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V/0296/2021

Bahnhofsvorplatz – Ostseite

Vorlagen 07.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 10.06.2021, TOP 6.1

AVM_V_0296_2021_Bahnhofsvorplatz_Ostseite_Anlage1_Ausführungsplanung

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Anlage A

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AVM_V_0296_2021_Bahnhofsvorplatz_Ostseite_Anlage2_Ausbauquerschnitte

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Beschlussvorlage

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AVM_V_0296_2021_Bahnhofsvorplatz_Ostseite_Anlage1_Ausführungsplanung

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Anlage 1: Ausführungsplanung Bahnhof Ostseite

Anlage A

1851 Zeichen

Anlage A zur V/0296/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage V/0216/2020 wurde die Planung der öffentlichen Verkehrsflächen rund um das 
Hochbauprojekt „Hansator“ beschlossen. Die den Hochbau umgebenden privaten und öffentli-
chen Flächen sollen in einem Zuge zur Eröffnung des „Hansatores“ hergestellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung der Umgestaltung der Bremer Straße im Zuge der Projektentwick-
lung Hansator“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.900.000€ zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion

AVM_V_0296_2021_Bahnhofsvorplatz_Ostseite_Anlage2_Ausbauquerschnitte

45 Zeichen

Anlage 2: Ausbauquerschnitte Bahnhof Ostseite

Beschlussvorlage

6676 Zeichen

V/0296/2021 
V/0296/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bahnhofsvorplatz -  Ostseite; Umgestaltung der Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und 
Schillerstraße im Zuge der Projektentwicklung „Hansator"- Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.05.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausführungsplanung und dem Bau der Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und 
Schillerstraße im Zuge der Projektentwicklung „Hansator"  (Lageplan Nr. 11117 und Ausbauquer-
schnitte Nr. 11118 von April 2021) wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Straßenbaukosten in Höhe von ca. 
1.900.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.  Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, 
da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4136 Bahnhofsvorplatz Ostseite 
 
   
Auszahlungen   2021 400.000  
   2022 
2023 
960.000 
540.000  
Saldo 1.900.000  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 202 1 bei der o. g Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt.   
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
22.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0296/2021 
 
 
Begründung: 
 
Anlass:  
Die Landmarken HBF Münster Ost GmbH hat als Investor das Gelände auf der Ostseite des Haupt-
bahnhofes entwickelt. Für die Bebauung der Fläche wurde die Straße „Bremer Platz“ zwischen der 
Hamburger Straße und Schillerstraße bereits provisorisch umgelegt und soll im Zuge des Ho chbaus 
ausgebaut werden. Mit der Vorlage V/0216/2020 wurde der verkehrstechnische Entwurf der öffentli-
chen Verkehrsflächen rund um das „Hansator“ beschlossen. 
 
Planung:  
Für eine technisch und optisch einheitliche Entwicklung der Flächen wurden die Planung  und die 
Baukoordination für die öffentlichen und privaten Flächen gemeinsam vergeben.  
 
Die Straße „Bremer Platz“ wird mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn, einem 2,50 – 3,50 m breiten Park- 
und Haltestellenstreifen und einem 2,50 m breiten Gehweg ausgebaut. Die Parkmöglichkeiten sind für 
Kurzzeitparker des bahnhofsbezogenen Bring- und Holverkehres vorgesehen und werden durch Vor-
sprünge für mögliche Fußgängerverkehre zwischen Bahnhof und dem Hansaviertel unterbrochen. Die 
Querungen sind auf die geplanten Wege  der Grünflächenplanung des Bremer Platzes abgestimmt. 
Die Busflächen sind für den Schienenersatzverkehr vorgehalten. 
An die Fahrbahn angrenzend wird eine dem Bahnhof dienliche Fläche für Kurzzeitparken, Taxistände, 
Schienenersatzverkehr und temporäre Anlieferungen hergestellt. Diese Fläche ist im Besitz der 
Landmarken HBF Münster Ost GmbH, wird aber aufgrund ihrer Bedeutung öffentlich gewidmet und 
unterhalten. 
 
Die Hamburger Straße verjüngt sich von dem Knotenpunkt zum Bremer Platz bis zum Hamburger 
Tunnel von 6,00 m auf 4,00 m. Der Gehweg verjüngt sich dazu parallel von 7,80 m auf 5,25 m und 
soll für Fahrradparken und eventueller Außengastronomie dienen. 
 
Der südliche Kreuzungsbereich zur Bremer Straße (Richtung Hansaring) wird an den künftigen Quer-
schnitt der Bremer Straße angepasst. Der nördliche Kreuzungsbereich wird zunächst im Bestand mit 
einer neuen Deckschicht und einem Leitsystem an der Lichtsignalanlage saniert. 
 
Die Leuchtenstandorte und die Leuchtenmodelle auf der östlichen Nebenanlage werden an die Grün-
flächenplanung des Bremer Platzes angepasst, sofern die Normen und Richtlinien für eine sichere 
Ausleuchtung von Verkehrsräumen das zulassen. 
 
Um eine Platzwirkung für den gesamten östlichen Bahnhofsbereich zu erschaffen, werden die Privat-
flächen von Landmarken, die Straße Bremer Platz und die Hamburger Straße mit einer einheitlichen 
Oberflächengestaltung durch rotbraunen Gussasphalt hergestellt. Die Verkehrsanlagen erhalten 
durch einen niedrigen Bord von 3 cm Höhe eine weiche Separation. Im Ber eich der Haltestellen für 
den Schienenersatzverkehr werden Niederflurbusbordsteine mit einer Höhe von 16 cm eingebaut. Die 
an den Bremer Platz angrenzende Nebenanlage erhält das im Zuge der Umgestaltung des Bremer 
Platzes festzulegende Oberflächenmaterial,  um eine einheitliche Gestaltung zu gewährleisten. Das 
Material wird mit dem Beschluss der Platzgestaltung festgelegt. Die südliche Nebenanlage der Ham-
burger Straße wird nach dem Standard der in Münster festgelegten Betonplatten ausgebaut. 
 
Die Straßenaufbauten sind den Ausbauquerschnitten in der Anlage zu entnehmen. 
 
Auf der privaten Fläche der Landmarken HBF Münster Ost GmbH sind feste Sitzelemente zur Gefah-
renabwehr vorgesehen. Deren Lage kann sich aufgrund von Fluchtwegen und Außengastronomie 
noch ändern. Änderungen werden nur in Abstimmung mit der Feuerwehr und Polizei mit Berücksich-
tigung für barrierefreies Bauen umgesetzt. Die Landmarken AG ist nicht zur Installierung von Terror-
abwehrelementen verpflichtet, und kann diese jederzeit aus der Planung und  später auch baulich, 
entfernen.

- 3 - 
V/0296/2021 
Reduktionsvariante: 
Aufgrund des gestalterischen Anspruchs und der vertraglichen Regelungen aus dem Kaufvertrag 
bzw. aus dem städtebaulichen Vertrag ist keine Reduktionsvariante möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Die Kosten fü r den Neubau der öffentlichen Verkehrsflächen sowie die Kostenbeteiligung der Stadt 
Münster an der erstmaligen Herstellung der privaten Flächen der Landmarken HBF Münster Ost 
GmbH (gemäß Auslobungstext zum Investorenverfahren) belaufen sich nach Kostenschä tzung auf 
ca. 1.900.000 €. Straßenbaubeiträge können nicht erhoben werden. 
 
Ausschreibung und Bau: 
Die Ausschreibung beginnt unmittelbar nach Erhalt des Baubeschlusses. Der Baubeginn ist für Sep-
tember 2021 geplant. Die gesamte Bauzeit (Baustraße und Endaus bau) beträgt voraussichtlich 10 
Monate. Der Ausbau der öffentlichen und privaten Flächen wird von einem Ingenieurbüro in enger 
Absprache mit den Hochbauarbeiten der Landmarken HBF Münster Ost GmbH koordiniert. Die Eröff-
nung des Hansators inklusive der hier beschriebenen Verkehrsflächen ist für Juli 2022 geplant. 
 
Die Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
über Einschränkungen informiert.  
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Ausführungsplanung Bahnhof Ostseite 
Anlage 2: Ausbauquerschnitte Bahnhof Ostseite

Beratungsverlauf (3)

04.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 4.2 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hamburger Straße
  • Schillerstraße
  • Bremer Straße
  • Bremer Platz
  • Hansaring

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Details

Aktenzeichen
V/0296/2021
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2021
Erstellt
06.04.2021 15:41