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V/0544/2025

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2026

Vorlagen 26.09.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 15.7

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage: Tarif für Leistungen der awm

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Anlage A

673 Zeichen

Anlage A zur V/0544/2025 
 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

3647 Zeichen

V/0544/2025 
V/0544/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2026“ wird beschlossen (Anla-
ge). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) keine Gebühren erhoben, 
sondern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der awm beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschafts-
dienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen 
am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnittssätze 
für das Jahr 2024 (aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt) unter Berücksichtigung der 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
18.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wedding  
Telefon: 6052-121 
WeddingC@awm.stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0544/2025 
Tarifsteigerungen zum 01.04.2025 und 01.05.2026 einschließlich eines Verwaltungs- und Betriebs-
kostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnittskostensatzes resultiert im Wesentli-
chen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und ausgezahlten Überstundenentgel-
ten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter und aus Minderkosten aufgrund des 
Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 4 steigt 
um 3,48% auf 39,80 Euro. Der Satz eines Mitarbeitenden der Lohngruppe 6 steigt um 8,89% auf 
45,30 Euro und der Satz eines Mitarbeitenden eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 6,20% auf 45,94 
Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und 
Betriebskosten sowie eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags. Für die Kalkulation der Fahr-
zeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde ge-
legt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für einzelne Fahrzeuggruppen Veränderungen gemäß 
beigefügter Anlage. 
 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort wird von 21,00 auf 28,00 Euro angehoben. 
Unveränderte Berechnungsbasis ist eine Anfahrtszeit von 20 Minuten. Die Veränderung resultiert im 
Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die seit Einführung der Pauschale im Jahr 2018 nicht 
angepasst wurden.  
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließlich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschla-
ges.  
 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen:    - Tarif für Leistungen der awm 
  - Anlage A

Anlage: Tarif für Leistungen der awm

3130 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0544/2025
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2026 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Normalstunde: 45,94 € 45,30 € 39,80 € 43,26 € 41,60 € 38,46 €
1/6 Stundensatz 7,66 € 7,55 € 6,63 € 7,21 € 6,93 € 6,41 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskräfte
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 4,30 € 4,18 € 3,92 € 4,26 € 4,14 € 3,87 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 4,30 € 4,18 € 3,92 € 4,26 € 4,14 € 3,87 €
Sonntags 25% 5,38 € 5,23 € 4,90 € 5,32 € 5,17 € 4,84 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 7,53 € 7,32 € 6,86 € 7,45 € 7,24 € 6,77 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 29,05 € 28,25 € 26,47 € 28,75 € 27,93 € 26,11 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig
geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde:
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 28,00 €        21,00 €           
je 1/6 
Stunde je Stunde je 1/6 Stundeje Stunde
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 4,51 € 27,04 € 4,50 € 26,97 €
Lkw bis 7,5 t 2,35 € 14,11 € 2,15 € 12,90 €
Lkw über 7,5 t 5,88 € 35,27 € 5,18 € 31,07 €
Kehrmaschine 7,45 € 44,68 € 7,13 € 42,80 €
Kleinkehrmaschine 6,47 € 38,80 € 6,45 € 38,70 €
Radwegbetreuungsgerät 3,14 € 18,81 € 2,64 € 15,83 €
Pressmüllwagen 5,29 € 31,75 € 5,28 € 31,66 €
III. Allgemeines III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6
Stundensatz zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können fürSondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden,
die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind.
IV.Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen
a) Altholz A I - III 45,00 €/t
b) Altholz A IV 75,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Flachglas 80,00 €/t
e) Reifen 2,50 €/Stück
f) Reifen mit Felge 12,50 €/Stück
g) Grünabfälle 45,00 €/t
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 230,00 €/t
i) Mineralwolle 750,00 €/t
j) Asbestabfälle 290,00 €/t
k) Bauschutt / Boden (Kleinmengen) 50,00 €/t
Dieser Tarif tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
50,00 €/t
Zeitzuschläge je Stunde:
45,00 €/t
110,00 €/t
50,00 €/t
90,00 €/t
2,50 €/Stück
45,00 €/t
240,00 €/t
800,00 €/t
340,00 €/t
12,50 €/Stück

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 15.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0544/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2025
Erstellt
26.09.2025 10:41