V/0117/2011
Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege
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Anlage_1_Aktionsprogramm
1520 Zeichen
Aktionsprogramm Kindertagespflege 2009 – 2012 (ESF, EU, Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend) Anlage 1 Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege 1. Werbung neuer Tagespflegepersonen durch Kooperation 2. Ausbau der Angebote zur Qualifizierung 3. Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit 1.1. - mit aktiven Tagespflege- personen - mit Familienbildungsstätten, VHS und Familienzentren 1.2. - mit Bundesagentur und Arbeitsgemeinschaft - mit Wohnungsbau- Gesellschaften (evtl.) 1.3. - mit Berufskollegs für soziale Berufe 2.1. Neuorientierung der Stufe 1 Erhöhung der Stundenzahl der Stufen 2 und 3 Ausbau der Pflicht zur Weiter- bildung 2.2. Integration des Fortbildungs- moduls „Wach, neugierig, klug“, Integration § 8a 2.3. Spezielles Qualifikationsange- bot für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung 3.1. Neugestaltung des Internetauftritts Aufbau eines Newsletter für Tagespflegepersonen 3.2. Weiterentwicklung der vorhan- denen Informationsmaterialien und Formulare 3.3. Gezielte Pressearbeit Öffentlichkeitskampagne zur Werbung 4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung 4.1 . Qualifizierung der Pflegeerlaubnis 4.2. Entwicklung von Standards für die Begleitung von Tagespfle- gepersonen (u .a. Hausbesu- che, Tagesmüttertreffen, Handbuch, KSD -Fälle ) 4.3. Erprobung eines Qualitätssi- cherungssystems (unter Vorbehalt)
Berichtsvorlage
26156 Zeichen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege
Beratungsfolge
23.03.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
06.04.2011 Hauptausschuss Bericht
06.04.2011 Rat Bericht
Bericht:
Bericht:
1. Ausgangspunkt
Mit der Vorl
age an den Hauptausschuss „Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion an
den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten““ (V/0438/2009) hat die
Verwaltung ausgeführt, dass der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion (siehe
Anlage 6) im Rahmen einer konzeptionellen Vorlage zum Thema Kindertagespflege beantwortet
werden soll. Mit dieser Berichtsvorlage werden die Themen des Antrags aufgegriffen und der Ist-
Stand sowie die konzeptionellen Grundlagen für die Kindertagespflege in Münster beschrieben.
Die Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 25.03.2009, dass der
Rat beschließen möge:
1. Die Verwaltung erstellt ein Finanzierungskonzept für Tagespflegepersonen mit dem Ziel, eine
den Anforderungen gerecht werdende Vergütung anbieten zu können und diese Aufgabe
attraktiv zu machen. Die Grundstufe soll bei 2,50 € pro Kind/pro Stunde liegen und je nach
Qualifizierungsgrad weitere Stufen sowie die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ nach
einer bestimmten Anzahl von Jahren und Fortbildungen enthalten.
2. Die Verwaltung setzt sich in den überörtlichen Gremien dafür ein, dass mehr Bundes- und
Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.
Die beiden Beschlusspunkte sollen in dieser Vorlage auf Grundlage des konzeptionellen Rah-
mens, in dem sich die Kindertagespflege in Münster bewegt, beantwortet werden. Daher wird
unter Punkt drei der Vorlage erst der qualitative Umbau und die Weiterentwicklung des Leis-
tungsfeldes beschrieben. Unter Gliederungspunkt vier „Finanzielle Ausgestaltung des Leistungs-
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Heintze
Ruf:
492-5845
E-Mail:
HeintzeO@stadt-muenster.de
Datum:
17.02.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
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feldes“ wird dann auf die beiden Antragspunkte eingegangen. Die derzeitige Haushaltssituation
der Stadt Münster zeigt keine Spielräume für eine Erhöhung der Geldleistung für Tagespflege-
personen auf.
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 31.01.2011 zum Haushalt 2011 folgende
Auflage verbunden: „Für die Nachtragssatzung 2011 gebe ich Ihnen ferner auf, dass in der Er-
gebnisrechnung zur Nachtragssatzung (spätestens bis zum Juli 2011 zu erstellen) keine unab-
weisbaren Aufwendungen veranschlagt werden, die das bisherige Jahresdefizit von
61.386.580,00 Euro noch weiter erhöhen. Neue freiwillige Leistungen sind daher in 2011 nur zu-
lässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert
werden.“
2. Kindertagespflege
2.1 Kindertagespflege
– eine familiennahe Betreuungsform
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform. Sie zeichnet sich durch eine hohe
Beziehungsorientierung aus, d. h. dass das Kind i. d. R. nur eine feste Bezugsperson hat. Auf
Grund des kleinen Betreuungsschlüssels ist sie gut für den Einstieg in eine Fremdbetreuung ge-
eignet. Sie ist jedoch nur bedingt flexibel, da das Betreuungsangebot von der jeweiligen Situation
der Tagespflegeperson abhängig ist. Tagespflegepersonen sind i. d. R. selbständig tätig.
Die Tagespflegepersonen haben unterschiedliche Motivationen, in der Kindertagespflege tätig zu
sein. Es handelt sich hierbei um Mütter bzw. Väter, die ein oder zwei Kinder während der eigenen
Erziehungszeit mit aufnehmen. Oder aber auch um Eltern, die Kindertagespflege als Zusatzver-
dienst zum Einkommen des Partners betreiben, um sich so langfristig die Familienphase abzusi-
chern. Aber auch um Kindertagespflegepersonen, die viele Kinder mit hohen Betreuungsstunden
betreuen und hierüber den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Empathie und Freude im Um-
gang mit Kindern sind neben der Qualifikation grundlegende Voraussetzungen für die Tätigkeit im
Rahmen von Kindertagespflege.
2.2 Bedarfsplanung Kindertagespflege bis 2013
Die Stadt Münster plant den Ausbau der u3-Plätze – wie im KiföG vorgesehen – bis 2013 mit
einer Versorgungsquote von 35 %. Ein Drittel hiervon soll durch die Kindertagespflege abgedeckt
werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen insgesamt
erheblich höher sein wird als mit den bisher angesteuerten 35 %. Im Kiga-Jahr 2010/2011 liegt
die Versorgungsquote im Bereich der Kindertagespflege mit 840 Plätzen bei 11,5 % (zum Ver-
gleich 1341 Plätze 18,3 % in Kindertageseinrichtungen). Hinzu kommen 260 Plätze für Kinder,
die älter als drei Jahre alt sind, im Bereich der Anschlussbetreuung. Insgesamt sind in Münster
derzeit 400 Tagespflegepersonen aktiv, hiervon 300 in der u3-Betreuung. 87 % aller Betreuungs-
stunden werden im u3-Bereich und 13 % aller Betreuungsstunden werden im Bereich der Rand-
zeitbetreuung verbraucht. Von den derzeit 400 aktiven Tagespflegepersonen sind 29 % länger
als 5 Jahre in der Kindertagespflege tätig. Die Quote der Abbrüche in der Kindertagespflege liegt
im Durchschnitt in den letzten Jahren stabil bei 4,5 % (in 2010 wurden 775 Tagespflegeverhält-
nisse beendet, davon waren 39 Negativabbrüche). Dies ist ein guter Wert und auf das Gesamt-
system der Kindertagespflege in Münster zurückzuführen.
3. Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes
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Angestoßen durch die gesetzlichen Veränderungen mit 2005 (auf Bundesebene TAG, KICK, Ki-
föG und KiBiz auf Landesebene) hat sich die Stadt Münster den qualitativen Umbau und die Wei-
terentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege zum Ziel gesetzt.
Zentrale Inhalte des Kinderförderungsgesetzes bezogen auf das SGB VIII (vgl. Die Neuregelungen durch das Kinderförderungs-
gesetz und deren Auswirkungen insbesondere auf das Handlungsfeld der Kindertagespflege, V/0001/2009):
• § 16 SGB VIII , Einführung eines Betreuungsgeldes für die Eltern, die ihre 1 bis 3 Jahre alten Kinder nicht in Kitas betreuen las-
sen wollen. Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahr 2013 geklärt werden.
• § 23 SGB VIII, Förderung in Kindertagespflege: Das Berufsbild der Tages eltern soll attraktiver und professioneller werden, u. a.
Konkretisierung des Beitrags der Förderle istung, Sicherung und Verbesserung der Qualifizierung, Übernahme der hälftigen an-
gemessenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
• § 24 SGB VIII , Anspruch auf Förderung in Kita und Kindertagespflege: § 24 wird zweimal geändert: die erste Änderung gilt bis
31. Juli 2013, die zweite Änderung tritt am 1. August 2013 in Kr aft. Ab dann gilt ein Rechtsanspruch für 1- bis 3-jährige Kinde r
auf frühkindliche Förderung.
• § 24 a SGB VIII , gibt Vorgaben für den stufenweisen Ausbau der u3-Betreuung bis 2013
• § 43 SGB VIII , Erlaubnis zur Kindertagespflege: Die Höchstgrenze wird auf fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder festge-
legt und die Erteilung von Nebenbestimmungen ist möglich. Beratungsanspruch in allen Fragen zur Kindertagespflege.
Durch die gesetzlich postulierten Neuregelungen von Kindertagespflege hat sich der Qualitätsan-
spruch an Kindertagespflege deutlich erhöht. Kindertagespflege hat nun einen eigenständigen
Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag.
3.1 Aktionsprogramm Kindertagespflege in der Stadt Münster
Die Stadt Münster ist se
it 2009 einer von ca. 200 Modellstandorten des Aktionsprogramms Kin-
dertagespflege. Über drei Jahre wird durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds eine hal-
be Personalstelle in der Beratungsstelle für Kindertagespflege des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien finanziert. Das Aktionsprogramm begleitet und fördert den quantitativen und qualita-
tiven Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern
und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das Aktionsprogramm dient dem Auf-
und Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern
und -vätern.
In der Stadt Münster wird der Umbau des Leistungsfeldes in vier Bausteine im Rahmen des Akti-
onsprogramms für Kindertagespflege angegangen. Im Einzelnen handelt es sich hier um die
Bausteine: Werbung neuer Tagespflegepersonen, Ausbau der Angebote zur Qualifizierung, Aus-
bau der Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Jeder Baustein hat wiederum
drei Maßnahmenfelder (Anlage 1). Über die Ergebnisse des Aktionsprogramms Kindertagespfle-
ge in Münster wird nach Abschluss des Programms im April 2012 im Rahmen einer Vorlage be-
richtet.
Beispielhaft soll im Folgenden an Hand der Maßnahmen bezogen auf fünf zentrale strukturelle
Elemente der qualitative Umbau des Leistungsfeldes beschrieben werden.
3.1.1 Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis
Kindertagespflege darf gemäß §§ 23 und 43 SGB VIII nur von Personen ausgeführt werden, die
hierfür geeignet sind. Auch müssen die Räume kindgerecht sein. Da es sich bei der Pflegeer-
laubnis quasi um das Eingangstor zur Tätigkeit in der Kindertagespflege handelt, ist an diesem
Punkt besondere Sorgfalt geboten. Daher wurde das Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis
in 2010 in Münster reformiert und deutlich qualifiziert. Neben einer Reihe formaler Abfragen wie
z. B. einer ärztlichen Bescheinigung, einer KSD-Anfrage und dem erweiterten Führungszeugnis,
wird nun auch anhand eines Kompetenzbogens in Zusammenarbeit mit jeder Tagespflegeperson
ein individuelles Kompetenzprofil erstellt. Das Kompetenzprofil gibt zu sechs Eignungskriterien
Auskunft. Die sechs Begriffe zusammen bilden die Basis, auf der die Fachberaterin die Geeig-
netheit der Tagespflegeperson überprüft. Auch gibt das Kompetenzprofil der Tagespflegeperson
eine Orientierungshilfe zur Selbstkontrolle und Selbstevaluation. (Verfahren Anlage 2, Informatio-
nen zum Münsteraner Kompetenzprofil Anlage 3)
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3.1.2 Netzwerk zur Qualifizierung von Kindertagespflege
Im Jahr 2009 hat sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit den drei Familienbil-
dungsstätten sowie der Volkshochschule zum Netzwerk "Qualifizierung in der Kindertagespflege"
zusammengeschlossen. Seit Jahren schon gibt es in Münster gesicherte Standards in der Kin-
dertagespflege. Ziel des Netzwerkes ist es, sicherzustellen, dass die Qualifizierung der Tages-
mütter und -väter auf hohem Niveau erfolgt. Im Ne tzwerk zur Qualifizierung in der Kindertages-
pflege werden die Angebote aufeinander abgestimmt und das ohnehin schon ausdifferenzierte
Qualifizierungssystem weiterentwickelt. So ist z. B. das Medienpaket „Wach, neugierig, klug –
Kinder unter 3“ seit 2010 fester Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung in der Kinderta-
gespflege, auch werden spezielle Fortbildungsangebote zur Bildungsdokumentation gemacht.
3.1.3 Qualifizierungssystem
(Anlage 4)
Mit der Vorlage „Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren“
(V/0289/2005) wurde in der Stadt Münster ab August 2005 in Anlehnung an ein Gutachten des
Deutschen Jugendinstituts (DJI) eine an der Qualifizierung der Tagespflegeperson gestaffelte
Bezahlung eingeführt. Das Qualifizierungssystem basie rt auf drei Qualifizierungsstufen, die auf-
einander aufbauen. Von allen in der u3-Betreuung tätigen Tagespflegepersonen wird verbindlich
erwartet, sich tätigkeitsbegleitend mit 200 Kursstunden voll zu qualifizieren. Der kürzeste Zeit-
raum bis zur Beendigung der Qualifizierung beträgt eineinhalb Jahre. Es hat sich bewährt, die
Qualifizierung tätigkeitsbegleitend anzubieten, da durch die Verknüpfung von theoretischen Ein-
heiten und praktischen Erfahrungen gute Lernergebnisse erzielt werden. Abgeschlossen wird die
Qualifizierung mit einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung. Sozialpädagogische
Fachkräfte wie z. B. Erzieher, Sozialpädagogen und Dipl. Pädagogen werden nach Abschluss
des Vorbereitungskurses und eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind in die höchste Qualifizierungsstu-
fe eingestuft. Sie müssen sich dann noch tätigkeitsbegleitend weitere 65 Kursstunden qualifizie-
ren. Allen gemeinsam ist, dass sie sich jährlich 12 Kursstunden weiterqualifizieren müssen. Für
den Bereich Qualifizierung und Weiterbildung stellt die Stadt Münster jährlich 40.000 € bereit.
3.1.4 Akquise von Interessentinnen für die Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege
Damit die Fluktuationen ausgeglichen und der erforderliche Ausbau erfolgen kann, müssen kon-
tinuierlich neue Personen für das Tätigkeitsfeld gewonnen werden. Hierzu hat die Stadt Münster
ein entsprechendes Imagekonzept erarbeitet. Es setzt darauf, über eine aktive Öffentlichkeitsar-
beit ein positives Image für den Bereich aufzubauen. So wurde in 2010 ein einheitlicher Gesamt-
auftritt entwickelt, der sich durch die gesamte Produktlinie hindurchzieht. Das vorliegende Kon-
zept zur Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, dass Kindertagespflege immer wieder Thema bei
jungen Familien ist. Auch das Maß der Wertschätzung aus Verwaltung und Politik ist entschei-
dend dafür, wie attraktiv das Feld von außen wahrgenommen wird.
Den Einstieg in die Kindertagespflege bilden die Vorbereitungskurse. Sie werden monatlich vom
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angeboten. Die Vorbereitungskurse dienen der Grund-
information der InteressentInnen sowie einem er sten Kennenlernen durch die Fachberaterin, die
den Kurs leitet. Am Ende des 15-stündigen Kurses steht eine erste grobe Entscheidung, ob das
Feld für die InteressentIn in Frage kommt.
In 2010 haben sich 225 InteressentInnen zu den Vorbereitungskursen angemeldet, 163 Teilneh-
merInnen haben den Kurs beendet und 125 TeilnehmerInnen sind schließlich in das Feld Kinder-
tagespflege gegangen. I. d. R. Handelt es sich um Frauen, nur vereinzelt handelt es sich hierbei
um Männer. Die TeilnehmerInnen, die ins Feld gegangen sind, zeichnen sich durch hohe schuli-
sche und berufliche Kompetenzen aus. So hatten 48 % Abitur, 38 % einen Realschulabschluss
und 10 % einen Hauptschulabschluss. Auch bei der Berufsausbildung sind hier gute Werte vorzu-
finden. So haben 69 % eine abgeschlossene Ausbildung und 22 % ein abgeschlossenes Studium
vorzuweisen. Insgesamt gehören 34 % zu der Gruppe der sozialpädagogischen Fachkräfte, die
nach KiBiz die Leitung einer Gruppe in einer Einrichtung übernehmen könnten.
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Tabelle 3.1.4.1 Schul- und Berufsausbildung der Teilnehmerinnen der Vorbereitungskurse 2010, die
in das Tätigkeitsfeld gegangen sind, im Vergleich zu den aktiven Tagespflegepersonen 2010 (u3,
ohne Kinderfrauen)
Kriterien Vorbereitungskurs Aktive Tagespflegpersonen u3
(ohne Kinderfrauen)
Anzahl 125 285
25 - 55 Jahre 79 % 83 %
Eigene Kinder 65 % 91 %
Migrationshintergrund 17 % 17 %
Schulbildung/Abschluss 10 % 17 %
Hauptschule 10 % 17 %
Realschule 38 % 53 %
Gymnasium/Abitur 48 % 27 %
Berufsausbildung
Keine Ausbildung 10 % 3 %
Abgeschlossene Ausbildung 69 % 71 %
Studium 22 % 13 %
Fachspezifische Ausbildung
Pädagogische Ausbildung 34 % 35 %
Pflegerisch/soziale Ausbildung 12 % 7 %
Im Vergleich der Kennzahlen zeigt sich, dass kontinuierlich ca. 35 % der im u3-Bereich tätigen
Tagespflegepersonen Sozialpädagogische Fachkräfte sind. Des Weiteren ist abzulesen, dass
das Bildungsniveau der Tagespflegepersonen sich auf hohem Niveau bewegt bzw. weiter an-
steigt.
3.1.5 Fachberatung
(Anlage 5)
Die Fachberatung ist ein zentraler Baustein im System Kindertagespflege. Münster kann schon
seit über 20 Jahren auf die Existenz von Fachberatung für Tagespflegepersonen und Eltern zu-
rückblicken. Dies ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass in Münster Kindertagespflege entspre-
chende Platzzahlen im Bereich der u3-Betreuung in den erforderlichen Qualitäten vorweisen
kann.
Die Aufgabenfelder der Fachberaterinnen erstrecken sich von der Beratung von Eltern und Ta-
geseltern über die Vermittlung und Begleitung bis hin zur Eignungsfeststellung und Organisation
der Qualifizierung. Kindertagespflege ohne Fachberatung im Hintergrund funktioniert nicht, da
Tagespflegepersonen i. d. R. alleine und in selbständiger Form einem umfassenden Anforde-
rungsprofil in ihrer Tätigkeit gegenüber stehen.
In Münster sind 13 Fachberaterinnen auf 9,5 Planstellen in der städtischen Beratungsstelle für
Kindertagespflege tätig. Hinzu kommt vom April 2009 bis zum März 2012 eine 0,5 Stelle Sachbe-
arbeitung für das bundesweite Aktionsprogramm Kindertagespflege. Seit 2007 ist die Stellenzahl
kontinuierlich gewachsen. In 2010 wurde die Fachberatung des Vereins Münsteraner Tageseltern
mit der städtischen Fachberatungsstelle zusammengeführt (siehe V/0116/2010). Dies mit dem
Ziel, einheitliche Qualitätsstandards und Synergien zu organisieren. Nun erfolgt die sozialräum-
lich organisierte Fachberatung aus einer Hand. Durch effektive und effiziente Arbeitsstrukturen
sind deutliche Ressourcenoptimierungen möglich. Jedoch ist die Arbeit der Fachberaterinnen
durch hohe fachliche Anforderungen sowie aktuell einer erheblichen Arbeitsdichte gekennzeich-
net.
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3.2 Nachweis des qualitativen Umbaus und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes an Hand der
Kennzahl der Verteilung der Betreuungsstunden auf die Qualifizierungsstufen
Der qualitative Umbau und die Weiterentwicklung des Leistungsfeldes schlägt sich auch 2010 in
den Zielkennzahlen wider. Ganz deutlich macht sich dies an dem Anteil der geleisteten Betreu-
ungsstunden in Qualifizierungsstufe 3. Lag diese Kennziffer in 2009 bei 57 %, so stieg sie in
2010 auf 65 % an. Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in
Qualifizierungsstufe 1 von 10 % auf 5 %. Diese deutlichen prozentualen Verschiebungen erfolg-
ten wesentlich schneller als angenommen und werden sich voraussichtlich in 2011 weiter fortset-
zen.
Noch deutlicher wird dies, wenn die Zahlen für den u3-Bereich angesehen werden. Im u3-Bereich
verteilen sich die Betreuungsstunden auf die Qualifizierungsstufen wie folgt: Qualifizierungsstufe
3 mit 69 %, Qualifizierungsstufe 2 mit 29 % und Qualifizierungsstufe 1 mit 2 %. Hintergrund hier-
für ist, dass jede Tagespflegeperson, die neu in das Leistungsfeld herein kommt, verpflichtet ist,
sich voll zu qualifizieren. Dies ist besonders erfreulich, da gerade die u3-Betreuung im Fokus des
qualitativen Umbaus steht und hier die Erwartungen an eine hohe Betreuungsqualität im Vorder-
grund stehen.
Betreuungsstunden in den Qualifizierungsstufen
u3-Bereich
2%
29%
69%
Qualifizierungsstufe 1
Qualifizierungsstufe 2
Qualifizierungsstufe 3
4. Finanzielle Ausgestaltung des Leistungsfeldes
4.1 Finanzd
aten Kosten und Erlöse
Für die Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen gab die Stadt Münster in 2010
4,81 Mio. € aus. Dies waren 900.000 € mehr als im Jahr 2009. Zurückzuführen ist dies auf den
Ausbau und qualitativen Umbau des Leistungsfeldes. Den 4,81 Mio. € für Geldleistungen stehen
1,8 Mio. € als Erlöse gegenüber, d. h. der kommunale Zuschuss betrug in 2010 3 Mio. €. Die Er-
löse decken 37,6 % der ausgezahlten Geldleistungen ab – 10 % der Kosten werden über den
Landeszuschuss und 27 % der Kosten über Elternbeiträge kompensiert. Die Zahlen machen
deutlich, dass Kindertagespflege in einem hohen Maße aus kommunalen Mitteln finanziert wird.
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10 % der Kosten werden über Landesmittel abgedeckt. Hier bedarf es dringend einer höheren
Beteiligung des Landes an den Kosten.
4.2 Neuverhandlung der Landesförderung im Rahmen des Konnexitätsprinzips
In seinem Urteil vom 12. Oktober 2010 hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-
Westfalen festgestellt, dass das Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips auch Bestimmungen
über die Deckung der Kosten für den Ausbau der u3-Betreuung hätte treffen müssen. Vor diesem
Hintergrund wurde die Landesregierung aufgefordert, das notwendige Konnexitätsverfahren
nachzuholen. Dies wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Jahr
erfolgen.
Die Stadt Münster erhofft sich durch die Gespräche eine deutliche Anhebung der Landesförde-
rung für den Bereich Kindertagespflege.
4.3 Investitionskostenförderung durch das Land im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung des Bundes“
Im Rahmen des Investitionsprogramms gewährt das Land von 2008 bis 2013 Zuwendungen für
Investitionen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Für Tages-
pflegepersonen, die in ihrer Wohnung Kinder betreuen, werden neue Plätze pauschal mit 500 €
gefördert. Tagespflegepersonen, die Kindertagespflege in anderen Räumen anbieten, können für
neue Plätze die gleichen Zuwendungsbeträge wie Einrichtungen beantragen. Sie haben jedoch
ebenso einen 10 % Eigenanteil zu tragen. In Münster wurden von 2008 bis 2010 319 neue Plätze
in Kindertagespflege mit einem Investitionskostenzuschuss von 547.000 € gefördert.
Tabelle 4.3.1. LWL- Investitionskostenförderung 2008 - 2010
2008 - 2010
Plätze
2008 - 2010
Fördermittel
in der Wohnung der Tagespflegeperson
231
105.926 €
in anderen geeigneten Räumen
88 442.009 €
davon:
In betrieblicher Kindertagespflege
46 300.929 €
gesamt 319 547.935 €
4.4 Einkommen einer Tagespflegeperson
Das Einkommen einer Tagespflegeperson wurde durch das KiföG neu geregelt (vgl. auch Vorla-
ge „Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsgesetz und deren Auswirkungen insbesonde-
re auf das Handlungsfeld Kindertagespflege“ V/0001/2009). Die Höhe der laufenden Geldleistung
setzt sich gemäß § 23 SGB VIII aus der Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
und den Betrag zur Anerkennung der Förderleistung zusammen. Des Weiteren sind nachgewie-
sene und angemessene Aufwendungen für die Sozial- und Unfallversicherung anteilig zu erstat-
ten.
Ein Schritt in die Richtung, den Tagespflegepersonen eine den Anforderungen gerecht werdende
Vergütung anzubieten, ist mit der Vorlage „Die Neuregelungen durch das Kinderförderungsge-
setz (KiföG) - Finanzielle Auswirkungen auf den Bereich der Kindertagespflege“ (V/0109/2009)
gegangen worden. Mit Ratsbeschluss vom 25.03.2009 hat der Rat auf dem Hintergrund der ju-
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gendhilfe- und steuerrechtlichen Veränderungen beschlossen, dass die Geldleistungen für Ta-
gespflegepersonen in den Qualifizierungsstufen 2 und 3 um 0,20 € von 3,00 € auf 3,20 € bzw.
von 4,00 € auf 4,20 € pro Kind und Betreuungsstunde angehoben werden. Aus fachlichen Erwä-
gungen heraus wurde die Geldleistung in der Qualifizierungsstufe 1 nicht angehoben.
Bei der Anhebung der Geldleistung wurde auf die Berechnung der Bundesregierung zum KiföG
zurückgegriffen. Hier wurde bei einer qualifizierten Tagespflegeperson von einem Betreuungs-
satz von 4,20 € ausgegangen. Grundsätzlich betrachtet die Verwaltung die Höhe der Geldleis-
tung für angemessen. Insbesondere, da Münster einige weitere Regelungen zu Gunsten der Ta-
gespflegepersonen getroffen hat, u. a. sind dies:
• die Weiterzahlung für vier Wochen betreuungsfreie Zeit im Jahr,
• Fehlzeiten des Kindes werden durchgezahlt und
• abgesicherte Kündigungszeit (hier: sechs Wochen zum Monatsende).
4.5 Ansätze für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Systems Kindertagespflege in der Stadt
Münster
Ansätze für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Systems Kindertagespflege in der Stadt Müns-
ter sollten auf Grundlage der Regelungen und fachlichen Ansätze für den Bereich der Kinderta-
geseinrichtungen erfolgen. Insbesondere vorstellbar sind hier:
• die Höhe der Geldleistung in Abhängigkeit zum Bedarf des Kindes
so z. B. eine erhöhte Geldleistung für die Betreuung von integrativen Kindern,
• die Anrechnung von in der Höhe noch festzulegenden Zusatzstunden pro Kind und Monat
bei einer nachgewiesenen Bildungsdokumentation oder
• die Anhebung der Geldleistung nach fünf Jahren qualifizierter Tätigkeit in der Kinderta-
gespflege (siehe auch beiliegenden Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion
an den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten“).
Derzeit sind diese Überlegungen auf Grund fehlender Finanzmittel nicht umsetzbar. Sollte sich
jedoch der Landeszuschuss für den Bereich Kindertagespflege deutlich erhöhen, so können o. g.
Vorschläge unter den Gesichtspunkten sinnvoller fachlicher Weiterentwicklungen und finanzieller
Erfordernisse erneut geprüft werden.
Die Verwaltung spricht sich aus fachlichen Überlegungen aber deutlich dagegen aus, die Geld-
leistungen in den Qualifizierungsstufen 1 (2 €) und 2 (3,20 €) zu erhöhen (siehe Antrag der
Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Ratsfraktion), da alle Tagespflegepersonen, die in der u3-Betreuung
tätig sind, aufgefordert sind, sich voll zu qualifizieren. Nur so kann der notwendige qualitative
Anspruch tatsächlich erfüllt werden.
5. Ausblick
Die Kindertagespflege
stellt beim Ausbau der u3-Betreuung in der Stadt Münster eine wichtige
Säule dar. Insbesondere da davon auszugehen ist, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen
insgesamt erheblich höher sein wird als mit den bisher angesteuerten 35 %. In Münster hat sich
ein im bundesweiten Vergleich erfolgreiches System der Kindertagespflege etabliert. Jedoch er-
folgt die Finanzierung in einem hohen Maße aus kommunalen Mitteln. Es ist zu hoffen, dass für
den Bereich angemesse Landesmittel gewährt werden. Damit das hohe Niveau erhalten und ggf.
fachliche Weiterentwicklungen umgesetzt werden können.
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V/0117/2011
I. V.
Dr. Hanke
Anlagen:
Aktionsprogramm Kindertagespflege 2009 – 2012: Projektskizze
Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis
Information zum Münsteraner Kompetenzprofil für Kindertagespflegepersonen
Qualfizierungssystem für Tagespflegepersonen
Anforderungsprofil an die Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege
Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2009 „Kindertagespflege angemessen ausstatten“
Anlage_6_Antrag Rat Nr. A_R 0012 2009
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2009 1 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung erstellt ein Finanzierungskonzept für Tagespflegepersonen mit dem Ziel, eine den Anforderungen gerecht werdende Vergütung anbieten zu können und diese Aufgabe attraktiv zu machen. Die Grundstufe soll bei 2,50 € pro Kind/pro Stunde liegen und je nach Qualifizierungsgrad weitere Stufen so- wie die Möglichkeit eines „Bewährungsaufstiegs“ nach einer bestimmten Anzahl von Jahren und Fortbildungen enthalten. 2. Die Verwaltung setzt sich in den überörtlichen G remien dafür ein, dass mehr Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Mit dem Antrag wird das Anliegen verfolgt, die Kindertagespflege so gut auszustat- ten, dass sie gleichberechtigt neben den Kindertageseinrichtungen ihren Betreu- ungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen kann. Dazu bedarf es eines Konzeptes, dass berücksichtigt, welche Erfahrungen es mit der Kindertagespflege in Münster gibt, z.B. im Hinblick auf • Wie viele Tagespflegepersonen haben dauerhaft, z.B . länger als 5 Jahre die Tätigkeit ausgeübt • Wie viele Tagespflegeverhältnisse wurden abgebrochen • Welchen Qualifikationsgrad haben die Tagespflegepe rsonen erworben etc. • Wie kann eine Vergütung aussehen, die der Qualifik ation, den Anforderun- gen und der Bewährung entspricht. Die u3 Betreuung soll bis 2013 massiv ausgebaut werden; d.h. die Stadt Münster ist auf die Tagespflegepersonen angewiesen und muss für diese Aufgabe werben. Das ist nur möglich, wenn durch die Vergütung auch die Wertschätzung für diese wichtige Aufgabe, Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen deutlich wird. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon 0251 / 8 99 58 10 Fax 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Ratsantrag „Kindertagespflege angemessen aus- statten“ 25.03.2009 2 Das Hauptproblem an dem ehrgeizigen Plan von Familienministerin von der Leyen, die Kinderbetreuung bis 2013 massiv auszubauen ist nämlich, dass dieses Vorha- ben katastrophal unterfinanziert ist. Auch wenn nicht alles, was auf Bundesebene „verbockt“ wird, kommunal ausgegli- chen werden kann – so ist die Stadt Münster in diesem Bereich immer vorbildlich gewesen. Mit einem reinen Ausgleich der Mehrbelastung wird sie höchstens Mit- telmaß sein. gez. Jutta Möllers gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Karina Kuschewski gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Anlage_2_Pflegeerlaubnis
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Anlage_3_Kompetenzprofil_Informationen
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ANLAGE 3
INFORMATIONEN ZUM MÜNSTERANER KOMPETENZ PROFIL FÜR KINDER-
TAGESPFLEGEPERSONEN
Eignungsfeststellung, Eignungseinschätzung und Eign ungs-
überprüfung
Die Eignungsfeststellung als Voraussetzung zur Erte ilung der Pflegeerlaubnis und
Aufnahme der Tagespflegetätigkeit sollte in mehrere n Schritten und nach Abschluss
der Grundqualifikation erfolgen. Bei der Eignungsfe ststellung sind systematisches,
kriteriengeleitetes Vorgehen, Dokumentierbarkeit un d Transparenz von grundlegen-
der Bedeutung.
1. Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung der Pflegerlaubnis
In § 23 Absatz 3 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege – ist geregelt, welche
Voraussetzungen eine Betreuungsperson in der Kindertagespflege für die F örderung
von Tagespflegekindern mitbringen muss.
Geignet sind danach Personen, die sich auszeichnen durch ihre
• Persönlichkeit,
• Sachkompetenz,
• Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigte n und anderen Tages-
pflegepersonen,
des Weiteren verfügen sie über
• kindgerechte Räumlichkeiten sowie
• vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderunge n der Kindertagespflege, die
sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in a nderer Weise nach-
gewiesen haben.
In § 43 SGB VIII – Erlaubnis zur Kindertagespflege – werden die Kriterien in
Absatz 2 wiederholt. Die Erlaubnis wird erteilt, we nn die Person für die Kindertages-
pflege geeignet ist.
Im Frankfurter Kommentar zum SGB VIII wird hierzu Folgendes ausgeführt:
„Neben persönlichen Eigenschaften wie Zuverlässigke it, Belastbarkeit
sowie Achtung und Interesse und Einfühlungsvermögen gegenüber
Kindern und ihren Familien geht es um bestimmte Schlüsselqualifikationen.
Die Tagespflegeperson muss über personale, fachlich e, methodische und
kooperative Kompetenzen verfügen, die das Herausbil den eines pro-
fessionellen Profils unterstützen. Hierzu gehört be ispielsweise die Fähig-
keit zu differenzierter Wahrnehmung, zur Reflexion, zum Dialog und zum
konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik.
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Zum anderen müssen Tagespflegepersonen über kindger echte Räumlich-
keiten verfügen. Grundvoraussetzungen sind hier kin dersichere Ein-
richtungen, Sauberkeit, Vorhandensein von Ruhemögli chkeiten sowie aus-
reichend Platz, damit die Kinder die Möglichkeit zur Anregung, Entwicklung
und Förderung haben durch Bewegung, Spiel, Begegnun g und Erkun-
dung.“
Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege
sollen in qualifizierten Lehrgängen erworben werden, die „Grundkenntnisse
der Pädagogik, Gesundheitsvorsorge und -sicherung u nd Kooperations-
formen mit Eltern“ zum Inhalt haben.
Das Oberverwaltungsgericht NRW führte hierzu 2008 a us: Ziel des § 43 SGB VIII ist
es, über die Merkmale der Eignung der Tagespflegepe rson Qualitätsstandards zu
setzen und eine kindgerechte Pflege der zu betreuen den Kinder sicherzustellen. Ta-
gespflegepersonen müssen sich darüber auszeichnen, dass sie den zu betreuenden
Kindern ein in jeder Beziehung kindgerechtes Umfeld zur Verfügung stellen. Sie dür-
fen die Kinder nicht solchen Risiken oder Gefährdun gen aussetzen, die ihrer Ent-
wicklung schaden können.
Danach gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Tagespfle-
geperson eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der
Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie aus-
reichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichen de emotionale Stabilität, da-
mit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet wer-
den. Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson i hr Handeln begründen und
reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umg ang mit Konflikten und Kritik
sein (OVG NRW, 12 B 1224/08).
2. Das örtliche Überprüfungsverfahren der Geeignetheit in Münster
mittels Kompetenzprofil der Tagesmutter
Die im Gesetz beschriebenen Eignungskriterien sind Anhaltspunkte für die Eignungs-
feststellung und müssen in der Alltagspraxis stets aufs Neue am Einzelfall orientiert
konkretisiert und weiterentwickelt werden.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege in Münste r hat auf der Grundlage der
gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Qu alitäten einer Kindertages-
pflegeperson eine Arbeitshilfe für die Fachberatung entwickelt. Das sogenannte
„Kompetenzprofil “ aus Münster soll zu einer größeren Transparenz de r Eignungs-
überprüfung beitragen.
Jede Fachberaterin bezieht sich bei der Überprüfung auf die Grundlage gleicher
Kriterien. Das so gewonnene Profil ist nicht nur eine Dokumentation des Augenblicks,
sondern dient auch der Weiterentwicklung der Arbeit der Kindertagespflegeperson.
So kann bei einem Hausbesuch vereinbart werden, wel che Dinge weiter entwickelt
werden sollten, um eine gute professionelle Kindertagespflegestelle zu gestalten.
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Das Kompetenzprofil ist genauso strukturiert wie di e in den §§ 23 und 43 SGB VIII
genannten Eignungskriterien:
1. Persönlichkeit
2. Sachkompetenz
3. Kooperationsbereitschaft
4. kindgerechte Räumlichkeiten
5. vertiefte Kenntnisse
Hinzu kommt der Punkt:
6. Eignung der Tagespflegefamilie
Ausgehend von der gesetzlichen Kommentierung hat di e Beratungsstelle für Kinder-
tagespflege im Kompetenzprofil die Begriffe der Gee ignetheit wie Persönlichkeit,
Sachkompetenz etc. inhaltlich konkretisiert und Unterpunkte dazu entwickelt. So wird
zum Beispiel definiert:
1. Persönlichkeit: Lebensbejahende, gefestigte, verantwortliche, vorbi ldhafte
Persönlichkeit mit besonderem Geschick im Umgang mit Kindern.
2. Sachkompetenz: Bereitschaft zur Entwicklung eines eigenen professi onellen
Profils.
3. Kooperationsbereitschaft : Bereitschaft mit allen zur Kindertagespflege
erforderlichen Personen Kontakt aufzubauen und aktiv zu pflegen.
4. Kindgerechte Räume : Bereitschaft Räume so umzugestalten, dass sich
Kinder wohl fühlen können und eine ungefährdete, en tspannte und anre-
gungsreiche Entwicklung nehmen können.
5. Vertiefte Kenntnisse : Fortbildungswille.
6. Eignung der Tagespflegefamilie: Lösungsorientierte, gut strukturierte
Familie, die offen für Tagespflegekinder ist.
Die Bewertung einzelner Qualitäten durch das Kompet enzprofil zeigt der Tagespfle-
geperson/-interessentin auf, wo ihre Stärken liegen oder wo es noch Entwicklungsbe-
reiche gibt. So kann das Kompetenzprofil eine Orien tierungshilfe zur Selbstkontrolle
und Selbstevaluation für die Tagespflegeperson darstellen.
Diese sechs Begriffe zusammen bilden die Basis, auf der die Fachberaterin die Ge-
eignetheit der Tagespflegeperson prüft. Dabei berüc ksichtigt sie auch die erarbeite-
ten Entwicklungspotentiale.
Eignungsüberprüfungen stellen eine fortlaufende Beg leitung der aktiven Tagespfle-
geperson dar. Die Fachberaterin übernimmt die fachl iche Beratung und Begleitung
des Kindertagespflegeverhältnisses. Dabei wird sowo hl die Eignung der Tagespfle-
geperson im Praxisalltag überprüft als auch die Qua lität der Betreuung sowie das
Wohl des Kindes sichergestellt.
Quellen: Deutsche Liga für das Kind, Eckpunkte gute r Qualität in der Kindertagespflege, ZET 2/2009;
Eignung von Tagespflegepersonen in der Kindertagespf lege, Praxismaterialien DJI, 2009; Die Eig-
nung von Tagespflegepersonen und die Erlaubnis zur Kindertagespflege, KVJS Jugendhilfe-Service,
2008; Tagespflegeskala TAS, 2009; Oberverwaltungsger icht NRW, 12 B 1224/08; Frankfurter Kom-
mentar zum SGB VIII, 2009
Herausgeber: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Beratungs-
stelle für Kindertagespflege, 01.10.2010
Anlage_5_Fachberatung
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Anforderungsprofil an die Fachberatung im Bereich der Kindertagespflege
Fachberatung
• Informationen
über Kindertagespflege
• Darstellung von Kindertagespflege
als Angebot mit eigenem Profil
• Informationen
- zur Qualifizierung
- zur Finanzierung
- über die Rechtsgrundlage
- zu Versicherungen
- zum Kostenbeitragsverfahren
- zum Verfahrensablauf
- zu den Aufgaben der Fachberatung
- zur Aufnahme der Daten und
Datenschutz
Tagespflegepersonen
• Abklärung der Motivation
• Aufgaben und Anforderungen
• Motivation und Entscheidungshilfen
• Leistung ermitteln
• Eignung
Eltern
• Bedarf ermitteln
• rechtliche Einordnung der Bedarfe
• Bedürfnisse der Kinder berück-
sichtigen
• Entscheidungshilfen geben
Antragsaufnahme
Eignungsfeststellung
unter den Aspekten:
• Persönlichkeit
• Sachkompetenz
• Kooperationsbereitschaft
• Kindgerechte Räume
• Vertiefte Kenntnisse
• Eignung der Tagespflegefamilie
Fachvermittlung
• Tagespflegepersonen mit Pflege-
erlaubnis
• geeignete Kinderfrauen
• passgenaue Zusammenführung
• Infos über Tagespflegefeststellung
• Vorbereitung Erstkontakt
• Eingewöhnung, Gestaltung,
Begleitung
• Vereinbarungen zwischen Eltern
und Tagespflegeperson
Fachliche Begleitung
• Einzelberatung
• Tagesmüttergruppen
• fachlichen Austausch organisieren
• Qualitätsentwicklung/-sicherung
wichtiges Thema: Bildungsarbeit
in der Kindertagespflege
• Hospitationen
• Vertretungsregelung
• Kinderschutz
Qualifizierung
• Koordination Netzwerk zur Qualifi-
zierung
• Durchführung Vorbereitungskurse
• Transfer Theorie und Praxis
• Ausbau des Qualifizierungsangebo-
tes
• Fachaustausch für Tagespflegeper-
sonen
• Planung und Durchführung der
jährlichen Fachtagung
Vernetzung
• Familienzentren
• Kindertageseinrichtungen
• mit weiteren Einrichtungen und
Diensten der Kinder- und Jugend-
hilfe
• sowie mit weiteren Diensten und
Einrichtungen wie z.B. das Ge-
sundheitsamt, die Feuerwehr oder
die Stadtbücherei
Weitere Aufgaben
• Sachbearbeitung und Verwaltung
• Leitungsaufgaben
• Projekte
• Betriebliche Kindertagespflege
• Berichtswesen
• Qualitätssicherung
• Konzepte
• Akquise
• Öffentlichkeitsarbeit
• Gremienarbeit
• Statistik
• Ausleihe
Anlage 5
Anlage_4_Qualifizierungssystem
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Qualifizierungssystem für Tagespflegepersonen
Qualifizierung
Stufe 1
Qualifizierung
Stufe 2
Qualifizierung
Stufe 3
Qualifizierung
Stufe 3 (Fachkräfte)
Basiswissen
Pädagogische
Grundlagen
Vollqualifizierung
Zusatzqualifizierung
für sozialpädagogische
Fachkräfte
Stufe 1 2,00 € Stufe 2 3,20 € Stufe 3 4,20 € Stufe 3 4,20 €
• Kurs Erste Hilfe
am Kind
15 h
• Kurs Erste Hilfe
am Kind
15 h
• Kurs Erste Hilfe
am Kind
15 h
• Kurs Erste Hilfe
am Kind
15 h
• Vorbereitungskurs
15 h
• Vorbereitungskurs
15 h
• Vorbereitungskurs
15 h
• Vorbereitungskurs
15 h
• Grundkurs
42 h
• Grundkurs
42 h
• VHS TMQ-Zertifikat
130 h
• Aufbaukurs
65 h
Weiterqualifizierung
jährlich
12 h
Weiterqualifizierung
jährlich
12 h
Weiterqualifizierung
jährlich
12 h
Kursstunden
gesamt
Kursstunden
gesamt
Kursstunden
gesamt
Kursstunden
gesamt
30 h 72 h 202 h 95 h
Anlage 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0117/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37