V/0233/2020
Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0068/2017 "Ehrenamtliches Engagement in Münster stärken - leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen"
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Stellungnahme der Geschäftsführung der MCC Halle Münsterland GmbH
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1 / 3 Stellungnahme MCC Halle Münsterland GmbH zu dem Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: Ehrenamtliches Engagement in Münster stärken - leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen Das Thema „Unterstützung bestimmter Veranstalter und Formate“ ist auch außerhalb dieses Antrages an diversen Stellen an uns herangetragen u nd angesprochen worden. Hierbei werden wir immer wieder mit ähnlichen Fragen konfro ntiert. Wir haben uns deshalb erlaubt, diese Fragen, die immer wieder in diesem Themenkomp lex auftauchen, aufzugreifen und darauf einzugehen. Wir hoffen dadurch, ein transparentes Bild der aktu ellen Situation und unsere Möglichkeiten und Grenzen erklären zu können. Letztlich, und das ist bei den Zahlen ersichtlich, sind unsere Möglichkeiten der Unterstützung dieser betreffenden Veranstaltungen ausgereizt. Wir sind ein qualitativ hochwertiges Haus mit einer hohen Kostenstruktur. Das, was möglich ist, ohne am Ende die Veranstaltung tatsächlich zu subventionieren, wird schon gemacht. Jede weitere Unterstützung muss nunmehr durch eine Außenfinanzierung gesichert werden. Und was in keiner Weise hier und bisher durchleucht et ist, ist der rechtliche Rahmen für diese Unterstützung. Wäre eine direkte Unterstützun g dieser Veranstaltungen durch die GmbH rechtlich zulässig? 1. Um welche Veranstaltungen geht es konkret? Es geht um nicht gewerbliche Veranstaltungen von Sc hulen und zivilgesell- gesellschaftlichen gemeinnützigen Gruppen. Diese finden aktuell im MCC statt. Im Zeitraum 2016-2019 waren es pro Jahr mindestens 6, maximal 8 Veranstaltungen. 2. Wie hoch war das Nutzungsentgelt für diese Veran staltungen? Als Nutzungsentgelt für Raummiete, Technik und Dien stleistung hat das MCC für die oben genannten 6-8 Veranstaltungen kumuliert pro Ja hr ca. 74 T€ - 81 T€ in Rechnung gestellt. 3. Gab es besondere Vereinbarungen bei diesen Veran staltungen? Das MCC hat entsprechend der Besonderheit dieser Ve ranstaltungen von sich aus bereits eine Rabattierung auf die Miete vorgenommen bzw. Mietfreiheit eingeräumt. Diese betrug im Zeitraum 2016-2019 insgesamt über a lle oben genannten Veranstaltungen ca. 10 T€ pro Jahr. Bei den in Punk t 2 aufgeführten Rechnungsbeträgen ist diese Rabattierung jeweils schon berücksichtigt. 4. Was hat das MCC an diesen Veranstaltungen „verdi ent“? Aufgrund der in Punkt 3 genannten Rabattierung ist der Beitrag dieser Veranstaltungen zur Deckung der Allgemeinen Overhea dkosten (= nicht unmittelbar veranstaltungsbezogene Kosten wie beispielsweise Ab schreibung, Steuern, Versicherungen, Gebäudeinstandhaltung, etc.) sehr geringfügig. Nach Abzug aller 2 / 3 variablen Kosten verbleibt durchschnittlich ein Betrag in Höhe von ca. 11 T€ pro Jahr zur Deckung der Allgemeinen Overheadkosten durch diese Veranstaltungen. Wenn man – wie bei anderen Veranstaltungen üblich – die Allgemeinen Overheadkosten anteilig zum Abzug bringt, so verble ibt pro Jahr ein negatives Ergebnis in Höhe von durchschnittlich ca. - 2 T€. Nicht berücksichtigt sind hierbei die „entgangenen“ Opportunitätserträge, die das MCC mit anderweitiger Vermietung an gewerbliche Kunden statt der oben genannten Veranstaltungen hätte erzielen können. Die Höhe die ser „entgangenen“ Opportunitätserträge ist abhängig von der Veranstal tungsgröße und dem Format und können wenige Tausend Euro für eine kleine eintägig e Veranstaltung in einem Raum oder aber auch 50.000 – 100.000 € für einen 2 bis 3 -tägigen Kongress für mehrere Räume betragen. Bei einer Teilbelegung des Messe un d Congress Centrums sind Großveranstaltungen in der Regel dann für den Zeitraum nicht mehr durchführbar. 5. Warum verdient das MCC an diesen Veranstaltungen kaum etwas? Zunächst ist die oben genannte Rabattierung dieser Veranstaltungen durch das MCC zu nennen. Das MCC wendet bereits „besondere“ Konditionen an. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Raummieten im Messe und Congress Centrum nicht um „reine“ Erträge handelt. Die Vermietung eines Raumes löst im MCC variable Kosten aus, die n icht gesondert berechnet und auch nicht durch die Raummieten gedeckt sind: Beisp ielsweise ist in Abhängigkeit der Größe der Veranstaltung die Anwesenheit eines M eisters für Veranstaltungstechnik, eines Elektrotechnikers, eines Projektleiters und das auch an Auf- und Abbautagen erforderlich. Darüber hinaus fa llen auch Auf- und Abbau-, allgemeine Energie-, Reinigungs- und Rüstkosten, et c. an. Diese variieren je nach Größe der Veranstaltung und Anzahl und Größe der be legten Räumlichkeiten. Bei „rein“ gewerblichen Kunden ist das MCC in der Regel personell und technisch weniger gefordert, da diese Kunden Agenturen/techni sche Dienstleister einsetzen und die Planung und Organisation der Veranstaltung in „professionellen“ Händen liegt. Damit entfallen auf diese Veranstaltungen weniger Personalkosten. Zudem ist der Betrieb der MCC aufgrund seiner Größe , seiner Infrastruktur und der öffentlichen/gesetzlichen Erwartungen und Anforderu ngen stets mit einem sehr kostenintensiven Apparat verbunden. Wenn im MCC die Tür für einen Veranstaltungsraum – bildlich gesprochen – „aufgeschlossen“ wird, wird zugleich ein sehr großer Apparat in Bewegung gesetzt (z. B. Tech nikpersonal, Gebäudetechnik, Brandwache/Feuerwehr, Sanitätsdienst, Parkplatz- un d Garderobendienst, Reinigungsdienst etc.). Nur um die Größenordnungen transparent zu machen, hier einige Kostenbeispiele zu Einkaufspreisen ohne Sonn- und Feiertagszuschläge: Reinigung Große Halle inkl. Foyers und Garderoben u nd Toilettendienst ca. 1.500 €, Reinigung Congress Saal inkl. Toilettendienst ca. 5 00 €, Brandwache durch die Feuerwehr ca. 101 €/Stunde, Sanitätsdienst (2 Perso nen) ca. 54 €/Stunde, Einlasskontrolle (2 Personen) 50 €/Stunde, Regiebes etzung ca. 280 € Tagespauschale, Meister für Veranstaltungstechnik 400 € Tagespauschale. 3 / 3 6. Wie könnte ein neuer „besonderer“ Tarif für die in Punkt 1 genannten Veranstaltungen aussehen? Die Zahlen der Veranstaltungen aus den vergangen vi er Jahren zeigen, dass weitergehende Rabatte auf Seiten des MCC sehr begre nzt möglich sind. Theoretisch könnten die 11 T€ (verbleibende Beiträge der Verans taltungen zur Deckung der Allgemeinen Overheadkosten) als „Verhandlungsmasse“ betrachtet werden. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um 6 - 8 Veranstaltungen handelt, wäre der Effekt bei Aufteilung dieser „Verhandlungsmasse“ auf die einzelnen Veranstaltung kaum spürbar bzw. wäre dies nicht der wahrscheinlic h erhoffte Effekt. Dieser geringe Spielraum ist dadurch bedingt, dass das MCC diese V eranstaltungen bereits „besonders“ behandelt. Diese „Mini“-Deckungsbeiträg e sind für die MCC auch zwingend zu erhalten, damit das Risiko von ungeplan ten variablen Aufwendungen gesichert wird. Es passiert immer wieder, dass bei einer Veranstaltung ungeplante Maßnahmen erforderlich sind (z. B. Reparaturen, Sic herheitsvorkehrungen, etc.), die dem Veranstalter nicht weiterberechnet werden können. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass weitergehende Begünstigungen dieser Veranstaltungen einer direkten Subventionierung ent sprechen und dem Gesellschaftszweck widersprechen würden. Hier ist e ine rechtliche Klärung durch einen Juristen zwingend erforderlich. 7. Gibt es alternative Möglichkeiten für einen beso nderen Nutzungstarif? Selbstverständlich wäre es denkbar, dass es eine Su bventionierung dieser Veranstaltungen von Dritten gibt. Beispielsweise kö nnte ein Städtischer Fonds eingerichtet werden, der nach bestimmten Kriterien die Subventionierung nach bestimmten festgelegten Kriterien ausgewählter Veranstaltungen vornimmt. Entsprechend der Erträge und Kosten der in Punkt 1 genannten 6 - 8 Veranstaltungen wäre eine Subventionierung in der B andbreite bis 74 T€ - 81 T€ möglich gewesen. Dies natürlich unter der Bedingung , dass sich die Anzahl der Veranstaltungen nicht erhöht. Eine Subventionierung könnte aber Anreiz für Veranstalter (die im MCC noch nicht Kunde sind/ware n) sein, ebenfalls ihre Veranstaltung im MCC durchzuführen und von der Subventionierung zu profitieren. Wenn dieser Fall eintritt, steigt die Gesamtsubvent ionierung und dann müssen auch die entgehenden anderweitigen gewerblichen Vermietu ngen aufgrund der größeren Anzahl von Veranstaltungen von Schulen und zivilges ellschaftlichen gemeinnützigen Gruppen berücksichtigt und ausgeglichen werden. Die damit verbundene Problematik der „entgangenen“ Opportunitätserträge ist unter Pkt. 4 angesprochen. 8. Besonderheiten Die vorgenannten Zahlen basieren auf Nettobeträgen ohne Mehrwertsteuer. Bei gemeinnützigen Veranstaltern kann es an einer Vorsteuerabzugsberechtigung fehlen. In diesen Fällen müsste zusätzlich zu einer Subvent ionierung die Umsatzsteuer als weitere Kostenposition gerechnet werden. 25.02.2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0233/2020 Kurzüberblick Die MCC Halle Münsterland GmbH wird beauftragt, einen Tarif zu schaffen, der nicht- gewerbli- chen und gemeinnützigen Veranstaltern einen leichteren Zugang zu den Räumlichkeiten des MCC ermöglicht Ziele/Teilziele/Zielerreichung Stärkung des gesellschaftlichen und schulischen Lebens der Stadt Verbesserung der Aufmerksamkeit für das größte Veranstaltungszentrum der Region in der Wahrnehmung der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Münster Möglichkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der MCC Halle Münsterland GmbH durch Nutzung von nicht vergebenen Raumkapazitäten Finanzierung Produktgruppe: 1501 Beteiligungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
A-R/0068/2017 Ratsantrag der SPD Fraktion: Ehrenamtliches Engagement stärken - leichterer Zugang zum MCC Halle Muensterland ermöglichen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Ehrenamtliches Engagement in Münster
stärken – leichteren Zugang zum Messe
und Congress Centrum Halle Münsterland
ermöglichen
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Geschäftsführung des Messe und Congress Centrums
verbindliche Vereinbarungen herbeizuführen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement in
Münster gestärkt werden kann. Dabei soll erreicht werden, dass das Messe und Congress Cent-
rum auch zivilgesellschaftlichen Gruppen und Schulen wieder leichter zur Verfügung steht.
Die Geschäftsführung soll deswegen aufgefordert werden, einen besonderen Nutzungstarif für
Veranstaltungen zu entwickeln, die nicht gewerblichen oder rein privaten Zwecken dienen. Ge-
werblich sind alle Veranstaltungen von Firmen und darüber hinaus alle Veranstaltungen, bei de-
nen eine Gewinnerzielung für nicht gemeinnützige Zwecke angestrebt wird. Als nicht gewerblich
gelten insbesondere Veranstaltungen von Schulen und zivilgesellschaftlichen gemeinnützigen
Gruppen. Dieser Tarif soll so ausgerichtet sein, dass nur unmittelbar veranstaltungsbezogene
Kosten wie Personal, Energiekosten usw. weitergegeben werden und somit den Konditionen
entsprechen, die auch bei städtischen Einrichtungen gewährt werden. Allgemeine Overhead-
Kosten sollen in diesem Tarif außer Berechnung bleiben.
Über die Auswirkungen auf den städtischen Zuschussbedarf wird laufend in den Aufsichtsgremi-
en und dem HFA berichtet.
Begründung:
Die Anmietung von Veranstaltungsflächen im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
ist für gemeinnützige Vereine und Verbände ebenso wie für Veranstaltungen der Münsteraner
Schulen (z. B. Abi-Bälle, Entlassfeiern, etc.) kaum noch zu finanzieren. Die Stadt Münster finan-
ziert das Messe und Congress Centrum zu einem wesentlichen Teil. Daher sollten gemeinnützige
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen vergleichbare Konditionen erhalten wie bei
der Nutzung städtischer Räumlichkeiten. Dies sollte insbesondere auch für das Messe und Con-
gress Centrum Halle Münsterland gelten, an dem die Stadt Münster die wesentliche Beteiligung
10.10.2017
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hält.
So stärken wir das gesellschaftliche und schulische Leben unserer Stadt und rücken gleichzeitig
das MCC als größtes Veranstaltungszentrum der Region stärker in den Fokus des zivilgesell-
schaftlichen Lebens in Münster.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0233/2020 V/0233/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0068/2017 "Ehrenamtliches Engagement in Münster stärken - leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen" Beratungsfolge 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Die MCC Halle Münsterland GmbH wird aufgefordert, einen besonderen Tarif für nicht - gewerbliche bzw. gemeinnützige Veranstaltungen zu entwickeln. Dieser Tarif soll die folge n- den Kriterien berücksichtigen: a. Sämtliche durch die Veranstaltung entstehenden Aufwendungen des MCC werden von dem Tarif erfasst. b. Der Fixkostenanteil des Tarifs kann entsprechend der Besonderheit der Veranstaltung nach Ermessen der MCC Halle Münsterland GmbH rabattiert werden. c. Eine Reservierung zur Nutzung dieses Tarifs kann max. sechs Monate vor der tat - sächlichen Durchführung der Veranstaltung erfolgen. 2. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2017 ist damit aufgegriffen und somit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Bei Zustimmung des Rates zu dieser Vorlage wird der städtische Haushalt nicht berührt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 12.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-2010 RemmekeA@stadt- muenster.de - 2 - V/0233/2020 Begründung: Der Antrag verfolgt das Ansinnen, dass gemeinnützige Verbände und Vereine als auch Veranstaltu n- gen von münsterschen Schulen (Abi -Bälle, Entlassfeiern, etc.) zu vergleichbaren Konditionen in den Räumlichkeiten der Messe - und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC) durchgeführt werden sollen, wie dies bei der Nutzung von städtischen Räumlichkeiten der Fall wäre. Die Antragsteller versprechen sich daraus ein e Stärkung des gesellschaftlichen und schulischen L e- bens in der Stadt Münster und durch die häufigere Frequentierung der Räumlichkeiten durch Bürg e- rinnen und Bürger der Stadt gleichzeitig einen entsprechenden Imageeffekt für das MCC. In der Stellungnahme des MCC vom 25.02.2020 stellt die Geschäftsführung klar, dass für die bereits jetzt in den Räumen des MCC stattfindenden Veranstaltungen von nicht gewerblichen Veranstaltern (z.B. Schulen) sowie weiteren zivilgesellschaftlichen bzw. gemeinnützigen Einricht ungen eine Rabat- tierung auf die Miete erfolgt. In der Vollkostenbetrachtung verbleibt dadurch aktuell eine Unterd e- ckung aus diesen Veranstaltungen von ca. 2.000 € pro Veranstaltung, die in die Wirtschaftsplanung der GmbH einfließt. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange des MCC schlägt die Verwaltung vor, dass für die Kundengruppe der nicht -gewerblichen und gemeinnützigen Veranstaltungen ein Tarif entwickelt wird, der die Rabattierung des Fixkostenbeitrags und somit der Saalmiete entsprechend die Beson- derheit der jeweiligen Veranstaltung aufgreift. Die Höhe der Rabattierung liegt in der Entscheidung des MCC und kann in Form von prozentualen Abschlägen bis zur völligen Mietfreiheit gewährt we r- den. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass d ie mit der Veranstaltung entstehenden variablen Kosten durch den Veranstalter gedeckt sind. Der dann ggf. noch verbleibende Restdeckungsbeitrag des MCC muss dem MCC als Sicherungspuffer für unvorhergesehene Aufwendungen bei der Durc h- führung der Veranstaltu ng zur Verfügung stehen, die gegenüber dem Veranstalter nicht mehr abr e- chenbar sind. Bei der vornehmlich wirtschaftlichen Betrachtung des MCC werden Opportunitätsrisiken bislang nicht erfasst. Sofern für einen bestimmten Termin und Saal bereits eine Zusag e besteht, können andere Veranstaltungen nicht gleichzeitig und am gleichen Ort durchgeführt werden. Mit der Folge, dass ggf. für den Wirtschaftsstandort Münster relevante Kongresse oder Großveranstaltungen nicht, oder nur mit Einschränkungen durchgeführt werden können. Die hieraus resultierenden entgangenen D e- ckungsbeiträge würden die Wirtschaftlichkeit des MCC stark beeinträchtigen. Um zu vermeiden, dass durch die rabattierten Veranstaltungen das Kerngeschäft des MCC beei n- trächtigt wird, wird die Reservi erungsfrist auf einen Zeitraum von max. einem halben Jahr Vorlaufzeit beschränkt. Typischerweise werden die Buchungen der wesentlichen Großveranstaltungen und Ko n- gresse zumeist mit einem zeitlich größeren Reservierungsvorlauf vereinbart. Hierdurch werden p aral- lele Buchungen von gewerblichen und nicht gewerblichen Kunden vermieden. Auf diese Weise kann sowohl dem Antrag gefolgt werden, in dem das MCC eine transparente Reg e- lung für nichtgewerbliche Veranstaltungen generiert und dadurch gemeinnützigen oder de m Gemein- wohl zugewandten Veranstaltern einen Zugang zum MCC ermöglicht. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass über den zumeist noch vorhandenen Fixkostendeckungsanteil dieser Veranstaltungen auch die Wirtschaftlichkeit und bedingt durch die Nutzung von ansonsten freibleibenden Raumkapazitäten dar- über hinaus die Auslastung der Räumlichkeiten des MCC verbessert werden. Letztlich entsteht mit dieser Lösung eine für alle Seiten vorteilhafte Situation, so dass auch die G e- schäftsführung des MCC ihre Zustimmung zum geschildeten Vorschlag bereits gegeben hat. - 3 - V/0233/2020 Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Antrag mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung zu folgen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage I Stellungnahme der Geschäftsführung der MCC Halle Münsterland GmbH vom 25.02.2020 Anlage II A-R/0068/2017 Antrag der SPD Ratsfraktion: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0233/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37