V/0983/2013
Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2014
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Anlage zur Vorlage Eckpunkte Bürgerhaushalt
8591 Zeichen
Eckpunkte des Bürgerhaushalts 2014
(Stand 13.12.2013)
Bereits zweimal wurde das bürgerschaftlich erarbeitete und vom Rat der Stadt Münster am
06.04.2011 beschlossene Bürgerhaushaltsverfahren für die Stadt Münst er durchgeführt.
Beide Durchläufe haben gezeigt, dass das Münsteraner Mod ell grundsätzlich praxistaug-
lich ist und sich bewährt hat.
Der bürgerschaftlich besetzte Beirat zum Bürgerhaushalt ha t das gesamte Konzept sowie
jede Phase der bisherigen Bürgerhaushalte zeitnah und ko nstruktiv-kritisch reflektiert, um
dem Rat Empfehlungen für eine Weiterentwicklung des Ve rfahrens für den 3. Durchlauf
geben zu können.
Der Beirat empfiehlt, den Bürgerhaushalt im jährlichen Rhythmus durchzuführen.
Der Beirat gibt folgende Hinweise und Ratschläge für den 3. Durchlauf des Bürgerhaus-
halts zur Weiterentwicklung der praktischen Gestaltung des V erfahrens, zur konzeptionel-
len Weiterentwicklung des Instruments bzw. zu den Vorgaben des Jahres 2014:
1. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahren 2014
Im 3. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen folg ende Zielsetzungen verfolgt
werden:
a) bisherige Ziele:
Transparenz, Interesse an Bürgerbeteiligung wecken / stär ken / verstetigen, Dialog
zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik erhält
Entscheidungshilfen
b) neu aufgenommene Ziele:
– Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushalt es spätestens ab
2020
– Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen
Dabei ist darauf zu achten, dass der Schwerpunkt der Aktivi täten auf der nicht organisier-
ten Bürgerschaft liegt und dass das Verfahren insgesamt se hr niederschwellig bleibt und
nicht verkompliziert wird.
Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben der Aktivierungsquote (An-
teil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ), die Umsetzungsquote der Vor-
schläge und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den
Vorjahren dargestellt.
2. Begriff Bürgerhaushalt
Der Begriff „Bürgerhaushalt“ hat sich bewährt und soll weiterhin Verwendung finden.
Anlage 1 zur Vorlage V/0983/2013
3. Zeitplan 2014
Vorschlagsphase 31.03. – 12.05.
Bewertungsphase 13.05. – 23.06.
Dokumentationsphase 24.06. – 29.08.
(politische) Beratungsphase 10.09. – 10.12. (Haushaltsbeschluss 10.12.)
Rechenschaftsphase ab 11.12.2014
Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit
dem Verfahren 2012.
4. Phasenmodell
Das Verfahren Bürgerhaushalt besteht wie im Jahr 2012 aus folgenden Phasen 1:
Vorschlagsphase
Bewertungsphase
Dokumentationsphase
Politische Beratungsphase
Rechenschaftsphase.
Vorschlagsphase: Wie bisher auch werden seitens der Verwaltung keine Vorschläge
in den Bürgerhaushalt aufgenommen.
Bewertungsphase: An der Bewertungsphase soll in jedem Fall festgehalten werden.
Hier kann auch auf die Umfragen im Jahr 2013 verwiesen werden, die der Bewer-
tungsmöglichkeit einen hohen Stellenwert zugewiesen haben.
5 Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfa hren in den Stadtbezirken
In der Vorschlagsphase soll wieder (wie 2012) die Mögli chkeit bestehen, dass in den
Bezirksverwaltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben
werden können. Außerdem soll ein niederschwelliger Zug ang zum Bürgerhaushalt in
den Stadtbezirken auch dadurch gewährleistet werden, dass in den Bezirksverwal-
tungsstellen die Möglichkeit besteht (wie 2012), die ein gegangen Vorschläge zu be-
werten. Diese Zugangsmöglichkeit ist ausdrücklich für Person en gedacht, die keinen
Internetzugang besitzen oder nicht über das Internet be werten möchten. Unterstüt-
zend können Multiplikatoren/Freiwillige nach vorheriger Schulung in den Stadtteilen
eingesetzt werden.
Darüber hinaus wird eine Liste mit öffentlich zugänglic hen Internetzugängen veröffent-
licht.
6 Evaluation
Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begl eitende Evaluation. Die
Evaluation wird über die Erstellung und Auswertung de r Rechenschaftsberichte, über
die Durchführung von Umfragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet.
7 Bürgerhaushalt im Kontext zu anderen Zugangswegen zur Stadtspitze / Rat
Die anderen den Bürgerinnen und Bürgern zur Stadtspit ze offen stehenden Zugangs-
wege sollen auch im Rahmen des Bürgerhaushalts kommunizie rt werden (Beschwer-
demanagement, Bürgersprechstunde, Anregungen gemäß § 2 4 GO NW, Beschwer-
den gemäß § 24 GO NW, Einwohnerfragestunde).
1 Auf die Ausweisung einer „Informationsphase“ wird verzichtet, da phasenübergreifend über den Bürger-
haushalt informiert wird.
8. Konzeptionelle Weiterentwicklung
8.1 Mindestalter für die Beteiligung
Das Mindestalter für eine Beteiligung im Verfahren be trägt – auf eine Anregung des
Jugendrates – 14 Jahre (bislang: 16 Jahre). Den Eltern b leibt das Recht, für ihre Kin-
der einen Vorschlag im Bürgerhaushalt zu platzieren, unbenommen.
8.2 Vor-Ort-Veranstaltungen/Marktpräsenz
In 2014 finden 10 Veranstaltungen in der Vorschlagspha se des Bürgerhaushaltsver-
fahrens statt. Von den 10 Veranstaltungen werden 8 Ve ranstaltungen auf verschiede-
nen Märkten in Münster stattfinden. Revolvierend sollen i n den einzelnen BHH-Jahren
je eine Veranstaltung im Norden und Süden der Stadt, im folgenden BHH-Jahr im
Westen und Osten stattfinden. Die Vor-Ort-Veranstaltungen und Marktstände schaffen
damit auch weiterhin die Möglichkeit, den Bürgerhausha lt vor Ort zu präsentieren so-
wie die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, Vorschläge abzugeben.
Vertreter der Verwaltung sollen als fachkundige Berater an den Veranstaltungen teil-
nehmen.
8.3 Optimierungen im Rahmen der Vorschlags- und Bewert ungsphase
• Vorschläge, die vom Eingeber für die Behandlung außer halb des Bürgerhaushaltes
freigegeben werden und die das Potenzial aus Sicht de r Verwaltung auf eine kurz-
fristige Umsetzung haben, werden direkt an die Fachämter geleitet.
• Die Qualität der Vorschläge soll dadurch verbessert werd en, dass das Vorschlags-
formular um strukturierende Hinweise ergänzt wird („Wie kann Münster attraktiver
gestaltet werden?“ / „Damit MS das HH-Defizit verringern kann, sollte …“).
• Eine Auftaktveranstaltung zu Beginn der Vorschlagsphase sol l nicht durchgeführt
werden. Stattdessen ist mit anderen Mitteln der Start des Bürgerhaushalts intensiv
zu bewerben.
8.4 Internet-Optimierungen
Die Internetseite soll weiter optimiert werden (z. B. Suchfunktion, statistische Auswer-
tungen und Hinweis auf Mängelmelder auf der Startseite des Bürgerhaushalts, Verein-
fachung der Bewertungsabgabe, Einfügen von RSS-Feed etc.).
9. Öffentlichkeitsarbeit
9.1 Zielsetzungen der Öffentlichkeitsarbeit
Ziel 1: Bekenntnis von Verwaltung, Politik und ggf. L okalpresse zum Bürgerhaushalt
erhöhen
Ziel 2: Wissen um den Bürgerhaushalt sowie um die städt ische Haushaltsituation
steigern und Transparenz schaffen
Ziel 3: Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in di e Wirksamkeit der politischen Be-
teiligung stärken
9.2 Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen
• Die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken, die in der Vorschlagsphase
durchgeführt werden, sind zielgerichtet zu bewerben und sollen mit inhaltlichen
Schwerpunkten versehen werden (sowie Bezug zum Haushalt).
• Die Broschüre zum Bürgerhaushalt sollte in leichter Spra che formuliert sein. Wün-
schenswert wäre auch eine Broschüre oder ein Flyer zum städ tischen Haushalt in
Verbindung mit dem Bürgerhaushalt.
• Ziel muss es erneut sein, Multiplikatoren für den Bürg erhaushalt zu gewinnen, wobei
der Schwerpunkt auf Akteure in den Stadtteilen gelegt werden soll. Hier sind die Be-
zirksverwaltungsstellenleitungen in geeigneter Form einzubinden.
• Zur Erhöhung der Teilnehmerzahl an den Vor-Ort-Vera nstaltungen sollen Bürgerin-
nen und Bürger gezielt über Postwurfsendung angesproche n und eingeladen wer-
den.
• Auf Wunsch der Fraktionen werden Vertreter des Beirate s und der Verwaltung an
den Fraktionssitzungen teilnehmen, um sich über den Bürge rhaushalt und dessen
Weiterentwicklung auszutauschen.
• Auf Wunsch des Beirates werden Mitglieder der Fraktion en zu den Beiratssitzungen
eingeladen, damit die Haltung der Parteien zum Eckpunkt e-Papier allen Beiratsmit-
gliedern zugänglich wird.
• Die Fraktionen im Rat der Stadt Münster sollen gebete n werden, eine Verlinkung auf
ihrer Homepage zum Bürgerhaushalt zu erstellen.
Beschlussvorlage
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V/0983/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2014 Beratungsfolge 16.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Empfehlungen des Beirats für die Weiterentwicklung des Bürge rhaus- haltsverfahrens (Anlage 1) zur Kenntnis. Zum Zyklus des Bürgerhaushaltsverfahrens wird auf die Vorlage V/0709/2013 verwiesen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinkonzeption des Verfahrens für das Jahr 2014 auf der Grundlage der Beiratsempfehlungen vorzunehmen und – entsprechend dem 2011 und 2012 praktizierten Verfahren – zum Beirat rückzukoppeln. 3. Für das Bürgerhaushaltsverfahren 2014 wird der in der Begründung dargestellte Zeitplan zu- grunde gelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Durchfü hrung des Bürgerhaushalts 2014 stehen im Haushaltsplan 2014 Mittel in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0109 Finanz- und Beteiligungs- management Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2014 35.000 Vorlagen-Nr.: V/0983/2013 Auskunft erteilt: Herr Deppe / Herr Möller Ruf: 492 20 20 492 70 22 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 19.12.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0983/2013 Das zur Verfügung stehende Budget wird verwendet für: - die externe Moderation der Internetplattform, - die Durchführung der Vor-Ort-Veranstaltungen und Wochenmarktstände, - die Erstellung von Broschüren und gegebenenfalls weiteren Materialien, - die Durchführung der schriftlichen Umfrage, - Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Begründung: 1. Ausgangslage Am 6. April 2011 hat der Rat der Stadt Münster die dauerhafte Einführung des Bürgerhaushaltsver- fahrens in Münster (Vorlage V/0029/2011/1. Erg) beschlossen. Unmittelbar nach dem Ratsb e- schluss begann die erstmalige Umsetzung des Bürgerhaushalts. Das zweite Bürgerhaushaltsverfahren im Jahr 2012 hat der Rat am 8. Februar 2012 beschlo ssen und dabei die mit U nterstützung des Beirates Bürgerhaushalt entwickelten Vorschläge zur Weite r- entwicklung des Bürgerhaushalts (Vorlage V/0960/2011) aufgegriffen. Im Jahr 2013 ist kein Bürgerhaushaltsverfahren gestartet worden. Hintergrund dafür war der Rat s- beschluss im Rahm en des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (Vorlage V/0702/2012/1. Erg., Anlage 1, laufende Nr. 41), den Bürgerhaushalt zukünftig im zweijährlichen Rhythmus durchzuführen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte sich in seiner Sitzung am 24.09.2013 mit der Anregung Nr. 2012 -00168 zu befassen. Die Anregung sah vor den Bürge r- haushalt in einem jährlichen Rhythmus durchzuführen. Eine abschließende Entscheidung über den Zyklus des Bürgerhaushal ts soll im Rahmen der Haushaltsb eratungen zum Haushalt 2015 erfolgen. Bei der Entscheidung ist die dann aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. Für das Jahr 2014 steht nun die Neuauflage des Bürgerhaushalts an. Das „bürgerhaushaltsfreie“ Jahr 2013 hat der Beirat des Bürgerhaushalts gemeinsam mit der Verwaltung dazu genutzt, die bisherigen Bürgerhaushaltsverfahren zu evaluieren, externe Sachverständige zur Thematik zu befragen und mehrere Umfragen zum Bürgerhaushalt (Vorlagen V/0677/2013 und V/0712/2013) durchzuführen, um auf dieser Grundlage das Verfahren 2014 zu erarbeiten. Grundlegende Hinweise zum Bürgerhaushaltsverfahren und dessen Ablauf können auf der Inte r- netseite des Bürgerhaushalts Münster abgerufen werden unter: http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/buergerhaushalt.html 2. Eckpunkte für das Bürgerhaushaltsverfahren 2014 2.1 Empfehlungen des Beirats (Anlage 1) als Grundlage für die Weiterentwicklung des Münster a- ner Modells Entsprechend seiner Aufgabenstellung hat der bürgerschaftlich organisierte Beirat sowohl in se i- nen sechs Sitzungen 2013 als auch in einer zu dem Thema ‚Evaluation’ g ebildeten Arbeitsgruppe die beiden zurückliegenden Bürgerhaushaltsverfahren (mit S chwerpunkt auf dem Verfahren 2012) zeitnah und konstruktiv -kritisch begleitet und sich mit der Weiterentwicklung beschäftigt. Die aus diesem Prozess resultierenden Ergebnisse sind in den als Anlage 1 beigefügten „Empfehlu ngen des Beirats zu den Eckpunkten des Bürgerhaushalts 2014“ dargestellt. Die Verwaltung stimmt mit diesen Empfehlungen inhaltlich überein, so dass sie zum Gegenstand dieser Vorlage gemacht werden. - 3 - V/0983/2013 2.2 Zielsetzungen Bürgerhaushalt 2014 Neben den bereits in den ersten beiden Verfahren bestehenden Zielsetzungen (Transparenz, Inte- resse an Bürgerbeteiligung wecken / stärken / verstetigen, Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung verbessern / erhöhen, Politik erhält Entscheidungshilfen) sind die folgenden be i- den Ziele neu aufgenommen worden: Berücksichtigung eines durchgehend ausgeglichenen Haushaltes spätestens ab 2020 Stärkerer Blick auf Einsparungen und Einnahmeerhöhungen. Um den Erfolg des Bürgerhaushalts zu messen, werden neben der Aktivierungsquote (Anteil der Beteiligten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung) die Umsetzungsquote der Vorschläge und die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auch im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt. 2.3 Zeitplan Bürgerhaushalt 2014 Unter Beachtung der Ferienregelung NRW wird folgen der Zeitplan für das Verfahren 2014 vorg e- schlagen: Vorschlagsphase 31.03. – 12.05. Bewertungsphase 13.05. – 23.06. Dokumentationsphase 24.06. – 29.08. (politische) Beratungsphase 10.09. – 10.12. (Haushaltsbeschluss 10.12.) Rechenschaftsphase ab 11.12.2014 Der Zeitplan und die Dauer der einzelnen Phasen sind nahezu deckungsgleich mit dem Verfahren 2012. 2.4 Weitere Eckpunkte sowie Veränderungen / Weiterentwicklung des Verfahrens Niederschwelliger Zugang zum Bürgerhaushaltsverfahren in den Stadtbezirken In der Vorschlagsphase soll wieder (wie 2012) die Möglichkeit bestehen, dass in den Bezirksve r- waltungsstellen über Vorschlagsformulare Vorschläge schriftlich abgegeben werden können. A u- ßerdem soll auch die Möglichkeit bestehen, in den Bezirksverwaltungsstellen die Bürgerhaushalts- vorschläge zu bewerten. Ein weiterer Wunsch des Beirates besteht darin, möglichst noch für das Verfahren 2014 Multiplika- toren / Freiwillige zu gewinnen, die nach vorheriger Schulung in den Stadtteilen für den Bürge r- haushalt werben könnten. Ein solcher Weg ist beispielsweise im Bürgerhaushalt Stuttgart beschrit- ten worden. Die Verwaltung wird versuchen, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. Evaluation Teil des Konzepts Bürgerhaushalt bleibt eine Prozess begleitende Evaluation . Die Evaluation wird über die Erstellung und Auswertung der Rechenschaftsberichte, über die Durchführung von U m- fragen und ggf. über externe Unterstützung gewährleistet. Bezüglich externer Unterstützung steht die Verwaltung im Kontakt zur Heinrich -Heine-Universität Düsseldorf, an der ein interdisziplinäres Forschungsprojekt geplant ist zu „internetvermittelten, ko- operativen Partizipations - und Normsetzungsprozessen“ . K onkret geht es um die Online - Partizipation auf kommunalpolitischer Ebene . Die Verwaltung hat das Angebot erhalten, sich als „Praxispartner“ am Forschungsprojekt zu beteiligen und würde – wenn das Projekt vom Ministeri- - 4 - V/0983/2013 um für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW bewilligt wird – durch die Evaluation des Münsteraner Bürgerhaushalts von diesem Forschungsprojekt profitieren. Mindestalter für die Beteiligung Das Mindestalter für eine Beteiligung im Verfahren beträgt – auf eine Anregung des Jugendrates – 14 Jahre (bislang: 16 Jahre). Den Eltern bleibt das Recht, für ihre Kinder einen Vorschlag i m Bür- gerhaushalt zu platzieren, unbenommen. Vor-Ort-Veranstaltungen/Marktpräsenz 2014 sollen insgesamt 10 Veranstaltungen in der Vorschlagsphase stattfinden, darunter zwei Vor - Ort-Veranstaltungen (als Abendveranstaltungen) und acht Besuche von Wochenmärkte n. Insb e- sondere die Wochenmarktstände haben sich als aufsuchendes Element des Bürgerhaushalts im Jahr 2012 als positiv erwiesen (sofern das Wetter an den Markttagen passabel war). Optimierungen im Rahmen der Vorschlags- und Bewertungsphase Die Behandlung von Vorschlägen, die kurzfristig und haushaltsneutral umsetzbar sind, soll im Si n- ne der vorschlagenden Bürgerinnen und Bürger verbessert werden: Bei Abgabe des Vorschlags entscheidet die bzw. der Vorschlagende, ob der Vorschlag grundsätzlich von der Verwalt ung au- ßerhalb des Bürgerhaushaltsverfahrens umgesetzt werden darf. Entscheidet sich die bzw. der Vorschlagende für diese Möglichkeit, prüft die Verwaltung kurzfristig die Sinnhaftigkeit, die Verbes- serung und die Umsetzbarkeit des Vorschlags. Wenn es sich u m einen Vorschlag handelt, der kurzfristig und haushaltsneutral umsetzbar ist, wird dieser Vorschlag durch die Verwaltung auch umgesetzt. Die bzw. der Vorschlagende wird darüber informiert. Der Vorschlag selbst verbleibt auf der Internetseite des Bürgerhau shalts, erhält aber einen entsprechenden Hinweis der Verwaltung auf die vorzeitige Umsetzung. Eine Bewertung dieses Vorschlags wird damit obsolet, da er durch die Verwaltung bereits aufgegriffen wurde. Dieses Verfahren ist selbstverständlich nur anwendbar, wenn es sich um Vorschläge handelt, die keine politischen Entscheidungszuständigkeiten berühren und die keinen Einfluss auf den städt i- schen Haushalt haben. Mit diesem Verfahren sollen folglich kleinere Vorschläge „unbürokratisch“ umgesetzt werden können. Außerdem soll die Qualität der im Bürgerhaushaltsverfahren verbleibenden Vorschläge dadurch verbessert werden, dass das Vorschlagsformular um strukturierende Hinweise ergänzt wird („Wie kann Münster attraktiver gestaltet werden?“ / „Damit Münster das Haushaltsdefizit verringern kann, sollte …“). Internet-Optimierungen Auch für den Internetauftritt des Bürgerhaushalts hat der Beirat mehrere Verbesserungsmöglic h- keiten vorgeschlagen, die die Verwaltung bis zum Start des Bürgerhaushaltsverfahren umzusetzen versucht. 2.5 Öffentlichkeitsarbeit Für die Öffentlichkeitsarbeit hat der Beirat Bürgerhaushalt mehrere Zielsetzungen formuliert: Ziel 1: Bekenntnis von Verwaltung, Politik und ggf. Lokalpresse zum Bürgerhaushalt erhöhen Ziel 2: Wissen um den Bürgerhaushalt s owie um die städtische Haushaltsituation steigern und Transparenz schaffen Ziel 3: Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wirksamkeit der politischen Beteiligung stä r- ken - 5 - V/0983/2013 Die Zielsetzungen sollen über mehrere Maßnahmen erreicht werden. Beispielswei se sollen zur Erhöhung der Teilnehmerzahl an den Vor -Ort-Veranstaltungen Bürgerinnen und Bürger gezielt über Postwurfsendung angesprochen und eingeladen werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Empfehlung des Beirats zu den Eckpunkten des Bürgerhaushaltsverfahrens 2014
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0983/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37