V/0236/2020
„Gemeinsam gegen Gewalt“ - Anträge an den Rat Nr. A-R/0074/2019 der AfD-Ratsgruppe und A-R/0079/2019 der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
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Anlage 2
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0079/2019 18.11.2019 Antrag Aktionsplan "Gemeinsam gegen Gewalt" Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1) Die Stadt Münster begrüßt den Aktionsplan "Gemei nsam gegen Gewalt" des StGB NRW zum besseren Schutz von Feuerwehrleuten u nd Rettungskräften vor Gewalt. 2) Die Verwaltung wird dem APOSOE binnen 6 Monaten eigene Vorschläge für begleitende Maßnahmen und Initiativen seitens der Stadt Münster vorlegen. Begründung: "Gemeinsam gegen Gewalt" ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW. Ziel des Aktionsplans ist, Rettungskräfte besser vor Gewalt zu schützen. Zu den ersten Maßnahmen des Plans gehört der bereits umgesetzte Meldeerlass des Innenministeriums. Arbeitgeber von Rettungskräften sind seitdem verpflichtet, Fälle von Gewalt gegenüber Einsatzkräften und vorsätzliche Beschädigung von Einsatzfahrzeugen und Geräten zu melden. Auf dieser Grundlage wird nun regelmäßig valides Zahlenmaterial erhoben und ausgewertet. In den kommenden drei Jahren sollen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden, darunter die Einführung eines sogenannten "Kümmerers" nach dem Vorbild von psychologischen Unterstützungsteams, die Aufnahme des Bereichs Gewalt gegen Einsatzkräfte in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe und Unternehmen sowie eine verstärkte Aus- und Fortbildung: Die Einsatzkräfte sollen so auf gefährliche und gewalttätige Situationen besser vorbereitet werden. In den Fokus genommen werden hierbei nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch andere Formen nonverbaler oder verbaler Gewalt wie Drohungen oder Beleidigungen. Regelmäßige Runde Tische der am Aktionsplan beteiligten Institutionen sollen weitere Maßnahmen erarbeiten und auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Die Unfallkasse NRW hat im Sinne des präventiven Schutzes der Einsatzkräfte vor gewalttätigen Übergriffen das Thema "Gewalt" zum Bestandteil von Gefährdungsbeurteilungen eines jeden Arbeitsplatzes gemacht. Auf den Internetportalen "Sichere Feuerwehr" und "Sicherer Rettungsdienst" werden dafür u.a. Checklisten angeboten, die es Arbeitgebern erleichtern eine derartige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 2 Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht hinnehmbar. Rettungskräfte verdienen unsere Solidarität und unseren Schutz. Die Stadt Münster wird daher aufgefordert, begleitende Maßnahmen zu erarbeiten, die dann umgesetzt werden sollen. Zum Schutz der Feuerwehr- und Rettungskräfte sollen geeignete Maßnahmen zu ihrer Sicherheit beitragen. Dazu gehört auch ein passgenaues Aus- und Weiterbildungskonzept. Gewaltprävention ist eine Aufgabe, die sich dauerhaft stellt. Daher muss die Entwicklung und die Wirksamkeit der verabredeten Maßnahmen sowie deren Erweiterung auf andere Personengruppen ständig überprüft werden. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Anlage 3
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Für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde Resolution des Deutschen Städtetages verabschiedet vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in seiner Sitzung am 14. November 2019 in Berlin Demokratie braucht Auseinandersetzung Städte sind Orte vielfältiger Interessen. Diesen immer und umfassend gerecht zu werden, ist Ziel und Herausforderung zugleich. Städte sind daher auch gelebte Interessengegensätze. Sie sind Orte von Auseinandersetzungen. Vielfältige Interessen, Ansichten und Meinungen treffen aufeinander. Denn die Menschen, die in den Städten leben sind verschieden. Das kann nur richtig sein, so bleiben Städte lebendig. Die Stadt gehört allen Menschen, die dort leben. Deshalb braucht es Debatte und Streit der Meinungen. Das ist ein zentraler Teil der Demokratie. Genauso braucht es einen Ausgleich von Interessen. Das Ringen um die richtigen politischen Entschei- dungen führt am Ende häufig zu notwendigen Kompromissen. Gelingt das nicht, braucht es politische Entscheidungen. Auch das ist Teil unserer Demokratie. Entscheidend für alle Auseinandersetzungen bleibt: Sie müssen so geführt werden, dass Streit nicht in Feindschaft und Hass mündet. Es müssen Grundregeln der demokratischen Kultur und eines angemessenen Umgangs eingehalten werden, sonst nehmen der Zusammenhalt der Gesellschaft und die Demokratie Schaden. Die Städte sehen mit großer Sorge, dass Sprache und Stil von politischen Auseinandersetzungen zu- nehmend verrohen. Die Auseinandersetzungen werden rücksichtsloser und gewaltbereiter, besonders im Internet. Auch kommt es immer öfter zu Gewaltattacken gegen Andersdenkende. Auch Amtsträgerinnen und Amtsträger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen und Einsatzkräften sind nicht ausgenommen. Es darf nicht sein, dass es besonderen Mut erfordert, sich ehrenamtlich in der Stadtpolitik und für die Stadtgesellschaft zu engagieren. Menschen, die sich in der Kommunalpolitik engagieren und in politische Debatten einbringen, müssen online wie offline einen besonderen Schutz gegen Beleidigungen und üble Nachrede erfahren. Kommunalpolitik braucht Bürgernähe, Empathie und offene Ohren. Die Verantwortlichen in den Städten wollen menschliches Miteinander, sie wollen auch weiterhin auf ihre Bürgerinnen und Bürger zugehen. Auseinandersetzung in gegenseitigem Respekt Die Kommunikation ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und unserer Demokratie. Infor- mation, Austausch und politischer Diskurs im Internet sind fester Bestandteil unseres Miteinanders geworden. Diskurs und Debatte brauchen Respekt vor dem Gegenüber. Auch und vor allem im Inter- net dürfen Verunglimpfung, Beleidigungen und Gewalt in der Sprache nicht toleriert werden. Die Städte wollen und werden sich dieser Auseinandersetzung stellen und auch neue Wege und Formate für Diskussion und Austausch finden. So lebt Kommunalpolitik. Offene Stadtgesellschaften erhalten Die deutschen Städte treten für Stadtgesellschaften ein, die von Offenheit, Toleranz, gelebter lokaler Demokratie und kultureller Vielfalt geprägt sind. Sie bekennen sich zu ihrer Verantwortung, für eine offene und plurale Gesellschaft einzustehen. Diese Haltung ist Maßgabe und Maßstab von Kommu- nalpolitik. Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind entschieden abzulehnen. Für sie kann es kein Verständnis und keine Rechtfertigung geben. Extreme Haltungen und Handlungen müssen auf allen Ebenen bekämpft werden. Toleranz, Demokratie und Menschenwürde als zentrale Werte unseres Gemeinwesens sind zu stärken. Dies ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der die Städte aktiv mitwirken. Demokratische Werte zu leben und immer wieder zu beleben, ist aber vor allem ein Prozess. Viele Räte haben als deutliches Zeichen Resolutionen für demokratische, offene und tolerante Städte gefasst. Allianzen und Bündnisse stärken Viele Städte beteiligen sich gemeinsam mit gesellschaftlichen Organisationen an „Bündnissen gegen Rechts“ oder initiieren diese selbst. Allianzen und Bündnisse müssen in der Zivilgesellschaft verankert sein. Begegnungsräume, Teilhabemöglichkeiten und soziale Bindungen können helfen, Intoleranz, Extremismus und Radikalisierung entgegen zu wirken. Bund, Länder, Kommunen, Stiftungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände und gesellschaftliche Gruppen müssen gemeinsam dafür eintreten. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu verhindern und zu bekämpfen. Es braucht gemein- same Strategien, die die Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen einbeziehen. Maßnahmen und Strategien bündeln Drohungen, Beleidigungen, Hass im Internet und rechtsextreme Gewalt müssen stärker bekämpft werden. Die Städte unterstützen das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Denn Gewalt und Hetze müssen im Netz wie in der Gesellschaft geächtet und mit Nachdruck verfolgt werden. Intensivere Strafverfolgung, Cyber-Ermittler und Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind erste richtige Schritte. Wirksame Maßnahmen und Strategien gegen Extremismus und menschenfeindliche Tendenzen brauchen langfristiges Engagement. Viele Städte sind Vorreiter. Sie schaffen Anlaufstellen für Infor- mation, Beratung und Vernetzung und bündeln kommunale Aktivitäten. Sie initiieren und fördern Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen. Die Städte benötigen dafür die Unterstützung von Bund und Ländern. Erfolgreiche Programme wie „Demokratie leben“ müssen intensiviert und nachhaltig finanziert werden. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Verantwortung eines jeden Einzelnen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Je mehr Menschen sich zu Demokratie, Toleranz und Menschenwürde bekennen, desto mehr stärkt das auch in politisch schwierigen Zeiten unsere Gesellschaft und unser Land. Unsere Demokratie und die damit verbundenen Werte des Grundgesetzes sind die bedeutendsten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt es zu stärken und – wo nötig – zu verteidigen.
Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0074/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Gewalt und Übergriffen gegen Kommunalpolitiker und öffentliche Bedienstete konsequent verfolgen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung legt dem Rat ein Konzept zum Schutz von Kommunalpolitikern und öffentlich Bedienstete vor. Für das Jobcenter und die Agentur für Arbeit greift sie hierfür auf die Dokumentation „Mit offenen Augen – Überlegungen zur Gewaltprävention“ und das „Aachender Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen am Arbeitsplatz“ zurück. 2. Der Rat stellt fest, dass Kommunalpolitiker aller Parteien im verstärkten Maße von politisch motivierten Übergriffen und Straftaten betroffen sind. Der Rat der Stadt Münster verurteilt diese Übergriffe ausdrücklich. Politisch motivierte Straftaten müssen in Zukunft konsequent verfolgt und geahndet werden. Die Demokratie darf nicht durch politisch motivierte Gewalt beschädigt werden. 3. Die Stadtverwaltung erstellt eine Statistik in der Gewalt und Bedrohungen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst statistisch erfasst werden. Sie berichtet dem Rat einmal im Jahr durch einen Bericht über das Ausmaß der Gewalt gegen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung. Begründung: Das politische Klima in Deutschland ist durchzunehmende gesellschaftliche Polarisierung gekennzeichnet. Gesellschaftliche Debatten werden mit einer zunehmenden Härte geführt. Immer öfter kommt es daher zu gewaltsamen Übergriffen gegen Menschen mit einer anderen politischen Meinung. Dies gilt zum einen für die Mitglieder des Rates der Stadt Münster. Aber auch Mitarbeiter der Stadt Münster beim Ordnungsamt und im Vollzugsaußendienst sind zunehmend mit Gewalt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit konfrontiert. Die Gewalt gegenüber Kommunalpolitiker und Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies gefährdet unsere Demokratie grundlegend. Dort wo Gewalt und Drohungen gegen Politiker das letzte Wort haben, gibt es keine Auseinandersetzung mehr in der Sache. Gibt es keinen Dialog und keinen Kampf um das bessere Argument mehr. Die Gewalt gegen Kommunalpolitiker und Bedienstete der öffentlichen Verwaltung ist daher zu einer Gefahr für die Demokratie geworden. Daher ist es erforderlich, dass der Rat hier ein deutliches Zeichen setzt. Und die Gewalt gegen Kommunalpolitiker eindeutig verurteilt. Und die Stadtverwaltung als Arbeitgeber ihrer Pflicht als Arbeitgeber gerecht wird. Und die besonders von Gewalt betroffenen Bediensteten in sensiblen Bereichen wie Jobcenter, Ordnungsdienst und Vollzugsdienst schützt. Und hierfür ein Schutzkonzept erarbeitet. Gewalt gegen Kommunalpolitiker und beschäftigte im öffentlichen Dienst dar nicht nur ein durch Medienberichte vermitteltes Phänomen sein. Es muss auch statistisch erfasst werden. Damit Ausmass, Quantität und Qualität erfasst werden und hierauf aufbauend dann wirksame Gegenstrategien entworfen werden können. gez. Martin Schiller Richard Mol
Anlage A
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Anlage A zur V/0236/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt eine höhere Transparenz bei Gewaltvorfällen gegen Mitglie- der politischer Gremien zu schaffen und zudem die präventiven Maßnahmen für diese Personen- gruppe sowie für städtische Beschäftigte zu erweitern. Dazu wird eine systematische Erfassung der Gewaltvorfälle gegen Mitglieder politischer Gremien geschaffen. Zudem werden die beste- henden Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen gegen städtische Be- schäftigte erläutert und um ergänzende Maßnahmen erweitert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt Gewaltvorfälle gegen Mitglieder politischer Gremien auf freiwilliger Basis systematisch zu erfassen und präventive Initiativen aufzuweisen. Ein weiteres Ziel besteht in der Erweiterung der Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen gegen städtische Beschäftigte. Da die Stadt Münster ihren städtischen Beschäftigten bereits umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen anbietet, wird die Umsetzung der ergänzenden Maßnahmen zeitnah realisiert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Dies betrifft die Maßnahmen/Leistungen für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die der Sicherheit und dem Schutz der Beschäftigten dienen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0236/2020 V/0236/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft „Gemeinsam gegen Gewalt“ - Anträge an den Rat Nr. A-R/0074/2019 der AfD-Ratsgruppe und A-R/0079/2019 der CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Beratungsfolge 23.06.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster bekennt sich zu Demokratie, Toleranz und Menschenwürde im Sinne der gleichnamigen Resolution des Deutschen Städtetages (siehe Anlage 3) und positioniert sich uneingeschränkt gegen Gewalt gegen Kommunalpolitik erinnen und Kommunalpolitiker, Mita r- beiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen und Einsatzkräfte. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Prävention und Nachsorge von Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu entwickeln und dem Ältestenrat nach der Kommunalwahl zur Beratung vorzulegen. Das Konzept sollte insbesondere Ansätze für eine Registrierung und gegebenenfalls Weiterverfolgung von Vorfällen beinhalten. 3. Der Rat nimmt sowohl die bestehenden umfangreichen Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen gegen städtische Beschäftigte als auch die Weiterentwicklung des städtischen Gewaltschutzkonzeptes zur Kenntnis. Hierbei spielt der Aktionsplan „Gemein- sam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Rettungs - und Einsatzkräften“ eine b e- sondere Rolle, der nicht nur für Rettungskräfte Anhaltspunkte gibt, sondern für alle städtischen Beschäftigten. 4. Mit dieser Vorlage sind die beiden Anträge A -R/0074/2019 und A -R/0079/2019 abschließend erledigt. Personal- und Organisationsamt 15.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Franke Telefon: 492-1185 FrankeML@stadt- muenster.de - 2 - V/0236/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Derzeit ist nicht absehbar, wie hoch die finanziellen Auswirkungen sind. Aus diesem Grund werden die Auswirkungen in der nächsten Haushaltsplanung aufgegriffen. Begründung: Zu 1: Als klare Positionierung gegen Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Mita r- beiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen und Einsatzkräfte hat der Deutsche Städtetag die „Re- solution für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde“ v erabschiedet (Anlage 3 ). Auch die Stadt Münster sieht mit Sorge, dass Sprache und Stil von politischen Auseinandersetzungen zunehmend verrohen und rücksichtsloser und gewaltbereiter werden . Die Stadt Münster bekennt sich uneing e- schränkt zu der am 14.11.2019 in Berlin verabschiedeten Resolution. Gewalt gegen städtische Beschäftigte und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker hat in den letzten Jahren zugenommen. Innerhalb von 3 Jahren ist die Zahl der gemeldeten Gewaltvorfälle g e- gen städtische Beschäftigte bei der Stadt Münster von 30 auf 93 gestiegen. Nach Angaben des Bu n- desministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundeskriminalamts wurden in 2019 bu n- desweit 1674 Straftaten gegen Amts -/ Mandatsträgerinnen und -träger gemeldet. Das en tspricht ei- nem Anstieg um 33,3% im Vergleich zum Vorjahr. Bereits in 2013 hat die Stadt Münster die „Grundsatzerklärung gegen Gewalt“ erar beitet (Anlage 4 ). Mit dieser Grundsatzerklärung positioniert sich die Stadt Münster als Ort, an dem Gewalt gegen städ- tische Beschäftigte und Kunden der Stadtverwaltung nicht toleriert wird. Zu 2: Vor dem Hintergrund steigender Gewalt gegen Mandatsträger innen und Mandatsträger sinkt zuneh- mende die Bereitschaft, sich ehrenamtlich vor Ort zu engagieren. Hier gilt es ein Konzept zu entw i- ckeln, das geeignet sein kann, zum einen Mandatsträger vor entsprechenden Gewaltvorfällen zu schützen und zum anderen Gewaltvorfälle zu registrieren, zu reflektieren und gegebenenfalls stra f- rechtlich zu verfolgen. Dies setzt unter anderem e ine umfassende Erfassung und Dokumentation v o- raus. Die Verwaltung wird hierzu ein Konzept entwickeln, das unter anderem die Fragen der entspr e- chenden Meldung von Gewaltvorfällen, die mögliche Einbeziehung des Kriminalpräventiven Rates und die Möglichkeiten einer melderechtlichen Auskunftssperre berücksichtigt. Hierzu wird die Verwal- tung dem Ältestenrat zur nächsten Wahlperiode einen Verfahrensvorschlag unterbreiten. Zudem gibt es verschiedene bestehende Initiativen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvo rfäl- len gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Das Ministerium des Innern des Landes NRW hat mit Wirkung zum 26.07.2019 – ergänzend zu den Aufgaben der Kreispolizeibehörden – eine „Zentrale Ansprechstelle für politische Verantwortungstr ä- ger zu polizeilichen Sicherheitsfragen“ eingerichtet. Die Zentrale Ansprechstelle ist täglich 24 Stunden erreichbar und gibt Personen des öffentlichen Lebens Auskünfte rund um Sicherheitsfragen (0221/871-3131). Darüber hinaus wurde mit der zentralen Anlaufstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegründet, die unter anderem für die Verfolgung von Gewalt im Inter- net zuständig ist, die sich gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker richtet. Die Bundesregierung hat beschlossen, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremi s- mus und der Hasskriminalität umzusetzen. Es umfasst u.a. eine Änderung des § 188 StGB (üble - 3 - V/0236/2020 Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens), sodass der besondere Schutz ausdrücklich auch Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gilt. Zudem ist beabsichtigt, eine Bedrohung (§ 241 StGB) auch s trafbar zu machen, wenn sie z.B. die körperliche Unversehrtheit be- trifft. Das Maßnahmenpaket sieht zudem vor , dass Internet -Plattformen bei Morddrohungen und Volksverhetzung eine Meldepflicht der relevanten Inhalte und der IP -Adresse haben, um die Strafver- folgung zu erleichtern. Die Broschüre „Umgang mit Hass und Bedrohung – Hinweise für Kommunalpolitikerinnen und Ko m- munalpolitiker“ bietet Informationen zu Verhaltenshinweisen und Anlaufstellen. Zu 3: Beschäftigte der Stadt Münster sind in ihrem beruflichen Alltag vermehrt von Gewalt betroffen. Das zeigt die verwaltungsinterne Gewaltstatistik, die seit 2014 geführt wird. Während 71 Gewaltvorfälle in 2018 gemeldet wurden, waren es in 2019 insgesamt 93 Vorfäl le. Die zunehmenden Gewaltvorfälle gegen städtische Beschäftigte erfordern von der Verwaltung umfassende Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewalt. Die Stadt Mü nster hat bereits im Oktober 2013 mit der „GA Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung Münster“ ein umfangre i- ches Maßnahmenkonzept erarbeitet. Die Maßnahmen orientieren sich an dem „Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen am Arbeitsplatz“. Im September 2019 wurde der Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Rettungs- und Einsatzkräften“ von Innenministerium NRW, Städtetag NRW u.a. veröffentlicht, der sowohl für Einsatzkräfte als auch für alle weiteren städtischen Beschäftigten Anhaltspunkte zur Prä- vention von Gewaltvorfällen gibt. Aufgrund der gestiegenen Gewaltmeldungen nicht nur bei der Feuerwehr, sondern in den verschi e- denen Bereichen der Stadtverwaltung, werden die Maßnahmen zur Gewaltprävention und -nachsorge zielgruppenspezifisch erweitert. 3.1 Bestehende Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen In der GA Gewalt sind zahlreiche Maßnahmen zur Gewaltprävention und -nachsorge festgelegt. Das Personal- und Organisationsamt ist Ansprechpartnerin. In jedem Amt ist ein Notfallordner hinterlegt, der relevante Telefonnummern und Verhaltenshinweise für Gewaltvorfälle enthält. Die Stadt Münster setzt in gefährdeten Bereichen eine Alarmierungssoftware ein, bei der über die Tastatur des Arbeit s- platzrechners ein Alarm ausgelöst werden kann. Für Gefährdungslagen außerhalb von PC - Arbeitsplätzen werden individuelle Lösungen erarbeitet. Zudem wird sowohl bei der Möblierung von Büros, bei der Zimmerbelegung al s auch bei baulichen Maßnahmen die Sicherheitssituation berüc k- sichtigt. In mehreren Ämtern werden Sicherheitsdienste insbesondere im Wartebereich eingesetzt. Eine Ausweitung des Pförtnerdienstes während der Öffnungszeiten erhöht zudem die Präsenz vor Ort. Bei Bedarf gibt es in den Ämtern Beschäftigte, die mit Aufgaben der Gewaltprävention beauftragt und zum Thema Gewalt geschult werden. Mit einem internen Meldesystem werden Gewaltvorfälle erfasst und statistisch ausgewertet. Da nur durch eine systematische Dokumentation aller Gewaltvorfälle gegen städtische Beschäftigte Transpa- renz geschaffen werden kann, wer in welcher Art von Gewalt betroffen ist, werden alle Beschäftigten dazu aufgefordert, Gewaltvorfälle konsequent zu melden. Wenn eine Mitarbeiterin o der ein Mitarbeiter einen Gewaltvorfall meldet, leitet das Personal - und Or- ganisationsamt Nachsorgemaßnahmen ein. Es erstellt zudem eine Statistik, die zukünftig auch Ve r- bindungen zu Diskriminierungen aufzeigen wird, und legt sie dem Ausschuss für Personal, Organisa- tion, Sicherheit, Ordnung und E-Government jährlich vor. Die „GA Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ unterteilt Gewalt in 5 Stufen (Stufe 1 = kontroverse Ge- sprächssituation bis Stufe 5 = Amoklauf). Ab der Stufe 3 soll ein Gewaltvorfall immer gemel det wer- den. Bei einem Gewaltvorfall der Stufe 2 entscheidet die betroffene Person, ob sie den Fall meldet. - 4 - V/0236/2020 Die Betriebliche Sozialberatung bietet Betroffenen zeitnah nach einem Vorfall ein persönliches G e- spräch an. Bei der Feuerwehr übernimmt diese Aufga be das PSU -Team. Aufgrund der psycholog i- schen Folgen eines Gewaltvorfalls wird ein Übergriff ab der Stufe 3 (individuell auch bei einem Vorfall der Stufe 2) der Unfallkasse NRW gemeldet. Über die zuständige Unfallkasse ist zudem eine umfang- reichere psychologische Unterstützung möglich. Ab Stufe 3 wird ein Übergriff durch die zuständige Amts- bzw. Betriebsleitung bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Im Fall der Beleidigung, Verleu m- dung, üblen Nachrede sowie Körperverletzung wird ein Strafantrag gestellt. Sowohl für die Prävention als auch im Umgang mit Gewaltvorfällen sind Schulungen besonders wichtig. Das zentrale Fortbi l- dungsprogramm bietet verschiedene Seminare zu den Themen Kommunikations - und Konfliktfähig- keit und Stressbewältigung an. Darüber hinaus we rden in manchen Ämtern intern weitere Seminare mit thematischem Bezug durchgeführt. Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben der Gewaltprävention ergänzen das Angebot. Führungskräfte haben die Pflicht für jeden Arbeitsplatz eine Gefähr dungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen. Aufgrund der zunehmenden Gefahr durch G e- walt am Arbeitsplatz werden Führungskräfte dazu aufgefordert den Themenkomplex Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung sowie in der Unterweisung verstärkt zu berücksichtigen, sodass präventive Schutzmaßnahmen ergriffen und die Beschäftigten über Gefahrenbereiche aufgeklärt werden kö n- nen. Neben der zeitnahen individuellen Nachsorge von Gewaltvorfällen ist ein fachlicher Austausch über das Thema Gewalt am Arbeitsplatz wichtig. Verwaltungsintern finden quartalsweise der Arbeit s- schutzausschuss bzw. der Jour Fixe Arbeits- und Gesundheitsschutz statt, bei dem sich die verschie- denen für Arbeitsschutz zuständigen Personen zum Thema Gewalt austauschen und beraten. Zudem arbeiten das Team für Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Betriebliche Sozialberatung eng zum Thema Gewalt zusammen. Die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind r e- gelmäßig zu prüfen, um schnell und umfassend Hilfe leisten zu können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind durch ihre Tätigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt. Aus diesem Grund sind sie mit einer persönlichen Schutzausrü s- tung ausgestattet. Zudem steht ihnen ein Handy zur Alarmierung zur Verfügung. Im Bereich der Feuerwehr besteht eine Meldepflicht gegenüber der Bezirksregierung Münster und dem Ministerium des Innern des Landes NRW bei außergewöhnlichen Ereignissen im Brand - und Katastrophenschutz (Meldeerlass). D ieser Erlass wurde im Mai 2018 neu gefasst und bewusst um den Punkt Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte, Einsatzfahrzeuge oder Geräte erweitert. Auffällig ist, dass die Gewaltmeldungen der Feuerwehr Münster sich fast ausschließlich auf Einsätze im Rettungsdienst beziehen, ausgeübt sowohl von Patienten/innen wie auch von Angehörigen oder anderen anwesenden Personen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema findet regelmäßig statt in Schulungen im Rahmen der Aus - und Fortbildungen der Beamten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr, der Mitarbeiter und Mitarbei- terinnen im Rettungsdienst sowie zusätzlich bedarfsorientiert als Nachbesprechung von entsprechen- den Einsätzen. Bewährt hat sich in diesen Fällen die Unterstützung durch das PSU-Team. Das Einsatzführungssystem der Feuerwehr ist so aufgebaut, dass in definierten Situationen die übe r- geordnete Führungskraft planmäßig zur Unterstützung nachalarmiert wird. Darüber hinaus haben die Einsatzkräfte jederzeit die Möglichkeit, weitere Kräfte per Funk über die Leitstelle anzufordern. 3.2 Weitergehende Maßnahmen zur Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen Aufgrund der zunehmenden Problematik von Gewaltvorfällen gegen städtische Beschäftigte werden die bestehenden Maßnahmen angeregt durch den Aktionsplan erweitert. - 5 - V/0236/2020 - Schulungen Führungskräfte nehmen im Umgang mit dem Thema Gewalt am Arbeitsplatz eine zentrale Funkti- on ein. Die Stadt Münster bietet für Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte Schulungen an. Da da s Thema Gewalt bisher noch nicht Bestandteil der Schulungen ist, werden sie um fo l- gende Inhalte erweitert: Sensibilisierung und Umgang mit dem Thema Gewalt am Arbeitsplatz (u.a. Erkennen und Umgang mit psychischen Belastungen der Beschäftigten) frühzeitiges Erkennen und angemessenes Verhalten in Konflikten und Vorstellung präventiver Konzepte und Strategien. Sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die in gefahrgeneigten Bereichen arbeiten, wird das Angebot entsprechend des Bedarfs um Seminare zu Verhandlung s- taktik, Selbstverteidigung sowie Selbst- und Nothilferecht e, Deeskalationstrainings, Fachwissen zum Thema Selbst-/Fremdbild, Blick auf Tätergruppen, Suchtverhalten, Traumatisierung, interkul- turelle Kompetenzen und Sprachverständnis/-vermittlung ergänzt. Zu gefahrgeneig ten Bereichen gehören der Kommunale Ordnungsdienst, der Vollstreckungsdienst, die Feuerwehr, der Komm u- nale Soziale Dienst, das Sozialamt, das Jobcenter und das Rechts- und Ausländeramt. Insbesondere Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sowie Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter in den stark von Besuchern frequentieren Ämtern werden regelmäßig nachgeschult, um die Aufg a- ben bewältigen zu können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arbeitsbereichen mit sehr häufigen telefonischen Kundenkon- takten - dazu gehören auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Leitstelle der Feuerwehr - werden zudem Schulungen in Gesprächsführung sowie im Umgang mit verbaler (telefonischer) Gewalt angeboten. Im Rahmen des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feu- erwehr- und Rettungskräften“ wurde das Institut der Feuerwehr NRW beauftragt, ein zielgericht e- tes modulares Aus- und Fortbildungskonzept für Führungskräfte, ein Angebot für Multiplikatore n- schulungen sowie Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbe iterinnen und Leitstellenpersonal zu entwickeln. Sobald dieses Konzept vorliegt, wird es als Basis für die Überprüfung bisheriger A n- gebote mit dem Ziel der Korrektur, Anpassung und Erweiterung dienen. - Auskunftssperre bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ Nach § 51 Bundesmeldegesetz hat die Meldebehörde auf Antrag eine Auskunftssperre ins Melde- register einzutragen, wenn Tatsachen vorliegen, dass der betroffenen Person durch eine Meld e- registerauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit ode r ähnliche schut z- würdige Interessen erwachsen kann. Diese Voraussetzungen müssen in jedem Einzelfall glau b- haft gemacht und geprüft werden. Auskunftssperren bewirken, dass einem Antrag auf Melderegis- terauskunft zunächst einmal nicht stattgegeben wird. Vielmehr hat zunächst eine Anhörung des betroffenen Einwohners zu erfolgen. Stellt sich bei dieser Anhörung heraus, dass eine Gefahr für den betroffenen Einwohner nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Melderegisterauskunft nicht zulässig und muss unterbleiben. Da die Auskunftssperre jeweils eine Einzelfallentscheidung darstellt, reicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe nach derzeitiger Rechtslage nicht für die Eintragung einer Au s- kunftssperre aus. Hier kommt es immer auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr an. Dabei fordert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gefahrenschwelle, die das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes verlangt, allein durch die berufstypischen R i- siken überschritten wird, denen sich die betroffene Berufsgruppe aussetzt. Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskrim i- nalität der Bundesregierung liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldeg e- setzes - Auskunftssperren für politische Ma ndatsträger in Bund, Ländern und Kommunen - vor, - 6 - V/0236/2020 der bei Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Volksvertretungen der Länder und komm u- naler Gebiets-körperschaften, Wahlbeamten sowie politischen Beamten und bei Personen, die für eines der vorgenannten W ahlämter kandidieren, sowie bei Angehörigen, die unter der gleichen Meldeadressen gemeldet sind und im gleichen Haushalt leben, eine Vereinfachung der Eintr a- gung Auskunftssperre im Melderegister vorsieht. Zudem werden ausdrücklich auch Personen b e- rücksichtigt, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit in verstärktem Maße Anfeindungen oder son s- tigen Angriffen ausgesetzt sind. Entsprechend dem Entwurf sollen künftig von Bedrohungen, B e- leidigungen und unbefugten Nachstellungen Betroffene leichter eine Auskunftssp erre im Meldere- gister eintragen lassen. Der entsprechende Beschluss ist abzuwarten und wird gegebenenfalls in das Konzept einfließen. - Gefährderdatei Eine verwaltungsweite Gefährderdatei bietet die Möglichkeit, Informationen über gewalttätige Per- sonen zu speichern. Bei einem gewalttätigen Vorfall würden Daten der Person in ein internes, amtsübergreifendes System aufgenommen. Vor einer Kontaktaufnahme könnte die Gefährderd a- tei auf den Namen durchsucht werden. Die Einrichtung einer Gefährderdatei bei der Stadt Mün- ster wurde bereits datenschutzrechtlich geprüft mit dem Ergebnis, dass eine solche Datei nicht unproblematisch, aber möglich ist. Aufgrund der hohen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, die eingehalten werden müssten, wird derzeit geprüft, ob eine Gefährderdatei eingerichtet wird. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag der Ratsgruppe AfD Nr. A-D/0074/2019 Anlage 2: Gemeinsamer Antrag der CDU -Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A - R/0079/2019 Anlage 3: Resolution für Demokratie, Toleranz und Menschenwürde Anlage 4: Grundsatzerklärung gegen Gewalt
Anlage 4
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Grundsatzerklärung gegen Gewalt Die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung Münster sind gewaltfreie Orte. Alle Mitarbeiter/-innen sowie ihre Kunden gehen hier partnerschaftlich miteinander um. Gewalt gegen Beschäftigte und Kunden der Stadtverwaltung Münster wird nicht toleriert. Deshalb werden wir gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Auftreten von Gewalt und Gefährdungen von Beschäftigten, Kunden und allen anderen Personen in unserem Verantwortungsbereich zu vermeiden. Es gilt hierbei der Grundsatz: „Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen.“ Der Begriff „Gewalthandlungen“ umfasst : • jede Form von körperlicher Gewalt • Bedrohungen • das Mitbringen und Zeigen von Waffen jeder Art • sexuelle Übergriffe • Beleidigungen • Mobbing • Stalking • Sachbeschädigungen. Sollte es trotz des Grundsatzes der Gewaltfreiheit zu Straftaten kommen, werden diese konsequent von der Stadtverwaltung Münster geahndet und zur polizeilichen Anzeige gebracht. Markus Lewe Jochen Lüken Oberbürgermeister Gesamtpersonalrat Gewaltfre e i Stadtverwaltung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0236/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37