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V/0117/2011

Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege

Vorlagen 02.03.2011

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Anlage_1_Aktionsprogramm

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Berichtsvorlage

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Anlage_6_Antrag Rat Nr. A_R 0012 2009

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Anlage_2_Pflegeerlaubnis

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Anlage_3_Kompetenzprofil_Informationen

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Anlage_5_Fachberatung

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Anlage_4_Qualifizierungssystem

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Anlage_1_Aktionsprogramm

1520 Zeichen

Aktionsprogramm Kindertagespflege 2009 – 2012 
(ESF, EU, Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend)         
Anlage 1        
 
Qualitativer Umbau und 
Weiterentwicklung des 
Leistungsfeldes  
Kindertagespflege 
1. 
Werbung neuer  
Tagespflegepersonen 
durch Kooperation 
2. 
Ausbau der Angebote zur  
Qualifizierung 
  
3. 
Ausbau der  
Öffentlichkeitsarbeit 
 
1.1.  
- mit aktiven Tagespflege- 
   personen 
-  mit Familienbildungsstätten, 
 
   VHS und Familienzentren  
1.2. 
- mit Bundesagentur und  
  Arbeitsgemeinschaft 
- mit Wohnungsbau- 
  Gesellschaften (evtl.) 
1.3.  
-  mit Berufskollegs für soziale    
   Berufe 
2.1. 
Neuorientierung der Stufe  1 
Erhöhung der Stundenzahl  der 
Stufen 2  und 3  
Ausbau der Pflicht zur Weiter- 
bildung   
2.2. 
Integration des Fortbildungs-
moduls „Wach, neugierig, klug“,
 
Integration § 8a  
2.3. 
Spezielles Qualifikationsange- 
bot 
 für Tagespflegepersonen 
mit pädagogischer Ausbildung  
 
3.1. 
Neugestaltung des  
Internetauftritts 
Aufbau eines Newsletter für 
Tagespflegepersonen 
3.2. 
Weiterentwicklung der vorhan- 
denen Informationsmaterialien 
und Formulare 
3.3. 
Gezielte Pressearbeit 
Öffentlichkeitskampagne zur 
Werbung  
4. 
Maßnahmen zur  
Qualitätssicherung 
 
4.1 . 
Qualifizierung der 
Pflegeerlaubnis 
 
4.2. 
Entwicklung von Standards für 
die Begleitung von Tagespfle- 
gepersonen (u .a. Hausbesu- 
che, Tagesmüttertreffen, 
Handbuch, KSD -Fälle ) 
4.3. 
Erprobung eines Qualitätssi- 
cherungssystems  
(unter Vorbehalt)

Berichtsvorlage

26156 Zeichen

V/0117/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.03.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
06.04.2011 Hauptausschuss Bericht
06.04.2011 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangspunkt 
 
Mit der Vorl
age an den Hauptausschuss „Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion an 
den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten““ (V/0438/2009) hat die 
Verwaltung ausgeführt, dass der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion (siehe 
Anlage 6) im Rahmen einer konzeptionellen Vorlage zum Thema Kindertagespflege beantwortet 
werden soll. Mit dieser Berichtsvorlage werden die Themen des Antrags aufgegriffen und der Ist-
Stand sowie die konzeptionellen Grundlagen für die Kindertagespflege in Münster beschrieben. 
 
Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 25.03.2009, dass der 
Rat beschließen möge: 
 
1. Die Verwaltung erstellt ein Finanzierungskonzept für Tagespflegepersonen mit dem Ziel, eine 
den Anforderungen gerecht werdende Vergütung anbieten zu können und diese Aufgabe     
attraktiv zu machen. Die Grundstufe soll bei 2,50 € pro Kind/pro Stunde liegen und je nach 
Qualifizierungsgrad weitere Stufen sowie die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ nach 
einer bestimmten Anzahl von Jahren und Fortbildungen enthalten. 
 
2. Die Verwaltung setzt sich in den überörtlichen Gremien dafür ein, dass mehr Bundes- und 
Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die beiden Beschlusspunkte sollen in dieser Vorlage auf Grundlage des konzeptionellen Rah-
mens, in dem sich die Kindertagespflege in Münster bewegt, beantwortet werden. Daher wird 
unter Punkt drei der Vorlage erst der qualitative Umbau und die Weiterentwicklung des Leis-
tungsfeldes beschrieben. Unter Gliederungspunkt vier „Finanzielle Ausgestaltung des Leistungs-
Vorlagen-Nr.: 
V/0117/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Heintze 
Ruf: 
492-5845 
E-Mail: 
HeintzeO@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.02.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0117/2011 
 
feldes“ wird dann auf die beiden Antragspunkte eingegangen. Die derzeitige Haushaltssituation 
der Stadt Münster zeigt keine Spielräume für eine Erhöhung der Geldleistung für Tagespflege-
personen auf.  
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 31.01.2011 zum Haushalt 2011 folgende 
Auflage verbunden: „Für die Nachtragssatzung 2011 gebe ich Ihnen ferner auf, dass in der Er-
gebnisrechnung zur Nachtragssatzung (spätestens bis zum Juli 2011 zu erstellen) keine unab-
weisbaren Aufwendungen veranschlagt werden, die das bisherige Jahresdefizit von 
61.386.580,00 Euro noch weiter erhöhen. Neue freiwillige Leistungen sind daher in 2011 nur zu-
lässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert 
werden.“ 
 
2. Kindertagespflege 
 
2.1  Kindertagespflege 
– eine familiennahe Betreuungsform 
 
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Sie zeichnet sich durch eine hohe 
Beziehungsorientierung aus, d. h. dass das Kind i. d. R. nur eine feste Bezugsperson hat. Auf 
Grund des kleinen Betreuungsschlüssels ist sie gut für den Einstieg in eine Fremdbetreuung ge-
eignet. Sie ist jedoch nur bedingt flexibel, da das Betreuungsangebot von der jeweiligen Situation 
der Tagespflegeperson abhängig ist. Tagespflegepersonen sind i. d. R. selbständig tätig. 
 
Die Tagespflegepersonen haben unterschiedliche Motivationen, in der Kindertagespflege tätig zu 
sein. Es handelt sich hierbei um Mütter bzw. Väter, die ein oder zwei Kinder während der eigenen 
Erziehungszeit mit aufnehmen. Oder aber auch um Eltern, die Kindertagespflege als Zusatzver-
dienst zum Einkommen des Partners betreiben, um sich so langfristig die Familienphase abzusi-
chern. Aber auch um Kindertagespflegepersonen, die viele Kinder mit hohen Betreuungsstunden 
betreuen und hierüber den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Empathie und Freude im Um-
gang mit Kindern sind neben der Qualifikation grundlegende Voraussetzungen für die Tätigkeit im 
Rahmen von Kindertagespflege. 
 
2.2  Bedarfsplanung Kindertagespflege bis 2013
 
 
Die Stadt Münster plant den Ausbau der u3-Plätze – wie im KiföG vorgesehen – bis 2013 mit 
einer Versorgungsquote von 35 %. Ein Drittel hiervon soll durch die Kindertagespflege abgedeckt 
werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt 
erheblich höher sein wird als mit den bisher angesteuerten 35 %. Im Kiga-Jahr 2010/2011 liegt 
die Versorgungsquote im Bereich der Kindertagespflege mit 840 Plätzen bei 11,5 % (zum Ver-
gleich 1341 Plätze 18,3 % in Kindertageseinrichtungen). Hinzu kommen 260 Plätze für Kinder, 
die älter als drei Jahre alt sind, im Bereich der Anschlussbetreuung. Insgesamt sind in Münster 
derzeit 400 Tagespflegepersonen aktiv, hiervon 300 in der u3-Betreuung. 87 % aller Betreuungs-
stunden werden im u3-Bereich und 13 % aller Betreuungsstunden werden im Bereich der Rand-
zeitbetreuung verbraucht. Von den derzeit 400 aktiven Tagespflegepersonen sind 29 % länger 
als 5 Jahre in der Kindertagespflege tätig. Die Quote der Abbrüche in der Kindertagespflege liegt 
im Durchschnitt in den letzten Jahren stabil bei 4,5 % (in 2010 wurden 775 Tagespflegeverhält-
nisse beendet, davon waren 39 Negativabbrüche). Dies ist ein guter Wert und auf das Gesamt-
system der Kindertagespflege in Münster zurückzuführen. 
 
3. Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes

3 
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Angestoßen durch die gesetzlichen Veränderungen mit 2005 (auf Bundesebene TAG, KICK, Ki-
föG und KiBiz auf Landesebene) hat sich die Stadt Münster den qualitativen Umbau und die Wei-
terentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege zum Ziel gesetzt.  
 
Zentrale Inhalte des Kinderförderungsgesetzes bezogen auf das SGB VIII (vgl. Die Neuregelungen durch das Kinderförderungs- 
        gesetz und deren Auswirkungen insbesondere auf das Handlungsfeld der Kindertagespflege, V/0001/2009): 
• § 16 SGB VIII , Einführung eines Betreuungsgeldes für die Eltern, die ihre 1 bis 3 Jahre alten Kinder nicht in Kitas betreuen las-
sen wollen. Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahr 2013 geklärt werden.  
• § 23 SGB VIII,  Förderung in Kindertagespflege: Das Berufsbild der Tages eltern soll attraktiver und professioneller werden, u. a. 
Konkretisierung des Beitrags der Förderle istung, Sicherung und Verbesserung der Qualifizierung, Übernahme der hälftigen an-
gemessenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge. 
• § 24 SGB VIII , Anspruch auf Förderung in Kita und Kindertagespflege: § 24 wird zweimal geändert: die erste Änderung gilt bis 
31. Juli 2013, die zweite Änderung tritt am 1. August 2013 in Kr aft. Ab dann gilt ein Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinde r 
auf frühkindliche Förderung. 
• § 24 a SGB VIII , gibt Vorgaben für den stufenweisen Ausbau der u3-Betreuung bis 2013 
• § 43 SGB VIII , Erlaubnis zur Kindertagespflege: Die Höchstgrenze wird auf  fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder festge-
legt und die Erteilung von Nebenbestimmungen ist möglich. Beratungsanspruch in allen Fragen zur Kindertagespflege. 
 
Durch die gesetzlich postulierten Neuregelungen von Kindertagespflege hat sich der Qualitätsan-
spruch an Kindertagespflege deutlich erhöht. Kindertagespflege hat nun einen eigenständigen 
Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag.  
 
3.1 Aktionsprogramm Kindertagespflege in der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster ist se
it 2009 einer von ca. 200 Modellstandorten des Aktionsprogramms Kin-
dertagespflege. Über drei Jahre wird durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds eine hal-
be Personalstelle in der Beratungsstelle für Kindertagespflege des Amtes für Kinder, Jugendliche 
und Familien finanziert. Das Aktionsprogramm begleitet und fördert den quantitativen und qualita-
tiven Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern 
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das Aktionsprogramm dient dem Auf- 
und Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern 
und -vätern.  
 
In der Stadt Münster wird der Umbau des Leistungsfeldes in vier Bausteine im Rahmen des Akti-
onsprogramms für Kindertagespflege angegangen. Im Einzelnen handelt es sich hier um die 
Bausteine: Werbung neuer Tagespflegepersonen, Ausbau der Angebote zur Qualifizierung, Aus-
bau der Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Jeder Baustein hat wiederum 
drei Maßnahmenfelder (Anlage 1). Über die Ergebnisse des Aktionsprogramms Kindertagespfle-
ge in Münster wird nach Abschluss des Programms im April 2012 im Rahmen einer Vorlage be-
richtet. 
 
Beispielhaft soll im Folgenden an Hand der Maßnahmen bezogen auf fünf zentrale strukturelle 
Elemente der qualitative Umbau des Leistungsfeldes beschrieben werden.  
 
3.1.1  Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis
  
 
Kindertagespflege darf gemäß §§ 23 und 43 SGB VIII nur von Personen ausgeführt werden, die 
hierfür geeignet sind. Auch müssen die Räume kindgerecht sein. Da es sich bei der Pflegeer-
laubnis quasi um das Eingangstor zur Tätigkeit in der Kindertagespflege handelt, ist an diesem 
Punkt besondere Sorgfalt geboten. Daher wurde das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis 
in 2010 in Münster reformiert und deutlich qualifiziert. Neben einer Reihe formaler Abfragen wie 
z. B. einer ärztlichen Bescheinigung, einer KSD-Anfrage und dem erweiterten Führungszeugnis, 
wird nun auch anhand eines Kompetenzbogens in Zusammenarbeit mit jeder Tagespflegeperson 
ein individuelles Kompetenzprofil erstellt. Das Kompetenzprofil gibt zu sechs Eignungskriterien 
Auskunft. Die sechs Begriffe zusammen bilden die Basis, auf der die Fachberaterin die Geeig-
netheit der Tagespflegeperson überprüft. Auch gibt das Kompetenzprofil der Tagespflegeperson 
eine Orientierungshilfe zur Selbstkontrolle und Selbstevaluation. (Verfahren Anlage 2, Informatio-
nen zum Münsteraner Kompetenzprofil Anlage 3)

4 
V/0117/2011 
 
3.1.2  Netzwerk zur Qualifizierung von Kindertagespflege 
 
Im Jahr 2009 hat sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit den drei Familienbil-
dungsstätten sowie der Volkshochschule zum Netzwerk "Qualifizierung in der Kindertagespflege" 
zusammengeschlossen. Seit Jahren schon gibt es in Münster gesicherte Standards in der Kin-
dertagespflege. Ziel des Netzwerkes ist es, sicherzustellen, dass die Qualifizierung der Tages-
mütter und -väter auf hohem Niveau erfolgt. Im Ne tzwerk zur Qualifizierung in der Kindertages-
pflege werden die Angebote aufeinander abgestimmt und das ohnehin schon ausdifferenzierte 
Qualifizierungssystem weiterentwickelt. So ist z. B. das Medienpaket „Wach, neugierig, klug – 
Kinder unter 3“ seit 2010 fester Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung in der Kinderta-
gespflege, auch werden spezielle Fortbildungsangebote zur Bildungsdokumentation gemacht.  
 
3.1.3  Qualifizierungssystem
 (Anlage 4) 
 
Mit der Vorlage „Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren“ 
(V/0289/2005) wurde in der Stadt Münster ab August 2005 in Anlehnung an ein Gutachten des 
Deutschen Jugendinstituts (DJI) eine an der Qualifizierung der Tagespflegeperson gestaffelte 
Bezahlung eingeführt. Das Qualifizierungssystem basie rt auf drei Qualifizierungsstufen, die auf-
einander aufbauen. Von allen in der u3-Betreuung tätigen Tagespflegepersonen wird verbindlich 
erwartet, sich tätigkeitsbegleitend mit 200 Kursstunden voll zu qualifizieren. Der kürzeste Zeit-
raum bis zur Beendigung der Qualifizierung beträgt eineinhalb Jahre. Es hat sich bewährt, die 
Qualifizierung tätigkeitsbegleitend anzubieten, da durch die Verknüpfung von theoretischen Ein-
heiten und praktischen Erfahrungen gute Lernergebnisse erzielt werden. Abgeschlossen wird die 
Qualifizierung mit einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung. Sozialpädagogische 
Fachkräfte wie z. B. Erzieher, Sozialpädagogen und Dipl. Pädagogen werden nach Abschluss 
des Vorbereitungskurses und eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind in die höchste Qualifizierungsstu-
fe eingestuft. Sie müssen sich dann noch tätigkeitsbegleitend weitere 65 Kursstunden qualifizie-
ren. Allen gemeinsam ist, dass sie sich jährlich 12 Kursstunden weiterqualifizieren müssen. Für 
den Bereich Qualifizierung und Weiterbildung stellt die Stadt Münster jährlich 40.000 € bereit. 
 
3.1.4  Akquise von Interessentinnen für die Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege
 
 
Damit die Fluktuationen ausgeglichen und der erforderliche Ausbau erfolgen kann, müssen kon-
tinuierlich neue Personen für das Tätigkeitsfeld gewonnen werden. Hierzu hat die Stadt Münster  
ein entsprechendes Imagekonzept erarbeitet. Es setzt darauf, über eine aktive Öffentlichkeitsar-
beit ein positives Image für den Bereich aufzubauen. So wurde in 2010 ein einheitlicher Gesamt-
auftritt entwickelt, der sich durch die gesamte Produktlinie hindurchzieht. Das vorliegende Kon-
zept zur Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, dass Kindertagespflege immer wieder Thema bei 
jungen Familien ist. Auch das Maß der Wertschätzung aus Verwaltung und Politik ist entschei-
dend dafür, wie attraktiv das Feld von außen wahrgenommen wird. 
 
Den Einstieg in die Kindertagespflege bilden die Vorbereitungskurse. Sie werden monatlich vom 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angeboten. Die Vorbereitungskurse dienen der Grund-
information der InteressentInnen sowie einem er sten Kennenlernen durch die Fachberaterin, die 
den Kurs leitet. Am Ende des 15-stündigen Kurses steht eine erste grobe Entscheidung, ob das 
Feld für die InteressentIn in Frage kommt. 
 
In 2010 haben sich 225 InteressentInnen zu den Vorbereitungskursen angemeldet, 163 Teilneh-
merInnen haben den Kurs beendet und 125 TeilnehmerInnen sind schließlich in das Feld Kinder-
tagespflege gegangen. I. d. R. Handelt es sich um Frauen, nur vereinzelt handelt es sich hierbei 
um Männer. Die TeilnehmerInnen, die ins Feld gegangen sind, zeichnen sich durch hohe schuli-
sche und berufliche Kompetenzen aus. So hatten 48 % Abitur, 38 % einen Realschulabschluss 
und 10 % einen Hauptschulabschluss. Auch bei der Berufsausbildung sind hier gute Werte vorzu-
finden. So haben 69 % eine abgeschlossene Ausbildung und 22 % ein abgeschlossenes Studium 
vorzuweisen. Insgesamt gehören 34 % zu der Gruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte, die 
nach KiBiz die Leitung einer Gruppe in einer Einrichtung übernehmen könnten.

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V/0117/2011 
 
 
Tabelle 3.1.4.1 Schul- und Berufsausbildung der Teilnehmerinnen der Vorbereitungskurse 2010, die 
in das Tätigkeitsfeld gegangen sind, im Vergleich zu den aktiven Tagespflegepersonen 2010 (u3, 
ohne Kinderfrauen) 
 
Kriterien Vorbereitungskurs Aktive Tagespflegpersonen u3 
(ohne Kinderfrauen) 
Anzahl 125 285  
25 - 55 Jahre  79 % 83 % 
Eigene Kinder 65 % 91 % 
Migrationshintergrund 17 % 17 % 
   
Schulbildung/Abschluss 10 % 17 % 
Hauptschule 10 % 17 % 
Realschule 38 % 53 % 
Gymnasium/Abitur 48 % 27 % 
   
Berufsausbildung   
Keine Ausbildung 10 %   3 % 
Abgeschlossene Ausbildung 69 %  71 % 
Studium 22 % 13 % 
   
Fachspezifische Ausbildung   
Pädagogische Ausbildung 34 % 35 % 
Pflegerisch/soziale Ausbildung 12 %   7 % 
 
Im Vergleich der Kennzahlen zeigt sich, dass kontinuierlich ca. 35 % der im u3-Bereich tätigen 
Tagespflegepersonen Sozialpädagogische Fachkräfte sind. Des Weiteren ist abzulesen, dass 
das Bildungsniveau der Tagespflegepersonen sich auf hohem Niveau bewegt bzw. weiter an-
steigt. 
 
3.1.5  Fachberatung
 (Anlage 5) 
 
Die Fachberatung ist ein zentraler Baustein im System Kindertagespflege. Münster kann schon 
seit über 20 Jahren auf die Existenz von Fachberatung für Tagespflegepersonen und Eltern zu-
rückblicken. Dies ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass in Münster Kindertagespflege entspre-
chende Platzzahlen im Bereich der u3-Betreuung in den erforderlichen Qualitäten vorweisen 
kann. 
 
Die Aufgabenfelder der Fachberaterinnen erstrecken sich von der Beratung von Eltern und Ta-
geseltern über die Vermittlung und Begleitung bis hin zur Eignungsfeststellung und Organisation 
der Qualifizierung. Kindertagespflege ohne Fachberatung im Hintergrund funktioniert nicht, da 
Tagespflegepersonen i. d. R. alleine und in selbständiger Form einem umfassenden Anforde-
rungsprofil in ihrer Tätigkeit gegenüber stehen. 
 
In Münster sind 13 Fachberaterinnen auf 9,5 Planstellen in der städtischen Beratungsstelle für 
Kindertagespflege tätig. Hinzu kommt vom April 2009 bis zum März 2012 eine 0,5 Stelle Sachbe-
arbeitung für das bundesweite Aktionsprogramm Kindertagespflege. Seit 2007 ist die Stellenzahl 
kontinuierlich gewachsen. In 2010 wurde die Fachberatung des Vereins Münsteraner Tageseltern 
mit der städtischen Fachberatungsstelle zusammengeführt (siehe V/0116/2010). Dies mit dem 
Ziel, einheitliche Qualitätsstandards und Synergien zu organisieren. Nun erfolgt die sozialräum-
lich organisierte Fachberatung aus einer Hand. Durch effektive und effiziente Arbeitsstrukturen 
sind deutliche Ressourcenoptimierungen möglich. Jedoch ist die Arbeit der Fachberaterinnen 
durch hohe fachliche Anforderungen sowie aktuell einer erheblichen Arbeitsdichte gekennzeich-
net.

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V/0117/2011 
 
3.2 Nachweis des qualitativen Umbaus und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes an Hand der 
Kennzahl der Verteilung der Betreuungsstunden auf die Qualifizierungsstufen 
 
Der qualitative Umbau und die Weiterentwicklung des Leistungsfeldes schlägt sich auch 2010 in 
den Zielkennzahlen wider. Ganz deutlich macht sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreu-
ungsstunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie in 
2010 auf 65 % an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in 
Qualifizierungsstufe 1 von 10 % auf 5 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolg-
ten wesentlich schneller als angenommen und werden sich voraussichtlich in 2011 weiter fortset-
zen. 
 
Noch deutlicher wird dies, wenn die Zahlen für den u3-Bereich angesehen werden. Im u3-Bereich 
verteilen sich die Betreuungsstunden auf die Qualifizierungsstufen wie folgt: Qualifizierungsstufe 
3 mit 69 %, Qualifizierungsstufe 2 mit 29 % und Qualifizierungsstufe 1 mit 2 %. Hintergrund hier-
für ist, dass jede Tagespflegeperson, die neu in das Leistungsfeld herein kommt, verpflichtet ist, 
sich voll zu qualifizieren. Dies ist besonders erfreulich, da gerade die u3-Betreuung im Fokus des 
qualitativen Umbaus steht und hier die Erwartungen an eine hohe Betreuungsqualität im Vorder-
grund stehen.  
 
Betreuungsstunden in den Qualifizierungsstufen
u3-Bereich
2%
29%
69%
Qualifizierungsstufe 1
Qualifizierungsstufe 2
Qualifizierungsstufe 3
 
4. Finanzielle Ausgestaltung des Leistungsfeldes 
 
4.1  Finanzd
aten Kosten und Erlöse 
 
Für die Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen gab die Stadt Münster in 2010 
4,81 Mio. € aus. Dies waren 900.000 € mehr als im Jahr 2009. Zurückzuführen ist dies auf den 
Ausbau und qualitativen Umbau des Leistungsfeldes. Den 4,81 Mio. € für Geldleistungen stehen 
1,8 Mio. € als Erlöse gegenüber, d. h. der kommunale Zuschuss betrug in 2010 3 Mio. €. Die Er-
löse decken 37,6 % der ausgezahlten Geldleistungen ab – 10 % der Kosten werden über den 
Landeszuschuss und 27 % der Kosten über Elternbeiträge kompensiert. Die Zahlen machen 
deutlich, dass Kindertagespflege in einem hohen Maße aus kommunalen Mitteln finanziert wird.

7 
V/0117/2011 
 
10 % der Kosten werden über Landesmittel abgedeckt. Hier bedarf es dringend einer höheren 
Beteiligung des Landes an den Kosten. 
4.2  Neuverhandlung der Landesförderung im Rahmen des Konnexitätsprinzips 
 
In seinem Urteil vom 12. Oktober 2010 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-
Westfalen festgestellt, dass das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips auch Bestimmungen 
über die Deckung der Kosten für den Ausbau der u3-Betreuung hätte treffen müssen. Vor diesem 
Hintergrund wurde die Landesregierung aufgefordert, das notwendige Konnexitätsverfahren 
nachzuholen. Dies wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Jahr 
erfolgen.  
 
Die Stadt Münster erhofft sich durch die Gespräche eine deutliche Anhebung der Landesförde-
rung für den Bereich Kindertagespflege. 
4.3  Investitionskostenförderung durch das Land im Rahmen des Investitionsprogramms 
 
„Kinderbetreuungsfinanzierung des Bundes“ 
 
Im Rahmen des Investitionsprogramms gewährt das Land von 2008 bis 2013 Zuwendungen für 
Investitionen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für Tages-
pflegepersonen, die in ihrer Wohnung Kinder betreuen, werden neue Plätze pauschal mit 500 € 
gefördert. Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen Räumen anbieten, können für 
neue Plätze die gleichen Zuwendungsbeträge wie Einrichtungen beantragen. Sie haben jedoch 
ebenso einen 10 % Eigenanteil zu tragen. In Münster wurden von 2008 bis 2010 319 neue Plätze 
in Kindertagespflege mit einem Investitionskostenzuschuss von 547.000 € gefördert.  
 
Tabelle 4.3.1. LWL- Investitionskostenförderung 2008 - 2010 
 
 2008 - 2010 
Plätze 
2008 - 2010 
Fördermittel
 
in der Wohnung der Tagespflegeperson 
 
 
231 
 
105.926 € 
   
in anderen geeigneten Räumen 
 
88 442.009 € 
davon:   
In betrieblicher Kindertagespflege 
 
46 300.929 € 
   
gesamt 319 547.935 € 
   
4.4  Einkommen einer Tagespflegeperson 
 
Das Einkommen einer Tagespflegeperson wurde durch das KiföG neu geregelt (vgl. auch Vorla-
ge „Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz und deren Auswirkungen insbesonde-
re auf das Handlungsfeld Kindertagespflege“ V/0001/2009). Die Höhe der laufenden Geldleistung 
setzt sich gemäß § 23 SGB VIII aus der Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand 
und den Betrag zur Anerkennung der Förderleistung zusammen. Des Weiteren sind nachgewie-
sene und angemessene Aufwendungen für die Sozial- und Unfallversicherung anteilig zu erstat-
ten. 
 
Ein Schritt in die Richtung, den Tagespflegepersonen eine den Anforderungen gerecht werdende 
Vergütung anzubieten, ist mit der Vorlage „Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsge-
setz (KiföG) - Finanzielle Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege“ (V/0109/2009) 
gegangen worden. Mit Ratsbeschluss vom 25.03.2009 hat der Rat auf dem Hintergrund der ju-

8 
V/0117/2011 
 
gendhilfe- und steuerrechtlichen Veränderungen beschlossen, dass die Geldleistungen für Ta-
gespflegepersonen in den Qualifizierungsstufen 2 und 3 um 0,20 € von 3,00 € auf 3,20 € bzw. 
von 4,00 € auf 4,20 € pro Kind und Betreuungsstunde angehoben werden. Aus fachlichen Erwä-
gungen heraus wurde die Geldleistung in der Qualifizierungsstufe 1 nicht angehoben. 
 
Bei der Anhebung der Geldleistung wurde auf die Berechnung der Bundesregierung zum KiföG 
zurückgegriffen. Hier wurde bei einer qualifizierten Tagespflegeperson von einem Betreuungs-
satz von 4,20 € ausgegangen. Grundsätzlich betrachtet die Verwaltung die Höhe der Geldleis-
tung für angemessen. Insbesondere, da Münster einige weitere Regelungen zu Gunsten der Ta-
gespflegepersonen getroffen hat, u. a. sind dies:  
 
• die Weiterzahlung für vier Wochen betreuungsfreie Zeit im Jahr, 
• Fehlzeiten des Kindes werden durchgezahlt und 
• abgesicherte Kündigungszeit (hier: sechs Wochen zum Monatsende). 
4.5  Ansätze für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Systems Kindertagespflege in der Stadt 
Münster 
 
Ansätze für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Systems Kindertagespflege in der Stadt Müns-
ter sollten auf Grundlage der Regelungen und fachlichen Ansätze für den Bereich der Kinderta-
geseinrichtungen erfolgen. Insbesondere vorstellbar sind hier: 
 
• die Höhe der Geldleistung in Abhängigkeit zum Bedarf des Kindes  
so z. B. eine erhöhte Geldleistung für die Betreuung von integrativen Kindern, 
• die Anrechnung von in der Höhe noch festzulegenden Zusatzstunden pro Kind und Monat 
bei einer nachgewiesenen Bildungsdokumentation oder 
• die Anhebung der Geldleistung nach fünf Jahren qualifizierter Tätigkeit in der Kinderta-
gespflege (siehe auch beiliegenden Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion 
an den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten“). 
 
Derzeit sind diese Überlegungen auf Grund fehlender Finanzmittel nicht umsetzbar. Sollte sich 
jedoch der Landeszuschuss für den Bereich Kindertagespflege deutlich erhöhen, so können o. g. 
Vorschläge unter den Gesichtspunkten sinnvoller fachlicher Weiterentwicklungen und finanzieller 
Erfordernisse erneut geprüft werden.  
 
Die Verwaltung spricht sich aus fachlichen Überlegungen aber deutlich dagegen aus, die Geld-
leistungen in den Qualifizierungsstufen 1 (2 €) und 2 (3,20 €) zu erhöhen (siehe Antrag der 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion), da alle Tagespflegepersonen, die in der u3-Betreuung 
tätig sind, aufgefordert sind, sich voll zu qualifizieren. Nur so kann der notwendige qualitative 
Anspruch tatsächlich erfüllt werden. 
 
5. Ausblick 
 
Die Kindertagespflege 
stellt beim Ausbau der u3-Betreuung in der Stadt Münster eine wichtige 
Säule dar. Insbesondere da davon auszugehen ist, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen 
insgesamt erheblich höher sein wird als mit den bisher angesteuerten 35 %. In Münster hat sich 
ein im bundesweiten Vergleich erfolgreiches System der Kindertagespflege etabliert. Jedoch er-
folgt die Finanzierung in einem hohen Maße aus kommunalen Mitteln. Es ist zu hoffen, dass für 
den Bereich angemesse Landesmittel gewährt werden. Damit das hohe Niveau erhalten und ggf. 
fachliche Weiterentwicklungen umgesetzt werden können.

9 
V/0117/2011 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
 
Anlagen: 
Aktionsprogramm Kindertagespflege 2009 – 2012: Projektskizze 
Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis 
Information zum Münsteraner Kompetenzprofil für Kindertagespflegepersonen 
Qualfizierungssystem für Tagespflegepersonen 
Anforderungsprofil an die Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten“

Anlage_6_Antrag Rat Nr. A_R 0012 2009

2759 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2009  
 
 
1 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung erstellt ein Finanzierungskonzept  für Tagespflegepersonen mit 
dem Ziel, eine den Anforderungen gerecht werdende Vergütung anbieten zu 
können und diese Aufgabe attraktiv zu machen. Die Grundstufe soll bei 2,50 € 
pro Kind/pro Stunde liegen und je nach Qualifizierungsgrad weitere Stufen so- 
wie die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ nach einer bestimmten Anzahl 
von Jahren und Fortbildungen enthalten.  
2. Die Verwaltung setzt sich in den überörtlichen G remien dafür ein, dass mehr 
Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. 
Begründung: 
Mit dem Antrag wird das Anliegen verfolgt, die Kindertagespflege so gut auszustat- 
ten, dass sie gleichberechtigt neben den Kindertageseinrichtungen ihren Betreu- 
ungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann.  
Dazu bedarf es eines Konzeptes, dass berücksichtigt, welche Erfahrungen es mit 
der Kindertagespflege in Münster gibt, z.B. im Hinblick auf 
• Wie viele Tagespflegepersonen haben dauerhaft, z.B . länger als 5 Jahre die 
Tätigkeit ausgeübt 
• Wie viele Tagespflegeverhältnisse wurden abgebrochen  
• Welchen Qualifikationsgrad haben die Tagespflegepe rsonen erworben etc. 
• Wie kann eine Vergütung aussehen, die der Qualifik ation, den Anforderun- 
gen und der Bewährung entspricht. 
Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster 
ist auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. 
Das ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese 
wichtige Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird.  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon 0251 / 8 99 58 10 
Fax 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
 
 
Ratsantrag 
 
 
„Kindertagespflege angemessen aus- 
statten“ 
 
25.03.2009

2 
 
Das Hauptproblem an dem ehrgeizigen Plan von Familienministerin von der Leyen, 
die Kinderbetreuung bis 2013 massiv auszubauen ist nämlich, dass dieses Vorha- 
ben katastrophal unterfinanziert ist.  
Auch wenn nicht alles, was auf Bundesebene „verbockt“ wird, kommunal ausgegli- 
chen werden kann – so ist die Stadt Münster in diesem Bereich immer vorbildlich 
gewesen. Mit einem reinen Ausgleich der Mehrbelastung wird sie höchstens Mit- 
telmaß sein. 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Karina Kuschewski 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Anlage_2_Pflegeerlaubnis

555 Zeichen

 
	


 
	
 

	
 


 
 





 



 



 
 

  

 

 

 
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Anlage_3_Kompetenzprofil_Informationen

7678 Zeichen

ANLAGE 3 
 
INFORMATIONEN ZUM MÜNSTERANER KOMPETENZ PROFIL FÜR KINDER- 
TAGESPFLEGEPERSONEN 
 
 
Eignungsfeststellung, Eignungseinschätzung und Eign ungs- 
überprüfung 
 
Die Eignungsfeststellung als Voraussetzung zur Erte ilung der Pflegeerlaubnis und 
Aufnahme der Tagespflegetätigkeit sollte in mehrere n Schritten und nach Abschluss 
der Grundqualifikation erfolgen. Bei der Eignungsfe ststellung sind systematisches, 
kriteriengeleitetes Vorgehen, Dokumentierbarkeit un d Transparenz von grundlegen- 
der Bedeutung. 
 
 
1. Gesetzliche Grundlagen für die  Erteilung der Pflegerlaubnis 
 
In  § 23 Absatz 3 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege – ist geregelt, welche 
Voraussetzungen eine  Betreuungsperson in der Kindertagespflege für die F örderung 
von Tagespflegekindern mitbringen muss.  
 
Geignet sind danach Personen, die sich auszeichnen durch ihre  
• Persönlichkeit,  
• Sachkompetenz, 
• Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigte n und anderen Tages-
pflegepersonen, 
des Weiteren verfügen sie über 
• kindgerechte Räumlichkeiten sowie 
• vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderunge n der Kindertagespflege, die 
sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in a nderer Weise nach-
gewiesen haben. 
 
In  §  43 SGB VIII – Erlaubnis zur Kindertagespflege –  werden die Kriterien in  
Absatz 2 wiederholt. Die Erlaubnis wird erteilt, we nn die Person für die Kindertages- 
pflege geeignet ist. 
 
Im Frankfurter Kommentar zum SGB VIII wird hierzu Folgendes ausgeführt: 
 
„Neben persönlichen Eigenschaften wie Zuverlässigke it, Belastbarkeit  
sowie Achtung und Interesse und Einfühlungsvermögen  gegenüber  
Kindern und ihren Familien geht es um bestimmte Schlüsselqualifikationen. 
Die Tagespflegeperson muss über personale, fachlich e, methodische und 
kooperative Kompetenzen verfügen, die das Herausbil den eines pro-
fessionellen Profils unterstützen. Hierzu gehört be ispielsweise die Fähig- 
keit zu differenzierter Wahrnehmung, zur Reflexion,  zum Dialog und zum 
konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik.

2
 
Zum anderen müssen Tagespflegepersonen über kindger echte Räumlich- 
keiten verfügen. Grundvoraussetzungen sind hier kin dersichere Ein-
richtungen, Sauberkeit, Vorhandensein von Ruhemögli chkeiten sowie aus- 
reichend Platz, damit die Kinder die Möglichkeit zur Anregung, Entwicklung 
und Förderung haben durch Bewegung, Spiel, Begegnun g und Erkun- 
dung.“ 
 
Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen  der Kindertagespflege 
sollen in qualifizierten Lehrgängen erworben werden, die „Grundkenntnisse 
der Pädagogik, Gesundheitsvorsorge und -sicherung u nd Kooperations- 
formen mit Eltern“ zum Inhalt haben. 
 
Das Oberverwaltungsgericht NRW führte hierzu 2008 a us: Ziel des § 43 SGB VIII ist 
es, über die Merkmale der Eignung der Tagespflegepe rson Qualitätsstandards zu 
setzen und eine kindgerechte Pflege der zu betreuen den Kinder sicherzustellen. Ta- 
gespflegepersonen müssen sich darüber auszeichnen, dass sie den zu betreuenden 
Kindern ein in jeder Beziehung kindgerechtes Umfeld  zur Verfügung stellen. Sie dür- 
fen die Kinder nicht solchen Risiken oder Gefährdun gen aussetzen, die ihrer Ent- 
wicklung schaden können. 
 
Danach gehört zu den erforderlichen charakterlichen  Eigenschaften einer Tagespfle- 
geperson eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der 
Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie aus- 
reichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichen de emotionale Stabilität, da- 
mit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter  allen Umständen geachtet wer- 
den. Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson i hr Handeln begründen und 
reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umg ang mit Konflikten und Kritik 
sein (OVG NRW, 12 B 1224/08). 
 
 
2. Das örtliche Überprüfungsverfahren der Geeignetheit in Münster 
     mittels Kompetenzprofil der Tagesmutter 
 
Die im Gesetz beschriebenen Eignungskriterien sind Anhaltspunkte für die Eignungs- 
feststellung und müssen in der Alltagspraxis stets aufs Neue am Einzelfall orientiert 
konkretisiert und weiterentwickelt werden. 
 
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege in Münste r hat auf der Grundlage der  
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Qu alitäten einer Kindertages-
pflegeperson eine Arbeitshilfe für die Fachberatung  entwickelt. Das sogenannte 
„Kompetenzprofil “ aus Münster soll zu einer größeren Transparenz de r Eignungs- 
überprüfung beitragen.  
 
Jede Fachberaterin bezieht sich bei der Überprüfung  auf die Grundlage gleicher  
Kriterien. Das so gewonnene Profil ist nicht nur eine Dokumentation des Augenblicks, 
sondern dient auch der Weiterentwicklung der Arbeit  der Kindertagespflegeperson. 
So kann bei einem Hausbesuch vereinbart werden, wel che Dinge weiter entwickelt 
werden sollten, um eine gute professionelle Kindertagespflegestelle zu gestalten.

3
 
Das Kompetenzprofil ist genauso strukturiert wie di e in den §§ 23 und 43 SGB VIII 
genannten Eignungskriterien: 
 
1. Persönlichkeit  
2. Sachkompetenz 
3. Kooperationsbereitschaft 
4. kindgerechte Räumlichkeiten 
5. vertiefte Kenntnisse 
 
Hinzu kommt der Punkt: 
 
6. Eignung der Tagespflegefamilie 
 
Ausgehend von der gesetzlichen Kommentierung hat di e Beratungsstelle für Kinder- 
tagespflege im Kompetenzprofil die Begriffe der Gee ignetheit wie Persönlichkeit, 
Sachkompetenz etc. inhaltlich konkretisiert und Unterpunkte dazu entwickelt. So wird 
zum Beispiel definiert: 
 
1. Persönlichkeit: Lebensbejahende, gefestigte, verantwortliche, vorbi ldhafte 
Persönlichkeit mit besonderem Geschick im Umgang mit Kindern. 
2. Sachkompetenz: Bereitschaft zur Entwicklung eines eigenen professi onellen 
Profils. 
3. Kooperationsbereitschaft : Bereitschaft mit allen zur Kindertagespflege  
erforderlichen Personen Kontakt aufzubauen und aktiv zu pflegen. 
4. Kindgerechte Räume : Bereitschaft Räume so umzugestalten, dass sich  
Kinder wohl fühlen können und eine ungefährdete, en tspannte und anre- 
gungsreiche Entwicklung nehmen können. 
5. Vertiefte Kenntnisse : Fortbildungswille. 
6. Eignung der Tagespflegefamilie:  Lösungsorientierte, gut strukturierte  
Familie, die offen für Tagespflegekinder ist. 
 
Die Bewertung einzelner Qualitäten durch das Kompet enzprofil zeigt der Tagespfle- 
geperson/-interessentin auf, wo ihre Stärken liegen oder wo es noch Entwicklungsbe- 
reiche gibt. So kann das Kompetenzprofil eine Orien tierungshilfe zur Selbstkontrolle 
und Selbstevaluation für die Tagespflegeperson darstellen. 
 
Diese sechs Begriffe zusammen bilden die Basis, auf  der die Fachberaterin die Ge- 
eignetheit der Tagespflegeperson prüft. Dabei berüc ksichtigt sie auch die erarbeite- 
ten Entwicklungspotentiale. 
 
Eignungsüberprüfungen stellen eine fortlaufende Beg leitung der aktiven Tagespfle- 
geperson dar. Die Fachberaterin übernimmt die fachl iche Beratung und Begleitung 
des Kindertagespflegeverhältnisses. Dabei wird sowo hl die Eignung der Tagespfle- 
geperson im Praxisalltag überprüft als auch die Qua lität der Betreuung sowie das 
Wohl des Kindes sichergestellt. 
 
Quellen: Deutsche Liga für das Kind, Eckpunkte gute r Qualität in der Kindertagespflege, ZET 2/2009; 
Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespf lege, Praxismaterialien DJI, 2009; Die Eig- 
nung von Tagespflegepersonen und die Erlaubnis zur Kindertagespflege, KVJS Jugendhilfe-Service, 
2008; Tagespflegeskala TAS, 2009; Oberverwaltungsger icht NRW, 12 B 1224/08; Frankfurter Kom- 
mentar zum SGB VIII, 2009  
 
Herausgeber:  Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Beratungs- 
stelle für Kindertagespflege, 01.10.2010

Anlage_5_Fachberatung

2340 Zeichen

Anforderungsprofil an die Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege            
 
 
Fachberatung  
• Informationen  
      über Kindertagespflege 
• Darstellung von Kindertagespflege 
als Angebot mit eigenem Profil  
• Informationen 
- zur Qualifizierung 
- zur Finanzierung 
- über die Rechtsgrundlage  
- zu Versicherungen 
- zum Kostenbeitragsverfahren  
- zum Verfahrensablauf 
- zu den Aufgaben der Fachberatung 
    
- zur Aufnahme der Daten und  
  Datenschutz 
 
Tagespflegepersonen 
 
• Abklärung der Motivation 
• Aufgaben und Anforderungen 
• Motivation und Entscheidungshilfen 
• Leistung ermitteln 
• Eignung 
 
Eltern 
 
• Bedarf ermitteln 
• rechtliche Einordnung der Bedarfe 
• Bedürfnisse der Kinder berück- 
sichtigen 
• Entscheidungshilfen geben 
      Antragsaufnahme 
 
Eignungsfeststellung  
unter den Aspekten: 
• Persönlichkeit 
• Sachkompetenz 
• Kooperationsbereitschaft 
• Kindgerechte Räume 
• Vertiefte Kenntnisse 
• Eignung der Tagespflegefamilie 
 
 
 
 
 
Fachvermittlung  
• Tagespflegepersonen mit Pflege- 
erlaubnis 
• geeignete Kinderfrauen 
• passgenaue Zusammenführung 
• Infos über Tagespflegefeststellung 
• Vorbereitung Erstkontakt 
• Eingewöhnung, Gestaltung, 
Begleitung 
• Vereinbarungen zwischen Eltern 
und Tagespflegeperson 
 
Fachliche Begleitung  
• Einzelberatung 
• Tagesmüttergruppen 
• fachlichen Austausch organisieren 
• Qualitätsentwicklung/-sicherung 
wichtiges Thema: Bildungsarbeit 
in der Kindertagespflege 
• Hospitationen 
• Vertretungsregelung 
• Kinderschutz 
 
 
 
Qualifizierung  
• Koordination Netzwerk zur Qualifi- 
zierung 
• Durchführung Vorbereitungskurse 
• Transfer Theorie und Praxis 
• Ausbau des Qualifizierungsangebo- 
tes 
• Fachaustausch für Tagespflegeper- 
sonen 
• Planung und Durchführung der 
jährlichen Fachtagung 
 
 
 
Vernetzung  
• Familienzentren 
• Kindertageseinrichtungen 
• mit weiteren Einrichtungen und 
Diensten der Kinder- und Jugend- 
hilfe 
• sowie mit weiteren Diensten und 
Einrichtungen wie z.B. das Ge- 
sundheitsamt, die Feuerwehr oder 
die Stadtbücherei 
 
 
 
Weitere Aufgaben  
• Sachbearbeitung und Verwaltung 
• Leitungsaufgaben 
• Projekte 
• Betriebliche Kindertagespflege 
• Berichtswesen 
• Qualitätssicherung 
• Konzepte 
• Akquise 
• Öffentlichkeitsarbeit 
• Gremienarbeit 
• Statistik 
• Ausleihe 
 
 
 
 
 
 
Anlage 5

Anlage_4_Qualifizierungssystem

976 Zeichen

Qualifizierungssystem für Tagespflegepersonen 
 
Qualifizierung  
Stufe 1 
Qualifizierung  
Stufe 2 
Qualifizierung  
Stufe 3 
Qualifizierung  
Stufe 3 (Fachkräfte) 
 
Basiswissen 
 
Pädagogische 
Grundlagen 
 
Vollqualifizierung 
 
Zusatzqualifizierung 
für sozialpädagogische 
Fachkräfte 
 
Stufe 1     2,00 € Stufe 2     3,20 € Stufe 3     4,20 € Stufe 3     4,20 € 
    
• Kurs Erste Hilfe  
am Kind  
15 h 
• Kurs Erste Hilfe  
am Kind  
15 h 
• Kurs Erste Hilfe  
am Kind  
15 h 
 
• Kurs Erste Hilfe  
am Kind  
15 h 
• Vorbereitungskurs 
15 h 
• Vorbereitungskurs 
15 h 
• Vorbereitungskurs 
15 h 
 
• Vorbereitungskurs 
15 h 
 • Grundkurs 
42 h 
• Grundkurs 
42 h 
 
  • VHS TMQ-Zertifikat 
130 h 
 
 
• Aufbaukurs 
65 h 
    
 Weiterqualifizierung 
jährlich 
12 h 
Weiterqualifizierung 
jährlich 
12 h 
Weiterqualifizierung 
jährlich 
12 h 
    
Kursstunden 
gesamt 
Kursstunden 
gesamt 
Kursstunden 
gesamt 
Kursstunden 
gesamt 
30 h 72 h 202 h 95 h 
 
 
 
Anlage 4

Beratungsverlauf (3)

23.03.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0117/2011
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37