Mandari Insight

V/0739/2013

Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege

Vorlagen 20.09.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2013, TOP 5.5

Anlage 8 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 6 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 9 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 3 V-0739-2013

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 5 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 4 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 2 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 7 V-0739-2013

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Ansehen

Anlage 8 V-0739-2013

921 Zeichen

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Anlage 6 V-0739-2013

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Anlage 9 V-0739-2013

2628 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.10.13 
Amt: 23 
A Investitionsmaßnahme 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 1601Allg.  Finanzwirtschaft 
Investitionsmaßnahme: 4480 Pascalgym. San. Innen 
Jahr der Fertigstellung: 2017 
Nutzungsdauer Hochbau: 47 Jahre 
B Kapitalbedarf/ Finanzierung 
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 
2. Beiträge 0,00 0,00 
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.772.220,00 100,00 
Gesamt-Kapitalbedarf 3.772.220,00 100,00 
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00 
2. Baukosten 3.772.220,00 100,00 
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 
Gesamtkosten 3.772.220,00 100,00 
D Folgeaufwendungen pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 
Zwischensumme 0,00 0,00 
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 
6. Bilanzielle Abschreibungen 2017 38.830,00 34,84 
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 
Zwischensumme 0,00 0,00 
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 
9. Fremdkapitalzinsen 2015 72.620,00 65,16 
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 72.620 € p.a. 
+ Tilgung (3 %) 113.170 € p.a. 
= Schuldendienst 185.790 € p.a. 
Summe Folgeaufwendungen 
111.450,00 100,00 
E Folgeerträge pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 
Summe Folgeerträge 0,00 0,00 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro 
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro 
insgesamt 111.450,00 
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,95 
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro 
J Erläuterungen 
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 3 V-0739-2013

92 Zeichen

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Beschlussvorlage

16924 Zeichen

V/0739/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege 
PCB Sanierung, sowie teilweise Grundsanierung der Innenausbauteile und der technischen 
Gebäudeausrüstung 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die PCB Sanierung sowie die teilweise Grundsanierung der Innenausbauteile und der techn i-
schen Gebäudeausrüstung des Gebäude s wird gemäß dem Vorschlag zur Einteilung von 
Bauabschnitten nach den Plänen vom 17.09.2013 der Gesellschaft für Schadstoffunters u-
chung und Sanierungsbegleitung mbH ausgeführt (Anlage 1 – 7). 
 
2.  Die Zustimmung zum Baubeschluss im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen gilt vor-
behaltlich des Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan-Entwurf 2014. 
  
3.  Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien ist nicht beigefügt, da es sich 
überwiegend um eine Schadstoffsanierungsmaßnahme handelt.  
 
4. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sind  
 nicht beigefügt, da es sich überwiegend um eine Schadstoffsanierungsmaßnahme handelt. 
 
5.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Schadstoffsanierung voraussichtlich im  Juni 
2014 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen Bruttobaukosten - inklusive der Honorarkosten für die PCB-Sanierung sowie der teil-
weisen Grundsanierung der Innenausbauteile, wie z. B. Akustikdecken, neue Oberbodenbeläge, 
Malerarbeiten und der technischen Gebäudeausrüstung wie neue Leuchten, Sicherheitsbeleuch-
tung, Sanitärinstallationen, etc. - in Höhe von insgesamt 3.772.200,00 €.   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0739/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Telljohann 
Ruf: 
492 - 2454 
E-Mail: 
Telljohann@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0739/2013 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 13.09.2013 in Höhe von 3.772.200,00 Euro als auch Folgekosten in Höhe von 
111.450,00 Euro entstehen (Anlage 8 und Anlage 9). 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 wie folgt veranschlagt:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Investitionsmaßnahme 4480 Innensanierung Pascal  2014 
2015 
2016 
2017 
1.194.600.- 
547.570.- 
724.860.- 
724.210.- 
 
    580.980.- spätere Jahre  
Summe    3.772.220.-  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2015 
bis  
2017 ff. 
 
 20.650.- 
bis  
38.830.- 
Die Aktivierung 
erfolgt nach der 
Fertigstellung 
der jeweiligen 
Bauabschnitte, 
entsprechend 
steigt die A b-
schreibung  
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
 20 Zinsen und sonstige Au f-
wendungen  
2015 ff. 72.620.-  
Summe     111.450.-  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Befristung 
 
Die Baubeschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch B e-
schluss des Haushaltsplanentwurfs 2014 durch den Rat.

- 3 - 
V/0739/2013 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
PCB-Sanierung am Pascalgymnasium 
 
- Vorlagen Nr. 78/99: Die PCB - Sanierung der Innenfugen im Pascal - Gymnasium wurde mit der      
Vorlage beschlossen 
 
PCB-Sanierungsprogramme gesamtstädtisch  
 
- Vorlagen Nr. V/0129/2005: Bericht zur Umsetzung des PCB- Sanierungsprogramms 2000-2003 
 
- Vorlagen Nr. 468/03: Bericht zur Umsetzung des PCB Sanierungsprogramms 2000-2003 und  
   Sicherstellung der Finanzierung zur Restabwicklung 
   
 Zu 1.:  Grundsatzbeschluss 
 
1. Allgemein zu PCB (Polychlorierte Biphenyle) 
 
Seit den 1950er Jahren wurde PCB als Zusatzstoff in Bauprodukten eingesetzt, so z. B. als 
Weichmacher in dauerelastischen Fugendichtungsmassen, Anstrichstoffen und D eckenplatten. 
Eine der häufigsten Anwendungen in diesem Bereich war die Verwendung als Weichmacher in 
Fugendichtungsmassen auf Basis eines Polysulfidharzes.  
 
Seit 1973 gibt es die Empfehlung, PCB auf Grund der schädlichen Eigenschaften für Mensch und 
Umwelt nicht   mehr in offenen Anwendungen einzusetzen, die dann kurz darauf in nati onales 
Recht umgesetzt wurde  (PCB-Verbotsverordnung).   
 
Die bis etwa Ende der 1970er Jahre in offenen Anwendungen eingesetzten PCB- haltigen  Produk-
te können bis heute zu PCB -Raumluftbelastungen führen, deren Höhe von der Art der PCB, von 
deren Menge im jeweiligen Produkt, von der Art des PCB - kontaminierten Materials, der Me nge 
und Beschaffenheit PCB- haltiger Produkte im Raum, dem Raumklima, den Oberflächentemper a-
turen der Bauten und den W itterungsbedingungen abhängt. Im Laufe der Zeit können in solchen 
Räumen auch nicht PCB - haltige Bauteile oder Gegenstände durch PCB -haltige Stoffe kontam i-
niert werden (Sekundärquellen) und ihrerseits wieder zur Raumluftverunreinigung beitragen. 
 
2. PCB- Sanierungs- Gesamtprogramm  
 
In der Vorlage V/129/2005 wurde zum Stand der Abwicklung von PCB -Sanierungen in städt. G e-
bäuden berichtet. 
 
Da im Rahmen einzelner städtischer Bausanierungen vereinzelt PCB -Schadstoffe in Gebäud en  
festgestellt wurden, hat das damalige Amt für Gebäudemanagement im Interesse der Nutzer stä d-
tischer Einrichtungen und sonstiger Gebäude 1998 vorgeschlagen, alle für eine potentielle PCB -
Belastung in Frage kommenden Gebäude auf entsprechende Schadstoffe untersuchen zu lassen. 
Es wurden umfassende Kataster erstellt, aus denen das umfassende Sanierungsprogramm 2000 – 
2003 resultierte.  
 
Mit der Vorlage 1359/99 hat der Rat der Stadt Münster am 29.03.2000 beschlossen, in insgesamt 
18 städt. Gebäuden PCB -Sanierungen durchführen zu lassen. Hie rzu wurde von der Verwaltung 
ein nach Prioritäten gestaffeltes PCB-Sanierungsprogramm vorbereitet. Als Zeitraum für die Durch-
führung dieser 18 Maßnahmen waren die Jahre 2000 – 2003 vorgesehen.

- 4 - 
V/0739/2013 
In den Jahren 2000 bis 2004 wurden aus dem Sanierungsprogramm  in 17 Objekten PCB Sani e-
rungen durchgeführt, lediglich im Gebäude des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wurde die Sanie-
rung zunächst auf Grund der später offenen Nutzung zurückgestellt.  
Bei allen Sanierungen belegten Kontrollmessungen den erwarteten Rückgang  der Raumluftbelas-
tungen.  
 
Das PCB -Sanierungsprogramm 2000-2003 wurde, wie in der Vorlage V/129/2005 berichtet,  im 
Wesentlichen erfolgreich abgeschlossen. 
Hierzu wurde angemerkt, dass sich der endgültige Sanierungserfolg spätestens 2 Jahre nach der 
Sanierung einstellen soll. Dies hängt damit zusammen, dass PCB faktisch nie zu 100 % aus den 
Gebäuden entfernt werden kann, die Luftbelastungen nach einer Sanierung nicht immer schlaga r-
tig sinken. Dieses Phänomen ist wissenschaftlich nachgewiesen und in der PCB -Richtlinie NRW 
entsprechend berücksichtigt.  
 
In allen sanierten Gebäuden wurden deshalb in der Folgezeit Kontrollmessungen zur Dokument a-
tion der Entwicklung der PCB -Belastungen vorgenommen. Soweit bei einzelnen Gebäuden der 
Sanierungszielwert nach 2 Jahr en noch nicht erreicht wurde, wurden die Messungen fortlaufend 
zur Objektivierung der tatsächlichen Raumluftbelastungen mit Rückschluss auf die Nutzbarkeit  
bzw. zur Festlegung von flankierender Maßnahmen durchgeführt.  
 
Im Vorfeld des Sanierungsprogramms fanden seit 1998 weitere PCB -Einzelsanierungen in der 
Augustin-Wibbelt-Schule (Vorl. Nr.: 457/99), im Pascal -Gymnasium (Vorl. Nr.: 78/99) und in der 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup (Vorl. Nr.: 77/99) statt. 
 
3. Sanierung des Pascalgymnasiums 
 
Das Schulgebäude des Pascal Gymnasiums wurde im Jahr 1972 mit einer B ruttogrundfläche von 
14.491,15 m²  errichtet. 
 
Im Jahr 1995 fanden eine umfassende Fassadensanierung (Stichwort Dorisol), mit dem Austausch 
der Fassaden- und Fensterelemente aus konstruktiven Gr ünden, sowie eine PCB - Außensanie-
rung statt. 
In diesem Zusammenhang wurden nach dem damaligen Stand der Technik der Ausbau und die 
Entsorgung des PCB- belasteten Fugenmaterials, wie dauerelastische Dichtungsmassen, durchge-
führt. Eine Innensanierung wurde zunächst zurück gestellt. 
 
Begleitende Raumluftmessungen ergaben, dass trotz Sanierung der Fassaden weiterhin Belastun-
gen der Innenluft vorlagen. Hierbei wurden teilweise Raumluftkonzentrationen oberhalb des Sanie-
rungszielwerts festgestellt (über 300 ng/m³). 
 
Nach der PCB -Richtlinie NRW sind Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m³ Luft als lan g-
fristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert). Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3000 
ng PCB/m³ Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der 
Verhältnismäßigkeit mittelfristig zu beseitigen. Der Sanierungszielwert liegt bei weniger als 300 ng 
PCB/m³ Luft. Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 ng PCB/m³ sind akute Gesun d-
heitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen).  
 
Somit erfolgte im Jahr 1999 eine Innensanierung, bei der die Quellen nach dem damaligen Stand 
der Technik (alle sichtbaren und mit PCB belasteten Innenfugen) ausgebaut wurden. Die Sani e-
rung wurde durch einen externen Gutachter geplant und begleitet. 
 
Gemäß der PCB-Richtlinie wurden hier, wie auch an allen anderen sanierten Gebäuden, regelm ä-
ßige Kontrollmessungen durchgeführt. Die Messwerte senkten sich tendenziell erst, stagnierten 
dann aber. Im Ergebnis der Messungen konnte  festgestellt werden, dass in einigen Bereichen 
nach wie vor Raumluftbelastungen oberhalb der PCB -Richtlinie vorlagen. Nicht gravierend über

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V/0739/2013 
dem Sanierungszielwert, aber dennoch in einem Bereich, in dem die PCB -Richtlinie Handlungs-
empfehlungen vorgibt.  
 
Neben organisatorischen Maßnahmen (intensivere Reinigung, häufiger Lüften) sollen die Quellen 
ermittelt und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mittelfristig beseitigt werden.  
 
Daher wurde ein externes Gutachterbüro beauftragt, anhand der Laborauswertu ngen der Rau m-
luftmessergebisse mögliche Ursprungsquellen zu benennen (aus den Messwerten ist erkennbar, 
ob leicht- oder schwerflüchtige PCB ’s vorliegen, hieraus lassen sich Rückschlüsse auf mögliche 
Verwendungen schließen).  
 
Basierend auf diesen Ergebniss en wurde 2010 ein umfassendes PCB - Material- und Raumluftka-
taster durch die GFS GmbH, Gesellschaft für Schadstoffuntersuchung und Sanierungsbegle itung 
mbH, erstellt, das als Basis der weiteren Schritte dient. Dabei sind in ca. 50% der untersuchten 
Proben PCB-Raumluftkonzentrationen im Bereich bzw. oberhalb des Sanierungszielwertes i.H.v. 
300 ng/m³ Luft der PCB -Richtlinie NRW nachgewiesen worden, genauer zwischen 300 und 1.500 
ng/m³ Luft. Unter sommerlichen Witterungsb edingungen ist in den untersuchten Berei chen z. T. 
von deutlichen Überschreitungen des Sanierungszielwertes auszugehen. Raumluftkonzentrationen 
oberhalb des Interventionswertes (3.000 ng/m³) sind in den untersuchten Räumen jedoch unwah r-
scheinlich.  
 
Die Ergebnisse zeigen, dass zur dauerhaften Absenkung der Grenzwerte eine umfassende Sanie-
rung im Bereich der sekundär belasteten Bauteile (Oberböden, Wandbeschichtungen, abgehängte 
Decken etc.) notwendig ist.  
 
Die Schule konnte und kann trotz der Raumluftbelastungen weiterhin uneingeschränkt genutzt  
werden - auch bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahr 2018. 
 
Jedoch ist es aus Vorsorgegründen (Gesundheitsprävention) und auch in Entsprechung der PCB -
Richtlinie nunmehr notwendig, die Quellen der Belastungen zu entfernen. 
 
Es ist daher vorgeseh en, eine abschnittweise PCB -Sanierung durchzuführen, bei der naheliege n-
de Instandhaltungsmaßnahmen, die ohnehin in absehbarer Zeit erforderlich werden (Synergie), mit 
umgesetzt werden.  
 
Von 2014 bis 2018 soll die PCB -Sanierung durchgeführt werden. Grundla ge der Maßnahme ist 
das von der Fa. GFS, Herrn Hemminghaus, erstellte Gutachten vom 17.12.2010. 
 
Die gem. der beigefügten Anlagen 1-7 dargestellte zeitliche Abfolge der Bauabschnitte berücksich-
tigt die Intensität der PCB -Belastung in den jeweiligen Bereich en sowie vorhandene bauliche 
Trennungen, z. B. durch Zwischentüranlagen. 
 
Die Bauabschnitte sind so bemessen, dass sie größtenteils in den jeweiligen Sommerferien durc h-
geführt werden können: 
 
Bauteil 1  1. Bauabschnitt  Ausführung bereits abgeschlossen in 2012 (Probesanierung) 
Bauteil 1     2. Bauabschnitt Ausführung in 2014  
Bauteil 2   3. Bauabschnitt Ausführung in 2014  
Bauteil 2     4. Bauabschnitt Ausführung in 2015  
Bauteil 2   5. Bauabschnitt Ausführung in 2016  
Bauteil 3    6. Bauabschnitt Ausführung in 2017  
Bauteil 4  7. Bauabschnitt Ausführung in 2018  
 
Die vorgesehenen Bauabschnitte können den anliegenden Plänen 1 -7 entnommen werden. Diese 
müssen jedoch mit dem Erweiterungsbau des Weiterbildungskollegs und den damit verbu ndenen 
Umbauten im Bestan d (Lehrerzimmer) koordiniert werden. Zu berücksichtigen ist ebe nso die für

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V/0739/2013 
das Jahr 2014 durch das Amt für Schule und Weiterbildung  geplante Maßnahme „Erneuerung der 
Physikräume“.  
 
Die Durchführung des 1. Bauabschnitts (Probesanierung) fand bereits  in den Sommerferien 2012 
statt. Saniert wurden im Bauteil 1 im 1. + 2. Obergeschoss die Räume 110 – 113 (4 Klassenräu-
me) und 210 – 213 Deutschforum, der Chemieunterrichts- und -vorbereitungsraum und der Flur im 
2. OG zu Gesamtkosten von 234.420 €. 
 
Im Zusammenhang mit der Probesanierung im Jahr 2012 ist deutlich geworden, dass der allein ige 
Ausbau von PCB- belasteten Bauteilen bautechnisch nicht sinnvoll und wirtschaftlich nicht vertre t-
bar ist, da die vorhandenen Bauteile kaum wiederverwendet werden können.  
Deshalb ist eine Erneuerung der Innenausbauteile wie Oberböden, Akustikdecken, Elektroinstall a-
tionen, Sanitärinstallationen, etc. in Verbindung mit der PCB- Sanierung sinnvoll und erforderlich.  
Dabei sind ca. 70 % der Baukosten der PCB -Sanierung zuzuordnen. D er ursprüngliche U mfang 
der geplanten Maßnahme musste auf Grund der Erfahrungen aus der v. g. Probesani erung daher 
deutlich ausgeweitet werden.  
 
Durch die Anpassung an den heutigen Stand der Technik sind bei der Maßnahme Standardve r-
besserungen enthalten. Diese führen langfristig zu Einsparungen beim Betrieb und der Bauunte r-
haltung des Gebäudes, wie z.B. Energieeinsparung durch den Einbau neuer Leuchten. Würden die 
Instandhaltungsarbeiten jedoch nicht jetzt im Zusammenhang mit der PCB - Sanierung durchg e-
führt, müssten sie in den nächsten Jahren mit einem deutlich höheren Kostenaufwand umg esetzt 
werden.    
 
Die Baumaßnahme führt in weiten Teilen zu einer Erneuerung des Innenausbaues. D adurch 
kommt es zu einer deutlichen Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes. 
 
Die hierfür entstehenden Kosten sind in der Gesamtkostenermittelung vom 29.05.2013 berücksich-
tigt (Anlage 8). Die Gesamtkosten hat das externe Gutachterbüro berechnet. Die Kosten für die 
technische Gebäudeausstattung wurden durch das Amt 23 ermittelt  und sind in die Gesamtko s-
tenberechnung eingeflossen. 
  
Durch die Zielvorgaben der PCB-Richtlinie und den hierfür durch die Probesanierung exakt vorg e-
gebenen Handlungsrahmen für die Sanierung sind keine Handlungsspielräume für weitergehende 
Kostenreduzierungen gegeben. 
 
Zu 3.: Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
 
Schwerpunktmäßig handelt es sich bei der Maßnahme um eine PCB -Sanierung, flankierend um 
eine Instandsetzung, jedoch nicht um eine Änderung von Bauteilen, die für die bauökolog ischen 
Kriterien von Bedeutung sind. 
 
Zu 4.: Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Bei der Sanierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme findet keine Änderung der Gebäudestruktur 
oder der Zugänglichkeiten statt.  
 
Zu 5.:  Weiteres Vorgehen 
 
Mit der Schadstoffsanierung  wird in Abstimmung mit dem Nutzer voraussichtlich im Juni 2014 
begonnen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgen.

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V/0739/2013 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen Bruttobaukosten, inklusive der Honorarkosten für die PCB-Sanierung, sowie  
der teilweisen Grundsanierung der Innenausbauteile und der technischen Gebäudeaus- 
rüstung in Höhe von insgesamt 3.772.200,00 €.   
 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Mittelbereitstellung/Finanzierung ist den Tabellen dieser Vorlage zu entnehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen:  
- Anlage 1-7  Übersichtspläne Bauteile/Bauabschnitte 
- Anlage 8  Kostenschätzung vom 29.05.2013 
- Anlage 9  Folgelastenberechnung

Anlage 1 V-0739-2013

43 Zeichen

Anlage 1

Übersichtspläne

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Anlage 5 V-0739-2013

137 Zeichen

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Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Uppenkampstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0739/2013
Typ
Vorlagen
Datum
20.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37