 509.542,21 
 
Die Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände umfasst entgeltlich von der Stadt 
Münster erworbene  Lizenzen bzw. DV-Software, die nicht zentral durch die citeq be-
schafft wurden. 
 
Selbst hergestellte Produkte (z.B. individuelle Software) sowie Schulungsmaßnahmen 
sind nicht aktivierungsfähig. Wird die Software nur gemeinsam mit der Hardware geha n-
delt, kommt es zu einer gemeinsame n Aktivierungspflicht unter der Bilanzposi tion B e-
triebs- und Geschäftsausstattung. 
 
Ausgaben für ein Customizing sind in der Regel als Bestandteil der Anschaffungskosten 
zu aktivieren, weil sie im Verhältnis zu den Anschaffungskosten der Software von unter-
geordneter Bedeutung sind. 
 
Demgegenüber sind Updates bzw. Release-Wechsel, die zur Aufrechterhaltung der Funk-
tionsfähigkeit der bestehenden Software dienen, konsumtiv zu buchen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  24 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Anders verhält es sich, wenn DV -Programme im Sinne eines Generation swechsels 
grundlegend überarbeitet werden. Diese Ausgaben sind dann als Anschaffungskosten zu 
aktivieren und der Restbuchwert des überarbeiteten Programms ist außerplanmäßig ab-
zuschreiben. 
 
Der Buchwert wurde unter Fortführung der historischen Anschaffungskosten und unter 
Abzug von planmäßigen Abschreibungen ermittelt. Der Wert stieg auf Grund von Zukäu-
fen im Jahr 2017 von 483.681,02 € um 25.861,19 € (5,4 %) auf 509.542,21 €.  
 
Die bilanzierten Werte k onnten vollständig durch verschiedene Auswertung en der SAP -
Buchführung bestätigt werden. Die Prüfung führte zu verschiedenen Feststellungen. Di e-
se haben keine nennenswerten Auswirkungen auf den Jahresabschluss, so dass eine 
unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2017 nicht erforderlich ist. Gleichwohl  hat 
das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Hinweise aufgegriffen und Berichtigungen 
bereits während der Prüfung veranlasst. Sie finden ihren Niederschlag im Jahr 2018. 
 
 
1.2 Sachanlagen 2.776.697.889,24 € 
 Vorjahr: 2.765.675.424,20 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Stadt Müns-
ter erfasst, die für Zwecke der Erstellung von Dienstleistungen, zur Überlassung an Dritte 
oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und von der Stadt Münster länger als 
ein Haushaltsjahr genutzt werden. 
 
Das Sachanlagevermögen der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.20 17 in folgende 
Vermögensgruppen: 
 
o Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 233.729.838,15 € 
o Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 783.887.777,95 € 
o Infrastrukturvermögen  1.576.905.623,90 € 
o Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.152.996,79 € 
o Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.381.191,36 € 
o Masch. u. technische Anlagen, Fahrzeuge 34.968.926,98 € 
o Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.821.836,52 € 
o Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau     97.849.697,59 € 
Summe 2.776.697.889,24 € 
 
Das Sachanlagevermögen von städtischen Ämtern und Einrichtungen ist regelmäßig Ge-
genstand von unterjährigen, turnusmäßigen Prüfungen des AWR. Sofern hierbei Fehlbu-
chungen festgestellt werden, werden diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung korrigiert. 
Insgesamt bestätigen die unterjährigen Prüfungen die Ordnungsmäßigkeit der städtischen 
Anlagenbuchhaltung. 
 
Eine zusätzliche stichprobenartige Prüfung, die von den Jahresabschlusswerten ausgeht  
und wegen der großen Datenmengen des städtischen Anlagevermögens unumgänglich  
war, kommt zu keinen anders lautenden Ergebnissen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  25 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 233.729.838,15 € 
 Vorjahr: 228.156.629,59 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
Grünflächen 
126.353.103,85 
 
Ackerland 
33.867.927,04 
 
Wald, Forste 
10.249.158,73 
 
Sonstige 
   57.686.439,97 
 
228.156.629,59 
 
 
821.411,56 
 
 
518.274,32 
 
 
15.268,39 
 
 
              0,00 
 
1.354.954,27 
 
 
232.764,29 
 
 
285.967,47 
 
 
13.849,45 
 
 
   503.025,96 
 
1.035.607,17 
 
 
5.334.874,01 
 
 
2.320.520,36 
 
 
-10.991,71 
 
 
      -40.806,00 
 
7.603.596,66 
 
 
2.349.735,20 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
               0,00 
 
2.349.735,20 
 
 
129.926.889,93 
 
 
36.420.754,25 
 
 
10.239.585,96 
 
 
   57.142.608,01 
 
233.729.838,15 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude oder Teile 
der städtischen Infrastru ktur befinden. Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten 
Grundstücke den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in Grünflächen, Ackerland, 
Wald und Forst sowie sonstige unbebaute Grundstücke. 
 
Der Buchwert der unbebauten Grundstücke und grundstücksg leichen Rechte stieg von 
228.156.629,59 € um 5.573.208,56 € auf 233.729.838,15 €. 
 
Ein Teil der Bestandsveränderungen resultiert aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, aus Um gruppierungen im Bestand sowie aus der Umstrukturie-
rung von Datenbeständen. Die Information en über Te ilungen und Verschmelzungen von 
Grundstücken oder etwa die Änderung der Nutzung von Flurstücken werden durch das 
Amt für Immobilienmanagement auf der Grundlage der Mitteilungen des Vermessungs- 
und Katasteramtes in der städtischen Anlagenrechnung erfasst. 
 
Daneben ergeben sich regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstücke zugekauft we r-
den. Abgänge ergeben sich hingegen, wenn Grundstücke in das Umlaufvermögen umge-
gliedert und anschließend verkauft werden. Im Umlaufvermögen werden nur solche 
Grundstücke geführt, die nicht (mehr) für die gemeindliche Aufgabenerfüllung notwendig 
sind und für die eine Verkaufsabsicht besteht. 
 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 überprüfte das AWR Bestandsverände-
rungen, bei denen d ie jeweilige Bestand sbewegung größer als 500.000,00 € war. Damit 
waren rd. 70 % aller Neuzugänge in die Stichprobe einbezogen. 
 
Die in die Stichprobe einbezogenen B estandsveränderungen waren nachvollziehbar be-
legt und die jeweiligen Nutzungsdauern zutreffend nach den Vorgaben der stadtinternen 
Rahmenrichtlinie angesetzt. 
 
In einem Fall (Anlage 20060631) wurden jedoch sämtliche Ausgaben, die der Stadt 
Münster im Rahmen der Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus zur Bezirkssportanl a-
ge „Große Wiese“ entstanden sind, als Anschaffungskosten aktiviert. Gemäß dem Errich-
tungs- und Zuschussvertrag ist in den Gesamtausgaben aber ein Baukostenzuschuss 
i.H.v. 842.693 € enthalten, der als Festbetrag für die vereinsseitige Herrichtung der ver-
einseigenen Tennisplätze und des Vereinsheims vorgesehen ist. Dieser Betrag darf des-
halb der stadteigenen Anlage nicht zugerechnet werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  26 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Es besteht eine Gegenleistungsverpflichtung für den Verein hinsichtlich der öffentlichen 
Nutzung. Die Gegenleistungsverpflichtung ist die Grundlage dafür, dass dieser Bauko s-
tenzuschuss wie ein Vermögenswert in der städtischen Bilanz zu erfassen und unter den 
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen ist. Daher wird der Baukostenzu-
schuss im Nachgang zur Prüfung in der Vermögensrechnung der Stadt Münster umgru p-
piert. 
 
Im Weiteren hat sich der Verein an der Umwandlung des stadteigenen Tenn isplatzes in 
einen Kunstrasenplatz mit 90.000 € beteiligt. Einen Sonderposten, der aus diesen Mitteln 
zu bilden wäre, konnte das AWR nicht feststellen. 
 
Verwaltungsintern wurde vereinbart, die notwendigen buchhalterischen Korrekturen im 
Laufe des Jahres 2018 vorzunehmen; für eine unmittelbare Korrekt ur des Jahresa b-
schlusses 2017 sind die Auswirkungen zu gering. 
 
 
1.2.2 Bebaute Grundstücke und  
grundstücksgleiche Rechte 783.887.777,95 € 
 Vorjahr: 770.464.624,53 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
KiTas 
66.647.857,87 
 
Schulen 
353.211.661,65 
 
 
Wohngebäude 
1.966.221,39 
 
Sonstige 
348.638.883,62 
 
770.464.624,53 
 
280.521,29 
 
 
8.253.333,73 
 
 
 
1.131,95 
 
 
 12.393.659,95 
 
20.928.646,92 
 
1,00 
 
 
0,00 
 
 
 
48.274,70 
 
 
    98.356,07 
 
146.631,77 
 
179.783,68 
 
 
7.116.964,71 
 
 
 
33.946,55 
 
 
 4.995.193,77 
 
12.325.888,71 
 
1.234.508,32 
 
 
9.273.678,09 
 
 
 
36.845,01 
 
 
  9.139.719,02 
 
19.684.750,44 
 
65.873.653,52 
 
 
359.308.282,00 
 
 
 
1.916.180,18 
 
 
356.789.662,25 
 
783.887.777,95 
 
In der Position Bebaute Grundstücke und grundstückgleiche Rechte werden Grundstücke 
mit den dara uf stehenden Gebäuden bilanziert. Das diesbezügliche Vermögen umfasst 
Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Schulgebäude, Wohn heime und sonstige 
Dienst-, Verwaltungs- und Betriebsgebäude. Sie wurden in der Bilanz der Stadt Münster 
gemäß den gesetzlichen Vorschriften differenziert dargestellt. 
 
Die aktive Bautätigkeit der Stadt Münster führte im Haushaltsjahr 2017 erneut dazu, dass 
die Ersatz - und Erweiterungsinvestitionen die jährlichen Abschr eibungen übersteigen. 
Deshalb stieg der Wert der Bilanzposition Bebaute Grundstücke von 770.464.624,53  € 
um 13.423.153,42 € (1,7 %) auf 783.887.777,95 €. 
 
Nach starken Zuwächsen bei den KiTas in den Vorjahren werden im Haushaltsjahr 2017 
die Ausbaumaßnahmen vornehmlich durch die Schulen, die Sanierung von Hallen - und 
Freibädern, die Herrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge sowie die Renovierung des 
Bürgerhauses Kinderhaus bestimmt. 
 
Das AWR hinterfragte während der Jahresabschlussprüfung in diesem Berei ch die wert-
prägenden Bestandsveränderungen im Wert von mehr als 500.000,00 €. Damit wurden 
rd. 84 % aller Neuzugänge in die Stichprobe einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  27 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die überprüften Anschaffungs- und Herstellungskosten ließen sich aufgrund der im Sy s-
tem hinterlegten Einzelaufstellungen nachvollziehen. Die jeweiligen Nutzungsdauern w a-
ren zutreffend nach den Vorgaben der stadtinternen Rahmenrichtlinie angesetzt.  
 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.576.905.623,90 € 
  Vorjahr: 1.605.347.055,05 € 
 
Als Infrastrukturvermögen werden kommunale Einrichtungen bezeichnet, die ihrer Funkti-
on oder Bauweis e nach der örtlichen Versorgung dienen. Es setzt sich zusammen aus 
Grund und Boden, Brücken, Tunneln, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbesei-
tigungsanlagen, dem Straßennetz mit Wegen und Plätzen sowie diversen sonstigen Bau-
ten, die dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen sind. 
 
Mit einem Volumen von 1, 577 Mrd. € umfasst das Infrastrukturvermögen rd. 44,4 % der 
gesamten Vermögenswerte der Stadt Münster. 
 
Wegen der Eigenart des Infrastrukturvermögens und der sich daraus ergebenden eing e-
schränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infrastrukturvermögen in der Bi lanz geson-
dert auszuweisen. 
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich von 1.605.347.055,05 € um 
28.441.431,15 € (1,8 %) auf 1.576.905.623,90 €, weil die Abschreibungen in diesem B e-
reich höher als die Ersatzinvestitionen und Neuzugänge waren. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2017 aus folgenden 
Posten zusammen: 
 
o Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 € 
o Brücken und Tunnel 40.045.970,50 € 
o Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
o Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 671.581.503,40 € 
o Straßennetz mit Wegen, Plätzen u. Verkehrslenkungsanlagen 529.195.700,71 € 
o Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens    20.285.973,66 € 
Summe 1.576.905.623,90 € 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Die Wertentwicklung während des Jahres 201 7 ist durch die A n-
lagenbuchhaltung belegt und die jeweiligen Bestandsveränderungen ließen sich mit Hilfe 
der eingescannten Belege und den im Bedarfsfall eingeholten Auskünften der Fachämter 
lückenlos nachvollziehen. Gegenüber dem Vorjahr waren keine Veränderungen in den 
Bewertungsmethoden festzustellen. 
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.796.475,63 € 
  Vorjahr: 315.756.181,67 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
315.756.181,67 
 
207.425,72 
 
103.716,68 
 
-63.415,08 
 
0,00 
 
315.796.475,63 
 
Unter der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastrukturvermögens erfasst die Verwal-
tung alle Grundstücke mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs - bzw. Versor-
gungseinrichtungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  28 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Gesamtwert des Grund und Bodens, der Teil des Infrastrukturvermögens ist, stieg im 
Laufe des Jahres 201 7 von 315.756.181,67 € um 40.293,96  € (0,1  %) auf 
315.796.475,63 €. 
 
Die Veränderungen resultieren vornehmlich aus der Zusammenlegung und Verschmel-
zung von Grundstücken, Tausch und Kauf oder Änderung der Nutzungsart sowie aus 
Umgruppierungen im eigenen Bestand. Daneben kommt es auf der Grundlage städtebau-
licher Verträge zu Übertragungen von Grundstücken an die Stadt Münster. 
 
Das AWR hinterfragte die wirtschaftlich bedeutsamen Bestandsveränderungen und kon-
trollierte auch die Veränderung der zugehörigen Sonderposten. Sie konnten in den unter-
suchten Stichproben allesamt nachvollzogen werden. Auch bei unentgeltlichen Übertr a-
gungen von Grundstücken an die Stadt Münster aus städtebaulichen Verträgen wurde da-
rauf geachtet, dass die zugehörigen Sonderposten gebildet wurden. 
 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 40.045.970,50 € 
  Vorjahr: 41.258.586,31 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
41.258.586,31 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
1.212.615,81 
 
40.045.970,50 
 
Die Bilanzposition Brücken und Tunnel umfasst die im Besitz der Stadt Münster befindl i-
chen Brückenbauwerke des Infrastrukturvermögens . Hierzu zählen Brücken aus Beton, 
Stahlbeton, Stahl und Holz sowie Tunnelbauwerke. 
 
Der Wert der Brücken verminderte sich in Folg e der nutzungsbedingten Wertminderung 
(Abschreibungen) von 41.258.586,31 € um 1.212.615,81 € (2,9 %) auf 40.045.970,50 €. 
 
Die Bestandsveränderungen sowie die Veränderung der den Brücken und Tunnel zug e-
ordneten Sonderposten wurden stichprobenartig geprüft . Sie waren nicht zu beansta n-
den. 
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 
und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
Nach Hinweisen der GPA aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die 
Gleisanlage Robert-Bosch-Straße mit einem Buchwert von 5.000,00  € in die Vermögens-
rechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die Restnutzungsdauer betrug 2 Jahre. Nach 
Ablauf der Nutzungsdauer ist dieser Wert zwar verbraucht, die Anlage selbst ist jedoch 
noch erhalten.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  29 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 671.581.503,40 € 
  Vorjahr: 680.496.279,42 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
680.496.279,42 
 
3.133.306,91 
 
479.556,85 
 
6.706.569,66 
 
18.275.095,74 
 
671.581.503,40 
 
Die Position Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsanlagen besteht aus den Anl a-
gen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpwerke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie auch Regenrückhalte- und Regen-
reinigungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsanlagen (94,0 %) 
wird in einer Nebenbuchhaltung KANDIS  / WERT geführt. Aus dieser Grundlage ermittelt 
ein externer Gutachter jährlich den Bestandswert und die Bestandsveränderungen. Sie 
werden danach rege lmäßig in der Nebenbuchhaltung (Analgenrechnung) der SAP -
Buchführung eingepflegt, denn es gibt keine systemische Verbindung. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (6,0 %), das aus Kläranlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinen technik besteht, unmitt elbar mit 
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bilanzwert der Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsanlagen reduzierte sich 
von 680.496.279,42 € um 8.914.776,02  € (1,3  %) auf 671.581.503,40  €. Am Ende des 
Haushaltsjahres 2017 setzt sich der Bestand aus folgenden Vermögensgruppen zusam-
men: 
 
Anlagen-
nummer 
Bezeichnung SAP 
Buchwert 
31.12.2017 
Euro 
SAP Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen 40.760.078,40 
   
KANDIS   
20014230 Regenwasserkanäle 263.484.450,00 
20014231 Abscheider 630.633,00 
20014232 Regenrückhaltebecken 12.566.718,00 
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.618.405,00 
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.795.984,00 
20014235 Schmutzwasserkanäle 242.665.104,00 
20014236 Mischwasserkanäle 81.024.008,00 
20014237 Druckrohrleitungen 24.944.526,00 
20014238 Kleinpumpwerke 2.091.597,00 
Summe der in KANDIS geführten Werte  630.821.425,00 
  
Entwässerungs- und Abwasseranlagen gesamt 671.581.503,40 
 
Im Rahmen der Prüfung verg lich das AWR die im Fachamt vorliegenden Informationen 
über die im Jahr 2017 schlussgerechneten Maßnahmen (z.B. Fertigmeldung von Bauau f-
trägen) mit der Liste über alle neu aktivierten Maßnahmen. Es bestätigte sich, dass alle 
für den Vergleic h herangezogenen Baumaßnahmen im Gutachten der externen Berate r-
firma und daraufhin auch in das städtische Anlagevermögen aufgenommen wurden. Das 
AWR stellte geringfügige Abweichungen fest, die auf Rundungsfehler zurückzuführen und 
daher unbeachtlich sind.  
 
Ferner überprüfte das AWR die Wertentwicklung der den Entwässerungs- und Abwasser-
beseitigungsanlagen zugeordneten Sonderposten. Hierbei kam es zu keinen relevanten 
Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  30 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Allerdings muss das AWR darauf hinweisen, dass die Verknüpfung der im S achbearbei-
tungsprogramm KANDIS hinterlegten Stammdaten zu den in WERT ermittelten und im 
Gutachten ausgewiesenen Bestandwerten und Bestandsveränderungen systembedingt 
im Einzelnen nicht nachvollziehbar ist, weil das Gutachten eine hochverdichtete Wiede r-
gabe von zahlreic hen Einzelwerten ist.  Das AWR rät daher, die Nachvollziehbarkeit der 
Wertermittlung und Wertveränderungen zu verbessern. 
 
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 529.195.700,71 € 
 Vorjahr: 548.345.777,34 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
548.345.777,34 
 
4.604.021,85 
 
2.095.856,50 
 
5.640.061,36 
 
27.298.303,34 
 
529.195.700,71 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen bein-
haltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie Lichtsi g-
nalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung. 
 
Hierzu zählen ferner Rad- u. Wanderwege sowie Wege, die sich auf den Entwässerungs- 
u. Abwasserbeseitigungsanlagen befinden. 
 
Im Bereich des Straßennetzes reich ten die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen aber-
mals nicht aus, um die abschreibungsbedingten Wertverminderungen auszugleichen. Der 
Wert des Straßenvermögens ve rringerte sich im Jahr 201 7 weiter und zwar von 
548.345.777,34 € um 19.150.076,63 € (3,5 %) auf 529.195.700,71 €. 
 
Die stichprobenhaft geprüften Bestandsveränderungen des Jahres 2017 waren plausibel 
und in nachvollziehbarer Weise belegt. Ferner vergewisserte sich das AWR, dass bei den 
Neuzugängen die angesetzten Nutzungsdauern den in der städtischen Rahmenrichtline 
festgelegten Zeiträumen entsprechen. 
 
Im Bereich der Verkehrslenkungsanlagen erkannte das AWR, dass zusammengehörende 
Wirtschaftsgüter einer Anlage getrennt voneinander in das Anlagevermögen aufgeno m-
men und für die jeweiligen Vermögensgegenstände spezifische Nutzungsdauern vera n-
schlagt wurden. Hier besteht nach Auffassung des AWR noch Potential zu eine r Verwal-
tungsvereinfachung, indem neu angeschaffte Wirtschaftsgüter, die in einem funktionalen 
Zusammenhang stehen, zu einer Anlage (Sachgesamtheit) zusammengefasst und ein-
heitlich abgeschrieben werden. 
 
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 20.285.973,66 € 
   Vorjahr: 19.490.230,31 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
19.490.230,31 
 
190.293,09 
 
0,00 
 
1.565.249,62 
 
959.799,36 
 
20.285.973,66 
 
Die Bilanzposition Sonstige Bauten des I nfrastrukturvermögens umfasst die im städt i-
schen Eigentum befindlichen Parkmöglichkeiten, Lärmschutz- und Stützwände, Fahrrad-
überdachungen, Verkehrszeichen, Rampen, Wartehallen, Pumpwerke und ähnliche G e-
bäude.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  31 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Buchwert der Bilanzposition stieg im Laufe des Jahres 2017 von 19.490.230,31 € um 
795.743,35 € (4,1 %) auf 20.285.973,66 €. 
 
Das AWR hinterfragte die Bestandsveränderungen des Jahres 2017 einschließlich der zu 
den Vermögenswerten gebildeten Sonderposten. Es ergaben sich hierbei keine Festste l-
lungen. 
 
 
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.152.996,79 € 
  Vorjahr: 6.440.291,17 € 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
6.440.291,17 
 
448.356,67 
 
0,00 
 
25.149,58 
 
760.800,63 
 
6.152.996,79 
 
Die Bilanzposition Bauten auf fremden Grund und Boden umfasst Bauwerke auf Grun d-
stücken, die nicht dem wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster zuzurechnen sind. 
 
Hierzu zählen u.a. Brunnen, Spielplätze, Platzbefestigungen, Reitwege, Wetterhäuschen 
und die Mietereinbauten (Einrichtung) von Kitas, Flüchtlingsheimen o. ä. 
 
Der Wert dieser Anlagen verringerte sich insgesamt um 287.294,38 € (4, 5 %) auf 
6.152.996,79 €, weil die Werte der Neuzugänge den nutzungsbedingten Werteverbrauch 
nicht ausgleichen konnten.  
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2017 in Stichproben. Sie ließen 
sich nachvollziehen und damit bestä tigen. Die Zugänge des Jahres 2017 resultieren im 
Wesentlichen aus der Herrichtung angemieteter Gebäude für die Unterbringung von 
Flüchtlingen. 
 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.381.191,36 € 
  Vorjahr: 15.365.066,64 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
Umbuchungen 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
15.365.066,64 
 
16.124,72 
 
0,00 
 
0,00 
 
15.381.191,36 
 
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler werden Vermögensgegen-
stände mit kultureller und geschichtlicher B edeutung erfasst. Neben Antiquitäten, Gemäl-
den, Skulpturen und historischen Sammlungen wie Urkunden oder historischen Aufzeich-
nungen werden unter dieser Bilanzposition auch Denkmäler bilanziert. Im Laufe des Jah-
res 2017 erhöhte sich die Position Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler durch den Ankauf 
von Exponaten, Zeitdokumenten, Büchern und Zeitschriften. 
 
Das Gesetz unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler keinem Werteve r-
zehr unterliegen, so dass bei diesen Vermögensgegenständen keine Abschreibu ngen 
vorgesehen sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  32 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Bestand am 31.12.2017 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Amt / 
Einrichtung 
Vermögensart 
 
 
Bestand  
31.12.2016 
Euro 
Bestand  
31.12.2017 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 8.011.005,72 8.023.340,13 12.334,41 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
4.422.614,82 4.426.405,13 3.790,31 
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 871.546,57 871.546,57 0,00 
Villa  
ten Hompel Sammlungen 2.054.586,37 2.054.586,37 0,00 
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 5.313,16 5.313,16 0,00 
Summe 15.365.066,64 15.381.191,36 16.124,72 
 
Das S tadtarchiv und das Stadtmuseum verwalten die wertprägenden Bestandteile des 
städtischen Kunst- und Kulturbesitzes. 
 
Das AWR prüfte  die Bestandsveränderungen des Jahres 201 7 und im Bedarfsfall auch 
die Bildung von Sonderposten, sofern die Neuzugänge als Sachspende in das Vermögen 
der Stadt Münster gewechselt sind. Im Bereich der Villa ten Hompel übersah die Verwa l-
tung Sachspenden in Form von Büchern und Zeitdokumenten. Während der Prüfung stell-
te sich heraus, dass es sich hier nur um ein geringes Vermögen  im Wert von 3.790,00  € 
handelte. Die Sachspenden sind durch eine Aufstellung des Geschichtsortes belegt und 
die Erfassung wird im Laufe des Jahres 2018 nachgeholt. Ansonsten kam es in diesem 
Bilanzabschnitt zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 34.968.926,98 € 
  Vorjahr: 35.683.439,81 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
35.683.439,81 
 
2.725.288,79 
 
40.911,04 
 
281.564,47 
 
3.680.455,05 
 
34.968.926,98 
 
Unter der Bilanzposition Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge werden bewegli-
che technische Vermögensgegenstände erfasst. Die Position beinhaltet alle Maschinen, 
technischen Anlagen, Betriebsvorrichtungen , Betriebsanlagen und Fahrzeuge der Stadt 
Münster und ist stark durch die fest mit Gebäuden verankerten technischen Anlagen und 
Betriebsvorrichtungen sowie durch die Sonderfahrzeuge der Feuerwehr geprägt. 
 
Der Wert der Bilanzposition verringerte sich i m Jahr 201 7 von 35.683.439,81 € um 
714.512,83 € (2,0 %) auf 34.968.926,98 €. Der nutzungsbedingte Werteverzehr war im 
Jahr 2017 höher als die Investitionen in Maschinen und technische Anlagen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  33 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Am 31.12.2017 veränderte sich der Bestand wie folgt: 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Maschinen 
435.639,72 
 
Technische 
Anlagen 
4.221.044,15 
 
Betriebs- 
vorrichtungen 
13.884.274,32 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
217.337,99 
 
PKW 
745.857,26 
 
Nutzfahrzeuge 
6.311.296,39 
 
Spezialfahrzeuge 
9.763.928,60 
 
Sonstige 
Fahrzeuge 
       104.061,38 
 
35.683.439,81 
 
74.359,44 
 
 
 
9.873,40 
 
 
 
769.744,88 
 
 
 
0,00 
 
 
258.769,56 
 
 
1.303.883,38 
 
 
262.423,72 
 
 
 
     46.234,41 
 
2.725.288,79 
 
0,00 
 
 
 
632,32 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
17.518,61 
 
 
17.933,97 
 
 
0,00 
 
 
 
     4.826,14 
 
40.911,04 
 
0,00 
 
 
 
-55.488,69 
 
 
 
-396.895,68 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
595.930,40 
 
 
138.018,44 
 
 
 
         0,00 
 
281.564,47 
 
109.579,64 
 
 
 
319.170,89 
 
 
 
817.284,00 
 
 
 
19.459,07 
 
 
144.374,78 
 
 
1.186.379,26 
 
 
1.065.381,38 
 
 
 
   18.826,03 
 
3.680.455,05 
 
400.419,52 
 
 
 
3.855.625,65 
 
 
 
13.439.839,52 
 
 
 
197.878,92 
 
 
842.733,43 
 
 
7.006.796,94 
 
 
9.098.989,38 
 
 
 
   126.643,62 
 
34.968.926,98 
 
Das AWR prüfte die Anlagenbewegungen des Jahres 2017 im Bereich der Feuerwehr, 
des Immobilienmanagements und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhalti g-
keit. 
 
Die bilanzierten Werte konnten vollständig mit Hilfe der SAP-Buchführung nachvollzogen 
werden. Feststellungen, die keine gravierenden Auswirkungen auf den Jahresabschluss  
2017 haben, wurden von der Verwaltung aufgegriffen und im Jahr 2018 umgesetzt. 
 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.821.836,52 € 
 Vorjahr: 27.720.407,97 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
27.720.407,97 
 
3.961.819,68 
 
35.504,62 
 
1.091.863,48 
 
4.916.749,99 
 
27.821.836,52 
 
Unter der Bilanzposition Betriebs - und Geschäftsausstattung werden alle gemeindlichen 
Vermögensgegenstände zusammengefasst, die der allgemeinen Verwaltungstätigkeit der 
Gemeinde dienen. Neben dem Verwaltungsmobiliar und DV -Hardware gehören zur B e-
triebs- und Geschäftsausstattung u.a. auch Einrichtungsgegenstände aus Werkstätten 
einschließlich der Werkzeuge, Sportgeräte, Spielsachen aus Kindertageseinrichtungen 
sowie Unterrichtsmaterial. Über Gruppen- bzw. Festwertverfahren können Sammelpositi-
onen gebildet und Vereinfachungsverfahren zur Bewertung genutzt werden

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  34 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Endbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung stimmt in der Haupt - und Anla-
genbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten zusammen: 
 
o Technische Ausstattung 6.594.944,24 € 
o Mobiliar für Verwaltung 1.477.284,70 € 
o Sonstiges Mobiliar 8.342.754,40 € 
o Sonstiges Inventar 7.355.788,92 € 
o Rechnersysteme 691.503,33 € 
o Monitore 58.017,59 € 
o Sonstige DV-Peripherie 337.035,23 € 
o GWG in steuerrelevanten Bereichen (410,01 – 1.000,00 €) 961,45 € 
o Festwerte für Bücher und Medien der Stadtbücherei,  
 Feuerwehrschläuche und Lehrmittel an städtischen Schulen 2.963.546,66 € 
Summe 27.821.836,52 € 
 
Der Bestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung erhöhte sich im Laufe des Jahres 
2017 um 101.428,55 € (0,4 %) auf 27.821.836,52 €. 
 
Das AWR prüf te die Bestandsveränderungen der Betriebs- und Geschäftsausstattung in 
Stichproben. Schwerpunkte waren dabei die Bestandsveränderungen im Aufgabenb e-
reich der Feuerwehr, Volkshochschule und des Tiefbauamtes. 
 
Die bilanzierten Werte k onnten vollständig durch verschiedene Auswertungen der SAP -
Buchführung bestätigt werden. Die Prüfung führte zu verschiedenen Feststellungen. In 
einzelnen Fällen wich die festgelegte Nutzungsdauer der neu angeschafften Wirtschaft s-
güter aufgrund der Erfahrungen aus dem Gebrauch der jeweiligen Vermögensgegenstän-
de von der städtischen Rahmenrichtlinie ab und sie waren bei vergleichbaren Wir t-
schaftsgütern auch nicht einheitlich. Die städtische Rahmenrichtlinie wird derzeit übera r-
beitet und die Verwaltung wird die Erfahrungen der Fachäm ter bei der Überarbeitung be-
rücksichtigen. Die Feststellungen haben keine nennenswerten Auswirkungen auf d ie 
Kernaussagen des Jahresabschlusses 2017. 
 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  97.849.697,59 € 
  Vorjahr:  76.497.909,44 € 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
AiB Grundstücke 
7.867.982,90 
 
11.191.627,17 
 
1.505.952,88 
 
5.592.718,46 
 
11.960.938,73 
AiB Hochbau 
16.033.789,60 
 
15.685.828,41 
 
0,00 
 
9.664.272,58 
 
22.055.345,43 
AiB Tiefbau 
44.120.285,62 
 
28.591.134,23 
 
0,00 
 
14.398.667,83 
 
58.312.752,02 
AiB sonstige 
Baumaßnahmen 
6.854.106,46 
 
 
1.463.513,19 
 
 
0,00 
 
 
4.380.343,71 
 
 
3.937.275,94 
AiB bewegliches 
Vermögen 
1.621.744,86 
 
 
1.582.433,47 
 
 
0,00 
 
 
1.620.792,86 
 
 
1.583.385,47 
Summe 
76.497.909,44 
 
58.514.536,47 
 
1.505.952,88 
 
35.656.795,44 
 
97.849.697,59 
 
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gest ellte Anlagen / Baumaßnahmen bzw. finanzielle Vorlei s-
tungen für noch zu erhaltende Sachanlagen wie Grundstücke, Gebäude, technische A n-
lagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  35 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Erst wenn die Stadt Münster die Verfügungsgewalt über gekauf te Sachwerte erhält bzw. 
Anlagen in Betrieb genommen werden , sind die bis dahin auf Unterkonten verdichteten 
Ausgaben zu Investitionen zusammenzustellen und als ein Wirtschaftsgut in die Anlagen-
rechnung zu übernehmen. Ab diesem Zeitpunkt werden einheitlich Abschreibungen be-
rechnet, d.h. die wirtschaftlichen Folgen von Ersatz - und Erweiterungsmaßnahmen ma-
chen sich in der Ergebnisrechnung bemerkbar. 
 
Den Zugängen i.H.v. 58.514.536,47 € bei den Sammelposten standen im Jahr 2017 U m-
gruppierungen einzelner fertig gestellter Maßnahmen in die Anlagenrechnung von 
35.656.795,44 € gegenüber. 
 
In Folge dessen stieg der Bestand von Anzahlungen und Anlagen im Bau auch im Haus-
haltsjahr 201 7 erneut und zwar von 76.497.909,44 € um 21.351.788,15  € (27,9  %) auf 
97.849.697,59 €.  
 
Das AWR hinterfragte die wesentlichen Bestandsveränderungen des Jahres 2017. 
 
Der Vermögenszuwachs in diesem Bilanzabschnitt ist im Wesentlichen auf verschiedene 
größere Projekte zurückzuführen wie 
 
- den Grunderwerb und vorbereitende Arbeiten zu einzelne n Baumaßnahmen (z.B. An-
kauf der Gärtnerei Moldrickx in MS-Kinderhaus 
 
- Neu- bzw. Ausbau von Kitas, Schulen, Stadthaus I,  
 
- Baumaßnahmen zur Beseitigung von Abwasser und Ausbau von fließenden Gewässern 
 
- Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen (z.B. Umgehungsstraße) 
 
 
Die Prüfung der Position Anlagen im Bau führte zu folgenden Feststellungen: 
 
- Die Buchungen in der vom AWR untersuchten Stichprobe konnten allesamt nachvoll-
zogen werden. Den Entlastungen des Sammelpostens Anlagen im Bau standen in der 
Anlagenbuchführung entsprechende Zugänge von Einzelwerten gegenüber . Die Bu-
chungen waren plausibel und nachvollziehbar. 
 
- Gleichwohl fiel dem AWR auch diesmal auf, dass die Anlagen im Bau Maßnahmen 
enthalten, die bereits in Betrieb genommen wurden und dah er umzugruppieren sind. 
Hiervon betroffen waren ins besondere Tiefbaumaßnahmen. Insgesamt sieben Tief-
baumaßnahmen in einem Umfang von rund 4,1  Mio. € waren fertiggestellt und doku-
mentiert und seit mehreren Jahren bereits in der Nutzung. Auf zwei fertiggestellte An-
lagen der Schmutzwasserbeseitigung wurde auch schon während der vorherigen Prü-
fung des Jahresabschlusses 2016 hingewiesen. Dennoch wurden sie im Rahmen der 
Jahresabschlussarbeiten 2017 nicht bearbeitet. 
 
- Ferner wurden in der Sammelgruppe AiB für bewegliches Anlagevermögen mit einem 
Wert von jeweils über 410 € diverse Beschaffungen erfasst , die unmittelbar einen 
Verbrauch (Konsumtion) darstellen, weil sie als geringwertiges Wirtschaftsgut zu ei n-
zustufen sind. Die Umgruppierungen in die Ergebnisrechnung des Jahres 2017 fa n-
den ebenfalls nicht statt.  
 
Wie in den vorangegangenen Jahren so ist auch diesmal zu mahnen, dass eine zeitnahe 
Aktivierung von fertiggestellten baulichen Anlagen oder abgeschlossenen Beschaffung s-
vorgängen (Erwerb) erforderlich ist, damit eine periodengerechte Darstellung über die 
Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibung gewährleistet wird.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  36 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
In folgenden Fällen waren die Baumaßnahmen abgeschlossen und die Anlangen wurden 
genutzt:  
 
o 60000 12 90 „1101-06/062 O RRB Wolbecker Straße BPI. 506“ 
o 60000 12 92 „1101-08/109 Gievenbach“ 
o 60000 3184 „1201 Treppenanlagen Neubau“ 
o 60000 3188 „1201 Geländer Neubau und Erneuerung“ 
 
Die im Geschäftsjahr 2017 rückständigen buchhalterischen Arbeiten sind, soweit nicht be-
reits geschehen, kurzfristig nachzuholen, um die festgestellten Fehler zumindest noch im 
Jahresabschluss 2018 zu berichtigen. 
 
 
1.3 Finanzanlagen 492.104.868,70 € 
  Vorjahr:  475.458.006,87 € 
 
 
Von Finanzanlagen spricht man, wenn die Stadt Münster einem Dritten oder einem So n-
dervermögen mit Sonderrechnung finanzielle Mittel in Form von Fremd- oder Eigenkapital 
überlässt und diese Mittel nicht als Zuschuss oder Zu wendung im Sinne eines Betrieb s-
kostenzuschusses zu beurteilen sind. Aus der Zuordnung zum Anlagevermögen ergibt 
sich, dass diese Anlagen langfristig, d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr den Zwecken 
der Stadt Münster dienen. 
 
Ihr Wert stieg während des H aushaltsjahres 201 7 um 16.646.861,83 € (3,5 %) auf 
492.104.868,70 € an. 
 
Die im Jahresabschluss 201 7 bilanzierten Finanzanlagen setzen sich aus Anteilen an 
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren und Ausle i-
hungen zusammen: 
 
o Anteile an verbundenen Unternehmen 427.184.964,62 € 
o Beteiligungen 12.796.359,02 € 
o Sondervermögen 21.508.495,58 € 
o Wertpapiere des Anlagevermögens 20.266.544,73 € 
o Ausleihungen   10.348.504,75 € 
Summe 492.104.868,70 € 
 
Sowohl die im Jahresabschluss 2017 dargestellte Zusammensetzung als auch die Wert-
entwicklung der Finanzanlagen sind vollständig mit der Buchführung abgestimmt. 
 
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Finanzanlagen wurden in angemessener 
Weise dokumentiert. Sie unterliegen einer internen Kontrolle (4-Augen-Prinzip). 
 
Die Verwaltung be achtete bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die einschlägigen 
Vorschriften des NKF für den Bilanzausweis und die Bewertung  von kommunalen F i-
nanzanlagen. 
 
Überdies griff die Verwaltung im Jahr 2017 den Hinweis aus der vorhergehenden Prüfung 
der städtischen Finanzanlagen auf und berichtigte die Auswirkungen aus der Übertragung 
eines städtischen Grundstückes (York Höfe) an die Wohn- und Stadtbau Wohnungsu n-
ternehmen der Stadt Münster GmbH auf das städtische Eigenkapital, indem ein Betrag 
i.H.v. 5.200.000,00 € aus der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgrup-
piert wurde.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  37 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 427.184.964,62 € 
  Vorjahr: 419.904.132,48 € 
 
 
Anteile an  
verbundenen  
Unternehmen 
Bestand 
01.01.2017 
Euro 
Zugänge/ 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreibung 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Stadtwerke Münster GmbH 
Wohn- und Stadtbau GmbH 
MCC Halle Münsterland GmbH 
Wirtschaftsförderung MS GmbH 
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 
KonvOY GmbH 
Summe 
262.199.983,00 
125.565.000,00 
7.517.680,06 
24.578.779,72 
        42.689,70 
                  0,00 
419.904.132,48 
5.890.063,00 
0,00 
603.360,10 
909.222,92 
             0,00 
   500.000,00 
7.902.646,02 
0,00 
0,00 
0,00 
621.813,88 
0,00 
           0,00 
621.813,88 
268.090.046,00 
125.565.000,00 
8.121.040,16 
24.866.188,76 
42.689,70 
       500.000,00 
427.184.964,62 
 
Unter dieser Position wurden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, die 
von der Stadt Münster in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu di e-
sen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der Stadt 
Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss wird i.d.R. dann angenommen, wenn eine 
Beteiligung mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
Die Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungs-
unternehmen der Stadt Münster GmbH wurden auf der Grundlage der Ertragsprognosen 
(Ertragswertverfahren) zum 31.12.2013 bewertet  und gegenüber der Erstbewertung be-
richtigt. Danach führte die Verwaltung die berichtigten Wer te weiter fort.  Die nächste  
Wertüberprüfung ist für das Jahr 2018 vorgesehen.  Die übrigen Anteile an verbundenen 
Unternehmen wurden vereinfachend im Wege der Kapitalspiegelbildmethode bewertet. 
 
Die We rtveränderungen des Jahres 2017 sind auf Kapitalzuführ ungen und -entnahmen 
seitens der Stadt Münster zurückzuführen. 
 
 
o Stadtwerke Münster GmbH: 
 
In Abstimmung mit der Politik (u.a. Ratsbeschlüsse V/0859/2016; V/1085/2016 und 
V/0814/2015) wurde vereinbart, die  aktuellen Mehrbelastungen der Stadtwerke Münster 
GmbH aus ihrer Beteiligung an der FMO Flughafen Münster Osnabrück GmbH seitens 
der Stadt Münster auszugleichen.  Folglich zahlte die Stadt Münster im Haushaltsjahr 
2017 einen Betrag i.H.v. 5.890.063,00  € in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster 
GmbH. Danach stieg der Wert der Anteile im Haushaltsjahr 2017 um 5.890.063,00  € auf 
268.090.046,00 €. 
 
 
o KonvOY GmbH: 
 
Mit dem Beschluss vom 16.11.2016 (Vorlage V/0775/2016/1. Erg.) entschied der Rat der 
Stadt Münst er die Gründung der KonvOY GmbH . Gegenstand der Gesellschaft ist die 
Verbesserung der Wohnraumversorgung durch die Entwicklung der Grundstücksareale 
der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die Gründung wurde am 10.04.2017 vollz o-
gen und das Stammkapital der Gesellschaft i.H.v. 500.000 € wurde von der alleinigen 
Gesellschafterin Stadt Münster eingebracht. 
 
Die Gesellschaft entfaltete noch keine nennenswerten Aktivitäten.  Sie schloss das Wir t-
schaftsjahr 2017 mit einem Anlauf-Verlust i.H.v. 18.697,15 € ab, der das Eigenkapital auf 
481.302,85 € reduzierte. Dennoch schrieb die Verwaltung den Beteiligungswert in Höhe 
des eingebrachten Stammkapitals von 500.000 € unverändert fort um im Weiteren zu klä-
ren, ob die Verlustsituation von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  38 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
o Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH: 
 
Die Beziehungen zwischen der Stadt  Münster und der Gesellschaft  wurden im Rahmen 
eines Verwaltermodells grundlegend neu geordnet.  In Folge dessen sank der Betriebs-
kostenzuschuss an die Gesellschaft von 1.927 .000,00 € auf einen Betrag von jährlich 
350.000,00 € (zzgl. MWSt).  
 
Im Geschäftsjahr 2017 erhielt die Gesellschaft w egen der Beteiligung der Stadt Münster 
an der Sanierung des Daches vom Congress Center nur einen verminderten Zuschuss 
i.H.v. 100.000,00 €. Die jährliche Zuführung der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der 
Gesellschaft begrenzt die Werterhöhung des Beteiligungswertes in dem Fall, dass das 
Eigenkapital der Gesellschaft auch durch die eigene Ertragskraft gestiegen sein sollte. 
 
Die Verwaltung nahm die Eigenkapitalzunahme der Gesellschaft im Jahr 2017  zum An-
lass und erhöhte den Beteiligungsbuchwert um den gesamten Zuwachs von 
603.360,10 €. Hierbei übersah sie, dass wegen der Zuführung der Stadt Münster in das 
Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 100.000,00  € auch nur eine Aufstockung um 
100.000,00 € gerechtfertigt ist. Der restliche Betrag stellt den Gewinn der Gesellschaft im 
Jahr 2017 dar und begründet stille Reserven.  Die Bewertung fällt somit um 503.360,10 € 
zu hoch aus. 
 
 
o Wirtschaftsförderung Münster GmbH: 
 
Für die Bewertung der Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH ist neben der 
Kapitalzuführung i.H.v. 1.700.000,00 € von Bedeutung, dass mit dem Vertrag vom 
23.05.2005 (UR-Nr. 130/2005 des Notars Dr. Gerd Möller, Münster) und dem Vertrag vom 
20.11.2007 (UR-Nr. 940M/2007 des Notars Dr. Gerd Möller, Münster) Grundstücke in das 
Vermögen der Gesellschaft zum Teilwert v on rd. 16,4 Mio. € eingebracht wurden. Nach 
dem Verkauf zahlt die Gesellschaft den jeweiligen Einbringungswert der verkauften 
Grundstücke an die Stadt Münster zurück. Im Haushaltsjahr 2017 waren dies insgesamt 
621.813,88 €. Der Betrag ist zwischen der Stad t Münster und der Gesellschaft abg e-
stimmt und wurde bei der Bewertung als Entnahme berücksichtigt. 
 
Daneben minderte der Verlust des Jahres 2017 i.H.v. 777.751,28 € sowie eine weitere 
Kapitalentnahme i.H.v. 13.025,80 € die Kapitalrücklagen der Gesellschaft. Letztere erklärt 
sich dadurch, dass nach dem EU-Beihilferecht eine Überkompensation von Verlusten der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu vermeiden ist. 
 
Die Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wurden zum 3 1.12.2017 mit 
24.866.188,76 € bewertet und dieser Wert entspricht dem auf die Stadt Münster entfa l-
lenden Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft. 
 
Die bisherige Buchungspraxis berücksichtigt jedoch nicht, dass die Kapitalentnahme, die 
aus EU -beihilferechtlichen Erwägungen zur Vermeidung einer sog. Überkompensation 
(nicht verbrauchte Teile aus den Kapitalzuführungen) an die Stadt Münster zurückgezahlt 
wird, in der Fi nanzbuchhaltung ausschließlich als Minderung der Finanzanlage zu erfas-
sen ist. Im Rechnungskr eis der Stadt Münster wird d ie Zahlung momentan als sonstiger 
ordentlicher Ertrag ausgewiesen.  
 
 
Die Sachverhalte, die zu einer ungenauen Darstellung der Geschäftsvorfälle im Jahre s-
abschluss 2017 führen, wurden während der Prüfung umfassend mit der Verwaltung erör-
tert. Es wurde vereinbart, im Nachgang zur Prüfung Korrektur en durchzuführen. Zudem 
wird bei der Bewertung der Anteile an der Wirtschaftsförderung Münster GmbH zukünftig 
eine bessere Abstimmung der Finanzbuchhaltung erforderlich. Für eine unmittel bare 
Nachbesserung des Jahresabschlusses 2017 ha ben die bemängelten Sachverhalte ein 
zu geringes Gewicht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  39 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses kontrollierte das AWR, ob die Beschlü s-
se des Rates der Stadt Münster zu den Ausschüttungen des Jahres 20 17 erwartungsge-
mäß umgesetzt wurden: 
 
- Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2017  4.000.000,00 €    V/0533/2018 
 
 
- Wohn- und Stadtbau Wohnungs- 
unternehmen der Stadt Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2017 1.500.000,00 €  V/0952/2016/1. E 
 
Die Ausschüttungen sowie die abzu führenden Steuern wurden im städtischen Haushalt 
2017 korrekt erfasst. 
 
 
1.3.2 Beteiligungen 12.796.359,02 € 
   Vorjahr:   12.890.363,10 € 
 
 
 
Beteiligungen 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
Zuschreibung 
Euro 
Abgänge 
Abschreib. 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Anteile an  
Kapitalgesellschaften 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 
Regionalverkehr Münsterl. GmbH 
Westf. Pferdemuseum GmbH 
ISTG GmbH 
West. Zool. Garten GmbH 
AirportPark FMO GmbH 
Gewerbep. MS Loddenh. GmbH 
 
 
 
272.749,40 
 
70.995,05 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.839.348,99 
30.091,74 
  4.593.298,86 
11.112.430,89 
 
 
 
4.934,98 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
147.370,74 
           0,00 
152.305,72 
 
 
0,00 
 
3.448,21 
0,00 
 
0,00 
186.242,97 
0,00 
       56.618,62 
246.309,80 
 
 
277.684,38 
 
67.546,84 
303.446,85 
0,00 
2.500,00 
5.653.106,02 
177.462,48 
  4.536.680,24 
11.018.426,81 
Anstalten öffentlichen Rechtes 
Chemisches Landes- und Staat- 
liches Veterinäruntersuchungsamt 
 
 
 
      16.000,00 
      16.000,00 
 
 
          0,00 
           0,00 
 
 
            0,00 
            0,00 
 
 
     16.000,00 
     16.000,00 
Anteile an sonstigen  
juristischen Personen 
Zweckverb. SPNV Münsterland 
Mitglied. im Spark.-Zweckverband 
Mitglied. Zweckverb. Studieninst. 
Mitglied. Zweckverb. EUREGIO 
 
Rechtlich selbständige 
kommunale Stiftungen 
Annette von Droste zu  
Hülshoff-Stiftung 
Summe 
 
 
114.994,00 
1,00 
340.936,21 
            1,00 
455.932,21 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.890.363,10 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
0,00 
 
 
 
           0,00 
152.305,72 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
            0,00 
0,00 
 
 
 
           0,00 
246.309,80 
 
 
114.994,00 
1,00 
340.936,21 
            1,00 
455.932,21 
 
 
 
  1.306.000,00 
12.796.359,02 
 
Als Beteiligungen gelten alle sonstigen Anteile der Stadt Münster, die als mitgliedscha ftli-
che Vermögens- und Verwaltungsrechte an Organisationseinheiten oder Anteile an privat-
rechtlichen Unternehmen einzuordnen sind und in der Absicht gehalten werden, eine 
dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten sicherzustellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  40 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Hierzu zählen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Mitgliedschaften in Zweckverbä n-
den oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen kommunalen Stiftungen. 
 
So beteiligt sich die Stadt Münster seit dem Haushaltsjahr 2012 mit der Einbringung eines 
Geldbetrages i.H.v. 500.000,00 € und ihres Anteils am Grundvermögen Haus Rüschhaus 
im Wert von 806.000,00 € an der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung. 
 
Die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften wurden im Rahmen der Aufstellung des 
städtischen Gesamtabschlusses als von untergeordneter Bedeutung beurteilt und sie 
durften daher für den Jahresabschluss 2017 zusammen mit den übrigen Beteiligungen 
vereinfachend nach der Kapitalspiegelbildmethode bewertet  werden. Seither werden die 
Werte aus der Erstbewertung als hist orische Anschaffungswerte fortgeschrieben . D ie 
Verwaltung prüft allerdings regelmäßig, ob und inwieweit auf Grund der jeweiligen Ve r-
hältnisse Wertveränderungen vorzunehmen sind. 
 
In Folge dieser Wertüberprüfungen verminderte die Verwaltung im Jahr 2017 den Wert 
der städtischen Beteiligungen von 12.890.363,10 € um 94.004,08 € (0,7 %) auf 
12.796.359,02 €.  
 
Die Bestandsveränderungen wurden in nachvollziehbarer Weise dokumentiert. Während 
der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 gab es noch keine einheitliche und verbind-
liche Empfehlung, wie die Beteiligungen der Verbandsmitglieder zu bewerten sind. Der 
Vorjahreswert wurde deshalb unverändert fortgeschrieben. 
 
Weiterhin überzeugte sich das AWR i m Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschüt-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2017 erwartungsgemäß umgesetzt wurden:  
 
- Westfälische Bauindustrie GmbH 
Jahresüberschuss 2016   26.000,00 €   V/0440/2017 
 
- Sparkasse Münsterlang Ost 
Jahresüberschuss 2016 11.326.730,95 €  Verbandsversammlung 29.06.2017 
 
Die Ausschüttungen sowie die abzu führenden Steuern wurden im städtischen Haushalt 
2017 korrekt erfasst. 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.508.495,58 € 
   Vorjahr: 21.598.564,43 € 
 
 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Rechtlich unselbständige 
Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 
Hüfferstiftung 
F. u. I. Buschmann Stiftung 
Stiftung Wohnverbund Westffl. 
Stiftung Clemenshospital 
Zwischensumme 
 
 
800.800,33 
197.493,36 
2.939.373,29 
5.610,08 
              1,00 
3.943.278,06 
 
 
42.456,46 
6.270,09 
37.863,63 
0,00 
         0,00 
86.590,18 
 
 
0,00 
203.763,45 
0,00 
0,00 
          0,00 
203.763,45 
 
 
843.256,79 
0,00 
2.977.236,92 
5.610,08 
             1,00 
3.826.104,79

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  41 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
 
Sondervermögen 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Zwischensumme 
 
Verselbständigte Einrichtungen 
ohne eigene  
Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
citeq 
Münster Marketing 
Theater Münster 
 
Summe 
3.943.278,06 
 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.267.789,37 
17.655.286,37 
21.598.564,43 
86.590,18 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
  27.104,42 
  27.104,42 
113.694,60 
203.763,45 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
          0,00 
          0,00 
203.763,45 
3.826.104,79 
 
 
 
 
8.529.393,00 
4.539.459,00 
318.645,00 
 4.294.893,79 
17.682.390,79 
21.508.495,58 
 
Die Bilanzposition Sondervermögen umfasst die rechtlich unselbständigen Stiftungen s o-
wie die organisatorisch verselbständig ten Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene 
Rechtspersönlichkeit. 
 
 
o Rechtlich unselbständige Stiftungen 3.826.104,79 € 
  Vorjahr: 3.943.278,06 € 
 
Die Stiftungen sind buchhalterisch vom Rechnungskreis der Stadt Münster getrennt und 
verfügen über eigene Rechnungskreise sowie über eigenes Geld. Die organisatorische 
Verselbständigung des Rechnungswesens der rechtlich unselbständigen Stiftungen 
sprach dafür, das Vermögen und die Schulden der jeweiligen Stiftung nicht brutto in der 
Vermögensrechnung der Stadt Münster zu erfassen, sondern saldiert wie eine Beteiligung 
unter den Finanzanlagen auszuweisen. Die Abweichung von den Bestimmungen des 
NKF wurde im Rahmen der Erstbewertung mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt. 
 
In Folge dessen ist es e rforderlich, im Rec hnungskreis der Stadt Münster das Jahrese r-
gebnis bzw. die Eigenkapitalveränderung der jeweiligen Stiftung zu  erfassen, denn die 
unselbständigen Stiftungen sind nach den Vorgaben des NKF integraler Bestandteil des 
städtischen Haushaltes. Die Überschüsse wurden in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster - Produktbereich 17 Stiftungen - als sonstiger Ertrag erfasst. Die Fehlbeträge der 
unselbständigen Stiftungen werden unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. 
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des F inanzanlagevermögens werden die 
Wertveränderungen beim S tiftungsvermögen nicht mit der A llgemeinen Rücklage ve r-
rechnet, sondern sie sind jeweils Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und damit B e-
standteil der Ergebnisrechnung. 
 
Die Bestandsveränderungen de r aktiven rechtlich unselbständigen Stiftungen waren 
durch ihre Einzelabschlüsse belegt.  
 
Mit dem Ratsbeschluss vom 20.09.2017 (V/0537/2017) wurde die kommunal verwaltete 
Hüfferstiftung zum 31.12.2017 aufgelöst. Daraufhin übernahm die rechtlich selbständi ge 
Stiftung Magdalenenhospital das Vermögen der Hüfferstiftung zum 01.01.2018 als Zusti f-
tung und bewirtschaftet es in Form ein es gesonderten Namenfonds. Der Fonds führt u n-
ter dem Dach der Stiftung Magdalenenhospital den Namen „Hüfferstiftung“ fort und ve r-
folgt uneingeschränkt den bisherigen Stiftungszweck. 
 
In der Vermögensrechnung der Stadt Münster wurde die Umgliederung der Hüfferstiftung 
als Abgang erfasst und mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet (§ 43 Abs. 3 GemHVO).

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  42 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
o Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene  17.682.390,79 € 
 Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.655.286,37 € 
 
Verselbständigte Einrichtungen der Stadt Münster ohne eigene Rechtspersönlichkeit gel-
ten nach der Eigenbetriebsverordnung als wirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbstä n-
dig. Sie sind - anders als die rechtlich unselbständigen Stiftungen – aber nicht integraler 
Bestandteil des städtischen Haushaltes. 
 
Die Jahresüberschüsse dieser Sondervermögen führen wegen der organisatorischen 
Verselbständigung der Einrichtungen nicht unmittelbar zu Erträgen der Kernverwaltung 
sondern zu stillen Reserven. Sie werden erst dann in der Ergebnisrechnung der Stadt 
Münster als Finanzertrag erfasst, wenn Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen vom 
Sondervermögen an die Kernverwaltung vorgenommen werden. 
 
In Folge des Jahresüberschusses des Theaters Münster während der Spielzeit 
2016/2017 wurde eine Wertaufholung des Beteiligungswertes i.H.v. 27.104,42  € bis in 
Höhe der historischen Anschaffungskosten vorgenommen. 
 
Die Wertüberprüfungen waren insgesamt nachvollziehbar belegt. Bei den Angaben zu 
dem auf die Stadt Münter entfallenden Anteil am Eigenkapital der citeq kam es allerdings 
zu einem Übertragungsfehler. Im Entwurf des Jahresabschlusses 2017 (S. 67) gibt die 
Verwaltung den auf die Stadt Münster entfall enden Anteil mit einem Wert i.H.v. 
9.125.444,39 € an. Tatsächlich beträgt der Anteil jedoch nur 8.057.685,11 €. 
 
Weiterhin überzeugte sich das AWR im Rahmen der Prüfung davon, dass die Ausschü t-
tungsbeschlüsse im Haushaltsjahr 2017 erwartungsgemäß umgesetzt wurden: 
 
- citeq 
Jahresüberschuss 2016   532.651,18 €   V/0431/2017 
 
- AWM 
Jahresüberschuss 2016 1.843.703,01 €  V/0372/2017 
 
Die Ausschüttungen wurden im städtischen Haushalt 2017 korrekt erfasst. 
 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 20.266.544,73 € 
   Vorjahr: 18.766.630,98 € 
 
 
Wertpapiere des  
Anlagevermögens 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
VUS-Fonds 
WVR-Fonds 
 
 
6.874.565,16 
11.892.065,82 
18.766.630,98 
 
             0,00 
1.499.913,75 
1.499.913,75 
 
0,00 
           0,00 
0,00 
 
6.874.565,16 
13.391.979,57 
20.266.544,73 
 
Die Stadt Münster legte Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an. 
 
Einer davon ist der Versorgungs - und Sanierungsfonds (VUS -Fonds), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage des Ratsbes chlusses vom 21.02.2000 zur Absicherung von 
zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskosten der Abfalldeponien gegründet hat. 
Neben der Kernverwaltung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe (Sanierungsrücklage) und 
die citeq (Pensionsrücklage) beteiligt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  43 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Westfälische -Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR -Fonds) hingegen ist ein Zusa m-
menschluss von 9 größeren Städten und verwaltet Gelder, die für die bislang gesetzlich 
geforderte Pflichtrücklage zur Finanzierung der Beamtenpensionen aufgebracht werden 
müssen. Wie im Haushaltsplan (PG 1601 / Investition 0300 – Erwerb von Finanzanlagen 
WVR) veranschlagt, erhöhte die Stadt Münster ihre Anteile an dem Pensionsfonds um 
1.499.913,75 €. 
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2017, so errechnet sich für 
den VUS-Fonds ein aktueller Wert i.H.v. 11.561.566,38 € und für den WVR-Fonds ein ak-
tueller Wert von 16.937.723,00 € und: 
 
 VUS-Fonds WVR-Fonds 
   
Anteile 68.782 St 168.434 St 
Bilanzwert am 31.12.2017 6.874.565,16 € 13.391.979,57 € 
Kurs 168,09 €/ je Anteil 100,56 / je Anteil 
Kurswert 11.561.566,38 € 16.937.723,00 € 
 
Die ausgewiesenen Bestände sind durch Depotauszüge belegt. 
 
 
1.3.5 Ausleihungen 10.348.504,75 € 
   Vorjahr: 2.298.315,89 € 
 
 
Der Bilanzposten Ausleihungen umfasst interne Darlehen, die die Stadt Münster an ve r-
bundene Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genossenschaftsanteile sowie 
diverse Da rlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogrammen gewäh rt wurden. Die 
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gemeinwohlorientierter Belange, u.a. die 
Förderung des Wohnungsbaus  sowie den von Bau von Kindertagesstätten und Flüch t-
lingsunterkünften. Sie sind entweder gar nicht oder nur sehr niedrig verzinst. Auf eine Ab-
zinsung der bestehenden Forderungen wurde verzichtet, weil diese Darlehen i.d.R. mit 
Auflagen bzw. mit Gegenleistungsverpflichtungen verbunden sind. 
 
Der Bestand stieg von 2.298.315,89  € im Jahr 2016 auf 10.348.504,75  € im Jahr 2017 
und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Ausleihungen 
an… 
Bestand 
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Um-
buchungen 
Euro 
Wert  
31.12.2017 
Euro 
Verb. Unternehmen 
Wohn- u. Stadtbau 
Bauförderung / Projekte 
Investitionen 
 
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 
 
 
Übertrag 
 
 
646.986,04 
           0,00 
646.986,04 
 
 
1.192.130,00 
1.192.130,00 
 
1.839.116,04 
 
 
0,00 
8.274.600,00 
8.274.600,00 
 
 
0,00 
0,00 
 
8.274.600,00 
 
 
9.732,16 
102.067,14 
111.799,30 
 
 
34.000,00 
34.000,00 
 
145.799,30 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
0,00 
 
0,00 
 
 
637.253,88 
8.172.532,86 
8.809.786,74 
 
 
1.158.130,00 
1.158.130,00 
 
9.967.916,74

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  44 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Ausleihungen 
an… 
Bestand 
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Tilgungen 
Abgänge 
Euro 
Um-
buchungen 
Euro 
Wert  
31.12.2017 
Euro 
Übertrag 
 
1.839.116,04 8.274.600,00 145.799,30 0,00 9.967.916,74 
Sonstige Ausleihungen 
Mitgliedschaften 
- Volksbank MS e.G 
- EKV e.G. 
 
 
Ausleihungen 
- Kleingartendarlehen  
 
- Darlehn für junge und 
 kinderreiche Familien 
 
- Existenzgründer- 
 darlehen 
 
- Gemeindebau- 
 Darlehen 
 
 
Ausleihungen an Woh- 
nungsbauunternehmen 
Summe 
 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
32.793,29 
 
 
5.761,78 
 
 
2.110,84 
 
 
   41.664,24 
82.330,15 
 
 
  375.769,70 
2.298.315,89 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
20.000,00 
 
 
0,00 
 
 
51,13 
 
 
       353,56 
20.404,69 
 
 
             0,00 
8.295.004,69 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
23.786,99 
 
 
2.979,60 
 
 
613,56 
 
 
   8.587,85 
35.968,00 
 
 
  63.048,53 
244.815,83 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
              0,00 
0,00 
 
 
              0,00 
0,00 
 
 
600,00 
   500,00 
1.100,00 
 
 
29.006,30 
 
 
2.782,18 
 
 
1.548,41 
 
 
   33.429,95 
66.766,84 
 
 
  312.721,17 
10.348.504,75 
 
Die verschiedenen Verträge werden mit S-Kompass verwaltet. Das Programm gibt je Ver-
trag Zins- und Tilgungen vor und hält gleichzeitig die Bestandentwicklung jedes einzelnen 
Vertrages nach. 
 
Das AWR vergewisserte sich auf der Grundlage der vorliegenden Abstimmungsbelege 
davon, dass Tilgungen, Zinsen und Verwaltungskos ten im Haushalt 201 7 korrekt erfasst 
wurden und die Darlehensbeständ e im Jahresabschluss 201 7 sachgerecht wiedergege-
ben werden. 
 
o Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
 
Der Bestand an Wohnungsbauförderdarlehen umfasst 6 laufende Verträge . Die Rückfor-
derungen dazu verringerten sich in Folge der planmäßigen Tilgungen um 9. 732,91 € auf 
637.253,88 €. Zinsen und Verwaltungskostenerstattungen führten im Jahr 2017 zu Erträ-
gen i.H.v. 7.772,45 €.  
 
Daneben gewährte die Stadt Münster der Wohn - und Stadtbau Wohnungsunternehmen 
der Stadt Münster GmbH ein Investitionsdarlehen i.H.v. 8.2 74.600,00 €. Das Darlehen 
wird für die Finanzierung von Kindertagesstätten, Flüchtlingsunterkünften und diversen 
Wohneinheiten eingesetzt. Das Darlehen wurde im Jahr 2017 planmäßig mit 
102.067,14 € getilgt und mit 80.429,17 € verzinst. 
 
 
o Ausleihungen an Beteiligungen 
 
Das Darlehen an die AirportPark FMO GmbH wurde im Haushaltsjahr 2017 planmäßig 
weiter getilgt. In Folge dessen minderte sich der Bestand de s Darlehens von 
1.192.130,00 € um 34.000,00 € auf 1.158.130,00 €. . 
 
Das Darlehen wird mit 5  % verzinst und führte im Jahr 201 7 zu Zinserträgen i.H.v. 
59.464,83 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  45 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
o Mitgliedschaften 
 
Der Genossenschaftsanteil der Stadt Münster an der Volksbank Münster e.G i.H.v. 
600,00 € sowie der Anteil an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im 
Deutschen Städtetag im Wert von 500,00  € wurden im Haushaltsjahr 201 7 unverändert 
fortgeführt.  
 
 
o Förderung einkommensschwacher Familien bei der Unterhaltung von Kleingärten 
 
Die Stadt Münster gewährt dem Stadt - und Bezirksverband der Kleingärtner e.V. zinslos 
und ohne Berechnung von Verwaltungskosten Darlehen i.H.v. insgesamt 29.006,30 €.  
 
Im Haushaltsjahr 201 7 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.02.2008 
(Vorlage Nr.: V/0020/208) erneut ein Darlehen i.H.v. 20.000,00  € an den Stadt - und Be-
zirksverband Münster der Kleingärtner e.V. gewährt. Das Darlehen ist zur Weitergabe an 
einkommensschwache Familien oder Einzelpersonen, vorzugsweise Familien mit Ki n-
dern bestimmt. Der Vergabe standen Tilgungen i.H. v. 23.786,99 € gegenüber, so dass 
sich der Bestand leicht reduzierte. 
 
Bei diesen Darlehen werden weder Zinsen noch Verwaltungskostenerstattungen ei nge-
nommen. 
 
 
o Förderung junger und kinderreicher Familien 
 
Der Bestand an Ausleihungen an junge kinderreiche Familien umfasst ein Volumen von 
2.782,18 €. Im Jahr 2017 ergaben sich hieraus Zinserträge i.H.v. 100,43 €. 
 
 
o Existenzgründungsdarlehen 
 
Am 31.12.2017  gab es nur noch ein laufendes Existenzgründerdarlehen. Der Bestand 
verringerte sich in Folge der Tilgungen von 2.110,84 € im Jahr 2016 auf 1.548,41 € im 
Jahr 2017. 
 
Zinsen oder Verwaltungskosten werden bei diesen Darlehen nicht vereinnahmt. 
 
 
o Gemeindebaudarlehen 
 
Die Gemeindebaudarlehen betreffen niedrig verzinste Darlehen. Der Gesamtbestand r e-
duzierte sich in Folge der Tilgungen von 41.664,24 € im Jahr 201 7 auf 33.429,95 €. Ne-
ben den Tilgungen vereinnahmte die Stadt Münster Verwaltungskosten i.H.v. 458,90 €. 
 
 
o Ausleihungen an Wohnungsbauunternehmen 
 
Die Position umfasst Darlehensverträge, die mit privaten Wohnungsbaugesellschaften 
geschlossen wurden. Der Bestand s ank im Laufe des Jahres 2017 um 63.048,52  € auf 
312.721,17 €. Zinsen und Verwaltungskostenerstattung en führten zu Einnahmen i.H.v. 
1.835,09 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  46 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
2.   Umlaufvermögen 229.556.409,42 € 
 Vorjahr: 166.247.308,35 € 
 
Vermögensgegenstände, die der Stadt Münster nicht dauerhaft dienen, sondern eher zum 
Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden 
als Umlaufvermögen in der Bilanz ausgewiesen . Typischerweise handelt es sich hierbei 
um Vorräte, Forderungen und liquide Mittel. 
 
Im kommunalen Bereich zähl en auch Grundstücke und Gebäude, die zur Veräußerung  
bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. Verwaltungsintern stimm-
te man ab, dass die abnu tzbaren Vermögenswerte auch nach de n Umgliederungen ins 
Umlaufvermögen weiterhin planmäßig abzuschreiben sind. 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt  Münster setzt sich am 31.12.201 7 aus folgenden Wer t-
gruppen zusammen:  
 
o Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 32.701.109,00 € 
o Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.675.454,09 € 
o Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
o Liquide Mittel  130.179.846,33 € 
Summe 229.556.409,42 € 
 
 
2.1 Vorräte 32.701.109,00 € 
  Vorjahr: 34.401.790,14 € 
 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops und der Portovorrat des 
städtischen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen.  Zudem 
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaute oder bebaut), sofern sie für den Ve r-
kauf bestimmt sind. 
 
Gem. § 41 GemHVO sind davon getrennt die auf das Vorratsvermögen geleisteten A n-
zahlungen anzusetzen. 
 
Für die Bewertung  der Vorräte  gilt das strenge Niederstwertprinzip 
(§ 35 Abs. 7 GemHVO) 
 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 32.701.109,00 € 
  Vorjahr: 34.401.790,14 € 
 
 
Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, Waren sowie 
zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
Veränderung 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 
Waren 
Immobilien des Umlaufvermögens 
Sonstige Vorräte / Poststempler 
 
Summe 
 
41.437,45 
77.854,35 
34.193.183,90 
      89.314,44 
 
34.401.790,14 
 
51.819,63 
71.315,07 
32.492.001,38 
      85.972,92 
 
32.701.109,00 
 
10.382,18 
-6.539,28 
-1.701.182,52 
      -3.341,52 
 
-1.700.681,14

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  47 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Zum Ende des Haushaltsjahres 2017 bilanziert die Stadt Münster Roh -, Hilfs - und B e-
triebsstoffe sowie Waren im Wert von 32.701.109,00 €. Gegenüber dem Vorjahr sank das 
Vorratsvermögen um 1.700.681,14 € (4,9 %). 
 
Für die Bewertung der Treibstoffvorräte wurde ein durchschnittlicher Einstandspreis im 
Sinne des § 34 Abs. 3 GemHVO zu Grunde gelegt. 
 
Die aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgegliederten Grundstücke mit auf-
stehenden Gebäuden wurden zu Buchwerten in e ine Nebenbuchhaltung übernommen  
und sie werden auch nach der Umgliederung weiterhin linear abgeschrieben. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle  „Expedition & 
Druck“. Die Bestände konnten ebenfalls mit Hilfe der Abrechnungsunterlagen nachgewie-
sen werden. 
 
Die Prüfungshandlungen in diesem Bereich umfassen diesmal 
 
-die Abstimmung der Ausweise im Jahresabschluss mit der Buchhaltung, 
-Sichtung und Beurteilung der Inventurunterlagen 
-Beurteilung der Bestandsveränderungen und 
-Plausibilitätskontrollen der jährlichen Verbräuche. 
 
Die Angaben der Verwaltung im Jahresabschluss sind mit der Buchführung abgestimmt 
und die dargestellten Jahresendbestände sowie Bestandsveränderungen in nachvollzieh-
barer Weise belegt. 
 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
 
Geleistete Anzahlungen Bestand 
31.12.2016 
Euro 
Bestand 
31.12.2017 
Euro 
Unklare Einzahlungen 0,00 0,00 
 
An dieser Stelle werden ist die Bilanzierung von Zahlungen vorgesehen, die auf das Vor-
ratsvermögen als Anzahlung geleistet wurden. Im Bedarfsfall bilanziert die Stadt Münster 
an dieser Stelle aber Zahlungen, die in der Kreditorenbuchhaltung noch nicht endgültig 
zugeordnet werden konnten. Am 31.12.2017 gab es bei der Stadt Münster keine derarti-
gen Posten.  
 
 
2.2 Forderungen und  
sonstige Vermögensgegenstände 66.675.454,09 € 
 Vorjahr: 35.803.946,97 € 
 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermögensgegenständ e beinhaltet die ö f-
fentlich-rechtlichen Forderungen, die privatrechtlichen  Forderungen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. 
 
Sämtliche Forderungsbestände waren zum 31.12.201 7 mit der offene -Posten-
Buchhaltung abgestimmt. Die Verwaltung achtete darauf, dass debitiorische Kreditoren 
unter den Forderungen und kreditorische Debitoren unter den Verbindlichkeiten ausg e-
wiesen werden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  48 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Zur Feststellung des Forderungsbestandes wurden 
 
- die offenen Posten der PSCD-Nebenbuchhaltung ausgewertet und 
 
- die Ämter zur Meldung von Forderungen  angewiesen, sofern sie in der Buchhaltung 
nicht erfasst sein sollten. 
 
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert angesetzt. 
 
Alle Forderungen mit einem Wert von über 250.000,00  € wurden auf ihren Wert hin über-
prüft. In Folge dessen kontrollierte die Verwaltung Forderungen im Gesamtwert von rd. 
12,1 Mio. € (Vorjahr: 8,2 Mio. €), von denen - einschließlich der gemäß 
§ 36 Abs. 5 GemHVO gebildeten Rückstellung für drohende Verluste bei noch nicht b e-
standskräftig gewordenen Gewerbesteuerforderungen - rd. 6,3 Mio. € wertberichtigt we r-
den mussten. Die Einzelwertberichtigungen betrafen vornehmlich 11 größere Gewerbe-
steuerforderungen. 
 
Zudem brachte die Verwaltung f ür das allgemeine Ausfallwagnis bei den Forderungen, 
die unterhalb des Schwellenwertes von 250.000  € liegen, eine Pauschalwertberichtigung 
i.H.v. insgesamt rd. 8,9 Mio. € in Abzug. 
 
Insgesamt ergab sich somit ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. rd. 15,2 Mio. € (Vorjahr: rd. 
16,0 Mio. €), der Einzelwertberichtigung, Rückstellungen für Drohverluste und Pauscha l-
wertberichtigungen umfasst. Die Wertkorrekturen bei den Forderungen sind im Haushalts-
jahr 2017 um rd. 0,8 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Bezogen auf den ursprünglichen Be-
stand an Forderungen i.H.v. 49,7 Mio. € entspricht die Wertkorrektur etwa 30,6 % (Vor-
jahr: 30,8 %). 
 
Das Bewertungsverfahren wurde gegenüber den Vorjahren nicht verändert; es basiert auf 
den modellhaften Annahmen, die bereits bei der Erstbewertung von Forderungen zu 
Grunde gelegt wurden.  Die Bewertung war insgesamt in nachvollziehbarer Weise dok u-
mentiert. 
 
Während der Prüfung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen stellte das AWR fest, 
dass in eine m Gewerbesteuerfall eine Einzelwertberichtigung i.H.v. 742.047,00  € durch-
geführt wurde, obwohl das Ausfallrisiko bereits im Rahmen der Dotierung einer Rückste l-
lung für drohende Verluste aus schwebenden Gewerbesteuerverfahren berücksichtigt 
wurde und daher e ine zusätzliche Wertberichtigung nicht sachgerecht ist . Die Ergebnis-
rechnung der Stadt Münster 2017 wurde hierdurch in nicht gerechtfertigt er Weise um 
742.047 € belastet. 
 
Dem steht ein zu hoch berechneter Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land 
NRW f ür die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gegenüber. 
Hierzu kam es, weil aufgrund der geringen Erfahrungen bei der Erstattung von Kosten für 
die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Kindern durch das Land NRW bis 
zum Jahr 2017 erst dann Kostenerstattungen erfasst wurden, sofern diesbezügliche Zah-
lungseingänge bei der Stadt Münster registriert wurden. Wegen der hohen Bearbeitungs-
rückstände häuften sich hierdurch erhebliche Forderungen a n, die aber in der Finan z-
buchhaltung nicht erfasst waren. Während der Prüfung von Familien - und Erziehungshil-
fen (Bericht-Nr.: 33/17 vom 30.11.2017) regte das AWR daher an, die vorgeleisteten und 
erstattungsfähigen Kosten für die Unterbringung der jeweiligen Kinder und Jugendliche n 
auf der Grund lage der Fallakten zu ermitteln und auf dieser Grundlage hilfsweise einen 
Sammelposten in der Bilanz anzusetzen. Von den Gesamtaufwendungen i.H.v. rd. 
22,3 Mio. € wurden in den Jahren 2015 bis 2017 rd. 9,1 Mio. € erstattet, so dass in der Bi-
lanz zum 31.12.2017 eine Forderung i.H.v. rd. 12,1  Mio. € eingestellt wurde. Bei einer 
Überprüfung der Berechnungsgrundlagen stellte das AWR nun fest, dass bei der Berech-
nung diverse Sachverhalte berücksichtigt wurden, die keinen Koste nerstattungsanspruch 
begründen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  49 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
In Folge dessen wurde d er Kostenerstattungsanspruch um rd. 1,1  Mio. € zu hoch dotiert 
und entlastet in dieser Höhe die städtische Ergebnisrechnung ungerechtfertigter Weise. 
 
Für eine Korrektur des Jahresabschlusses 2017 sah die Verwaltung in Abstimmung mit 
dem AWR keine Veranlassung, weil sich beide Ungenauigkeiten wechselseitig mindern 
und insgesamt die Kernaussagen des Jahresabschlusses nicht beeinträchtigen. 
 
Der Bestand der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände veränderte sich in 
den letzten drei Haushaltsjahren wie folgt: 
 
Forderungen und sonstige  
Vermögensgegenstände 
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
 
öffentlich-rechtliche Forderungen 
privatrechtliche Forderungen 
sonstige Vermögensgegenstände 
 
Summe 
 
17.785.862,28 
6.563.544,70 
  7.833.455,34 
 
32.182.862,32 
 
20.625.580,92 
5.339.468,19 
  9.838.897,86 
 
35.803.946,97 
 
45.434.453,63 
5.684.996,25 
15.556.004,21 
 
66.675.454,09 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.201 7 betrug der Wert der Forderungen und sonstigen Verbin d-
lichkeiten insgesamt 66.675.454,09 € und liegt um 30.871.507,12 € (86,2 %) über dem 
Vorjahresbestand. 
 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 45.434.453,63 € 
 Vorjahr: 20.625.580,92 € 
 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen haben ihren Ursprung in der Erhebung von Gebühren, 
Beiträgen und Steuern . Die Festsetzung und Erhebung von Gebühren lässt sich auf ö f-
fentlich-rechtliche Vorschriften zurückführen. 
 
Daneben k önnen sich aber auch Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, 
Jugendhilfe u.a.) ergeben, wenn Transferleistungen zurückgefordert werden oder Ersta t-
tungsansprüche gegenüber Dritten entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonsti-
ge Forderungen veränderten ihren Wert und ihre Zusammensetzung in den  letzten drei 
Jahren wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche  
Forderungen, Forderungen aus 
Transferleistungen   
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
Gebühren 
Beiträge 
Steuern 
Transferleistungen 
Sonstige 
 
Summe 
2.488.955,49 
250.519,79 
4.241.126,74 
4.874.045,96 
5.931.214,30 
 
17.785.862,28 
3.161.806,13 
254.037,73 
4.049.223,76 
5.711.662,13 
7.448.851,17 
 
20.625.580,92 
3.393.102,96 
808.883,86 
4.632.443,33 
11.447.094,20 
25.152.929,28 
 
45.434.453,63 
 
Der Bestand an Öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferlei s-
tungen stieg zum Ende des Jahres 2017 um 24.808.872,71 € (120,3  %) auf 
45.434.453,63 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  50 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.684.996,25 € 
  Vorjahr: 5.339.468,19 € 
 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige der von ihr erbrachten Leistungen ein Entgelt. Sofern 
der Leistung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermie-
tung bzw. Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in 
der Bilanz als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.  
 
Der Bilanzposten entwickelte sich wie folgt: 
 
Privatrechtliche  
Forderungen, gegenüber  
31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
 
privatem Bereich 
öffentlichem Bereich 
verbundenen Unternehmen 
Sondervermögen 
Summe 
 
651.558,82 
140.905,84 
1.629.701,57 
4.141.378,47 
6.563.544,70 
 
822.076,25 
76.198,82 
1.335.636,48 
3.105.556,64 
5.339.468,19 
 
1.018.457,25 
18.265,06 
1.496.508,72 
3.151.765,22 
5.684.996,25 
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen erhöhte sich um 345.528,06 € (6,5 %) auf 
5.684.996,25 €. 
 
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 15.556.004,21 € 
  Vorjahr: 9.838.897,86 € 
 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, zusam-
mengefasst. Hierzu gehören Ansprüche gegen Dritte, wie z.B. Vorschüsse und A b-
schlagszahlungen, Vorauszahlungen an Krankenkassen, Ansprüche aus der Anreche n-
barkeit von gezahlter Vorsteuer , Forderungen aus der Gewährung von Sozialhilfeleistu n-
gen u.a. 
 
Der Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände erhöhte sich um 5.717.107,11 € 
(58,1 %) auf 15.556.004,21 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2017 wie folgt zusammen:  
 
o Forderungen aus Vorsteuern  und Vorsteuerüberhang 5.937.277,54 € 
o Sonstige Vermögensgegenstände PSCS 3.700.037,57 € 
o Rückforderung SGB II 3.200.068,06 € 
o Amtshilfe PSCD 1.199.494,39 € 
o Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 639.266,83 € 
o Vorschüsse Kassenärztliche Vereinigung 52.368,00 € 
o Sonstige    827.491,82 € 
Summe 15.556.004,21 € 
 
Die Zunahme der Sonstigen Vermögensgegenstände ist erneut zu weiten Teilen auf An-
sprüche aus der Umsatzbesteuerung zurückzuführen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  51 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Bereits während der zurückliegenden Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 
machte das AWR darauf aufmerksam, dass ein sachkundiger Dritter die im Jahresa b-
schuss ausgewiesenen Forderungen aus anrechenbaren Vorsteuern bzw. den Vorste u-
erüberhang nicht in angemessener Zeit lückenlos nachvollziehen kann. Auch für den Jah-
resabschluss 2017 gelang es dem AWR nicht, die Werthaltigkeit der ausgewiesenen For-
derungen für anzurechnende Vorsteuern zu bestätige n. Die Verwaltung wurde daher e r-
mahnt und erneut aufgefordert, für den anstehenden Jahresabschluss 2018 die Konten 
zu klären und die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Forderungen in nachvollziehbarer 
Weise darzulegen. 
 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
  Vorjahr:   0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuwe i-
sen sind. 
 
 
2.4 Liquide Mittel 130.179.846,33 € 
  Vorjahr 96.041.571,24 € 
 
 
Liquide Mittel 
 
 
Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Endbestand  
31.12.2017 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
Kassenbestand Barkassen 
Bankguthaben 
Schulgirokonten 
Festgelder 
Summe 
111.872,77 
103.952,07 
703.955,34 
95.121.791,06 
96.041.571,24 
111.109,06 
472.669,24 
616.336,93 
128.979.731,10 
130.179.846,33 
-763,71 
368.717,17 
-87.618,41 
33.857.940,04 
34.138.275,09 
 
Der Bestand an Liquiden Mitteln stieg von 96.041.571,24 € um 34.138.275,09 € (35,5 %) 
auf 130.179.846,33 €. Aus der Finanzrechnung der Stadt Münster lassen sich die unte r-
schiedlichen Einflüsse auf die Liquiditätsveränderung ableiten. 
 
Die Liquiditätsveränderung des Jahres 201 7 stimmt mit der Finan zrechnung der Stadt 
Münster für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.201 7 überein. Sofern sich unte r den 
Geldbeständen solche befanden, die die Stadt Münster für fremde Dritte verwaltet - etwa 
für Interessentengemeinschaften oder für Cash-Pool-Beteiligte -, wurden gleichhohe Pos-
ten unter den Verbindlichkeiten erfasst. 
 
Der zunehmenden Liquidität der Stadt Münster steht eine Ausweitung der Kreditverbin d-
lichkeiten insbesondere der kurzfristige n Liquiditätskredite gegenüber. In Anbetracht der 
besonderen Finanzmarktlage ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung zurzeit keine 
nennenswerten wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringt. Gleichwohl wird das AWR die 
Anlagestrategie mit einer gesonderten Prüfung des Liquiditätsmanagements der Stadt 
Münster im 1. Quartal  2019 hinterfragen und dahingehend beurteilen, inwieweit sich 
durch die Aufstockung mittel- bzw. langfristiger Finanzanlagen oder die Vermeidung ne u-
er Investitionskredite die Wirtschaftlichkeit steigern lässt. 
 
 
o Barkassen 
 
Unter dem Bilanzposten Barkassen werden das vorhandene Bargeld der Stadtkasse und 
der Bargeldbestand der übrigen Geldannahmestellen sowie Handvorschüsse zusammen-
gefasst. Am 31.12.2017 betrug der Bestand insgesamt 111.109,06 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  52 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Er ist durch die Zählergebnisse und Mitteilungen der städtischen Ämter und Einrichtungen 
belegt. Die Prüfung der Kassenbestände führte ansonsten zu keinen Feststellungen. 
 
 
 
o Bankguthaben und Schulgirokonten 
 
Der in der Bilanz zum 31.12.201 7 ausgewiesene Bestand umfasst 14 Bankkonten mit ei-
nem Guthaben i.H.v. 472.669,24 € und diverse Girokonten, die für die städtischen Sch u-
len eingerichtet wurden. Die Schulgirokonten weisen zusammen ein Guthaben i.H.v. 
616.336,93 € aus. 
 
Die Guthaben wurden durch Saldenbestätigungen nachgewiesen. 
 
 
 
o Festgelder 
 
Der Bestand an Festgeldern und ähnlichen Vermögenswerten stieg gegenüber dem Vor-
jahr um 33.857.940,04 € (35,6 %) auf 128.979.731,10 €. 
 
Auch diese Guthaben ließen sich lückenlos mit Hilfe von Saldenbestätigungen nachvoll-
ziehen. 
 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 54.663.422,63 € 
 Vorjahr:  56.738.394,75 € 
 
 
ARAP Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Umbuchung 
Abgänge (-) 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Transitorische  
Abgrenzungen gem.  
§ 42 Abs.1 GemHVO 
 
-Fraktionszuwendgen 
-Beamtenbesoldung 
-Transferz. Amt 50 
-Transferz. Amt 51 
-Transferz. Amt 59 
-sonst. Auszahlungen 
 
 
 
 
 
266.782,26 
6.015.039,06 
5.166.117,67 
6.326.707,48 
8.132.099,47 
        1.440,82 
25.908.186,76 
 
 
 
 
281.697,32 
6.394.784,36 
4.955.182,17 
6.776,752,93 
8.563.629,19 
        2.425,92 
26.974.471,89 
 
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
                0,00 
0,00 
 
 
 
 
266.782,26 
6.015.039,06 
5.166.117,67 
6.326.707,48 
8.132.099,47 
        1.440,82 
25.908.186,76 
 
 
 
 
281.697,32 
6.394.784,36 
4.955.182,17 
6.776,752,93 
8.563.629,19 
        2.425,92 
26.974.471,89 
Aktivierte Zuschüsse  
gem. 
§ 43 Abs. 2 GemHVO 
Geleistete  
Zuwendungen an… 
 
- das Land NRW 
- verbundene Untern.  
-öffentl. Sonderrechn. 
-private Unternehmen 
-übrige Bereiche 
 
 
 
 
 
 
 
255.521,16 
5.847.423,84 
3.728.148,98 
10.596.358,87 
10.402.755,14 
30.830.207,99 
 
 
 
 
 
 
0,00 
350.661,29 
0,00 
211.406,00 
2.222.134,05 
2.784.201,34 
 
 
 
 
 
 
381.342,57 
95.450,44 
0,00 
-2.586.426,85 
     -38.906,32 
-2.148.540,16 
 
 
 
 
 
 
19.718,29 
378.135,89 
50.437,19 
1.576.316,87 
1.752.310,19 
3.776.918,43 
 
 
 
 
 
 
617.145,44 
5.915.399,68 
3.677.711,79 
6.645.021,15 
10.833.672,68 
27.688.950,74 
 56.738.394,75 29.758.673,23 -2.148.540,16 29.685.105,19 54.663.422,63 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerte sich von 
56.738.394,75 € um 2.074.972,12 € (3,6 %) auf 54.663.422,63 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  53 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
o Transitorische Abgrenzung gem. § 42 Abs.1 GemHVO 26.974.471,89 € 
 Vorjahr: 25.908.186,76 € 
 
Gemäß § 42 Abs. 1 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, s o-
weit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als aktive Rec h-
nungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen. 
 
Der mit der Rechnungsabgrenzung und der Auflösung in Folgejahren verbundene Verwal-
tungsaufwand sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Zielsetzung des Jahre s-
abschlusses stehen, ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Ve r-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln. 
 
Rechnungsabgrenzungen kommen daher sinnvollerweise nur in Betracht, sofern sie für 
den Jahresabschluss der Stadt Münster erheblich sind. 
 
Als erheblich b etrachtet man verwaltungsintern, wenn die in Frage kommenden G e-
schäftsvorfälle bei  
 
- regelmäßig wiederkehrenden Rechnungsabgrenzungen im Jahresvergleich einen Diffe-
renzbetrag von 100.000,00 € und 
 
- 10.000,00 € bei einmaligen Rechnungsabgrenzungen 
 
übersteigen. Diese Festlegung hilft, die Aufstellung des Jahresabschlusses zu vereinfa-
chen. 
 
Die aus dem Vorjahr stammenden transitorischen Abgrenzungen wurden im Laufe des 
Haushaltsjahres 2017 vollständig aufgelöst und in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
Grund und Höhe der neu gebildeten Rechnungsabgrenzungen konnte das AWR mit Hilfe 
der buchungsbegründenden Unterlagen lückenlos nachvollziehen. 
 
 
o Aktivierte Zuschüsse gem. § 43 Abs. 2 GemHVO  27.688.950,74 € 
 Vorjahr: 30.830.207,99 € 
 
Neben den transitorischen Abgrenzungen sieht das NKF in §  43 Abs. 2 Satz 2 GemHVO 
vor, dass geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und zeitbezogenen Gegen-
leistungsverpflichtung verbunden sind, als Verm ögensposition unter den aktiven Rech-
nungsabgrenzungen zu aktivieren und im Zeitverlauf entsprechend der Erfüllung der G e-
genleistungsverpflichtung aufzulösen  sind. Zum Ende des Jahres  2017 aktivierte die 
Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen Betrag i.H.v. 27.688.950,74 €. 
 
Nach der stichprobenhaften Prüfung dieses Bilanzabschnittes kann das AWR im Wesent-
lichen die Ordnungsmäßigkeit der bilanzierten Zuschüsse bestätigen. 
 
Nach der letzten Prüfung des Jahresabschlusses 2016 griff die  Verwaltung den Hinweis 
des AWR auf, für Investitionskostenzuschüsse, die zur Förderung des Breitensports an 
hiesige Sportvereine gezahlt werden, aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden , so 
dass hierdurch die Ergebnisrechnung entlastet wird. Die Auswirkungen werden allerdings 
erstmalig im Jahr 2018 ihren Niederschlag finden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  54 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Demgegenüber ist die Verbuchung der Landeszuweisungen zur Förderung des ÖPNV 
weiterhin unbefriedigend gelöst. Nach wie vor werden die Zuwendungen als Ertrag und 
die weitergeleiteten Aufwendungen als Aufwendungen in de r städtischen Ergebnisrec h-
nung erfasst. Die Prüfungsergebnisse des AWR ließen jedoch erkennen, dass die La n-
deszuweisungen jährlichen Schwankungen unterliegen und der Grenzwert von 100.000 € 
für die Bildung von Abgrenzungsposten dabei regelmäßig überschritten wird. Aus Sicht 
des AWR wird die Verwaltung zukünftig nicht umhinkommen, auch für die Landeszuwe i-
sungen zur Förderung des ÖPNV aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und für die an 
Busunternehmen weitergeleiteten Fördermittel einen passiven Rechnungsabgrenz ungs-
posten bilden, um dem Regelwerk der Stadt Münster für Rechnungsabgrenzungen zu 
entsprechen. 
 
 
II Passiva 
 
 
1.  Eigenkapital 749.147.301,69 € 
 Vorjahr: 738.477.513,59 € 
 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden  der Stadt 
Münster. Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige 
Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. 
 
Das Eigenkapital der Stadt Münster gliedert sich am 31.12.2017 in folgende Bestandteile: 
 
o Allgemeine Rücklage 668.673.971,09 € 
o Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
o Ausgleichsrücklage 69.803.035,09 € 
o Jahresüberschuss   9.364.295,51 € 
Summe Eigenkapital 749.147.301,69 € 
 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 668.673.971,09 € 
 Vorjahr:  672.568.478,50 € 
 
 
Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG - vom 18.09.2012 wurde die bis d a-
hin bestehende Vorgabe  aufgehoben, für die auf das nachfolgende Haushaltsjahr zu 
übertragenden Ausgabeermächtigungen eine Deckungsrücklage auszuweisen. 
 
Ferner wurde in § 43 Abs. 3 GemHVO geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus 
dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertverä n-
derungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen 
und im Anhang zu erläutern sind.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  55 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
In Folge dieser Verrechnungen verminderte sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage 
von 672.568.478,50  € um 3.894.507,41  € (0,6  %) auf 668.673.971,09  €. Die Bestands-
bewegungen des Jahres 2017 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Bestandsveränderung der  
Allgemeinen Rücklage 
Veränderungen 
Euro 
Stand 01.01.2017 672.568.478,50 
Erträge aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen 2.689.338,41 
Erträge aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 1.915.043,61 
Aufwendungen aus Abgang / Veräußerung von Anlagevermögen -2.848.756,80 
Aufwendungen aus der Wertveränderung von Finanzanlagen -450.132,63 
Umbuchung in die Ausgleichsrücklage als Korrektur des Jahresergebnisses 2016 -5.200.000,00 
Stand 31.12.2017 668.673.971,09 
 
Die bei der Übertragung von Grundvermögen  (York Höfe) auf die Wohn - und Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH im Jahr 2016 entstandenen Erträge 
i.H.v. 5,2 Mio. € wurden im Vorjahr der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Nach der Erörte-
rung des Sachverhaltes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 stellte die 
Verwaltung übereinstimmend fest, dass die Buchwertgewinne dem Umlaufvermögen z u-
zurechnen und daher in das laufende Ergebnis einzubeziehen waren. Korrekturhalber 
buchte die Verwaltung diesen Betrag im Laufe des Jahres 2017 in die Ausgleichsrücklage 
um. Damit bleibt zwar die Ergebnisrechnung des Jahres 2016 unvollständig; die fehlerhaf-
ten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Eigenkapitals wurden mit dieser U m-
gruppierung allerdings im Jahr 2017 berichtigt. 
 
Während der diesmaligen Durchsicht der Jahresabschlussunterlagen 2017 fiel dem AWR 
auf, dass eine Wertanpassung der Beteiligung an der Messe und Congress Centrum Hal-
le Münsterland GmbH versehentlich um 503.360,10 € zu hoch berechnet wurde. Wegen 
der geringfügigen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2017 wird  eine entsprechende 
Korrektur erst im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt. 
 
Die sachliche und rechnerische Prüfung der einzelnen Verrechnungen führte ansonsten 
zu keinen weiteren Feststellungen. 
 
 
1.2 Sonderrücklage 1.306.000,00 € 
 Vorjahr: 1.306.000,00 € 
 
 
In seiner Sitzung am 21.03.2012 fasste d er Rat der Stadt Münster den Beschluss, den 
Eigentumsanteil der Stadt Münster am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000,00  € un-
entgeltlich auf die Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung zu übertragen . Zusätzlich 
brachte die Stadt einen Geldbetrag i.H.v. 500.000,00 € in die Stiftung ein. Das an die Stif-
tung übertragene Vermögen wird seither im Finanzanlagevermögen quasi als Beteiligung 
ausgewiesen. 
 
Die stiftungsrechtlichen Vorschriften führen dazu, da ss das in die Stiftung eingebrachte 
Vermögen dem allgemeinen Haushalt auf Dauer entzogen wird. Aus diesem Grunde wur-
den gleich hohe Teile aus der Allgemeinen Rücklage entnommen und in eine Sonderrück-
lage eingebracht. 
 
Im Jahr 2017 gab es keine Bestandsveränderungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  56 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
1.3 Ausgleichsrücklage 69.803.035,09 € 
  Vorjahr: 53.904.810,97 € 
 
 
Der Bestand einer Ausgleichsrücklage hat für die Frage der Ausgewogenheit eines Haus-
haltes eine hohe Bedeutung, denn solange Fehlbeträge in der Ergebnisplanung oder E r-
gebnisrechnung durch Mittel der Ausgleichsrü cklage ausgeglichen werden können, gilt 
der jeweilige Haushalt insgesamt als ausgeglichen. 
 
Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt 
werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapit als 
übersteigt. Der Rat der Stadt Münster beschloss daher in seiner Sitzung am 14.03.2018 
(V/0168/2018), dass der Jahresüberschuss des Jahres 2016 i.H.v. 10.698.224,12 € zur 
Stärkung der Ausgleichsrücklage eingesetzt wird. 
 
Daneben wirkte sich im Jahr 2017 die Korrektur des Jahresergebnisses 2016 aus, weil im 
Jahr 2016 Buchwertgewinne i.H.v. 5,2 Mio. € aus der Übertragung der Grundstücke York 
Höfe auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH irr-
tümlicherweise aus dem laufenden Jahresergebnis abgegrenzt und mit der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet wurden. 
 
In Folge dessen stieg der Bestand der Ausgleichsrücklage v on 53.904.810,97  € um 
15.898.224,12 € (29,5 %) auf 69.803.035,09 €. 
 
 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag  9.364.295,51 € 
 Vorjahr: 10.698.224,12 € 
 
 
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 9.364.295,51 € ab. 
 
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung stimmt mit dem  Ergebnis der Vermögens-
rechnung überein. 
 
 
2. Sonderposten 1.262.027.818,42 € 
  Vorjahr: 1.274.274.268,14 € 
 
 
Gemäß §  43 Abs. 5 GemHVO sind e rhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investiti o-
nen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt wurden, als Sonderposten 
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen. 
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zum 
Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu beurteilen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  57 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
Diejenigen Sonderposten, die auf Grund einer Förderung beim Erwerb bzw. der Herste l-
lung von Vermögensgegenständen gebildet wurden, werden entsprechend der Nutzungs-
dauer des jeweils bezuschussten Vermögensgegenstandes zeitanteilig aufgelöst und in 
der städtischen Ergebnisrech nung entlastend eingesetzt. In diesen Fällen stärken So n-
derposten das Eigenkapital der Stadt Münster im Zeitverlauf. 
 
Daneben gibt es Sonderposten , um die Verpflichtung der Stadt Münster, Kostenüberd e-
ckungen der Gebührenhaushalte gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen, 
in der Bilanz offen auszuweisen  (Sonderposten für Gebührenausgleich). Dieser Sonder-
posten beispielsweise hat den Charakter von Fremdkapital. 
 
Die Sonderposten der Stadt Münster verringerten sich um 12.246.449,72 € ( 1,0 %) auf 
1.262.027.818,42 € und setzen sich am Ende des Haushaltsjahres 2017 aus folgenden 
Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
 
Bestand  
31.12.2016 
Euro 
Bestand 
31.12.2017 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Zuwendungen 
Beiträge 
Gebührenausgleich 
Sonstige Sonderposten 
Summe 
 
620.284.019,75 
645.000.675,66 
1.878.365,01 
     7.111.207,72 
1.274.274.268,14 
 
626.180.918,40 
626.973.729,24 
2.115.275,46 
     6.757.895,32 
1.262.027.818,42 
 
5.896.898,65 
-18.026.946,42 
236.910,45 
       -353.312,40 
12.246.449,72 
 
Das AWR prüfte die im Entwurf des Jahresabschlusses 2017 als Sonderposten ausg e-
wiesenen Bestände sachlich und rechnerisch. Überdies hinterfragte das AWR die jeweili-
gen Bestandsveränderungen.  
 
Im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge beschränkte sich das AWR 
dabei auf die Bestandsveränderungen mit einem Wertvolumen von mehr als 100.000 €.  
 
Ein besonderes Augenmerk galt der Verwendung der 
 
-Investitionspauschale,  
-Zuwendung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz,  
-Schul- und Bildungspauschale,  
-Sportpauschale und  
-Brandschutzpauschale. 
 
Die stichprobenartige Prüfung der Sonderposten bestätigt im Wesentlichen die Richtigkeit 
des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. 
 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 626.180.918,40 € 
  Vorjahr: 620.284.019,75 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
620.284.019,75 
 
33.597.612,97 
 
1.179.936,14 
 
26.520.778,18 
 
626.180.918,40 
 
Der Bestand erhöhte sich im Jahr 2017 von 620.28 4.019,75 € um 5.896.898,65 € (1,0 %) 
auf 626.180.918,40 €, weil die Zugänge höher als die zeitanteilige Auflösung der aus Z u-
wendungen gebildete Sonderposten und der auf Vermögensabgänge entfallende Zuwe n-
dungsanteil waren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  58 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Von den Sonderposten für Zuwend ungen entfällt ein Anteil i.H.v. 558.312.225,71  € 
(89,2 %) auf Landesmittel. 
 
In den geprüften Fällen entsprach der Zeitraum, in dem der Sonderposten aufgelöst wird, 
der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes. Die Höhe der erhaltenen 
Zuwendungen und die Zuordnung der pauschalen Zuwendungen zu geförderten Wir t-
schaftsgütern wurden nachvollzogen und waren im Wesentlichen nicht zu beanstanden.  
Versehentlich wurde von den Fördermitteln für den Ausbau kommunaler Warnsystem e 
ein Sonderposten für Feuer wehrfahrzeuge gebildet, was der Zweckbindung der Förde r-
mittel widerspricht. Während der Prüfung veranlasste die Verwaltung daher eine Korrektur 
der Zuordnung. 
 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge 626.973.729,24 € 
  Vorjahr: 645.000.675,66 € 
 
 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
645.000.675,66 
 
2.198.900,85 
 
701.243,98 
 
19.524.603,29 
 
626.973.729,24 
 
Der Sonderposten für Beiträge bezieht sich im Wesen tlichen auf die Kanalbaubeiträge 
und die Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bzw. dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) zur Finanzierung von Straßen, Wegen und Plätzen. 
 
Am 31.12.2017  beträgt der aus Beiträgen gebildeten Sonderposten 626.973.729,24 €. 
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Wert um 18.026.946,42 € (2,8 %). 
 
Aufgrund der Datenmengen, der Komplexität und der Vernetzung der Anlagenrechnung 
mit den Datenbanken zur Überwachung des Infrastrukturvermögens (z.B. Kanaldate n-
bank KANDIS) hat die Verwaltung das Kanalanlagevermögen aus der zentralen Anlagen-
buchhaltung ausgelagert. Die Vermögensrechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung 
führt seit mehreren Jahren ein externer Gutachter  (Dr. Pecher AG) . Die Bestandsverä n-
derungen dieses ausgelagerten Bere iches werden zum Ende eines Jahres für den A b-
schluss der Haushaltsrechnung und den Abschluss der Gebührenberechnungen übe r-
nommen.  
 
Die Prüfung der Bestandsveränderungen in diesem Bilanzabschnitt führte zu keinen wei-
teren Feststellungen. 
 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich  2.115.275,46 € 
  Vorjahr:  1.878.365,01 € 
 
 
Sonderposten für den 
Gebührenausgleich 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruchnahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
1.023.504,00 
0,00 
0,00 
0,00 
76.711,01 
  778.150,00 
1.878.365,01 
 
1.525.347,00 
0,00 
0,00 
0,00 
4.530,45 
             0,00 
1.529.877,45 
 
600.000,00 
0,00 
0,00 
0,00 
0,00 
   692.967,00 
1.292.697,00 
 
1.948.851,00 
0,00 
0,00 
0,00 
81.241,46 
     85.183,00 
2.115.275,46

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  59 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Gemäß § 6 KAG sind Überschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen innerhalb ei-
ner Frist von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückzuführen. In der städtischen Bilanz 
werden diese Verpflichtungen als S onderposten dargestellt. Darüber hinaus sind gemäß 
§ 43 Abs. 6 GemHVO Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen am 
Ende eines Kalkulationszeitraumes im Anhang anzugeben und zu erläutern. 
 
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 lagen noch keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 
2017 vor. D ie Bestandsveränderungen des Jahres 2017 erklären sich daher ausschlie ß-
lich durch die Betriebsergebnisse des Jahres 2016. 
 
Während der Prüfung fiel auf, dass bei der Ermittlung der Sonderposten für den Gebü h-
renausgleich die im Rettungsdienst entstandenen Verluste nicht vollständig mit den vo r-
handenen Überschüssen aus Vorjahren verrechnet wurden. Der bilanzierte Betrag i.H.v. 
85.183,00 € bezieht sich auf einen Teilbereich (Notartzdienste/NEF), der aber bei einer 
vollständigen Verrechnung des im Rettungswesen entstandenen Verlustes i.H.v. 
2.801.557,00 € aufgezehrt wird. Insofern wird der Sonderposten für Gebührenüberschü s-
se um 85.183,00  € zu hoch dargestellt. Wegen der geringfügigen Auswirkungen dieser 
Feststellung auf die Kernaussagen des Jahresabschlusses 2017 wird auf eine Bilanzb e-
richtigung verzichtet. Die erforderliche Korrekturbuchung w ird im Laufe des Jahres 201 8 
ausgeführt. 
 
Weiterhin stellte sich während der Prüfung heraus, dass die i m Anhang der Entwurfsfa s-
sung nachrichtlich aufgeführte Kostenunterdeck ung im Bereich Rettungswesen nicht 
sachgerecht ist. Die nachfolgende Übersicht korrigiert die Darstellung in der Entwurfsfas-
sung des Jahresabschlusses 2017: 
 
 
Unterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen 
§ 43 Abs. 6 GemHVO 
01.01.2017 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
 
Abwasserbeseitigung 
Gewässerunterhaltung 
Friedhöfe 
Wochenmärkte 
Sendwesen 
Rettungsdienst 
 
 
0,00 
-38.704,00 
-366.272,84 
-21.574,45 
0,00 
           0,00 
426.551,29 
 
0,00 
-38.706,00 
-357.155,81 
-47.480,85 
0,00 
-2.716.374,00 
3.159.716,66 
 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 6.757.895,32 € 
  Vorjahr:  7.111.207,72 € 
 
 
Sonstige  
Sonderposten 
Bestand  
01.01.2017  
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
Ausgleichs- und  
Ersatzmaßnahmen 
Hochzeitswald 
Stellplatzablöse 
rechtlich unselb-
ständige Stiftungen 
 
 
 
1.488.447,68 
84.404,87 
1.412.741,78 
 
4.125.613,39 
7.111.207,72 
 
 
0,00 
9.660,00 
43.997,27 
 
         0,00 
53.657,27 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
 
         0,00 
0,00 
 
 
92.747,75 
1.869,52 
89.706,64 
 
     222.645,76 
406.969,67 
 
 
1.395.699,93 
92.195,35 
1.367.032,41 
 
3.902.967,63 
6.757.895,32 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werden Einnahmen der Stadt Münster bi-
lanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelb are Verbindlichkeit darstellen.  Der Bestand der Sonstigen Sonder-
posten reduzierte sich von 7.111.207,72 € um 353.312,40 € (5,0 %) auf 6.757.895,32 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  60 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
o Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten resultiert aus beitragsfinanzierten Investitionen der Stadt Münster im 
Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 
 
In Folge der zeitanteiligen Auflösung sank der  Bestand um 92.747,75 € (6,2 %) auf 
1.395.699,93 €. 
 
 
o Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster ermöglicht frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren im Hochzeitswald 
am Haus Rüschhaus einen Baum zu pflanzen. Der Kostenbeitrag hierfür beträgt 150,00 € 
je Baum. 
 
Die von den Paaren eingezahlten Beträge werden in der städtischen Buchhaltung z u-
nächst verdichtet und nach den Pflanzaktionen einmal im Jahr den geförderten Sacha n-
lagen als Sonderposten zugeordnet. 
 
Im Haushaltsjahr 201 7 stieg der Sonderposten a uf Grund von diversen Zugängen um 
7.790,48 € (9,2 %) auf 92.195,35 €. 
 
Der aus Entgelten zur Finanzierung des Hochzeitswaldes gebildete Sonderposten  wird 
über einen Zeitraum von 50 Jahren zeitanteilig in die Ergebnisrechnung einbezogen. 
 
 
o Sonderposten für Stellplatzablösebeträge 
 
Gemäß § 51 Abs. 1 der Bauordnung NRW (BauO NRW) dürfen bauliche oder andere An-
lagen, bei denen Zugangs - und Abgangsverkehr mit K fz. zu erwarten ist, nur errichtet 
werden, wenn Stellplätze oder Garagen hergestellt werden. Sobald die se nicht oder nur 
unter großen Schwierigkeiten hergestellt werden können oder die Herstellung untersagt 
oder eingeschränkt ist, kann der Verpflichtung durch die Zahlung eines Ablösebetrages 
nachgekommen werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind nach § 51 Abs . 6 BauO NRW i.V.m. der Stellplatzabl ö-
sesatzung der Stadt Münster für folgende Zwecke einzusetzen: 
 
- zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet, 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder 
- für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs  
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine aktivierungsfähigen Vermögensg e-
genstände geschaffen wurden, sind sie als erhaltene Anzahlungen auszuweisen. Erst mit 
der Inbetriebnahme des geförderten Vermögensgegenstandes darf ein Sonderposten ge-
bildet werden, sofern die Stadt Eigentümerin der Anlage ist. 
 
Der Bestand verringerte sich im Jahr 2017 um 45.709,37 € (3,2 %) auf 1.367.032,41 €.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  61 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Im Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Infrastrukturverbesserungen mit Mitteln der Stell-
platzablöse gefördert:  
 
o Fahrradweg Alten Mühlenweg 11.032,32 € 
o Kapuzinerstraße 14.575,40 € 
o Steinfurter Straße 18.389,55 € 
Summe 43.997,27 € 
 
 
o Sonderposten für rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Das Stiftungsrecht erlaubt es nicht, dass das Stiftungsvermögen wie das übrige Verm ö-
gen der Stadt Münster für freie Zwecke in Anspruch genommen werden kann. Es ist sei-
tens der Stadt ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfü l-
lung zu erhalten. 
 
Die Nutzungsbeschränkung auf den Stiftungszweck bedingt, dass dem zweckbezogenen 
Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz (Finanzanlagen) eine entsprechende Ein-
schränkung auf der Passivseite folgen muss. Dementsprechend wurde in Höhe des 
Wertansatzes der rechtlich unselbständigen Stiftungen ein Sonderposten angesetzt. 
 
Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderposten im Fall der Stiftungen 
nicht, denn das Stiftungsvermögen ist auf unbegrenzte Dauer zu erhalten. Diese Ve r-
pflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten zum Ausdruck gebracht.  
 
Nach der Auflösung der Hüfferstiftung und der Eingliederung des Vermögens als Fonds in 
die Stiftung Magdalenenhospital (Ratsbeschluss V/0537/2017) verminderte die Verwa l-
tung den Sonderposten, der für die unentgeltliche Einbringung der unselbständigen Sti f-
tungen gebildet wurden. 
 
Der Bestand verringerte sich von 4.125.613,39  € um 222.645,76  € (5,4 %) auf 
3.902.967,63 €. Die anteilige Auflösung des Sonderpostens wurde mit der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet, um die Auswirkungen des Buchwertabgangs bei den Finanzanl a-
gen zu kompensieren. 
 
Danach setzt sich der Sonderposten wie folgt zusammen:  
 
o Stiftung Generalarmenfonds 1.138.087,23 € 
o Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 2.759.901,07 € 
o Stiftung Wohnverbund Westfalenfleiß 4.978,33 € 
o Stiftung Clemenshospital               1,00 € 
Summe 3.902.967,63 € 
 
 
 
3. Rückstellungen  592.966.063,10 € 
 Vorjahr:  561.345.701,30 € 
 
 
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht zählen Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stellen 
gewissermaßen Verpflichtungen dar, bei denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und 
ggf. in welcher Höhe sie verbindlich werden.  Durch die Bildung von Rückstellungen wer-
den die in späteren Jahren zu leistenden Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Auf-
wand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung zugerechnet.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  62 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die Anlässe zur Bildung von Rückstellungen sind in §  36 GemHVO abschließend aufge-
zählt. Dementsprechend bildete die Verwaltung zum Ende des H aushaltsjahres 2017 für 
folgende Zwecke Rückstellungen: 
 
o Pensionsrückstellungen 550.915.860,00 € 
o Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
o Instandhaltungsrückstellungen 1.381.638,49 € 
o Sonstige Rückstellungen    40.668.564,61 € 
Summe 592.966.063,10 € 
 
In der Systematik eines Rückstellungsspieg els geben d ie nachfolgenden Übersichten 
Auskunft über die Entwicklung der unterschiedlichen Rückstellungen während des Jahres 
2017. 
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 550.915.860,00 € 
 Vorjahr:  522.332.830,00 € 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Veränderung 
 
Euro                     % 
 
Pensionen 
Beihilfen 
 
Summe 
 
431.644.360,00 
   90.688.470,00 
 
522.332.830,00 
 
454.701.100,00 
  96.214.760,00 
 
550.915.860,00 
 
23.056.740,00 
   5.526.290,00 
 
28.583.030,00 
 
5,3 
6,1 
 
5,5 
 
In der kommunalen Bilanz sind Pensionsrückstellungen auf  Grund der zu erbringenden 
laufenden Versorgungsleistungen (Pensionen) sowie für Anwartschaften der Beamtinnen 
und Beamten auf Pensionen  anzusetzen. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinte r-
bliebenen durch den Dienstherrn ist grundgesetzlich  festgelegt und gehört zu den herg e-
brachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Absatz 5 GG). Sie  stellt ein 
eigenes System der Altersvorsorge dar. 
 
Die Gemeinde muss die Verpflichtung in der Periode b ilanzieren, in der die Beamtinnen 
und Beamten die Ansprüche durch ihre Leistungen erwerben. Für die Gemeinde entsteht 
eine Verpflichtung für einen unbestimmten Leistungszeitraum,  denn die Beamtinnen und 
Beamten können auf die gesetzlich zustehende Versorgu ng weder ganz noch teilweise 
verzichten. In Folge dessen muss die Stadt Münster eine auskömmliche Rückstellung bi-
lanzieren und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Liquidität zur Leistung der  künfti-
gen Versorgungsauszahlungen gesichert ist. 
 
Die Pensionsrückstellungen wurden im Haushaltsjahr 201 7 um 28.588.030,00 € (5,5 %) 
auf 550.915.860,00 € aufgestockt. 
 
Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen setzte das Personal- und Organisationsamt 
der Stadt Münster wie in den Vorjahren das zertifizierte DV-Programm „HAESSLER“ 
Pensionsrückstellung (HPR)“ ein. Die für die B erechnung erforderlichen Personaldaten 
werden per Schnittstelle aus der Personalabrechnungssoftware SAP/HCM an HPR übe r-
geben. Eine automatisierte Übernahme der Bestandsveränderungen in die  Buchführung 
der Stadt Münster gibt es hingegen nicht. 
 
Das AWR prüfte deshalb in diesem Bereich des Jahresabschlusses die Übernahme der 
für das Haushaltsjahr 2017 berechneten Daten in die Finanzbuchhaltung und kann bestä-
tigen, dass die Berechnungen des Personal- und Organisationsamtes korrekt in die SAP-
Buchführung übernommen wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  63 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Neben den Pensionsansprüchen berücksichtigt die Stadt Münster bei der Bemessung der 
Rückstellung auch etwaige Beihilfeansprüche der künftigen Versorgungsempfänger. Sie 
wurden nach § 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO vereinfachend in Form eines prozentualen Zu-
schlags zu de r Pensionsrückstellung gebildet. Der Zuschlagssatz beträgt z.Zt. 21,16  % 
(Vorjahr: 21,01 %) und orientiert sich an den durchschnittlichen Leistungen der letzten 
drei Jahre. Die rechnerische Prüfung des AWR bestätigt die Berechnungen d er Verwal-
tung. 
 
 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rekultivierung und Nachsorge von D e-
ponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe M üns-
ter (AWM) übertragen . Für die mit der Rekultivierung und Nachsorge entstehenden Au f-
wendungen wurden folglich im Rechnungskreis der Abfallwirtschaftsbetriebe entspr e-
chende Rückstellungen gebildet. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 gab es für die Bildung einer Rücks tellung für Altlasten keinen A n-
lass, denn es gab keine konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundst ü-
cken. 
 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.381.638,49 € 
  Vorjahr:  2.120.845,42 € 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand  
01.01.2017 
 
Euro 
Zuführung 
 
 
Euro 
Inanspruch-
nahme  
 
Euro 
Auflösung 
 
 
Euro 
Endbe-
stand 
31.12.2017 
Euro 
 
Hochbau 
Verkehrsflächen 
Grünanlagen 
 
Summe 
 
1.902.026,25 
218.819,17 
              0,00 
 
2.120.845,42 
 
0,00 
0,00 
            0,00 
 
0,00 
 
520.387,76 
218.819,17 
            0,00 
 
739.206,93 
 
0,00 
0,00 
          0,00 
 
0,00 
 
1.381.638,49 
0,00 
              0,00 
 
1.381.638,49 
 
Die Gemeinden sind haushaltsrechtlich verpflichtet, bei einer im Haushaltsjahr unterlas-
senen Instandhaltung von gemeindlichen Sachanlagen und einer beabsichtigten Nachho-
lung im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung zu bilden. 
 
Die Stadt Münster bilanziert zum Ende des Haushaltsjahres 201 7 eine Instandhaltungs-
rückstellung i.H.v. 1.381.638,49 €. Ihr Bestand sank im Haushaltsjahr 201 7 von 
2.120.845,42 € um 739.206,93 € (34,9 %). 
 
Die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen werden gem. § 44 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO im 
Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt. Die Angaben sind durch die von den zustä n-
digen Fachämtern erstellten Bedarfspläne belegt und stimmen mit den ausgewiesenen 
Beständen überein. Die Prüfung des AWR in diesem Bereich beschränkte sich auf eine 
rechnerische Überprüfung der von den zuständigen Fachämtern vorgel egten Instandhal-
tungsprogramme.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  64 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 40.668.564,61 € 
nach § 36 Abs. 4 ff. GemHVO Vorjahr:  36.892.025,88 € 
 
Gemäß § 88 GO NRW sind für dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Verbindlic h-
keiten, für drohende Verluste aus schwebenden bzw. laufenden Verfahren oder für b e-
stimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie dürfen a l-
lerdings nur für die in §  36 GemHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden. Die 
Aufzählung ist abschließend. 
 
Mit einer zentralen Anweisung der Verwaltung wird das Verfahren zur Bildung von Rüc k-
stellungen geregelt. Danach ist das Amt für Finanzen und Beteiligungen über die Bildung 
und Veränderung einer Rückstellung zu informieren. Eine Voraussetzung für die Bildung 
einer Rückstellung ist hierbei, dass der Betrag für den Jahresabschluss erheblich ist. Die-
se Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der Rückstellungsbetrag größer als 100.000  € ist. 
Die Einrichtung sowie spätere Bestandsveränderungen in Form von Inanspruchnahmen, 
Auflösungen oder im Bedarfsfall auch weiterer Zuführungen sind dem Amt für Finanzen 
und Beteiligungen unter Einbindung der für den Sachbereich zuständigen Dezernenten 
mit einer ausführlichen Erläuterung mitzuteilen. Die jeweiligen Buchungen werden au s-
schließlich durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erfasst. 
 
Die Prüfung im Bereich der Sonsti gen Rückstellungen beinhaltete die Kontrolle der ei n-
zelnen bestandsverändernden Buchungen und der dazu gehörenden Unterlagen. 
 
Im Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2017 werden die verschiedenen 
Einflüsse auf die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen nicht sachgerecht dargestellt. 
Die nachfolgende Übersicht ersetzt daher die Angaben im Erläuterungsteil der Entwurf s-
fassung (S. 86 f.) wie folgt:  
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
nicht in Anspruch  
genommener Urlaub 
 
Arbeitszeitguthaben 
 
Altersteilzeit 
 
nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 
 
Sabbatvereinbarungen 
 
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
 
7.519.757,13 
 
3.215.803,62 
 
5.092.670,00 
 
 
2.109.290,00 
 
196.010,00 
 
 
 
7.846.233,12 
 
 
424.621,21 
 
185.277,55 
 
637.245,00 
 
 
6.670,00 
 
227.553,00 
 
 
 
276,17 
 
 
49.354,77 
 
20.561,79 
 
1.732.495,00 
 
 
0,00 
 
11.513,00 
 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
0,00 
 
 
 
44.571,00 
 
 
7.895.023,57 
 
3.380.519,38 
 
3.997.420,00 
 
 
2.115.960,00 
 
412.050,00 
 
 
 
7.801.938,29 
 
Risiken bei Krediten in  
ausländ. Währung 
-Investitionskredite 
-Liquiditätskredite 
 
Versorgungslasten 
Studieninstitut 
 
Risiken bei ausge-
stellten Bürgschaften 
 
Verluste aus lfd.  
GewSt-Verfahren 
 
 
Steuerverpflichtungen 
 
Übertrag 
 
 
7.497.321,49 
1.235.178,52 
 
 
872.382,00 
 
 
148.500,00 
 
 
371.000,00 
 
 
641.000,00 
 
36.745.145,88 
 
 
4.714.672,96 
0,00 
 
 
1.658,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
6.197.973,89 
 
 
0,00 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
488.800,07 
 
2.302.724,63 
 
 
0,00 
42.859,60 
 
 
0,00 
 
 
14.200,00 
 
 
0,00 
 
 
3.199,93 
 
104.830,53 
 
 
12.211.994,45 
1.192.318,92 
 
 
874.040,00 
 
 
134.300,00 
 
 
371.000,00 
 
 
149.000,00 
 
40.535.564,61

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  65 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Sonstige  
Rückstellungen für… 
Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zuführung 
 
Euro 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Übertrag 
 
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
Summe 
36.745.145,88 
 
 
 
    146.880,00 
 
36.892.025,88 
6.197.973,89 
 
 
 
             0,00 
 
6.197.973,89 
2.302.724,63 
 
 
 
   13.880,00 
 
2.316.604,63 
104.830,53 
 
 
 
           0,00 
 
104.830,53 
40.535.564,61 
 
 
 
     133.000,00 
 
40.668.564,61 
 
Von den Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 36.892.025,88  € wurde im Laufe des Jahres 
2017 ein Betrag i.H.v. 2.316.604,63 € bestimmungsgemäß verbraucht. Zudem wurde ein 
weiterer Betrag i.H.v. 104.830,53 € ertragswirksam aufgelöst, weil der Bedarf für die j e-
weiligen Rückstellungen entfallen ist oder niedriger ausf ällt. In anderen Fällen hingegen, 
insbesondere bei den Rückstellungen für Kredite in ausländischer Währung, Altersteilzeit, 
nicht in Anspruch genommenen Urlaub oder Arbeitszeitguthaben, waren weitere Zufüh-
rungen und zwar i.H.v. 6.197.973,89 € erforderlich, um die bisherige Dotierung an den ak-
tuell höheren Bedarf anzupassen. 
 
Insgesamt erhöhte sich der Bestand der Sonstigen Rückstellungen im Laufe des Jahres 
2017 um 3.776.538,73 € (10,2 %) auf 40.668.564,61 €. 
 
Die Bestandsveränderungen ließe n sich allesamt mit Hilfe der geprüften Jahresa b-
schlussunterlagen der Verwaltung nachvollziehen. 
 
o Rückstellungen für Risiken aus Fremdwährungskrediten 
 
Die entfallene Stützung eines untersten Wechselkurses für den Schweizer Franken (CHF) 
durch die Schweize r Notenbank veranlasste die Verwaltung der Stadt Münster b ei der 
Bewertung der in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite eine höhere Risikovorsor-
ge vorzunehmen. Sie bildete eine Rückstellung, die den Fall einer Verschlechterung des 
Wechselkurses bis auf e inen historischen Tiefstand und einen damit verbundenen A n-
stieg der Rückzahlungsverpflichtungen abdeckt. 
 
Die Rückstellung orientiert sich an dem Unterschied, der sich ergibt, wenn die bestehe n-
den Kreditverbindlichkeiten mit dem zu m Ende 201 7 gültigen Wechselkurs bewertet und 
mit dem Stand verglichen werden, der sich ergibt, wenn man den Kreditbestand mit dem 
tiefsten Kurs der letzten Jahre bewertet: 
 
 
Investitionskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2017 von 1,1702 CHF/€ 75.862.836,92 € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 88.074.831,37 € 
Risiko bei Investitionskrediten   12.211.994,45 € 
 
 
Liquiditätskredite 
 
Verbindlichkeiten bei einem Wechselkurs 
am 31.12.2017 von 1,1702 CHF/€ 6.409.160,83  € 
Bewertung mit dem niedrigsten Kurs von 0,98665 CHF/€ 7.601.479,75  € 
Risiko bei Liquiditätskrediten   1.192.318,92 € 
 
Summe 13.404.313,37 € 
 
Die Dotierung einer Rückstellung i.H.v. 13.404.313,37 € im Jahresabschluss 2017 sichert 
Wechselkursrisiken bis zu einem Wechselkurs von 0,98665 CHF/€ ab.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  66 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
4. Verbindlichkeiten 909.132.449,57 € 
  Vorjahr:  843.760.367,93 € 
 
 
In der Bilanzposition Verbindlichkeiten werden alle am Bilanzstichtag 31.12.20 17 dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehende n Schulden der Stadt Münster zu-
sammengefasst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem  Rückzahlungsbetrag bilanziert 
und entwickelten sich innerhalb der letzten drei Jahre wie folgt: 
 
Verbindlichkeiten  31.12.2015 
Euro 
31.12.2016 
Euro 
31.12.2017 
Euro 
 
Anleihen 
Kredite für Investitionen 
Kredite zur Liquiditätssicherung 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 
die Kreditaufnahmen gleichkommen 
Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen 
Verbindlichkeiten aus  
Transferleistungen 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Erhaltene Anzahlungen 
 
Summe 
 
0,00 
729.516.733,06 
13.845.189,44 
 
779.861,25 
 
2.187.737,61 
 
1.827.843,35 
32.133.457,66 
47.294.376,73 
14. 
827.585.199,10 
 
0,00 
749.881.377,97 
13.968.931,75 
 
649.403,86 
 
2.219.991,40 
 
2.098.721,51 
20.286.276,09 
54.655.665,35 
14. 
843.760.367,93 
 
0,00 
776.441.942,16 
39.780.233,90 
 
625.243,00 
 
1.933.254,51 
 
71.394,36 
31.321.545,35 
58.958.836,29 
14. 
909.132.449,57 
 
Die Verbindlichkeiten der Stadt Münster stiegen im Laufe des Haushaltsjahres 201 7 wei-
ter und zwar von 843.760.367,93 € um 65.372.081,64 € (7,7 %) auf 909.132.449,57 €.  
 
Die Bilanzausweise werden durch die Prüfung bestätigt. 
 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
  Vorjahr: 0,00 € 
 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer u n-
bestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat bisher keine Anleihen herausgegeben. 
 
 
4.2 Verbindlichkeiten 
aus Krediten für Investitionen 776.441.942,16 € 
 Vorjahr: 749.881.377,97 € 
 
 
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Investitionskredite lässt sich wie folgt darstel-
len: 
 
 
Kredite 
Bestand  
31.12.2015 
Euro 
Bestand  
31.12.2016 
Euro 
Bestand 
31.12.2017 
 
von verbundenen Unternehmen 
von Beteiligungen 
von Sondervermögen 
vom Öffentlichen Bereich 
vom privaten Kreditmarkt 
 
Summe 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
25.293,02 
729.407.076,88 
 
729.516.733,06 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
8.300,74 
749.788.714,07 
 
749.881.377,97 
 
0,00 
0,00 
84.363,16 
0,00 
776.357.579,00 
 
776.441.942,16

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  67 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investi tionskrediten wuchsen 
von 749.881.377,97 € um 26.560.564,19 € (3,5 %) auf 776.441.942,16 €. 
 
Dabei setzt sich die Bestandsveränderung des Jahres 2017 wie folgt zusammen:  
 
-Kreditaufnahme 67.538.624,26 € 
-Tilgungen -34.450.403,32 € 
-Auflösung wegen der Verbesserung des Wechselkurses CHF / €   -6.527.656,75 € 
Bestandsveränderung 26.560.564,19 € 
 
Neben den regelmäßigen Tilgungen des Jahres 2017 i.H.v. 34.450.403,32 € wurde ein 
Restbestand i.H.v. 2.325.900,00 € zu den Krediten für die  Liquiditätssicherung umgrup-
piert. 
 
Ferner wirkte sich im Haushaltsjahr 2017 bei den in Schweizer Franken valutierenden 
Krediten die Verbesserung des Wechselkurses aus. Am 31.12.2017 bestehen für die 
Stadt Münster Kreditverbindlichkeiten , die i n Schweizer Franken valutieren, i.H.v.  
88.438.423,65 CHF. Sie wurden am Bilanzstichtag mit einem Wechselkurs von 
1,1702 CHF / € bewertet. Danach er rechnet sich eine Rückzahlungsbetrag von 
75.862.836,92 €.  
 
In Folge der Neubewertung konnte ein Teil der Kreditverbindlichkeiten i.H.v. 
6.527.656,75 € ertragswirksam aufgelöst werden. 
 
Von dem Gesamtbestand der Kredite für Inves titionen i.H.v. 776.441.942,16 € entfällt ein 
Anteil von 75.862.836,92 € (9,8 %) auf Kredite, die in Schweizer Franken aufgenommen 
wurden. Der Bestand der Fremdwährungskredite liegt damit am 31.12.2017 innerhalb der 
in der Haushaltssatzung festgelegten Grenze von 15 %. 
 
Den Bestandsminderungen stand  im Jahr 2017  eine Kreditaufnahme i .H.v. 
69.864.524,26 € gegen über. Damit bewegt sich auch die Neuaufnahme innerhalb des 
durch die Haushaltssatzung legitimierten Rahmens von 85.142.880,00 €. 
 
 
4.3 Verbindlichkeiten 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung 39.780.233,90 € 
 Vorjahr: 13.968.931,75 € 
 
 
Die Bilanzposition setzt sich am Bilanzstichtag aus folgenden Einzelposten zusammen: 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2016 
Euro 
Bestand 
31.12.2017 
 
Liquiditätskredit in Euro 
Liquiditätskredit in CHF 
Liquiditätskredit „Gute Schule“ 
Überziehungskredit 
Verbindlichkeiten  
im Rahmen des Cash-Pooling 
 
Summe 
 
0,00 
13.967.780,99 
0,00 
1.150,76 
 
                  0,00 
 
13.968.931,75 
 
30.000.000,00 
6.409.160,83 
2.325.900,00 
1.070,70 
 
    1.044.102,37 
 
39.780.233,90 
 
Die in Schweizer Franken valutierenden Liquiditätskredite wurden im Laufe des Jahres 
2017 weiter getilgt . Danach bestand am 31.12.2017 noch eine Verbindlichkeit i.H.v. 
7.500.000,00 CHF, die bei einem Kurs von 1,1702 CHF / € mit 6.409.160,83  € bewer-
tet wurde.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  68 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Ferner nahm die Stadt Münster über den Jahreswechsel von 2017 zu 2018 zur Sicherung 
der Liquidität einen kurzfristigen Kredit i.H.v. 30.000.000,00 € auf. 
 
Daneben startete das Land NRW im Jahr 2017 mit dem Förderprogramm „Gute Schule“. 
Den Kommunen werden im Rahmen dieses Programms Fördermittel in Form von Kred i-
ten zur Verfügung gestellt, die sowohl investiv als auch konsumtiv eingesetzt werden dür-
fen. Da das Land NRW bei dem Kredit i.H.v. 2.325.900,00 € sowohl die Tilgung als auch 
die Zinslasten übernimmt, wurde zugleich eine entsprechende Forderung gegenüber dem 
Land NRW bilanziert. 
 
Am Ende des Jahres 2017 kommt es auf Grund einer geringfügigen Überziehung 
(1.070,00 €) und aus dem mit den Töchtern gemeinsam betriebenen cash -management 
(1.044.102,37 €) zu weiteren kurzfristigen Verbindlichkeiten. 
 
In der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur 
Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kreditvolumen v on bis zu 200  Mio. € ausschöpfen 
darf. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2017 zu keiner Zeit voll ausgeschöpft. 
 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 625.243,00 € 
 Vorjahr:  649.403,86 € 
 
 
In den sechziger und siebziger Jahren hatte die Stadt Münster Grundstücke erworben, 
deren Kaufpreis in Form einer monatlichen Rente auf Lebenszeit vergütet w ird. Im Jahr 
2017 bestanden noch sechs Leibrentenverträge. Der Bilanzwert dieser Leibrenten verrin-
gerte sich um 24.160,86 € (3,7 %) auf 625.243,00 €: 
 
Bezeichnung Endbestand 
31.12.2016 
Euro 
Endbestand  
31.12.2017 
Euro 
Veränderung 
 
Euro 
 
Leibrentenverträge 
 
649.403,86 
 
625.243,00 
 
-24.160,86 
 
Zur Bewertung der Verbindlichkeiten aus Leibrentenverträgen griff die Verwaltung a uf die 
Angaben des statistischen Bundesamtes zur durchschnittlichen Lebenserwartung der Be-
völkerung in den Jahren 2013 / 2015 zurück. Die voraussichtliche Lebenserwartung wird 
hierbei nach Geschlechtern differenziert. 
 
Bei der Durchsicht der Unterlagen erk annte das AWR, dass in einem Fall versehentlich 
eine falsches Geschlecht zu Grunde gelegt wurde und die Verbindlichkeiten zum Ende 
des Jahres 2017 deshalb um rd. 7.000,00 € zu hoch dargestellt werden. Der Fehler ist für 
die Kernaussagen des städtischen Jahresabschlusses aber nur von untergeordneter Be-
deutung, so dass von einer unmittelbaren Korrektur abgesehen wurde. 
 
 
4.5 Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen 1.933.254,51 € 
 Vorjahr:  2.219.991,40 € 
 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, 
die auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen  zurückzuführen 
sind und bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar empfangen, die entspreche n-
den Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht 
hat. Es handelt sich vornehmlich um Verpflichtungen aus Kauf - und Werkverträgen, 
Dienstleistungs-, Miet- und Pacht- sowie ähnlichen Verträgen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  69 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2017 wie folgt zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2016 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
 
Verbundenen Unternehmen 
 
1.093.767,25 
 
1.108.436,95 
 
14.669,70 
 
Sondervermögen 
 
1.126.206,89 
 
824.748,23 
 
-301.458,66 
 
Privatem Bereich 
 
17,26 
 
69,33 
 
52,07 
 
Summe 
 
2.219.991,40 
 
1.933.254,51 
 
-286.736,89 
 
Der Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist gegenüber dem 
Vorjahr von 2.219.991,40 € um 286.736,89 € (12,9 ) auf 1. 933.254,51 € gesunken. Die 
Durchsicht der verschiedenen Sachkonten f ührte zu keinen erwähnenswerten Feststel-
lungen. 
 
 
4.6 Verbindlichkeiten  
aus Transferleistungen 71.394,36 € 
 Vorjahr: 2.098.721,51 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transfer leistungen werden im Wesentlichen Zahlungs-
verpflichtungen der Stadt Müns ter an Kunden des Jobcenters bilanziert. Die Verbindlich-
keiten aus Transferleistungen sanken gege nüber dem Vorjahr um 2.027.327,15 € 
(96,6 %) auf 71.394,36 €.  
 
Die Minderung der Verbindlic hkeiten aus Transferleitung en ist darauf zurückzuführen, 
dass anders als im Vorjahr 2016 die Berechnung der Gewerbesteuerumlage und des 
Fonds Deutsche Einheit (FDE) durch IT.NRW ni cht zu einer Verbindlichkeit sondern zu 
einem Erstattungsanspruch führte, der unter den Forderungen ausgewiesen wird.  
 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten  31.321.545,35 € 
   Vorjahr: 20.286.276,09 € 
 
Die Bilanzposition Sonstige Verb indlichkeiten ist ein Sammel posten für alle übrigen Ver-
bindlichkeiten, die nicht einer anderen Position zuzuordnen sind. Ihr Bestand erhöhte sich 
am 31.12.2017 von 20.286.276, 09 € um 11.035.269,26 € (54, 4 %) auf 31.321.545,35 € 
und setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Bezeichnung 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand
31.12.2016 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
Veränderung
 
Euro 
 
Cash-Pooling 
 
5.541.566,55 
 
10.615.060,74 
 
5.073.494,19 
 
Ausgleichszahlungen beim 
Umlegungen BauGB 
 
 
1.070.024,54 
 
 
4.802.709,40 
 
 
3.732.684,86 
 
Sonstige Verbindlichkeiten 
 
2.659.430,59 
 
3.876.701,98 
 
1.217.271,39 
 
Umsatzsteuer 
 
641.154,35 
 
2.061.153,16 
 
1.419.998,81 
 
Erstattung ALG II nach 
Überzahlung 
 
 
1.189.296,17 
 
 
1.286.324,09 
 
 
97.027,92 
 
Amtshilfe 
 
1.452.145,24 
 
1.249.582,25 
 
-202.562,99 
 
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 
 
7.732.658,65 
 
7.430.013,73 
 
-302.644,92 
 
Summe 
 
20.286.276,09 
 
31.321.545,35 
 
11.035.269,26

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  70 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Der bedeutendste Teil der Verbindlichkei ten entfällt mit einem Betrag i.H.v. 
10.615.060,74 € auf das innerst ädtische Cash-Pooling. Beim Cash-Pooling werden die 
Geldanlagen der städtischen Tochtergesellsc haften zentral von der Stadt verwaltet, um 
jederzeit einen konzerninternen Liquiditätsausgleich herbeiführen zu können. Weitere be-
deutsame Verbindlichkeiten resultieren aus den Ausgleichzahlungen bei Umlegungen 
nach dem BauGB, Umsatzsteuer , Erstattungen nach dem ALG II und aus Amtshilfeleis-
tungen. 
 
Während der Prüfung ergaben sich keine nennenswerten Feststellungen. 
 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 58.958.836,29 € 
   Vorjahr:   54.655.665,35 € 
 
 
In der Bilanzposition Erhal tene Anzahlungen werden alle  kommunalen Verpflichtungen 
gegenüber Dritten ausgewiesen, für die die Stadt Münster vom Bund, Land und übrigen 
Bereichen bereits zweckgebundene Fördermi ttel erhalten, die dafür vorgesehene Leis-
tung jedoch noch nicht oder nicht vollständig er bracht hat. Es liegt quasi eine „schweben-
de Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um Fördermittel für Investitio-
nen als auch für Mittel zur Unterstützung der laufenden Verwaltungstätigkeit handeln. 
 
Zu Vergleichszwecken werden den Endbest änden des Jahres 2017 die entsprechenden 
Vorjahreswerte gegenübergestellt: 
 
Erhaltene 
Anzahlungen 
31.12.2016
Euro 
31.12.2017 
Euro 
Veränderung
Euro 
 
Investitionszuwendungen vom Bund 
Investitionszuwendungen vom Land 
Investitionszuwendungen von verb. Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. sonst. Sonderrechn. 
Investitionszuwendungen v. privaten Unternehmen 
Investitionszuwendungen v. übrigen Bereich 
Investitionszuwendungen zur soz. Infrastruktur 
Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
Zahlungen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen 
Stellplatzablösebeträge 
Übrige erhaltene Anzahlungen 
Summe 
 
22.461.123,94 
10.028.492,57 
61.263,49 
923.984,00 
538.142,53 
21.129,07 
260.000,00 
0,00 
148.023,24 
18.748.799,51 
1.464.707,00 
54.655.665,35 
 
20.340.531,82 
11.046.330,31 
59.294,20 
975.297,72 
695.526,19 
28.823,55 
260.000,00 
3.603.336,42 
564.591,44 
19.944.604,64 
1.440.500,00 
58.958.836,29 
 
-2.120.592,12 
1.017.837,74 
-1.969,29 
51.313,72 
157.383,66 
7.694,48 
0,00 
3.603.336,42 
416.568,20 
1.195.805,13 
     24.207,00 
4.303.170,94 
 
Die unter den Erhaltenen Anzahlungen zu sammengefassten Verbindlichkeiten betragen 
am Ende des Jahres 2017 in sgesamt 58.958.836,29 €. Im Ve rgleich zum Vorjahr stieg 
der Bestand um 4.303.170,94 € (7,9 %). Di e Zunahme resultiert im Wesentlichen aus 
vereinnahmten Beiträgen.  
 
Die in Stichprogen durchgeführte Prüfung der  Sachkonten führte zu keinen nennenswer-
ten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  71 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 40.258.499,42 € 
  Vorjahr:  46.744.964,23 € 
 
PRAP Bestand  
01.01.2017 
Euro 
Zugänge 
 
Euro 
Abgänge (-) 
 
Euro 
Auflösung 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2017 
Euro 
 
Einnahmen vor Ertrag 
Gebühren für  
Grabnutzungen 
Erhaltene  
Investitionszuschüsse 
Stellplatzablöse 
Privatrechtliche  
Leistungsentgelte 
 
Summe 
 
 11.721.793,36 
 
15.158.796,99 
 
13.982.946,54 
5.218.532,03 
 
     662.895,31 
 
46.744.964,23 
 
 5.677.999,71 
 
1.605.761,00 
 
732.597,18 
363.297,60 
 
                0,00 
 
8.379.655,49 
 
 0,00 
 
0,00 
 
-27.200,00 
0,00 
 
                0,00 
 
-27.200,00 
 
 11.721.793,36 
 
1.014.954,03 
 
1.818.572,13 
269.444,07 
 
     14.156,71 
 
14.838.920,30 
 
 5.677.999,71 
 
15.749.603,96 
 
12.869.771,59 
5.312.385,56 
 
     648.738,60 
 
40.258.499,42 
 
Der Bestand an Passiven Rechnungsabgrenzungsposten verringerte sich zum Ende des 
Jahres 2017 um 6.486.464,81 € (13,9 %) auf 40.258.499,42 €.  
 
Die stichprobenhafte Prüfung bestätigt die im Jahresabschluss dargestellten Bestand s-
veränderungen.  
 
Der Bestand am Ende des Jahres 2017 setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 
o Einnahmen vor Ertrag 
 
Für Einnahmen eines Haushaltsjahres, die erst dem Folgejahr als Ertrag zu zurechnen 
sind (Vorauszahlungen), ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten quasi als Au s-
druck einer (Leistungs-) Verpflichtung zu bilden, sofern die Abgrenzung für den Jahresab-
schluss von Bedeutung ist.  Es gelten hierbei die gleichen Wertgrenzen wie bei den akt i-
ven Rechnungsabgrenzungen. 
 
Die zum Ende des Haushaltsjahres 201 6 gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungen 
wurden vollständig in die Ergebnisrechnung des Jahres 2017 einbezogen und damit auf-
gelöst. 
 
Die neu gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten für Geldzuflüsse, die wirtschaftlich 
dem nächsten Haushaltsjahr 2018 zuzurechnen sind, betrugen 5.677.999,71 €. 
 
 
o Grabnutzungsgebühren 
 
Mit der Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entsteht für die Stadt Münster eine mehr-
jährige Gegenleistungsverpflichtung, weil der Gebührenzahler eine Gebühr für eine i.d .R. 
30-jährige Nutzung einer Grabstätte entrichtet. 
 
Die Verwaltung ermittelte die  Gebühreneinnahmen für die letzten 30 zurückliegenden 
Jahre und bezieht davon jährlich 1/30 des Bestandes in die Erfolgsrechnung ein.  Im 
Haushaltsjahr 2017 wurde ein Anteil i.H.v. 1.014.954,03 € ertragswirksam in die Ergebnis-
rechnung einbezogen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  72 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Die neuen Abgrenzungen lassen sich allesamt auf die Gebührenerhebung im Jahr 201 7 
zurückführen: 
 
Bezeichnung Betrag in Euro 
Neuvergabe von Grabnutzungen für 30 Jahre 1.056.222,00 
Verlängerungen vor Ablauf der Nutzugsrechte 198.969,00 
Verlängerung durch Beisetzung 350.570,00 
Summe 1.605.761,00 
 
Die Zuführungen i.H.v. 1.605.761,00 € stimmen mit den vereinnahmten Grabnutzungsge-
bühren des Jahres 2017 überein. 
 
 
o Erhaltene Investitionszuschüsse 
 
In den Fällen, in denen die Stadt Münster investive Zuwendungen erhalten und diese an 
Dritte weitergeleitet hat, ist parallel zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ein passi-
ver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und zeitanteilig ertragswirksam aufzulösen, 
sofern die Stadt Münster nicht wirtschaftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung ang e-
schafften Vermögensgegenstandes wird. 
 
Im Haushaltsjahr 201 7 bilanzierte die Stadt Münster unter den Passiven Rechnungsa b-
grenzungsposten Zuwendungen i.H.v. insgesamt 1 5.749.603,96 €. Die i n Stichproben 
geprüften Bestandsveränderungen waren nicht zu beanstanden.  
 
Allerdings fand sich unter den sonstigen Verbindlichkeiten aus Investitionszuwendungen 
vom Land noch ein nicht zugeordneter Betrag i.H.v. 526.828 € für die Förderung von Kin-
dertageseinrichtungen, der noch nicht bearbeitet und daher kurzfristig zugeordnet werden 
sollte. 
 
Ein anderer Posten i.H.v. 52.087,55 € betrifft den Buchwert der durch Landesmittel geför-
derten Beleuchtungsanlagen. Nach internen Vereinbarungen zwischen dem AWR und der 
Verwaltung sollte diese Position in das städtische Anlagevermögen umgebucht und für 
die Fördermittel aus dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ein Sonderposten g e-
bildet werden. Die Vereinbarungen wurden bisher nicht  umgesetzt, so dass die Verwa l-
tung hiermit erneut aufgefordert wird, aus Gründen der Ordnungsmäßigkeit der Buchfü h-
rung entsprechende Umgruppierungen vorzunehmen. 
 
 
o Stellplatzablösebeträge 
 
Sofern aus vereinnahmten Stellplatzablösebeträgen Zuschüsse an Drit te zur Schaffung 
von öffentlichem Parkraum gewährt werden, ist in ähnlicher Weise wie bei den investiven 
Zuschüssen zeitgleich ein passiver und ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bi l-
den. 
 
Im Haushaltsjahr 201 7 stiegen die noch nicht verrechneten Ste llplatzablösebeträge von 
5.218.532,03 € um 93.853,53 € (1,8 %) auf 5.312.385,56 €. Die Bestandsveränderungen 
wurden nachvollzogen. Es kam hierbei zu keinen nennenswerten Feststellungen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  73 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
o Privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
Räumt die Stadt Münster als Eigentümerin einer Liegensc haft einem Dritten ein Erbba u-
recht ein und zahlt dieser durch eine Einmalzahlung die kapitalisierten Erbbauzinsen, ist 
ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden und entsprechend der Laufzeit des 
vertraglich geregelten Nutzungsrechtes aufzulösen. 
 
Die Abgrenzung von privatrechtlichen Leistungsentgelten bezieht sich auf die einmalige 
Ablösung des Erbbaurechtes für den Gräftenhof „Haus Kump“ und einen Ablösebetrag für 
das Biologische Centrum Coermühle. 
 
Die Erbbauzinsen w urden entsprechend ihrer vertra glich vereinbarten Nutzungsdauer 
aufgelöst; ein Zugang hingegen konnte nicht festgestellt werden. 
 
 
9 Kassenlage im Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017 
 
Die Geldbestände der Stadt Münster erhöhten sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr 
um 34.138.275,09 € (35,5 %). In der Haushaltsplanung ging man noch von einer Aufzeh-
rung der Finanzmittel i.H.v. 89.261.196,00 € aus. Die deutliche Ergebnisverbesserung 
von 123.399.471,09  € ist zum einen auf ein besseres Ergebnis der laufenden Verwa l-
tungstätigkeit und zum andere n auf Verzögerungen bei der Abwicklung investiver Ma ß-
nahmen zurückzuführen. Von de n Haushaltsansätzen des Jahres 2017 w urde daher zur 
Absicherung der in das nachfolgende Jahr verschobenen Investitionen ein Finanzsaldo 
von 132.595.089,00 € in die Budgetsteuerung 2018 übernommen1. 
 
Trotz der insgesamt entspannten Kassenlage w aren im Haushaltsjahr 2017 unterjährig 
zehnmal Liquiditätskredite i.H.v. jeweils 15,0  Mio. € zur Absicherung der stetigen Zah-
lungsfähigkeit erforderlich. 
 
Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Entwicklung der Höchstbestände von Li-
quiditätskrediten, wobei die Höchstbeträge der in Schweizer Franken aufgenommenen 
Liquiditätskredite (umgerechnet in Euro) gesondert aufgeführt werden. Daneben zeigt die 
Übersicht die durchschnittlichen Tag esbestände von Liquiditätskrediten sowie den Zin s-
aufwand (ohne Überziehungszinsen) in den Jahren 2013 bis 2017: 
 
 
  
                                              
1 Das System der Übertragung von Haushaltsermächtigung war im Jahr 2018 Gegenstand einer eige n-
ständigen Prüfung (Berich t 14/18 vom 18.05.2018). Für die Überwachung und Steuerung der Hau s-
haltsbudgets gibt es funktionstüchtiges System, die Übertragungen sind regelkonform.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  74 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
Der Höchstbestand an Liquiditätskrediten stieg im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 
rd. 42,4 Mio. € auf rd. 89,0 Mio. € an. Gleichzeitig erhöhten sich der durchschnittliche Ta-
gesbestand von Liquiditätskrediten und die Zahl der Kredittage. Zusätzliche Zinsbelas-
tungen wurden hierdurch jedoch aufgrund der besonderen Marktlage nicht ausgelöst. 
 
Die Stadt Münster hat in ihrer Haushaltssatzung (§ 5) einen Höchstbetrag für Kredite, die 
zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, i. H.v. 200,0 Mio. € fest-
gesetzt. Sowohl der in der Haushaltssatz ung vorgegebene Rahmen für Liquiditätskredite 
als auch der in der GA Finanzbuchhaltung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite in 
fremder Währung wurden im Jahr 2017 eingehalten. 
 
 
10 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2017 
 
Die Verwaltung z eigte die vom Rat der Stadt Münster  am 14 .12.2016 beschlossene 
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 201 7 mit Schreiben vom 2 8.12.2016 gemäß 
§ 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde an. 
 
Die Ergebnisplanung 2017 schloss mit einem Jahre sfehlbetrag i.H.v. 58.607  T€ ab. D a-
nach sollte die vorhandene Ausgleichsrücklage i.H.v. von 36.249  T€ nicht mehr ausre i-
chen, um das erwartete Defizit zu decken. Zusätzlich war daher geplant, die Allgemeine 
Rücklage um einen Betrag i.H.v. 22.358  T€ zu verringern, damit ein ausgeglichener 
Haushalt sichergestellt werden kann. Hierzu war die Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
erforderlich. 
 
Gegen die Haushaltssatzung und die geplante Inanspruchnahme der Allgemeinen Rück-
lage (3,35 %) erhob die Bezirksregierung keine Bedenken. 
 
Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft bewirkten im 
Haushaltsjahr 2017 eine deutliche Veränderung des städtischen Budgets , wie die nac h-
stehende Übersicht veranschaulicht: 
 
Ergebnisplan 
2017 
Ansatz Nachtrag 
Mehr /  
Weniger 
Reste APL / 
ÜPL 
Umbu- 
chungen 
Sperrun-
gen 
Budget Ergebnis 
 T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 
ordentliche 
Erträge 1.086.111 0 0 11.240 26.713 0 1.124.064 1.157.855 
ordentliche 
Aufwendungen 1.130.516 0 20.935 20.833 19.298 -947 1.190.635 1.145.532 
Finanz- 
erträge 12.305 0 0 0 2.291 0 14.596 19.638 
Finanz- 
aufwendungen 26.507 0 0 0 0 0 26.507 22.596 
Jahres- 
ergebnis -58.607 0 -20.935 -9.593 9.706 947 -78.492 9.365 
Verrechnete 
Erträge 200 0 0 0 0 0 200 4.604 
Verrechnete 
Aufwendungen 1.200 0 0 0 0 0 1.200 3.299 
Verrechnungs-
saldo -1.000 0 0 0 0 0 -1.000 1.305 
         
Veränderung 
des 
Eigenkapitals 
-59.607 0 -20.935 -9.593 9.706 947 -79.492 10.670 
 
Die Übertragung von Haushaltsausgaberesten führte zu einer Ausdehnung der geplanten 
Unterdeckung von -59.607 € auf -79.492 €. Demgegenüber blieb die Bereitstellung übe r-
planmäßiger Haushaltsmittel (V/0742/2017) auf Grund ihrer Deckung durch entsprechend 
höhere Erträge weitgehend ohne Einfluss auf die planmäßige Unterdeckung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2017  75 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster / AWR  14 0 00 00    01/2019 
 
Am Ende des Haushaltsjahres 2017 steht der planmäßigen Unterdeckung von -79.492 T€ 
einschließlich der mit der Allgemeinen Rücklage verrechneten Geschäftsvorfälle ein 
Überschuss i.H.v. 10.670  T€ gegenüber. Die Ergebnisverbesserung beträgt rd. 
90.162 T€. 
 
 
11 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO 
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die Ent-
scheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, sofern 
sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gilt auch dann, we nn die Zahlungsvorgänge 
durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Es gibt in dieser Hinsicht im Bereich der Sozialhilfegewährung prüfungsrelevante G e-
schäftsvorfälle, weil das Land NRW als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach §  3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – einzelne Auf-
gaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Folgende Abrechnungen wurden seitens des AWR mit Blick auf das Haushaltsjahr 201 7 
überprüft: 
 
o am 11.05.2017: Abrechnung der Einnahmen und A usgaben für den Zeitraum 
01.01.2017 bis 30.04.2017  für die gemäß Delegationsatzung des Landschaftsve r-
bandes Westfalen-Lippe vom 10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
o am 1 2.03.2018: Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 
01.05.2017 bis 31.12.2017  für die gemäß Delegationsatzung des Landschaftsve r-
bandes Westfalen-Lippe vom 10.03.2005 übertragenen Hilfen 
 
Darüber hinaus fand eine Prüfung von Einzelfällen im Bereich der delegierten Aufgaben 
nicht statt. 
 
 
12 Bestätigungsvermerk 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster prüfte unter Zuhilfenahme des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision den Jahresabschluss der Stadt Münster 
für das Haushaltsjahr 20 17 und erteilt auf der Grundlage der i n diesem Bericht zusam-
mengefassten Prüfungsergebniss e den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsve r-
merk. 
 
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den 
Teilrechnungen sowie dem Anhang und wurde nach §  101  i.V.m.  § 95 GO NRW unter 
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichtes der 
Stadt Münster geprüft. In die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestim -
mungen und Satzungen der Gemeinde sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmu n-
gen einbezogen worden. 
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die 
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Ve r-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Si-
cherheit erkannt werden konnten.

Bilanz zum 31.12.2017

Jahresabschluss Jahresabschluss
31.12.2016 31.12.2017
Euro Euro
A k t i v a 3.464.602.815,19 3.553.532.132,20
1. Anlagevermögen 3.241.617.112,09 3.269.312.300,15
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 483.681,02 509.542,21
1.2 Sachanlagen 2.765.675.424,20 2.776.697.889,24
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 228.156.629,59 233.729.838,15
1.2.1.1 Grünflächen 126.353.103,85 129.926.889,93
1.2.1.2 Ackerland 33.867.927,04 36.420.754,25
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.249.158,73 10.239.585,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 57.686.439,97 57.142.608,01
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 770.464.624,53 783.887.777,95
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 66.647.857,87 65.873.653,52
1.2.2.2 Schulen 353.211.661,65 359.308.282,00
1.2.2.3 Wohnbauten 1.966.221,39 1.916.180,18
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 348.638.883,62 356.789.662,25
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.605.347.055,05 1.576.905.623,90
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 315.756.181,67 315.796.475,63
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.258.586,31 40.045.970,50
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 680.496.279,42 671.581.503,40
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 548.345.777,34 529.195.700,71
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 19.490.230,31 20.285.973,66
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 6.440.291,17 6.152.996,79
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 15.365.066,64 15.381.191,36
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 35.683.439,81 34.968.926,98
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.720.407,97 27.821.836,52
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 76.497.909,44 97.849.697,59
1.3 Finanzanlagen 475.458.006,87 492.104.868,70
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 419.904.132,48 427.184.964,62
1.3.2 Beteiligungen 12.890.363,10 12.796.359,02
1.3.3 Sondervermögen 21.598.564,43 21.508.495,58
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 18.766.630,98 20.266.544,73
1.3.5 Ausleihungen 2.298.315,88 10.348.504,75
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 646.986,04 8.809.786,74
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.192.130,00 1.158.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 459.199,84 380.588,01
2. Umlaufvermögen 166.247.308,35 229.556.409,42
2.1 Vorräte 34.401.790,14 32.701.109,00
2.1.1 Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, Waren 34.401.790,14 32.701.109,00
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.803.946,97 66.675.454,09
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 20.625.580,92 45.434.453,63
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 5.339.468,19 5.684.996,25
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 9.838.897,86 15.556.004,21
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 96.041.571,24 130.179.846,33
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 56.738.394,75 54.663.422,63

Forderungsspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren 
mehr als 5 
Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
Forderungen aus Transferleistungen 45.434.453,63 43.542.259,56 11.085,64 1.881.108,43 20.625.580,92
1.1 (160000) Gebühren 3.393.102,96 3.393.102,96 0,00 0,00 3.161.806,13
1.2 (162000) Beiträge 808.883,86 804.587,54 4.296,32 0,00 254.037,73
1.3 (164000) Steuern 4.632.443,33 4.632.443,33 0,00 0,00 4.049.223,76
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 11.447.094,20 11.424.275,94 6.773,67 16.044,59 5.711.662,13
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 25.152.929,28 23.287.849,79 15,65 1.865.063,84 7.448.851,17
2. Privatrechtliche Forderungen 5.684.996,25 5.684.996,25 0,00 0,00 5.339.468,19
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.018.457,25 1.018.457,25 0,00 0,00 822.076,25
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 18.265,06 18.265,06 0,00 0,00 76.198,82
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.496.508,72 1.496.508,72 0,00 0,00 1.335.636,48
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 3.151.765,22 3.151.765,22 0,00 0,00 3.105.556,64
Summe aller Forderungen 51.119.449,88 49.227.255,81 11.085,64 1.881.108,43 25.965.049,11
Art der Forderungen
Gesamtbetrag     
am 31.12.2017
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag     
am 31.12.2016

Verbindlichkeitenspiegel

bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahren mehr als 5 Jahren 
EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5
1. Anleihen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen 776.441.942,16  34.254.345,20  135.682.456,80  606.505.140,16  749.881.377,97  
2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.2 von Beteiligungen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 von Sondervermögen 84.363,16  0,00  0,00  84.363,16  84.363,16  
2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00  0,00  0,00  0,00  8.300,74  
2.5 von Kreditinstituten 776.357.579,00  34.254.345,20  135.682.456,80  606.420.777,00  749.788.714,07  
3. Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung 39.780.233,90  39.780.233,90  0,00  0,00  13.968.931,75  
4.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 625.243,00  32.660,01  121.021,84  471.561,15  649.403,86  
5. Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 1.933.254,51  1.933.254,51  0,00  0,00  2.219.991,40  
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 71.394,36  71.394,36  0,00  0,00  2.098.721,51  
7. Sonstige Verbindlichkeiten 31.321.545,35  27.270.552,00  3.030.061,23  1.020.932,02  20.286.276,09  
8. Erhaltene Anzahlungen 58.958.836,29  7.802.846,33  31.211.385,32  19.944.604,64  54.655.665,35  
9. Summe aller Verbindlichkeiten 909.132.449,57  111.145.286,31  170.044.925,19  627.942.237,97  843.760.367,93  
39.514.119,37  43.677.137,25  
 Nachrichtlich
 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
 - Bürgschaften
Gesamtbetrag
am 31.12.2016
Gesamtbetrag
am 31.12.2017Art der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von

Anlagenspiegel

AK/HK Zugang Abgang Umbuchung* aktuelle AHK AfA GJ-Beg AfA des Jahres AfA Abgang
AfA Um-
buchung kumulierte AfA
Buchw ert GJ-
Beginn lfd. Buchw ert
01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 31.12.2017
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.030.148,57 140.057,80 -5.451,53 0,00 1.164.754,84 -546.467,55 -109.432,42 687,34 0,00 -655.212,63 483.681,02 509.542,21
1.2.1
Unbebaute Grundstücke 
u. 
grundstücksgleiche 
Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 156.339.274,02 821.411,56 -564.958,93 5.334.874,01 161.930.600,66 -29.986.170,17 -2.349.735,20 332.194,64 0,00 -32.003.710,73 126.353.103,85 129.926.889,93
1.2.1.2 Ackerland 33.867.927,04 518.274,32 -285.967,47 2.354.257,62 36.454.491,51 0,00 0,00 0,00 -33.737,26 -33.737,26 33.867.927,04 36.420.754,25
1.2.1.3 Wald, Forsten 10.249.158,73 15.268,39 -13.849,45 -10.991,71 10.239.585,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.249.158,73 10.239.585,96
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 57.686.439,97 0,00 -503.025,96 -40.806,00 57.142.608,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.686.439,97 57.142.608,01
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche 
Rechte
1.2.2.1 Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 74.246.502,02 280.521,29 -1,00 179.783,68 74.706.805,99 -7.598.644,15 -1.234.508,32 0,00 0,00 -8.833.152,47 66.647.857,87 65.873.653,52
1.2.2.2 Schulen 442.570.998,89 8.253.333,73 0,00 7.116.964,71 457.941.297,33 -89.359.337,24 -9.273.678,09 0,00 0,00 -98.633.015,33 353.211.661,65 359.308.282,00
1.2.2.3 Wohnbauten 2.320.380,84 1.131,95 -67.318,86 33.946,55 2.288.140,48 -354.159,45 -36.845,01 19.044,16 0,00 -371.960,30 1.966.221,39 1.916.180,18
1.2.2.4 Sonst.Dienst-
,Geschäfts-
und Betriebsgebäude 418.781.726,50 12.393.659,95 -153.806,75 4.961.264,69 435.982.844,39 -70.142.842,88 -9.139.719,02 55.450,68 33.929,08 -79.193.182,14 348.638.883,62 356.789.662,25
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 315.756.181,67 207.425,72 -103.716,68 -63.415,08 315.796.475,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 315.756.181,67 315.796.475,63
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 51.742.649,83 0,00 0,00 0,00 51.742.649,83 -10.484.063,52 -1.212.615,81 0,00 0,00 -11.696.679,33 41.258.586,31 40.045.970,50
1.2.3.3 Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs-
u.Abwasser-
beseitigungsanlagen 844.838.997,02 3.133.306,91 -609.229,79 6.707.406,62 854.070.480,76 -164.342.717,60 -18.275.095,74 129.672,94 -836,96 -182.488.977,36 680.496.279,42 671.581.503,40
1.2.3.5 Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 787.505.994,82 4.604.021,85 -3.729.504,64 5.641.816,38 794.022.328,41 -239.160.217,48 -27.298.303,34 1.633.648,14 -1.755,02 -264.826.627,70 548.345.777,34 529.195.700,71
1.2.3.6 Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens 29.010.938,66 190.293,09 0,00 1.563.494,60 30.764.726,35 -9.520.708,35 -959.799,36 0,00 1.755,02 -10.478.752,69 19.490.230,31 20.285.973,66
1.2.4 Bauten auf fremden 
Grund und Boden 7.422.712,44 448.356,67 0,00 25.149,58 7.896.218,69 -982.421,27 -760.800,63 0,00 0,00 -1.743.221,90 6.440.291,17 6.152.996,79
1.2.5 Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 15.365.066,64 16.124,72 0,00 0,00 15.381.191,36 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.365.066,64 15.381.191,36
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 58.974.659,50 2.725.288,79 -356.915,63 237.501,70 61.580.534,36 -23.291.219,69 -3.680.455,05 316.004,59 44.062,77 -26.611.607,38 35.683.439,81 34.968.926,98
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 81.819.365,43 3.961.819,68 -692.489,60 1.135.281,11 86.223.976,62 -54.098.957,46 -4.916.749,99 656.984,98 -43.417,63 -58.402.140,10 27.720.407,97 27.821.836,52
1.2.8 Geleist.Anzahlungen, 
Anlagen im Bau 76.497.909,44 58.514.536,47 -1.505.952,88 -35.656.795,44 97.849.697,59 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 76.497.909,44 97.849.697,59
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen 427.618.209,53 7.902.646,02 -621.813,88 0,00 434.899.041,67 -7.714.077,05 0,00 0,00 0,00 -7.714.077,05 419.904.132,48 427.184.964,62
1.3.2 Beteiligungen 22.538.000,40 152.305,72 -246.309,80 0,00 22.443.996,32 -9.647.637,30 0,00 0,00 0,00 -9.647.637,30 12.890.363,10 12.796.359,02
1.3.3 Sondervermögen 21.742.886,59 113.694,60 -203.763,45 0,00 21.652.817,74 -144.322,16 0,00 0,00 0,00 -144.322,16 21.598.564,43 21.508.495,58
1.3.4 Wertpapiere des 
Anlagevermögen 18.766.630,98 1.499.913,75 0,00 0,00 20.266.544,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.766.630,98 20.266.544,73
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an 
verbund. Unternehmen 646.986,04 8.274.600,00 -111.799,30 0,00 8.809.786,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 646.986,04 8.809.786,74
1.3.5.2 Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.192.130,00 0,00 -34.000,00 0,00 1.158.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.192.130,00 1.158.130,00
1.3.5.4 Sonstige 
Ausleihungen 485.633,39 20.404,69 -99.016,52 0,00 407.021,56 -26.433,55 0,00 0,00 0,00 -26.433,55 459.199,84 380.588,01
3.959.022.508,96 114.188.397,67 -9.908.892,12 -480.266,98 4.062.821.747,53 -717.405.396,87 -79.247.737,98 3.143.687,47 0,00 -793.509.447,38 3.241.617.112,09 3.269.312.300,15
* Wenn Umbuchungen zw ischen den Anlagenklassen, die zum Anlagenspiegel gehören erfolgen, enthält die Spalte     
Umbuchung eigentlich in der Summe den Wert 0. In 2017 w ird jedoch der Wert in Höhe von -480.266,98 € ausgew iesen.
Begründung: Wertveränderungen zw ischen Anlagenspiegel und ARAP bzw . Umlaufvermögen w urden nicht w ie  
vorgesehen durch Zu- bzw . Abgangsbuchungen, sondern durch reine Umbuchungen nachvollzogen.
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Summen
Abschreibungen (AfA) Buchw erte

Ergebnisrechnung  
für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2017

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2018
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 570.839.987,11        548.710.000,00        548.710.000,00        590.509.542,79        41.799.542,79          7,6 0,00    
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 136.419.871,57        121.239.970,00        121.239.970,00        130.552.441,70        9.312.471,70           7,7 0,00    
3  + Sonstige Transfererträge 15.979.555,30          16.383.480,00          16.383.480,00          20.977.972,34          4.594.492,34           28,0 0,00    
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 122.407.440,67        128.502.530,00        128.502.530,00        126.137.326,21        2.365.203,79 -          -1,8 0,00    
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.255.748,88          21.416.540,00          21.416.540,00          21.396.360,51          20.179,49 -               -0,1 0,00    
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 186.600.745,39        204.742.330,00        204.742.330,00        209.842.033,05        5.099.703,05           2,5 0,00    
7  + Sonstige ordentliche Erträge 45.628.203,67          41.712.010,00          41.712.010,00          56.135.266,95          14.423.256,95          34,6 0,00    
8  + Aktivierte Eigenleistungen 2.391.192,46           3.404.100,00           3.404.100,00           2.303.667,86           1.100.432,14 -          -32,3 0,00    
9  + / - Bestandsveränderungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
10  = Ordentliche Erträge 1.101.522.745,05     1.086.110.960,00     1.086.110.960,00     1.157.854.611,41     71.743.651,41          6,6 0,00    
11  - Personalaufwendungen 248.105.020,09        261.717.570,00        261.717.570,00        259.614.552,21        2.103.017,79 -          -0,8 0,00    
12  - Versorgungsaufwendungen 19.675.685,39          20.650.740,00          20.650.740,00          27.199.305,05          6.548.565,05           31,7 0,00    
13  - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 114.833.830,98        124.472.060,00        132.477.188,99        122.387.725,91        10.089.463,08 -         -7,6 11.058.508,00          
14  - Bilanzielle Abschreibungen 87.893.465,26          79.167.120,00          79.167.120,00          79.526.097,89          358.977,89              0,5 0,00    
15  - Transferaufwendungen 539.573.544,25        569.279.630,00        576.349.273,93        577.688.978,46        1.339.704,53           0,2 10.925.157,00          
16  - Sonstige ordentliche Aufwendungen 68.763.731,39          75.228.590,00          81.088.889,91          79.114.889,72          1.974.000,19 -          -2,4 7.501.101,00           
17  = Ordentliche Aufwendungen 1.078.845.277,36     1.130.515.710,00     1.151.450.782,83     1.145.531.549,24     5.919.233,59 -          -0,5 29.484.766,00          
18  = Ordentliches Ergebnis 22.677.467,69          44.404.750,00 -         65.339.822,83 -         12.323.062,17          77.662.885,00          -118,9 29.484.766,00          
19  + Finanzerträge 11.902.199,22          12.304.970,00          12.304.970,00          19.636.729,29          7.331.759,29           59,6 0,00    
20  - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.881.442,79          26.507.000,00          26.507.000,00          22.595.495,95          3.911.504,05 -          -14,8 0,00    
21 = Finanzergebnis 11.979.243,57 -         14.202.030,00 -         14.202.030,00 -         2.958.766,66 -          11.243.263,34          -79,2 0,00    
22  = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 10.698.224,12          58.606.780,00 -         79.541.852,83 -         9.364.295,51           88.906.148,34          -111,8 29.484.766,00          
23  + Außerordentliche Erträge 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
24  - Außerordentliche Aufwendungen 0,00    0,00    0,00    0,00    0,00     - 0,00    
25  = Außerordentliches Ergebnis -                           0,00    0,00    0,00    0,00    0,00    
26  =  Jahresergebnis 10.698.224,12          58.606.780,00 -         79.541.852,83 -         9.364.295,51           88.906.148,34          -111,8 29.484.766,00          
Haushaltsansatz 2017 Ansatz / Ergebnis
Vergleich fortgeschriebener

Übertragene
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2018
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
27 Verrechnete Erträge 3.048.051,29           200.000,00              200.000,00              2.689.338,41           2.489.338,41           1.244,67     0,00    
bei Vermögensgegenständen
28 Verrechnete Erträge 8.231.094,39           0,00    0,00    1.915.043,61           1.915.043,61            - 0,00    
bei Finanzanlagen
29 Verrechnete Aufwendungen 4.170.520,20           1.200.000,00           1.200.000,00           2.848.756,80           1.648.756,80           137,40       0,00    
bei Vermögensgegenständen
30 Verrechnete Aufwendungen 4.516.563,14           0,00    0,00    450.132,63              450.132,63               - 0,00    
bei Finanzanlagen
31 Verrechnungssaldo 2.592.062,34           1.000.000,00 -          1.000.000,00 -          1.305.492,59           2.305.492,59           230,55 -      0,00    
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2017 Ansatz / Ergebnis

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01 – 31.12.2017

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2018
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1  + Steuern und ähnliche Abgaben 560.129.703,29      548.710.000,00      548.710.000,00      589.113.416,94      40.403.416,94        7,4 0,00 
2  + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 109.398.410,71      91.847.750,00        91.847.750,00        102.971.354,85      11.123.604,85        12,1 0,00 
3  + Sonstige Transfereinzahlungen 15.486.653,12        16.383.480,00        16.383.480,00        17.903.724,86        1.520.244,86          9,3 0,00 
4  + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 101.193.145,37      106.044.180,00      106.044.180,00      105.452.203,36      591.976,64 -           -0,6 0,00 
5  + Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.388.195,78        21.402.390,00        21.402.390,00        21.265.238,55        137.151,45 -           -0,6 0,00 
6  + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 186.190.640,07      204.742.330,00      204.742.330,00      191.774.163,10      12.968.166,90 -       -6,3 0,00 
7  + Sonstige Einzahlungen 29.074.187,57        38.882.650,00        38.882.650,00        34.281.617,82        4.601.032,18 -         -11,8 0,00 
8  + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 12.030.511,43        12.304.970,00        12.304.970,00        19.392.655,89        7.087.685,89          57,6 0,00 
9  = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.034.891.447,34   1.040.317.750,00   1.040.317.750,00   1.082.154.375,37   41.836.625,37        4,0 0,00 
10  - Personalauszahlungen 220.404.067,54      244.101.270,00      244.101.270,00      233.010.063,30      11.091.206,70 -       -4,5 0,00 
11  - Versorgungsauszahlungen 24.633.286,67        27.319.490,00        27.319.490,00        25.966.938,01        1.352.551,99 -         -5,0 0,00 
12  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 115.616.750,01      125.561.280,00      133.785.228,00      122.554.650,51      11.230.577,49 -       -8,4 11.627.348,00          
13  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 23.881.442,79        26.507.000,00        26.507.000,00        22.595.495,95        3.911.504,05 -         -14,8 0,00 
14  - Transferauszahlungen 537.245.625,29      566.848.210,00      575.953.950,00      576.857.358,86      903.408,86            0,2 10.925.157,00          
15  - Sonstige Auszahlungen 64.199.466,99        78.301.550,00        84.161.850,00        70.208.824,46        13.953.025,54 -       -16,6 7.769.506,00           
16  = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 985.980.639,29      1.068.638.800,00   1.091.828.788,00   1.051.193.331,09   40.635.456,91 -       -3,7 30.322.011,00          
17  = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 48.910.808,05        28.321.050,00 -       51.511.038,00 -       30.961.044,28        82.472.082,28        160,1 -         30.322.011,00 -         
18  + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 27.749.241,85        24.456.550,00        24.456.550,00        30.433.970,97        5.977.420,97          24,4 0,00 
19  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.756.994,90          1.060.520,00          1.060.520,00          1.897.493,22          836.973,22            78,9 0,00 
20  + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 34.000,00              892.110,00            892.110,00            228.782,63            663.327,37 -           0,0 0,00 
21  + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4.064.244,91          3.859.020,00          3.859.020,00          7.136.370,19          3.277.350,19          84,9 0,00 
22  + Sonstige Investitonseinzahlungen 9.839.314,88          14.000.000,00        14.000.000,00        11.561.456,34        2.438.543,66 -         -17,4 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitonstätigkeit 43.443.796,54        44.268.200,00        44.268.200,00        51.258.073,35        6.989.873,35          15,8 0,00 
24  - Auszahl. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 4.884.880,45          8.087.510,00          18.023.126,00        14.444.584,38        3.578.541,62 -         -19,9 3.480.447,00           
25  - Auszahlungen für Baumaßnahmen 73.280.744,22        95.078.380,00        157.098.055,00      65.999.773,46        91.098.281,54 -       -58,0 90.638.464,00          
26  - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlagevermögen 10.177.942,65        11.878.400,00        21.105.323,00        8.021.797,97          13.083.525,03 -       -62,0 12.591.113,00          
27  - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 10.578.964,99        77.670.000,00        77.920.000,00        16.184.576,75        61.735.423,25 -       -79,2 61.725.486,00       
28  - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 1.665.325,98          7.396.790,00          7.651.043,00          2.661.098,65          4.989.944,35 -         -65,2 5.562.968,00           
29  - Sonstige Investitionsauszahlungen 25.490,00              0,00 0,00 27.200,00              27.200,00               - 0,00 
30  = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 100.613.348,29      200.111.080,00      281.797.547,00      107.339.031,21      174.458.515,79 -     -61,9 173.998.478,00        
31  = Saldo aus Investitionstätigkeit 57.169.551,75 -       155.842.880,00 -     237.529.347,00 -     56.080.957,86 -       181.448.389,14      -76,4 173.998.478,00 -       
32  = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag 8.258.743,70 -         184.163.930,00 -     289.040.385,00 -     25.119.913,58 -       263.920.471,42      -91,3 204.320.489,00 -       
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2017 Ansatz / Ergebnis

Übertragene
Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ermächtigungen
original fortgeschrieben absolut prozentual nach 2018  
Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33  + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 54.598.500,00        155.292.880,00      165.292.880,00      67.553.624,26        97.739.255,74 -       -59,1 71.725.400,00          
34  + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.150,76                73.886.309,00        73.886.309,00        33.371.073,07        40.515.235,93 -       0,00 
35  - Tilgung und Gewährung von Darlehen 34.977.802,65        39.400.000,00        39.400.000,00        34.450.403,32        4.949.596,68 -         -12,6 0,00 
36  - Tilgung von Krediten für Liquiditätssicherung 1.165,44                0,00 0,00 6.812.560,92          6.812.560,92          0,0 0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 19.620.682,67        189.779.189,00      199.779.189,00      59.661.733,09        140.117.455,91 -     -70,1 71.725.400,00       
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln 11.361.938,97        5.615.259,00          89.261.196,00 -       34.541.819,51        123.803.015,51      -138,7 132.595.089,00 -       
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 88.479.224,69        96.041.571,00        96.041.571,00        96.041.571,24        0,00 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 3.799.592,42 -         0,00 0,00 403.544,42 -           403.544,42 -           0,00 0,00 
41  = Liquide Mittel 96.041.571,24        101.656.830,00      6.780.375,00          130.179.846,33      123.399.471,09      1.820,0       132.595.089,00 -       
Vergleich fortgeschriebener 
Haushaltsansatz 2017 Ansatz / Ergebnis

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

Stadt Münster, September 2018
     
      
Lagebericht  
 
zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Münster 
 
 
 
1. Vorbemerkung 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2017 ein Jahresabschluss aufzustel-
len, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen. Gemäß § 48 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist der Lageb e-
richt so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Auch ist auf 
die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen.  
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunk t der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entst e-
hen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge 
und Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahre s-
ergebnis führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu einem Verzehr des 
Eigenkapitals. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushalts- 
ausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negativen Wert 
ausweist.

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit folgenden Werten ab:  
 
 
Ergebnisrechnung 2017 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
 
Ordentliche Erträge 
 
1.086,1 
 
1.157,9 
 
  +  71,8 
 
Ordentliche Aufwendungen 
 
1.151,4 
 
1.145,5 
 
-     5,9 
 
Finanzerträge 
 
12,3 
 
19,6 
 
+    7,3 
 
Finanzaufwendungen 
 
26,5 
 
22,6 
 
-     3,9 
 
Jahresergebnis 
 
-    79,5 
 
9,4 
 
+  88,9 
 
 
Das Jahresergebnis weist einen Überschuss von 9,4  Mio. €  aus. Gegenüber der Hau s-
haltsplanung (einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem 
Vermögensverzehr in Höhe von -79,5 Mio. € ausgegangen werden musste, er gibt sich eine 
Verbesserung von 88,9 Mio. €.  
 
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass von den nicht benötigten Aufwands-
ermächtigungen 29,5 Mio. € als so genannte Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2018 
übertragen wurden und dort den lau fenden Ansatz entsprechend erhöhen. Da aber zu 
erwarten ist, dass auch im Jahresabschluss 2018 nicht verbrauchte Haushaltsmittel in 
ähnlicher Größenordnung nach 2019 übertragen werden müssen, kann diese Position für die 
Analyse grundsätzlich neutralisiert werden.      
 
Gegenüber dem Planansatz sind die gesamten Erträge um 79,1 Mio. € (+ 7,2 %) gestiegen. 
Die Aufwendungen blieben lediglich mit 9,8 Mio. € (- 0,8 %) unter dem Ansatz.  
 
Die vielfältigen Ursachen für diesen Jahresabschluss sind detailliert im An hang bei den 
„Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“  dargestellt. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Veränderungen beleuchtet werden. 
    
Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 275,0 Mio. € wurde mit 310,2 Mio. € um 
35,2 Mio. € (12,8 %)  übertroffen. Die Gewerbesteuereinnahmen haben damit das bisher 
höchste Ergebnis aus dem Jahr 2016 erreicht und sind ein wesentlicher Grund für den guten

Jahresabschluss. Auch bei den Erträgen aus dem Anteil an der Einkommensteuer konnten 
Mehrerträge von 4,1 Mio. € (5,8 %) erzielt werden.    
 
Bei den Zuwendungen und den Kostenerstattungen bzw. Kostenumlagen  vom Bund bzw. 
vom Land für Leistungen in den Bereichen Kinder, Jugend und Familie  und in dem Sozialbe-
reich wurden die Haushaltsansätze insgesamt im S aldo um rd. 19,0 Mio. € übertroffen. Dem 
stehen bei den Transferaufwendungen Steigerungen im Kinder und Jugendbereich um 
15,9 Mio. € und Aufwandsminderungen im Sozialberich von insgesamt 17,2 Mio. € gege n-
über.        
 
Bei den Personalaufwendungen wurden die Haushaltsansätze um insgesamt 2,1Mio. € leicht 
unterschritten.  
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen ist um 11,2  Mio. € 
besser als gep lant ausgefallen. Die Verbesserung beruht vor allem auf einer deutlich 
höheren Ausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost. Diese erhöhte aufgrund eines 
bilanziellen Sondereffekts im Geschäftsjahr 2016 die Ausschüttung auf brutto 11,3 Mio. €, 
eine Steigerung um 7,8 Mio. € im Vergleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan. Darüber 
hinaus gab es bei den Zinsenaufwendungen Einsparungen von 3,9 Mio. €. Die Stadt profitiert 
weiterhin vom sehr niedrigen Zinsniveau, außerdem mussten im Jahr 2017 deutlich weniger 
Kredite aufgenommen werden als veranschlagt.

3. Finanzlage 
 
Finanzrechnung 2017 
 
 
 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
Mio. € 
Ergebnis 
 
Mio. € 
Abweichung 
 
Mio. € 
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 
 
-    51,5 
 
+  31,0 
 
+    82,5 
 
Saldo aus Investitionstätigkeit 
 
-  237,5   
 
-   56,1 
 
+  181,4 
Finanzmittelüberschuss (+) 
Finanzmittelfehlbetrag (-)  
 
   -  289,0 
 
-   25,1 
+  263,9 
 
    
Aufnahme und Rückflüsse von 
Darlehen 
 
165,3 
 
67,6 
 
-     97,7 
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 
 
73,9 
 
33,4 
 
-     40,5 
Tilgung und Gewährung  
Darlehen  
 
39,4 
 
34,5 
 
        -       4,9  
Tilgung von Liquiditätskrediten 
 
 
0 
 
6,8 
 
+      6,8  
Saldo aus 
Finanzierungstätigkeit 
 
199,8 
 
59,7 
 
-   140,1 
 
Die Finanzlage wird grundsätzlich beeinflusst durch das  Ergebnis der laufenden Verwa l-
tungstätigkeit, das Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung 
der Kredite.  
 
Der in der Planung noch negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte letztlich in  
ein positives Ergebnis von 31,0 Mio. € umgewandelt werden. Der negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit (Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen für die Herstellung bzw. den 
Erwerb von Vermögen) konnte auf -56,1 Mio. € gesenkt werden. Im Ergebnis führten beide 
Salden zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -25,1 Mio. €.   
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit , also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, 
weist als Ergebnis den positiven Wert von 59,7 Mio. € aus. Die nicht benötigte Kreditermäch-
tigung für Investitionen steht im  Jahr 2018 weiter zur Verfügung und kann zur Finanzierung 
entsprechender investiver Ermächtigungsübertragungen eingesetzt werden.         
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2017 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
mussten zur Verstärkung  der aus der Bewirtschaftung des Haushaltsplanes erzielten 
Einnahmen allerdings zeitweise Liquiditätskredite aufgenommen werden. Ebenso wurde auf 
den Cash-Pool, der mit den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Töchtern gemeinsam

betrieben wird, zurü ckgegriffen. Der in der Haushaltssatzung festgelegte Höchstbetrag der 
Liquiditätskredite (200 Mio. €) wurde zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen. 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage  
Die Schlussbilanz zum 31.12.2017 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Durch den Vergleich der einzelnen Positionen mit den 
Werten des Vorjahres lassen sich darüber hinaus die wesentlichen Auswirkungen der 
abgelaufenen Haushaltswirtschaft auf die Bilanz darstellen.    
 
 
Bilanz zum 31.12.2017 
Aktiva 
 
31.12.2017 
 
31.12.2016 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Anlagevermögen 
 
3.269,3 
 
92,0 
 
3.241,6 
 
93,6 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,5 0,0 0,5 0,0 
1.2 Sachanlagen 2.776,7 78,1 2.765,6 79,9 
1.3 Finanzanlagen 492,1 13,9 475,5 13,7 
 
2. 
 
Umlaufvermögen 
 
229,6 
 
6,5 
 
166,2 
 
4,8 
2.1 Vorräte 32,7 0,9 34,4 1,0 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenst. 66,7 1,9 35,8 1,0 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0 0 
2.4 Liquide Mittel 130,2 3,7 96,0 2,8 
 
3. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung  
 
54,7 
 
1,5 
 
56,8 
 
1,6 
      
 Summe Aktiva 3.553,5 100 3.464,6 100 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2017 
Passiva 
 
31.12.2017 
 
31.12.2016 
 
Mio. € 
 
% 
 
Mio. € 
 
% 
 
1. 
 
Eigenkapital 
 
749,1 
 
21,1 
 
738,5 
 
21,3 
1.1 Allgemeine Rücklage (+ Sonderrücklage) 670,0 18,9 673,9 19,4 
1.2 Ausgleichsrücklage (nach Verrechnung mit 
dem Jahresergebnis) 
 
79,1 
 
2,2 
 
64,6 
 
1,9 
 
2. 
 
Sonderposten 
 
1.262,0 
 
35,5 
 
1.274,3 
 
36,8 
 
3. 
 
Rückstellungen 
 
593,0 
 
16,7 
 
561,3 
 
16,2 
 
4. 
 
Verbindlichkeiten 
 
909,1 
 
25,6 
 
843,8 
 
24,4 
 
5. 
 
Passive Rechnungsabgrenzung  
 
40,3 
 
1,1 
 
46,7 
 
1,3 
      
 Summe Passiva 3.553,5 100 3.464,6 100

Die vielfältigen Ursachen für die Veränd erungen der Bilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „ Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet. An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31.12.2017 von 3 .553,5 Mio. € ist 
gegenüber dem Vorjahr um 88,9 Mio. € gestiegen. Das Anlagevermögen ist um 27,7  Mio. € 
und das Umlaufvermögen um 63,4 Mio. € gestiegen. Das auf der Aktivseite ausgewiesene 
Vermögen setzt sich mit 92,0 % aus langfristig orientiertem Anlagevermögen zusammen. 
Davon entfallen 2,78 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen und 492,1  Mio. € auf die 
Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, 
Straßen, Brücken) mit 1,58 Mrd. € den größten Posten dar. Der Wert der beba uten Grund-
stücke wird mit 783,9  Mio. €, der der unbebauten Grundstücke mit 233,7 Mio. € ausgewi e-
sen. Auf das restliche Sachanlagevermögen (u. a.  Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs - und 
Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 182,2 Mi o. €. Von den 
Finanzanlagen beziehen sich 427,2 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen und 
Beteiligungen.  
 
Das Umlaufvermögen ist auf 229,6 Mio. € gestiegen und macht 6,5 % der Bilanzsumme aus. 
Auf die Vorräte entfallen 32,7 Mio. €, auf die Forderu ngen 66,7 Mio. € und auf die liquiden 
Mittel 130,2 Mio. €.  
 
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1,5 % (54,7 Mio. €) der Bilanzsumme.   
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das 
Vermögen der Stadt fi nanziert ist. Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der 
Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, 
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung) ist um 10,6  Mio. € auf 749,1 Mio. € 
gestiegen und m acht 21,1 % der Bilanzsumme aus. Hiervon entfallen 670,0 Mio. € auf die 
allgemeine Rücklage (einschließlich der Sonderrücklage) und 79,1 Mio. € auf die Ausgleichs-
rücklage. Die Ausgleichsrücklage wurde hier bereits um den Jahresüberschuss 2017 von 
9,4 Mio. € erhöht.  
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1,26 Mrd. € (35,5 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle und Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen durch Erschließungsb eiträge und 
Zuwendungen des Bundes und des Landes (Schul -, Sport -, Brandschutzpauschale, 
allgemeine Investitionspauschale) mit finanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des

Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des 
jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ertragswirksam aufzulösen. Die 
ebenfalls je Vermögensgegenstand durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan 
als Aufwand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpos-
tenauflösung kompensiert. Bezieht man die Sonderposten mit 1,26 Mrd. € auf das Sachanl a-
gevermögen der Aktiva mit 2,77 Mrd. € ergibt sich ein Wert von rd. 46 %. Durchschnittlich ist 
das Sachanlagevermögen also nahezu zur Hälfte aus Fördermitteln (ein schließlich Erschlie-
ßungsbeiträgen) finanziert.  
 
Die Rückstellungen betragen 593,0 Mio. € oder 16,7 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 550,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen 
(Gebäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 1,4 Mio. €. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 909,1 Mio. € bzw. 25,6 % der Bilanzsumme. Sie beinhalten 
776,4 Mio. € an Kreditverbindlichkeiten für Investitionen. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 40,3 Mio. € bzw. 1,1 % der Bilanzsumme. 
 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung  
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags - und    
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die 
von der Höhe her ris ikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche besonders im Fokus. So 
ist die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer und der 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig zu analysieren, da diese Einnahmen 
wesentliche Einflussgrößen für einen planmäßigen Jahresabschluss darstellen. 
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, die sich als Folge 
der wachsenden Stadt Münster , ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung 
von ausreichendem Wohnrau m, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der 
Angebote für Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Aber auch die 
entsprechende Anpassung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem 
Bereich führen zu steigenden Aufwänden. Die  notwendige Anpassung und Erwe iterung der 
Infrastruktur wird die Haushaltssituation zusätzlich belasten. Nach den aktuellen Planungen 
wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster in den Jahren 2019 bis 2022 auf den 
absoluten Höchstwert von rd. 900 Mio. € steigen. Zur Finanzierung ste hen im Wesentlichen 
entsprechende Zuschüsse aus Bundes - bzw. Landesmitteln sowie insbesondere die 
Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restliche Finanzbedarf muss durch Kreditaufna h-
men gedeckt werden, soweit keine überschüssige Liquidität aus laufender  Verwaltungstätig-

keit dafür zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieses ausgesprochen ambitionierten 
Programms wird neben der Finanzierung auch zusätzliches Personal erfordern und den 
laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung dauerhaft erhöhen.      
 
Im städtischen Kreditportfolio befinden sich seit Jahren auch Kredite in Schweizer Franken 
(CHF). Der Bestand betrug am 31.12.2017 rd. 96 Mio. CHF. Hier ist die Wechselkursentwick-
lung sehr genau und zeitnah zu beobachten. Durch die Bild ung von Drohverlustrückstellun-
gen wurde eine entsprechende Vorsorge getroffen. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind 
bis auf weiteres nicht mehr geplant, vielmehr wird grundsätzlich ein Abbau des Kreditportf o-
lios in CHF angestrebt. Neben der planmäßigen Til gung wurden im Jahr 2017 daher weitere 
7,5 Mio. CHF zurückgezahlt.    
    
Auch die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften (z.B. der Stadtwerke Münster 
GmbH oder der Wohn - und Stadtbau GmbH) ist regelmäßig zu beobachten, um frühzeitig 
sich abzeic hnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein Schwe r-
punkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen 
für den Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. Hierzu hat der Rat der Stadt Münster die 
„KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der Oxford - und York-Kaserne in Münster 
GmbH“ gegründet.    
 
Der Jahresergebnis weist einen Überschuss von 9,4 Mio. € aus. Auch das Jahr 2018 wird 
aus heutiger Sicht ebenfalls besser abschließen als geplant. Ein wese ntlicher Grund ist hier 
die überaus gute Einnahmenentwicklung. Obwohl diese steigenden Einnahmen im Hau s-
haltsplanentwurf 2019 bereits berücksichtigt wurden, werden auch für die Jahre 2019 bis 
2022 weiterhin Defizite ausgewiesen. Die Konsolidierungs- und Modernisierungsanstrengun-
gen müssen sich daher insbesondere auf die Aufwandsseite des Haushalts konzentrieren.    
 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW  
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden sowie der Gemeindepr ü-
fungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprü-
fung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF -Kennzahlenset 
erarbeitet worden.  
Die Kennzahlen beleuchten 4 Analysebereiche: 
 Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
 Kennzahlen zur Vermögenslage 
 Kennzahlen zur Finanzlage 
 Kennzahlen zur Ertragslage

Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 
31.12.2017 und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 (in Klammer 
wird jeweils der Vorjahreswert ausgewiesen). 
 
Nr. 
 
Kennzahl 
Wert 
2017 
(2016) 
 
Analyse 
 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
 
  1. 
 
Aufwandsdeckungsgrad 
 
 
101,1 % 
(102,1 %)  
 
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden 
Verwaltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
102,1  % durch die ordentlichen Erträge 
gedeckt. In diesem Bereich ergibt sich also ein 
Überdeckung von 1,1 % bzw. 12,3 Mio. €.   
 
 
  2. 
 
Eigenkapitalquote 1 
 
 
21,1 % 
(21,3 %) 
 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapi-
tals am Gesamtvolumen der Bilanz.  
 
 
  3. 
 
Eigenkapitalquote 2 
 
 
56,3 % 
(57,8 %) 
 
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum 
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit 
Eigenkapitalcharakter (Zuschüsse und Beiträge) 
dem Gesamtvolumen gegenübergestellt.   
   
 
  4. 
 
Überschussquote 
 
 
1,3 % 
(1,5 %) 
 
Das Jahresergebnis von 9,4 Mio. € macht 1,3 % 
der Summe aus Ausgleichsrücklage und Allg. 
Rücklage aus.      
 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
 
  5. 
 
Infrastrukturquote 
 
 
44,4 % 
(46,3 %) 
 
Das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen 
(insb. Kanäle, Straßen, Brücken) zu dem 
Gesamtvermögen der Aktivseite der Bilanz 
beträgt 44,4 %.   
 
 
  6. 
 
Abschreibungsintensität 
 
 
6,9 % 
(8,1 %) 
 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Das ordentliche 
Ergebnis wird somit mit einem Anteil von 6,9 % 
oder 79,5 Mio. € durch Abschreibungen 
belastet.    
 
 
  7. 
 
Drittfinanzierungsquote 
 
 
60,0 % 
(53,5 %) 
 
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der 
Auflösung von Sonderposten zu den Abschrei-
bungen auf das Anlagevermögen wird deutlich, 
inwieweit die Belastung durch Abschreibungen 
durch die Drittfinanzierung (Zuschüsse, 
Beiträge) gemildert wird. Danach verbleibt eine 
Nettobelastung durch Abschreibungen in Höhe 
von 40,0 % €.

8. 
 
Investitionsquote 
 
 
128,1 % 
(88,0 %) 
 
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2017 rd. 
128,1 %.     
 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
 
  9. 
 
Anlagendeckungs- 
grad 2 
 
 
97,3 % 
(96,1 %) 
 
Die Kennzahl gibt an, mit wie viel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.    
 
 
10. 
 
Dynamischer Verschul-
dungsgrad 
 
 
42,8  
(26,3) 
 
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die Effektivver-
schuldung aus Überschüssen aus laufender 
Verwaltung   vollständig zu tilgen (Entschul-
dungsdauer).   
 
Formel: Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit FR) 
 
11. 
 
 
 
Liquidität 2. Grades 
 
 
 
161,4 % 
(148,3 %)  
 
Die Kennzahl gibt Auskunft über die kurzfristige 
Liquidität, indem sie die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zu den 
kurzfristigen Verbindlichkeiten setzt. 
 
 
12. 
 
 
Kurzfristige Verbindlich-
keitsquote 
 
 
3,1 % 
(2,3 %) 
 
 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an 
der gesamten Bilanzsumme beträgt 3,1 %. 
 
 
13. 
 
Zinslastquote 
 
 
2,0 % 
(2,2 %) 
 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätig-
keit besteht.  
Zu den ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch  2,0 % oder 22,6 Mio. € an 
Finanzaufwendungen hinzu.    
 
Kennzahlen zur Ertragslage: 
 
14. 
 
Netto-Steuerquote  
 
 
49,0 % 
(49,8 %) 
 
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.  
  
   
 
15. 
 
Zuwendungsquote 
 
 
 
11,3 % 
(12,4 %) 
 
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der 
Erträge aus Zuwendungen an den gesamten 
ordentlichen Erträgen dar.   
 
 
16. 
 
Personalintensität 
 
 
22,7 % 
(23,0 %) 
 
Der Anteil der Personalaufwendungen (ein-
schließlich der Zuführungen zu den Rückstel-
lungen, aber ohne die Versorgungsaufwendun-
gen) an den gesamten ordentlichen Aufwen-
dungen beträgt  22,7 % bzw. 259,6 Mio. €.

17. 
 
Sach- und Dienstleis-
tungsintensität 
 
 
10,7 % 
(10,6 %) 
 
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit 
Aufwendungen durch die Inanspruchnahme von  
Sach- und Dienstleistungen Dritter im Verhältnis 
zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen 
entstanden sind. Nicht enthalten sind hier 
allerdings  z.B. die Zuwendungen an Dritte zur 
Erfüllung von kommunalen Aufgaben.    
 
 
18. 
 
Transferaufwandsquote 
 
 
50,4 % 
(50,0 %) 
 
Die Kennzahl stellt den Anteil der Transferauf-
wendungen an den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen dar. Er beträgt 50,4 % bzw. 
577,7 Mio. €. Neben den hohen Zuwendungen 
im Jugend- und Sozialbereich sind hier auch die 
Zuwendungen an städtischen Beteiligungen / 
Eigenbetriebe sowie Gewerbesteuerumlagen 
und die Landschaftsumlage mit erfasst.   
  
 
7. Organe und Mitgliedschaften 
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW werden für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder 
die folgenden Angaben gemacht.  
 
Verwaltungsvorstand 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereini-
gungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in 
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Lewe, 
Markus 
Oberbürgermeister  Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Gesellschafterversammlung) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Haupt-
ausschuss) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (2. Stellv. Vorsitzender im 
Risikoausschuss) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Vorsitzender im Verwal-
tungsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Paal, 
Thomas  
 
 
 
 
Stadtdirektor 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Beirat)    
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
Heuer,  
Wolfgang 
Stadtrat 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V. 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied) 
 ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Beirat)    
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv.

stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwal-
tung Westfalen-Lippe (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Verbandsversammlung) 
 Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in 
der Verbandsversammlung)                                                                                
Reinkemeier, 
Alfons 
Stadtkämmerer  
 
 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichts-
rat) 
 CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                                                 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat)  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) 
GmbH(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der 
Gesellschafterversammlung) 
 ITEMS GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
im Beirat) 
 Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT-
Dienstleister (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der 
Verbandsversammlung)                                                                                                                                                                      
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
Denstorff, 
Robin 
 
Stadtbaurat  Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung ab 
01.03.2017)   
 AirportPark FMO GmbH  (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)                 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)   
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschaf-
terversammlung ab 01.03.2017) 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat 
ab 01.03.2017)      
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017)    
 Westfälische Verkehrsgesellschaft (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)   
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)   
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)

 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Ver-
bandsversammlung ab 01.03.2017) 
 CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017) 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH (Ordentliches 
beratendes Mitglied im ÖPNV-Beirat ab 01.03.2017)    
 KonvOY GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied in der Gesellschafterversammlung ab 
17.05.2017) 
Wilkens, Cornelia Stadträtin  Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied in der Gesell-
schafterversammlung)  
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterver-
sammlung) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
Peck, Matthias Stadtrat  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
01.03.2017)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 01.03.2017) 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, Vorname Ausgeübter Beruf Mitgliedschaften bei juristischen Personen, Vereinigun-
gen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen in 
öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Form 
 
Baumann, Frank Programmierer  Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                            
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung)  
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung)                                                                                                                                                      
Beitelhoff, 
Horst Karl 
 
Groß- und 
Außenhandels-
kaufmann (selbst.) 
 MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechti g-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig -
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberec h-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung)

Berding, Georg Schulleiter a. D., 
Dipl. Volkswirt 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Berens, Jörg 
  
 
Referent Öffent-
lichkeitsarbeit 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Bloch, Olaf 
 
Beamter  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Börgel, 
Peter Laurenz 
 
Dipl. Ing. FH, Dipl. 
Kfm., Unternehmer  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Brinktrine, 
Stephan 
ab 11.10.2017 
 
Abteilungsleiter 
Finanzbuchhhal-
tung 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 18.10.2017) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 18.10.2017) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 18.10.2017) 
Buddenbäumer, 
Heinz Georg  
Diplomagraringeni-
eur  
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Dr. Dieckmann, 
Petra 
Ärztin

ab 16.09.2017 
Dreßen, Olaf  Rechtsanwalt  
Dr. Erber, Dietmar  Diplom-Chemiker  Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Risikoausschuss 
und in der Zweckverbandsversammlung, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Hauptausschuss) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Beirat) 
 
Fastermann, 
Thomas 
bis 30.09.2017  
Angestellter  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Vorsitzender 
im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Fehlauer, 
Georg 
ab 08.07.2017 
Dipl. Ing.  Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 08.07.2017, Vorsitzender ab 
19.10.2017) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches  
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
08.07.2017) 
Feldmann, Doris 
 
Dipl. Sozialpäda-
gogin 
 
Gotthal, Sven 
 
Angestellter  Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH  (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Hagemann, 
Philipp 
 
Rechtsanwalt  
Halberstadt,  
Richard-Michael 
Rentner  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Hartmann, Gilbert  Bankkaufmann  CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
Heinemann,  
Jens Christian 
 
Office Manager / 
Büroleiter 
 CeNTech GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. Vorsitzen-
der im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017) 
Herwig, Marius 
 
Student  
Dr. Jäger, 
Cornelia 
Referentin  Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Joksch, Gerhard  Stadtplaner, 
Berater 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Vorsitzender im Aufsichtsrat) 
Dr. Jung, Michael  Studienrat  Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im 
Verwaltungsrat, im Hauptausschuss und 3. Stellv. Vorsit-
zender im Risikoausschuss) 
Kattentidt,  
Christoph 
Dipl. Sozialarbeiter  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
20.09.2017) 
Kemper, Annette  Lehrerin  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kersting, Mathias 
 
Betriebswirt  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 CeNTech GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Kirgil, Fatma 
 
 
Dolmetscherin  MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Kleine Borgmann, 
Bruno  
Lehrer am 
Berufskolleg a.D. 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung)

Kleyboldt, Michael 
 
Studiendirektor  Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Verwaltungsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung ab 18.10.2017) 
Koch, Marianne  geschäftsführende  
Gesellschafterin/  
Unternehmerin 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 17.05.2017) 
Köhn, Raimund  Soziologe  Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Köhnke, 
Katharina 
 
Studentin  MCC Halle Münsterland GmbH  (1. Stellv. Vorsitzende im 
Aufsichtsrat) 
Kollmann, 
Thomas 
 
Angestellter  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH, (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
Kubig-Steltig, 
Gabriele  
Dipl. Kauffrau, 
selbständig 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung und im 
Verwaltungsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 CeNTech GmbH (Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im 
Aufsichtsrat) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 AirportPark FMO GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat)

Leiße, Jan 
 
Immobilienmakler  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat) 
Leschniok, Stefan Rechtsanwalt  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Liekefedt, Hedwig 
 
Lehrerin  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
Loschelder, 
Christel 
 
Erzieherin, 
Traumpädagogin 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Mol, Richard 
 
Dipl. Volkswirt  
Möllemann-
Appelhoff, Carola  
Studienrätin  Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Möllers, Jutta  Diplom-Pädagogin  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 
Möltgen, Jörn EU-Referent  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung ab 20.09.2017) 
Neumann, Hans 
 
Dachdeckermeister 
(selbständig) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Nicklas, Andreas  Rechtsanwalt  Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Dr. Ozan, Didem 
 
Fachfrau für 
Öffentlichkeitsarbeit 
/ Redakteurin  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Peters, Carsten  Geschäftsführer  MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 AirportPark FMO GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH  (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)

 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr  (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 Technologieförderung Münster GmbH (Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Pfau, Fritz 
ab 17.06.2017 
Polizeibeamter  
Philipp, Ortrud Geschäftsführerin  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
Pohlmann, Franz 
 
Dipl.-
Argraringenieur 
 
Powroznik,  
Pascal 
Studienrat  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Raffloer, Uwe 
bis 31.05.2017  
 
Architekt  
Reiners, Otto  Referatsleiter  Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied in der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat, im Haupt-
ausschuss und im Risikoausschuss) 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Fachbeirat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
Reismann, Karin  Rentnerin  Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
22.03.2017) 
Reuter, Jürgen  Architekt  Wohn+Stadtbau GmbH  (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH  
(Stellv. stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 
Rietenberg, Sylvia 
 
Sozialarbeiterin  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches

stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Rohleder, Tim  
bis 15.09.2017 
Politologe, wiss. 
Mitarbeiter MdB 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung bis 
15.09.2017) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat bis 22.03.2017) 
Rosenau, Klaus 
 
Lehrer  Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung ab 20.09.2017 
ordentliches Mitglied) 
Sagel, Rüdiger 
 
Dipl.-Ingenieur  Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches  stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Ordentliches   
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schiller, Martin 
 
Kaufmann  
Schliemann, 
Josef 
 
Gemeindedirektor 
a.D. 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Schmanck, 
Johannes 
Selbständiger  Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Schulze Wintzler, 
Anne  
Verbraucherberate-
rin 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes

Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 17.05.2017) 
Seyfferth, Petra  Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Stähler, Angela Hausfrau  Sparkasse Münsterland-Ost  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
(Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat 
ab 22.03.2017) 
Steinmann, 
Ludger 
 
Dipl. Geograf, Dipl. 
Umweltwissen-
schaftler 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Dr. Stein-Redent, 
Rita  
Wissenschaftliche  
Mitarbeiterin 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Varnhagen, Hans  Dachdeckermeister  Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 MCC Halle Münsterland GmbH  (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Vilhjalmsson, 
Wendela-Beate  
Lehrerin i.R.  Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH  (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Beirat) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Stellv. stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost  (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
von Göwels,  
Walter  
Dipl.-Kfm., 
 selbst. Versiche-
rungsfachmann 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 Stadtwerke Münster GmbH (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Vorsitzender im 
Aufsichtsrat) 
 Sparkasse Münsterland-Ost   (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH -WLE- (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat ab 
18.10.2017)  
von Olberg,  
Robert  
Angestellter  Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung) 
Weber, Stefan  IT-
Unternehmensbe-
rater 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Ordentli-

ches stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversamm-
lung) 
 Sparkasse Münsterland-Ost (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, im 
Verwaltungsrat und im Hauptausschuss, stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Risikoausschuss) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
12.07.2017) 
Wendland, 
Simone 
bis 07.07.2017  
Rechtsanwältin  Westfälische Bauindustrie GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
07.07.2017) 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat bis 
07.07.2017) 
Wenzel, Manfred 
 
Elektrotechnik-
Meister / Projektlei-
ter 
 Technologieförderung Münster GmbH (Stellv. stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohn+Stadtbau GmbH (Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Winkel, Maria Kauffrau in der 
Grundstücks- und 
Wohnungswirt-
schaft 
 Sparkasse Münsterland Ost  (Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied der Zweckverbandsversammlung, stellv. 
Stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat) 
 Stadtwerke Münster GmbH (2. Stellv. Vorsitzende im 
Aufsichtsrat) 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat)   
 Sozialholding Klarastift GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Klarastift Service GmbH (Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied im Aufsichtsrat) 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH (Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wischnewski, 
Heiko 
Diplom Ingenieur  Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (Stellv. 
stimmberechtigtes Mitglied der Verbandsversammlung) 
 MCC Halle Münsterland GmbH (Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat) 
Wölter, Harald 
 
Wissenschaftlicher 
Mitarbeiter

Beratungsverlauf (2)

03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Wolbecker Straße 284
  • Kapuzinerstraße 14
  • Steinfurter Straße 18
  • Robert-Bosch-Straße
  • Umgehungsstraße
  • Große Wiese
  • Loddenheide
  • Kinderhaus
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
V/0240/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37