V/1037/2020/1
78. Änderung des FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4703 Zeichen
V/1037/2020/1 V/1037/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 09.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungs- plans der Sta dt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße wird wie folgt Beschluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 78. FNP-Änderung nicht gefolgt: 1.1 Der Anregung, die Agrarflächen zu erhalten und den Flächennutzungsplan nicht zu än- dern (Anlage 1, Nr. 2.11b). 1.2 Der Anregung, im Flächennutzungsplan einen Feuerwehrstandort darzustellen (Anlage 1, Nr. 3.1). 1.3 Der Anregung, auf das Wohngebiet zu verzichten und den Flächennutzungsplan nicht zu ändern (Anlage 1, Nr. 3.2a). 1.4 Der Anregung, eine Sozialverträglichkeitsanalyse in Auftrag zu geben (Anlage 1, Nr. 3.2c). Stadtplanungsamt 29.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Telefon: 492 6111 / 492 6193 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/1037/2020/1 2. Der Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 2 der Hauptvorlage) wird mit den Ergänzungen in der Begründung dieser Vorlage ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Die Begründung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird folgendermaßen geändert (fett und kursiv): Im Kapitel 5.4.2 Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt unter Artenschutzrechtliche Prüfung (Seite 11) wird der zweite Satz gestrichen und durch die folgenden Absätze ersetzt: „…Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand 2018, ergänzt durch Beobachtungen der Fläche in 2019) kommen im Änderungsbereich und der Umgebung keine Kiebitze vor. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Jahr 2020 wurde ein zweimaliger Brut- versuch des Kiebitzes als planungsrelevante Art innerhalb des Änderungsbereichs fest- gestellt. Unabhängig von dem mangelnden Bruterfolg ist die Bedeutung als Fortpflan- zungs- und Ruhestätte für ein Kiebitzpaar belegt und ist aus artenschutzrechtlicher Sicht im Sinne der dauerhaften Inanspruchnahme derselben zu werten. Aufgrund dessen werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zuguns- ten des Kiebitz erforderlich. Dafür werden geeignete Maßnahmenflächen auf Ebene der lo- kalen Population (hier: = Stadtgebiet Münster) vor dem Eingriff zur Verfügung gestellt und entsprechend hergerichtet. In der Fachliteratur werden unterschiedliche Bezugsgrößen genannt. Die Münsterlandkrei- se haben sich auf eine Flächengröße von 1,5 ha pro Brutpaar geeinigt. Bei Überplanung eines Brutreviers, wie im vorliegenden Fall, besteht demnach ein Ausgleichsbedarf von 1,5 ha. Grundsätzlich sollen Maßnahmen möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen umgesetzt werden, da Kiebitze für die Nistplatzwahl bevorzugt die Nähe von Artgenossen aufsuchen. Entsprechend diesen Vorgaben wird eine Fläche im benachbarten Stadtteil Wolbeck zur Verfügung gestellt. Die weiteren Details bzgl. dieser geplanten, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme werden auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt. Die Baumreihe an der Hiltruper Straße und die Wallhecke im Osten…“ - 3 - V/1037/2020/1 Die Kapitel 5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen (Seite 15) und 5.8 Zusammenfassung (Seite 16) werden jeweils am Ende des Abschnitts um den folgenden Satz ergänzt: "Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Kiebitz als planungsrelevante Art wird mit geeigneten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie Vermeidungsmaßnah- men begegnet." In Vertretung Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1037/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 08:49