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V/0151/2023/1

Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden

Vorlagen 05.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 21

Anlage 2

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Ansehen

Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2

1491 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 17. September 2021 
 
Mehr Videoüberwachung an Städtischen Gebäuden 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung prüft eine Ausweitung des Modellversuchs zu mehr Videoüber-
wachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck auf weitere städtische Gebäude, 
hier insbesondere auf weitere Schulgebäude. 
 
2. Über das Ergebnis wird dem Rat bis zum Jahresende berichtet. 
 
Begründung: 
 
Der Modellversuch zu mehr Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck 
hat zu einem deutlichen Rückgang der Einbrüche, der Schäden durch Vandalismus und 
weiterer Straftaten geführt. Es kann daher schon jetzt von einem nachhaltigen Erfolg ge-
sprochen werden. Die Videoüberwachung findet dabei außerhalb der Schulzeiten bzw. 
Dienstzeiten des Personals statt. 
 
Vor diesem Hintergrund halten wir eine kurzfristige Ausweitung des Modellversuchs auf 
weitere städtische Gebäude, die ebenfalls das Ziel von Einbrüchen, Vandalismus und 
weiteren Straftaten sind, für sinnvoll. Zu denken ist hier in erster Linie an weitere 
Schulgebäude. Wir verweisen insoweit auf die anliegende aktuelle Liste zu den fest-
gestellten Straftaten an Münsteraner Schulen. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion 
 
Art der Straftat 
       
Jahr Graffiti Vandalismus Brandstiftung Einbruch sonstiges gesamt  
bis 08/2021 38 33 2 11   84 
2020 76 68 3 26   173 
2019 84 65 1 43 1 194 
2018 57 46 2 37 6 148 
2017 83 58 2 26 2 169

Anlage A

2823 Zeichen

Anlage A zur V/0151/2023/1 
Kurzüberblick 
In Abänderung der Ausgangsvorlage wird auf die Einrichtung einer Videoüberwachung an den 
Fahrradständern im Schulzentrum Kinderhaus verzichtet. Mit den stattdessen zu ergreifenden 
Maßnahmen befasst sich eine Vorlage, die der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Entscheidung 
vorgelegt wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit, sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
und einem höheren Sicherheitsempfinden 
Das Teilziel lautet: „Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus“. 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Durch 
die Installation von Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck sind die Strafta-
ten in den Außenbereichen deutlich zurückgegangen und der Schutz städtischen Eigentums vor 
Sachbeschädigungen konnte damit verbessert werden. Durch eine Installation von Videokameras 
am Schulzentrum Kinderhaus gibt es auch hier einen verbesserten Schutz vor Sachbeschädigun-
gen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un-
terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die beschriebene Installation der Videokameras an den beiden Schulzentren in Wolbeck und 
Hiltrup dient zur Verhinderung von Straftaten und den damit verbundenen größeren Schäden, 
dadurch können die Reparaturarbeiten und -kosten verringert werden.

Ergänzungsvorlage Beschluss

8547 Zeichen

V/0151/2023/1 
V/0151/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden 
hier: Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck 
Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   23.05.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.05.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   06.06.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über das Pilotprojekt der  Videoüberwachung an den Schul-
zentren in Hiltrup und Wolbeck zur Kenntnis. 
2. Der Rat beschließt, 
2.1. die Videoüberwachung an den beiden Schulzentren Hiltrup und Wolbeck wird fortgesetzt; 
2.2. am Schulzentrum Kinderhaus wird eine neue Videoüberwachung, vorbehaltlich der Zu-
stimmung der Schulkonferenzen und der Lehrerräte der jeweils beteiligten Schulen so-
wie des städtischen Personalrates, eingeführt; 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Wendholt 
Telefon: 492-4019 
Wendholt@stadt-
muenster.de

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V/0151/2023/1 
2.3. am Schulzentrum Kinderhaus wird der Außenbereich der beiden weiterführenden Schu-
len analog zum Pilotprojekt an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck außerhalb der 
Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen. 
2.4. zusätzlich wird der Bereich der Fahrradständer (s. Lageplan Anlage 1), welcher auch 
von Schülerinnen und Schülern (SuS) der Grund schule am Kinderbach genutzt wird, 
während der Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen; 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
3.1. sowohl die schulischen Gremien der Schulen des Schulzentrums Kinderhaus als auch 
der Personalrat der Stadt Münster der Maßnahme zugestimmt haben; 
3.2. die Verwaltung für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrrad-
ständer am Schulzentrum Kinderhaus eine separate Vorlage für die Bezirksvertretung 
Münster-Nord erstellen wird; 
3.3. am Standort Melanchthonschule die Wirksamkeit e iner über Bewegungsmelder gesteuerten 
verbesserten Ausleuchtung der Außenflächen überprüft wird; 
3.4. es auch an anderen Schulstandorten Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismusschäden, Ein-
bruch und Diebstahl bedarf, die von der Verwaltung unter Einbeziehung der Sc hulen geprüft 
und im Rahmen der vorhandenen Mittel umgesetzt werden. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Aus-
schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung  in einem 2 -jährigen 
Turnus über die Erfahrungen zu berichten, um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfor-
dernis der Fortführung entscheiden und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfah-
rungen mit den installierten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maß-
nahmen an den anderen Standorten. 
5. Der Antrag der CDU A-R/0069/2021 vom 17.09.2021 ist damit erledigt (s. Anlage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2.500  
   2024 ff. 5.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.

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V/0151/2023/1 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaß-
nahme 
100 Sicherungsmaßnahmen für 
Schulen 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2023 50.000  
Einzahlungen   2024 ff 50.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2023 
bis 
2026 
200.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der 
Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ in Höhe von 50.000 Euro für 
2023 wie auch für die Jahre der Finanzplanung veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
In der Ausgangsvorlage hat die Verwaltung vorgeschlagen, am Schulzentrum in Kinderhaus zusätz-
lich eine Videoüberwachung für die Fahrradständeranlage zu installieren, die während der Schulzei-
ten die Überwachung der Fahrradabstellanlage ermöglicht.  
 
Hintergrund waren und sind zahlreiche Fahrraddiebstähle und/oder –beschädigungen. Hierzu hat es 
bereits mehrere Hinweise und Aufforderungen aus den Schulen und auch der Elternschaft gegeben, 
Sicherungsmaßnahmen umzusetzen. 
Wie in der Ausgangsvorlage ausgeführt, ist eine solche Maßnahme erst dann zu rechtfertigen, wenn 
alle anderen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Videoüberwachung entweder nicht wirken 
oder nicht umsetzbar sind, es also keine weiteren Alternativen gibt. 
 
Auf Initiative der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden insbesondere Sicherungsmaßnahmen im 
Bereich der Fahrradständer wiederholt erörtert. Nach einer erneuten Prüfung und Abstimmung mi t 
Vertretung aus der Bezirksvertretung Münster-Nord, aus den Schulen, aus der Elternschaft, des Am-
tes für Schule und Weiterbildung und der Polizei haben sich neue Überlegungen und Anregungen zu 
zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen dieses Bereichs ergeben, welc he weniger starkes Eingriffspo-
tential als eine Videoüberwachung haben und dieser damit vorgehen.  
 
Dazu gehören zunächst die Erhöhung der Einfriedung sowie die Reduzierung der Anzahl der Zugän-
ge. Zusätzlich sollen die Fahrradabstellanlagen so ausgestattet werden, dass Fahrräder mit Ring- und 
Kettenschlössern fest angeschlossen werden können. 
 
Ein Rückschnitt der Begrünung kann zudem die Einsehbarkeit des Bereiches stark verbessern und 
mit der zusätzlichen Installation einer Beleuchtung für die Abendstunden bis 22:00 Uhr ebenfalls die 
Sicherheit an den Fahrradständern erhöhen.

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V/0151/2023/1 
Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, anstelle der in der Ausgangsvorlage genannten Stelle für 
Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Stelle aus dem Kontingent der bei der Stadt Münster eingerichteten 
Stellen auf der Grundlage des § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einzurichten und ganz aktuell 
auch zu besetzen. 
 
Videoüberwachung ist und bleibt die letzte Maßnahme, wenn alles andere nicht hilft. Das zieht sich 
wie ein roter Faden durch die Ausgangsvorlage und ist auch Überzeugung der Verwaltung. Hier hat 
sich herausgestellt, dass es mit dem o. a. beschriebenen Maßnahmenpaket eben doch Möglichkeiten 
gibt unterhalb der Schwelle der Videoüberwachung, die geeignet und auch umsetzbar sind und des-
halb vorrangig in Betracht gezogen werden.  
 
Im Gegensatz zur Frage der Videoüberwachung fallen die o.a. Maßnahmen in den Zuständigkeitsbe-
reich der zuständigen Bezirksvertretung Münster -Nord. Die Verwaltung wird deshalb mit separater 
Vorlage (V/0304/2023) an die BV Nord die Umsetzung der Maßnahmen auf den Weg bringen. 
 
Sowohl die schulischen Gremien der Schulen des Schulzentrums Kinderhaus als auch der Personal-
rat der Stadt Münster haben der Videoüberwachung inzwischen zugestimmt. 
 
Am 12.05.2023 hat im Schulzentrum Hiltrup auf Anregung der Politik ein Austausch der Schulzentren 
mit Politik, Verwaltung und Polizei zur Videoüberwachung an den Schulen stattgefunden. Die anwe-
senden Schulgemeinden aus Hiltrup und Kinderhaus, also Schulleitungen, Elternvertretung und Schü-
lerinnen und Schüler haben die Zustimmung zur Videoüberwachung betont und damit die Bedeutung 
der Videoüberwachung unterstrichen. 
 
Der Einsatz von Videoüberwachung sollte immer erst dann erwogen werden, wenn alle andere Maß-
nahmen keinen hinreichenden Erfolg hatten. Eine eingerichtete Videoüberwachung ist stets daraufhin 
zu überprüfen, ob sie immer noch die letzte mögliche geeignete Maßnahme ist. Gleichzeitig sind aber 
stets auch andere begleitende und präventive Ansätze zu verfolgen, um die Rech tsgutverletzungen 
bestmöglich zu unterbinden. 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 2

Beratungsverlauf (12)

16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2023 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0151/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2023
Erstellt
04.05.2023 10:44