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Bürgereingabe gemäß §24 GO - Hochbahntrasse für Stadtbahnlinie 7

Beschlussvorlage Ausschuss 3213/2019 vom 04.10.2019

Stand: Am 03.12.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 3213/2019 Freigabedatum 04.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gemäß §24 GO - Hochbahntrasse für Stadtbahnlinie 7 Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich dagegen aus, die Stadtbahnli- nie 7 ab der Deutzer Brücke am rechtsrheinischen Ufer als Hochbahntrasse weiter zu verfolgen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt eine Hochbahntrasse für die Stadtbahnlinie 7 zwischen Deutzer Brücke und Poll (Anlage) mit folgender Begründung: „Die Linie 7 erreicht das rechtsrheinische Ufer auf einem höheren Niveau, deshalb sollte dieser Um- stand genutzt werden, um die Stadtbahnlinie von Störung durch den Individualverkehr zu schützen.“ Stellungnahme der Verwaltung Bei Neuplanungen von Stadtbahnanlagen werden grundsätzlich auch unabhängig vom Individualver- kehr geführte Trassen untersucht. Hochbahnstrecken werden aufgrund der Lärmausbreitung und der problematischen Stadtgestaltung überwiegend abgelehnt. Zudem sind die ebenerdigen Trassen we- sentlich kostengünstiger und einfacher barrierefrei zu gestalten sowie vorteilhafter bei der Gewähr- leistung des Sicherheitsgefühls und der sozialen Sicherheit. Bei der Verwaltung ist keine separate Untersuchung zur Machbarkeit einer rechtsrheinischen Hoch- bahntrasse für die Linie 7 vorgesehen. Anlage
  • Anlage 1 - Eingabe nach § 24 GO NRW

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    Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 03.12.2019 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 1.5, Entscheidung.

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