V/0345/2018
Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0345/2018 Kurzüberblick Abschluss eines Managementkontraktes mit der Zoo GmbH. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu ge- ben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushalts- disziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Ent- lastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0345/2018 V/0345/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung den als Anlage beigefügten Managementkontrakt abschließt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Laufzeit des Kontraktes durch die Um- setzung des Masterplans Allwetterzoo Münster 2030 plus zusätzliche Finanzmittel, zur Fi- nanzierung der darin enthaltenen Investitionsmaßnahmen, bereitgestellt werden. 3. Die Laufzeit des Managementkontraktes beträgt fünf Jahre für den Zeitraum des Kalender- jahres 2019 bis einschließlich 2023. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 2020ff 4.100.000 4.800.000 Amt für Finanzen und Beteiligungen 05.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Günther Telefon: 492-2035 GuentherJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0345/2018 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der Produktgruppe 1501 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Ab dem Kalend erjahr 2020 ist in den oben genannten Zuschussbeträgen jeweils ein Sanierungsz u- schuss für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend dem Masterplan in Höhe von 0,7 Mio. € enthal- ten. Die notwendige investive Mittelbereitstellung von insgesamt 20 Mio. € erfolgt durch Beschluss der Ratsvorlage V/0344/2018. Begründung: 1. Vorbemerkung In 2016 war für die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH die Vorlage zum Management- kontrakt für die Jahre 201 7 – 2021 zu verabschieden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 beschlossen, diese n Kontrakt zunächst für eine zweijährige Laufzeit zu beschließen , da die Zoo GmbH bis Ende 2017 ein mit dem Aufsichtsrat abgestimmtes Sanierungs - und Entwicklungskonzept zur Diskussion und Entscheidung in den politischen Gremien vorlegen sollte. Nunmehr wird der Managementkontrakt für die o.g. Gesellschaft für die Jah re 2019 – 2023, unter Berücksichtigung des Masterplans Allwetterzoo 2030 plus (Masterplan) vorgelegt. Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Ge- sellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den M a- nagementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt en tsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung im Einzelnen Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zi elvereinba- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. In dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesel l- schafter der Zoo GmbH (Zooverein und Stadt Münster) und deren Beiträge zur Erreichung dieser Zie- le beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 2.1.2) werden in den Teilziffern 2.1.3 und 3.1 unbefristete Sach - und Finanzziele formuliert. Als Bewertungsmaßsta b für das Erreichen dieser Ziele werden monetäre und nichtmonetäre Zielgrößen (Teilziffer 3.2) fixiert. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusa m- menarbeit mit der Geschäftsführung der Zoo GmbH nach dem Vorbild des vorangegangenen M a- nagementkontraktes (Vorlage V/0903/2016), den der Rat zunächst nur für zwei Jahr beschlossen hat, sowie dem, durch die Zoo GmbH, vorgelegtem Masterplan. - 3 - V/0345/2018 Der neue Managementkontrakt sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zum Managementkontrakt zu entnehmen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Managementkontrakt 2019 - 2023
Anlage 1 zu V-0345-2018 (MMK)
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Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2018 Seite 1 Managementkontrakt zwischen der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH als Gesellschaft und den Gesellschaftern: Westfälischer Zoologischer Garten e.V. und Stadt Münster 1. Präambel Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die Erwartungen, die die Gesellschafter an die Gesellschaft haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese zu erreichen, beschrieben und fixiert. Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich dauerhafte Regelungen in einem strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen, werden im zweiten Teil zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quantitätsziele für die Laufzeit der Vereinbarung bestimmt. Die Partner sind sich einig, dass die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) aufgrund ihrer aktuellen und zukünftigen Aufgaben (gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage V/0756/2014)) in die Informationskategorie B und in das Steuerungscluster | einzuordnen ist. Damit unterliegt die Zoo GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. Durch die Regelungen dieser Vereinbarung wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 2. Zeitlich dauerhafte Regelungen 2.1. Zielbestimmungen der Zoo GmbH 2.1.1. Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit 2.1.1.1. Gesellschaftszweck Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag $ 2 vom 12.12.2002 aufgeführt: Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2018 Seite 2 (1) „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Zoologischen Gartens in Münster. (2) Die Gesellschaft soll die Liebe zum Tier und zur Natur und die Kenntnisse von ihnen wecken und fördern. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Zootiere nach dem neuesten Stand liergärtnerischer Kenntnisse zu halten und Arterhaltung zu betreiben. Ihre Einrichtungen sollen der naturwissenschaftlichen Belehrung und der zoologischen Forschung dienen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann.“ 2.1.1.2. Gemeinnützigkeit Hierzu führt $ 3 des Gesellschaftsvertrages aus: (1) „Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der 88 51 ff. AO. (2) Die Gesellschaft hat als gemeinnütziges Unternehmen keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie ist bestrebt, die notwendigen Ausgaben durch Eintrittsgelder, Spenden und sonstige Zuschüsse Dritter zu decken.“ Der durch die Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene öffentliche Zweck der Gesellschaft ist durch den Gesellschaftsgegenstand erfüllt. Die Tätigkeitsfelder, in denen sich das Aufgabenspektrum der Zoo GmbH bewegt, sind im Sinne der GO als nicht wirtschaftliche Betätigung (8 107 Abs. 2 Nr. 2 GO) einzustufen. 2.1.2. Oberziele . Artenschutz . Edukation . Forschung . Freizeit Die Verfolgung dieser gleichwertigen Oberziele ist durch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 13.11.1996 (Vorlage V/0797/1996) festgelegt worden. Darüber hinaus verfolgt der Zoo das Ziel, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern (HFA Vorlage 591/2011). 2.1.3. Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der Zoo GmbH untergliedert in allgemeine Aufgaben der Gesellschaft, Sachziele sowie Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie aus den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2018 Seite 3 Aligemeine Aufgaben der Gesellschaft und Sachziele: Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft . Betrieb eines zoologischen Gartens in Münster, insbesondere durch o Entwicklung, Erneuerung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege aller zooeigenen Anlagen o Weiterentwicklung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Pferdemuseum, Robbenhaven und dem Zoo o Führung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (insbesondere Zooparkplatz, sowie Zooshop) ‘o Kooperation mit dem Verein Westfälischer Zoologischer Garten e.V. o Umsetzung des „Masterplan Allwetterzoo Münster 2030 plus“ . Mitgliedschaft und Engagement in nationalen und internationalen Vereinen und Verbänden usw. . Funktion als Multiplikator gegenüber Politik und der Öffentlichkeit . Betreuung der Gremien der Gesellschaft Sachziele Die nachstehenden Sachziele und Aufgaben der Zoo GmbH werden den Oberzielen wie folgt zugeordnet: . Artenschutz o Ex-situ-Artenschutz . « Betrieb des Allwetterzoos als -Ex-situ-Artenschutzzentrum nach der Richtlinien von EEP, EAZA und WAZA + Betrieb des Internationalen Zentrums für Schildkrötenschutz und der Forscherwerkstatt (in Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft für Arten und Populationsschutz) o In-situ-Artenschutz + Betrieb des In-situ-Artenschutzzentrums innerhalb des Zoologischen Gartens « In-situ-Artenschutz für ausgewählte Projekte (derzeitiger Schwerpunkt: Südostasien) . Edukation o Weiterentwicklung des Leitbildes „Tiere begreifen und hautnah erleben" o Zoopädagogik (Schule im Zoo) und deren weitere Entwicklung o Entwicklung und Umsetzung eines ökologischen Leitbildes . Forschung . Kooperation mit der Universität und IZW sowie anderen wissenschaftlichen Institutionen. o Betreuung von Forschungsarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen "Betreuung von wissenschaftlichen Praktika und Volontariaten o Wissenstransfer [eo] . Freizeit Touristischer Schwerpunkt der Stadt Münster Kooperation mit Nachbareinrichtungen o Integration des Zoos in die Kulturarbeit der Stadt Münster oo Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2018 Seite 4 Finanzziele Die Finanzziele der Zoo GmbH leiten sich unmittelbar aus den o. a. allgemeinen Geschäftsaufgaben und Sachzielen ab: . Optimierung des Kostendeckungsgrades . Erfüllung des Gesellschaftszweckes auf der Basis der jeweils beschlossenen Wirtschaftspläne sowie der dazu festgelegten Zuschüsse . Weiterentwicklung der Spendenakquisition 3. Zeitlich befristete Regelungen 3,1. Finanzziele Ausgehend vom Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 und der mittelfristigen Zooplanung 2018 - 2023 stellen die Parteien fest, dass die Stadt Münster ihrer Verpflichtung und Verantwortlichkeit gegenüber der Zoo GmbH nachhaltig nachkommt. Folgender Zuschuss wird vereinbart: - Kalenderjahr 2019 4,1 Mio. € - Kalenderjahr 2020 4,8 Mio. € - Kalenderjahr 2021 4,8 Mio. € - Kalenderjahr 2022 4,8 Mio. € - Kalenderjahr 2023 4,8 Mio. € Die Zuschüsse sind in Abstimmung mit der Umsetzung des Masterplans Allwetterzoo Münster 2030 plus (Vorlage V/0344/2018) vereinbart und werden als Einlage (Rücklagenzuführung) an die Zoo GmbH geleistet. Ab dem Kalenderjahr 2020 ist in den oben genannten Zuschusszahlungen jeweils ein Sanierungszuschuss für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend dem Mästerplan in Höhe von 0,7 Mio. € enthalten. . Die notwendigen investiven Mittel von insgesamt 20 Mio. € werden ebenfalls mit Beschluss zum Masterplan (Vorlage V/0344/2018) bereitgestellt. 3.2. Kenngrößen zur Zielerreichung Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Sachziele gilt unter der Voraussetzung, dass die unter 3.1. genannten Rücklagenzuführungen durch die Stadt Münster erfolgen, die Erreichung der in den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden jährlichen Wirtschaftsplänen festgelegten monetären Zielgrößen. Ais nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: . Erhaltung der Artenvielfalt im Zoo « __ Kooperation mit Zoos in NRW und BRD . Besucheraufkommen von 575.000 Personen pro Jahr . Festigung der Zahl der Schulklassen und Schüler, die die Schule im Zoo besuchen, mit jährlich 6500 Schülern in 250 Klassen \ 3.3. Nebenbedingungen Keine Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2018 Seite 5 4. Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31.12.2023. Die Parteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung Verhandlungen über eine weitere Zielvereinbarung zu beginnen. 5. Sonstige Regelungen Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). Die Zoo GmbH unterliegt einer halbjährlichen Berichtspflicht. Der Sachstand bei der Umsetzung der Oberziele und der Teilziele ist mindestens einmal pro Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. Münster, den Juli 2018 Für die Zoo GmbH: Für den Westfälischer Zoologischer Garten e. V.: Für die Stadt Münster:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0345/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37