V/0594/2022
Vergütung von Praktika
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Beschlussvorlage
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V/0594/2022 V/0594/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vergütung von Praktika Beratungsfolge 18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung nimmt den nachstehenden Bericht über die zukünftige Vergütung von Praktika in der Stadtverwaltung Münster zur Kenntnis. 2. Der Haushaltsbegleitantrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt vom 30.11.2021 ist hiermit erledigt. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01.08 Personal- und Organisati- onsmanagement 2023 150.000 Bereits veran- schlagt Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 ff. 150.000 80.000 64.750 Studienbegleitende Pflichtpraktika Pflichtpraktika von angehenden Erzie- her*innen 1,0 Stelle Amt 10 Personal- und Organisationsamt 10.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Etienne Telefon: 492-1114 Etienne@stadt-muenster.de - 2 - V/0594/2022 Produktgruppe 06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 ff. 38,910 0,5 Stelle Amt 51 Summe Aufwendungen 2023 ff. 333.600 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung un- ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Am 30.11.2021 haben Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt im Ausschuss für Personal, Digita- lisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung beantragt, dass die Stadt Münster ab 2023 für die bei ihr durchgeführten Pflichtpraktika ab drei Monaten Länge eine V ergütung einführen solle. Der Aus- schuss und in Folge der Rat beschlossen daraufhin mehrheitlich, zu diesem Zweck jährlich eine Summe von 150.000 € zur V erfügung zu stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Modalitäten und Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung der Modelle anderer Städte und anderer Institutionen in Münster (z.B. Bezirksregierung) und in Rück- sprache mit den Bildungsinstitutionen zu erarbeiten. Außerdem sollte geprüft werden, welche Auswir- kungen auf die freien Träger entstehen wür den. Im Laufe des Jahres 2022 sollte den zuständigen Gremien dazu ein Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt werden. I. Bedeutung von Praktika im Kontext der Personalarbeit Die Stadtverwaltung bietet bereits seit vielen Jahren die unterschiedlichsten Arten v on Praktika für über 600 überwiegend junge Menschen jährlich an. Hierzu gehören schul - und studienbegleitende Praktika, Praktika im Rahmen einer externen Ausbildung, freie Praktika und praktische Einsätze im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulunge n, Eingliederung schwerbehinderter Men- schen, etc.). Der Stadtverwaltung war und ist es auch in Zukunft wichtig, Einsatzmöglichkeiten für Praktikantenin- nen und Praktikanten zur Verfügung zu stellen und diese Praktika auch zur Zufriedenheit aller Betei- ligten auszugestalten. Es geht um einen Beitrag zur Bildung junger Menschen aus dem sozialen Selbstverständnis der Stadt heraus. In Praktika sollen berufsorientierende und berufsqualifizierende Erfahrungen gesammelt werden. Vor dem Hintergrund des zunehmen den Fachkräftemangels werden Praktika verstärkt mit der Ziel- setzung angeboten, zukünftige Nachwuchskräfte frühzeitig an die Stadt zu binden. Interessiert sich ein junger Mensch für einen bestimmten Beruf, kann er im Rahmen eines Praktikums nicht nur den Berufsalltag sondern auch die sonstigen Vorteile einer Beschäftigung bei der Stadt Münster kennler- nen. Um von Anfang an als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden, ist eine angemesse- ne Praktikavergütung ein wichtiger Beitrag. II. Vergütung von studienbegleitenden Pflichtpraktika Dem o. g. Antrag vorausgegangen war eine Anfrage verschiedener Ratsfraktionen zur Vergütung von Praktika. Der übersandte Fragenkatalog wurde ausführlich geprüft und am 17.09.2021 umfassend beantwortet. So wurden u. a . die Gesamtkosten bei unterschiedlichen Vergütungssätzen errechnet - 3 - V/0594/2022 und vorgestellt. Auch die unterschiedlichen Studiengänge, in denen Praktika angeboten werden kön- nen sowie die Anzahl und Struktur aller durchgeführten Praktika in den letzten drei Jahren w urden benannt. Die Stadt Münster wird zukünftig Praktika mit 500 EUR pro Monat (brutto) vergüten, sofern diese verpflichtend sind, auf einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten angelegt sind, einem Studium vorgelagert sind (Vorpraktika) oder studienbegleitend durchgeführt werden und frühestens ab dem 01.01.2023 starten. Wie dargelegt wird diese Praxis zu jährlichen Mehraufwendungen von ca. 150.000 € führen. Hinzu kommt zusätzlicher Personalaufwand für einzurichtende Stellen (-anteile) – siehe Ziffer IV. Bezüglich der Praktika von Studierenden der Sozialen Arbeit: Mögliche Auswirkungen auf die freien Trägen können nicht verlässlich eingeschätzt werden, da nicht bekannt ist, in welchem Umfang die freien Träger Praktika anbieten (Praktikantinnen und Praktikanten finden sich z. B. in keinem Ver- wendungsnachweis wieder). III. Vergütung von Pflichtpraktika von angehenden Erzieher*innen Für die Stadt wird es zunehmend schwieriger, junge Menschen für eine Ausbildung zu Erzieher*innen zu begeistern und dies vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Bedarfes entsprechender Fachkräfte und damit entsprechender Ausbildungsplätze. So zählt der Beruf auch im Vergleich zu den übrigen rund 30 Ausbildungsberufen der Stadt zu denen mit dem höchsten Nachwuchsbedarf. Eine Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegen zu treten ist zu versuchen, angehende Erzieher*innen bereits während ihrer schulischen Ausbildung an die Arbeitgeberin Stadt Münster zu binden. Zu die- sem Zweck sollten die bereits angebotenen ausbildungsbegleitenden Praktika zukünftig vergütet wer- den. Klassisch wird die Ausbildung zur/zum Erzieher/ -in in Form einer zweijährigen schulischen Ausbil- dung absolviert, die in der Unter- und Oberstufe jeweils ein mehrwöchiges Praktikum enthält. Im An- schluss daran folgt ein Berufsanerkennungsjahr, welches nach tarifvertraglichen Regelungen (TVPÖD) zu vergüten ist. Die städtischen Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztage in den Grundschulen bieten den Schüler*innen in der Ausbildung gerne die Möglichkeit, ihre Einrichtung, die Kolleg*innen, die Arbeit als Erzieher*in, aber auch die Stadt Münster als Arbeitgeberin kennenzulernen. Durch die Zahlung einer Vergütung für diese Praktika könnte sich die Stadt Münster als Arbeitgeberin attraktiver darstel- len – eine Arbeitgeberin, die dem Beruf von Anfang an hohe Wertschätzung entgegenbringt. Vergleichbar zu den studienbegleitenden Praktika ist beabsichtigt, auch für die angehenden Erzie- her*innen vergütete Praktika in Höhe von 500 EUR pro Monat (brutto) anzubieten, sofern diese Prak- tika im Rahmen der schulischen Ausbildung verpflichtend sind, auf einen Zeitraum von mindestens 1 Monat angelegt sind und frühestens ab dem 01.01.2023 starten. Diese Praxis wird zu jährlichen Mehraufwendungen von ca. 80.000 EUR führen. Hinzu kommt zusätz- licher Personalaufwand für einzurichtende Stellen (-anteile) – siehe Ziffer IV. IV. Zusätzlicher personeller Aufwand Durch die Vergütung der o. g. Praktika wird die Zahl der Bewerbungen voraussichtlich steigen, da der Stadt Münster mit Einführung der Vergütung quasi ein Alleinstellungsmerkmal zukommt. Nachfragen - 4 - V/0594/2022 bei anderen großen, einschlägigen Arbeitgebern in Münster, aber auch eine Umfrage bei umliegen- den Kreisen haben ergeben, dass zumeist keine oder eine deutlich geringere Vergütung gezahlt wird. Aber auch unabhängig von der Bewerber*innenzahl wird die Einführung von Praktikantenvergütungen im o. g. Sinne zu nenne nswertem personellen Mehraufwand in der Verwaltung u. a. im Zusammen- hang mit der Auswahl von geeigneten Bewerber*innen, der Erstellung von Praktikaverträgen, der Be- rechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen und weiterer folgender Aufgaben führen. Zur Bewäl- tigung dieser zusätzlichen Arbeiten ist eine zusätzliche 1,0 Stelle im Personal- und Organisationsamt (EG 09a TVÖD) und eine zusätzliche 0,5 Stelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (EG 11 TVÖD) erforderlich. Diese in der Summe 1,5 Stellen werde n zunächst überplanmäßig bereitgestellt und zum Stellenplan 2024 planmäßig beantragt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0594/2022 Kurzüberblick Am 30.11.2021 haben Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung beantragt, dass die Stadt Münster ab 2023 für die bei ihr durchgeführten Pflichtpraktika ab drei Monaten Länge eine V ergütung einführen solle. Die V erwaltung erweitert die Zielgruppe auf die Praktika von Erzieher*innen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage unterstützt die Erreichung aller Ziele, da dem Fachkräftemangel entgegengewirkt wird und damit die Verwaltung eher Handlungsfähig bleibt. Insbesondere wird damit folgendes Ziel unterstützt: Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institu tionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: 01 08 06 01 Personal- und Organisationsmanagement Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Umsetzung ist ausdrücklicher politischer Wille.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0594/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 12:23