0969/2026
Planungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bergerstraße/Kopenhagener Straße/Ohmstraße in Köln-Porz
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 0969/2026 Freigabedatum 08.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungs- und Mittelfreigabebeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bergerstraße/Kopenhagener Straße/Ohmstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Um- gestaltung der Knotenpunkte Kopenhagener Straße/Ohmstraße, Berger- straße/Ohmstraße und Kopenhagener Straße/Bergerstraße mit Kosten in Höhe von rd. 100.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung in Höhe von 60.000 € für die Vergabe von externen Planungsleis- tungen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- jektgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2026. Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation In den Jahren 2030 bis 2033 plant die Stadt Köln die Brücke Bergerstraße abzureißen und neu zu bauen. Die dafür nötigen Sperrzeiten wurden bei der DB InfraGO beantragt, aber noch nicht bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass eine spätere, noch nicht benannte, Sperrzeit eingeräumt wird. Nach Fertigstellung der Brücke plant die Stadt Köln im Anschluss, die Knotenpunkte Berger- straße/Kopenhagener Straße und Bergerstraße/Ohmstraße zu erneuern und umzugestalten. 2. Planung Die Bergerstraße ist im Bereich zwischen der Kopenhagener Straße/Ohmstraße und dem öst- lichen Ende der Brücke schon zum heutigen Zeitpunkt in einem äußerst schlechten Zustand. Durch die geplanten Brückenbauarbeiten (siehe Vorlage 0254/2025) wird die Straße zusätz- lich belastet. Daher ist nach dem Brückenneubau eine Komplettsanierung der Straße zwin- gend erforderlich. Im Zuge dessen soll der Bereich Bergerstraße/Kopenhagener Straße/Ohm- straße umgestaltet werden (Abgrenzung des Planungsraumes siehe Anlage 1). Die Kreuzung Bergerstraße/Ohmstraße wird täglich von 11.000 Kraftfahrzeugen (Kfz) benutzt. 3 Hier soll ein Minikreisverkehr im Vollausbau geplant werden. Der separate Rechtsabbiege- streifen von der Bergerstraße in die Ohmstraße wird in der Spitzenstunde von lediglich 69 Kfz genutzt, daher soll dieser zurückgebaut werden. Der Kreuzungsbereich Kopenhagener Straße/Bergerstraße soll ebenfalls umgestaltet werden. Die lange Radverkehrsfurt und die parallele Spurführung stellen ein Verkehrssicherheitsrisiko dar. Daher ist vorgesehen, den von der Brücke kommenden Geh- und Radweg zu verlängern, um die Radverkehrsfurt zu verkürzen. Durch einen verlängerten Geh- und Radweg wird die Anzahl der Konfliktpunkte an diesem Knotenpunkt minimiert. Die Geh- und Radwege sollen richtlinienkonform und barrierefrei ausgebaut werden. 3. Anstehender Planungsprozess Eine qualitativ hochwertige Umgestaltung des Planungsraumes genießt hohe Priorität bei den weiteren planerischen Überlegungen und Maßnahmen. Für den straßenplanerischen Prozess ist vorgesehen, ein Verkehrsanlagenplanungsbüro für die Erbringung der Leistungsphasen 1- 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beauftragen. Um möglichst große Synergieeffekte zu erzielen, soll die Planung durch das Ingenieurbüro übernommen werden, welches durch die Verwaltung bereits für die Planung der Brücke Ber- gerstraße beauftragt wurde. So wird der Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Pla- nungsbüros vermieden, was zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis führt. Zudem wird die Baustellenplanung optimiert, um einen lückenlosen Übergang zwischen Brückenbau und Kreuzungsumgestaltung zu ermöglichen. Die Verkehrsstörungen werden demnach minimiert. Die Planung der Knotenpunkte Bergerstraße/Kopenhagener Straße, Bergerstraße/Ohmstraße beeinflusst den Verlauf beziehungsweise die Linienführung der östlichen Rampe zur Brücke. Daher ist es unerlässlich, die Planung möglichst zeitnah zu beauftragen. Durch die parallele Erarbeitung der beiden Planungen sollen Kosten für nachträgliche Planänderungen vermie- den werden. Des Weiteren ermöglicht eine frühzeitige Planung einen größeren Gestaltungs- spielraum. Der Bau der Brücke und der damit einhergehende Umbau des Bereiches Bergerstraße/Ko- penhagener Straße - Bergerstraße/Ohmstraße hängt von der DB Infra GO ab, da diese Sperr- zeiten für die Bahnstrecke festsetzt. Nach diesen Sperrzeiten richtet sich der Brückenabriss und Neubau. Daher ist entscheidend, eine Planung möglichst zeitnah zu erstellen, um auf ei- nen gegebenenfalls früheren Baubeginn reagieren zu können. Der Brückenzug Bergerstraße wurde seinerzeit unter Verwendung von Spannstahl des Typs Sigma oval hergestellt. Aufgrund der Gefahr von Spannungsrisskorrosion muss die Brücke, bei Anzeichen von Zustandsverschlechterung, umgehend gesperrt und abgebrochen werden. Schon jetzt ist die Brücke bereits für den Lkw-Verkehr gesperrt und für den Pkw-Verkehr be- steht eine Beschränkung auf Tempo 30. Damit die Umsetzung der Maßnahmen möglichst ohne zeitliche Unterbrechung erfolgen kann, ist eine externe Vergabe zwingend erforderlich. 4. Kosten und Zeitablauf Die Planungskosten für diese Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung voraus- sichtlich rd. 100.000 €. Es ist vorgesehen, den Auftrag an das externe Ingenieurbüro im 3. Quartal 2026 zu vergeben. Mit einem Mittelabfluss ist voraussichtlich im Jahr 2026 in Höhe von 60.000 € und im Jahr 2027 in Höhe von 40.000 € zu rechnen. Nach einer heutigen ersten Schätzung betragen die Baukosten der Maßnahme voraussichtlich rd. 850.000 €. Ein separater Baubeschluss wird zu gegebener Zeit den Gremien zur Be- schlussfassung vorgelegt. Die Maßnahme ist investiv zu finanzieren. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 60.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/ 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 4 Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Aus- zahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisier- ten Verkehrsknotenpunkten, zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Restmittel in Höhe von 40.000 € werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2027/2028 im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 40.000 € an gleicher Stelle entsprechend eingeplant. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden, wie zuvor erläutert, beachtet. Vor dem Hintergrund der Synergieeffekte ist eine externe Vergabe der Planungsleis- tungen zwingend erforderlich. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1- Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2- Übersichtsplan – Abgrenzung des Planungsraumes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund der hohen Anzahl der Anschlussstellen, Einfahrten und der Abhängigkeit von der Brücke Bergerstraße gibt es nur einen sehr geringen Gestaltungsspielraum. Daher ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen
Anlage 2 – Übersichtsplan – Abgrenzung des Planungsraumes
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Anlage 2 – Übersichtsplan – Abgrenzung des Planungsraumes Mittelpunkt: 363829, 5639429 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 08.01.2026 Seite 1 / 1 Kopenhagener Str. Ohmstr. Bergerstr. Bergerstr. Bergerstr. Bergerstr. Jakobstr. Leonberger Str. Bergerstr. Kasparstr.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bergerstraße
- Kopenhagener Straße
- Ohmstraße
- Jakobstraße
- Leonberger Straße
- Kasparstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0969/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 08:22