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V/0375/2005/1

2. Nahverkehrsplan Stadt Münster

Vorlage 15.09.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 19

Hauptvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005 Erg. 1

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Ansehen

Hauptvorlage

19888 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration  von Menschen mit Behinderungen 
 Vorberatung 
28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.09.2005 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH Vor beratung 
13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahv erkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) als 
Rahmenplan zur konzeptionellen Planung, Organisatio n und Ausgestaltung des ÖPNV in 
Münster. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mi t der Managementebene der Stadtwerke 
Münster GmbH 
- die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprogram ms 2006 aufzunehmen (Anla- 
ge 1, Kap. 10.4) 
- die Vorbereitung, Abstimmung und Prüfung der Maßna hmen für die Jahre 2007ff aufzu- 
nehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vor der Umsetzung zum Be- 
schluss vorzulegen 
 
3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum  Fahrplanwechsel Anfang 2006 
beschlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstric h). Auf gesonderte Berichtsvorlagen für 
die Bezirksvertretungen wird verzichtet. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0375/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2005 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt 
entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke 
Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 beschlossen, den seit 1997 gülti- 
gen 1. Nahverkehrsplan Stadt Münster fortzuschreibe n. Planungsgrundsätze und Leitziele der 
Nahverkehrsplanung sind im ÖPNV-Gesetz NRW (§8) vor gegeben. Diese sind vom Aufgabenträ- 
ger auf die örtlichen Belange und spezifischen Anfo rderungen zu konkretisieren. Der 2. Nahver- 
kehrsplan Stadt Münster wurde vom Stadtplanungsamt zusammen mit der Hauptabteilung ÖPNV-
Management der Stadtwerke Münster GmbH erarbeitet. 
 
Während der Laufzeit des 1997 beschlossenen 1. Nahv erkehrsplan Stadt Münster würde das 
ÖPNV-Gesetz NRW zweimal fortgeschrieben. Gesetzlich verankert wurden dabei im wesentlichen 
folgende zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen an die Nahverkehrpläne: 
 
• Es ist ein stärkeres Gewicht auf die Definition vo n Qualitätsstandards zu legen 
• Im Nahverkehrsplan sind die „öffentlichen Verkehrs interessen“ zu konkretisieren 
• Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sind qual itative Anforderungen zur Sicherstellung 
der Mobilitätsbedingungen behinderter Fahrgäste beim ÖPNV aufzunehmen. 
 
Mit dem am 18.03.2004 vorgelegtem Zwischenbericht z um 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
wurden die Handlungsschwerpunkte festgelegt und aus reichend begründet. Ziel des zweiten Nah- 
verkehrsplanes Münster ist es, das erreichte Niveau  sowohl hinsichtlich der Bedienungs- als auch 
der Beförderungsqualität zu sichern und einen auch in Zukunft attraktiven, finanzierbaren und den 
Bedürfnissen der Kunden entsprechenden ÖPNV zu gewä hrleisten. Dabei soll die Position des 
ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und Bestandteil des Umweltverbundes gesichert und 
ausgebaut werden. 
 
Die Analyse und Beurteilung der bestehenden ÖPNV-Angebotsqualität und der Fahrgastnachfrage 
(zeitlich/ räumlich) macht deutlich, dass in einige n Handlungsfeldern grundsätzlich ein Handlungs- 
bedarf zur Weiterentwicklung, Umstrukturierung und Optimierung des Stadtbusverkehrs besteht.  
 
Im nun vorgelegten 2. Nahverkehrsplan werden sowohl  für den Stadtbus- als auch für den müns- 
terbezogenen Regionalbusverkehr Bedienungs 
- (Netze, Linien, Takte, Bedienungszeiten)und Be- 
förderungsqualitäten  (Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur, Kommunikation  und Information) defi- 
niert . Darüber hinaus benennt der 2. Nahverkehrsplan auc h konkrete Maßnahmen, die die gesetz- 
lichen Vorgaben erfüllen und geeignet sind, den ÖPN V in Münster unter den gegebenen städte- 
baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. 
 
Parallel zur Vorberatung und Anhörung der Bezirksve rtretungen läuft die gesetzlich vorgeschrie- 
bene Beteiligung der in Münster konzessionierten ÖP NV-Verkehrsunternehmen und der Nachbar- 
aufgabenträger (Münsterlandkreise) sowie des Zweckverbandes SPNV-Münsterland. 
 
Der 2. Nahverkehrsplan versteht sich als Leitbild u nd Zielvorgabe der kurz- bis mittelfristigen 
ÖPNV-Gestaltung im Verkehrsraum Münster und bildet die Grundlage des in Kapitel 10 aufgeliste- 
ten Maßnahmenkataloges und der dort formulierten Prüfaufträge. Mit der Umsetzung des Gesamt- 
paketes ist dann das eigentliche Zielkonzept des 2. Nahverkehrsplanes erreicht.

- 3 - 
Zu 2.: 
Zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 werden die nachfolg end beschriebenen Linienwegmaßnamen 
umgesetzt: 
 
a. Vereinfachung des Netzsystematik und Optimierung  der Bedienungszeiträume und 
Taktfolgen  
(2. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Kapitel 8.1.1, Seiten 75 bis 87)  
 
Das innerstädtische Nachtbusnetz mit seinen 9 Linie n hat sich innerhalb kürzester Zeit mit 
vollem Erfolg bei den Fahrgästen im Stadtbussystem Münster etabliert. 2003 wurden mehr 
als 300.000 Fahrgäste befördert.  
 
Sowohl im Abendverkehr von 21.00 bis 24.00 Uhr wie auch im Nachtbusverkehr sind weit 
mehr als 80% der Fahrgäste mit dem Fahrtzweck Freiz eit unterwegs. Abend- und Nachtbus- 
netz werden heute aber mit grundsätzlich unterschie dlichen Netzen und Taktfolgen sowie 
Betriebsaufwand betrieben: 
 
Abendnetz: 20.30-24.00 Uhr 14 Linien mit 422 Haltes tellen 
Nachtnetz: 24.00-02.00 Uhr (Sa, So 4.00) 9 Linien m it 270 Haltestellen 
 
In der Regel nutzen die Fahrgäste dabei das Fahrten angebot des Abendverkehrs um stadt- 
einwärts zu fahren. Die Rückfahrt erfolgt dagegen m it dem Nachtbussystem. Durch den 
Wechsel vom Abendnetz zum Nachtnetz ändert sich für  die Fahrgäste damit zwischen Hin- 
und Rückweg das ÖPNV-Angebot. Für die Rückfahrt mus s eine andere Linien und unter 
Umständen auch eine andere Ein- und Ausstiegshaltes telle genutzt werden. Aus Sicht der 
Fahrgäste ist dabei eine Transparenz nicht gegeben. 
 
Bezogen auf das heutige Nachtbussystem nutzen im Abendverkehr heute schon ca. 83% der 
Fahrgäste eine Haltestelle die auch von den Nachtbu ssen angefahren wird. Um diese hohe 
Netzabdeckung weiter zu optimieren, muss das Nachtb usnetz den nachgefragten Verkehrs- 
beziehungen im Abend- und Frühverkehr angepasst werden. Ein zentraler Bestandteil dieser 
Optimierung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Nachtbuslinien die v.a. die Erschließungs- 
defizite im Bereich Aaseestadt sowie im nordöstlichen Innenstadtbereich schließen soll. Dar- 
über hinaus werden - wie mit Fahrplanwechsel 2005 b egonnen - die Ringlinienführungen ü- 
berplant. Zudem sollen durch Tausch von Linienästen  Bedienungslücken geschlossen wer- 
den. Wie das Voll- oder Tagesnetz soll das Grundnet z im Früh-,  Abend- und Nachtverkehr 
mit Durchmesserlinien betrieben werden. Um eine flä chendeckende Erschließung sicherzu- 
stellen werden ergänzende Taxibusverkehre eingerichtet. Die Maßnahmen im Einzelnen: 
 
- Neue Nachtbuslinie Gewerbegebiet Kleimannbrücke -  Hauptbahnhof - Aasestadt 
  - Anbindung Kinderhaus Brüningheide durch Stichfa hrt der N81 weiter über Kristian-
 sandstraße bis zur Endhaltestelle im Gewerbegebiet  Am Max-Klemens-Kanal, An-
 schlusstaxi für Sprakel 
 - Flächendeckende Erschließung des Stadtteils Hilt rup (Amelsbürener Str.) durch 
 Tausch der Linienäste ehemals N85, N86  
-  Albachten/Roxel: Tausch der Linienäste ehemals N 89, N88 ab Gievenbeck. Durch Ver- 
längerung der N88 bis Roxel kann auf die Schleifenfahrt der N87 verzichtet werden. 
- Handorf: Anbindung Hornheide/Kerkamp, Sudmühle/Ma riendorf mit Taxibus 
 - Ergänzende Taxibusverkehre: Sentruper Höhe, Maik ottenweg, Sudmühle/Mariendorf, 
 Sprakel, Altenroxel, Clemenshospital 
Durch diese Maßnahmen ist eine Netzabdeckung von ca . 95% im Abendverkehr und bis zu 
ca. 91% im Frühverkehr zu realisieren. Das bedeutet , dass 95% bzw. 91% der Fahrgäste im 
Abend- und Frühverkehr eine Haltestelle nutzen, die  zukünftig auch vom Grundnetz im Li- 
nienbusbetrieb durch die Stadtbusse (optimiertes Nachtbussystem) bedient wird. Berücksich- 
tigt man einen 300m Haltestellen-Einzugsradius - di e nächstgelegene Haltestelle die vom 
Grundnetz bedient wird ist im 300m erreichbar - und  die ergänzende Erschließung durch die

- 4 - 
Taxibuslinien, beträgt die Netzabdeckung im Abendve rkehr 99% und im Frühverkehr 97%. 
Eine nahezu flächendeckende Erschließung im Abend-,  Nacht-, und Frühverkehr wird durch 
die Regionalbuslinien sowie den „Halt auf Zuruf“, das „Frauen-Nacht-Taxi“ und den „Taxiruf“ 
sichergestellt. 
 
Aufgrund des heutigen Fahrtenangebotes und der best ehenden Fahrgastnachfrage soll das 
Angebot auf den Nachtbuslinien im Abendverkehr diff erenziert werden. Grundsätzlich sollen 
alle Linien durchgängig über alle Betriebstage im A bendverkehr im 30’-Takt betrieben wer- 
den. Die aufkommensstarke Linie über Domachse (heut e N88) soll auf einen 15’-Takt ver- 
dichtet werden. Dies stellt gegenüber dem heutigen Fahrtenangebot eine Verbesserung dar. 
Da sich die Nachfrage im Nachtverkehr bis 4.00 Uhr konstant bei ca. 450 Fahrgästen pro 
Stunde bewegt, Potentiale in der Bedienungslücke 4. 00-6.00 Uhr also vorhanden scheinen, 
sollte der Betrieb des Grundnetzes am Wochenende bi s in den Frühverkehr um 8.00 Uhr 
durchlaufen.  
 
Im Vergleich zum heutigen Nachtbussystem, das mit 9  Fahrzeugen betrieben wird, werden 
für das Grundnetzes - aufgrund der zusätzlichen Lin ie - 10 Fahrzeuge bei einem 60‘-Takt 
benötigt. Für eine Verdichtung im Abendverkehr auf einen 30‘-Takt, bzw. einen 15‘-Takt auf 
der Domachse, sind 22 Fahrzeuge erforderlich. Auf e inzelnen Linien müssen aufgrund der 
knappen Fahrzeiten ggf. zusätzliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. 
 
Durch diese Maßnahme lässt sich die Angebotstranspa renz des Netzes für den Fahrgast 
deutlich verbessern. Statt bislang drei Netzzuständ e - Tages-/, Abend- (ausgedünntes Ta- 
gesnetz) und Nachtbusnetz – würden dann nur noch ei n „Voll-“  und ein „Grundnetz“ betrie- 
ben werden. 
 
Die für das Grundnetz benötigten 22 Fahrzeuge + X (maximal 5) stellen gegenüber dem heu- 
tigen Bedarf im Abendverkehr - mit 32 Fahrzeugen - eine deutliche Reduzierung dar. 
 
b. Optimierung des Angebotes auf der Domachse in de r Altstadt und zusätzliche Linie 
für den Korridor/Stadtteil Gievenbeck 
(2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.2, Seiten 88 bis 1 00 sowie Kapitel 8.1.3, Seiten 106 
und 107)  
 
Aufgrund der geplanten Bebauung „Stubengasse“ und der Aufhebung Haltestelle sowie den 
Anforderungen der Stadtbusfunktion (Wolbecker Str.,  10’-Takt mit der 12) bietet sich eine 
Verlängerung der R22/R32 nach Gievenbeck an. Mit de r Durchbindung dieser Linien kann 
die heutige Direktverbindung in die Altstadt für de n Stadtteil Wolbeck sichergestellt werden, 
ohne dass sich das Fahrtenaufkommen auf der Domachs e nennenswert erhöht (vgl. 2. NVP 
Kapitel 8.1.3). Zudem können zusätzliche Beförderun gskapazitäten auf der Domachse an- 
geboten werden, die in Hinblick auf die Realisierung Stubengasse und der Münster-Arkaden, 
die leistungsfähige ÖPNV-Bedienung der Altstadt sichern. 
 
Mit der geplanten Bebauung des Parkplatzes Stubenga sse ist eine Neuordnung des Regio- 
nalbusverkehrs mit Aufgabe der Endhaltestelle „Stub engasse“ erforderlich. Hierzu wird vor- 
geschlagen – vgl. 2. NVP Kapitel 8.1.3 – die betrof fenen Regionalbuslinien zukünftig an den 
Altstadthaltestellen Ludgeriplatz, Hauptbahnhof ode r Altstadt/Bült enden zu lassen. Dazu 
sind noch Absprachen mit den Verkehrsunternehmern zu treffen.. Ein Verbleib der Endhalte- 
stelle dieser Linien (Schnellbuslinien S20, S30 und  S50) im zentralen Altstadtbereich würde 
die Busfrequentierung auf der em Abschnitt Klemesst ra- 
ße/Prinzipalmarkt/Michaelisplatz/Domplatz um 3 Buss e/h gegenüber dem vorgeschlagenem 
Konzept erhöhen und eine Buswarteposition erforderl ich machen. Hiergegen sprechen städ- 
tebauliche Ansprüche. 
 
Ab Coesfelder Kreuz wird die Linie 22 über die Roxe ler Str. - Dieckmannstr. in das Neubau- 
gebiet Auenviertel und weiter bis zum Rüschhausweg geführt. Ab der Haltestelle Dieck-

- 5 - 
mannstr. besteht Anschluss mit der Linie 20 aus/in Richtung Roxel. Über die Haltestelle 
Rüschhausweg wird das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.  und das Auenviertel aus Richtung 
Nienberge mit Umstieg von der Linie 5 erreicht. 
 
Mit der verlängerten Linien R22/R32 (Linie 22) und dem heutigen 10’-Takt der Linie 11 wer- 
den dem Bereich Auenviertel insgesamt 9 Fahrten pro  Stunde Richtung Zentrum geboten. 
Aufgrund der schnelleren Fahrzeit wird eine Fahrgas tpräferenz zugunsten der Linie 22 er- 
wartet. Bei der bestehenden aber auch der zu erwart enden Fahrgastnachfrage ist ein 10’-
Takt mit der Linie 11 und ein 20’-Takt mit der Linie 22 für den Bereich Auenviertel jedoch ü- 
bersetzt. Gegenwärtig wird die am stärksten frequen tierten Haltestelle „Gievenbeck-
Auenviertel“ von täglich ca. 520 Fahrgästen genutzt. Im Vergleich dazu werden die Haltestel- 
len im Bereich Toppheide von weit mehr als 1.000 Fa hrgäste pro Werktag frequentiert. Die- 
sen Haltestellen soll auch zukünftig ein 10’-Takt b is einschließlich der Haltestelle Rüsch- 
hausweg geboten werden. Ab Rüschhausweg soll die Li nie 11 im 20’-Takt  über die Dieck- 
mannstr. das Auenviertel zusätzlich zum 20’-Takt der Linie 22 erschließen. 
 
Zur besseren Differenzierung des Angebotes sollen d ie künftig im 20’-Takt endenden Fahr- 
ten der Linie 11 als Linie 12 wie heute bis zum Hbf  geführt werden. Im Sinne einer verein- 
heitlichten Linienbezeichnung bedienen so die Stadt buslinien 11, 12 und 22 den Stadtteil 
Gievenbeck. Die heute am Horstmarer Landweg starten de Linie 12 soll in Linie 13 – ange- 
nähert der Linie 3 ab „Alte Sternwarte“ – umbenannt werden. 
 
Mit dem Konzept bietet sich die Möglichkeit, das Linienangebot im Sinne der Transparenz für 
die Fahrgäste im Bereich St. Mauritz/Tannenhof zu b ereinigen. Heute wird der Bereich im 
Tagesverkehr von der Linie 12 bedient, im Abend- un d Wochenendverkehr dagegen von der 
Linie 11. Zukünftig soll die Linie 11 auch im Tages verkehr über den Hbf im 20’-Takt zum 
Tannenhof fahren. Die neue Linie 13 (Horstmarer Lan dweg s.o.) startet und endet dann am 
Hauptbahnhof.  
 
Für die Verlängerung der Linie R22/R32 (Linie 22) sind bis zu drei zusätzliche Fahrzeuge er- 
forderlich. Durch die Zurücknahme des 10’-Taktes der Linie 11 bis zum Rüschhausweg kön- 
nen voraussichtlich zwei Fahrzeuge eingespart werden. 
 
c. Stadtteilkonzepte: 
  
 Anbindung des Baugebietes Amelsbüren Süd 
 (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seiten 108 und  109) 
  
 Das Neubaugebiet mit seinen ca. 240 Wohneinheiten kann durch eine Modifizierung der 
Führung der Linie 1 erschlossen werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Linie 1 
aufgrund bisher bestehender Kapazitätsengpässe - vo r allem in der Hauptverkehrszeit - zu- 
künftig mit Gelenkbussen betrieben werden soll. Wei terhin sollen die stark frequentierten 
Haltestellen Amelsbüren Schule, Amelsbüren Kirche u nd Plutoweg (ca. 400 Fahrgäs- 
te/Werktag) auch zukünftig im 20‘-Takt bedient werden. Bis zur Haltestelle Davertstraße wird 
deshalb die heutige Linienführung beibehalten. Ab der Haltestelle Davertstraße – die lageop- 
timiert auf der Davertstraße eingerichtet werden so ll - wird die Linie 1 im 60’-Takt zur Halte- 
stelle Amelsbüren Bahnhof und im 20’-/40’Takt über die Davertstraße in das Neubaugebiet 
Amelsbüren Süd geführt. Im Einmündungsbereich Daver tstr./Am Dornbusch und Davertstra- 
ße/Tengenkamp (Endhaltestelle) werden zusätzliche Haltestellen eingerichtet.  
 
Den Bewohnern des Neubaugebietes kann so eine fläch endeckende Erschließung und An- 
bindung an das Stadtbussystem geboten werden. Der z entrale Bereich in Amelsbüren und 
die aufkommensstarken Haltestellen werden weiterhin im 20’-Takt bedient. 
 
 Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten -  kostenneutral umgesetzt werden.

- 6 - 
 Anbindung des Technologieparks Austermannstraße 
 (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seite 114) 
 
Zur Anbindung des zur Zeit neu entstehenden Technol ogieparks Austermannstraße wird die 
neue Linie 13 (alte Linie 12) im 20’-Takt von ihrer heutigen Endhaltestelle Horstmarer Land- 
weg über die Auster-mannstraße bis zum Johann-Krane -Weg verlängert. Zur ortsnahen Er- 
schließung des Technologieparks werden auf der Austermannstraße zwei Haltestellen einge- 
richtet. An der neuen Endhaltestelle auf dem Johann -Krane-Weg besteht eine Umsteigever- 
bindung mit der Stadtbuslinie 1 - aus und in Richtu ng Kinderhaus - sowie mit Regionalbusli- 
nien R72/R73 und der S70 aus und in Richtung Altenberge, Nordwalde und Schöppingen. 
  
 Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten -  kostenneutral umgesetzt werden. 
 
d. Bedienungsstandards: Linienführung 
 
Die Führung der Linie 14 im Bereich Maikottenweg so ll im Sinne einer plausiblen und nach- 
vollziehbaren Linienführung für die Fahrgäste modif iziert werden. Dazu wird die heute ring- 
förmige Führung im Bereich Maikottenweg aufgegeben.  Stattdessen wird die Führung der 
Linie zukünftig in Richtung und Gegenrichtung über die Straßen Mauritz-Lindenweg - Zum 
Guten Hirten - Maikottenweg - Merschkamp erfolgen. 
 
e. Tangentialverkehr 
 
In einer vergleichenden Bewertung von Tangentialver bindungen im Stadtgebiet Münster wur- 
de über eine Modellrechnung festgestellt, dass nach  der Verbindung Kinderhaus-Coerde die 
Verflechtungen im Tangentialverkehr zwischen Wolbec k und Hiltrup 
 am stärksten sind. Im 
Vorlaufbetrieb zu einer Linienbusverbindung soll zu nächst die Taxibusverbindung T9 zwi- 
schen Hiltrup und Wolbeck optimiert werden. Dazu so ll die TAXIBUS-Linie ab Hiltrup Lod- 
denweg im 60’-Takt bis Hiltrup Marktallee verlängert werden. Damit können die Fahrgäste aus 
und in Richtung Wolbeck den Einzelhandelsbereich in Hiltrup in Direktfahrt erreichen. Bislang 
war der Umsteig auf die Linie 9 ab der Haltestelle Loddenweg erforderlich. Um die gewachse- 
nen Fahrgastverflechtungen zwischen den Stadtteilen  sicherzustellen, sollen auch weiterhin 
alle Haltestelle im Stadtteil Wolbeck - unter Aussc hluss der Zwischenbedienung - von der T9 
angefahren werden. 
 
Im Sinne der Transparenz soll die Taxibusbedienung für die Heerdesiedlung nicht mehr unter 
T9 sondern unter einer eigenständigen Taxibuslinie betrieben werden. Der Anschluss an die 
Linie 9 erfolgt ab der Haltestelle Ringstraße. 
 
Aufgrund des verbesserten Angebotes auf der Taxibuslinie 9 durch die Direktverbindung Wol- 
beck-Hiltrup ist insgesamt von einer stärkeren Inan spruchnahme auszugehen. Gegenwärtig 
werden etwa 23% der im Fahrplan angebotenen Fahrten bestellt, die Kosten belaufen sich auf 
22.000€. 
 
 
Zu 3: 
Die für den Fahrplanwechsel Anfang 2006 vorgesehenen Maßnahmen sind ausführlich textlich und 
grafisch im 2. Nahverkehrsplan hergeleitet und besc hrieben. Damit erübrigen sich die bislang im 
Rahmen der Anhörung für die Bezirksvertretungen erstellten Berichtsvorlagen. 
 
 
 
i.V.

- 7 - 
Schultheiß 
 
 
Anlage: 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Entwurf)

Ergänzungsvorlage Beschluss

5155 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster unter Be-
rücksichtigung der synoptisch aufbereiteten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren und 
den Beschlussempfehlungen der Verwaltung  (Anlage 1) als Rahmenplan zur konzep-
tionellen Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in Münster. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Managementebene der Stadtwerke 
Münster GmbH 
3.1 die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprogramms 2006 aufzunehmen (An-
lage 1, Kap. 10.3) 
3.2 die Vorbereitung, Abstimmung und Prüfung der Maßnahmen für die Jahre 2007ff auf-
zunehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vor der Umsetzung zum 
Beschluss vorzulegen 
 
3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 be-
schlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstrich). Auf gesonderte Berichtsvorlagen für die 
Bezirksvertretungen wird verzichtet. 
 
4. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen  legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht 
und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement 
vor, aus denen hervorgeht, ob die in der Vorlage V/375/2005 vorgeschlagenen Änderungen 
bzw. Maßnahmen unproblematisch verlaufen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt 
entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke 
Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0375/2005/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
... 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
In einem breit angelegten Beteiligungsverfahren einschließlich eines öffentlichen Kolloquiums am 
22.06.2005 wurde den benachbarten Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsunternehmen 
sowie in der Sache engagierten Institutionen, Verbänden und Vereinigungen die Möglichkeit einer 
Stellungnahme zum 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster gegeben.  
 
Folgende Anträge und Stellungnahmen wurden bis zum 16.08.2005 bei der Verwaltung einge-
reicht: 
 
1. Niederschrift der Sitzung der BV-Südost 
2. Niederschrift der Sitzung der BV-Ost 
3. Niederschrift der Sitzung der BV-Mitte 
4. Niederschrift der Sitzung der BV-West 
5. Niederschrift der Sitzung der BV-Nord 
6. Niederschrift der Sitzung der Hiltrup 
7. Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Gleichstellung 
8. Niederschrift der Sitzung der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen 
9. Stellungnahme Kreis Borken 
10. Stellungnahme Kreis Warendorf 
11. Stellungnahme Zweckverband SPNV Münsterland 
12. Stellungnahme der Regionalverkehr Münsterland GmbH 
13. Stellungnahme WB Westfalen Bus GmbH 
14. Stellungnahme Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH Co. KG 
15. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster 
16. Stellungnahme IHK Nord Westfalen 
17. Stellungnahme Polizeipräsidium Münster 
18. Stellungnahme Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
19. Stellungnahme VCD Verkehrsclub Deutschland 
20. Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 46/2005, Herr Klaus Vetter 
21. Schreiben von Herrn Heinrich Isforth vom 01.07.2005 
22. 2 Anregungen aus dem Kolloquium am 22.06.2005 
 
Die eingegangenen Beschlüsse, Anträge und Anregungen wurden von der Verwaltung in Abstim-
mung mit der Stadtwerke Münster GmbH synoptisch aufbereitet, kommentiert und mit einer Be-
schlussempfehlung versehen (Anlage 1). Redaktionelle Änderungen wurden, sofern sie die Ge-
samtaussage inhaltlich nicht beeinflussen oder verändern nicht explizit aufgeführt. 
 
 
Zu 2: 
Wie V/0375/2005 
 
 
Zu 3: 
Wie V/0375/2005 
 
 
Zu 4: 
Die Einführung des neuen Abend- und Nachtnetzes („Grundnetzes“) und auch der übrigen Linien- 
und Angebotsänderungen wird in enger Abstimmung sowohl durch die Stadtwerke Münster GmbH 
ÖPNV-Management- und Regieebene, dem Verkehrs betrieb als auch durch den Aufgabenträger 
Stadt Münster fachlich begleitet. Dies bezieht si ch einerseits auf Marketingmaßnahmen, die die

- 3 - 
 
Einführung begleiten müssen, um den Fahrgästen diese neuen Angebote so einfach und verständ-
lich wie möglich zu machen. Darüber hinaus ist es andererseits zwingend erforderlich, während 
der ersten zwei Jahre die Änderungen und die Kundenreaktionen inhaltlich fachlich zu begleiten 
und auszuwerten. Dies bezieht sich sowohl auf die betriebliche Abwicklung als auch auf die Akzep-
tanz der Maßnahmen durch die Fahrgäste. 
 
In der Regel bedürfen neue Angebote einer Anlauf- und Eingewöhnungsphase: Verlässliche Aus-
sagen zur Akzeptanz und Bewährung der getroffenen Maßnahmen können frühestens nach 12 
Monaten, abgesichert erst nach ca. 24 Monaten gemacht werden. 
 
 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage 1: Synopse des Beteiligungsverfahrens 
Anlage 2: Schnellmeldung des ASSVW vom 14.09.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005 Erg. 1

32148 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen 
1. 
1.1 
Münster-Südost 
1.1.1 
1.1.2 
1.2 
Münster-Ost 
1.2.1 
1.2.2 
Die Stadtwerke Münster werden gebeten, den 
Fahrdienst darauf hinzuweisen, dass die Haltestelle Ost 
(bzw. Hiltrup) zum Linienweg der T9 gehört. 
Die Stadtwerke Münster haben zugesagt, den 
Fahrbetrieb zu informieren. 
Beschluss entfällt: 
nicht NVP relevant 
Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass alle Busse 
zügig mit Rampen auszustatten sind, damit Menschen 
mit Behinderungen stets ohne Probleme die 
Linienbusse nutzen können. 
Diese Forderung ist Bestandteil des NVP (vgl. 2. NVP, 
Kapitel 7.4, S. 67, Bild 7-4 
Beschluss entfällt 
Verlängerung der Linie 11 über die Endhaltestelle 
Tannenhof bis zur Warendorfer Straße und 
Verknüpfung mit den Linien 2 und 10 im Zuge der 
Warendorfer Straße 
Die Verknüpfung der Linie 11 aus dem Bereich Mond- 
straße mit den Linien 2 und 10 im Zuge der Warendorf- 
fer Straße ist erklärtes Ziel der Stadtwerke und der 
Verwaltung. Mit der Verknüpfung würde die Netzver- 
maschung im Osten der Stadt Münster deutlich ver- 
bessert. Die straßenbaulichen Gegebenheiten erlau- 
ben aber derzeit keine direkte Verknüpfung der Linien. 
Beschluss entfällt 
Anmerkung: 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 
zum Ausbau des Knotenpunktes B51/ 
Warendorfer Straße hat die Verwaltung 
bereits gegenüber dem Baulastträger 
den Wunsch nach einer geeigneten Ver- 
knüpfungshaltestelle einschließlich 
P+R- und B+R-Anlage deutlich ge- 
macht. Die Verknüpfungshaltestelle wird 
Gegenstand der Planung des Umbaus/ 
Ausbaus des Knotenpunktes B51/Wa- 
rendorfer Straße. 
"Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass sechs 
Monate nach der Änderung der Linienführung der Linie 
14 in Mauritz ein Bericht vorgelegt wird, ob die 
Verkehrsabwicklung unproblematisch verläuft." 
Dem Antrag wird insofern gefolgt, als 
dass ein 4. Beschlusspunkt der inhaltlich 
diese Anregung aufnimmt in der Vorlage 
ergänzt wird (siehe auch Antrag der CDU- 
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- 
Mitte) 
Grundsätzlich werden neue Maßnahmen nach ihrer 
Einführung kritisch beobachtet und einer Erfolgskon- 
trolle unterzogen. 
Bezirksvertretungen 
Kommentar der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 
1 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
1.3 
1.3.1 
1.3.2 
1.3.3 
1.3.4 
Anregung der CDU-Fraktion, die Verbindung vom 
Hauptbahnhof zum Clemens-Hospital im 
Nahverkehrsplan zu verbessern. 
Die Möglichkeit einer verbesserten Anbindung des 
Clemens-Hospitals durch eine Verlängerung der Linie 2 
vom Clemens-Hospital zur Hammer Straße (Haltestelle 
Duesbergweg) wird zur Zeit geprüft. Über das Ergebnis 
wird das zuständige Gremium in einer gesonderten 
Vorlage informiert. 
Beschluss entfällt: 
Als Detailmaßnahme nicht NVP relevant 
Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. 
Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im 
Grundnetz zu ändern. 
Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes vorgeschla-
gene Grundnetz basiert auf der Auswertung umfang- 
reicher Daten zum Fahrgastverhalten im Stadtgebiet. 
Begleitend zu der Einführung des neuen Grundnetzes 
werden Begleituntersuchungen zur Akzeptanz des 
neuen Netzes durchgeführt. Gleichzeitig ist die Ver- 
waltung gehalten nach 24 Monaten einen Erfahrungs- 
bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie das Netz 
und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast 
angenommen werden. 
Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): 
Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- 
genen Linienergänzungen und -änderun- 
gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- 
den Erfahrungsberichtes. 
Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, folgenden 
Beschlusspunkt 4 neu aufzunehmen: 
"24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen  legt die 
Verwaltung einen Erfahrungsbericht und die Stadtwerke 
nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem 
Beschwerdemanagement vor, aus denen hervorgeht, ob 
die in der Vorlage V/375/2005 vorgeschlagenen 
Änderungen bzw. Maßnahmen unproblematisch 
verlaufen." 
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen 
Grundsätzlich werden neue Maßnahmen nach ihrer 
Einführung kritisch beobachtet und einer Erfolgskon- 
trolle unterzogen. 
Dem Antrag wird gefolgt: 
Der Beschlusspunkt wird ergänzt 
Die SPD-Fraktion stellte folgenden Antrag (Änderung 
kursiv) 
"2. Nahverkehrsplan, Seite 172, Haltepunkt Danziger 
Freiheit: 
"Der Bau eines Haltepunktes an der Kursbuchstrecke 
406 Münster - Warendorf im Bereich der Danziger 
Freiheit wird weiter  verfolgt. Der Antrag wurde 
einstimmig beschlossen 
Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Haltepunktes an 
der Kursbuchstrecke 406 Münster - Warendorf wird in 
einer gesonderten, mit Zweckverband SPNV Münster- 
land als zuständigen Aufgabenträger für den SPNV 
abgestimmten Untersuchung ermittelt. 
Dem Antrag wird gefolgt: 
Ein entsprechender Prüfauftrag für den 
Haltepunkt wird in den NVP aufgenom- 
men. 
Münster-Mitte 
2 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
1.4 
1.4.1 
1.5 
1.5.1 
1.5.2 
1.6 
1.6.1 
Im Rahmen der Vorstellung und der sich anschließen-
den Diskussion des 2. Nahverkehrsplanes in der BV 
Nord wurde von der BV der Wunsch ge- 
äussert die Tangentialverbindung zwischen Coerde und 
Kinderhaus auch in den Abend und Nachtstun- 
den sicherzustellen. 
Aus verkehrlicher Sicht stellt diese Anregung eine 
sinnvolle Ergänzung des Grundnetzes dar. Es wird 
empfohlen diese Verbindung als Taxibuslinie einzu- 
richten. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Die Bezirksvertretung sprach sich mehrheitlich für eine 
Erschließung des Baugebietes Hiltrup-West von der 
Westfalenstraße über die Straße Burgwall aus. 
Aufgrund der dort kürzlich vorgenommenen 
Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung soll jedoch 
zunächst die Höhe der Kosten für eine aus Richtung 
Westfalenstraße vorzunehmende Abflachung der 
Aufpflasterung für den Busverkehr ermittelt werden 
Die Kosten belaufen sich nach Auskunft des Tiefbau-
amtes auf 2.000 Euro. Die Finanzierung des Umbaus 
wird vom Tiefbauamt übernommen. 
Dem Antrag wird nicht gefolgt 
Münster-Nord 
Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. 
Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im 
Grundnetz zu ändern. 
Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes 
vorgeschlagene Grundnetz basiert auf der Auswertung 
umfangreicher Daten zum Fahrgastverhalten im 
Stadtgebiet. Begleitend zu der Einführung des neuen 
Grundnetzes werden Begleituntersuchungen zur 
Akzeptanz des neuen Netzes hrt.Gleichzeitig ist die 
Verwaltung gehalten nach 24 Monaten einen 
Erfahrungsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie 
das Netz und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast 
angenommen werden. 
Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): 
Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- 
genen Linienergänzungen und -änderun- 
gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- 
den Erfahrungsberichtes. 
Beschlussvorschlag: 
Dem Antrag wird gefolgt, wenn die 
baulichen Voraussetzungen erfüllt 
sind. 
Münster-Hiltrup 
Münster-West 
Antrag der SPD-Fraktion und Ergänzung: 
Es wird geprüft, inwieweit über Tangentialverkehre eine 
Anbindung von Albachten über Roxel nach Gievenbeck 
(Steingymnasium, Einkaufszentrum) und von 
Mecklenbeck nach Gievenbeck (Steingymansium, 
Einkaufszentrum) zukünftig eingerichtet werden kann. 
Eränzung: 
Hierbei sind die entsprechenden Kosten detailliert 
anzugeben. 
Die verkehrlichen Verflechtungen in den Tangential-
beziehungen wurde detailliert in Kapitel 8.1.5 unter- 
sucht. Festzustellen ist, dass kein ausreichendes 
Potenzial für eine Linienbusverbindung in den gefor- 
derten Relationen besteht. 
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, Spezialver- 
kehre wie z.B. den Schülerverkehr abseits bestehen-
der Linienwege über das Schulamt bei einem Verkehrs- 
unternehmen zu bestellen. 
3 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
2
2.1 
2.1.1 
2.2 
2.2.1 
2.2.2 
2.2.3 
Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. 
Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im 
Grundnetz zu ändern. 
Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes 
vorgeschlagene Grundnetz basiert auf der Auswertung 
umfangreicher Daten zum Fahrgastverhalten im 
Stadtgebiet. Begleitend zu der Einführung des neuen 
Grundnetzes werden Begleituntersuchungen zur 
Akzeptanz des neuen Netzes hrt.Gleichzeitig ist die 
Verwaltung gehalten nach 24 Monaten einen 
Erfahrungsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie 
das Netz und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast 
angenommen werden. 
Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): 
Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- 
genen Linienergänzungen und -änderun- 
gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- 
den Erfahrungsberichtes. 
Anregung den Bereich Rudolf-Diesel-Straße durch eine 
Taxibus-Linie zum Gebäude der Westfalenfleiß GmbH 
zu erschließen. 
Das Gebäude der Westfalenfleiß GmbH in der Rudolf- 
Diesel-Straße liegt in fußläufiger Entfernung zur 
Haltestelle "An der Kleimannbrücke". Die Querung des 
Schifffahrter Damm ist im Bereich der Haltestelle 
signalgeregelt. 
Der Anregung wird nicht gefolgt 
Es soll geprüft werden, ob die Verkehrshotline auch per 
Fax genutzt werden kann. 
Grundsätzlich ist die Verkehrshotline per Fax erreichbar. 
Es kann allerdings aus technischen Gründen nicht 
gewährleistet werden, dass eine Anfrage per Fax 
unmittelbar beantwortet wird. Zur unmittelbaren 
Beantwortung von Anfragen stehen die Medien Telefon 
und internet zur Verfügung. 
(Die Zuständigkeit liegt beim Verkehrsunternehmen) 
Beschluss enttfällt: 
nicht NVP relevant 
"Im Taschennetzplan sollten die Liniennummern auch 
im Verlauf gekennzeichnet werden, um eine bessere 
Orientierung zu ermöglichen. Ferner sollten die 
Haltestellen mit einem 16cm-Bord ausgewiesen 
werden. 
Die Stadtwerke überprüfen inwieweit dieser Anregung 
gefolgt werden kann, ohne die Übersichtlichlkeit des 
Netzplanes zu gefährden. 
Beschluss enttfällt: 
nicht NVP relevant 
Ausschüsse und Kommissionen 
Ausschuss für Gleischstellung 
Kommission zur Förderung der Integration von Mensch en mit Behinderungen 
4 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
3
3.1 
3.1.1 
3.2 
3.2.1 
3.3 
3.3.1 
3.4 
3.4.1 
3.4.2 
3.4.3 Maßnahme Wolbecker Straße 
Die Einrichtung einer Busbeschleunigung an den 
Lichtsignalanlagen sowie die Planung einer 
Verlängerung der Busspur entlang der L793 wird vom 
Kreis Warendorf begrüßt. 
Kreis Steinfurt 
keine Stellungnahme abgegeben 
Kreis Warendorf 
Maßnahme R22 und R32 
Eine Durchbindung der beiden Linien über die 
Domachse nach Gievenbeck wird vom Kreis Warendorf 
ausdrücklich begrüßt. Hierdurch……
wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt 
Kreis Coesfeld 
keine Stellungnahme abgegeben 
Benachbarte Aufgabenträger 
Kreis Borken 
ausschließlich redaktionelle Anmerkungen werden über nommen Beschluss entfällt 
Maßnahme Stubengasse 
Gegen den Wegfall der Haltestelle Stubengasse wird 
vom Kreis Warendorf Bedenken erhoben, da die direkte 
Erreichbarkeit der zentralen Innenstadt 
(Prinzipalmarkt/Münster Arkaden) für Fahrgäste der 
Linien S20 und S30 deutlich verschlechtert wird..... 
vgl. Punkte 5.1.3 und 5.2.5 vgl. Beschluss zu 5.1.3 
Beschluss entfällt wird zur Kenntnis genommen 
5 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
4. 
4.1 
4.2 
4.3 
Zweckverband SPNV Münsterland 
redaktionelle Änderungen Änderungen werden übernomme n Beschluss entfällt 
Ergänzungs-/Änderungsvorschlag 
zu Kap. 6.4, Absatz 4: 
„Die Finanzierung des SPNV erfolgt über zwei Finan-
zierungswege. Zum einen gewährt der Bund nach § 8 
des Bundesregionalisierungsgesetzes sogenannte 
Transfermittel an die Bundesländer. In Nordrhein-West- 
falen werden diese Mittel nach dem ÖPNVG-NRW an 
insgesamt neun kommunale Zweckverbände, die Auf- 
gabenträger für den SPNV sind, weitergegeben. Grund- 
lage für die Verteilung bildet der jährlich aufzustellende 
SPNV-Finanzierungsplan des Landes NRW. Die Höhe 
der Transfermittel wird hierin festgelegt und verändert 
sich von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2005 erhält der ZVM 
über den SPNV-Finanzierungsplan ca. 66 Mio. €. 
Neben diesen Transfermitteln bilden die Fahrgelderlö- 
sebzw. die Tarifeinnahmen das weitere finanzielle 
Standbein des SPNV im Münsterland. Die Höhe der 
Transfermittel ist dabei unabhängig von der Höhe der 
Tarifeinnahmen. Transfermittel und Fahrgelderlöse 
zusammen bilden die Grundlage für die Finanzierung 
der Betriebs- und der gesamten Infrastrukturkosten 
(Trassen- und Stationskosten). Reichen die Finanz- 
mittel in der Summe nicht aus, eine bestimmte Leis-
tung zu erbringen, muss das Leistungsangebot an- 
gepasst werden.“ 
die beiden Absätze werden übernommen Beschlussvorsch lag: 
Der Textbaustein wir im NVP entspre- 
chend übernommen 
Kapitel 9.2, Bild 9.1, Seite 168: 
Die Karte sollte bzgl. der Zahlen und Stationsnamen 
aktualisiert werden. 
Die aktuellen Zahlen werden übernommen. Die Grafik 
sowie die textlichen Aussagen zur Grafik auf Seite 169 
werden entsprechend geändert 
Beschluss entfällt 
6 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
5. 
5.1 
5.1.1 
5.1.2 
5.1.3 
Kap. 5.2, S. 42, 2. Absatz, Kap. 5.6, S. 49, 3. Absatz 
Wir bitten zu ergänzen, dass das Angebot auf den 
SchnellBus- und RegionalBus-Achsen am Samstag und 
teilweise freitags durch regionale NachtBus-Verkehre 
vervollständigt wird, welche…. 
Die angesprochenen Absätze werden um die 
Information ergänzt. 
Beschluss entfällt 
Verkehrsunternehmen mit eigenen Konzessionen im Sta dtgebiet 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
Kap. 2.1, S. 13, 6. Absatz: 
Die durch die Münsterlandkreise vorgesehene 
Ausschreibung von Linienbündeln berührt auch die auf 
das Oberzentrum Münster ausgerichteten 
Gemeinschaftslinien der RVM und der Stadtwerke 
Münster. Vorrangige Zile der heutigen 
Unternehmenskooperation sind die Verbesserung der 
ökonomischen Rahmenbedingungen sowie..... Diese 
weitreichenden Vorteile könnten bei einer 
Ausschreibung von Linienbündeln gefährdet sein. Vor 
diesem Hintergrund...... 
Hierzu hat die Stadt Münster ausführlich in den 
Stellungnahmen zu den Nahverkehrsplänen der Kreise 
Stellung genommen. 
Die Bedeutung der Kooperationslinien für die Stadt 
Münster wird in Kapitel 5.5 des 2. NVP dargelegt. 
Beschluss entfällt 
Die umfassen dargelegten Bedienungs- und Beförde- 
rungsstandardswerden von der RVM grundsätzlich 
begrüßt. Für Spitzeneinsätze im zielgerichteten 
Schülerverkehr müssen jedoch aus wirtschaftlichen 
Gründen auch abweichende Qualitätsanforderungen 
an Fahrpersonal und Fahrzeuge zulässig sein. Die 
festgelegten Qualitätsattribute sollten auch vor dem 
Hintergrund der finanziellen Auswirkungen mit den 
Münsterlandkreisen abgestimmt werden. Insbeson- 
dere ergibt sich diese Notwendigkeit bei der Festle- 
gung des Betriebszeitfensters für Regionallinien mit 
Stadtbusfunktion. 
Der NVP ist mit den Nachbaraufgabenträgern 
abgestimmt. Diese haben keine Bedenken erhoben. 
Beschluss entfällt 
7 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
5.1.4 Die Notwendigkeit, die heute an der Haltestelle Stu- 
bengassse endenden Schnellbusse S20, S30 und 
S50 zukünftig aus dem Bereich Windthorststraße 
herauszunehmen, ergibt sich aus den städtebau- 
lichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Da die 
heutige Busfrequentierung im Bereich Michaelis- 
platz als städtebauliche Obergrenze anzusehen 
ist, besteht keine Möglichkeit, diese Linien zu- 
künftig über die Windthorststraße/Loerstraße/Kle- 
mensstraße hinaus in die zentrale Altstadt zu füh- 
ren. Zumal auch innerhalb der zentralen Altstadt 
keine für die endenden Regionalbuslinien städte- 
baulich geeignete Betriebshaltestelle eingerichtet 
werden kann. 
(vgl. Kap. 8.1.2, 2. NVP Stadt Münster) 
Beschluss: 
Dem Antrag wird nicht gefolgt 
Kap. 8.1.2, S. 96, 1. Absatz: 
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten soll die Halte-
stelle Stubengasse für die Schnell-Busse S20, S30 
und S50 aufgegeben werden. Darüber hinaus ist zur 
Entlastung der Domachse vorgesehen, die Regional- 
buslinien R63 und R64 zukünftig über die Haltestelle 
Bült bzw. Ludgeriplatz zu führen. 
Aktuelle Fahrgastzählungen auf unseren Buslinien 
verdeutlichen nochmals, dass mit werktäglich rund 
800 Fahrgästen eine unverändert hohe verkehrliche 
Notwendigkeit für die Bedienung zentraler Innen- 
stadthaltestellen besteht. Dieser weitreichenden 
Bedeutung können die vorgeschlagenen Ausweich- 
haltestellen nur unzureichend gerecht werden. Auch 
von Ihnen wird die Wichtigkeit für eine direkte Er-
reichbarkeit der Altstadt auf den Seiten 45 – 46 so- 
wie auf den Seiten 90 – 93 umfassend beschrieben. 
Bereits die Umstellung der Buslinienführung in der 
Altstadt im Jahr 2001 hat zu Fahrgastverlusten ge- 
führt. Wir müssen nunmehr von weiter rückläufigen 
Fahrgastzahlen ausgehen, die zu einer Schwächung 
der Ertragskraft der betroffenen Buslinien führen 
werden. Nach ersten Abschätzungen gehen wir von 
einem Mindererlös in Höhe von rund 80 – 100.000 
Euro pro Jahr aus. 
Vor den geschilderten Hintergründen bitten wir Sie,
die Thematik nochmals zu überdenken und Alter- 
nativlösungen mit uns abzustimmen. 
8 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
5.1.5 
5.1.6 
5.1.7 
5.1.8 
5.1.9 
5.1.10 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur 
Busbeschleunigung werden von der RVM sehr be-grüßt. 
Jedoch bitten wir ergänzend zu überprüfen, ob für den 
Knoten Neutor in Fahrtrich-tung Münzstraße eine 
verbesserte Beschleunigung erzielt werden kann. 
Eine Verbesserung für den ÖPNV an diesem in seinen 
Fahrbeziehungen sehr komplexen und hoch belaste- 
ten Knotenpunkt ist derzeit technisch nicht machbar. 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Kap. 8.1.2 S. 97, 1. Absatz: 
Der Vorschlag, die Linien aus dem westlichen Korridor 
Gievenbeck/Roxel (bislang Radiallinien) durchzubinden, 
widerspricht den Ausführungen auf Seite 96, 1. Absatz. 
Hiernach sollen die Linien R63 und R64 die Domachse 
nicht mehr befahren. 
Der Widerspruch wird korrigiert. Richtig ist die 
vorgesehene Führung der R63 und R64 über 
Ludgeriplatz bzw. Bült zum Hauptbahnhof. 
Beschluss entfällt 
Kap. 8.1.3, S. 110 – 111. 3. Absatz 
Die aus den Ausführungen zur Erschließung des 
Stadtteils Wolbeck abzuleitenden Handlungsempfeh- 
lungen für die Stufe 2 sind für uns nicht eindeutig 
erkennbar. Wir bitten Sie um nähere Erläuterungen. 
Das endgültige Konzept zur Erschließung des 
Stadtteiles Wolbeck wird rechtzeitig mit dem 
Verkehrsunternehmen abgestimmt. 
Beschluss entfällt 
Kap. 8.2.1, S. 142, 4. Absatz 
Die vorgesehene Verlängerung der Busspur auf der 
Wolbecker Straße bis zur Münsterstraße wird begrüßt. 
Angesichts der heutigen Verlustzeiten wurden hierzu 
von der RVM bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit 
dem Landesbetrieb Straßenbau geführt. Wir bitten um 
Einbindung in den weiteren Planungs- und 
Entscheidungs- 
prozess. 
wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt 
Änderungen werden übernommen Beschluss entfällt 
Kap. 8.1.2, Seite 95, 2. - 4. Absatz: 
Die Durchbindung der Regionalbuslinien R22 und 
R32 über die Domachse hinaus bis in den Be- 
reich Gievenbeck-Auenviertel wird begrüßt. Hier- 
durch wird weiterhin die verkehrlich notwendige 
Erreichbarkeit zentraler Innenstadthaltestellen 
auch für regionale Fahrgäste gewährleistet. Ein- 
zelheiten der betrieblichen Umsetzungsschritte 
müssen noch zwi-schen den SWMS und der 
RVM abgestimmt werden. 
vgl. Kap. 81.3 und 8.1.4 2. NVP Stadt Münster Beschl uss entfällt 
redaktionelle Änderungen 
9 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
5.2 
5.2.1 
5.2.2 
5.2.3 
5.2.4 
Seite 61, Kap 7.3.2: 
Die dauerhafte Sicherstellung bzw. der Ausbau des 
Bedienungsangebotes kann seitens der WB 
grundsätzlich nur bei finanzieller Beteiligung der 
Münsterland-Kreise bzw. der Stadt Münster garantiert 
werden. Soweit nicht von der WB zu beeinflussende 
Änderungen der Markt- bzw. der gesetzlichen 
Rahmenbedingungen bzw. eingetretene 
Kostensteigerungen eine eigenwirtschaftliche Erstellung 
der Verkehrsleistung nicht mehr ermöglichen, sind 
notwendige Anpassungen des Verkehrsangebotes nur 
bei finanzieller Kompensation durch den/die 
Aufgabenträger vermeidbar. 
wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt 
Westfalen Bus GmbH 
S. 63, Kap. 7.3.1, 4. Unterpunkt, 2. Satz: 
Aufgrund des mit den Münsterland-Kreisen abzustim- 
menden Bedienungszeitfensters sowie der Finanzie- 
rungsprämisse sollte die Formulierung in 
 "Die innerstädtischen Regionalbuskorridore sollten 
(alt: 
sind)…." abgeschwächt werden. 
der Anregung wird gefolgt 
Beschluss entfällt 
Seite 66-69, Kap. 7.4.4 
Wir begrüssen die Differenzierung der Qualitätsstan- 
dards hinsichtlich der Funktion einer Linie im Stadt- 
busverkehr. Die Standards sind mit den qualitativen 
Anforderungen der Münsterland-Kreise zu harmoni- 
sieren. 
wird zur Kenntnis genommen (vgl. 5.1.3) Beschluss en tfällt 
Die betriebliche Steuerung "aller (!) im Linienverkehr 
eingesetzten Fahrzeuge" durch die Leitstelle der ÖPNV- 
Managementebene wird grundsätzlich abge- 
lehnt. 
Gemeint sind hier alle im Stadtgebiet Münster 
eingesetzten Fahrzeuge, Darüber hinaus ist zu 
beachten, dass die Standards "...als Orientierungshilfe 
im Hinblick auf den anstehenden Wettbewerb…" zu 
verstehen sind (vgl. 2. NVP, Kap. 7.1, 3. Absatz) 
10 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
5.2.5 
5.2.6 
5.3 
5.3.1 
6. 
6.1 
Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH & CoKG 
6.1.1 
Kraftverkehr Weilke 
Beschluss entfällt 
Die geplante Herausnahme der Regionalbuslinie aus 
der Domachse wird von der WB abgelehnt. (vgl. Pkt. 
5.1.4) 
Zwischenzeitlich konnte mit der WB eine Einigung über 
die zukünftige Führung und Funktion der R63 erzielt 
werden. Die R63 wird voraussichtlich ab 
Fahrplanwechsel Januar 2006 über den Linienweg 
Roxel - Coesfelder Kreuz - Am Stadtgraben - 
Ludgeriplatz zum Hauptbahnhof fahren. Details müssen 
noch abgestimmt werden. 
Beschluss entfällt 
Seite 152ff, Kap. 8.3.1: 
Ausdrücklich begrüssen wir die in Kap. 8.3.1 
aufgeführten Maßnahmen zur Busbeschleunigung und 
Minimierung der Störquellen auf den ÖPNV- 
Lininewegen im Stadtgebiet. 
wird zur Kenntnis genommen 
keine Stellungnahme abgegeben 
Sonstige Verkehrsunternehmen 
keine Anregungen und Bedenken 
11 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
7. 
7.1 
7.1.1 
7.1.2 
7.2 
7.2.1 
7.2.2 Im Rahmen des Um- bzw. Aus- und Neubaus von 
Busbuchten sollte nicht grundsätzlich, wie im 
Nahverkehrsplan in Kapitel 10.4.2 beschrieben, ein 
kostensparender Fahrbahnhalt favorisiert werden. 
Zur baulichen Gestaltung von Haltestellen gibt es 
bereits einen aktuell gültigen Beschluss des 
Planungsaus- 
schusses, der im wesentlichen regelt, dass die bauliche 
Gestaltung von Haltestellen in Hauptverkehrsstraßen 
fallbezogen zu entscheiden ist. 
Beschluss entfällt 
Beschluss: 
der Anregung wird gefolgt, entsprechen- 
de Hinweise werden in Kapitel 8 einge- 
arbeitet 
IHK Nord Westfalen 
….möchten wir unter Bezugnahme auf das Kapitel 10.5  
"Planungsmethodik" dringend anregen, dass bei allen 
weiteren Überlegungen zur Fortschreibung des 
Nahverkehrsplans die bereits mittelfristig erkennbaren 
Entwicklungen im Bereich des demografischen 
Wandels sowie die unter anderem auch hieraus 
resultierenden zukünftig eher begrenzten 
Finazierungsspielräume der öffentlichen Hand 
einfließen. Vor diesem..... 
Der NVP baut auf den Erkenntnissen und Zielplanungen 
des Flächennutzungsplanes und des Verkehrsentwick- 
lungsplans auf, die die demografischen Entwicklungen 
berücksichtigen. 
Beschluss entfällt 
Träger Öffentlicher Belange 
Bezirksregierung Münster 
Bei den Infrastrukturvorhaben, die auf den Seiten 152 
bis 172 aufgeführt sind, fehlen Angaben über die Höhe 
der jeweiligen Investitionskosten. Nach dem Gesetz 
über den öffentlichen Personennahverkehr ….. ist be i 
den Aussagen zur Investitionsplanung der 
voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. 
Als konkrete Maßnahmen sind ausschließlich die 4 
Baustufen des neuen Verkehrsrechners genannt 
worden. Für diese Maßnahmen werden die Kosten auf 
Seite 158 explizit benannt. Bei den übrigen Maßnahmen 
handelt es sich um perspektivische Maßnahmen, die 
weder zeitlich gefasst sind noch in der Planung soweit 
fortgeschritten sind, als dass schon der Kostenrahmen 
benannt werden könnte. 
Beschluss entfällt 
Darüber hinaus empfehle ich, die auf der Grundlage des 
Erlasses……geänderten Fördersätze für ÖPNV- 
Infrastrukturprojekte bei der Ausweisung des 
Finanzmittelbedarfs aus Gründen der Transparenz zu 
berücksichtigen und daher mit darzustellen. Demnach 
ist….. 
wird zur Kenntnis genommen 
12 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
7.3 
7.3.1 
7.4 
7.4.1 
keine Bedenken 
Straßen NRW 
keine Anregungen und Bedenken 
Polizeipräsidium Münster 
13 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
8. 
8.1 
8.1.1 
8.1.2 
8.1.3 
8.1.4 
8.1.5 
8.1.6 
8.1.7 
Taktverdichtung auf einzelnen Linien/Strecken, um auch 
während des Tages verlässliche Reisezeiten (incl. 
Umsteigen zu ermöglichen. Beispiel: Linie 7 entlang des 
Kappenberger Damms. 
Die Analyse und Bewertung des ÖPNV-Angebotes (u.a. 
Takte) belegt eine angemessene Bedienung der 
Stadtteile und Korridore (vgl. Kapitel 8.1.4 Seite 118ff) 
der Anregung wird nicht gefolgt 
VCD Verkehrsclub Deutschland 
Marketingkampagne für das neue "Einkaufsticket" mit 
der Darstellung von Musterstrecken und -fahrzeiten, 
auch und gerade für die Aussenstadtteile 
eine Marketingkampagne ist begleitend zur Einführung 
des neuen Tickets im August 2005 erfolgt 
nicht NVP relevant: Beschluss entfällt: 
Prüfung der Bevorzugung des Busverkehrs am 
Ludgeriplatz, z.B. durch eine umlaufende Rad-Bus-Spur 
Der Ludgeriplatz ist einer der höchst belasteten 
Knotenpunkte im Stadtgebiet Münster. Die Gewähr- 
leistung eines sicheren und für alle Verkehrsteilneh- 
mer ausreichenden Verkehrsflusses lässt eine 
Priorisierung einzelner Verkehrsträger nicht zu. 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Einrichtung einer Busschleuse vor der Unterführung 
Hafenstraße in Richtung Albersloher Weg, die den 
Fahrzeugdurchfluss durch die Engstelle reguliert 
Eine Busschleuse ist in diesem Bereich heute 
verkehrstechnisch nicht umsetzbar. Bei der 
Ausbauplanung der Unterführung Hafenstraße werden 
die notwendigen ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen 
berücksichtigt. 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Verbünde und Verbände 
Aufgreifen des VCD-Vorschlages "Busfahren - 
samstags gratis" mit einer Erprobungsphase 
Zu diesem Vorschlag hat es in 2004/2005 umfassende 
Stellungnahmen der Stadt Münster gegeben. Zuletzt mit 
Schreiben Stadtdirektor vom 07.12.2004. Eine 
Umsetzung dieses Vorschlages ist aus tarifrechtlichen 
und finanziellen Gründen nicht möglich 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Maßnahmen, die zum Abschluss von Monatskarten- 
Abonnements motivieren: 
A) eine stärkere Spreizung der Preise für Monatskarten 
im Barverkauf und im Abonnement (bisherige Regelung: 
12 Abo-Monatskarten zum Preis von 10 im Barverkauf)
B) ein "Abo-Sponsoring", wie es in der Stadt Detmold 
praktiziert wird. Dabei kauft eine städtische Gesellschaft 
die Abo-Fahrkarten zum regulären Preis bei der 
Tarifgemeinschaft und verkauft sie im "Umwelt-Abo" 
zum stark ermäßigten Preis an Endverbraucher 
Die Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen. n icht NVP relevant: Beschluss entfällt 
Priorität für Beschleunigungsmaßnahmen in Planung 
und Durchführung entsprechend den Vorschlägen S. 
159ff., insbesondere dort, wo bereits geringe 
Verlängerungen von Busspuren effektiv sind 
Bei den dargestellten Maßnahmen handelt es sich um 
ein Maßnahmenpaket, in dem die einzelnen Maßnah- 
men inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. 
Über die Umsetzung entscheiden die parlamenta- 
rischen Gremien entsprechend den Beschlüssen 
zum Investitionsplan. 
Beschluss entfällt 
14 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
8.1.8 Reaktivierung der Haltepunkte Roxel, Mecklenbe ck und 
Geist/Clemenshospital an der Kursbuchstrecke 408 
Münster - Coesfeld durch einfache Seitenbahnsteige auf 
Grundstücken der Stadt bzw. der Bahn, Verlängerung 
der Strecke bis Coerde/Speicherstadt 
Die Stadt Münster plant die Reaktivierung der 
Haltepunkte Roxel und Mecklenbeck an der 
Kursbuchstrecke 408 Münster - Coesfeld (vgl. Kap.9.4 
Seite 171). Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL liegt ein weitergehender zu diesem Thema 
vor. 
Die konkrete Planung des SPNV ist nicht Bestandteil 
des NVP Stadt Münster, da Münster nicht direkt für den 
SPNV zuständig ist. 
Die Verwaltung wird im November 2005 eine 
Verfahrensvorlage vorlegen, die das weitere Vorgehen 
in diesem Themenfeld darlegt. 
Beschluss entfällt 
15 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 
Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 
9
9.1 
10. 
10.1 
10.2 
10.3 
10.4 
Es wird angeregt, das Angebot des ÖPNV nicht so zu 
erweitern, dass die Linien N81 auch zwischen 24.00 Uhr 
und 5.30 Uhr bis zur Buswende Brüningheide/Alte 
Schanze in Kinderhaus fährt (vgl. Anregung 46/2005 
nach §24 GO NW des Herrn Vetter) 
Aus verkehrlicher Sicht ist die Anbindung des großen 
Wohngebietes Brüningheide auch in den Nachtstun- 
den erforderlich. 
Der Anregung wird nicht gefolgt (vgl. 9.1) 
Anregung nach §24 GO NRW 
Anregung Nr. 46/2005 vom 20.07.2005: 
Herr Vetter regt an, das Angebot des ÖPNV nicht so zu 
erweitern, dass die Linien N81 auch zwischen 24.00 Uhr 
und 5.30 Uhr bis zur Buswende Brüningheide/Alte 
Schanze in Kinderhaus fährt. 
Aus verkehrlicher Sicht ist die Anbindung des großen 
Wohngebietes Brüningheide auch in den Nachtstun- 
den erforderlich. 
Der Anregung wird nicht gefolgt 
Die verkehrlichen Verflechtung in den Tangentialbezie- 
hungen wurde detailliert in Kapitel 8.1.5 untersucht. 
Festzustellen ist, dass kein ausreichendes Potenzial für 
eine Linenbusverbindung in den geforderten Rela- 
tionen besteht. 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Kolloquium und sonstige Anregungen einzelner Bürger
Es wird angeregt, die Verknüpfung zwischen der 
Stadtbuslinie 5 und dem SPNV am Hauptbahnhof zu 
verbessern. 
Die Linie 5 wurde bis zum Fahrplanwechsel 2002 durch 
den CE5 zu einem 10 Minuten Takt im südlichen 
Abschnitt ergänzt. Fahrgasterhebungen haben ergeben, 
dass der Umstieg von der Schiene in die Busse der 
Linie 5/CE5 nur in sehr geringem Maße nachgefragt 
wurde, was letztlich auch zur Einstellung des CE 5 
geführt hat. 
der Anregung wird nicht gefolgt 
Es wird angeregt, das ÖPNV-Angebot im Vorweih- 
nachtsverkehr im 2. Nahverkehrsplan zu verankern. 
Das zusätzliche ÖPNV-Angebot wird von der Stadt 
Münster seit Jahren erfolgreich an den vier Advents- 
samstagen angeboten. Es trägt in erheblichem Maße 
dazu bei, die großen Besucherzahlen der Innenstadt 
und insbesondere der Weihnachtsmärkte zu bewäl- 
tigen. 
Der Anregung wird gefolgt: 
Der Vorweihnachtsverkehr wird als 
verbindliches ÖPNV-Angebot - vor- 
behaltlich der Finanzierung - in den 
Nahverkehrsplan aufgenommen. 
Es wird angeregt, eine Tangentialverbindung von 
Mecklenbeck zum Freilichtmuseum Mühlenhof und zum 
Zoo einzurichten. 
16 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005

Beratungsverlauf (2)

21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (43)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0375/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
15.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37