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V/0233/2020

Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0068/2017 "Ehrenamtliches Engagement in Münster stärken - leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen"

Vorlagen 11.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 18

Stellungnahme der Geschäftsführung der MCC Halle Münsterland GmbH

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Anlage A

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A-R/0068/2017 Ratsantrag der SPD Fraktion: Ehrenamtliches Engagement stärken - leichterer Zugang zum MCC Halle Muensterland ermöglichen

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Beschlussvorlage

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Stellungnahme der Geschäftsführung der MCC Halle Münsterland GmbH

8957 Zeichen

1 / 3 
 
 
Stellungnahme MCC Halle Münsterland GmbH  
zu dem Antrag der SPD-Fraktion an den Rat: 
Ehrenamtliches Engagement in Münster stärken - 
leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen 
 
Das Thema „Unterstützung bestimmter Veranstalter und Formate“ ist auch außerhalb dieses 
Antrages an diversen Stellen an uns herangetragen u nd angesprochen worden. Hierbei 
werden wir immer wieder mit ähnlichen Fragen konfro ntiert. Wir haben uns deshalb erlaubt, 
diese Fragen, die immer wieder in diesem Themenkomp lex auftauchen, aufzugreifen und 
darauf einzugehen. 
Wir hoffen dadurch, ein transparentes Bild der aktu ellen Situation und unsere Möglichkeiten 
und Grenzen erklären zu können. Letztlich, und das ist bei den Zahlen ersichtlich, sind 
unsere Möglichkeiten der Unterstützung dieser betreffenden Veranstaltungen ausgereizt. 
Wir sind ein qualitativ hochwertiges Haus mit einer  hohen Kostenstruktur. Das, was möglich 
ist, ohne am Ende die Veranstaltung tatsächlich zu subventionieren, wird schon gemacht. 
Jede weitere Unterstützung muss nunmehr durch eine Außenfinanzierung gesichert werden. 
Und was in keiner Weise hier und bisher durchleucht et ist, ist der rechtliche Rahmen für 
diese Unterstützung. Wäre eine direkte Unterstützun g dieser Veranstaltungen durch die 
GmbH rechtlich zulässig?  
 
1. Um welche Veranstaltungen geht es konkret? 
 
Es geht um nicht gewerbliche Veranstaltungen von Sc hulen und zivilgesell-
gesellschaftlichen gemeinnützigen Gruppen. Diese finden aktuell im MCC statt. 
Im Zeitraum 2016-2019 waren es pro Jahr mindestens 6, maximal 8 Veranstaltungen. 
 
2. Wie hoch war das Nutzungsentgelt für diese Veran staltungen? 
 
Als Nutzungsentgelt für Raummiete, Technik und Dien stleistung hat das MCC für die 
oben genannten 6-8 Veranstaltungen kumuliert pro Ja hr ca. 74 T€ - 81 T€ in 
Rechnung gestellt. 
 
3. Gab es besondere Vereinbarungen bei diesen Veran staltungen? 
 
Das MCC hat entsprechend der Besonderheit dieser Ve ranstaltungen von sich aus 
bereits eine Rabattierung auf die Miete vorgenommen  bzw. Mietfreiheit eingeräumt. 
Diese betrug im Zeitraum 2016-2019 insgesamt über a lle oben genannten 
Veranstaltungen ca. 10 T€ pro Jahr. Bei den in Punk t 2 aufgeführten 
Rechnungsbeträgen ist diese Rabattierung jeweils schon berücksichtigt. 
 
4. Was hat das MCC an diesen Veranstaltungen „verdi ent“? 
 
Aufgrund der in Punkt 3 genannten Rabattierung ist der Beitrag dieser 
Veranstaltungen zur Deckung der Allgemeinen Overhea dkosten (= nicht unmittelbar 
veranstaltungsbezogene Kosten wie beispielsweise Ab schreibung, Steuern, 
Versicherungen, Gebäudeinstandhaltung, etc.) 
 sehr geringfügig. Nach Abzug aller

2 / 3 
 
 
variablen Kosten verbleibt durchschnittlich ein Betrag in Höhe von ca. 11 T€ pro Jahr 
zur Deckung der Allgemeinen Overheadkosten durch diese Veranstaltungen. 
Wenn man – wie bei anderen Veranstaltungen üblich –  die Allgemeinen 
Overheadkosten anteilig zum Abzug bringt, so verble ibt pro Jahr ein negatives 
Ergebnis in Höhe von durchschnittlich ca. - 2 T€. 
Nicht berücksichtigt sind hierbei die „entgangenen“  Opportunitätserträge, die das 
MCC mit anderweitiger Vermietung an gewerbliche Kunden statt der oben genannten 
Veranstaltungen hätte erzielen können. Die Höhe die ser „entgangenen“ 
Opportunitätserträge ist abhängig von der Veranstal tungsgröße und dem Format und 
können wenige Tausend Euro für eine kleine eintägig e Veranstaltung in einem Raum 
oder aber auch 50.000 – 100.000 € für einen 2 bis 3 -tägigen Kongress für mehrere 
Räume betragen. Bei einer Teilbelegung des Messe un d Congress Centrums sind  
Großveranstaltungen in der Regel dann für den Zeitraum nicht mehr durchführbar. 
 
5. Warum verdient das MCC an diesen Veranstaltungen  kaum etwas? 
 
Zunächst ist die oben genannte Rabattierung dieser Veranstaltungen durch das MCC 
zu nennen. Das MCC wendet bereits „besondere“ Konditionen an. 
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Raummieten im 
Messe und Congress Centrum nicht um „reine“ Erträge  handelt. Die Vermietung 
eines Raumes löst im MCC variable Kosten aus, die n icht gesondert berechnet und 
auch nicht durch die Raummieten gedeckt sind: Beisp ielsweise ist in Abhängigkeit 
der Größe der Veranstaltung die Anwesenheit eines M eisters für 
Veranstaltungstechnik, eines Elektrotechnikers, eines Projektleiters und das auch an 
Auf- und Abbautagen erforderlich. Darüber hinaus fa llen auch Auf- und Abbau-, 
allgemeine Energie-, Reinigungs- und Rüstkosten, et c. an. Diese variieren je nach 
Größe der Veranstaltung und Anzahl und Größe der be legten Räumlichkeiten. Bei 
„rein“ gewerblichen Kunden ist das MCC in der Regel  personell und technisch 
weniger gefordert, da diese Kunden Agenturen/techni sche Dienstleister einsetzen 
und die Planung und Organisation der Veranstaltung in „professionellen“ Händen 
liegt. Damit entfallen auf diese Veranstaltungen weniger Personalkosten. 
Zudem ist der Betrieb der MCC aufgrund seiner Größe , seiner Infrastruktur und der 
öffentlichen/gesetzlichen Erwartungen und Anforderu ngen stets mit einem sehr 
kostenintensiven Apparat verbunden. Wenn im MCC die  Tür für einen 
Veranstaltungsraum – bildlich gesprochen – „aufgeschlossen“ wird, wird zugleich ein 
sehr großer Apparat in Bewegung gesetzt (z. B. Tech nikpersonal, Gebäudetechnik, 
Brandwache/Feuerwehr, Sanitätsdienst, Parkplatz- un d Garderobendienst, 
Reinigungsdienst etc.). Nur um die Größenordnungen transparent zu machen, hier 
einige Kostenbeispiele zu Einkaufspreisen ohne Sonn- und Feiertagszuschläge: 
Reinigung Große Halle inkl. Foyers und Garderoben u nd Toilettendienst ca. 1.500 €, 
Reinigung Congress Saal inkl. Toilettendienst ca. 5 00 €, Brandwache durch die 
Feuerwehr ca. 101 €/Stunde, Sanitätsdienst (2 Perso nen) ca. 54 €/Stunde, 
Einlasskontrolle (2 Personen) 50 €/Stunde, Regiebes etzung ca. 280 € 
Tagespauschale, Meister für Veranstaltungstechnik 400 € Tagespauschale.

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6. Wie könnte ein neuer „besonderer“ Tarif für die in Punkt 1 genannten 
Veranstaltungen aussehen? 
 
Die Zahlen der Veranstaltungen aus den vergangen vi er Jahren zeigen, dass 
weitergehende Rabatte auf Seiten des MCC sehr begre nzt möglich sind. Theoretisch 
könnten die 11 T€ (verbleibende Beiträge der Verans taltungen zur Deckung der 
Allgemeinen Overheadkosten) als „Verhandlungsmasse“  betrachtet werden. 
Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um 6 - 8  Veranstaltungen handelt, wäre 
der Effekt bei Aufteilung dieser „Verhandlungsmasse“ auf die einzelnen Veranstaltung 
kaum spürbar bzw. wäre dies nicht der wahrscheinlic h erhoffte Effekt. Dieser geringe 
Spielraum ist dadurch bedingt, dass das MCC diese V eranstaltungen bereits 
„besonders“ behandelt. Diese „Mini“-Deckungsbeiträg e sind für die MCC auch 
zwingend zu erhalten, damit das Risiko von ungeplan ten variablen Aufwendungen 
gesichert wird. Es passiert immer wieder, dass bei einer Veranstaltung ungeplante 
Maßnahmen erforderlich sind (z. B. Reparaturen, Sic herheitsvorkehrungen, etc.), die 
dem Veranstalter nicht weiterberechnet werden können.  
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass weitergehende  Begünstigungen dieser 
Veranstaltungen einer direkten Subventionierung ent sprechen und dem 
Gesellschaftszweck widersprechen würden. Hier ist e ine rechtliche Klärung durch 
einen Juristen zwingend erforderlich. 
 
7. Gibt es alternative Möglichkeiten für einen beso nderen Nutzungstarif? 
 
Selbstverständlich wäre es denkbar, dass es eine Su bventionierung dieser 
Veranstaltungen von Dritten gibt. Beispielsweise kö nnte ein Städtischer Fonds 
eingerichtet werden, der nach bestimmten Kriterien die Subventionierung nach 
bestimmten festgelegten Kriterien ausgewählter Veranstaltungen vornimmt. 
Entsprechend der Erträge und Kosten der in Punkt 1 genannten 6 - 8 
Veranstaltungen wäre eine Subventionierung in der B andbreite bis 74 T€ - 81 T€ 
möglich gewesen. Dies natürlich unter der Bedingung , dass sich die Anzahl der 
Veranstaltungen nicht erhöht. Eine Subventionierung  könnte aber Anreiz für 
Veranstalter (die im MCC noch nicht Kunde sind/ware n) sein, ebenfalls ihre 
Veranstaltung im MCC durchzuführen und von der Subventionierung zu profitieren. 
Wenn dieser Fall eintritt, steigt die Gesamtsubvent ionierung und dann müssen auch 
die entgehenden anderweitigen gewerblichen Vermietu ngen aufgrund der größeren 
Anzahl von Veranstaltungen von Schulen und zivilges ellschaftlichen gemeinnützigen 
Gruppen berücksichtigt und ausgeglichen werden. Die damit verbundene Problematik 
der „entgangenen“ Opportunitätserträge ist unter Pkt. 4 angesprochen. 
 
8. Besonderheiten 
 
Die vorgenannten Zahlen basieren auf Nettobeträgen ohne Mehrwertsteuer. Bei 
gemeinnützigen Veranstaltern kann es an einer Vorsteuerabzugsberechtigung fehlen. 
In diesen Fällen müsste zusätzlich zu einer Subvent ionierung die Umsatzsteuer als 
weitere Kostenposition gerechnet werden. 
 
25.02.2020

Anlage A

1170 Zeichen

Anlage A zur V/0233/2020 
Kurzüberblick 
Die MCC Halle Münsterland GmbH wird beauftragt, einen Tarif zu schaffen, der nicht- gewerbli-
chen und gemeinnützigen Veranstaltern einen leichteren Zugang zu den Räumlichkeiten des 
MCC ermöglicht 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Stärkung des gesellschaftlichen und schulischen Lebens der Stadt 
 Verbesserung der Aufmerksamkeit für das größte Veranstaltungszentrum der Region in der 
Wahrnehmung der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Münster 
 Möglichkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der MCC Halle Münsterland GmbH durch 
Nutzung von nicht vergebenen Raumkapazitäten 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Beteiligungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig

A-R/0068/2017 Ratsantrag der SPD Fraktion: Ehrenamtliches Engagement stärken - leichterer Zugang zum MCC Halle Muensterland ermöglichen

3022 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2017  
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Ehrenamtliches Engagement in Münster 
stärken – leichteren Zugang zum Messe 
und Congress Centrum Halle Münsterland 
ermöglichen 
 
Ratsantrag  
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
 
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Geschäftsführung des Messe und Congress Centrums 
verbindliche Vereinbarungen herbeizuführen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement in 
Münster gestärkt werden kann. Dabei soll erreicht werden, dass das Messe und Congress Cent- 
rum auch zivilgesellschaftlichen Gruppen und Schulen wieder leichter zur Verfügung steht.  
Die Geschäftsführung soll deswegen aufgefordert werden, einen besonderen Nutzungstarif für 
Veranstaltungen zu entwickeln, die nicht gewerblichen oder rein privaten Zwecken dienen. Ge- 
werblich sind alle Veranstaltungen von Firmen und darüber hinaus alle Veranstaltungen, bei de- 
nen eine Gewinnerzielung für nicht gemeinnützige Zwecke angestrebt wird. Als nicht gewerblich 
gelten insbesondere Veranstaltungen von Schulen und zivilgesellschaftlichen gemeinnützigen 
Gruppen. Dieser Tarif soll so ausgerichtet sein, dass nur unmittelbar veranstaltungsbezogene 
Kosten wie Personal, Energiekosten usw. weitergegeben werden und somit den Konditionen 
entsprechen, die auch bei städtischen Einrichtungen gewährt werden. Allgemeine Overhead-
Kosten sollen in diesem Tarif außer Berechnung bleiben. 
Über die Auswirkungen auf den städtischen Zuschussbedarf wird laufend in den Aufsichtsgremi- 
en und dem HFA berichtet. 
 
Begründung: 
Die Anmietung von Veranstaltungsflächen im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
ist für gemeinnützige Vereine und Verbände ebenso wie für Veranstaltungen der Münsteraner 
Schulen (z. B. Abi-Bälle, Entlassfeiern, etc.) kaum noch zu finanzieren. Die Stadt Münster finan- 
ziert das Messe und Congress Centrum zu einem wesentlichen Teil. Daher sollten gemeinnützige 
Vereine und andere gemeinnützige Organisationen vergleichbare Konditionen erhalten wie bei 
der Nutzung städtischer Räumlichkeiten. Dies sollte insbesondere auch für das Messe und Con- 
gress Centrum Halle Münsterland gelten, an dem die Stadt Münster die wesentliche Beteiligung 
10.10.2017

2 
 
 
 
hält. 
So stärken wir das gesellschaftliche und schulische Leben unserer Stadt und rücken gleichzeitig 
das MCC als größtes Veranstaltungszentrum der Region stärker in den Fokus des zivilgesell- 
schaftlichen Lebens in Münster. 
 
  
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

5689 Zeichen

V/0233/2020 
V/0233/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0068/2017 "Ehrenamtliches Engagement in Münster 
stärken - leichteren Zugang zum Messe und Congress Centrum Halle Münsterland ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
1. Die MCC Halle Münsterland GmbH wird aufgefordert, einen besonderen Tarif für nicht -
gewerbliche bzw. gemeinnützige Veranstaltungen zu entwickeln. Dieser Tarif soll die folge n-
den Kriterien berücksichtigen: 
 
a. Sämtliche durch die Veranstaltung entstehenden Aufwendungen des MCC werden von 
dem Tarif erfasst. 
 
b. Der Fixkostenanteil des Tarifs kann entsprechend der Besonderheit der Veranstaltung 
nach Ermessen der MCC Halle Münsterland GmbH rabattiert werden. 
 
c. Eine Reservierung zur Nutzung dieses Tarifs kann max. sechs Monate vor der tat -
sächlichen Durchführung der Veranstaltung erfolgen. 
 
2. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0068/2017 ist damit aufgegriffen und somit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Bei Zustimmung des Rates zu dieser Vorlage wird der städtische Haushalt nicht berührt. 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
12.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Remmeke 
Telefon: 492-2010 
RemmekeA@stadt-
muenster.de

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V/0233/2020 
Begründung: 
 
Der Antrag verfolgt das Ansinnen, dass gemeinnützige Verbände und Vereine als auch Veranstaltu n-
gen von münsterschen Schulen (Abi -Bälle, Entlassfeiern, etc.) zu  vergleichbaren Konditionen in den 
Räumlichkeiten der Messe - und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC) durchgeführt 
werden sollen, wie dies bei der Nutzung von städtischen Räumlichkeiten der Fall wäre. 
 
Die Antragsteller versprechen sich daraus ein e Stärkung des gesellschaftlichen und schulischen L e-
bens in der Stadt Münster und durch die häufigere Frequentierung der Räumlichkeiten durch Bürg e-
rinnen und Bürger der Stadt gleichzeitig einen entsprechenden Imageeffekt für das MCC. 
 
In der Stellungnahme des MCC vom 25.02.2020 stellt die Geschäftsführung klar, dass für die bereits 
jetzt in den Räumen des MCC stattfindenden Veranstaltungen von nicht gewerblichen Veranstaltern 
(z.B. Schulen) sowie weiteren zivilgesellschaftlichen bzw. gemeinnützigen Einricht ungen eine Rabat-
tierung auf die Miete erfolgt. In der Vollkostenbetrachtung verbleibt dadurch aktuell eine Unterd e-
ckung aus diesen Veranstaltungen von ca. 2.000 € pro Veranstaltung, die in die Wirtschaftsplanung 
der GmbH einfließt. 
 
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange des MCC schlägt die Verwaltung vor, dass für 
die Kundengruppe der nicht -gewerblichen und gemeinnützigen Veranstaltungen ein Tarif entwickelt 
wird, der die Rabattierung des Fixkostenbeitrags und somit der Saalmiete entsprechend die Beson-
derheit der jeweiligen Veranstaltung aufgreift. Die Höhe der Rabattierung liegt in der Entscheidung 
des MCC und kann in Form von prozentualen Abschlägen bis zur völligen Mietfreiheit gewährt we r-
den. 
 
Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass d ie mit der Veranstaltung entstehenden variablen 
Kosten durch den Veranstalter gedeckt sind. Der dann ggf. noch verbleibende Restdeckungsbeitrag 
des MCC muss dem MCC als Sicherungspuffer für unvorhergesehene Aufwendungen bei der Durc h-
führung der Veranstaltu ng zur Verfügung stehen, die gegenüber dem Veranstalter nicht mehr abr e-
chenbar sind. 
 
Bei der vornehmlich wirtschaftlichen Betrachtung des MCC werden Opportunitätsrisiken bislang nicht 
erfasst. Sofern für einen bestimmten Termin und Saal bereits eine Zusag e besteht, können andere 
Veranstaltungen nicht gleichzeitig und am gleichen Ort durchgeführt werden. Mit der Folge, dass ggf. 
für den Wirtschaftsstandort Münster relevante Kongresse oder Großveranstaltungen nicht, oder nur 
mit Einschränkungen durchgeführt werden können. Die hieraus resultierenden entgangenen D e-
ckungsbeiträge würden die Wirtschaftlichkeit des MCC stark beeinträchtigen. 
 
Um zu vermeiden, dass durch die rabattierten Veranstaltungen das Kerngeschäft des MCC beei n-
trächtigt wird, wird die Reservi erungsfrist auf einen Zeitraum von max. einem halben Jahr Vorlaufzeit 
beschränkt. Typischerweise werden die Buchungen der wesentlichen Großveranstaltungen und Ko n-
gresse zumeist mit einem zeitlich größeren Reservierungsvorlauf vereinbart. Hierdurch werden p aral-
lele Buchungen von gewerblichen und nicht gewerblichen Kunden vermieden. 
 
Auf diese Weise kann sowohl dem Antrag gefolgt werden, in dem das MCC eine transparente Reg e-
lung für nichtgewerbliche Veranstaltungen generiert und dadurch gemeinnützigen oder de m Gemein-
wohl zugewandten Veranstaltern einen Zugang zum MCC ermöglicht. Gleichzeitig wird sichergestellt, 
dass über den zumeist noch vorhandenen Fixkostendeckungsanteil dieser Veranstaltungen auch die 
Wirtschaftlichkeit und bedingt durch die Nutzung von ansonsten freibleibenden Raumkapazitäten dar-
über hinaus die Auslastung der Räumlichkeiten des MCC verbessert werden. 
 
Letztlich entsteht mit dieser Lösung eine für alle Seiten vorteilhafte Situation, so dass auch die G e-
schäftsführung des MCC ihre Zustimmung zum geschildeten Vorschlag bereits gegeben hat.

- 3 - 
V/0233/2020 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Antrag mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung zu folgen. 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage I Stellungnahme der Geschäftsführung der MCC Halle Münsterland GmbH vom 
25.02.2020 
Anlage II A-R/0068/2017 Antrag der SPD Ratsfraktion:  
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
V/0233/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37