V/0544/2025
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2026
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Anlage A
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Anlage A zur V/0544/2025 Kurzüberblick Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und der Abfallwirtschaft abzurechnen. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
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V/0544/2025 V/0544/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2026 Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2026“ wird beschlossen (Anla- ge). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge- mein geltender privatrechtlicher Entgelte. Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) keine Gebühren erhoben, sondern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so- fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. Die Tarifleistungen der awm beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschafts- dienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. Personalkosten Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze für das Jahr 2024 (aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt) unter Berücksichtigung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 18.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wedding Telefon: 6052-121 WeddingC@awm.stadt - muenster.de - 2 - V/0544/2025 Tarifsteigerungen zum 01.04.2025 und 01.05.2026 einschließlich eines Verwaltungs- und Betriebs- kostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes resultiert im Wesentli- chen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahlten Überstundenentgel- ten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 4 steigt um 3,48% auf 39,80 Euro. Der Satz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 6 steigt um 8,89% auf 45,30 Euro und der Satz eines Mitarbeitenden eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 6,20% auf 45,94 Euro. Sachkosten Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr- zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge- legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß beigefügter Anlage. Anfahrtspauschale für Straßenreinigung Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort wird von 21,00 auf 28,00 Euro angehoben. Unveränderte Berechnungsbasis ist eine Anfahrtszeit von 20 Minuten. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die seit Einführung der Pauschale im Jahr 2018 nicht angepasst wurden. Entgelte für die Annahme von Abfällen Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschla- ges. Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Tarif für Leistungen der awm - Anlage A
Anlage: Tarif für Leistungen der awm
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0544/2025 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2026 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 45,94 € 45,30 € 39,80 € 43,26 € 41,60 € 38,46 € 1/6 Stundensatz 7,66 € 7,55 € 6,63 € 7,21 € 6,93 € 6,41 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,30 € 4,18 € 3,92 € 4,26 € 4,14 € 3,87 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,30 € 4,18 € 3,92 € 4,26 € 4,14 € 3,87 € Sonntags 25% 5,38 € 5,23 € 4,90 € 5,32 € 5,17 € 4,84 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,53 € 7,32 € 6,86 € 7,45 € 7,24 € 6,77 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 29,05 € 28,25 € 26,47 € 28,75 € 27,93 € 26,11 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: Anfahrtspauschale Kehrmaschine 28,00 € 21,00 € je 1/6 Stunde je Stunde je 1/6 Stundeje Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 4,51 € 27,04 € 4,50 € 26,97 € Lkw bis 7,5 t 2,35 € 14,11 € 2,15 € 12,90 € Lkw über 7,5 t 5,88 € 35,27 € 5,18 € 31,07 € Kehrmaschine 7,45 € 44,68 € 7,13 € 42,80 € Kleinkehrmaschine 6,47 € 38,80 € 6,45 € 38,70 € Radwegbetreuungsgerät 3,14 € 18,81 € 2,64 € 15,83 € Pressmüllwagen 5,29 € 31,75 € 5,28 € 31,66 € III. Allgemeines III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können fürSondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV.Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 45,00 €/t b) Altholz A IV 75,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Flachglas 80,00 €/t e) Reifen 2,50 €/Stück f) Reifen mit Felge 12,50 €/Stück g) Grünabfälle 45,00 €/t h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t i) Mineralwolle 750,00 €/t j) Asbestabfälle 290,00 €/t k) Bauschutt / Boden (Kleinmengen) 50,00 €/t Dieser Tarif tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 50,00 €/t Zeitzuschläge je Stunde: 45,00 €/t 110,00 €/t 50,00 €/t 90,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 240,00 €/t 800,00 €/t 340,00 €/t 12,50 €/Stück
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0544/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 26.09.2025 10:41