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V/0594/2022

Vergütung von Praktika

Vorlagen 28.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 20

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8910 Zeichen

V/0594/2022 
V/0594/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergütung von Praktika 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung nimmt den 
nachstehenden Bericht über die zukünftige Vergütung von Praktika in der Stadtverwaltung 
Münster zur Kenntnis. 
  
2. Der Haushaltsbegleitantrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt vom 30.11.2021 ist 
hiermit erledigt.    
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 01.08 Personal- und Organisati-
onsmanagement 
2023 150.000 Bereits veran-
schlagt 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 ff. 150.000  
 
 
80.000  
 
 
 
64.750 
Studienbegleitende 
Pflichtpraktika 
 
Pflichtpraktika von 
angehenden Erzie-
her*innen 
 
1,0 Stelle Amt 10  
Personal- und 
Organisationsamt 
 
10.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Etienne 
Telefon: 492-1114 
Etienne@stadt-muenster.de

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V/0594/2022 
Produktgruppe 06 01 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2023 ff. 38,910 0,5 Stelle Amt 51  
Summe Aufwendungen  2023 ff. 333.600  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei den o. g. 
Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung un-
ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Am 30.11.2021 haben Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt im Ausschuss für Personal, Digita-
lisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung beantragt, dass die Stadt Münster ab 2023 für die bei 
ihr durchgeführten Pflichtpraktika ab drei Monaten Länge eine  V ergütung einführen solle. Der Aus-
schuss und in Folge der Rat beschlossen daraufhin mehrheitlich, zu diesem Zweck jährlich eine 
Summe von 150.000 € zur V erfügung zu stellen.  
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, Modalitäten und Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung der 
Modelle anderer Städte und anderer Institutionen in Münster (z.B. Bezirksregierung) und in Rück-
sprache mit den Bildungsinstitutionen zu erarbeiten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Auswir-
kungen auf die freien Träger entstehen wür den. Im Laufe des Jahres 2022 sollte den zuständigen 
Gremien dazu ein Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden. 
 
 
I. Bedeutung von Praktika im Kontext der Personalarbeit 
 
Die Stadtverwaltung bietet bereits seit vielen Jahren die unterschiedlichsten Arten v on Praktika für 
über 600 überwiegend junge Menschen jährlich an. Hierzu gehören schul - und studienbegleitende 
Praktika, Praktika im Rahmen einer externen Ausbildung, freie Praktika und praktische Einsätze im 
Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulunge n, Eingliederung schwerbehinderter Men-
schen, etc.).  
 
Der Stadtverwaltung war und ist es auch in Zukunft wichtig, Einsatzmöglichkeiten für Praktikantenin-
nen und Praktikanten zur Verfügung zu stellen und diese Praktika auch zur Zufriedenheit aller Betei-
ligten auszugestalten. Es geht um einen Beitrag zur Bildung junger Menschen aus dem sozialen 
Selbstverständnis der Stadt heraus. In Praktika sollen berufsorientierende und berufsqualifizierende 
Erfahrungen gesammelt werden.    
 
Vor dem Hintergrund des zunehmen den Fachkräftemangels werden Praktika verstärkt mit der Ziel-
setzung angeboten, zukünftige Nachwuchskräfte frühzeitig an die Stadt zu binden. Interessiert sich 
ein junger Mensch für einen bestimmten Beruf, kann er im Rahmen eines Praktikums nicht nur den 
Berufsalltag sondern auch die sonstigen Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Münster kennler-
nen. Um von Anfang an als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden, ist eine angemesse-
ne Praktikavergütung ein wichtiger Beitrag.     
 
 
II.  Vergütung von studienbegleitenden Pflichtpraktika  
 
Dem o. g. Antrag vorausgegangen war eine Anfrage verschiedener Ratsfraktionen zur Vergütung von 
Praktika. Der übersandte Fragenkatalog wurde ausführlich geprüft und am 17.09.2021 umfassend 
beantwortet. So wurden u. a . die Gesamtkosten bei unterschiedlichen Vergütungssätzen errechnet

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V/0594/2022 
und vorgestellt. Auch die unterschiedlichen Studiengänge, in denen Praktika angeboten werden kön-
nen sowie die Anzahl und Struktur aller durchgeführten Praktika in den letzten drei Jahren w urden 
benannt. 
 
Die Stadt Münster wird zukünftig  Praktika mit 500 EUR pro Monat (brutto) vergüten, sofern  
 
 diese verpflichtend sind,  
 auf einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt sind,  
 einem Studium vorgelagert sind (Vorpraktika) oder studienbegleitend durchgeführt werden und  
 frühestens ab dem 01.01.2023 starten.  
 
Wie dargelegt wird diese Praxis zu jährlichen Mehraufwendungen von ca. 150.000 € führen. Hinzu 
kommt zusätzlicher Personalaufwand für einzurichtende Stellen (-anteile) – siehe Ziffer IV.  
Bezüglich der Praktika von Studierenden der Sozialen Arbeit: Mögliche Auswirkungen auf die freien 
Trägen können nicht verlässlich eingeschätzt werden, da nicht bekannt ist, in welchem Umfang die 
freien Träger Praktika anbieten (Praktikantinnen und Praktikanten finden sich z. B. in keinem Ver-
wendungsnachweis wieder).  
 
 
III.  Vergütung von Pflichtpraktika von angehenden Erzieher*innen 
 
Für die Stadt wird es zunehmend schwieriger, junge Menschen für eine Ausbildung zu Erzieher*innen 
zu begeistern und dies vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Bedarfes entsprechender 
Fachkräfte und damit entsprechender Ausbildungsplätze. So zählt der Beruf auch im Vergleich zu den 
übrigen rund 30 Ausbildungsberufen der Stadt zu denen mit dem höchsten Nachwuchsbedarf.   
 
Eine Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegen zu treten ist zu versuchen, angehende Erzieher*innen 
bereits während ihrer schulischen Ausbildung an die Arbeitgeberin Stadt Münster zu binden. Zu die-
sem Zweck sollten die bereits angebotenen ausbildungsbegleitenden Praktika zukünftig vergütet wer-
den.       
 
Klassisch wird die Ausbildung zur/zum Erzieher/ -in in Form einer zweijährigen schulischen Ausbil-
dung absolviert, die in der Unter- und Oberstufe jeweils ein mehrwöchiges Praktikum enthält. Im An-
schluss daran folgt ein Berufsanerkennungsjahr, welches nach tarifvertraglichen Regelungen 
(TVPÖD) zu vergüten ist.  
 
Die städtischen Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztage in den Grundschulen bieten den 
Schüler*innen in der Ausbildung gerne die Möglichkeit, ihre Einrichtung, die Kolleg*innen, die Arbeit 
als Erzieher*in, aber auch die Stadt Münster als Arbeitgeberin kennenzulernen. Durch die Zahlung 
einer Vergütung für diese Praktika könnte sich die Stadt Münster als Arbeitgeberin attraktiver darstel-
len – eine Arbeitgeberin, die dem Beruf von Anfang an hohe Wertschätzung entgegenbringt.  
 
Vergleichbar zu den studienbegleitenden Praktika ist beabsichtigt, auch für die angehenden Erzie-
her*innen vergütete Praktika in Höhe von 500 EUR pro Monat (brutto) anzubieten, sofern diese Prak-
tika im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend sind, auf einen Zeitraum von mindestens 1 
Monat angelegt sind und frühestens ab dem 01.01.2023 starten. 
 
Diese Praxis wird zu jährlichen Mehraufwendungen von ca. 80.000 EUR führen. Hinzu kommt zusätz-
licher Personalaufwand für einzurichtende Stellen (-anteile) – siehe Ziffer IV.  
 
 
IV.  Zusätzlicher personeller Aufwand  
 
Durch die Vergütung der o. g. Praktika wird die Zahl der Bewerbungen voraussichtlich steigen, da der 
Stadt Münster mit Einführung der Vergütung quasi ein Alleinstellungsmerkmal zukommt. Nachfragen

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V/0594/2022 
bei anderen großen, einschlägigen Arbeitgebern in Münster, aber auch eine Umfrage bei umliegen-
den Kreisen haben ergeben, dass zumeist keine oder eine deutlich geringere Vergütung gezahlt wird.   
 
Aber auch unabhängig von der Bewerber*innenzahl wird die Einführung von Praktikantenvergütungen 
im o. g. Sinne zu nenne nswertem personellen Mehraufwand in der Verwaltung u. a. im Zusammen-
hang mit der Auswahl von geeigneten Bewerber*innen, der Erstellung von Praktikaverträgen, der Be-
rechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen und weiterer folgender Aufgaben führen. Zur Bewäl-
tigung dieser zusätzlichen Arbeiten ist eine zusätzliche 1,0 Stelle im Personal- und Organisationsamt 
(EG 09a TVÖD) und eine zusätzliche 0,5 Stelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (EG 11 
TVÖD) erforderlich. Diese in der Summe 1,5 Stellen werde n zunächst überplanmäßig bereitgestellt 
und zum Stellenplan 2024 planmäßig beantragt.        
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1409 Zeichen

Anlage A zur V/0594/2022 
Kurzüberblick 
Am 30.11.2021 haben Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt im Ausschuss für Personal, 
Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung beantragt, dass die Stadt Münster ab 2023 
für die bei ihr durchgeführten Pflichtpraktika ab drei Monaten Länge eine V ergütung einführen 
solle. Die V erwaltung erweitert die Zielgruppe auf die Praktika von Erzieher*innen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage unterstützt die Erreichung aller Ziele, da dem Fachkräftemangel entgegengewirkt 
wird und damit die Verwaltung eher Handlungsfähig bleibt. Insbesondere wird damit folgendes 
Ziel unterstützt:   
 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institu tionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 08 
06 01 
Personal- und Organisationsmanagement 
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Umsetzung ist ausdrücklicher politischer Wille.

Beratungsverlauf (3)

18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0594/2022
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2022
Erstellt
19.09.2022 12:23