V/0375/2005/1
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster
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Hauptvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster Beratungsfolge 02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.09.2005 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH Vor beratung 13.09.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahv erkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) als Rahmenplan zur konzeptionellen Planung, Organisatio n und Ausgestaltung des ÖPNV in Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mi t der Managementebene der Stadtwerke Münster GmbH - die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprogram ms 2006 aufzunehmen (Anla- ge 1, Kap. 10.4) - die Vorbereitung, Abstimmung und Prüfung der Maßna hmen für die Jahre 2007ff aufzu- nehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vor der Umsetzung zum Be- schluss vorzulegen 3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 beschlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstric h). Auf gesonderte Berichtsvorlagen für die Bezirksvertretungen wird verzichtet. Vorlagen-Nr.: V/0375/2005 Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2005 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen. Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 beschlossen, den seit 1997 gülti- gen 1. Nahverkehrsplan Stadt Münster fortzuschreibe n. Planungsgrundsätze und Leitziele der Nahverkehrsplanung sind im ÖPNV-Gesetz NRW (§8) vor gegeben. Diese sind vom Aufgabenträ- ger auf die örtlichen Belange und spezifischen Anfo rderungen zu konkretisieren. Der 2. Nahver- kehrsplan Stadt Münster wurde vom Stadtplanungsamt zusammen mit der Hauptabteilung ÖPNV- Management der Stadtwerke Münster GmbH erarbeitet. Während der Laufzeit des 1997 beschlossenen 1. Nahv erkehrsplan Stadt Münster würde das ÖPNV-Gesetz NRW zweimal fortgeschrieben. Gesetzlich verankert wurden dabei im wesentlichen folgende zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen an die Nahverkehrpläne: • Es ist ein stärkeres Gewicht auf die Definition vo n Qualitätsstandards zu legen • Im Nahverkehrsplan sind die „öffentlichen Verkehrs interessen“ zu konkretisieren • Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sind qual itative Anforderungen zur Sicherstellung der Mobilitätsbedingungen behinderter Fahrgäste beim ÖPNV aufzunehmen. Mit dem am 18.03.2004 vorgelegtem Zwischenbericht z um 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster wurden die Handlungsschwerpunkte festgelegt und aus reichend begründet. Ziel des zweiten Nah- verkehrsplanes Münster ist es, das erreichte Niveau sowohl hinsichtlich der Bedienungs- als auch der Beförderungsqualität zu sichern und einen auch in Zukunft attraktiven, finanzierbaren und den Bedürfnissen der Kunden entsprechenden ÖPNV zu gewä hrleisten. Dabei soll die Position des ÖPNV als umweltverträgliches Verkehrsmittel und Bestandteil des Umweltverbundes gesichert und ausgebaut werden. Die Analyse und Beurteilung der bestehenden ÖPNV-Angebotsqualität und der Fahrgastnachfrage (zeitlich/ räumlich) macht deutlich, dass in einige n Handlungsfeldern grundsätzlich ein Handlungs- bedarf zur Weiterentwicklung, Umstrukturierung und Optimierung des Stadtbusverkehrs besteht. Im nun vorgelegten 2. Nahverkehrsplan werden sowohl für den Stadtbus- als auch für den müns- terbezogenen Regionalbusverkehr Bedienungs - (Netze, Linien, Takte, Bedienungszeiten)und Be- förderungsqualitäten (Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur, Kommunikation und Information) defi- niert . Darüber hinaus benennt der 2. Nahverkehrsplan auc h konkrete Maßnahmen, die die gesetz- lichen Vorgaben erfüllen und geeignet sind, den ÖPN V in Münster unter den gegebenen städte- baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. Parallel zur Vorberatung und Anhörung der Bezirksve rtretungen läuft die gesetzlich vorgeschrie- bene Beteiligung der in Münster konzessionierten ÖP NV-Verkehrsunternehmen und der Nachbar- aufgabenträger (Münsterlandkreise) sowie des Zweckverbandes SPNV-Münsterland. Der 2. Nahverkehrsplan versteht sich als Leitbild u nd Zielvorgabe der kurz- bis mittelfristigen ÖPNV-Gestaltung im Verkehrsraum Münster und bildet die Grundlage des in Kapitel 10 aufgeliste- ten Maßnahmenkataloges und der dort formulierten Prüfaufträge. Mit der Umsetzung des Gesamt- paketes ist dann das eigentliche Zielkonzept des 2. Nahverkehrsplanes erreicht. - 3 - Zu 2.: Zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 werden die nachfolg end beschriebenen Linienwegmaßnamen umgesetzt: a. Vereinfachung des Netzsystematik und Optimierung der Bedienungszeiträume und Taktfolgen (2. Nahverkehrsplan Stadt Münster, Kapitel 8.1.1, Seiten 75 bis 87) Das innerstädtische Nachtbusnetz mit seinen 9 Linie n hat sich innerhalb kürzester Zeit mit vollem Erfolg bei den Fahrgästen im Stadtbussystem Münster etabliert. 2003 wurden mehr als 300.000 Fahrgäste befördert. Sowohl im Abendverkehr von 21.00 bis 24.00 Uhr wie auch im Nachtbusverkehr sind weit mehr als 80% der Fahrgäste mit dem Fahrtzweck Freiz eit unterwegs. Abend- und Nachtbus- netz werden heute aber mit grundsätzlich unterschie dlichen Netzen und Taktfolgen sowie Betriebsaufwand betrieben: Abendnetz: 20.30-24.00 Uhr 14 Linien mit 422 Haltes tellen Nachtnetz: 24.00-02.00 Uhr (Sa, So 4.00) 9 Linien m it 270 Haltestellen In der Regel nutzen die Fahrgäste dabei das Fahrten angebot des Abendverkehrs um stadt- einwärts zu fahren. Die Rückfahrt erfolgt dagegen m it dem Nachtbussystem. Durch den Wechsel vom Abendnetz zum Nachtnetz ändert sich für die Fahrgäste damit zwischen Hin- und Rückweg das ÖPNV-Angebot. Für die Rückfahrt mus s eine andere Linien und unter Umständen auch eine andere Ein- und Ausstiegshaltes telle genutzt werden. Aus Sicht der Fahrgäste ist dabei eine Transparenz nicht gegeben. Bezogen auf das heutige Nachtbussystem nutzen im Abendverkehr heute schon ca. 83% der Fahrgäste eine Haltestelle die auch von den Nachtbu ssen angefahren wird. Um diese hohe Netzabdeckung weiter zu optimieren, muss das Nachtb usnetz den nachgefragten Verkehrs- beziehungen im Abend- und Frühverkehr angepasst werden. Ein zentraler Bestandteil dieser Optimierung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Nachtbuslinien die v.a. die Erschließungs- defizite im Bereich Aaseestadt sowie im nordöstlichen Innenstadtbereich schließen soll. Dar- über hinaus werden - wie mit Fahrplanwechsel 2005 b egonnen - die Ringlinienführungen ü- berplant. Zudem sollen durch Tausch von Linienästen Bedienungslücken geschlossen wer- den. Wie das Voll- oder Tagesnetz soll das Grundnet z im Früh-, Abend- und Nachtverkehr mit Durchmesserlinien betrieben werden. Um eine flä chendeckende Erschließung sicherzu- stellen werden ergänzende Taxibusverkehre eingerichtet. Die Maßnahmen im Einzelnen: - Neue Nachtbuslinie Gewerbegebiet Kleimannbrücke - Hauptbahnhof - Aasestadt - Anbindung Kinderhaus Brüningheide durch Stichfa hrt der N81 weiter über Kristian- sandstraße bis zur Endhaltestelle im Gewerbegebiet Am Max-Klemens-Kanal, An- schlusstaxi für Sprakel - Flächendeckende Erschließung des Stadtteils Hilt rup (Amelsbürener Str.) durch Tausch der Linienäste ehemals N85, N86 - Albachten/Roxel: Tausch der Linienäste ehemals N 89, N88 ab Gievenbeck. Durch Ver- längerung der N88 bis Roxel kann auf die Schleifenfahrt der N87 verzichtet werden. - Handorf: Anbindung Hornheide/Kerkamp, Sudmühle/Ma riendorf mit Taxibus - Ergänzende Taxibusverkehre: Sentruper Höhe, Maik ottenweg, Sudmühle/Mariendorf, Sprakel, Altenroxel, Clemenshospital Durch diese Maßnahmen ist eine Netzabdeckung von ca . 95% im Abendverkehr und bis zu ca. 91% im Frühverkehr zu realisieren. Das bedeutet , dass 95% bzw. 91% der Fahrgäste im Abend- und Frühverkehr eine Haltestelle nutzen, die zukünftig auch vom Grundnetz im Li- nienbusbetrieb durch die Stadtbusse (optimiertes Nachtbussystem) bedient wird. Berücksich- tigt man einen 300m Haltestellen-Einzugsradius - di e nächstgelegene Haltestelle die vom Grundnetz bedient wird ist im 300m erreichbar - und die ergänzende Erschließung durch die - 4 - Taxibuslinien, beträgt die Netzabdeckung im Abendve rkehr 99% und im Frühverkehr 97%. Eine nahezu flächendeckende Erschließung im Abend-, Nacht-, und Frühverkehr wird durch die Regionalbuslinien sowie den „Halt auf Zuruf“, das „Frauen-Nacht-Taxi“ und den „Taxiruf“ sichergestellt. Aufgrund des heutigen Fahrtenangebotes und der best ehenden Fahrgastnachfrage soll das Angebot auf den Nachtbuslinien im Abendverkehr diff erenziert werden. Grundsätzlich sollen alle Linien durchgängig über alle Betriebstage im A bendverkehr im 30’-Takt betrieben wer- den. Die aufkommensstarke Linie über Domachse (heut e N88) soll auf einen 15’-Takt ver- dichtet werden. Dies stellt gegenüber dem heutigen Fahrtenangebot eine Verbesserung dar. Da sich die Nachfrage im Nachtverkehr bis 4.00 Uhr konstant bei ca. 450 Fahrgästen pro Stunde bewegt, Potentiale in der Bedienungslücke 4. 00-6.00 Uhr also vorhanden scheinen, sollte der Betrieb des Grundnetzes am Wochenende bi s in den Frühverkehr um 8.00 Uhr durchlaufen. Im Vergleich zum heutigen Nachtbussystem, das mit 9 Fahrzeugen betrieben wird, werden für das Grundnetzes - aufgrund der zusätzlichen Lin ie - 10 Fahrzeuge bei einem 60‘-Takt benötigt. Für eine Verdichtung im Abendverkehr auf einen 30‘-Takt, bzw. einen 15‘-Takt auf der Domachse, sind 22 Fahrzeuge erforderlich. Auf e inzelnen Linien müssen aufgrund der knappen Fahrzeiten ggf. zusätzliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Durch diese Maßnahme lässt sich die Angebotstranspa renz des Netzes für den Fahrgast deutlich verbessern. Statt bislang drei Netzzuständ e - Tages-/, Abend- (ausgedünntes Ta- gesnetz) und Nachtbusnetz – würden dann nur noch ei n „Voll-“ und ein „Grundnetz“ betrie- ben werden. Die für das Grundnetz benötigten 22 Fahrzeuge + X (maximal 5) stellen gegenüber dem heu- tigen Bedarf im Abendverkehr - mit 32 Fahrzeugen - eine deutliche Reduzierung dar. b. Optimierung des Angebotes auf der Domachse in de r Altstadt und zusätzliche Linie für den Korridor/Stadtteil Gievenbeck (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.2, Seiten 88 bis 1 00 sowie Kapitel 8.1.3, Seiten 106 und 107) Aufgrund der geplanten Bebauung „Stubengasse“ und der Aufhebung Haltestelle sowie den Anforderungen der Stadtbusfunktion (Wolbecker Str., 10’-Takt mit der 12) bietet sich eine Verlängerung der R22/R32 nach Gievenbeck an. Mit de r Durchbindung dieser Linien kann die heutige Direktverbindung in die Altstadt für de n Stadtteil Wolbeck sichergestellt werden, ohne dass sich das Fahrtenaufkommen auf der Domachs e nennenswert erhöht (vgl. 2. NVP Kapitel 8.1.3). Zudem können zusätzliche Beförderun gskapazitäten auf der Domachse an- geboten werden, die in Hinblick auf die Realisierung Stubengasse und der Münster-Arkaden, die leistungsfähige ÖPNV-Bedienung der Altstadt sichern. Mit der geplanten Bebauung des Parkplatzes Stubenga sse ist eine Neuordnung des Regio- nalbusverkehrs mit Aufgabe der Endhaltestelle „Stub engasse“ erforderlich. Hierzu wird vor- geschlagen – vgl. 2. NVP Kapitel 8.1.3 – die betrof fenen Regionalbuslinien zukünftig an den Altstadthaltestellen Ludgeriplatz, Hauptbahnhof ode r Altstadt/Bült enden zu lassen. Dazu sind noch Absprachen mit den Verkehrsunternehmern zu treffen.. Ein Verbleib der Endhalte- stelle dieser Linien (Schnellbuslinien S20, S30 und S50) im zentralen Altstadtbereich würde die Busfrequentierung auf der em Abschnitt Klemesst ra- ße/Prinzipalmarkt/Michaelisplatz/Domplatz um 3 Buss e/h gegenüber dem vorgeschlagenem Konzept erhöhen und eine Buswarteposition erforderl ich machen. Hiergegen sprechen städ- tebauliche Ansprüche. Ab Coesfelder Kreuz wird die Linie 22 über die Roxe ler Str. - Dieckmannstr. in das Neubau- gebiet Auenviertel und weiter bis zum Rüschhausweg geführt. Ab der Haltestelle Dieck- - 5 - mannstr. besteht Anschluss mit der Linie 20 aus/in Richtung Roxel. Über die Haltestelle Rüschhausweg wird das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. und das Auenviertel aus Richtung Nienberge mit Umstieg von der Linie 5 erreicht. Mit der verlängerten Linien R22/R32 (Linie 22) und dem heutigen 10’-Takt der Linie 11 wer- den dem Bereich Auenviertel insgesamt 9 Fahrten pro Stunde Richtung Zentrum geboten. Aufgrund der schnelleren Fahrzeit wird eine Fahrgas tpräferenz zugunsten der Linie 22 er- wartet. Bei der bestehenden aber auch der zu erwart enden Fahrgastnachfrage ist ein 10’- Takt mit der Linie 11 und ein 20’-Takt mit der Linie 22 für den Bereich Auenviertel jedoch ü- bersetzt. Gegenwärtig wird die am stärksten frequen tierten Haltestelle „Gievenbeck- Auenviertel“ von täglich ca. 520 Fahrgästen genutzt. Im Vergleich dazu werden die Haltestel- len im Bereich Toppheide von weit mehr als 1.000 Fa hrgäste pro Werktag frequentiert. Die- sen Haltestellen soll auch zukünftig ein 10’-Takt b is einschließlich der Haltestelle Rüsch- hausweg geboten werden. Ab Rüschhausweg soll die Li nie 11 im 20’-Takt über die Dieck- mannstr. das Auenviertel zusätzlich zum 20’-Takt der Linie 22 erschließen. Zur besseren Differenzierung des Angebotes sollen d ie künftig im 20’-Takt endenden Fahr- ten der Linie 11 als Linie 12 wie heute bis zum Hbf geführt werden. Im Sinne einer verein- heitlichten Linienbezeichnung bedienen so die Stadt buslinien 11, 12 und 22 den Stadtteil Gievenbeck. Die heute am Horstmarer Landweg starten de Linie 12 soll in Linie 13 – ange- nähert der Linie 3 ab „Alte Sternwarte“ – umbenannt werden. Mit dem Konzept bietet sich die Möglichkeit, das Linienangebot im Sinne der Transparenz für die Fahrgäste im Bereich St. Mauritz/Tannenhof zu b ereinigen. Heute wird der Bereich im Tagesverkehr von der Linie 12 bedient, im Abend- un d Wochenendverkehr dagegen von der Linie 11. Zukünftig soll die Linie 11 auch im Tages verkehr über den Hbf im 20’-Takt zum Tannenhof fahren. Die neue Linie 13 (Horstmarer Lan dweg s.o.) startet und endet dann am Hauptbahnhof. Für die Verlängerung der Linie R22/R32 (Linie 22) sind bis zu drei zusätzliche Fahrzeuge er- forderlich. Durch die Zurücknahme des 10’-Taktes der Linie 11 bis zum Rüschhausweg kön- nen voraussichtlich zwei Fahrzeuge eingespart werden. c. Stadtteilkonzepte: Anbindung des Baugebietes Amelsbüren Süd (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seiten 108 und 109) Das Neubaugebiet mit seinen ca. 240 Wohneinheiten kann durch eine Modifizierung der Führung der Linie 1 erschlossen werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Linie 1 aufgrund bisher bestehender Kapazitätsengpässe - vo r allem in der Hauptverkehrszeit - zu- künftig mit Gelenkbussen betrieben werden soll. Wei terhin sollen die stark frequentierten Haltestellen Amelsbüren Schule, Amelsbüren Kirche u nd Plutoweg (ca. 400 Fahrgäs- te/Werktag) auch zukünftig im 20‘-Takt bedient werden. Bis zur Haltestelle Davertstraße wird deshalb die heutige Linienführung beibehalten. Ab der Haltestelle Davertstraße – die lageop- timiert auf der Davertstraße eingerichtet werden so ll - wird die Linie 1 im 60’-Takt zur Halte- stelle Amelsbüren Bahnhof und im 20’-/40’Takt über die Davertstraße in das Neubaugebiet Amelsbüren Süd geführt. Im Einmündungsbereich Daver tstr./Am Dornbusch und Davertstra- ße/Tengenkamp (Endhaltestelle) werden zusätzliche Haltestellen eingerichtet. Den Bewohnern des Neubaugebietes kann so eine fläch endeckende Erschließung und An- bindung an das Stadtbussystem geboten werden. Der z entrale Bereich in Amelsbüren und die aufkommensstarken Haltestellen werden weiterhin im 20’-Takt bedient. Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten - kostenneutral umgesetzt werden. - 6 - Anbindung des Technologieparks Austermannstraße (2. Nahverkehrsplan, Kapitel 8.1.3, Seite 114) Zur Anbindung des zur Zeit neu entstehenden Technol ogieparks Austermannstraße wird die neue Linie 13 (alte Linie 12) im 20’-Takt von ihrer heutigen Endhaltestelle Horstmarer Land- weg über die Auster-mannstraße bis zum Johann-Krane -Weg verlängert. Zur ortsnahen Er- schließung des Technologieparks werden auf der Austermannstraße zwei Haltestellen einge- richtet. An der neuen Endhaltestelle auf dem Johann -Krane-Weg besteht eine Umsteigever- bindung mit der Stadtbuslinie 1 - aus und in Richtu ng Kinderhaus - sowie mit Regionalbusli- nien R72/R73 und der S70 aus und in Richtung Altenberge, Nordwalde und Schöppingen. Die Maßnahme kann - bis auf laufabhängige Kosten - kostenneutral umgesetzt werden. d. Bedienungsstandards: Linienführung Die Führung der Linie 14 im Bereich Maikottenweg so ll im Sinne einer plausiblen und nach- vollziehbaren Linienführung für die Fahrgäste modif iziert werden. Dazu wird die heute ring- förmige Führung im Bereich Maikottenweg aufgegeben. Stattdessen wird die Führung der Linie zukünftig in Richtung und Gegenrichtung über die Straßen Mauritz-Lindenweg - Zum Guten Hirten - Maikottenweg - Merschkamp erfolgen. e. Tangentialverkehr In einer vergleichenden Bewertung von Tangentialver bindungen im Stadtgebiet Münster wur- de über eine Modellrechnung festgestellt, dass nach der Verbindung Kinderhaus-Coerde die Verflechtungen im Tangentialverkehr zwischen Wolbec k und Hiltrup am stärksten sind. Im Vorlaufbetrieb zu einer Linienbusverbindung soll zu nächst die Taxibusverbindung T9 zwi- schen Hiltrup und Wolbeck optimiert werden. Dazu so ll die TAXIBUS-Linie ab Hiltrup Lod- denweg im 60’-Takt bis Hiltrup Marktallee verlängert werden. Damit können die Fahrgäste aus und in Richtung Wolbeck den Einzelhandelsbereich in Hiltrup in Direktfahrt erreichen. Bislang war der Umsteig auf die Linie 9 ab der Haltestelle Loddenweg erforderlich. Um die gewachse- nen Fahrgastverflechtungen zwischen den Stadtteilen sicherzustellen, sollen auch weiterhin alle Haltestelle im Stadtteil Wolbeck - unter Aussc hluss der Zwischenbedienung - von der T9 angefahren werden. Im Sinne der Transparenz soll die Taxibusbedienung für die Heerdesiedlung nicht mehr unter T9 sondern unter einer eigenständigen Taxibuslinie betrieben werden. Der Anschluss an die Linie 9 erfolgt ab der Haltestelle Ringstraße. Aufgrund des verbesserten Angebotes auf der Taxibuslinie 9 durch die Direktverbindung Wol- beck-Hiltrup ist insgesamt von einer stärkeren Inan spruchnahme auszugehen. Gegenwärtig werden etwa 23% der im Fahrplan angebotenen Fahrten bestellt, die Kosten belaufen sich auf 22.000€. Zu 3: Die für den Fahrplanwechsel Anfang 2006 vorgesehenen Maßnahmen sind ausführlich textlich und grafisch im 2. Nahverkehrsplan hergeleitet und besc hrieben. Damit erübrigen sich die bislang im Rahmen der Anhörung für die Bezirksvertretungen erstellten Berichtsvorlagen. i.V. - 7 - Schultheiß Anlage: 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Entwurf)
Ergänzungsvorlage Beschluss
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... DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster Beratungsfolge 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster unter Be- rücksichtigung der synoptisch aufbereiteten Anregungen aus den Beteiligungsverfahren und den Beschlussempfehlungen der Verwaltung (Anlage 1) als Rahmenplan zur konzep- tionellen Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Managementebene der Stadtwerke Münster GmbH 3.1 die Vorbereitung und Umsetzung des Maßnahmeprogramms 2006 aufzunehmen (An- lage 1, Kap. 10.3) 3.2 die Vorbereitung, Abstimmung und Prüfung der Maßnahmen für die Jahre 2007ff auf- zunehmen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vor der Umsetzung zum Beschluss vorzulegen 3. Mit dem Nahverkehrsplan werden die Maßnahmen zum Fahrplanwechsel Anfang 2006 be- schlossen (vgl. Beschlusspunkt 2, 1. Spiegelstrich). Auf gesonderte Berichtsvorlagen für die Bezirksvertretungen wird verzichtet. 4. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement vor, aus denen hervorgeht, ob die in der Vorlage V/375/2005 vorgeschlagenen Änderungen bzw. Maßnahmen unproblematisch verlaufen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen. Mehrkosten für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen des Querverbundes getragen. Vorlagen-Nr.: V/0375/2005/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 15.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - ... Begründung: Zu 1: In einem breit angelegten Beteiligungsverfahren einschließlich eines öffentlichen Kolloquiums am 22.06.2005 wurde den benachbarten Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsunternehmen sowie in der Sache engagierten Institutionen, Verbänden und Vereinigungen die Möglichkeit einer Stellungnahme zum 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster gegeben. Folgende Anträge und Stellungnahmen wurden bis zum 16.08.2005 bei der Verwaltung einge- reicht: 1. Niederschrift der Sitzung der BV-Südost 2. Niederschrift der Sitzung der BV-Ost 3. Niederschrift der Sitzung der BV-Mitte 4. Niederschrift der Sitzung der BV-West 5. Niederschrift der Sitzung der BV-Nord 6. Niederschrift der Sitzung der Hiltrup 7. Niederschrift der Sitzung des Ausschuss für Gleichstellung 8. Niederschrift der Sitzung der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen 9. Stellungnahme Kreis Borken 10. Stellungnahme Kreis Warendorf 11. Stellungnahme Zweckverband SPNV Münsterland 12. Stellungnahme der Regionalverkehr Münsterland GmbH 13. Stellungnahme WB Westfalen Bus GmbH 14. Stellungnahme Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH Co. KG 15. Stellungnahme der Bezirksregierung Münster 16. Stellungnahme IHK Nord Westfalen 17. Stellungnahme Polizeipräsidium Münster 18. Stellungnahme Straßen NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 19. Stellungnahme VCD Verkehrsclub Deutschland 20. Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 46/2005, Herr Klaus Vetter 21. Schreiben von Herrn Heinrich Isforth vom 01.07.2005 22. 2 Anregungen aus dem Kolloquium am 22.06.2005 Die eingegangenen Beschlüsse, Anträge und Anregungen wurden von der Verwaltung in Abstim- mung mit der Stadtwerke Münster GmbH synoptisch aufbereitet, kommentiert und mit einer Be- schlussempfehlung versehen (Anlage 1). Redaktionelle Änderungen wurden, sofern sie die Ge- samtaussage inhaltlich nicht beeinflussen oder verändern nicht explizit aufgeführt. Zu 2: Wie V/0375/2005 Zu 3: Wie V/0375/2005 Zu 4: Die Einführung des neuen Abend- und Nachtnetzes („Grundnetzes“) und auch der übrigen Linien- und Angebotsänderungen wird in enger Abstimmung sowohl durch die Stadtwerke Münster GmbH ÖPNV-Management- und Regieebene, dem Verkehrs betrieb als auch durch den Aufgabenträger Stadt Münster fachlich begleitet. Dies bezieht si ch einerseits auf Marketingmaßnahmen, die die - 3 - Einführung begleiten müssen, um den Fahrgästen diese neuen Angebote so einfach und verständ- lich wie möglich zu machen. Darüber hinaus ist es andererseits zwingend erforderlich, während der ersten zwei Jahre die Änderungen und die Kundenreaktionen inhaltlich fachlich zu begleiten und auszuwerten. Dies bezieht sich sowohl auf die betriebliche Abwicklung als auch auf die Akzep- tanz der Maßnahmen durch die Fahrgäste. In der Regel bedürfen neue Angebote einer Anlauf- und Eingewöhnungsphase: Verlässliche Aus- sagen zur Akzeptanz und Bewährung der getroffenen Maßnahmen können frühestens nach 12 Monaten, abgesichert erst nach ca. 24 Monaten gemacht werden. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Synopse des Beteiligungsverfahrens Anlage 2: Schnellmeldung des ASSVW vom 14.09.2005
Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005 Erg. 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen 1. 1.1 Münster-Südost 1.1.1 1.1.2 1.2 Münster-Ost 1.2.1 1.2.2 Die Stadtwerke Münster werden gebeten, den Fahrdienst darauf hinzuweisen, dass die Haltestelle Ost (bzw. Hiltrup) zum Linienweg der T9 gehört. Die Stadtwerke Münster haben zugesagt, den Fahrbetrieb zu informieren. Beschluss entfällt: nicht NVP relevant Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass alle Busse zügig mit Rampen auszustatten sind, damit Menschen mit Behinderungen stets ohne Probleme die Linienbusse nutzen können. Diese Forderung ist Bestandteil des NVP (vgl. 2. NVP, Kapitel 7.4, S. 67, Bild 7-4 Beschluss entfällt Verlängerung der Linie 11 über die Endhaltestelle Tannenhof bis zur Warendorfer Straße und Verknüpfung mit den Linien 2 und 10 im Zuge der Warendorfer Straße Die Verknüpfung der Linie 11 aus dem Bereich Mond- straße mit den Linien 2 und 10 im Zuge der Warendorf- fer Straße ist erklärtes Ziel der Stadtwerke und der Verwaltung. Mit der Verknüpfung würde die Netzver- maschung im Osten der Stadt Münster deutlich ver- bessert. Die straßenbaulichen Gegebenheiten erlau- ben aber derzeit keine direkte Verknüpfung der Linien. Beschluss entfällt Anmerkung: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Ausbau des Knotenpunktes B51/ Warendorfer Straße hat die Verwaltung bereits gegenüber dem Baulastträger den Wunsch nach einer geeigneten Ver- knüpfungshaltestelle einschließlich P+R- und B+R-Anlage deutlich ge- macht. Die Verknüpfungshaltestelle wird Gegenstand der Planung des Umbaus/ Ausbaus des Knotenpunktes B51/Wa- rendorfer Straße. "Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass sechs Monate nach der Änderung der Linienführung der Linie 14 in Mauritz ein Bericht vorgelegt wird, ob die Verkehrsabwicklung unproblematisch verläuft." Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass ein 4. Beschlusspunkt der inhaltlich diese Anregung aufnimmt in der Vorlage ergänzt wird (siehe auch Antrag der CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Mitte) Grundsätzlich werden neue Maßnahmen nach ihrer Einführung kritisch beobachtet und einer Erfolgskon- trolle unterzogen. Bezirksvertretungen Kommentar der Verwaltung Empfehlung der Verwaltung 1 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 Anregung der CDU-Fraktion, die Verbindung vom Hauptbahnhof zum Clemens-Hospital im Nahverkehrsplan zu verbessern. Die Möglichkeit einer verbesserten Anbindung des Clemens-Hospitals durch eine Verlängerung der Linie 2 vom Clemens-Hospital zur Hammer Straße (Haltestelle Duesbergweg) wird zur Zeit geprüft. Über das Ergebnis wird das zuständige Gremium in einer gesonderten Vorlage informiert. Beschluss entfällt: Als Detailmaßnahme nicht NVP relevant Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im Grundnetz zu ändern. Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes vorgeschla- gene Grundnetz basiert auf der Auswertung umfang- reicher Daten zum Fahrgastverhalten im Stadtgebiet. Begleitend zu der Einführung des neuen Grundnetzes werden Begleituntersuchungen zur Akzeptanz des neuen Netzes durchgeführt. Gleichzeitig ist die Ver- waltung gehalten nach 24 Monaten einen Erfahrungs- bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie das Netz und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast angenommen werden. Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- genen Linienergänzungen und -änderun- gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- den Erfahrungsberichtes. Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, folgenden Beschlusspunkt 4 neu aufzunehmen: "24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement vor, aus denen hervorgeht, ob die in der Vorlage V/375/2005 vorgeschlagenen Änderungen bzw. Maßnahmen unproblematisch verlaufen." Der Antrag wurde einstimmig beschlossen Grundsätzlich werden neue Maßnahmen nach ihrer Einführung kritisch beobachtet und einer Erfolgskon- trolle unterzogen. Dem Antrag wird gefolgt: Der Beschlusspunkt wird ergänzt Die SPD-Fraktion stellte folgenden Antrag (Änderung kursiv) "2. Nahverkehrsplan, Seite 172, Haltepunkt Danziger Freiheit: "Der Bau eines Haltepunktes an der Kursbuchstrecke 406 Münster - Warendorf im Bereich der Danziger Freiheit wird weiter verfolgt. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Haltepunktes an der Kursbuchstrecke 406 Münster - Warendorf wird in einer gesonderten, mit Zweckverband SPNV Münster- land als zuständigen Aufgabenträger für den SPNV abgestimmten Untersuchung ermittelt. Dem Antrag wird gefolgt: Ein entsprechender Prüfauftrag für den Haltepunkt wird in den NVP aufgenom- men. Münster-Mitte 2 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 1.4 1.4.1 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.6.1 Im Rahmen der Vorstellung und der sich anschließen- den Diskussion des 2. Nahverkehrsplanes in der BV Nord wurde von der BV der Wunsch ge- äussert die Tangentialverbindung zwischen Coerde und Kinderhaus auch in den Abend und Nachtstun- den sicherzustellen. Aus verkehrlicher Sicht stellt diese Anregung eine sinnvolle Ergänzung des Grundnetzes dar. Es wird empfohlen diese Verbindung als Taxibuslinie einzu- richten. Der Anregung wird gefolgt. Die Bezirksvertretung sprach sich mehrheitlich für eine Erschließung des Baugebietes Hiltrup-West von der Westfalenstraße über die Straße Burgwall aus. Aufgrund der dort kürzlich vorgenommenen Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung soll jedoch zunächst die Höhe der Kosten für eine aus Richtung Westfalenstraße vorzunehmende Abflachung der Aufpflasterung für den Busverkehr ermittelt werden Die Kosten belaufen sich nach Auskunft des Tiefbau- amtes auf 2.000 Euro. Die Finanzierung des Umbaus wird vom Tiefbauamt übernommen. Dem Antrag wird nicht gefolgt Münster-Nord Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im Grundnetz zu ändern. Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes vorgeschlagene Grundnetz basiert auf der Auswertung umfangreicher Daten zum Fahrgastverhalten im Stadtgebiet. Begleitend zu der Einführung des neuen Grundnetzes werden Begleituntersuchungen zur Akzeptanz des neuen Netzes hrt.Gleichzeitig ist die Verwaltung gehalten nach 24 Monaten einen Erfahrungsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie das Netz und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast angenommen werden. Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- genen Linienergänzungen und -änderun- gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- den Erfahrungsberichtes. Beschlussvorschlag: Dem Antrag wird gefolgt, wenn die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind. Münster-Hiltrup Münster-West Antrag der SPD-Fraktion und Ergänzung: Es wird geprüft, inwieweit über Tangentialverkehre eine Anbindung von Albachten über Roxel nach Gievenbeck (Steingymnasium, Einkaufszentrum) und von Mecklenbeck nach Gievenbeck (Steingymansium, Einkaufszentrum) zukünftig eingerichtet werden kann. Eränzung: Hierbei sind die entsprechenden Kosten detailliert anzugeben. Die verkehrlichen Verflechtungen in den Tangential- beziehungen wurde detailliert in Kapitel 8.1.5 unter- sucht. Festzustellen ist, dass kein ausreichendes Potenzial für eine Linienbusverbindung in den gefor- derten Relationen besteht. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, Spezialver- kehre wie z.B. den Schülerverkehr abseits bestehen- der Linienwege über das Schulamt bei einem Verkehrs- unternehmen zu bestellen. 3 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 2 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Die SPD-Fraktion regte an, einige der im 2. Nahverkehrsplan dargestellten Nachtbuslinien im Grundnetz zu ändern. Das im Entwurf des 2. Nahverkehrsplanes vorgeschlagene Grundnetz basiert auf der Auswertung umfangreicher Daten zum Fahrgastverhalten im Stadtgebiet. Begleitend zu der Einführung des neuen Grundnetzes werden Begleituntersuchungen zur Akzeptanz des neuen Netzes hrt.Gleichzeitig ist die Verwaltung gehalten nach 24 Monaten einen Erfahrungsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht wie das Netz und die anderen Maßnahmen vom Fahrgast angenommen werden. Beschluss entfällt (vgl. 1.3.1): Die Prüfung der von der SPD vorgeschla- genen Linienergänzungen und -änderun- gen erfolgt im Rahmen des zu erstellen- den Erfahrungsberichtes. Anregung den Bereich Rudolf-Diesel-Straße durch eine Taxibus-Linie zum Gebäude der Westfalenfleiß GmbH zu erschließen. Das Gebäude der Westfalenfleiß GmbH in der Rudolf- Diesel-Straße liegt in fußläufiger Entfernung zur Haltestelle "An der Kleimannbrücke". Die Querung des Schifffahrter Damm ist im Bereich der Haltestelle signalgeregelt. Der Anregung wird nicht gefolgt Es soll geprüft werden, ob die Verkehrshotline auch per Fax genutzt werden kann. Grundsätzlich ist die Verkehrshotline per Fax erreichbar. Es kann allerdings aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass eine Anfrage per Fax unmittelbar beantwortet wird. Zur unmittelbaren Beantwortung von Anfragen stehen die Medien Telefon und internet zur Verfügung. (Die Zuständigkeit liegt beim Verkehrsunternehmen) Beschluss enttfällt: nicht NVP relevant "Im Taschennetzplan sollten die Liniennummern auch im Verlauf gekennzeichnet werden, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Ferner sollten die Haltestellen mit einem 16cm-Bord ausgewiesen werden. Die Stadtwerke überprüfen inwieweit dieser Anregung gefolgt werden kann, ohne die Übersichtlichlkeit des Netzplanes zu gefährden. Beschluss enttfällt: nicht NVP relevant Ausschüsse und Kommissionen Ausschuss für Gleischstellung Kommission zur Förderung der Integration von Mensch en mit Behinderungen 4 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 3 3.1 3.1.1 3.2 3.2.1 3.3 3.3.1 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 Maßnahme Wolbecker Straße Die Einrichtung einer Busbeschleunigung an den Lichtsignalanlagen sowie die Planung einer Verlängerung der Busspur entlang der L793 wird vom Kreis Warendorf begrüßt. Kreis Steinfurt keine Stellungnahme abgegeben Kreis Warendorf Maßnahme R22 und R32 Eine Durchbindung der beiden Linien über die Domachse nach Gievenbeck wird vom Kreis Warendorf ausdrücklich begrüßt. Hierdurch…… wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt Kreis Coesfeld keine Stellungnahme abgegeben Benachbarte Aufgabenträger Kreis Borken ausschließlich redaktionelle Anmerkungen werden über nommen Beschluss entfällt Maßnahme Stubengasse Gegen den Wegfall der Haltestelle Stubengasse wird vom Kreis Warendorf Bedenken erhoben, da die direkte Erreichbarkeit der zentralen Innenstadt (Prinzipalmarkt/Münster Arkaden) für Fahrgäste der Linien S20 und S30 deutlich verschlechtert wird..... vgl. Punkte 5.1.3 und 5.2.5 vgl. Beschluss zu 5.1.3 Beschluss entfällt wird zur Kenntnis genommen 5 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 4. 4.1 4.2 4.3 Zweckverband SPNV Münsterland redaktionelle Änderungen Änderungen werden übernomme n Beschluss entfällt Ergänzungs-/Änderungsvorschlag zu Kap. 6.4, Absatz 4: „Die Finanzierung des SPNV erfolgt über zwei Finan- zierungswege. Zum einen gewährt der Bund nach § 8 des Bundesregionalisierungsgesetzes sogenannte Transfermittel an die Bundesländer. In Nordrhein-West- falen werden diese Mittel nach dem ÖPNVG-NRW an insgesamt neun kommunale Zweckverbände, die Auf- gabenträger für den SPNV sind, weitergegeben. Grund- lage für die Verteilung bildet der jährlich aufzustellende SPNV-Finanzierungsplan des Landes NRW. Die Höhe der Transfermittel wird hierin festgelegt und verändert sich von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2005 erhält der ZVM über den SPNV-Finanzierungsplan ca. 66 Mio. €. Neben diesen Transfermitteln bilden die Fahrgelderlö- sebzw. die Tarifeinnahmen das weitere finanzielle Standbein des SPNV im Münsterland. Die Höhe der Transfermittel ist dabei unabhängig von der Höhe der Tarifeinnahmen. Transfermittel und Fahrgelderlöse zusammen bilden die Grundlage für die Finanzierung der Betriebs- und der gesamten Infrastrukturkosten (Trassen- und Stationskosten). Reichen die Finanz- mittel in der Summe nicht aus, eine bestimmte Leis- tung zu erbringen, muss das Leistungsangebot an- gepasst werden.“ die beiden Absätze werden übernommen Beschlussvorsch lag: Der Textbaustein wir im NVP entspre- chend übernommen Kapitel 9.2, Bild 9.1, Seite 168: Die Karte sollte bzgl. der Zahlen und Stationsnamen aktualisiert werden. Die aktuellen Zahlen werden übernommen. Die Grafik sowie die textlichen Aussagen zur Grafik auf Seite 169 werden entsprechend geändert Beschluss entfällt 6 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 5. 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 Kap. 5.2, S. 42, 2. Absatz, Kap. 5.6, S. 49, 3. Absatz Wir bitten zu ergänzen, dass das Angebot auf den SchnellBus- und RegionalBus-Achsen am Samstag und teilweise freitags durch regionale NachtBus-Verkehre vervollständigt wird, welche…. Die angesprochenen Absätze werden um die Information ergänzt. Beschluss entfällt Verkehrsunternehmen mit eigenen Konzessionen im Sta dtgebiet Regionalverkehr Münsterland GmbH Kap. 2.1, S. 13, 6. Absatz: Die durch die Münsterlandkreise vorgesehene Ausschreibung von Linienbündeln berührt auch die auf das Oberzentrum Münster ausgerichteten Gemeinschaftslinien der RVM und der Stadtwerke Münster. Vorrangige Zile der heutigen Unternehmenskooperation sind die Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen sowie..... Diese weitreichenden Vorteile könnten bei einer Ausschreibung von Linienbündeln gefährdet sein. Vor diesem Hintergrund...... Hierzu hat die Stadt Münster ausführlich in den Stellungnahmen zu den Nahverkehrsplänen der Kreise Stellung genommen. Die Bedeutung der Kooperationslinien für die Stadt Münster wird in Kapitel 5.5 des 2. NVP dargelegt. Beschluss entfällt Die umfassen dargelegten Bedienungs- und Beförde- rungsstandardswerden von der RVM grundsätzlich begrüßt. Für Spitzeneinsätze im zielgerichteten Schülerverkehr müssen jedoch aus wirtschaftlichen Gründen auch abweichende Qualitätsanforderungen an Fahrpersonal und Fahrzeuge zulässig sein. Die festgelegten Qualitätsattribute sollten auch vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen mit den Münsterlandkreisen abgestimmt werden. Insbeson- dere ergibt sich diese Notwendigkeit bei der Festle- gung des Betriebszeitfensters für Regionallinien mit Stadtbusfunktion. Der NVP ist mit den Nachbaraufgabenträgern abgestimmt. Diese haben keine Bedenken erhoben. Beschluss entfällt 7 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 5.1.4 Die Notwendigkeit, die heute an der Haltestelle Stu- bengassse endenden Schnellbusse S20, S30 und S50 zukünftig aus dem Bereich Windthorststraße herauszunehmen, ergibt sich aus den städtebau- lichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Da die heutige Busfrequentierung im Bereich Michaelis- platz als städtebauliche Obergrenze anzusehen ist, besteht keine Möglichkeit, diese Linien zu- künftig über die Windthorststraße/Loerstraße/Kle- mensstraße hinaus in die zentrale Altstadt zu füh- ren. Zumal auch innerhalb der zentralen Altstadt keine für die endenden Regionalbuslinien städte- baulich geeignete Betriebshaltestelle eingerichtet werden kann. (vgl. Kap. 8.1.2, 2. NVP Stadt Münster) Beschluss: Dem Antrag wird nicht gefolgt Kap. 8.1.2, S. 96, 1. Absatz: Aus städtebaulichen Gesichtspunkten soll die Halte- stelle Stubengasse für die Schnell-Busse S20, S30 und S50 aufgegeben werden. Darüber hinaus ist zur Entlastung der Domachse vorgesehen, die Regional- buslinien R63 und R64 zukünftig über die Haltestelle Bült bzw. Ludgeriplatz zu führen. Aktuelle Fahrgastzählungen auf unseren Buslinien verdeutlichen nochmals, dass mit werktäglich rund 800 Fahrgästen eine unverändert hohe verkehrliche Notwendigkeit für die Bedienung zentraler Innen- stadthaltestellen besteht. Dieser weitreichenden Bedeutung können die vorgeschlagenen Ausweich- haltestellen nur unzureichend gerecht werden. Auch von Ihnen wird die Wichtigkeit für eine direkte Er- reichbarkeit der Altstadt auf den Seiten 45 – 46 so- wie auf den Seiten 90 – 93 umfassend beschrieben. Bereits die Umstellung der Buslinienführung in der Altstadt im Jahr 2001 hat zu Fahrgastverlusten ge- führt. Wir müssen nunmehr von weiter rückläufigen Fahrgastzahlen ausgehen, die zu einer Schwächung der Ertragskraft der betroffenen Buslinien führen werden. Nach ersten Abschätzungen gehen wir von einem Mindererlös in Höhe von rund 80 – 100.000 Euro pro Jahr aus. Vor den geschilderten Hintergründen bitten wir Sie, die Thematik nochmals zu überdenken und Alter- nativlösungen mit uns abzustimmen. 8 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 5.1.5 5.1.6 5.1.7 5.1.8 5.1.9 5.1.10 Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Busbeschleunigung werden von der RVM sehr be-grüßt. Jedoch bitten wir ergänzend zu überprüfen, ob für den Knoten Neutor in Fahrtrich-tung Münzstraße eine verbesserte Beschleunigung erzielt werden kann. Eine Verbesserung für den ÖPNV an diesem in seinen Fahrbeziehungen sehr komplexen und hoch belaste- ten Knotenpunkt ist derzeit technisch nicht machbar. der Anregung wird nicht gefolgt Kap. 8.1.2 S. 97, 1. Absatz: Der Vorschlag, die Linien aus dem westlichen Korridor Gievenbeck/Roxel (bislang Radiallinien) durchzubinden, widerspricht den Ausführungen auf Seite 96, 1. Absatz. Hiernach sollen die Linien R63 und R64 die Domachse nicht mehr befahren. Der Widerspruch wird korrigiert. Richtig ist die vorgesehene Führung der R63 und R64 über Ludgeriplatz bzw. Bült zum Hauptbahnhof. Beschluss entfällt Kap. 8.1.3, S. 110 – 111. 3. Absatz Die aus den Ausführungen zur Erschließung des Stadtteils Wolbeck abzuleitenden Handlungsempfeh- lungen für die Stufe 2 sind für uns nicht eindeutig erkennbar. Wir bitten Sie um nähere Erläuterungen. Das endgültige Konzept zur Erschließung des Stadtteiles Wolbeck wird rechtzeitig mit dem Verkehrsunternehmen abgestimmt. Beschluss entfällt Kap. 8.2.1, S. 142, 4. Absatz Die vorgesehene Verlängerung der Busspur auf der Wolbecker Straße bis zur Münsterstraße wird begrüßt. Angesichts der heutigen Verlustzeiten wurden hierzu von der RVM bereits eine Vielzahl von Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau geführt. Wir bitten um Einbindung in den weiteren Planungs- und Entscheidungs- prozess. wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt Änderungen werden übernommen Beschluss entfällt Kap. 8.1.2, Seite 95, 2. - 4. Absatz: Die Durchbindung der Regionalbuslinien R22 und R32 über die Domachse hinaus bis in den Be- reich Gievenbeck-Auenviertel wird begrüßt. Hier- durch wird weiterhin die verkehrlich notwendige Erreichbarkeit zentraler Innenstadthaltestellen auch für regionale Fahrgäste gewährleistet. Ein- zelheiten der betrieblichen Umsetzungsschritte müssen noch zwi-schen den SWMS und der RVM abgestimmt werden. vgl. Kap. 81.3 und 8.1.4 2. NVP Stadt Münster Beschl uss entfällt redaktionelle Änderungen 9 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 Seite 61, Kap 7.3.2: Die dauerhafte Sicherstellung bzw. der Ausbau des Bedienungsangebotes kann seitens der WB grundsätzlich nur bei finanzieller Beteiligung der Münsterland-Kreise bzw. der Stadt Münster garantiert werden. Soweit nicht von der WB zu beeinflussende Änderungen der Markt- bzw. der gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. eingetretene Kostensteigerungen eine eigenwirtschaftliche Erstellung der Verkehrsleistung nicht mehr ermöglichen, sind notwendige Anpassungen des Verkehrsangebotes nur bei finanzieller Kompensation durch den/die Aufgabenträger vermeidbar. wird zur Kenntnis genommen Beschluss entfällt Westfalen Bus GmbH S. 63, Kap. 7.3.1, 4. Unterpunkt, 2. Satz: Aufgrund des mit den Münsterland-Kreisen abzustim- menden Bedienungszeitfensters sowie der Finanzie- rungsprämisse sollte die Formulierung in "Die innerstädtischen Regionalbuskorridore sollten (alt: sind)…." abgeschwächt werden. der Anregung wird gefolgt Beschluss entfällt Seite 66-69, Kap. 7.4.4 Wir begrüssen die Differenzierung der Qualitätsstan- dards hinsichtlich der Funktion einer Linie im Stadt- busverkehr. Die Standards sind mit den qualitativen Anforderungen der Münsterland-Kreise zu harmoni- sieren. wird zur Kenntnis genommen (vgl. 5.1.3) Beschluss en tfällt Die betriebliche Steuerung "aller (!) im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge" durch die Leitstelle der ÖPNV- Managementebene wird grundsätzlich abge- lehnt. Gemeint sind hier alle im Stadtgebiet Münster eingesetzten Fahrzeuge, Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Standards "...als Orientierungshilfe im Hinblick auf den anstehenden Wettbewerb…" zu verstehen sind (vgl. 2. NVP, Kap. 7.1, 3. Absatz) 10 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 5.2.5 5.2.6 5.3 5.3.1 6. 6.1 Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH & CoKG 6.1.1 Kraftverkehr Weilke Beschluss entfällt Die geplante Herausnahme der Regionalbuslinie aus der Domachse wird von der WB abgelehnt. (vgl. Pkt. 5.1.4) Zwischenzeitlich konnte mit der WB eine Einigung über die zukünftige Führung und Funktion der R63 erzielt werden. Die R63 wird voraussichtlich ab Fahrplanwechsel Januar 2006 über den Linienweg Roxel - Coesfelder Kreuz - Am Stadtgraben - Ludgeriplatz zum Hauptbahnhof fahren. Details müssen noch abgestimmt werden. Beschluss entfällt Seite 152ff, Kap. 8.3.1: Ausdrücklich begrüssen wir die in Kap. 8.3.1 aufgeführten Maßnahmen zur Busbeschleunigung und Minimierung der Störquellen auf den ÖPNV- Lininewegen im Stadtgebiet. wird zur Kenntnis genommen keine Stellungnahme abgegeben Sonstige Verkehrsunternehmen keine Anregungen und Bedenken 11 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 7. 7.1 7.1.1 7.1.2 7.2 7.2.1 7.2.2 Im Rahmen des Um- bzw. Aus- und Neubaus von Busbuchten sollte nicht grundsätzlich, wie im Nahverkehrsplan in Kapitel 10.4.2 beschrieben, ein kostensparender Fahrbahnhalt favorisiert werden. Zur baulichen Gestaltung von Haltestellen gibt es bereits einen aktuell gültigen Beschluss des Planungsaus- schusses, der im wesentlichen regelt, dass die bauliche Gestaltung von Haltestellen in Hauptverkehrsstraßen fallbezogen zu entscheiden ist. Beschluss entfällt Beschluss: der Anregung wird gefolgt, entsprechen- de Hinweise werden in Kapitel 8 einge- arbeitet IHK Nord Westfalen ….möchten wir unter Bezugnahme auf das Kapitel 10.5 "Planungsmethodik" dringend anregen, dass bei allen weiteren Überlegungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans die bereits mittelfristig erkennbaren Entwicklungen im Bereich des demografischen Wandels sowie die unter anderem auch hieraus resultierenden zukünftig eher begrenzten Finazierungsspielräume der öffentlichen Hand einfließen. Vor diesem..... Der NVP baut auf den Erkenntnissen und Zielplanungen des Flächennutzungsplanes und des Verkehrsentwick- lungsplans auf, die die demografischen Entwicklungen berücksichtigen. Beschluss entfällt Träger Öffentlicher Belange Bezirksregierung Münster Bei den Infrastrukturvorhaben, die auf den Seiten 152 bis 172 aufgeführt sind, fehlen Angaben über die Höhe der jeweiligen Investitionskosten. Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr ….. ist be i den Aussagen zur Investitionsplanung der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Als konkrete Maßnahmen sind ausschließlich die 4 Baustufen des neuen Verkehrsrechners genannt worden. Für diese Maßnahmen werden die Kosten auf Seite 158 explizit benannt. Bei den übrigen Maßnahmen handelt es sich um perspektivische Maßnahmen, die weder zeitlich gefasst sind noch in der Planung soweit fortgeschritten sind, als dass schon der Kostenrahmen benannt werden könnte. Beschluss entfällt Darüber hinaus empfehle ich, die auf der Grundlage des Erlasses……geänderten Fördersätze für ÖPNV- Infrastrukturprojekte bei der Ausweisung des Finanzmittelbedarfs aus Gründen der Transparenz zu berücksichtigen und daher mit darzustellen. Demnach ist….. wird zur Kenntnis genommen 12 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 7.3 7.3.1 7.4 7.4.1 keine Bedenken Straßen NRW keine Anregungen und Bedenken Polizeipräsidium Münster 13 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 8. 8.1 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 8.1.7 Taktverdichtung auf einzelnen Linien/Strecken, um auch während des Tages verlässliche Reisezeiten (incl. Umsteigen zu ermöglichen. Beispiel: Linie 7 entlang des Kappenberger Damms. Die Analyse und Bewertung des ÖPNV-Angebotes (u.a. Takte) belegt eine angemessene Bedienung der Stadtteile und Korridore (vgl. Kapitel 8.1.4 Seite 118ff) der Anregung wird nicht gefolgt VCD Verkehrsclub Deutschland Marketingkampagne für das neue "Einkaufsticket" mit der Darstellung von Musterstrecken und -fahrzeiten, auch und gerade für die Aussenstadtteile eine Marketingkampagne ist begleitend zur Einführung des neuen Tickets im August 2005 erfolgt nicht NVP relevant: Beschluss entfällt: Prüfung der Bevorzugung des Busverkehrs am Ludgeriplatz, z.B. durch eine umlaufende Rad-Bus-Spur Der Ludgeriplatz ist einer der höchst belasteten Knotenpunkte im Stadtgebiet Münster. Die Gewähr- leistung eines sicheren und für alle Verkehrsteilneh- mer ausreichenden Verkehrsflusses lässt eine Priorisierung einzelner Verkehrsträger nicht zu. der Anregung wird nicht gefolgt Einrichtung einer Busschleuse vor der Unterführung Hafenstraße in Richtung Albersloher Weg, die den Fahrzeugdurchfluss durch die Engstelle reguliert Eine Busschleuse ist in diesem Bereich heute verkehrstechnisch nicht umsetzbar. Bei der Ausbauplanung der Unterführung Hafenstraße werden die notwendigen ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen berücksichtigt. der Anregung wird nicht gefolgt Verbünde und Verbände Aufgreifen des VCD-Vorschlages "Busfahren - samstags gratis" mit einer Erprobungsphase Zu diesem Vorschlag hat es in 2004/2005 umfassende Stellungnahmen der Stadt Münster gegeben. Zuletzt mit Schreiben Stadtdirektor vom 07.12.2004. Eine Umsetzung dieses Vorschlages ist aus tarifrechtlichen und finanziellen Gründen nicht möglich der Anregung wird nicht gefolgt Maßnahmen, die zum Abschluss von Monatskarten- Abonnements motivieren: A) eine stärkere Spreizung der Preise für Monatskarten im Barverkauf und im Abonnement (bisherige Regelung: 12 Abo-Monatskarten zum Preis von 10 im Barverkauf) B) ein "Abo-Sponsoring", wie es in der Stadt Detmold praktiziert wird. Dabei kauft eine städtische Gesellschaft die Abo-Fahrkarten zum regulären Preis bei der Tarifgemeinschaft und verkauft sie im "Umwelt-Abo" zum stark ermäßigten Preis an Endverbraucher Die Tarifhoheit liegt bei den Verkehrsunternehmen. n icht NVP relevant: Beschluss entfällt Priorität für Beschleunigungsmaßnahmen in Planung und Durchführung entsprechend den Vorschlägen S. 159ff., insbesondere dort, wo bereits geringe Verlängerungen von Busspuren effektiv sind Bei den dargestellten Maßnahmen handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, in dem die einzelnen Maßnah- men inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Über die Umsetzung entscheiden die parlamenta- rischen Gremien entsprechend den Beschlüssen zum Investitionsplan. Beschluss entfällt 14 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 8.1.8 Reaktivierung der Haltepunkte Roxel, Mecklenbe ck und Geist/Clemenshospital an der Kursbuchstrecke 408 Münster - Coesfeld durch einfache Seitenbahnsteige auf Grundstücken der Stadt bzw. der Bahn, Verlängerung der Strecke bis Coerde/Speicherstadt Die Stadt Münster plant die Reaktivierung der Haltepunkte Roxel und Mecklenbeck an der Kursbuchstrecke 408 Münster - Coesfeld (vgl. Kap.9.4 Seite 171). Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL liegt ein weitergehender zu diesem Thema vor. Die konkrete Planung des SPNV ist nicht Bestandteil des NVP Stadt Münster, da Münster nicht direkt für den SPNV zuständig ist. Die Verwaltung wird im November 2005 eine Verfahrensvorlage vorlegen, die das weitere Vorgehen in diesem Themenfeld darlegt. Beschluss entfällt 15 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005 Anlage 1 zur Vorlage V/0375/2005/1 Nr. Anträge/Anregungen Kommentar der Verwaltung Empfeh lung der Verwaltung 9 9.1 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 Es wird angeregt, das Angebot des ÖPNV nicht so zu erweitern, dass die Linien N81 auch zwischen 24.00 Uhr und 5.30 Uhr bis zur Buswende Brüningheide/Alte Schanze in Kinderhaus fährt (vgl. Anregung 46/2005 nach §24 GO NW des Herrn Vetter) Aus verkehrlicher Sicht ist die Anbindung des großen Wohngebietes Brüningheide auch in den Nachtstun- den erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt (vgl. 9.1) Anregung nach §24 GO NRW Anregung Nr. 46/2005 vom 20.07.2005: Herr Vetter regt an, das Angebot des ÖPNV nicht so zu erweitern, dass die Linien N81 auch zwischen 24.00 Uhr und 5.30 Uhr bis zur Buswende Brüningheide/Alte Schanze in Kinderhaus fährt. Aus verkehrlicher Sicht ist die Anbindung des großen Wohngebietes Brüningheide auch in den Nachtstun- den erforderlich. Der Anregung wird nicht gefolgt Die verkehrlichen Verflechtung in den Tangentialbezie- hungen wurde detailliert in Kapitel 8.1.5 untersucht. Festzustellen ist, dass kein ausreichendes Potenzial für eine Linenbusverbindung in den geforderten Rela- tionen besteht. der Anregung wird nicht gefolgt Kolloquium und sonstige Anregungen einzelner Bürger Es wird angeregt, die Verknüpfung zwischen der Stadtbuslinie 5 und dem SPNV am Hauptbahnhof zu verbessern. Die Linie 5 wurde bis zum Fahrplanwechsel 2002 durch den CE5 zu einem 10 Minuten Takt im südlichen Abschnitt ergänzt. Fahrgasterhebungen haben ergeben, dass der Umstieg von der Schiene in die Busse der Linie 5/CE5 nur in sehr geringem Maße nachgefragt wurde, was letztlich auch zur Einstellung des CE 5 geführt hat. der Anregung wird nicht gefolgt Es wird angeregt, das ÖPNV-Angebot im Vorweih- nachtsverkehr im 2. Nahverkehrsplan zu verankern. Das zusätzliche ÖPNV-Angebot wird von der Stadt Münster seit Jahren erfolgreich an den vier Advents- samstagen angeboten. Es trägt in erheblichem Maße dazu bei, die großen Besucherzahlen der Innenstadt und insbesondere der Weihnachtsmärkte zu bewäl- tigen. Der Anregung wird gefolgt: Der Vorweihnachtsverkehr wird als verbindliches ÖPNV-Angebot - vor- behaltlich der Finanzierung - in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Es wird angeregt, eine Tangentialverbindung von Mecklenbeck zum Freilichtmuseum Mühlenhof und zum Zoo einzurichten. 16 Stadtplanungsamt 61.3.1, 25.08.2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (43)
- Warendorfer Straße
- Hammer Straße
- Westfalenstraße
- Windthorststraße
- Stubengasse
- Münzstraße
- Wolbecker Straße
- Münsterstraße
- Hafenstraße
- Amelsbürener Straße
- Dieckmannstraße
- Davertstraße
- Austermannstraße
- Schifffahrter Damm
- Ludgeriplatz
- Rüschhausweg
- Horstmarer Landweg
- Plutoweg
- Maikottenweg
- Merschkamp
- An der Kleimannbrücke
- Am Stadtgraben
- Am Max-Klemens-Kanal
- Am Dornbusch
- Rudolf-Diesel-Straße
- Johann-Krane-Weg
- Mauritz-Lindenweg
- Zum Guten Hirten
- Prinzipalmarkt
- Albersloher Weg
- Sentruper Höhe
- Michaelisplatz
- Brüningheide
- Alte Schanze
- Kinderhaus
- Burgwall
- Loerstraße
- Domplatz
- Tengenkamp
- Marktallee
- Loddenweg
- Ringstraße
- Neutor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0375/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37