V/0418/2020/1
Erweiterung der Hermannschule, Dahlweg 66, 48153 Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3783 Zeichen
V/0418/2020/1 V/0418/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Hermannschule: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung um einen Zug Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel: Entscheidung zur Beibehaltung der Zügigkeit Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Machbarkeitsstudie zur 3-Zügigkeit Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Hermannschule zur 3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterrau m- programms. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Architektenleistung einen Architektenwet t- bewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweit e- rung der Hermannschule einschließlich VgV -Verfahren (auch für die Tragwerksp lanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Erric h- tungsbeschluss herbeizuführen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 310.000 € a n- fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r- richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine bauliche Erweiterung der Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel mit dem Ziel der Erhöhung der Zügigkeit zunächst nicht vorgesehen ist. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die Dietrich -Bonhoeffer-Schule zum Ausbau zur 3-Zügigkeit zu erstellen. 6. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und Amt für Schule und Weiterbildung 25.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Woltering Telefon: 492-4013 WolteringThomas@stadt- muenster.de - 2 - V/0418/2020/1 der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung des Budgets wird benannt. 7. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres Ent- wurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Ent- wurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschätzungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grund- schulen“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4590 Erw. Grundschulen Auszahlungen Auszahlungen für die Bau- maßnahmen 2020 110.000 2021 200.000 Summe der Auszahlungen 310.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grundschulen“ zur Verfügung. Begründung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 und die Bezirksver- tretung Münster-Mitte hat in ihrer Sitzung am 18.08.2020 die Vorlage V/0418/2020 jeweils einstimmig beschlossen. Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs- antrag beraten (s. Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 6 und 7) und die Vorlage V/0418/2020 wurde einstimmig geändert beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 6 und 7 zu fol- gen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dahlweg 66
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0418/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37