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V/0517/2008

Aktuelle Haushaltsentwicklung 2008

Vorlagen 09.06.2008

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Berichtsvorlage

5944 Zeichen

V/0517/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2008 
Perspektiven für den Haushaltsplan 2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
18.06.2008 Hauptausschuss Bericht
18.06.2008 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Haushaltsentwicklung 2008  
Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2008 entwickelt sich  in den meisten Haushaltspositio-
nen wie geplant. Doch in einzelnen Bereichen zeichnen sich zum Teil erhebliche Abweichungen 
vom ursprünglichen Haushaltsansatz ab, die im Folgenden dargestellt werden:  
 
Gewerbesteuer
 
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 230 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt-
nissen und aufgrund von verschiedenen einmaligen (bzw. auch zukünftig wirkenden) Effekten 
kann zum Jahresende voraussichtlich eine Einnahme von rd. 260 Mio. € realisiert werden. Damit 
tritt eine Haushaltsentlastung von rd. 30 Mio. € ein.  
 
Die Prognose der Gewerbesteuer zeichnet sich zunehmend schwieriger aus, da die Volatilitäten 
in einzelnen Jahren erheblich zugenommen haben. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass 
die Einnahmeverbesserungen im Wesentlichen Einnahmen für das Haushaltsjahr 2007 betreffen. 
Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform, die ab 01.01.2008 in Kraft getreten ist, bleibt je-
doch festzustellen, dass die Gewerbesteuern im Jahr 2009 auf die neue Basis von 250 Mio. € 
sinken und in den Folgejahren dann stufenweise leicht ansteigen.  
 
Personalaufwendungen
 
Aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst kommt es nach Bekanntwerden des end-
gültigen Ergebnisses zur Anpassung um 2,1 Mio. €. 
 
Gewerbesteuerumlage 
Aufgrund der um 30 Mio. € erhöhten Einnahme bei der Gewerbesteuer muss die Gewerbesteu-
erumlage um rd. 2,0 Mio. € entsprechend haushaltsbelastend erhöht werden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0517/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.06.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0517/2008 
 
Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit 
Aufgrund des höheren Gewerbesteuerergebnisses ergibt sich eine höhere Finanzierungsbeteili-
gung beim Fonds Dt. Einheit um rd. 2,4 Mio. €. 
 
Soziales und Jugend
 
Überprüft wurden auch die Bereiche Soziales  und Jugend. Hier sind bislang keine größeren Ver-
änderungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennbar.  
 
 
Die einzelnen Veränderungen stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: 
 
Ergebnisplan
 
 
 Belastung in Mio. € Entlastung in Mio. € 
Gewerbesteuer    30,0 
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen     1,0 
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen     1,0 
Gewerbesteuerumlage  - 2,0  
Fonds Deutscher Einheit  - 2,4    0,0 
Personalaufwendungen  - 2,1    0,0 
Summe Be-, Entlastung  - 6,5  + 32,0 
Saldo  - 25,5 ( +  0,3 kleinere Anpassungen) 
 
Im Ergebnisplan ergibt sich somit eine Verbesserung von 25,8 Mio. € gegenüber dem beschlos-
senen Haushalt. Die Folge davon ist, dass die Ausgleichsrücklage von 139, 6 Mio. € um diesen 
Betrag weniger in 2008 in Anspruch genommen werden muss. 
 
 
2. Haushaltsplan 2009
 
Als Anlage 1 ist ein erster Entwurf eines Eckwertepapiers 2009 für den Ergebnisplan des NKF-
Haushalts beigefügt. Dieses Papier weist nach dem Stand 10.06.2008 für das Haushaltsjahr 
2009 ein Defizit von 54,2 Mio. € aus.  
 
Basis für die Eckwerte 2009 und Folgejahre sind di e Ansätze der mit dem Haushaltsplan 2008 
beschlossenen Finanzplanung für die Jahre 2009 – 2011 ergänzt um bereits jetzt erkennbare 
notwendige Ansatzkorrekturen. Zusätzlich zu dem Zahlenmaterial werden in der Anlage 2 Erläu-
terungen zur Zusammensetzung der jeweiligen Haushaltseckwertepositionen gegeben, um Be-
grifflichkeiten aus der neuen NKF-Systematik zu verfestigen. 
 
Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge 
die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt 
(§ 75 Gemeindeordnung NW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan 
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Höhe der Ausgleichs-
rücklage, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist, ist gesetzlich 
begrenzt. Berechnungsgrundlage sind die Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der 
letzten drei Jahre vor der Umstellung auf das NKF. Bezogen auf die vorläufige Eröffnungsbilanz 
der Stadt Münster nach dem Stand vom 01.01.2008 beträgt die Ausgleichsrücklage rd. 
139,6 Mio. €.

3 
V/0517/2008 
 
Das vorgelegte Eckwertepapier mit dem Stand 10.06.2008 weist für das Jahr 2009 sowie die 
Folgejahre folgende Defizite aus: 
 
 2009: - 54,2 Mio. € 
 2010: - 46,3 Mio. € 
 2011: - 31,2 Mio. € 
 2012: - 27,5 Mio. €
 
 Summe: - 159,2 Mio. €  
 
Diese Defizite führen dazu, dass die Ausgleichsrücklage bereits in 2011 verbraucht sein wird, so 
dass von da an die engen Regelungen und Fristen des § 76 (2) Nr. 2 GO NW für den Zwang der 
Gemeinde für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gelten.  
 
Das vorhandene Eigenkapital der Stadt Münster reicht demnach für einen Haushaltsaus-
gleich bis 2012 ohne ein Haushaltssicherungskonzept. Gleichwohl sind diese Ausgleichsrech-
nungen risikobehaftet, so dass eine geringe Verschlechterung die Aufstellung eines Haushalts-
sicherungskonzeptes erforderlich macht. 
 
Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und die zeitlich und in der Höhe begrenzte Inan-
spruchnahme der Allgemeinen Rücklage (siehe Anlage 3)  macht deutlich, dass zur Abwehr 
eines Haushaltssicherungskonzeptes die Einhaltung einer stringenten Haushaltspolitik in den 
kommenden Jahren zwingend erforderlich wird. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage 1: Ergebnisplan-Eckwertepapier 2009 
Anlage 2: Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2009 
Anlage 3: Entwicklung der Ausgleichsrücklage / Überprüfung des Schwellenwertes nach 
§ 76 (2) GO NW

517_Anl1.xls

12030 Zeichen

Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls 
Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 
lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio  €) 
01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 413,4 443,5 30,1 413,6 434,4 20,8 422,1 446,4 24,3 431,1 463,4 32,3 0,0 471,6 471,6 
4000/4001 Grundsteuer 43,9 43,9 0,0 44,4 43,9 -0,5 44,9 44,4 -0,5 45,4 44 ,9 -0,5 0,0 45,4 45,4 
400200 Gewerbesteuer 230,0 260,0 30,0 230,0 250,0 20,0 235,0 255,0 20,0 235,0 260,0 25,0 0,0 265,0 265,0 
401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1601 02 1 04,5 104,5 0,0 104,5 106,0 1,5 107,0 112,0 5,0 110, 0 118,0 8,0 0,0 125,0 125,0 
401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1601 02 21,0  21,0 0,0 21,5 21,5 0,0 22,0 22,0 0,0 22,5 22,5 0,0  0,0 23,0 23,0 
404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 1601 02 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8  0,0 0,0 9,8 9,8 
404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 1601 02 1,3 1,3 0,0 1,3 1,3 0,0 1,3 1,3 0,0 1,3 1, 3 0,0 0,0 1,3 1,3 
40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 3,0 3,0 0,0 2,1 1,9 -0,2 2,1 1,9 -0,2 7,1 6,9 -0,2 0,0 2,1 2,1 
02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 55,3 55,3 -0,0 66,4 56,4 -10,0 57,6 57,6 0,0 57,5 5 9,5 2,0 0,0 59,8 59,8 
410000 Schlüsselzuweisungen 1601 02 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0 -10,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2 ,0 2,0 0,0 5,0 5,0 
415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 22,4 22,4 -0,0 22,6 22,6 0,0 22,7 22,7 0,0 22,9 22, 9 0,0 0,0 22,9 22,9 
416000 Allgemeine Umlagen vom Land 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 
 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 32,9 32,9 0,0 33,8 33,8 0,0 34,9 34,9 0,0 34,6 34,6  0,0 0,0 31,9 31,9 
03 42 Sonstige Transfererträge 7,4 7,4 0,0 6,8 6,8 0,0 6,7 6,8 0,1 6,7 6,6 -0,1 0, 0 6,6 6,6 
420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe 3,4 3,4 0,0 2,8 2,8 0,0 2,7 2,8 0,1 2,7 2,6 -0,1 0, 0 2,6 2,6 
420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 -0,0 0, 0 4,0 4,0 
42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 -0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 0,0 0,0 
04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 98,6 98,6 -0,0 99,1 99,0 -0,1 99,6 99,6 0,0 100,1 1 00,2 0,1 0,0 100,5 100,5 
430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 23,6 23,6 0,0 23,7 23,6 -0,1 23,8 23,8 0,0 23,9 23, 9 -0,0 0,0 23,9 23,9 
433 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 54,2 54,2 -0,0 54,4 54,4 0,0 54,6 54,6 0,0 54,8  54,8 0,0 0,0 54,8 54,8 
436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Gebühren 20,8 20,8 -0,0 21,0 21,0 0,0 21,2 21,2 0 ,0 21,5 21,5 0,0 0,0 21,8 21,8 
43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 
05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 19,4 19,4 -0,0 19,3 19,3 0,0 19,9 19,9 0,0 20,1 20, 1 0,0 0,0 20,0 20,0 
442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,3 9,3 -0,0 8,8 8,8 0,0 9,3 9,3 0,0 9,4 9,4 0 ,0 0,0 9,4 9,4 
440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10,1 10,1 0,0 10,5 10,5 0,0 10,6 10,6 0,0 10,7 10,7  0,0 0,0 10,6 10,6 
06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 29,6 29,6 0,0 29,0 29,2 0,2 28,3 29,1 0,8 28,0 28,8  0,8 0,0 28,8 28,8 
447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 12,9 12,9 -0,0 12,4 12,6 0,2 11,8 12,6 0,8 11,8 12, 6 0,8 0,0 12,6 12,6 
445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16,7 16,7 -0,0 16,6 16,6 0,0 16,5 16,5 0,0 16,2 16, 2 0,0 0,0 16,2 16,2 
07 45 Sonstige ordentliche Erträge 38,4 39,4 1,0 34,0 33,8 -0,2 33,9 33,7 -0,2 33,7 33 ,5 -0,2 0,0 28,4 28,4 
451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 4,0 1,0 3,0 2,8 -0,2 3,0 2,8 -0,2 3,0 2,8 -0,2 0,0 2,8 2,8 
451500 Konzessionsabgaben 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2  0,0 0,0 17,2 17,2 
453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 6,7 6,7 0,0 2,4 2,4 0,0 2,3 2,3 0,0 2,1 2,1 0,0 0,0  2,1 2,1 
45xxxx sonstige ordentliche Erträge 11,5 11,5 0,0 11,4 11,4 0,0 11,4 11,4 0,0 11,4 11,4  0,0 0,0 6,3 6,3 
08 47 Aktivierte Eigenleistungen 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,0 0,7 0,7 
09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
10 Ordentliche Erträge 662,9 693,9 31,0 668,8 679,6 10,7 668,7 693,7 25,0 677,8 712,7 35,0 0,0 716,4 716,4 
Plan 2010 Plan 2011 
Anlage 1 
Plan 2012 
Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) 
Zeile 
im 
Ergeb.- 
plan 
Sach- 
konto Bezeichnung Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2008 Plan 2009 
Eckw09-Erg. VV 10-06-08-1 Seite 1

Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls 
Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 
lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio  €) 
Plan 2010 Plan 2011 
Anlage 1 
Plan 2012 
Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) 
Zeile 
im 
Ergeb.- 
plan 
Sach- 
konto Bezeichnung Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2008 Plan 2009 
11 50 Personalaufwendungen 174,3 176,4 2,1 174,0 180,0 6,0 174,5 182,7 8,2 176 ,2 185,0 8,8 0,0 189,4 189,4 
50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,8 162,9 2,1 160,7 166,7 6,0 161,1 169,3 8,2 162 ,7 171,5 8,8 0,0 175,9 175,9 
504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftigte 12,8 12,8 0,0 12,6 12,6 0,0 12,6 12,6 0,0 12,7 12,7  0,0 0,0 12,7 12,7 
506xxx sonstige Personalaufwendungen 0,7 0,7 0,0 0,8 0,7 -0,1 0,8 0,8 0,0 0,8 0,8 0,0 0, 0 0,8 0,8 
12 51 Versorgungsaufwendungen 13,9 13,9 0,0 14,0 14,4 0,4 14,2 14,2 0,0 14,3 14,3 0,0 0,0 14,4 14,4 
13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 104, 0 103,9 -0,1 104,1 107,7 3,6 102,8 105,2 2,5 103,7 105,2 1,5 0,0 105,9 105,9 
522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 01 12 12,2 12,2 0,0 11,7 11,7 0,0 11,6 10,6 -1,0 11, 6 10,6 -1,0 0,0 10,8 10,8 
522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundstücke) 01 12 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 2,8 12,8 0,0 13,4 15,4 2,0 13,1 15,1 2,0 13,2 15,2 2,0 0,0 15,2 15,2 
521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11, 
01 12 20,5 20,5 0,0 20,5 22,0 1,5 20,6 22,0 1,4 20,6 21,0  0,4 0,0 21,0 21,0 
522000                              
522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 2,5 2,5 0,0 2,4 2,5 0,1 2,4 2,5 0,1 2,4 2,5 0,1 0,0 2,5 2,5  
524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 7,3 7,3 0,0 7,8 7,7 -0,1 8,1 8,1 0,0 8,6 8,6 0 ,0 0,0 9,1 9,1 
524200 IT-Dienstleitungen 10,5 10,5 0,0 10,3 10,4 0,1 10,0 10,1 0,1 10,0 10,1  0,1 0,0 10,1 10,1 
52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 38,1 38,1 0,0 38,0 38,0 0,0 36,8 36,8 0,0 37 ,2 37,2 0,0 0,0 37,2 37,2 
14 57 Bilanzielle Abschreibungen 73,9 74,0 0,1 74,1 73,0 -1,1 74,3 73,1 -1,1 75,0 72 ,8 -2,1 0,0 72,8 72,8 
 573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,6 17,6 0,0 17,6 16,5 -1,1 17,6 16,5 -1,1 17,6 15 ,5 -2,1 0,0 15,5 15,5 
574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 45,3 45,3 0,0 45,8 45,8 0,0 46,2 46,2 0,0 46,8 46,8  0,0 0,0 46,8 46,8 
57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 11,1 11,1 0,0 10,7 10,7 0,0 10,4 10,4 0,0 10,5 10,5  0,0 0,0 10,5 10,5 
15 53 Transferaufwendungen 293,4 297,5 4,1 290,8 296,3 5,5 297,8 302,6 4,7 299 ,1 304,4 5,4 0,0 299,9 299,9 
530500 Zuwendung an Beteiligungen 6,9 6,7 -0,2 7,6 7,6 0,0 7,6 7,6 0,0 7,6 7,6 0,0 0, 0 7,6 7,6 
530500 Zuwendungen an MM 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 0,0  2,6 2,6 
530xxx übrige Zuwendungen ohne Jugendhilfe (PB 06) 16,4 16,4 -0,0 11,9 11,9 0,0 7,9 7,9 -0,0 7,8 7,8 - 0,0 0,0 7,8 7,8 
532 Sozialhilfe 93,3 93,3 -0,0 91,7 91,0 -0,7 89,8 91,4 1,6 89,9 91 ,6 1,7 0,0 91,9 91,9 
530800 + 
532 Jugendhilfe 0601 - 
0605 81,6 81,6 -0,0 85,8 85,8 0,0 89,9 89,9 0,0 90,1 90, 1 -0,0 0,0 90,1 90,1 
533000 Gewerbesteuerumlage 15,7 17,7 2,0 16,7 18,2 1,5 18,7 20,3 1,6 19,1 20,7  1,6 0,0 21,1 21,1 
533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 18,3 20,7 2,4 18,3 19,9 1,6 18,2 19,7 1,5 18,5 20,1  1,6 0,0 20,5 20,5 
535100 Landschaftsumlage 1601 55,2 55,2 0,0 50,0 53,0 3,0 53,5 53,5 0,0 54,0 54,5 0,5 0,0 55,0 55,0 
539000 Krankenhausumlage 0701 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0  0,0 3,1 3,1 
53xxxx sonstige Transferaufwendungen 0,2 0,2 -0,0 3,2 3,2 0,0 6,6 6,6 0,0 6,3 6,3 0,0 0, 0 0,2 0,2 
16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 44,1 43,1 -1,0 41,0 41,2 0,2 39,4 39,9 0,5 39,0 39, 7 0,6 0,0 38,4 38,4 
5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,4 9,4 -0,0 9,8 10,0 0,2 9,8 10,3 0,5 9,8 10, 5 0,7 0,0 10,5 10,5 
5430-5431 Versicherungen 4,0 4,0 0,0 3,9 3,9 0,0 3,9 3,9 0,0 3,9 3,9 -0,0 0, 0 3,9 3,9 
549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 4,2 3,2 -1,0 1,2 1,2 0,0 1,2 1,2 0,0 1,2 1,2 0,0 0, 0 1,2 1,2 
54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 26,5 26,5 -0,0 26,1 26,1 0,0 24,5 24,5 0,0 24,1 24, 1 0,0 0,0 22,8 22,8 
17 Ordentliche Aufwendungen 703,6 708,8 5,2 698,0 712,6 14,5 702,9 717,8 14,9 7 07,2 721,4 14,2 0,0 720,8 720,8 
Eckw09-Erg. VV 10-06-08-1 Seite 2

Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls 
Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 
lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz lt. beschl. 
Erg.Pl. 08 
Beratung 
VV 
10-06-08 
Differenz 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio  €) 
Plan 2010 Plan 2011 
Anlage 1 
Plan 2012 
Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) 
Zeile 
im 
Ergeb.- 
plan 
Sach- 
konto Bezeichnung Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2008 Plan 2009 
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit                               
(= Zeilen 10 und 17) -40,7 -14,9 25,8 -29,2 -33,0 -3,8 -34,2 -24,1 10,1 -29,4 -8,6 20,8 0,0 -4,5 -4,5 
19 46 Finanzerträge 11,8 11,8 -0,0 11,0 11,0 0,0 10,4 10,4 -0,0 10,0 10 ,0 0,0 0,0 9,6 9,6 
461000 Gewinnanteile 9,9 9,9 0,0 9,2 9,2 0,0 8,6 8,6 -0,0 8,2 8,2 0,0 0, 0 7,9 7,9 
46xxxx sonstige Finanzerträge 1,9 1,9 -0,0 1,8 1,8 0,0 1,8 1,8 0,0 1,8 1,8 0,0 0, 0 1,7 1,7 
20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32,1 32,1 -0,0 32,2 32,2 0,0 32,6 32,6 -0,0 32,6 32 ,6 0,0 0,0 32,6 32,6 
? 550 Zinsen 32,1 32,1 0,0 32,2 32,2 0,0 32,6 32,6 0,0 32,6 32,6  0,0 0,0 32,6 32,6 
55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 
21 Finanzergebnis                                                                              
(= Zeilen 19 und 20) -20,3 -20,3 0,0 -21,2 -21,2 0,0 -22,2 -22,2 -0,0 -2 2,6 -22,6 0,0 0,0 -23,0 -23,0 
0,0 0,0 0,0 0,0 
22 Ordentliches Ergebnis                                                               
(= Zeilen 18 und 21) -61,0 -35,2 25,8 -50,4 -54,2 -3,8 -56,4 -46,3 10,1 -52,0 -31,2 20,8 0,0 -27,5 -27,5 
23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 
24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
25 Außerordentliches Ergebnis                                                      
(= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  0,0 0,0 
26 Jahresergebnis                                                                                                            
(= Zeilen 22 und 25) -61,0 -35,2 25,8 -50,4 -54,2 -3,8 -56,4 -46,3 10,1 -52,0 -31,2 20,8 0,0 -27,5 -27,5 
Eckw09-Erg. VV 10-06-08-1 Seite 3

517_Anl3

895 Zeichen

Anlage 3 zur Ratsvorlage 517-08 
20.10.0010 10.06.2008 
Herr Uken 2012 
Stand: 10.06.2008 
Stand/ 
geplante 
Entnahmen 
Allgemeine 
Rücklage 
Ausgleichs- 
rücklage 
voraus- 
sichtliches 
Defizit 
Schwellenwert 
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 
geplante 
Rücklagen- 
entnahmen 
%-Satz der 
Allgemeine 
Rücklage 
Unter- bzw. 
Überschreitung 
des Schwellen- 
wertes 
5,0% 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 660,0 139,6 35,2 
Entnahme 2008 0 35,2 33,0 0,0 0,0 -33,0 
660 104,4 
01.01.2009 660,0 104,4 54,2 
Entnahme 2009 0 54,2 33,0 0,0 0,0 -33,0 
660 50,2 
01.01.2010 660,0 50,2 46,3 
Entnahme 2010 0 46,3 33,0 0,0 0,0 -33,0 
660 3,9 
01.01.2011 660,0 3,9 31,2 
Entnahme 2011 27,3 3,9 33,0 27,3 4,1 -5,7 
632,7 0,0 
01.01.2012 632,7 0,0 27,5 
Entnahme 2012 27,5 0,0 31,6 27,5 4,3 -4,1 
605,2 0,0 
Nachrichtlich 
Überprüfung des Schwellenwertes § 76 (1) Nr. 2 GO NW-Stand 10-06-2008.xls

517_Anl2

17830 Zeichen

Anlage 2 
 
Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes  
  
 
 
0. Grundsätzliches: 
 
 
  
Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Damit verändert sich ab 2008 
der bisherige Aufbau des Haushalts-Eckwertepapiers.  Basis für die Struktur 
des neuen Eckwertepapiers nach NKF-Gesichtspunkten i st der Aufbau des 
Ergebnisplanes der Stadt Münster , der sich wiederum an den Vorgaben und 
dem verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. 
 
Dieses Eckwertepapier, das vom Grund
satz her die einzelnen Zeilen des 
Ergebnisplanes abbildet, wird  dabei um Unterpunkte ergänzt, die die 
bisherigen  kameralen Eckwerte und die neuen, nach NKF-Gesichtspunkten 
erforderlichen neuen Eckwerte darstellen,   und zwar geordnet nach den 
Zuordnungen des NKF. 
 
Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 
für alle Bereiche der Verwaltung 
der Stadt Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über 
Erträge und Aufwendungen das Ressourcenaufkommen un d den  
Ressourcenverbrauch sowie den tatsächlichen Werteverzehr über 
Abschreibungen vollständig abzubilden.  
 
Wenn auch mit dem neuen Haushaltseckwertpapier die nach kameralen 
Gesichtpunkten vorgenommenen alten Begrifflichkeiten wie z.B. „Vorabdotierte 
Einnahmen  und Ausgaben“, „Vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben“ und 
„Freies Budget“ nicht mehr zu finden sind, werden z um Großteil die 
altbekannten und auch weiterhin steuerungsrelevanten Haushaltseckwerte auf 
der Ertragseite und Aufwandseite wieder zu finden s ein. Zusätzlich wu rden 
neue, unter NKF- Gesichtspunkten wesentliche, den Ausgleich des 
Haushaltsplanes beeinflussende Haushaltseckwerte aufgenommen.  
 
Wie bisher sollen die Haushaltseckwerte nicht nur f ür das aktuelle 
Haushaltsjahr, sondern auch für den Finanzplanungsz eitraum der drei 
folgenden Jahre  entwickelt und dargestellt werden.  
 
Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Handreichungen zum NKF in 
NW für die Kommunen unter Berücksichtigung der müns terspezifischen 
Gegebenheiten im Einzelnen wie folgt erläutert:

2  
1. Erträge  
 
 
 
 
 
 
Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“
 
 
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO 
(Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinau s werden hier die 
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindean teil an der 
Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteue r) und sonstige 
Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer, gebucht. 
 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. 
 
Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“
 
 
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen 
vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgek ehrt, die nicht 
ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen  geleistet werden, z. B. 
Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Lan d, sonstige 
allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Z wecke. Auch Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. 
 
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne 
Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zu r Deckung des Fi- 
nanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden. 
 
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“
 
 
Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen 
keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenüber steht, soweit es sich 
nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind d er Ersatz von sozialen 
Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gem einde ersetzt bekommt. 
Aber auch Schuldendiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen.  
 
Sonstige Transfererträge 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Transfererträgen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren 
aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen u nd Amtshandlungen, 
z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfas st. Auch 
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben 
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen un d Anlagen und für die 
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen  
der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Son derposten für den 
Gebührenausgleich fallen hierunter.

3  
 
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen 
Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zu vor nicht besonders  
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 05  „Privatrechtliche Leistungsentgelte“
 
 
Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW 
auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn d iesen ein privates 
Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf,  Miete und Pachten, 
Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszu weisen. Aber auch Erträge 
aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. 
  
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 06  „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
 
 
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der 
Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstle istungen für eine 
andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet 
werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. 
Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und 
ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll od er nur teilweise deckt. 
Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet 
wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal erm ittelt und in Rechnung 
gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumla ge. Dazu zählen jedoch 
nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allg emeinen Finanzierung 
ihres Haushalts erhoben werden. 
 
Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und 
Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt 
wurden. 
 
Zu Zeile 07  „Sonstige ordentliche Erträge“
 
 
Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den 
anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ord nungsrechtliche Erträge 
(Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträg e aus der 
Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträge n, Verzinsung der 
Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch 
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über 
Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten gehören 
dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 
sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. 
 
Sonstige ordentliche Erträge 
 
 
Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden.

4  
Zu Zeile 08  „Aktivierte Eigenleistungen“ 
 
Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Verm ögensgegenstände, so 
stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist 
die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Herstellung von 
Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach 
§ 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Materialauf wand und Personal- 
aufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw.  
 
Zu Zeile 09  „Bestandsveränderungen“
 
 
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich 
zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der h ier auszuweisen ist. 
Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum 
Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich a us Mengen- und/oder 
Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ 
durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. 
 
Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt .  
 
 
2.   Aufwendungen 
 
 
  
Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich 
Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen 
beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Brutto beträge einschließlich 
der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträ ge. Die jährlichen 
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen auch zu 
dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die 
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.  
 
Sonstige Personalaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“
 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige 
der ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwe ndungen nicht bereits 
durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwen- 
dungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihi lfen, zu berücksichtigen. 
Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen, 
soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert 
haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, d ie zur Berechnung der 
Rückstellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umlagezahlungen an 
Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilw eise Aufwendungen 
sein. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstich- 
tag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, als es dem Barwert der noch 
in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. 
 
Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“

5  
 
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln 
(„Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich 
zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für E nergie, Wasser, 
Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, 
Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des An lagevermögens, aber 
auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Ver waltungs- und 
Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die 
Schülerbeförderung oder für Lernmittel. 
 
Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für  Sach- und 
Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvo r nicht besonders 
aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“
 
 
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung vo n beweglichen Ver- 
mögensgegenständen des Anlagevermögens entsteht, wi rd über die Ab- 
schreibung erfasst. Sie sind während der Nutzungsda uer des angeschafften 
oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier 
auszuweisen. Auch die Sofortabschreibungen geringwe rtiger Vermögensge- 
genstände sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. 
 
 Sonstige bilanzielle Abschreibungen  
 
Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“
 
 
Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von 
der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde  dadurch einen 
Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. S ie beruhen i.d.R. auf 
einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. 
Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transfer leistungen dar und sind 
von der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisre chnung zu erfassen 
(Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen 
an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch daf ür sind Leistungen der 
Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeits suchende, Leistungen an 
Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leis tungen an Asylbewer- 
ber sowie sonstige soziale Leistungen.  Aber auch H ilfen der Gemeinde an 
Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Als Tr ansferaufwendungen 
werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau fende Zwecke, 
Schuldendiensthilfen u.a., erfasst.  Die Steuerpfli chten der Gemeinde sind 
hierunter nicht zu erfassen. 
 
Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen bestimmen Aufgabenbe- 
reich zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gez ahlt werden, aber 
auch Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunal e Zusammen- 
schlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. 
 
  
 
Sonstige Transferaufwendungen

6  
Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht 
den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnli chen Aufwendungen 
oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die 
sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbil- 
dung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleic hsabgabe nach dem 
Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die 
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Auf- 
wendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verlust e aus Finanzeinlagen 
und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere Finanz auszahlungen, be- 
triebliche Steueraufwendungen und andere sonstigen ordentliche Aufwendun- 
gen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch  die Aufwendungen für 
die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst.  
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen darge- 
stellt .  
 
Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“
 
 
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wei st die Ertragskraft aus, 
die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde e rgibt. Es umfasst alle 
regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge und ist aus dem Saldo der 
ordentlichen Erträge (Zeile 10) und ordentlichen Au fwendungen (Zeile 17) zu 
ermitteln. 
 
Zu Zeile 19 „Finanzerträge“
 
 
Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehe n, aber auch Dividen- 
den oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Betei ligungen sowie andere 
zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu erfassen. Hierunter fallen auch die 
Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeld- 
zinsen. 
 
Sonstige Finanzerträge 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, 
die keine Gewinnanteile beinhalten. 
 
Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ 
 
Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inan- 
spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Fi nanzaufwendungen 
auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen A ufwendungen für den 
Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren.  
 
Sonstige Finanzaufwendungen

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Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendung en betragsmäßig dar- 
gestellt, die keine Zinsen beinhalten. 
 
Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“
 
 
Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und 
sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapi- 
tal durch Zinsaufwendungen das Jahresergebnis beeinflusst. 
 
Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“
 
 
Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der 
laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). 
Es stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar.  
 
 
Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Auf- 
wendungen“ 
 
Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ 
sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleit et und beinhalten 
Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig- 
keit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle er fasst, die ungewöhnlich in 
der Art, selten im vorkommen und von einiger materi eller Bedeutung sind. 
Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. 
 
Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“
 
 
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der S aldierung der außeror- 
dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwieweit 
seltene und ungewöhnliche Vorgänge im Haushaltsjahr  aufgetreten sind, die 
von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.  Es wird damit deutlich, in 
welchem Umfang ungewöhnliche Vorgänge das Jahresergebnis beeinflussen. 
 
Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“
 
 
Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des orde ntlichen Ergebnisses 
(Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt 
das Ergebnis der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemein- 
de. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen 
sowie die dadurch ausgelöste Veränderung des Eigenk apitals der Gemeinde 
(vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).

Beratungsverlauf (3)

17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0517/2008
Typ
Vorlagen
Datum
09.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37