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V/1037/2020/1

78. Änderung des FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 27.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.02.2021, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4703 Zeichen

V/1037/2020/1 
V/1037/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / 
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 78.  Änderung des Flächennutzungs-
plans der Sta dt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich 
Angelmodde – südlich Hiltruper Straße wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 78. FNP-Änderung nicht gefolgt:  
 
1.1 Der Anregung, die Agrarflächen zu erhalten und den Flächennutzungsplan nicht zu än-
dern (Anlage 1, Nr. 2.11b).  
 
1.2 Der Anregung, im Flächennutzungsplan einen Feuerwehrstandort darzustellen  (Anlage 1, 
Nr. 3.1).  
 
1.3 Der Anregung, auf das Wohngebiet zu verzichten und den Flächennutzungsplan nicht zu 
ändern (Anlage 1, Nr. 3.2a).  
 
1.4 Der Anregung, eine Sozialverträglichkeitsanalyse in Auftrag zu geben  (Anlage 1, 
Nr. 3.2c). 
Stadtplanungsamt 
 
29.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Geitel 
Telefon: 492 6111 /  
492 6193 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1037/2020/1 
 
2. Der Entwurf der 78.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird gemäß §  2 
Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen.  
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 2 der Hauptvorlage) wird mit den 
Ergänzungen in der Begründung dieser Vorlage ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird folgendermaßen geändert (fett 
und kursiv): 
Im Kapitel 5.4.2 Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt unter Artenschutzrechtliche Prüfung (Seite 
11) wird der zweite Satz gestrichen und durch die folgenden Absätze ersetzt: 
„…Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand 2018, 
ergänzt durch Beobachtungen der Fläche in 2019) kommen im Änderungsbereich und der 
Umgebung keine Kiebitze vor.  
Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Jahr 2020 wurde ein zweimaliger Brut-
versuch des Kiebitzes als planungsrelevante Art innerhalb des Änderungsbereichs fest-
gestellt. Unabhängig von dem mangelnden Bruterfolg ist die Bedeutung als Fortpflan-
zungs- und Ruhestätte für ein Kiebitzpaar belegt und ist aus artenschutzrechtlicher Sicht 
im Sinne der dauerhaften Inanspruchnahme derselben zu werten.  
Aufgrund dessen werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zuguns-
ten des Kiebitz erforderlich. Dafür werden geeignete Maßnahmenflächen auf Ebene der lo-
kalen Population (hier: = Stadtgebiet Münster) vor dem Eingriff zur Verfügung gestellt und 
entsprechend hergerichtet.  
In der Fachliteratur werden unterschiedliche Bezugsgrößen genannt. Die Münsterlandkrei-
se haben sich auf eine Flächengröße von 1,5 ha pro Brutpaar geeinigt. Bei Überplanung 
eines Brutreviers, wie im vorliegenden Fall, besteht demnach ein Ausgleichsbedarf von 
1,5 ha.  
Grundsätzlich sollen Maßnahmen möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen umgesetzt 
werden, da Kiebitze für die Nistplatzwahl bevorzugt die Nähe von Artgenossen aufsuchen. 
Entsprechend diesen Vorgaben wird eine Fläche im benachbarten Stadtteil Wolbeck zur 
Verfügung gestellt.  
Die weiteren Details bzgl. dieser geplanten, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme werden 
auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt.  
Die Baumreihe an der Hiltruper Straße und die Wallhecke im Osten…“

- 3 - 
V/1037/2020/1 
Die Kapitel 5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (Seite 15) 
und 5.8 Zusammenfassung (Seite 16) werden jeweils am Ende des Abschnitts um den folgenden 
Satz ergänzt:  
"Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Kiebitz als planungsrelevante Art 
wird mit geeigneten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Vermeidungsmaßnah-
men begegnet."  
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (5)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.16.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/1037/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2021
Erstellt
27.01.2021 08:49