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V/0983/2013

Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2014

Vorlagen 19.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 13

Anlage zur Vorlage Eckpunkte Bürgerhaushalt

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Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage Eckpunkte Bürgerhaushalt

8591 Zeichen

Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2014 
     (Stand 13.12.2013) 
 
 
 
 
 
Bereits zweimal wurde das bürgerschaftlich erarbeitete und vom Rat der Stadt Münster am 
06.04.2011  beschlossene Bürgerhaushaltsverfahren für die Stadt Münst er durchgeführt. 
Beide Durchläufe haben gezeigt, dass das Münsteraner Mod ell  grundsätzlich praxistaug- 
lich ist und sich bewährt hat. 
Der bürgerschaftlich besetzte Beirat zum Bürgerhaushalt ha t das gesamte Konzept sowie 
jede Phase der bisherigen Bürgerhaushalte zeitnah und ko nstruktiv-kritisch reflektiert, um 
dem Rat Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Ve rfahrens für den 3. Durchlauf 
geben zu können. 
 
Der Beirat empfiehlt, den Bürgerhaushalt im jährlichen Rhythmus durchzuführen. 
 
Der Beirat gibt folgende Hinweise und Ratschläge für  den 3. Durchlauf des Bürgerhaus- 
halts zur Weiterentwicklung der praktischen Gestaltung des V erfahrens, zur konzeptionel- 
len Weiterentwicklung des Instruments bzw. zu den Vorgaben des Jahres 2014: 
 
 
 
1. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahren 2014 
Im 3. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen folg ende Zielsetzungen verfolgt 
werden: 
 
a) bisherige Ziele: 
Transparenz, Interesse an Bürgerbeteiligung wecken / stär ken / verstetigen, Dialog 
zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik erhält 
Entscheidungshilfen 
 
b) neu aufgenommene Ziele: 
– Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushalt es spätestens ab 
2020 
– Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen 
 
Dabei ist darauf zu achten, dass der Schwerpunkt der Aktivi täten auf der nicht organisier- 
ten Bürgerschaft liegt und dass das Verfahren insgesamt se hr niederschwellig bleibt und 
nicht verkompliziert wird. 
 
Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben  der Aktivierungsquote (An- 
teil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ), die Umsetzungsquote der Vor- 
schläge und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den 
Vorjahren dargestellt. 
 
 
2. Begriff Bürgerhaushalt 
Der Begriff „Bürgerhaushalt“ hat sich bewährt und soll weiterhin Verwendung finden.  
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0983/2013

3. Zeitplan 2014 
Vorschlagsphase 31.03. – 12.05. 
Bewertungsphase 13.05. – 23.06. 
Dokumentationsphase 24.06. – 29.08. 
(politische) Beratungsphase 10.09. – 10.12. (Haushaltsbeschluss  10.12.) 
Rechenschaftsphase ab 11.12.2014 
 
Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit 
dem Verfahren 2012. 
 
4. Phasenmodell 
Das Verfahren Bürgerhaushalt besteht wie im Jahr 2012 aus folgenden Phasen 1:  
Vorschlagsphase 
Bewertungsphase 
Dokumentationsphase 
Politische Beratungsphase 
Rechenschaftsphase. 
 
Vorschlagsphase: Wie bisher auch werden seitens der Verwaltung keine Vorschläge 
in den Bürgerhaushalt aufgenommen. 
Bewertungsphase: An der Bewertungsphase soll in jedem Fall festgehalten werden. 
Hier kann auch auf die Umfragen im Jahr 2013 verwiesen werden, die der Bewer- 
tungsmöglichkeit einen hohen Stellenwert zugewiesen haben. 
 
5  Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfa hren in den Stadtbezirken  
In der Vorschlagsphase soll wieder (wie 2012) die Mögli chkeit bestehen, dass in den 
Bezirksverwaltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben 
werden können. Außerdem soll ein niederschwelliger Zug ang zum Bürgerhaushalt in 
den Stadtbezirken auch dadurch gewährleistet werden, dass in den Bezirksverwal- 
tungsstellen die Möglichkeit besteht (wie 2012), die ein gegangen Vorschläge zu be- 
werten. Diese Zugangsmöglichkeit ist ausdrücklich für Person en gedacht, die keinen 
Internetzugang besitzen oder nicht über das Internet be werten möchten. Unterstüt- 
zend können Multiplikatoren/Freiwillige nach vorheriger  Schulung in den Stadtteilen 
eingesetzt werden.  
Darüber hinaus wird eine Liste mit öffentlich zugänglic hen Internetzugängen veröffent- 
licht.   
 
 
6  Evaluation 
Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begl eitende Evaluation. Die 
Evaluation wird über die Erstellung und Auswertung de r Rechenschaftsberichte, über 
die Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. 
 
 
7  Bürgerhaushalt im Kontext zu anderen Zugangswegen  zur Stadtspitze / Rat  
Die anderen den Bürgerinnen und Bürgern zur Stadtspit ze offen stehenden Zugangs- 
wege sollen auch im Rahmen des Bürgerhaushalts kommunizie rt werden (Beschwer- 
demanagement, Bürgersprechstunde, Anregungen gemäß § 2 4 GO NW, Beschwer- 
den gemäß § 24 GO NW, Einwohnerfragestunde). 
 
                                           
 
1 Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend über den Bürger- 
haushalt informiert wird.

8. Konzeptionelle Weiterentwicklung 
 
8.1 Mindestalter für die Beteiligung 
Das Mindestalter für eine Beteiligung im Verfahren be trägt – auf eine Anregung des 
Jugendrates – 14 Jahre (bislang: 16 Jahre). Den Eltern b leibt das Recht, für ihre Kin- 
der einen Vorschlag im Bürgerhaushalt zu platzieren, unbenommen. 
 
8.2 Vor-Ort-Veranstaltungen/Marktpräsenz 
In 2014 finden 10 Veranstaltungen in der Vorschlagspha se des Bürgerhaushaltsver- 
fahrens statt. Von den 10 Veranstaltungen werden 8 Ve ranstaltungen auf verschiede- 
nen Märkten in Münster stattfinden. Revolvierend sollen i n den einzelnen BHH-Jahren 
je eine Veranstaltung im Norden und Süden der Stadt,  im folgenden BHH-Jahr im 
Westen und Osten stattfinden. Die Vor-Ort-Veranstaltungen und Marktstände schaffen 
damit auch weiterhin die Möglichkeit, den Bürgerhausha lt vor Ort zu präsentieren so- 
wie die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Vorschläge abzugeben. 
Vertreter der Verwaltung sollen als fachkundige Berater  an den Veranstaltungen teil- 
nehmen. 
 
8.3 Optimierungen im Rahmen der Vorschlags- und Bewert ungsphase 
• Vorschläge, die vom Eingeber für die Behandlung außer halb des Bürgerhaushaltes 
freigegeben werden und die das Potenzial aus Sicht de r Verwaltung auf eine kurz- 
fristige Umsetzung haben, werden direkt an die Fachämter geleitet. 
• Die Qualität der Vorschläge soll dadurch verbessert werd en, dass das Vorschlags- 
formular um strukturierende Hinweise ergänzt wird („Wie  kann Münster attraktiver 
gestaltet werden?“ / „Damit MS das HH-Defizit verringern kann, sollte …“). 
• Eine Auftaktveranstaltung zu Beginn der Vorschlagsphase sol l nicht durchgeführt 
werden. Stattdessen ist mit anderen Mitteln der Start des Bürgerhaushalts intensiv 
zu bewerben. 
 
8.4 Internet-Optimierungen 
Die Internetseite soll weiter optimiert werden (z. B. Suchfunktion, statistische Auswer- 
tungen und Hinweis auf Mängelmelder auf der Startseite des Bürgerhaushalts, Verein- 
fachung der Bewertungsabgabe, Einfügen von RSS-Feed etc.). 
 
 
9. Öffentlichkeitsarbeit  
 
9.1 Zielsetzungen der Öffentlichkeitsarbeit 
Ziel 1:  Bekenntnis von Verwaltung, Politik und ggf. L okalpresse zum Bürgerhaushalt 
erhöhen 
Ziel 2:  Wissen um den Bürgerhaushalt sowie um die städt ische Haushaltsituation 
steigern und Transparenz schaffen 
Ziel 3:  Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in di e Wirksamkeit der politischen Be- 
teiligung stärken 
 
9.2  Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen 
• Die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken, die  in der Vorschlagsphase 
durchgeführt werden, sind zielgerichtet zu bewerben und  sollen mit inhaltlichen 
Schwerpunkten versehen werden (sowie Bezug zum Haushalt).

• Die Broschüre zum Bürgerhaushalt sollte in leichter Spra che formuliert sein. Wün- 
schenswert wäre auch eine Broschüre oder ein Flyer zum städ tischen Haushalt in 
Verbindung mit dem Bürgerhaushalt. 
• Ziel muss es erneut sein, Multiplikatoren für den Bürg erhaushalt zu gewinnen, wobei 
der Schwerpunkt auf Akteure in den Stadtteilen gelegt werden soll. Hier sind die Be- 
zirksverwaltungsstellenleitungen in geeigneter Form einzubinden. 
• Zur Erhöhung der Teilnehmerzahl an den Vor-Ort-Vera nstaltungen sollen Bürgerin- 
nen und Bürger gezielt über Postwurfsendung angesproche n und eingeladen wer- 
den. 
• Auf Wunsch der Fraktionen werden Vertreter des Beirate s und der Verwaltung an 
den Fraktionssitzungen teilnehmen, um sich über den Bürge rhaushalt und dessen 
Weiterentwicklung auszutauschen. 
• Auf Wunsch des Beirates werden Mitglieder der Fraktion en zu den Beiratssitzungen 
eingeladen, damit die Haltung der Parteien zum Eckpunkt e-Papier allen Beiratsmit- 
gliedern zugänglich wird. 
• Die Fraktionen im Rat der Stadt Münster sollen gebete n werden, eine Verlinkung auf 
ihrer Homepage zum Bürgerhaushalt zu erstellen.

Beschlussvorlage

11590 Zeichen

V/0983/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2014 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die Empfehlungen des Beirats für die Weiterentwicklung des Bürge rhaus-
haltsverfahrens (Anlage 1) zur Kenntnis. Zum Zyklus des Bürgerhaushaltsverfahrens wird 
auf die Vorlage V/0709/2013 verwiesen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinkonzeption des Verfahrens für das Jahr 2014 auf der 
Grundlage der Beiratsempfehlungen vorzunehmen und – entsprechend dem 2011 und 2012 
praktizierten Verfahren – zum Beirat rückzukoppeln.  
3. Für das Bürgerhaushaltsverfahren 2014 wird der in der Begründung dargestellte Zeitplan zu-
grunde gelegt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Durchfü hrung des Bürgerhaushalts 2014 stehen im Haushaltsplan 2014 Mittel in Höhe von 
35.000 Euro zur Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0109 Finanz- und Beteiligungs-
management 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2014 35.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0983/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe / Herr Möller 
Ruf: 
492 20 20 
492 70 22 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0983/2013 
 
Das zur Verfügung stehende Budget wird verwendet für: 
- die externe Moderation der Internetplattform, 
- die Durchführung der Vor-Ort-Veranstaltungen und Wochenmarktstände, 
- die Erstellung von Broschüren und gegebenenfalls weiteren Materialien, 
- die Durchführung der schriftlichen Umfrage, 
- Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 
 
 
Begründung: 
1.  Ausgangslage 
Am 6. April 2011 hat der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Einführung des Bürgerhaushaltsver-
fahrens in Münster (Vorlage V/0029/2011/1.  Erg) beschlossen. Unmittelbar nach dem Ratsb e-
schluss begann die erstmalige Umsetzung des Bürgerhaushalts.  
Das zweite Bürgerhaushaltsverfahren im Jahr 2012 hat der Rat am 8. Februar 2012 beschlo ssen 
und dabei die mit U nterstützung des Beirates Bürgerhaushalt entwickelten Vorschläge zur Weite r-
entwicklung des Bürgerhaushalts (Vorlage V/0960/2011) aufgegriffen.  
Im Jahr 2013 ist kein Bürgerhaushaltsverfahren gestartet worden. Hintergrund dafür war der Rat s-
beschluss im Rahm en des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 zur nachhaltigen kommunalen 
Haushaltspolitik (Vorlage V/0702/2012/1. Erg., Anlage 1, laufende Nr. 41), den Bürgerhaushalt 
zukünftig im zweijährlichen Rhythmus durchzuführen. 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte sich in seiner Sitzung am 
24.09.2013 mit der Anregung Nr. 2012 -00168 zu befassen. Die Anregung sah vor den Bürge r-
haushalt in einem jährlichen Rhythmus durchzuführen. Eine abschließende Entscheidung über 
den Zyklus des Bürgerhaushal ts soll im Rahmen der Haushaltsb eratungen zum Haushalt 2015 
erfolgen. Bei der Entscheidung ist die dann aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. 
 
Für das Jahr 2014 steht nun die Neuauflage des Bürgerhaushalts an. Das „bürgerhaushaltsfreie“ 
Jahr 2013 hat der Beirat des Bürgerhaushalts gemeinsam mit der Verwaltung dazu genutzt, die 
bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren zu evaluieren, externe Sachverständige zur Thematik zu 
befragen und mehrere Umfragen zum Bürgerhaushalt (Vorlagen V/0677/2013 und V/0712/2013)  
durchzuführen, um auf dieser Grundlage das Verfahren 2014 zu erarbeiten. 
Grundlegende Hinweise zum Bürgerhaushaltsverfahren und dessen Ablauf können auf der Inte r-
netseite des Bürgerhaushalts Münster abgerufen werden unter: 
http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/buergerhaushalt.html  
2. Eckpunkte für das Bürgerhaushaltsverfahren 2014 
2.1 Empfehlungen des Beirats (Anlage 1) als Grundlage für die Weiterentwicklung des Münster a-
ner Modells 
Entsprechend seiner Aufgabenstellung hat der bürgerschaftlich organisierte Beirat sowohl in se i-
nen sechs Sitzungen 2013 als auch in einer zu dem Thema ‚Evaluation’ g ebildeten Arbeitsgruppe 
die beiden zurückliegenden Bürgerhaushaltsverfahren (mit S chwerpunkt auf dem Verfahren 2012) 
zeitnah und konstruktiv -kritisch begleitet und sich mit der Weiterentwicklung beschäftigt. Die aus 
diesem Prozess resultierenden Ergebnisse sind in den als Anlage 1 beigefügten „Empfehlu ngen 
des Beirats zu den Eckpunkten des Bürgerhaushalts 2014“ dargestellt.  
 
Die Verwaltung stimmt mit diesen Empfehlungen inhaltlich überein, so dass sie zum Gegenstand 
dieser Vorlage gemacht werden.

- 3 - 
V/0983/2013 
 
2.2 Zielsetzungen Bürgerhaushalt 2014 
Neben den bereits in den ersten beiden Verfahren bestehenden Zielsetzungen (Transparenz, Inte-
resse an Bürgerbeteiligung wecken / stärken / verstetigen, Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik 
und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik erhält Entscheidungshilfen) sind die folgenden be i-
den Ziele neu aufgenommen worden: 
 Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushaltes spätestens ab 2020 
 Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen. 
 
Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben der Aktivierungsquote (Anteil der 
Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung)  
 die Umsetzungsquote der Vorschläge und 
 die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren 
dargestellt. 
 
 
2.3 Zeitplan Bürgerhaushalt 2014 
Unter Beachtung der Ferienregelung NRW wird folgen der Zeitplan für das Verfahren 2014 vorg e-
schlagen:  
Vorschlagsphase  31.03. – 12.05. 
Bewertungsphase  13.05. – 23.06. 
Dokumentationsphase  24.06. – 29.08. 
(politische) Beratungsphase  10.09. – 10.12. (Haushaltsbeschluss 10.12.) 
Rechenschaftsphase  ab 11.12.2014 
 
Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen  sind nahezu deckungsgleich mit dem Verfahren 
2012. 
 
 
2.4 Weitere Eckpunkte sowie Veränderungen / Weiterentwicklung des Verfahrens 
 Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfahren in den Stadtbezirken 
In der Vorschlagsphase soll wieder (wie 2012) die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksve r-
waltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden können. A u-
ßerdem soll auch die Möglichkeit bestehen, in den Bezirksverwaltungsstellen die Bürgerhaushalts-
vorschläge zu bewerten. 
Ein weiterer Wunsch des Beirates besteht darin, möglichst noch für das Verfahren 2014 Multiplika-
toren / Freiwillige zu gewinnen, die nach vorheriger Schulung in den Stadtteilen für den Bürge r-
haushalt werben könnten. Ein solcher Weg ist beispielsweise im Bürgerhaushalt Stuttgart beschrit-
ten worden. Die Verwaltung wird versuchen, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. 
 Evaluation 
Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begleitende Evaluation . Die Evaluation wird 
über die Erstellung und Auswertung der Rechenschaftsberichte, über die Durchführung von U m-
fragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. 
Bezüglich externer Unterstützung steht die Verwaltung im Kontakt zur Heinrich -Heine-Universität 
Düsseldorf, an der ein interdisziplinäres Forschungsprojekt geplant ist zu „internetvermittelten, ko-
operativen Partizipations - und Normsetzungsprozessen“ . K onkret geht es um die Online -
Partizipation auf kommunalpolitischer Ebene . Die Verwaltung hat das Angebot erhalten, sich als 
„Praxispartner“ am Forschungsprojekt zu beteiligen  und würde – wenn das Projekt vom Ministeri-

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V/0983/2013 
um für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW  bewilligt wird – durch die Evaluation des 
Münsteraner Bürgerhaushalts von diesem Forschungsprojekt profitieren. 
 
 Mindestalter für die Beteiligung 
Das Mindestalter für eine Beteiligung im Verfahren beträgt – auf eine Anregung des Jugendrates – 
14 Jahre (bislang: 16 Jahre). Den Eltern bleibt das Recht, für ihre Kinder einen Vorschlag i m Bür-
gerhaushalt zu platzieren, unbenommen. 
 Vor-Ort-Veranstaltungen/Marktpräsenz 
2014 sollen insgesamt 10 Veranstaltungen in der Vorschlagsphase stattfinden, darunter zwei Vor -
Ort-Veranstaltungen (als Abendveranstaltungen) und acht Besuche von Wochenmärkte n. Insb e-
sondere die Wochenmarktstände haben sich als aufsuchendes Element des Bürgerhaushalts im 
Jahr 2012 als positiv erwiesen (sofern das Wetter an den Markttagen passabel war). 
 Optimierungen im Rahmen der Vorschlags- und Bewertungsphase 
Die Behandlung von Vorschlägen, die kurzfristig und haushaltsneutral umsetzbar sind, soll im Si n-
ne der vorschlagenden Bürgerinnen und Bürger verbessert werden: Bei Abgabe des Vorschlags 
entscheidet die bzw. der Vorschlagende, ob der Vorschlag grundsätzlich von der Verwalt ung au-
ßerhalb des Bürgerhaushaltsverfahrens umgesetzt werden darf. Entscheidet sich die bzw. der 
Vorschlagende für diese Möglichkeit, prüft die Verwaltung kurzfristig die Sinnhaftigkeit, die Verbes-
serung und die Umsetzbarkeit des Vorschlags. Wenn es sich u m einen Vorschlag handelt, der 
kurzfristig und haushaltsneutral umsetzbar ist, wird dieser Vorschlag durch die Verwaltung auch 
umgesetzt. Die bzw. der Vorschlagende wird darüber informiert. Der Vorschlag selbst verbleibt auf 
der Internetseite des Bürgerhau shalts, erhält aber einen entsprechenden Hinweis der Verwaltung 
auf die vorzeitige Umsetzung. Eine Bewertung dieses Vorschlags wird damit obsolet, da er durch 
die Verwaltung bereits aufgegriffen wurde. 
Dieses Verfahren ist selbstverständlich nur anwendbar,  wenn es sich um Vorschläge handelt, die 
keine politischen Entscheidungszuständigkeiten berühren und die keinen Einfluss auf den städt i-
schen Haushalt haben. Mit diesem Verfahren sollen folglich kleinere Vorschläge „unbürokratisch“ 
umgesetzt werden können. 
Außerdem soll die Qualität der im Bürgerhaushaltsverfahren verbleibenden Vorschläge dadurch 
verbessert werden, dass das Vorschlagsformular um strukturierende Hinweise ergänzt wird („Wie 
kann Münster attraktiver gestaltet werden?“ / „Damit Münster das Haushaltsdefizit verringern kann, 
sollte …“). 
 Internet-Optimierungen 
Auch für den Internetauftritt des Bürgerhaushalts hat der Beirat mehrere Verbesserungsmöglic h-
keiten vorgeschlagen, die die Verwaltung bis zum Start des Bürgerhaushaltsverfahren umzusetzen 
versucht. 
 
2.5 Öffentlichkeitsarbeit 
Für die Öffentlichkeitsarbeit hat der Beirat Bürgerhaushalt mehrere Zielsetzungen formuliert: 
Ziel 1: Bekenntnis von Verwaltung, Politik und ggf. Lokalpresse zum Bürgerhaushalt erhöhen 
Ziel 2: Wissen um den Bürgerhaushalt s owie um die städtische Haushaltsituation steigern und 
Transparenz schaffen 
Ziel 3: Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wirksamkeit der politischen Beteiligung stä r-
ken

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V/0983/2013 
Die Zielsetzungen sollen über mehrere Maßnahmen erreicht werden. Beispielswei se sollen zur 
Erhöhung der Teilnehmerzahl an den Vor -Ort-Veranstaltungen Bürgerinnen und Bürger gezielt 
über Postwurfsendung angesprochen und eingeladen werden. 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Empfehlung des Beirats zu den Eckpunkten des Bürgerhaushaltsverfahrens 2014

Beratungsverlauf (9)

16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
04.02.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0983/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37