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V/0421/2018

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster-Mitte

Vorlagen 09.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 37

Anlage 1 Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2 Raumprogramm-Zentrum-Nord

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Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 3999
Datum: 08.05.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 519
R 405 798
R 406 805
H 5760 175
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

7719 Zeichen

V/0421/2018 
V/0421/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 
sechs Gruppen an der Anton-Bruchausen-Straße in Rumphorst zur Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuu ng (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird, vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 586 
(Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt voraussichtlich am 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
28.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Westarp, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5134 
Westarp@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0421/2018 
04.07.2018), verbindlich von der CM Zentrum Nord GmbH und Co. KG als Investor errichtet 
und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träg er der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft 
des Bebauungsplans Nr. 586 (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat er-
folgt voraussichtlich am 04.07.2018) erfolgt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der 
Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 360.000 € erforderlich. Für die 
Ausstattung der Gruppe n werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die 
entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u-
zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebs kostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.234.400 € an. Diesen Auf-
wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 444.300  € und Elternbeiträge von v o-
raussichtlich 172.800 € gegenüber. Für das Jahr 2021 fallen voraussichtlich ab Mitte des Jahres a n-
teilige Kosten an (Beträge siehe Tabelle).  
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2021 360.000 Zuschuss an 
den Träger

- 3 - 
V/0421/2018 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2021 
2022ff. 
256.500  
444.300 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2021 
2022ff. 
  74.800 
172.800 
    
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2021 
2022ff. 
712.600 
1.234.400  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan werden in 
den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Rumphorst beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 26, 5% (61 Plätze für 230 
Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 87,8 % (180 Plätze für 205 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern bereits 
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
In Rumphorst entsteht im Zentrum Nord ein neues Baugebiet. Dieses neue Baugebiet wird weitere 
Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entsprechend der neuen Wohnb e-
bauung durch den Investor abzudecken sind. 
 
Die Errichtung dieser Ei nrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Weiterhin wird in Rumphorst die maßnahmenbedingte Kita am Markweg mit vier Gruppen entstehen, 
welche voraussichtlich im August 2019 in Betrieb gehen soll. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen a b-
hängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen in Mitte erforderlich.

- 4 - 
V/0421/2018 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 
ü3-Plätzen errichtet. 
Die neue Kindertageseinrichtung wird vom Investor zweigeschossig mit darüber liegender Wohnbe-
bauung geplant. 
Sie soll parallel zur Errichtung der Häuser im Zentrum Nord errichtet werden, um die dort neu entste-
henden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen zeitgleich abdecken zu können. 
 
Die erforderliche Außenfläche für 6 Gruppen ist vorhanden. Die Planungen der Kita sind bereits mit 
dem LWL abgestimmt worden. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Rumphorst geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage A

5284 Zeichen

Anlage A zur V/0421/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung 
der neuen Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord zusätzlich 100-110 Betreuungsplätze im 
Stadtteil Rumphorst im Bezirk Mitte geschaffen. Die Inbetriebnahme ist ab Mitte 2021 vorgese-
hen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
In Rumphorst beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 26,5% (61 Plätze für 
230 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 87,8 % (180 Plätze für 205 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern be-
reits unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
In Rumphorst entsteht im Zentrum Nord ein neues Baugebiet. Dieses neue Baugebiet wird weite-
re Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entsprechend der neuen 
Wohnbebauung durch den Investor abzudecken sind. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) sind investive Mittel in 
Höhe von max. 360.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls 
Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse 
entsprechend.

Die Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord betragen ab dem Jahr 2022 
fallen p. a. rd. 1.234.400 €. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von 
rd. 172.800 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 444.300 € gegenüber.  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan werden in 
den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden 
Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 Raumprogramm-Zentrum-Nord

1955 Zeichen

Raumprogramm Zentrum Nord 
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 – 
6 Jahren . 
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben. 
Geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich. 
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 1.060 qm 
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 135.849,60 € 
(10,68 x 1.060 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 6 45 270   
A2 Nebenraum 6 18 108   
A3 Wasch-/WC 6 12 72  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 6    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 6 6 36   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    703   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 30 30   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 25 25   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    90   
Kindertageseinrichtung gesamt 793 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 267 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.800 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 22.02.2018

Beratungsverlauf (4)

13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Markweg

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Details

Aktenzeichen
V/0421/2018
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37