V/0421/2018
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster-Mitte
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Anlage 1 Lageplan
128 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 3999 Datum: 08.05.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5759 519 R 405 798 R 406 805 H 5760 175 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
7719 Zeichen
V/0421/2018
V/0421/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord, Münster-Mitte
Beratungsfolge
13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit
sechs Gruppen an der Anton-Bruchausen-Straße in Rumphorst zur Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
2 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
2 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuu ng (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich Mitte 2021 erfolgen.
3. Die Kindertageseinrichtung wird, vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 586
(Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt voraussichtlich am
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
28.05.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Westarp, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5134
Westarp@stadt-muenster.de
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04.07.2018), verbindlich von der CM Zentrum Nord GmbH und Co. KG als Investor errichtet
und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träg er der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren,
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft
des Bebauungsplans Nr. 586 (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat er-
folgt voraussichtlich am 04.07.2018) erfolgt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der
Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 360.000 € erforderlich. Für die
Ausstattung der Gruppe n werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die
entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u-
zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebs kostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.234.400 € an. Diesen Auf-
wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 444.300 € und Elternbeiträge von v o-
raussichtlich 172.800 € gegenüber. Für das Jahr 2021 fallen voraussichtlich ab Mitte des Jahres a n-
teilige Kosten an (Beträge siehe Tabelle).
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2021 360.000 Zuschuss an
den Träger
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2021
2022ff.
256.500
444.300
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte
2021
2022ff.
74.800
172.800
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021
2022ff.
712.600
1.234.400
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger *
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan werden in
den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz.
In Rumphorst beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 26, 5% (61 Plätze für 230
Kinder).
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 87,8 % (180 Plätze für 205 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern bereits
unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
In Rumphorst entsteht im Zentrum Nord ein neues Baugebiet. Dieses neue Baugebiet wird weitere
Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entsprechend der neuen Wohnb e-
bauung durch den Investor abzudecken sind.
Die Errichtung dieser Ei nrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
Weiterhin wird in Rumphorst die maßnahmenbedingte Kita am Markweg mit vier Gruppen entstehen,
welche voraussichtlich im August 2019 in Betrieb gehen soll.
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen a b-
hängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen in Mitte erforderlich.
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2. Maßnahmenplanung:
Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78
ü3-Plätzen errichtet.
Die neue Kindertageseinrichtung wird vom Investor zweigeschossig mit darüber liegender Wohnbe-
bauung geplant.
Sie soll parallel zur Errichtung der Häuser im Zentrum Nord errichtet werden, um die dort neu entste-
henden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen zeitgleich abdecken zu können.
Die erforderliche Außenfläche für 6 Gruppen ist vorhanden. Die Planungen der Kita sind bereits mit
dem LWL abgestimmt worden.
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3
- Kinder in Rumphorst geschaffen.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
5284 Zeichen
Anlage A zur V/0421/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord zusätzlich 100-110 Betreuungsplätze im Stadtteil Rumphorst im Bezirk Mitte geschaffen. Die Inbetriebnahme ist ab Mitte 2021 vorgese- hen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. In Rumphorst beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 26,5% (61 Plätze für 230 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 87,8 % (180 Plätze für 205 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern be- reits unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. In Rumphorst entsteht im Zentrum Nord ein neues Baugebiet. Dieses neue Baugebiet wird weite- re Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entsprechend der neuen Wohnbebauung durch den Investor abzudecken sind. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) sind investive Mittel in Höhe von max. 360.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Die Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung im Zentrum Nord betragen ab dem Jahr 2022 fallen p. a. rd. 1.234.400 €. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 172.800 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 444.300 € gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanz- und Teilergebnisplan werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm-Zentrum-Nord
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Raumprogramm Zentrum Nord
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 –
6 Jahren .
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben.
Geringe
Raumreduzierungen sind
möglich.
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.060 qm
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 135.849,60 €
(10,68 x 1.060 x 12)
A1 Gruppenraum 6 45 270
A2 Nebenraum 6 18 108
A3 Wasch-/WC 6 12 72 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 6 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 6 6 36
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 20 40
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
703
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 25 25
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
90
Kindertageseinrichtung gesamt 793
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 267 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.800
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 22.02.2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Anton-Bruchausen-Straße
- Markweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0421/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37