V/0151/2023/1
Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden
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Anlage 2
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2021
RATSANTRAG
Münster, 17. September 2021
Mehr Videoüberwachung an Städtischen Gebäuden
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung prüft eine Ausweitung des Modellversuchs zu mehr Videoüber-
wachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck auf weitere städtische Gebäude,
hier insbesondere auf weitere Schulgebäude.
2. Über das Ergebnis wird dem Rat bis zum Jahresende berichtet.
Begründung:
Der Modellversuch zu mehr Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck
hat zu einem deutlichen Rückgang der Einbrüche, der Schäden durch Vandalismus und
weiterer Straftaten geführt. Es kann daher schon jetzt von einem nachhaltigen Erfolg ge-
sprochen werden. Die Videoüberwachung findet dabei außerhalb der Schulzeiten bzw.
Dienstzeiten des Personals statt.
Vor diesem Hintergrund halten wir eine kurzfristige Ausweitung des Modellversuchs auf
weitere städtische Gebäude, die ebenfalls das Ziel von Einbrüchen, Vandalismus und
weiteren Straftaten sind, für sinnvoll. Zu denken ist hier in erster Linie an weitere
Schulgebäude. Wir verweisen insoweit auf die anliegende aktuelle Liste zu den fest-
gestellten Straftaten an Münsteraner Schulen.
gez. Stefan Weber und Fraktion
Art der Straftat
Jahr Graffiti Vandalismus Brandstiftung Einbruch sonstiges gesamt
bis 08/2021 38 33 2 11 84
2020 76 68 3 26 173
2019 84 65 1 43 1 194
2018 57 46 2 37 6 148
2017 83 58 2 26 2 169
Anlage A
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Anlage A zur V/0151/2023/1 Kurzüberblick In Abänderung der Ausgangsvorlage wird auf die Einrichtung einer Videoüberwachung an den Fahrradständern im Schulzentrum Kinderhaus verzichtet. Mit den stattdessen zu ergreifenden Maßnahmen befasst sich eine Vorlage, die der Bezirksvertretung Münster-Nord zur Entscheidung vorgelegt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit, sozialer Balance in der Stadtgesellschaft und einem höheren Sicherheitsempfinden Das Teilziel lautet: „Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus“. Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Durch die Installation von Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck sind die Strafta- ten in den Außenbereichen deutlich zurückgegangen und der Schutz städtischen Eigentums vor Sachbeschädigungen konnte damit verbessert werden. Durch eine Installation von Videokameras am Schulzentrum Kinderhaus gibt es auch hier einen verbesserten Schutz vor Sachbeschädigun- gen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu un- terhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die beschriebene Installation der Videokameras an den beiden Schulzentren in Wolbeck und Hiltrup dient zur Verhinderung von Straftaten und den damit verbundenen größeren Schäden, dadurch können die Reparaturarbeiten und -kosten verringert werden.
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0151/2023/1 V/0151/2023/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sicherungsmaßnahmen an städtischen Schulgebäuden hier: Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck Installation einer Videoüberwachung am Schulzentrum Kinderhaus Beratungsfolge 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.05.2023 Sportausschuss Vorberatung 25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.05.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 06.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.06.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.06.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht über das Pilotprojekt der Videoüberwachung an den Schul- zentren in Hiltrup und Wolbeck zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt, 2.1. die Videoüberwachung an den beiden Schulzentren Hiltrup und Wolbeck wird fortgesetzt; 2.2. am Schulzentrum Kinderhaus wird eine neue Videoüberwachung, vorbehaltlich der Zu- stimmung der Schulkonferenzen und der Lehrerräte der jeweils beteiligten Schulen so- wie des städtischen Personalrates, eingeführt; Amt für Schule und Weiterbildung 15.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Wendholt Telefon: 492-4019 Wendholt@stadt- muenster.de - 2 - V/0151/2023/1 2.3. am Schulzentrum Kinderhaus wird der Außenbereich der beiden weiterführenden Schu- len analog zum Pilotprojekt an den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck außerhalb der Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen. 2.4. zusätzlich wird der Bereich der Fahrradständer (s. Lageplan Anlage 1), welcher auch von Schülerinnen und Schülern (SuS) der Grund schule am Kinderbach genutzt wird, während der Schulzeiten in die Videoüberwachung aufgenommen; 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1. sowohl die schulischen Gremien der Schulen des Schulzentrums Kinderhaus als auch der Personalrat der Stadt Münster der Maßnahme zugestimmt haben; 3.2. die Verwaltung für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für den Bereich der Fahrrad- ständer am Schulzentrum Kinderhaus eine separate Vorlage für die Bezirksvertretung Münster-Nord erstellen wird; 3.3. am Standort Melanchthonschule die Wirksamkeit e iner über Bewegungsmelder gesteuerten verbesserten Ausleuchtung der Außenflächen überprüft wird; 3.4. es auch an anderen Schulstandorten Maßnahmen zum Schutz vor Vandalismusschäden, Ein- bruch und Diebstahl bedarf, die von der Verwaltung unter Einbeziehung der Sc hulen geprüft und im Rahmen der vorhandenen Mittel umgesetzt werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie dem Aus- schuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung in einem 2 -jährigen Turnus über die Erfahrungen zu berichten, um auf dieser Grundlage regelmäßig über das Erfor- dernis der Fortführung entscheiden und ggf. nachsteuern zu können. Dies betrifft sowohl die Erfah- rungen mit den installierten Videoüberwachungen wie auch die Wirksamkeit der getroffenen Maß- nahmen an den anderen Standorten. 5. Der Antrag der CDU A-R/0069/2021 vom 17.09.2021 ist damit erledigt (s. Anlage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2.500 2024 ff. 5.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. - 3 - V/0151/2023/1 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 100 Sicherungsmaßnahmen für Schulen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023 50.000 Einzahlungen 2024 ff 50.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 2023 bis 2026 200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Investitionsmaßnahme 0100 „Sicherungsmaßnahmen Schulgebäude“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 wie auch für die Jahre der Finanzplanung veranschlagt. Begründung: In der Ausgangsvorlage hat die Verwaltung vorgeschlagen, am Schulzentrum in Kinderhaus zusätz- lich eine Videoüberwachung für die Fahrradständeranlage zu installieren, die während der Schulzei- ten die Überwachung der Fahrradabstellanlage ermöglicht. Hintergrund waren und sind zahlreiche Fahrraddiebstähle und/oder –beschädigungen. Hierzu hat es bereits mehrere Hinweise und Aufforderungen aus den Schulen und auch der Elternschaft gegeben, Sicherungsmaßnahmen umzusetzen. Wie in der Ausgangsvorlage ausgeführt, ist eine solche Maßnahme erst dann zu rechtfertigen, wenn alle anderen Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Videoüberwachung entweder nicht wirken oder nicht umsetzbar sind, es also keine weiteren Alternativen gibt. Auf Initiative der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden insbesondere Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Fahrradständer wiederholt erörtert. Nach einer erneuten Prüfung und Abstimmung mi t Vertretung aus der Bezirksvertretung Münster-Nord, aus den Schulen, aus der Elternschaft, des Am- tes für Schule und Weiterbildung und der Polizei haben sich neue Überlegungen und Anregungen zu zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen dieses Bereichs ergeben, welc he weniger starkes Eingriffspo- tential als eine Videoüberwachung haben und dieser damit vorgehen. Dazu gehören zunächst die Erhöhung der Einfriedung sowie die Reduzierung der Anzahl der Zugän- ge. Zusätzlich sollen die Fahrradabstellanlagen so ausgestattet werden, dass Fahrräder mit Ring- und Kettenschlössern fest angeschlossen werden können. Ein Rückschnitt der Begrünung kann zudem die Einsehbarkeit des Bereiches stark verbessern und mit der zusätzlichen Installation einer Beleuchtung für die Abendstunden bis 22:00 Uhr ebenfalls die Sicherheit an den Fahrradständern erhöhen. - 4 - V/0151/2023/1 Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, anstelle der in der Ausgangsvorlage genannten Stelle für Arbeitsgelegenheiten (AGH) eine Stelle aus dem Kontingent der bei der Stadt Münster eingerichteten Stellen auf der Grundlage des § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einzurichten und ganz aktuell auch zu besetzen. Videoüberwachung ist und bleibt die letzte Maßnahme, wenn alles andere nicht hilft. Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Ausgangsvorlage und ist auch Überzeugung der Verwaltung. Hier hat sich herausgestellt, dass es mit dem o. a. beschriebenen Maßnahmenpaket eben doch Möglichkeiten gibt unterhalb der Schwelle der Videoüberwachung, die geeignet und auch umsetzbar sind und des- halb vorrangig in Betracht gezogen werden. Im Gegensatz zur Frage der Videoüberwachung fallen die o.a. Maßnahmen in den Zuständigkeitsbe- reich der zuständigen Bezirksvertretung Münster -Nord. Die Verwaltung wird deshalb mit separater Vorlage (V/0304/2023) an die BV Nord die Umsetzung der Maßnahmen auf den Weg bringen. Sowohl die schulischen Gremien der Schulen des Schulzentrums Kinderhaus als auch der Personal- rat der Stadt Münster haben der Videoüberwachung inzwischen zugestimmt. Am 12.05.2023 hat im Schulzentrum Hiltrup auf Anregung der Politik ein Austausch der Schulzentren mit Politik, Verwaltung und Polizei zur Videoüberwachung an den Schulen stattgefunden. Die anwe- senden Schulgemeinden aus Hiltrup und Kinderhaus, also Schulleitungen, Elternvertretung und Schü- lerinnen und Schüler haben die Zustimmung zur Videoüberwachung betont und damit die Bedeutung der Videoüberwachung unterstrichen. Der Einsatz von Videoüberwachung sollte immer erst dann erwogen werden, wenn alle andere Maß- nahmen keinen hinreichenden Erfolg hatten. Eine eingerichtete Videoüberwachung ist stets daraufhin zu überprüfen, ob sie immer noch die letzte mögliche geeignete Maßnahme ist. Gleichzeitig sind aber stets auch andere begleitende und präventive Ansätze zu verfolgen, um die Rech tsgutverletzungen bestmöglich zu unterbinden. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 2
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0151/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 10:44