V/0517/2008
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2008
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Berichtsvorlage
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V/0517/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Aktuelle Haushaltsentwicklung 2008 Perspektiven für den Haushaltsplan 2009 Beratungsfolge 17.06.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 18.06.2008 Hauptausschuss Bericht 18.06.2008 Rat Bericht Bericht: 1. Haushaltsentwicklung 2008 Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2008 entwickelt sich in den meisten Haushaltspositio- nen wie geplant. Doch in einzelnen Bereichen zeichnen sich zum Teil erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsansatz ab, die im Folgenden dargestellt werden: Gewerbesteuer Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 230 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt- nissen und aufgrund von verschiedenen einmaligen (bzw. auch zukünftig wirkenden) Effekten kann zum Jahresende voraussichtlich eine Einnahme von rd. 260 Mio. € realisiert werden. Damit tritt eine Haushaltsentlastung von rd. 30 Mio. € ein. Die Prognose der Gewerbesteuer zeichnet sich zunehmend schwieriger aus, da die Volatilitäten in einzelnen Jahren erheblich zugenommen haben. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass die Einnahmeverbesserungen im Wesentlichen Einnahmen für das Haushaltsjahr 2007 betreffen. Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform, die ab 01.01.2008 in Kraft getreten ist, bleibt je- doch festzustellen, dass die Gewerbesteuern im Jahr 2009 auf die neue Basis von 250 Mio. € sinken und in den Folgejahren dann stufenweise leicht ansteigen. Personalaufwendungen Aufgrund des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst kommt es nach Bekanntwerden des end- gültigen Ergebnisses zur Anpassung um 2,1 Mio. €. Gewerbesteuerumlage Aufgrund der um 30 Mio. € erhöhten Einnahme bei der Gewerbesteuer muss die Gewerbesteu- erumlage um rd. 2,0 Mio. € entsprechend haushaltsbelastend erhöht werden. Vorlagen-Nr.: V/0517/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 09.06.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0517/2008 Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit Aufgrund des höheren Gewerbesteuerergebnisses ergibt sich eine höhere Finanzierungsbeteili- gung beim Fonds Dt. Einheit um rd. 2,4 Mio. €. Soziales und Jugend Überprüft wurden auch die Bereiche Soziales und Jugend. Hier sind bislang keine größeren Ver- änderungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennbar. Die einzelnen Veränderungen stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Ergebnisplan Belastung in Mio. € Entlastung in Mio. € Gewerbesteuer 30,0 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 1,0 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 1,0 Gewerbesteuerumlage - 2,0 Fonds Deutscher Einheit - 2,4 0,0 Personalaufwendungen - 2,1 0,0 Summe Be-, Entlastung - 6,5 + 32,0 Saldo - 25,5 ( + 0,3 kleinere Anpassungen) Im Ergebnisplan ergibt sich somit eine Verbesserung von 25,8 Mio. € gegenüber dem beschlos- senen Haushalt. Die Folge davon ist, dass die Ausgleichsrücklage von 139, 6 Mio. € um diesen Betrag weniger in 2008 in Anspruch genommen werden muss. 2. Haushaltsplan 2009 Als Anlage 1 ist ein erster Entwurf eines Eckwertepapiers 2009 für den Ergebnisplan des NKF- Haushalts beigefügt. Dieses Papier weist nach dem Stand 10.06.2008 für das Haushaltsjahr 2009 ein Defizit von 54,2 Mio. € aus. Basis für die Eckwerte 2009 und Folgejahre sind di e Ansätze der mit dem Haushaltsplan 2008 beschlossenen Finanzplanung für die Jahre 2009 – 2011 ergänzt um bereits jetzt erkennbare notwendige Ansatzkorrekturen. Zusätzlich zu dem Zahlenmaterial werden in der Anlage 2 Erläu- terungen zur Zusammensetzung der jeweiligen Haushaltseckwertepositionen gegeben, um Be- grifflichkeiten aus der neuen NKF-Systematik zu verfestigen. Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 75 Gemeindeordnung NW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Höhe der Ausgleichs- rücklage, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist, ist gesetzlich begrenzt. Berechnungsgrundlage sind die Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre vor der Umstellung auf das NKF. Bezogen auf die vorläufige Eröffnungsbilanz der Stadt Münster nach dem Stand vom 01.01.2008 beträgt die Ausgleichsrücklage rd. 139,6 Mio. €. 3 V/0517/2008 Das vorgelegte Eckwertepapier mit dem Stand 10.06.2008 weist für das Jahr 2009 sowie die Folgejahre folgende Defizite aus: 2009: - 54,2 Mio. € 2010: - 46,3 Mio. € 2011: - 31,2 Mio. € 2012: - 27,5 Mio. € Summe: - 159,2 Mio. € Diese Defizite führen dazu, dass die Ausgleichsrücklage bereits in 2011 verbraucht sein wird, so dass von da an die engen Regelungen und Fristen des § 76 (2) Nr. 2 GO NW für den Zwang der Gemeinde für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gelten. Das vorhandene Eigenkapital der Stadt Münster reicht demnach für einen Haushaltsaus- gleich bis 2012 ohne ein Haushaltssicherungskonzept. Gleichwohl sind diese Ausgleichsrech- nungen risikobehaftet, so dass eine geringe Verschlechterung die Aufstellung eines Haushalts- sicherungskonzeptes erforderlich macht. Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und die zeitlich und in der Höhe begrenzte Inan- spruchnahme der Allgemeinen Rücklage (siehe Anlage 3) macht deutlich, dass zur Abwehr eines Haushaltssicherungskonzeptes die Einhaltung einer stringenten Haushaltspolitik in den kommenden Jahren zwingend erforderlich wird. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage 1: Ergebnisplan-Eckwertepapier 2009 Anlage 2: Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan 2009 Anlage 3: Entwicklung der Ausgleichsrücklage / Überprüfung des Schwellenwertes nach § 76 (2) GO NW
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Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 413,4 443,5 30,1 413,6 434,4 20,8 422,1 446,4 24,3 431,1 463,4 32,3 0,0 471,6 471,6 4000/4001 Grundsteuer 43,9 43,9 0,0 44,4 43,9 -0,5 44,9 44,4 -0,5 45,4 44 ,9 -0,5 0,0 45,4 45,4 400200 Gewerbesteuer 230,0 260,0 30,0 230,0 250,0 20,0 235,0 255,0 20,0 235,0 260,0 25,0 0,0 265,0 265,0 401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1601 02 1 04,5 104,5 0,0 104,5 106,0 1,5 107,0 112,0 5,0 110, 0 118,0 8,0 0,0 125,0 125,0 401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1601 02 21,0 21,0 0,0 21,5 21,5 0,0 22,0 22,0 0,0 22,5 22,5 0,0 0,0 23,0 23,0 404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 1601 02 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 0,0 9,8 9,8 404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 1601 02 1,3 1,3 0,0 1,3 1,3 0,0 1,3 1,3 0,0 1,3 1, 3 0,0 0,0 1,3 1,3 40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 3,0 3,0 0,0 2,1 1,9 -0,2 2,1 1,9 -0,2 7,1 6,9 -0,2 0,0 2,1 2,1 02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 55,3 55,3 -0,0 66,4 56,4 -10,0 57,6 57,6 0,0 57,5 5 9,5 2,0 0,0 59,8 59,8 410000 Schlüsselzuweisungen 1601 02 0,0 0,0 0,0 10,0 0,0 -10,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2 ,0 2,0 0,0 5,0 5,0 415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 22,4 22,4 -0,0 22,6 22,6 0,0 22,7 22,7 0,0 22,9 22, 9 0,0 0,0 22,9 22,9 416000 Allgemeine Umlagen vom Land 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 32,9 32,9 0,0 33,8 33,8 0,0 34,9 34,9 0,0 34,6 34,6 0,0 0,0 31,9 31,9 03 42 Sonstige Transfererträge 7,4 7,4 0,0 6,8 6,8 0,0 6,7 6,8 0,1 6,7 6,6 -0,1 0, 0 6,6 6,6 420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe 3,4 3,4 0,0 2,8 2,8 0,0 2,7 2,8 0,1 2,7 2,6 -0,1 0, 0 2,6 2,6 420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,0 4,0 -0,0 0, 0 4,0 4,0 42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 -0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 0,0 0,0 04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 98,6 98,6 -0,0 99,1 99,0 -0,1 99,6 99,6 0,0 100,1 1 00,2 0,1 0,0 100,5 100,5 430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 23,6 23,6 0,0 23,7 23,6 -0,1 23,8 23,8 0,0 23,9 23, 9 -0,0 0,0 23,9 23,9 433 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 54,2 54,2 -0,0 54,4 54,4 0,0 54,6 54,6 0,0 54,8 54,8 0,0 0,0 54,8 54,8 436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Gebühren 20,8 20,8 -0,0 21,0 21,0 0,0 21,2 21,2 0 ,0 21,5 21,5 0,0 0,0 21,8 21,8 43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 19,4 19,4 -0,0 19,3 19,3 0,0 19,9 19,9 0,0 20,1 20, 1 0,0 0,0 20,0 20,0 442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,3 9,3 -0,0 8,8 8,8 0,0 9,3 9,3 0,0 9,4 9,4 0 ,0 0,0 9,4 9,4 440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10,1 10,1 0,0 10,5 10,5 0,0 10,6 10,6 0,0 10,7 10,7 0,0 0,0 10,6 10,6 06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 29,6 29,6 0,0 29,0 29,2 0,2 28,3 29,1 0,8 28,0 28,8 0,8 0,0 28,8 28,8 447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 12,9 12,9 -0,0 12,4 12,6 0,2 11,8 12,6 0,8 11,8 12, 6 0,8 0,0 12,6 12,6 445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16,7 16,7 -0,0 16,6 16,6 0,0 16,5 16,5 0,0 16,2 16, 2 0,0 0,0 16,2 16,2 07 45 Sonstige ordentliche Erträge 38,4 39,4 1,0 34,0 33,8 -0,2 33,9 33,7 -0,2 33,7 33 ,5 -0,2 0,0 28,4 28,4 451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 3,0 4,0 1,0 3,0 2,8 -0,2 3,0 2,8 -0,2 3,0 2,8 -0,2 0,0 2,8 2,8 451500 Konzessionsabgaben 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 0,0 17,2 17,2 453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 6,7 6,7 0,0 2,4 2,4 0,0 2,3 2,3 0,0 2,1 2,1 0,0 0,0 2,1 2,1 45xxxx sonstige ordentliche Erträge 11,5 11,5 0,0 11,4 11,4 0,0 11,4 11,4 0,0 11,4 11,4 0,0 0,0 6,3 6,3 08 47 Aktivierte Eigenleistungen 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,0 0,7 0,7 09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10 Ordentliche Erträge 662,9 693,9 31,0 668,8 679,6 10,7 668,7 693,7 25,0 677,8 712,7 35,0 0,0 716,4 716,4 Plan 2010 Plan 2011 Anlage 1 Plan 2012 Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) Zeile im Ergeb.- plan Sach- konto Bezeichnung Produkt- gruppen Ansatz 2008 Plan 2009 Eckw09-Erg. VV 10-06-08-1 Seite 1 Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) Plan 2010 Plan 2011 Anlage 1 Plan 2012 Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) Zeile im Ergeb.- plan Sach- konto Bezeichnung Produkt- gruppen Ansatz 2008 Plan 2009 11 50 Personalaufwendungen 174,3 176,4 2,1 174,0 180,0 6,0 174,5 182,7 8,2 176 ,2 185,0 8,8 0,0 189,4 189,4 50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,8 162,9 2,1 160,7 166,7 6,0 161,1 169,3 8,2 162 ,7 171,5 8,8 0,0 175,9 175,9 504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftigte 12,8 12,8 0,0 12,6 12,6 0,0 12,6 12,6 0,0 12,7 12,7 0,0 0,0 12,7 12,7 506xxx sonstige Personalaufwendungen 0,7 0,7 0,0 0,8 0,7 -0,1 0,8 0,8 0,0 0,8 0,8 0,0 0, 0 0,8 0,8 12 51 Versorgungsaufwendungen 13,9 13,9 0,0 14,0 14,4 0,4 14,2 14,2 0,0 14,3 14,3 0,0 0,0 14,4 14,4 13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 104, 0 103,9 -0,1 104,1 107,7 3,6 102,8 105,2 2,5 103,7 105,2 1,5 0,0 105,9 105,9 522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 01 12 12,2 12,2 0,0 11,7 11,7 0,0 11,6 10,6 -1,0 11, 6 10,6 -1,0 0,0 10,8 10,8 522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundstücke) 01 12 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 2,8 12,8 0,0 13,4 15,4 2,0 13,1 15,1 2,0 13,2 15,2 2,0 0,0 15,2 15,2 521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11, 01 12 20,5 20,5 0,0 20,5 22,0 1,5 20,6 22,0 1,4 20,6 21,0 0,4 0,0 21,0 21,0 522000 522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 2,5 2,5 0,0 2,4 2,5 0,1 2,4 2,5 0,1 2,4 2,5 0,1 0,0 2,5 2,5 524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 7,3 7,3 0,0 7,8 7,7 -0,1 8,1 8,1 0,0 8,6 8,6 0 ,0 0,0 9,1 9,1 524200 IT-Dienstleitungen 10,5 10,5 0,0 10,3 10,4 0,1 10,0 10,1 0,1 10,0 10,1 0,1 0,0 10,1 10,1 52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 38,1 38,1 0,0 38,0 38,0 0,0 36,8 36,8 0,0 37 ,2 37,2 0,0 0,0 37,2 37,2 14 57 Bilanzielle Abschreibungen 73,9 74,0 0,1 74,1 73,0 -1,1 74,3 73,1 -1,1 75,0 72 ,8 -2,1 0,0 72,8 72,8 573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,6 17,6 0,0 17,6 16,5 -1,1 17,6 16,5 -1,1 17,6 15 ,5 -2,1 0,0 15,5 15,5 574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 45,3 45,3 0,0 45,8 45,8 0,0 46,2 46,2 0,0 46,8 46,8 0,0 0,0 46,8 46,8 57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 11,1 11,1 0,0 10,7 10,7 0,0 10,4 10,4 0,0 10,5 10,5 0,0 0,0 10,5 10,5 15 53 Transferaufwendungen 293,4 297,5 4,1 290,8 296,3 5,5 297,8 302,6 4,7 299 ,1 304,4 5,4 0,0 299,9 299,9 530500 Zuwendung an Beteiligungen 6,9 6,7 -0,2 7,6 7,6 0,0 7,6 7,6 0,0 7,6 7,6 0,0 0, 0 7,6 7,6 530500 Zuwendungen an MM 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 0,0 2,6 2,6 530xxx übrige Zuwendungen ohne Jugendhilfe (PB 06) 16,4 16,4 -0,0 11,9 11,9 0,0 7,9 7,9 -0,0 7,8 7,8 - 0,0 0,0 7,8 7,8 532 Sozialhilfe 93,3 93,3 -0,0 91,7 91,0 -0,7 89,8 91,4 1,6 89,9 91 ,6 1,7 0,0 91,9 91,9 530800 + 532 Jugendhilfe 0601 - 0605 81,6 81,6 -0,0 85,8 85,8 0,0 89,9 89,9 0,0 90,1 90, 1 -0,0 0,0 90,1 90,1 533000 Gewerbesteuerumlage 15,7 17,7 2,0 16,7 18,2 1,5 18,7 20,3 1,6 19,1 20,7 1,6 0,0 21,1 21,1 533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 18,3 20,7 2,4 18,3 19,9 1,6 18,2 19,7 1,5 18,5 20,1 1,6 0,0 20,5 20,5 535100 Landschaftsumlage 1601 55,2 55,2 0,0 50,0 53,0 3,0 53,5 53,5 0,0 54,0 54,5 0,5 0,0 55,0 55,0 539000 Krankenhausumlage 0701 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 0,0 3,1 3,1 53xxxx sonstige Transferaufwendungen 0,2 0,2 -0,0 3,2 3,2 0,0 6,6 6,6 0,0 6,3 6,3 0,0 0, 0 0,2 0,2 16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 44,1 43,1 -1,0 41,0 41,2 0,2 39,4 39,9 0,5 39,0 39, 7 0,6 0,0 38,4 38,4 5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 9,4 9,4 -0,0 9,8 10,0 0,2 9,8 10,3 0,5 9,8 10, 5 0,7 0,0 10,5 10,5 5430-5431 Versicherungen 4,0 4,0 0,0 3,9 3,9 0,0 3,9 3,9 0,0 3,9 3,9 -0,0 0, 0 3,9 3,9 549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 4,2 3,2 -1,0 1,2 1,2 0,0 1,2 1,2 0,0 1,2 1,2 0,0 0, 0 1,2 1,2 54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 26,5 26,5 -0,0 26,1 26,1 0,0 24,5 24,5 0,0 24,1 24, 1 0,0 0,0 22,8 22,8 17 Ordentliche Aufwendungen 703,6 708,8 5,2 698,0 712,6 14,5 702,9 717,8 14,9 7 07,2 721,4 14,2 0,0 720,8 720,8 Eckw09-Erg. VV 10-06-08-1 Seite 2 Anlage 1 zur Ratsvorlage 517-2008.xls Vergleich: Beschlossene Ergebnisplanung 2008 mit Er gebnis der Beratungen des VV am 10.06.2008 lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz lt. beschl. Erg.Pl. 08 Beratung VV 10-06-08 Differenz (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) Plan 2010 Plan 2011 Anlage 1 Plan 2012 Eckwertepapier 2009 (Ergebnisplan) Zeile im Ergeb.- plan Sach- konto Bezeichnung Produkt- gruppen Ansatz 2008 Plan 2009 18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -40,7 -14,9 25,8 -29,2 -33,0 -3,8 -34,2 -24,1 10,1 -29,4 -8,6 20,8 0,0 -4,5 -4,5 19 46 Finanzerträge 11,8 11,8 -0,0 11,0 11,0 0,0 10,4 10,4 -0,0 10,0 10 ,0 0,0 0,0 9,6 9,6 461000 Gewinnanteile 9,9 9,9 0,0 9,2 9,2 0,0 8,6 8,6 -0,0 8,2 8,2 0,0 0, 0 7,9 7,9 46xxxx sonstige Finanzerträge 1,9 1,9 -0,0 1,8 1,8 0,0 1,8 1,8 0,0 1,8 1,8 0,0 0, 0 1,7 1,7 20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32,1 32,1 -0,0 32,2 32,2 0,0 32,6 32,6 -0,0 32,6 32 ,6 0,0 0,0 32,6 32,6 ? 550 Zinsen 32,1 32,1 0,0 32,2 32,2 0,0 32,6 32,6 0,0 32,6 32,6 0,0 0,0 32,6 32,6 55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21 Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -20,3 -20,3 0,0 -21,2 -21,2 0,0 -22,2 -22,2 -0,0 -2 2,6 -22,6 0,0 0,0 -23,0 -23,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22 Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -61,0 -35,2 25,8 -50,4 -54,2 -3,8 -56,4 -46,3 10,1 -52,0 -31,2 20,8 0,0 -27,5 -27,5 23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25 Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 26 Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -61,0 -35,2 25,8 -50,4 -54,2 -3,8 -56,4 -46,3 10,1 -52,0 -31,2 20,8 0,0 -27,5 -27,5 Eckw09-Erg. 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Anlage 3 zur Ratsvorlage 517-08 20.10.0010 10.06.2008 Herr Uken 2012 Stand: 10.06.2008 Stand/ geplante Entnahmen Allgemeine Rücklage Ausgleichs- rücklage voraus- sichtliches Defizit Schwellenwert nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 geplante Rücklagen- entnahmen %-Satz der Allgemeine Rücklage Unter- bzw. Überschreitung des Schwellen- wertes 5,0% Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. € 01.01.2008 660,0 139,6 35,2 Entnahme 2008 0 35,2 33,0 0,0 0,0 -33,0 660 104,4 01.01.2009 660,0 104,4 54,2 Entnahme 2009 0 54,2 33,0 0,0 0,0 -33,0 660 50,2 01.01.2010 660,0 50,2 46,3 Entnahme 2010 0 46,3 33,0 0,0 0,0 -33,0 660 3,9 01.01.2011 660,0 3,9 31,2 Entnahme 2011 27,3 3,9 33,0 27,3 4,1 -5,7 632,7 0,0 01.01.2012 632,7 0,0 27,5 Entnahme 2012 27,5 0,0 31,6 27,5 4,3 -4,1 605,2 0,0 Nachrichtlich Überprüfung des Schwellenwertes § 76 (1) Nr. 2 GO NW-Stand 10-06-2008.xls
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Anlage 2 Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes 0. Grundsätzliches: Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Damit verändert sich ab 2008 der bisherige Aufbau des Haushalts-Eckwertepapiers. Basis für die Struktur des neuen Eckwertepapiers nach NKF-Gesichtspunkten i st der Aufbau des Ergebnisplanes der Stadt Münster , der sich wiederum an den Vorgaben und dem verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. Dieses Eckwertepapier, das vom Grund satz her die einzelnen Zeilen des Ergebnisplanes abbildet, wird dabei um Unterpunkte ergänzt, die die bisherigen kameralen Eckwerte und die neuen, nach NKF-Gesichtspunkten erforderlichen neuen Eckwerte darstellen, und zwar geordnet nach den Zuordnungen des NKF. Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 für alle Bereiche der Verwaltung der Stadt Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über Erträge und Aufwendungen das Ressourcenaufkommen un d den Ressourcenverbrauch sowie den tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig abzubilden. Wenn auch mit dem neuen Haushaltseckwertpapier die nach kameralen Gesichtpunkten vorgenommenen alten Begrifflichkeiten wie z.B. „Vorabdotierte Einnahmen und Ausgaben“, „Vorabbudgetierte Einnahmen und Ausgaben“ und „Freies Budget“ nicht mehr zu finden sind, werden z um Großteil die altbekannten und auch weiterhin steuerungsrelevanten Haushaltseckwerte auf der Ertragseite und Aufwandseite wieder zu finden s ein. Zusätzlich wu rden neue, unter NKF- Gesichtspunkten wesentliche, den Ausgleich des Haushaltsplanes beeinflussende Haushaltseckwerte aufgenommen. Wie bisher sollen die Haushaltseckwerte nicht nur f ür das aktuelle Haushaltsjahr, sondern auch für den Finanzplanungsz eitraum der drei folgenden Jahre entwickelt und dargestellt werden. Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Handreichungen zum NKF in NW für die Kommunen unter Berücksichtigung der müns terspezifischen Gegebenheiten im Einzelnen wie folgt erläutert: 2 1. Erträge Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“ Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinau s werden hier die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindean teil an der Einkommenssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteue r) und sonstige Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer, gebucht. Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgek ehrt, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen geleistet werden, z. B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Lan d, sonstige allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Z wecke. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zu r Deckung des Fi- nanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden. Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“ Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenüber steht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind d er Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gem einde ersetzt bekommt. Aber auch Schuldendiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen. Sonstige Transfererträge Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Transfererträgen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen u nd Amtshandlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfas st. Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen un d Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Son derposten für den Gebührenausgleich fallen hierunter. 3 Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zu vor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 05 „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn d iesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf, Miete und Pachten, Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszu weisen. Aber auch Erträge aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstle istungen für eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll od er nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal erm ittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumla ge. Dazu zählen jedoch nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allg emeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden. Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ord nungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträg e aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträge n, Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten gehören dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Sonstige ordentliche Erträge Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 4 Zu Zeile 08 „Aktivierte Eigenleistungen“ Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Verm ögensgegenstände, so stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Materialauf wand und Personal- aufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Zu Zeile 09 „Bestandsveränderungen“ Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der h ier auszuweisen ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich a us Mengen- und/oder Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt . 2. Aufwendungen Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Brutto beträge einschließlich der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträ ge. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter. Sonstige Personalaufwendungen Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige der ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwe ndungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwen- dungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihi lfen, zu berücksichtigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, d ie zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilw eise Aufwendungen sein. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstich- tag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 5 Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für E nergie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des An lagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Ver waltungs- und Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung oder für Lernmittel. Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvo r nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“ Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung vo n beweglichen Ver- mögensgegenständen des Anlagevermögens entsteht, wi rd über die Ab- schreibung erfasst. Sie sind während der Nutzungsda uer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier auszuweisen. Auch die Sofortabschreibungen geringwe rtiger Vermögensge- genstände sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. Sonstige bilanzielle Abschreibungen Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“ Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. S ie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transfer leistungen dar und sind von der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisre chnung zu erfassen (Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch daf ür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeits suchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leis tungen an Asylbewer- ber sowie sonstige soziale Leistungen. Aber auch H ilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Als Tr ansferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau fende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.a., erfasst. Die Steuerpfli chten der Gemeinde sind hierunter nicht zu erfassen. Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen bestimmen Aufgabenbe- reich zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs gez ahlt werden, aber auch Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunal e Zusammen- schlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. Sonstige Transferaufwendungen 6 Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnli chen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbil- dung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleic hsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Auf- wendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verlust e aus Finanzeinlagen und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere Finanz auszahlungen, be- triebliche Steueraufwendungen und andere sonstigen ordentliche Aufwendun- gen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst. Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen darge- stellt . Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“ Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wei st die Ertragskraft aus, die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde e rgibt. Es umfasst alle regelmäßig anfallenden Aufwendungen und Erträge und ist aus dem Saldo der ordentlichen Erträge (Zeile 10) und ordentlichen Au fwendungen (Zeile 17) zu ermitteln. Zu Zeile 19 „Finanzerträge“ Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehe n, aber auch Dividen- den oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Betei ligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeld- zinsen. Sonstige Finanzerträge Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, die keine Gewinnanteile beinhalten. Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inan- spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Fi nanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen A ufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren. Sonstige Finanzaufwendungen 7 Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendung en betragsmäßig dar- gestellt, die keine Zinsen beinhalten. Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“ Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzerträgen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapi- tal durch Zinsaufwendungen das Jahresergebnis beeinflusst. Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“ Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). Es stellt ein Abbild des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Auf- wendungen“ Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleit et und beinhalten Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle er fasst, die ungewöhnlich in der Art, selten im vorkommen und von einiger materi eller Bedeutung sind. Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“ Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der S aldierung der außeror- dentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwieweit seltene und ungewöhnliche Vorgänge im Haushaltsjahr aufgetreten sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Es wird damit deutlich, in welchem Umfang ungewöhnliche Vorgänge das Jahresergebnis beeinflussen. Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“ Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des orde ntlichen Ergebnisses (Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt das Ergebnis der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemein- de. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen sowie die dadurch ausgelöste Veränderung des Eigenk apitals der Gemeinde (vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0517/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37