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V/0193/2024

Integriertes Parkraumkonzept Münster

Vorlagen 15.03.2024

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Anlage 3_Materialband integriertes Parkraumkonzept Münster

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_Integriertes Parkraumkonzept Münster (Endbericht)

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Anlage A

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Anlage 2_Aufgegriffene Anträge und Anregungen

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Anlage 3_Materialband integriertes Parkraumkonzept Münster

28759 Zeichen

INTEGRIERTES PARKRAUMKONZEPT 
DER STADT MÜNSTER 
 
- MATERIALBAND - 
 
 
 
 
Auftraggeber: Stadt Münster 
 Amt für Mobilität und Tiefbau 
 48127 Münster 
 
 
Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH 
 Vordere Schöneworth 18 
 30167 Hannover 
 Telefon: 0511 / 38 39 40 
 Telefax: 0511 / 38 39 450 
 Mail: Post@PGT-Hannover.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hannover, 19.03.2024 
P3587-M-240319 PRK Materialband.docx

I 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung  ................ 1 
 Untersuchungsraum – gesamt .................................................................................................... 1 1
 Untersuchungsraum – ohne Innenstadt und Bahnhof ................................................................. 2 2
 Innenstadt .................................................................................................................................... 3 3
 Bahnhof ....................................................................................................................................... 4 4
 Kreuzviertel .................................................................................................................................. 5 5
 Erphoviertel.................................................................................................................................. 6 6
 Hansaviertel ................................................................................................................................. 7 7
 Südviertel ..................................................................................................................................... 8 8
 Pluggendorf ................................................................................................................................. 9 9
 Schloss ...................................................................................................................................... 10 10
 Neutor ........................................................................................................................................ 11 11

1 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Untersuchungsraum – gesamt  1
 
 
 
 
 
 
  
* Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 8.226 6.555 80% 894 600 67% 48 39 81% 0 0 0% 20 20 100% 9.188 7.214 79%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1820 1487 82% 0 0 0% 1.820 1.487 82%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2964 2585 87% 0 0 0% 2.964 2.585 87%
Summe Straßenparken 8.226 6.555 80% 894 600 67% 48 39 81% 4.784 4.072 85% 20 20 100% 13.972 11.286 81%
öffentliche Parkplätze 576 433 75% 6.298 3.582 57% 131 88 67% 0 0 0% 191 106 55% 7.196 4.209 58%
Kundenparken 1.348 703 52% 173 44 25% 142 63 44% 0 0 0% 59 29 49% 1.722 839 49%
Behinderten-Parken 107 40 37% 6 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 120 45 38%
Summe 10.257 7.731 75% 7.371 4.226 57% 323 190 59% 4.784 4.072 85% 275 160 58% 23.010 16.379 71%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 150 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
* Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 8.226 7.185 87% 894 619 69% 48 37 77% 0 0 0% 20 12 60% 9.188 7.853 85%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1820 1689 93% 0 0 0% 1.820 1.689 93%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2964 2765 93% 0 0 0% 2.964 2.765 93%
Summe Straßenparken 8.226 7.185 87% 894 619 69% 48 37 77% 4.784 4.454 93% 20 12 60% 13.972 12.307 88%
öffentliche Parkplätze 576 308 53% 6.298 1.301 21% 131 54 41% 0 0 0% 191 138 72% 7.196 1.801 25%
Kundenparken 1.348 320 24% 173 32 18% 142 56 39% 0 0 0% 59 0 0% 1.722 408 24%
Behinderten-Parken 107 39 36% 6 2 33% 2 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 120 46 38%
Summe 10.257 7.852 77% 7.371 1.954 27% 323 147 46% 4.784 4.454 93% 275 155 56% 23.010 14.562 63%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 205 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

2 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Untersuchungsraum – ohne Innenstadt und Bahnhof 2
 
 
 
 
 
 
  
Gesamt (ohne Innenstadt und Bahnhof) Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 7.999 6.389 80% 557 339 61% 45 35 78% 0 0 0% 8 8 100% 8.609 6.771 79%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 795 641 81% 0 0 0% 795 641 81%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2757 2420 88% 0 0 0% 2.757 2.420 88%
Summe Straßenparken 7.999 6.389 80% 557 339 61% 45 35 78% 3.552 3.061 86% 8 8 100% 12.161 9.832 81%
öffentliche Parkplätze 465 366 79% 1.750 798 46% 129 86 67% 0 0 0% 131 60 46% 2.475 1.310 53%
Kundenparken 1.185 570 48% 173 44 25% 142 63 44% 0 0 0% 59 29 49% 1.559 706 45%
Behinderten-Parken 27 12 44% 4 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 38 17 45%
Summe 9.676 7.337 76% 2.484 1.181 48% 318 184 58% 3.552 3.061 86% 203 102 50% 16.233 11.865 73%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 105 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Gesamt (ohne Innenstadt und Bahnhof) Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 7.999 7.012 88% 557 385 69% 45 34 76% 0 0 0% 8 6 75% 8.609 7.437 86%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 795 749 94% 0 0 0% 795 749 94%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2757 2595 94% 0 0 0% 2.757 2.595 94%
Summe Straßenparken 7.999 7.012 88% 557 385 69% 45 34 76% 3.552 3.344 94% 8 6 75% 12.161 10.781 89%
öffentliche Parkplätze 465 256 55% 1.750 155 9% 129 53 41% 0 0 0% 131 107 82% 2.475 571 23%
Kundenparken 1.185 255 22% 173 32 18% 142 56 39% 0 0 0% 59 0 0% 1.559 343 22%
Behinderten-Parken 27 12 44% 4 2 50% 2 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 38 19 50%
Summe 9.676 7.535 78% 2.484 574 23% 318 143 45% 3.552 3.344 94% 203 118 58% 16.233 11.714 72%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 188 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe

3 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Innenstadt 3
 
 
 
 
 
  
Innenstadt Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 168 121 72% 168 129 77% 3 4 133% 0 0 0% 12 12 100% 351 266 76%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 955 789 83% 0 0 0% 955 789 83%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 117 80 68% 0 0 0% 117 80 68%
Summe Straßenparken 168 121 72% 168 129 77% 3 4 133% 1.072 869 81% 12 12 100% 1.423 1.135 80%
öffentliche Parkplätze 73 41 56% 3.149 1.841 58% 0 0 0% 0 0 0% 60 46 77% 3.282 1.928 59%
Kundenparken 87 79 91% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 87 79 91%
Behinderten-Parken 58 16 28% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 60 16 27%
Summe 386 257 67% 3.319 1.970 59% 3 4 133% 1.072 869 81% 72 58 81% 4.852 3.158 65%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 32 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Innenstadt Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 168 118 70% 168 136 81% 3 3 100% 0 0 0% 12 6 50% 351 263 75%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 955 891 93% 0 0 0% 955 891 93%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 117 89 76% 0 0 0% 117 89 76%
Summe Straßenparken 168 118 70% 168 136 81% 3 3 100% 1.072 980 91% 12 6 50% 1.423 1.243 87%
öffentliche Parkplätze 73 37 51% 3.149 557 18% 0 0 0% 0 0 0% 60 31 52% 3.282 625 19%
Kundenparken 87 24 28% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 87 24 28%
Behinderten-Parken 58 19 33% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 60 19 32%
Summe 386 198 51% 3.319 693 21% 3 3 100% 1.072 980 91% 72 37 51% 4.852 1.911 39%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 4 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

4 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Bahnhof 4
 
 
 
 
 
  
Bahnhof Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 59 45 76% 169 132 78% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 228 177 78%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 70 57 81% 0 0 0% 70 57 81%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 90 85 94% 0 0 0% 90 85 94%
Summe Straßenparken 59 45 76% 169 132 78% 0 0 0% 160 142 89% 0 0 0% 388 319 82%
öffentliche Parkplätze 38 26 68% 1.399 943 67% 2 2 100% 0 0 0% 0 0 0% 1.439 971 67%
Kundenparken 76 54 71% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 76 54 71%
Behinderten-Parken 22 12 55% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 22 12 55%
Summe 195 137 70% 1.568 1.075 69% 2 2 100% 160 142 89% 0 0 0% 1.925 1.356 70%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Bahnhof Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 59 55 93% 169 98 58% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 228 153 67%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 70 49 70% 0 0 0% 70 49 70%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 90 81 90% 0 0 0% 90 81 90%
Summe Straßenparken 59 55 93% 169 98 58% 0 0 0% 160 130 81% 0 0 0% 388 283 73%
öffentliche Parkplätze 38 15 39% 1.399 589 42% 2 1 50% 0 0 0% 0 0 0% 1.439 605 42%
Kundenparken 76 41 54% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 76 41 54%
Behinderten-Parken 22 8 36% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 22 8 36%
Summe 195 119 61% 1.568 687 44% 2 1 50% 160 130 81% 0 0 0% 1.925 937 49%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

5 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Kreuzviertel 5
 
 
 
 
 
 
 
  
Kreuzviertel Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 3.297 2.615 79% 20 16 80% 5 4 80% 0 0 0% 3 3 100% 3.325 2.638 79%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 20 15 75% 0 0 0% 20 15 75%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 3.297 2.615 79% 20 16 80% 5 4 80% 20 15 75% 3 3 100% 3.345 2.653 79%
öffentliche Parkplätze 79 68 86% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 11 5 45% 90 73 81%
Kundenparken 34 15 44% 33 20 61% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 67 35 52%
Behinderten-Parken 2 1 50% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2 1 50%
Summe 3.412 2.699 79% 53 36 68% 5 4 80% 20 15 75% 14 8 57% 3.504 2.762 79%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 10 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken SummeSonderregelung
Kreuzviertel Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 3.297 3.133 95% 20 19 95% 5 5 100% 0 0 0% 3 3 100% 3.325 3.160 95%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 20 20 100% 0 0 0% 20 20 100%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 3.297 3.133 95% 20 19 95% 5 5 100% 20 20 100% 3 3 100% 3.345 3.180 95%
öffentliche Parkplätze 79 54 68% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 11 3 27% 90 57 63%
Kundenparken 34 3 9% 33 4 12% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 67 7 10%
Behinderten-Parken 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2 0 0%
Summe 3.412 3.190 93% 53 23 43% 5 5 100% 20 20 100% 14 6 43% 3.504 3.244 93%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 32 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken SummeSonderregelung

6 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Erphoviertel 6
 
 
 
 
 
  
Erphoviertel Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 1.209 1.007 83% 82 51 62% 2 1 50% 0 0 0% 0 0 0% 1.293 1.059 82%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 49 44 90% 0 0 0% 49 44 90%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 458 420 92% 0 0 0% 458 420 92%
Summe Straßenparken 1.209 1.007 83% 82 51 62% 2 1 50% 507 464 92% 0 0 0% 1.800 1.523 85%
öffentliche Parkplätze 14 11 79% 78 47 60% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 92 58 63%
Kundenparken 65 17 26% 0 0 0% 62 41 66% 0 0 0% 46 26 57% 173 84 49%
Behinderten-Parken 7 1 14% 0 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 9 1 11%
Summe 1.295 1.036 80% 160 98 61% 66 42 64% 507 464 92% 46 26 57% 2.074 1.666 80%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 5 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Erphoviertel Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 1.209 963 80% 82 46 56% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1.293 1.009 78%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 49 44 90% 0 0 0% 49 44 90%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 458 459 100% 0 0 0% 458 459 100%
Summe Straßenparken 1.209 963 80% 82 46 56% 2 0 0% 507 503 99% 0 0 0% 1.800 1.512 84%
öffentliche Parkplätze 14 5 36% 78 15 19% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 92 20 22%
Kundenparken 65 16 25% 0 0 0% 62 31 50% 0 0 0% 46 0 0% 173 47 27%
Behinderten-Parken 7 3 43% 0 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 9 3 33%
Summe 1.295 987 76% 160 61 38% 66 31 47% 507 503 99% 46 0 0% 2.074 1.582 76%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 27 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

7 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Hansaviertel 7
 
 
 
 
 
  
Hansaviertel Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 527 442 84% 100 79 79% 25 20 80% 0 0 0% 0 0 0% 652 541 83%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 584 470 80% 0 0 0% 584 470 80%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 804 717 89% 0 0 0% 804 717 89%
Summe Straßenparken 527 442 84% 100 79 79% 25 20 80% 1.388 1.187 86% 0 0 0% 2.040 1.728 85%
öffentliche Parkplätze 0 0 0% 0 0 0% 35 25 71% 0 0 0% 60 24 40% 95 49 52%
Kundenparken 85 51 60% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 85 51 60%
Behinderten-Parken 1 1 100% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1 1 100%
Summe 613 494 81% 100 79 79% 60 45 75% 1.388 1.187 86% 60 24 40% 2.221 1.829 82%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 6 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Hansaviertel Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 527 502 95% 100 74 74% 25 25 100% 0 0 0% 0 0 0% 652 601 92%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 584 557 95% 0 0 0% 584 557 95%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 804 746 93% 0 0 0% 804 746 93%
Summe Straßenparken 527 502 95% 100 74 74% 25 25 100% 1.388 1.303 94% 0 0 0% 2.040 1.904 93%
öffentliche Parkplätze 0 0 0% 0 0 0% 35 35 100% 0 0 0% 60 57 95% 95 92 97%
Kundenparken 85 29 34% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 85 29 34%
Behinderten-Parken 1 1 100% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1 1 100%
Summe 613 532 87% 100 74 74% 60 60 100% 1.388 1.303 94% 60 57 95% 2.221 2.026 91%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 16 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

8 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Südviertel 8
 
 
 
 
 
  
Südviertel Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 1.111 924 83% 276 147 53% 3 2 67% 0 0 0% 0 0 0% 1.390 1.073 77%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 120 93 78% 0 0 0% 120 93 78%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1495 1283 86% 0 0 0% 1.495 1.283 86%
Summe Straßenparken 1.111 924 83% 276 147 53% 3 2 67% 1.615 1.376 85% 0 0 0% 3.005 2.449 81%
öffentliche Parkplätze 0 0 0% 99 67 68% 0 0 0% 0 0 0% 50 31 62% 149 98 66%
Kundenparken 466 172 37% 75 18 24% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 541 190 35%
Behinderten-Parken 0 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2 0 0%
Summe 1.577 1.096 69% 452 232 51% 3 2 67% 1.615 1.376 85% 50 31 62% 3.697 2.737 74%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 20 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Südviertel Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 1.111 984 89% 276 191 69% 3 3 100% 0 0 0% 0 0 0% 1.390 1.178 85%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 120 115 96% 0 0 0% 120 115 96%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 1495 1390 93% 0 0 0% 1.495 1.390 93%
Summe Straßenparken 1.111 984 89% 276 191 69% 3 3 100% 1.615 1.505 93% 0 0 0% 3.005 2.683 89%
öffentliche Parkplätze 0 0 0% 99 77 78% 0 0 0% 0 0 0% 50 47 94% 149 124 83%
Kundenparken 466 56 12% 75 22 29% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 541 78 14%
Behinderten-Parken 0 0 0% 2 2 100% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2 2 100%
Summe 1.577 1.040 66% 452 292 65% 3 3 100% 1.615 1.505 93% 50 47 94% 3.697 2.887 78%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 24 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

9 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Pluggendorf 9
 
 
 
 
 
 
 
  
Pluggendorf Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 816 653 80% 9 3 33% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 825 656 80%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 816 653 80% 9 3 33% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 825 656 80%
öffentliche Parkplätze 81 71 88% 262 98 37% 15 11 73% 0 0 0% 0 0 0% 358 180 50%
Kundenparken 19 9 47% 0 0 0% 53 11 21% 0 0 0% 0 0 0% 72 20 28%
Behinderten-Parken 11 8 73% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 16 13 81%
Summe 927 741 80% 271 101 37% 68 22 32% 0 0 0% 5 5 100% 1.271 869 68%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 24 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Pluggendorf Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 816 718 88% 9 2 22% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 825 720 87%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 816 718 88% 9 2 22% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 825 720 87%
öffentliche Parkplätze 81 76 94% 262 10 4% 15 14 93% 0 0 0% 0 0 0% 358 100 28%
Kundenparken 19 0 0% 0 0 0% 53 20 38% 0 0 0% 0 0 0% 72 20 28%
Behinderten-Parken 11 7 64% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 16 12 75%
Summe 927 801 86% 271 12 4% 68 34 50% 0 0 0% 5 5 100% 1.271 852 67%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

10 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Schloss 10
 
 
 
 
 
  
Schloss Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 545 398 73% 56 35 63% 10 8 80% 0 0 0% 0 0 0% 611 441 72%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 22 19 86% 0 0 0% 22 19 86%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 545 398 73% 56 35 63% 10 8 80% 22 19 86% 0 0 0% 633 460 73%
öffentliche Parkplätze 123 92 75% 1.311 586 45% 0 0 0% 0 0 0% 10 0 0% 1.444 678 47%
Kundenparken 248 157 63% 65 6 9% 0 0 0% 0 0 0% 13 3 23% 326 166 51%
Behinderten-Parken 6 1 17% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 8 1 13%
Summe 922 648 70% 1.434 627 44% 10 8 80% 22 19 86% 23 3 13% 2.411 1.305 54%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 16 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Schloss Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 545 331 61% 56 43 77% 10 1 10% 0 0 0% 0 0 0% 611 375 61%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 22 13 59% 0 0 0% 22 13 59%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 545 331 61% 56 43 77% 10 1 10% 22 13 59% 0 0 0% 633 388 61%
öffentliche Parkplätze 123 63 51% 1.311 53 4% 0 0 0% 0 0 0% 10 0 0% 1.444 116 8%
Kundenparken 248 109 44% 65 6 9% 0 0 0% 0 0 0% 13 0 0% 326 115 35%
Behinderten-Parken 6 1 17% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 8 1 13%
Summe 922 504 55% 1.434 102 7% 10 1 10% 22 13 59% 23 0 0% 2.411 620 26%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 18 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

11 
Auslastung in den einzelnen Stadtvierteln nach Zugänglichkeit und Bewirtschaftung 
 Neutor 11
 
 
 
 
 
 
Neutor Auslastung nach Befahrung tags
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 494 350 71% 14 8 57% 0 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 513 363 71%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 494 350 71% 14 8 57% 0 0 0% 0 0 0% 5 5 100% 513 363 71%
öffentliche Parkplätze 168 124 74% 0 0 0% 79 50 63% 0 0 0% 0 0 0% 247 174 70%
Kundenparken 268 149 56% 0 0 0% 27 11 41% 0 0 0% 0 0 0% 295 160 54%
Behinderten-Parken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe 930 623 67% 14 8 57% 106 61 58% 0 0 0% 5 5 100% 1.055 697 66%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 24 - - -
unbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung Summe
Neutor Auslastung nach Befahrung nachts
Bewirtschaftung
Zugänglichkeit
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
Kapazität
Auslastung
Auslastung 
prozentual
öffentliches Straßenparken 494 381 77% 14 10 71% 0 0 0% 0 0 0% 5 3 60% 513 394 77%
Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
öffentliches / Bewohnerparken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe Straßenparken 494 381 77% 14 10 71% 0 0 0% 0 0 0% 5 3 60% 513 394 77%
öffentliche Parkplätze 168 58 35% 0 0 0% 79 4 5% 0 0 0% 0 0 0% 247 62 25%
Kundenparken 268 42 16% 0 0 0% 27 5 19% 0 0 0% 0 0 0% 295 47 16%
Behinderten-Parken 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 0 0 0%
Summe 930 481 52% 14 10 71% 106 9 8% 0 0 0% 5 3 60% 1.055 503 48%
"Wild-Parken" - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 43 - - -
Summeunbewirtschaftet Parkschein Parkscheibe Bewohnerparken Sonderregelung

Beschlussvorlage

38483 Zeichen

V/0193/2024 
V/0193/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integriertes Parkraumkonzept Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   10.04.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Das integrierte Parkraumkonzept für die Stadt Münster (Anlage 1) als handlungsleitender Ori-
entierungsrahmen für die w eitere Zukunftsentwicklung und -gestaltung des öffentlichen Stra-
ßenraums im Themenfeld Parken wird beschlossen.  
 
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung prioritärer Maßnahmen aus dem integrierten Park-
raumkonzept beauftragt. 
 
Dies sind die nachfolgenden elf Maßnahmen: 
 
a) umsetzungsbezogene Aktivierung vorhandener, öffentlich zugänglicher Kundenstellplätze 
zum Heben des vorhandenen Nutzerpotenzials, insbesondere auf Supermarktparkplätzen 
in Wohnquartieren (vgl. Maßnahmensteckbrief 3.3)  
 
b) bedarfsgerechte Ausweisung von zunächst insgesamt bis zu 60 zusätzlichen Carsharing-
Stellplätzen als wohnquartiersbezogene Mobilpunkte in den dicht besiedelten Wohnquar-
tieren Süd- bzw. Josefsviertel (ca. 25 zusätzliche Stellplätze), dem Kreuzviertel (ca. + 20), 
Hansaviertel (ca. + 10) sowie in Pluggendorf (ca. + 5) (vgl. Maßnahmensteckbriefe, 3.7)  
 
c) Einrichtung weiterer Zonen für Laden & L iefern an Geschäftsstraßen mit hohem Park-
druck, insb. auf der Warendorfer Straße und Hammer Straße (vgl. Maßnahmensteckbriefe 
2.4, 2.6) 
 
d) Beseitigung von aufgegebenen Fahrrädern („Schrotträder“) zur Sicherstellung aktuell ver-
fügbarer Kapazitäten an Fahrrada bstellanlagen und Ste igerung der Aufenthaltsqualität 
(vgl. Maßnahmensteckbrief 2.11)  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
25.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hendricks 
Telefon: 492-6509 
Hendricks@stadt-
muenster.de

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V/0193/2024 
 
e) zonal differenzierte Anpassung der Parkgebühren sowohl im innerstädtischen Straßen-
raum als auch in den WBI-Parkhäusern (vgl. Maßnahmensteckbrief 2.1) 
 
f) Öffnung des Parkhauses am Coesf elder Kreuz in Abstimmung und Zusammenarbeit mit 
der Universität Münster und dem BLB NRW mit seiner guten Park + Ride -Anbindung an 
die Innenstadt zur Entlastung der innerstädtischen Parkhäuser und -plätze an Samstagen 
(vgl. Maßnahmensteckbrief 3.1) 
 
g) Umsetzung einer Zufahrts regelung an der Königstraße  für das Parkhaus  Arkaden als 
Maßnahme zur Entspannung der Stausituation (vgl. Maßnahmensteckbrief 2.8) 
 
h) Prüfung der Einführung zusätzlicher Bewohnerparkzonen im Kreuzviertel (vgl. Maßnah-
mensteckbrief 2.2) 
 
i) Vereinheitlichung der Beschilderung in allen bestehenden und neuen Bewohnerparkzonen 
(vgl. Maßnahmensteckbrief 2.2) 
 
j) Initiierung eines Pilotprojekts zur Aufwertung des öffentlichen Stadtraums an der Heilig -
Kreuz-Kirche als „besitz bares“ Stadtquartier mit hoher Aufenthaltsqualität (vgl. Maßnah-
mensteckbrief 1.3) 
 
k) Umsetzung netzbezogener Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit für Zufußge-
hende im Stadtraum (vgl. Maßnahmensteckbrief 1.1)  
 
 
3. Mit Beschluss des vorliegenden integrierten Parkraumkonzepts für die Stadt Münster sind die 
in Anlage 2 aufgeführten Anträge und Anregungen aufgegriffen.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Es w ird jedoch darauf hingewiesen, 
dass bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Parkraumkonzept zusätzliche perso-
nelle Ressourcen, insbesondere im Ordnungsamt und im Amt für Mobilität und Tiefbau benötigt wer-
den sowie Kosten und/oder F olgekosten anfallen werden. Gleichzeitig können zusätzliche Erträge 
generiert werden, z.B. durch die Einführung weiterer Bewohnerparkzonen oder durch die Anpassung 
von Parkgebühren. 
Die abschließende Umsetzung der Maßnahmen ist in separaten Vorlagen fachlich aufzuarbeiten und 
zum Beschluss vorzuschlagen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Anforderungen an den öffentlichen Raum sind vielfältig. Unterschiedliche Aspekte des Gemein-
wohls konkurrieren um die gleiche, nur begrenzt verfügbare Fläche. Folgende Aspekte haben eine 
besondere Relevanz: 
 die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und die damit verbundene Attraktivität der Stadt 
sowie die Lebensqualität sollen gesteigert werden, 
 es soll der Anteil an begrünten Flächen im Sinne einer klimaresilienten Stadt erhöht werden 
und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, 
 die Fuß- und Radwege durch die Stadt sollen sicher und barrierefrei geführt werden (Nahmo-
bilität) und

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V/0193/2024 
 der Verkehr soll sicher und störungsfrei abgewickelt werden und gleichzeitig soll ein geordne-
tes und bedarfsgerechtes Parken für die PKW und Fahrräder bestmöglich organisiert werden. 
 
Das Ziel eines kommunalen Agierens beim Management des öffentlichen Raums muss es demzufol-
ge sein, durch ein Paket an räumlich und zeitlich koordinierten Maßnahmen in der Summe eine signi-
fikante Verbesserung des städtischen Lebens herbeizuführen. Um die Funktionsfähigkeit der Stadt 
sicherzustellen, müssen Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Parkraum in den Quartieren und in 
der Innenstadt führen (bspw. Schul- und Kita-Sicherung, Barrierefreiheit), zeitlich und räumlich koor-
diniert und kombiniert werden mit Maßnahmen, die zu einer Kompensation von Parkraum führen bzw. 
beitragen (z.B. Carsharing-Angebote, Aktivierung von privaten Stellplatzkapazitäten.) 
 
 
Abbildung 1: Schematische Darstellung der strategischen Grundidee für die Umsetzung.  
 
Im Rahmen des übergeordneten Prozesses „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ übernimmt das 
integrierte Parkraumkonzept die Ordnung des ruhenden Verkehrs.  
 
Die PGT Umwelt und Verkehr GmbH wurde mit einer fachlich -inhaltlichen Bearbeitung des integrier-
ten Parkraumkonzeptes der Stadt Münster beauftragt. Das Parkraumkonzept wurde für die Innenstadt 
sowie die innenstadtnahen Wohnquartiere erarbeitet (s. Abbildung 2).  
 
Wesentliches Ergebnis des integrierten Parkraumkonzeptes sind Maßnahmen, die als „Werkzeugkas-
ten“ die verschiedenen Instrumente des Parkraummanagements für die Anwendung in Münster auf-
bereiten. 
 
Dabei sollen die übergeordneten Ziele und Maßnahmen des Masterplans Mobilität Münster 2035+ für 
eine Planung und Realisierung im Themenfeld Parken konkreti siert werden. Ein besonderer inhaltli-
cher Fokus liegt bei diesem ebenfalls integrierten Ansatz auf den Wechselwirkungen zwischen Kfz- 
und Fahrradparken – unter Einbeziehung der Belange von Fahrzeugen von Ver - und Entsorgungs-
diensten, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lieferverkehren sowie mobilitätseingeschränkten Personen, 
die auf ihr Fahrzeug zwingend angewiesen sind.

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V/0193/2024 
 
Abbildung 2: Abgrenzung der Stadtviertel im Untersuchungsgebiet auf Basis der statistischen Bezirke  
 
 
 
Flächengerechte und stadtverträgliche Straßenräume 
 
Die konzeptionelle Gesamtidee des integrierten Parkraumkonzepts folgt dem Pri nzip eines aktiven 
Managements des öffentlichen Raums im Sinne einer flächengerechten, stadtverträglichen und mobi-
litätsträgerübergreifenden Verteilung des Straßenraums: Der öffentliche Straßenraum ist sowohl für 
den fließenden und ruhenden Verkehr von Bedeutung, als auch in nicht verkehrlicher Funktion als 
Aufenthaltsort, Begegnungs- sowie Grünfläche – nicht zuletzt als Raum zur Klimaresilienz in dicht 
besiedelten städtischen Quartieren.  
 
Alle Nutzungen stehen mit ihren Flächenansprüchen in Konkurrenz zueinander, insbesondere in ver-
dichteten Stadträumen. Die Verteilung des öffentlichen Straßenraums ist dabei nicht als statische 
Festlegung zu sehen, sondern bedarf einer stetigen Überprüfung und Anpassung im Sinne einer flä-
chengerechten Entwicklung im Kontext einer historisch gewachsenen Stadt. Folglich ist es ein über-
geordnetes Ziel des integrierten Parkraumkonzeptes, die bestehende Ordnung des für den ruhenden 
Verkehr genutzten öffentlichen Straßenraums zu überprüfen und Vorschläge für eine zeitgemäße 
(Neu-) Aufteilung zugunsten der Nahmobilität und nicht verkehrlicher Nutzungen zu machen.

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V/0193/2024 
Zielstellungen im Einklang mit Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
 
Für die Erstellung des integrierten Parkraumkonzeptes bedeuten die übergeordneten, städtischen 
Ziele aus dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ demnach, dass mit den konkurrierenden Nut-
zungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum verantwortungsbewusst umgegangen werden 
muss. Die Schaffung von lebenswerten Straßenräumen, inklusive deren Ansprüche an Verkehrssi-
cherheit und Barrierefreiheit, hat eine hohe Priorität.  
 
Für Münster wurden daher verschiedene Zielstränge aufeinander abgestimmt. Darauf aufbau end, 
entwickeln sich unterschiedliche Anforderungen an potenziell umzusetzende Maßnahmen, die konk-
ret auf die Ziele  des Masterplan Mobilität Münster 2035+ (Zuordnung nachfolgend kursiv in Klam-
mern) einzahlen:  
 
- die Einhaltung von Mindeststandards für Gehwege (Gerechte und barrierefreie Stadt; Klima-
neutrale Stadt)  
- eine besondere Sicherung von Querungen, Einmündungs bereichen und Wegebeziehungen 
(Verkehrssichere Stadt)  
- die Sicherstellung der Verbindungsfunktionen für den Fahrrad - und Fußverkehr (Erreichbare 
Stadt; Gerechte und barrierefreie Stadt; Digitale und vernetzte Stadt)  
- die Bereitstellung, Aufwertung und Ausstattung des öffentlichen Straßenraums als Begeg-
nungs- und Aufenthaltsbereich (Gesunde und lebenswerte Stadt)  
- Grünelemente als Beitrag zur Klima-Resilienz (Gesunde und lebenswerte Stadt)  
- Sicherstellung der Mindestfahrbahnbreiten für die Belange von Busverkehr, Kfz- und Fahrrad-
Begegnungsverkehren, Rettungsdiensten, Feuerwehr sowie Abfalldiensten (Erreichbare Stadt; 
Gerechte und barrierefreie Stadt; Klimaneutrale Stadt)  
 
Im Sinne einer erreichbaren Stadt und der Alltagskompetenz der Stadtquartiere ist die Verfügbarkeit 
von Parkraum nutzergerecht und quartiersbezogen für die jeweiligen Zielgruppen sicherzustellen.  
 
 
Innenstadt und innenstadtnahe Wohnquartiere 
 
Eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Innenstadt und den innenstadtnahen Wohnquartie-
ren ist offensichtlich: Während die Innenstadt einen zentralen Beitrag zur (Kfz -) Erreichbarkeit des 
Einzelhandels leistet, den es auch perspektivisc h abzusichern gilt, treten in den innenstadtnahen 
Quartieren vor allem Probleme hinsichtlich ungeordneter Straßenräume auf. In vielen Straßenzügen 
prägen von Kfz und Fahrrädern zugeparkte Gehwege das Bild. Diese schränken die Barrierefreiheit, 
insbesondere für Fußgänger, signifikant ein. Mangels Alternativen auf Gehwegen abgestellte Fahrrä-
der bzw. Mülltonnen sind zusätzliche Barrieren. 
 
 
Innenstadt innenstadtnahe Wohnquartiere 
Stellplatz-Kapazitäten am Wochenende Parkdruck (insb. nachts) 
Kunden-, Besucher und Beschäftigtenparken Anwohnerparken 
Höhe der monetären Bewirtschaftung Formen der Bewirtschaftung 
Bündelung / Verkehrslenkung / Parkleitsystem Barrierefreiheit / Gehwegparken / Sicherheit 
 
Tabelle 1: Zentrale thematische Un terscheidungen für die beiden räumlichen Schwerpunkten (Innen-
stadt und innenstadtnahe Wohnquartiere) des integrierten Parkraumkonzepts. 
 
Sowohl in der Innenstadt als auch in den dicht besiedelten innenstadtnahen Quartieren führt der über 
das integrierte Parkraumkonzept bestätigte vorherrschende Parkdruck zu Flächen - sowie Interes-
senskonflikten zwischen Anwohnenden, Besuchenden, Kunden, Lieferdiensten und den Verkehrsmit-
teln selbst.

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V/0193/2024 
 
Die Übersicht aller Bewertungsprofile (s. Abbildung 3) zeigt die Auspräg ungen der Bewertungskrite-
rien für alle Stadtviertel in der Überlagerung. Daraus wird, hergeleitet aus einer ausführlichen Be-
standserhebung und Analyse, ersichtlich, welche Stadtviertel wo den größten Handlungsdruck auf-
weisen. So weisen Wohnquartiere mit einer sehr hohen Stellplatznachfrage durch Bewohner (Kreuz-
viertel, Erphoviertel, Hansaviertel, Südviertel und Schloss) vor allem nachts einen sehr hohen Park-
druck und zugleich ein sehr problematisches Ausmaß an Fahrradparken auf Gehwegen auf.  
 
Auch die auf Gehwegen geparkten Kfz führen in den Wohnvierteln zu vergleichsweise größeren Prob-
lemen als in der Innenstadt oder am Bahnhof. Die Innenstadt und in abgeschwächter Form das 
Bahnhofsviertel zeichnen sich hingegen durch einen hohen Parkdruck tagsüber aus, der maßgeblich 
von Kunden des Einzelhandels, Beschäftigten sowie Tagestouristen verursacht wird.  
 
Im Gegensatz zu einigen Wohnvierteln, z.B. dem Kreuzviertel und Hansaviertel, gibt es in der Innen-
stadt und am Bahnhof genügend Verlagerungspotenziale in den d ort verorteten Parkhäusern und 
Parkplätzen, um über eine Bündelung des Parkens das Straßenparken perspektivisch zu entlasten 
bzw. zu Gunsten anderer Anforderungen an den öffentlichen Raum zu reduzieren.  
 
 
Abbildung 3: Ausprägu ngen ausgewählter Bewertungskriterien für alle Stadtviertel des Untersuchungsraumes in 
der Überlagerung (PGT / Stadt Münster)  
 
 
Vier Handlungsfelder als zentraler Schlüssel 
 
Abgeleitet aus dem festgestellten Handlungsdruck bzw. den o.g. Zielstellungen zur Parkraumneuord-
nung sowie der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen Innenstadt und innenstadtnahen Wohn-
quartieren gründet das Integrierte Parkraumkonzept auf vier Handlungsfelder. Diese bilden die fachli-
chen Inhalte des integrierten Parkraumkonzepts – als zentralen Schlüssel zur Erreichung der ange-
strebten Ziele, inklusive der übergeordneten Ziele des MMM 2035+.

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Handlungsfeld 1: Gestaltung lebenswerter Straßenräume 
 
Unter Maßnahmen zur Gestaltung lebenswerter Straßenräume fallen solche Maßnahmen, die durch 
Umgestaltung von Straßenräumen für verbesserte Bedingungen f ür Anwohnende inkl. mobilitätsein-
geschränkter Personen, den Radverkehr, der Versorgung sowie insbesondere der Verkehrssicherheit 
der Verkehrsteilnehmer sorgen. 
 
Geeignete Maßnahmen sind u.a.: 
1. Freisperren von Sichtbeziehungen und Querungen 
2. Entwicklung quartiersbezogener Mobilpunkte, insb. Carsharing-Stellplätze 
3. Schaffung von Ausweichflächen für Servicefahrzeuge  
4. Ordnung bzw. Unterbindung von Kfz zur Sicherung ausreichender Gehwegbreiten 
5. Sicherung durchgehender Fahrbahnbreiten für den Begegnungsfall Fahrrad / Pkw 
6. Verlagerung von Fahrrädern (von den Gehwegen auf die Fahrbahn am Fahrbahnrand) 
 
Handlungsfeld 2: Parkraumsteuerung (Kfz / Fahrrad) 
 
Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügbare Parkraum den unter-
schiedlichen Nachfragegruppen angemessen und geordnet verteilt angeboten werden. Demzufolge 
sind differenzierte Maßnahmen für die Parkraumsteuerung von Kfz und Fahrrädern und Wohnvierteln 
erforderlich. 
 
Geeignete Maßnahmen sind u.a.: 
1. Lenkung von Verkehr zur Nutzung geeigneter Parkplätze bzw. Fahrradabstellanlagen 
2. Reduzierung von Kfz-Parksuchverkehren durch eine Beschränkung der in der Innenstadt vor-
handenen, unbewirtschafteten und im Straßenraum liegenden Parkplätze , die zu einer Nut-
zung durch Kunden- und auch Mitarbeiterverkehren verleiten 
3. Zeitliche Bewirtschaftung ausgewählter Straßenräume in lastabhängigen Zeitfenstern durch 
Parkdauerbegrenzung, Bewohnerregelungen, etc.: Dem Besucher / Kunden sollen Parkmög-
lichkeiten für eine kürzere Nutzungszeit zur Verfügung stehen 
4. Entfernung von aufgegebenen Fahrrädern („Schrotträder“) 
 
Handlungsfeld 3: Nachfragesteuerung und -lenkung 
 
Durch die Steuerung und die Lenkung der Nachfrage nach Parkraum soll neben der Vermeidung von 
kritischen Situationen durch Überlastung auch die Auslastung der Stellplätze verbessert werden 
(räumliche Lenkung). Die modale Steuerung versucht, die Stellplatznachfrage bereits am Entste-
hungsort – durch den Umstieg auf andere Verkehrsmittel – zu beeinflussen. 
 
Geeignete Maßnahmen sind u.a.: 
1. Entwicklung und Förderung  von Angeboten zur Reduzierung der Pkw -Besitzquote wie die 
Stärkung des ÖPNV oder die Einrichtung von quartiersbezogenen Mobilpunkten 
2. Ordnung, Umnutzung und Reduktion von Stellplätzen 
3. Aktivierung von Kundenparkplätzen für Bewohner in den Abend- und Nachtstunden  
 
Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit 
 
Eine gute Bürgerinformation und ein schrittweises Vorgehen mit Lernen aus jeweils Best- oder auch 
Bad-Practices vor Ort zeigt an Beispielen aus anderen Orten die Vielfalt und Kontroversität der Dis-
kussion. 
 
Geeignete Maßnahmen sind u.a.: 
1. Aufruf zur Nutzung von Park + Ride-Angeboten zu bestimmten Spitzentagen 
2. Allgemeine Aufforderung zur Nutzung des ÖPNV und/oder Fahrrads  
3. Kommunikation und Bürgerbeteiligung vor Ort im Zuge der Planung und Umsetzung von Pilot-
projekten und weiteren Maßnahmen

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V/0193/2024 
 
Strategische Umsetzung 
 
Innenstadt: Im Rahmen der angestrebten Neuaufteilung des innerstädtischen Straßenraums und der 
Umgestaltung von derzeitigem Parkraum am Straßenrand zugunsten einer höheren Aufenthaltsquali-
tät mit mehr Barrierefreiheit und Sicherheit, mehr Grün, neuen Abstellplätzen für Fahrräder und mehr 
Raum für zu Fuß Gehende (vgl. INSEK Münster-Innenstadt 2023) soll oberirdischer Parkraum suk-
zessive zurückgenommen und das Parken in den Parkhäusern und auf Parkplätzen stärker gebündelt 
werden. Eine intelligente Steuerung und Lenkung des innerstädtischen Kundenparkens fördert diese 
Bündelung und sorgt für eine Minderung von Parksuchverkehren.  
 
Hinsichtlich des (eigentlich zu reduzierenden) oberirdischen Parkens  sind jedoch insbesondere An-
gebote für Bewohnende sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen weiterhin sicherzustellen. Ge-
eignete Kompensationsmaßnahmen für Bewohnende sind zum Beispiel quartiersbezogene Angebote 
auf privaten und öffentlichen Parkplätzen sowie in Parkhäusern, die Ausweitung bzw. Anpassung von 
Bewohnerparkzonen sowie zusätzliche Sharing-Angebote. Für mobilitätseingeschränkte Menschen 
werden weiterhin Behindertenparkplätze ausgewiesen.  
 
Um als Standort des Einzelhandels attraktiv zu bleiben, muss Münster für Besucher und Tagestouris-
ten auch mit dem Kfz erreichbar bleiben. Werktags weisen die innerstädtischen und innenstadtnahen 
Parkhäuser und -plätze hierfür stets ausreichend Kapazitäten auf. An Normalsamstagen können Ka-
pazitätsspitzen der hochfrequentierten Parkhäuser in der Regel durch bestehende Alternativen, z.B. 
am Bahnhof, aufgefangen werden. Um an Tagen mit besonders vielen Besuchern entsprechende 
Stellplätze vorzuhalten und Park + Ride zu fördern, soll das Parkhaus am Coesfelder Kreuz mit seiner 
guten ÖPNV-Bindung zukünftig jeden Samstag öffnen. Zudem weisen die Parkhäuser außerhalb der 
Innenstadt (insb. Cineplex und Stadthaus III) weitere Stellplatz-Reserven auf. 
 
 
Innenstadtnahe Wohnquartiere: In den dicht besiedelten Vierteln mit hohem Parkdruck wird ein 
sukzessiver Transformationsprozess bestehend aus Push- und Pull-Maßnahmen angestrebt. Ziel ist 
es, den öffentlichen Straßenraum stärker zu ordnen, Querungs- und Einmündungsbereiche abzusi-
chern und Gehwege freizuhalten. Dies gilt in besonderem Maße für Gehwege mit hoher Verbindungs-
funktion für Schulen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens. 
 
Bei daraus resultierender Abnahme der verfügbaren Stellplatz-Kapazitäten schafft die Einrichtung von 
quartiersbezogenen Mobilpunkten mit Carsharing -Fahrzeugen für die Bewohnende ein alternatives 
Angebot zum Besitz eines eigenen Kfz bzw. Zweitwagens. Des Weiteren werden Lade- und Lieferzo-
nen für KEP -Dienstleister (Kurier-, Express-, und Paketdienste) eingerichtet. Zusätzliche Fahrradab-
stellplätze sorgen für mehr Bewegungsfreiheit auf Gehwegen. Bewohnerparkzonen werden durch die 
Vereinheitlichung der Regelungen und Beschilderung verständlicher und regulierbarer. Die Auswei-
sung zusätzlicher Bewohnerparkzonen führt in aktuell stark belasteten Quartieren und in Kombination 
mit den genannten Alternativen zu einem sinkenden Park- und Problemdruck und sichert die Funkti-
onsfähigkeit. Weitere Kompensationsmaßnahmen für Bewohnende stellen quartiersbezogene Ange-
bote auf privaten und öffentlichen Parkplätzen dar. Auch in Wohnquartieren werden für mobilitätsein-
geschränkte Menschen weiterhin ausreichend Behindertenparkplätze ausgewiesen.

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V/0193/2024 
Elf Maßnahmen zur priorisierter Umsetzung 
 
Auf Basis der Empfehlungen des integrierten Parkraumkonzepts schlägt die Verwaltung elf hinsicht-
lich ihrer Umsetzung zeitlich zu priorisierende Maßnahmen (nachfolgend a bis k) vor. 
 
Diese elf Maßnahmen sind: 
 
a) umsetzungsbezogene Aktivierung vorhandener, öffentlich zugänglicher Kundenstellplätze 
zum Heben des vorhandenen Nutzerpotenzials, insbesondere auf Supermar ktparkplätzen in 
Wohnquartieren (vgl. Maßnahmensteckbrief 3.3)  
 
Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt. Die Zahl der Bevölkerung steigt in Münster ebenso stetig 
wie die Anzahl der Autos. Darüber hinaus benötigt das durchschnittliche Kfz mehr Platz als in der 
Vergangenheit, weil die Fahrzeuggrößen zunehmen. Unmittelbare Folge ist ein Anstieg des nächtli-
chen Parkdrucks, insbesondere in den innenstadtnahen Wohnquartieren wie dem Kreuzviertel , Er-
phoviertel und Hansaviertel. Viele Alternativen zum Parken am Straßenrand, wie beispielsweise die 
Errichtung einer Quartiersgarage, sind in diesen Stadtteilen bis jetzt nicht realisierbar.  
 
Kapazitäten während des besonders belasteten Zeitraumes in den Abend- und Nachtstunden weisen 
die Kundenstellplätze des Einzelhandels auf. Insbesondere auf Supermarkparkplätzen in oder am 
Rande der Wohnquartiere sind über Nacht ein Großteil der Ste llplätze frei, die von Anwohnende als 
Alternative zum Parken am Straßenrand – oder dem notgedrungenen Parken auf Gehwegen – in An-
spruch genommen werden könnten. So könnte das Parken von privaten Autos zukünftig deutlich stär-
ker als bisher im privaten Raum abgewickelt werden.  
 
Die Verwaltung startet diesen Prozess mit der Ansprache der Flächeninhaber bzw. -betreiber. An-
schließend begleitet und unterstützt sie bei den weiteren Schritten zur Umsetzung. Wi chtig ist allen 
Beteiligten, dass langfristige und passgenaue Lösungen in Richtung der Kund en sowie der Anwoh-
nende angeboten werden. Die Informationen dazu sollen als digitales Angebote bereitgestellt werden.  
 
 
b) bedarfsgerechte Ausweisung von zunächst i nsgesamt bis zu 60 zusätzlichen Carsharing-
Stellplätzen als quartiersbezogene Mobilpunkte in den dicht besiedelten Wohnquartieren Süd - 
bzw. Josefsviertel (ca. 25 zusätzliche Stellplätze), dem Kreuzviertel (ca. +20), Hansaviertel (ca. 
+10) sowie in Pluggendorf (ca. +5) (vgl. Maßnahmensteckbriefe, 3.7)  
 
Angesichts weiterhin hoher Kfz-Besitzquoten bei steigenden Fahrzeuggrößen sowie im Zuge der Um-
setzung von Maßnahmen zur Umwandlung des öffentlichen (Straßen-) Raums im Sinne der Flächen-
gerechtigkeit steigt der Parkdruck auf den Straßen. Dies gilt in besonderem Maße für die innenstadt-
nahen Wohnquartiere. Als Beitrag zur Reduzierung des Kfz-Besitzquote – und insbesondere als (wei-
tere) Motivation zur Abschaffung des häufig selten genutzten Zweitwagens – schaffen zusätzlich aus-
gewiesene Carsharing-Stellplätze ein proaktives Angebot.  
 
Kurzfristig sollen in den dicht besiedelten Wohnquartieren Süd- bzw. Josefsviertel (ca. 25 zusätzliche 
Stellplätze), dem Kreuzviertel (ca. +20), Hansaviertel (ca. +10 ) sowie in Pluggendorf (ca. +5) insge-
samt bis zu 60 zusätzliche Carsharing-Stellplätze geschaffen werden. Je nach Auslastung der jeweili-
gen Carsharing-Fahrzeuge sollen weitere Stellplätze und Stationen ausgewiesen werden. Praxisbei-
spiele und Erhebungen zeigen eine sehr unt erschiedliche Größenordnung der Kompensation von 
privaten Kfz durch Carsharing-Angebote. Die Auswertungen zeigen, dass bei stationsbasierten Ange-
boten in verdichteten Stadtquartieren eine Kompensation von 10-15 Kfz je Carsharing-Fahrzeug an-
genommen werden kann. Dies würde zu einer Kompensation von 600 bis 900 Stellplätzen führen.

- 10 - 
V/0193/2024 
 
Abbildung 4: Station für E -Carsharing an der Maximilianstraße im Kreuzviertel.  
Foto: Patrick Schulte / Stadt Münster  
 
Des Weiteren wi rd die Aufwertung dieser Carsharing-Stationen durch die Errichtung von Fahrradab-
stellanlagen zur intermodalen Verknüpfung geprüft. In Anlehnung an das Mobilstationskonzept wird 
eine Stationsklasse „quartiersbezogener Mobilpunkt“ entwickelt. Mit dieser Klas se sollen alternative 
Mobilitätsangebote speziell für Bewohnende geschaffen werden, um die Kfz -Nutzung bzw. den Kfz-
Besitz in den Wohnquartieren zu reduzieren. Die Mobi lpunkte sollen für die Bewohnende  in ange-
messener Entfernung zueinander verortet werden.  
 
Die historisch gewachsene uneinheitliche Beschilderung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen 
Straßenraum ist in diesem Zuge mit dem Verkehrszeichen Carsharing (VZ 1010-70) zu vereinheitli-
chen. 
 
 
Abbildung 5: Das Carsha ring-Verkehrszeichen 1010 -70 StVO (Mitte) i.V.m. dem Verkehrszeichen Parken 314 
StVO (oben) sowie dem Zusatz „CarSharing“ (unten).

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V/0193/2024 
c) Einrichtung weiterer Zonen für Laden & Liefern an Geschäftsstraßen mit hohem Parkdruck, 
insb. auf der Warendorfer Straße und Hammer Straße (vgl. Maßnahmensteckbriefe 2.4, 2.6) 
 
Durch Stopps der KEP -Dienste (Kurier-, Express -, und Paketdienste) sowie Ausladevorgänge von 
Lkw der Logistikbranche ergeben sich Störungen im Verkehrsfluss, vor allem während des Berufsver-
kehrs. Diese Beeinträchtigungen werden in der Bevölkerung als besonders störend empfunden und 
bremsen nicht selten auch den ÖPNV aus.  Teilweise weichen die angesprochenen Lieferfahrzeuge 
für ihre Ladevorgänge auch auf Geh- oder Radwege aus. Diese Störungen wirken sich negativ auf die 
Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss aus.  
 
Nach Vorbild der bereits geschaffenen Zonen für Laden & Liefern an der Wolbecker Straße sowie an 
der Königsstraße sollen weitere solcher Zonen eingerichtet werden. Die Zonen können abends und 
nachts zur allgemeinen Parknutzung (bspw. von 17 bis 7 Uhr) freigegeben werden.  
 
Die festzusetzenden Benutzungsregelungen sollen einfach und verständlich sein. Die Einhaltung der 
Regelungen muss überwacht werden. Die Lade - / Lieferzonen sollen in bedarfsorientiertem Abstand 
zueinander eingerichtet werden. In Geschäftsstraßen kann dabei auf die jüngsten Erfahrungen in der 
Wolbecker Straße zurückgegriffen werden.  
 
In Frage kommende Standorte sind insbesondere die Geschäftsbereiche an der Warendorfer Straße 
und Hammer Straße. 
 
 
d) Beseitigung von aufgegebenen Fahrrädern („Schrotträder“) zur Sicherstellung aktuell ver-
fügbarer Kapazitäten an Fahrradabstellanlagen und Stei gerung der Aufenthaltsqualität (vgl. 
Maßnahmensteckbrief 2.11)  
 
In Münster gibt es eine hohe Zahl an aufgegebenen Fahrrädern bzw. „Schrotträdern“ im Straßen-
raum, täglich kommen neue hinzu . Sie blockieren vorhandene Fahrradabstellanlagen. Diese Fahrrä-
der müssen regelmäßig entfernt werden, um Kapazitäten wieder freizugeben. Die Rechtssicherheit 
für ein Entfernen ist unklar. Lösungsansatz kann die Abgrenzung von Flächen mit zeitlicher Be-
schränkung des Fahrradparkens sein. 
 
Kontrollen in besonders belasteten Bereichen sind kontinuierlich notwendig. Umsetzung von Maß-
nahmenpaketen, bestehend aus Beschilderungsarbeiten, rechtlichen Prüfungen, Kontrollen und Öf-
fentlichkeitsarbeit, sind zu etablieren bzw. deutlich auszuwe iten. Als bereits bestehendes Positivbei-
spiel sei auf den Fahrr adkontrolldienst hingewiesen: Der Dienst des Ordnungsamtes sortiert offen-
sichtliche „Schrotträder“ aus und ordnet das Fahrradparken im Rahmen der bestehenden rechtlichen 
Möglichkeiten.  
 
Das Entfernen von Schrotträdern findet bereits statt. Die Ausweitung dieser Maßnahmen ist perspek-
tivisch jedoch nur mit Aufstockung des Personals im Ordnungsamt möglich. 
 
 
e) zonal differenzierte Anpassung der Parkgebühren sowohl im innerstädtischen Straßenraum 
als auch in den WBI-Parkhäusern (vgl. Maßnahmensteckbrief 2.1) 
 
Im innerstädtischen Bereich gibt es noch immer Stellplätze, die keiner monetären oder zeitlichen Be-
wirtschaftung unterliegen. Darüber hinaus besitzen die Parkhäuser der Innenstadt ausreichend Kapa-
zitäten, um zusätzliche Fahrzeuge aufzunehmen und den sichtbaren Pkw -Bestand auf den Straßen 
zu reduzieren. Dies gilt nicht zuletzt für den Fall, dass das Parkhaus am Coesfelder Kreuz auch an 
Normalsamstagen geöffnet wird. 
 
Zur maximalen Reduzierung von Parksuchverkehren sollen alle Kfz-Stellplätze innerhalb des Prome-
nadenrings folglich monetär bewirtschaftet oder einer anderen Nutzung, z.B. zur Verbesserung der

- 12 - 
V/0193/2024 
Aufenthaltsqualität oder zur Schaffung w eiterer Fahrradabstellanlagen, überführt werden. Nur in be-
gründeten Ausnahmefällen stellt auch eine zeitliche Bewirtschaftung eine Alternative dar.  
 
Für eine solche Anpassung muss die (Gebühren-) Ordnung nachjustiert werden und eine Vereinheitli-
chung der Parkregeln erfolgen. Das oberirdische Straßenparken in der Innenstadt soll schrittweise 
vereinheitlicht, gegenüber dem Parken im Parkhaus verteuert und insgesamt reduziert werden. Die 
Parkgebühren könnten darüber hinaus auch in ausgewählten Parkhäusern weiter angehoben werden, 
bspw. bei verkehrlich problematischen Situationen im Umfeld. 
 
 
f) Öffnung des Parkhauses am Coesfelder Kreuz in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der 
Universität Münster und dem BLB NRW mit seiner guten Park + Ride-Anbindung an die Innen-
stadt zur Entlastung der innerstädtischen Parkhäuser und -plätze an Samstagen (vgl. Maß-
nahmensteckbrief 3.1) 
 
Die öffentlich zugänglichen Parkhäuser und Parkplätze in der Innenstadt sind tagsüber an Normal-
werktagen zu ca. 60 % ausgelastet und weisen demensprechend unter der Woche ausreichend freie 
Kapazitäten auf. Aufgrund der großen Bedeutung der Innenstadt für Besucher in der Vorweihnachts-
zeit (Weihnachtsmarkt) sind die Parkhäuser und Parkplätze an den Adventssamstagen ausgelastet. 
Um diese Spitzen a bzufangen, öffnet das Parkhaus Coesfelder Kreuz an den  besucherintensiven 
Samstagen im Advent und hat sich hier als Alternative etabliert. 
 
Die Analyse des integrierten Parkraumkonzeptes hat aufgezeigt, dass die Auslastung der innerstädti-
schen Parkhäuser u nd Parkplätze an normalen Samstagen außerhalb des Advents mit ca.  
90 % gegenüber den Werktagen ebenfalls deutlich erhöht ist. Einhergehend mit dem Ziel der Bünde-
lung von Kundenparken in der Innenstadt und dem damit verbundenen Wegfall von frei verfügbaren 
Straßenparkplätzen soll das Parkhaus am Coesfelder Kreuz künftig an allen Samstagen des Jahres 
öffnen. Mit seiner guten ÖPNV-Bindung stellen die 869 Stellplätze des Parkhauses eine offenkundige 
und erprobte Alternative dar, insbesondere für Tagestouristen  aus dem nörd lichen und westlichen 
Umland sowie aus den Niederlanden. 
 
Die Abstimmungen mit der Universität Münster und dem BLB NRW sind angelaufen.  
 
 
g) Umsetzung einer Zufahrtsbeschränkung für das Parkhaus Münster Arkaden als Maßnahme 
zur Entspannung der Stausituation an der Königsstraße (vgl. Maßnahmensteckbrief 2.8) 
 
Regelmäßig, vor allem samstags, staut sich die Kfz-Warteschlange am Parkhaus Münster Arkaden in 
der Königsstraße weit zurück, nicht selten bis zum Abzweig Verspoel. Dies führt zu einer stark verrin-
gerten Aufenthaltsqualität in einem eigentlich att raktiven innerstädtischen Raum sowie zu verkehrli-
chen Belastungen inkl. Einschränkung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit. 
 
Einhergehend mit der Umgestaltung der Königsstraße als Altstadtzugang soll eine Umgestaltung der 
Zufahrt zum Parkhaus, ergänzt um eine Veränderung der Regelungen zur Zufahrtsberechtigung, er-
folgen. Hierbei ist grundsätzlich sicherzustellen, dass zu Fußgehende und Radfahrende nicht beein-
trächtigt werden. Darüber hinaus werden für den motorisierten Verkehr, je nach Nutzergruppe, unter-
schiedliche Zufahrtsregeln definiert. Bestimmte Nutzergruppen erhalten freien Zugang. Hierzu zählen 
bspw. Anwohnende, mobilitätseingeschränkte Personen, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sowie 
Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung.

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V/0193/2024 
 
Abbildung 6: Verkehrszeichen 250 mit Ausnahmen. (Foto: Stadt Münster)  
 
Die Beschilderung wird über das Verkehrszeichen 250 so ausgestaltet und ergänzt, dass sie auf eine 
eigentlich verbotene Einfahrt verweist und darüber hinaus Ausnahmen aufzeigt. Diese Beschilderung 
wird zusätzlich ergänzt um eine Ampelregelung zum Parkhaus Münster-Arkaden in Höhe Marienplatz 
(z.B. Rot Zufahrt PH Münster Arkaden gesperrt; Grün Zufahrt PH Münster Arkaden frei). Die Zu- und 
Abfahrtsregelung sowie deren Kontrolle erfolgt – soweit möglich und sinnvoll – vollständig digital.  
 
Bei Vollauslastung des Parkhauses sind die Verkehre bereits vor den Zufahrten zur Königsstraße auf 
andere Parkhäuser umzuleiten. Die Integration der Gesamtmaßnahme in das städtische Parkleitsys-
tem ist zwingend erforderlich. Durch die Umsetzung wird der bis herige Parksuchverkehr verdrängt 
und der Rückstau vor dem Parkhaus Münster-Arkaden vermieden. 
 
Verwaltungsinterne Vorgespräche wurden bereits geführt. Aktuell laufen darauf basierende  umset-
zungsorientierte Abstimmungsprozesse sowie die Überprüfung von rech tlichen Fragestellungen hin-
sichtlich der angestrebten Lösung.  
 
 
h) Prüfung der Einführung zusätzlicher Bewohnerparkzonen im Kreuzviertel (vgl. Maßnahmen-
steckbrief 2.2) 
 
In Münster sind bislang neun Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Um das Parken auch in denjenigen 
Teilbereichen des Untersuchungsgebietes zu ordnen, die bislang hinsichtlich des Bewohnerparkens 
nicht bewirtschaftet sind, sollen im Rahmen qualifizierender Untersuchungen die Ausweisung weiterer 
Bewohnerparkzonen geprüft und bei positivem Ergebnis,  vorbehaltlich des abschließenden politi-
schen Beschlusses, umgesetzt werden. Für das Kreuzviertel soll dieses rechtlich erforderliche Be-
wohnerpark-Gutachten zeitnah in Auftrag gegeben werden. Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen 
erfordert eine umfassende Vorbereitung, inkl. Betroffenenbeteiligung und eine dauerhafte Verkehrs-
überwachung. 
 
 
Die Ausschreibung und anschließende Vergabe des Gutachtens für das Kreuzviertel ist für das  3. 
Quartal 2024 geplant.

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V/0193/2024 
 
Abbildung 7: Bewohnerparkzonen (A -G) in Münster ergänzt durch potenziell neu eingerichtete Zonen in den 
Wohnquartieren mit hohem Parkdruck.  
 
 
 
 
i) Vereinheitlichung der Beschilderung in allen bestehen den und neuen Bewohnerparkzonen 
(vgl. Maßnahmensteckbrief 2.2) 
 
Die Beschilderung von aktuell bestehenden Bewohnerparkzonen ist vor Ort unterschiedlich und situa-
tiv teilweise schwer verständlich bzw. irreführend. Zukünftig soll eine einheitliche Parkregelung mit 
aktueller, einheitlicher und verständlicher Beschilderung auf Basis der Zeichen 314.1 und 314.2 StVO 
sowie ergänzender Zusatzzeichen (bspw. 1020-32, 1053-30) in allen bestehenden und zukünftig neu 
entstehenden Bewohnerparkzonen umgesetzt werden. Darüber hinaus ist die aktuelle Beschilderung 
aller Stellplätze in den r elevanten Gebieten vollständig zu überprüfen und ebenfalls zu vereinheitli-
chen. Die Umsetzung in bestehenden Zonen erfolgt entsprechend der zur Verfügung stehenden per-
sonellen Kapazitäten; bei neuen Zonen mit Ihrer Ausweisung.

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Abbildung 8: Verkehrszeichen 314.1 StVO  
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone 
 
Abbildung 9: Verkehrszeichen 314.2 StVO  
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone 
 
  
 
 
Abbildung 10: Verkehrszeichen 1020-32 StVO 
Bewohner mit Parkausweis frei 
 
Abbildung 11: Verkehrszeichen 1053-30 StVO 
Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt 
  
 
 
j) Initiierung eines Pilotprojekts zur Aufwertung des öffentlichen Stadtrau ms an der Heilig -
Kreuz-Kirche als „besitzbares“ Stadtquartie r mit hoher Aufenthaltsqualität (vgl. Maßnahmen-
steckbrief 1.3) 
 
Die Stellplatzsituation rund um die Heilig-Kreuz-Kirche im Kreuzviertel ist geprägt durch eine Vielzahl 
an wild abgestellten Kfz am Straßenrand, auf Gehwegen sowie in Einmündungs- und Querungsberei-
chen. Neben der Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe einer Grundschule (Kreuzschule mit mehr 
als 200 angemeldeten Kindern) leidet insbesondere die Aufenthaltsqualität eines eigentlich in seiner 
Ursprünglichkeit qualitativ hochwertigen Stadtraumes massiv unter den abgestellten Autos. 
 
Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen zusätzliche Aufenthaltsräume durch Umnutzung von Flächen 
für Sitz- und Anlehnmöglichkeiten, Begrünung, Entsiegelung und Spielgeräte entwickelt werden.  
 
Die „Besitzbarkeit“ eines Stadtquartiers zeichnet sich durch ihre Aufenthaltsqualität aus, die u. a. 
durch die Verfügbarkeit von Sitz- und Anlehnmöglichkeiten, aber auch Begrünung und Entsiegelung 
bestimmt wird. Somit stellt die Barrierefreiheit einen Teilaspekt der „Besitzbarkeit“ dar. Darüber hin-
aus enthält der Begriff, inwieweit sich die Menschen den öffentlichen Raum aneignen. Der Modellver-
such soll  verschiedene öffentliche (vor allem  bauliche) Maßnahmen und private Maßnahmen (z.B. 
Außengastronomie) kombinieren. Aus dem Pilotprojekt Lambertistraße werden ebenfalls Anregungen 
für die Umsetzung des Versuchs erwartet.

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V/0193/2024 
k) Umsetzung netzbezogener Maßnahmen zur Steigerung der Barrierefreiheit für Zufußgehen-
de im Stadtraum (vgl. Maßnahmensteckbrief 1.1)  
 
In dicht besiedelten Quartieren mit hohem Parkdruck führen auf Gehwegen sowie in unmittelbarer 
Nähe zu Einmündungs- und Querungsbereichen abgestellte Pkw zu Einschränkungen hinsichtlich der 
Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit.  
 
Die sukzessive Sicherung von Gehwegbreiten, Einmündungen und Querungsstellen in Bezug auf 
Barrierefreiheit, Einsehbarkeit und Vermeidung von Falschparken geht mit einer Ordnung des Park-
raums einher und soll durch Beschilderung, Markierungen sowie dauerhafte, bauliche Maßnahmen 
wie Poller und Fahrradbügel hergestellt werden.  
 
Dies führt zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und Bewegungsfreiheit insbesondere für 
Fußgänger und Radfahrer. Vorrangig abzusichern sind Schulwegen und sonstige quartiersbezogener 
Wege (Einkaufswege, Wege zu Bushaltestellen, Grünwege etc.). Die Umsetzung dieser Maßnahmen 
ist kontinuierlich erforderlich.  
 
 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Anlage 1: Integriertes Parkraumkonzept Münster (Endbericht)  
Anlage 2: Aufgegriffene Anträge und Anregungen 
Anlage 3: Materialband integriertes Parkraumkonzept Münster

Anlage 1_Integriertes Parkraumkonzept Münster (Endbericht)

245931 Zeichen

INTEGRIERTES PARKRAUMKONZEPT 
DER STADT MÜNSTER 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: Stadt Münster 
 Amt für Mobilität und Tiefbau 
 48127 Münster 
 
 
Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH 
 Vordere Schöneworth 18 
 30167 Hannover 
 Telefon: 0511 / 38 39 40 
 Telefax: 0511 / 38 39 450 
 Mail: Post@PGT-Hannover.de  
 
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Mazur 
 Svea Coerdt, B.Sc. 
 Dipl.-Geogr. Dirk Lauenstein 
 Florian Makowski, B.A. 
 
Grafik: Dipl.-Geogr. Reiner Nöllgen 
 Ralf Weber  
 
Typographie: Kaori Colette Dreyer, B.A. 
 
 
Hannover, 25.03.2024 
P3587-T-240325 PRK.docx

Hinweis Genderklausel 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gl eichzeitige Verwen-
dung der männlichen und weiblichen Sprachform verzi chtet. Sämtliche 
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 
Die männliche Form und die weibliche Form der in de m Bericht verwende-
ten Personenbezeichnungen sind miteinander gleichgestellt.

I 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Einleitung ......................................................................................................... 1 
2 Vorgehen .......................................................................................................... 2 
 Untersuchungsgebiet ................................................................................. 2 2.1
 Untersuchungsablauf ................................................................................. 3 2.2
3 Analyse Münster 2022 / 2023 .......................................................................... 8 
 Angebot an Stellplätzen im Untersuchungsraum ...................................... 8 3.1
3.1.1 Kraftfahrzeuge ....................................................................................... 8 
3.1.2 Fahrräder ............................................................................................... 9 
 Kfz-Parkraumangebote in den Randbereichen ......................................... 9 3.2
 Verkehrsregelungen Beschilderung und Zonierung ................................ 10 3.3
 Wegweisung und Parkleitsystem ............................................................. 12 3.4
 Tarifierung von Parkplätzen ..................................................................... 14 3.5
3.5.1 Kraftfahrzeuge ..................................................................................... 14 
3.5.2 Fahrräder ............................................................................................. 17 
 Auslastung Stellplätze ............................................................................. 18 3.6
3.6.1 Kraftfahrzeuge ..................................................................................... 18 
3.6.2 Fahrräder ............................................................................................. 23 
4 Profile der Stadtviertel .................................................................................. 27 
 Bewertungskriterien ................................................................................. 27 4.1
 Parken in der Innenstadt ......................................................................... 30 4.2
4.2.1 Lage, Kapazität, Zugänglichkeit, Bewirtschaftung ............................... 30 
4.2.2 Auslastung Kfz-Stellplätze ................................................................... 33 
4.2.3 Auslastung Fahrradstellplätze ............................................................. 38 
4.2.4 Zusammenfassung und Bewertung ..................................................... 40 
 Parken Wohnquartiere (innenstadtnahe Stadtviertel) ............................. 43 4.3
4.3.1 Lage, Kapazität, Zugänglichkeit, Bewirtschaftung ............................... 43 
4.3.2 Parkdisziplin ......................................................................................... 46 
4.3.3 Bahnhofsviertel im Profil ...................................................................... 49 
4.3.4 Kreuzviertel im Profil ............................................................................ 55 
4.3.5 Erphoviertel im Profil ........................................................................... 60 
4.3.6 Hansaviertel im Profil ........................................................................... 68

II 
4.3.7 Südviertel im Profil ............................................................................... 73 
4.3.8 Pluggendorf im Profil ........................................................................... 78 
4.3.9 Schloss im Profil .................................................................................. 84 
4.3.10 Neutor im Profil ................................................................................ 90 
 Zusammenfassende Bewertung .............................................................. 96 4.4
5 Handlungsfelder ............................................................................................ 98 
 Gestaltung lebenswerter Straßenräume ................................................. 98 5.1
 Parkraumsteuerung ...............................................................................106 5.2
5.2.1 Parkraumsteuerung Kfz .....................................................................106 
5.2.2 Parkraumsteuerung Fahrrad .............................................................110 
 Nachfragesteuerung und -lenkung ........................................................112 5.3
 Öffentlichkeitsarbeit ...............................................................................113 5.4
6 Maßnahmen ..................................................................................................115 
 Innenstadt ..............................................................................................116 6.1
6.1.1 Abschätzung Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt ..............116 
6.1.2 Gestaltung lebenswerter Straßenräume ...........................................119 
6.1.3 Steuerung Parkraumangebot ............................................................120 
6.1.4 Nachfragesteuerung /-lenkung ..........................................................123 
 Wohnquartiere .......................................................................................125 6.2
6.2.1 Gestaltung lebenswerter Straßenräume ...........................................126 
6.2.2 Steuerung Parkraumangebot ............................................................128 
6.2.3 Nachfragesteuerung /-lenkung ..........................................................129 
6.2.4 Regelungen Bewohnerparkzonen .....................................................130 
6.2.5 Flächendeckende Einrichtung von Lade-/ Lieferzonen .....................135 
 Öffentlichkeitsarbeit ...............................................................................135 6.3
 Modellversuche vertiefen .......................................................................136 6.4
7 Umsetzung ...................................................................................................138 
 Schlüsselmaßnahmen ...........................................................................138 7.1
 Maßnahmen in den Stadtvierteln...........................................................140 7.2
7.2.1 Parkraummanagement für E-Tretroller ..............................................144 
7.2.2 Maßnahmensteckbriefe .....................................................................146

III 
Handlungsfeld 1: Gestaltung lebenswerter Straßenräume 
1.1 Sicherung von Einmünd ungen und Querungen .............................147 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz .....................................................148 
1.3 Modellversuch „besitzbares St adtquartier“ Heilig-Kreuz-Kirche ....150 
Handlungsfeld 2: Parkraumsteuerung  
2.1 Parkraumbewirt schaftung ...............................................................152 
2.2 Ausweisung und Kenn zeichnung von Bewohnerparkzonen ..........154 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in  Wohnquartieren ...........................................155 
2.4 Lade-/ Lieferzonen in Geschäfts bereichen und Innenstadt ...........156 
2.5 Prüfung eines digitalen Vorbuchungssystems für Lade-/ 
Lieferzonen (Innenstadt) ................................................................158 
2.6 Verlagerung von Straßenparken in der Innenstadt ........................159 
2.7 Modellversuch: Abgrenzung von Bewohnerparkbereichen 
(Innenstadt) ....................................................................................160 
2.8 Zufahrtsbeschränkung an der Königsstraße für da s Parkhaus 
Münster-Arkaden ............................................................................161 
2.9 Umwandlung von Kfz-Stellplätzen  in Fahrradstellplätze ................162 
2.10 Pilotprojekt: Gesichertes Abstellen am Wohnort ............................163 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrrädern / Schrotträdern ..........165 
2.12 Notwendigkeit für Fahrrad-Großparkplätze an 
besucherintensiven Einrichtungen .................................................166 
2.13 Digitales Parkraummanagement: Voraussetzungen prüfen ..........167 
2.14 Fahrradparkverbot auf Gehwegen: Voraussetzungen prüfen ........169 
Handlungsfeld 3: Nachfragesteuerung- und Lenkung 
3.1 Förderung von P+ R-Angeboten .....................................................170 
3.2 Quartiersgaragen und öffentlich zugängliche (Ku nden-) 
Stellplätze für Anwohnerparken .....................................................171 
3.3 Digitales Mobilit ätsleitsystem .........................................................172 
3.4 Anbindung innenstadt naher Parkplätze verbessern ......................174 
3.5 Ergänzung quartiersbez ogener Mobilpunkte .................................175 
Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbiet 
4.1 Kampagnen und Bür gerbeteiligung ................................................177

IV 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abb. 1.1  Einordnung des Integrierten Parkraumkonzepts in den Planungs-
prozess Masterplan Mobilität Münster 2035+ ...................................... 1 
Abb. 2.1  Klassifiziertes Straßennetz der Stadt Münster ..................................... 2 
Abb. 2.2  Abgrenzung der Stadtviertel im Untersuchungsgebiet auf Basis der 
statistischen Bezirke ............................................................................. 3 
Abb. 2.3  Ablauf der Bearbeitung ......................................................................... 4 
Abb. 2.4  Ziele des Masterplan Mobilität Münster 2035+ .................................... 6 
Abb. 2.5  Handlungsfelder „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept 
Münster-Innenstadt (2023)" .................................................................. 7 
Abb. 3.1  Bewohnerparkzonen Bestand ............................................................ 11 
Abb. 3.2  Uneinheitliche Beschilderung von Bewohnerparkzonen .................... 12 
Abb. 3.3  Im Parkleitsystem Münster enthaltene Parkplätze ............................. 13 
Abb. 3.4  Parkzonen in Münster ......................................................................... 15 
Abb. 3.5  Gesamtauslastung Kfz tags ............................................................... 18 
Abb. 3.6  Gesamtauslastung Kfz nachts ............................................................ 19 
Abb. 3.7  Kapazität und Auslastung Fahrradabstellanlagen im Gesamtraum ... 24 
Abb. 3.8  Räumliche Verteilung Gehwegparken Fahrrad im Gesamtraum ....... 26 
Abb. 4.1  Lage der Innenstadt im Untersuchungsgebiet ................................... 30 
Abb. 4.2  Lage und Zugänglichkeit der Stellplätze in der Innenstadt ................ 32 
Abb. 4.3  Bewirtschaftung der Stellplätze in der Innenstadt .............................. 33 
Abb. 4.4  Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze am Werktag (tags) ............................................................ 34 
Abb. 4.5  Auslastung der Stellplätze in der Innenstadt – nachts ....................... 35 
Abb. 4.6  Auslastung der Stellplätze in der Innenstadt – tags ........................... 36 
Abb. 4.7  Auslastung der Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ................... 38 
Abb. 4.8  Gehwegparken Fahrrad in der Innenstadt.......................................... 39 
Abb. 4.9  Bewertung Innenstadt ......................................................................... 41 
Abb. 4.10  Lage und Zugänglichkeit der Stellplätze im Untersuchungsraum ...... 44 
Abb. 4.11  Ladezone Wolbecker Straße .............................................................. 45 
Abb. 4.12  Bewirtschaftung der Stellplätze im Untersuchungsgebiet .................. 46 
Abb. 4.13  Zugestellte Gehwege in der Marientalstraße ..................................... 47 
Abb. 4.14  Gehwegparken Kfz im Untersuchungsraum ...................................... 48 
Abb. 4.15  Auslastung Kfz-Stellplätze im Bahnhofsviertel – nachts .................... 50 
Abb. 4.16  Auslastung Kfz-Stellplätze im Bahnhofsviertel – tags ........................ 51 
Abb. 4.17  Gehwegparken im Bahnhofsviertel .................................................... 53 
Abb. 4.18  Bewertung Bahnhofsviertel ................................................................ 54 
Abb. 4.19  Auslastung Kfz-Stellplätze im Kreuzviertel – nachts .......................... 56 
Abb. 4.20  Auslastung Kfz-Stellplätze im Kreuzviertel – tags .............................. 57

V 
Abb. 4.21  Gehwegparken im Kreuzviertel .......................................................... 58 
Abb. 4.22  Bewertung Kreuzviertel ...................................................................... 59 
Abb. 4.23  Auslastung Kfz-Stellplätze im Erphoviertel – nachts .......................... 62 
Abb. 4.24  Auslastung Kfz-Stellplätze im Erphoviertel – tags .............................. 63 
Abb. 4.25  Gehwegparken im Erphoviertel .......................................................... 65 
Abb. 4.26  Bewertung Erphoviertel ...................................................................... 66 
Abb. 4.27  Auslastung Kfz-Stellplätze im Hansaviertel – nachts ......................... 69 
Abb. 4.28  Auslastung Kfz-Stellplätze im Hansaviertel – tags ............................. 70 
Abb. 4.29  Gehwegparken im Hansaviertel ......................................................... 71 
Abb. 4.30  Bewertung Hansaviertel ..................................................................... 72 
Abb. 4.31  Auslastung Kfz-Stellplätze im Südviertel – nachts ............................. 74 
Abb. 4.32  Auslastung Kfz-Stellplätze im Südviertel – tags ................................. 75 
Abb. 4.33  Gehwegparken im Südviertel ............................................................. 76 
Abb. 4.34  Bewertung Südviertel ......................................................................... 77 
Abb. 4.35  Auslastung Kfz-Stellplätze in Pluggendorf – nachts ........................... 79 
Abb. 4.36  Auslastung Kfz-Stellplätze in Pluggendorf – tags .............................. 80 
Abb. 4.37  Gehwegparken in Pluggendorf ........................................................... 81 
Abb. 4.38  Bewertung Pluggendorf ...................................................................... 82 
Abb. 4.39  Auslastung Kfz-Stellplätze Schloss – nachts ..................................... 85 
Abb. 4.40  Auslastung Kfz-Stellplätze Schloss – tags ......................................... 86 
Abb. 4.41  Gehwegparken im Schlossviertel ....................................................... 87 
Abb. 4.42  Bewertung Schlossviertel ................................................................... 88 
Abb. 4.43  Auslastung Kfz-Stellplätze Neutor – nachts ....................................... 91 
Abb. 4.44  Auslastung Kfz-Stellplätze Neutor – tags ........................................... 92 
Abb. 4.45  Gehwegparken Neutor ....................................................................... 93 
Abb. 4.46  Bewertung Neutor ............................................................................... 94 
Abb. 4.47  Alle Stadtviertel im Profil – Übersicht ................................................. 96 
Abb. 5.1  Parkraummanagement als Schlüssel zum Mobilitätswandel ............. 98 
Abb. 5.2  Unzureichend nutzbare Gehwegbreiten – Beispiel Kanalstraße ....... 99 
Abb. 5.3  Halbhohes Kfz- und Fahrradparken auf Gehwegen – Beispiel 
Marientalstraße ................................................................................. 100 
Abb. 5.4  Schwerpunktbereiche Handlungsfeld 1 Gestaltung lebenswerter 
Straßenräume ................................................................................... 101 
Abb. 5.5  Auswirkungen Umsetzung „Faires Parken“, Kreuzviertel ................. 103 
Abb. 5.6  Querschnitt „Faires Parken“ Melchersstraße – Konzeptskizze ........ 105 
Abb. 5.7  Dringlichkeit Bewohnerparken .......................................................... 109 
Abb. 5.8  Dringlichkeiten Parkdruck Fahrrad ................................................... 111 
Abb. 5.9  Beispiel Mobilstation Roxel .............................................................. 114

VI 
Abb. 6.1  Untersuchungsbereiche Innenstadt und innenstadtnahe 
Stadtviertel ........................................................................................ 116 
Abb. 6.2  Aufwertung und barrierefreie Erreichbarkeit der Innenstadt ............ 120 
Abb. 6.3  Erweiterungsvorschlag Parkzone I ................................................... 121 
Abb. 6.4  Verlagerung öffentliches Straßenparken / Kundenparken ............... 122 
Abb. 6.6  Verbesserung der Parkraumwegweisung ........................................ 124 
Abb. 6.7  Maßnahmen Innenstadt in ihrer zeitlichen Einordnung .................... 125 
Abb. 6.8  Querungsstellensicherung – Beispiel Lazarettstraße ....................... 126 
Abb. 6.9  geordnetes Parken und Freisperren von Sichtbeziehungen durch 
Begrünung im Straßenraum – Beispiel Hansaviertel ....................... 127 
Abb. 6.10  Mobilstationen Stadt Münster ........................................................... 129 
Abb. 6.11  Maßnahmen Wohnquartiere in ihrer zeitlichen Einordnung ............. 130 
Abb. 6.12  Ausweitung Bewohnerparken prüfen ............................................... 132 
Abb. 6.13  Ausweisung Bewohnerparkzonen .................................................... 133 
Abb. 6.14  Modellversuch „Besitzbares Stadtquartier“ Heilig-Kreuz-Kirche ...... 137 
Abb. 7.1  Schlüsselmaßnahmen Integriertes Parkraumkonzept ..................... 140 
Abb. 7.2  regelwidrig abgestellte E-Tretroller ................................................... 145 
Abb. 7.3  Park- und Parkverbotszonen E-Tretroller ......................................... 146

VII 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tab. 3.1  Kfz-Stellplätze und Zugänglichkeit im Untersuchungsraum (2022) ..... 8 
Tab. 3.2  Bewirtschaftung Kfz-Stellplätze im Untersuchungsraum (2022) .......... 8 
Tab. 3.3  Zahl der Fahrradabstellanlagen im Untersuchungsraum ..................... 9 
Tab. 3.4  Parkgebühren für Kfz im Untersuchungsgebiet ................................. 14 
Tab. 3.5  Öffnungszeiten und Tarife der an das Parkleitsystem 
angeschlossenen Parkhäuser (PH) und -plätze (PP) ........................ 16 
Tab. 3.6  Gebühren Fahrradparken im Untersuchungsgebiet ........................... 17 
Tab. 3.7  Auslastung Kfz-Parken tags und nachts ............................................ 20 
Tab. 3.8  Auslastung Straßenparken nach Stadtvierteln ................................... 21 
Tab. 3.9  Auslastung aller erhobenen Stellplätze nach Stadtvierteln ................ 21 
Tab. 3.10  Kfz-Besitz der Wohnbevölkerung nach Stadtvierteln 2021 ................ 23 
Tab. 3.11  Fahrradparken in den Wohnquartieren .............................................. 25 
Tab. 4.1  Bewertungskriterien ............................................................................ 27 
Tab. 4.2  Auslastung Kfz-Parken in der Innenstadt ........................................... 31 
Tab. 4.3  Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Normalwerktag im Jahr 2022  (tags) ................ 37 
Tab. 4.4  Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Normalsamstag im Jahr 2022 (tags) ................ 37 
Tab. 4.5  Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Adventssamstag im Jahr 2022 (tags) ............... 37 
Tab. 4.6  Auslastung Kfz-Parken in den innenstadtnahen Stadtvierteln ........... 43 
Tab. 5.1  Bewertungsparameter „Faires Parken“ in Münster .......................... 102 
Tab. 5.2  Maßnahmen „Faires Parken“ und ihre Auswirkungen im Kreuz- 
viertel ................................................................................................ 118 
Tab. 6.1  Auslastung Innenstadt Bestand – werktags ..................................... 118 
Tab. 6.2  Auslastung bei Umsetzung aller INSEK-Münster-Innenstadt-
Maßnahmen innerhalb des Promenadenrings – werktags ............... 118 
Tab. 6.3  Misch- und Trennprinzip im Vergleich .............................................. 134 
Tab. 7.1  Maßnahmen in den Stadtvierteln und ihre Priorität – Übersicht ...... 141 
Tab. 7.2  Maßnahmen mit hoher Priorität in der Innenstadt ............................ 142 
Tab. 7.3  Maßnahmen mit hoher Priorität im Bahnhofsviertel ......................... 142 
Tab. 7.4  Maßnahmen mit hoher Priorität im Kreuzviertel ............................... 143 
Tab. 7.5  Maßnahmen mit hoher Priorität im Erphoviertel ............................... 143 
Tab. 7.6  Maßnahmen mit hoher Priorität im Hansaviertel .............................. 143 
Tab. 7.7  Maßnahmen mit hoher Priorität im Südviertel .................................. 143 
Tab. 7.8  Maßnahmen mit hoher Priorität in Pluggendorf ............................... 144 
Tab. 7.9  Maßnahmen mit hoher Priorität im Schlossviertel ............................ 144 
Tab. 7.10  Maßnahmen mit hoher Priorität im Neutor ....................................... 144

1 
 Einleitung 
1 Einleitung 
 
 
Die Stadt Münster besitzt aufgrund ihrer zentralört lichen Funktion insbe-
sondere als Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs-, Versorgu ngs- und Freizeit-
standort hohe Bedeutung für das Münsterland und dar über hinaus. Daraus 
resultieren ein hohes Verkehrsaufkommen sowie ein h oher Bedarf an Ab-
stellmöglichkeiten für den motorisierten Individual verkehr (MIV). Dies be-
trifft einerseits Menschen, die in Münster wohnen, andererseits auch Men-
schen, die sich temporär in der Stadt aufhalten, wi e z. B. Pendler, Kunden 
und Besucher. Darüber hinaus erfordert der hohe Rad verkehrsanteil eine 
entsprechend hohe Zahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. 
 
Das Integrierte Parkraumkonzept ist ein Baustein de s „Masterplan Mobilität 
Münster (MMM) 2035+“. Dieser wird separat erarbeite t und ist eigenstän-
dig. Im Rahmen des übergeordneten Prozesses MMM 203 5+, übernimmt 
das integrierte Parkraumkonzept die Ordnung des ruh enden Verkehrs (vgl. 
MMM 2035+, Themenfeld C, Maßnahmensteckbrief C1). H insichtlich der 
Wechselwirkungen zwischen Masterplan und Parkraumko nzept erfolgte im 
Bearbeitungsprozess beider Konzepte der Abgleich vo n Inhalten und Stra-
tegie sowie eine Synchronisation der Ziele. Im Rahm en des übergeordne-
ten Prozesses MMM 2035+, wurden und werden weitere Konzepte erarbei-
tetet, für die in ähnlicher Art und Weise Wechselbe ziehungen bestehen, 
bspw. das Fahrradnetz 2.0 (vgl. Abb. 1.1). 
 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 1.1 Einordnung des Integrierten Parkraumkonzep ts in den Planungs-
prozess Masterplan Mobilität Münster 2035+

2 
 Vorgehen 
2 Vorgehen 
 
 
 Untersuchungsgebiet 2.1
 
Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb des  äußeren Erschlie-
ßungsrings. Mehrere radial zulaufende Straßen führe n auf den inneren Er-
schließungsring und erschließen die innenstadtnahen  Stadtviertel (mit 
überwiegend Wohn- und Mischnutzung) sowie die Innen stadt. Die folgende 
Abbildung stellt das klassifizierte Straßennetz der Stadt Münster dar. 
 
 
Quelle: NWSIB 
Abb. 2.1 Klassifiziertes Straßennetz der Stadt Müns ter 
 
 
Im Untersuchungsgebiet (vgl. Abb. 2.2) liegen die M ünsteraner Innenstadt, 
der Bahnhofsbereich und die umliegenden Stadtvierte l Kreuzviertel, Erpho-
viertel, Hansaviertel, Südviertel, Pluggendorf, Schloss und Neutor. 
Ergänzend wurde das Quartier Lambertistraße (Herz-J esu-Viertel), östlich 
angrenzend an das Hansaviertel, untersucht. 
 
Äußerer Erschließungsring 
Innerer Erschließungsring

3 
 Vorgehen 
 
Abb. 2.2 Abgrenzung der Stadtviertel im Untersuchun gsgebiet auf Basis 
der statistischen Bezirke 
 
 
 Untersuchungsablauf 2.2
 
Abb. 2.3 zeigt den Ablauf der Bearbeitung des Integ rierten Parkraumkon-
zepts: Da die Parkraumsituation nicht zuletzt räuml ich unterschiedlichen 
Nutzungsanforderungen unterliegt, sind eine ortsgen aue Analyse sowie ei-
ne Bewertung und Interpretation zur Entwicklung kon kreter Handlungsfel-
der und Maßnahmen erforderlich, die in der Umsetzun g zu einer Verbesse-
rung der konkreten Problemlagen führen können. 
 
Die Maßnahmen werden bezogen auf die Problemlagen i n den untersuch-
ten Vierteln mit Prioritäten versehen und in eine z eitliche Reihenfolge, an-
gelehnt an den MMM 2035+, gebracht: 
 kurzfristige Maßnahmen  Realisierung innerhalb von  zwei Jahren 
 mittelfristige Maßnahmen Realisierung innerhalb vo n zehn Jahren 
 langfristige Maßnahmen  Realisierung dauert über 1 5 Jahre

4 
 Vorgehen 
Pilotprojekte, die eine Evaluierung der vorgeschlag enen Maßnahmen er-
möglichen, ergänzen exemplarisch die Konkretisierun g und Umsetzung, 
um die Wirkung von Maßnahmen weiter zu vertiefen: 
 Das Pilotprojekt „Evaluierung Faires Parken“ in de r Melchersstraße ist 
abgeschlossen. 
 Das Pilotprojekt zum „Fairen Parken“ in der Lamber tistraße ist derzeit 
in Vorbereitung und soll im Sommer 2024 in die Umsetzung gehen. 
 
Begleitet wurde die Bearbeitung durch eine intensiv e Abstimmung mit der 
Verwaltung. Die Politik wurde im Rahmen eines inter fraktionellen Gesprä-
ches eingebunden. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist angeraten und f indet im Rahmen der Pi-
lotprojekte statt, um Erfahrungen zu sammeln und He mnisse festzustellen 
und daraus für die zukünftige Umsetzung zu lernen. 
 
 
Abb. 2.3 Ablauf der Bearbeitung 
 
 
Die aktuelle Stellplatzsituation im Untersuchungsge biet wurde in den Jah-
ren 2022 und 2023 erfasst. Erhoben und dokumentiert wurden: 
 Zugänglichkeit 
 öffentliche Stellplätze (im Straßenraum und auf Pa rkplätzen) 
 öffentlich zugängliche (Kunden-) Stellplätze 
 Lage und Kapazität der Kfz-Stellplätze  
 Bewirtschaftung (Parkschein, Parkscheibe, Bewohner parken etc.)

5 
 Vorgehen 
 Gehwegparken Kfz (geduldet und legal) 
 Fahrradabstellplätze  
 Fahrräder an Anlehnbügeln o.a. Abstellanlagen (Anz ahl und Art der 
Abstellanlagen) 
 außerhalb von Abstellanlagen abgestellte Fahrräder  
Die Erfassung der Auslastung der dokumentierten Ste llplätze auf Basis der 
Luftbildauswertung von Google Maps und dem Geoporta l Münsterland (Da-
tenbasis aus dem Jahr 2020) wurde durch vertiefende  umfangreiche eige-
ne örtliche Auslastungserhebungen ergänzt: 
 Auslastungserhebung tags und nachts mittels Videoe rhebung oder 
Begehung, inkl. geduldetem (halbhohen) Kfz-Parken a uf Gehwegen 
und illegal abgestellten Kfz, sog. „Wildparkern“ (z . B. im absoluten Hal-
teverbot) 
 Aufbereitung der Auslastung der an das Parkleitsys tem (PLS) ange-
schlossenen Stellplatzanlagen aus den Jahren 2019 b is 2023 für Nor-
malwerktage und Spitzentage (samstags, Adventssamst age) auf Basis 
der PLS-Daten der Stadt Münster 
 Erhebung Fahrradabstellplätze (Anzahl und Art der Abstellanlagen und 
Auslastung) tags und nachts mittels Videokameras  
 
Die Dokumentation der Untersuchung ist GIS-basiert,  sodass in der weiter-
führenden Bearbeitung des Parkraumkonzeptes auf die  Erhebungsdaten 
zurückgegriffen werden kann, um diese an veränderte  Gegebenheiten an-
zupassen bzw. abgestimmt auf aktuelle Fragestellung en vertiefend auszu-
werten. Die detaillierten Ergebnisse der Auslastung serhebung sind im Ma-
terialband in Tabellendatensätzen dargestellt. 
 
Die umfangreiche Bestandsanalyse ermöglicht eine di fferenzierte Bewer-
tung der Parkraumsituation in den untersuchten Stad tvierteln. Die daraus 
ableitbaren Handlungsfelder bilden die Grundlage un d ermöglichen eine 
zeitliche und aufeinander folgende Umsetzung von ko nkreten Maßnahmen, 
die detailliert in Steckbriefen beschrieben werden. 
 
Die Zielsetzungen des integrierten Parkraumkonzepts  stehen dabei stets 
im Einklang mit anderen Planungen, so auch mit den übergeordneten Zie-
len des „Masterplan Mobilität Münster (MMM) 2035+“ (vgl. Abb. 2.4) für 
die Gesamtstadt, beispielsweise im Rahmen der „gere chten und barriere-
freien Stadt“ sowie der „erreichbaren Stadt“.

6 
 Vorgehen 
 
Quelle: Abschlussbericht MMM 2035+; S. 37 
Abb. 2.4 Ziele des Masterplan Mobilität Münster 203 5+ 
 
 
Das integrierte Parkraumkonzept konkretisiert im Rahmen des MMM 2035+ 
im Maßnahmenfeld „Ressourcen fair  teilen“ die Schlüsselmaßnahme „Um-
setzung und Ausweitung des Parkraumkonzeptes“ (Maßn ahmensteckbrief 
C1), durch dessen Umsetzung die Verlagerung des ruh enden Kfz-Verkehrs 
aus dem Straßenraum ermöglicht werden soll. Darauf aufbauend, entwi-
ckeln sich unterschiedliche Anforderungen an potenz iell umzusetzende 
Maßnahmen, die konkret auf die Ziele des MMM 2035+ einzahlen: 
 die Einhaltung von Mindeststandards für Gehwege (G erechte und bar-
rierefreie Stadt; Klimaneutrale Stadt)  
 eine besondere Sicherung von Querungen, Einmündung sbereichen 
und Wegebeziehungen (Verkehrssichere Stadt)  
 die Sicherstellung der Verbindungsfunktionen für d en Fahrrad- und 
Fußverkehr (Erreichbare Stadt; Gerechte und barrier efreie Stadt; Digi-
tale und vernetzte Stadt)  
 die Bereitstellung, Aufwertung und Ausstattung des  öffentlichen Stra-
ßenraums als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich (Ge sunde und le-
benswerte Stadt)  
 Grünelemente als Beitrag zur Klima-Resilienz (Gesu nde und lebens-
werte Stadt)  
 Sicherstellung der Mindestfahrbahnbreiten für die Belange von Bus-
verkehr, Kfz- und Fahrrad-Begegnungsverkehren, Rett ungs- sowie 
weiteren Servicediensten (Erreichbare Stadt; Gerech te und barriere-
freie Stadt; Klimaneutrale Stadt)

7 
 Vorgehen 
Als Rahmenbedingung für den Bereich der Innenstadt sind die Zielsetzun-
gen des  „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-
Innenstadt (2023)“ (INSEK Münster-Innenstadt) bereits politisch be-
schlossen. Mit der Umsetzung der im INSEK Münster-I nnenstadt enthalte-
nen Zielsetzungen und Maßnahmen wird eine zukunftsg erechte Entwick-
lung der Innenstadt verfolgt. Hierbei ergeben sich Abstimmungserfordernis-
se, um die Maßnahmen des Parkraumkonzepts mit den d ort aufgeführten 
Handlungsfeldern (vgl. Abb. 2.5), beispielsweise „H andlungsfeld 5: Auto-
arm und erreichbar“ zu koordinieren. 
 
 
Quelle: INSEK 2023, S. 81 
Abb. 2.5 Handlungsfelder „Integriertes städtebaulic hes Entwicklungskon-
zept Münster-Innenstadt (2023)"

8 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
3 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
 
 Angebot an Stellplätzen im Untersuchungsraum 3.1
 
Nachfolgend werden die erhobenen Stellplätze nach A rt ihrer Zugänglich-
keit bzw. Bewirtschaftung dargestellt. Eine detaill ierte Aufstellung getrennt 
nach Innenstadt und Wohnquartieren erfolgt in den Kapiteln 4.2 und 4.3. 
 
3.1.1 Kraftfahrzeuge 
Im gesamten Untersuchungsraum gibt es ca. 23.000 öf fentliche bzw. öf-
fentlich zugängliche (Kunden-) Stellplätze für Kfz.  Die Anzahl der privaten 
Stellplätze konnte aufgrund des fehlenden Zugangs n icht erhoben werden. 
Die erhobenen Stellplätze unterscheiden sich in der Art ihrer Zugänglichkeit 
(vgl. Tab. 3.1) und ihrer Bewirtschaftung (vgl. Tab. 3.2). 
 
Art der Zugänglichkeit 
Kapazität 
absolut prozentual 
Straßenparken 13.972 61% 
öffentliches Straßenparken 10.670 46% 
Bewohnerparken 3.302 14% 
öffentlich zugängliche Parkplätze 7.196 31% 
Parkhäuser im PLS 3.684 16% 
Parkplätze im PLS  1.447 6% 
Sonstige 2.065 9% 
öffentlich zugängliche 
Kundenparkplätze des Einzelhandels 
1.722 7% 
Behinderten-Parken 120 1% 
  gesamt 23.010 100% 
Tab. 3.1 Kfz-Stellplätze und Zugänglichkeit im Unte rsuchungsraum (2022) 
 
Art der Bewirtschaftung 
Kapazität 
absolut prozentual 
unbewirtschaftet 11.739 51% 
Parkschein 7.371 32% 
Parkscheibe 323 1% 
Bewohnerparken 3.302 14% 
Sonderregelung / Mischformen 275 1% 
gesamt 23.010 100% 
Tab. 3.2 Bewirtschaftung Kfz-Stellplätze im Untersu chungsraum (2022)

9 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Neben markierten bzw. im Rahmen der Regelungen der StVO legalen, un-
markierten Straßenparkplätzen, gibt es sowohl im St raßenraum als auch 
auf gesonderten Flächen, abgegrenzte Stellplätze, d ie öffentlich zugäng-
lich, kostenpflichtig oder kostenfrei, teilweise mi t zeitlicher Begrenzung, ge-
nutzt werden können. Des Weiteren gibt es öffentlic h zugängliche gebüh-
renpflichtige Parkhäuser und Tiefgaragen mit tlw. e ingeschränkten Öff-
nungszeiten. 
 
3.1.2 Fahrräder 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich insgesamt ca. 24.500 Stellplätze für 
Fahrräder in 936 Abstellanlagen, die sich in ihrer Art unterscheiden (vgl. 
Tab. 3.3). 
 
Art der Abstellanlage 
Anzahl zusammen-
hängender Anlagen 
Kapazität 
absolut prozentual 
Anlehnbügel 342 6.039 25% 
Reihenparker 
mit Vorderradhalter 178 2.857 12% 
Reihenparker 10 296 1% 
Vorderradhalter 
ohne Bügel 359 8.033 33% 
Lastenrad 4 8 < 1% 
Fahrradkäfig 11 571 2% 
Fahrradstation 4 5.960 24% 
sonstige 28 686 3% 
gesamt 936 24.450 100% 
Quelle: Erhebung Universität Münster Juni 2019 ergänzt um eigene Erhebung Juni 2022 
Tab. 3.3 Zahl der Fahrradabstellanlagen im Untersuc hungsraum 
 
Bewirtschaftete Fahrradabstellmöglichkeiten stehen mit insgesamt ca. 
6.000 Stellplätzen in den vier Fahrradstationen am Bahnhof und in der In-
nenstadt zur Verfügung. 
 
 
 Kfz-Parkraumangebote in den Randbereichen  3.2
 
Neben den Parkangeboten im unmittelbaren Untersuchu ngsraum gibt es 
weitere Kfz-Parkmöglichkeiten, die Kunden / Besuche rn und Mitarbeitern 
zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu zählen  u.a. das Parkhaus 
Coesfelder Kreuz, P+R-Angebote in den Wohnorten der  Einkaufs- und Be-

10 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
rufspendler, P+R-Angebote am Stadtrand der Stadt Mü nster sowie Super-
märkte und private Tiefgaragen mit der Möglichkeit zur Anmietung eines 
Stellplatzes. Exemplarisch sind hier die Parkplätze  an den südlichen Zu-
fahrtstraßen Weseler Straße, Nieberdingstraße und a m Preußenstadion zu 
nennen. Öffentliche Quartiersgaragen – über das WBI -Angebot hinaus – 
sind im gesamten Stadtgebiet nicht vorhanden. Eine Ausnahme bildet die 
Quartiersgarage am Hafenmarkt, die im Februar 2024 eröffnet worden ist. 
 
 
 Verkehrsregelungen Beschilderung und Zonierung 3.3
 
Innerhalb des Untersuchungsraums ist eine Vielzahl an Beschilderungen 
und Markierungen im Straßenraum vorhanden, die auf Parkangebote, 
Parkzeiten und -regelungen sowie zonale Regelungen wie Bewohnerpar-
ken hinweisen. Diese sind „historisch gewachsen“ un d auch deshalb teil-
weise nicht einheitlich und insbesondere für ortsfr emde Verkehrsteilnehmer 
nicht selbsterklärend. 
 
In Münster sind zum aktuellen Stand (Januar 2024) n eun Bewohnerpark-
zonen (A bis K) ausgewiesen (vgl. Abb. 3.1). Innerhalb der in der Abbildung 
gekennzeichneten Parkzonen befinden sich Straßenräu me, die für Bewoh-
ner mit Parkberechtigung freigegeben sind. Die Park berechtigungsscheine 
werden auf Antrag ausgegeben.

11 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
Abb. 3.1 Bewohnerparkzonen Bestand 
 
 
Die Wahrnehmung der Abgrenzung der Bewohnerparkzone n ist häufig un-
klar. Es gibt in der Bewohnerparkzone C lediglich E inzelschilder an be-
stimmten Stellplätzen, die auf Parken nur für Anwoh ner hinweisen. Die zo-
nale Abgrenzung der Innenstadt als Bewohnerparkzone  ist demgegenüber 
im Straßenraum nicht erkennbar. 
 
Ähnlich ist die Situation in Teilen des Südviertels  (Parkzone F) und des 
Hansaviertels (Parkzone K), in denen die durchquere nden Hauptverkehrs-
straßen wenig Bezug zu einer zonalen Begrenzung im Sinne einer Bewoh-
nerparkzone erkennen lassen. 
 
Unverständlich sind insbesondere:  
 Abgrenzung von Bewohnerparkbereichen 
 Aufteilung des „beparkbaren“ Straßenraums innerhal b von Wohnstra-
ßen

12 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: eigene Fotos 
Abb. 3.2 Uneinheitliche Beschilderung von Bewohnerp arkzonen 
 
 
 Wegweisung und Parkleitsystem 3.4
 
Münster verfügt über ein Parkleitsystem (PLS), welc hes die Parkhäuser der 
Innenstadt einschließlich des Bahnhofsbereichs, der Schlossparkplätze und 
des Hafengebietes (größtenteils außerhalb des Unter suchungsgebietes) 
einbezieht. Das PLS ist in vier Teilräume unterglie dert, die mit den Farben 
entsprechend Abb. 3.3 gekennzeichnet werden. Diese Farben finden sich 
auch in der Parkplatzbeschilderung im Stadtgebiet w ieder. Das PLS enthält 
den Schwerpunkt des Angebots an großen, zusammenhän genden, öffent-
lich zugänglichen Parkplätzen für Kunden und Besuch er. Randständige 
Parkhäuser und P+R-Anlagen sind nicht einbezogen.

13 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
Abb. 3.3 Im Parkleitsystem Münster enthaltene Parkp lätze 
 
 
Eine durchgehende Zielwegweisung ist nicht immer vo rhanden, sodass im 
Fall einer hohen Auslastung nicht zuverlässig auf d as nächste erreichbare 
Parkhaus verwiesen wird. Darüber hinaus gibt es kei ne zusätzlichen Infor-
mationen zu den Parkstandorten, wie z.B. 
 die Angabe der Entfernung vom Parkhaus /-platz ins  Zentrum, zum 
Dom oder ähnlichen Zielen, 
 eine Zeitangabe für den Fußweg (bspw. Parkplatz Sc hloss „in 5 min 
bis zum Dom“ o.ä.). 
 
Frei beschreibbare Displays, die zur Bereitstellung  von Sonderinformatio-
nen oder der kurzfristigen Lenkung bei Störungen di enen können, sind 
nicht vorhanden. 
 
Am Beispiel der Parkhäuser, z.B. Münster-Arkaden un d Aegidii, mit ihren 
häufigen Rückstaus bei der Einfahrt, zeigt sich, da ss die vorhandene Weg-
weisung nicht ausreichend ist und alternative Parkh äuser mit freien Kapazi-
täten von Nutzern „übersehen“ oder nicht beachtet w erden. Hier fehlen er-

14 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
gänzende Wegweisungsstandorte bzw. deutlichere Hinw eise und ange-
passte Verkehrsregelungen. 
 
 
 Tarifierung von Parkplätzen 3.5
 
3.5.1 Kraftfahrzeuge 
Erkennbar ist, dass eine Parkraumbewirtschaftung fü r den Kfz-Verkehr von 
innen (der Innenstadt) nach außen hin weniger restr iktiv und kostenintensiv 
durchgeführt wird. Die Parkgebühren variieren zwisc hen den Tarifen vom 
Parken in Parkhäusern bis zum Parken mit Parkschein  in den Innenstadt-
randquartieren und Wohngebieten stark (vgl. Tab. 3.4) 
 
Parken Bestand 
Zone I Zone II 
im Straßenraum 
mit Parkschein 
 
 
an Parkuhren 
2,50 € für die 1. Std., 
1,00 € für jede weitere 
halbe Std. 
 
./. 
0,80 € / halbe Std., 
max. 2 Std. 
 
 
0,60 € / halbe Std. 
im Parkhaus (Tagestarif)  
ohne Stadthaus 3, Cine-
plex, Coesfelder Kreuz 
 
 
auf Parkplätzen 
2,50 € für die 1. Std., 
2,00 € für jede weitere 
Std. 
 
 
2,50 € für die 1. Std., 
1,00 € für jede weitere 
halbe Std. 
1,50 € bis 30 Min., 
2,50 € für die 1. Std., 
2,00 € für jede weitere 
Std. 
 
0,80 € / halbe Std. 
Tab. 3.4 Parkgebühren für Kfz im Untersuchungsgebie t 
 
Die Einteilung des Stadtgebietes in die Tarifzonen I und II kann der folgen-
den Abbildung entnommen werden.

15 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 3.4 Parkzonen in Münster 
 
 
Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Öffnungszei-
ten und Parkgebühren der an das PLS angeschlossenen  Parkhäuser (PH) 
und -plätze (PP), sortiert nach Parkbereich (vgl. Abb. 3.3).

16 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Name Art Kapa-
zität 
Öffnungs-
zeiten 
Tarif Dauerparken 
(monatliche Preise) Tarif Kurzzeitparken 
Coesfelder 
Kreuz PH 869 k.A. -  Tagsticket, 
pauschal: 5,00 € 
Alter 
Steinweg PH 390 täglich 0-24h Mo-Fr., 7-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
200,00 € 
220,00 € 1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
20-8h je Std.: 
20-8h max.: 
2,50 € 
2,00 € 
18,00 € 
1,00 € 
5,00 € 
Theater PH 748 
Mo.-Sa. 7-24h, 
Sonn-/ Feiertage 
9-24h 
19-9h: 
Mo.-Sa., 7-14:30h: 
Mo.-Sa., 12-21h: 
Mo.-Fr., 7-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
75,00 € 
75,00 € 
75,00 € 
120,00 € 
150,00 € 
Hörster 
Platz PP 202 Mo.-Sa. 7-22h -  
1. Std.: 
je weitere 30 Min.: 
Tageshöchstsatz: 
2,50 € 
1,00 € 
20,00 € 
Bahnhof-
straße PH 311 Mo.-So. 6-24h 
19-9h: 
Mo.-Sa., 6-14:30h: 
Mo.-Sa., 12-21h: 
Mo.-Fr., 6-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
60,00 € 
60,00 € 
60,00 € 
100,00 € 
120,00 € 
bis 30 Min.: 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
20-8h je Std.: 
20-8h max.: 
1,50 € 
2,50 € 
2,00 € 
18,00 € 
0,50 € 
3,00 € 
Bremer 
Platz PH 354 täglich 
0-24h 
19-9h: 
Mo.-Sa., 5:30-14:30h: 
Mo.-Sa., 12-21h: 
Mo.-Fr., 5:30-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
60,00 € 
60,00 € 
60,00 € 
100,00 € 
120,00 € 
Engelen-
schanze PH 480 
Mo.-Sa. 7-24h, 
Sonn-/ Feiertage 
7-24h 
19-9h: 
Mo.-Sa., 7-14:30h: 
Mo.-Sa., 12-21h: 
Mo.-Fr., 7-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
75,00 € 
75,00 € 
75,00 € 
120,00 € 
150,00 € 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
20-8h je Std.: 
20-8h max.: 
2,50 € 
2,00 € 
18,00 € 
1,00 € 
5,00 € 
Stuben-
gasse PH 318 
Mo.-Sa. 7-24h, 
Sonn-/ Feiertage 
9-24h 
- 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
2,50 € 
2,00 € 
18,00 € 
Karstadt PH 183 
Mo.-Sa. 
07:30-20:30h, 
Sonderöffnungs-
zeiten möglich 
je Std.: 
Tageshöchstsatz: 
2,00 € 
20,00 € 
Schloss-
platz Nord PP 450 Mo.-Sa. 7-21h, 
Sonn-/ Feiertage 
bei Bedarf 
9-21h, 
Adventssamstage 
7-21h, 
Adventssonntage 
9-21h, 
Sonderöffnungs-
zeiten möglich 
-- 
je 30 Min.: 
Tageshöchstsatz: 
Sonn-/ Feiertage 
pauschal: 
0,80 € 
15,00 € 
 
5,00 € 
Schloss-
platz Süd PP 460 
Georgs-
kommende PP 272 Mo.-Sa. 7-21h 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
2,50 € 
1,00 € 
20,00 € 
Aegidii-
markt PH 750 
Mo.-Sa. 7-24h, 
Sonn-/ Feiertage 
9-24h 
19-9h: 
Mo-Fr., 7-21h: 
zeitl. unbegrenzt: 
75,00 € 
120,00 € 
150,00 € 
1. Std.:
je weitere Std.:
Tageshöchstsatz:
20-8h je Std.:
20-8h max.:
2,50 
€
2,00 €
18,00 €
1,00 €
5,00 €
Münster 
Arkaden PH 150 
Mo.-Sa. 8-23h, 
Sonn-/ Feiertage 
10-23h 
zeitl. unbegrenzt: 200,00 € 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
2,50 € 
2,00 € 
18,00 € 
Cineplex PH 590 
täglich 
0-24h - 
je Std.: 
Tageshöchstsatz: 
1,00 € 
6,00 € 
Stadthaus 3 PH 372 
1. Std.: 
je weitere Std.: 
Tageshöchstsatz: 
0,00 € 
1,00 € 
5,00 € 
Tab. 3.5 Öffnungszeiten und Tarife der an das Parkl eitsystem angeschlossenen Parkhäuser 
(PH) und -plätze (PP)

17 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Ein Bewohnerparkausweis, der – ohne Stellplatzgaran tie – zum Parken in 
Bewohnerparkzonen berechtigt, wird gegen eine Bearb eitungsgebühr aus-
gegeben. Die Jahresgebühr wurde zum 01.02.2024 von zur vor 17 € auf 
260 € pro Jahr angehoben (vgl. Gebührenverordnung – Stand 12/2023). 
 
3.5.2 Fahrräder 
Die Gebühren für das Fahrradparken in Münster, die nur in den bewirt-
schafteten Fahrradstationen erhoben werden, betrage n weniger als 1,00 € 
pro Tag bzw. bis zu 90,00 € pro Jahr. 
 
Gebühren 
Radlager 
Stubengasse 
Fahrrad-
station 
Münster Hbf. 
Fahrrad-
station 
Hansator 
Arkaden 
Fahrrad-
station 
pro Tag 0,90 € 0,90 € 0,90 € 0,80 € 
7-Tage-Karte 5,00 € 5,00 € - - 
pro Monat 9,00 € 9,00 € 9,00 € 20,00 € 
pro Jahr 90,00 € 90,00 € - 80,00 € 
enthält keine Aussagen zu Sonderrädern (Lastenräder etc.) 
Tab. 3.6 Gebühren Fahrradparken im Untersuchungsgeb iet

18 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 Auslastung Stellplätze 3.6
 
3.6.1 Kraftfahrzeuge 
Die Auslastung der Kfz-Stellplätze im Untersuchungs gebiet ist für den Tag- 
und den Nachtzeitraum in den Abb. 3.5 und Abb. 3.6 dargestellt. 
 
 
Abb. 3.5 Gesamtauslastung Kfz tags

19 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
Abb. 3.6 Gesamtauslastung Kfz nachts 
 
 
Nachts ist im Untersuchungsgebiet die Auslastung de r Kfz-Stellplätze hö-
her als tagsüber. Dabei zeigen sich strukturelle Un terschiede zwischen der 
Auslastung der Stellplätze im Straßenraum und den ö ffentlich zugänglichen 
Parkflächen (vgl. Tab. 3.7).

20 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Art der Zugänglichkeit Kapazität 
Auslastung 
tags nachts 
Straßenparken 13.972 81% 88% 
öffentliches Straßenparken 10.670 80% 87% 
Bewohnerparken 3.302 84% 93% 
öffentlich zugängliche Parkplätze 7.196 58% 25% 
Parkhäuser 3.684 61% 18% 
Parkplätze 1.447 53% 0% 
sonstige 2.065 58% 56% 
öffentlich zugängliche 
Kundenparkplätze des Einzelhandels 1.722 49% 24% 
Behinderten-Parken 120 38% 38% 
gesamt 23.010 71% 63% 
Tab. 3.7 Auslastung Kfz-Parken tags und nachts 
 
Das öffentliche Straßenparken ist nachts mit 88% hö her ausgelastet als 
tagsüber mit 81%. Die Auslastung der öffentlich zug änglichen Parkflächen 
abseits der Straßenräume ist insgesamt geringer und  verhält sich im Ta-
gesgang gegenläufig zur Auslastung des Straßenparke ns: Tagsüber sind 
58% der Stellplätze belegt, nachts fällt die Auslastung auf 25% ab. 
 
Die Auslastungen nach Stadtvierteln werden für den Tag- und Nachtzeit-
raum zum einen nur für die Stellplätze im öffentlic hen Straßenraum (vgl. 
Tab. 3.8) und zum anderen für alle erhobenen Stellp lätze (vgl. Tab. 3.9) ta-
bellarisch dargestellt. 
 
Die hohe Auslastung vieler Straßenräume (vgl. Tab. 3.8) außerhalb der In-
nenstadt bis hin zur Vollauslastung in einzelnen Qu artieren mit überwie-
gend beidseitiger Parknutzung der Straßen hat Folge wirkungen für das 
Parken. So wird vielerorts halbhoch auf Gehwegen ge parkt, in den Abend-
stunden wird das Parken zunehmend regelwidrig. 
 
Berücksichtigt man, dass die Fahrzeuge auf Gehwegen  tlw. nur „geduldet“ 
sind, erhöhen sich die Auslastungszahlen weiter. Zu m Vergleich herange-
zogene Zahlen zu den in den Vierteln zugelassenen K fz, verdeutlichen die-
se Überlastung ebenfalls. Im Quartier Schloss, im N eutor oder der Innen-
stadt ist diese besonders evident.

21 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Stadtviertel Kapazität 
Auslastung 
absolut 
Auslastung 
prozentual 
tags nachts tags nachts 
Innenstadt 1.423 1.135 1.243 80% 87% 
Bahnhof 388 319 283 82% 73% 
Kreuzviertel 3.345 2.653 3.180 79% 95% 
Erphoviertel 1.800 1.523 1.512 85% 84% 
Hansaviertel 2.040 1.728 1.904 85% 93% 
Südviertel 3.005 2.449 2.683 81% 89% 
Pluggendorf 825 656 720 80% 87% 
Schloss 633 460 388 73% 61% 
Neutor 513 363 394 71% 77% 
gesamt 13.972 11.286 12.307 81% 88% 
Tab. 3.8 Auslastung Straßenparken nach Stadtviertel n 
 
Stadtviertel Kapazität 
Auslastung 
absolut 
Auslastung 
prozentual 
tags nachts tags nachts 
Innenstadt 4.852 3.158 1.911 65% 39% 
Bahnhof 1.925 1.356 937 70% 49% 
Kreuzviertel 3.504 2.762 3.244 79% 93% 
Erphoviertel 2.074 1.666 1.582 80% 76% 
Hansaviertel 2.221 1.829 2.026 82% 91% 
Südviertel 3.697 2.737 2.887 74% 78% 
Pluggendorf 1.271 869 852 68% 67% 
Schloss 2.411 1.305 620 54% 26% 
Neutor 1.055 697 503 66% 48% 
gesamt 23.010 16.379 14.562 71% 63% 
Tab. 3.9 Auslastung aller erhobenen Stellplätze nac h Stadtvierteln 
 
Die Auslastung der Straßenparkplätze nachts (vgl. T ab. 3.8) untermauert 
die hohe Nachfrage der Bewohner besonders im Kreuzviertel, Hansaviertel, 
Südviertel und Erphoviertel hin. Dort zeigt sich ei ne sehr hohe Auslastung 
der Straßenparkplätze nachts von bis zu 95%. 
 
Unter Berücksichtigung einer Nutzungsoption öffentl ich zugänglicher Stell-
plätze verschiebt sich die Situation etwas. Zugriff  auf diese Parkplätze be-
steht in der Regel nachts jedoch nicht.

22 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
An einem normalen Werktag bestehen tags freie Stellplatzangebote im Um-
fang von 30% der jeweiligen Kapazität in den Wohnvi erteln (vgl. Tab. 3.9). 
Kritischer ist die Situation im Kreuz -, Erpho- und im Hansaviertel. Demge-
genüber entspannt stellt sich die Situation im Bereich Schloss dar, hier sind 
ca. 45% an Stellplätzen verfügbar. Die Innenstadt w eist ca. 35% freie Stell-
plätze auf. 
 
Vergleicht man die Zahlen mit der nächtlichen Ausla stung (vgl. Tab. 3.9), 
ist die Situation in Hansaviertel unverändert anges pannt, ähnlich stellt sich 
die Stellplatzsituation im Kreuzviertel dar, wenige r als 10% der Stellplätze 
sind hier nachts frei. In den Bereichen Schloss und  Bahnhof sowie im Neu-
tor ist der Anteil an freien Stellplätzen nachts hi ngegen höher als tagsüber 
und zeigt damit ein Nutzungsprofil, das auf hohe Ta gesbesucherzahlen 
durch Beschäftigte und Kunden hindeutet. 
 
Die erhobenen Kundenparkplätze sind in der Summe ta gs zu 45% und 
nachts zu 22% ausgelastet. Dies zeigt, dass hier de utliche Potentiale für 
nächtliches Bewohnerparken bestehen. 
 
Auf die Bewohner im Untersuchungsraum sind insgesam t ca. 25.000 Kfz 
(inkl. Dienstwagen) zugelassen. Rechnerisch teilen sich somit annähernd 
drei Bewohner ein Kfz. Durch eine theoretische Gege nüberstellung von 
Angebot (Verfügbarkeit der öffentlichen Stellplätze ) und Nachfrage (zuge-
lassene Kfz) wird eine Unterversorgung (Parkdruck) offensichtlich. 
 
Innerhalb der um die Innenstadt liegenden Stadtvier tel gibt es eine unter-
schiedlich hohe Diskrepanz der in den Quartieren zu gelassenen Kfz und 
der in den Straßen rechnerisch möglichen, maximalen Stellplatzkapazität.  
 
Im Erphoviertel gibt es bspw. trotz einer vglw. ger ingen Kfz-Dichte von ca. 
30% bei 1.600 öffentlich zugänglichen Parkplätzen 2 .600 zugelassene Kfz 
– also ein rechnerisches Saldo von mindestens minus  1.000 Stellplätzen, 
wenn man die Stellplätze auf Privatgrundstücken nic ht berücksichtigt. Die 
nächtliche Auslastung der öffentlich zugänglichen P arkplätze liegt nachts 
jedoch bei unter 75%, sodass davon ausgegangen werd en kann, dass ein 
wesentlicher Teil der auf die Bewohner zugelassenen  Kfz im privaten 
Raum abgestellt werden kann und wird (vgl. Tab. 3.10).

23 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Stadtviertel Einwohner zugelassene 
Kfz 
Kfz-Dichte 
(Kfz je 1.000 
Einwohner) 
Anzahl 
öffentlich 
zugänglicher 
Stellplätze* 
Auslastung 
nachts* 
Innenstadt 8.952 4.339 485 3.691 39% 
Bahnhof 2.249 1.247 554 1.712 49% 
Kreuzviertel 13.152 5.015 381 3.415 93% 
Erphoviertel 8.275 2.619 316 1.614 76% 
Hansaviertel 11.159 4.693 421 1.149 91% 
Südviertel 15.256 3.222 211 2.287 78% 
Pluggendorf 4.515 1.529 339 1.183 67% 
Schloss 2.519 1.177 467 2.055 26% 
Neutor 5.183 1.546 298 760 48% 
gesamt 71.260 25.387 356 17.866 63% 
* ohne Kunden- und Behindertenparken Erhebung 
Tab. 3.10 Kfz-Besitz der Wohnbevölkerung nach Stadtvierteln 2021 
enthält keine Aussagen zur Anzahl von privaten Stel lplätzen, Dienstwagen und 
Kfz, die nicht in Münster zugelassen sind 
 
Eine detaillierte Auswertung nach Stadtvierteln ist  in Kapitel 4 „Profile der 
Stadtviertel“ dargestellt. 
 
3.6.2 Fahrräder 
Im gesamten Untersuchungsraum stehen ca. 24.000 Ste llplätze in Fahr-
radabstellanlagen oder an einzelnen Anlehnbügeln zu r Verfügung. Für 
Spezialräder, bspw. Lastenräder, gibt es nur sehr w enige Abstellplätze. Die 
Situation des Fahrradparkens verbessert sich insges amt jedoch stetig, 
bspw. durch das „3.000-Fahrradstellplätze-Programm“ . Die räumliche Ver-
teilung der Fahrradabstellanlagen und deren Kapazit ät sind nachfolgend 
dargestellt.

24 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
 
Abb. 3.7 Kapazität und Auslastung Fahrradabstellanl agen im Gesamtraum 
 
 
Die 12.100 Stellplätze in Fahrradabstellanlagen in Wohnquartieren – zuge-
ordnet zu einzelnen nutzungsintensiven Gebäuden bzw . Einrichtungen, 
bspw. Universität (Bereich Pluggendorf), Geschäftsb ereich Hammer Straße 
aber auch in Straßenräumen – sind mit ca. 7.000 Räd ern nur zu ca. 60% 
ausgelastet.

25 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Die Auswertung der Fahrradabstellanlagen nach Größe nklassen zeigt, 
dass die kleineren, eher wohnstandortnahen Fahrrada bstellanlagen mit 10 
bis 20 Stellplätzen zu ca. 80% deutlich höher ausgelastet sind.  
 
Rund 9.900 Fahrräder werden außerhalb der Fahrradab stellanlagen abge-
stellt, überwiegend legal auf den Gehwegen. Insbeso ndere im Kreuzviertel, 
Erphoviertel und Hansaviertel werden deutlich mehr Fahrräder auf Gehwe-
gen als in Fahrradabstellanlagen abgestellt. Folge davon sind häufig zuge-
stellte Gehwege mit verbleibenden Restbreiten, die für Fußgänger nicht 
mehr geeignet sind. 
 
Stadtviertel 
Fahrradstellplätze auf Gehwegen 
abgestellte 
Fahrräder 
Auslastung 
Fahrradparken 
(inkl. Geh-
wegparken) Anzahl 
abgestellte 
Fahrräder 
Auslastung 
Kreuzviertel 1.386 977 70% 3.351 312% 
Erphoviertel 777 434 56% 1.313 225% 
Hansaviertel 888 671 76% 3.207 437% 
Südviertel 2.167 1.450 67% 921 109% 
Pluggendorf 2.144 1.019 48% 540 73% 
Schloss 2.532 726 29% 168 35% 
Neutor 2.272 1.650 73% 371 89% 
gesamt 12.166 6.927 47% 9.871 138% 
Tab. 3.11 Fahrradparken in den Wohnquartieren 
 
Bei insgesamt ca. 5.000 freien Fahrradstellplätzen in der Summe aller er-
hobenen Wohnviertel verbleibt dennoch rechnerisch e in Bedarf an ca. 
5.000 zusätzlichen Stellplätzen in den innenstadtna hen Wohnquartieren, 
um für alle Fahrräder auf Gehwegen einen Stellplatz  in Abstellanlagen be-
reitzustellen. Insbesondere im Kreuzvie rtel und im Hansaviertel gibt es mit 
jeweils über 3.000 auf dem Gehweg abgestellten Fahr rädern (vgl. Abb. 3.8) 
eine hohe Nachfrage, die durch das vorhandene Angeb ot an Fahrradab-
stellanlagen bei Weitem nicht abgedeckt wird. Im Er phoviertel und im Süd-
viertel sind ca. 1.300 bzw. 900 auf dem Gehweg park ende Fahrräder ge-
zählt worden. Im Südviertel gab es gleichzeitig noc h ca. 700 freie Stellplät-
ze in öffentlichen Fahrradabstellanlagen, was auf e ine nicht bedarfsgerech-
te Platzierung hindeutet (vgl. Tab. 3.11).

26 
 Analyse Münster 2022 / 2023 
Die wohnstandortnahe Anordnung der Abstellanlagen i st somit von erhebli-
cher Bedeutung für die Akzeptanz. 
 
 
Abb. 3.8 Räumliche Verteilung Gehwegparken Fahrrad im Gesamtraum

27 
 Profile der Stadtviertel 
4 Profile der Stadtviertel 
 
 
 Bewertungskriterien 4.1
 
Auf Basis der Betrachtung des gesamten Untersuchung sraums wurde eine 
differenzierte Beschreibung für die Innenstadt und innenstadtnahen Stadt-
viertel durchgeführt, um die Besonderheiten der Vie rtel im Profil darzustel-
len.  
 
Für die Bewertung der Viertel wurden einheitliche K riterien entwickelt, wel-
che neben bestehenden Nutzungskonflikten auch Poten tiale aufzeigen. 
Anhand einer Bewertungsskala von null (positiv) bis  fünf (negativ) wird so 
das Profil des Viertels geschärft. Die gewählten Kr iterien umfassen den 
Parkdruck durch Kfz, die Verteilung der Nachfrage n ach Kfz-Stellplätzen 
auf die relevanten Nutzergruppen, das Parken von Kf z und Fahrrädern auf 
Gehwegen sowie die Verlagerungspotentiale für das K fz-Parken innerhalb 
des jeweiligen Viertels (Tab. 4.1). Die Bewertung e rfolgt auf Grundlage der 
Analyseergebnisse. 
 
Kriterium Variable Bewertungsmaßstab 
0 1 2 3 4 5 
Parkdruck Kfz 
Tag 
Auslastung 
tags bis 80% + 
nahezu 
keine Über-
lastung 
bis 80% + 
Überlas-
tung in 
wenigen 
Abschnit-
ten 
bis 90% + 
Überlas-
tung in 
wenigen 
Abschnit-
ten 
bis 80% + 
Überlas-
tung in 
vielen 
Abschnit-
ten 
bis 90% + 
Überlas-
tung in 
vielen 
Abschnit-
ten 
> 90% 
Parkdruck Kfz 
Nacht 
Auslastung 
nachts 
Nachfrage 
Bewohner Wohnnutzung keine Wohnnutzung   fast ausschließlich 
Wohnnutzung 
Nachfrage 
Kunden 
kundenaffine 
Einrichtungen keine Geschäftsnutzung   fast ausschließlich 
Geschäftsnutzung 
Nachfrage 
Beschäftigte Arbeitsstätten keine Unternehmen, 
Büros, Behörden etc.   
fast ausschließlich 
Unternehmen, Büros, 
Behörden etc. 
Gehwegpar-
ken Kfz 
Anteil Kfz-
Straßenparken 
auf Gehwegen  
bis 10% bis 20% bis 30% bis 40% bis 50% > 50% 
Gehwegpar-
ken Fahrrad 
Anteil Fahr-
radparken auf 
Gehwegen 
bis 10% bis 20% bis 30% bis 40% bis 50% > 50% 
Verlagerungs-
potentiale 
(innerhalb des 
Viertels) 
Anteil freie 
Kapazitäten an 
allen Stellplät-
zen (inkl. EZH) 
keine Ver-
lagerung 
notwendig 
> 40% bis 40% bis 30% bis 20% bis 10% 
Tab. 4.1 Bewertungskriterien

28 
 Profile der Stadtviertel 
Parkdruck 
Die Höhe des Parkdrucks wird anhand der Auslastung der Stellplätze im 
öffentlichen Straßenraum bewertet. Je höher der Parkdruck in einem Stadt-
viertel, desto stärker prägt die Kfz-Nutzung den öffentlichen Raum. Ab ei-
ner Auslastung von 90% ist zudem mit einem überproportionalen Anstieg 
des Parksuchverkehrs zu rechnen. Neben der prozentualen Auslastung 
des Straßenparkens über das gesamte Viertel, fließt auch ob und in wel-
chem Ausmaß einzelne Straßenabschnitte überlastet sind in die Bewertung 
ein. Dies spricht für eine nicht bedarfsgerechte Verteilung der Stellplätze im 
Viertel bzw. eine erhöhte Nachfrage zu bestimmten Tageszeiten. Die Über-
lastung einzelner Straßenzüge erzeugt häufig kritische Zustände, die punk-
tuelle besonders störend für andere Verkehrsteilnehmer sind. 
 
Nachfrage 
Die Parkraumnachfrage von Bewohnern, Kunden und Bes chäftigten diffe-
riert tlw. deutlich. Eine Abweichung zwischen dem P arkdruck tagsüber und 
nachts bzw. einer Überauslastung in bestimmten Stra ßenabschnitten kann 
mit der Nachfrage dieser Gruppen häufig erklärt wer den. Die Bewohner-
nachfrage ist nachts in Wohnstraßen grundsätzlich s ehr hoch, da die meis-
ten Bewohner zu Hause sind. Tagsüber nimmt die Bewo hnernachfrage ab, 
die Kunden- und Beschäftigtennachfrage hingegen nim mt zu, sofern ent-
sprechende Nutzungen in der Nähe vorhanden sind. Au ch Wohnstraßen 
sind betroffen, wenn Kunden- und Beschäftigte aufgr und des hohen Park-
drucks zum Parken in umliegende Straßen ausweichen.  Anhand der zeitli-
chen Verteilung der Parkraumauslastung kann eine Üb erlagerung der 
Nachfrage dieser Nutzergruppen abgeleitet werden. 
 
Gehwegparken 
Das Ausmaß an Gehwegparken durch Kfz in den Stadtvi erteln wird anhand 
des Anteils der erhobenen Gehwegparker an der Kapaz ität der Straßen-
parkplätze je Stadtviertel bewertet. Ein hoher Ante il von über 40% wird als 
problematisch angesehen, da diese Form der Inanspruchnahme von öffent-
lichen Flächen, die eigentlich dem Fußverkehr zuged acht sind, in der öf-
fentlichen Wahrnehmung einer Umwidmung gleichkommt.  Auf Gehwegen 
geduldet abgestellte Kfz stehen dem Schutz der Barr ierefreiheit, der 
Wegequalität und der Idee von klimagerechter Mobilität entgegen.  
 
Sonstige Nutzungen der Gehwege, wie das Abstellen v on Mülltonnen und 
Fahrrädern schränken die Barrierefreiheit zusätzlic h ein, sodass die Auf-

29 
 Profile der Stadtviertel 
enthalts- und Wegequalität zugunsten von Parknutzun gen geschmälert 
wird, was den Fußverkehr strukturell abwertet. 
 
Die negativen Folgen des Gehwegparkens durch Kfz si nd grundsätzlich auf 
das Gehwegparken von Fahrrädern übertragbar. Die Ta tsache, dass die 
Fahrräder im Gegensatz zu den Kfz oftmals regelkonf orm auf den Gehwe-
gen parken, ändert an den Beeinträchtigungen für de n Fußverkehr nichts. 
Daher erfolgt die Bewertung des Gehwegparkens durch  Fahrräder anhand 
derselben Maßstäbe wie die Bewertung des Kfz-Gehweg parkens. Das 
Ausmaß des Fahrrad-Gehwegparkens wird als Anteil de r auf Gehwegen 
abgestellten Fahrräder an allen (in und außerhalb v on Abstellanlagen) ge-
parkten Fahrrädern in einem Viertel operationalisiert. 
 
Verlagerungspotentiale 
Neben den beschriebenen Nutzungskonflikten bestehen  unterschiedliche 
Potentiale zur Verbesserung der Situation in den Vi erteln. Die Kompensati-
on von Parkflächen – d.h. Verlagerungspotentiale – bestehen einerseits auf 
öffentlichen Parkflächen, andererseits auf Kundenst ellplätzen des Einzel-
handels, die für nächtliches Bewohnerparken aktivie rt werden könnten. 
Wenn über 40% aller Stellplätze inklusive der Kunde nparkplätze des Ein-
zelhandels im Quartier frei sind, besteht ein hohes Verlagerungspotential. 
 
Die Bewertung auf Basis der Kriterien wird um eine Profilbeschreibung er-
gänzt. Die Straßenabschnitte bzw. Bereiche auf die ein besonderes Au-
genmerk innerhalb des Viertels gelegt wird („Betrachtungsbereich“) sind in 
den nachfolgenden Abbildungen jeweils rot hervorgehoben.

30 
 Profile der Stadtviertel 
 Parken in der Innenstadt 4.2
 
 
Abb. 4.1 Lage der Innenstadt im Untersuchungsgebiet  
 
 
4.2.1 Lage, Kapazität, Zugänglichkeit, Bewirtschaftung 
Das Parken in der Innenstadt (definiert als Bereich  innerhalb des inneren 
Erschließungsrings) findet zum einen in Parkhäusern  und auf Parkplätzen 
statt. Zum anderen stehen Stellplätze im Straßenrau m zur Verfügung, die 
zum Teil für Bewohner reserviert sind. In der Summe  befinden sich dort ca. 
4.900 Stellplätze. Der folgenden Tabelle sind die K apazitäten und Auslas-
tungen für den Tag- und Nachtzeitraum nach Art der Zugänglichkeit zu ent-
nehmen:

31 
 Profile der Stadtviertel 
Art der Zugänglichkeit Kapazität 
Auslastung 
tags nachts 
Straßenparken 1.423 80% 87% 
öffentliches Straßenparken 409 75% 75% 
Bewohnerparken 1.014 82% 92% 
öffentlich zugängliche Parkplätze 3.282 59% 19% 
Parkhäuser 2.539 58% 11% 
Parkplätze 474 62% 51% 
sonstige 269 65% 0% 
öffentlich zugängliche 
Kundenparkplätze des Einzelhandels 87 91% 28% 
Behinderten-Parken 60 27% 32% 
gesamt 4.852 65% 39% 
Tab. 4.2 Auslastung Kfz-Parken in der Innenstadt 
 
Zusätzlich können der Innenstadt in unmittelbar ang renzenden Bereichen 
weitere öffentlich zugängliche Parkflächen mit rund  3.900 Stellplätzen für 
Kunden-, Besucher und Beschäftigtenparken, davon 2. 100 Stellplätze in an 
das innenstadtbezogene Parkleitsystem angeschlossen en Parkhäusern 
und -plätzen, insbesondere auf dem Schlossplatz zug eordnet werden. Ca. 
1.500 Straßenparkplätze sind zu etwa einem Drittel als Bewohnerstellplätze 
gekennzeichnet. 
 
Darüber hinaus stehen unmittelbar außerhalb des Unt ersuchungsraumes 
weitere ca. 1.900 Stellplätze in den Parkhäusern Cineplex, Stadthaus 3 und 
am Coesfelder Kreuz zur Verfügung, die ebenfalls an s Parkleitsystem an-
geschlossen sind.

32 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.2 Lage und Zugänglichkeit der Stellplätze in  der Innenstadt 
 
 
Sonderregelungen für das Parken von Lieferdiensten,  Pflegediensten oder 
weiteren Dienstleistern wie Handwerker sind abseits  der geltenden Rege-
lungen für die Belieferung der Fußgängerzone nur in  wenigen Ausnahmen-
fällen vorhanden bspw. in der Königsstraße. 
 
Die Stellplätze in der Innenstadt werden wie folgt bewirtschaftet: 
 Zweidrittel der Stellplätze in der Innenstadt sind  mit Parkscheinrege-
lung bewirtschaftet (ca. 3.300 Stellplätze). 
 Parkscheibenregelungen gibt es nur in wenigen Ausn ahmefällen. 
 8% der Stellplätze sind unbewirtschaftet. 
 Die Parkhäuser im Untersuchungsraum sind gebührenp flichtig und oh-
ne Parkzeitbeschränkung nutzbar. 
 Die gebührenpflichtigen Stellplätze im Straßenraum  haben eine Park-
dauerbegrenzung auf max. zwei Stunden, in wenigen A usnahmen eine 
auf max. vier Stunden beschränkte Parkzeit. 
 Darüber hinaus gibt es Bewohnerparkbereiche (Bewoh nerparkzonen 
A, B, C und E) bspw. im Kuh- und im Martiniviertel.

33 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.3 Bewirtschaftung der Stellplätze in der Inn enstadt 
 
 
4.2.2 Auslastung Kfz-Stellplätze 
Die öffentlich zugänglichen Parkhäuser und Parkplät ze in der Innenstadt 
sind an Normalwerktagen tagsüber zu ca. 60% ausgela stet. Ihre nächtliche 
Auslastung liegt sogar bei nur ca. 40%.

34 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.4 Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze am Werktag (tags) 
 
 
Die Stellplätze im Straßenraum hingegen sind in vie len Wohnstraßen ins-
besondere nachts vollständig ausgelastet (vgl. Abb.  4.5). Damit erreicht die 
Auslastung der Wohnstraßen in der Innenstadt vergle ichbare Werte wie in 
den Vierteln mit geringem Stellplatzangebot, z.B. im Kreuzviertel. 
 
Eine Doppelnutzung von Kundenparkplätzen bspw. Park plätzen des Ein-
zelhandels in den Abend- und Nachtzeiträumen für Be wohner / Bewohne-
rinnen, die außerhalb der Geschäftszeiten als öffen tlicher Parkraum freige-
geben sind, gibt es derzeit in Untersuchungsgebiet nicht. Damit bleibt ein 
großes Potential an Stellflächen im Abend- und Nachtzeitraum ungenutzt.

35 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.5 Auslastung der Stellplätze in der Innensta dt – nachts 
 
 
Die Situation der Stellplatzauslastung in der Innenstadt kann nicht ohne Be-
rücksichtigung der unmittelbar angrenzenden Parkflä chen beurteilt werden 
(vgl. Betrachtungsbereiche in Abb. 4.5).  
 
Die Darstellung der nächtlichen Auslastung (vgl. Ab b. 4.5) zeigt, dass es 
viele Bereiche im westlichen Stadtquartier gibt (in sbesondere im Bereich 
Schloss, aber auch im Bereich des östlichen Bahnhof s bzw. des an die In-
nenstadt angrenzenden Bahnhofsbereichs), in denen n achts die Stellplatz-
auslastung wesentlich geringer ist als tags. Dies b etrifft, neben den öffentli-
chen Straßenparkplätzen, vor allen Dingen die öffen tlich zugänglichen 
Parkhäuser, in denen nachts Kapazitäten frei sind, die tagsüber nicht nur 
von Kunden, sondern auch von Beschäftigten in unter schiedlicher Art und 
Weise genutzt werden. 
Diese Stellplätze, die zu einkaufstarken Zeiten an Wochenenden beson-
ders von Kunden nachgefragt werden und zu einer Aus lastung der an das 
PLS angeschlossen Stellplätze von bis zu 100% führe n, sind bei der Be-
wertung der Situation der Innenstadt mit einzubeziehen. 
 
„Betrachtungs-
bereich“

36 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.6 Auslastung der Stellplätze in der Innensta dt – tags  
 
 
Aufgrund der großen Bedeutung der Innenstadt für di e Kunden und der 
deutlich erhöhten Nachfrage an Samstagen, Spitzenta gen im Advent sowie 
veranstaltungsbezogenen Tagen wird nachfolgend die Auslastung der an 
das PLS angeschlossenen Parkhäuser (PH) und Parkplä tze (PP) angeführt 
(vgl. Tab. 4.3 bis Tab. 4.5). Diese sind in besonde rem Maß relevant für In-
nenstadtbesuche von für Kunden, aber auch für Besch äftige und den Wirt-
schaftsverkehr. An Adventssamstagen ist zudem das P arkhaus Coesfelder 
Kreuz geöffnet. Dieses ist nachrichtlich ebenso wie  die Parkhäuser Cine-
plex und Stadthaus 3 der Kategorie „sonstige“ zugeo rdnet, da sie außer-
halb des Untersuchungsgebietes liegen. 
 
  
„Betrachtungs-
bereich“

37 
 Profile der Stadtviertel 
Parkhäuser 
und -plätze 
nach Vierteln 
Kapazität 
Normalwerktag 12 Uhr 
frei (absolut) 
belegt 
(absolut) 
belegt 
(prozentual) 
Innenstadt 3.013 1.260 1.753 58% 
Bahnhof 791 303 488 62% 
Schloss 910 448 462 51% 
sonstige 
(Cineplex, 
Stadthaus 3) 962 612 350 
36% 
gesamt 5.676 2.623 3.053 54% 
Tab. 4.3 Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Normalwerktag im Jahr 2022  (tags) 
 
Parkhäuser 
und -plätze 
nach Vierteln 
Kapazität 
Normalsamstag 14 Uhr 
frei (absolut) 
belegt 
(absolut) 
belegt 
(prozentual) 
Innenstadt 3.013 344 2.669 89% 
Bahnhof 791 338 453 57% 
Schloss 910 47 863 95% 
sonstige 
(Cineplex, 
Stadthaus 3) 962 718 244 
25% 
gesamt 5.676 1.447 4.229 75% 
Tab. 4.4 Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Normalsamstag im Jahr 2022 (tags) 
 
Parkhäuser 
und -plätze 
nach Vierteln 
Kapazität 
Adventssamstag 16 Uhr 
frei (absolut) 
belegt 
(absolut) 
belegt 
(prozentual) 
Innenstadt 3.013 62 2.951 98% 
Bahnhof 791 3 788 100% 
Schloss 910 2 908 100% 
sonstige 
(Cineplex, 
Stadthaus 3, 
Coesfelder 
Kreuz) 1.831 1.580 251 
14% 
gesamt 6.545 1.647 4.898 75% 
Tab. 4.5 Auslastung der an das PLS angeschlossenen Parkhäuser und 
Parkplätze an einem Adventssamstag im Jahr 2022 (tags)

38 
 Profile der Stadtviertel 
Zusammenfassend zeigt die Analyse der an das PLS an geschlossenen 
Parkhäuser und -plätze folgende Ergebnisse: 
 Werktags „moderate“ Auslastung (< 60%) 
 Samstags nahezu Vollauslastung in der Innenstadt, freie Kapazitäten 
in randständigen Parkhäusern 
 Freie Kapazitäten im Parkhaus Coesfelder Kreuz an Wochenenden 
(ungenutzt) 
 An Spitzentagen (Adventssamstage) Vollauslastung i n der Innenstadt 
und am Bahnhof, freie Kapazitäten nur in randständigen Parkhäusern 
 Freie Kapazitäten nachts 
 
4.2.3 Auslastung Fahrradstellplätze 
In der Innenstadt gibt es ca. 3.500 Radstellplätze,  die werktags zu ca. 75% 
ausgelastet sind. Die folgende Abbildung zeigt die räumliche Verteilung der 
Abstellanlagen mit Hinweisen zur Auslastung. 
 
 
Abb. 4.7 Auslastung der Fahrradabstellanlagen in de r Innenstadt 
 
 
Die vorhandenen Abstellanlagen variieren stark in i hrer Beschaffenheit und 
Größe. Neben einzelnen kleineren Abstellanlagen im Straßenraum gibt es

39 
 Profile der Stadtviertel 
vor universitären Einrichtungen und anderen Institu tionen größere Abstell-
anlagen mit teils über einhundert Stellplätzen. Nur  das „Fahrradlager Stu-
bengasse“ mit 360 Stellplätzen und die „Arkaden Fah rradstation“ mit 300 
Stellplätzen sind bewirtschaftete Fahrradabstellanl agen (Fahrradstationen). 
Im Rahmen des 3.000-Fahrradstellplätze-Programms sind in der Innenstadt 
884 neue Stellplätze für Fahrräder entstanden (Stan d: Februar 2024) und 
weitere geplant. 
 
Die Auslastung der Fahrradstellplätze in Abstellanl agen stellt nur einen 
Bruchteil des Fahrradparkens in der Innenstadt dar.  Von insgesamt ca. 
9.600 geparkten Fahrrädern in der Innenstadt werden  ca. 7.000 (legal) auf 
Gehwegen abgestellt (vgl. Abb. 4.8) . Im Gegensatz zu den Wohnvierteln 
rund um die Innenstadt und das Bahnhofsviertel schränken diese Fahrräder 
die Nutzbarkeit der Gehwege jedoch nur vereinzelt s tark ein, bspw. in der 
Windhorststraße, der Westseite der Arkaden oder an Markttagen am Dom-
platz. 
 
 
Abb. 4.8 Gehwegparken Fahrrad in der Innenstadt 
 
 
  
„Betrachtungs-
bereich“

40 
 Profile der Stadtviertel 
4.2.4 Zusammenfassung und Bewertung 
Die Innenstadt nimmt als zentrales Ziel zahlreicher  Kunden-, Besucher- 
und Beschäftigtenverkehre eine Schlüsselrolle für d as Parken ein. Gleich-
zeitig ist die Innenstadt auch ein Wohnviertel mit entsprechender Bewoh-
nernachfrage nach wohnungsnahen Stellplätzen im Str aßenraum. Diese 
konkurrierenden Nutzungsansprüche führen dazu, dass  die ca. 400 öffent-
lichen Stellplätze im innerstädtischen Straßenraum und Teile der nutzbaren 
Stellplätze in den Bewohnerparkzonen besonders tags über stark ausgelas-
tet sind. Die über 1.000 in Bewohnerparkzonen vorha ndenen Stellplätze 
sind nicht ausreichend die Bewohnerparkraumnachfrage zu bedienen. 
 
Beeinträchtigungen durch geduldetes Kfz-Gehwegparke n sind in der In-
nenstadt selten. Dies ist auf die fast flächendecke nde Bewirtschaftung des 
Parkraums zurückzuführen. Auf Gehwegen geparkte Fah rräder hingegen 
finden sich in der gesamten Innenstadt, wo sie die Barrierefreiheit unter 
Umständen einschränken. Im Umfeld zentraler, besuch erintensiver Einrich-
tungen wie bspw. der Universitäts- und Landesbiblio thek, dem Marienplatz, 
dem Einkaufszentrum Münster-Arkaden (insbesondere a m westlichen Ein-
gang) sowie dem Domplatz und in der Windhorststraße  sind während des 
Geschäftsbetriebs mehrere Hundert Fahrräder außerha lb von Abstellanla-
gen teilweise behindernd abgestellt. Die hohe Anzahl der Fahrräder täuscht 
darüber hinweg, dass das Abstellen vielerorts keine rlei Probleme verur-
sacht. Ein großes Problem im Zusammenhang mit Fahrr adparken sind hin-
gegen „aufgegebene“ sog Schrotträder, die dringend benötigte Stellplatz-
kapazitäten blockieren. 
 
In den an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhä usern und -plätzen, 
die zum Großteil in der Innenstadt gelegen sind, be stehen die größten Ver-
lagerungspotentiale des gesamten Untersuchungsraume s. An Werktagen 
gibt es tagsüber bis zu 1.200, nachts sogar 2.700 f reie Stellplätze. Diese 
sind für die Umstrukturierung des Parkens in Münste r im Sinne der Ziele 
des INSEK ein bislang ungenutzten Potential.

41 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.9 Bewertung Innenstadt 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Nachts beträgt die Auslastung des Straßenparkens 87 %. Dies ist als sehr 
hoch anzusehen. Die in der Innenstadt liegenden Par khäuser sind im 
Nachtzeitraum gar nicht oder nur gering ausgelastet. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Trotz einer Auslastung von „nur“ 80% der Stellplätz e im öffentlichen Stra-
ßenraum ist der Parkdruck sehr hoch, da einzelne St raßen, wie die Müh-
len- oder Schützenstraße, an denen Wohnnutzung vorh errscht, überlastet 
sind. 
 
Nachfrage Bewohner 
Wohnnutzungen sind moderat ausgeprägt, sie befinden  sich vor allen Din-
gen in den Randbereichen der Innenstadt. 
 
Nachfrage Kunden 
Die Innenstadt ist der zentrale Einkaufsstandort Mü nsters. Darüber hinaus 
gibt es in der Innenstadt überregional relevante Se henswürdigkeiten wie 
bspw. den Dom, die Lambertikirche sowie den Prinzip almarkt mit dem his-
torischen Rathaus des Westfälischen Friedens, die z ahlreiche Besucher 
anziehen. Dementsprechend ist die Kundennachfrage n ach Stellplätzen 
sehr hoch.

42 
 Profile der Stadtviertel 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Neben den Geschäften des Einzelhandels gibt es in d er Innenstadt zahlrei-
che Arbeitsstätten, z B. in der Gastronomie, Verwal tung, in kulturellen und 
universitären Einrichtungen und (weiteren) privaten  Unternehmen. Folglich 
pendeln viele Beschäftigte zum Arbeiten in die Inne nstadt. Die Nachfrage 
nach Stellplätzen für die Beschäftigten ist dementsprechend sehr hoch. 
 
Gehwegparken Kfz 
Das geduldete Parken von Kfz auf Gehwegen ist in de r Innenstadt nicht zu 
beobachten. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Auf Gehwegen abgestellte Fahrräder finden sich in d er gesamten Innen-
stadt. In großer Zahl treten sie vor besucherintens iven Einrichtungen, wie 
bspw. der Universitäts- und Landesbibliothek, dem M arienplatz sowie dem 
Einkaufszentrum an der Klemensstraße bzw. vor den M ünster Arkaden auf, 
verursachen dort aber nur vereinzelt Probleme für d ie Begehbarkeit von 
Gehwegen. 
 
Verlagerungspotentiale 
In der Innenstadt bestehen erhebliche Potentiale zu r Verlagerung von 
Stellplätzen aus dem Straßenraum in die Parkhäuser,  insbesondere 
nachts.

43 
 Profile der Stadtviertel 
 Parken Wohnquartiere (innenstadtnahe Stadtviertel) 4.3
 
4.3.1 Lage, Kapazität, Zugänglichkeit, Bewirtschaftung 
In den die Innenstadt umgebenden Stadtvierteln befi nden sich ca. 18.200 
Stellplätze. Der folgenden Tabelle sind die Kapazit äten und Auslastungen 
für den Tag- und Nachtzeitraum nach Art der Zugänglichkeit zu entnehmen: 
 
Art der Zugänglichkeit Kapazität 
Auslastung 
tags nachts 
Straßenparken 12.549 81% 88% 
öffentliches Straßenparken 10.261 80% 87% 
Bewohnerparken 2.288 85% 93% 
öffentlich zugängliche Parkplätze 3.914 58% 30% 
Parkhäuser 1.145 67% 33% 
Parkplätze 973 49% 0% 
sonstige 1.796 57% 44% 
öffentlich zugängliche 
Kundenparkplätze des Einzelhandels 1.635 46%  23% 
Behinderten-Parken 60 48% 45% 
gesamt 18.158 73% 70% 
Tab. 4.6 Auslastung Kfz-Parken in den innenstadtnah en Stadtvierteln

44 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.10 Lage und Zugänglichkeit der Stellplätze im Untersuchungsraum 
 
 
Neben durch Beschilderung und Markierung zugelassen em Parken auf 
Gehwegen gibt es in zahlreichen Straßen „geduldetes “ Gehwegparken 
durch Kfz. Dies betrifft ca. 2.600 Stellplätze, ins besondere in den Straßen-
räumen des Kreuzviertels, Hansaviertels, Südviertel s, Pluggendorf und tlw. 
Erphoviertel.

45 
 Profile der Stadtviertel 
Sonderregelungen für das Par-
ken von Servicedienstleistern 
o.a. sind nicht vorhanden. 
 
In der Wolbecker Straße sind seit 
Herbst 2023 erste Ladezonen 
eingerichtet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: eigenes Foto 
 
 
 
 
In den innenstadtnahen Stadtvierteln befinden sich ca. 2.200 Stellplätze für 
Bewohner in Bewohnerparkzonen mit Trennprinzip, d.h . reservierte Stell-
plätze, die ausschließlich von Bewohnern genutzt we rden dürfen. Die übri-
gen Stellplätze (ca. 10.200) können von allen Verke hrsteilnehmern unter 
Beachtung der Bewirtschaftungsregeln genutzt werden . Die überwiegende 
Anzahl (ca. 9.900) dieser Stellplätze ist ohne zeit liche oder monetäre Ein-
schränkung nutzbar. Mit Parkscheinregelungen bewirt schaftete Stellplätze 
befinden sich insbesondere im Bereich der Geschäfts nutzungen an der 
Hammer Straße, Warendorfer Straße und Wolbecker Str aße. Ca. 300 der 
Stellplätze in den innenstadtnahen Stadtvierteln si nd ausschließlich zeitlich 
bewirtschaftet. 
 
Abb. 4.11 Ladezone Wolbecker Straße

46 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.12 Bewirtschaftung der Stellplätze im Untersuchungsgebiet 
 
 
4.3.2 Parkdisziplin 
Die Parkraumsituation in den innenstadtnahen Stadtv ierteln lässt sich 
übergreifend wie folgt beschreiben: 
 Sehr hohe Auslastung der Stellplätze im Straßenrau m 
 Geduldetes Gehwegparken in vielen Wohnstraßen

47 
 Profile der Stadtviertel 
 Regelungen zur Einhaltung von Mindestabständen an Einmündungen 
und Kreuzungen werden häufig nicht eingehalten 
 Abgestellte Fahrräder belegen häufig Restplätze od er -flächen zwi-
schen parkenden Autos und Häuserwänden (vgl. Abb. 4.13) 
 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 4.13 Zugestellte Gehwege in der Marientalstraße 
 
 
Daraus ergeben sich häufig unübersichtliche Querung s- und Einmün-
dungssituationen und eine erhebliche Beeinträchtigu ng der Nutzung der 
Gehwege. Diese wird durch das Abstellen von Müllton nen auf den Gehwe-
gen weiter verstärkt. Eine verlässliche durchgehend e, störungsfreie Nut-
zung der Gehwege mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rol lator häufig ist dann 
nicht mehr möglich. Vielfach weichen Fußgänger auf die weniger befahre-
nen Fahrbahnen aus. Auch Durchfahrt und Zufahrt für  die Rettungsdienste 
sind teils stark eingeschränkt. 
 
Die Anzahl, der in den innenstadtnahen Stadtviertel n unzulässig, aber „ge-
duldet“ abgestellten Kfz auf Gehwegen, beträgt anha nd der Straßenlängen 
überschlägig ermittelt etwa 2.600 Kfz. Hinzu kommen  regelwidrig im Be-
reich von Einmündungen, Querungen etc. oder trotz u nzureichenden Stra-
ßenbreiten abgestellte Kfz in ähnlicher Zahl.

48 
 Profile der Stadtviertel 
In Einzelfällen gibt es eine legale Nutzung der Geh wege zum Parken, die 
durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet is t bspw. in der Gold-
straße (Fahrradstraße) oder der im Rahmen des 1. Pi lotprojektes neu ge-
ordneten Melchersstraße. 
 
 
Abb. 4.14 Gehwegparken Kfz im Untersuchungsraum 
 
 
Um die Situation in den innenstadtnahen Stadtvierte ln genauer zu be-
schreiben, sind deren Auslastung und besondere Merk male in den nachfol-
genden Kapiteln einzeln aufgeführt.

49 
 Profile der Stadtviertel 
4.3.3 Bahnhofsviertel im Profil 
Das Bahnhofsviertel nimmt 
unter den innenstadtnahen 
Stadtvierteln eine Sonder-
stellung ein. Es gehört 
nicht zum Altstadtbereich, 
verfügt jedoch über eine 
intensive Geschäftsnut-
zung und ist mit dem 
Bahnhof zentraler Zubrin-
ger, Anlauf- und Umstei-
gepunkt für Bewohner, Be-
schäftigte und Besucher 
der (Innen-)Stadt, die mit 
der Bahn anreisen. Zugleich sind dort die zentralen  P+R- und Bi-
ke+Ride(B+R)-Standorte angesiedelt. 
 
Kfz-Parken 
Von den ca. 1.950 Stellplätzen im Bahnhofsviertel b efinden sich ca. 1.450 
auf öffentlich zugänglichen Parkflächen (inkl. Park häusern). Im Straßen-
raum gibt es ca. 300 öffentliche und ca. 100 für Be wohner reservierte Stell-
plätze. Die verbleibenden 100 Stellplätze sind Kund en- oder Behinderten-
Stellplätze. 
 
Die Straßenparkplätze sind überwiegend mit Kurzzeit parkregelung bewirt-
schaftet. Die maximale Parkdauer beträgt in der Regel eine Stunde.

50 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.15 Auslastung Kfz-Stellplätze im Bahnhofsviertel – nachts 
 
 
„Betrachtungsbereich“

51 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.16 Auslastung Kfz-Stellplätze im Bahnhofsviertel – tags 
 
 
Im Bahnhofsviertel besteht tagsüber ein hoher Parkd ruck z.B. in der Bahn-
hofstraße und Johanniterstraße. In der Summe liegt die Auslastung im 
Straßenraum tags bei 82%. Nachts ist die Auslastung  im Straßenraum mit 
73% geringer. Der hohe Parkdruck tags entsteht durc h Mitarbeiter, Kunden 
und Besucher. Der Parkdruck durch Bewohner ist demgegenüber geringer. 
„Betrachtungsbereich“

52 
 Profile der Stadtviertel 
Die Parkhäuser/-plätze im Bahnhofsviertel sind an N ormalwerktagen tags-
über zu 62% ausgelastet. 
 
Fahrradparken 
Im Bahnhofsviertel stehen ca. 8.500 Stellplätze für  Fahrräder in Abstellan-
lagen zur Verfügung, ca. 5.300 davon befinden sich in der Fahrradstation 
westlich des Bahnhofs (3.500 Stellplätze) und in de r Fahrradstation im 
Hansator, östlich des Bahnhofs (1.800 Stellplätze).  Alle Fahrradstellplätze 
außerhalb dieser Fahrradstationen sind unbewirtschaftet. 
Im unmittelbaren Umfeld des Haupt bahnhofs befinden sich Abstellmöglich-
keiten in Doppelstockparkern, wie z.B. auf dem Berl iner Platz. Im Rahmen 
des 3.000-Fahrradstellplätze-Programms sind im Bahn hofsviertel 260 neue 
Fahrradstellplätze hergestellt worden (Stand Februar 2024). 
 
Die Abstellanlagen im Bahnhofsbereich sind zum Teil  über ein vielfaches 
ihrer eigentlichen Kapazität hinaus ausgelastet (z. B. in der Brockhoffstraße 
und Bahnhofstraße). Darüber hinaus sind ca. 1.600 F ahrräder im näheren 
Bahnhofsbereich auf Gehwegen abgestellt. Besonders betroffen und stö-
rend sind Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz und in  der Windthorststra-
ße, die als Hauptfußwegeverbindung vom Bahnhof in d ie Innenstadt von 
zentraler Bedeutung ist. 
 
Das Abstellen der Fahrräder auf den Gehwegen schrän kt die Barrierefrei-
heit sowie die Aufenthaltsqualität tlw. stark ein. Es bleibt abzuwarten, ob 
die Akzeptanz des östlichen Fahrradparkhauses am Ha nsator in Zukunft 
steigt. Hier bestehen im Bahnhofsviertel die größte n Potentiale zur Entlas-
tung der Abstellanlagen im öffentlichen Straßenraum  und zur Entlastung 
der Gehwege vom Fahrradparken. 
 
Die Auslastung der Radstellplätze in den Randbereic hen des Viertels ist 
gering (vgl. Abb. 3.7).

53 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.17 Gehwegparken im Bahnhofsviertel 
 
 
Bewertung 
Das dringendste Problem im Bahnhofsviertel bezogen auf die Parksituation 
besteht im Fahrradparken. Trotz eines großen Angebo ts an Fahrradstell-
plätzen im Straßenraum und in den Fahrradparkhäuser n wird fast jedes 
zweite Fahrrad außerhalb von Abstellanlagen geparkt . Die Annahme, dass 
die kostenfreien Stellplätze im Straßenraum den kos tenpflichtigen in den 
„Betrachtungsbereich“

54 
 Profile der Stadtviertel 
Fahrradparkhäusern vorgezogen werden, greift insofe rn zu kurz, als dass 
erstere zu 40% nicht ausgelastet sind. Der größte Handlungsbedarf besteht 
auf dem Bahnhofsvorplatz und in der Windthorststraße. 
 
Das Kfz-Parken am Bahnhof ist tagsüber hochausgelas tet. Allerdings ste-
hen in den Parkhäusern ausreichend weitere Stellpla tzangebote bereit, um 
die bestehende Überlastung im Straßenraum zu übernehmen. 
 
 
Abb. 4.18 Bewertung Bahnhofsviertel 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 73% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts moderat. In einzelnen Stra ßenabschnitten kommt 
es dennoch zu Überlastungen, z.B. in der Johanniterstraße. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 82% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch. In einzelnen Straß enabschnitten kommt 
es dennoch zu Überlastungen, z.B. in der Bahnhofstr aße oder der Johanni-
terstraße. 
 
Nachfrage Bewohner 
Die Nachfrage durch Wohnnutzungen im Bahnhofsvierte l ist nicht so hoch 
wie in Nachbarquartieren.

55 
 Profile der Stadtviertel 
Nachfrage Kunden 
Geschäftsnutzung im Bahnhof und Bahnhofsumfeld sowi e in der 
Windthorststraße und die P+R Bedarfe bestimmen die Nachfrage. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Geschäftsnutzung im Bahnhof und Bahnhofsumfeld sowi e in der 
Windthorststraße und die P+R Bedarfe bestimmen die Nachfrage. 
 
Gehwegparken Kfz 
Das geduldete Parken von Kfz auf Gehwegen ist nur i n der Johanniterstra-
ße im Bereich östlich der Bahntrasse zu beobachten und stellt somit kein 
Problem dar. 
 
Gehwegparken Rad 
Auf Gehwegen abgestellte Fahrräder stellen im Bahnhofsumfeld ein großes 
Problem dar, wie in der Windthorststraße, die als d irekte Zuwegung zum 
Bahnhof aus Richtung Innenstadt dient. 
 
Verlagerungspotentiale 
In den Parkhäusern Engelenschanze, Bahnhofsstraße u nd Bremer Platz 
bestehen Verlagerungspotentiale zur Entlastung des Straßenparkens. 
 
4.3.4 Kreuzviertel im Profil 
Das Kreuzviertel befindet 
sich im nördlichen Teil des 
Untersuchungsgebiets und 
wird durch die Promenade 
im Süden und den äuße-
ren Erschließungsring im 
Norden abgegrenzt. Das 
Viertel ist ein hochverdich-
tetes Wohnquartier, mit 
eher geringer Geschäfts-
nutzung (Restaurants, Ca-
fés) sowie einem Kranken-
haus. Die Geschäftsnut-
zungen befinden sich insbesondere in Abschnitten de r Nordstraße und der 
Kanalstraße sowie im Bereich der westlichen Hoyastraße.

56 
 Profile der Stadtviertel 
Kfz-Parken 
Die Gesamtkapazität der im Kreuzviertel befindliche n Stellplätze beläuft 
sich auf ca. 3.500. Davon befinden sich ca. 3.350 S tellplätze im Straßen-
raum, nur ca. 20 sind als Bewohnerstellplätze ausge wiesen. Weitere ca. 20 
Stellplätze im Kreuzviertel sind zeitlich oder mone tär bewirtschaftet. Kun-
den-Parkplätze gibt es mit einer Zahl von ca. 150 S tellplätzen, nur sehr 
wenige. 
 
Die nächtliche Auslastung des Straßenraums ist mit ca. 95% sehr hoch. Ei-
ne Voll- bzw. Überauslastung gibt es in mehreren Straßenzügen, z.B. in der 
Hoyastraße, Melchersstraße, Maximilianstraße und Ka pstraße, sodass hier 
kaum Entlastungspotentiale vorhanden sind. 
 
Tags liegt die Auslastung im Kreuzviertel bei 79%, sodass von einer hohen 
Nachfrage an Stellplätzen durch Bewohner ausgegangen werden kann. 
Dennoch gibt es auch tagsüber in Teilbereichen eine  hohe bis vollständige 
Auslastung bspw. im Bereich des Krankenhauses und d en geschäftlich ge-
nutzten Bereichen, wie an der Heilig-Kreuz-Kirche. 
 
 
Abb. 4.19 Auslastung Kfz-Stellplätze im Kreuzviertel – nachts 
 
„Betrachtungs-
bereich“

57 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.20 Auslastung Kfz-Stellplätze im Kreuzviertel – tags 
 
 
Halbhohes Gehwegparken durch Kfz gibt es in weiten Bereichen des 
Kreuzviertels (vgl. Abb. 4.21). Darüber hinaus sind  die Einmündungs- und 
Kreuzungsbereiche sowie weitere Querungsbereiche hä ufig durch parken-
de Autos zugestellt, z.B. im Umfeld der Heilig-Kreu z-Kirche. In der Kanal-
straße werden Parkstreifen zum Längsparken mitunter  quer beparkt, was 
mit Einschränkungen auf angrenzenden Gehwegen einhergeht. 
 
Die tags im „überfüllten“ Straßenraum abgestellten Kfz behindern den Fuß- 
und den Fahrradverkehr. Straßenparken mit Kurzzeitr egelung für Kunden 
gibt es im Kreuzviertel kaum, sodass die Stellplatzsituation für die geschäft-
lichen Nutzer / Kunden und Bewohner gleichermaßen unbefriedigend ist. 
 
Fahrradparken 
Im Kreuzviertel befinden sich ca. 1.400 Stellplätze  in Fahrradabstellanla-
gen, diese sind jedoch nur zu ca. 70% ausgelastet, d.h. es verbleiben rund 
400 freie Stellplätze. 
 
„Betrachtungs-
bereich“

58 
 Profile der Stadtviertel 
Trotz dieser freien Stellplätze gibt es auf den Geh wegen des Kreuzviertels 
durch ca. 3.400 dort abgestellte Fahrräder sehr vie le Störungen. Diese 
schränken besonders dort die Bewegungsfreiheit auf Gehwegen ein, wo 
diese bereits beidseitig durch halbhohes Kfz-Parken  beansprucht werden, 
z.B. in der Kinderhauser Straße, Marientalstraße, K ellermannstraße und 
Coerdestraße.  
 
 
Abb. 4.21 Gehwegparken im Kreuzviertel 
 
 
Unter Berücksichtigung der ca. 400 freien Stellplät ze besteht ein rechneri-
scher Bedarf an rund 3.000 Radstellplätzen im Straß enraum. Um diese im 
Straßenraum aufzustellen, müssten insgesamt ca. 300  Kfz-Stellplätze (ca. 
9% aller Stellplätze im Straßenraum) entfallen. Im Rahmen des 3.000-
Fahrradstellplätze-Programms sind im Kreuzviertel b islang 224 Fahrrad-
stellplätze geschaffen worden, u.a. in der Gertrude nstraße und Ketteler-
straße (Stand: Februar 2024). 
 
  
„Betrachtungs-
bereich“

59 
 Profile der Stadtviertel 
Bewertung 
Die Parkraumsituation im Kreuzviertel stellt sich i n vielerlei Hinsicht als 
problematisch dar. Die Stellplatznachfrage der Bewo hner übersteigt die be-
stehenden Stellplatzangebote drastisch, sodass der Parkdruck insbesonde-
re im Nachtzeitraum immens ist. In der Folge hat si ch das (halbhohe) Par-
ken auf dem Gehweg in vielen Straßenabschnitten eta bliert, was die nutz-
baren Gehwegbreiten einschränkt. Hinzu kommen die v ielfach auf Gehwe-
gen abgestellten Fahrräder und Mülltonnen. Nicht al le Fremdnutzungen der 
Gehwege durch Kfz und Fahrräder beeinträchtigen den  Fußverkehr, da 
teils ausreichende Gehwegbreiten vorliegen. Nichtsd estotrotz zeigen sich 
in der Gesamtbewertung nahezu flächenhaft Konfliktp unkte durch Geh-
wegparken. 
 
Für eine Verlagerung von Kfz-Parken auf öffentliche  Parkplätze oder Ein-
zelhandelsparkplätze fehlen im Kreuzviertel geeigne te Flächen. Zur Entlas-
tung des Parkdrucks bedarf es folglich anderer Lösu ngsansätze. Insbeson-
dere die Einrichtung von Bewohnerparkzonen sollte geprüft werden.  
 
 
Abb. 4.22 Bewertung Kreuzviertel 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 95% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts sehr hoch. Die meisten Woh nstraßen sind nachts 
vollausgelastet bzw. überlastet. Die daraus folgend en Parksuchverkehre 
sind immens.

60 
 Profile der Stadtviertel 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 79% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch. 
 
Nachfrage Bewohner 
Das Viertel ist geprägt durch Wohnnutzung. 
 
Nachfrage Kunden 
Es gibt Straßenabschnitte mit Geschäftsnutzung, z.B . in der Nordstraße, 
Kanalstraße und Hoyastraße. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Es gibt wenige Geschäfte und andere Unternehmen im Kreuzviertel. 
 
Gehwegparken Kfz 
Das geduldete Parken von Kfz auf Gehwegen ist in vi elen Straßen zu be-
obachten. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Auf Gehwegen abgestellte Fahrräder finden sich im gesamten Viertel. 
 
Verlagerungspotentiale 
Es gibt keine nennenswerten Verlagerungspotentiale innerhalb des 
Kreuzviertels. 
 
4.3.5 Erphoviertel im Profil 
Das Erphoviertel ist ein 
städtebaulich heterogenes 
Viertel: Nordwestlich der 
Bahntrasse befinden sich 
neben der JVA, Verwal-
tungs-, Dienstleistungs- 
und Einzelhandelsnutzung. 
Die Goldstraße und der 
Bohlweg sind als Fahr-
radstraße ausgewiesen. 
Südöstlich der Bahn befin-
det sich nahezu aus-
schließlich Wohnnutzung.

61 
 Profile der Stadtviertel 
Kfz-Parken 
Im Erphoviertel befinden sich ca. 2.100 Stellplätze , davon ca. 1.800 Stell-
plätze im Straßenraum. Zeitlich bzw. monetär bewirtschaftet sind nur ca. 80 
Stellplätze. Der Bereich südöstlich der Bahntrasse ist als Bewohnerparkzo-
ne ausgewiesen. Hier befinden sich ca. 280 Bewohner stellplätze. Im ge-
samten Viertel gibt es nur wenig öffentlich zugängliches Kundenparken. 
Die Auslastung der Parkplätze im Straßenraum liegt tags und nachts mit 
ca. 85% etwa gleich hoch. Tags wird der Parkdruck i n erster Linie durch 
Beschäftigte, Kunden und Bewohner, nachts allein du rch Bewohner verur-
sacht. Nächtlicher Parkdruck besteht v.a. südöstlic h der Bahntrasse, aber 
bspw. auch in der Goldstraße.

62 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.23 Auslastung Kfz-Stellplätze im Erphoviertel – nachts 
 
 
„Betrachtungsbereich“

63 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.24 Auslastung Kfz-Stellplätze im Erphoviertel – tags 
 
 
Insbesondere die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze s ind nachts sehr 
hoch ausgelastet. Da die öffentlichen Parkplätze au ßerhalb des Straßen-
raums und die öffentlich zugänglichen (Kunden-) Par kplätze nachts nur zu 
ca. 30% ausgelastet sind, gibt es nachts in der Summe freie Kapazitäten. 
 
„Betrachtungsbereich“

64 
 Profile der Stadtviertel 
Neben dem legalen (markierten und beschilderten) ha lbhohen Gehwegpar-
ken in der Goldstraße (Fahrradstraße), findet „gedu ldetes“ Gehwegparken 
in weiteren Straßen bspw. Kolpingstraße, Enkingweg und Overbergstraße, 
statt. 
 
Fahrradparken 
Insgesamt gibt es ca. 1.300 auf Gehwegen abgestellt e Fahrräder. Die im 
Viertel vorhandenen Fahrradabstellanlagen mit ca. 8 00 Stellplätzen sind 
jedoch nur zu ca. 50% ausgelastet. Zusätzlich zu de n Störungen durch das 
geduldete Gehwegparken gibt es weitere Störungen du rch auf Gehwegen 
abgestellte Fahrräder, insbesondere im Bereich Stau fenstraße und Over-
bergstraße östlich der Bahn bzw. in der Eckenerstra ße nördlich der Bahn. 
Eine Doppelbelastung der Gehwege durch halbhohes Kf z-Parken und ab-
gestellte Fahrräder kommt vereinzelt in Auf der Hor st und im Enkingweg 
vor.

65 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.25 Gehwegparken im Erphoviertel 
 
 
Im Erphoviertel besteht ein rechnerischer Fehlbedar f von ca. 900 Radstell-
plätzen, entsprechend einem Umwandlungsbedarf von c a. 90 Kfz-
Stellplätzen (5% der Kfz-Straßenparkplätze). Bislan g sind im Erphoviertel 
im Rahmen des 3.000-Fahrradstellplätze-Programms 86  neue Stellplätze 
für Fahrräder entstanden, u.a. in der Staufenstraße (Stand: Februar 2024). 
  
„Betrachtungsbereich“

66 
 Profile der Stadtviertel 
Bewertung 
Im Erphoviertel herrscht tagsüber wie nachts ein ho her Parkdruck, der auf 
die Überlagerung vielfältiger Nutzungen im Viertel zurückzuführen ist. Ins-
besondere tagsüber konkurrieren Bewohner mit Kunden  und Beschäftigten 
um die Stellplätze im Straßenraum. Im südwestlichen Teil des Erphoviertels 
ist der Parkdruck nachts gering, da hier vorwiegend  Beschäftigte und Kun-
den die Stellplätze im Umfeld der ansässigen Behörd en nachfragen, ohne 
nennenswerte Überlagerung durch Bewohnernachfrage. Dies schafft Ver-
lagerungspotentiale für Bewohner. 
 
Nordwestlich der Bahntrassen sind die Stellplätze m it wenigen Ausnahmen 
nicht bewirtschaftet. Mit der Ausweisung von Bewohn erparkzonen und 
Kundenparkplätzen als Kurzzeitparken bestehen Möglichkeiten, die konkur-
rierenden Nutzungsansprüche zu harmonisieren. Da di e Auslastung des 
Parkraums im Gebiet nordwestlich der Bahntrasse ins besondere in den 
durch Wohnnutzung geprägten Straßen auftritt, wird die von der Stadt 
Münster bereits in Auftrag gegebene Parkraumuntersu chung für das Er-
phoviertel begrüßt. 
 
Die erfassten Störungen durch Fahrräder, die auf Ge hwegen abgestellt 
werden, sind nur im Teilraum südöstlich der Bahntra sse angesichts schma-
ler Gehwege problematisch, z.B. in der Staufenstraße. 
 
 
Abb. 4.26 Bewertung Erphoviertel

67 
 Profile der Stadtviertel 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 84% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts hoch. Die hohe Stellplatzn achfrage geht aus-
schließlich von Bewohnern aus. In den Straßen ohne Wohnnutzung ist die 
Auslastung der Kfz-Stellplätze gering. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 85% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch. Die hohe Stellplat znachfrage geht von 
Bewohnern, Kunden und Besuchern aus. 
 
Nachfrage Bewohner 
Es gibt ausgeprägte Wohnnutzungen im Erphoviertel, insbesondere süd-
östlich der Bahntrasse. 
 
Nachfrage Kunden 
Im Viertel gibt es Geschäftsnutzungen und mehrere Verwaltungsbehörden. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Im Viertel gibt es Geschäftsnutzungen und mehrere Verwaltungsbehörden. 
 
Gehwegparken Kfz 
In wenigen Straßen nutzen Kfz teilweise die Gehwege  als Parkfläche, was 
die nutzbare Gehwegbreite einschränkt. In der Golds traße ist halbhohes 
Gehwegparken erlaubt und aufgrund ausreichender Bre iten unproblema-
tisch. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Vor allem in den Wohnstraßen südöstlich der Bahntra sse stellen die auf 
Gehwegen abgestellten Fahrräder ein Problem für die  Begehbarkeit der 
Gehwege dar. 
 
Verlagerungspotentiale 
Insbesondere nachts bestehen in den Straßen mit Beh örden- und Ge-
schäftsnutzung Verlagerungspotentiale zur Entlastun g der Wohnstraßen 
vom Kfz-Parken, indem die dortigen Beschäftigtenpar kplätze für die nächt-
liche Nutzung durch Bewohner freigegeben werden.

68 
 Profile der Stadtviertel 
4.3.6 Hansaviertel im Profil 
Das Hansaviertel ist ein 
hochverdichtetes Wohn-
quartier mit ausgeprägten 
Geschäftsnutzungen, u.a. 
an den radialen Zufahrten 
zur Innenstadt (Warendor-
fer Straße, Wolbecker 
Straße), im angrenzenden 
östlichen Bahnhofsbereich 
und am Stadthafen. Im Be-
reich des Stadthafens be-
findet sich zudem eine 
große Industriebrache, die 
zu einem Quartier mit Wohn- und Geschäftsnutzungen sowie einem zu-
sätzlichem Parkhaus umgestaltet wird. Zwischen Hafe nweg und Hansaring 
entsteht im sogenannten Hafenmarkt unter anderem ei ne Quartiersgarage. 
Die parallel zur Wolbecker Straße verlaufende Schil lerstraße ist als Fahr-
radstraße ausgewiesen. 
 
Kfz-Parken 
Die Gesamtkapazität der im Hansaviertel befindliche n Stellplätze beträgt 
ca. 2.200, je ca. 1.000 öffentliche Stellplätze und  Bewohnerstellplätze da-
von befinden sich im Straßenraum. Abseits des Straß enraums gibt es wei-
tere ca. 100 öffentlich zugängliche Stellplätze. Di e im Februar 2024 neuer-
öffnete Quartiersgarage am Hafenmarkt umfasst weitere 220 Stellplätze- 
 
Es gibt ca. 125 bewirtschaftete Stellplätze, vorran gig in den Geschäftsstra-
ßen Warendorfer Straße und Wolbecker Straße, die al s Kurzzeitparkplätze 
für Kunden ausgewiesen sind.

69 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.27 Auslastung Kfz-Stellplätze im Hansaviertel – nachts 
 
 
Mit Ausnahme des Gebiets um den Hafen sind alle Qua rtiere im Hansavier-
tel als Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Im nördliche n Teil (Bewohner-
parkzone K) gilt das Mischprinzip mit wenigen Ausna hmen, im südlichen 
Teil (Bewohnerparkzone H) hingegen Trennprinzip. 
 
Die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sind ta gsüber zu ca. 85% aus-
gelastet. Freie Kapazitäten sind nur in einzelnen S traßenabschnitten zu 
finden. Nachts stellt sich die Parkraumsituation mi t einer Auslastung von 
ca. 93% noch prekärer dar, insbesondere durch die h ohe Parkraumnach-
frage durch Bewohner. 
 
Auch unter Berücksichtigung aller Stellplätze (öffe ntliche und Bewohner-
stellplätze im Straßenraum sowie öffentlich zugängl iche Stellplätze) liegt 
die Auslastung nachts noch bei ca. 91%. 
„Betrachtungsbereich“

70 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.28 Auslastung Kfz-Stellplätze im Hansaviertel – tags 
 
 
In einigen Straßenabschnitten ist „geduldetes“ halb hohes Gehwegparken 
zu beobachten, z.B. in der Emdener Straße, Dortmund er Straße, Heisstra-
ße, Gutenbergstraße und Sophienstraße. Am Hansaring  besteht die Be-
sonderheit, dass die vorhandenen Längsparkstreifen zum Teil auf beiden 
Seiten senkrecht beparkt werden, was die Nutzbarkei t der Fahrradwege 
erheblich einschränkt. 
 
Fahrradparken 
Im Hansaviertel stehen ca. 900 Fahrradstellplätze i n Abstellanlagen zur 
Verfügung, die zu 76% ausgelastet sind. Demgegenübe r stehen ca. 3.200 
auf Gehwegen abgestellte Fahrräder. Dort führen sie  zu teils massiven Be-
einträchtigungen. In einigen Straßen verengen diese  Fahrräder die bereits 
durch halbhohes Kfz-Parken reduzierten nutzbaren Ge hwegbreiten zusätz-
lich, z.B. in der Dortmunder Straße und Emdener Straße. 
 
„Betrachtungsbereich“

71 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.29 Gehwegparken im Hansaviertel 
 
 
Es besteht ein rechnerischer Fehlbedarf von ca. 3.0 00 Fahrradstellplätzen. 
Würden für diese Fahrräder Abstellanlagen auf Kfz-S tellflächen eingerich-
tet, müssten 300 Kfz-Stellplätze entfallen. Dies en tspricht 15% der vorhan-
denen Kfz-Stellplätze im Straßenraum. Im Rahmen des  3.000-
Fahrradstellplätze-Programms sind bislang 658 neue Fahrradstellplätze 
geschaffen worden, u.a. am Hansaring, in der Emdene r Straße und So-
phienstraße (Stand: Februar 2024).  
 
Bewertung 
Die Parkraumsituation im Hansaviertel ist insgesamt  von einem sehr hohen 
Parkdruck geprägt. Aufgrund der vielfältigen Nutzun gen überlagert sich die 
Stellplatznachfrage von Bewohnern einerseits und Ku nden und Besuchern 
andererseits. Verlagerungspotentiale stehen im Gege nsatz zum Erphovier-
tel auch in den gewerblich geprägten Bereichen des Viertels nachts nicht in 
ausreichendem Maße zur Verfügung, um den Parkdruck zu verringern. 
Dasselbe gilt für Einzelhandelsstellplätze, die auß erhalb der Geschäftszei-
ten für Bewohner freigegeben werden könnten. 
 
„Betrachtungsbereich“

72 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.30 Bewertung Hansaviertel 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 93% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts sehr hoch. Das Viertel ist  praktisch vollausgelastet 
und in vielen Straßen überlastet. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 85% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch. Die hohe Stellplat znachfrage geht von 
Bewohnern, Kunden und Besuchern aus. 
 
Nachfrage Bewohner 
Das Hansaviertel ist maßgeblich geprägt durch Wohnnutzungen. 
 
Nachfrage Kunden 
Die Wolbecker Straße, Warendorfer Straße, Hansaring  und der Hafenweg 
sind belebte Geschäftsstraßen, die Stellplatznachfr age durch Kunden und 
Besucher generieren. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Im Viertel gibt es unterschiedliche Geschäftsnutzungen.

73 
 Profile der Stadtviertel 
Gehwegparken Kfz 
Auf Gehwegen geparkte Kfz sind im Hansaviertel verg leichsweise unprob-
lematisch. Nichtsdestotrotz treten in wenigen Straß en Probleme auf, insbe-
sondere durch Senkrechtparken auf Längsparkstreifen  am Hansaring. Die-
se treten vor der Vielzahl unproblematischer Straße n rechnerisch jedoch in 
den Hintergrund. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Beeinträchtigungen des Fußverkehrs durch auf Gehweg en abgestellte 
Fahrräder sind im gesamten Viertel festzustellen. 
 
Verlagerungspotentiale 
Es sind kaum Verlagerungspotentiale innerhalb des V iertels vorhanden. In 
Zukunft dürften die zusätzlichen Stellplätze am Haf enmarkt jedoch für Ent-
lastungspotentiale sorgen. 
 
4.3.7 Südviertel im Profil 
Das Südviertel ist im We-
sentlichen durch Wohnnut-
zung im Geschosswoh-
nungsbau gekennzeichnet. 
Im Bereich Friedrich-Ebert-
Straße und Bahntrasse 
gibt es gewerbliche Nut-
zungen. Die, das Viertel in 
Nord-Süd-Richtung durch-
laufende Hammer Straße 
ist durch Geschäfts- und 
Wohnnutzung geprägt. 
Geschäftsnutzungen und 
Bürostandorte gibt es auch im Bereich des Innenstad trings. Der Charakter 
des Quartiers um die Hammer Straße ist im Wesentlic hen stark verkehrs-
beruhigt, Teilsperrungen für Kfz schaffen sichere W egeverbindungen für 
Fußgänger und Radfahrer. 
 
Kfz-Parken 
Im Südviertel befinden sich ca. 3.700 Stellplätze. Davon befinden sich ca. 
3.000 Stellplätze im Straßenraum, von denen ca. 900  Bewohnerstellplätze

74 
 Profile der Stadtviertel 
sind. Darüber hinaus gibt es ca. 150 öffentliche Pa rkplätze abseits des öf-
fentlichen Straßenraums und 550 Kundenstellplätze. 
 
Mit 1.100 Stellplätzen ist der Großteil des Straßen parkens unbewirtschaf-
tet. Es gibt ca. 280 Straßenparkplätze mit Kurzzeit parkregelung für Kun-
den, hauptsächlich in der Hammer Straße und der Haf enstraße. Im nördli-
chen, an die Innenstadt angrenzenden Bereich liegt die Bewohnerparkzone 
F, mit flächenbezogener Ausweisung (Parkverbotszone). 
 
 
Abb. 4.31 Auslastung Kfz-Stellplätze im Südviertel – nachts 
 
 
Nachts gibt es in vielen Straßenzügen des Südvierte ls eine nahezu Voll- 
bis Überauslastung, Parkdruck besteht somit insbeso ndere durch Bewoh-
ner. In der Summe liegt die Auslastung des Straßenp arkens nachts bei ca. 
89%. Unter Berücksichtigung aller Stellplätze (inkl . Kundenstellplätze) re-
duziert sich die nächtliche Auslastung auf 78%. 
 
Tags gibt es eine Vollauslastung v.a. im nördlichen  Bereich des Viertels. In 
der Summe liegt die Auslastung des Straßenparkens t ags bei 81%. Auffäl-
„Betrachtungsbereich“

75 
 Profile der Stadtviertel 
lig ist, dass die bewirtschafteten Parkplätze entla ng der Hammer Straße 
weder tags noch nachts ausgelastet sind. 
 
 
Abb. 4.32 Auslastung Kfz-Stellplätze im Südviertel – tags 
 
 
In sehr wenigen Wohnstraßen ist „geduldetes“ Gehweg parken mit Störun-
gen und Behinderungen auf den Gehwegen sowie teilwe ise Einschränkun-
gen der Fahrbahnbreiten zu beobachten. In der Clevo rnstraße, Travel-
mannstraße und Von-Kluck-Straße tritt das Gehwegpar ken durch Kfz beid-
seitig auf. Insgesamt sind im Südviertel etwa 300 K fz teilweise oder voll-
ständig auf Gehwegen abgestellt. 
 
Fahrradparken 
Die Auslastung der ca. 2.200 Fahrradstellplätze in Abstellanlagen liegt bei 
ca. 67%. 
 
„Betrachtungsbereich“

76 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.33 Gehwegparken im Südviertel 
 
 
Insgesamt gibt es ca. 900 auf Gehwegen abgestellte Fahrräder, die teilwei-
se zu Störungen auf Gehwegen führen, z.B. in der Sü dstraße und Leostra-
ße. Im Vergleich zu anderen Stadtvierteln ist die S ituation vergleichsweise 
moderat, zumal eine Doppelbelastung der Gehwege dur ch Kfz- und Fahr-
radparken nur selten bzw. in geringem Ausmaß vorliegt. 
 
Die Gegenüberstellung der freien Kapazität in den F ahrradabstellanlagen 
(ca. 700 Stellplätze) mit den auf Gehwegen abgestel lten Fahrrädern ergibt 
einen zumindest rechnerisch geringen Handlungsbedar f. Dieser besteht 
z.B. in der Südstraße oder Annenstraße. Bislang sin d im Rahmen des 
3.000-Fahrradstellplätze-Programms schon 186 neue F ahrradstellplätze im 
Südviertel entstanden (Stand: Februar 2024). 
 
Bewertung 
Der Parkdruck im Südviertel ist tagsüber größtentei ls unproblematisch. 
Zwar ist die Auslastung mit 81% als hoch zu bewerte n, jedoch kommt es 
nur vereinzelt bspw. in der nördlichen Friedrich-Eb ert-Straße und Ludwig-
„Betrachtungsbereich“

77 
 Profile der Stadtviertel 
straße zu Überlastungen im Straßenraum, die durch f reie Kapazitäten in 
umliegenden Straßen aufgefangen werden können. 
 
Da das Südviertel in erster Linie ein Wohnviertel i st, ist die hohe Auslas-
tung des Straßenparkens in der Nacht durch Bewohner  plausibel. Die Ein-
richtung einer Bewohnerparkzone sollte im südlichen  Bereich des Südvier-
tels geprüft werden. Das Südviertel weist von allen  untersuchten Vierteln 
das höchste Potential zur Nutzung von Einzelhandels stellplätzen durch 
Bewohnerparken außerhalb der Geschäftszeiten auf. H ier bestehen große 
Potentiale zur Verringerung des Parkdrucks. 
 
Das Parken von Kfz und Fahrrädern auf Gehwegen ist im Südviertel vergli-
chen mit anderen Stadtvierteln eher unproblematisch. 
 
 
Abb. 4.34 Bewertung Südviertel 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 89% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts sehr hoch. Die hohe Stellp latznachfrage geht von 
den Bewohnern aus. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 81% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch. Eine Überlastung d er Straßenräume ist 
jedoch nur vereinzelt festzustellen.

78 
 Profile der Stadtviertel 
Nachfrage Bewohner 
Das Südviertel ist im Wesentlichen ein Wohnviertel. 
 
Nachfrage Kunden 
Im Viertel gibt es Geschäftsnutzungen an der Friedr ich-Ebert-Straße, der 
Bahntrasse sowie an der Hammer Straße. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Im Viertel gibt es Geschäftsnutzungen an der Friedr ich-Ebert-Straße, der 
Bahntrasse sowie an der Hammer Straße. 
 
Gehwegparken Kfz 
Durch Kfz in Anspruch genommene Gehwege gibt es kau m im Südviertel. 
Wo vorhanden, ist das Gehwegparken eher unproblematisch. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Im gesamten Viertel werden vereinzelt Fahrräder auf  Gehwegen abgestellt. 
In der Regel schränken sie den Fußverkehr nicht ein. 
 
Verlagerungspotentiale 
Im Südviertel bestehen große Potentiale zur Entlast ung der Wohnstraßen 
durch die Mehrfachnutzung von Kundenstellplätzen. 
 
4.3.8 Pluggendorf im Profil 
Pluggendorf liegt südwest-
lich im Untersuchungsge-
biet und wird durch den 
Aasee im Nordwesten, die 
Weseler Straße im Osten 
und den äußeren Erschlie-
ßungsring im Süden abge-
grenzt. Das Stadtviertel ist 
durch Wohnnutzung, uni-
versitäre Einrichtungen 
und die Nähe zum Aasee 
und somit Freizeitnutzun-
gen gekennzeichnet. Die 
Bismarckallee ist eine Fahrradstraße zur Anbindung der südwestlichen 
Stadtviertel sowie des Aasees und der Universität an die Innenstadt.

79 
 Profile der Stadtviertel 
Kfz-Parken 
Die Gesamtkapazität der Kfz-Stellplätze in Pluggend orf liegt bei ca. 1.250. 
Etwa 850 Stellplätze befinden sich im Straßenraum. Hinzu kommen ca. 350 
öffentliche Stellplätze. Im Untersuchungsraum gibt es nur etwa 50 einzel-
handelsbezogene Kundenparkplätze. Bewirtschaftetes Parken findet nahe-
zu ausschließlich auf den größeren Parkplätzen stat t. Bewohnerparkzonen 
sind in Pluggendorf nicht ausgewiesen. Jedoch läuft  aktuell eine Untersu-
chung zur Einführung einer Bewohnerparkzone im gesamten Stadtviertel. 
 
Nachts sind nahezu alle Wohnstraßen in Pluggendorf vollausgelastet, so-
dass die nächtliche Auslastung der Straßenparkplätz e bei ca. 87% liegt 
(vgl. Abb. 4.35). 
 
 
Abb. 4.35 Auslastung Kfz-Stellplätze in Pluggendorf – nachts 
 
 
Tags liegt die durchschnittliche Auslastung der Str aßenparkplätze mit rund 
80% etwas niedriger. Insbesondere die Straßenparkpl ätze entlang der 
Scharnhorststraße und Körnerstraße sind auch tags v oll ausgelastet. Ver-
fügbarkeiten bestehen tagsüber bspw. in der Offenbe rgstraße und auf den 
„Betrachtungs-
bereich“

80 
 Profile der Stadtviertel 
öffentlichen Parkplätzen an der Bismarckallee in Te ilbereichen (vgl. Abb. 
4.36). 
 
 
Abb. 4.36 Auslastung Kfz-Stellplätze in Pluggendorf – tags 
 
 
Der hohe Parkdruck entsteht in Pluggendorf nachts i nsbesondere durch die 
Nachfrage von Bewohnern bzw. tags straßenbezogen du rch die Nachfrage 
von Bewohnern, Beschäftigten und Kunden. Die ca. 35 0 Stellplätze auf öf-
fentlich zugänglichen Parkplätzen sind tags zu ca. 50% und nachts nur zu 
ca. 25% ausgelastet, d.h. es bestehen freie Kapazit äten auf den öffentlich 
zugänglichen Parkplätzen im Viertel. Folglich sind in Pluggendorf Verlage-
rungspotentiale für das Kfz-Parken gegeben, die zur  Entlastung des öffent-
lichen Straßenparkens genutzt werden können. 
 
Im Stadtviertel gibt es etwa 250 auf Gehwegen parke nde Kfz, die sich v. a. 
in der Brunnenstraße, Offenbergstraße und Sperlichs traße befinden (vgl. 
Abb. 4.37), wo sie Fußgänger und Radfahrer beeinträ chtigen. Im Vergleich 
zum Kreuzviertel ist das Ausmaß des geduldeten Gehw egparkens durch 
Kfz jedoch als eher gering einzuschätzen. 
 
„Betrachtungs-
bereich“

81 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.37 Gehwegparken in Pluggendorf 
 
 
Fahrradparken 
In Pluggendorf gibt es ca. 2.100 Fahrradstellplätze in Abstellanlagen, die zu 
48% ausgelastet sind. Diese sind überwiegend den un iversitären Einrich-
tungen zugeordnet. Die Auslastung dieser Abstellanl agen variiert abhängig 
von den Öffnungszeiten dieser Einrichtungen, insbes ondere im Bereich der 
Mensa am Aasee (Bismarckallee). 
 
Bei ca. 500 Fahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt  werden, ist die Stö-
rung des Fußverkehrs durch Fahrradparken weniger sp ürbar als z.B. im 
Kreuz- oder Hansaviertel. Betroffen sind beispielsw eise die Scharnhorst-
straße, Teichstraße und Bismarckallee (Abb. 4.37). Eine Überlagerung von 
„Fremdnutzungen“ der Gehwege durch Kfz und Fahrräde r findet jedoch nur 
selten statt. 
 
Im Vergleich zu den anderen innenstadtnahen Wohnvie rteln besteht in 
Pluggendorf ein eher geringer, straßenbezogener Han dlungsbedarf, Fahr-
radstellplätze im Straßenraum herzustellen. Hier in sbesondere in den Stra-
ßen, die durch auf Gehwegen abgestellte Fahrräder b eeinträchtigt werden, 
„Betrachtungs-
bereich“

82 
 Profile der Stadtviertel 
wie in der Scharnhorststraße, Teichstraße oder der Bismarckallee. In der 
Scharnhorststraße sind im Rahmen des 3.000-Fahrrads tellplätze-
Programms schon 10 neue Anlehnbügel, also 20 Fahrra dstellplätze, ent-
standen (Stand: Februar 2024). 
 
Bewertung 
In der Gesamtbewertung stellt sich die Parkraumsitu ation in Pluggendorf 
als vergleichsweise unproblematisch dar. Trotz hohe r Auslastung der öf-
fentlichen Stellplätze im Straßenraum mit Überlastu ngssituationen im 
Nachtzeitraum in einzelnen Wohnstraßen und teils beengter Straßenbreiten 
ist nur vereinzelt zu beobachten, dass Gehwege durc h Kfz als Parkflächen 
in Anspruch genommen werden. Dies liegt insbesonder e daran, dass das 
Straßenparken z.B. in der Scharnhorststraße und Bis marckallee bereits in 
abgegrenzten Buchten und Markierungen erfolgt. 
 
 
Abb. 4.38 Bewertung Pluggendorf 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 87% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts sehr hoch. Die meisten Woh nstraßen sind nachts 
vollausgelastet bzw. überlastet. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 80% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber hoch.

83 
 Profile der Stadtviertel 
Nachfrage Bewohner 
Das Viertel ist geprägt durch Wohnnutzung. 
 
Nachfrage Kunden 
Es gibt Straßenabschnitte mit ausgeprägter Geschäft snutzung, z.B. in der 
Scharnhorststraße. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Es gibt universitäre Einrichtungen, Geschäfte und a ndere Unternehmen in 
Pluggendorf. 
 
Gehwegparken Kfz 
Das geduldete Parken von Kfz auf Gehwegen ist in we nigen Straßen zu 
beobachten. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Vereinzelt werden Fahrräder auf Gehwegen abgestellt. 
 
Verlagerungspotentiale 
Die öffentlichen Parkplätze sind nachts kaum ausgelastet, sodass aus Sicht 
der Auslastung keine Verlagerung von Stellplätzen notwendig ist. 
 
Die Prüfung einer Bewohnerparkzone in der Scharnhor ststraße ist grund-
sätzlich zu befürworten, um das Bewohnerparken ange sichts einer hohen 
Auslastung nachts zu stärken. Aufgrund der überwieg enden Wohnnutzung 
dürfte sich grundsätzlich eine Bewohnerparkzonenreg elung nach dem 
Mischprinzip anbieten, um den Parkraum tags und nac hts effizient zu nut-
zen. Lediglich in Straßenabschnitten mit ausgeprägt er Geschäftsnutzung, 
z.B. im Bereich Scharnhorststraße, Bismarckallee, K olde Ring und Weseler 
Straße sollte eine Einrichtung nach dem Trennprinzi p geprüft werden, um 
Kunden und Besuchern tagsüber bedarfsgerechte Parkm öglichkeiten im 
Straßenraum anbieten zu können.

84 
 Profile der Stadtviertel 
4.3.9 Schloss im Profil 
Das Schlossviertel ist im 
Wesentlichen durch den 
Bereich des Schlosses mit 
seinen universitären Ein-
richtungen, gehobenen 
Wohnquartieren im westli-
chen Bereich und gewerb-
licher Nutzung im südwest-
lichen Bereich gekenn-
zeichnet. Am Rande des 
Innenstadtrings liegen die 
beiden großen, öffentlich 
zugänglichen Parkplätze 
Schlossplatz Nord und Süd. In der Hittorfstraße wur de 2020 eine Fahr-
radstraße eingerichtet. 
 
Parallel zum Parkraumkonzept lässt die Stadt Münster die Einrichtung einer 
Bewohnerparkzone in Teilen des Quartiers Schloss untersuchen. 
 
Kfz-Parken 
Die Gesamtkapazität der Kfz-Stellplätze im Schlossv iertel beläuft sich auf 
ca. 2.400. Es gibt ca. 650 öffentliche Straßenparkp lätze, die im westlichen 
Bereich des Quartiers liegen. Nur ein geringer Teil der Stellplätze ist zeitlich 
bzw. monetär bewirtschaftet.

85 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.39 Auslastung Kfz-Stellplätze Schloss – nachts 
 
 
Insbesondere die neue Fahrradstraße Hittorfstraße u nd die Hüfferstraße in 
unmittelbarer Nähe zu großen universitären Einricht ungen sind tagsüber 
durch Bewohner hoch ausgelastet bzw. überlastet. Mi t Blick auf das ge-
samte Stadtviertel gibt es allerdings sowohl tagsüb er als auch nachts freie 
Kapazitäten im Straßenraum. 
 
„Betrachtungsbereich“

86 
 Profile der Stadtviertel 
Die beiden Schlossparkplätze mit über 900 Stellplät zen sind tagsüber an 
Werktagen nur zu ca. 50% ausgelastet und nachts nah ezu vollständig frei. 
Allerdings entfallen diese Stellplätze temporär bei  Durchführung von Groß-
veranstaltungen wie dem Send oder dem international en Reitturnier "Tur-
nier der Sieger". 
 
 
Abb. 4.40 Auslastung Kfz-Stellplätze Schloss – tags 
 
 
„Betrachtungsbereich“

87 
 Profile der Stadtviertel 
Geduldetes Gehwegparken gibt es im Schlossviertel n ur in Ausnahmefäl-
len. 
 
Fahrradparken 
Es stehen ca. 2.500 Fahrradstellplätze in Abstellan lagen zur Verfügung, 
überwiegend in Zuordnung zu den universitären Einri chtungen bzw. zu Ge-
schäftsnutzungen. Die Auslastung liegt bei ca. 30%. 
 
 
Abb. 4.41 Gehwegparken im Schlossviertel 
„Betrachtungsbereich“

88 
 Profile der Stadtviertel 
Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehweg en findet im Schlossviertel nur 
vereinzelt entlang bspw. der Hüfferstraße statt. Es  besteht kaum Bedarf für 
neue Fahrradstellplätze im Straßenraum. Folgerichti g sind im Rahmen des 
3.000-Fahrradstellplätze-Programms bislang kaum neu e Fahrradstellplätze 
im Schlossviertel entstanden. 
 
Bewertung 
Das Schlossviertel ist aus Sicht der Parksituation insgesamt sehr positiv zu 
bewerten, da der Parkdruck tags wie nachts unproble matisch ist. Die kon-
kurrierenden Nutzungsansprüche von Bewohnern und Ku nden führen nur 
selten zu Überlastungssituationen bspw. tagsüber im  Umfeld der Bildungs-
einrichtungen an der Robert-Koch-Straße oder nachts  in der durch Wohn-
nutzung geprägten Hittorfstraße. Die Gehwege sind p raktisch durchgängig 
ohne Einschränkungen durch halbhohes Kfz-Parken ode r abgestellte Fahr-
räder nutzbar. 
 
Die beiden Parkplätze auf dem Schlossplatz bieten m it über 900 Stellplät-
zen große Verlagerungspotentiale, die den Parkdruck  im Schlossviertel, 
aber v.a. in den angrenzenden, deutlich stärker bel asteten Vierteln entlas-
ten können. 
 
 
Abb. 4.42 Bewertung Schlossviertel

89 
 Profile der Stadtviertel 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 61% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts eher gering. Dennoch kommt  es vereinzelt zu 
Überlastungssituationen in Wohnstraßen. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 73% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber moderat. Überlastungen t reten vereinzelt auf, 
z.B. in der Robert-Koch-Straße und der Hittorfstraße. 
 
Nachfrage Bewohner 
Das Viertel ist im nördlichen Bereich geprägt durch Wohnnutzung. 
 
Nachfrage Kunden 
Die Kundennachfrage nach Stellplätzen reduziert sic h auf wenige Straßen 
mit Geschäftsnutzung, z.B. in der Hüfferstraße. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Es gibt Bildungseinrichtungen, Geschäfte und andere  Unternehmen im 
Schlossviertel. 
 
Gehwegparken Kfz 
Es gibt kein geduldetes Kfz-Parken auf Gehwegen im Schlossviertel. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Vereinzelt werden Fahrräder auf Gehwegen abgestellt , z.B. entlang der 
Hüfferstraße. 
 
Verlagerungspotentiale 
Die ans Parkleitsystem angeschlossenen Parkplätze S chlossplatz Nord 
und Schlossplatz Süd bieten über 900 Stellplätze, d ie für Verlagerungen 
genutzt werden könnten. Dies übersteigt die Verlage rungsbedarfe im 
Schlossviertel um ein Vielfaches. Darüber hinaus gi bt es über 300 Stell-
plätze auf Kundenparkplätzen, die zur Mehrfachnutzu ng durch Bewohner 
im Nachtzeitraum aktiviert werden könnten.

90 
 Profile der Stadtviertel 
4.3.10 Neutor im Profil 
Das Neutorviertel ist im 
Wesentlichen ein Wohn-
viertel, dass südlich der 
Steinfurter Straße aus ei-
nem Einfamilienhausgebiet 
und dem Kloster sowie 
nördlich aus einem ver-
dichteten Neubauquartier 
besteht. Am Rand des 
Neubauquartier gibt es ei-
ne Büro- und Dienstleis-
tungsnutzung und im nörd-
lichen Bereich ein Einkauf-
scenter. Die Steinfurter Straße selbst ist durch Ge schosswohnungsbau und 
vereinzelte Geschäftsnutzung gekennzeichnet. Im Ber eich Wilhelmstraße 
und im südlich angrenzenden Bereich ist die Bebauung wieder verdichteter. 
 
Kfz-Parken 
Im Viertel Neutor befinden sich ca. 1.000 Stellplät ze, davon ca. 500 im 
Straßenraum. Weitere ca. 200 Stellplätze befinden s ich auf öffentlich zu-
gänglichen Parkplätzen, von denen weniger als 100 b ewirtschaftet sind. 
Bewohner-Stellplätze gibt es in Neutor nicht. 
 
Die Parkraumsituation ist in weiten Bereichen entsp annt: Die Auslastung 
liegt nachts auf den Straßenparkplätzen bei ca. 77% . Hohen Parkdruck gibt 
es nur in einzelnen Straßenzügen, z.B. in der Greve ner Straße, Wilhelm-
straße, Veghestraße, Catharina-Müller-Straße und Gasselstiege.

91 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.43 Auslastung Kfz-Stellplätze Neutor – nachts 
 
 
Tagsüber sind einzelne Straßenzüge in Geschäfts- / Einzelhandelsberei-
chen durch Kunden und Beschäftigte höher ausgelaste t, u.a. in der Catha-
rina-Müller-Straße und Grevener Straße. Die Auslast ungen im Bereich der 
Universität sind tags und nachts mit etwa 60% ähnli ch hoch. Die öffentlich 
zugänglichen Stellplätze abseits des Straßenraums s ind tags zu 70%, 
nachts zu 25% ausgelastet. Insgesamt sind somit aus reichende Kapazitä-
ten vorhanden. 
„Betrachtungsbereich“

92 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.44 Auslastung Kfz-Stellplätze Neutor – tags 
 
 
Halbhohes, beidseitiges Gehwegparken ist im Neutorv iertel ausschließlich 
in der Försterstraße und Jessingstraße zu beobachten. 
 
Fahrradparken 
Es stehen ca. 2.300 Fahrradstellplätze in Abstellanlagen zur Verfügung, die 
zu 73% ausgelastet sind. Vereinzelt führen die ca. 400 auf Gehwegen ge-
parkte Fahrräder zu Störungen. Eine Doppelbelastung  der Gehwege durch 
Kfz- und Fahrradparken liegt praktisch nicht vor. 
 
„Betrachtungsbereich“

93 
 Profile der Stadtviertel 
 
Abb. 4.45 Gehwegparken Neutor 
 
 
Das Angebot an Fahrradstellplätzen übersteigt die S tellplatznachfrage in 
Neutor. Nichtsdestotrotz sind im Rahmen des 3.000-F ahrradstellplätze-
Programms 68 neue Fahrradstellplätze an der Steinfu rter Straße und Wil-
helmstraße entstanden (Stand: Februar 2024). 
 
Bewertung 
Aufgrund des moderaten Parkdrucks tagsüber und nach ts stellt sich das 
Neutor als vergleichsweise unproblematisch dar. Nur  in wenigen Straßen-
abschnitten kommt es zu Überlastungen im Straßenpar ken, die auf die 
Überlagerung der Nachfrage mehrerer Nutzergruppen z urückzuführen sind. 
Ein Beispiel dafür ist die Gasselstiege, wo Wohnnut zung und das York-
Center die Nachfrage seitens der Bewohner sowie der  Kunden und Be-
schäftigten erzeugen. 
 
Halbhohes Kfz-Gehwegparken kommt nur in zwei Straße n vor. Dort aller-
dings führt das geduldete Parken zu spürbaren Einsc hränkungen für den 
„Betrachtungsbereich“

94 
 Profile der Stadtviertel 
Fußverkehr durch verringerte nutzbare Gehwegbreiten . Fahrradparken auf 
Gehwegen kommt nur vereinzelt vor und ist weitgehend unproblematisch. 
 
In Neutor bestehen Verlagerungspotentiale durch die  Mehrfachnutzung von 
Kundenparkplätzen im Umfang von etwa 300 Stellplätz en, was als positiv 
zu bewerten ist. 
 
 
Abb. 4.46 Bewertung Neutor 
 
 
Parkdruck Kfz Nacht 
Mit einer Auslastung von 77% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck nachts ebenfalls eher gering. Übe rlastungen gibt es den-
noch in Wohnstraßen. 
 
Parkdruck Kfz Tag 
Mit einer Auslastung von 71% der Stellplätze im öff entlichen Straßenraum 
ist der Parkdruck tagsüber moderat. Überlastungen t reten nur vereinzelt 
auf, wo sich die Bewohnernachfrage mit der Kunden- und Beschäftigten-
nachfrage überlagert. 
 
Nachfrage Bewohner 
Das Viertel ist in erster Linie ein Wohnviertel.

95 
 Profile der Stadtviertel 
Nachfrage Kunden 
Entlang der Steinfurter Straße liegen Geschäftsnutz ungen sowie das York-
Center. 
 
Nachfrage Beschäftigte 
Es gibt ein Einkaufszentrum und Geschäftsnutzungen entlang der Steinfur-
ter Straße. 
 
Gehwegparken Kfz 
Das geduldete Kfz-Parken auf Gehwegen beschränkt si ch auf wenige 
Straßenabschnitte, auf denen es zu Beeinträchtigungen führt. 
 
Gehwegparken Fahrrad 
Vereinzelt werden Fahrräder auf Gehwegen abgestellt. 
 
Verlagerungspotentiale 
Die Verlagerungspotentiale bestehen auf Kundenparkp lätzen, die nachts 
von Bewohnern genutzt werden könnten.

96 
 Profile der Stadtviertel 
 Zusammenfassende Bewertung 4.4
 
Abb. 4.47 zeigt die Ausprägungen der Bewertungskrit erien für alle Stadt-
viertel in der Überlagerung. Daraus wird klar ersic htlich, welche Viertel wo 
den größten Handlungsdruck aufweisen. Diese Viertel  sind je Kriterium au-
ßerhalb des Netzdiagramms aufgeführt.  
 
 
 
Abb. 4.47 Alle Stadtviertel im Profil – Übersicht
 
 
 
Die Viertel mit einer sehr hohen Stellplatznachfrag e durch Bewohner 
(„Wohnviertel“) – Kreuzviertel, Erphoviertel, Hansa viertel, Südviertel und 
Schloss – weisen nachts einen sehr hohen Parkdruck und ein sehr proble-
matisches Ausmaß an Fahrradparken auf Gehwegen auf.  Auch die auf 
Gehwegen geparkten Kfz führen in den Wohnvierteln z u größeren Proble-
men als in der Innenstadt und am Bahnhof. Insbesond ere im Kreuzviertel 
ist die Situation als prekär einzuschätzen. Eine Au snahme bildet das 
Schlossviertel, wo ebenfalls freie Kapazitäten auf dem Schlossplatz beste-
hen, die zur Kompensation der das Stellplatzangebot  übersteigenden Stell-
platznachfrage herangezogen werden können. 
 
Innenstadt 
Kreuzviertel, 
Hansaviertel 
Kreuzviertel, 
Erphoviertel, 
Hansaviertel, 
Südviertel, 
Schloss 
Kreuzviertel, 
Erphoviertel, 
Hansaviertel 
Kreuzviertel 
Kreuzvierte
l 
Innenstadt, 
Bahnhof, 
Schloss 
Kreuzviertel 
Hansaviertel

97 
 Profile der Stadtviertel 
Die Innenstadt und in abgeschwächter Form das Bahnh ofsviertel hingegen 
zeichnen sich durch einen hohen Parkdruck tagsüber aus, der maßgeblich 
von Kunden und Beschäftigten verursacht wird. Im Ge gensatz zu einigen 
Wohnvierteln, z.B. dem Kreuzviertel und Hansavierte l, gibt es in der Innen-
stadt und am Bahnhof genügend Verlagerungspotential e in Parkhäusern 
und auf Parkplätzen, um das Straßenparken perspektivisch zu entlasten.

98 
 Handlungsfelder 
5 Handlungsfelder 
 
 
Abgeleitet aus dem festgestellten Handlungsdruck zu r Parkraumneuord-
nung gründet das Integrierte Parkraumkonzept auf vi er wichtige Hand-
lungsfelder. Diese vier Handlungsfelder bilden die Inhalte des Integrierten 
Parkraumkonzepts – als zentralen Schlüssel zum ange strebten Mobilitäts-
wandel. 
 
 
Abb. 5.1 Parkraummanagement als Schlüssel zum Mobil itätswandel 
 
 
 Gestaltung lebenswerter Straßenräume 5.1
 
Unter Maßnahmen zur Gestaltung lebenswerter Straßen räume fallen sol-
che Maßnahmen, welche die Aufenthaltsqualität in de n Straßenräumen er-
höhen, die Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte  Personen verbessern, 
den Radverkehr attraktiver machen sowie die Versorgung vereinfachen. 
 
Im Untersuchungsgebiet ist der begrenzt verfügbare Straßenraum in vielen 
Fällen „ungerecht“ verteilt. Verlässlich durchgängi g nutzbare, barrierefreie 
Gehwege und Straßenquerungen sowie ausreichende Fah rbahnbreiten für 
die Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr u nd von Service-
dienstleistern sind in vielen Straßen durch die Abs tellsituation der Kfz und 
der Fahrräder nicht gegeben. In manchen Straßen kom men noch weitere 
Behinderungen durch auf den Gehwegen stehende Müllbehälter hinzu.

99 
 Handlungsfelder 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 5.2 Unzureichend nutzbare Gehwegbreiten – Beis piel Kanalstraße  
 
 
Es besteht besonderer Handlungsbedarf, wenn die Par ksituation zu Ein-
schränkungen der Befahrbarkeit für Rettungs-, Feuer wehr- und Versor-
gungsfahrzeuge führt, Hydranten verstellt sind oder  beide Gehwege so 
stark in der Nutzung eingeschränkt sind, dass durch gehende Wege für 
Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Menschen mit  Rollatoren und 
Rollstühlen sowie für Personen mit einem Kinderwage n nicht mehr gege-
ben sind. 
 
Überall dort, wo Einschränkungen in der nutzbaren Gehwegbreite bestehen 
und Gehwegparken erlaubt ist, müssen Veränderungen der Parksituation 
geschaffen werden.

100 
 Handlungsfelder 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 5.3 Halbhohes Kfz- und Fahrradparken auf Gehwe gen – Beispiel 
Marientalstraße 
 
 
Die folgende Abbildung zeigt die räumlichen Schwerpunkte für Maßnahmen 
in diesem Handlungsfeld durch auf Gehwegen parkende  Fahrräder und Kfz 
innerhalb des Untersuchungsgebiets auf. Je intensiv er die Farbgebung an 
den Orten, desto höher der Handlungsdruck.  
 
Probleme des Fahrradparkens auf Gehwegen überlagern  sich häufig mit 
auf Gehwegen geparkten Kfz, sodass in den zweifarbi gen Bereichen be-
sonderer Bedarf für Maßnahmen des Handlungsfeld „Ge staltung lebens-
werter Straßenräume“ besteht.

101 
 Handlungsfelder 
 
Abb. 5.4 Schwerpunktbereiche Handlungsfeld 1 Gestal tung lebenswerter Straßenräume 
 
 
Maßnahmenschwerpunkte im Handlungsfeld 1 konzentrieren sich auf: 
 Kreuzviertel (z.B. Kinderhauser Straße, Marientals traße, Kellermann-
straße, Coerdestraße) 
 Hansaviertel (z.B. Emdener Straße, Dortmunder Stra ße, Sophienstra-
ße, Heisstraße)

102 
 Handlungsfelder 
 Pluggendorf (z.B. Sperlichstraße) 
 Nördliche Bereiche des Erphoviertels (z.B. Kolping straße, Enkingweg) 
 Nördliche Bereiche des Südviertels (z.B. Antoniuss traße) 
 
Um „Faires Parken“ in Münster zu ermöglichen, ist o rtsbezogen eine Neu-
verteilung von Flächen und die Prüfung von Gehweg- und Fahrbahnbreiten 
notwendig. Hilfestellung bei der Umsetzung geeignet er Maßnahmen gibt 
nachfolgende Tabelle, in der geforderte Mindestbrei ten enthalten sind, die 
bei den Veränderungen als Maßstab anzusehen sind. 
 
Kriterien Mindestanforderungen 
Gehwegbreiten mind. 2,5m gem. RASt 
Fahrbahnbreiten 
 4,75m zur Sicherstellung Begegnungsfall Fahrrad / Pkw 
bei Einhaltung Sicherheitsabstand zu Parkstreifen 
 mind. 3,50m im Einrichtungsverkehr 
(3,75m bei Einrichtungsverkehr mit Gegenrichtung Rad) 
Radien / 
Einmündungs-
bereiche 
grundsätzliches Freisperren von Einmündungen und Que-
rungsbereichen 
Fahrradparken bei Nichteinhaltung o.g. Breiten: Parken am Fahrbahnrand 
einrichten und vor Kfz sichern 
Parkplätze Kfz Markierung 
Tab. 5.1 Bewertungsparameter „Faires Parken“ in Mün ster 
 
Geeignete Maßnahmen sind bspw.: 
 Freisperren von Sichtbeziehungen und Querungen 
 Flächen für wohnungsnahe Mobilpunkte schaffen, ins besondere Car-
sharing 
 Ausweichflächen für Servicefahrzeuge anbieten 
 Ordnen bzw. Unterbinden des Gehwegparken von Kfz, zur Sicherung 
ausreichender Gehwegbreiten 
 Sicherung durchgehender Fahrbahnbreiten für den Be gegnungsfall 
Fahrrad / Pkw 
 Verlagerung von Fahrrädern weg von den Gehwegen au f die Fahrbahn 
am Fahrbahnrand 
 Begrünung, Sitzgelegenheiten im Straßenraum 
 
Da diese Maßnahmen teils mit einer großen Reduzieru ng an Kfz-
Stellplätzen einhergehen, wurden die Auswirkungen d er Maßnahmen zum 
„Fairen Parken“ beispielhaft für das Kreuzviertel untersucht (vgl. Tab. 5.2).

103 
 Handlungsfelder 
Maßnahme Reduzierung Stellplätze 
Freisperren von Sichtbeziehungen an Querungen ~2% 
Flächen für Mobilpunkte (insb. Carsharing) ~2% 
Ausweichflächen für Servicefahrzeuge  
(Rettungs-, Müll-, und Lieferdienste) ~5% 
Gehwegparken ordnen bzw. unterbinden ~33% 
Sicherung durchgehender Fahrbahnbreiten für 
den Fahrradverkehr ~6% 
Verlagerung: 
Fahrräder weg von den Gehwegen 8-10 Fahrräder je Stellplatz 
Tab. 5.2 Maßnahmen „Faires Parken“ und ihre Auswirk ungen im Kreuz-
viertel 
 
Dabei zeigt sich, dass durch die ersten notwendigen Schritte (insbesondere 
das Freisperren von Sichtbeziehungen) nur ca. 2% bi s 5% der vorhande-
nen legalen Stellplätze entfallen. Die Größenordnun g des Stellplatzverlus-
tes ist verträglich – die „Verkehre verlagern sich“  vglw. problemlos. Kom-
pensatorische Maßnahmen sind im Regelfall nicht erforderlich. 
 
 
Abb. 5.5 Auswirkungen Umsetzung „Faires Parken“, Kr euzviertel 
 
 
Im weiteren Verlauf der Umsetzung bzw. der Ausweitu ng von Maßnahmen 
wird auch nachfrageseitig eine Kompensation von ent fallenen Stellplätzen 
erforderlich, um negative Auswirkungen auf einem ve rträglichen Maß zu

104 
 Handlungsfelder 
halten. Ein Verhaltenswandel durch alternative Mobi litätsangebote kann 
zudem den Verzicht auf das eigene Auto erleichtern und die Zahl der Stell-
platzbedarfe, die kompensiert werden müssen, verringern. 
 
Um die theoretischen Annahmen für das „Faire Parken “ im Kreuzviertel mit 
der Realität abzugleichen, werden im Folgenden einz elne Erfahrungen zur 
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Pilotprojekt zum „F airen Parken“ in 
der Melchersstraße herangezogen. 
 
In der Melchersstraße, die im nordwestlichen Bereic h des Kreuzviertels 
liegt, wurden im Sommer 2022 von Seiten der Stadtve rwaltung Münster 
verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der straßen räumlichen Situa-
tion und Aufwertung der Wohnqualität durchgeführt. 
 
Vorrangige Zielsetzungen waren: 
 Ordnen des Gehwegparkens von Kfz (halbhohes Gehweg parken Kfz 
nur durch Markierungen) zur Sicherung ausreichender  Gehwegbreiten 
(tatsächlich nutzbare Gehwegbreite > 2,50m) 
 Sicherung der tatsächlich nutzbaren Fahrbahnbreite n für Rettungsfahr-
zeuge etc. (tatsächlich nutzbare Fahrbahnbreite 5,50m), 
 Freisperren von Sichtbeziehungen und Querungen dur ch den Einbau 
von Anlehnbügel für Fahrräder 
 Verbesserung der Abstellsituation für Fahrräder, i nsbesondere auch für 
Lastenräder (Markierung von Flächen für Lastenräder  an einzelnen 
Stellen – in diesem Fall ist auch eine geringfügige  Unterschreitung der 
Fahrbahnbreiten von 5,50 m vorgesehen)

105 
 Handlungsfelder 
 Quelle: Stadt Münster 
Abb. 5.6 Querschnitt „Faires Parken“ Melchersstraße  – Konzeptskizze  
 
 
Im Rahmen der Umgestaltung Melchersstraße wurde die  Situation im Be-
reich der Gehwege und der Fahrbahn optimiert. Durch  die genannten Maß-
nahmen hat sich die Kapazität der Kfz Stellplätze u m ca. 15%, von ca. 150 
auf ca. 130 Stellplätze, verringert. 
 
Im Vergleich zu den theoretischen Auswirkungen von Maßnahmen zum 
„Fairen Parken“ im Kreuzviertel ergeben sich damit deutlich geringere Re-
duzierungen der Stellplatzzahlen als angenommen. Da  das Gehwegparken 
in der Melchersstraße – aufgrund des vorhandenen St raßenquerschnitts – 
nur geordnet, jedoch nicht entfallen ist und nicht alle Einmündungsbereiche 
freigesperrt worden sind, muss davon ausgegangen we rden, dass ein kon-
sequentes, durchgehendes Freisperren und der notwen dige vollständige 
Verzicht auf Gehwegparken in engeren Straßenquersch nitten zu einer 
deutlich größeren Reduzierung von Stellplätzen führ en würden. Die An-
nahmen, die auf Basis des Modells „Faires Parken Kr euzviertel“ getroffen 
worden sind, können somit aus gutachterlicher Sicht  zur Bewertung der 
Auswirkungen von „Faires Parken“ herangezogen werden.

106 
 Handlungsfelder 
Zur Evaluierung der Maßnahmen wurde eine im Juni 20 22 – also vor der 
Umsetzung der Maßnahmen – durchgeführte Verkehrserh ebung – heran-
gezogen und zwei Erhebungen im Oktober und Dezember  2022 im Nach-
her-Zeitraum durchgeführt. 
 
Die Ergebnisse zeigen: 
 Die Tagauslastung Kfz-Parken ist in den betrachtet en Zeiträumen vor-
her und nachher in etwa konstant geblieben. Die näc htliche Auslastung 
hat sich um 25 bis 30 Fahrzeuge reduziert. Bezogen auf die Kapazität 
gibt es nachts in der Vorher- und Nachher-Situation  eine Vollauslas-
tung. Trotz des geringeren Stellplatzangebotes ist die Zahl der regel-
widrig abgestellten Kfz nahezu konstant geblieben ( tags 6 bis 9 Kfz, 
nachts 12 bis 14 Kfz). Die aufgebrachten Markierung en zur Ordnung 
des aufgesattelten Gehwegparkens werden eingehalten. 
 Ein Nachweis, ob die Kfz in andere Straßenzüge ver lagert werden, ist 
aufgrund des Untersuchungsdesigns nicht möglich. Da zu ist die 
Grundmenge von etwa 25 Fahrzeugen, die verlagert wu rden, zu gering 
und eine Veränderung von wenigen Fahrzeugen pro Str aßenzug kaum 
nachzuweisen. 
 Die nun im Straßenraum angebotenen 54 Fahrradstell plätze sind in 
beiden Nachher-Erhebungen nur etwa zur Hälfte ausge lastet, bei wei-
terhin 70 Fahrrädern, die auf den Gehwegen abgestel lt wurden (De-
zember 2022). Dies gibt einen Hinweis darauf, dass Fahrradbügel im 
Straßenraum wohnstandortnah angeordnet werden müsse n, um tat-
sächlich akzeptiert zu werden. 
 
 
 Parkraumsteuerung 5.2
 
Durch die Steuerung des Parkraumangebotes kann der begrenzt verfügba-
re Parkraum den unterschiedlichen Nachfragegruppen angemessen und 
geordnet verteilt angeboten werden. 
 
Demzufolge sind differenzierte Maßnahmen für die Parkraumsteuerung von 
Kfz und Fahrrädern in der Innenstadt und den Wohnvierteln erforderlich. 
 
5.2.1 Parkraumsteuerung Kfz 
Die Auslastung, der zur Verfügung stehenden Flächen  im Straßenraum 
oder in öffentlich zugänglichen Parkanlagen, variie rt je nach Nachfrage von

107 
 Handlungsfelder 
Bewohnern, Kunden, Besuchern und Wirtschaftsverkehr . Diese unterschei-
det sich je nach Stadtviertel teilweise erheblich. Während die Innenstadt 
stark von Besuchern und Kunden nachgefragt wird und  auch im Wirt-
schaftsverkehr eine hohe Bedeutung hat, erstreckt s ich in vielen Wohnvier-
teln die Nachfrage nach Stellplätzen im Wesentliche n auf Bewohner bzw. 
deren Besucher. Die nachfragebezogene Steuerung zur  Auslastung geeig-
neter Parkräume kann zu Verbesserungen in überlaste ten Bereichen füh-
ren.  
 
Bedarf zur Steuerung des Parkraums für den Kfz-Verkehr besteht vorrangig 
in der Innenstadt bei der Steuerung und Bereitstell ung von Parkraum zu 
Spitzenzeiten bzw. bei der Lenkung und Steuerung de s Dauerparkens der 
Tagesbesucher. 
In den Wohnbereichen gibt es Bedarfe in den innenst adtnahen Wohnvier-
teln, wo vielfach Tag- und Nachtauslastung identisc h sind. Die Nachfrage 
von Beschäftigten und sonstigen Nutzern, die tagsüber über einen längeren 
Zeitraum Parkplätze blockieren, sind dort prägend. 
Nicht betroffen von der oben beschriebenen Steuerun g sind die Parkmög-
lichkeiten von mobilitätseingeschränkten Personen. Diese sind in jedem 
Fall zu sichern bzw. zu verbessern. 
 
Ziele von Maßnahmen dieses Handlungsfeldes sind: 
 Bedarfsorientiertes Bereitstellen von Parkplätzen in Bereichen mit ho-
hem Kunden- und Besucherverkehrsaufkommen 
 Straßen von Überlastungssituationen tagsüber entla sten, um Platz für 
andere Straßennutzungen zu ermöglichen 
 Straßen von Überlastungssituationen nachts entlast en, um Belastun-
gen der Bewohner zu reduzieren 
 
Geeignete Maßnahmen dafür sind u.a.: 
 Lenkung zur Nutzung geeigneter Parkplätze 
 Reduzierung von Parksuchverkehren durch eine Besch ränkung der in 
der Innenstadt vorhandenen, unbewirtschafteten und im Straßenraum 
liegenden Parkplätze, die zu einer Nutzung durch Ku nden- und auch 
Mitarbeiterverkehren verleiten 
 Zeitliche Bewirtschaftung ausgewählter Straßenräum e in lastabhängi-
gen Zeitfenstern durch Parkdauerbegrenzung, Bewohne rregelungen, 
etc.: Dem Besucher / Kunden sollen Parkmöglichkeite n für eine kürze-
re Nutzungszeit zur Verfügung stehen

108 
 Handlungsfelder 
Dort, wo der Parkdruck durch Bewohner und andere Nu tzungen besonders 
hoch ist, kann die Einführung bzw. die Ausweitung v on Bewohnerparkzo-
nen das Bewohnerparken sichern. Bereiche, in denen die Einführung von 
Bewohnerparkzonen erfolgen sollte, sind z.B. Kreuzv iertel, Hansaviertel, 
Südviertel und in Bereichen des Erphoviertels sowie  in großen Teilen von 
Pluggendorf. Die sind in der folgenden Grafik geken nzeichnet. Aktuell prüft 
die Stadt bereits die Einrichtung von Bewohnerparkz onen in der Hittorfstra-
ße (Schlossviertel), im Erphoviertel (nordwestlich der Bahn), in Pluggendorf 
sowie im Quartier Waldeyer Straße / Schmeddingstraß e (außerhalb des 
Untersuchungsgebietes).

109 
 Handlungsfelder 
 
Abb. 5.7 Dringlichkeit Bewohnerparken 
 
 
Um die Steuerung des Parkraums durchzusetzen, ist e ine Überwachung 
des ruhenden Verkehrs zwingend zu intensivieren und  ein wesentlicher 
Bestandteil des Handlungsfelds. Nur die konsequente  Ahndung von Ver-
stößen garantiert die Wirksamkeit umzusetzender Maßnahmen und führt so 
          Dringlichkeitsbereiche

110 
 Handlungsfelder 
zu einem Verhaltenswandel. In Münster ist besonders  die Überwachung in 
Wohnquartieren zu intensivieren. 
 
Möglichkeiten der digitalen Parkraumüberwachung wer den derzeit in ver-
schiedenen Orten Deutschlands geprüft. Hindernisse sind Datenschutzge-
setze und Regularien der Länder sowie die technisch e Methodik, die sehr 
unterschiedliche Einsatzbereiche hat. Von Drohnenbe fliegung über Kame-
raüberwachung einzelner Straßenräume bis hin zu Tra nsponderkarten sind 
die Möglichkeiten vielfältig und werden im Weiteren  als zu untersuchen an-
gedeutet.  
 
In ausgewählten Bereichen Münsters sollten Versuche  durchgeführt wer-
den, die Bewohnerparkausweise mit Transponder auszu statten, um die au-
tomatisierte Kontrolle zu ermöglichen. Zudem sind E rfahrungen aus ande-
ren Kommunen sowohl rechtlich als auch durchführung stechnisch in ihren 
Einsatzmöglichkeiten für Münster zu bewerten. 
 
5.2.2 Parkraumsteuerung Fahrrad  
Auf Gehwegen abgestellte Fahrräder verursachen teil s erhebliche Beein-
trächtigungen für den Fußverkehr, insbesondere bei ohnehin schmaler 
Gehwegbreite und anderer Fremdnutzungen, z.B. Kfz-G ehwegparken. 
Dort, wo das Missverhältnis von zur Verfügung stehe nden Fahrradstellplät-
zen zu abgestellten Fahrrädern zum Abstellen auf de n Gehwegen führt, ist 
die Notwendigkeit zur Steuerung des Parkraums für d en Fahrradverkehr 
besonders groß. 
 
Nachfolgende Abbildung zeigt die gravierenden Handl ungsbedarfe für das 
Ordnen bzw. Ergänzen von Stellplatzanlagen für Fahr räder zur Entspan-
nung der Situation. Dargestellt sind die Bereiche, in denen das Parken von 
Fahrrädern auf Gehwegen besonders problematisch ist . Überall dort, wo 
neben der Wohnnutzung weitere Nutzungen zum Einkauf en, für das Ge-
sundheitswesen, die Bildung oder Freizeit dazukomme n, ist starker Hand-
lungsdruck zur Steuerung des Parkraums für den Fahr radverkehr vorhan-
den.

111 
 Handlungsfelder 
 
Abb. 5.8 Dringlichkeiten Parkdruck Fahrrad 
 
 
Handlungsschwerpunkte zur Parkraumsteuerung Fahrrad  in der Innenstadt 
beziehen sich insbesondere auf die Ordnung und Bünd elung des Fahr-
radparkens. Die Handlungsschwerpunkte in den Wohnqu artiere finden sich 
insbesondere im gesamten Kreuzviertel, in Teilen de s Hansa- und des Er-
phoviertels sowie im Bereich Bahnhofsviertel und in  Pluggendorf, wo eine

112 
 Handlungsfelder 
Reduzierung bzw. Vermeidung des Gehwegparkens Fahrr ad, durch Schaf-
fung von ergänzenden Angeboten für das Fahrradparke n im Straßenraum 
notwendig ist. 
 
Da Fahrränder in den meisten Fällen legitim – wenn auch tlw. störend – auf 
dem Gehweg abgestellt werden, ist – neben der Schaf fung von Alternativ-
angeboten – eine mögliche Veränderung der rechtlich en Rahmenbedin-
gungen langfristig zu fokussieren. 
 
Zur Sensibilisierung für die Einschränkungen, die d urch Gehwegparken 
entstehen, ist aktiv auf die bestehenden Probleme h inzuweisen, z.B.: 
„Wusstest du, dass Rollstuhlfahrer wegen deines dor t abgestellten Fahrra-
des den Gehweg nicht benutzen können?“. 
 
 
 Nachfragesteuerung und -lenkung  5.3
 
Durch die Steuerung und die Lenkung der Nachfrage n ach Parkraum soll 
neben der Vermeidung von kritischen Situationen dur ch Überlastung auch 
die Auslastung der Stellplätze verbessert werden (r äumliche Lenkung). Die 
modale Steuerung versucht, die Stellplatznachfrage bereits am Entste-
hungsort – durch den Umstieg auf andere Verkehrsmittel – zu beeinflussen. 
 
Vor dem Hintergrund der hohen Nutzung des Kfz im Ei nkaufsverkehr emp-
fehlen sich hier spezielle Angebote wie Mobilstatio nen oder Lieferservices 
(z.B. Leezen Heroes), um die hohe Stellplatznachfra ge zu Spitzenzeiten 
(insbes. am Wochenende) in Innenstadt befriedigenden zu können. 
 
Die Auslastung von Kundenparkplätzen, d.h. den Park plätzen, deren Nut-
zung mit einer zeitlichen Bewirtschaftungsregelung tagsüber versehen ist, 
ist ein wesentlicher Indikator für Möglichkeiten, P arkplatzauslastungen 
durch Verkehrslenkung und Steuerung zu betreiben. D iese Möglichkeiten 
sind in der Innenstadt in Parkhäusern und abgegrenz ten Parkplatzanlagen, 
die mit dem Parkleitsystem verbunden sind, sowie au f bewirtschafteten 
Straßenraumparkplätzen vorhanden. Die Parkraumlenku ng durch das 
Parkleitsystem setzt jedoch erst spät am Rand der I nnenstadt ein und führt 
die Weiterleitung zu nächsten Stellplätzen nur inko nsequent durch. Sie ist 
überwiegend als Stellplatzauslastungsanzeige konzip iert. Auch die konse-
quente, frühzeitige Lenkung von stadteinwärts geric hteten Kfz-Verkehren

113 
 Handlungsfelder 
auf geeignete P+R-Standorte bei Überlastung der Inn enstadtparkhäuser 
fehlt. Zur Nutzung außenliegender P+R-Standorte wie  dem Coesfelder 
Kreuz, welches nicht nur an Adventswochenenden geöf fnet werden sollte, 
ist ein frühzeitiges „Abfangen“ der von außen komme nden Kunden- und 
Besucherverkehre unerlässlich. 
 
Handlungsschwerpunkte zur Parkraumverlagerung liege n, aufgrund der 
hohen Nachfrage des Kunden-, Besucher und Beschäfti gtenparkens, ins-
besondere in der Innenstadt. 
 
Die Parkraumverlagerung in den Wohnvierteln kann wo hnortnah nur dort 
erfolgen, wo Potentiale z.B. durch nachts nicht gen utzte Kundenparkplätze, 
vorhanden sind. Dies betrifft z.B. Pluggendorf, Neu tor, das Südviertel und 
das Quartier Schloss. 
Hier sollte durch Abstimmung mit der Stadt eine Nut zung ermöglicht wer-
den. 
 
 
 Öffentlichkeitsarbeit 5.4
 
Eine gute Bürgerinformation und ein schrittweises V orgehen mit Lernen 
aus jeweils Best- oder auch Bad-Practices vor Ort, zeigt an Beispielen aus 
anderen Orten, die Vielfalt und Kontroversität der Diskussion. Daher kommt 
einer guten Öffentlichkeitsarbeit, eine Schlüsselro lle im Rahmen des inte-
grierten Parkraumkonzepts zu. 
 
Anreize und Awareness in Bezug auf rücksichtsvolles  Parken bzw. Inan-
spruchnahme von Alternativangeboten gibt es derzeit wenig. Sie umfassen: 
 Aufrufe zur Nutzung von P+R-Angeboten zu bestimmte n Spitzentagen 
 Öffnung des Parkhauses Coesfelder Kreuz für das Ei nkaufen und den 
P+R an Adventsamstagen 
 Allgemeine Aufforderungen, den ÖPNV bzw. das Fahrr ad zu benutzen 
und die P+R-Parkplätze im Umland anzusteuern 
 
Mit Beschluss des Mobilstationskonzepts Münster wer den vorhandene 
P+R-Standorte ausgebaut und neue integriert, sodass  die Nutzung von 
P+R-Angeboten – insbesondere für Besucher – zukünftig steigen soll.

114 
 Handlungsfelder 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 5.9 Beispiel Mobilstation Roxel 
 
 
Um einen Verhaltenswandel in Bezug auf die Nutzung des eigenen Pkw zu 
erreichen und damit den Erfolg des Parkraumkonzepts  zu unterstützen, ist 
bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen dar über hinaus, eine 
breite Information der Öffentlichkeit unerlässlich, da Konflikte mit Parkraum 
und Auswirkungen von Änderungen in der Pa rkraumsituation zumeist sehr 
kontrovers diskutiert werden.

115 
 Maßnahmen 
6 Maßnahmen 
 
 
Die Parkraumanalyse hat sehr deutlich gezeigt, dass  eine räumliche Diffe-
renzierung aufgrund der unterschiedlichen Problemla gen zwischen Innen-
stadt und den umliegenden Wohnvierteln angemessen i st. Sie zeigt auch, 
dass es Übergangsbereiche zwischen Innenstadt und W ohnvierteln gibt, 
die einer besonderen Problematik der Stellplatzverl agerung bzw. des Stell-
platzwechsels durch Beschäftigtenparken unterliegen  und die gegebenen-
falls und mit anderen Strategien zu betrachten sind. Zum Beispiel 
 Das, einer speziellen Nachfrage unterliegende Ange bot im Bereich 
Bahnhof (P+R, Büro, Innenstadt affin) 
 Das nördliche Hansaviertel und Neutor mit tlw. deu tlich als Bürostand-
ort geprägten Quartieren 
 
Mit Ausnahme des Handlungsfeldes „Gestaltung lebens werter Straßen-
räume“, das Maßnahmen in allen Straßen des Untersuc hungsgebiets be-
trifft und zu verbesserten städtebaulichen und stra ßenräumlichen Situatio-
nen in Innenstadt und Wohnvierteln beiträgt, sind d ie Maßnahmen in der 
Innenstadt aufgrund der zusätzlich hohen Ansprüche von Besuchern und 
Einzelhandel differenziert von den Umsetzungsschwer punkten in den 
Wohnquartieren zu sehen. 
 
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Zi elsetzungen für die 
Innenstadt und innenstadtnahen Stadtviertel, werden  die aus der Bewer-
tung ableitbaren Maßnahmen für die Bereiche differenziert dargestellt.

116 
 Maßnahmen 
 
Abb. 6.1 Untersuchungsbereiche Innenstadt und innen stadtnahe Stadtviertel  
 
 
Für die Innenstadt Münster  steht die gesamtheitlich zukunftsgerechte 
(Um-)Gestaltung von Plätzen und Straßenräumen zu at traktiven klimaan-
gepassten Orten bei gleichzeitiger Sicherung und Ve rbesserung der Er-
reichbarkeit für Kunden und Besucher im Fokus, soda ss Münster weiterhin 
für (Tages-)Besucher aus dem Umland auch mit dem Au to erreichbar 
bleibt. 
 
In den innenstadtnahen Wohnvierteln  liegt der Schwerpunkt auf der 
Schaffung eines lebenswerten Wohnumfelds mit einem Ausgleich der ver-
schiedenen Nutzungsanforderungen, vom Bewohner, Rad fahrer, Fußgän-
ger bis zum parkenden Kfz und haltenden Lieferfahrzeugen. 
 
 
 Innenstadt 6.1
 
Die Schwerpunkte der Maßnahmen für die Innenstadt b ilden das nutzerge-
rechte Bereitstellen bzw. Sichern von Parkraum und die weitere Verbesse-
rung der Aufenthaltsqualität. In der Folge ist die Abgrenzung der Wohnbe-
reiche vom Kundenverkehr bedeutsam. 
 
6.1.1 Abschätzung Maßnahmen des INSEK Münster-Innen stadt 
Maßgeblichen Einfluss auf die Gesamtsituation des P arkens hat das 
INSEK Münster-Innenstadt mit seiner Vielzahl an Maß nahmen zur zu-

117 
 Maßnahmen 
kunftsgerechten Entwicklung des Münsteraner Zentrum s. Die mit verschie-
denen Maßnahmen angedachte Umgestaltung und -nutzun g von Plätzen 
und Straßen greift u.a. den für das vorliegende Par kraumkonzept entwi-
ckelten Gedanken der „besitzbaren Stadt“ auf. Sie v erändern vielerorts die 
Parkraumsituation in der Innenstadt. Im Rahmen eine r Neuaufteilung des 
Straßenraums und der Umgestaltung von derzeitigem ( Park)-Raum zu-
gunsten einer höheren Aufenthaltsqualität, von mehr  Barrierefreiheit und 
Sicherheit, mehr Grün, von neuen Abstellplätzen für  Fahrräder und mehr 
Raum für zu Fuß Gehende soll oberirdischer Parkraum  zurückgenommen 
werden.  
 
Auch wenn diese Veränderung ein langfristiger Proze ss ist, dessen Auswir-
kungen sich erst mit einer konkreten Maßnahmenplanu ng räumlich und 
zahlenmäßig darstellen lassen, muss sich ein integriertes Parkraumkonzept 
mit möglichen Effekten und dem Umgang damit befasse n. Grundsätzlich 
muss dabei zwischen Bewohnerstellplätzen und Stellp lätzen für Kunden 
und Besucher der Innenstadt unterschieden werden. 
 
Die nachfolgenden Darstellungen dienen der grundsät zlichen strategischen 
Betrachtung anhand von groben Annahmen. Erst mit de r Umsetzung der 
einzelnen Maßnahme ist zu entscheiden, ob und in we lcher Form eine 
Kompensation dieser Stellplätze notwendig ist. Dabe i sind insbesondere 
Angebote für Bewohner sowie für Menschen mit Behind erungen zu berück-
sichtigen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen sind zu m Beispiel quar-
tiersbezogene Angebote in öffentlichen Parkhäusern,  die Einführung weite-
rer Bewohnerparkzonen und Sharing-Angebote in den Q uartieren. Da zu-
dem Maßnahmen der Erreichbarkeitsverbesserung z.B. durch den ÖPNV 
Teil des Programms des Masterplan Mobilität Münster  2035+ sind, darf ei-
ne deutliche Verringerung der Parkraumnachfrage dur ch Verhaltensände-
rungen insbesondere bei Kunden und Beschäftigten erwartet werden. 
 
Auf der Basis der Bestandssituation erfolgt nachfol gend die Betrachtung 
eines Szenarios, die von einer vollumfänglichen Ums etzung der INSEK-
Maßnahmen im Innenstadtbereich innerhalb des Promenadenrings ausgeht 
sowie einer in quantitativer Hinsicht gleichartigen  Nachfrage nach Park-
raum.

118 
 Maßnahmen 
Bestandssituation 
Von rund 4.700 Stellplätzen in der Innenstadt entfallen 1.400 Stellplätze auf 
das Straßenparken und 3.300 auf öffentlich zugängli che Parkplätze. Die 
Auslastung unterscheidet sich grundsätzlich und ist  beim Straßenparken 
deutlich höher. Insgesamt stehen an einem Werktag a lso ca. 1.600 freiblei-
bende Stellplätze zur Verfügung, was freien Kapazit äten auf öffentlich zu-
gänglichen Parkplätzen von rund 35% entspricht. 
 
 Kapazität Auslastung Freie Kapazitäten 
Straßenparken 1.423 1.135 80% 288 20% 
öffentlich zugängli-
ches Parken 3.282 1.928 59% 1.354 41% 
Summe 4.705 3.063 65% 1.642 35% 
Tab. 6.1 Auslastung Innenstadt Bestand – werktags 
 
Szenario einer vollumfänglichen Umsetzung aller INS EK Münster-
Innenstadt-Maßnahmen 
Unter der Annahme einer vollständigen Umsetzung all er INSEK-Münster-
Innenstadt-Maßnahmen innerhalb des Promenadenrings könnten in der In-
nenstadt überschlägig ca. 1.000 Stellplätze entfall en, davon jeweils in etwa 
die Hälfte beim Straßenparken bzw. auf öffentlich z ugänglichen Parkplät-
zen. 
 
 Kapazität Auslastung Freie Kapazitäten 
Straßenparken ~ 900 1.135 126%  ~-230 -26% 
öffentlich zugängli-
ches Parken ~ 2.600 1.928 74% ~ 670 26% 
Summe ~ 3.700 3.063 83% ~ 440 17% 
Tab. 6.2 Auslastung bei Umsetzung aller INSEK-Münst er-Innenstadt-
Maßnahmen innerhalb des Promenadenrings – werktags  
 
Unter der Annahme der oben festgestellten Auslastung wären die Kapazitä-
ten des Straßenparkens nicht ausreichend. Festzuste llen ist bei dieser 
exemplarischen Betrachtung, dass werktags genügend freie Kapazitäten 
auf öffentlich zugänglichen Parkflächen, insbesonde re in den innenstädti-
schen Parkhäusern, zur Verfügung stehen, um wegfall ende Straßenpark-
plätze / Bewohnerstellplätze zu kompensieren.

119 
 Maßnahmen 
Insgesamt stünden bei diesem Szenario noch ca. 17% freie Kapazitäten 
(ca. 440 Stellplätze) im Untersuchungsgebiet zur Ve rfügung. Wichtig ist es, 
diese Kapazitäten und ihre Nutzung zu lenken und zu dem sicherzustellen, 
dass genügend Stellplatzmöglichkeiten bzw. alternat ive Mobilitätsangebote 
speziell für Menschen mit Behinderungen verfügbar sind. 
 
Samstags, an Spitzeneinkaufstagen, können die ohneh in schon stark aus-
gelasteten Parkhäuser die zusätzliche Nachfrage nic ht vollständig auffan-
gen, zumal die in den Parkhäusern zu kompensierende n Bewohnerstell-
plätze der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung s tehen. Die überschüs-
sige Parkraumnachfrage im Umfang von ca. 200 Stellp lätzen kann durch 
Öffnung des Parkhauses Coesfelder Kreuz (mit ca. 90 0 verfügbaren Stell-
plätzen) abgewickelt werden. 
 
Da insbesondere die Sicherung des Bewohnerparkens e inen hohen Stell-
wert besitzt, sollten die Auswirkungen auf das Bewo hnerparken im Verlauf 
der Umsetzung des INSEK Münster-Innenstadt besonder s berücksichtigt 
werden. Bei der straßenräumlichen Aufwertung der Üb erwasserstraße, 
Frauenstraße und Neubrückenstraße sowie im Bereich des Hörster Park-
platzes sollte das Bewohnerparken mit abgewogen werden. 
 
Als Folgerungen bleiben daher: 
 Prüfen des Erhalts der Bewohnerparkplätze ggf. dur ch Verlagerung ei-
nes Teils des Angebots auf den Schlossplatz und den  Hörster Park-
platz oder in das Parkhaus am Theater 
 Umsichtige Prüfung der Stellplatzbilanzierung bei allen stellplatzredu-
zierenden Maßnahmen des INSEK Münster-Innenstadt 
 Verstärkte Aktivierung von P+R auch im Alltagsbetr ieb 
 Vorrangige Nutzung von Stellplätzen im Straßenraum  für Menschen 
mit Behinderungen, Bewohnern und Kurzzeitparkern ge genüber den 
Beschäftigten 
 
6.1.2 Gestaltung lebenswerter Straßenräume 
Der Straßenraum in der Innenstadt soll zu Aufenthal ts- und Begegnungs-
räumen aufgewertet werden. Dazu sollte ein Ausbau d er barrierefreien Vor-
rangwege – vorrangig auf Wegen, die innenstadtnahe Parkplätze mit der 
Innenstadt verbinden (bspw. Frauenstraße) – erfolge n. Die Straßenpark-
plätze sind dabei schrittweise durch andere Nutzungen zu ersetzen.

120 
 Maßnahmen 
In der Königsstraße sind erste erfolgversprechende Ansätze angewandt 
worden. 
 
 
Abb. 6.2 Aufwertung und barrierefreie Erreichbarkei t der Innenstadt 
 
 
6.1.3 Steuerung Parkraumangebot 
Schwerpunkte der Parkraumsteuerung in der Innenstad t liegen in der Re-
duzierung der öffentlichen Straßenparkplätze. Dazu soll das Straßenparken 
von Kunden reduziert werden, diese sollen zukünftig  schwerpunktmäßig in 
Parkhäusern parken. Der P+R-Standort Coesfelder Kre uz ist zu stärken 
und an den Wochenenden für Kunden zu öffnen. Die gl eichzeitige Siche-
rung des Bewohnerparkens ist zwingend.  
 
Darüber hinaus ist ein zeitlich begrenztes / gebühr enpflichtiges Parken auf 
allen öffentlichen Straßenparkplätzen einzurichten und die Tarifierung an-
zupassen. Das Parken im Straßenraum sollte teurer a ls im Parkhaus sein, 
und auf innenstadtnahen Parkplätzen teurer als auf den randständigen 
Parkmöglichkeiten.

121 
 Maßnahmen 
Es wird empfohlen, die Abgrenzung der Parkzone I, d ie bislang auf den In-
nenstadtbereich begrenzt ist, auf die Schlossparkpl ätze und den Bereich 
westlich des Bahnhofs zu erweitern. Die Parkgebühre n in dieser erweiter-
ten Zone sollten im Straßenraum auf 3,00 € / Stunde  bei zeitlicher Begren-
zung des Parkens auf maximal zwei Stunden erhöht we rden. In den Park-
häusern und auf den Parkplätzen wird eine Gebühr vo n 2,50 € / Stunde 
vorgeschlagen, um einen Anreiz zum Parken gegenüber  dem Straßenpar-
ken zu schaffen. 
 
 
Quelle: Stadt Münster, ergänzt durch PGT 
Abb. 6.3 Erweiterungsvorschlag Parkzone I 
 
 
Die Umwandlung von Stellplätzen innerhalb der vorha ndenen Parkhäuser 
in Bewohnerstellplätze schränkt deren Nutzung dauer haft auch für den Ta-
geszeitraum ein, sodass hier iter ative Erfahrungen durch ein schrittweises 
Vorgehen gesammelt werden sollten. Die dauerhafte S chaffung von P+R-
Angeboten für Kunden und Besucher in verschiedenen Bereichen der Stadt 
ist zwingend erforderlich, um eine Belastung der ra dial auf die Innenstadt 
zuführenden Straßen und eine Überlastung der Parkhä user und Parkplätze 
ebenso werktags wie an Spitzenwochenenden zu vermei den. Darüber hin-
aus, wird im Rahmen vom Stadtstraßenumbau in der In nenstadt, das Kun-

122 
 Maßnahmen 
denparken im Straßenraum deutlich reduziert und in die Parkhäuser verla-
gert und zugunsten von Lade-/ Lieferzonen und Handw erkerbereichen ver-
ändert. In Bezug auf die Nutzung von Halte- und Lad ezonen sind dabei 
modellhafte Regelungen zu entwerfen oder zu entwick eln, die unter be-
stimmten Voraussetzungen auch ein kurzzeitiges Hole n und Bringen von 
Gütern durch Kunden, aber auch Bewohnern in diesen Zonen erlauben. 
Die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen sind  bei derartigen Maß-
nahmen mitzudenken. 
 
 
Abb. 6.4 Verlagerung öffentliches Straßenparken / K undenparken 
 
 
Für das Parken von Beschäftigten besteht zunächst e in ausreichendes An-
gebot. Perspektivisch sollte das Beschäftigtenparke n in der Münsteraner 
Innenstadt reduziert werden, indem Kfz-Verkehre dur ch den Umweltver-
bund substituiert werden. Darüber hinaus sind attra ktive  Alternativangebo-
te für Beschäftigte in innenstadtnahen Parkhäusern und -plätzen sowie an 
Mobilstationen zu schaffen. 
 
Zur Umsetzung der Verlagerung ist auch die Sicherun g einer guten Anbin-
dung der P+R-Standorte an die Innenstadt erforderli ch. Hier sind direkte In-

123 
 Maßnahmen 
formationen an die Beschäftigten erforderlich, eine  Ansprache über die 
Firmen ist zu prüfen. Gegebenenfalls sind auch Anre izsysteme zum Um-
stieg vom Auto auf das Fahrrad oder den ÖPNV denkbar. 
 
Die Lösung akuter Probleme wie bspw. die Anfahrtssi tuation des Parkhau-
ses in der Königsstraße und die Umwandlung von Kfz- in Fahrradstellplätze 
ist durch eine Förderung von P+R-Angeboten, die suk zessive entwickelt 
und gesucht werden müssen, eine laufende Beteiligun g und eine Image-
Kampagne zur Erreichbarkeit der Innenstadt zu begle iten. Die Einrichtung 
von Lade-/ Lieferzonen kann kurzfristig ein Angebot  für Handel und Gewer-
betreibende liefern und sollte schrittweise in Verb indung mit einer Ausstel-
lung digitaler Parkausweise nutzergebunden über die  Ordnungsbehörde im 
Rahmen der weiterführenden Entwicklung umgesetzt werden. 
 
Um weiterhin für die Bewohner ein Parkraumangebot s icher zu stellen, wird 
angeregt, entsprechende Angebote in den Parkhäusern  oder sonstige An-
geboten in den Quartieren (z.B. Stadtteil- oder Qua rtiersgaragen) vorzuhal-
ten. 
 
Darüber hinaus sind beim Rückbau der Straßen ein er höhtes Stellplatzan-
gebot für das Fahrradabstellen im Straßenraum vorzu sehen und weitere 
Fahrradabstellangebote an stark frequentierten Orte n in zentralen Abstell-
anlagen zu prüfen. 
 
6.1.4 Nachfragesteuerung /-lenkung 
Schwerpunkt der Nachfragesteuerung und -lenkung ist  die Neuordnung 
und Optimierung des Parkleitsystems, um die Störung en und Belastungen, 
insbesondere durch den Parksuchverkehr an Wochenend en zu reduzieren. 
Vorgeschlagen wird zunächst, das vorhandene Parklei tsystem in seiner 
Lenkungsfunktion zu verbessern, um Warteschlangen v or Parkhäusern 
durch geschicktes Umleiten der Verkehre zu anderen freien Parkhäusern 
zu vermeiden. Verbesserungen sind insbesondere beim Parkhaus Münster-
Arkaden in der Königsstraße erforderlich.  
 
Darüber hinaus wird angeregt, ein digitales Mobilit ätsleitsystem zu entwi-
ckeln, welches auf wichtigen zuführenden Straßen zu r Innenstadt Informa-
tionen zur Verkehrslage und gegebenenfalls Hinweise  zur Auslastung ein-
zelner Parkhäuser bzw. zur Angabe freier Parkfläche n für Kunden und Be-
sucher gibt. Bei Vollauslastung des angesteuerten P arkhauses soll das

124 
 Maßnahmen 
Mobilitätsleitsystem den Kfz-Nutzern frühzeitig Alt ernativen aufzeigen. Dies 
kann der Weg zum nächstgelegenen Parkhaus mit freie n Kapazitäten oder 
bei Vollauslastung des gesamten Innenstadtgebietes,  der Weg zum 
nächstgelegenen P+R-Standort sein. Auf diese Weise werden die Park-
platzsuchenden vom Stadtrand bis zu ihren jeweilige n Zielen in der Stadt 
an die Hand genommen. 
 
 
Abb. 6.5 Verbesserung der Parkraumwegweisung 
 
 
Das Parkhaus Coesfelder Kreuz ist an den Wochenende n – mit Ausnahme 
der Adventswochenenden und bei Großveranstaltungen – nicht geöffnet. 
Die Öffnungszeiten sollten kurzfristig auf alle Sam stage ausgedehnt und 
dem Kundenverkehr der Innenstadt zur Verfügung gest ellt werden. Der 
Regelbetrieb des P+R-Standortes am Coesfelder Kreuz  am Wochenende 
kann sofort ohne wesentlichen Aufwand umgesetzt wer den. Zwischen dem 
Coesfelder Kreuz und der Innenstadt besteht ein seh r gutes ÖPNV-
Angebot. Einen attraktiven P+R-Tarif sowie die Beka nntmachung der Neu-
erung in Münster und darüber hinaus vorausgesetzt, dürfte unmittelbar 
nach der Umsetzung eine Entlastung der innenstädtis chen Straßenräume 
und Parkhäuser spürbar werden.

125 
 Maßnahmen 
Darüber hinaus gibt es weitere P+R-Anlagen und Park plätze, die hinsicht-
lich einer verstärkten Nutzung auch für Kunden der Innenstadt geprüft und 
ins Parkleitsystem einbezogen werden sollten. Dies gilt insbesondere für 
die Parkplätze im Bereich der südlichen Stadtzufahr ten Weseler Straße, 
Preußenstadion und Nieberdingstraße.  
 
Ein eng an den Umsetzungszielen des INSEK angepasst er Zeitplan zeigt 
den Einsatz von Maßnahmen in der Innenstadt: 
 
 
Abb. 6.6 Maßnahmen Innenstadt in ihrer zeitlichen E inordnung 
 
 
Der Beschluss zum INSEK hat hier den Handlungsrahme n bis zum Jahr 
2035 und darüber hinaus vorbestimmt, sodass eine Ve rschneidung der im 
Integrierten Parkraumkonzept vorgeschlagenen Maßnah men mit den be-
schlossenen Maßnahmen des INSEK zwi ngend ist, um die Auswirkungen 
für die Innenstadt verträglich halten zu können. 
 
 
 Wohnquartiere 6.2
 
Aufgrund der besonderen Bedeutung und Schutzwürdigk eit von lebenswer-
ten Straßenräumen in Wohngebieten werden diese inne nstadtnahen Stadt-
viertel getrennt betrachtet. Wirkzusammenhänge zwis chen der Innenstadt 
und den Wohnquartieren bspw. hinsichtlich Verlageru ng von ruhenden 
Verkehren oder der Sicherung der Anbindung per Fuß und Fahrrad, müs-

126 
 Maßnahmen 
sen mitgedacht werden. Zudem sind die einzelnen Sta dtviertel teilweise 
sehr heterogen und weisen teilräumlich sehr untersc hiedliche Schwerpunk-
te auf. 
 
Aufgrund der in weiten Teilen überwiegenden Wohnfun ktion in den innen-
stadtnahen Stadtvierteln liegt hier der Fokus auf d em Handlungsfeld „Ge-
staltung lebenswerter Straßenräume“. 
 
6.2.1 Gestaltung lebenswerter Straßenräume 
Ein wesentlicher Aspekt zur Gestaltung lebenswerter  Straßenräume ist die 
Sicherung der Barrierefreiheit und der Sicherheit des Verkehrs. 
 
Vorrangig geht es hierbei um die Sicherung von Sich tbeziehungen durch 
das Freisperren von Querungsstellen und Einmündungen. Da hier nicht alle 
Querungsbereiche und Gehwege gleichermaßen von Bede utung sind, wird 
es darauf ankommen, ein barrierefreies Hauptfußwege netz zu definieren. 
Hierzu zählen beispielsweise auch die wichtigen Sch ul- und Seniorenwege. 
Sicherzustellen ist, dass für die durchgängige Barr ierefreiheit Mindeststan-
dards definiert und hergestellt werden. 
 
Ergänzend soll – und das nicht zuletzt vor dem Hint ergrund einer barriere-
freien Gestaltung – eine resiliente, besitzbare Sta dt mit entsprechender 
Straßenraummöblierung und Begrünung umgesetzt werden. 
 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 6.7 Querungsstellensicherung – Beispiel Lazare ttstraße

127 
 Maßnahmen 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 6.8 geordnetes Parken und Freisperren von Sich tbeziehungen durch 
Begrünung im Straßenraum – Beispiel Hansaviertel 
 
 
Diese Maßnahmen erfordern einen Flächenbedarf mit A nforderungen an 
die Umorganisation des Parkens und einer Reduzierun g von Stellplätzen 
im Straßenraum. Hierzu ist das Gehwegparken der Kfz  zu überprüfen und 
auch die Situation der auf Gehwegen abgestellten Räder. 
 
Vorgeschlagen wird ein schrittweises Vorgehen zum O rdnen und Aufräu-
men der in vielen Fällen überlasteten Straßenräume.

128 
 Maßnahmen 
6.2.2 Steuerung Parkraumangebot 
In den Wohnquartieren geht es vorrangig darum, das Fahrradparken durch 
die Bewohner neu zu ordnen. Es sollen verstärkt Abs tellangebote im Stra-
ßenraum für Fahrräder geschaffen werden. Durch den Entfall eines Kfz- 
Stellplatzes entstehen bis zu zehn Abstellmöglichke iten für Fahrräder. Die-
se Flächen sind dezentral in Wohnungsnähe. Nur so i st eine Entzerrung 
der teilweise prekären Abstellsituation auf den Gehwegen zu erreichen. 
 
Die Stadt Münster ist hier bereits mit ihrem „3.000 -Fahrradstellplätze-
Programm“ auf dem richtigen Weg. Dieses Programm is t jedoch in den 
nächsten Jahren zu intensivieren. In den innenstadt nahen Wohnquartieren 
gibt es derzeit rund 10.000 Fahrräder, die auf Gehw egen oder Plätzen ab-
gestellt werden, was einem Bedarf von ca. 1.000 Kfz -Stellplätzen ent-
spricht. Zu prüfen ist – und das nicht zuletzt im R ahmen der vorgeschlage-
nen Kampagne zum fairen Fahrradparken –, ob im Einz elfall nicht auch ei-
ne intensivere Nutzung noch freier Kapazitäten an e inzelnen Fahrradab-
stellanlagen erzielt werden kann. Ergänzend ist auc h das Angebot für Las-
tenräder bzw. Fahrräder in Sondergrößen auszuweiten. 
 
Darüber hinaus wird ein Pilotprojekt zum sicheren A bstellen von Fahrrä-
dern am Wohnort vorgeschlagen. Hier ist die Einrich tung von personenge-
bundenen Fahrradhäuschen, -käfigen oder -boxen im ö ffentlichen Raum, 
mit einem einfachen Zugang zu prüfen.  
 
Unter der Voraussetzung eines ausreichenden Abstell angebotes ist lang-
fristig in Einzelfällen auch ein Parkverbot von Fah rrädern auf Gehwegen zu 
prüfen. Hierzu sind jedoch auch die rechtlichen Rah menbedingungen zu 
klären.  
 
Die, für das Gelingen eines Parkraummanagements, no twendige Park-
raumüberwachung ist personalintensiv. Möglichkeiten  der digitalen Park-
raumüberwachung werden derzeit in verschiedenen and eren Kommunen 
geprüft. Hindernisse sind Datenschutzgesetze und Re gularien der Länder 
sowie die technische Methodik, die sehr unterschied liche Einsatzbereiche 
hat. 
 
Weiterhin ist – aufbauend auf dem bereits bestehend en Fahrradkontroll-
dienst am Hauptbahnhof – ein Vorgehen zur turnusmäß igen Entfernung 
von sogenannten Schrottfahrrädern, in Anlehnung an das Projekt Radl-

129 
 Maßnahmen 
Ramadama aus München, zu entwickeln. Kontrollen in besonders belaste-
ten Bereichen sind dabei für eine entsprechend Wirk ung kontinuierlich not-
wendig. Der jeweilige Kontrollrhythmus sollte sich dabei an der Örtlichkeit 
orientieren. Stark frequentierte Anlagen sollten mi nd. einmal pro Jahr kon-
trolliert werden. 
 
6.2.3 Nachfragesteuerung /-lenkung 
Den Verhaltenswandel prägende Maßnahmen werden erst  mittel- bis lang-
fristig zur nachhaltigen Wirkung führen. Unabhängig  davon, sind die Ein-
richtung von wohnquartiersbezogenen Mobilpunkten (in Anlehnung an die – 
jedoch i.d.R. ÖPNV-Haltestellen bezogenen – Mobilst ationen) und ein auf 
die Bewohnerschaft der einzelnen Stadtviertel abges telltes Angebot, wel-
ches sich langsam in Angebot und Nachfrage entwicke ln kann, vorzuse-
hen. Dabei sind auch Zugriffsrechte auf die Nutzung  derartiger Anlagen 
nicht rein dem privaten Markt zu überlassen, sonder n insbesondere die 
selbstaktiven bzw. stadtverträglichen Verkehrsmitte l wie Fahrradangebote 
und Ähnliches, offensiv zu fördern. 
 
 
Quelle: Stadt Münster, Mobilstationskonzept, 2021, Anlage 1, S. 8 
Abb. 6.9 Mobilstationen Stadt Münster 
 
 
Ein weiterer Punkt ist die Nutzbarkeit von privaten  Einzelhandelsstellplät-
zen. Durch die quasi Doppelnutzung der Einzelhandel sstellplätze im 
Nachtzeitraum durch das Bewohnerparken lässt sich d as nächtliche Stell-
platzangebot erhöhen. Voraussetzung ist allerdings die Bereitschaft der 
Einzelhändler zu Zusammenarbeit und auch eine inten sive Beteiligung der 
Bewohner. Die Stadt sollte das Verfahren moderieren  und eine Internet-
plattform bereitstellen, auf der sich sowohl Einzelhändler als auch Bewoh-
ner melden und eintragen können.

130 
 Maßnahmen 
Das Angebot an Einzelhandelsstellplätzen ist jedoch  nach Stadtviertel un-
terschiedlich hoch. Im Kreuzviertel beispielsweise machen die vorhande-
nen Einzelhandelsstellplätze ca. 2% des gesamten Au fkommens an Stra-
ßenparkplätzen aus. 
Größere Potentiale stehen demgegenüber im Südviertel zur Verfügung.  
 
Die zeitliche Einordnung der vorgeschlagenen Einzel maßnahmen in den 
Wohnquartieren ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. 
 
 
Abb. 6.10 Maßnahmen Wohnquartiere in ihrer zeitlichen Einordnung 
 
 
Vorrangig ist das Freisperren von Querungsbereichen  und Einmündungen, 
die Umwandlung von Kfz- in Fahrradstellplätze sowie  die Einrichtung von 
Lade-/ Lieferzonen sowie die Ergänzung wohnquartier sbezogener Mobil-
punkte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erweit erung von Bewohner-
parkzonen. Dies gilt vorrangig in den Bereichen Kre uzviertel, Erphoviertel 
und Südviertel.  
 
6.2.4 Regelungen Bewohnerparkzonen  
Das Bewohnerparken in den innenstadtnahen Stadtvier teln ist zu ordnen, 
auszuweiten, zu kontrollieren und zu digitalisieren . Da Bewohnerparkzonen 
als Sonderparkregelung gelten, gilt der Grundsatz d er Gleichbehandlung. 
Für das Einrichten von Bewohnerparkzonen müssen somit gem. VwV-StVO 
zu § 45 Absatz 1 bis 1e, bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die 
durch vertiefende Untersuchungen zu prüfen sind:

131 
 Maßnahmen 
 Mangel an privaten Stellplätzen 
 Erheblicher allgemeiner Parkdruck 
 Bewohner finden in zumutbarer Entfernung zur ihrer  Wohnung regel-
mäßig keinen Kfz-Stellplatz 
 Max. Ausdehnung 1.000m 
 Werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50% reser vierte Parkflächen 
für Bewohner, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% 
 Max. 5 % der nicht-reservierten Flächen für Carsha ring-Fahrzeuge 
 
Bezüglich Ausweitung ist im Bereich Klein-Muffi ber eits eine Bewohner-
parkzone beschlossen worden. Weitere Bewohnerparkzo nen in Pluggen-
dorf, Sentruper Höhe, im Quartier Hittorfstraße und  im Erphoviertel sind 
derzeit in der Prüfung. Darüber hinaus werden weitere Bewohnerparkzonen 
bspw. in Teilen des Kreuzviertels und im südlichen Südviertel zur Prüfung 
vorgeschlagen.

132 
 Maßnahmen 
 
Abb. 6.11 Ausweitung Bewohnerparken prüfen 
 
 
  
Bewohnerparkzone 
beschlossen 
 
in Prüfung 
 
Prüfung weiterer  
Bewohner
parkzonen

133 
 Maßnahmen 
Die Einführung der Bewohnerparkzonen sollte 
nach klaren Regelungen erfolgen: 
 Mit Ausweis: Parken in der gesamten Zone  
         ohne Zusatzkosten 
 Ohne Ausweis: Kostenpflichtiges Parken in 
         gekennzeichneten Teilbereichen der Zone 
 
Die Ausweisung sollte darüber hinaus mit einer 
einheitlichen Beschilderung gemäß StVO Ver-
kehrszeichen (VZ) 314 „Parkzone“ und Zusatz-
zeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen 
erlaubt“ (VZ 1053-30) und „Bewohner mit Park-
ausweis frei“ (VZ 1020-32). 
 
 
In den bestehenden Bewohnerparkzonen ergibt sich fü r die Umsetzung ab-
hängig von der derzeitigen Beschilder ung ein unterschiedlich hoher Auf-
wand. In den Bewohnerparkzonen F und K dürfte die U msetzung aufgrund 
der zonalen Regelung als Halteverbotszone geringer sein als in den übri-
gen Bewohnerparkzonen, wo die Bewohnerstellplätze e inzeln beschildert 
sind. Etwaige Abweichungen von den dominierenden Re gelungen in den 
Bewohnerparkzonen sind mit einem entsprechenden Meh raufwand zu be-
rücksichtigen. 
 
Für die Innenstadt und die Wohnquartiere werden unt erschiedliche Rege-
lungen zum Bewohnerparken bzw. zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen 
vorgeschlagen. In der Innenstadt sollten Bewohnerpa rkzonen nach dem 
Trennprinzip ausgewiesen werden, d.h. Parken im Str aßenraum nur für 
Bewohner. Ziel ist hier insbesondere eine Sicherung  des Bewohnerparkens 
durch eine stärkere Abschottung. In den Wohnquartie ren sollte eine Einfüh-
rung im Misch- oder Trennprinzip nach Detailprüfung  erfolgen. Vorteil des 
Mischprinzips ist eine effizientere Ausnutzung des begrenzten Parkraums, 
erfordert aber eine ergänzende zeitliche bzw. monet äre Bewirtschaftung. 
Der Vorteil des Trennprinzips ist die stärkere Priv ilegierung des Bewohner-
Parkens. Hier ist eine zeitliche bzw. monetäre Bewi rtschaftung möglich. In 
jedem Fall sollten vor Einrichtungen von Dienstleis tern, Arztpraxen, Cafés 
Abb. 6.12 Ausweisung Bewohnerparkzonen

134 
 Maßnahmen 
Restaurants etc. Möglichkeiten zum Kurzzeitparken s ichergestellt werden, 
um Angebote für Kunden, Besucher und Patienten zu machen. 
 
 Mischprinzip Trennprinzip 
Regelung 
 keine reservie rten Stellplät-
ze für Bewohner 
 Bewohnerparkausweis be-
rechtigt zum kostenlosen 
oder zeitlich uneinge-
schränkten Parken 
 zeitliche oder monetäre 
Bewirtschaftung der Stell-
plätze zwingend 
 reservierte Stellplätze im 
Straßenraum ausschließlich 
für Bewohner 
 zeitlich oder monetäre Be-
wirtschaftung der übrigen 
Stellplätze möglich, aber 
nicht zwingend 
Vorteile 
+ effiziente Parkraumausnut-
zung durch möglichen 
Wechsel von Nutzergrup-
pen mit komplementärer 
Nachfrage im Tagesverlauf  
(z. B. Bewohner nachts, 
Beschäftigte tags) 
+ stärkere Privilegierung des 
Bewohnerparkens 
+ stärkere Abschottung der 
Stellplatznachfrage von au-
ßen 
Nachteile 
- ergänzende Parkraumbe-
wirtschaftung notwendig, 
um Bewohnerparkgebühr 
zu rechtfertigen 
- ineffiziente Parkraumaus-
nutzung zu bestimmten Zei-
ten 
- auf Bewohnerstellplätzen 
kein Wechsel mit anderen 
Nutzergruppen möglich (z. 
B. Besucher, Beschäftigte) 
Vorschlag 
zur 
Ausweisung  
in Wohnquartieren  
in der Innenstadt und 
in Wohnquartieren mit 
teilräumig ausgeprägter 
Geschäftsnutzung  
Tab. 6.3 Misch- und Trennprinzip im Vergleich 
 
Eine Parkraumbereitstellung für einzelne Nutzergrup pen im öffentlichen 
Straßenraum (z.B. Bewohnerparkzonen) ist an enge ge setzliche Regelun-
gen gebunden. Diese stehen planerischen Zielstellun gen oft entgegen, so-
dass ein behutsames Vorgehen unter Berücksichtigung  der rechtlichen 
Möglichkeiten zwingend ist. Eine sorgfältige Vorber eitung wie bspw. das

135 
 Maßnahmen 
Durchführen von Untersuchungen, die notwendige Grun dlagen für die Um-
setzung von Einzelmaßnahmen schaffen, sind vorzuneh men. Aufgrund der 
nicht immer eindeutigen Rechtslage müssen einzelne Maßnahmen teilwei-
se auch juristisch geklärt werden, um weitgehend ab gesicherte Vorge-
hensweisen herbeizuführen. 
 
6.2.5 Flächendeckende Einrichtung von Lade-/ Lieferzonen  
In den Wohnquartieren sind flächendeckend Lade-/ Li eferzonen für Paket-
dienste und Parkzonen für ambulante soziale Dienste  sowie Handwerker 
bereitzustellen. Diese sollten etwa straßenabschnit tsbezogen alle 150 bis 
200 m eingerichtet werden. Die Länge der Lade-/ Lie ferzonen sollte mind. 
10 m betragen. In Geschäftsbereichen sind auch Lade -/ Lieferzonen mit ei-
ner Länge von 12 bis 15 m in bedarfsgerechtem Absta nd zueinander zu 
empfehlen. 
 
 
 Öffentlichkeitsarbeit 6.3
 
Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit sind die The men Information, Betei-
ligung, Umsetzung, Evaluierung und das Lernen für a ndere Quartiere und 
Vorhaben.  
Auf gesamtstädtischer bzw. überörtlicher Ebene geht  es darum, einen Ver-
haltenswandel zu erzielen, im Sinne der Änderung de r Verkehrsmittelwahl. 
Dies kann einerseits den völligen Verzicht auf das Kfz bedeuten, anderer-
seits die verstärkte Nutzung von P+R-Angeboten. 
 
Neben der laufenden Bürgerbeteiligung im Rahmen der  vorgesehenen Pro-
jekte und Maßnahmen werden Imagekampagnen für das z u Fuß Gehen 
oder Kampagnen zum „Fairen Fahrradparken“ auf Gehwe gen vorgeschla-
gen. 
 
Bezogen auf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen wi rd ebenso auf ei-
ne intensive Öffentlichkeitsbeteiligung abgehoben. Die Erfahrungen aus 
anderen Städten zeigen, dass die aktive Beteiligung zu einer deutlich höhe-
ren Akzeptanz der Maßnahmen führt. 
 
Auch in der Stadt Münster gibt es hierzu bereits gu te Beispiele. Darüber 
hinaus soll in dem „Pilotprojekt II: Lambertistraße “ der Verkehrsversuch 
zum „Fairen Parken“ durch eine intensive Öffentlich keitsarbeit begleitet

136 
 Maßnahmen 
werden. Diese soll aus einer Vorabinformation (Flyer und Online) bestehen, 
einer Online-Beteiligung per Fragebogen sowie ergän zenden Workshops 
oder Stadtteilspaziergängen. 
 
 
 Modellversuche vertiefen 6.4
 
Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt zum „Fairen Pa rken“ in der Melchers-
straße zeigen, dass Veränderungsmöglichkeiten beste hen und zu sichtba-
ren Verbesserungen führen. Aufgrund der geringen Pr oblemanforderungen 
(der zur Verfügung stehende Straßenraum ist hier deutlich breiter als in den 
restlichen Straßenzügen im Kreuzviertel) in der Mel chersstraße sollte das 
„Faire Parken“ um vertiefende Aussagen aus angrenze nden Straßenzügen 
erweitert werden. 
Das Pilotprojekt „Faires Parken“ in der Lambertistr aße soll diese Aussagen 
liefern. 
 
Für einen Teilbereich des Kreuzviertels, Höhe Heili g-Kreuz-Kirche wird die 
Durchführung eines Modellversuchs zu einem „besitzb aren Stadtquartier“ 
vorgeschlagen. In Ergänzung zu den Maßnahmen wie Fr eisperren von 
Einmündungen und Querungen, dem barrierefreien Ausb au von Vorrang-
routen und Umwandlung von Kfz- in Fahrradstellplätz e, soll hier exempla-
risch eine hochwertige Umgestaltung des Straßenraum s mit Sitzgelegen-
heiten, ergänzender Begrünung, Mobilpunkt bzw. Cars haring-Angeboten, 
der Prüfung von Fahrradparkhäuschen bzw. -boxen im öffentlichen Stra-
ßenraum erfolgen, um einen Platz bzw. Flächen mit h oher Aufenthaltsquali-
tät und Begegnungsfunktion zu erzielen.

137 
 Maßnahmen 
 
Abb. 6.13 Modellversuch „Besitzbares Stadtquartier“ Heilig-Kreuz-Kirche

138 
 Umsetzung 
7 Umsetzung 
 
 
 Schlüsselmaßnahmen 7.1
 
Die Parkraumsituation in der Innenstadt und in den innenstadtnahen 
Wohnquartieren in Münster hat sich als sehr komplex  herausgestellt. Eine 
Verbesserung der Situation hängt folglich von versc hiedenen Faktoren ab. 
Maßgeblich sind zum einen die Faktoren, die auf ein en Verhaltenswandel 
und eine Veränderung der Motorisierung abheben. Ent sprechende Maß-
nahmen sind kontinuierlich umzusetzen, da ein Verha ltenswandel nur mit-
tel- bis langfristig erreicht werden kann (vgl. Zie le des MMM 2035+ in Abb. 
2.4). 
 
Kurz- bis mittelfristig liegt daher der Vorrang dar auf, die örtliche Situation 
zu verbessern. Die positiven Auswirkungen der straß enräumlichen Aufwer-
tung sollen in der öffentlichen Wahrnehmung gegenüb er den gefühlten 
Nachteilen durch Verringerung oder Verlagerung von Parkraum überwie-
gen. Dies ist durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu unterstützen, die zu 
einer deutlichen Qualitätsaufwertung im Straßenraum , die sichtbar, spürbar 
und benutzbar ist, bei gleichzeitiger behutsamer Re duzierung von Park-
raum führt. Im Rahmen der Programmkonzeption sind d abei im Abgleich 
mit dem MMM 2035+ und dem INSEK, zahlreiche Ideenan sätze geprüft 
und zur Umsetzung in unterschiedlichen Zeiträumen v orgeschlagen wor-
den. 
 
Angesichts der hohen Abstimmungsbedarfe und des tei lweise hohen finan-
ziellen Aufwandes für einzelne Maßnahmen ist eine k lare Prioritätenset-
zung erforderlich. Vorrangig ist die Verbesserung d er Situation in den Stra-
ßenräumen. Dabei weisen die beiden betrachteten Tei lräume unterschied-
liche Anforderungen auf: Während in den Wohnquartie ren die straßen-
räumliche Qualität und die Anforderungen der Bewohn er, des Fuß- und 
Fahrradverkehrs sowie die Aufenthaltsfunktion siche rzustellen sind, ist dar-
über hinaus, in der Innenstadt insbesondere die Err eichbarkeit für die Nut-
zergruppen wichtig, bei gleichzeitiger möglichst rä umlicher Trennung der 
Parkflächen für Bewohner- und Kunden / Besucher. 
 
Zunächst ist in den Wohnquartieren kurz- bis mittel fristig sicherzustellen, 
dass alle Einmündungen und Querungsstellen von (fal sch) parkenden Kfz

139 
 Umsetzung 
befreit sind, zumindest eine Straßenseite barrieref rei, z.B. mit Rollatoren 
oder Kinderwagen begehbar ist und die bewohnerbezog enen Verhältnisse 
zwischen Stellplatznachfrage und -angebot nicht übe r Gebühr verschlech-
tert werden. 
 
Darüber hinaus ist für die Wohnquartiere die Mehrfa chnutzung von Kun-
denparkplätzen des Einzelhandels in bestimmten Zeit fenstern zu prüfen. 
Ebenso sollte exemplarisch das Angebot sogenannter wohnquartiersbezo-
gener Mobilpunkte hinsichtlich des zu erwartenden V erhaltenswandels ge-
prüft werden, um dann flächendeckend umgesetzt zu werden. 
 
In der Innenstadt sind kurz- bis mittelfristig: 
 Die Wegeverbindungen von Parkplätzen in randständi ger Lage in die 
Innenstadt barrierefrei und sozial sicher auszubaue n bzw. daraufhin zu 
prüfen. 
 Die Parkraumlenkung in der Innenstadt zu optimiere n durch eine Ver-
besserung der Anfahrt zu den Parkhäusern bspw. zum Parkhaus 
Münster-Arkaden in der Königsstraße und durch ein d igitales Mobili-
tätsleitsystem auf den zentralen Einfallachsen mit einem daran ange-
passten Parkleitsystem, das die P+R-Standorte in de r erweiterten In-
nenstadt integriert. 
 Der Ausbau des P+R-Angebotes ist, basierend auf de n guten veran-
staltungsbezogenen Erfahrungen mit dem Coesfelder Kreuz, zur weite-
ren Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt zwingend. 
 Im Bereich der Parkraumsteuerung, die derzeitigen Bewohnerparkbe-
reiche durch eine eindeutige Beschilderung stärker abzugrenzen und 
zu erweitern. Die rechtlichen Voraussetzungen hierz u sind zu überprü-
fen. 
 Lade-/ Lieferzonen für Lieferdienste etc. umzusetz en sowie Fragestel-
lungen des Handwerkerparkens zu lösen. Für letztere s erscheint eine 
digitale Lösung mit Sondergenehmigungen sinnvoll, d ie per Handy 
bzw. QR-Code zu beantragen sind. 
 
Die in der folgenden Abbildung dargestellten Schlüs selmaßnahmen decken 
den Planungshorizont der nächsten fünf Jahre ab und  können sofort be-
gonnen werden. Die laufende Beteiligung im Verfahre n ist in den Pilotpro-
jekten bereits in Vorbereitung, einzelne Pilotversu che sind abgeschlossen 
(Melchersstraße) und weitere beginnen (Lambertistraße).

140 
 Umsetzung 
 
 
Abb. 7.1 Schlüsselmaßnahmen Integriertes Parkraumko nzept 
 
 
 Maßnahmen in den Stadtvierteln 7.2
 
Die aus der Parkraumanalyse abgeleiteten Maßnahmen weisen unter-
schiedliche Dringlichkeiten und örtl iche Relevanz auf. Daraus ergeben sich 
für die Stadtviertel unterschiedliche Handlungsbedarfe. 
 
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten Maßnahmen 
und deren Priorität vor Ort in den Stadtvierteln au f Basis einer fünfstufigen 
Skala: 
1 sehr hohe Priorität kurzfristige Umsetzung notwen dig 
2 hohe Priorität  Umsetzung notwendig 
3 mittlere Priorität  Umsetzung mittelfristig notwe ndig 
4 geringe Priorität  Umsetzung sinnvoll 
5 sehr geringe Priorität Umsetzung langfristig sinn voll

141 
 Umsetzung 
 
Tab. 7.1 Maßnahmen in den Stadtvierteln und ihre Pr iorität – Übersicht  
 
 
Im Folgenden werden die Maßnahmen mit sehr hoher Pr iorität in den 
Stadtvierteln um konkrete Verortungen für die zeitnahe Umsetzung ergänzt. 
 
  
Innenstadt Bahnhof Kreuzviertel Erphoviertel Hansaviert el Südviertel Pluggendorf Schloss Neutor
1.1 Sicherung von Einmündungen und Querungen 2 2 1 2 1 2 2 2 2 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz 1 2 1 2 1 2 1 3 3 
1.3 Modellversuch „besitzbares Stadtquartier“ Heilig-Kreuz-
Kirche 2 2 1 2 2 2 2 2 2 
2.1 Parkraumbewirtschaftung 1 1 2 3 2 2 2 3 3 
2.2 Vereinheitlichung der Beschilderung und Neuausweisung 
von Bewohnerparkzonen 2 2 1 1 2 1 1 1 3 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in Wohnquartieren 3 3 1 2 1 1 2 4 1 
2.4 Lade-/ Lieferzonen in Geschäftsbereichen und Inn enstadt 1 2 3 3 2 2 3 4 4 
2.5 Prüfung eines digitalen Vorbuchungssystems für Lade-/ 
Lieferzonen (Innenstadt) 2 2 4 5 4 4 5 5 5 
2.6 Verlagerung von Straßenparken in der Innenstadt 1 2 −−−−−−−
2.7 Modellversuch: Abgrenzung von Bewohnerparkbereichen 
(Innenstadt) 1 2 2 3 3 3 3 3 3 
2.8 Zufahrtsbeschränkung an der Königsstraße für das 
Parkhaus Münster-Arkaden 1 −−−−−−−−
2.9 Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellp lätze 2 3 2 2 1 3 3 4 3 
2.10 Pilotprojekt: Gesichertes Abstellen am Wohnort 2 3 2 2 1 3 3 4 3 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrrädern / Schrotträdern 1 1 1 2 1 2 2 3 3 
2.12 Notwendigkeit für Fahrrad-Großparkplätze an 
besucherintensiven Einrichtungen 1 1 3 3 3 3 3 3 3 
2.13 Digitales Parkraummanagement: Voraussetzungen p rüfen − −−−−−−−−
2.14 Fahrradparkverbot auf Gehwegen: Voraussetzungen prüfen − −−−−−−−−
3.1 Förderung von P+R-Angeboten −−−−−−−−−
3.2 Quartiersgaragen und öffentlich zugängliche 
(Kunden-)Stellplätze für Anwohnerparken 3 2 1 1 1 2 2 4 3 
3.3 Digitales Mobilitätsleitsystem 1 2 −−−−−−−
3.4 Anbindung innenstadtnaher Parkplätze verbessern 1 1 2 2 2 3 2 1 3 
3.5 Ergänzung quartiersbezogener Mobilpunkte 3 2 1 2 1 1 2 3 3 
4.1 Kampagnen und Bürgerbeteiligung 2 2 2 2 2 2 2 2 2 
Steckbrief

142 
 Umsetzung 
Nr. Innenstadt Relevante Orte 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz Martiniviertel, Kuhviertel 
2.1 Parkraumbewirtschaftung gesamtes Quartier 
2.4 Lade-/ Lieferzonen in Geschäftsbere ichen und Innenstadt Aegidiistraße 
2.6 Verlagerung von Straßenpark en in der Innenstadt Spiekerhof 
2.7 Modellversuch: Abgrenzung von Bewohnerparkbereichen  
(Innenstadt) Bewohnerparkzone B 
2.8 Zufahrtsbeschränkung an der Königstraße für das Par khaus 
Münster-Arkaden Königsstraße 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrräde rn / Schrotträdern gesamtes Quartier 
2.12 Notwendigkeit für Fahrrad-Großparkplätze an besuche rin-
tensiven Einrichtungen 
Marienplatz, Ludgeristraße, 
Salzstraße, Windthorststraße, 
Überwasserkirchplatz; LWL-
Museum für Kunst und Kultur, 
universitäre Einrichtungen, 
wichtige Einkaufsmöglichkei-
ten 
3.3 Digitales Mobilitätslei tsystem gesamtes Quartier 
3.4 Anbindung innenstadtnaher Parkplätze verbessern  Frauenstraße 
Tab. 7.2 Maßnahmen mit hoher Priorität in der Innen stadt 
 
Nr. Bahnhofsviertel Relevante Orte 
2.1 Parkraumbewirtschaftung gesamtes Quartier 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrräde rn / Schrotträdern gesamtes Quartier 
2.12 Notwendigkeit für Fahrrad-Großparkplätze an besuche rin-
tensiven Einrichtungen Windthorststraße 
3.4 Anbindung innenstadtnaher Parkplätze verbessern  Wegeverbindung zwischen 
Hafen / Stadthaus 3 und 
Bahnhof / Innenstadt 
Tab. 7.3 Maßnahmen mit hoher Priorität im Bahnhofsv iertel

143 
 Umsetzung 
Nr. Kreuzviertel Relevante Orte 
1.1 Sicherung von Einmündungen und Querungen gesamt es Quartier 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz 
Hoyastraße, Studtstraße, Ka-
nalstraße 
1.3 
Modellversuch „besitzbares Stadtquartier“ Heilig-Kreuz-
Kirche Heilig-Kreuz-Kirche 
2.2 Ausweisung und Kennzeichnung von Bewohnerparkzonen gesamtes Quartier 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in Woh nquartieren gesamtes Quartier 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrräde rn / Schrotträdern gesamtes Quartier 
3.2 
Quartiersgaragen und öffentlich zugängliche (Kunden -) 
Stellplätze für Anwohnerparken gesamtes Quartier 
3.5 Ergänzung quartiersbezogener Mobilpunkte gesamt es Quartier 
Tab. 7.4 Maßnahmen mit hoher Priorität im Kreuzvier tel 
 
Nr. Erphoviertel Relevante Orte 
2.2 Ausweisung und Kennzeichnung von Bewohnerparkzonen nordwestliche der Bahn 
3.2 Quartiersgaragen und öffentlich zugängliche (Kunden-) 
Stellplätze für Anwohnerparken gesamtes Quartier 
Tab. 7.5 Maßnahmen mit hoher Priorität im Erphovier tel 
 
Nr. Hansaviertel Relevante Orte 
1.1 Sicherung von Einmündungen und Querungen gesamt es Quartier 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz Hansaring, Hafen weg 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in Woh nquartieren gesamtes Quartier 
2.9 Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradstellplätze gesamtes Quartier 
2.10 Pilotprojekt: Gesichertes Abstellen am Wohnort  Emdener Str. 
2.11 Beseitigung von aufgegebenen Fahrräde rn / Schrotträdern gesamtes Quartier 
3.2 Quartiersgaragen und öffentlich zugängliche (Kunden -) 
Stellplätze für Anwohnerparken gesamtes Quartier 
3.5 Ergänzung quartiersbezogener Mobilpunkte gesamt es Quartier 
Tab. 7.6 Maßnahmen mit hoher Priorität im Hansavier tel 
 
Nr. Südviertel Relevante Orte 
2.2 Ausweisung und Kennzeichnung von Bewohnerparkzonen gesamtes Quartier 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in Woh nquartieren gesamtes Quartier 
3.5 Ergänzung quartiersbezogener Mobilpunkte gesamt es Quartier 
Tab. 7.7 Maßnahmen mit hoher Priorität im Südvierte l

144 
 Umsetzung 
Nr. Pluggendorf Relevante Orte 
1.2 Barrierefreies Vorrangwegenetz Scharnhorststraß e 
2.2 Ausweisung und Kennzeichnung von Bewohnerparkzonen gesamtes Quartier 
Tab. 7.8 Maßnahmen mit hoher Priorität in Pluggendo rf 
 
Nr. Schlossviertel Relevante Orte 
2.2 Ausweisung und Kennzeichnung von Bewohnerparkzonen gesamtes Quartier 
3.4 Anbindung innenstadtnaher Parkplätze verbessern  gesamtes Quartier 
Tab. 7.9 Maßnahmen mit hoher Priorität im Schlossvi ertel 
 
Nr. Neutor Relevante Orte 
2.3 Lade-/ Lieferzonen in Woh nquartieren gesamtes Quartier 
Tab. 7.10 Maßnahmen mit hoher Priorität im Neutor 
 
7.2.1 Parkraummanagement für E-Tretroller 
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Parkraum konzepts wurde das 
Parken von E-Tretrollern ausgeklammert. Da die Stad t Münster bereits ei-
gene Ansätze zur Verbesserung der Parksituation von  E-Tretrollern erar-
beitet hat, werden diese nachrichtlich in das Maßna hmenkonzept über-
nommen. 
 
Seit der Zulassung von E-Tretrollern für den Straße nverkehr in Deutsch-
land (2019) sind diese auch in Münster im Einsatz. Das – meist ungeordne-
te – Abstellen dieser sorgt häufig für zusätzliche Einschränkungen auf Geh- 
und Radwegen.

145 
 Umsetzung 
 
Quelle: eigenes Foto 
Abb. 7.2 regelwidrig abgestellte E-Tretroller 
 
 
Seit 2022 müssen die Anbieterfirmen quartalsweise e ine Sondernutzungs-
genehmigung einholen, in der wesentliche Punkte zum  Betrieb und zum 
Halten / Parken sowie zur Gebührenpflicht verbindli ch festgesetzt werden. 
Um das behindernde Abstellen der E-Tretroller in st ark frequentierten 
Bereichen zu unterbinden, wurde 2023 das Konzept ei nes weiträumigen 
Parkverbots mit ausgewiesenen Parkzonen entwickelt (vgl. Abb. 7.3).

146 
 Umsetzung 
 
Quelle: Stadt Münster, Stand 02.02.2024 
Abb. 7.3 Park- und Parkverbotszonen E-Tretroller 
 
 
Zur weiteren Eindämmung von verkehrswidrigem und ge fährdendem Par-
ken durch E-Tretroller hat die Stadt Münster beschl ossen in Zukunft Ab-
stellflächen für diese E-Tretroller in der Regel un d nach Möglichkeit nicht 
auf dem Gehweg auszuweisen. Die ausgewiesenen Fläch en werden ent-
sprechend klar abgegrenzt markiert und ggf. beschil dert. Geprüft wird der-
zeit, inwieweit in Verbindung mit dem 3.000-Fahrrad stellplätze-Programm 
sowie beim Ausbau von Bushaltestellen Abstellplätze  für E-Tretroller aus-
gewiesen werden können, um die Behinderungen durch ungeordnet abge-
stellte E-Tretroller weiter einzudämmen. 
 
7.2.2 Maßnahmensteckbriefe 
Die den Stadtvierteln zugeordneten Maßnahmen werden  im Rahmen von 
Steckbriefen konkretisiert.  
 
Die Maßnahmensteckbriefe, kategorisiert nach Handlu ngsfeld, enthalten 
Hinweise zu relevanten Akteuren, Prioritäten und Ko sten, um so eine ziel-
gerichtete Umsetzung zu ermöglichen.

Umsetzung 
 
 
 147 
 
 Sicherung von Einmündungen 1.1
und Querungen 
 
Maßnahme 
Umgestaltung von Einmündungen und Que-
rungsstellen in Bezug auf Barrierefreiheit, 
Einsehbarkeit und Vermeidung von Falsch-
parken 
 
Beschreibung 
Das Freisperren soll durch dauerhafte, bau-
liche Maßnahmen wie Fahrradbügel o.a. (s. 
2.9) erfolgen. Markierungen allein sind nicht 
ausreichend. Auch digitale Lösungen zur 
Überwachung mittels Sensoren sind zielfüh-
rend (vgl. Projekt „Kreuzung frei“ in Lübeck), 
sofern die Verstöße geahndet werden. Die 
Barrierefreiheit ist ergänzend durch ortsübli-
che Bord-Absenker und taktile Elemente 
herzustellen. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung ist kontinuierlich erforderlich 
und für die Barrierefreiheit und Querungssi-
cherheit zwingend. Vorrangig sind: 
 die Sicherung von Schulwegen (gemäß 
eines zu aktualisierenden Schulweg-
plans), 
 die Sicherung quartiersbezogener We-
ge (Einkaufswege, Wege zu Bushalte-
stellen, Seniorenwege, Grünwege etc.), 
 Vorrangwegenetz (s. 1.2). 
 
Es ist sicherzustellen, dass Poller und Fahr-
radbügel die Befahrbarkeit der Straßen für 
die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und 
der Feuerwehr nicht beeinträchtigen. 
 
Relevante Orte 
gesamtstädtisch; vorrangig z.B. im Kreuz- 
und Hansaviertel 
 
Akteure 
Ordnungsamt, Amt für Mobilität und Tief-
bau, Amt für Schule und Weiterbildung, 
Feuerwehr, Mitwirkung von Behindertenver-
bänden und Bürgern empfohlen 
 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 1: Positivbeispiel funktional sichere 
Querung Lazarettstraße 
 
Wirkungen 
 Verbesserung der Bewegungsfreiheit 
und Sicherheit 
 Verhindern von Falschparken 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten um ca. 2% bis 4% 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt   x 
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    x 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Maßnahme, 
kontinuierliches jährliches Budget empfohlen

Umsetzung 
 
 
 148 
 
 Barrierefreies Vorrangwegenetz 1.2
 
Maßnahme 
Sicherstellung eines durchgehend störungs-
frei nutzbaren, barrierefreien Fußwegenet-
zes (vgl. Fußverkehrs-Check NRW 2021) 
 
Beschreibung 
Die Wege müssen vollständig barrierefrei 
sein. Definierte Mindeststandards sind an-
zuwenden, z.B. eine Mindestgehwegbreite 
von 2,50m (vgl. Untersuchung „Faires Par-
ken“ im Kreuzviertel, ). Störungen durch 
Falschparker, Mülltonen, Fahrräder etc. 
müssen verlässlich ausgeschlossen wer-
den. Teilweise ist eine Änderung der Par-
kordnung im Wegeverlauf erforderlich. 
 
Umsetzung 
Zunächst müssen quartiersbezogen Vor-
rangwegenetze definiert und baulich gesi-
chert werden. Die Netze dienen als Grund-
lage für die Überprüfung der Mindeststan-
dards, die sukzessiv, aber durchgehend 
barrierefrei hergestellt werden. Auf die „Be-
sitzbarkeit“ der Wege zwischen wichtigen 
Orten ist zu achten. Es wird empfohlen, 
Pilotprojekte durchzuführen. 
Relevante Orte 
Martiniviertel, Kuhviertel (Innenstadt), Stadt-
teilzentren / Aktivitätsbereiche z.B. Hoya-
straße, Studtstraße (Kreuzviertel), Kanal-
straße (Abschnitt Coerdeplatz, Kettlerstra-
ße) (Kreuzviertel), Hansaring (Hansaviertel), 
Hafenweg (Hansaviertel), abschnittsweise 
Scharnhorststraße (Pluggendorf). 
 
Akteure 
Ordnungsamt, Amt für Mobilität und Tief-
bau, Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM), Feuerwehr, Mitwirkung von Behin-
dertenverbänden und Bürgern (bei Entwick-
lung der Wegenetze) empfohlen 
 
Wirkungen 
 Verbesserung der Bewegungsfreiheit 
und Sicherheit 
 Verhindern von Falschparken 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten im Wegeverlauf bis 15% 
 
  
Abb. 2: Entscheidungsbaum für Mindeststandards „Faires Parken“

Umsetzung 
 
 
 149 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt   x 
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt   x 
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    X 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
  x

Umsetzung 
 
 
 150 
 
 Modellversuch „besitzbares 1.3
Stadtquartier“ Heilig-Kreuz-Kirche 
 
Maßnahme 
Testweise Umsetzung von Maßnahmen zu 
Querungssicherung (vgl. 1.1), Barrierefrei-
heit auf Gehwegen (vgl. 1.2) und zusätzli-
chen Aufenthaltsräumen 
 
Beschreibung 
Die „Besitzbarkeit“ eines Stadtquartiers 
zeichnet sich durch die Aufenthaltsqualität 
sowie die Begrünung und Entsiegelung aus. 
Somit stellt die Barrierefreiheit einen Teilas-
pekt der „Besitzbarkeit“ dar. Darüber hinaus 
ist ein „besitzbares Stadtquartier“ dadurch 
definiert, inwieweit sich die Menschen den 
öffentlichen Raum aneignen. Dazu muss 
der verfügbare Raum umgenutzt werden, 
um Platz für Sitz- und Anlehnmöglichkeiten, 
Spielgeräte und die Stärkung örtlicher Ge-
schäftsnutzung zu bieten und somit Funkti-
onen für Menschen, bspw. als Aufenthalts-, 
Erholungs- und Einkaufsort statt zum Par-
ken für ihre Kfz zu übernehmen. 
 
Der Modellversuch soll verschiedene öffent-
liche (v.a. bauliche) Maßnahmen und pri-
vate Maßnahmen (z.B. Außengastronomie) 
kombinieren. Aus dem Pilotprojekt Lamber-
tistraße werden ebenfalls Anregungen für 
die Umsetzung des Versuchs erwartet. 
 
Umsetzung 
Es sind Flächen zu nutzen, die im Zuge 
anderer Maßnahmen frei werden, z.B. durch 
das Freisperren von Gehwegen (vgl. 1.2, 
2.9) und verlagerte Kfz-Stellplätze (vgl. 2.6). 
Bei der Umsetzung sind die Zugänglichkeit 
von Hydranten und Aufstellflächen für die 
Feuerwehr sicherzustellen. 
 
Relevante Orte 
gesamtes Untersuchungsgebiet; vorrangig: 
 auf Schul- und Seniorenwegen 
 im Umfeld von Pflegeeinrichtungen 
 auf Wegen zu Haltestellen / quartiers-
bezogenen Mobilpunkten und Parks 
 
Abb. 3: Gestaltungvorschlag für den Bereich 
Kreuzkirche / Hoyastraße 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtpla-
nungsamt, Ordnungsamt, Amt für Schule 
und Weiterbildung, Mitwirkung von Senio-
renbeirat und Bürgern; Rückkopplung mit 
INSEK (Maßnahme-Nr. 4.51, 4.52, 4.60), 
Dialog mit den Bewohnern / Betrieben in 
Form begleitender Beteiligungsformate 
 
Wirkungen 
 Verbesserung der Bewegungsfreiheit 
und Sicherheit 
 Verhindern von Falschparken 
 Schaffung neuer Bewegungs-, Aufent-
halts- und Spielräume 
 Erhöhung der Aufenthaltsqualität 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten im Wegeverlauf bis 30%

Umsetzung 
 
 
 151 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt   x 
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    x 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 152 
 
 Parkraumbewirtschaftung 2.1
 
Maßnahme 
Strategische flächendeckende zeitliche bzw. 
monetäre Bewirtschaftung des öffentlichen 
Raums, Änderung der städtischen Gebüh-
renordnung bzw. Zonierung 
 
Beschreibung 
Alle Kfz-Stellplätze im Untersuchungsgebiet 
sollen künftig monetär und / oder zeitlich 
bewirtschaftet werden. Dazu muss die (Ge-
bühren-) Ordnung (Bestand s. Abb. 5) an-
gepasst werden und eine Vereinheitlichung 
der Parkregeln erfolgen. Das Straßenpar-
ken soll schrittweise vereinheitlicht, gegen-
über dem Parken im Parkhaus verteuert 
und beschränkt werden. 
 
Die Parkgebühren können in ausgewählten 
Parkhäusern weiter angehoben werden, 
bspw. bei verkehrlich problematischen Situ-
ationen im Umfeld (z.B. Parkhaus Münster-
Arkaden, Königsstraße). 
 
Parken Bestand 
Zone I Zone II 
im Straßen-
raum 
mit Parkschein 
 
 
 
an Parkuhren 
2,50 € für die 
1. Std., 
1,00 € für 
jede weitere 
halbe Std. 
 
./. 
0,80 € / 
halbe Std., 
max. 2 Std. 
 
 
 
0,60 € / hal-
be Std. 
im Parkhaus 
(Tagestarif)  
ohne Stadt-
haus 3, Cine-
plex, Coesfel-
der Kreuz 
 
 
auf Parkplät-
zen 
2,50 € für die 
1. Std., 
2,00 € für 
jede weitere 
Std. 
 
 
 
2,50 € für die 
1. Std., 
1,00 € für 
jede weitere 
halbe Std. 
1,50 € 
bis 30 Min., 
2,50 € für die 
1. Std., 
2,00 € für 
jede weitere 
Std. 
 
0,80 € / 
halbe Std. 
Abb. 5: Parkgebühren für Kfz im Untersu-
chungsgebiet 
 
  
Abb. 4: Erweiterungsvorschlag Parkzone I

Umsetzung 
 
 
 153 
 
Umsetzung 
Die vorgeschlagene Erweiterung der Park-
zone I in Abb. 4 dargestellt. 
 
Folgende Parkgebühren werden innerhalb 
der neu abgegrenzten Parkzone I vorge-
schlagen: 
 Parken im Straßenraum: max. 2 Std. 
und ca. 3,00€ / Std. 
 Parken im Parkhaus: 2,50€ / Std. 
 
Relevante Orte 
gesamter Untersuchungsraum (sukzessiv), 
insbesondere Innenstadt 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Beteiligung des ansässigen Handels 
und Gewerbe 
 
Wirkungen 
 autoärmere Innenstadt 
 Aktivieren und Ermöglichen anderer 
Straßenraumnutzungen 
 Vermeidung Parksuchverkehr 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten um ca. 5% bis 10% 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 154 
 
 Ausweisung und Kennzeichnung 2.2
von Bewohnerparkzonen 
 
Maßnahme 
Ausweisung weiterer Bewohnerparkzonen 
auf Basis einer vereinheitlichten Beschilde-
rung; Anpassung der Beschilderung in be-
stehenden Bewohnerparkzonen 
 
Beschreibung 
Es soll eine einheitliche Parkregelung mit 
aktueller, einheitlicher und verständlicher 
Beschilderung auf Basis der Zeichen 314.1 
und 314.2 StVO sowie ergänzender Zusatz-
zeichen (bspw. 1020-32, 1053-30) umge-
setzt werden (vgl. Abb. 6). 
Die aktuelle Beschilderung ist in den rele-
vanten Gebieten vollständig zu überprüfen. 
Fehlerhafte Markierungen sind zugunsten 
einer einheitlichen, verständlichen Regelung 
in abgegrenzten Quartieren zu entfernen. 
 
Im Rahmen qualifizierender Untersuchun-
gen ist die Ausweisung weiterer Bewohner-
parkzonen zu prüfen. 
 
Umsetzung 
Die Maßnahme ist flächig erforderlich, Vor-
rangig bei Neuordnung der Regelungen, bei 
Neuausweisung in der Innenstadt und in 
Bewohnerparkzonen anzuwenden. Ebenso 
sind sukzessiv alle Bereiche des Untersu-
chungsgebietes zu prüfen und anzupassen. 
 
Relevante Orte 
Bestehende Bewohnerparkzonen, Bewirt-
schaftungszone Innenstadt; 
 
Neuausweisung von Bewohnerparkzonen 
im Kreuzviertel, Pluggendorf, Erphoviertel 
(nordwestlich der Bahn) und Schlossviertel 
(Quartier Hittorfstraße) zu prüfen. 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, ggf. Beteiligung der Bewohner 
 
 
Abb. 6: Beschilderung als Parkzone mit 
Einschränkungen (Zeichen 314.1 
und 314.2 StVO) 
 
Wirkungen 
 Sicherung von Bewohnerparken 
 klare, verständliche Verkehrsregelung 
 Abbau des sogenannten „Schilderwal-
des“ 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x*  
*je Bewohnerparkzone

Umsetzung 
 
 
 155 
 
 Lade-/ Lieferzonen in Wohnquar-2.3
tieren 
 
Maßnahme 
Einrichtung von Parkbereichen (Lade-/ Lie-
ferzonen), die u.a. für Lieferdienste, Hand-
werker und ambulante soziale / medizini-
sche Dienste tagsüber freigehalten werden 
 
Beschreibung 
Die Lade-/ Lieferzonen sollen so gestaltet 
werden, dass sie ausreichend Platz für ei-
nen 7,5t Lkw ohne Anhänger (ca. 10m) bie-
ten. Die Zonen können in Wohngebieten 
abends zur allgemeinen Parknutzung 
(bspw. von 15 bis 9 Uhr) freigegeben wer-
den. Die vom Ordnungsamt festzusetzen-
den Benutzungsregelungen sollten einfach 
und verständlich sein. Die Einhaltung der 
Regelungen muss überwacht werden. 
 
Umsetzung 
Die Lade-/ Lieferzonen sollen in bedarfsori-
entiertem Abstand zueinander eingerichtet 
werden. 
 
Relevante Orte 
Wohnquartiere und Mischgebiete, vorrangig 
in besonders engen Straßen des Untersu-
chungsraums, stadtweit sinnvoll 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungsamt 
 
Wirkungen 
 Entzerrung der Verkehrsstörungen 
 Verbesserung der Fahrradverkehrssitu-
ation 
 Verhindern von Falschparken in zweiter 
Reihe und in Einmündungen 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten tagsüber um ca. 2% 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Zone

Umsetzung 
 
 
 156 
 
 Lade-/ Lieferzonen in Geschäfts-2.4
bereichen und Innenstadt 
 
Maßnahme 
Einrichtung von Parkbereichen (Lade-/ Lie-
ferzonen), die u.a. für Anlieferung von Ge-
schäften ohne Lieferhof, Lieferdienste, 
Handwerker und ambulante soziale / medi-
zinische Dienste tagsüber freigehalten wer-
den 
 
Beschreibung 
Die Lade-/ Lieferzonen sollen so gestaltet 
werden, dass diese ausreichend Platz für 
mind. einen 7,5t Lkw zzgl. Laderampe (ins-
gesamt ca. 15m) bieten. Die Zonen können 
abends zur allgemeinen Parknutzung 
(bspw. von 17 bis 7 Uhr) freigegeben wer-
den. Die vom Ordnungsamt festzusetzen-
den Benutzungsregelungen sollten einfach 
und verständlich sein. Die Einhaltung der 
Regelungen muss (ggf. digital durch Senso-
ren) überwacht werden. Zusätzlich ist eine 
Koppelung an ein Vorbuchungssystem 
denkbar (vgl. 2.5). 
 
Umsetzung 
Die Lade-/ Lieferzonen sollen in bedarfsori-
entiertem Abstand zueinander eingerichtet 
werden. In Geschäftsstraßen kann dabei 
auf die jüngsten Erfahrungen in der Wolbe-
cker Straße zurückgegriffen werden. Für die 
Einrichtung von Lade-/ Lieferzonen in 
Wohnstraßen sind im Rahmen des Pilotpro-
jekts II (Lambertistraße) weitere Erkenntnis-
se in Bezug auf Bedarfe und Nutzungszei-
ten zu erwarten.  
 
Relevante Orte 
Geschäftsstraßen in der Innenstadt, radiale 
Hauptverkehrsstraßen mit dichtem Nut-
zungsbesatz. 
 
In der Innenstadt sollten bspw. Parkplätze 
am Fahrbahnrand in der Aegidiistraße in 
Ladezonen umgewandelt werden. 
 
 
Quelle: eigenes Foto 
Abb. 7: Markierung von Lade-/ Lieferzonen 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungsamt 
 
Wirkungen 
 Entzerrung der Verkehrsstörungen 
 Verbesserung der Fahrradverkehrssitu-
ation 
 Verhindern von Falschparken in zweiter 
Reihe und in Einmündungen 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten tagsüber um ca. 5%

Umsetzung 
 
 
 157 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Zone

Umsetzung 
 
 
 158 
 
 Prüfung eines digitalen Vorbu-2.5
chungssystems für Lade-/ Liefer-
zonen (Innenstadt) 
 
Maßnahme 
Bedarf und Voraussetzungen eines digitalen 
Vorbuchungssystems – nach dem Vorbild 
von SmaLa (Smarte Liefer- und Ladezonen 
in Hamburg) – für Lade-/ Lieferzonen prüfen 
 
Beschreibung 
Die Einrichtung von Lieferzonen mit digita-
lem Vorbuchungssystem setzt voraus, dass 
Lieferdienste, Handwerker, ambulante 
Dienste etc. feste Stellplätze zu bestimmten 
Zeiten nachfragen. Diese Voraussetzung ist 
im Vorhinein abzufragen, z.B. durch Ge-
spräche, Umfragen oder einen Modellver-
such. Bei fehlender Nachfrage wird von 
einer digitalen Umsetzung der Berechti-
gungsvergabe für die ausgewiesenen 
Lade-/ Lieferzonen abgeraten. 
 
Im Sinne einer einfachen, digital gut zu-
gänglichen Stadt ist zu prüfen, inwieweit 
freie Liefer- und Ladezonen bedarfsweise 
vorab für Time Slots reserviert werden kön-
nen. Ergänzend kann die Bereitstellung 
einer digitalen Karte mit Darstellung der 
Parkzonen, Parkbeschränkungen, Lade-/ 
Lieferzonen, Straßenabmessungen und 
Baustellen zur öffentlichen Information er-
folgen. 
 
Umsetzung 
Die Maßnahme baut auf der Einrichtung von 
Lade-/ Lieferzonen auf bzw. erweitert diese 
Maßnahme (vgl. 2.4). Beispiele für die Um-
setzung dieser Maßnahme gibt es in Ham-
burg und München. 
 
Relevante Orte 
Übertragbar auf weitere Geschäftsstraßen 
in der Innenstadt, radiale Hauptverkehrs-
straßen mit dichtem Nutzungsbesatz. 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Beteiligung des ansässigen Handels 
und Gewerbe, Smart City Münster 
 
Wirkungen 
 effiziente Auslastung der Lade-/ Liefer-
zonen 
 Vermeidung von Parksuchverkehren 
 Reduzierung von Verkehrsstörungen 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt   x 
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
 x    
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 159 
 
 Verlagerung von Straßenparken in 2.6
der Innenstadt 
 
Maßnahme 
Verdrängung des Straßenparkens in der 
Innenstadt und Bereitstellung alternativer 
Nutzungsangebote für die freiwerdenden 
Flächen 
 
Beschreibung 
Die von Kunden und Besuchern genutzten 
Stellplätze im innerstädtischen Straßenraum 
sollen zum Teil aufgehoben und für andere 
Zwecke genutzt werden, z.B. für Lade-/ Lie-
ferzonen (vgl. 2.1), Fahrradabstellanlagen 
(vgl. 2.9) und Sitzgelegenheiten (vgl. 1.3). 
Auch eine Entsiegelung der Flächen ist 
denkbar (vgl. INSEK Innenstadt Maßnah-
me-Nr. 5.82). 
 
Unter der Voraussetzung, dass in einem 
Wohnquartier ein Parkhaus mit ausreichen-
der Anzahl an Stellplätzen für Besucher 
vorhanden ist, könnten nach rechtlicher 
Prüfung die restlichen Straßenparkplätze im 
Quartier ausschließlich für Bewohnerparken 
genutzt werden, um dort Suchverkehre zu 
vermeiden. 
 
Umsetzung 
Für die Umsetzung wird empfohlen, zu-
nächst einen Modellversuch durchzuführen, 
z.B. in der Bewohnerparkzone B (vgl. 2.7). 
 
Relevante Orte 
Innenstadt 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Stadtplanungsamt, Beteiligung des 
ansässigen Handels und Gewerbes 
 
Wirkungen 
 Entzerrung der Verkehrsstörungen 
 Vermeidung Parksuchverkehr 
 Reduzierung der Straßenparkmöglich-
keiten um ca. 5% 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt  x  
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    x 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 160 
 
 Modellversuch: Abgrenzung von 2.7
Bewohnerparkbereichen (Innen-
stadt) 
 
Maßnahme 
Modellversuch am Beispiel der Parkzone B: 
Aufheben bzw. Reduzieren aller Kunden-
parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßen-
raum, klare Zonierung / Trennung der Kun-
den- und Bewohnerparkbereiche, ergän-
zende Einrichtung von Lade-/ Lieferzonen. 
 
Beschreibung 
Der Modellversuch dient dazu, die für die 
gesamte Innenstadt empfohlene Verlage-
rung des Straßenparkens in die Parkhäuser 
(vgl. 2.6) in einem Teilbereich zu realisieren, 
um ggf. Schwierigkeiten bei der Umsetzung 
frühzeitig zu identifizieren und die Akzep-
tanz zu prüfen. 
 
Die genaue Anzahl der Stellplätze, die ent-
fallen oder in Bewohner- oder Lade-/ Liefer-
zonen umgewandelt werden, ist in Abstim-
mung mit der Verwaltung zu prüfen und im 
Rahmen eines Beteiligungsverfahrens ab-
zustimmen. 
 
Umsetzung 
Während der Umsetzungsphase ist eine 
vertiefende Ermittlung der Nutzergruppen 
bspw. in Form von Parkdauererhebungen 
erforderlich. 
 
Es ist rechtlich zu prüfen, inwieweit öffentli-
che Stellplätze in den Parkhäusern für Be-
wohnerparkzonen anrechenbar sind. 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Beteiligung der Bewohner, Smart City 
Münster 
 
Relevante Orte 
Bewohnerparkzone B, sukzessive gesamte 
Innenstadt 
 
Abb. 8: Konzeptansatz Bewohnerparkzone B 
 
Wirkungen 
 autoärmere Innenstadt 
 Beruhigung der Wohnbereiche 
 Vermeidung Parksuchverkehr 
 Reduzierung bzw. Verschiebung der 
Kundenparkmöglichkeiten ca. < 20%  
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
* für Be- und Entschilderung, zusätzliche Kosten fü r 
Rechtsprüfung, Beteiligungsverfahren

Umsetzung 
 
 
 161 
 
 Zufahrtsbeschränkung an der Kö-2.8
nigsstraße für das Parkhaus 
Münster-Arkaden 
 
Maßnahme 
Veränderung der Zufahrtsregelung zum 
Parkhaus zur Vermeidung von Rückstaus 
 
Beschreibung 
An der Zufahrt zum Parkhaus Münster-
Arkaden bilden sich zu Spitzenzeiten Rück-
staus in der Königsstraße. Dies beeinträch-
tigt die Straßenraumnutzung aller Verkehrs-
teilnehmer in diesem Bereich und schmälert 
die Aufenthaltsqualität. 
Einhergehend mit der Neustrukturierung der 
Königsstraße als Altstadtzugang soll eine 
Umgestaltung der Zufahrt zum Parkhaus, 
ergänzt um eine Veränderung der Regelun-
gen zur Zufahrtsberechtigung erfolgen. 
Hierbei ist grundsätzlich sicherzustellen, 
dass Fußgänger und Radfahrer immer eine 
uneingeschränkt freie Durchfahrt erhalten. 
Darüber hinaus werden für den motorisier-
ten Verkehr, je nach Nutzergruppe, unter-
schiedliche Zufahrtsregeln definiert. Be-
stimmte Nutzergruppen erhalten freien Zu-
gang. Hierzu zählen bspw. Anwohner, mobi-
litätseingeschränkte Personen, Linienbusse, 
Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der 
Ver- und Entsorgung. 
 
Umsetzung 
Das Parkleitsystem wird insbesondere im 
Bereich Ludgerikreisel ergänzt. Somit er-
folgt ein frühzeitiger Hinweis auf das ausge-
lastete Parkhaus Münster-Arkaden sowie 
auf freie Kapazitäten in anderen Parkhäu-
sern. Darüber hinaus wird die Zufahrt zur 
Königsstraße für den Kfz-Verkehr bei Voll-
auslastung des Parkhauses in Höhe des 
Marienplatzes durch eine LSA geregelt: sind 
freie Stellplätze im Parkhaus Münster-
Arkaden in ausreichender Anzahl verfügbar, 
ist eine Zufahrt zulässig, sind keine Kapazi-
täten frei, ist die Zufahrt nicht zulässig. Aus-
nahmen sollen für Anwohner und sonstige 
berechtigte Personen, mobilitätseinge-
schränkte Personen, Versorgungs- und 
Entsorgungsfahrzeuge ausgesprochen wer-
den. 
Der Fahrrad- und Fußverkehr ist von der 
Zufahrtsbeschränkung nicht betroffen. 
 
Relevante Orte 
Königsstraße, Parkhaus Münster-Arkaden 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtpla-
nungsamt, Parkhausbetreiber, Smart City 
Münster 
 
Wirkungen 
 Verdrängung Parksucherverkehr  
 Verhinderung von Rückstaus  
 Attraktivitätssteigerung und Verbesse-
rung der Aufenthaltsqualität der Kö-
nigsstraße 
 Erhöhung der Verkehrssicherheit für 
den Fußverkehr 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    x 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 162 
 
 Umwandlung von Kfz-Stellplätzen 2.9
in Fahrradstellplätze 
 
Maßnahme 
Ausbau von Fahrradabstellanlagen im öf-
fentlichen Straßenraum, u.a. durch Fortset-
zung bzw. Ausweitung des „3.000-
Fahrradstellplätze-Programms“ 
 
Beschreibung 
Fahrräder müssen weg vom Gehweg und 
von den Hauswänden in Bereiche verlagert 
werden, wo sie weniger stören. Sichere 
Angebote fürs (Lasten-)Fahrradparken im 
Straßenraum sind vermehrt notwendig. 
Fahrradbügel können dabei auch der Siche-
rung der Barrierefreiheit und zur Freisper-
rung von Querungsstellen (vgl. 1.1) dienen. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung soll maßgeblich im Rahmen 
des 3.000-Fahrradstellplätze-Programms 
erfolgen. 1.500 neue Fahrradbügel pro Jahr 
sollten erreicht werden. Dazu ist das Ge-
nehmigungs- und Umsetzungsverfahren 
(weiter) zu verschlanken. 
 
Relevante Orte 
Bereiche mit engen Gehwegen und vielen 
abgestellten Fahrrädern, vorrangig z.B.: 
 Hansaviertel  
 Kreuzviertel  
 Innenstadt 
 Erphoviertel  
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Fahrradbüro 
 
Wirkungen 
 an Verkehrsanteile angepasste „gleich-
berechtigte“ Nutzung der Fahrbahn 
zum Parken in Wohngebieten 
 Freiräumen der Gehwege 
 Reduzierung des Kfz-Parkens um bis 
zu 10% 
 sicheres Abstellen durch Bügel 
 
Quelle: Stadt Münster 
Abb. 9: Umwandlung von Kfz- in Fahrrad-
stellplätze 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Kfz-Stellplatz

Umsetzung 
 
 
 163 
 
 Pilotprojekt: Gesichertes Abstel-2.10
len am Wohnort 
 
Maßnahme 
Abfragen der Akzeptanz für gesicherte 
Fahrradabstellanlagen 
 
Beschreibung 
Sichere zuverlässig nutzbare Fahrradstell-
plätze sind insbesondere für Nutzer (mit 
hochwertigen Fahrrädern), die keine (eben-
erdige) Unterstellmöglichkeiten auf dem 
Wohngrundstück haben, sinnvoll. Gesicher-
tes Fahrradabstellen (Fahrradhäuschen, 
Fahrradparkhaus) am Wohnort kostet Geld 
und braucht Platz. In Bestandslagen ist die-
ser Platz häufig nicht vorhanden, sodass 
alternative Abstellmöglichkeiten im Straßen-
raum zu prüfen sind. 
 
Ferner ist die Möglichkeit für privat betrie-
bene Fahrradstellplätze auf öffentlichem 
Grund rechtlich zu prüfen (vgl. 2.14). 
 
Umsetzung 
Zunächst sind geeignete Standorte für ein 
Pilotprojekt zu suchen. Vor der testweisen 
Umsetzung der Fahrradabstellanlage sollte 
eine Befragung der Anwohner durchgeführt 
werden. 
 
In Anlehnung an die Fahrradhäuschen in 
Hamburg (seit Anfang der 1990er) und 
Düsseldorf (seit September 2014) sollen 
gesicherte Fahrradabstellanlagen wohnort-
nah auf dem Gehweg oder auf einem um-
gewandelten Kfz-Stellplatz für einen Test-
zeitraum errichtet werden. Die Fahrradstell-
plätze können von den Anwohnern gemietet 
werden. 
 
Relevante Orte 
z.B. Emdener Str., Marientalstr., Finkenstr., 
Gereonstr. 
 
 
Quelle: eigenes Foto 
Abb. 10: Beispiel gesicherte Abstellanlagen 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Fahrradbüro, Rechtsamt 
 
Wirkungen 
 Reduzierung des Kfz-Parkens 
 Fahrradverkehrsförderung 
 Erhöhung des Sicherheitsempfindens 
insbesondere für hochwertige Fahrrä-
der 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x

Umsetzung 
 
 
 164 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Garage

Umsetzung 
 
 
 165 
 
 Beseitigung von aufgegebenen 2.11
Fahrrädern / Schrotträdern 
 
Maßnahme 
Abgrenzung von öffentlichen Abstellflächen 
für Fahrräder, zeitliche Beschränkung des 
Fahrradparkens, Prüfung der Turnusse, 
Präventionsmaßnahmen gegen Schrotträ-
der 
 
Beschreibung 
In Münster gibt es eine hohe Zahl an aufge-
gebenen Fahrrädern bzw. Schrotträdern im 
Straßenraum. Sie blockieren vorhandene 
Fahrradabstellanlagen und müssen entfernt 
werden, um Kapazitäten wieder freizuge-
ben. 
 
Kontrollen in besonders belasteten Berei-
chen sind kontinuierlich notwendig (vgl. Pro-
jekt AllRad 2023, Hochschule Mainz). Als 
bereits bestehendes Positivbeispiel sei auf 
den Fahrradkontrolldienst am Hauptbahnhof 
hingewiesen. 
 
Umsetzung 
Neben der Abgrenzung von öffentlichen 
Abstellflächen für Fahrräder, zeitlicher Be-
schränkung des Fahrradparkens und weite-
rer Präventionsmaßahmen kann in Anleh-
nung an das Projekt Radl-Ramadama aus 
München ein abgegrenzes Stadtgebiet 
(bspw. das Unterschungsgebiet des Park-
raumkonzeptes) kontinuierlich „abgearbei-
tet“ werden. Dabei soll der Ablauf der Fahr-
radentfernung möglichst rechtssicher erfol-
gen: 
 Entfernungsaktionen an Fahrradabstel-
lanlagen vor Ort ankündigen 
 Schrott-Fahrräder und nicht mehr ge-
nutzte Fahrräder mit einer Banderole 
markieren 
 ab vier Wochen nach Anbringung der 
Banderole werden die Fahrräder mit 
unversehrter Banderole kostenpflichtig 
entfernt, zwei Monate gelagert und da-
nach verwertet. 
 Soweit erforderlich werden Fahrrad-
schlösser bei der Entfernung der Fahr-
räder gewaltsam geöffnet. 
 
Relevante Orte 
gesamtstädtisch, insbesondere am Bahnhof 
 
Akteure 
Ordnungsamt 
 
Wirkungen 
 An Verkehrsanteile angepasste „gleich-
berechtige“ Nutzung der Fahrbahn zum 
Parken in Wohngebieten 
 Erhöhung der Kapazität von Fahr-
radabstellanlagen 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x   
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del x   
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch
    x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 166 
 
 Notwendigkeit für Fahrrad-2.12
Großparkplätze an besucherin-
tensiven Einrichtungen 
 
Maßnahme 
Mehr (Lasten-)Fahrradabstellplätze in der 
Innenstadt, an wichtigen Einzelhandels-
standorten und universitären Einrichtungen 
 
Beschreibung 
Im Bereich der Innenstadt gibt es derzeit ca. 
7.000 Fahrräder auf Gehwegen. Im Rah-
men einer vertiefenden Verkehrsuntersu-
chung sind die Suchräume (Flächen, Ge-
bäude) für weitere Fahrradparkhäuser und 
-parkanlagen in der Innenstadt zu konkreti-
sieren. 
 
Um die abgestellten Fahrräder an einem Ort 
zu bündeln und zu verhindern, dass die 
Fahrräder auf öffentlichen Plätzen o.ä. ab-
gestellt werden, sind mehr leicht zugängli-
che und sichere Fahrradstellplätze notwen-
dig. Diese können ggf. als Fahrradparkhäu-
ser oder Fahrradbügel bspw. in leerstehen-
den Gebäuden oder auf öffentlichen Flä-
chen in der Innenstadt oder auch in der Nä-
he von universitären Einrichtungen errichtet 
werden und sollten in ihrem Umfang an 
Stellplätzen (auch für Lastenfahrräder) be-
darfsorientiert angelegt werden. 
 
Umsetzung 
Die Ermittlung genauer Bedarfe sollte in 
Abstimmung mit dem Amt für Mobilität er-
folgen. 
 
Relevante Orte 
Marienplatz, Lambertikirche, Ludgeristraße, 
Salzstraße, Windthorststraße, Überwasser-
kirchplatz, LWL-Museum für Kunst und Kul-
tur, universitäre Einrichtungen, wichtige 
Einkaufsmöglichkeiten 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Denkmalbe-
hörde, Ordnungsamt, Universität, Einzel-
händler 
Wirkungen 
 Entlastung der Gehwege von geparkten 
Fahrrädern 
 höhere Kapazität an Fahrradabstell- 
anlagen 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del x   
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 167 
 
 Digitales Parkraummanagement: 2.13
Voraussetzungen prüfen 
 
Maßnahme 
Prüfung digitaler Möglichkeiten zur Bereit-
stellung und Überwachung von Parkraum, 
 
insbesondere: Prüfung von „Bewohner-
Nachtparken“ auf Einzelhandelsparkplätzen 
durch Einrichtung eines digitalen Vermitt-
lungsportal zur temporären öffentlichen 
Nutzung von Privatparkplätzen 
 
Beschreibung 
Viele private Parkplätze, insbesondere die 
des Einzelhandels, werden nur tagsüber 
genutzt. Nachts und an Sonntagen werden 
die Parkplätze nicht ausgelastet. Darüber 
hinaus gibt es nachts in Parkhäusern unge-
nutzte Kapazitäten. Um diese Ineffizienz der 
Parkraumnutzung zu beseitigen, die im Wi-
derspruch zur Flächenknappheit und zum 
Parkdruck in weiten Teilen des Untersu-
chungsgebietes steht, sollen Maßnahmen 
zur Mehrfachnutzung von Parkplätzen er-
griffen werden. Im Falle von Kundenpark-
plätzen bietet sich eine Regelung an, die 
Bewohnern das Parken außerhalb der Ge-
schäftszeiten erlaubt. Dies ist insbesondere 
für Berufstätige attraktiv. Zur Abschätzung 
des Angebots seitens der Stellplatzbetreiber 
und der Nachfrage seitens der Bewohner 
soll ein digitales, von der Stadt moderiertes 
Vermittlungsportal geschaffen werden. Das 
Portal sollte anzeigen, welche Parkplätze zu 
welchen Konditionen nutzbar und frei sind. 
 
Weitere Potentiale für digitale Lösungen 
bestehen bei der Parkraumüberwachung. 
Die Wirksamkeit vieler Maßnahmen des 
Parkraumkonzepts hängt von der konse-
quenten Ahndung von Verstößen ab. Daher 
wird empfohlen, eine digitale Neuorganisa-
tion der Parkraumüberwachung zu prüfen 
und umzusetzen. Auf diese Weise sollen 
langfristig die Kontrollen verstärkt werden, 
ohne das Ordnungsamt personell stärker zu 
belasten. 
Umsetzung 
Für die Umsetzung eines digitalen Vermitt-
lungsportals muss die Stadt zunächst das 
Gespräch mit den Parkplatzbetreibern su-
chen, um Möglichkeiten, Bereitschaften und 
Bedingungen für die Mehrfachnutzung aus-
zuloten. Anschließend sind Nutzerprofile der 
An-/ bzw. Bewohner zu erstellen, zu wel-
chen Zeiten und Bedingungen sie die Park-
plätze nutzen würden. Gibt es bei beiden 
Anforderungsprofilen Überschneidungen, 
kann ggf. eine Übereinkunft getroffen wer-
den. Auswirkungen auf die Lärmbelastung 
in der unmittelbaren Umgebung der Parkflä-
chen sind zu berücksichtigen. 
 
Die technische Umsetzung der digitalen 
Parkraumüberwachung ist modellhaft zu 
prüfen. Denkbar sind digitale Stellplätze, die 
mit sogenannten „Scan-Cars“ bzw. „Scan-
Bicycles“ auf Falschparker überprüft werden 
(vgl. Berlin). Weitere Möglichkeiten beste-
hen in der Verwendung von Transpondern, 
(insbesondere zur Überwachung in Bewoh-
nerparkzonen) oder fest in der Straße ver-
baute Sensoren (vgl. Umsetzung in der 
Friedrich-Ebert-Straße). 
 
Die rechtlichen Voraussetzungen in Bezug 
auf Datenschutz etc. sind jeweils vorab zu 
prüfen. 
 
Relevante Orte 
gesamtstädtisch; Einzelhandelsparkplätze 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Smart City Münster, Stadtwerke, Park-
platzbetreiber, Einzelhändler, Bewohner 
 
Wirkungen 
 Reduzierung von Parksuchverkehren 
 Verringerung der nächtlichen Überlas-
tung von Wohnstraßen 
 Weniger Falschparken 
 Entlastung des Ordnungsamtes

Umsetzung 
 
 
 168 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt   x 
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt   x 
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
  x   
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 169 
 
 Fahrradparkverbot auf Gehwegen: 2.14
Voraussetzungen prüfen 
 
Maßnahme 
Rechtliche Prüfung eines Parkverbots für 
Fahrräder auf Gehwegen 
 
Beschreibung 
Das Parkraumkonzept empfiehlt Maßnah-
men, die das Fahrradparken auf öffentli-
chem Grund betreffen (s. o.). Dabei beste-
hen Unklarheiten hinsichtlich der rechtlichen 
Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die frühzei-
tig durch Rechtsgutachten ausgeräumt wer-
den sollten. 
Ein Parkverbot für Fahrräder auf Gehwegen 
wäre ein wirksames Mittel, um die Barriere-
freiheit auf Gehwegen zu verbessern. Ein 
solches Verbot würde es ermöglichen, be-
hindernd abgestellte Fahrräder zu entfer-
nen. Dies ist zum aktuellen Stand nur auf 
Privatflächen zulässig, da das Abstellen von 
Fahrrädern auf Gehwegen laut StVO grund-
sätzlich erlaubt ist. 
 
Insbesondere in den Wohnquartieren be-
steht eine hohe Nachfrage nach reservier-
baren, gesicherten Fahrradstellplätzen im 
öffentlichen Raum angesichts begrenzt ver-
fügbarer Abstellflächen in privaten Vorgär-
ten und Hinterhöfen. Eine solche Bewirt-
schaftung würde die entsprechenden Flä-
chen der öffentlichen Nutzung entziehen, 
was eine rechtliche Prüfung erforderlich 
macht. 
 
Ergänzende sollte die Prüfung zur Über-
tragbarkeit auf Mülltonnen auf Gehwegen, 
erfolgen. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung besteht in der rechtlichen 
Prüfung der oben beschriebenen Sachver-
halte. 
 
Relevante Orte 
gesamtstädtisch, insbesondere Wohnquar-
tiere 
Akteure 
Rechtsamt, Ordnungsamt, Amt für Mobilität 
und Tiefbau 
 
Wirkungen 
Planungssicherheit für die Umsetzung bar-
rierefreier Fußwege und Errichtung privater 
Fahrradstellplätze auf öffentlichem Grund 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del x   
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x

Umsetzung 
 
 
 170 
 
 Förderung von P+R-Angeboten 3.1
 
Maßnahme 
Aktivierung der P+R-Standorte Coesfelder 
Kreuz, Preußenstadion, Nieberdingstraße 
und Weseler Straße (analog Mobilstations-
konzept – Teil B) für eine möglichst dauer-
hafte Nutzung (mit Einschränkungen), Aus-
weitung von P+R-Kapazitäten auf beste-
henden und neuen Flächen 
 
Beschreibung 
Zu prüfen sind Stellplatzangebote und Nut-
zungsaktivierung für verschiedene Zeitfens-
ter: 
 tagsüber, Montag bis Freitag 
 abendliche Nutzungsoptionen 
 Samstag / Sonntag 
 veranstaltungsbezogen 
 
Vorhandene Ansätze sind zu verstetigen 
und in die Gesamtbewirtschaftung von 
Parkraum einzubringen. Besondere Frage-
stellungen sind: 
 Möglichkeit von Parkgebühren und ÖV-
Nutzung in Koordination mit den Kosten 
für Parken in der Stadt 
 ÖV Angebotssicherung und  
-vermittlung 
 Verkehrslenkung und allgemeine Ver-
kehrsinformation 
 
Die Ausweitung der Kapazität bestehender 
P+R bzw. B+R-Anlagen ist zu prüfen. Fer-
ner sollte die Suche nach neuen P+R- bzw. 
B+R-Standorten insbesondere im östlichen 
Stadtgebiet forciert werden. 
 
Umsetzung 
Die Maßnahme sollte als umsetzungsorien-
tierte Studie an die Ergebnisse des Mobil-
stationskonzeptes anknüpfen. Die Erweite-
rung vorhandener Parkplätze sollte zur Re-
duktion des Flächenverbrauchs Vorrang vor 
neuen Parkplätzen haben. 
 
Relevante Orte 
Coesfelder Kreuz, Nieberdingstraße, Preu-
ßenstadion, Weselerstraße, östlicher Stadt-
rand, regionale S-Bahnstandorte und Halte-
stellen an Busachsen 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungsamt 
 
Wirkungen 
 Angebot und Nutzungsnormalität her-
stellen 
 Förderung des Umstiegs vom Kfz auf 
den ÖPNV 
 Reduzierung von Parksuchverkehren 
an Zielen 
 Reduzierung von Kfz-Fahrten 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt x   
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del   x 
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
  x   
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x   
* für Bedarfsstudie

Umsetzung 
 
 
 171 
 
 Quartiersgaragen und öffentlich 3.2
zugängliche (Kunden-)Stellplätze 
für Anwohnerparken 
 
Maßnahme 
Untersuchung zur Potentialabschätzung, 
inwieweit vorhandene öffentlich zugängliche 
Kundenparkplätze genutzt bzw. Quartiers-
garagen errichtet werden können 
 
Beschreibung 
Vorhandene öffentlich zugängliche Kunden-
stellplätze des Einzelhandels sollen für eine 
nächtliche Nutzung von Bewohnern zur Ver-
fügung gestellt werden. Diese „So-da-
Flächen“ sind außerhalb der Geschäftszei-
ten ungenutzt und können Bereiche mit ho-
her Bewohnernachfrage entlasten. Dies ist 
insbesondere für Berufstätige attraktiv. Es 
ist zu prüfen, unter welchen Kosten- und 
Nutzungsbedingungen diese Parkplätze 
genutzt werden können Die Stadt nimmt 
hierzu Kontakt mit den entsprechenden Ei-
gentümern auf, um eine Nutzung möglichst 
kurzfristig zu ermöglichen. 
Das Angebot kann ggf. im Rahmen eins 
digitalen Vermittlungsportals zur Verfügung 
gestellt werden (vgl. 2.13).  
 
Weiterhin sind potentielle Flächenressour-
cen für Quartiersgaragen  zu prüfen,. Auf-
grund der generellen Flächenknappheit sind 
auch Angebote für Anwohner in den öffent-
lich zugänglichen Parkhäusern in der In-
nenstadt zu prüfen. Außerdem sind Mög-
lichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Park-
angebote im Zuge privater Bauvorhaben zu 
nutzen, wie bspw. am Hafenmarkt erfolgt.  
 
Umsetzung 
Die Prüfung und Beteiligung sollte objekt-
weise erfolgen. Modellhafte Dialogforen mit 
Eigentümern von privaten Parkplätzen, wie 
bspw. Supermärkte und großen Arbeitge-
bern, und Bürgerbeteiligung werden emp-
fohlen.
Für die konkrete Umsetzung von Quartiers-
garagen kann das Vorgehen in Düsseldorf 
als Orientierung dienen. Das Einzugsgebiet 
der potentiellen Nutzer beträgt dort 500m. 
Die monatliche Stellplatzmiete beträgt zwi-
schen 45 und 120€. 
 
Relevante Orte 
Kreuzviertel, Erphoviertel, Hansaviertel 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Eigentümer  
 
Wirkungen 
 Verringerung Parkdruck 
 autoärmere Wohnquartiere 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt  x  
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x

Umsetzung 
 
 
 172 
 
 Digitales Mobilitätsleitsystem 3.3
 
Maßnahme 
Aufbau eines Mobilitätsleitsystems und Auf-
zeigen von Nutzungspotentialen 
 
Beschreibung 
Das bestehende Parkleitsystem entbehrt 
Möglichkeiten zur dynamischen Lenkung 
von Verkehren. Zwar werden die freien Ka-
pazitäten von Parkhäusern auf Displays 
angezeigt, eine aktive situationsabhängige 
Lenkung der Parksuchverkehre ist aber 
nicht möglich. Diese kann insbesondere an 
Wochenenden und Veranstaltungstagen 
dabei helfen, Parksuchverkehre und Über-
lastungen in bestimmten Parkhäusern zu 
vermeiden und die Verkehrsabwicklung in 
der Innenstadt zu verbessern. 
 
Das Mobilitätsleitsystem zum Parkraumma-
nagement in Ergänzung zum bestehenden 
Parkleitsystem kann u.a. allgemeine Hin-
weise zum Parken in Münster, Hinweise auf 
Verkehrssituationen, Parkraumüberlas-
tungssituationen und Umweltinfos geben. 
 
Zu klären sind u.a. Nutzungsinhalte, Steue-
rungsmöglichkeiten sowie in einem zweiten 
Schritt, Standorte für frei beschreibbare 
Wegweisungs- oder Informationsdisplays an 
Entscheidungspunkten von Haupteinfall-
straßen in Fahrtrichtung der Innenstadt, an 
denen Alternativen sinnvoll sind. Um Ver-
kehrsmittelalternativen aufzuzeigen, sollten 
Standorte auch in der Nähe von P+R-
Anlagen vorgesehen werden. Bestehende 
Parkplätze müssen digitalisiert werden, da-
mit die Anzahl der freien Plätze auf den 
LED-Tafeln angezeigt werden kann.  
 
 
Quelle: Westfälischer Anzeiger 
Abb. 11: Informationsdisplay – Beispiel aus 
Hamm 
 
Umsetzung 
Zweistufige Umsetzung: 
1. Zielsetzungen zum grundsätzlichen 
Einsatz und Steuerungsmöglichkeiten 
2. Makrostandorte und mögl. Inhalte dy-
namischer Verkehrslenkung 
 
Relevante Orte 
Wichtige „Entscheidungspunkte“ im Haupt-
verkehrsstraßennetz in Fahrtrichtung der 
Innenstadt. Ggf. frühzeitig an wichtigen 
P+R-Anlagen im Netz. 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Smart City Münster, Stadtplanungsamt 
 
Wirkungen 
 Verkehrslenkung zur Entlastung der 
Innenstadt 
 Verhaltenswandel anregen etc.

Umsetzung 
 
 
 173 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität x   
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
 x  
Digitale und 
vernetzte Stadt   x 
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
  x   
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x

Umsetzung 
 
 
 174 
 
 Anbindung innenstadtnaher Park-3.4
plätze verbessern 
 
Maßnahme 
Gezielte Aufwertung von Wegen zwischen 
geeigneten, dezentraleren Parkplätzen und 
der Innenstadt  
 
Beschreibung 
Der Fußweg vom dezentralen Parkplatz zur 
Innenstadt soll als Teil des Innenstadtbe-
suchs gesehen werden.Dafür sollen geeig-
nete Wege zwischen Parkplätzen und der 
Innenstadt verbessert werden. Dabei sind 
u.a. die Wegequalität, Barrierefreiheit, 
Stadtgestaltung, Aufenthaltsqualität, Sitz-
möglichkeiten, Querungskomfort, soziale 
Sicherheit, Beleuchtung, Wegweisung und 
„Wegeerlebnis“ zu berücksichtigen 
 
Ergänzende Lieferstationen für Einkäufe 
sind in fußläufiger Entfernung zum Park-
haus zu prüfen (z.B. Leezen Heroes) 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung sollte exemplarisch anhand 
der Verbindung vom Schlossparkplatz über 
die Frauenstraße bis zum Domplatz erfol-
gen (vgl. INSEK Innenstadt, Maßnahmen-
Nr. 2.26, 3.42). Die Entfernung beträgt ca. 
650 m. Die Nutzung digitaler Beschilde-
rungselemente ist nicht erforderlich, da die 
Wegeverbindung dauerhaft besteht (Be-
schilderungsbeispiel s. Abb. 12). 
 
Relevante Orte 
Wegeverbindungen von innenstadtnahen, 
weniger ausgelasteten Parkplätzen zur In-
nenstadt, bspw. Stadthaus 3, Hafen etc.; 
Frauenstraße 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungs-
amt, Stadtplanungsamt, Münster Marketing, 
Händlerschaft, Smart City Münster 
 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Abb. 12: Beschilderungsbeispiel für park-
platzbezogene Fußwegeverbin-
dungen 
 
Wirkungen 
 Erhöhung der Akzeptanz „randständi-
ger“ Parkplätze, durch sichere und at-
traktive Wegeverbindungen 
 Förderung des Fußverkehrs 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt  x  
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt  x  
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
    x 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*ohne Kosten für Infrastrukturumbau

Umsetzung 
 
 
 175 
 
 Ergänzung quartiersbezogener 3.5
Mobilpunkte 
 
Maßnahme 
Einrichtung quartiersbezogener Mobilpunkte 
– mit Verleihangebot für Fahrradanhänger, 
Lastenfahrräder und Carsharing, ergänzt 
um E-Ladesäulen für den privaten Ge-
brauch – in den Wohnquartieren 
 
Beschreibung 
In Anlehnung an das Mobilstationskonzept 
wird die bewohnerbezogene Qualifizierung 
des Standortkonzepts für Mobilstationen 
durch Einrichtung von quartiersbezogenen 
Mobilpunkten vorgeschlagen. Mit diesen 
sollen alternative Mobilitätsangebote spezi-
ell für Bewohner geschaffen werden, um die 
Kfz-Nutzung in den Wohnquartieren zu re-
duzieren. Die Mobilpunkte sollen für die 
Bewohner in angemessener Entfernung 
zum Wohnort gelegen sein. 
 
Die Nutzungsrechte und Tarifierung sind am 
Konzept für die Mobilstationen zu orientie-
ren. In diesem Zusammenhang sollen eben-
falls das allgemeine Carsharing-Angebot 
sowie die Einrichtung von E-Ladesäulen 
ausgeweitet werden. 
 
Umsetzung 
Kurzfristig sollen in den dicht besiedelten 
Wohnquartieren Süd- bzw. Josefsviertel (ca. 
25 zusätzliche Stellplätze), dem Kreuzviertel 
(20), Hansaviertel (10) sowie in Pluggendorf 
(5) insgesamt bis zu 60 zusätzliche Carsha-
ring-Stellplätze geschaffen werden. Je nach 
Auslastung der jeweiligen Carsharing-
Fahrzeuge sollen weitere Stellplätze und 
Stationen ausgewiesen werden. Wo mög-
lich, schafft die Verwaltung in Absprache mit 
den Carsharing-Anbietern die Vorausset-
zung für elektrisch betriebene Carsharing-
Fahreuge (E-Carsharing). 
 
Des Weiteren wird die Aufwertung dieser 
wohnortbezogenen Carsharing-Stationen 
durch die Errichtung von Fahrradabstellan-
lagen zur intermodalen Verknüpfung durch 
die Verwaltung geprüft. 
 
Es wird empfohlen die Umsetzung der quar-
tiersbezogenen Mobilpunkte in Bezug auf 
die Gestaltung und Akzeptanz zu evaluie-
ren, um ggf. Anpassungen oder Ergänzun-
gen vornehmen zu können. 
 
Relevante Orte 
hochverdichtete Wohnstraßen im gesamten 
Untersuchungsgebiet 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Anbieter von 
Sharing-Angeboten 
 
 
Quelle: Stadt Münster / Patrick Schulte 
Abb. 13: Beispiel eines wohnquartiersbezo-
genen Mobilpunktes 
 
Wirkungen 
 Reduzierung von Kfz-Verkehren in 
Wohnquartieren 
 Verbesserung der Aufenthaltsqualität in 
Wohnquartieren 
 Verhaltenswandel, Modal Shift

Umsetzung 
 
 
 176 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität   x 
Verkehrssichere 
Stadt x   
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt  x  
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
 x  
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
 x*  
*je Mobilpunkt

Umsetzung 
 
 
 177 
 
 Kampagnen und Bürgerbeteili-4.1
gung 
 
Maßnahme 
Erarbeitung und Durchführung von Kam-
pagnen zur Fuß- und Radverkehrsförde-
rung; Initiierung von Pilotprojekten zur Eva-
luation unterschiedlicher Beteiligungsforma-
te 
 
Beschreibung 
Zur langfristigen Verbesserung der Parksi-
tuation in Münster bedarf es eines gesell-
schaftlichen Verhaltenswandels. Dieser 
betrifft alle Verkehrsteilnehmer. Das Ziel 
besteht darin, den Anteil des Umweltver-
bundes am Modal Split zulasten des MIV-
Anteils zu erhöhen. 
 
In Ergänzung zu örtlich sichtbaren, bauli-
chen Maßnahmen sind Maßnahmen zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend erfor-
derlich – auch um die Akzeptanz der Maß-
nahmen zu erhöhen. Als wichtigste Alterna-
tiven zur Kfz-Nutzung sind die Vorteile der 
Fahrradnutzung und des Zufußgehens be-
sonders herauszustellen, um eine gesell-
schaftliches Bewusstsein für die Bedürfnis-
se dieser Verkehre zu schaffen. Denn das 
Wissen um Belange ist Voraussetzung für 
Akzeptanz, Respekt und Verständnis. 
 
Zur Sensibilisierung für die Einschränkun-
gen, die durch Gehwegparken entstehen, ist 
aktiv auf die bestehenden Probleme hinzu-
weisen, z.B.: „Wusstest du, dass Rollstuhl-
fahrer wegen deines dort abgestellten Fahr-
rades den Gehweg nicht benutzen kön-
nen?“. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Kampagnen sollte mul-
timedial in unterschiedlichen Beteiligungs-
formaten erfolgen, um einen möglichst gro-
ßen Teil der Bevölkerung anzusprechen. 
Denkbar sind Plakaten, Transparente, Flyer, 
aber auch digitale Inhalte auf Websites und 
in der Presse. Die konkrete Auswahl und 
Kombination der Formate ist vorab in Pilot-
projekten zu evaluieren. 
 
Inhaltlich und sprachlich ist stets auf eine 
allgemeinverständliche Sprache und positi-
ve Formulierungen zu achten, die der Be-
völkerung Alternativen und deren Vorteile 
aufzeigen, anstatt unerwünschtes Mobili-
tätsverhalten anzuprangern. 
Die Kampagnen zur Förderung des Fuß- 
und Fahrradverkehrs sollten in erster Linie 
auf die gesundheitsfördernde Wirkung die-
ser Arten der Fortbewegung abheben. Dar-
über hinaus ist auf die Einsparung an klima- 
und umweltschädlichen Schadstoff- und 
Lärmemissionen im Vergleich zur Kfz-
Nutzung hinzuweisen. Zufußgehen und 
Fahrradfahren sind als wichtige Beiträge zur 
Verbesserung der Lebensqualität in Müns-
ter zu würdigen. In Bezug auf das Fahrrad-
fahren ist auch die Zeitersparnis gegenüber 
dem Kfz im Stadtverkehr herauszustellen. 
 
Die Umstrukturierung des Parkens in der 
Innenstadt erfordert eine Kampagne, die 
Fragen zur Erreichbarkeit der Innenstadt 
nach Umsetzung der Maßnahmen vorab 
klärt, um Ängste und Missverständnisse 
vorwegzunehmen. Folgende Inhalte sollten 
vermittelt werden: 
 Die Innenstadt ist und bleibt mit allen 
Verkehrsmitteln gut erreichbar. 
 Darstellung der Anbindung (Zeitdauer, 
Häufigkeiten) mit dem Umweltverbund 
an die Innenstadt 
 Darstellung der Parkangebote und de-
ren Erreichbarkeit 
 Priorisierung der Bewohnernachfrage 
an Stellplätzen in Wohnstraßen 
 Kunden und Besucher parken in Park-
häusern, öffentliches Kundenparken 
(Kurzzeitparken) nur noch in den Er-
schließungsstraßen zu den Parkhäu-
sern 
 Verlagerung von öffentlichem Straßen-
parken in Parkhäuser innerhalb der In-
nenstadt

Umsetzung 
 
 
 178 
 
 Verlagerung Dauerparker auf P+R-
Flächen außerhalb der Innenstadt  
 Stärkung der ÖPNV-Anbindung der In-
nenstadt 
 
Relevante Orte 
gesamtstädtisch 
 
Akteure 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für 
Kommunikation, Münster Marketing, Fahr-
radbüro 
 
Wirkungen 
 Verhaltenswandel: sinkender MIV-
Anteil am Modal Split 
 Stärkung des Umweltverbundes 
 Erhöhung der Attraktivität der Innen-
stadt 
 Erhöhung der Akzeptanz von Maßnah-
men 
 Sensibilisierung für gegenseitige Rück-
sichtnahme 
 Stärkung des Vertrauens in Verwaltung 
und Politik 
 
Zielerreichung 
 gering mittel hoch 
Klimaneutrale 
Mobilität  x  
Verkehrssichere 
Stadt  x  
Gesunde und 
lebenswerte 
Stadt 
  x 
Digitale und 
vernetzte Stadt  x  
Gerechte und 
erreichbare 
Stadt 
  x 
Barrierefreie 
Stadt x   
Verhaltenswan-
del  x  
 
Priorität 
sehr 
gering ------ mittel ------ sehr 
hoch 
   x  
 
 
Finanzieller Aufwand 
gering 
(< 50.000€) 
mittel 
(bis 250.000€) 
hoch 
(> 250.000€) 
x*   
*je Einzelmaßnahme

Anlage A

4283 Zeichen

Anlage A zur V/0193/2024 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage beschließt der Rat der Stadt Münster das integrierte Park-
raumkonzept als handlungsleitenden Orientierungsrahmen für die weitere Zukunftsentwicklung 
und -gestaltung des öffentlichen Straßenraums im Themenfeld Parken. Darüber hinaus beauftra-
gen die politischen Gremien die Verwaltung mit der Umsetzung von elf aus dem integrierten Park-
raumkonzept abgeleiteten Startmaßnahmen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige, stadtverträgliche und innovative 
Verkehrsentwicklung herbeizuführen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Umdenkprozess beim 
Thema Parken zwingend erforderlich. Um die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster 
zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es notwendig, die 
begrenzt zur Verfügung stehende öffentliche Fläche – insbesondere in (erweiterten) Innenstadt-
bereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. 
 
Das integrierte Parkraumkonzept orientiert sich an den übergeordneten städtischen Zielen aus 
dem Masterplan Mobilität Münster 2035+. Mit seinen Maßnahmen zur Senkung des Pkw-
Bestands und Förderung von nicht-motorisierten Verkehrs leistet das Konzept einen Beitrag zur 
Erreichung von allgemeinen und städtischen Klimazielen.  
 
Grundsätzlich hat die Schaffung von lebenswerten Straßenräumen, inklusive deren Ansprüche an 
Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, hohe Priorität. Für Münster wurden daher verschiedene 
Zielstränge aufeinander abgestimmt. Darauf aufbauend, entwickeln sich unterschiedliche Anfor-
derungen an potenziell umzusetzende Maßnahmen, die konkret auf die Ziele des Masterplan Mo-
bilität Münster 2035+ (Zuordnung nachfolgend in Klammern) einzahlen:  
 
- die Einhaltung von Mindeststandards für Gehwege (Gerechte und barrierefreie Stadt; Kli-
maneutrale Stadt)  
- eine besondere Sicherung von Querungen, Einmündungs bereichen und Wegebeziehun-
gen (Verkehrssichere Stadt)  
- die Sicherstellung der Verbindungsfunktionen für den Fahrrad- und Fußverkehr (Erreich-
bare Stadt; Gerechte und barrierefreie Stadt; Digitale und vernetzte Stadt)  
- die Bereitstellung, Aufwertung und Ausstattung des öffentlichen Straßenraums als Begeg-
nungs- und Aufenthaltsbereich (Gesunde und lebenswerte Stadt)  
- Grünelemente als Beitrag zur Klima-Resilienz (Gesunde und lebenswerte Stadt)  
- Sicherstellung der Mindestfahrbahnbreiten für die Belange von Busverkehr, Kfz- und Fahr-
rad-Begegnungsverkehren, Rettungsdiensten sowie Abfalldiensten (Erreichbare Stadt; 
Gerechte und barrierefreie Stadt; Klimaneutrale Stadt)  
 
Erst wenn diese Zielstellungen erfüllt sind, kann der verbleibende öffentliche Parkraum nutzerge-
recht für die nach Priorität geordneten Zielgruppen zur Verfügung gestellt werden: 
 
1. Mobilitätseingeschränkten Personen und der Andienung (Kurier-, Express- und Paket-Dienste) 
2. Bewohner 
3. Besucher und Kunden 
4. Beschäftigte

Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die vorliegende Beschlussvorlage beruht auf dem „Grundsatzbeschluss für ein integriertes Park-
raumkonzept Münster“ (V/0728/2020) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Erstellung des integrierten Parkraumkonzepts und der anschließenden Umsetzung der 
darauf basierenden (Start-) Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag für eine gerechte und erreich-
bare sowie gesunde und lebenswerte Stadt geleistet.  
 
Das integrierte Parkraumkonzept fördert durch seine Maßnahmen und Handlungsansätze daher 
zentrale Aspekte wie Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit. Diese kommen nicht nur mobilitäts-
eingeschränkten Personengruppen sondern letztlich der gesamten Stadtgesellschaft zu Gute und 
sorgen für ein Plus an Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Anlage 2_Aufgegriffene Anträge und Anregungen

95230 Zeichen

Anlage 2: Aufgegriffene Anträge und Anregungen 
 
Mit Beschluss des vorliegenden integrierten Parkraumkonzepts für die Stadt M ünster sind nachfol-
gende Anträge und Anregungen aufgegriffen bzw. erledigt: 
 
Antragsnummer Antragsteller Betreff 
A-R/0066/2015 CDU-Fraktion Zusätzlichen Parkraum aktivieren, um Münster 
als Einkaufsstadt attraktiv zu halten 
A-R/0010/2021 CDU-Fraktion Den Strukturwandel in der Innenstadt smart ge-
stalten 
A-R/0036/2022 Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/ GAL, der 
SPD-Ratsfraktion und der 
Ratsgruppe Volt 
Heute schon Fahrradparken bequem am Haupt-
bahnhof Münster ermöglichen und gleichzeitig 
Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am 
Bremer Platz schaffen 
A-R/0043/2022 CDU-Fraktion Effizienz in Bauen und Mobilität steigern –  
Synergien zwischen WBI und Stadtwerken  
nutzen 
A-R/0065/2022 CDU-Fraktion Schrotträder entfernen, Radabstellplätze  
verfügbar machen 
A-R/0014/2023 CDU-Fraktion Quartiere aufwerten – Parkflächen, Quartier-
sparkhäuser und -garagen realisieren 
A-R/0047/2023 CDU-Fraktion Fahrradchaos auf der Ostseite des Hauptbahn-
hofes eindämmen 
A-R/0064/2023 Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/ GAL, der 
SPD-Ratsfraktion und der 
Ratsgruppe Volt 
Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuz-
viertel und in Pluggendorf 
A-M/0010/2011 Bündnis 90/Die Grünen Öffentliche Parkplätze im Bereich Domplatz nur 
noch für Sondernutzung zulassen 
A-M/0010/2021 Bündnis 90/Die Grünen Autoarmes Südviertel 
AnM/0006/2021 CDU-Fraktion Parkplatz- und Verkehrssituation am Alten Fisch-
markt 
AnM/0001/2022 Anregung der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/ 
GAL, der SPD-Ratsfraktion 
und der Ratsgruppe Volt 
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der 
sog. Kleinen Bahnhofstraße 
AnM/0002/2022 Anregung der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/ 
GAL, der SPD-Ratsfraktion 
und der Ratsgruppe Volt 
Steigendem Parkwunsch im Voraus begegnen 
AKIB vom 
19.01.2022 
Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen 
mit Behinderung 
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen

Darüber hinaus leistet das integrierte Parkraumkonzept einen Beitrag zu den nachfolgend aufgelis-
teten Anträgen, die im Rahmen der Vorlage zum Beschluss des Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
(vgl. Vorlage V/0164/2024) zur Erledigung vorgelegt werden: 
 
Antragsnummer Antragsteller Betreff 
A-R/0003/2016 Ratsgruppe Piraten/ÖDP Für mehr Lebensqualität: ÖPNV stärken und At-
traktivität emissionsfreier Fortbewegung erhöhen 
A-R/0001/2018 FDP-Fraktion Ein City-Logistik-Center – Baustein in einem zu-
kunftsfähigen Mobilitäts-Angebot in Münster 
A-R/0084/2019 CDU-Fraktion und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Parken, umsteigen und losfahren – P+R in Müns-
ter ausbauen 
A-R/0032/2020 CDU-Fraktion und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Transparenz erhöhen sowie Priorisierung der 
Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität 
durchführen  
A-R/0003/2021 CDU-Fraktion Münster muss erreichbar sein - Mehr Lebens- 
und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt 
A-R/0016/2021 FDP-Fraktion Freiwillig und ohne Verbote: Autofahrer:innen ein 
Angebot zum Umstieg machen 
A-R/0077/2021 CDU-Fraktion Für eine Strategie Münstermobilität 2025

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0066/2015 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
 
 Münster, 31.10.2015 
 
 
 
 
Zusätzlichen Parkraum aktivieren, um Münster als  
Einkaufsstadt attraktiv zu halten 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Vorschlag zur Verbesserung der Parkplatzsi-
tuation zu den Spitzenzeiten (Samstage, Adventswochenenden) zu unterbreiten. 
 
2. Das Konzept sollte dabei folgende Vorschläge auf ihre grundsätzliche Machbarkeit hin untersu-
chen, Vor- und Nachteile der jeweiligen Vorschläge sollten hierbei dargelegt werden. 
a) Die Öffnung von innenstadtnahen Flächen der Universität, von Schulen, dem  
Gerichtsparklatz an der Aegidiistraße, der NRW-Bank und ihrem Umfeld 
b) Die Öffnung der Tiefgarage der Bezirksregierung an Samstag Vormittagen bis 10:00 Uhr,  
c) Die Verbesserung des Parkleitsystems wie durch 
•  das Aufstellen großer Informationstafeln an den Einfallstraßen mit den aktuell  
verfügbaren freien Kapazitäten der Parkhäuser und -plätze 
•  die Einbindung weiterer Parkplätze öffentlicher (z.B. Münster Arkaden) und privater 
Betreiber (z.B. Tiefgarage am Aasee) 
•  die verstärkte Einbindung und Bewerbung der App. „WBI mobil“ als QR-Code auf 
Parkschildern für den individuellen mobilen Nutzer 
•  eine klarere Benennung von Parkzonen (der Begriff Altstadt wird sehr häufig verwen-
det) 
d) Die Professionalisierung und Attraktivierung des P&R Systems 
 
Begründung: 
In Normalzeiten funktioniert für den motorisierten Individualverkehr Münsters Park- und Leitsystem. 
Jedoch gerät das System in Stoßzeiten, wie z.B. an Samstagen und im Advent, an seine Leistungs-
grenzen und der Stadt droht ein Verkehrsinfarkt. Aufgrund des dann nicht ausreichenden Parkplatz-
angebotes bilden sich oftmals lange Staus und die Aufenthaltsqualität in der City geht verloren.  
Ein weiterer Aspekt sind die Folgen für den Einzelhandel in Münster. In einem erheblichen Maß ist 
der Einzelhandel auf zahlungskräftige Kunden aus dem Umland angewiesen. Diese nutzen zur Anreise

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
überwiegend das eigene Auto, gerade am Wochenende. Aufgrund des dann begrenzten Parklatzan-
gebotes ist die Erreichbarkeit von Münster für Auswärtige nicht mehr gegeben und dem Einzelhandel  
geht die benötigte Kaufkraft verloren. Die Erreichbarkeit für Auswärtige ist darüber hinaus auch ein 
wichtiger Standortfaktor für den stationären Einzelhandel im Wettbewerb gegenüber dem Online-
Handel. 
Die oben beschriebenen Vorschläge verringern die Problematik des fehlenden Parkraums in Stoßzei-
ten einerseits durch eine verbesserte Steuerung des Verkehrsflusses und andererseits durch eine 
temporäre Ausweitung der Parkraumkapazitäten. Begleitende Maßnahmen bei anderen Verkehrs-
trägern sind in diesem Zusammenhang hilfreich. Die CDU-Ratsfraktion weißt an dieser Stelle noch 
einmal ausdrücklich auf ihre Anträge zur Reaktivierung von Bahnhöfen und der Verbesserung der 
Zuverlässigkeit im Busverkehr durch die Errichtung von Bussonderspuren hin. 
 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Antrag an den Rat A-/0010/2021 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
Den Strukturwandel in der Innenstadt smart gestalten 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1.
 Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für städtische Maßnahmen zu entwickeln, 
den Strukturwandel im Einzelhandel mitzugestalten, insbesondere die Digitalisierung 
der Innenstadt voranzutreiben, um den Einzelhandel bei seinem Bemühen zu 
unterstützen, intensiver mit Kunden zu kommunizieren (City Management). 
2. Das Ziel ist, den Kunden bessere Möglichkeiten zu geben, gezielt Einzelhandelsge-
schäfte aufzusuchen oder den Besuch in der Innenstadt zu planen, unter Nutzung 
von digitalen Medien die Anreise in Münsters Innenstadt sowie den Transport der 
erworbenen Produkte zurück zum Pkw oder nach Hause komfortabel zu gestalten 
(Smart City).  
3. Das Maßnahmenkonzept umfasst auch die Einbeziehung der städtischen 
Gesellschaften Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) für ein smartes 
Parkraummanagement und Stadtwerke Münster GmbH für eine smarte Nutzung des 
ÖPNV. 
4. Dem Gesamtkonzept entsprechend ist der Finanzierungsaufwand darzustellen. 
Fördermittel des Bundes und Landes werden dabei geprüft.  
 
Begründung: 
 
Einzelhandel lebt von Kunden. Es stellt sich die Frage: Wie erleichtern und unterstützen wir, 
dass Kunden aus Münster und dem Umland – auch ökologisch sinnvoll – in die Stadt 
kommen? Wie unterstützen wir, dass Kunden ihr Produkt im münsteraner Einzelhandel 
finden bzw. ihr erworbenes Produkt bequem nach Hause bekommen? 
 
Stadtwerke und Tarifverbünde können die vorgenannten Maßnahmen unterstützen. Sie 
sollen aufgefordert werden zu prüfen, wie die Qualität und Tarifsituation im ÖPNV verbessert 
werden kann. Das könnte ggf. ähnlich günstig sein wie die Fahrpreise an den Adventssams-
tagen. Dies sollte auch werbemäßig begleitet werden. Solche ÖPNV–Lösungen sollten 
ökologischen Zielen entsprechen.  
 
Für diejenigen Kunden, die nicht mit dem ÖPNV kommen möchten/können, müssen wir die 
Zufahrt zum Einzelhandel – vornehmlich in die Innenstadt – lenken. Mobilitätseingeschränkte 
Kunden müssen mit dem Pkw in die Stadt kommen und dort parken können, soweit im 
Rahmen der vorgesehenen Parkkapazitäten möglich. Hier unterstützen wir moderne 
Angebote der WBI, Parkraum gezielt anzufahren und so Parksuchverkehre zu reduzieren. 
Die WBI wird gleichermaßen aufgefordert, moderne digitale Lösungen zur Vereinfachung der 
Parkplatzsuche, Bezahlung von Parkgebühren und umweltverträglicher Parksituation in der 
Innenstadt und in den angrenzenden Wohnquartieren beizutragen. 
Darüber hinaus könnte man temporäre Mobilitätszentren an den Einfallstraßen schaffen. 
Prädestiniert für solche Maßnahme sind bestehende Park & Ride – Plätze am Coesfelder 
Kreuz, an der Steinfurter Straße, am Coesfelder Kreuz oder an der Kreuzung der Weseler 
Straße vor der Autobahn. Diese Stellen könnten zum Umstieg auf Busse dienen - aber auch

zum Umstieg auf das Fahrrad. Dazu müssen an verschiedenen Stellen im Außenbereich 
weitere Parkplätze geschaffen und Leihfahrräder (Bikesharing) bereitgestellt werden. Hier 
sollen die Stadtwerke Münster beteiligt werden.  
 
Die Verwaltung aus dem Bereich der Planung soll Empfehlungen geben, ob es weitere 
geeignete Flächen an den Einfallstraßen gibt. Man könnte diese Orte kurzfristig identifizieren 
und durch probeweise praktische Umsetzung an Samstagen „im Reallabor“ austesten, ob 
diese Formen der Mobilität angenommen werden. Die Ergebnisse könnten genutzt werden, 
um in eine gezielte Planung solcher Mobilitätsknotenpunkte einzutreten.  
 
Auch dafür sollten Mittel soweit erforderlich im Haushalt 2021 bereitgestellt werden. 
Sicherlich können hier Fördertöpfe auf Bundes- und Landesebene genutzt werden.  
 
Einkaufslogistik (Smart City): Das ist ein Vorschlag, der bereits teilweise von den Kaufleuten 
als Projekt aufgegriffen wird und sich in der Umsetzung befindet. Es geht um die Schaffung 
eines Konzepts für eine moderne City–Logistik. Dies wird in eine übergreifende City–App 
eingebunden. Diese gibt den Kundinnen und Kunden übersichtlich Informationen zu 
verfügbaren Produkten und Dienstleistungen, zu gastronomischen Angeboten und verbindet 
den Onlinehandel mit dem stationären Einzelhandel. Die Attraktivität der Innenstadt wird 
gestärkt und das Service-Angebot für Kundinnen und Kunden verbessert. 
 
Die Stadt Münster sollte nach Ansicht der CDU-Fraktion die Entstehung solcher digitalen 
Lösungen mit unseren Beteiligungen (WBI und Stadtwerke) voranbringen, damit die 
Mobilitätsfragen gleichermaßen mitgelöst werden. Das bedeutet, die WBI beteiligt sich an 
solchen digitalen Lösungen mit Informationen über die Parksituation in Echtzeit und die 
Stadtwerke mit Hinweisen zur Anreise mit ÖPNV bzw. mit Informationen zum Park and Ride 
oder Park and Bike.  
 
Die Beteiligungen könnten sich in diesem Rahmen auch an der Entstehung finanziell 
beteiligen. Darüber hinaus sollte die Bereitstellung von Fördermitteln auf Landes- und 
Bundesebene aktiv begleitet werden. 
 
Aufgrund der pandemiebedingten erneuten Schließung des Einzelhandels in Münster schlägt 
die CDU-Fraktion eine Reihe von Maßnahmen vor, die eine erfolgreiche Wiedereröffnung 
des Einzelhandels nach Ende des Lockdowns erleichtern. Es sind kurzfristige und 
mittelfristige Maßnahmen erforderlich, die die geschäftliche Tätigkeit des Einzelhandels 
fördern, damit Einzelhandelsunternehmen nicht aufgrund der Umsatzeinbußen schließen 
müssen und damit der im Einzelhandel unabhängig der Corona–Pandemie stattfindende 
Strukturwandel gelingt. Wir knüpfen damit an die beschlossenen Vorlage V/0672/2020 an. 
 
 
 
gez. Stefan Weber  
und Fraktion

A ntrag an den Rat Nr. A-R/0036/2022 
     
 
 
 
Münster, 11.07.2022 
 
Ratsantrag 
Heute schon Fahrradparken bequem am Hauptbahnhof Münster ermöglichen und 
gleichzeitig Aufenthaltsqualität und Sicherheit für alle am Bremer Platz schaffen 
 
Die Zeit bis zur Eröffnung des Mobility Hubs jetzt tatkräftig nutzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1.) Bis zum Herbst dieses Jahres werden verschiedene Maßnahmen (im Folgenden 
aufgeführt) ergriffen, um kurzfristig Lösungen für das Fahrradparken auf der Ostseite 
des Hauptbahnhofs zu finden. Damit wird der städtische Raum massiv aufgewertet 
und ein wichtiger Beitrag zur kriminellen Prävention geleistet:  
2.) Der Rat bekräftigt, dass die Fläche des „Parks Bremer Platz“ gemäß Beschluss der BV 
Mitte vom 24.05.22 (geänderter Beschlussvorlage V/0276/2022) frei von Fahrrädern 
verbleibt und u.a. Quartiersaktivitäten zur Verfügung steht. 
3.) Um das massenhafte Abstellen von Fahrrädern und E-Rollern im öffentlichen Raum – 
besonders auf der Grünfläche des Bremer Platz Parks oder auf den Gehwegen – zu 
verhindern, soll nach der Öffnung und einer Einführungsphase der Radstation 
„Hansator“ zudem das Erdgeschoss des Parkhaus Bremer Platz – heutiges „Radlager“ 
– für Fahrradparken (möglichst 24-Stunden-kostenlos) bis zum Baubeginn des 
Mobility Hubs (max. bis 2025) geöffnet werden.  
Dies muss vor dem Abschluss der Neugestaltung des Parks am Bremer Platz realisiert 
sein.  
4.) Für die Organisation des vorübergehenden Fahrradparkens auf der Fläche des 
heutigen Radlagers erarbeitet die Verwaltung mit der WBI gemeinsam ein 
rechtssicheres Betreiber- und Finanzierungskonstrukt, dass Versicherungs- und 
Haftungsfragen beantwortet.  
5.) Der Rat begrüßt ausdrücklich eine mögliche Zusammenarbeit mit einem sozialen 
Träger, um mit entsprechendem Personal das Fahrradparken auf der Fläche des 
heutigen Radlagers zu organisieren und zu überwachen und Arbeitsstellen für 
Menschen zu schaffen, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.

2 
Somit soll auch weiterhin der Zweckentfremdung als „Stilles Örtchen“ und einer 
Vermüllung präventiv entgegengewirkt werden.   
Dabei soll ein Wimpel- bzw. Markenkonzept zeitnah umgesetzt werden, ähnlich wie 
es viele Menschen im Alltag von Garderoben o.ä. kennen. Durch ein 
niedrigschwelliges „Valet Parking System“ wir die Fläche ideal ausgenutzt und es 
werden keine Fahrradständer oder andere Vorrichtungen benötigt. 
6.) Es wird geprüft, inwieweit ein Beleuchtungskonzept und ein (teilweiser) Rückbau der 
„Umzäunung“ zur Attraktivität und Sicherheit des heutigen Radlagers beitragen kann.   
7.) Um zudem der massiv zunehmenden Anhäufung sogenannter „Schrottfahrräder“ 
Herr zu werden, wird ein Konzept entwickelt und zeitnah durch das Ordnungsamt 
umgesetzt. Ziel dieses Konzeptes muss es sein, rechtssicher Fahrräder, die als 
Schrotträder erkennbar sind, aus dem öffentlichen Bereich zu entsorgen.  
Ein mögliches Vorbild könnte hierbei das Konzept der Stadt München sein.  
8.) Im Zuge der Umgestaltung der Schillerstraße und an der Bremer Straße sollen 
weitere kostenfreie Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. 
9.) Der Rat bekräftigt, dass das Büro des Quartiersmanagements direkt vor Ort in 
unmittelbarer Nähe des Bremer Platz Parks erhalten werden muss.  
 
Begründung: 
 
Ziel: 
Die Ostseite des Hauptbahnhofs muss als Tor zu Stadt ein ansprechender Raum sein und für 
Anwohnende, Bürger*innen und Reisende eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten, wo 
sich alle Gruppen sicher fühlen und in dem die vorhandenen Szenen nicht verdrängt werden.  
 
Situation / Ausgangslage: 
In den letzten Monaten hat jedoch im Umfeld des Hauptbahnhofs in Münster die 
Aufenthaltsqualität massiv gelitten und es ist eine Zunahme an kriminellen Vorfällen durch 
die Polizei festgestellt worden.  
 
Ein wichtiger Grund hierfür ist u.a. das häufig als stark chaotisch wahrgenommene 
Straßenbild: Wild abgestellte Fahrräder, Vermüllung und Vandalismus bedingen sich 
wechselseitig und tragen zu einer schleichenden Verwahrlosung bei. Dadurch sinkt zum 
einen das subjektiv wahrgenommene Sicherheitsgefühl vieler Anwohnenden, Bürger*innen 
und Reisenden als auch die objektiv zu beurteilende Sicherheitslage.1 
 
                                                      
1 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel 7.1 
Was Aufenthaltsqualität mit Prävention zu tun hat: „Belebung, Durchmischung und Verantwortung für den 
öffentlichen Raum sind zentrale Begriffe, die Aufenthaltsqualität mit subjektiver Sicherheit, subjektiv 
unerwünschten Verhaltensweisen und Kriminalität verbinden.“, S. 21.

3 
Auch besonders schutzbedürftige Mitglieder unserer münsterschen Gesellschaft, wie 
Wohnungslose und Suchtabhängige, werden so schnell zu Opfern.2 Hier sind zunehmend 
Übergriffe auch auf diese Personengruppen zu beklagen. Deshalb brauchen wir auch 
Schutzkonzepte für Menschen aus der Szene vor Gewalt. Dies macht auch der aktuelle 
Bericht der Drogenhilfe INDRO hierzu deutlich. 
 
Diese Entwicklungen können nicht rein ordnungsrechtlich aufgefangen werden. Vielmehr 
muss ein Raum geschaffen werden, wo sich alle Gruppierungen wohlfühlen und gerne Zeit 
verbringen. So werden sozialer Zusammenhalt und gegenseitiges Achten gestärkt. Zudem 
erhält auch die soziale Arbeit und das Quartiersmanagement im Quartier eine große 
Bedeutung. 
 
Maßnahmen:  
Der kleine Park Bremer Platz muss frei von Fahrrädern bleiben, um Quartiersaktivitäten, wie 
bspw. ein gemeinsam organisierter Flohmarkt oder ein Nachbarschaftsfest zu ermöglichen. 
Dies trägt zur besseren Vernetzung und Atmosphäre bei. So wird der Bremer Platz zu einem 
willkommenen Begegnungsort. Damit werden nachbarschaftliche Strukturen gestärkt und 
kriminogenen Strukturen entgegengewirkt.  
 
Im Anschluss an die Bautätigkeiten rund um das Hansator müssen zeitnah Strukturen und 
Angebote geschaffen werden, um die Fahrradparkverkehre sinnvoll zu lenken: 
Das Aufkommen eines sich einschleichenden Gewohnheitsrechts, Fahrräder „wild“ 
abzustellen, muss von Anfang an verhindert werden.3 
 
Für das noch zu erstellende Gesamtkonzept Fahrradparken am Hauptbahnhof müssen die 
entsprechenden Maßnahmen daher vorgezogen werden. 
 
Die ca. 2.000 Stellplätze im neuen Fahrradparkhaus Hansator werden bei weitem nicht 
ausreichen, um den Bedarf an insgesamt 10.000 Fahrradstellplätzen am Hauptbahnhof zu 
bedienen. Daher muss nach neuen Möglichkeiten gesucht werden, die aber nicht zulasten 
von Freiflächen und Wegebeziehungen gehen dürfen.  
 
Das Fahrradparkhaus Hansator soll im Sommer eröffnet werden. Damit sich die 
Nutzer*innen zunächst mit diesem neuen digitalen Angebot vertraut machen können und 
nicht direkt Konkurrenzen aufgebaut werden, soll sich dies zunächst über einen gewissen 
Zeitraum etablieren.  
                                                      
2 vgl. hierzu entsprechender Bericht von INDRO-Drogenhilfe Münster, 2022. 
3 vgl. Gutachten zur städtebaulichen Kriminalprävention am „Bremer Platz“, Universität Tübingen, Kapitel 
Perspektivische Entwicklungen, Maßnahmen „Fahrradparkplätze schaffen, z.B. in bestehenden Parkhäusern“, S. 
25.

4 
Aufgrund des hohen Parkdrucks müssen nach einer Einführungsphase von drei Monaten 
dann weitere Flächen zur Verfügung gestellt werden. Im öffentlichen Raum sind diese in 
Nähe des Osteingangs des Bahnhofs nicht vorhanden. 
 
Das nicht voll genutzte Radlager im EG des Parkhauses Bremer Platz kann unkompliziert als 
kostenfreie Abstellfläche für das Fahrradparken angeboten werden. Um Vermüllung und 
Vandalismus vorzubeugen, sollte dieses in geringem Umfang bewirtschaftet und 
entsprechend bewacht werden.  
Sinnvoll erscheint hier die Schaffung von Arbeitsplätzen im Rahmen öffentlich geförderter 
Beschäftigung oder die Beauftragung eines sozialen Trägers wie bspw. Westfalenfleiß, der 
bereits Erfahrung mit dem Management von (Pkw-)Parkraum hat oder der auch ein 
Inklusionsunternehmen betreibt.  
 
Ein niedrigschwelliges „Valet Parking System“ garantiert ein bequemes Verwahren von 
Rädern, ohne dass sich Radfahrende mit komplizierten technischen Vorrichtungen oder 
Automaten auseinandersetzen müssen. Dass die Fahrräder so extrem eng gestellt werden 
können, garantiert eine ideale Nutzung der vorhandenen Fläche. Fahrradständer oder 
ähnliche Vorrichtungen sind nicht nötig. Durch den kurzen persönlichen Kontakt wird 
Anonymität und damit auch unerwünschtem Verhalten (Wegwerfen von Müll) 
entgegengewirkt.  
 
Schrottfahrräder tragen maßgeblich zu einem herunter gekommenen Straßenbild bei. 
Zudem blockieren sie dringend benötigte Räume und Freiflächen (bspw. für den Fußverkehr) 
und versperren nicht selten wichtige Wegebeziehungen; insbesondere auch für Menschen, 
die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (z.B. Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzer) oder für die es 
ein Unfallrisiko darstellt (wie für blinde und sehbehinderte Menschen), ein großes Problem. 
 
Nach §5 (6) des Landesabfallgesetzes NRW ist es Aufgabe von Städten und Gemeinden, 
Schrottfahrräder zu entfernen: „Die Pflicht zur Einsammlung umfasst auch das Einsammeln 
der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle 
einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks von den der Allgemeinheit 
zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder 
nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist.“ 
 
 
gez.     gez.     gez.  
Anne Herbermann   Marius Herwig   Helene Goldbeck 
Harald Wölter    Sandra Beer    Tim Pasch 
Andrea Blome    Maria Winkel    
Sylvia Rietenberg   Ludger Steinmann   
Christoph Kattentidt   und Fraktion    
und Fraktion

Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2022 
 
 
 
 
 Münster, 29. August 2022 
 
RATSANTRAG 
 
 
Effizienz in Bauen und Mobilität steigern – Synergien 
zwischen WBI und Stadtwerken nutzen 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. kurzfristig ein Konzept zu erarbeiten, mittels dessen die Betriebsber eiche der 
Westfälischen Bauindustrie GmbH (im folgenden WBI) eng an / in die betriebliche 
Tätigkeit der Stadtwerke Münster GmbH (im folgenden SWMS) und deren Tochter 
Bauwerke Münster GmbH integriert werden können.  
2. sich darüber eng mit der Geschäftsleitung der WBI und der SWMS abzustimmen .  
3. ggf. dafür externe Beratung einzuholen, sofern Fragen aus dem Bereich der 
Unternehmensberatung, Steuer- und Rechtsberatung zu lösen und Prozesse zu 
begleiten sind. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. 
4. sicherzustellen, dass dadurch keine Arbeitskräfte freigesetzt werden.  
5. zu unterstützen, dass im Zuge dieses Prozesses die betriebliche Tätigkeit der WB I 
und der Bauwerke Münster GmbH im Bereich der Immobilien und die Tätigkeit der 
WBI und der SWMS im Bereich Mobilität effizienter gestaltet werden und so auf 
beiden Gebieten, die für die Stadt Münster zukünftig größte Herausforderungen 
bergen, weitere Projekte in Angriff genommen werden können. 
6. eine Struktur zu erarbeiten, dass im Zuge dieses Prozesses die demnächst 
freiwerdende Stelle des Geschäftsführers der WBI nicht mehr gesondert besetzt 
werden muss, sondern Geschäftsführungsfunktionen durch die Geschäftsleitung der 
SWMS abgebildet werden.  
 
 
Begründung  
 
Zur Begründung verweisen wir zunächst auf den Antrag der CDU-Ratsfraktion an den Rat 
vom 2. November 2021, A-R/0080/2021, in dem dies bereits vorgeschlagen wird.  
 
Beide Themen, Immobilienbewirtschaftung und Mobilität sind essentielle Themen, in denen 
beide Gesellschaften tätig sind. Eine engere Zusammenführung zur Effizienzsteigerung ist 
dringend geboten, um den enormen Herausforderungen auf beiden Gebieten zu begegnen. 
 
Da in absehbarer Zeit die Stelle des Geschäftsführers der WBI vakant wird, sollte kurzfristig 
in diesen strukturellen Prozess eingestiegen werden, da ein solcher Prozess einige Zeit in 
Anspruch nimmt und viele Fragen – je nach Intensität der Integration – zu klären sind.  
 
 
 
Gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0065/2022 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster; 29. November 2022 
 
Schrotträder entfernen, Radabstellplätze verfügbar 
machen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Entfernen von sog. Schrotträder zu in tensi-
vieren und gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und der Polizei hierfür ein Kon-
zept zu entwickeln.  
2. Nach dem Vorbild anderer Städte wird darüber hinaus eine digitale Möglichkeit g e-
schaffen, Schrotträder sowie falsch geparkte Räder, E-Räder und E-Scooter, die den 
Verkehr behindern oder gefährden, Online melden zu können („Mängelmelder-App“). 
3. Als Depot für die entfernten Räder sollen Kapazitäten der WBI im Bereich der P ark-
häuser geprüft werden. 
4. Die Verwaltung berichtet innerhalb eines Jahres nach Umsetzung zum Sachstand. 
 
Begründung: 
Trotz aller bisherigen Bemühungen der Stadtverwaltung sind insbesondere im Umfeld des 
Hauptbahnhofes bzw. der Windhorststraße aber auch anderen Stellen im Stadtgebiet zahl-
reiche Schrottfahrräder abgestellt, die notwendigen Parkraum für aktive Fahrräder blockieren 
und das Stadtbild negativ prägen. Durch eine regelmäßige Entfernung von den nicht mehr 
fahrtüchtigen Fahrrädern sollen mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt und die 
Stadt sauberer gemacht werden. Die Schwerpunkte sollen gezielt angesteuert und durch re-
gelmäßige Kontrollen und Beseitigungen der Alträder genügend Freiraum an den Fahrradbü-
geln geschaffen werden. 
Für das Entfernen nicht mehr fahrbereiter, zeitlich unbegrenzt abgestellter Fahrräder können 
sich die Ordnungsbehörden derzeit auf das Straßenrecht (Gefährdung, Behinderung des 
Verkehrs) oder auf das Abfallrecht stützen. Zahlreiche Städte gehen verstärkt gegen Fahrrä-
der im schrottreifen Zustand vor und nutzen dafür den vorhandenen rechtlichen Rahmen. 
Um das Beseitigen von Schrottfahrrädern zu beschleunigen, setzen manche Kommunen zu-
dem verstärkt auf die Arbeit der Abfallfahndung, die sowohl in Eigeninitiative als auch mithilfe 
der Bürgerinnen und Bürger erfolgt. Die Städte wie Köln (über die App „Sag´s uns“), Düssel-
dorf oder die Region Hannover (Müllmelde-App) bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine 
digitale Möglichkeit, ein Fahrrad im öffentlichen Raum, das nicht mehr fahrtüchtig bzw. be-
schädigt ist und andere Passanten gefährdet, bzw. den Verkehr behindert, online zu melden. 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2023 
 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 13. März 2023 
 
Quartiere aufwerten – Parkflächen, Quartiersparkhäuser und -
garagen realisieren  
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. In dem Umfang, wie öffentliche Stellplätze im öffentlichen Straßenraum abgebau t 
werden, sind für diese Stellplätze Alternativen zu schaffen. Die Verwaltung wird dazu 
beauftragt, Standorte für Quartiersparkhäuser und -garagen bzw. Sammelparkflächen 
für Anwohner/Beschäftigte in den Stadtquartieren zu prüfen. 
2. Um den Platzbedarf zu erheben, wird eine Markterkundung durchgeführt.  Dabei 
werden auch flexible Standortpotentiale in bestehenden Parkhäusern (auch 
zeitanteilig nur zur Nachtzeit) sowie auf bestehenden Parkflächen ermittelt, um diese 
planerisch weiterzuentwickeln und die Investition bzw. den Betrieb auszuschreiben. 
3. Es wird untersucht, wie das quartiersbezogene Parkraummanagement mitt els 
innovativer Lösungen wie Smart Parking realisiert werden kann.  
 
Begründung: 
Ziel der Grundkonzeption eines Quartiersparkhauses oder einer Quartiersgarage ist es, den 
ruhenden Verkehr zu bündeln. Geteiltes und konzentriertes Sammelparken in einem 
städtebaulichen Raum mit Abstellmöglichkeiten für verschiedene Verkehrsmittel bietet dabei 
eine Option und ermöglicht eine Aufwertung des Stadtraums. 
 
In den meisten Wohngebieten existieren keine öffentlichen Parkhäuser, die eine 
Parkmöglichkeit für Bewohner bereithält. Viele Menschen brauchen auf der anderen Seite 
noch Parkraum, z.B., weil sie zur Arbeit pendeln und die Alternativen zum Auto dafür derzeit 
nicht ausreichend ausgebaut sind. Die kleinräumigen alternativen Lösungen sind immer 
individuell, da sie im jeweiligen Quartier funktionieren und jedes Mal neu erarbeitet werden 
müssen. 
 
Weniger parkende Autos im Quartier bedeuten mehr Platz für umweltfreundliche Mobilität, 
für den Fußverkehr, für qualitätsvolle Radverkehrsinfrastruktur und für den öffentlichen 
Personenverkehr. Mobilitätseingeschränkten und Lieferdiensten soll ein Parken bzw. Halten 
im öffentlichen Straßenraum weiterhin ermöglicht werden.  
 
Der öffentliche Raum soll bewusst anderen Nutzungen und der Erhöhung der 
Aufenthaltsqualität dienen. Der Ausbau von Grün- und Aufenthaltsflächen sowie das 
Ausweiten der Außengastronomie erhöhen den Druck auf die nutzbaren Flächen, vor allem 
auf die umfangreichen für das Parken im Straßenraum genutzten Flächen.  
 
Potential bieten auch private Parkplätze und Firmenparkplätze, die tagsüber unbesetzt 
bleiben. In vielen Parkhäusern oder auf Parkflächen stehen wiederum in den Nachtstunden 
ungenutzte Kapazitäten für Autos zur Verfügung. Dort, wo keine Parkhäuser vorhanden sind,

finden sich oft große private Parkplätze etwa von Unternehmen. Ein attraktives 
Bewohnerparken zu Rand- und Nachtzeiten in Parkhäusern oder auf privaten Parkplätzen 
kann dazu beitragen, den Parksuchverkehr zu verringern und das Straßenrandparken 
sukzessive zurückzufahren. So kann der öffentliche Raum einer Nutzung zugeführt werden, 
von der alle Menschen profitieren. 
 
Es sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, in welchem Rahmen die Idee des 
Konzepts „Quartiersparkhaus plus+“, entwickelt von „Die Stadtgestalter“, in passenden 
Quartieren in Münster umsetzbar ist. Einer dieser Ansätze verfolgt eine Nutzung eines 
multifunktionalen Parkhauses in Bochum, in dem Anwohner, Marktbesucher und die Kunden 
eines Discounters zukünftig parken können. 
 
In München wird ein Projekt Park circa eingesetzt, das ursprünglich aus dem Großraum San 
Francisco stammt. Die Grundidee dessen ist, gegen Bezahlung Flächen zugänglich zu 
machen, wenn die eigentlichen Besitzer sie nicht benötigen. Ziel des internetbasierten Peer-
to-Peer-Service ist es, die Parkplatzzahl zu erhöhen und so die Parkplatzsuche zu 
erleichtern. 
 
In mehreren Städten werden smarte Lösungen erprobt, um den Parksuchverkehr zu 
reduzieren und den vorhandenen Raum besser zu nutzen. Als Beispiel wird hier das SFpark 
System genannt, das unter anderem in Köln zum Einsatz kommt und Informationen über 
freie Parkplätze ermittelt. Somit wird der Parksuchverkehr deutlich reduziert. Ein ähnliches 
digitales System lässt sich quartiersbezogen in Münster testen.  
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2023 
  
  
 
Münster, 26. Oktober 2023 
 
 
 
Ratsantrag 
 
 
 
Fahrradchaos auf der Ostseite des Hauptbahnhofs eindämmen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
a) auf der Ostseite des Bahnhofs verstärkt gegen wild parkende Fahrräder, die ein 
Verkehrshindernis darstellen, vorzugehen; 
 
b) hierzu eine Kooperation mit den Stadtwerken Münster anzustreben, die vorsieht, das 
Erdgeschoß des Parkhauses Bremer Platz als Umsetz- und Abstellfläche für solche 
Fahrräder auszuweisen. 
 
 
Begründung: 
 
Auch auf der Ostseite des Hauptbahnhofs gibt es erhebliche Probleme  mit wild parkenden 
Fahrrädern, die Fußgänger und Radfahrende ein Verkehrshindernis darstellen. Während  
Schrotträder entfernt werden können, ist bei den wild parkenden Fahrrädern oftmals nur ein 
Umsetzen möglich. Hierfür bietet sich das Erdgeschoß des von den Stadtwerken M ünster 
betriebenen Parkhauses Bremer Platz an. Die Stadtwerke Münster haben be reits ihre 
grundsätzliche Bereitschaft für eine solche Vorgehensweise signalisiert. 
 
 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2023 
 
 
 
 
 
04.12.2023 
 
Ratsantrag 
 
Parkraum gestalten – Bewohnerparken im Kreuzviertel und in 
Pluggendorf 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Bewohnerparken im Kreuzviertel und in  Pluggendorf 
vorzubereiten. Die Anwohnenden sollen an diesem Prozess beteiligt werden. 
 
2. Für die Detailplanung sind die Erkenntnisse des Integrierten Parkraumkonzeptes, das 
Anfang 2024 vorliegen soll, zu berücksichtigen. Im Vorgriff auf die Erge bnisse des 
Integrierten Parkraumkonzeptes ist es bereits jetzt erforderlich und möglich, 
Parkflächen am Fahrbahnrand rechtssicher auszuweisen und entsprechend zu 
markieren. Bis spätestens Ende des Kalenderjahres 2024 sollen die vorbereitenden 
Arbeiten zur Ausweisung von Bewohner-Parkzonen im Kreuzviertel abgeschlossen 
sein. 
 
3. Die Arbeiten zur Vorbereitung von entsprechenden Parkzonen in Pluggendorf un d 
weiteren Quartieren erfolgen im Anschluss. 
 
4. Der befristete personelle Mehrbedarf für die vorbereitenden Aufgaben in den beteiligten 
Ämtern soll stellenplanneutral sichergestellt werden. Die notwendigen Stellen zur 
Überwachung der neuen Parkzonen sind im Stellenplan für die Jahre 2025 ff. 
berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
In Münster gibt es derzeit neun Bewohnerparkzonen in der Innenstadt oder im er weiterten 
Innenstadtbereich. Seit 2016 wurde dieser Zustand nicht nennenswert verändert. Gleichwohl 
signalisieren Bewohnende in weiteren Quartieren (wie Kreuzviertel, Pluggendorf, Aaseestadt, 
Klein Muffi u.a.), dass aufgrund des hohen Parkdrucks eine Neuorganisation des Parkens am 
Fahrbahnrand gewünscht und erforderlich ist. 
Im Rahmen der Neufassung der Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise wird 
festgehalten, dass eine Ausweitung des Bewohnerparkens in den erweiterten Bereiche n der 
Innenstadt sinnvoll erscheine. Genauere Hinweise soll das Integrierte Parkraumkonzept 
(Anfang 2021 gemäß V/0728/2020/1 beschlossen) liefern; endgültige Entscheidungen  zur

2 
 
Ausgestaltung von Parkzonen sollen vorgenommen werden, wenn das Konzept, wie von der 
Verwaltung angekündigt, im 1. Quartal 2024 vorliegt. 
Gleichwohl soll mit den vorbereitenden Arbeiten nicht gewartet werden, bis das Konzept und 
sich daran anschließende Beschlüsse vorliegen. Vielmehr soll mit vorbereitenden Arbeiten im 
Kreuzviertel bereits jetzt begonnen werden. Dies umfasst insbesondere die rech tssichere 
Markierung von Parkflächen als wesentliche Voraussetzung für das einzurichtende 
Bewohnerparken. 
 
gez. 
Christoph Kattentidt   Lia Kirsch    Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg   Matthias Glomb   Martin Grewer 
Andrea Blome    und Fraktion    und Ratsgruppe 
Carsten Peters 
und Fraktion

Antrag 
 
„Öffentliche Parkplätze im Bereich 
Domplatz nur noch für Sondernutzungen 
zulassen“ 
 
13. November 2011 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Fraktion in der BV Mitte  
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
fraktion.bv-mitte@gruene-
muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
 
 
 
Die BV Mitte möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen 
einzuleiten, um alle öffentlichen Parkplätze im Bereich des 
Domplatzes in Behindertenparkplätze, Fahrradparkplätze oder ggf. 
Anwohnerparkplätze umzuwandeln. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Westfale nfleiß  GmbH 
Verhandlungen über Aufgabe des Parkplatzes auf dem südlichen 
Domplatz aufzunehmen. 
 
 
Begründung: 
 
Gleich drei der bestplatzierten Bürgervorschläge (V orlage V/0532/2011) 
beschäftigen sich mit der Park- und Verkehrssituati on auf dem 
Domplatz: 
162 Domplatz nicht zum Parkplatz verkommen lassen. 
235 Sperrung der Pferdegasse an Markttagen 
285 Kein Parkplatz am Domplatz 
 
Durch diese Anträge wird deutlich, dass die Verkehr ssituation im 
Bereich des Domplatzes von vielen Bürgerinnen und B ürgern als 
Ärgernis empfunden wird. Entsprechend werden Veränd erungen 
eingefordert. Auch von Seiten der Politik sind in d en vergangenen 
Jahren mehrfach Vorschläge für durchgreifende Maßna hmen gemacht 
worden. Zudem wird allgemein ein Mangel an Fahrrada bstellplätzen 
beklagt. 
 
Aktuell wird durch den Einbau von Pollern versucht,  das wilde Parken 
auf dem Domplatz zu unterbinden. Gleichwohl ändert sich dadurch 
wenig an der grundsätzlichen Problematik von langen  Staus an der 
Pferdegasse vor allen Dingen an Markttagen. So lang e es allgemein 
zugängliche öffentliche Parkplätze im Bereich des D omplatzes gibt, wird 
sich an dieser Situation nichts ändern. In der Hoff nung auf einen dieser 
raren Parkplätze direkt am Markt, werden sich immer  wieder lange 
Autoschlangen bilden, die den Liefer- und Linienver kehr, den 
Radverkehr und den Anwohnerverkehr sowie die Fußgänger behindern. 
 
Durch Umwandlung aller vorhandenen öffentlichen Par kplätze ließe sich 
das Problem weitgehend beheben. Autofahrer mit dem Ziel Domplatz 
würden von vorneherein die Parkhäuser der Umgebung aufsuchen. 
Menschen mit Behinderungen stünde ein ausgeweitetes  zentrales 
Parkangebot zur Verfügung. Es wären Flächen frei für die Schaffung von 
Antrag A-M/0010/2011

weiteren Fahrradabstellmöglichkeiten. Es ist außerd em zu prüfen, ob 
sich die Zahl der Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner 
vergrößern lässt. Darüber hinaus würde die Erreichb arkeit der 
bestehenden privaten Parkplätze verbessert. 
 
Eine solche Lösung lässt sich nur im Einvernehmen m it der 
Westfalenfleiß GMbH erzielen. Daher soll die Verwal tung beauftragt 
werden, mit Westfalenfleiß über die Aufgabe des Par kplatzes auf dem 
Domplatz  und ggf. Ausgleichsmöglichkeiten zu verhandeln. 
 
 
Silke Rommel  
und Fraktion 
 
gez. Silke Rommel 
gez. Peter Fischer-Baumeister 
gez. Gerwin Karafiol 
gez. Thomas Marczinkowski 
gez. Dr. Stephan Nonhoff 
gez. Ortwin Scheffler 
 
 
Antrag A-M/0010/2011

1
Fraktion in der BV-Mitte
Windthorststr.7
48147Münster
Fon:0251/8995810
bv-mitte@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Münster,16.08.2021
Autoarmes Südviertel
DerRatderStadtMünstermögebeschließen:
1. UmdieLebensqualitätderBewohner:innenindenInnenstadt-QuartierenderStadtMünsterzu
erhöhen,wirdderruhendeVerkehrsoweitwiemöglichinQuartiersgaragenverlagert.Alserst e
MaßnahmenwerdenalsPilotimSüdviertelfolgendeQuartiersgaragenbisEnde2022entwickelt
werden.HierzusollenmöglicheStandortefürQuartiersgaragengeprüftwerden.
a. DasimstädtischenEigentumbefindlicheParkdeckhinterdemStadthausIIwirdzur
Quaratiersgarageausgebautunderweitert.
b. DerKreuzungspunktGeiststrasse/HammerstrassewirdineinenKreisverkehr
umgewandeltundmiteinerQuartiersgarage(Tiefgarage,diesichu.a.bisunterden
Geistmarkterstreckenkann)versehen.
c. DieDammstraßewirdmiteinerFußgängerbrückemitdemehemaligen
Stückgutbahnghofverbunden.AufdemGeländedesehemaligenStückgutbahnhof
entstehteineQuartiersgarage.
d. GrößflächigeParkflächenz.B.anderFriedrich-Ebertstraße-Straße(Einkaufszentrum)
werdenfürdenBauvonQuartiersgaragengenutzt.HierzusolldieStadtMünstermit
privatenEigentümernGesprächeaufnehmen.
e. WeitereFlächen(z.B.amDahlweg)sindvonderStadtMünsterzuermitteln
ZielderStadtMünsteristes,denruhendenVerkehrimSüdviertelsoweitwiemöglichin
Quartiersgaragenzuverlagernbzw.dieBürger:innenzumotivierenaufalternative
Mobilitätsangebotezurückzugreifen.
2. ZurReduzierungderAnzahlderFahrzeugedesruhendenVerkehrswerdeninallen
QuartiersgaragenvielfältigeCar-Sharing-Angebote,Lastenfahrräderetc.vorgehalten.
3. UmdieSicherheitzuerhöhen,wirdmitderInbetriebnahmederQuartiersgaragendasganze
SüdviertelineineFahrradzoneumgewandelt.
Antrag A-M/0010/2021

2
Zu1a)ParkdeckStadthaus2
DiehinterdemStadthaus2gelegeneParkgaragewirdzueinerQuartiersgaragefürdenBereichzwische n
Hafenstraße,Friedrich-Ebert-StraßeundHammerStraße,sowieMoltke,WeselerundHammerStraße
biszumSentmaringerWegerweitert.DabeisollenflächendeckenLademöglichkeitenfürElektroautos
vorbereitetwerden,diesobaldderBedarfvorhandenist,inBetriebgenommenwerdenkönnen.
DiedortentstehendenParkmöglichkeitenwerdenausschließlichdenBewohnerndesobengenannten
QuartierszurVerfügunggestellt.AußerdemsolldieQuartiersgarageeinemUmladeplatz/Mikrodepot
enthalten.HiersollenWarenvommotorisiertenTransportaufFahrradtransporto.ä.umgeladen
werdenkönnen.
AußerdemwirdeinkleinerBereichgeschaffen,indemBewohnerdesgenanntenQuartieres.mitte ls
einesMobilzugriffesParkplätzefürBesuchmietenkönnen.
AlleoberirdischenAbschnittederQuartiersgaragesollenmiteinerFassadenbegrünungversehen
werdenundkönnendiesbezüglichauchalsVersuchsobjektdienen.DasDachdientalsFläche,umdie
StromversorgungdesGebäudessicherzustellenundbeifreienKapazitätennatürlichderBegrünung.
Zu1b)KreuzungspunktGeiststraße/Hammerstraße
DieHammerstraßeistseitguteinemJahrkeineBundesstraßemehr.Bürger:innenhabensichmitden
vorOrtansässigenUnternehmengetroffenundKonzeptezurNeugestaltungderHammerstraße
entwickelt.EinwesentlicherAspektistes,dieHammerstraßezukünftigalsEinbahnstrassebiszur
GeiststraßezunutzenundalsShareSpaceRaumumzuwandeln.
ImZugedieserMaßnahmenkannderKreuzungspunktGeiststraße/HammerstraßeineinenKreisverkehr
umgewandeltundmiteinerTiefgarageversehenwerden,diesichbisunterdenGeistmarkterstreck t.
DiesedientsowohlalsQuartiersgaragefürdenunter1genanntenBereich,erweitertbiszum
Inselbogen/MetzerStraße,alsauchalsUmladeplatz/Mikropedotvonmotorisiertemauf
Fahrradtransport.AußerdemwirdeinkleinerBereichgeschaffen,indemBewohnerdesgenannten
QuartieresmittelseinesMobilzugriffesParkplätzefürBesuchermietenkönnen.
Zu1c)WenndieDammstraßemiteinerFußgängerbrückemitdemehemaligenStückgutbahnhof
verbundenwird,ergebensichmehrereVorteile.DasGeländedesehemaligenStückgutbahnhofliegtseit
Jahrzehntenbrach.SchonmehrfachgabesinderVergangenheitdenVorstoßdieFlächefürdie
EntwicklungvonbezahlbarenWohnraumzunutzen.Die

3
FußgängerbrückewürdedieFlächedesStückgutbahnhofsandiebestehendeInfrastrukturdes
Südviertelsanbinden.EineQuartiersgaragekönntevondenneuenalsauchvonaktuellen
Bewohner:innengenutztwerden.
Zu2)AnzahlderFahrzeugereduzieren.
ZurReduzierungderAnzahlderFahrzeugedesruhendenVerkehrswerdeninallenQuartiersgaragen
vielfältigeCar-Sharing-Angebote,Lastenfahrräderetc.vorgehalten.MitderAusweitungdesCar-Sharing-
Angebotedurchggf.auchnochweitereAnbieterinderStdtMünsterlässtsichbestenfalls20%bis30%
desruhendenVerkehrsreduzieren.GegenwärtigsteheneinigeFahrzeugeunbenutztwochenlangim
öffentlichenRaum.
Zu3)Fahrradzone
MitInbetriebnahmederQuartiersgaragewirddieTempo30ZonedesSüdviertelsineineFahrradzone
umgewandelt.ParkenistnuraufeinerStraßenseiteerlaubt.HierbeiwerdenFlächenfreigehaltenfür:
Anlieferverkehr,Handwerkeretc,Pflegedienste,24Std.Besuchervonaußerhalbundtemporärnutzbar e
LadezonenfürBewohner.DieKronprinzenstraße,derSankt-Josefs-Kirchplatz,dieWykstraße,
Zimmerstraße,Travelmannstraße,Timmerscheidtstraße,DahlwegzwischenAugustastraßeund
Friedrich-Ebert-StraßewerdeninverkehrsberuhigteZonenumgewandelt.
DiePlanungensindimJahre2022durchzuführenunddieRealisierungderMaßnahmensolltebis
spätestensJanuar2023starten.
Begründung:
DieVerkehrswendeisteinwesentlicherBausteinumdasKlimaziel2030einzuhaltenundaußerdemdie
LebensqualitätinderStadtMünsterweiterzusteigern.FürbeidenZieleistdasvorliegendeKonzeptein
wesentlicherSchritt.WieinfastallenWohnquartierenMünsterswirdderStraßenraummehrheitlich
vomruhendenVerkehrgenutzt.DiesgehtzuLastenalleranderen,denkbarenNutzungsartendes
Straßenraumes.DiverseVersucheundAktionenwiez.B.derParkingDayhabeneindrucksollgezeigt,
wiederStraßenraumzumVorteilallerAnlieger/BewohnerundalternativerFortbewegungsmittel
genutztwerdenkann.MitdemvorliegendenKonzeptsolldemaktuellenZustandentgegengesteuert
werden,umdieVerkehrswendezuügigvoranbringenzukönnen.

CDU-Fraktion in der BV-Mitte 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost 
Kreisvorsitzender: Hendrik Grau 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – Mitte 
Herrn Dr. Stephan Nonhoff 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Klemensstr. 10 
48143 Münster 
 
 
 
Münster, 05.09.2021 
Parkplatz- und Verkehrssituation am Alten Fischmarkt 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die CDU- Fraktion der Bezirksvertretung Mitte in Münster bittet die Stadtverwaltung der Stadt Müns-
ter darum, die Parkplatz– und Verkehrssituation am Alten Fischmarkt zu prüfen und nach Möglichkeit 
zu optimieren.  
Auf der rechten Seite der Fahrbahn besteht ein zeitlich nicht begrenztes eingeschränktes Haltever-
bot.  
Dies führt zu folgender Problematik: 
• Das eingeschränkte Halteverbot wird von vielen Autofahrern stark ausgenutzt, die Autos 
werden langfristig abgestellt und nicht nur be- und entladen.  
• Größeren Fahrzeugen wie Transportern oder LKWs ist es somit oft nicht möglich die Straße 
zu passieren 
• Dies führt dazu, dass es den Passanten bzw. den Besuchern der Geschäfte am Alten Fisch-
markt nicht möglich ist den Gehweg barrierefrei zu nutzen. (insb. Rollstuhlfahrern und Kin-
derwagen) 
• Auch die schlechte Einsicht auf die Straße, aufgrund der parkenden Autos ist für Passanten 
gefährlich. 
Dem Ordnungsamt ist die Problematik wohl bekannt, jedoch ist es verständlicherweise nicht möglich 
den ganzen Tag dort Mitarbeiter des Ordnungsamtes abzustellen, um sicherzustellen, dass das Halte-
verbot eingehalten wird. 
 
AnM/0006/2021

Wir sehen die einzige Möglichkeit darin, dass zukünftig ein absolutes Halteverbot zwischen 11.00 Uhr 
und 19.00 Uhr bestehen sollte. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Carsten Fuest                            Lea Knezevic                     Hans-Christoph Vogelberg 
Svenja Kuzniarek                      Keyvan Dalili

in der
Bezirksvertretung
Münster-Mitte
1
Münster, 31.01.2022
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der sog. Kleinen Bahnhofsstraße
Auf Grundlage der Stellungnahme 1.2.2 aus Anlage 1 der Vorlage V/0855/2021 regen
wir an, die jeweils letzten beiden Parkplätze vor der Ampel Bahnhofstraße /
Einmündung Hafenstraße auf beiden Seiten aufzuheben, um die Sicherheit von
Fahrradfahrenden in diesem Bereich zu verbessern. Außerdem sollte geprüft werden,
welche Maßnahmen ein unerlaubtes Parken und Halten nach Rücknahme der
Parkplatzflächen sowohl auf den frei werden Flächen als auch auf dem
stadtauswärtsführenden Schutzstreifen für Radfahrende wirksam verhindern könnten.
Begründung
Auf beiden Seiten sind Radfahrende Gefährdungen ausgesetzt. Die Radwege können
nicht sicher und störungsfrei genutzt werden.
Bei der Benutzung des Radweges stadteinwärts werden Radfahrende beim Verlassen
des Hochbordfahrradweges durch auf die Straße hineinragende Fahrzeuge gezwungen
in die Mitte der Straße auszuweichen und damit automatisch in den Gegenverkehr
geleitet. Des Weiteren wird der Hochbordradweg und sein Übergang auf die Straße in
regelmäßigen Abständen durch Sperrmüll teilweise oder vollständig blockiert.
Die Benutzung des Radweges stadtauswärts wird erschwert, da sowohl der
Hochbordradweg als auch der Schutzstreifen häufig durch Kfz, E-Scooter oder an die
Straßenschilder angeschlossene Fahrräder blockiert werden.
gez.
Gina Auer Martin Honderboom Martin Grewer
Kai Meyer vor dem Esche und Fraktion
und Fraktion
AnM/0001/2022

Anregung AnM/0002/2022

KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION  
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
Beschluss der KIB vom 19.01.2022 
Antrag der KIB an den Ausschuss für Verkehr und Mobi lität  
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität möge beschlie ßen: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
1. 
bei der Durchführung von Verkehrsversuchen und bei d er Umsetzung neuer 
Verkehrsplanungen zu berücksichtigen, dass die Innen stadt für Menschen mit 
Behinderung mit ihren Fahrzeugen erreichbar bleibt. I n diesem Zusammenhang 
wird die Verwaltung zudem beauftragt, ein Modell zu ent wickeln, um den 
aktuellen Bedarf an Stellplätzen in der Innenstadt zu e rmitteln.
 
2. 
in der Heinrich-Brüning-Straße vor dem Stadthaus 1 min destens 8 Parkplätze 
für Menschen mit Behinderung einzurichten, wovon ein Stellplatz für einen 
Kleintransporter bemessen und ausgeschildert werden s oll.
 
3. 
das vorhandene Angebot an Parkplätzen für Menschen mit B ehinderung in der 
Innenstadt zu erweitern und insbesondere an folgenden  Standorten weitere 
Parkplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten:
  
Domplatz, Salzstraße (vom Servatiiplatz kommend), Ludgeri straße (vom 
Marienplatz kommend), Königsstraße (vor der AOK), Spieke rhof, 
Harsewinkelplatz, Servatiikirchplatz, Annette-Allee, Ba hnhof (West- und 
Ostseite), Bereich Hafen (Kreativkai), (Aufzählung ist nic ht abschließend)  
Im Bereich Domplatz, Königsstraße und Bahnhof (West- u nd Ostseite) soll je 
ein Stellplatz für einen Kleintransporter bemessen werden .  
4. 
sicherzustellen, dass vorhandene Parkplätze für Mensch en mit Behinderung 
nur abgebaut oder gesperrt werden, wenn ein gleichwer tiger Ersatz geschaffen 
wird. Dabei sind auch Parkplätze auf privaten Flächen, die nach der 
Stellplatzordnung ausgewiesen sind (z. B. bei Supermärkte n, Freibädern, 
Mensen, etc.) zu berücksichtigen.
 
Hierzu zählen auch die entfallenen 2 Parkplätze am Aeg idiitor / Ecke 
Stadtgraben. 
5. 
neue Parkplätze für Menschen mit Behinderung entspreche nd der DIN 18040-3 
für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und unter Berü cksichtigung weiterer 
Anforderungen zu gestalten und vorhandene Parkplätze ent sprechend 
anzupassen. Dazu sind mit der AG Stadtplanung und Verke hr der KIB Kriterien

für die Gestaltung von Parkplätzen für Menschen mit Behi nderung zu 
entwickeln, 
6. 
bei der Verlegung von Parkplätzen für Menschen mit Behi nderung im Rahmen 
von Baustellen oder Veranstaltungen gleichwertige Ersa tzparkplätze 
einzurichten und darüber rechtzeitig die AG 5 zu info rmieren und in der Presse 
zu berichten. 
7. 
durch eine engmaschige Überwachung und Öffentlichkeits arbeit, darauf 
hinzuwirken, dass Parkplätze für Menschen mit Behinder ung nicht fehlbelegt 
werden. 
8.  
bei der Ausweisung neuer Parkplätze für Menschen mit B ehinderung, der 
Verbesserung bestehender Parkplätze und der Schaffung v on 
Ersatzparkplätzen die AG Stadtplanung und Verkehr der K IB intensiver zu 
beteiligen und die Zustimmung einzuholen. 
9.  
zu prüfen, ob die neue bzw. die alte Stellplatzordnung der Stadt Münster bei 
der Einrichtung von Parkplätzen für Menschen mit Behi nderung im privaten 
und öffentlichen Bereich angewandt werden muss. 
Begründung: 
Zu 1. 
Die moderne Gesellschaft basiert auf der Möglichkeit hoher Mobilität. Das Risiko 
einer Benachteiligung oder Ausgrenzung bestimmter Grup pen durch Senkung des 
Mobilitätsniveaus ist dann besonders groß. Aktuell w erden viele unterschiedliche 
Modelle mit dem Ziel diskutiert, die Innenstadt Müns ters Auto-frei zu gestalten. Es 
besteht die Sorge, dass im Rahmen der Beschlüsse un d Entscheidungen die 
Innenstadt von Menschen mit Behinderung nicht mehr angemessen erreicht werden 
kann. Die gesellschaftliche Teilhabe am öffentliche n, sozialem und wirtschaftlichem 
Leben in einer Stadt ist für Alle ein Grundbedürfnis. B ei allen zukünftigen 
Überlegungen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die (Innen-) Stadt Münsters für 
alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Menschen mi t Behinderung, erreichbar 
bleibt. Die Entwicklung eines Bedarfsmodells anhand v on Parkausweiszahlen sowie 
von Nutzungsdauern der Nutzer/- innen könnte hier hil freich sein. Auch der Bedarf 
von externen Besuchern (z.B. Weihnachtsmarkt) sollte be i der Untersuchung 
einfließen, um ein ausreichendes Angebot an Parkplä tzen für Menschen mit 
Behinderung ev. auch temporär zur Verfügung zu stelle n. 
Zu 2.  
In der Heinrich-Brüning-Straße stehen nach der Sanierung  des Stadthauses 1 nur 
noch 4 Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur V erfügung. Dieses Angebot ist 
nicht ausreichend. Daher sind mindestens 4 weitere P arkplätze für Menschen mit

Behinderung an dieser zentralen Stelle einzurichten.  Die Parkplätze sind gut sichtbar 
zu markieren und von Fahrrädern und Rollern freizuhalt en.  
Zu 3. 
Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat festgestel lt, dass an einigen zentralen 
Stellen in der Innenstadt Parkplätze für Menschen mit Behinderung fehlen. Für einige 
Standorte wurden auch bereits Vorschläge entwickelt, so z.B., an der Königsstraße 
vor der AOK 2 zusätzliche, hintereinanderliegende Par kplätze für Menschen mit 
Behinderung einzurichten. Ergänzend zur Prüfung der genan nten Standorte sollte 
grundsätzlich geprüft werden, wie das vorhandene Par kplatzangebot für Menschen 
mit Behinderung bedarfsgerecht erweitert werden kann.  Dabei ist es wichtig, dass an 
zentralen Stellen möglichst immer mehrere Parkplätze f ür Menschen mit 
Behinderung eingerichtet werden.  
Immer mehr Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrende, können 
dank der weiterentwickelten Technik selbständig Auto fahren. Diese Gruppe benutzt 
häufig neben einem PKW Kleintransporter, die an die Bed ürfnisse der Menschen mit 
Behinderung umgebaut und nachgerüstet wurden. Bei d er Planung von Stellplätzen 
für Menschen mit Behinderung sollten neben den PKW Ste llplätzen immer auch 
Stellplätze für Kleintransporter (Sprinter) eingeplant werd en oder die PKW Stellplätze 
müssen so angeordnet werden, dass ein Transporter gef ahrlos einparken kann. 
Zu 4. 
Ein Abbau vorhandener Parkplätze für Menschen mit Behi nderung ohne Schaffung 
von gleichwertigen Ersatzparkplätzen ist nicht hinnehm bar. Die Erreichbarkeit und 
die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Innen stadt wird für Menschen mit 
Behinderung verhindert. 
Zu 5. 
Es gibt in der Innenstadt einige Parkplätze für Mensche n mit Behinderung, die nicht 
den Anforderungen der Richtlinien und Empfehlungen ent sprechen (z.B. Parkplätze 
am Domplatz, direkt am Markt, gegenüber von der Post).  Diese sind anzupassen. 
Wichtig ist auch, Aspekte zu berücksichtigen, die a ktuell noch nicht in den DIN-
Normen enthalten sind.  
Unter anderem ist zu beachten, dass Rollstuhlfahren de genügend Platz zum Öffnen 
der Fahrertür bzw. für das Verlassen des Fahrzeugs über e ine Rampe benötigen. 
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind vor mög lichen Schrankenanlagen 
anzulegen, so dass sie für alle Menschen anfahrbar u nd benutzbar sind.  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung müssen gut g ekennzeichnet sein, mit 
ausreichend großen Schildern und ggf. je nach Standort  ergänzend mit 
Bodenmarkierungen und Piktogrammen (z.B. Einfärbung de r Parkplätze in blau, wie 
bei der Fläche für Stadtteilautos am Albersloher Weg Hö he Haus Nr. 451, gegenüber 
der Sparkasse). Das Beispiel der roten Fahrradwege zeigt,  dass farbige Flächen mit 
Piktogrammen besser wahrgenommen werden. Die Beschilde rung ist so 
anzubringen, dass keine Fahrräder angekettet werden kön nen, die Menschen mit 
Behinderung das Ein- und Aussteigen unmöglich machen . 
Kriterien für die Gestaltung von Parkplätzen für Mensche n mit Behinderung in 
Münster sollten gemeinsam mit der AG Stadtplanung und  Verkehr der KIB entwickelt 
und gestaltet werden.

Zu 6.  
Kommt es durch Baustellen oder Veranstaltungen zu Verl egungen von Parkplätzen 
für Menschen mit Behinderung, so müssen gleichwertige  Ersatzparkplätze 
eingerichtet werden. Teilweise fehlt eine rechtzeiti ge Information über die Verlegung 
und manchmal sind die Ersatzparkplätze auch vor Ort nic ht gut erkennbar. Daher 
müssen auch Ersatzparkplätze gut ausgeschildert und ge kennzeichnet sein (siehe 
Punkt 5).  
Zu 7.  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind häufig fehlbelegt (z.B. Parkplätze vor 
der Post am Domplatz). Um dies zu verhindern, ist ein e engmaschigere 
Überwachung erforderlich. Zudem muss die Bevölkerung für dieses Thema 
sensibilisiert werden und über die Folgen von falsch  geparkten PKW informiert 
werden. Hier werden hohe Abschleppkosten und Bußgelder verhängt.
 Räder und 
Roller auf und neben Parkplätzen für Menschen mit Behi nderung müssen zeitnah 
entfernt werden. 
Zu 8.  
Die AG Stadtplanung und Verkehr möchte sich zukünftig  stärker in die Planung und 
Veränderung von Parkplätzen für Menschen mit Behinderu ng einbringen. Dazu wird 
die AG 5 Ansprechpersonen benennen, so dass die Bete iligung bei einzelnen 
Planungen auch unabhängig von Sitzungen auf „kurzem We ge“ erfolgen kann.  
Zu 9. 
Konkret geht es hier zum Beispiel um die Frage, ob der Wegfall von zwei 
Schwerbehindertenparkplätzen auf dem Grundstück des S tudentenwerks der Mensa 
am Aasee an der Bismarckallee durch den nachträglichen  Einbau eines 
Schrankensystems oder auch bei privat betriebenen Park häusern, wo sich die 
Schwerbehindertenparkplätze hinter der Schranke befinden , rechtmäßig ist. Ebenso 
wurden auf dem Schlossplatz durch den Betreiber 18 und  auf dem Parkplatz 
Aegiditor 2 Behindertenparkplätze entfernt. Der Rat der St adt Münster hat im Jahr 
2019 eine eigene Stellplatzordnung verabschiedet. Da her ist zu prüfen, ob es 
gegenüber der alten Stellplatzordnung des Landes NRW Modifikationen bzgl. der 
Frage der Bereitstellung von Parkplätzen für Menschen  mit Behinderung gibt.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2016 
 
 
         Weseler Str. 19-21
 
         48151 Münster 
         Tel. 0251 76026743 
Fax 0251 76023830 
gruppe@orange-ratms.de 
          
 
Ratsantrag      
Münster, den 28.01.2016 
 
          
Für mehr Lebensqualität: 
ÖPNV stärken und Attraktivität emmissionsfreier Fortbewegung 
erhöhen! 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster 
Maßnahmen zu entwickeln, welche geeignet sind, den stark zunehmenden 
motorisierten individuellen Verkehr (MIV) in die Münsteraner Innenstadt (Pendler) 
zum Umstieg auf den ÖPNV oder emissionsfreie Fortbewegungsmittel zu bewegen. 
 
Hierbei sind insbesondere 
a) die  Einführung einer Umweltabgabe für Unternehmen 
sowie 
b) die Einführung eines verpflichtenden Umweltbustickets für Pendler 
als auch 
c) die Einführung einer  Umweltabgabe auf öffentliche und private Kunden- bzw. 
Mitarbeiter-Stellplätze 
 
unter dem Aspekt der Kompensation von Schäden z.B. durch erhöhte Schadstoff- 
und Lärmemissionen auf ihre rechtliche und finanzielle Umsetzbarkeit hin zu prüfen. 
Ziel ist es, zusätzliche finanzielle Mittel zu generieren, um die Umweltbelastung 
insgesamt z.B. durch Verbesserung des  Regionalbusverkehrs, durch vermehrten 
Einsatz von Elektrobussen und durch die Steigerung der Attraktivität des 
Radwegenetzes zu senken.

Begründung: 
Derzeit nutzen die Münsteraner zu rund 71% die Angebote des Umweltverbundes, 
während die Pendler zu 81% mit ihren privaten Kfz die Innenstadt ansteuern. 
Laut Aussage der Stadtwerke macht sich überdies der Preisverfall bei Benzin und 
Diesel bei der weiteren Zunahme der Pendlerströme im Motorisierten 
Individualverkehr (MIV) und dem Rückgang der Nutzer im ÖPNV deutlich bemerkbar. 
Dies geht einher mit einer weiteren Zunahme der Belastung der Innenstadt mit allen 
Risiken, die vom MIV ausgehen. 
Dies erfordert im Sinne des Erhaltes der Lebensqualität in der Stadt ein Umsteuern 
und die stärkere Beteiligung der Pendler an den Kosten der Umstrukturierung. Die 
zusätzlich generierten Einnahmen sollen ausschließlich in eine Verbesserung der 
Infrastruktur des Umweltverbundes in Münster, aber auch in der Region fließen. 
Auch in Münster gibt es Messstellen, an denen die Schadstoffbelastung der Luft hoch 
ist und Grenzwerte überschritten werden (Beispiele Weseler Str. & Bült). 
Aber auch ohne Grenzwerte zu überschreiten, bedeutet jede zusätzliche Belastung 
eine Minderung der Lebensqualität der Einwohner dieser Stadt. 
Angesichts leerer Kassen und der erheblichen Vorleistungen, welche unsere 
Gemeinde in den vergangenen Jahrzehnten erbracht hat, ist es an der Zeit für den 
Erhalt der Lebensqualität in Münster finanzielle Mittel nach dem Verursacherprinzip 
einzufordern. 
Sollten, und das erwarten wir, geeignete Maßnahmen gefunden werden, den MIV zu 
mindern, dient das am Ende nicht nur den Münsteranern, sondern auch den 
verbleibenden Pendlern, die auf die Benutzung ihres Kfz nicht verzichten wollen, 
bzw. angewiesen sind: Auch bei ihnen steigt die Lebensqualität  durch Zeitersparnis 
und Nervenschonung. 
 
Gez. 
Piraten – Ratsherr Johannes Schmanck 
ÖDP – Ratsherr Franz Pohlmann

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0001/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fdp-fraktion-ms.de 
 
 
 
 
 Münster, 16.01.2018 
Antrag 
 
Ein City-Logistic-Center – Baustein in einem 
zukunftsfähigen Mobilitäts-Angebot in Münster? 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in Mün ster ein Konzept für ein  "City Logistic 
Center Münster" (CLC-MS) entwickelt werden soll.  I m Rahmen dieser Prüfung sind 
folgende Teilaspekte zu berücksichtigen: 
a) Es sollen Vorgespräche u.a. mit Logistik-Unterne hmen, (Lebensmittel-) Konzernen, 
aber auch Vertretern der IHK, der Handwerkskammer u nd dem Einzelhandel geführt 
werden. Ebenso ist das Knowhow der Hochschulen einzubinden.  
b) Die Erfahrungen anderer Städte mit Transport-Ver teilstellen – z. B. Berlin, Hamburg 
Frankfurt oder Göteborg  – sollen ausgewertet werde n.   
c) Vorschläge zu einem für möglichst viele Verkehrs systeme (Straße, Schiene, 
Wasserstraße) optimalen Standort sollen geprüft werden.  
d) Finanzielle Fördermöglichkeiten von EU, Land und  Bund sind zu prüfen.  
 
 
Begründung: 
In Münster ist in Sachen Verkehr derzeit vieles in Bewegung. Vieles aber steckt eben auch 
- wortwörtlich - in Stau und Stillstand. Das Straße nnetz ist ebenso an seine Grenzen 
gelangt wie die CO2- Belastung, so dass bei den Lös ungsansätzen vor allem  Ideen unter 
dem Stichwort "Verkehrsvermeidung" gesucht werden. 
Neben z.B. den Pendler-, Berufs- und Einkaufsverkeh ren bedeutet der auch durch den 
Online-Handel anwachsende Liefer- und Wirtschaftsve rkehr eine nicht unbeträchtliche 
Belastung. Gerade die so genannte "letzte Meile" od er der "letzte Kilometer" zum Kunden 
trägt zu den Emissionen bei. Dabei komme, so sagt e twa Lars Purkartshofer von UPS , 
"Wirtschaftsverkehr in den Städten planerisch nicht vor". 
Die Idee, Lieferverkehre an einem strategisch günst ig gelegenen, zentralen Ort zu 
bündeln, umzuverteilen und dann möglichst emissions frei an die Empfänger zu liefern - 
etwa mit Lastenrädern, Elektro- oder Wasserstoff-ge triebenen Fahrzeugen - wird  
vielerorts bereits erprobt. So ist gerade das schwe dische Göteborg (rd. 580.000 
Einwohner) für sein City-Logistik-Konzept, entwicke lt von der städtischen 
Verkehrsbehörde, mit einem Innovationspreis ("Quali ty Innovation Award") ausgezeichnet 
worden. Hier werden kleinteilige Frachtanlieferunge n für Geschäfte und Büros in der 
Göteborger Innenstadt über einheitliche Touren mit Elektrotransportern oder Lastenrädern

- 2 - 
zugestellt, die wenig Verkehrsraum beanspruchen und  kaum Umweltbelastungen wie 
Lärm oder Abgase verursachen. Nach Einschätzung von Fachleuten könnten bis zum Jahr 
2030 in Deutschland rund 70 Prozent der Nutzfahrzeu ge im City-Verkehr elektrifiziert und 
digitalisiert unterwegs sein (Markus Schell vom Ach senhersteller BPW auf der Logistics 
Digital Conference in Frankfurt im Nov. 2017). Hierzu hat sich  z.B. die Handwerkskammer 
in Hamburg mit interessanten Angeboten für ihre Mit glieder auf den Weg zum mehr E-
Mobilität gemacht. 
Etliche große wie kleinere deutsche Städte haben sc hon eigene Konzepte entwickelt, um  
die Warenströme räumlich zu verlagern und so unter anderem die vielen kleinteiligen 
Lieferungen, die die zahlreichen Fahrten und Stopps  der Dienstleister verursachen, zu 
vermeiden.  
Als besonders  effizient erweisen sich City-Hub-Kon zepte (innerstädtische Verteilstellen). 
Allerdings offenbar nur,  wenn sie von allen Dienst leistern gemeinsam genutzt werden 
können, also anbieterneutral ist. In Berlin etwa  z eigt das Projekt „BentoBox"  erfolgreich, 
dass man Kurierautofahrten um 85 Prozent reduzieren  konnte.(https://www.berlin-
innovation.de/de/startseite/innovationsuebersicht/titel-der-innovation/innovation/2.html)   
Alle Dienstleister können die Container-Boxen nutze n, um ihre Sendungen für ein 
Zielgebiet zu sammeln und von dort weiter zu vertei len. Unkonventionelle Denkansätze  
sind also  gefragt. 
Die großen Städte müssten sich besser aufstellen, v or allem auch personell dem Thema 
Logistik mehr Aufmerksamkeit schenken, so hieß es I m November 2017 auf der Logistics 
Digital Conference in Frankfurt, wo deshalb auch Be auftragte für Wirtschaftsverkehre 
gefordert wurden. Das Internet-Lexikon "Wikipedia" resümiert beim Thema City-Logistik: 
"Während bisher die Devise galt: gleiche Waren – ve rschiedene Empfangsorte, soll es in 
Zukunft mit Hilfe der City-Logistik heißen: verschiedene Waren – gleiche Empfangsorte".  
Ob ein auf unsere Stadt zugeschnittenes Konzept zur  City Logistic Chancen haben 
könnte, soll die beantragte Prüfung darstellen.  Ei n solches Konzept könnte dann ein 
Baustein sein im „Masterplan 100 Prozent Klimaschut z“ und ebenfalls Teil des Konzeptes 
„Mobilität Münster 2035+“ werden. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Jürgen Reuter 
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0084/2019 
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 Münster, 03.12.2019 
 
 
Parken, umsteigen und losfahren – P+R in Münster 
ausbauen 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausbauprogramm für vorhandene 
Park&Ride-Plätze zu entwickeln, um ihre Kapazitäten zu vergrößern und die 
Attraktivität zu steigern. 
 
2. Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, neue Flächen für die Schaffung 
zusätzlicher P+R-Plätze zu identifizieren und zur Entscheidung vorzulegen. Zu 
berücksichtigen sind dabei folgende Standorte: Kreuzung Albersloher Weg / 
Hiltruper Str., Wolbecker Str nahe Wolbeck, Kreuzung Warendorfer Str. / 
Mondstr. / Dyckburgstr., Schifffahrter Damm, Kreuzung Grevener Str. / 
Sprakeler Str., zwishen Nienberge und Abfahrt Wilkinghege, Gievenbeck 
Bereich Kaserne. 
 
3. Die P+R-Anlagen werden als Mobilitätspunkte konzipiert. Zur ihrer Ausstattung 
gehören neben den Stellplätzen für die Pkws und Haltestellen für den ÖPNV 
auch Abstellanlagen für Fahrräder, Leezenboxen, Bike-Sharing-Stationen, 
sowie Flächen für Stadtteilautos.  
 
4. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster schlägt die Verwaltung neue 
Preismodelle für ein P+R-Ticket bei gleichzeitiger Nutzung von P+R in 
Verbindung mit dem ÖPNV vor. 
 
5. Zur verbesserten ÖPNV-Anbindung wird die Errichtung von Bussonderspuren 
von und zu den P+R-Plätzen geprüft.

6. Die Verwaltung legt einen jährlichen Bericht zum Ausbau der P+R-Plätze 
vor. 
 
Begründung: 
Münsters städtebauliche Entwicklung und die wachsende Attraktivität der Stadt haben in den 
letzten Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Gesamtverkehrsbelastungen geführt. 
Jüngste Untersuchungen ergaben, dass an einem Werktag etwa 380.000 Pendler auf den 
Hauptzufahrtsstraßen in das Stadtgebiet als Zielverkehr einfahren. Berufs- und 
Ausbildungsverkehr, Einkaufsverkehr, Tourismusverkehr und Veranstaltungsverkehr brauchen 
daher eine attraktive Alternative, um auf verschiedene Verkehrsmitteln umzusteigen. Dabei 
spielen P+R-Anlagen eine wichtige Rolle, denn gerade abseits der Städte wird der erste 
Teil des Wegs mangels Alternative oft mit dem Auto zurückgelegt. Diese Pendler möglichst 
früh „abzufangen“ und ihnen ausreichende, möglichst kostenlose P+R-Plätze anzubieten, ist 
ein wichtiger Beitrag zur spürbaren Entlastung Münsters vom motorisierten Individualverkehr. 
Münster weist zu wenig P+R-Standorte aus. Beispielsweise steht gar kein P+R-Angebot im 
Nord-Osten zur Verfügung. Das Konzept des Park & Ride zielt darauf ab, zum einen die 
bestehenden P+R-Standorte für Berufspendler zu optimieren und zum anderen neue 
Standorte zu identifizieren und diese zu entwickeln. Daher müssen gleichzeitig neue Flächen 
ausgebaut werden. Dem innerstädtischen Zielverkehr bereits in mehreren Außenbereichen der 
Stadt zu begegnen, und einen Umstieg auf alternative Verkehrsmitteln zu ermöglichen soll 
gestärkt werden. Dies ist - gerade für regelmäßige Pendler - eine sinnvolle Alternative, vor 
allem wenn Stau, mangelnde Stellplätze am Ziel oder Bewirtschaftungsmaßnahmen wie 
Gebühren oder Parkdauerbeschränkungen die Nutzung eines Kraftfahrzeugs erschweren.  
Der dauerhafte Umstieg zum ÖPNV wird noch attraktiver, wenn am P+R-Platz nicht nur ein 
Pkw abgestellt werden kann, sondern eben auch ein Mix aus verschiedenen Verkehrsmitteln 
zur Verfügung gestellt wird. Entsprechend geht es darum, einheitliche Qualitätsstandard zu 
etablieren. Daher wird zusätzlich die Errichtung von »Bike and Ride«-Anlagen (B+R) in 
das Konzept einbezogen. Mit der Förderung von B+R wird angestrebt, das Einzugsgebiet 
einzelner ÖPNV-Haltestellen zu erweitern und somit möglichst wohnortnah eine attraktive 
Alternative zur Nutzung des Kfz zu bieten. 
Besonders attraktiv wird dieses Konzept, wenn das ÖPNV-Netz eine nahtlose Ergänzung 
zum P+R-Angebot darstellt. Daher sollen neue Preismodelle für Kunden entwickelt werden, 
die ihr Fahrzeug am P+R-Platz stehen lassen und anschließend den ÖPNV nutzen. 
 
 
Gez. 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Antrag an den Rat A-R/0032/2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 16.06.2020 
 
Transparenz erhöhen sowie Priorisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der 
Mobilität durchführen 
 
 
 
 
1. Die Verwaltung erstellt eine Liste mit allen in der Planung befindlichen verkehrlichen 
Infrastrukturmaßnahmen. 
 
2. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, mit d em – unterhalb des in Aufstellung 
befindlichen „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ - die kurz- bzw. mittelfristigen 
anstehenden Maßnahmen priorisiert werden. Kriterien für eine fachliche Priorisierung 
sollen u. a. sein: Planungskontexte, Reduzierung von Pendlern im MIV, Stärkung des 
Umweltverbundes auf 80 Prozent, finanzielle Auswirkungen, Realisierungszeitpunkt 
etc.  
 
3. Das Ergebnis soll auf einer Website, die alle lo kalen und regionalen Planungen zum 
Thema Mobilität zusammenträgt, veröffentlicht und laufend aktualisiert werden. 
 
 
Begründung: 
  
Mit einer Gesamtmaßnahmenliste sowie einer Prioritätenliste soll Politik, Gremien und 
Öffentlichkeit eine größere Transparenz zu dem Umfang an Mobilitätsvorhaben verschafft 
werden und eine Perspektive vermittelt werden, wann welche Maßnahme umgesetzt werden 
kann. 
 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Antrag an den Rat A-R/0003/2021                               
 
 
 
RATSANTRAG  
 
 
 
Münster muss erreichbar sein - Mehr Lebens- und Aufent-
haltsqualität in der Innenstadt 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Vorschläge zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in 
der Innenstadt insbesondere durch Reduzierung des Verkehrs in der Innenstadt auszuarbei-
ten. Wesentliche Maßnahmen sind: Reduzierung des Parksuchverkehrs, Reduzierung des 
ruhenden Verkehrs, sowie Erhöhung der Parkraumüberwachung. Dazu soll 
1. Mit den Kaufleuten und Marktbeschickern ein Konz ept zu entwickeln, wie schwere Ein-
käufe als Service zu den Parkhäusern außerhalb der Altstadt gebracht werden können.  
2. Des Weiteren Überlegungen anzustellen, wie der P rinzipalmarkt vom motorisierten Indi-
vidualverkehr befreit, und nach Möglichkeit der Busverkehr weiter reduziert werden 
kann.  
3. Geeignete Zufahrtsbeschränkungen bereits spätest ens im Kreuzungsbereich Ludge-
ristraße/Verspoel zur Steuerung des Parkhauses Münster-Arkaden zu entwerfen.  
4. Kleinere Parkplatzflächen, wie z.B. an der Münzs traße, in der Königsstraße oder am 
Verspoel zurückzubauen. 
5. Weitere Anwohnerparkflächen auf öffentlichen Ste llplätzen im Außenraum ausweisen. 
6. Passgenaue Park- und Ride-Lösungen zu entwickeln . 
7. Einen Wechsel zu einem smarten Parkleitsystem zu  vollziehen und eine App für die 
Parkplatzsuche zur Verfügung zu stellen. 
 
Begründung: 
Münsters Innenstadt ist ein Schmuckstück. Um ihre Attraktivität zu steigern und sie fit für die 
Zukunft zu machen, soll sie weiter an Aufenthalts- und Lebensqualität gewinnen. Gleichzeitig 
muss sie für alle Menschen gut erreichbar bleiben. 
Der öffentliche Raum ist ein knapp verfügbares Gut. Parkende Fahrzeuge beanspruchen ei-
nen Großteil dieses knappen Gutes. Parkende Autos und der Parksuchverkehr belasten die 
Straßen und mindern stark die Attraktivität der Stadt. Auch kommt es zu Konfliktsituationen 
zwischen KFZ-Fahrern, Radfahrern und Fußgängern. 
Um neuen innerstädtischen Lebensraum zu gewinnen, soll von daher die Anzahl an Stellplät-
zen im öffentlichen Raum reduziert werden. Um diesen Wandel stadtverträglich zu gestalten, 
müssen deshalb Alternativen aufgezeigt werden, um der aktuellen Situation im Stadtzentrum

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Rechnung zu tragen. Hierzu gehört ein intelligentes Management der verfügbaren Parkplätze 
oder die Entwicklung von neuen Park- und Ride Angebote. 
Es muss auch das Ziel sein, dass möglichst ohne größeren personellen Kontrollaufwand 
eine spürbare Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Innenstadt erfolgt. Das bedingt die Über-
legungen zu veränderten Verkehrsführungen und vorgeschlagene Maßnahmen. Der flie-
ßende Verkehr soll dabei in der Innenstadt zur Sicherung der Erschließung der Handels- und 
Dienstleistungseinrichtungen sowie zur Sicherung der Erreichbarkeit der öffentlichen und pri-
vaten Parkeinrichtungen in angemessenem Umfang zugelassen werden. Für Wirtschafts- 
und Lieferverkehr sowie Busse, Polizei, Feuerwehr und Anwohner müssen Ausnahmen ge-
schaffen werden. 
Der für den Verkehr zur Verfügung stehende Raum muss durch ein digital gesteuertes Ver-
kehrsmanagement optimal genutzt werden. Als Beispiele dienen intelligente, am Verkehrs-
aufkommen orientierte Ampelschaltungen, ein modernes Verkehrsleit- und Parksystem oder 
auf Apps basierende, mobil zu nutzende Verkehrsinformationen. 
 
Münster, 07.12.2020 
gez. Weber und Fraktion

Antrag an den Rat A-/0016/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 22.02.2021 
 
Freiwillig und ohne Verbote: Autofahrer:innen ein A ngebot zum 
Umstieg machen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung prüft an geeigneter zentraler Stelle  im Kreuzviertel modellhaft ein Stadtteil-
Mobilitätsbüro einzurichten, in dem Autofahrer:innen anbieterunabhängig zu den bestehenden 
und zukünftigen Möglichkeiten und Vorteilen des Car -Sharing beraten werden. Dieses Büro 
beinhaltet ausdrücklich auch eine Beratung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einer Teilnahme 
am Car-Sharing vs. dem Vorhalten eines eigenen PKW mit geringer jährlicher Fahrleistung. 
Ökologische Kriterien sind ebenfalls einzubeziehen.  
 
2. Daneben wird das Mobilitätsbüro Lastenfahrräder / L asten-E-Bikes zur Vermietung anbieten. 
Um gerade Berufstätigen einen einfachen Zugang zum Mobilitätsbüro zu ermöglichen, 
orientieren sich die Öffnungszeiten hin zu den Feie rabendstunden und werden durch ein 
entsprechendes Online-Angebot ergänzt. Die Angebote des Mobilitätsbüros sind entsprechend 
zu bewerben. 
 
3. Das Mobilitätsbüro soll personell nicht von der Sta dt alleine, sondern gemeinsam mit 
Vertreter:innen von Verbänden, Bürgerinitiativen un d weiteren Akteuren betrieben werden. 
Die Verwaltung geht auf die betreffenden Gruppen, Initiativen und Verbände zu und lädt aktiv 
zur Mitarbeit ein. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt mit großen Carsharin g-Anbietern Verhandlungen darüber 
aufzunehmen, unter welchen Voraussetzungen die Dien ste auch in Münster nutzbar gemacht 
werden können.  
 
5. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Car-Sharing-
Anbietern parallel ein beispielhaftes Konzept für d ie musterhafte Versorgung dieses Quartiers 
mit einem möglichst engmaschigen Car-Sharing Angebot zu erarbeiten. 
 
6. Das Angebot ist nach einer Laufzeit von einem Jahr zu evaluieren. 
 
Begründung: 
Wie kaum ein anderer Stadtteil in Münster leidet das Kreuzviertel unter einem enormen Parkdruck, 
der schon am Tag eine Belegung von über 100 Prozent  der regulär zur Verfügung stehenden Plätze 
zur Folge hat. Nachts steigt dieser Wert noch erheblich an. Das zieht dauerhaft negative Folgen nach 
sich. U.a. werden Gehwege zum Teil über das erträgl iche Maß hinaus als Parkraum benutzt. Die

- 2 - 
Verkehrsflächen auf der Straße werden dadurch an manchen Stellen sehr eng. Das hat gravierende 
negative Folgen für alle, die besonders auf die Benutzung der Gehwege angewiesen sind: Menschen 
mit körperlichen Einschränkungen und Eltern mit Kinderwagen. 
 
Da auf den Grundstücken und in den vorhandenen Garagen nicht ausreichend Raum zum Abstellen 
der PKWs der Anwohner:innen und Besucher:innen zur Verfügung steht, ist eine Verbesserung der 
Situation nur durch die Verringerung der Zahl gepar kter PKW zu erreichen. Überzeugen statt 
verbieten! Eine Verringerung der Abstellmöglichkeit en und die Erhöhung des Drucks auf die PKW-
Nutzer:innen ist dazu nicht zielführend und wird le diglich zu erheblicher Gegenwehr und großem 
Unmut, nicht jedoch zu einem erwünschten Verhalten führen. Die Lösung des Problems liegt allein 
in überzeugenden Angeboten, die ein freiwilliges Verhalten fördern. 
 
Zu beobachten ist, dass eine nicht geringe Anzahl d er PKW für lange Zeit abgestellt und selten 
genutzt werden. Gerade die Nutzer:innen dieser PKW gilt es von den wirtschaftlichen und 
ökologischen Vorteilen des Car-Sharing zu überzeuge n mit dem Ziel, auf einen eigenen PKW zu 
verzichten und stattdessen auf Alternativen zurückzugreifen. Dazu bedarf es einer passgenauen, gut 
erreichbaren und nachhaltigen Beratung. Nur die PKW -Nutzer:innen, die von einem alternativen 
Angebot und seiner Qualität wirklich überzeugt sind , werden ihr Verhalten tatsächlich ändern. 
Träger eines solchen Beratungsangebotes können zum einen die Car-Sharing-Anbieter selbst, zum 
anderen aber auch Umweltgruppen oder Quartiersvereine und -Initiativen sein 
 
Um dieses Ziel zu erreichen, muss von entsprechende n Anbietern ein über das bestehende Maß 
weit hinausgehendes engmaschiges Netz von Car-Shari ng-Möglichkeiten errichtet werden, das 
lange Hin- und Rückwege genauso vermeidet, wie Wartezeiten und Nichtverfügbarkeiten. Welche(s) 
der vielen dafür auf dem Markt befindlichen Car-Sha ring-Systeme dafür am geeignetsten ist/sind, 
gilt es herauszufinden.  
 
Die Ausweitung des Busangebotes der Stadtwerke Müns ter hat erfolgreich gezeigt, dass ein 
verbessertes Angebot eine stark vergrößerte Nachfra ge nach sich zieht. Es ist davon auszugehen, 
dass es sich beim Car-Sharing genauso verhalten wir d, wenn die potenziellen Nutzer:innen 
ausreichend darüber informiert werden. 
 
Gerade im „Katzensprung-Bereich“ zur Innenstadt ist Car-Sharing aber nur ein Teil der Lösung: Aus 
dem Kreuzviertel mit dem PKW z.B. zum Markt-Einkauf  in die Stadt zu fahren ist kein wirklich 
überzeugender Weg. Viele Menschen gehen (fahren) aber genau diesen, weil es ihnen an alterativen 
Transportmöglichkeiten fehlt. Die Anschaffung eines  zusätzlichen eigenen Lastenrades ist für viele 
Bürger:innen wirtschaftlich nicht darstellbar oder es fehlen entsprechende Abstellmöglichkeiten. 
Entsprechend sollte das verbesserte Car-Sharing-Ang ebot durch einen quartiersgebundenen und 
somit sehr gut erreichbaren Verleih von Lastenräder n ergänzt werden. Dadurch wird der Verzicht 
auf das eigene Auto nochmals erheblich erleichtert.  
 
Auch dieses Angebot der Stadt bedarf selbstverständlich einer Evaluation, um es zu optimieren und 
Fehlentwicklungen abzustellen. Dabei ist besonders die Anzahl der durchgeführten Beratungen, die 
Anzahl der abgeschlossenen Neuverträge und die Anza hl der vermieteten Lastenräder in den Blick 
zu nehmen. 
gez. 
Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2021 
 
 
 
 
RATSANTRAG 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1. der Geschäftsordnung des Rates zur 
Ratssitzung am 10. November 2021 
 
Für eine Strategie Münstermobilität 2025 
 
1. Der Rat beschließt, die beabsichtigte Straßensperrung des Bülts und der Königsstraße 
sowie der Bahnhofsstraße und die Schließung des Parkhauses Münster-Arkaden nicht 
weiterzuverfolgen. 
 
2. Der Rat bekennt sich dazu, 
 
a. dass das Oberzentrum Münster für seine Stadtteile und die Region mit allen 
Verkehrsträgern erreichbar bleiben muss. 
b. dass das Projekt Münsterland S-Bahn mit hoher Priorität vorangetrieben werden 
muss. 
c. dass alternative Mobilitätsangebote zum Auto signifikant gestärkt und erst nach 
deren Stärkung restriktive Maßnahmen zum motorisierten Individualverkehr in 
Betracht gezogen werden. 
 
3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Maßnahmenbündels, das 
bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden soll. Elemente dieser Strategie „Münstermobilität 
2025“ sollen sein: 
 
1. Stadtweite Einführung des im Süden Münsters bereits verfügbaren Kleinbussystems 
„LOOP“. 
2. Einführung eines innerstädtischen Metrobussystems bzw. innerstädtische 
Schnellbuslinien (die mit Loop erschlossen werden).  
3. Stärkung der Schnellbuslinien aus dem Münsterland in Abstimmung mit den 
Münsterland-Kreisen und Partnern in der Verkehrsgemeinschaft Münsterland sowie 
dem ZVM. 
4. Einführung einer Mobilitätsflatrate inkl. Bike- und Scooter, ÖPNV-Nutzung und 
Carsharing 
5. Preisliche Attraktivierung der Stadtwerke-Abos als 24/7-ÖPNV-Abo für das Stadtgebiet. 
6. Münster App „Mobil in Münster“ zur Vernetzung von ÖPNV-Angeboten, Carsharing, Loop, 
Parkraumangeboten, Mobilitätsflatrate. 
7. Realisierung eines Fahrradverleihsystems. 
8. Stärkung von Park- and Ride-Angeboten u. a. durch eine Nutzung des Parkhauses 
Coesfelder Kreuz mit kostenlosem Bustransfer in die Innenstadt. 
9. Ausbau von Park- and Ride-Angeboten an der Hammer Straße (Preußenstadion), am 
Bahnhof Hiltrup und Zentrum-Nord und Steinfurter Straße.

2 
 
10. Zufahrtsteuerung zum Parkhaus Münster-Arkaden in Höhe des Marienplatzes an der 
Königsstraße. 
11. Vorantreiben des Umbaus der Spinne (A43/Umgehungsstraße) mit Bussonderspur. 
12. Verdoppelung der Umsetzungsgeschwindigkeit für einen beschleunigten Ausbau der 
Velorouten, damit der Ausbau bis 2025 abgeschlossen werden kann.  
 
4. Zur allen Maßnahmen der Strategie Münstermobilität 2025 ist eine Beteiligung der 
Öffentlichkeit, insbes. Anlieger und Unternehmen vorzusehen. 
 
 
Begründung 
Zu 3.1) 
Im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Pilotprojekts fahrten Kleinbusse heute bereits durch 
Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel, Düesberg sowie anliegende Wohn- und Gewerbegebiete. Anders 
als die großen Busse sind sie ohne festen Fahrplan und Linienwege unterwegs. Innerhalb des 
Betriebsgebietes können Sie also jede Verbindung über eine Handy-App buchen. Das System soll 
stadtweit ausgebaut werden, um insbes. auch Zubringerverkehre zu den Schnellbuslinien zu 
organisieren. 
Zu 3.2) 
Ein Metrobussystem ist ein wesentlicher Bestandteil, um die Attraktivität des ÖPNV in Münster 
weiter zu steigern. Ein Metrobussystem soll künftig das leistungsfähige Grundgerüst für das 
ÖPNV-Gesamtsystem bilden. Großraumbusse verkehren mit hoher Kapazität und hoher Taktdichte 
(10 min in den verkehrsreichen Hauptzeiten) auf den Hauptachsen in Münster. 
Metrobussysteme profitieren von exklusiven, möglichst durchgehend befahrbaren Trassen. Diese 
Trassen sind so zu ertüchtigten, dass der öffentliche Verkehr im besten Falle nur an den 
Haltestellen stoppt und darüber hinaus durchgehend bevorrechtigt und damit beschleunigt wird. 
Dies ist neben separaten Trassen auch durch technische Systeme wie z. B. intelligenten 
Ampelschaltungen möglich. 
Die Einführung eines Metrobussystems, eines On-Demand-Shuttlesystems und multimodaler 
Services wie einem Fahrradverleihsystem, Fahrradabstellboxen oder E-Carsharing-Angeboten 
ergänzen einander, so dass es verschiedene Angebote an die Fahrgäste für den Weg von der 
Haltestelle zu dem jeweiligen Ziel gibt. 
In Münster gibt es mehrere ÖPNV-Achsen, die durch die Anzahl der Linien und die Menge der 
Fahrgäste geeignet sind, um als Metroachsen ausgebaut zu werden. Für einige Achsen sind die 
infrastrukturellen Randbedingungen nach Auskunft der Stadtwerke Münster GmbH derzeit schon 
so gut, dass diese mit überschaubarem Aufwand zu Metroachsen ertüchtigt werden könnten. 
Zu 3.3) 
Die Pendlerverflechtungen zwischen Münster und dem Münsterland werden immer stärker. Stadt 
und Stadtwerke gehen inzwischen von täglich 380.000 Pendlerfahrten zwischen den Gemeinden in 
den Kreisen Warendorf, Coesfeld, Steinfurt und Borken und der Stadt Münster aus. Neben dem 
Berufspendler sind dies in zunehmendem Maße auch Studien- und Ausbildungspendler. 
Der Anteil des privaten Kfz als Verkehrsmittel liegt trotz verbesserter ÖV-Angebote im 
Pendlerverkehr nach wie vor bei über 80 %. Steigende Belastungen der AnwohnerInnen in den

3 
 
Gemeinden und in der Stadt Münster durch Lärm, Abgase und Staus auf den Straßen sowie durch 
erhöhte Unfallgefahren auf der einen und der PendlerInnen durch immer längere Fahrzeiten auf 
der anderen Seite, sind die Folge. 
Eine Verkehrswende durch stärkere Nutzung von Bus und Bahn und - im engeren Umfeld der Stadt 
- durch E-Fahrräder auf Velo-Routen ist aus Gründen des Klimaschutzes und aus 
volkswirtschaftlichen Gründen dringend erforderlich. Ziel muss es sein, den Anteil der öffentlichen 
Verkehrsmittel und der E-Fahrräder so schnell wie möglich zu erhöhen. Initiativen der Stadt und 
der direkt angrenzenden Gemeinden einerseits für die Eirichtung von Velo-Routen sowie 
andererseits der Stadt mit den vier Landkreisen des Münsterlandes für die Entwicklung einer 
Münsterland S-Bahn verdeutlichen, welche große Bedeutung dieser Aufgabe beigemessen wird. 
Wo im Münsterland keine Schienenstrecken zur Verfügung stehen, kommt seit Jahren den 
Schnellbuslinien entscheidende Bedeutung zu. Zurzeit verbinden 7 S-Buslinien die Landkreise des 
Münsterlandes untereinander und mit der Stadt Münster. Hinzu kommen zwei weitere S-Buslinien, 
die Warendorf und Ahlen sowie Recke und Osnabrück verbinden. 
Die verkehrliche Bedeutung dieser S-Buslinien ist erheblich. Die Linie S 90 von Lüdinghausen nach 
Münster zählt bspw. täglich mehr als 3.300 Fahrgäste, die S 70 von Vreden über Ahaus/Horstmar 
nach Münster mehr als 2.700 Fahrgäste. Sie werden damit stärker genutzt als manche regionale 
Schienenstrecke. 
Zu 3.4) 
Das zu entwickelnde Konzept einer Mobilitätsflatrate zielt darauf, mit seiner Attraktivität für das 
urbane Zentrum mehr Menschen zur Nutzung von verschiedenen Verkehrsmitteln jenseits des 
eigenen Autos zu begeistern. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen eine sinnvolle Alternative, um 
ihren privaten Wagen stehen zu lassen. Ein schneller und unkomplizierter Wechsel vom 
öffentlichen Nahverkehr auf das Carsharing-Auto oder das Zweirad kann somit ermöglicht werden. 
Die Stadt Augsburg hat beispielgebend am 1. November 2019 eine neuartige Mobilitätsflatrate für 
die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gestartet. Damit können Bewohner der bayerischen 
Großstadt für einen Fixpreis Bus, Tram, Carsharing-Autos und Leihräder aus einer Hand nutzen. 
Nach einer einjährigen Testphase wurden zwei Paketpreise entwickelt. Zu einem festen Preis im 
Monat können die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Augsburg sowohl beliebig oft mit Bus 
und Straßenbahn fahren als auch – je nach Modell - auf Leihräder und Carsharing zurückgreifen. 
Für 79 Euro im Monat kann der Kunde beispielsweise im Tarifgebiet Innenraum den ÖPNV so oft 
und viel nutzen, wie er will. Die Leihräder der SWA kann er jeweils bis zu 30 Minuten kostenlos 
fahren, auch mehrmals am Tag. Die Carsharing-Fahrzeuge darf er bis zu 15 Stunden oder bis zu 150 
Kilometer weit nutzen. Im zweiten Paket für 109 Euro im Monat ist eine Carsharing-Nutzung bis zu 
30 Stunden und ohne Kilometerbeschränkung enthalten. Alle in der Flatrate enthaltenen 
Verkehrsmittel bieten die Stadtwerke aus einer Hand an. 
Zu 3.5) 
Ungeachtet der Auswirkungen der Corona-Pandemie bleibt der ÖPNV der große Hoffnungsträger 
für eine zukunftsorientierte Mobilität. Nur durch einen zunehmenden Umstieg vom motorisierten 
Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel kann der Verkehrsinfarkt in den Städten gestoppt 
und die Umwelt- und Lebensqualität verbessert werden. Neben einem hochwertigen ÖPNV-
Angebot braucht es hierfür preislich und inhaltlich attraktive Tarife für Viel- und 
Gelegenheitsfahrer. 
Die Fahrpreise der Stadtwerke Münster sollen im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nicht weiter 
erhöht werden. Vielmehr sollen die Stadtwerke Münster prüfen, wie das heutige MünsterAbo 
deutlich vergünstigt werden und im gleichen Zug die aktuelle Tarif-Vielfalt reduziert werden 
können, um durch eine Vereinfachung und Preissenkung den Einstieg in den ÖPNV attraktiver zu

4 
 
machen. Ein Preis von 365 Euro ist hierbei nicht maßgeblich. Vielmehr muss ein Preis gefunden 
werden, der zwar besonders attraktiv, aber auch auf lange Sicht haltbar ist. Nur eine gut 
durchdachte, nachhaltige Preispolitik ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive langfristig tragbar. 
Ein solches Produkt würde es möglich machen, heute vorhandene Zeitgrenzen (8 oder 9 Uhr) 
abzuschaffen und die Produktvielfalt im Abo-Bereich deutlich zu reduzieren. So kann eine neue 
Einfachheit im ÖPNV-Tarif erreicht und Zugangshemmnisse abgebaut werden. 
Zu 3.6) 
Mit einer Mobilitäts-App sollen aktuelle Verkehrsparameter (Staus, Baustellen etc.) auf dem 
Smartphone zu einer Beratung führen, mit welchen Verkehrsträgern eine Relation am schnellsten 
zu verbinden ist. Ebenso soll über Mobilitätsangebote wie Fahrrad- und Scooterverleih, ÖPNV-
Nutzung und Carsharing informiert und eine Buchung möglich werden. 
Zu 3.7) 
Die Verwaltung wurde mit der Prüfung und Einrichtung eines Bike-Sharing-Systems vom Rat am 
12. Juli 2017 beauftragt. Die Ergebnisse der beauftragten Machbarkeitsstudie für ein Bike-Sharing-
System in Münster liegen seit 2019 vor. Dem Rat soll nun zeitnah ein Betriebskonzept und 
Einführungskonzept vorgelegt werden. 
Zu 3.8) 
Das Parkhaus Coesfelder Kreuz steht kostenfrei als Parkplatz zur Verfügung. In zurückliegenden 
Jahren wurde in der Weihnachtszeit von dort ein kostenfreier Busshuttle in die Innenstadt 
angeboten. Dieses Angebot soll an allen Wochenenden verstetigt werden.  
Zu 3.9) 
Münster weist zu wenig P+R-Standorte aus. Beispielsweise steht gar kein P+R-Angebot im Nord-
Osten zur Verfügung. Das Konzept des Park & Ride zielt darauf ab, zum einen die bestehenden 
P+R-Standorte für Berufspendler zu optimieren und zum anderen neue Standorte zu identifizieren 
und diese zu entwickeln. Daher müssen gleichzeitig neue Flächen ausgebaut werden. Dem 
innerstädtischen Zielverkehr bereits in mehreren Außenbereichen der Stadt zu begegnen, und 
einen Umstieg auf alternative Verkehrsmittel zu ermöglichen soll gestärkt werden. Dies ist - 
gerade für regelmäßige Pendler - eine sinnvolle Alternative, vor allem wenn Stau, mangelnde 
Stellplätze am Ziel oder Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Gebühren oder 
Parkdauerbeschränkungen die Nutzung eines Kraftfahrzeugs erschweren. 
Zu 3.10) 
Münsters Innenstadt ist ein Schmuckstück. Um ihre Attraktivität zu steigern und sie fit für die 
Zukunft zu machen, soll sie weiter an Aufenthalts- und Lebensqualität gewinnen. Gleichzeitig muss 
sie für alle Menschen gut erreichbar bleiben. 
Der öffentliche Raum ist ein knapp verfügbares Gut. Parkende Fahrzeuge beanspruchen einen 
Großteil dieses knappen Gutes. Parkende Autos und der Parksuchverkehr belasten die Straßen und 
mindern stark die Attraktivität der Stadt. Auch kommt es zu Konfliktsituationen zwischen KFZ-
Fahrern, Radfahrern und Fußgängern. 
Geeignete Zufahrtsbeschränkungen zum Parkhaus Münster-Arkaden können bereits in Höhe des 
Marienplatzes (im Kreuzungsbereich Ludgeristraße/Verspoel) zur Steuerung des Verkehrs 
entwickelt werden. 
Zu 3.11) 
Die Fahrbahn der Kreuzung ist stark beschädigt und muss erneuert werden. Die Dauerstaus in der 
Kreuzung müssen dringend beseitigt und dürfen nicht verlängert werden. Gleichzeitig muss der

5 
 
öffentliche Nahverkehr an dieser Stelle deutlich beschleunigt werden: Es bringt nichts, wenn Busse 
zusammen mit Autos im Stau stehen. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hilft dabei, die Stauprobleme am Knotenpunkt von Autobahn A 43, 
Bundesstraße B 51 und Weseler Straße zu lösen. Dabei geht es besonders darum, über eine 
Extraspur den Linienbusverkehr zu beschleunigen. Dafür hat die Landesregierung ihre finanzielle 
Unterstützung zur Verlängerung und Beschleunigung der Busspur zugesichert. 
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung sind vorgesehen: 
- Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße zur B51 in Fahrtrichtung Osten. 
- Bau einer zweiten Geradeausspur von der Weseler Straße zur B51 in Fahrtrichtung Osten. 
- Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße in 
Fahrtrichtung stadtauswärts. 
-Bau einer Bussonderspur von Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler Straße stadteinwärts. 
- Bau einer Verkehrsinsel am Knotenpunkt Weseler Straße / Boeselagerstraße zur Verbesserung 
der Radfahrerführung 
- Im Zuge des Straßenausbaus werden auch schadhafte Regenwasserkanäle, die ausschließlich 
der Straßenentwässerung dienen, erneuert. 
Die Mittel für den Ausbau der Spinne mit Extrabusspur müssen demnach zügig entsperrt werden. 
Alle Kräfte müssen für einen zügigen Bau an der verkehrsreichen Kreuzung gebündelt werden, 
damit alle Verkehrsteilnehmer schneller und sicherer über die Kreuzung kommen. Somit werden 
nicht nur Emissionen durch die alltäglichen Staus verhindert, sondern vor allem der öffentliche 
Nahverkehr durch die Extrabusspur stark beschleunigt. Der Rat der Stadt muss für Planungs- und 
Finanzierungssicherheit an dieser Kreuzung sorgen. 
Zu 3.12) 
Die Velorouten sind ein Bekenntnis engagierter Kommunen für ein neues Radwegeformat: 
durchgängig komfortabel, sicher, zeitsparend, umweltfreundlich und vitalisierend. Sie stehen für 
ein Zusammendenken in Mobilitätsfragen und für ein gemeinsames Lebensgefühl in der 
Stadtregion. Die Velorouten sollen mehr Menschen zum Umstieg auf das Rad motivieren, damit das 
Radeln im Alltag noch selbstverständlicher wird. Zwei Abschnitte der Veloroute sind umgesetzt, 
sechs sind noch in Planung. Das Projekt ist durch die Bereitstellung von größeren Ressourcen zu 
beschleunigen. 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (5)

10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.04.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (109)

  • Königsstraße 2
  • Marientalstraße
  • Melchersstraße
  • Weseler Straße 19
  • Nieberdingstraße
  • Stubengasse
  • Hammer Straße
  • Schützenstraße
  • Klemensstraße 10
  • Wolbecker Straße 46
  • Warendorfer Straße
  • Johanniterstraße
  • Brockhoffstraße
  • Bahnhofstraße
  • Windthorststraße 7
  • Nordstraße
  • Kanalstraße
  • Hoyastraße
  • Maximilianstraße
  • Kinderhauser Straße
  • Coerdestraße
  • Goldstraße
  • Kolpingstraße
  • Staufenstraße
  • Emdener Straße 2
  • Von-Kluck-Straße
  • Südstraße
  • Annenstraße
  • Bismarckallee
  • Brunnenstraße
  • Offenbergstraße
  • Scharnhorststraße
  • Teichstraße
  • Hittorfstraße
  • Hüfferstraße
  • Robert-Koch-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Wilhelmstraße
  • Veghestraße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Heisstraße
  • Sperlichstraße
  • Frauenstraße
  • Lambertistraße
  • Ludgeristraße
  • Salzstraße
  • Studtstraße
  • Aegidiistraße 2
  • Finkenstraße
  • Gereonstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Mauritzstraße 7
  • Bremer Straße
  • Pferdegasse
  • Hafenstraße
  • Zimmerstraße
  • Travelmannstraße
  • Timmerscheidtstraße
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Annette-Allee
  • Geringhoffstraße 48
  • Wasserstraße
  • Hiltruper Straße
  • Mondstraße
  • Dyckburgstraße
  • Sprakeler Straße
  • Boeselagerstraße
  • Schlossplatz
  • Bremer Platz
  • Bohlweg
  • Hansaring
  • Hafenweg
  • Überwasserkirchplatz
  • Inselbogen
  • Servatiiplatz
  • Harsewinkelplatz
  • Servatiikirchplatz
  • Albersloher Weg
  • Schifffahrter Damm
  • Dortmunder Straße
  • Grevener Straße
  • Neubrückenstraße
  • Umgehungsstraße
  • Lazarettstraße
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  • Alter Steinweg
  • Engelenschanze
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  • Gutenbergstraße
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  • Körnerstraße
  • Försterstraße
  • Jessingstraße
  • Sentruper Höhe
  • Schillerstraße
  • Bergstraße
  • Gasselstiege
  • Coerdeplatz
  • Wilkinghege
  • Pluggendorf 9
  • Hafenmarkt
  • Domplatz
  • Hofstraße
  • Spiekerhof 2
  • Kirchplatz
  • Verspoel
  • Rothenburg 20
  • Neutor 11
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0193/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2024
Erstellt
11.03.2024 13:16