V/0616/2017
Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31, Münster-Albachten, Bezirk West
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Anlage 3 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 08.08.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5753 284 R 398 335 R 398 727 H 5753 834 0 50 100 Meter
Anlage 2 Kostenrahmen
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Anlage 2: Kostenrahmen Ungefährer KOSTENANNAHMEN auf der Grundlage der Kennwerte der Kita Hermannschule PROJEKT "Stand Planung: Kita Wierling - MS- Albachten - Erweiterung um eine Gruppe - Verlängerung Wierling 31, Münster - Albachten Stand Mai 2017 Kostenstand: Juli 2017 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : BGF in m?: 210,00 BRI in m?: KG 100 Grundstück 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 15.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 326.100,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 86.400,00 € KG 500 Außenanlagen 83.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 60.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 95.000,00 € Zwischensumme 665.500,00 € Baupreisindex bis 2019 36.000,00 € GESAMTKOSTEN v 701.500,00 € Gerundeter Betrag 702.000,00 € aufgestellt: 01. 08. 2017 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement LA. gez. “ Koppenborg LA. gez. Mümken
Beschlussvorlage
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V/0616/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Dauerhafte Erweiterung des Evangelischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31, Münster- Albachten, Bezirk West Beratungsfolge 06.09.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der dauerhaften Erweiterung durch einen Anbau des Evange- lischen Claudius-Kindergartens, Wierling 31 im Stadtteil Albachten zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist • 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) • 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) • 1 Gruppe für 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 110 - 115 Plätze umfasst, davon 34 u3-Plätze und 76 – 81 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu- ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an- geboten werden. Die Inbetriebnahme des Anbaus wird frühestens im Sommer 2019 erfolgen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung weiter zu entwickeln und den Baubeschluss her- beizuführen. Vorlagen-Nr.: V/0616/2017 Auskunft erteilt: Frau Tigger, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5768 E-Mail: Tigger@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0616/2017 II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 702.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 642.000 € und Finanzmittel für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 60.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entspre- chend. Ab dem Jahr 2020 fallen für die zusätzliche G1-Gruppe p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 183.080 € (für 2019 anteilig: 75.400 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 75.940 € (für 2019 anteilig: 31.300 €) und Elternbeiträge von voraus- sichtlich 24.980 € (für 2019 anteilig: 10.290 €) gegenüber. Der Träger leistet für diese zusätzliche Gruppe keinen Trägeranteil. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 08 Auszahlung für Baumaßnah - men Investitionsmaßnahme 4970 Erweiterung Ev. Claudius-Kita Albachten 2018 2019 300.000 342.000 Deckung aus 0210 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2019 60.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 702.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 2020ff. 31.300 75.940 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2019 2020ff. 10.290 24.980 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzl. Betriebskostenzu- schuss gemäß KiBiz 2. Freiwilliger städt. Zuschuss zum Trägeranteil i. H. v. 12% 2019 2020ff. 2019 2020ff. 75.400 183.080 10.280 24.970 *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0616/2017 Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vo rbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Für die Verlagerung der investiven Haushaltsmittel von der Investitionsmaßnahme 0210 zu der Inves- titionsmaßnahme 4970 werden entsprechende Veränderungsblätter gefertigt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Im Stadtteil Albachten beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 39,1% (86 Plätze für 220 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 88,3 % (219 Plätze für 248 Ki n- der). Damit liegen die Versorgungsquoten deutlich unter dem gesamtstädtischen Dur chschnitt. Be- reits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - sowie ü3-Kinder in Albachten nicht abgedeckt werden. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist in Albachten bis zum Jahr 2020 mit gleichbleibenden Kinderzahlen zu rechnen. Der stetige Betreuungsbedarf kann nicht durch die bestehenden Einric h- tungen abgedeckt werden. Die Erweiterung des Evangelischen Claudius -Kindergartens dient dem notwendigen u3-Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder. Mit der Planung dieser Maßnahme und unter Berücksichtigung der Interimskita am Standort Albac h- ten-Ost (V/0257/2017) erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinderzahl, ausg e- hend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017 auf 44,5% fü r die u3-Kinder und auf 109,7 % für die ü3-Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Zur Versorgung der kurzfristigen Betreuungsbedarfe wird in Albach ten-Ost eine 2 -Gruppen- Interimskita zum Sommer 2018 in Betrieb gehen (V/0257/2017). Im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0257/2017 wurde das Vorziehen der Errichtung einer daue r- haften Kindertageseinrichtung in Massivbauweise im Baugebiet Albachten -Ost be raten. Diese Ei n- richtung wird die Interimskita zum frühestmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich Ende 2020, ablösen und die zusätzlichen maßnahmebedingten Betreuungsbedarfe aufgreifen. Die Wohnbebauung in A l- bachten-Ost wird voraussichtlich in 2022 erfolgen. Entsprechend der städtebaulichen und demographischen Entwicklung werden in Albachten weitere Planungen erforderlich. Mit der Realisierung der kurz -, mittel- und langfristigen Maßnahmen werden in Albachten die Betre u- ungsbedarfe kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut. - 4 - V/0616/2017 2. Maßnahmenplanung: Der Evangelische Claudius-Kindergarten wird um eine G1-Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren erweitert und umfasst dann 6 Gruppen mit 34 u3-Plätzen und 76 - 81 ü3-Plätzen. Die angegebenen Plätze sind auf Grundlage der aktuell vereinbarten Rahmenstruktur ermittelt wor- den. Da zum Kitajahr 2018/2019 die Zweckbindung für geförderte u3-Plätze wegfällt, kann sich die Rahmenstruktur nach Fertigstellung des Anbaus möglicherweise ändern, um flexibel auf die u3- und ü3-Bedarfe im Stadtteil reagieren zu können. Ein Raumprogramm und ein Kostenrahmen für die Erweiterung sind beigefügt. Für die Erweiterung entstehen Kosten in Höhe von 702.000,00 €. Eine dauerhafte, bauliche Erweiterung der vorhandenen Einrichtung wird als eingeschossige Verlän- gerung des zweiten Bauabschnitts aus dem Jahr 2013 angestrebt. Die baurechtlich geforderten Parkplätze auf dem Grundstück sind ausreichend vorhanden. Die ge- samte Verkehrssituation einschließlich des Bring- und Abholverkehrs ist momentan ausreichend und bedarf auch nach einer Erweiterung keiner Nachbesserung. Weiterhin stehen für den Bring- und Holverkehr Stellplätze im Umfeld der Kita an der Straße Wierling / Ecke Osthofstraße auf dem öffentlichen Parkplatz zur Verfügung, die über die vorhandenen Fußwe- ge gut erreichbar sind (siehe Anlage 3: Lageplan). Die erforderliche Außenfläche für sechs Gruppen ist vorhanden. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Albachten geschaffen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Raumprogramm Anlage 2: Kostenrahmen Anlage 3: Lageplan
Anlage 1 Raumprogramm
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Raumprogramm Ergänzungsbau Ev. Claudius-Kiga Albachten
Entwurf für eine Gruppe
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 – 6
Jahren oder
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist
bereits enthalten.
A1 Gruppenraum 1 43 43
A2 Nebenraum 1 17 17
A3 Wasch-/WC 1 12 12 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 1 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 1 5 5
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 1 17 17
A 8
A 9
Mehrzweck- & Bewegungsraum
Abstellraum
Die Räume sind im
Bestand vorhanden.
116
Allgemeinräume
A10 Personalraum/ Büro Leitung
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
A12 Küche
A12a AR Küche
Kindertageseinrichtung gesamt 116
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringer Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar (max.185 m²).
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
300
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 10.07.2017
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Osthofstraße
- Wierling 31
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Details
- Aktenzeichen
- V/0616/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37