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3348/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wahl der Seniorenvertretung - Parteizugehörigkeit zur Pflichtangabe machen, Aktenzeichen 99/25

Mitteilung Ausschuss 27.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 15.12.2025, TOP 7.2.1

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

4941 Zeichen

Gesendet: Montag, 19. Mai 2025 um 18:16 
Von:  
An: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Betreff: Wahl Seniorenvertretung Stadt Köln 2026 
Stadt Köln
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Guten Tag, 
mit meinem Anliegen beziehe ich mich auf die NRW-Gemeindeordnung, § 24. 
Es geht mir um die Wahl zur Seniorenvertretung (Beirat) im Rat der Stadt Köln, die im Herbst 2026 
stattfinden soll. 
Alle 5 Jahre, zuletzt also 2021, fand diese Wahl statt. 
Vermutlich kommt die Wahlordnung von 2021 zum Tragen: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/wahlordnung-fuer-die-
wahl-der-seniorenvertretung_04-02-2021_mit_anlagen.pdf
Konkret geht es mir hier um § 9, 4a und 4b (Kandidatenprofil). 
Ich beantrage hiermit zu prüfen, ob aus der freiwilligen Angabe 
zur Parteizugehörigkeit eine Pflichtangabe gemacht werden kann.
Begründungen: 
Da die zur Wahl aufgestellten Bewerber in der Regel dem Wähler nicht näher bzw. persönlich 
bekannt sind ist auch eine Parteizugehörigkeit oder Parteilosigkeit ein wichtiges 
Entscheidungskriterium für die Stimmabgabe durch den Wahlberechtigten. 
In erschreckender Weise hat die letzte Wahl zur neuen Bundesregierung gezeigt, dass rund 20 % 
der Stimmen an Parteien gingen, vornehmlich an die AfD, die nicht unsere freiheitlich 
demokratische Grundordnung anerkennen. 
Vor kurzem hat auch der Bundesverfassungsschutz darauf hingewiesen, dass die AfD als "gesichert 
rechtsextremistisch" einzuordnen ist. Allerdings hat der Inlandsgeheimdienst inzwischen eine 
Stillhaltezusage (zur Veröffentlichung des Berichtes) abgegeben. Grund ist die Klage der AfD vor 
einem Verwaltungsgericht. 
Inzwischen hat auch die Bezirksvertretung Innenstadt dafür plädiert, für Veranstaltungen von 
grundgesetz-freindlichen Parteien keine städtischen Räume zur Verfügung zu stellen. 
Was ich bislang gegenüber der im Amt befindlichen Sprecherin der Seniorenvertretung, 
                           , unternommen habe können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. 
Zu meiner Person: 
75 Jahre, parteilos 
Ich würde mich freuen von Ihnen wieder zu hören und wünsche einen guten Tag.

Von:  
Gesendet: Freitag, 4. Juli 2025 22:04 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: N a c h t r a g: Fw: Wahl Seniorenvertretung Stadt Köln 2026 
N  a  c  h  t  r  a  g:
Guten Tag, 
in diesem Jahr finden nicht nur Komunal- sondern im Erzbistum Köln auch noch Pfarrgemeinde- 
und Kirchenvorstandswahlen statt (08. + 09.11.2025). 
Der Diözesanrat des Erzbistums Köln lässt sich von seinen Kandidaten folgende Erklärung 
unterschreiben: 
Protected link
Wäre solch eine Erklärung, jedoch in abgeänderter Form, auch etwas für die kommende 
Seniorenwahl in 2026...? 
Wenn ja, dann wäre es gut, wenn auf dem Wahlzettel ein Vermerk angebracht würde, dass alle 
aufgeführten Kandidaten sich für die freiheitliche und demokratischen Grundordnung unseres 
Staaten einsetzen. 
So ist sicher gestellt, dass alle Bewerber eine "reine Weste" haben (sollten). 
Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüße herzlich.

13.02.2025:
Meine Anfrage an die Seniorenvertretung der Stadt Köln über deren Kontaktformular:
 Betreff: Neue Nachricht  
Guten Tag Frau      ,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe, so findet die nächste Wahl zur 
Seniorenvertretung in 2026 statt.
Kurz vor der letzten Wahl konnte ich (als "normaler Senioren-Bürger") in 
Zusammenarbeit mit einer Vertreterin von VOLT oder DIE GRÜNEN, ich weiß es 
nicht mehr genau, erreichen, dass, auf freiwilliger Basis, die zur Wahl stehenden 
Personen sich offen zur Ihrer Parteizugehörigkeit oder Parteilosigkeit bekennen und 
dies auch auf dem Wahlzettel ausgewiesen wird.
Kann diese "freiwillige" Angabe künftig in eine Verpflichtung für die kommende 
Wahl umgewandelt werden?
Wenn nein:
- was sind die Hinderungsgründe?
- welche Möglichkeiten habe ich als Bürger, dies verpflichtend zu machen?
Kann mir ggf. § 24 der Gemeindeordnung NRW (Eingaben und Beschwerden) weiter 
helfen?
Ich würde mich freuen von Ihnen wieder zu hören und wünsche einen guten Tag.

17.02.2025:
Anruf von    / Sprecherin der Seniorenvertretung:
Folgende Aussage erhielt ich sinngemäß von ihr:
Die Seniorenvertretung versteht sich parteipolitisch unabhängig – und so soll es auch bleiben. 
Andere Städte entsenden von den jeweiligen Parteien Vertreter.
Von daher kann, so seinerzeit auch das Rechtsamt der Stadt Köln, nur eine Empfehlung an die sich 
zur Verfügung stellenden Kandidaten geben, ihre Parteizugehörigkeit auf freiwilliger Basis zu 
veröffentlichen.
Die nächste Wahl findet im Herbst 2026 statt.
Sie konnte mir folgende Fragen nicht beantworten:
Basiert diese Regelung nur für Köln?
Was kann ich als Bürger unternehmen, um aus der Freiwilligkeit eine Verpflichtung zu machen?
Gibt es Kontakte zu anderen Städten, wie sie es dort handhaben?

Anlage 2 Antwortschreiben

3156 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 99/25 14.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Wahl der Seniorenvertretung - Parteizugehörig-
keit zur Pflichtangabe machen“, Aktenzeichen 99/25 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 19.05.2025 und 04.07.2025. Wie ich Ihnen im 
Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme 
beim Wahlamt einzuholen. In 2021 haben Sie zwar eine inhaltlich gleiche Eingabe ein-
gereicht, für den Fall, dass sich an der Sachlage etwas geändert hat, habe ich beim 
Wahlamt eine aktuelle Stellungnahme eingeholt. Das Wahlamt teilt nunmehr Folgen-
des mit: 
„Zwar wird die Wahlordnung bis zur Wahl der Seniorenvertretung im Herbst 2026 eine 
Aktualisierung erfahren, aber nicht in Bezug auf die in Rede stehende Thematik. Inso-
weit hat sich an dem der Stellungnahme aus 2021 zugrundeliegenden Sachverhalt 
nichts geändert: 
Die Wahl der Seniorenvertretung in Köln ist eine Persönlichkeitswahl im ursprüngli-
chen Sinne, die durch die Persönlichkeit der kandidierenden Person entschieden wird. 
Es wird einzig die Person – nicht aber ihre Parteizugehörigkeit – in das Zentrum der 
Wahl gestellt, da die kandidierenden Personen „ehrenamtlich, überkonfessionell und 
überparteilich“ tätig werden. 
Es ist nachvollziehbar, dass eine Parteizugehörigkeit für Wähler*innen ein maßgeben-
des Kriterium sein kann, aber nach Artikel 9 DSGVO ist die Verarbeitung personenbe-
zogener Daten, aus denen politische Meinungen – so auch die Parteizugehörigkeit – 
hervorgehen, in diesem Falle nicht zulässig. Deshalb dürfen diese Daten nicht ver-
pflichtend abgefragt bzw. erhoben werden. Allerdings enthält der Vordruck für das 
Kandidatenprofil die Parteizugehörigkeit als freiwillige Angabe, welche die Stadt Köln 
den Kandidierenden empfiehlt.“

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Wahlamt, Herrn   , unter der Telefonnummer 0221/221-     oder per E-Mail: 
wahlamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine 
Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Brohl 
stellvertretende Amtsleiterin

Mitteilung Ausschuss

512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 27.11.2025 
 3348/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 15.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Wahl der Seniorenvertretung - 
Parteizugehörigkeit zur Pflichtangabe machen, Aktenzeichen 99/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
3348/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.11.2025
Erstellt
25.11.2025 07:38