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1384/2026

Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, zum Schuljahr 2027/28

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.07.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 21.09.2026, TOP 6.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Rückmeldung zur Einladung in die Schulkonferenz

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Friedrich-List-Grundschule

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Beschlussvorlage Rat

10668 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1384/2026 
Freigabedatum 
 29.07.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, 
Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, zum Schuljahr 2027/28  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Kapazität der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Breitenbachstraße 2, 51149 
Köln-Gremberghoven, Schulnummer 114777 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der 
Beschluss soll ab dem Schuljahr 2027/28 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 
Rat 08.10.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-
Gremberghoven, Schulnummer 114777 wird aktuell als 2-zügige Grundschule im Stadtbezirk 
Porz, Stadtteil Gremberghoven geführt. Für das Schuljahr 2026/27, für das das Anmeldever-
fahren bereits abgeschlossen ist, wird eine Mehrklasse eingerichtet. 
Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll daher ab dem Schuljahr 2027/28, die Mehrklasse 
des Schuljahres 2026/27 berücksichtigend, aufbauend erfolgen.  
Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offenen Ganztages. 
Die Verwaltung hat in verschiedenen Gesprächen mit der Schulleitung die Situation erläutert 
und Fragen zur Bedarfsentwicklung und Raumsituation beantwortet. Die Darstellung des Be-
darfs unter Punkt „(1) Hintergrund“ ist der Schulleitung bekannt. 
 
(1) Hintergrund 
In der Schulentwicklungsplanung Köln 2026 ist folgende zukünftige Schülerzahlenerwartung 
für den Stadtteil Gremberghoven beschrieben: 
Schule Schul
art
festgelegte
Zügigkeit 
Mindest-
zügigkeit GL max. 25/26
Breitenbachstr. 2 GGS 2 2 GL 46 50
Summe Gremerghoven 2 2 46 50
 
 
Zum Schuljahr 2026/27 Jahr stehen im Stadtteil Gremberghoven grundsätzlich mindestens 46 
Plätze nach Richtwert für Schulneulinge zur Verfügung. Auf Basis der zum Schuljahr 2025/26 
genehmigten Reduzierung von Klassengrößen ergeben sich grundsätzlich maximal 50 Plätze.  
Die Anzahl der Plätze kann jedoch variieren, wenn eine Schule beispielsweise jahrgangsüber-
greifende Klassen bildet oder wenn Kinder länger in der Schuleingangsphase verbleiben. 
In der aktuellen, kleinräumigen Einwohnerprognose sind für den Stadtteil Gremberghoven zwi-
schen 2026 und 2035 knapp 30 Wohneinheiten berücksichtigt. Im Erstbezug werden laut Be-
völkerungsvorausberechnung rund 85 Menschen erwartet. 
Die Basisvariante der Bevölkerungsvorausberechnung 2025 zeigt, dass in der Planungsregion 
im stärksten Einschulungsjahrgang bis 2035 rund 52, im Durchschnitt rund 44 Schulneulinge 
erwartet werden könnten. 
KFR
max 
25/26
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
704 / Gremberghoven 46 50 51 52 41 45 42 43 42 42 42 42
Summe 46 50 51 52 41 45 42 43 42 42 42 42
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze nach 
festgelegten Zügigkeiten 2025/26 mit 
Bevölkerungsvorausberechnung 6-Jährige
Bestand
 
Das aktuelle Schulplatzangebot würde auf dieser Basis, zumindest ab 2028/29, ausreichen.  
Durch die Berücksichtigung von Verbleiber*innen in den Eingangsklassen verändert sich das 
Bild jedoch:

3 
 
KFR
max 
25/26
Verbleiber-
quote
2026/27
2027/28
2028/29
2029/30
2030/31
2031/32
2032/33
2033/34
2034/35
2035/36
704 / Gremberghoven 46 50 38% 67 71 61 61 59 58 58 58 58 58
Summe 46 50 67 71 61 61 59 58 58 58 58 58
"Frühwarnliste" (I) zu Bestand und Bedarf an 
Grundschulplätzen - Perspektive: Vergleich Schulplätze 
nach festgelegten Zügigkeiten 2025/26 mit 
Bevölkerungsvorausberechnung 6-Jährige
Verbleiber berücksichtigt
Bestand
 
Für die Planungsregion stellt sich bei Bewertung der aktuellen Kapazitäten ein nicht aus-
kömmliches Angebot an Grundschulplätzen dar, sofern die Verbleiber*innen in der Schulein-
gangsphase berücksichtigt werden. 
Bei einem durchschnittlichen Bedarf an 61 Plätzen unter Berücksichtigung möglicher Verblei-
ber*innen in der Schuleingangsphase wären rechnerisch durchschnittliche Klassengrößen von 
30,5 zu erwarten, im Jahr mit der höchsten erwarteten Nachfrage (71) ergäbe die durch-
schnittliche Klassengröße in der Planungsregion eine Größe von 35,5 Schüler*innen. 
Daher ist es erforderlich schnellstmöglich zusätzliche Schulplätze zu schaffen.  
Durch den Ausbau der Kapazität auf drei Züge könnten die Klassengrößen auf Basis der vor-
beschriebenen Annahmen rechnerisch auf 20,5 beziehungsweise im Maximum auf 23,7 redu-
ziert werden. 
 
(2) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Nach Einschätzung der Verwaltung ist es möglich im vorhandenen Raumbestand bis zu 12 
Lerngruppen im jahrgangsübergreifenden Unterricht zu beschulen, auch wenn das Raumpro-
gramm für eine 3-zügige Schule nicht in voller Gänze erfüllt ist. Aufgrund der Clusterbauweise 
des Gebäudes besteht die Möglichkeit, die Lerngruppen entsprechend zu organisieren. Die 
Verwaltung weist darauf hin, dass die Musterraumprogramme der Architekturplanung bei Neu- 
und Erweiterungsbauten zu Grunde gelegt werden.  
Für bestehende Schulgebäude geben Sie eine Orientierung über den Raumbestand, können 
aber nicht zwingend bei Änderungen der Schule (voll) erfüllt werden, da die Gebäude natürlich 
nach dem zur Planungszeit bestehendem Raumprogramm überdacht wurden. Entsprechend 
weisen alle Bestandsgebäude nicht die nach dem Musterraumprogramm 2025 angedachten 
Flächen auf. Hier muss individuell die Bedarfs- und Raumsituation geprüft werden. 
Grundsätzlich soll geprüft werden, ob eine sinnvolle Ergänzung des Raumbestandes (Bau o-
der Anmietung) realisierbar ist. 
Das Schulgebäude der GGS Breitenbachstr. 2 wurde im Jahr 2022 fertiggestellt. Es verfügt 
über 16 Räume je ca. 72 m² und 4 Räume je ca. 55 m², welche für Unterricht, Betreuung und 
Förderung genutzt werden. Diese teilen sich in 4 Cluster auf, welche jeweils aus 4 Räumen je 
72 m² und 1 Raum von 55 m² bestehen.  
Bei einer 3-Zügigkeit könnten in jedem Cluster je 3 Klassen untergebracht werden. Die nach 
Raumprogramm vorgesehenen 3 Ganztagsräume und 3 Mehrzweckräume wären vorhanden. 
Weiterhin ständen somit noch 2 größere Räume für inklusive Angebote zur Verfügung.  
Die am Standort vorhandene Turnhalle ist auch für die 3-Zügigkeit ausreichend bemessen.  
Bei gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Küche für die Mittagsversorgung, wäre 
eine Erhöhung der Kapazität durch Austausch der bestehenden mit leistungsstärkeren Gerä-
ten denkbar. 
 
(3) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2026 (siehe 
Vorlage 0124/2026) hat die Schulkonferenz der Friedrich-List-Schule im Frühjahr 2026 zu den 
Perspektiven ihres Schulstandortes Stellung genommen und wurde damit gemäß § 76 SchulG 
NRW beteiligt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 2 beigefügt. 
Die Verwaltung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln

4 
abweichend zu Punkt 4 der Stellungnahme der oben begründeten Beschlussempfehlung 
(Punkte 1 und 2 - Begründung) der Verwaltung zu folgen. Die Rückmeldung der Verwaltung 
zur Einladung in die Schulkonferenz am 18.06.2026 ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
(4) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u. a. nach der Schulform und der damit ver-
bundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundver-
sorgung. Die Zügigkeitserweiterung der Friedrich-List-Schule, Gemeinschaftsgrundschule 
Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, Schulnummer 114777 Schuljahr 2027/28 
löst einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 6 TVöD 
für das Schulsekretariat aus. Das entspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 8.697 €. 
Diese Personalaufwendungen sind nach Abstimmung mit dem Amt für Personal- und Verwal-
tungsmanagement in der Personalaufwandsplanung 2027/2028 berücksichtigt. Die Personal-
aufwendungen sind für die Folgejahre entsprechen fortzuschreiben. 
 
(5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(6) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Friedrich-List-Schule, Gemein-
schaftsgrundschule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln-Gremberghoven, Schulnummer 
114777, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen 
und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen 
Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Be-
ginn des Schuljahres 2027/28 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist 
für die Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Vollziehung ge-
mäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen. 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz der Friedrich-List-Grundschule, GGS Breiten-
bachstraße 
Anlage 3 – Rückmeldung zur Einladung in die Schulkonferenz

Anlage 3 - Rückmeldung zur Einladung in die Schulkonferenz

2820 Zeichen

Anlage 3 
 
Rückmeldung der Verwaltung zu Punkt 7 der Stellungnahme der Schulkonferenz: 
Mit Mail vom 20.05.2026 hat die Verwaltung diese Rückmeldung zur Bitte, an der 
Sitzung der Schulkonferenz der Friedrich-List-Schule am 18.06.2026 gegeben: 
 
„(…) 
 
Zu Ihren Fragen, zu denen Sie in der Schulkonferenz am 18.06.2026 eine Antwort 
wünschen, gebe ich Ihnen bereits heute Rückmeldungen. Vielleicht erübrigt sich 
damit ja auch meine T eilnahme an einer Sitzung der Schulkonferenz: 
 
1. Bekanntgabe des Beschlusses bezüglich der Erweiterungsmaßnahme ggf. 
inklusive Maßnahmenplan mit ausführlicher Begründung.  
- Sobald die Beschlussvorlage zur Änderung der Friedrich-List-Grundschule frei 
gegeben ist, stelle ich Ihnen gerne den Link zur Vorlage zur Verfügung. 
 
2.Transparente Information über den Ist-Stand realer Schulplätze in Porz nach MRP 
2025 für Grundschulen und für weiterführenden Schulen für 2027/2028 mit der neuen 
Hochrechnungspraxis von Verbleiberzahlen gemäß „260205 Auszug SEP 2026“ und 
ohne.  
- Wenn die „Schulentwicklungsplanung Köln 2026“ freigegeben ist, stellen wir allen 
Schulen den Link zur Verfügung und geben allen Schulen die Möglichkeit zur 
Schulentwicklungsplanung Stellung zu nehmen.  Gerne kann ich die in der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2026 dargestellte Bedarfsentwicklung an 
Schulplätzen für den Stadtbezirk Porz nach meiner Urlaubsrückkehr auch 
persönlich erläutern. 
 
3. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln bezüglich des Schulnotstands in Köln 
Porz und „der Schaffung“ von Schulplätzen für Porz für Grundschulen und für 
weiterführende Schulen unter Berücksichtigung des Raumbestandes.  
- Das Schulgesetz sieht vor, dass Beschlüsse zur Änderung einer Schule gemäß § 
81 Abs. 2 Schulgesetz bei der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung 
Köln) zur Genehmigung vorgelegt werden. Gerne stelle ich Ihnen die 
Rückmeldung der Bezirksregierung Köln zur Verfügung, sobald sie mir vorliegt. Ich 
weise darauf hin, dass der Beschlussvorschlag voraussichtlich am 02.07.2026 im 
Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt wird. Darüber hinaus beabsichtigt 
die Verwaltung auch Bezirksregierung Köln um eine Stellungnahme zur 
Schulentwicklungsplanung Köln 2026 zu bitten und diese der Politik und der 
Öffentlichkeit (und damit auch Ihnen) zur Verfügung zu stellen. 
 
4. Stellungnahme der Stadtspitze der Stadt Köln zum Schulnotstand in Porz.  
- Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln wird durch die Stadtspitze (u.a. 
durch den/die Beigeordnete*r für Schule, Weiterbildung und Sport, sowie den/die 
Oberbürgermeister*in) schlussgezeichnet und freigegeben. Damit stellt die 
jeweilige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung die Position der

Stadtverwaltung zum Schulplatzbedarf in der Stadt Köln dar und den 
Möglichkeiten dem Bedarf zu begegnen.“

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

773 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gemäß § 76 SchulG NRW ist die Schule u.a. bei einer Änderung im Sinne des § 81 Abs. 2 SchulG NRW 
zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt durch die Stellungnahme der Schulkonferenz. Die Schulkonferenz 
ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus gewählten Vertreter*innen der 
Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen der Schule zusammen. Diese Mitglieder repräsentieren die 
Schulöffentlichkeit.

Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Friedrich-List-Grundschule

10976 Zeichen

Stellungnahme der Schulkonferenz zur Änderung der Zügigkeit 
 
Die Schulkonferenz der Friedrich-List-Schule, Breitenbachstraße 2, 51149 Köln 
(Porz-Gremberghoven) schließt wie folgt Stellung: 
 
1. Die Hochrechnungen aus 260205 Auszug SEP 2026 sind richtig, treffen aber 
in Bezug auf Gremberghoven nicht zu. 
U. A. wurde der Hinweis der Schulleitung (260302) außer Acht gelassen, dass 
20 % unserer aufgenommenen Schulkinder nicht aus Gremberghoven 
stammen auf Veranlassung des Amtes für Schulentwicklung in den 
vergangenen Jahren mit Einvernehmen der Schulleitung/Schulkonferenz. Bei 
der Schulaufnahme 2026/2027 sind 27 % Kinder nicht aus unserem 
Einzugsgebiet (16 nicht nächstgelegene Schule, 45 Gremberghovener) 
2. Die Schulkonferenz begrüßt, dass das Amt für Schulentwicklung in ihre 
Schulentwicklungsplanung die Veränderungen durch die Schuleingangsphase 
(Einführung 2005) und das 9. Schulrechtänderungsgesetz - die inklusive 
Bildung als Regelfall (2014) miteinbezieht. Sie empfiehlt der Schulträgerin, 
diese Gesetzeslage zur Ermittlung von Schulplätzen an allen GL-Schulen, erst 
recht an den Familiengrundschulzentren und Schulen im Startchancen-
Programm, zu Grunde zulegen.  
3. Im Mai 2025 hat die Schulträgerin das Musterraumprogramm 2025 
beschlossen und im Infobrief des Amtes für Schulentwicklung für 
Schulleitungen und Ganztagsleitungen vom 02.06.2025 wie folgt veröffentlich: 
 
„Anpassung des Musterraumprogramms für Schulneubau- und erweiterungsbauten 
2023 an die Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 
29.11.2019  
Am 27.05.2025 hat der Rat der Stadt Köln die Anpassung des Musterraumprogramms für 
Schulneubau- und erweiterungsbauten 2023 an die Handreichung zum Schulbau des 
Städtetages Nordrhein-Westfalen (Stand 29.11.2019), nebst Änderungsantrag der Fraktionen 
der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU u. Volt vom 12.05.2025, beschlossen.  
Das Musterraumprogramm ist bindender Bestandteil der Kölner Schulbauleitlinie 2009 und 
bildet die Grundlage für die Planung aller Neubau-, Sanierungs-, und 
Erweiterungsmaßnahmen von Schulen in Köln. Es dient der Bedarfsdeckung der schulischen 
pädagogischen, funktionalen und architektonischen Erfordernisse. Für den Schulträger dient 
es der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs und stellt darüber hinaus eine 
Kalkulationsbasis für zukünftige Investitions- und Finanzplanungen dar.  
Die zunehmende Flächenkonkurrenz in der stetig wachsenden Metropole Köln erschwert die 
Grundstücksakquise der einzelnen Nutzungsbereiche untereinander. Die Bedarfe der 
Bildungsinfrastruktur konkurrieren dabei beispielsweise mit den Bedarfen für Wohnungsbau , 
Gewerbe und Industrie. Ebenso stellen u. a. der Aspekt der Ressourcenschonung und die 
notwendige Anpassung der Gebäudeplanung an klimatische Erfordernisse den Schulbau vor 
völlig neue Herausforderungen.  
Die beschlossene Anpassung des Musterraumprogrammes der Stadt Köln an die Vorgaben 
der Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein-Westfalen (Stand 29.11.2019) 
wird den Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen, ressourcenschonenden und 
pädagogisch sinnvollen Schulbau gerecht. Diese Anpassung stellt eine Weiterentwicklung des 
Musterraumprogrammes als Teil der Schulbauleitlinie von 2009 und deren Fortschreibung 
2023 dar, im Folgenden: Musterraumprogramm 2025. Die zu Grunde gelegte Handreichung 
des Städtetages, die auch auf den richtungsweisenden Vorgaben der Kölner Schulbauleitlinie 
basiert, bietet eine Handlungshilfe und Leitlinie für die Kommunen in ganz Nordrhein -
Westfalen. Hierdurch ergibt sich die Chance, Flächenerfordernisse zu mindern, 
Flächenversiegelungen zu reduzieren, Kosten zu optimieren und stellt somit bei weiterhin 
hoher Qualität einen Lösungsansatz für den wirtschaftlichen Bau von Schulen dar.

Im Gegensatz zu der Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein -Westfalen wird 
für das Musterraumprogramm 2025 zudem um Bedarfe für Ganztag an Schulen, 
Gemeinsames Lernen, Darstellen und Gestalten ergänzt, die durch gesetzliche Änderungen 
seit 2019 hinzugekommen sind. Durch den o.g. Änderungsantrag der Fraktionen wird im 
Gegensatz zur Handreichung ein zusätzlicher Raum für die Schüler*innenvertretung im 
Verwaltungstrakt vorgesehen/geplant. Jene Schulen, die in den 15 Sozialräumen/Starke 
Veedel liegen und Bestandsschulen, die in einem Stadtteil mit einem Sozialindex von 6-9 
liegen, erhalten einen zusätzlichen multifunktionalen Raum.  
Da sich die Bemessungsgrundlagen zur Erstellung des Musterraumprogramms, z.B. durch 
Änderungen in Lehrplänen, Anforderungen an Pädagogik, Digitalisierung, Teilhabe und 
gesetzliche Änderungen in einem stetigen Wandel befinden, ist das Musterraumprogramm 
2025 zukünftig als „lebendiges Dokument“ zu verstehen.“ 
  
 
Die Schulkonferenz ist verwirrt, ob des Umgangs mit diesem Beschluss und bittet 
um die Klärung des Begriffes „lebendiges Dokument“ oder die Nutzung des 
Beschlusses durch das Amt für Schulentwicklung, weil das Amt laut Mail vom 
11.2.2026 auf Nachfrage durch die Schulleitung, welche Raumpläne zugrunde 
liegen würden und wie die zu interpretieren seien, nicht das MRP2025 zugrunde 
legte sondern folgendes:  
 
 
„…Weiterhin sind als weitere Anlagen die Grundrisse des EG und OG Ihrer Schule beigefügt. 
In diesen habe ich die Quadratmeterangabe der potenziellen Räume eingetragen. Diese 
wurden für die Überlegungen zugrunde gelegt. 
Demensprechend ergibt sich folgende Ist-Situation: 
 
16 Räume je ca. 72 m² 
4 Räume je ca. 55 m² 
20 größere Räume 
 
Diese teilen sich in 4 Cluster auf, welche jeweils aus 4x72 m² und einem 55 m² Raum 
bestehen. 
 
Bei einem Neubau würden pro Zug folgende Räume vorsehen werden: 
 
4 Klassen je 72 m² 
1 Mehrzweckräume je 72 m² 
1 Ganztagsräume je 72 m² 
1 Räume für Inklusion je 60 m² 
2 Differenzierungsräume je 25 m²  
7 größere Räume und 2 Differenzierungsräume je 25 m² 
 
Wenn jetzt im Rahmen einer 3-Zügigkeit in jedem der 4 Cluster je 3 Klassen untergebracht 
werden, sind die vorzusehenden 3 OGS-Räume, 3 Mehrzweckräume und 2 weitere größere 
Räume vorhanden.“ 
 
 
Würde das Amt das MRP 2025, den Beschluss des Rates der Stadt Köln, 
zugrunde legen, entstünden bei der Erweiterungsmaßnahme Dreizügigkeit im 
Bestandsbau nach Interpretation der Schulgemeinde folgende Defizite: 
 
 
Punkt 6.1. Küche Ganztagsbereich –im Bestand 90,2 m² notwendig laut MRP 
2025 182 m²  
Differenz -92 m²  
Bauliche Maßnahmen wären zwingend erforderlich und bis 01.08.2027 fraglich 
realisierbar. Eine Küche braucht Lagerfläche!!!

Räume für Unterricht – Förderung – Ganztag gesamt in m²  
Bestand 1.623,6 m² laut MRP 1.917 m²  
Differenz von - 293,4 m² Räume würden fehlen für die ganztägige Förderung im 
GL mit FGZ-Angeboten als Startchancenschule.  
 
Außerunterrichtlicher Bereich  
Forum – Bestand 145,5 m² laut MRP 174 m²  
 
Büro – FGZ-Leitung – Bestand 0 m² laut Musterraumprogramm 0 m²  
FGZ-Angebote - Bestand - 0 m² laut MRP + 1 Mehrzweckraum?  
 
MitarbeiterInnen- Lehrerzimmer  
Bestand 84,5 m² - laut MRP 105 m².  
Differenz - 20,5 m²  
Nicht nur Lehrkräfte sondern auch OGT-MitarbeiterInnen und die 
Inklusionsbegleitungen besprechen sich, bereiten sich vor und müssen Pause 
machen.  
 
Fazit nach Prüfung durch die Schulgemeinde:  
Im Bestandsbau der Friedrich-List-Schule ist die Bedarfsdeckung der schulischen 
pädagogischen, funktionalen und architektonischen Erfordernisse einer 3 – 
zügigen Grundschule laut angepasstem Musterraumprogramm 2025 nicht 
möglich. 
 
Dies ist dem Amt bekannt.  
 
4. Die Schulkonferenz empfiehlt, sich an den Beschluss für 
Erweiterungsmaßnahmen des Rates der Stadt Köln zu halten und eine 
Dreizügigkeit an der Friedrich-Schule ohne umgesetzte Baumaßnahmen nicht zu 
beschließen. Schulplätze zu schaffen, scheint für die Schulträgerin leider auch 
eine statistische Maßnahme zu sein. An der GGS Hauptstraße fehlen seit 2024 
laut MPR2025 ca. 1000m² Hauptnutzungsfläche. Die GGS Schulstraße befindet 
sich in einer Erweiterungsmaßnahme zur Dreizügigkeit, Baumaßnahmen sind 
nicht in Sicht. 
5. Die Schulkonferenz ist sich sicher, dass wenn die Schulträgerin ihre gesetzliche 
Verpflichtung nachkommen würde, Schulplätze inklusive Raumbedarf in ganz 
Porz schulgesetzlich konform zu schaffen, eine Dreizügigkeit bei der Friedrich-
List-Schule nicht in Betracht ziehen würde. Wegen des Schulnotstands (der 
Schulträgerin bewusst seit mindestens 2017) und der gelungen 
pädagogischen Architektur nach Schulbauleitlinien 2009, ist es gesetzlich 
vertretbar, die acht Schuleingangsklassen mit Einverständnis der 
Schulkonferenz mit einer Aufnahmekapazität von jeweils 28 (wie normale 
Zweizügigkeit) zu versehen bis zur Behebung des Schulnotstands und/oder 
umgesetzten Baumaßnahmen. Bitte beschließen Sie dies.  
Die Schulkonferenz ist sich sicher, dass die Bezirksregierung zustimmen würde. 
Falls die Schulaufsicht den dadurch erhöhten Grundstellenanteil nicht 
berücksichtigen würde, wäre dies das geringere Übel, da Zügigkeitserhöhungen 
nicht zwingend Personalausgleich bedeuten.  
Dadurch würde die Schulträgerin pädagogisch sinnvoll bei Aufnahme 24 Plätze 
mehr schaffen. Wir hätten eine Aufnahmekapazität jahrgangübergreifend 1-4 von 
224 (Einschulung) bis 248 (unterjährig zweizügig). 
Eine Mehrklassenbildung mit einer gesetzlichen Aufnahmekapazität von 225 
(Einschulung) bis 271 (unterjährig) können wir nicht zweizügig umsetzten.

6. Die Elternschaft der Schulkonferenz ist entsetzt über die Kommunikation der 
Entscheidungsfindung des Amtes für Schulentwicklung, die Transparenz der 
Schulträgerin über den Schulnotstand in Köln Porz und deren Handhabung. Sie 
hofft auf Aufklärung.  
 
7. Die Schulkonferenz beschließt dies wegen Kurzfristigkeit per Eilentscheid und 
lädt den Schulträger zur verschobenen Schulkonferenz am 18.06.2026 Beginn 
17.30 Uhr ein, um der Schulgemeinde folgende Fragen zu beantworten: 
- 1. Bekanntgabe des Beschlusses bezüglich der Erweiterungsmaßnahme ggf. 
inklusive Maßnahmenplan mit ausführlicher Begründung. 
- 2.Transparente Information über den Ist-Stand realer Schulplätze in Porz nach 
MRP 2025 für Grundschulen und für weiterführenden Schulen für 2027/2028 
mit der neuen Hochrechnungspraxis von Verbleiberzahlen gemäß „260205 
Auszug SEP 2026“ und ohne. 
- 3. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln bezüglich des Schulnotstands in 
Köln Porz und „der Schaffung“ von Schulplätzen für Porz für Grundschulen 
und für weiterführende Schulen unter Berücksichtigung des Raumbestandes. 
- 4. Stellungnahme der Stadtspitze der Stadt Köln zum Schulnotstand in Porz.  
 
Folgende kommunale Wählerentscheidung wäre interessant: Ist die Stadtgesellschaft 
wegen der Wirtschaftsförderung und Demokratiebildung und Kosteneinsparung 
(Jugendkriminalität, Schulabbrüche) gewillt in Schulbaumaßnahmen vorrangig zu 
investieren und Verwaltungsreformen diesbezüglich zu veranlassen?  
 
Ja  O 
Nein  O 
Vielleicht O 
 
 
MFG Eilentscheidskommission 
 
Köln, 04.05.2026

Beratungsverlauf (2)

15.09.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
21.09.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Breitenbachstraße 2
  • Schulstraße
  • Hauptstraße
  • Bachstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
1384/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.07.2026
Erstellt
07.05.2026 15:45