V/1052/2016
Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster"
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Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster"_Entwurf.docx
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Geflüchtete Menschen in Münster – Handlungskonzept Entwurf Stand 19.12.2016 3 Vorwort Vorwort 4 Inhalt Inhalt I. Einführung ........................................................................................ ............................. 6 1 Die bundesweite Entwicklung des Flüchtlingszuzugs .................................................. 7 2 Das Aufnahmeverfahren in NRW ......................................................................... ...... 9 3 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten ...................................... 12 3.1 Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nach Münster .................................................... 12 3.2 Unterbringungsformen und -kapazitäten ................................................................. 13 3.3 Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte .................................... 15 3.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge .................................................................... 17 3.5 Freiwillige Ausreisen und Rückführungen ................................................................. 17 4 Das Migrationsleitbild der Stadt Münster ............................................................. ... 18 5 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen und Arbeitserlaubnisse .................................. 20 II. Kommunale Handlungsfelder ........................................................................ .............. 22 1 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen............................................. 22 1.1 Schaffung von Unterbringungskapazitäten ............................................................... 22 1.2 Die Kommunale Erstaufnahme .................................................................................. 29 1.3 Betreuungskonzept und sozialräumliche Integration ............................................... 31 1.4 Auszugsmanagement und Wohnraumversorgung .................................................... 32 2 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe ........................................................ . 38 2.1 Kindertageseinrichtungen ......................................................................................... 38 2.2 Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen ..................................................... 41 2.3 Offene Ganztagsschulen (OGS).................................................................................. 45 2.4 Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrichtungen ...................................... 46 2.5 Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge .................................................... 48 2.6 Angebote des Kommunalen Integrationszentrums .................................................. 50 3 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse ............................................................... .. 53 3.1 Professionelle Sprach- und Integrationskurse ........................................................... 53 3.2 Ehrenamtliche Deutschkurse und Selbstlernmöglichkeiten ..................................... 59 4 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung ................................................................. .... 61 5 Gesundheitliche Versorgung ........................................................................... ......... 69 5.1 Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des Gesundheitsamtes ........................ 69 5 Inhalt 5.2 Angebote für traumatisierte Flüchtlinge ................................................................... 71 5.3 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte .................................................... 72 6 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe ......................................... 74 6.1 Ausgangssituation ...................................................................................................... 74 6.2 Ziele der Engagementförderung in der Geflüchtetenhilfe ........................................ 75 6.3 Maßnahmen zur Engagementförderung ................................................................... 77 6.4 Zukünftige Herausforderungen und Handlungsansätze ........................................... 80 7 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport .................................................................. ........ 82 7.1 Kulturelle Angebote für und mit geflüchteten Menschen ........................................ 82 7.2 Integration durch Sport ............................................................................................. 85 8 Ausblick .......................................... ................................................... ..................... 88 9 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................ ............ 89 6 I. Einführung I. Einführung Kaum ein Thema hatte im vergangenen Jahr eine größere Medienpräsenz als die sogenannte „Flüchtlingskrise“. Die Diskussion um die Frage „Schaffen wir das?“ prägte nicht nur die De- batten im politischen Raum, sondern fand auch einen großen gesamtgesellschaftlichen Wi- derhall. Die Bereitschaft, sich für die geflüchteten Menschen einzusetzen, Zeit, Geld und Ma- terialien zu spenden, war überwältigend. Neben diesen Zeichen der Willkommenskultur nahmen aber auch die kritischen und besorgten Stimmen zu, die eine Überforderung der Gesellschaft befürchteten. Der hohe Flüchtlingszuzug im Jahr 2015 hat auch die Stadtverwaltung vor erhebliche Heraus- forderungen gestellt. Die Aufgaben und Anforderungen haben sich durch den Zuzug vieler geflüchteter Menschen innerhalb kürzester Zeit verändert. An vielen Stellen mussten die bestehenden Strukturen in der Krisensituation angepasst werden. Das bewährte Münsteraner Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist an seine Grenzen gestoßen. Dies galt es zu überarbeiten und an die veränderten Rahmenbe- dingungen anzupassen. Neben der zunächst vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdi- gen Unterbringung, rückten schnell weitere Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fokus – von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen bis hin zur Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen. Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, die wesentlichen Aufgaben der Stadtverwaltung im Kon- text der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen transparent zu machen, die maß- geblichen Herausforderungen in den einzelnen kommunalen Handlungsfeldern zu beleuch- ten und schließlich die bestehenden Ziele und Strategien darzustellen. Die konzeptionelle Arbeit ist mit dem vorliegenden Papier natürlich nicht abgeschlossen. Vielmehr wird es auch zukünftig darum gehen, die bestehenden Handlungsansätze in einem dynamischen Prozess regelmäßig zu evaluieren und weiterzuentwickeln. In dem einleitenden Teil der Konzeption werden zunächst kurz die Entwicklungen und Rah- menbedingungen auf Bundes- und Landesebene skizziert sowie die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten für Münster aufgeführt. Die Rolle des Migrationsleitbildes der Stadt Müns- ter und der rechtliche Handlungskontext werden anschließend erläutert. 7 Die bundesweite Entwicklung des Flüchtlingszuzugs 1 Die bundesweite Entwicklung des Flüchtlingszuzugs Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den ver- gangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Der sprunghafte Anstieg der Zuzugszahlen in 2015 übertraf jedoch alle Vorausschätzung bei weitem. Bundesweit wurden 2015 mehr als eine Million Asylsuchende im sogenannten „EASY-System“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) erfasst. Mit der faktischen Schließung der sogenannten „Balkanroute“ sanken die Zuzugszahlen ab Mitte Februar 2016 deutlich. Die Zahl der Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 Asyl beantragt haben, übertraf deutlich die Antragszahlen während der letzten großen Zuzugsbewegungen zu Beginn der 1990er Jahre. Rund 480.000 Personen haben im Jahr 2015 einen Asylantrag gestellt – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Die hohe Diskrepanz zwischen den Zuzügen in die Bundesrepublik und den gestellten Asylan- trägen ist darin begründet, dass häufig viele Monate zwischen der Einreise und der Asylan- tragstellung vergangen sind. Aufgrund des hohen Zuzugs hatten insbesondere im Jahr 2015 viele Flüchtlinge nicht die Gelegenheit, zeitnah einen Asylantrag zu stellen. Dem Bearbei- tungsrückstau wurde mit der Etablierung neuer Verfahren und Strukturen, wie den neuen Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW 8 Die bundesweite Entwicklung des Flüchtlingszuzugs Ankunftszentren, begegnet. Im ersten Halbjahr 2016 konnten damit bereits fast 400.000 Anträge vom Bundesamt entgegen genommen. Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Von den Personen, deren Asylanträge in 2016 bis einschließlich Juli entschieden wurden, sind nahezu die Hälfte als Flüchtling anerkannt worden. Weitere 12 Prozent erhielten soge- nannten subsidiären Schutz, das heißt, es wurde festgestellt, dass ihnen in ihrem Herkunfts- land ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in An- spruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein Viertel der Anträge wurde abgelehnt. Ein weiterer Teil sind formelle Entscheidungen, die ohne Prüfung des Fluchtgrundes erfolgen, z. B. wenn die Zuständigkeit eines anderen EU- Staates festgestellt wird (Dublin-Verfahren). Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 0 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 400000 450000 500000 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan-Jun 2016 Entwicklung der Asylantragszahlen seit 1990 49% 12% 25% 13% 1% Asylentscheidungen Jan - Juli 2016 Anerkennung als Flüchtling subsidiärer Schutz Ablehnungen Formelle Entscheidungen Abschiebeverbot 9 Das Aufnahmeverfahren in NRW Alle in der Bundesrepublik Deutschland ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber wer- den nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen muss danach rund 21 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen. Tatsächlich kommen aber deutlich mehr Personen in den Aufnahmeeinrichtungen Nord- rhein-Westfalens an. Diese werden in der Regel in andere Bundesländer weitergeleitet. 2 Das Aufnahmeverfahren in NRW Von der Erstaufnahme bis zur Kommune Der Bund selbst verfügt über keine eigenen Aufnahmeeinrichtungen. Erste Anlaufstelle sind daher die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) der Länder. In Nordrhein-Westfalen bestehen inzwischen sieben solcher Einrichtungen: In Bad Berleburg, Bielefeld, Bonn, Burbach, Dort- mund (Hacheney und Buschmühle) sowie in Essen und Unna. Weitere Einrichtungen sollen in Mönchengladbach und Münster entstehen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Flüchtlinge registriert, medizinisch untersucht und erhalten einen Ankunftsnachweis. Nach wenigen Tagen erfolgt eine Weiterleitung der Menschen in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE). Erst im Anschluss werden die geflüchteten Menschen - nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel - einer Kommune zugewiesen. NRW: 21,14 % Verteilung der Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel 2016 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 10 Das Aufnahmeverfahren in NRW Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (EAE) Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) Zuweisung an Kommunen Aufgrund der dramatisch steigenden Flüchtlingszahlen mussten im Laufe des Jahres 2015 innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Notunterkünften sowie zusätzliche Registrierkapa- zitäten geschaffen werden, da die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr aus- reichend waren. In Münster wurden dafür die ehemalige Wartburg-Hauptschule sowie die York-Kaserne und Teile der Oxford-Kaserne hergerichtet. Zeitweise wurde in den Sommerfe- rien 2015 auch die Sporthalle in Hiltrup als Notunterkunft genutzt. Ab November 2016 sollen die beiden Notunterkünfte in den Kasernen übergangsweise als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt werden. Ergänzt wird diese durch ein bereits eröffnetes Ankunftszentrum und eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der York-Kaserne, wo Asylbegehrende aus dem Regierungsbezirk Münster Ihre Anträge stel- len können und die Anhörungen durchgeführt werden. Die Landesnotunterkunft in der Wartburg-Hauptschule wird zum 31.12.2016 geschlossen. Voraussichtlich ab Januar 2017 soll das Aufnahmeverfahren in NRW noch einmal strukturell verändert werden. Für alle neu ankommenden Flüchtlinge wird eine zentrale NRW- Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum eröffnet. Diese soll insbesondere eine bessere Steuerung der Flüchtlingsverteilung und eine gleichmäßige Auslastung der Erstaufnahmeein- richtungen ermöglichen. Die Flüchtlinge werden hier nur wenige Stunden verbleiben. Es er- folgt ein erster Abgleich, ob die Personen bereits registriert sind. Weiterleitungen an andere Bundesländer erfolgen direkt von dort. Das Aufnahmeverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Eine besondere Situation stellt die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minder- jährigen Flüchtlingen dar. Als solche gelten alle unter 18-jährigen Flüchtlinge, die ohne Be- gleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen reisen. In der Zeit vor 2015 war das Jugendamt der Stadt Münster ein sogenanntes „Fluchtrouten- Jugendamt“. Jugendliche Flüchtlinge wurden in der Regel durch die Polizei dem öffentlichen Jugendhilfeträger zugeführt. Diese Jugendlichen nutzten zu ca. 95 Prozent die nächste Gele- genheit, um ihre (Flucht-)Reise fortzusetzen. 11 Das Aufnahmeverfahren in NRW Im November 2015 wurden dann jedoch aufgrund der bundesweiten unkontrollierten illega- len Einreise einer großen Anzahl junger Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten die Rege- lungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes neu gefasst. Dies erfolgte auch vor dem Hinter- grund, dass die Pflichten und Belastungen der Kommunen und Jugendämter, die sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen ergaben, äußerst unterschiedlich verteilt waren. Es wurde der Rechtsbegriff der „vorläufigen“ Inobhutnahme eingeführt und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, um eine „Umverteilung“ der jungen Menschen innerhalb der Länder und Kommunen zu ermöglichen. Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten mit dem Ziel, die Situation junger Flüchtlinge unter Berücksichtigung ihrer besonderen Schutz- bedürftigkeit zu verbessern. Zugleich wurde das Mindestalter zur Begründung der Hand- lungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Dadurch wird auch 16- und 17-Jährigen für das Asylverfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Das Gesetz stellt außerdem klar, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kin- der- und Jugendhilfe haben. Durch eine Ermächtigungsgrundlage wurden die einzelnen Bundesländer aufgefordert, in- nerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches Regelungen für einen gerechten Ausgleich der Belas- tung in den Kreisen und Kommunen zu schaffen. Die landesgesetzlichen Regelungen traten zum 16.12.2015 in Kraft. Zentrale Bestimmung des Gesetzes ist das Verfahren zur Festlegung einer Aufnahmequote, die sich an der jeweiligen Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden bzw. Kreisen orientiert. Die Zuweisung der jungen Menschen erfolgt in NRW seitdem zentral durch das Landesju- gendamt Rheinland (LVR). Grundlage für die Verteilung auf die Jugendämter der Kommunen ist dabei ein tagesaktuell ermittelter Schlüssel. Mit Stichtag vom 27.07.2016 nehmen Kom- munen einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling pro 1.344 Einwohner auf. Für die Stadt Münster errechnet sich damit eine Aufnahmeverpflichtung von 225 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Zur Sicherung des Kindeswohls und zur Berücksichtigung des besonderen Schutzbedürfnisses der geflüchteten Kinder und Jugendlichen kann im Einzelfall der Umfang der Aufnahmepflicht vorübergehend um bis zu 15 Prozent überschritten wer- den, so dass sich für die Stadt Münster eine Aufnahmeverpflichtung von bis zu 258 unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen ergibt. Mit Beginn des Frühjahres 2015 änderte sich dadurch die Situation in Münster grundlegend: Die der Stadt zugewiesenen Jugendlichen verblieben in der Regel in Münster; nur noch we- nige verfolgten andere Reiseziele. Dies stellte insbesondere die Träger der Hilfen zur Erzie- hung mit dem Ausbau von Plätzen in Jugendhilfeeinrichtungen vor große Herausforderun- gen. 12 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten 3 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten 3.1 Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nach Münster Die bundesweite Entwicklung der Flüchtlingszahlen spiegelt sich auch in Münster wider. In- nerhalb von NRW gilt ein festgelegter Verteilungsschlüssel. Für Münster liegt dieser bei rund 1,64. Dies bedeutet, dass von 1.000 Flüchtlingen, die nach NRW kommen, etwa 16 der Stadt Münster zugewiesen werden. Die Plätze in Aufnahmeeinrichtungen des Landes werden da- bei auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet. Die Zahl der Zuzüge ist bereits seit mehreren Jahren angestiegen. Von 2014 auf 2015 fand jedoch mehr als eine Verdreifachung statt. Die höchsten Zuweisungszahlen waren dabei im dritten Quartal 2015 zu beobachten; nahezu zwei Drittel der geflüchteten Menschen kamen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2015 in Münster an. Ab Mitte Februar 2016 hat sich die Situation im Zusammenhang mit der Schließung der sogenannten „Balkanroute“ abrupt verändert. Seit diesem Zeitpunkt erfolgen nur noch vereinzelte Zuweisungen. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt In den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen lebten am 31.12.2014 etwa 1.540 Menschen. Ein Jahr später, am 31.12.2015, waren es mit rund 3.840 deutlich mehr als doppelt so viele Personen. Bis zum 30.06.2016 ist die Belegung leicht auf 3.740 Personen gesunken. Auch wenn die Zahl der im Jahr 2015 zugezogenen Flüchtlinge sehr hoch war, lässt sich fest- stellen, dass die Zahl der geflüchteten Menschen, die aktuell in den Gemeinschaftsunter- künften leben, lediglich 1,2 Prozent der Gesamtbevölkerung in Münster darstellen. 189 221 426 703 955 2.962 562 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jan-Jun 2016 Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nach Münster 2010 - Juni 2016 13 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten 3.2 Unterbringungsformen und -kapazitäten Im Rahmen von zwei Mediationsprozessen in den Jahren 200/2001 und 2014 wurden im Zusammenwirken von Politik, Verwaltung und Vertreterinnen und Vertretern verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure 22 Standorte für die Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen eruiert und priorisiert. Für diese Gemeinschaftsunterkünfte wurden in einem „Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen“ verschiedene Standards, wie eine Ober- grenze von 50 Plätzen, festgelegt (vgl. Vorlage 731/00). Die beschlossenen Standorte wurden bzw. werden seitdem sukzessive entwickelt und umgesetzt. Bereits ab dem Jahr 2013 wurde jedoch aufgrund des kurzfristigen Bedarfs an zusätzlichen Unterbringungskapazitäten die Errichtung von Pavillons an verschiedenen Standorten beschlossen. Im Laufe des Jahres 2015 erhöhte sich der Druck zur Schaffung neuer Plätze angesichts der steigenden Zuzugszahlen massiv. Rund 2.400 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten wurden innerhalb kürzester Zeit aktiviert: in ehemals militärisch genutzten Liegenschaften und Britenhäusern, in Wohn- containern, in früheren Büro-, Verwaltungs- oder Gewerbeimmobilien und auch in neu ge- bauten Einrichtungen in Massiv- oder Modulbauweise. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt Parallel dazu wurden im Laufe des Jahres 2015 drei Landesnotunterkünfte in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, der York- und der Oxford-Kaserne geschaffen und schrittweise auf bis zu 1.636 Plätze ausgebaut. Diese Unterbringungskapazitäten werden auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet und ersetzen damit ansonsten erforderliche städtische Gemeinschaftsunterkünfte. Eine Unterbringung der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge in Sammelunterkünften konnte so auch in der Zeit der höchsten Zuzüge im Herbst/Winter 2015 vermieden werden. 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Juni 16 Entwicklung der Unterbringungskapazitäten 2010 - Juni 2016 14 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten Aktuell stehen an rund 70 verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet etwa 4.680 Plätze zur Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung (Stichtag 30.06.2016). Quelle: Stadt Münster, Sozialamt; Karte: Stadt Münster, Katasteramt Durch den massiven Ausbau übergangsweise genutzter Immobilien sank der Anteil der dau- erhaften, nach dem bestehenden Flüchtlingskonzept (um)gebauten Einrichtungen auf rund 14 Prozent. Der größte Anteil der Immobilien wurde und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Dies hat dazu geführt, dass 15 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten sich die Flüchtlingsunterbringung an den ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Standorten in Münsters Westen und Südosten konzentriert. Aufgrund der Engpässe auf dem Containermarkt und der rapide steigenden Kosten wurden ab Ende 2015 Neubauten in Holzrahmenbauweise erstellt. Diese konnten schneller und kos- tengünstiger errichtet werden als Pavillonbauten und bieten sowohl eine höhere Wohnqua- lität als auch eine längere Lebensdauer. Da die Gebäude grundsätzlich mobil sind, ist eine zukünftige Folgenutzungen durch andere Zielgruppen, wie Studierende, nach entsprechen- den Umbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen möglich. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt 3.3 Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte Bei den Herkunftsländern gab es ab der Jahresmitte 2015 eine deutliche Verschiebung. Wäh- rend bis dahin auch noch viele Menschen aus den Westbalkanstaaten nach Münster kamen, bildete diese Gruppe zum Jahresende nur noch eine verschwindende Minderheit. In 2016 setzt sich dieser Trend fort. Hauptherkunftsländer sind aktuell Syrien, Irak und Afghanistan. Die geflüchteten Menschen aus Syrien bilden in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen inzwischen die größte Gruppe, an zweiter Stelle folgen Personen aus dem Irak. Nach wie vor sind jedoch auch noch viele Personen aus den Westbalkanstaaten in Münster untergebracht. 14% 8% 10% 48% 16% 4% Flüchtlingsunterkünfte nach Gebäudeart dauerhafte Einrichtungen in Massivbauweise Holzrahmenbauweise Pavillons Immobilien des Landes und des Bundes Sonstige temporäre Einrichtungen Wohnungslosenhilfe 16 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahle n, Daten, Fakten Quelle: Stadt Münster, Sozialamt Das häufig vorherrschende Bild, bei den geflüchteten Menschen handele es sich fast aus- schließlich um (junge) Männer, lässt sich nicht bestätigen. Etwa 42 Prozent der in Münster untergebrachten Personen sind Frauen und Mädchen. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt Die Gruppe der Zufluchtsuchenden ist deutlich jünger als die übrige Münsteraner Bevölke- rung. 43 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Unterbringungseinrich- tungen sind minderjährig. Der Anteil der Kinder im Kita-Alter liegt darunter bei 17 Prozent, 10 Prozent sind Grundschulkinder. 508 57 62 76 156 263 312 313 320 483 1189 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 Andere Nigeria Iran Russ. Föderation Mazedonien Albanien Afghanistan Serbien Kosovo Irak Syrien Bewohner/innen der Einrichtungen nach Nationalitäten (Stand 30.06.2016) 58% 42% Bewohner/innen der Einrichtungen nach Geschlecht (Stand 30.06.2016) Männlich Weiblich 17 Geflüchtete Menschen in Münster - Zahlen, Daten, Fakten Quelle: Stadt Münster, Sozialamt 3.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Die Entwicklung der Fallzahlen vor 2015 wurde durch den Umstand geprägt, dass das Ju- gendamt der Stadt Münster ein sogenanntes „Fluchtrouten-Jugendamt“ war. Im Jahr 2014 wurden in Münster insgesamt 104 Minderjährige aufgenommen, die Münster ganz überwie- gend innerhalb weniger Tage wieder verlassen haben, um ihre (Flucht-)Reise fortzusetzen. In 2015 wurden insgesamt 204 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, 64 haben Anschlusshilfen erhalten. In der ersten Jahreshälfte 2016 gab es insge- samt 172 Inobhutnahmefälle, 142 Jugendliche wurden davon in 2016 neu aufgenommen. Mit Stand vom 30.06 2016 waren 105 unbegleitete minderjährige Ausländer in der Inobhut- nahme untergebracht. Aufgrund von Zuweisungen durch den Landschaftsverband Rheinland und der Überleitung in weiterführende Jugendhilfemaßnahmen gab es 117 Anschlusshilfen. Die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen, die nach Münster kommt oder zugewiesen wird, besteht zu 93 Prozent aus männlichen Jugendlichen. Davon sind 75 Prozent im Alter von 15 bis unter 18 Jahre. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan (33 %), Syrien (23 %), Irak (15 %) und Marokko (11 %). 3.5 Freiwillige Ausreisen und Rückführungen Über das bundesweite Rückkehrförder- und Starthilfe-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatria- tion Programme) werden – je nach Herkunftsland - Reisekosten und –beihilfen sowie Start- hilfen für die freiwillige Rückkehr in das Heimatland gewährt. Die Zahl der Menschen, die diese Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen haben, ist in den vergangenen Jah- ren deutlich angestiegen. Nachdem im Jahr 2014 lediglich 35 Personen mit Hilfe der genann- 17% 10% 13% 4% 6% 8% 42% Bewohner/innen der Einrichtungen nach Alter (Stand 30.06.2016) 0 - < 6 6 - < 10 10 - < 16 16 - < 18 18 - < 21 21 - < 25 25 und älter 18 Das Migrationsleitbild der Stadt Münster ten Programme freiwillig ausgereist sind, waren es im Jahr 2015 bereits 250 und in der ers- ten Jahreshälfte 2016 136 Personen. Auch die Zahl der Rückführungen hat sich im Zuge der gestiegenen Flüchtlingszahlen erhöht. Während im Jahr 2014 noch insgesamt 40 Abschiebungen vorgenommen wurden, waren es im Jahr 2015 79 und in der ersten Jahreshälfte 2016 65. Ein großer Teil der Rückführungen erfolgt direkt aus der Justizvollzugsanstalt (JVA). Quelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt Zum Stichtag 30.06.2016 lebten 1.150 ausreisepflichtige Personen in Münster. Die Abschie- bequote, das heißt das Verhältnis von tatsächlich abgeschoben Personen zu Ausreisepflichti- gen (ohne Rückführungen aus der JVA), liegt mit 4,4 Prozent unter dem Landesdurchschnitt von zurzeit 5,7 Prozent. 4 Das Migrationsleitbild der Stadt Münster Am 4. Februar 2014 haben alle Fraktionen im Rat einstimmig das überarbeitete Migrations- leitbild verabschiedet. Diese baute auf dem ersten Migrationsleitbild aus dem Jahr 2008 auf, das in einem umfangreichen Prozess auf Initiative des damaligen Ausländerbeirates und heu- tigem Integrationsrat entwickelt wurde. Auch der Überarbeitung ist ein partizipativer Pro- zess vorausgegangen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenselbstorganisatio- nen, aller Fraktionen, der Glaubensgemeinschaften, der Verwaltung, der Polizei, der Wirt- schaftsförderung usw. teilgenommen haben. Das Migrationsleitbild umfasst die Handlungsfelder: - Rechtliche Integrationsbegleitung, - Bildung und Sprache, 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 2014 2015 Jan - Juni 2016 Entwicklung der Rückführungen seit 2014 Rückführungen insgesamt davon aus der JVA 19 Das Migrationsleitbild der Stadt Münster - Wirtschaft und Arbeit, - Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung, - Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste, - Gesundheit und Sport, - Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung, - Kultur sowie - Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Das Migrationsleitbild begreift sich als Leitfaden zur Integrationsarbeit. Es bezieht dabei die Zielgruppe der geflüchteten Menschen ein, differenziert aber bewusst nicht zwischen Flücht- lingen und anderen Personengruppen mit einer Migrationsvorgeschichte. Das Migrationsleitbild definiert in den einzelnen Handlungsfeldern Leit- und Teilleitziele, für deren Umsetzung die gesamte Stadtgesellschaft verantwortlich ist. Im Ergebnis ist es ein umfangreicher und komplexer Zielkatalog, der beschreibt, wo es in Münster Handlungsbe- darf und Änderungsnotwendigkeiten gibt, um eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermögli- chen. Das Migrationsleitbild ist für die städtische Integrationsarbeit entscheidend, weil es die in- haltliche Grundlage der migrationssensiblen Arbeit darstellt. Das Ziel dieses kommunalen Gesamtkonzeptes ist, die Stadt Münster so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen gleich- ermaßen gut hier leben können. Das heißt, es gibt einen Grundkonsens, wie in der Stadt mit den Auswirkungen von Migration, der migrationsbedingten Vielfalt, in den verschiedenen Handlungsfeldern umgegangen werden soll. Das vorliegende Flüchtlingskonzept baut auf den Zielvorstellungen des Migrationsleitbildes auf und konkretisiert diese für den Bereich der Arbeit mit geflüchteten Menschen. 20 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen und Arbeitserlaubnisse 5 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen und Arbeits- erlaubnisse Das Aufenthaltsgesetz ist die zentrale ausländerrechtliche Grundlage zur Gestaltung des Aufenthaltes von Ausländern aus sogenannten Drittstaaten in der Bundesrepublik Deutsch- land. Es regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration sowie die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern. Die materiellen Voraussetzungen und das förmliche Verfahren für eine Anerkennung als Asylberechtigter, als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention oder als subsidiär Geschützter im Sinne des EU-Rechts stehen im Asylgesetz und sind an das hierüber befindende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerichtet. Die Ausländerbehörde Münster setzt diese rechtlichen Rahmenbedingungen mit folgenden Prämissen um: 1. Der aufenthaltsrechtliche Status ist ausschlaggebend für den Anspruch auf unterschiedli- che Integrationsleistungen, wie zum Beispiel zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Ausländerbehörde bestimmt unverzüglich nach Vorlage aller relevanten Unterlagen und erforderlichen Informationen bzw. nach Abschluss des Asylverfahrens den individu- ellen Aufenthaltsstatus. 2. Soweit Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme nicht automatisch Bestandteil der Aufent- haltserlaubnis sind, können diese in der Regel nur gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall eröffnet werden. Die Ausländerbehörde gibt künftig in Kooperation mit der Agentur für Arbeit einen Überblick über die zulässigen Beschäftigungsmöglichkei- ten und steht in regelmäßigem Austausch mit den Arbeitgeberservices von Jobcenter und Agentur für Arbeit, um die Vermittlung von geeigneten Flüchtlingen in freie Stellen und Arbeitsgelegenheiten zu fördern. 3. Im Rahmen der fortschreitenden Integration prüft die Ausländerbehörde in regelmäßi- gen Abständen, ob eine Verbesserung des individuellen Aufenthaltsstatus möglich ist, zum Beispiel durch frühzeitige Verlängerung bzw. längere Befristung der Aufenthaltser- laubnis mit dem Ziel der frühestmöglichen Erteilung einer (unbefristeten) Niederlas- sungserlaubnis. 4. Die Ausländerbehörde übernimmt künftig im Vorfeld einer Aufenthaltsbeendigung eine Lotsenfunktion, um frühzeitig gemeinsam mit den kooperierenden Netzwerkpartnern umfassend zu prüfen, - ob bei über lange Zeit geduldeten Aufenthalten tatsächlich alle Möglichkeiten für ein Bleiberecht ausgeschöpft sind. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass die Be- troffenen der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an die jeweiligen unterstüt- zenden Personen zustimmen, an die sie sich gewendet haben. - welche (auch finanzielle) Unterstützung für eine freiwillige Ausreise geleistet werden kann. Dabei versteht sich die Ausländerbehörde als Mittlerin zu den be- stehenden Angeboten und bündelt die Informationen in geeigneter Weise für die Betroffenen im Sinne einer umfassenden Rückkehrberatung. 21 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen und A rbeitserlaubnisse 5. Zum Stichtag 30.06.2016 lebten 1.150 ausreisepflichtige Personen in Münster. Die Ab- schiebequote, das heißt das Verhältnis von tatsächlich abgeschoben Personen zu Ausrei- sepflichtigen (ohne Rückführungen aus der JVA), liegt mit 4,4 Prozent unter dem Landes- durchschnitt von zurzeit 5,7 Prozent. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auslän- derbehörde nutzen ihren engen Ermessensspielraum im Rahmen der gesetzlichen Vor- gaben und aufsichtsbehördlichen Direktiven zur weitestgehenden Berücksichtigung hu- manitärer Aspekte. Der Rat der Stadt Münster hat Ende Juni 2016 beschlossenen, einen interfraktionellen Arbeitskreis „Abschiebepraxis Münster“ zu gründen. Ratsmitglieder werden hier gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Integrationsrats und leitenden Be- hördenvertretern Orientierungspunkte für die Anerkennung von Abschiebehindernissen unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten des Aufenthalts- und Asylrechts so- wie Kriterien für eine möglichst humane Durchführung von Abschiebungen entwickeln. Die Ausländerbehörde führt gegenwärtig einen Organisationsentwicklungsprozess durch. Ziel ist die Stärkung der Serviceorientierung und der interkulturellen Ausrichtung durch eine Neuorientierung der Organisation sowie der Personal- und Qualitätsentwicklung. Das Projekt beinhaltet proaktive Beratungsansätze, eine systematische Ermöglichungskultur, verbesserte Verfahrensabläufe, verständliche und gebündelte Informationen, optimierte Schnittstellen zu anderen Akteuren, ein ansprechendes und sachgerechtes Erscheinungsbild, eine dem Bedarf entsprechende Personalausstattung einschließlich entsprechender Konzepte für eine qualifizierte Einarbeitung und Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie die Entwicklung eines Leitbilds, das die Prinzipien wie „Willkommensbehörde“ und „Serviceorientierung“ sichtbar macht. Die Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz Das neue Bundes-Integrationsgesetz, das zum 06. August 2016 in Kraft getreten ist, beinhal- tet erstmals eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte. Befristet für die Dauer von maximal drei Jahren sind diese nun verpflichtet, in dem Bundesland zu leben, dem sie zugewiesen wurden, solange sie weniger als 15 Stunden wöchentlich sozial- versicherungspflichtig beschäftigt sind. Bislang konnten anerkannte Flüchtlinge und Asylbe- rechtigte ihren Wohnsitz frei wählen. Mit der neuen Regelung soll gemäß der Gesetzesbe- gründung die Entstehung sozialer Brennpunkte vermieden und die Integration gefördert werden. Jedes Bundesland kann Regelungen zur Verteilung innerhalb des Landes erlassen. 22 II. Kommunale Handlungsfelder II. Kommunale Handlungsfelder 1 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen Nach § 53 des Asylgesetzes sollen Asylsuchende, die nicht oder nicht mehr in den Aufnah- meeinrichtungen des Landes wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterge- bracht werden. Diese Menschen leben also zunächst in den städtischen Flüchtlingseinrich- tungen, in denen ihnen eine intensive Zeit der Begleitung und Unterstützung auf dem Weg zu einer gelingenden Integration ermöglicht wird. Von der Aufnahme in der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung, über das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft bis hin zum Auszug in privaten Wohnraum findet eine Begleitung durch die Sozialarbeiterinnen und Sozi- alarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamtes und der beauftragten freien Träger statt. Eine der größten Herausforderungen im Jahr 2015 stellte die kurzfristige Schaffung einer erheblichen Zahl neuer Unterbringungskapazitäten dar. Für die Zukunft wird die Frage an Gewicht gewinnen, wie ausreichend privater Wohnraum erschlossen werden kann. 1.1 Schaffung von Unterbringungskapazitäten Die Stadt Münster hat die Aufgabe, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen und un- terzubringen. Die Asylbegehrenden sollen nach dem Asylgesetz in der Regel zunächst in Ge- meinschaftsunterkünften leben. Die Aufgabe der Verteilung und Unterbringung der Flücht- linge liegt beim städtischen Sozialamt. Bereits in den Jahren 2000/01 hat die Stadt unter Federführung der Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten ein „Konzept zur Unterbringung und Betreu- ung von Flüchtlingen“ in kommunalen Einrichtungen entwickelt. Tragende Säulen dieses Konzeptes sind • die möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtge- biet und eine möglichst gute bauliche Integration in das örtliche Wohnumfeld, • überschaubare Wohneinheiten mit bis zu 8 Personen und insgesamt 50 Plätzen pro Standort mit Gemeinschafts- und Kinderbetreuungsraum und • die intensive Einbindung von Ehrenamtlichen aus dem jeweiligen Wohnumfeld. In zwei Mediationsprozessen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wohlfahrt etc. wurden auf dieser Grundlage Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrichtun- gen ausgewählt und in Bezug auf ihre Eignung und Umsetzbarkeit kategorisiert. Angesichts der dramatisch steigenden Zuweisungszahlen 2014/2015 musste sehr kurzfristig eine hohe Zahl zusätzlicher Unterkünfte geschaffen werden. Innerhalb der Stadt Münster bestand der Konsens, für die geflüchteten Menschen so lange wie möglich zu vermeiden, sie in Zelten, Turnhallen oder anderen Sammelunterkünften unterzubringen. Es mussten daher 23 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen zunehmend vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten installiert werden, die nicht alle Grundsätze des Münsteraner Flüchtlingskonzepts berücksichtigen konnten. Standortsuche im Kernteam Um die erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten schnellstmöglich bereitstellen zu kön- nen, galt es, das städtische Management zur Schaffung kommunaler Unterkünfte stärker als bisher zu bündeln und die Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen effizienter zu gestalten. Der Oberbürgermeister hat daher im Sommer 2015 die Schaffung eines Kern- teams verfügt und dessen Leitung dem Stadtkämmerer übertragen. In dieser Projektgruppe, die sich 14-tägig trifft, sind das Amt für Immobilienmanagement, das Amt für Stadtentwick- lung, Stadtplanung und Verkehrsplanung, das Vermessungs- und Katasteramt, das Bauord- nungsamt, das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, die Feuerwehr, das Amt für Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Sozialamt als ständige Mitglieder vertreten. Sie wird bei Bedarf durch das Personal- und Organisations- amt, das Amt für Finanzen und Beteiligungen, das Rechts- und Ausländeramt, das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und das Jobcenter Münster erwei- tert. Wichtigste Aufgabe der Projektgruppe ist die systematische, stadtweite Suche nach Gebäu- den und Grundstücken, die sich zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Dabei müssen viele verschiedene Parameter zugrunde gelegt werden, zum Beispiel: • Ist das Grundstück für die Errichtung einer Einrichtung geeignet? • Ist eine Erschließung des Grundstückes mit vertretbarem Aufwand möglich? • Wie ist die Lage im Stadtteil zu beurteilen? • Ist eine Versorgung mit Kindergarten- und Schulplätzen gewährleistet? • Stehen Belange des Natur- und Landschaftsschutzes der Maßnahme entgegen? • Ist der Standort mit den jeweils bestehenden allgemeinen stadtentwicklungsplaneri- schen Zielvorstellungen vereinbar? • Steht die Nutzung des Standortes in Konkurrenz zu anderweitigen Flächenbedarfen (z. B. für die Wohnbaulandentwicklung oder andere soziale Belange)? • Welche baurechtlichen Beschränkungen liegen vor? Wäre die Nutzung bauordnungs- rechtlich zeitlich beschränkt? • Welche Brandschutzmaßnahmen sind erforderlich? Der angespannte Wohnungs- und Grundstücksmarkt stellt dabei eine maßgebliche Schwie- rigkeit dar. Nach wie vor ist es sehr personal- und zeitaufwändig, geeignete Immobilien und Flächen für Flüchtlingseinrichtungen in Münster zu identifizieren. Hinzu kommt, dass für den Bau von Wohnungen, die Errichtung von Kindertageseinrichtungen oder die Erweiterung von Schulgebäuden ebenfalls dringend Flächen benötigt werden. Für die Stadt Münster war es ein Glücksfall, dass für die Unterbringung der geflüchteten Menschen in erheblichem Umfang auf ehemals militärisch genutzte Liegenschaften und frü- 24 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen her von den britischen Streitkräften bewohnte Häuser zurückgegriffen werden konnte. Dadurch konzentriert sich die Unterbringung jedoch besonders in Münsters Westen und Südosten. Standorte, die innerhalb des Kernteams als realisierbar identifiziert werden, werden zualler- erst im Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge mit Vertreterinnen und Vertretern des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates vorbesprochen und anschließend den politi- schen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der Neu- und Umbauvorhaben erfolgt anschließend durch das Amt für Im- mobilienmanagement in enger Abstimmung mit dem Sozialamt. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit übernimmt die Gestaltung der Außenanlagen. Die Planung und Realisierung dauerhafter Einrichtungen wird durch die Wohn+Stadtbau GmbH oder private Investoren vorgenommen. Mit zunehmendem Druck durch den Flüchtlingszuzug nahmen in den Jahren 2014 und 2015 die vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen ab, mit denen über die städtischen Vor- haben informiert und öffentlich kommuniziert wurde. Nicht selten entstand so der Eindruck, das „Ob“ und das „Wie“ der Maßnahmen stehe bereits fest, eine echte Beteiligung der Bür- gerschaft sei nicht mehr möglich. Das Ziel wird es künftig sein, die Transparenz der städti- schen Planungen zu verbessern und öffentliche Informationen bereits weiter im Vorfeld vor ihrer Realisierung zu organisieren. Ohne das „Ob“ der Maßnahmen zur Disposition zu stellen, sollen die Menschen vor Ort eine Möglichkeit haben, ihre Ideen und Vorschläge in den Reali- sierungsprozess einzubringen. Weitere Entwicklung der Unterbringungskapazitäten Die größte Herausforderung bei der Bereitstellung ausreichender Unterbringungsplätze be- steht auch zukünftig in der fehlenden Planbarkeit des Flüchtlingszuzugs. Da keine verlässli- chen Prognosen zur Verfügung stehen, muss sich die Kapazitätenplanung an unterschiedli- chen Szenarien orientieren (vgl. Vorlage V/0479/2016). Bei schnell ansteigenden Zuzugszah- len bleibt nur ein extrem kurzfristiger Vorlauf zur Reaktion auf sich verändernde Bedarfe. Foto: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 25 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen Um die Stadt für künftige Entwicklungen gut aufzustellen, sind zwei wesentliche Aufgaben zu lösen. Die zur Disposition zur Verfügung stehenden Unterbringungskapazitäten sollen aus- reichen, um auf einen erneuten Anstieg von Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein. Zum Zweiten müssen viele der nur zeitlich befristeten Unterbringungsplätze in dauerhafte oder zumindest dauerhaftere Angebote überführt werden. Schließlich hat die Herrichtung zahlreicher temporärer Einrichtungen in den letzten Jahren dazu geführt, dass aktuell nur noch rund 14 Prozent der Unterbringungsplätze in dauerhaften Einrichtungen nach dem Flüchtlingskonzept zur Verfügung stehen. Allein zur Sicherung der aktuellen Platzkapazitäten muss die Errichtung neuer Standorte also weiterhin vorangetrieben werden. Aufbauend auf bereits bestehenden Ansätzen soll ein tragfähiges „Notfallkonzept“ aufge- stellt und regelmäßig überprüft werden, um auf ein erneutes Ansteigen der Flüchtlingszah- len gut vorbereitet zu sein. Ein Bestandteil wird die Schaffung einer sogenannten Belegungs- reserve in den Flüchtlingseinrichtungen sein. Zurzeit wird flächendeckend eine Anpassung der Belegung auf rund 80 Prozent der maximalen Belegungsmöglichkeit der Flüchtlingsein- richtungen angestrebt. Die entstehende Reserve wäre bei einem plötzlich erhöhten Flücht- lingszuzug schnell verfügbar. Darüber hinaus geht es darum, einen nachhaltigen Bestand an Unterbringungskapazitäten vorzuhalten, mit dem auch dauerhaft eine größere Zahl von Flüchtlingen qualitativ gut un- tergebracht werden kann. Dafür müssen neue, beständige Lösungen gebaut werden, die zeitlich befristete Maßnahmen ablösen. Etliche Maßnahmen sind dazu bereits durch Ratsbe- schlüsse auf den Weg gebracht worden. Weitere Projekte gilt es durch eine Standortauswahl für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen auf den Weg zu bringen. - Standortauswahl für neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen In den früheren Mediationsprozessen wurde vereinbart, bei der Auswahl neuer dauerhafter Standorte insbesondere Kriterien wie Einwohnerstruktur, soziales Klima, Konfliktpotential, Lagequalität, Infrastruktur und ÖPNV-Anbindung zu berücksichtigen. In einem Workshop zur Weiterentwicklung des Flüchtlingskonzepts mit Vertreterinnen und Vertretern des Politi- schen Arbeitskreises Flüchtlinge, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Müns- ter, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.V., der Kir- chen und der Polizei am 03.09.2016 wurde festgehalten, dass zukünftig der Fokus auf einer guten Erreichbarkeit von Kitas, Schulen, Nahversorgung, Ärzten etc. liegen sollte. Bei der Auswahl neuer Standorte sollen auch weiterhin soziodemographische Kriterien berücksich- tigt werden. Es sollen jedoch keine Stadtteile grundsätzlich von der Flüchtlingsunterbringung ausgenommen werden. Vielmehr soll eine kleinräumige Betrachtung auf der Quartiersebene erfolgen. Es wurde festgehalten, dass bestehende interkulturelle Netzwerke und Migranten- selbstorganisationen sowie vorhandene Begegnungsräume und -angebote im Stadtteil för- derliche Faktoren sind. Bei der Auswahl von Standorten soll auch weiterhin auf eine möglichst gleichmäßige Vertei- lung der Einrichtungen im Stadtgebiet geachtet werden. Die Suche nach geeigneten Flächen 26 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen für die Errichtung neuer dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen gestaltet sich vor dem Hinter- grund des angespannten Grundstücksmarktes jedoch immer schwieriger. Die Standortaus- wahl wird sich demzufolge im Wesentlichen auf Grundstücke innerhalb von Neubaugebieten beschränken. Es soll daher bei der Planung jedes Neubaugebietes geprüft werden, inwieweit dort eine Flüchtlingsunterkunft integriert werden kann. Bei der Überplanung geeigneter pri- vater Flächen wird die Verwaltung in den Planungsgesprächen mit den jeweiligen Investoren aktiv die Möglichkeiten zur Realisierung einer Flüchtlingseinrichtung ausloten. Die aus Sicht der Verwaltung geeigneten Standorte sollen auch weiterhin zunächst im Politi- schen Arbeitskreis Flüchtlinge vorgestellt werden. Anschließend soll im Vorfeld zur politi- schen Beschlussfassung eine Beratung in den zuständigen Bezirksvertretungen stattfinden. Deren Kenntnisse der örtlichen Strukturen und Entwicklungen sollen noch stärker als bisher in die Planung einbezogen werden. Darüber hinaus sollen die Bürgerinnen und Bürgerinnen im Rahmen von geeigneten Beteiligungsverfahren ihre Anregungen in den Umsetzungspro- zess einbringen können. − Freizugsmanagement Umgekehrt müssen viele der aktuell zeitlich befristet betriebenen Standorte darauf über- prüft werden, ob und wie sie zurückgeführt werden sollen. Dies soll in einem kriteriengelei- teten Verfahren geschehen, das neben faktischen Befristungsterminen u. a. folgende rele- vanten Faktoren berücksichtigt: • Baulicher, technischer Zustand, • Raumorganisatorische Situation (z. B. Sanitärbereich extern), • Verfügbarkeit für den städtischen Wohnungsmarkt, • Konkurrierende Anliegen der Stadtentwicklung / sozialen Infrastruktur, • Stadträumliche Verteilung (z. B. Entlastung für Münsters Westen und Südosten), • Wirtschaftlichkeit, • Integrative Lage, • Verfügbare Alternativstandorte, • Erweiterungsmöglichkeiten sowie • Betrieb in freier Trägerschaft. Foto: Martin Albermann 27 Aufnah me und Unterbringung geflüchteter Menschen Alle Überlegungen zur Disposition der zur Verfügung stehenden Unterbringungskapazitäten sollen mit intensiven Integrationsangeboten in der sozialarbeiterischen Betreuung der Men- schen in den Flüchtlingseinrichtungen begleitet werden. Im Rahmen des Auszugsmanage- ments gehört dazu auch und gerade eine gute Vorbereitung auf einen Umzug in normalen Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets. Wenngleich der Wohnungsmarkt äußerst begrenzt ist und die Prozesse bis zur Vermittlung in private Wohnungen schwierig und langwierig sind, bleibt es das Ziel, eine angemessene Fluktuation in den Flüchtlingseinrichtungen zu errei- chen, damit auch auf diesem Weg Kapazitäten zur Unterbringung von zuziehenden Flüchtlin- gen geschaffen werden. Weiterentwicklung der baulichen Standards für Flüchtlingseinrichtungen Vor dem Hintergrund der deutlich veränderten Ausgangslage und aufgrund der Erfahrungen mit den veränderten Rahmenbedingungen war eine Aktualisierung und Anpassung der be- stehenden baulichen Standards erforderlich. Im Zuge der Weiterentwicklung des Unterbrin- gungskonzeptes ging es darum, die Raumprogramme der Gebäude für die Flüchtlingseinrich- tungen nach aktuellen Erkenntnissen zu überprüfen und für die Eignung in verschiedenen Phasen einer Gebäudenutzung (z. B. Flüchtlinge - studentisches Wohnen - Flüchtlinge - all- gemeines Wohnen) fortzuschreiben. Immerhin haben die Richtlinien über die baulichen Standards in Übergangswohnheimen für Flüchtlinge der Stadt Münster von Ende des Jahres 2001 (vgl. Vorlagen-Nr. 817/01) bisher keine redaktionelle Änderung erfahren. Aus der aktuellen Praxis und mit Blick auf die Erfahrungen seit der erstmaligen Formulierung von Richtlinien, gerade mit den dynamischen Entwicklungen in den Jahren 2014 und 2015, sieht die Verwaltung insbesondere in den folgenden Bereichen den Bedarf, Anforderungen an Bau und Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen abzuwägen und als künftige Leitlinie zu formulieren: • Platzzahl Die dauerhaften Flüchtlingsunterkünfte sollen auch weiterhin in der Regel über ma- ximal 50 Plätze verfügen. Sofern gute Rahmenbedingungen vorliegen, die sich insbe- sondere durch eine angemessene Versorgung mit Kita- und Schulplätzen auszeich- nen, die Nachbarschaft eine entsprechende Bebauungsdichte aufweist und das Foto: Martin Albermann 28 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen Grundstück es zulässt, können die Unterkünfte ausnahmsweise jedoch auch größer gestaltet werden. Die Obergrenze liegt bei 100 Plätzen. Eine Unterbringung in Wohngruppen hat sich bewährt und wurde inzwischen auf vie- le temporäre Lösungen übertragen. Diese Vorgabe sollte daher - grundsätzlich auch mit der maximalen Personenzahl 8 - fortgeführt werden. − Richtlinien Über viele Jahre hinweg haben sich beim Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen, vor- nehmlich bei der Ausstattung mit Mobiliar, beweglichen Einrichtungsgegenständen oder Material, Standards entwickelt, die im Rahmen der finanziellen Vorgaben inzwi- schen eine angemessene Ausstattung für die in den Einrichtungen lebenden Men- schen gewährleisten. Ebenso sind im Baubereich die gestalterischen und technischen Bedingungen stets verbessert und aufgrund der Erfahrungen im Betrieb weiterentwi- ckelt worden. Sie resultieren zum Teil aus den im Jahr 2001 aufgestellten Richtlinien, wurden aus ihnen weiterentwickelt oder sind ganz neu hinzugetreten. Im Einzelnen: − Die pro Person zugrunde zu legenden Wohnflächen von mindestens 12 qm Netto- grundrissfläche, die anteilig die Wohn-/Schlaffläche, Sanitäranlagen, Küche und Flur umfasst, sollen weiterhin gelten. − Die Wohneinheiten sollen barrierefrei sein (Beachtung der DIN 18040-2 - Barriere- freies Bauen ), wobei mindestens eine Einheit je Flüchtlingseinrichtung barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein soll. − Multifunktionsräume , wie Gruppen- oder Aufenthaltsraum (z. B. auch für Sprach- kurse), Raum für Kinderbetreuung und/oder pädagogische Angebote aber auch ein Raum für sozialarbeiterische Fachkräfte sowie ein Hausmeisterraum, ergänzt um geeignete Lagermöglichkeiten, gehören zum Standardangebot. − Außenfläche/Spielplätze entsprechend der örtlichen Satzung sowie zentrale Frei- flächen mit Kommunikationsplätzen werden vorgesehen. − Für die Bewohnerinnen und Bewohner soll ein Internetzugang vorgesehen wer- den, der per WLAN möglichst im gesamten Gebäude verfügbar ist. Ziel ist, den durch die Stadt Münster untergebrachten Flüchtlingen in den Einrichtungen flä- chendeckend und kostenlos einen Internetzugang zu verschaffen. − Uneingeschränkt soll auch weiterhin gelten, dass es in den städtischen Flüchtlings- einrichtungen eine Gemeinschaftsküche zur Selbstverpflegung pro Wohneinheit bzw. Wohngruppe gibt. Diese sind in der Vergangenheit manchmal einem der Wohnbereiche zugeordnet worden, was zum Teil dazu geführt hat, dass die dort lebenden Familien/Personen dieses Angebot maßgeblich für sich beanspruchten. Für die übrigen Bewohner der Wohneinheit bedeutete dies unter Umständen eine Einschränkung. Dies soll künftig möglichst vermieden werden, indem die Gemein- schaftsküchen von der Größe und Anordnung vornehmlich für die Essenszuberei- 29 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen tung genutzt werden, während der Aufenthalt der Menschen und das Essen in ih- ren jeweiligen Wohnbereichen stattfinden. Diese Standards sollen für Neubauten verbindlich angewendet werden. Die Praxis zeigt, dass dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen auch in bestehenden Gebäuden durch Umbau entste- hen können. In diesen Fällen fällt es manchmal schwer, Richtlinienvorgaben eins zu eins zu übertragen. Bei Umbauten sollten die Standards immer dann realisiert werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar ist. Flexible Anpassungen sind notwendig, um aus den Gegebenheiten das Optimale zu machen. Über die genannten Standards hinaus sollte daher keine neuerliche Fixierung von Richtlinien vorgenommen werden. Im Übrigen nimmt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die technische Ausstat- tung sowie die Ausstattung mit Mobiliar, beweglichen Einrichtungsgegenständen oder Mate- rial vor. Die einzelnen Maßnahmen werden den jeweiligen Entwicklungen angepasst. 1.2 Die Kommunale Erstaufnahme Um der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen mit einem geordneten und menschenwürdigen Verfahren begegnen zu können, wurde im Sommer 2015 die zentrale Erstaufnahme auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne errichtet und zwischenzeitlich mehrfach erweitert. Alle nach Münster zugewiesenen Flüchtlinge kommen zunächst hier an. Am Tag der Ankunft erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamtes die Begrüßung und allgemeine Information über den Aufent- halt, die Zuweisung von Wohnraum innerhalb der Einrichtung, die Ausgabe der Erstausstat- tung und Information über weiterführende Angebote städtischer Ämter und freier Träger. Im Rahmen eines Erstinterviews werden mithilfe von Dolmetscherdiensten alle wesentlichen Daten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhoben. Darüber hinaus werden - auf freiwilliger Basis - alle relevanten Informationen zur gesundheitlichen Situation, zur Ausbildung und beruflichen Qualifikation sowie zur Schulbildung der Kinder erfasst. Foto: Presseamt Münster 30 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen Das Fallmanagementverfahren des Sozialdienstes für Flüchtlinge beginnt mit dem Assess- mentverfahren in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und wird in den dezentralen Flüchtlingseinrichtungen durch die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Fallübergabe weitergeführt. Innerhalb von etwa zwei bis vier Wochen werden die geflüchteten Menschen in der Kom- munalen Erstaufnahme so weit beraten, unterstützt und vorbereitet, dass alle für sie not- wendigen Amtsgänge erledigt sind und eine erste Orientierung in der Stadt Münster mit den notwendigen und wesentlichen Infrastrukturangeboten möglich ist. Dafür wurden hier schrittweise alle wesentlichen Beratungsangebote und Dienstleistungen zusammengeführt. Heute steht mit der Kommunalen Erstaufnahme eine effektive und in dieser Form einzigartige ämter- und trägerübergreifende Angebotsstruktur zur Verfügung: - Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten ist mit einer Sprechstunde für Schwangere und Kinder sowie eine Impfsprechstunde präsent und unterstützt bei der Vermittlung zu Haus- und Fachärzten. - Das Amt für Schule und Weiterbildung führt die Bildungsberatung zur Unterstützung bei der Schulwahl und Schullaufbahn durch und bietet Sprachkurse für die Kinder und Jugendlichen an. - Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat im Zusammenwirken mit freien Trägern Angebote der Kinderbetreuung und freizeitpädagogische Angebote sowie ei- ne Mutter-Kind-Gruppe initiiert und berät die unbegleiteten minderjährigen Flücht- linge. - Im Integration Point findet im Zusammenwirken von Agentur für Arbeit, Jobcenter und Sozialamt eine frühzeitige Beratung der geflüchteten Menschen zur Arbeits- marktintegration statt. - Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) führt eine regelmäßige Sprechstunde durch und hält ein Beratungsangebot für traumati- sierte Flüchtlinge vor (siehe Kapitel 5.2). - Weitere Wohlfahrtsverbände und auch ehrenamtliche Initiativen haben die Möglich- keiten, Räumlichkeiten zu nutzen. In der Kommunalen Erstaufnahme findet darüber hinaus das zentrale Belegungsmanage- ment für alle städtischen Flüchtlingsunterkünfte in Münster statt. Dieses schließt sowohl die erstmalige Unterbringung als auch mögliche Umzüge zwischen Einrichtungen ein. In den Räumlichkeiten werden auch Kapazitäten vorgehalten, um in Krisensituationen eine kurzfris- tige Unterbringung gewährleisten zu können. 31 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen 1.3 Betreuungskonzept und sozialräumliche Integration Die Betreuung in den Unterkünften wird durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamts sowie der beauftragten freien Träger geleistet. Diese Arbeit findet seit vielen Jahren orientiert am Münsteraner Unterbringungs- und Integ- rationskonzept statt (vgl. Vorlage 426/2002 - Leitziele und Integrationsanforderungen für die Flüchtlingsarbeit in Münster), dessen Eckpfeiler waren z. B. die Beratung und Betreuung, die Vermittlung zu Fachstellen, die lebenspraktische Orientierung in unserer Gesellschaft oder die gemeinwesenorientierte Arbeit. Sie sollten umgesetzt werden im Interesse eines mög- lichst störungsfreien Miteinanders in den städtischen Einrichtungen und deren Integration in das jeweilige Wohnumfeld sowie zur Vorbereitung eines weitgehend selbständigen Lebens außerhalb der Einrichtungen. Klar war schon damals, dass die Umsetzung der Integration in den unterschiedlichsten städtischen Aufgabenbereichen stattfindet (z. B. Kinder- und Ju- gendhilfe, Soziales, Hilfe zur Arbeit, Altenhilfe, Gesundheit, Wohnen, Schule, Sport, Kultur u. a.). Inzwischen haben sich die Anforderungen aber auch die Handlungsweisen und Standards der sozialen Arbeit in den Einrichtungen weiterentwickelt. Die Menschen in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen erfahren eine professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unterstützung, die ihnen helfen soll, den Alltag zu organisieren und zu gestal- ten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen zu fördern. Letztlich soll ihnen eine gelungene Betreuungsarbeit die gleichbe- rechtigte Teilhabe am Leben in Münster ermöglichen. Unterstützt und ergänzt wird die pro- fessionelle soziale Arbeit durch ein breites bürgerschaftliches Engagement (siehe Kapitel 6). Die Stadt Münster teilt sich die Aufgabe der Betreuung der geflüchteten Menschen in den Flüchtlingseinrichtungen inzwischen mit verschiedenen freigemeinnützigen Trägern. Die sehr engagierten und mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Münsteraner Wohlfahrtsver- Foto: Peter Lessmann 32 Aufnahme u nd Unterbringung geflüchteter Menschen bänden und Hilfsorganisationen sind hierfür wichtige Partner. Alle beteiligten Träger haben im Feld der Beratung, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ihre Kompetenz und ihr Engagement unter Beweis gestellt. Gerade die Betreuung der geflüchteten Menschen in den kommunalen Flüchtlingseinrichtungen kann inzwischen als Gemeinschaftsaufgabe gese- hen werden, bei der die größere Vielfalt von Inhalten, Methoden und Handlungsweisen im Arbeitsfeld zu einer positiven Weiterentwicklung der qualitativen Ziele in der Betreuungsar- beit beiträgt. Auch das Betreuungskonzept des Sozialdienstes für Flüchtlinge profitiert dadurch und entwickelt sich ständig fort. Für die politischen Gremien bereitet das Sozialamt derzeit eine umfassende konzeptionelle Zusammenstellung der aktuellen Ziele und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit in den Flüchtlingseinrichtungen vor, die einen Überblick über die Herausforderungen und Maß- nahmen geben wird. Sie soll sich kontinuierlich und dynamisch sich ändernden Anforderun- gen und Rahmenbedingungen anpassen und die Grundlage für das Handeln des Sozialdiens- tes für Flüchtlinge sein. Bezogen auf die konkrete Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozial- arbeiter in den Flüchtlingseinrichtungen werden die Handlungsfelder Unterbringung, Be- treuung und Versorgung aber auch Themen wie die Einbeziehung ehrenamtlichen Engage- ments, Bildung, Gesundheit und soziokulturelle Teilhabe eine Rolle spielen. Schließlich sollen auch zielgruppenspezifischen Problemstellungen in den Blick genommen werden, z. B. Frau- enarbeit oder die Belange von Flüchtlingen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, Trans- gender- oder intersexueller Identität. Die Verwaltung bereitet dazu eine Berichtsvorlage für die Gremien vor. 1.4 Auszugsmanagement und Wohnraumversorgung 1.4.1 Das Auszugsmanagement des Sozialdienstes für Flüchtlinge Sobald ein Asylverfahren positiv entschieden ist, können sich anerkannte Flüchtlinge frei auf dem Wohnungsmarkt bewegen. Die Pflicht, in einer Flüchtlingseinrichtung zu wohnen, ent- fällt. Sie können sich also auf die Suche nach eigenem Wohnraum begeben. Dasselbe gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingseinrichtungen, die keine Aufenthaltser- laubnis erlangen, aber z. B. als Geduldete bereits lange in der Stadt leben und mit Unterstüt- zung des Sozialdienstes sowie Ehrenamtlichen ein Maß an Orientierung und Selbständigkeit erreicht haben, das ihnen das Wohnen in einer eigenen Wohnung ohne Betreuung ermög- licht. Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes für Flüchtlinge entwickeln mit den Bewohnerin- nen und Bewohnern rechtzeitig eine individuelle Wohnperspektive. Sie informieren und be- raten über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Wohnungssuche. Dazu gehört es auch, über die finanziellen Grenzen zu informieren, die bei der Mietkosten- übernahme für Menschen zugrunde gelegt sind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Den Flüchtlingen werden dabei detaillierte Informationen an die Hand gegeben, die den möglichen Weg zur eigenen Wohnung aufzeigen. Neben einem Ablaufplan erhalten Sie bei- 33 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen spielsweise Informationen dazu, wo Wohnungsangebote zu finden sind, was ein Wohnbe- rechtigungsschein ist und wie man ihn bekommen kann und schließlich was zu beachten ist, wenn eine Wohnung gefunden ist. Der Sozialdienst für Flüchtlinge arbeitet eng mit allen be- teiligten Akteuren, wie z. B. dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (hier werden die Flüchtlinge unter anderem in die Datei der wohnungssuchenden Haushalte auf- genommen), Wohnungsbaugesellschaften aber auch privaten Vermietern zusammen, die einen guten Zugang zum lokalen privaten Wohnungsmarkt haben. Die abzuarbeitenden Schritte werden gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern nachgehalten. In diesem Bereich gewinnt das Engagement von Ehrenamtlichen in den Stadtteilen zuneh- mend an Bedeutung. Ehrenamtlich Engagierte, die in der Regel in den Flüchtlingsinitiativen in den Stadtteilen angebunden sind, können die Menschen bei ihrer Suche nach einer Woh- nung gut unterstützen, eigene Quartiers- und Netzwerkkontakte aktivieren, sie bei der Ver- mittlung von Angeboten begleiten und bei Behördengängen helfen, z. B. bei der Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins, der Bearbeitung von Mietwohnangeboten oder den Erst- ausstattungsanträgen bei Kostenträgern. Der Sozialdienst für Flüchtlinge unterstützt und berät die Ehrenamtlichen bei Bedarf. Dank der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und des Engagements der Flüchtlingsinitiati- ven melden sich erfreulicherweise immer wieder Privatvermieter, die Flüchtlingen Wohn- raum zur Verfügung stellen wollen. Allerdings stellt sich ein nicht geringer Anteil der Woh- nungen bei konkreter Prüfung als ungeeignet dar, insbesondere wenn die zulässigen Miet- kosten überstiegen werden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung und dem Übergang in eigenständiges Wohnen ist es das Ziel des Sozialdienstes, die Flüchtlinge auch nachgehend zu unterstützen und sie bei Bedarf an die Beratungsangebote freier Träger, Stadteilsozialbüros und die Migrantenselbstorgani- sationen anzubinden, um das Mietverhältnis möglichst nachhaltig zu sichern. Durch die geschilderten Aktivitäten sind Vermittlungserfolge in den regulären Wohnraum erkennbar. Die Integration von Flüchtlingen in den privaten Wohnungsmarkt bleibt aber eine große Herausforderung. Der Anstieg des Mietpreisniveaus und der große Mangel an öffent- lich gefördertem Wohnraum erschweren den Zugang zum Wohnungsmarkt sehr. 1.4.2 Entwicklung eines Konzeptes zur Wohnraumversorgung Münster - ein attraktiver Wohnstandort Münster steht bei Untersuchungen und Rankings, die die Zukunftsaussichten von Städten beurteilen, immer wieder auf vorderen Plätzen - als attraktiver Wirtschafts- und Dienstleis- tungsstandort, als Stadt der Wissenschaft und Bildung. Günstige Arbeitsplatzperspektiven und eine hohe Lebensqualität der Stadt wirken anziehend auf viele Menschen. Münster gilt als eine der lebenswertesten Städte Deutschlands und verzeichnet in seiner Einwohnerprog- nose im Vergleich zu anderen Städten in NRW mehr Zu- als Abwanderung. 34 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen Die Stadt Münster ist geprägt durch einen sehr begrenzten Markt an frei verfügbarem Wohnraum. Es gibt eine starke Konkurrenz auf dem Sektor für Menschen mit geringem Ein- kommen oder mit ergänzenden Transferleistungen. Dies betrifft neben Flüchtlingen auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener des Arbeitsmarktes und die zahlreichen Studie- rende in Münster. In der Zeit vom 13.1. bis 18.2.2015 wurde eine Bürgerumfrage zu aktuellen Themen der Stadtentwicklung durchgeführt. „Gefragt nach den wichtigsten Herausforderungen in Müns- ter (offene Frage ohne Vorgaben von Antworten) stehen „Mieten/bezahlbares Wohnen“ mit 24,3 % weit oben an erster Stelle, gefolgt von „Wohnungen/Wohnraum“ (8,9 %). Auch die „Integration von Flüchtlingen“ (5,1 %) war bereits im Januar ein wichtiges Thema für die Münsteraner“. Zur Unterbringung der Flüchtlinge werden aktuell zahlreiche Unterkünfte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt. Ein Großteil dieser Unterkünfte wird in absehbarer Zeit der allgemeinen Vermarktung zugeführt, dies gilt auch für die Kasernen-Areale, die neu gestaltet und bebaut werden. Dieser Wohnraum für Flüchtlinge wird daher wegfallen. Auch dieser Aspekt ist bei der Wohnraumsuche und Wohnraumschaffung für Flüchtlinge zu berücksichti- gen. Wohnbaulandentwicklung in Münster – die letzten 10 Jahre im Blick Die Stadt Münster ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Lag die Einwohnerzahl Ende 2004 noch bei 280.201, lag der Wert Ende 2015 bereits bei 305.235 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Prognose ohne Berücksichtigung der Flüchtlingszuzüge liegt für 2020 bei über 310.000 Personen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist in den letzten zehn Jahren ebenfalls angestiegen, von 2005 bis 2013 um insgesamt 17 %. Dabei ist auch die An- zahl der Einpendler gestiegen, die außerhalb Münsters wohnen und für ihre Berufstätigkeit nach Münster einfahren. Die Stadtflucht in die Umlandgemeinden um günstigeres Bauland oder Wohnungen zu erwerben, konnte gebremst werden, da Münster als Wohnstandort an Attraktivität gewonnen hat. Baufertigstellungen „Die Zielzahl des Baulandprogramms 2020 von 1.500 neuen Wohnungen pro Jahr wird seit 2010 erreicht. Ein großer Teil wurde dabei im Segment der 1- bis 2-Zimmer-Apartements errichtet […], während der Einfamilienhausbau auf einem Niveau um die 500 Wohneinheiten blieb“ (Arbeitskreis „Wohnen in Münster“, Dokumentation der 22. Sitzung am 18. November 2014, S. 29). In der Stadtmitte wird vorwiegend innerhalb des Bestandes und im Geschoss- wohnungsbau gebaut, der Anteil der Einfamilienhäuser in Neubaugebieten erhöht sich mit Entfernung zum Zentrum. Die größte Bautätigkeit erfolgt in den Neubaugebieten. „Die Rest- kapazitäten in baureifen Gebieten sind auf 2.142 Wohneinheiten abgesunken, was im Hin- 35 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen blick auf die vorzuhaltenden Kapazitäten - das Vierfache des durchschnittlichen Verbrauchs der letzten fünf Jahre - und im Vergleich zur Nachfrage nicht ausreichend ist. Das Bauland- programm sieht deshalb bis 2020 zusätzliche Baulandkapazitäten für 8.635 Wohneinheiten vor“ (Arbeitskreis „Wohnen in Münster“, Dokumentation der 22. Sitzung am 18. November 2014, S. 29). In diesen Planungen sind die Flüchtlingszuzüge insbesondere der letzten ver- gangenen drei Jahre noch nicht berücksichtigt. Die Flüchtlinge werden zunehmend ebenfalls auf dem freien Wohnungsmarkt nach Wohnraum suchen. Mehr Einwohnerinnen und Einwohner - mehr Haushalte - mehr Wohnraumbedarf Durch den Anstieg der Einwohnerzahl gibt es auch mehr Haushalte in Münster. Ende 2009 waren es noch 148.436 Haushalte in. Am 31.12.2014 gab es bereits 163.752 Haushalte. Da- von waren Ende 2014 87.581 Haushalte 1-Personen-Haushalte. Dies entspricht 53,5 Prozent der Haushalte insgesamt. Seit 2010 sind laut Baulandprogramm im Durchschnitt 1.500 neue Wohneinheiten entstan- den. Das sind in den Jahren 2010 bis 2014, d. h. in fünf Jahren ca. 7.500 Wohneinheiten. Die Anzahl der Haushalte ist jedoch im Verhältnis dazu um 15.316 Haushalte gestiegen. Hier ist ein zahlenmäßiges Angebotsdefizit erkennbar. Durch die in den Flüchtlingswohnheimen aus- zugsberechtigten Flüchtlinge werden weitere Wohneinheiten benötigt. Wohnungsbau und öffentliche Förderung Ein Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung an- gewiesen sind. Die Situation in Münster stellt sich hierzu wie folgt dar: „In den letzten Jahren wurde der Schwerpunkt der Wohnraumförderung von Seiten des Landes auf den Mietwohnungsbau gelegt, wobei sich in diesem Segment insbesondere auch die Projekte für geförderte Studen- tenappartements niederschlagen (z. B. die Förderung der Studentenwerk-Wohnanlage am Horstmarer Landweg im Jahr 2009 und der Anlage an der Boeselager Straße im Jahr 2010). Der Neubau geförderter Eigentumsmaßnahmen ist dagegen regelrecht eingebrochen. Dies ist einerseits auf die niedrigen Darlehenszinsen zurückzuführen, da sich auch Schwellen- haushalte ohne öffentliche Förderung und entsprechendem bürokratischen Aufwand Eigen- tum schaffen können. Ein anderer Grund ist aber auch der Mangel an Baugrundstücken. Von 2004 bis 2013 wurden insgesamt 2.000 Mietwohnungen und 1.500 Eigentumsmaßnahmen mit öffentlichen Wohnbaumitteln gefördert“ (Arbeitskreis „Wohnen in Münster“, Dokumen- tation der 22. Sitzung am 18. November 2014, S. 30). Dieser Negativtrend verändert sich aktuell wieder. In 2016 wurden in Münster 261 neue Mietwohnungen öffentlich gefördert, darüber hinaus 7 Eigenheime. Zum Vergleich: 2015 waren es nur 172 Wohnungen, 2014 nur 68. Das Minimalziel an 300 geförderten Sozialwoh- nungen im nächsten Jahr wird voraussichtlich sogar überschritten werden. Das zeigt, dass 36 Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen die Wohnungswirtschaft allmählich wieder in diesen Sektor einsteigt. Die Stadt Münster er- hält durch das Land ein globales Förderbudget Höhe von 25 Millionen Euro pro Jahr für die Förderung von Sozialwohnungen. Konzeptionelle Vorschläge Viele der in den Flüchtlingseinrichtungen lebenden geflüchteten Menschen wären aktuell berechtigt, in privaten Wohnraum auszuziehen, aber es ist schwierig für sie, auf dem freien Wohnungsmarkt an eine passende Wohnung zu gelangen. In dieser Situation könnte auf unterschiedlichen Ebenen konzeptionell angesetzt werden. Wichtig ist dabei, die verschie- denen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten sozialen Gruppen nicht gegeneinander aus- zuspielen, sondern Modelle des „Wohnens für alle“ zu realisieren. Ein möglicher Ansatz könnte darin bestehen, einen Mediationsprozess mit den Wohnungs- gesellschaften, mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und der Bezirkspolitik so- wie der zuständigen Ausschüsse, Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Moscheen, des Integrationsrates, der Wohn+Stadtbau GmbH, des Mietervereins, Haus und Grund etc., Vertreterinnen und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege und der zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung unter der Leitung der Koordinierungsstelle für Migration und Interkul- turelle Angelegenheiten zu initiieren. Ziel dieses Mediationsverfahrens wäre es, Modelle zu entwickeln, wie der Wohnungsmarkt in Münster zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgedehnt werden könnte. Auch ein Hinzu- ziehen von Modellen anderer Städte und entsprechende Bewertung erscheint in diesem Fall sinnvoll. Dieser Mediationsprozess wäre der Auftakt zu weiteren Planungen und Konzepten. Aus diesem Mediationsprozess heraus müsste sich ein laufender Koordinationskreis entwi- ckeln, der die Arbeit des Auszugsmanagements des Sozialdienstes für Flüchtlinge durch den ständigen Austausch mit den Wohnungsgesellschaften unterstützt. Dieser Koordinations- kreis würde durch die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenhei- ten initiiert und auch die Praxisebene umfassen. Um die Arbeit des Koordinationskreises wirksam zu unterstützten, wäre im Anschluss an die Auftaktveranstaltungen im September und November 2016 ein Lotsenprojekt denkbar, ähn- lich dem des damaligen INTERREG-Projektes, in dem die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Fokus stand. Beteiligt an diesem Projekt, das mit wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Reuber der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster durchgeführt wurde, waren Vertreterinnen und Vertreter der Integrationsarbeit in der Stadt Münster. Dazu kamen die Ebene der Wohnungsgeber und leitende Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der gesamten Stadtgesellschaft. Getragen wurde das Projekt durch die Lokalpo- litik, den ehemaligen Ausländerbeirat und die Spätaussiedlervertretung in der Stadt Müns- ter. Inhaltlich basierte das Projekt auf den nachfolgenden Integrationsprinzipien: Auf Grundlage intensiver Vertrauensbildung wurde zu Beginn der Zuwanderung der Spätaussiedlerinnen 37 Aufnahme und Unter bringung geflüchteter Menschen und Spätaussiedler zwischen der hauptamtlichen Integrationslotsin und den Zugewanderten ein Integrationsvertrag für den Zeitraum eines Jahres mit gegenseitiger Verbindlichkeit ver- einbart. Basis war die Erhebung einer ganzheitlich orientierten Potential- und Bedarfsanam- nese. Damit waren neben den Elementen Bildung, Sprache und Berufsqualifikation auch kul- turelle, sportliche, musische, kirchliche und weitere Aktivitäten als Potentiale und Ziele für das erste Jahr identifiziert. Ziel der Arbeit war der erfolgreiche Start der neu Zugewanderten in Münster in einem nicht-segregierten Stadtteil. Neben der anfänglichen Unterbringung in einer Übergangseinrichtung konnten etwa 90 Prozent der Neuzugewanderten ihre erste Wohnung in einem nicht segregierten Stadtgebiet beziehen, wo ein Andocken im Stadtteil an die Angebote des Netzwerkes im Kontext ihrer zuvor definierten Potentiale realisiert wurde (Schrader Stiftung 2009, www.zuwanderer-in-der-stadt.de/1204.php). Die Netzwerkarbeit für Migration in der Stadt Münster wurde durch die Wiederbelebung des stadtweiten Netzwerkes „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ begleitet. So entstand das Integrationsprinzip: Lotsenarbeit - Wohnen - Netzwerk. Im Zusammenspiel dieser drei Elemente mit dem Zentrum des Wohnens in nicht segregierten Stadtteilen ent- standen erhebliche Synergieeffekte und deutlich erhöht gemessene Integrationserfolge der zugewanderten Personen. Positiv begleitet wurde der Prozess durch die „AG Xenia“, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von 36 gesellschaftragenden Institutionen, unter ihnen auch die Wohnungsbaugesellschaften in Münster, die beispielsweise entsprechenden Wohn- raum zur Verfügung stellten. Die zugewanderten Personen, die in der beschriebenen Weise und mit der entsprechenden Begleitung ihren Wohnraum in nicht segregierten Wohngebieten fanden, waren bezogen auf verschiedene Indikatoren um ein Vielfaches erfolgreicher als die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer der Begleitgruppe, beispielsweise im Bereich der Arbeitsaufnahme. Alle waren ein- gebunden in Maßnahmen und es gab keine messbaren sozialen Auffälligkeiten nach drei Jahren. Ein solches Lotsenprojekt wäre auch für Personengruppe der Flüchtlinge denkbar. Wichtig wären darüber hinaus die Festlegung einer Selbstbindungsquote im Bereich der Neubauten und die Entwicklung von kreativen Lösungen bei der Schaffung von „Wohnraum für alle“. Eine verlässliche Prognose, in welchem Umfang weitere Flüchtlinge nach Münster kommen werden, ist nicht möglich. Sicher ist jedoch, dass das Problem der angemessenen Wohn- raumversorgung noch lange Zeit bestehen bleiben wird. 38 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe 2 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe 2.1 Kindertageseinrichtungen Einer sozial integrierenden, anregenden und fördernden Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen kommt vor dem Hintergrund möglichst guter Bildungs- und Integ- rationschancen eine große Bedeutung zu. Der Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz besteht für alle Kinder. Bei der Bedarfspla- nung ist dies in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu berücksichtigen. Kindertagesein- richtungen sowie weitere beteiligte Akteure stehen dabei vermehrt vor der Herausforde- rung, auf die psycho-sozialen Folgen der Flucht und der häufigen Überforderung durch kul- turspezifische Besonderheiten und sprachliche Barrieren individuell einzugehen. Grundsätzlich sollen Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Dies gilt insbesondere für die letzten beiden Jahren vor dem Schuleintritt. Die Kindertagespflege kann jedoch nach individueller Prüfung eine fachlich notwendige und angemessene Alterna- tive im Einzelfall sein. Sprache ist eine der entscheidenden Schlüsselkompetenzen für erfolgreiche Integration und gelingende Bildungsprozesse. Besonders für Kinder am Anfang ihrer Sprachentwicklung und für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die frühe Sprachbildung und Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sprachförderung nimmt des- halb einen hohen Stellenwert in elementarpädagogischen Konzepten ein. Die Unterstützung der sprachlichen Entwicklung zugewanderter Kinder vor Schuleintritt ge- schieht in Münster grundsätzlich auf zwei Ebenen: - Integration zugewanderter Kinder in institutioneller Kindertagesbetreuung. - Unterstützende Maßnahmen für zugewanderte Kinder und ihre Eltern. Folgende konzeptionelle Grundlagen unterstützen die Sprachbildung zugewanderter Kinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung: Alltagsintegrierte Sprachbildung Alltagsintegrierte sprachliche Bildung ist entwicklungs-, lebenswelt- und kompetenzorien- tiert und schließt sowohl alltägliche Routinesituationen (wie Mahlzeiten, Körperpflege, Hol- und Bringzeiten etc.) als auch geplante und freie Spiel- und Bildungssituationen innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtung (wie Projekte, Ausflüge, gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen etc.) ein. Von der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung profitieren insbesondere Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung macht die Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder so- wie ihren jeweiligen Entwicklungsstand zum Ausgangspunkt für eine gezielte Begleitung und Unterstützung sprachlicher Bildung. Die Lern- und Sprachentwicklung der Kinder wird dabei systematisch beobachtet, dokumentiert sowie reflektiert und als professionelle Arbeits- 39 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe grundlage genutzt. Fachkräfte erkennen, initiieren und nutzen Interaktionsgelegenheiten, um den Dialog mit Kindern und der Kinder untereinander auf der Grundlage von theoreti- schem Wissen zu Sprachbildungsprozessen zu fördern. In diesen Prozess ist das gesamte System der Kindertagesstätte einbezogen, das durch för- derliche Strukturen dazu beiträgt, die alltagsintegrierte sprachliche Bildung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Bundesprogramm Sprach-Kitas Im Januar 2016 ist das neue Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ löst das bisherige Bundesprogramm „Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ ab und entwickelt dieses weiter. Mit dem neuen Programm fördert das Bundesfamilienministerium alltagsintegrierte sprach- liche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung durch den Einsatz zusätzli- cher Fachkräfte. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit. Die Wirkung der zusätzlichen Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen soll durch eine kontinuierliche prozessbegleitende, zusätzliche Fachberatung gestärkt werden. In Münster beteiligen sich 12 Kindertageseinrichtungen - davon fünf städtische - am Bundes- programm Sprach-Kitas. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt die Fachbera- tung für die teilnehmenden Kitas und unterstützt damit das Bundesprogramm in qualitativer und struktureller Hinsicht. Das Programm soll ab 2017 mit einer zweiten Förderwelle auf weitere Einrichtungen ausgeweitet werden. Das Bundesministerium hat hierfür erneut ein Interessenbekundungsverfahren für Träger von Kindertageseinrichtungen eingerichtet, an dem sich auch städtische Kitas beteiligen. Neben den kitaimmanenten Sprachförderkonzepten werden in Münster vielfältige kitaer- gänzende, zielgruppenspezifische Förderprojekte zur Unterstützung der sprachlichen Bildung für zugewanderte Kita-Kinder und ihre Eltern umgesetzt. Foto: Peter Lessmann 40 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe Sprachförderung und Integration für Eltern von Kita-Kindern Kulturell und sprachlich bedingte Unsicherheiten bilden nicht selten hohe Schwellen für El- tern im Umgang mit Institutionen. Hiervon ist häufig auch die Kooperation mit Kindertages- einrichtungen betroffen. Die elterliche Mitwirkung und Teilhabe am Geschehen in der Kin- dertageseinrichtung ist jedoch ein wesentlicher Baustein für eine positive Entwicklung von Kindern. Häufig betroffen sind Mütter, wenn sie primäre Bezugspersonen für ihre Kinder sind. Die Effektivität der Bildungs- und insbesondere Sprachförderangebote für die Kinder in Kinder- tageseinrichtungen kann durch die gleichzeitige Förderung ihrer Eltern in der deutschen Sprache wie auch durch die Pflege ihrer Muttersprache unterstützt werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt vor diesem Hintergrund seit Jahren Sprachförder- und Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kita-Kindern. Im Kita-Jahr 2015/2016 werden aktuell 22 Maßnahmen in 17 Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Mit diesen Maßnahmen werden durchschnittlich zwischen 150 und 200 Eltern von Kita-Kindern erreicht. Sprach- und Kulturmittlerinnen Die Zusammenarbeit von Eltern und Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtun- gen ist ein zentraler Baustein für gelingende Erziehungs- und Bildungsprozesse in Kinderta- geseinrichtungen. Eine solche „Erziehungspartnerschaft“ ist auch abhängig von der Qualität der Kommunikation. Bei der Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kulturen sind ne- ben rein sprachlichen Aspekten auch kulturelle oder religiöse Hintergründe wichtig für ein gutes Verständnis. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes qualifizieren deshalb das Haus der Familie Münster und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 15 bildungsgewohnte Frauen mit Migrationsgeschichte zu Sprach- und Kulturmittlerinnen, die in Kitas eingesetzt werden. Der Einsatz der Sprach- und Kulturmittlerinnen in Kitas ist für die Beteiligten kostenlos. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der präventiven Hilfen, die Vermittlung erfolgt über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen für Flüchtlingskinder Der Besuch einer Kindertageseinrichtung bildet die beste Voraussetzung für die sprachliche Bildung zugewanderter Kinder. Für Flüchtlingsfamilien können sich die Zugänge in die Kin- dertagesbetreuung aus ganz unterschiedlichen Gründen aber als schwierig erweisen. Zur Unterstützung von Kindern, die keine Kita besuchen, hat das Land ein entsprechendes För- derprojekt entwickelt. 41 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe In Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe – insbesondere der Familienbildungsstät- ten - und in Abstimmung mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge des Sozialamtes sowie den Trägern der Flüchtlingsunterkünfte werden in Münster einige dieser Brückenprojekte bereits umgesetzt, weitere sind beantragt. Bei der Ausgestaltung der einzelnen Projekte wurde Wert auf eine möglichst intensive Betei- ligung von Eltern gelegt. So können kitaspezifische Anforderungen an eine gute Kooperation mit Eltern transportiert und ihre Umsetzung eingeübt werden. Die Angebote finden häufig in den Räumlichkeiten der Flüchtlingsunterkünfte statt. Vor dem Hintergrund eines grundsätzlich angespannten Fachkräftemarktes hängt der weite- re Ausbau dieser Brückenprojekte derzeit von der weiteren Gewinnung entsprechender Fachkräfte ab. Qualifizierung und Vernetzung Neben allen Unterstützungsprogrammen ist eine gelingende Integration von Flüchtlingskin- dern immer angewiesen auf entsprechend qualifizierte Kita-Fachkräfte und eine gute Koope- ration der Kindertageseinrichtungen untereinander sowie mit anderen Akteuren im Stadtteil. Um die Bedarfslage in besonders geforderten Stadtteilen vor dem Hintergrund des vermehr- ten Zuzugs von Flüchtlingsfamilien besser einschätzen zu können und den Akteuren vor Ort Vernetzungsimpulse zu geben, hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Kooperati- onsgespräche auf Stadtteilebene initiiert. Im Rahmen dieser Stadtteilgespräche wurden insbesondere zielgruppenspezifische Qualifi- zierungsbedarfe von den Einrichtungen geäußert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien unterstützt deshalb die spezifische Qualifizierung von Kita-Fachkräften in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum u.a. durch die Planung eines entsprechenden Fachtages. 2.2 Potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen Münster vertritt mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung in Zusammenarbeit zwischen Kommune und staatlicher Schulaufsicht ein modernes Konzept, welches die In- tegration der Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft nachhaltig unterstützt (vgl. V/0697/2014 und V/0759/2015). Potenzialorientiert heißt, dass Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Bildungserwartung eingeschult werden, also jede Schulform besuchen können, und nicht allein infolge der feh- lenden Deutschkenntnisse in so genannten Willkommensklassen dauerhaft separiert wer- den. Den potenzialorientierten Ansatz unterstützen in Münster zahlreiche Referenzschulen, welche fachlich und personell besonders dafür ausgestattet sind, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche zu unterrichten. Das Amt für Schule und Weiterbildung begleitet und steu- 42 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe ert die potenzialorientierte Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Re- gelschulen in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht. Durch regelmäßige „Integrationskon- ferenzen“ unter Beteiligung der schulfachlichen Aufsichten aller Schulformen erfolgen eine permanente Beobachtung, Austausch und zeitnah Entscheidungen über die Aufnah- me/Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an bestimmte Schulen bzw. Schulformen. Für die Primarstufe erfolgt die Steuerung durch einen regelmäßigen jour fixe zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und der unteren Schulaufsicht sowie zum Teil dem Sozial- amt. Dabei wird standortscharf für jede Flüchtlingsunterkunft festgelegt, welche Grundschu- len die Beschulung vornehmen. Die sprachliche Förderung findet dabei in den aufnehmenden Schulen flankierend statt und wird infolge von Kooperationen mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität und der Fach- hochschule Münster durch Studierende des Centrums für Mehrsprachigkeit und Spracher- werb (CEMES), des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL), des Instituts für berufliche Lehrerbil- dung (IBL) sowie des Instituts für die Didaktik der Physik qualifiziert unterstützt. Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle/Bildungsberatung Die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle übernimmt im Auftrag und mit Unterstützung der Schulaufsicht die zentrale Steuerung von Flüchtlingen und Zugewanderten im Schulsystem. Möglichst zeitnah nach der Ankunft findet eine individuelle Erst- und Orientierungsberatung zur Schulwahl und Schullaufbahn statt. In diesem Rahmen machen sich die Bildungsberate- rinnen in ausführlichen, in der Regel von Dolmetscherinnen und Dolmetschern oder Kultur- mittlerinnen begleiteten Gesprächen ein Bild von den individuellen Voraussetzungen, Stär- ken und gegebenenfalls Problemlagen eines jeden Kindes und Jugendlichen, um eine mög- lichst passende Schulform und Schule empfehlen zu können. Bei Bedarf findet zur Schärfung der Prognose zum Lernstand eine Zweitberatung durch von der Bezirksregierung abgeordne- te Lehrkräfte statt. Die Bildungsberatung unterstützt auch beim Kontakt zur Schule und ko- operiert mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge und der quartiersorientierten Sozialarbeit. Das Beratungsangebot ist freiwillig. Die Eltern entscheiden, ob sie der Schulempfehlung folgen, die Schulleitung entscheidet über die endgültige Aufnahme eines Kindes. Dieser Steuerungsprozess dient in erster Linie der optimalen Förderung der beratenen Kin- der und Jugendlichen, strukturiert aber auch den Zuweisungsprozess im Sinne der Schulen. Über- und Unterforderungen einzelner Schulen und zu lange Wege für die Schülerinnen und Schüler können somit vermieden werden. Projektvorhaben „angekommen in deiner Stadt Münster“ Mit passgenauen Angeboten an die individuelle Lebenssituation und die Bildungsbiografie der Neuzugewanderten erfolgreich anzuknüpfen, stand und steht bei der Neukonzeption der Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf der Prioritätenliste ganz oben. Problematisch gestaltet sich die Einbindung in die formalen Bildungsgänge wie Schule 43 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe und Berufsausbildung für diejenigen Jugendlichen, die nicht mehr schulpflichtig sind bzw. aus der Schulpflicht „herauswachsen“: Ihnen fehlen unter anderem aufgrund von noch nicht vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen die Voraussetzungen für ein Einmünden in eine Berufsausbildung bzw. Bildungssettings, die sie auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Dies ist der Ansatzpunkt des Projektes „angekommen in deiner Stadt Münster“, einem Gemein- schaftsprojekt von Walter-Blüchert-Stiftung, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW und der Stadt Münster. In den Räumen des und in Kooperation mit dem Ju- gendausbildungszentrums JAZ werden ab September 2016 jungen Zugewanderten zwischen 15 und 21 (evtl. 25) Jahren sowohl schulische Hilfen und Sprachkurse angeboten als auch fördernde Freizeitangebote gemacht. Neben den bereits genannten Berufsschülerinnen und –schülern ohne ausreichende Deutschkenntnisse gehören Seiteneinsteigerinnen und Seiten- einsteiger ab 15 Jahren ohne ausreichende Deutschkenntnisse und junge Erwachsene ohne Deutschkenntnisse und/oder anerkannten Berufsabschluss zur Zielgruppe des Angebots. Zentrale Kooperationspartner neben dem JAZ ist der Hochschulsport der Westfälischen Wil- helms-Universität Münster (WWU) sowie das Zentrum für Lehrerbildung der WWU und das Institut für berufliche Lehrerbildung der Fachhochschule Münster. Additive Sprachförderung Mit der Sprachförderung wird im Rahmen von MitSprache-Kursen des Amtes für Schule und Weiterbildung bereits vor Schuleintritt begonnen. So lange die Kinder und Jugendlichen noch nicht an der Schule angemeldet sind, können sie einwöchige Deutsch-Intensiv-Kurse besu- chen, die getrennt nach Altersgruppen stattfinden. Diese Vorbereitung erleichtert ihnen den Start in den Schulen. In den Schulferien werden „MitSprache“-Deutsch-Intensivkurse für bereits eingeschulte Kin- der und Jugendliche auf verschiedenen Sprachniveaustufen angeboten. Das Angebot wird derzeit zu einem mobilen Angebot mit weiteren Lernorten - runtergebrochen auf Stadtteil und Sozialraum - ausgebaut. Bei der Übersetzung und Vermittlung im (Schul-)Alltag helfen u.a. Sprach- und Kulturmittle- rinnen und in rechtlich bindenden Fragen Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Foto: Presseamt Münster 44 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe Sozialpädagogische Begleitung durch Fallscouts Mobile sozialpädagogische Fachkräfte sind als Fallscouts an Grund- und weiterführenden Schulen in Münster im Einsatz. In Kenntnis vorhandener Förder- und Hilfsangebote von Ge- sundheitsamt, Kommunalem Sozialdienst, Kultureinrichtungen, Sozialamt, Schulpsychologie und anderen sorgen sie für ein ressort- und ämterübergreifendes, verlässliches und flexibles Angebots- und Unterstützungsnetzwerk für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und die Schulen. Sie entlasten und unterstützen damit die Eltern, Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an Schulen ebenso wie die Schulsozialarbeit. Für die Arbeit der Fallscouts hat das Amt für Schule und Weiterbildung eine enge Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe vereinbart. Club D Seit dem Jahr 2004 bietet die Volkshochschule Münster (VHS) das ergänzende Förderange- bot „Club D“ für Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, an. Unter dem Motto "Mitreden auch auf Deutsch" können Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 13 ihr Deutsch verbessern. Die Sprachniveaus orientieren sich am Gemeinsamen Europäi- schen Referenzrahmen für Sprachen auf dem Niveau A1 bis maximal B1. Bereits im Schuljahr 2014 wurden infolge des Flüchtlingszuzugs zusätzliche Kurse eingerichtet. Zum Schuljahr 2016/2017 werden insgesamt 17 Kurse differenziert nach Sprachniveau und Alter angebo- ten. Die Altersgruppen sind 10 – 12 Jahre, 13 – 15 Jahre, 16 – 19 Jahre. Ein Einstieg ist lau- fend möglich. Die Spracheinstufung, Beratung und Anmeldung erfolgt durch die VHS im Rahmen der Sprachberatung „Deutsch als Fremdsprache“. Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Schü- lerinnen und Schüler Pluspunkte im Zeugnis. Die Kurse sind für sie kostenlos. Evaluation bestehender Schul- und Bildungsstrukturen Einen momentanen Arbeitsschwerpunkt des Amtes für Schule und Weiterbildung bildet die Evaluation bestehender Schul- und Bildungsstrukturen für zugewanderte Kinder und Jugend- liche, um Bedarfe und Angebote passgenau zusammenzuführen und eventuell bestehende Lücken zu erkennen und zu schließen. Aus der Diskussion im Rahmen des Workshops zur Weiterentwicklung des Flüchtlingskon- zepts am 03.09.2016 deuten sich, bei Anerkennung der erfolgreichen Umsetzung des poten- zialorientierten Beschulungsansatzes, Nachsteuerungsbedarfe vor allem dahingehend an, dass im Bereich der Schulform „integrierte Systeme“ eine nach Möglichkeit höhere Aufnah- mekapazität für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger hilfreich wäre. Dies würde die Schaffung entsprechender zusätzlicher Schulplätze erforderlich machen. Eltern sollten nach Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch geeignete Maßnahmen und Angebote stärker in die schulische Lebenswelt ihrer Kinder einbezogen werden. Die Schullaufbahnen der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sollen zudem - so die Auffassung der Work- 45 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe shopteilnehmenden - durch kontinuierliche Lernstandsdiagnosen konsequent begleitet und durch geeignete Fördermaßnahmen unterstützt werden. Bezogen auf die besonders benach- teiligte Gruppe älterer Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, denen nur wenig Zeit bis zum Ende der Schulpflicht bleibt, bedarf es nach Einschätzung der Workshopteilnehmenden vor allem an den Berufskollegs erweiterter Angebote und Strukturen, um hier passgenaue Bildungsangebote zu machen. Hier wären auch entsprechende Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte wichtig, z. B. im Bereich der Interkulturellen Kompetenz. Diese Forderungen reflektiert die Beschlussvorlage V/0803/2016 zur Evaluation des Konzepts der potenzialori- entierten Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Regelschulsystem. Darüber wird der Rat im Rahmen seiner Sitzung am 14.12.2016 entscheiden. 2.3 Offene Ganztagsschulen (OGS) Flüchtlingskinder werden in der Regel direkt in den offenen Ganztag einer Grundschule auf- genommen. Ziel ist, die Kinder möglichst schnell zu integrieren, um ihnen damit das soge- nannte „Sprachbad“ zu ermöglichen. Das ist nicht immer einfach, besonders bei einer hohen Anzahl von Flüchtlingskindern in einer Schule und den knappen Ressourcen der OGS, zielge- richtet umzusetzen. Trotzdem ist die OGS eine sehr wichtige und grundlegende Maßnahme zur Integration von Flüchtlingskindern. Flüchtlingskinder für ein Jahr. Im Juli 2016 wurden durch diese Mittel 273 Kinder durch zu- sätzliches Personal im offenen Ganztag betreut. Dies entspricht einer Teilnahme von 76,9 Prozent der Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Allerdings fallen die Flüchtlingskinder nach einem Jahr aus dieser Förderung und werden – obwohl sich viele Kinder noch im offenen Ganztag befinden - nicht mehr erfasst. Die absolute Anzahl der betreuten Kinder aus Flüchtlingsfami- lien und die Versorgungsquote sind daher noch höher einzuschätzen. Die Flüchtlingskinder sind nicht gleichmäßig auf alle Grundschulen verteilt, sondern der Schulbesuch erfolgt in Abhängigkeit von den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte und den Kapazitäten der Schulen. So gibt es Grundschulen, die derzeit bis zu 50 Flüchtlingskinder zu- Foto: Peter Lessmann 46 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe sätzlich im Rahmen der offenen Ganztagsangebote aufgenommen haben, so dass deren Ka- pazitäten und Leistungsfähigkeit inzwischen ausgeschöpft sind. Für die Flüchtlingskinder wird aktiv eine Willkommenskultur an den Grundschulen gelebt. So können die Flüchtlingskinder z. B. an den Angeboten der OGS, auch im laufenden Schuljahr, teilnehmen. Wenn durch eine hohe Anzahl von Flüchtlingskindern Engpässe in den AGs ent- stehen, werden bei Bedarf entsprechend neue gegründet. Zusätzlich gibt es spezielle För- derangebote für die Flüchtlingskinder. Zur Förderung der Integration liegt der Schwerpunkt hierbei insbesondere in den Bereichen interkulturelle Kompetenz, Religion, Regeln und kul- tureller Habitus. Für die Flüchtlinge werden zudem spezielle Programme angeboten wie zum Beispiel Deutschsprachkurse (auch Deutsch als Zweitsprache), Angebote zur Wahrneh- mungsförderung und zur Stadtteilerkundung, außerdem Selbstständigkeitstraining unter dem Blickwinkel „zurechtfinden in einer fremden Gesellschaft und Stadt“. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen die Kinder in ihrer Motorik, besonders beim Schreiben ler- nen, da vielen Kindern aus Flüchtlingsfamilien die nötige Technik dazu fehlt. Einige Schulen kooperieren zudem mit Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um ein vielfältiges Angebot sicherzustellen und die Übergänge für die Kinder in die Kinder- und Jugendeinrich- tungen zu erleichtern. Viele Schulen haben ein so genanntes Patensystem für Flüchtlingskin- der, indem jeweils ein deutsches Kind ein Flüchtlingskind im Schulalltag begleitet. Eine enge Vernetzung der Arbeit der OGS mit den Flüchtlingseinrichtungen und weiteren in der Flüchtlingshilfe aktiven Akteuren, mit den Fallscouts des Amtes für Schule und Weiter- bildung und natürlich den Lehrerkollegien ist dabei wichtig, um die Kinder im Integrations- prozess zu begleiten und zu unterstützen. In den offenen Ganztagsschulen wird viel Wert auf die Arbeit mit den Eltern der Flüchtlings- kinder gelegt. So werden unter anderem Elterninformationsflyer in verschiedenen Sprachen herausgegeben, gezielt Elterngespräche angeboten, Elternnachmittage und -abende zum Thema OGS angeboten oder auch niedrigschwellige Elterncafés gestaltet. Die Elternarbeit gestaltet sich jedoch recht anspruchsvoll, da die überwiegende Zahl der Eltern kein Deutsch spricht und Dolmetscher schwer zu akquirieren sind. 2.4 Kinder- und Jugendarbeit in den Flüchtlingseinrichtungen Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien werden durch die Erfahrungen von Krieg, Verfolgung und Flucht besonders belastet. Nach ihrer Ankunft in Deutschland leben sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften, in denen kaum Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Zusätzlich sind die Kinder und Jugendlichen mit einer fremden Umgebung, Kultur und Spra- che konfrontiert. Die Eltern sind häufig selbst durch die Flucht traumatisiert und können ih- ren Kindern oft keine ausreichende Unterstützung anbieten. Neben der Schule und der offenen Ganztagsschule, in weiterführenden Schulen gibt es zum Teil auch einen gebundenen Ganztag, ist es für die Flüchtlingskinder und -jugendlichen wich- 47 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe tig, Angebote durch die Jugendhilfe zu erhalten, die keine Anforderungen stellen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Mit Beginn des Jahres 2015 hat sich die Jugendhilfe auf den Weg gemacht, die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien neu zu akzentuieren. Auf der Grundlage einer kleinräumigen, sozialraumorientierten Perspektive haben die Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder und Jugendarbeit, die sich räumlich in der Nähe der Flücht- lingseinrichtungen befinden, eine aktive Rolle im Rahmen der Migrationshilfen erhalten, in dem sie gezielte Angebote im Stadtteil der Flüchtlingseinrichtungen anbieten. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien, die in städtischen Flüchtlingseinrichtungen in Münster leben. Der Aufbau von Vertrauen sowie verlässliche Strukturen sind Grundvo- raussetzung für eine gelingende pädagogische Arbeit. Die Kinder und Jugendlichen können sowohl in den Flüchtlingseinrichtungen als auch den Jugendeinrichtungen an freizeitpädago- gischen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen. Sie werden stabilisiert, geför- dert und unterstützt. Verlorenes Vertrauen wird aufgebaut. Ziel war und ist es, Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien den Zugang zur offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen und eine Integration in ihrem jeweili- gen Stadtteil aktiv zu gestalten. Dazu wird jede Flüchtlingseinrichtung an eine möglichst in der Nähe liegende Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit angebunden und pädagogisch betreut. Für dieses Angebot stehen pro Flüchtlingseinrichtung 11.500,- € zu Verfügung, was in der Umsetzung die Be- treuung durch zwei Fachkräfte mit jeweils 3 mal 2 Stunden pro Woche bedeutet. Bei einer räumlichen Nähe zwischen Flüchtlings- und Jugendeinrichtungen ist es auch für neu ankommende Kinder und Jugendliche mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte schnell möglich, weitere Angebote in den Kinder- und Jugendzentren wahrzunehmen. Dies gilt besonders für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Ist eine Einrichtung der offenen Kin- der- und Jugendarbeit nicht fußläufig von der nächstliegenden Flüchtlingseinrichtungen zu erreichen, findet das Angebot in den Räumlichkeiten der Flüchtlingseinrichtung statt. Dar- über hinaus werden Kinder und Jugendliche auch von den pädagogischen Fachkräften abge- Foto: Presseamt Münster 48 Frühkind liche Bildung, Schule und Jugendhilfe holt und zur Kinder- und Jugendeinrichtung begleitet. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder und Jugendlichen gerne die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit aufsuchen, da sie dort kind- und jugendgerechte Räumlichkeiten, Angebote und Ansprechpartner vor- finden. Außerdem können sie zumindest temporär der beengten Wohnsituation in der Flüchtlingsunterkunft entgehen. Wichtiger Angebotsbaustein ist der Aufbau einer vertrauensvollen Elternarbeit. Die Eltern müssen sicher sein, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind. Die Angebote für die Kinder und Jugendlichen werden ihnen transparent gemacht und offene Fragen geklärt. Darüber hinaus ist es für Eltern wichtig, Fortschritte und Entwicklungen ihrer Kinder zu besprechen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit war immer schon ein wichtiger Bestandteil der Integra- tion von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kulturkreisen. Dies wird durch das beschrie- bene Angebot ausgebaut und sichergestellt. Damit leistet die offene Kinder- und Jugendar- beit einen wesentlichen Baustein im Bereich der Integration und Inklusion, besonders, da Wissen und Sprache ungezwungen und informell vermittelt werden. Durch die Vernetzung im Stadtteil mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge vor Ort, Schulen, Kitas, Sportvereinen, Kirchengemeinden und Ehrenamtlichen werden die Angebote für Flüchtlingsfamilien untereinander abgestimmt und ergänzt. 2.5 Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Inobhutnahme, Vormundschaften und Anschlusshilfen der Jugendhilfe in Münster Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Zuge von Flucht und Vertreibung besonders verletzlich und durch die Trennung von Eltern, Geschwistern und Verwandten belastet. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die Inobhutnahme, das Clearing und die Betreuung von unbe- gleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständig. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz wird jeder unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut genommen und zur Abklärung der Zuweisung an das Landesjugendamt in Köln ge- meldet. Das Kindeswohl und die individuellen Interessen der jungen Menschen stehen im Prozess der Inobhutnahme im Vordergrund. Der Kommunale Sozialdienst der Stadt Münster (KSD) vermittelt die jungen Menschen in eine geeignete Unterbringung und sorgt für ihre persönliche Betreuung. Im Rahmen eines Clearingverfahrens wird der individuelle Hilfebe- darf ermittelt. Mit der Inobhutnahme und der Feststellung, dass die Kinder und Jugendlichen unbegleitet sind, wird unverzüglich ein familienrechtliches Verfahren eingeleitet, um eine rechtliche Ver- tretung der Kinder und Jugendlichen herbeizuführen. Auf Grund der deutlich höheren Anzahl an sogenannten „Mündeln“ stieg nicht nur die Zahl der Anträge beim Familiengericht, son- dern auch kurzfristig der Bedarf an geeigneten Vormündern. Dem konnte unter anderem durch eine Personalaufstockung beim Caritasverband der Stadt Münster und der Gewinnung 49 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe weiterer ehrenamtlicher Vormünder entsprochen werden, wobei es hier jedoch noch weite- rer Anstrengungen bedarf. Die Einrichtung der Vormundschaft ist Voraussetzung, um gegebenenfalls weitere An- schlusshilfen zu beantragen. Dies erfolgt in enger Kooperation mit dem jungen Menschen, den Fachkräften des jeweiligen Jugendhilfeträgers, dem KSD und dem Vormund. Die Erfah- rung zeigt, dass die ganze Bandbreite der ambulanten und stationären Jugendhilfeleistungen gefordert ist, um den unterschiedlichen individuellen Förder- und Hilfebedarfen eines jeden minderjährigen Flüchtlings zu entsprechen – von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit über Erziehungsbeistandschaften bis hin zu einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Jugendhilfeeinrichtung. Auch für junge Volljährige können noch Jugendhilfeleistungen not- wendig sein. Aktuelle Herausforderungen Vor dem Hintergrund der hohen Zuwanderungen von unbegleiteten minderjährigen Flücht- lingen in 2015 war die (Neu-)Organisation in der Versorgung und Betreuung der großen An- zahl unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge sowohl für die freien Jugendhilfeträger als auch für den öffentlichen Jugendhilfeträger eine permanente Herausforderung. In Münster mussten innerhalb kürzester Zeit, in Kooperation mit den Trägern der Hilfen zur Erziehung, Konzeptionen zur Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit zusätzlich 104 Plätzen geschaffen werden. Darüber hinaus waren 60 unbe- gleitete minderjährige Flüchtlinge bei Verwandten oder Bekannten untergebracht. Neben den klassischen Trägern der Inobhutnahmeeinrichtungen wurde zur Vermeidung von Obdachlosigkeit auch auf sogenannte Brückenlösungen zurückgegriffen. Damit konnten wei- tere Träger und Standorte aktiviert werden. Hierbei wurden flankierend tagesstrukturieren- de Angebote entwickelt und Standards zum Clearingverfahren verabredet. Die Zielsetzung, schnelle Übergänge von Brückenlösungen in Unterbringungsformen tradier- ter Jugendhilfeträger mit begleitendem Clearing oder in eine Anschlussmaßnahme der Ju- gendhilfe zu schaffen, konnte in Kooperation mit den beteiligten Trägern gemeinsam er- reicht werden. Aktuell sind keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb von Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, sofern sie sich nicht bei Verwandten in Münster aufhalten. Zielsetzungen und Handlungsmaxime Erklärtes Ziel der Stadt Münster ist es, im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention und der in 2014 verabschiedeten Präventionsmaxime der Stadt Münster, jedes Kind willkommen zu heißen, allen Kindern in Münster gute und gesunde Bedingungen des Aufwachsens von An- fang an zu bieten, sie frühzeitig und gezielt zu unterstützen, in Regeleinrichtungen zu integ- rieren und ihnen umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese Grundsätze 50 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe gelten als stadtstrategische Ausrichtung für alle Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt und als Basis der Handlungsprogramme in der Stadt Münster. Über die kurzfristig einzuleitenden Unterbringungs- und Versorgungsmaßnahmen für die zu- gewanderten Kinder und Jugendlichen und ihren Familien hinaus, sind im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die den jungen Menschen un- ter anderem ihr Recht auf Information, Bildung, Gesundheit, Freizeit, Spiel und Erholung sichern und auf eine Integration von Anfang an zielen, denn viele der jungen Flüchtlinge werden mittel- und langfristig in Münster bleiben. Am 24. September 2015 hat das Hearing „Kinderrechte für unbegleitete und begleitete min- derjährige und junge Flüchtlinge umsetzen“ stattgefunden. Auf dieser Grundlage wurde un- ter Federführung des Dezernates für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenwirken des Rechts- und Ausländeramtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Sozialamtes die wesentlichen Anforderungen in Bezug auf die Verwirklichung von Kinderrechten in den verschiedenen institutionellen Systemen erör- tert und in einem Bericht dargestellt. Dieser umfasst unter anderem die Bereiche „Bildung und Betreuung“, „Unterbringung und Versorgung“, sowie „Gesundheit“ und „Ausländer- rechtliches Verfahren“ (vgl. Vorlage V/0371/2016). 2.6 Angebote des Kommunalen Integrationszentrums Die Kommunalen Integrationszentren (KI) haben vorrangig den Auftrag, durch Koordinie- rungs-, Beratungs-, und Unterstützungsleistungen Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu sen- sibilisieren und zu qualifizieren. Im Bildungsbereich benennt das Gesetz hier Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf in Zusam- menarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Ziel, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Hierbei geht es um er- gänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zuge- wanderten Eltern. Ein Arbeitsschwerpunkt des KI sind dementsprechend die „Erziehungs- und Bildungspartner- schaften“ (EBP). Ziel hierbei ist es die Bildungschancen von Kindern mit Migrationsvorge- schichte und somit auch diese mit Fluchterfahrungen in Münster zu erhöhen, indem die El- tern in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gestärkt und begleitet werden. Dabei soll nicht nur die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den facettenreichen Elternhäu- sern und Bildungseinrichtungen verbessert werden, sondern auch eine Vernetzung zwischen Kitas, Grundschulen, Offenen Ganztagsschulen (OGS) und anderen Akteuren im Sozialraum angestrebt werden. 51 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe Das EBP-Projekt wird seit 2014 bereits in Nienberge und Wolbeck umgesetzt. Die Fachkräfte aus den Grundschulen und Kindertagesstätten vor Ort werden im Rahmen dieses Projektes intensiv begleitet, beraten und qualifiziert. Hierbei werden mit den Bildungseinrichtungen gemeinsam bedarfsorientierte Maßnahmen entwickelt, wie z. B. Familienpatenschaften, die die neuzugewanderten Familien begleiten oder mehrsprachige Flyer, die Eltern über den Übergang von der Kita in die Schule informieren. In jedem neuen Schuljahr soll das Projekt in einem weiteren Stadtteil umgesetzt werden. Durchgeführt wird das Projekt federführend vom KI in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung, der unteren Schulaufsichtsbehörde und dem Sozialamt. Ein weiteres Angebot für die Bildungseinrichtungen und somit auch für die geflüchteten Fa- milien, ist die Unterstützung durch ehrenamtliche Übersetzer und Übersetzerinnen. Um Sprachbarrieren abzubauen, haben Bildungseinrichtungen wie Kita, Schule und OGS bei El- terngesprächen die Möglichkeit, ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer beim KI anzufragen. Aufgabe der Ehrenamtlichen ist es, Eltern mit geringen oder keinen Deutsch- kenntnissen bei unterschiedlichen Veranstaltungen wie Elternabenden, Sprechstunden oder Infoveranstaltungen sprachlich zu unterstützen. Speziell für den Bereich der Kindertagesbetreuung soll im Jahr 2017 eine Qualifizierungs- maßnahme für Erzieherinnen und Erzieher zum Thema „Kinder und Familien mit Migrations- und Fluchterfahrungen in Kitas“ vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dem Kommunalen Integrationszentrum angeboten werden. Die Auftaktveranstaltung hierfür ist für März 2017 in Planung. Als weitere Zielrichtung streben das KI und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien an, den „Anti-Bias Ansatz“ zukünftig auch in Münster im Elementarbereich zu installieren. Es handelt sich hierbei um einen Ansatz der antidiskri minierenden Bildungsarbeit, welcher auf die gesellschaftlichen Schieflagen und Machtverhält nisse aufmerksam macht. Das Anliegen ist es, eine intensive erfahrungsorientierte Ausein andersetzung mit Macht und Diskriminie- rung zu ermöglichen und die Entwicklung alternative r Handlungsansätze zu diskriminieren- den Kommunikations- und Interaktionsformen zu fördern. Für den schulischen Bereich hat das Kommunale Integrationszentrum verschiedene Fortbil- dungen und Tagungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte angeboten. So wurde 2014/2015 eine berufsbegleitende und gemeinsame Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräf- te der Grundschulen und pädagogische Fachkräfte des Offenen Ganztags mit dem Titel „Un- terricht für neuzugewanderte Kinder“ mit dem Fokus der durchgängigen Sprachbildung und der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) jeweils pro Schulhalbjahr angeboten. Zudem wurde 2015/2016 eine Qualifizierungsreihe für Lehrkräfte der weiterführenden Schu- len - und insbesondere der Referenzschulen - zur Beschulung von neuzugewanderten Schü- lerinnen und Schüler maßgeblich vom KI mitentwickelt, ebenfalls mit dem Fokus einer durchgängigen Sprachbildung und DaZ. Diese Qualifizierungsreihe hat das KI in Kooperation mit dem Kompetenzteam der Stadt Münster konzipiert, organisiert und umgesetzt. 52 Frühkindliche Bildung, Schule und Jugendhilfe Des Weiteren wurde eine dreiteilige Tagungsreihe mit dem Titel „kulturen*strukturen *praktiken: Migration und Schule“ federführend vom Kompetenzteam Münster in Koopera- tion mit dem Schulamt für die Stadt Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Kommunalen Integrationszentrum für das pädagogische Personal an Münsters Schulen von Januar bis Mai 2016 angeboten. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für eine gute Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in den Schulalltag vorbereiten. Neben den fachlichen Inputs und praktischen Umsetzungen zum Thema der Deutschvermitt- lung enthalten alle Angebote einen festen Bestandteil, der die Vielfalt in der Schule in den Blick nimmt und damit das Bewusstsein für interkulturelles Lernen an den Schulen fördert. Hierbei geht es auch um eine Sensibilisierung zur reflexiven rassismuskritischen Arbeit. Anknüpfend an den genannten Qualifizierungsmaßnahmen sollen aktuell, sowohl für die Primarstufe als auch für den Sek I/II Bereich, vom KI sogenannte „Sprachbildungsnetzwerke“ für die weitere Auseinandersetzung und Austausch mit dem Thema für die Lehrkräfte als auch pädagogischen Fachkräfte eingerichtet werden. 53 Vermittlung deutscher Sprachken ntnisse 3 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache und ein Basiswissen über den deutschen Alltag und die gesellschaftliche Wertorientierung sind eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaft- liche Integration der geflüchteten Menschen in Deutschland. Fehlende Verständigungsmög- lichkeiten stellen eine große Hürde bei der Alltagsbewältigung und insbesondere der Integra- tion in Arbeit dar. Die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen, die in Deutschland Zuflucht su- chen, eine hohe Lernmotivation mitbringen. In Münster gibt es ein breites Spektrum unterschiedlicher professioneller und ehrenamtli- cher Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache und zur Unterstützung des Selbstlernens, die an dieser Stelle nicht in Gänze dargestellt werden können. Das Sprachkursangebot unter- liegt einer hohen Dynamik. Die aktuellen Kurse sind jeweils im Internet unter www.muenster.de/fluechtlinge_sprachkurse.html abrufbar. Eine Übersicht des Kursangebo- tes findet sich auf den Internetseiten der cuba-Arbeitslosenberatung (http://cuba- arbeitslosenberatung.de). Im Online-Auskunftssystem des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, WebGIS, sind alle Integrationskursträger verzeichnet (www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/KurstraegerNaehe/kurstr aegernaehe-node.html). Alle Integrationskursträger haben darüber hinaus die Verpflichtung, sämtliche geplanten Kurse im System „Kursnet“, einer Datenbank im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einzutragen (www.kursnet.arbeitsagentur.de). Im folgenden Kapitel wird ein Überblick über die wesentlichen kommunal (mit-)gestalteten Maßnahmen und Projekte gegeben. 3.1 Professionelle Sprach- und Integrationskurse Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Auf der gesetzlichen Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung beauftragt der Bund seit einem Jahrzehnt öffentliche und private Träger mit der Umsetzung von Integrationskursen. Er bedient sich dabei der professionellen, zuverlässigen und flä- chendeckenden Strukturen der Weiterbildungsträger. Integrationskurse sind das wichtigste staatlich geförderte Sprach- und Orientierungsangebot für Zugewanderte, das auch im Ausland hohe Anerkennung besitzt. Sie tragen maßgeblich zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration bei. Seit 2005 haben bundesweit mehr als eine Million Zugewanderte an einem Integrationskurs teilgenommen. Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geför- dert. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der Spra- che für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 60 Unter- richtsstunden, der über das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. 54 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse In Münster sind acht Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Sie führen an 14 Stand- orten in Münster Integrationskurse durch. Die Volkshochschule Münster (VHS) ist seit Herbst 2016 als Integrationskursträger und als Prüfstelle für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) zugelassen. „KompAS“ - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb Die Maßnahme „KompAS“ - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracher- werb – kombiniert die Teilnahme an einem allgemeinen Integrationskurs mit einer flankie- renden Maßnahme der Arbeitsförderung, die die frühzeitige Aktivierung und Kompetenz- feststellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf eine spätere berufliche Tätigkeit anstrebt. Die Maßnahme hat im September 2016 begonnen und endet voraussichtlich im März 2018. In diesem Zeitraum beginnen insgesamt 12 KompAS-Kurse, zu denen jeweils zeitgleich ein Integrationskurs stattfindet. Inhalte der 8-monatigen Maßnahme sind insbesondere das Jobcoaching, die Berufsorientierung, das Bewerbungstraining, die Vermittlung berufsfachli- cher Kenntnisse und die betriebliche Erprobung. Zielgruppe sind Flüchtlinge im Alter von 18 bis 50 Jahren. Die Maßnahme KompAS erfolgt im Auftrag der Agentur für Arbeit Ahlen- Münster, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Jobcenters der Stadt Münster. Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 55 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse „Deutsch als Fremdsprache“ bei der Volkshochschule Münster Die VHS Münster ist zertifiziertes und anerkanntes Sprach- und Prüfungszentrum. Im Bereich Deutsch führt die VHS Prüfungen unterschiedlicher Institute auf verschiedenen Niveaus durch, wie z. B. die Sprachprüfung „telc Deutsch A1 für Zuwanderer“. Diese Prüfung richtet sich gezielt an Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Grundkursen Deutsch lernen. Für die Prüfungen des Goethe-Instituts auf B2-Niveau (Selbständige Sprach- verwendung) werden für die Teilnehmenden der entsprechenden Sprachkurse der VHS zu- dem Vorbereitungskurse angeboten. Jährlich bietet die VHS rund 80 Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ im Umfang von ca. 9000 Unterrichtsstunden an. Hinzu kommen Angebote „Lesen und Schreiben lernen für Menschen mit anderer Muttersprache“. „Einstieg Deutsch“ - Sprachprogramm des Deutschen Volkshochschul-Verbandes Mit „Einstieg Deutsch“ startet der Bund ein Programm zur sprachlichen Erstförderung von Geflüchteten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit jährlich 19 Mil- lionen Euro den schnellen Spracherwerb von bis zu 45.000 Flüchtlingen pro Jahr unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland. Nach dem Integrationskurs ist es das zweitgrößte Bunde- sprogramm zur Sprachförderung von Zugewanderten. Der Deutsche Volkshochschul- Verband e. V. (DVV) ist mit der Durchführung und Administration beauftragt. Durch die Kombination aus klassischem Deutschunterricht und Online-Kursen können Flücht- linge mit „Einstieg Deutsch“ schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen mit dem Deutschler- nen beginnen. „Einstieg Deutsch“ erleichtert so den Übergang in den Integrationskurs und schafft die Grundlage für eine berufsbezogene Sprachförderung. Das Programm ist ein unverzichtbares Glied in der systematischen Sprachförderkette für Geflüchtete und deckt den dringenden Bedarf nach einem bundesweit einheitlichen Stan- dard für den ersten Spracherwerb. Für die Dauer von zunächst drei Jahren sieht das Pro- gramm jährlich rund 1.900 Lernangebote vor. Teilnahmeberechtigt sind Flüchtlinge ab 16 Jahre, die noch keine Zulassung zum Integrationskurs haben. Vorrangig gefördert werden Geflüchtete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive, aber auch Flüchtlinge mit unklarer Perspektive können an den Lernangeboten teilnehmen. „Einstieg Deutsch“ verfolgt das Konzept des Blended Learning, also die Verzahnung von klas- sischem Deutschunterricht mit begleitetem Online-Lernen. Im Deutsch-Unterricht werden anhand alltagsnaher Themen vor allem die Sprechfähigkeit und das Hörverstehen trainiert. Vertiefend lernen die Teilnehmenden anhand des DVV-Lernportals „Ich will Deutsch lernen“ (iwdl.de), das ebenfalls vom BMBF gefördert wird. Das Lernportal und auch die DVV- SprachApp „Einstieg Deutsch“ können auch über den Einstiegskurs hinaus für selbstgesteu- ertes Lernen genutzt werden. Die Lernangebote erstrecken sich über vier bis acht Wochen. Teilnehmende können zum Abschluss ein A1-Zertifikat erwerben, das die DVV-Tochtergesellschaft telc gGmbH eigens für 56 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse diese Spracheinsteiger entwickelt hat. Das Zertifikat fördert die Motivation der Lernenden, die so einen ersten Bildungserfolg in Deutschland erzielen. Die VHS Münster wird, sobald die genauen Förderkonditionen vorliegen, bedarfsbezogen Mittel beantragen und dementsprechende Projekte umsetzen. Angedacht sind z. B. Projekte, die Lernangebote mit weiteren Maßnahmen (z. B. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) kom- binieren. Der Deutsche Volkshochschul-Verband schult jährlich bis zu 500 Ehrenamtliche zu Lernbe- gleitern, die Flüchtlinge beim Üben mit dem Lernportal unterstützen. Dabei sollen vor allem Personen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationserfahrung mit den entsprechenden Sprachkenntnissen zum Einsatz kommen, die auch mit den unterschiedlichen kulturellen Hintergründen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertraut sind. Auch dieser Teil des Pro- gramms wird vom Bundesbildungsministerium finanziert. „Einstieg Deutsch“ umfasst zudem die Qualifizierung für Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaF/DaZ) im Umfang von 100 Unterrichtseinheiten für ausgebil- dete Lehrkräfte. Jährlich werden rund 400 Lehrkräfte für den Unterricht in der sprachlichen Erstförderung geschult. Spendenfinanzierte Sprachkurse Alltagsnahe und basale Sprachkenntnisse werden von Bund, Land und EU im Rahmen der Integrations- und Einstiegskurse gefördert. Für eine Integration in Ausbildung und Arbeits- markt sind gute Sprachkenntnisse unverzichtbar. Die in den Integrationskursen erzielten Sprachniveaus reichen hierfür häufig nicht aus. Hier setzt die Stadt Münster an: Aus Spen- denmitteln werden weiterführende Sprachkurse gefördert. Ergänzende Sprachkurse aus Spendenmitteln werden nur dann angeboten, wenn entspre- chende Angebote nicht durch andere Stellen gefördert werden. Im 2. Halbjahr 2015 wurden von Bund und Land Mittel für die Durchführung von Sprachkur- sen zur Basisförderung zur Verfügung gestellt. Dies wurde zunächst von den zahlreichen In- tegrations- und Bildungsträgern in Münster und von der VHS Münster in Anspruch genom- men. Diese Kurse sind inzwischen fast alle beendet. Dies ist der Grund, warum mit der Vergabe der Spendenmittel erst im April 2016 begonnen wurde. Die weiterführende Sprachförderung kann nun aus den Spendenmitteln erfolgen. Inzwischen wurden vier Maßnahmen bei drei Bildungsträgern bewilligt und begonnen. Die Zuwei- sung/Auswahl der Teilnehmenden erfolgte in Absprache zwischen der Stadt Münster und der Agentur für Arbeit. Die Vergabe der Spenden erfolgt nach folgenden Kriterien: - Gefördert werden Sprachkurse, die den Spracherwerb über die basale Sprachförde- rung hinaus und arbeitsmarktrelevante Sprachförderung zum Ziel haben. 57 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse - Der Umfang je Kurs beträgt maximal 320 Unterrichtsstunden. Die Kurse sollten durchgängig mit mindestens 10 Teilnehmer(innen) besetzt sein. - Gefördert werden ebenso bis maximal 2 Plätze in regulären VHS-Kursen. Die Kursge- bühr wird aus den Spendenmitteln finanziert. - Gefördert werden auch Sprachkurse, die so gestaltet sind, dass sie neben anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durchgeführt werden können (z. B. Arbeitsgele- genheiten, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber etc.). - Über die Notwendigkeit/Zweckmäßigkeit des Kurses entscheidet ein Beirat, in dem folgende Einrichtungen vertreten sind: o Agentur für Arbeit o Sozialamt o Jobcenter o Amt für Schule und Weiterbildung - Die konkrete Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Agentur für Arbeit Ahlen- Münster und das Jobcenter Münster. Zum genauen Zuweisungsverfahren werden die Agentur für Arbeit und das Jobcenter mit den ausgewählten Trägern verbindliche Ab- sprachen treffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung aus Spendenmit- teln, vielmehr entscheidet der Beirat darüber im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Spendenmittel. Die Höhe der Zuwendungen aus den Spendenmitteln unterscheidet sich nach folgenden Maßgaben: - In Höhe von 14.400 € werden Sprachkurse im Umfang von 320 Unterrichtsstunden gefördert, wenn zusätzlich zur Sprachförderung weitere Elemente, wie interkulturelle Trainings, Berufsorientierung oder Betriebshospitationen angeboten werden. - In Höhe von 12.480 € werden Sprachkurse im Umfang von 320 Unterrichtstunden ge- fördert, deren Ziel der reine Spracherwerb ist. - Werden weniger als 320 Unterrichtsstunden erteilt, wird die Förderung entsprechend angepasst. Bis zum 01.07.2016 wurden 171.498 € (633 Einzelspenden) gespendet. Fazit Aufgrund guter ämter- und ressortübergreifender Kooperation konnten in Münster zum jet- zigen Zeitpunkt die meisten Neuzugewanderten mit Sprachkursbedarf ermittelt und passge- nau versorgt werden, dies allerdings auch auf Basis der vorhandenen Spendenmittel und vor dem Hintergrund, dass seit Mitte Februar 2016 kaum noch neue Flüchtlinge in die Kommune gekommen sind. Für den Fall erneut steigender Zuwanderungszahlen bei gleichzeitigem Ver- brauch der Spendenmittel, die in vergleichbarem Maße vermutlich kein zweites Mal gene- 58 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse riert werden können, kristallisieren sich jedoch Personengruppen heraus, die über die be- stehenden Angebote nicht bzw. nicht frühzeitig erreicht werden: • Es fehlt an Deutschsprachkursen für Menschen aus sicheren Herkunftsländern. Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Für die Gruppe der 18- bis 25-jährigen stellt sich dies als besonders problematisch dar, da die jungen Erwachsenen oftmals noch keinen Schulabschluss erreicht haben, aufgrund der Voll- jährigkeit in der Regel aber auch nicht mehr in die Internationalen Förderklassen der Berufskollegs aufgenommen werden. • Integrationskurse führen in der Regel nur bis zum Sprachlevel B1 gemäß dem Ge- meinsamen Europäischen Referenzrahmen. Für den Beginn einer Ausbildung aber wird in der Regel der höhere Sprachlevel B2 vorausgesetzt. Die neue Deutschsprach- förderverordnung des BAMF schafft hier für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive weiterführende Angebote. Demzufolge können berechtigte Zugewanderte im An- schluss an einen Integrationskurs berufsbezogene Sprach- und Weiterqualifizie- rungsmodule absolvieren, die die Förderung bis zu den Sprachlevels B2, C1 oder C2 umfassen. Es gibt jedoch derzeit bereits lange Wartezeiten, bevor ein entsprechen- des Kursangebot vorliegt. • Diejenigen ohne Möglichkeit zum Besuch eines Integrationskurses bleiben von den weiterführenden Kursen ebenfalls ausgeschlossen. • Bestimmte Zielgruppen werden durch bestehende Sprachkursangebote nicht ange- messen erreicht, z. B. junge Mütter, denen eine Kinderbetreuung fehlt. Für diese Personengruppen gilt es, perspektivisch neue Angebotsstrukturen zu entwickeln. Dabei werden künftig die Bildungskoordinatorinnen bzw. Bildungskoordinatoren eine wichti- ge Rolle spielen. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzu- gewanderte“ werden voraussichtlich zum 01.03.2017 zwei Koordinatorinnen bzw. Koordina- toren eingestellt. Ihre Aufgabe wird sein, in den Themenfeldern Sport und Sprache einen Überblick über die bestehenden Angebote zu schaffen, die Angebote miteinander zu vernet- zen, Angebotslücken zu identifiziert und diese nach Möglichkeit zu schließen. Die beiden Koordinationsstellen sind angekoppelt an das Bundesprogramm ‚Bildung integriert‘, welches in Münster durch drei Fachkräfte vertreten ist. Für Jugendliche und junge Erwachsene wird zeitnah durch das Land ein neues Bildungsange- bot geschaffen, von dem ein Teil der oben genannten Personengruppen profitieren könnte. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung beabsichtigt, ab dem 1. Februar 2017 an Be- rufskollegs das Programm „Fit für mehr - FFM“ für unterjährig neu Zugewanderte zwischen 16 und 25 Jahren einzurichten. Der bis zu einjährige Vorkurs verfolgt das Ziel, den Spracher- werb der Zielgruppe voranzutreiben und eine mathematische, kulturelle und politisch- gesellschaftliche Vorbereitung auf den späteren Lebensweg zu leisten. Diejenigen, die beim Eintritt in FFM noch schulpflichtig sind, können im Anschluss die Internationale Förderklasse am Berufskolleg besuchen, einen Schulabschluss erwerben und von der Wiederholungsmög- 59 Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse lichkeit Gebrauch machen. Weiterführende Bildungsgänge, unter Umständen in Verbindung mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, sollen auch ältere neu Zugewanderte für einen Einstieg in Ausbildung und Arbeit rüsten. Hier bleibt jedoch die konkrete Umsetzung des Angebotes abzuwarten. 3.2 Ehrenamtliche Deutschkurse und Selbstlernmöglichkeiten Ehrenamtliche Sprachkurse in den Flüchtlingsunterkünften Angebote zur Vermittlung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache nehmen eine be- sondere Stellung in den Unterstützungsleistungen für geflohene Menschen ein. Ergänzend zu den professionellen Sprachkursangeboten werden bereits seit vielen Jahren Sprachförderan- gebote in Form von Konversationskursen, Alphabetisierungskursen und Nachhilfeangeboten für erwachsene Flüchtlinge durch ehrenamtlich Engagierte in den Flüchtlingseinrichtungen organisiert . Mit den ehrenamtlichen Sprachlehrerinnen und Sprachlehrern und den in die- sem Bereich tätigen stadtteilbezogenen Flüchtlingsinitiativen stimmen die Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge die Anforderungen und Bedarfe der Bewohnerinnen und Be- wohner in den Flüchtlingseinrichtungen ab. Der Sozialdienst für Flüchtlinge schafft hierfür in den Flüchtlingseinrichtungen entsprechende Rahmenbedingen, richtet Räumlichkeiten ein und unterstützt die Ehrenamtlichen durch Beratung und Materialzuschüsse. Gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum und der FreiwilligenAgentur werden Qualifizierungs- reihen zur Unterstützung ehrenamtlicher Sprachlehrkräfte kostenlos angeboten. Ziel ist ein möglichst einheitliches Lehr- und Lernmaterial. Das Projekt "Ich will Deutsch lernen" „Ich will Deutsch lernen“ ist ein Projekt des Deutschen Volkshochschul-Verbands, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Kern handelt es sich um ein Blended Learning-Projekt für den Einsatz im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Es richtet sich auch an Zuwanderer und Flüchtlinge. Das Projekt umfasst eine umfangreiche Online-Plattform (www.iwdl.de) und die dazugehörige Sprachkurs-App, verfügbar für Android und iOS. Beide Lernangebote sind kostenfrei. Darüber hinaus umfasst das Projekt rund 500 kostenfreie Schulungen jährlich für Kursleite- rinnen und -leiter sowie ehrenamtliche Lernbegleiterinnen und -begleiter, die den Ansatz weiter in der Praxis verankern. Die VHS Münster hat bisher sechs Schulungen durchgeführt u. a. am Hans-Böckler-Berufskolleg für Lehrerinnen und Lehrer aus den internationalen För- derklassen sowie für Ehrenamtliche (s. o. unter Punkt 3.1 „Einstieg Deutsch“). Sprachlernraum in der Stadtbücherei Die Stadtbücherei Münster unterstützt mit ihren Angeboten das Lernen sowohl in schuli- schen als auch außerschulischen Zusammenhängen und eröffnet den Zugang zu Informatio- 60 Vermi ttlung deutscher Sprachkenntnisse nen. Mit Fördermitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW wurde in der Stadtbücherei ein Sprachlernraum eingerichtet - ausgestattet mit 5 PC- Arbeitsplätzen, an denen ein Sprachlernprogramm installiert ist. Der Sprachlernraum ist Flüchtlingen vorbehalten - insbesondere solchen, die noch an keinem Sprachkurs teilnehmen bzw. die ihre Kenntnisse in der Zeit zwischen zwei Kursen festigen und vertiefen wollen. Er kann während der gesamten Öffnungszeit der Stadtbücherei ge- nutzt werden, Begleitpersonen sind willkommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbücherei helfen gern beim ersten Einstieg. Kundinnen und Kunden der Stadtbücherei können ab Januar 2017 auch über das Internet via PC, Tablet und Smartphone auf das Sprachlehrprogramm zugreifen. Foto: Stadtbücherei Münster 61 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung 4 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung Die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsansprüche sowie der Zuständigkei- ten unterscheiden sich für geflüchtete Menschen je nach Aufenthaltsstatus. Während der Durchführung des Asylverfahrens sowie für Personen mit einer Duldung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Der Lebensunterhalt wird im Bedarfsfall durch das Sozialamt sichergestellt. Mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling wird das Jobcenter für die Leis- tungsgewährung, Arbeitsförderung und Arbeitsmarktintegration zuständig. Die folgende Übersicht bietet einen Auszug der wichtigsten humanitären Aufenthaltserlaubnisse: Personengruppe Stand im Asylverfahren Aufenthaltss tatus Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitsförderung Asylsuchende/r Registrierung und Ankunfts- nachweis Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) Asylbewerber - leistungsgesetz (Sozialamt) SGB III (Agentur für Ar- beit) Asylbewer - ber/innen Asylantrag gestellt (laufendes Verfahren) Aufenthalts - gestattung Asylbewerberlei s- tungsgesetz (Sozi- alamt) SGB III (Agentur für Ar- beit) Geduldete Asylantrag abgelehnt (Abschiebung ausgesetzt) Duldung Asylbewerberlei s- tungsgesetz (Sozi- alamt) SGB III (Agentur für Ar- beit) Asylberechtigte Asylantrag bewilligt Aufenthalts - erlaubnis SGB II (Jobcenter) SGB II (Jobcenter) Anerkannte Flüchtlinge Schutz über Ko n- tingent, Genfer Konvention oder subsidiärer Schutz Aufenthalts - erlaubnis SGB II (Jobcenter) SGB II (Jobcenter) National Schutz - berechtigte Zuerkennung von Abschiebungsver- boten Aufenthalts - erlaubnis SGB II (Jobcenter) SGB II (Jobcenter) Härtefälle Aufenthalts - erlaubnis auf- grund Härtefall nach zuerst abge- lehntem Asylan- trag Aufenthalts - erlaubnis SGB II (Jobcenter) SGB II (Jobcenter) Bleibe - berechtigte Aufenthaltsg e- währung bei gut integrierten Ju- gendlichen und Heranwachsen- den bzw. bei nachhaltiger In- tegration nach früher abgelehn- tem Asylantrag Aufentha lts - erlaubnis SGB II (Jobcenter) SGB II (Jobcenter) 62 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung Aufgaben des Jobcenters Münster im Kontext der Inklusion geflüchteter Menschen Das Jobcenter hat den Auftrag, geflüchtete Menschen, sofern sie erwerbsfähig sind und Leis- tungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen, dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Weg aus dem Leistungsbezug heraus zu finden und zu realisieren. Präzisiert wurde dieser Auftrag am 11.05.2016 durch die Zustimmung des Finanz- und Hauptausschusses zur Ratsvorlage V/0137/2016. In dieser Vorlage legt das Jobcenter Münster in Eckpunkten dar, welche Wege es beschreiten will, um die Erwerbsbiographien von geflüchteten Leistungsberechtigten weiter zu entwickeln. Das Jobcenter erbringt für geflüchtete Menschen Leistungen auf den folgenden Ebenen: - Sicherung des Lebensunterhalts Soweit geflüchtete Menschen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt - und gegebenenfalls den notwendigen Lebensunterhalt der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen wie Lebenspartner/in und Kinder - nicht auf andere Weise bestreiten können, gewährt das Jobcenter der Stadt Müns- ter existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. - Handlungsfeld Markt & Integration Im Handlungsfeld „Markt & Integration“ werden personale Dienstleistungen - Beratung und Bildung - angeboten, die die Kundinnen und Kunden befähigen und anregen sollen, erfolg- reiche Initiativen zur Aufnahme von existenzsichernder Beschäftigung zu entwickeln und zu realisieren. Die Jobcoaches erarbeiten mit ihren Kundinnen und Kunden beschäftigungsbe- zogene individuelle Anliegen und unterstützen deren Realisierung. In den Beratungsgesprächen geht es schwerpunktmäßig um: - Auftragsklärung (in Bezug auf die Zusammenarbeit), - Potenzialanalyse, - Entwicklung und Vereinbarung von Zielen, - Unterstützung im Zielerreichungsprozess, - Erhebung von Bedarfen und gegebenenfalls Initiierung von Teilnahmen an Bildungs- maßnahmen der Arbeitsförderung (sogenannte Maßnahmen Dritter) sowie - Erhebung und gegebenenfalls Initiierung von sogenannten kommunalen Eingliede- rungsleistungen. Das aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters finanzierte Angebot der arbeitsmarktpoliti- schen Bildungsangebote unterstützt dabei die Arbeit der Jobcoaches. Als wesentlichen Aspekt der Arbeit mit den geflüchteten Leistungsberechtigten hat das Job- center zum 05.09.2016 eine zentrale Fachstelle Geflüchtete in der Oxford Kaserne eingerich- 63 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung tet, die durch die räumliche Nähe zum Integration Point und durch die Schaffung einer spe- ziellen Lotsenstelle eine noch engere rechtkreisübergreifende Kooperation gewährleistet. Die Fachstelle Geflüchtete umfasst sowohl die Leistungsgewährung als auch den Bereich Markt & Integration sowie einen Empfangsbereich und Kundenservice und bietet somit eine Betreuung der geflüchteten Leistungsberechtigten aus einer Hand. Dadurch kann in beson- derem Maße auf die speziellen Belange der Geflüchteten im Hinblick auf Sprache und Kultur, Unterstützungsleistungen etc. eingegangen werden. Auch ermöglicht die Betreuung der Flüchtlinge in einem gesonderten Team die Bündelung der Mitarbeiterkompetenzen, eine gezielte Netzwerkarbeit sowie eine gezieltere Steuerung der Aufgaben und Ziele. - Netzwerke und Projekte Zum 02.11.2015 haben die Stadt Münster und die Agentur für Ahlen-Münster gemeinsam mit weiteren regionalen Partnern einen Integration Point in den Räumlichkeiten der ehema- ligen Oxford-Kaserne in Münster eingerichtet. Zentrales Anliegen des Integration Point ist es, durch eine räumlich und inhaltlich enge Verzahnung der relevanten Akteure und Dienstleis- tungen eine reibungslose Unterstützung und Beratung mit dem Ziel einer zügigen und nach- haltigen Integration von geflüchteten Menschen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu gewährleisten. Der Integration Point ist als erste Anlaufstelle mit Lotsenfunktion konzipiert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Projekt MAMBA (Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland). MAMBA ist ein Netzwerkprojekt der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., des Jugendausbildungszentrums der Caritas, des Hand- werkskammer Bildungszentrums, der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung und des Jobcenters der Stadt Münster in Kooperation mit verschiedenen strategischen Partnern. Ziel des Projekts ist, geflüchtete Menschen mit Zugang zum Arbeitsmarkt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus bei der arbeitsmarktlichen Integration zu unterstützen und Arbeit- suchende und Arbeitgebende zusammenzubringen. Neben der Beratung von einzelnen Flüchtlingen aus Münster berät MAMBA auch Betriebe, Behörden, Beratungsstellen und eh- renamtliche Initiativen und führt Schulungen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen durch. MAMBA gibt es seit 2008 und läuft aktuell in der dritten Projektphase bis Ende 2019. Darüber hinaus sind in Kooperation mit verschiedenen Akteuren (ehrenamtliche Institutio- nen, Unternehmen und Kammern) diverse Projekte zur Förderung der Arbeitsmarktintegra- tion von geflüchteten Menschen in Planung bzw. teilweise in Realisierung. Exemplarisch sei hier das Projekt „Erprobung im Handwerk“ genannt. Dabei handelt es sich um eine Kopro- duktion der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster und des Jobcenter der Stadt Münster. In diesem Projekt sollen die Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmenden durch praktische Erprobungen in handwerklichen Betrieben ermittelt wer- den. Zum Einsatz kommt das Instrument „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Ein- gliederung bei einem Arbeitgeber. Darüber hinaus sollen, unter anderem in Integrationskur- 64 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sen, Informationsveranstaltungen für geflüchtete Menschen zu den Themen Arbeitsmarkt, Handwerk, Berufsbilder und Betriebe durchgeführt werden. Weiterhin beteiligt sich das Jobcenter der Stadt Münster auf der operativen Ebene an einem münsterlandweiten Austausch der Jobcenter zur Arbeit mit geflüchteten Menschen. Herausforderungen im Kontext der Arbeitsmarktintegration Das Jobcenter versteht die von ihm gemeinsam mit und für geflüchtete Menschen zu leis- tende Arbeit angesichts des aktuellen gesamtgesellschaftlichen Kontextes als eine sehr gro- ße Herausforderung. Das Nichtwissen über die Qualität, die Dringlichkeit und Umfänge der Anliegen der im Jobcenter erwarteten Kundinnen und Kunden steht ebenso im Raum wie die große Frage, ob die Münsteraner Unternehmen ausreichend Beschäftigungsverhältnisse an- bieten können bzw. werden. Außerdem ist zu erwarten, dass die meisten geflüchteten Men- schen bei ihrer Einreise in Deutschland nicht über die notwendigen Voraussetzungen für die zügige Aufnahme einer Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt verfügen. Es wird vielfach deutliche Diskrepanzen zwischen den in Deutschland in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmenden geltenden Anforderungen und dem Wissen, den Fähigkeiten, den Haltungen sowie dem Handeln von geflüchteten Menschen geben. Es wer- den daher vermutlich in der Regel längere und intensive individuelle persönlich/berufliche Entwicklungsprozesse erforderlich sein, um die Anschlussfähigkeit der Kundinnen und Kun- den an die Anforderungen des Arbeitsmarktes herzustellen. Ist der Einstieg in Beschäftigung erfolgt, gewinnen der Ausbau und die Stabilisierung der Arbeitsfähigkeit in der Regel noch- mals an Bedeutung. Im Hinblick auf den gewünschten Erfolg geht es darum, die arbeitsmarktbezogenen Ressour- cen von geflüchteten Menschen aufzuspüren und weiterzuentwickeln. Diese Prozesse sind erfahrungsgemäß nur sehr bedingt zu standardisieren. Initiiert und gelenkt werden sie von den Jobcoaches des Jobcenters. Die vom Jobcenter in der Arbeit mit geflüchteten Menschen erreichbaren Wirkungen hängen dabei zunächst ganz wesentlich vom Gelingen der Kommu- nikation und Kooperation zwischen Kundinnen und Kunden und Jobcoaches ab. Was die erhofften Arbeitsaufnahmen angeht, so ist der Spielraum voraussichtlich jedoch begrenzt, da der stark spezialisierte und fachkräfteorientierte Arbeitsmarkt in Münster vo- raussichtlich nicht alle Flüchtlinge, die mittel- bis langfristig in der Stadt verbleiben werden, aufnehmen kann. Das Münsteraner Angebot an geeigneten Helferstellen für nicht oder ge- ring qualifizierte Arbeitnehmende bzw. Arbeitsuchende mit komplexen Problemlagen ist nicht ausreichend, so dass wahrscheinlich nur ein gewisser Anteil der Flüchtlinge mit fehlen- den Qualifikationen bzw. eingeschränktem Qualifizierungspotenzial/-willen eine entspre- chende Beschäftigung in Münster finden wird. Die Antwort auf die Frage, was diese Aussicht mit Menschen machen wird, die weite Wege zurückgelegt haben um hier zu leben und zum Teil lange auf den Start ihrer Asylverfahren warten mussten, ist noch nicht zu geben. 65 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung Um erfolgreich zu sein, bedarf es im Jobcenter einer großen, systematischen, wirkungsorien- tierten und auf konstruktiven Dialog ausgerichteten Anstrengung auf den Ebenen von Ma- nagement und operativem Alltagsgeschäft. Ziele und Strategien des Jobcenter in der Arbeit mit geflüchteten Menschen Die Arbeit des Jobcenters zielt darauf, Menschen dabei zu unterstützen, kurz-, mittel- und langfristig unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu werden. Die entsprechenden Maßnahmen können auf der Ebene von Wissen, Haltung, Handeln sowie des Lebensumfel- des ansetzen und damit letztendlich auch Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Ge- sellschaft haben. Die Interventionen des Jobcenters haben langfristig eine inkludierende Stadtgesellschaft zum Ziel, in der die Teilhabe aller immer selbstverständlicher wird. Die sich an den Veränderungsbedarfen der Adressatinnen und Adressaten orientierenden konkreten Zielkataloge basieren auf einer Vereinbarung zwischen allen Beteiligten. Sie sind auf allen Ebenen entscheidungs- und handlungsleitend und werden im September / Oktober 2016 im Dialog mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern entwickelt. Nach Verab- schiedung im Rat sind die Zielkataloge in generalisierter Form öffentlich einsehbar. Zur Erreichung der gesetzlich normierten Ziele wird eine gesonderte Fachstelle für geflüchte- te Menschen eingerichtet. In der Fachstelle für geflüchtete Menschen werden die Kundinnen und Kunden sowohl hinsichtlich ihres Anspruchs auf Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung unterstützt. Die Beratung der Menschen durch die Mitarbeitenden des Jobcenters erfolgt professionell, das heißt auf der Grundlage von definierten Qualitätsstandards. Jobcenter und Arbeitsagentur arbeiten im Hinblick auf die Entwicklung und Realisierung von Förderangeboten zur beruflichen Entwicklung eng zusammen und haben ein gemeinsames Arbeitsmarktprogramm für geflüchtete Menschen erstellt. Des Weiteren arbeiten Jobcenter und Arbeitsagentur Münster im Integration Point rechtskreis- und institutionsübergreifend zusammen (siehe oben). Folgende Handlungsleitlinien liegen der Arbeit des Jobcenters zugrunde: - Es soll möglichst frühzeitig eine praxisorientierte Lernstanderhebung und Kompetenz- feststellung erfolgen, welche die jeweilige Methodik des Lernens, die im Heimatland er- worbenen Abschlüsse und Kenntnisse sowie die beruflichen Wünsche und Interessen im Hinblick auf die Arbeitsaufnahme in Deutschland erfasst. Im Idealfall soll die Lernstan- derhebung und Kompetenzfeststellung vor oder während des Besuchs eines Integrati- onskurses durchgeführt werden. - Die Anerkennung vorhandener Schul- und Berufsabschlüsse soll möglichst frühzeitig, im Idealfall bereits vor oder während des Besuchs eines Integrationskurses, in die Wege ge- leitet und unterstützt werden. Hierzu erfolgt eine enge Kooperation mit dem Netzwerk 66 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung „Integration durch Qualifikation“ (IQ-Netzwerk), welches an die Volkshochschule Müns- ter angedockt ist. Das IQ-Netzwerk bietet auch eine Anerkennungsberatung im Integrati- on Point Münster an. - Inaktive Zeiten sollen vermieden werden, um einerseits einen zügigen Integrations- /Inklusionsprozess zu gewährleisten und andererseits soziale Teilhabe durch Beschäfti- gung (im weitesten Sinne) zu ermöglichen. Dafür sollen z. B. die weiteren Schritte des In- tegrationsprozesses bereits während der Teilnahme an einem Sprachkurs oder in einem Weiterbildungsangebot perspektivisch geplant und eingeleitet werden. Angebote Dritter, z. B. im Bereich Sport, Kunst, Kultur etc., werden im Rahmen der Kooperation mit Netz- werkpartnern auch für geflüchtete Menschen geöffnet. - Es sollen alle Möglichkeiten der Sprachförderung genutzt werden (Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Sprachkurse des Europäischen Sozialfonds (ESF), städtischer Spendentopf, Hochschulkurse, ehrenamtliche Angebote, Stipendien). - Den Teilnehmenden an Integrationskursen und anderen Angeboten der Arbeitsförderung soll flankierend ein sozialpädagogisches Coaching ebenso wie die Inanspruchnahme von kommunalen Eingliederungsleistungen (gemäß § 16a SGB II) angeboten werden, um die persönlichen und beruflichen Alltagskompetenzen zu stärken. - Die Teilnahme an Angeboten der aktiven Arbeitsförderung soll mit der Vermittlung ver- tiefender praxis- bzw. berufsorientierter Sprachkenntnisse einhergehen. Bei Aufnahme einer Ausbildung/Arbeit, eines Studiums oder einer Arbeitsgelegenheit/öffentlich geför- derten Beschäftigung soll die Sprachförderung nach Möglichkeit fortgesetzt werden. - Angebote der Sprachförderung und Angebote der aktiven Arbeitsförderung werden durch die Vermittlung interkultureller Kompetenz und von Informationen zum deutschen Sozial- und Bildungssystem ergänzt. Auf der anderen Seite werden auch Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für die Beschäftigten des Jobcenters durchgeführt und - in Kooperation mit weiteren Partnern und unter Federführung des Kommunalen Integrati- onszentrums - Ansätze zur interkulturellen Öffnung von Betrieben erarbeitet. - Die arbeitsmarktpolitischen Angebote sollen auf die Bedürfnisse der jeweiligen Flüchtlin- ge abgestimmt sein, z. B. sind jugendliche Flüchtlinge zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung vorzubereiten oder die Rahmenbedin- gungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen. - Angebote zur Kompetenzfeststellung und Qualifikation sollen soweit wie möglich in ei- nem betrieblichen Kontext stattfinden. Es geht darum Praxisnähe zu gewährleisten, den Flüchtlingen Einblicke in die reale Arbeitswelt und damit die Entwicklung eines belastba- ren beruflichen Entwicklungsziels zu ermöglichen, arbeitgeberseitige Barrieren bzgl. der Beschäftigung von Flüchtlingen abzubauen und eventuelle „Klebeeffekte“ für eine an- schließende Übernahme in Beschäftigung zu nutzen. - Unter Berücksichtigung der vorhandenen Potenziale soll die Beratung und Förderung der Leistungsberechtigten gemäß dem Leitsatz „Ausbildung bzw. Qualifikation vor kurzfristi- 67 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung ger Integration“ erfolgen. Dies gilt explizit nicht nur für Jugendliche bis 25 Jahren, son- dern auch für junge Erwachsene. Auch Geflüchteten, die in ihrem Heimatland keine for- melle Bildung und Berufserfahrung erwerben konnten, sollen geeignete Qualifizierungen über das Helferniveau hinaus angeboten werden. Damit soll den geflüchteten Menschen einerseits eine nachhaltige und existenzsichernde Perspektive eröffnet und andererseits soweit möglich ein Beitrag zur Bewältigung des sogenannten „Fachkräftemangels“ geleis- tet werden. Die Qualifikation / Ausbildung soll an den Interessen und Fähigkeiten der Leistungsberechtigten sowie an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sein. - Die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wer- den erweitert. Die Arbeitgeberansprache soll im Hinblick auf die Vermittlung der geflüch- teten Menschen in Praktika, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse intensiviert werden. Die Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung (Eingliederungszuschuss, Probebeschäf- tigung, Einstiegsgeld, Einstiegsqualifizierung, öffentlich geförderte Beschäftigung etc.) sollen ausgeschöpft werden. Bild: Agentur für Arbeit 68 Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung Änderungen durch das neue Integrationsgesetz Für anerkannte Flüchtlinge besteht ein uneingeschrä nkter Zugang zum deutschen Arbeits- markt für die Dauer der erteilten Aufenthaltserlaub nis. Des Weiteren haben anerkannte Flüchtlinge - je nach Zuständigkeit und Erfüllung d er individuellen Voraussetzungen - unein- geschränkten Zugang zu den Förderleistungen des SGB III und SGB II. Für Asylbewer- ber(innen) und Geduldete galten bislang restriktive Bestimmungen im Hinblick auf Arbeits- marktzugang und Arbeitsförderung, die durch das am 06. August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz teilweise gelockert wurden: Aussetzen der Vorrangprüfung Für die kommenden drei Jahre wird die Vorrangprüfun g für Asylbewerberinnen und Asylbe- werber sowie Geduldete in Arbeitsagenturbezirken mi t guter Ausgangslage ausgesetzt. Das heißt, die Arbeitsagentur muss nicht prüfen, ob bev orrechtigte Arbeitnehmende (z. B. deut- sche Staatsangehörige oder EU-Bürgerinnen und Bürge r) für die zu besetzende Stelle zur Verfügung stehen. Als Konsequenz der ausgesetzten V orrangprüfung können diese Perso- nengruppen in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage b ereits nach 3 Monaten (bislang nach 15 Monaten) legalen Aufenthalts in Deutschland in der Zeitarbeit eingesetzt werden. Ausbildung Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete, die eine Berufsausbildung absolvie- ren, erhalten während der gesamten Dauer der Ausbil dung einen gesicherten Aufenthalt. Die bisherige Altersgrenze von 21 Jahren entfällt. Wird nach einem erfolgreichen Ausbil- dungsverhältnis eine anschließende Beschäftigung au fgenommen, wird ein Aufenthaltsrecht für weitere zwei Jahre erteilt. Falls eine Ausbildu ng abgebrochen oder nach Ausbildungsab- schluss nicht sofort eine Anschlussbeschäftigung au fgenommen wird, gibt es eine weitere Duldung für sechs Monate, um die Suche nach einem n euen Ausbildungsverhältnis bzw. die Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen. Die Ausbildungsförderung der Bundesagentur für Arbe it wird für Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive und Geduldete geöffnet bzw. frühzeitiger ermöglicht. Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten Über sogenannte Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (F IM) sollen bundesweit 100.000 zu- sätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen und aus B undesmitteln finanziert werden. Es han- delt sich dabei um gemeinnützige Tätigkeiten in Auf nahmeeinrichtungen oder- Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sowie bei staatlichen, kommunalen oder ge- meinnützigen Trägern. FIM sollen geflüchteten Mensc hen bereits während des Asylverfah- rens den Erwerb von ersten Sprachkenntnissen ermögl ichen und das Kennenlernen gesell- schaftlicher Grundlagen unterstützen. Sie sollen ei nen ersten Beitrag zur Kompetenzfeststel- lung leisten und an den deutschen Arbeitsmarkt hera nführen und dienen somit der frühzei- tigen Integrationsvorbereitung. Für Münster sind in sgesamt 298 Plätze im Rahmen von FIM vorgesehen. 69 Gesundheitliche Versorgung 5 Gesundheitliche Versorgung 5.1 Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt hat den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse und die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung (und damit auch der zugewanderten Flüchtlin- ge) zu beobachten, zu bewerten und zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung mit anderen an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten zusammenzuarbeiten. Die Koordi- nation erfolgt unter anderem durch die Kommunale Gesundheitskonferenz und speziell durch die von ihr eingerichtete Projektgruppe zum Thema „gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Es gehört auch zum klassischen Aufgabenspektrum des Gesundheitsamtes, für Personen, die aus unterschiedlichen Gründen selbst nicht dazu in der Lage sind, das System der medizini- schen Regelversorgung zu nutzen, eine Mittler- und Wegweiserfunktion durch das Netz der verschiedenen Beratungs- und Versorgungsangebote zu übernehmen und die erforderlichen Hilfen notfalls auch durch eigene Dienste zu erbringen. Das Gesundheitssystem in Deutsch- land ist sehr komplex und setzt ein hohes Maß an Eigeninitiative voraus. Angesichts der Ver- ständigungsschwierigkeiten und kulturellen Barrieren sind die meisten Flüchtlinge nicht dazu in der Lage, sich den notwendigen Zugang zu beschaffen. Flüchtlinge und Akteure in der Flüchtlingshilfe werden mit Hilfe des Gesundheitswegweisers für Migrantinnen und Migranten über erste Wege in das Deutsche Gesundheitssystem und spezielle Ansprechpartnerinnen und -partner informiert. Der Gesundheitswegweiser wurde jeweils zweisprachig aufgelegt (zurzeit Deutsch/Arabisch, Deutsch/Englisch, Deutsch/Kurdisch, Deutsch/Persisch) und wird laufend aktualisiert. Eine besonders vulnerable Gruppe unter den Geflüchteten stellen die Kinder und Jugendli- chen dar, die nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Grundrecht auf das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" haben. Hebammen, Kinder- u nd Erwachsenenkrankenpflegerin- nen der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit unterstützen von Beginn an in der kommu- nalen Erstaufnahmeeinrichtung und vermitteln bei Bedarf Termine im ambulanten oder sta- tionären Bereich. Bei Bedarf findet auch eine längerfristige Betreuung der Familie durch die Kinderkrankenpflegerin statt. Nötig ist das insbesondere bei Familien mit schwer erkrankten Kindern bzw. Kindern mit Behinderungen. Schwangere Frauen werden von Familienhebam- men und Hebammen qualifiziert betreut. Wenn Flüchtlingseltern die Früherkennungsunter- suchungen nicht wahrnehmen, sucht eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes die Familien auf, vermittelt einen U-Termin und kontrolliert anschließend ob der Termin auch wahrge- nommen wurde. Die Ärztinnen und Ärzte des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wirken mit bei der schu- lischen Integration von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Aber auch Kinder ohne massive gesundheitliche Probleme werden im Rahmen der pflichtigen Sei- teneinsteigeruntersuchungen von den Schulärztinnen und -ärzten untersucht. 70 Gesundheitliche Versorgung Kitas nehmen Kontakt zum Gesundheitsamt auf, wenn bei einem Kind Auffälligkeiten in der Entwicklung zu beobachten sind. Durch die interdisziplinäre Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsamtes wird eine Diagnostik und bei Bedarf eine Frühförderung eingeleitet. Diese praktisch umzusetzen ist eine Herausforderung für die Mitarbeiterinnen in der Frühförde- rung, denn „Spielen mit“ bzw. „gezieltes Fördern von“ Kindern ist in vielen Kulturen fremd. Das Gesundheitsamt hat auch die Aufgabe, übertragbare Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Hier gilt die Erkenntnis, dass von Flüchtlingen keine erhöhten Ansteckungsge- fahren für Mitbürgerinnen und Mitbürger ausgehen. Eine medizinische Untersuchung auf übertragbare Krankheiten (unter anderem auch Tuberkulose) und erste notwendige Impfun- gen werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes durchgeführt. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dann Impfsprechstunden für die zugewiesenen Flüchtlinge in der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung an. Die Flüchtlingseinrichtungen werden durch die Abteilung Hygiene- und Umweltmedizin infektionshygienisch überwacht. Eine Ärztin bie- tet Beratung an und führt anonym und kostenlos den HIV-Antikörpertest und Untersuchun- gen auf andere sexuell übertragbare Erkrankungen bei medizinischer Notwendigkeit durch. Die angemessene gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen stellt eine besondere Her- ausforderung dar. Die allermeisten Flüchtlinge kommen aus prekären Verhältnissen mit ei- ner nach deutschem Standard unzureichenden medizinischen Versorgung. Viele Leiden ha- ben sich bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits manifestiert, dazu kommen fehlende medi- zinische Vorbefunde, seltene Krankheitsbilder, Folterfolgen und Traumatisierungserlebnisse. Es gibt beträchtliche sprachliche und kulturelle Hürden. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Münster, bei der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen die schnellstmögliche Integration in das Regelversorgungsystem zu erreichen. Doch die Be- troffenen benötigen auf ihrem Weg in und durch unser System Hilfestellungen, damit sie ein Verständnis für die Funktionsweise unseres Gesundheitssystems entwickeln und Reibungs- verluste durch falsche oder fehlende Inanspruchnahme von Leistungen vermieden werden. Sie müssen aktiv und strukturiert an Vorsorgeuntersuchungen, Impfprogramme und Ge- sundheitsaufklärung herangeführt werden. Es reicht nicht aus, nur auf bestehende Angebote hinzuweisen. Die Informationen müssen so früh wie möglich vermittelt werden. Der Erwerb ausreichender deutscher Sprachkompetenzen ist insbesondere für Eltern wichtig, da diese und deren Kenntnisse über das Gesundheitssystem eine wichtige Voraussetzung für die ge- sundheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind. Hier gelingt es nicht immer, insbesondere die Mütter mit Sprachkursangeboten zu erreichen. Das Gesundheitsamt wird dafür gemeinsam mit den anderen beteiligten Ämtern nach Lösungen suchen. Die zuvor beschriebenen aufsuchenden und niederschwelligen Hilfen des Gesundheitsamtes sind voraussichtlich auf längere Sicht erforderlich. Der Zeitaufwand pro Einzelfall ist ange- sichts der oben beschriebenen Herausforderungen relativ hoch, so dass die vorhandenen Personalressourcen im Amt durch den hohen Flüchtlingszuzug enorm gebunden wurden. Bis zu einer mittlerweile für zwei Jahre verfügten Aufstockung des Personals müssen erhebliche Abstriche bei der eigentlichen Aufgabenerledigung in Kauf genommen werden. Gesundheit stellt de facto ein zentrales Thema im Bereich Integration dar, auch wenn es bislang oft nicht 71 Gesundheitliche Versorgung so wahrgenommen wird. Es sollte deshalb stärker als bisher bei allen Überlegungen zur In- tegration mitgedacht werden. Da das Gesundheitsamt hier über das erforderliche Fachwis- sen und einen breiten Erfahrungsschatz verfügt, sollte es bei zukünftigen Planungen einbe- zogen sein. Eine Projektgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz hat sich aufgrund des Ratsbe- schlusses vom 10.12.2014 mit dem Thema „gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz“ in Münster“ befasst und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die von der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 06.07.2016 verabschiedet wurden. Diese beziehen sich unter anderem auf den Ausbau von Dolmetscherdiensten, das Errichten einer Clearingstelle, den Aufbau eines Notfallfonds, Maßnahmen zur Verbesserung der therapeutischen Versorgung und Maßnahmen zur Ver- besserung des Informationsflusses zwischen den Flüchtlingen, Sozialen Diensten und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Ein ausführlicher Bericht mit den Handlungsempfeh- lungen wurde den zuständigen politischen Gremien im September 2016 vorgelegt (Berichts- vorlage V/0590/2016). 5.2 Angebote für traumatisierte Flüchtlinge Die Beratungsangebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des Kinder- und Jugendpsy- chiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes werden zunehmend häufiger von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Anspruch genommen. Die Nachfrage hinsichtlich kurzfristiger diagnos- tischer Einschätzungen und Vermittlungen hat insbesondere im Kinder- und Jugendpsychiat- rischen Dienst seit Anfang des Jahres 2016 deutlich zugenommen. Immer häufiger melden sich betroffene Einrichtungen, die eingeschalteten Kinderärztinnen und -ärzte sowie das Ju- gendamt. Vor allem wird ein Bedarf bei der sozialpsychiatrischen Einschätzung von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen deutlich. Aufgrund dessen bietet der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst zunächst für das Jahr 2016 durch das bereits vorhandene Personal einmal pro Monat eine zusätzliche Sprechstun- de für minderjährige Flüchtlinge im Gesundheitsamt an. Bei Bedarf werden die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter auch aufsuchend tätig. Das Gesundheitsamt und das Sozialamt pflegen darüber hinaus eine enge Kooperation mit „Refugio Münster – Psychosoziale Flüchtlingshilfe“ in Trägerschaft der Gemeinnützigen Ge- sellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) und der Arbeiterwohlfahrt. Mit die- sem Trägerverbund hat die Stadt Münster Anfang 2015 einen Vertrag zur Einrichtung und Förderung von Refugio abgeschlossen. Dieser ist zunächst auf eine Dauer von drei Jahren befristet. In allen rund 70 dezentralen Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster wird über die Angeboten von Refugio, des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie der niedergelassenen fachärztlichen Praxen durch den Sozialdienst für Flüchtlinge umfassend informiert. Bei Refu- gio finden Betroffene über eine Anlauf-, Vermittlungs- und Koordinierungsstelle einen nied- rigschwelligen Zugang zu einer Psychotherapie. Im Fokus der Arbeit stehen die Diagnostik 72 Gesundheitliche Versorgung und Behandlung von Traumafolgestörungen und psychischen Erkrankungen bei erwachse- nen Flüchtlingen. Die Fallverantwortung für minderjährige Flüchtlinge wird in enger Abstim- mung mit dem Gesundheitsamt übernommen. Die Beratungsstelle Frühe Hilfen und der Kin- der- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes stehen Refugio beratend zur Seite. Sofern Refugio von Flüchtlingskindern im Vorschulalter aufgesucht wird, melden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies der Beratungsstelle Frühe Hilfen, bei Kindern im Schulalter dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Diese beraten mit Blick auf die weitere Hilfeplanung und übernehmen ggf. die weitere Betreuung. Die Wahrnehmung und Umsetzung der Aufgaben nimmt Refugio in enger Abstimmung mit dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt wahr. Die entstehenden Ausgaben für zwei Therapeutenstellen (je 19,5 Std./ Wo.), eine Teilzeitstelle für eine sozialpädagogische Fachkraft (19,5 Std./Wo.) sowie Miet- und Sachkosten werden über jährlich 79.000 € Landeszuschüsse und 50.000 € städti- sche Zuschüsse finanziert. Trotz der zusätzlich eingeführten Sprechstunde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes und der zur Verfügung stehenden Teilzeitstelle bei Refugio für die Behandlung und Weitervermittlung von traumatisierten Minderjährigen zeigen sich mangelnde Kapazitäten, so dass Jugendeinrichtungen zum Teil bereits mit ehrenamtlich tätigen Psychologinnen und Psychologen zusammenarbeiten. Das PsychotherapeutInnen-Netzwerk bietet, ehrenamtlich organisiert, eine Therapieplatzvermittlung für ambulante Psychotherapie an. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Münster bietet ab August 2016 eine Spezialambulanz für traumatisierte minderjährige Flüchtlinge in Münster an, die sie orien- tiert am Vorbild des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf aufbaut. 5.3 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Wie Flüchtlinge krankenversichert sind und auf welche Leistungen der Gesundheitsversor- gung sie Anspruch haben, ergibt sich - solange sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäf- tigt sind - aus dem jeweiligen Leistungsrecht, nach dem der Lebensunterhalt sichergestellt wird. Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, anerkannte Flüchtlinge), der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebens- unterhalt und der sogenannten „Analogleistungen“ nach dem Asylbewerberleistungsrecht (nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet) sind in einer frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bzw. werden im Auftrag des Sozialamtes durch eine Kranken- kasse versorgt. Sie erhalten die üblichen Leistungen für gesetzlich Versicherte. Erfolgt die Versorgung im Auftrag des Sozialamtes, werden der Krankenkasse die Behandlungskosten und eine Verwaltungspauschale durch das Sozialamt erstattet. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hatten bislang innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet in der Regel keinen Zugang zur gesetz- lichen Krankenversicherung. Die Kosten für Arztbesuche bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen wurden bei Vorlage eines vom Sozialamt ausgehändigten Krankenscheins über- nommen. Alle Facharztleistungen, die über eine Diagnosestellung hinausgingen, mussten 73 Gesundheitliche Versorgung vorher vom Sozialamt genehmigt werden. Dies galt auch für planbare Krankenhausbehand- lungen. Im September 2015 hat das Land Nordrhein-Westfalen jedoch eine Rahmenvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht versi- cherungspflichtige Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber und zur Einführung einer Gesundheitskarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab- geschlossen. Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2015 beschlossen, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. In Münster bestand bereits frühzeitig ein politischer Konsens, für alle Flüchtlin- ge und Asylsuchenden die ärztliche Behandlung über eine reguläre Versicherungskarte zu ermöglichen. Kooperationspartner für die Stadt Münster ist die Techniker Krankenkasse (TK), eine Wahl- möglichkeit besteht für die Flüchtlinge nicht. Seit Januar 2016 stellt das Sozialamt das Verfahren zur medizinischen Versorgung der Flücht- linge um. Alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigten Flüchtlinge, die keinen anderen Zugang zur gesetzlichen Krankenversorgung haben, erhalten in Münster nun eine elektronische Gesundheitskarte der TK. Das Ziel war und ist, den Flüchtlingen einen unkomplizierten Zugang zu medizinischen Leis- tungen zu eröffnen. Darüber hinaus soll die Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz effektiver und effizienter gestaltet und ein größtmögliches Maß an Gleichbe- handlung zu anderen Beteiligten im Gesundheitswesen erreicht werden. Die NRW-Rahmenvereinbarung sieht allerdings vor, dass asylsuchende Flüchtlinge weiterhin nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ha- ben, eine Ausweitung auf den vollständigen Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversi- cherung erfolgt nicht. Dies bedeutet, dass auch weiterhin nur ein Anspruch auf Behandlung wegen einer akuten Erkrankung oder Schmerzzuständen besteht sowie für Maßnahmen, die zur Sicherung der Gesundheit - insbesondere bei Kindern - unerlässlich sind. Es findet jedoch keine Prüfung durch die Krankenkasse statt, ob eine Behandlung unmittelbar erforderlich ist oder sich noch aufschieben ließe. Von der Leistungserbringung durch die Krankenkasse aus- genommen sind Leistungen wie z. B. künstliche Befruchtung, Sterilisation oder strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP-Programme). Diese sind im Ein- zelfall weiterhin beim Sozialamt zu beantragen. Das Sozialamt erstattet der Krankenkasse die Behandlungskosten und eine Verwaltungspauschale. Für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Zuständigkeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien konnte die elektronische Gesundheitskarte jetzt aktuell ebenfalls eingeführt werden. Das Verfahren ist geregelt in § 264 Abs. 2 ff SGB V und läuft über die Vormundschaft, die den entsprechenden Antrag stellen muss und eine beliebige Kranken- kasse aussucht. Die Krankenversicherung stellt dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- lien die Kosten einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale in Rechnung. Diese Kosten werden im Falle einer Erstattungspflicht des Landes nach § 89d SGB VIII erstattet. 74 Bü rgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe 6 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe 6.1 Ausgangssituation Parallel zu den Flüchtlingszuzügen stieg insbesondere im Jahr 2015 das Interesse der Bürge- rinnen und Bürger, sich für und mit geflüchteten Menschen zu engagieren. Die Hilfsbereit- schaft und Solidarität der Münsteranerinnen und Münsteraner waren und sind eindrucks- voll. Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe ist vielfältig und in allen städtischen Handlungsfeldern präsent. Es ist damit ein klassisches Querschnittsthema und bildet einen unverzichtbaren Bestandteil der Integrationsarbeit. Eine lebendige Willkommenskultur ist ohne das Engagement der Zivilgesellschaft nicht denkbar. Die Freiwilligen fungieren häufig als „Meinungsmultiplikatoren“ in ihrem persönlichen Umfeld und fördern damit die Akzep- tanz für die Lebenssituation geflüchteter Menschen und somit den gesellschaftlichen Zu- sammenhalt. Das Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeiten reicht von der Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen über die Vermittlung in der Kommunikation mit Kitas und Schulen bis hin zum Deutschunterricht oder der Hilfe bei der Arbeitsplatz- oder Wohnungssuche. Darüber hinaus stehen häufig Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten im Fokus des Engagements - im Rahmen von Kennenlern-Nachmittagen, Festen oder sportlichen und kulturellen Veran- staltungen. Dabei engagieren sich auch zunehmend Menschen mit eigener Fluchtgeschichte, die ihre Erfahrungen und Kompetenzen weitergeben möchten. Das Engagement findet so- wohl in den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und der Hilfsorganisationen, bei Ver- einen und in Institutionen als auch in bürgerschaftlich organisierten Kontexten statt. Innerhalb kürzester Zeit gründeten sich in vielen Münsteraner Stadtteilen neue Flüchtlings- initiativen und -netzwerke, die das ehrenamtliche Engagement vor Ort koordinieren und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Diese werden zum Teil von hauptamtlichen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern, z. B. der örtlichen Kirchengemeinden, aber auch von ehrenamtlich tätigen Personen organisiert. Zur Information, Begleitung, Beratung, Vernetzung und Qualifizierung der Freiwilligen sind hauptamtliche personelle Kapazitäten und verlässliche Strukturen unerlässlich. In Münster werden diese auf kommunaler Seite durch die FreiwilligenAgentur, das Kommunale Integra- tionszentrum und den Sozialdienst für Flüchtlinge bereitgestellt, die sich mit ihren jeweiligen Kernkompetenzen einbringen. Im Jahr 2015 kam es durch die Situation im Flüchtlingsbereich zu einem erheblichen Aufga- ben- und Arbeitszuwachs in der Engagementförderung. Gerade der Wunsch vieler Bürgerin- nen und Bürger sich in der Flüchtlingshilfe zu engagieren, machte einen Ausbau bestehender Hilfsangebote und die Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Strukturen erforderlich. Zwischenzeitlich hat sich die Nachfragesituation zwar angesichts der in 2016 deutlich niedri- geren Zuweisungszahlen verändert, gleichwohl hat sich der Arbeitsaufwand auf dem Gebiet 75 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe der Engagementförderung nicht reduziert. Aktuell beginnt der Prozess der eigentlichen In- tegration, des Ankommens in der Stadtgesellschaft, und somit liegt der Fokus nun auf einer Verstetigung und weiteren Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements in der Flücht- lingshilfe. Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen Bereits im Jahr 2015 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW mit den Programmen „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“ den Fokus auf die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Arbeit mit geflüchteten Menschen gelegt und den Kommunen entsprechende Fördergelder zur Verfügung gestellt. Damit wurde die ehrenamtliche Arbeit bei den Wohlfahrtsverbänden, in Kirchengemeinden, von Flüchtlingsinitiativen, Migrantenorganisationen etc. unterstützt. Auch für die Jahre 2016/2017 legte die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfang- reiches Landesprogramm auf, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren kön- nen. Voraussichtlich wird dies in den folgenden Jahren weiter geführt. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Zentrum. Neben der Bereitstellung von zusätzlichen Personalstellen zur Koordinierung des Ehrenamtes in der Flüchtlingsarbeit, stehen den Kommunen auch Fördergelder zur Unter- stützung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort zur Verfügung, die vom Kommunalen In- tegrationszentrum verwaltet werden (vgl. Vorlage V/0196/2016). Förderfähig sind Maßnahmen • zur Renovierung und Ausstattung von Ankommenstreffpunkten, • der Orientierung und Begleitung, • zur Informations- und Wissensvermittlung sowie • zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit. Das Förderprogramm wurde nach dem Ratsbeschluss am 11.05.2016 den Flüchtlingsinitiati- ven, Wohlfahrtsverbänden, Migrantenselbstorganisationen, Glaubensgemeinschaften und weiteren Vereinen und Verbänden in zwei Terminen vorgestellt. Bis zum 27.06.2016 sind insgesamt 42 Anträge für das Förderprogramm in Höhe von 115.800,00 € (für 2016, dieselbe Summe steht in 2017 zur Verfügung) im KI eingegangen. 6.2 Ziele der Engagementförderung in der Geflüchtetenhilfe Das bürgerschaftliche Engagement bildet „das Herz und die Seele“ der Integrationsarbeit. Es trägt wesentlich zur Akzeptanz der Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtteilen und zum In- tegrationsprozess in Münster insgesamt bei. Durch die Annäherung zwischen Geflüchteten und Freiwilligen kann gemeinsam ein Klima gelebter Vielfalt geschaffen werden. Alle kom- munalen Maßnahmen in diesem Bereich sollen daher dazu dienen, Engagement für, aber 76 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe auch von und mit geflüchteten Menschen zu ermöglichen, zu unterstützen und aufrechtzu- erhalten. Die Angebote und Serviceleistungen richten sich sowohl an die engagierten bzw. interessierten Bürgerinnen und Bürger als auch an die Organisationen, Vereine und Initiati- ven, für und bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind. Sie schaffen bzw. fördern die erforder- lichen Rahmenbedingungen und Vernetzungsstrukturen. Folgende Zielvorstellungen leiten die Arbeit in der Engagementförderung: Mit Blick auf die geflüchteten Menschen: • die Begegnungen zwischen Geflüchteten und Freiwilligen finden auf Augenhöhe statt, • die geflüchteten Menschen fühlen sich durch die Kontakte mit den Freiwilligen willkom- men und angenommen, • die Unterstützung durch die Freiwilligen erleichtern ihnen das Einleben in der neuen Umgebung und die Bewältigung der veränderten Alltagsanforderungen; ihre Ressourcen zur Selbsthilfe werden gestärkt, • die Entscheidung zur Annahme einer ehrenamtlichen Unterstützung oder einer Einla- dung zur Begegnung liegt allein bei den geflüchteten Menschen; sie definieren ihre Gren- zen für das Engagement, • interessierte geflüchtete Menschen werden in geeigneter Form über das Konzept der ehrenamtlichen Hilfe informiert und hinsichtlich eines eigenen Engagements beraten. Mit Blick auf die Freiwilligen: • die Freiwilligen finden bzw. schaffen sich ein Einsatzfeld, das ihren Interessen und Mög- lichkeiten entspricht, • ihnen stehen leicht zugängliche, regelmäßig aktualisierte Informationen (z. B. im Inter- net) zu den Angeboten und Engagementfeldern sowie bei Bedarf eine persönliche Bera- tung und Vermittlung zur Verfügung, • um die Freude am Engagement aufrechtzuerhalten und eine Überforderung zu vermei- den, richtet sich die Tätigkeit nach den zeitlichen und persönlichen Ressourcen der Frei- willigen, • die Tätigkeiten der Freiwilligen orientieren sich an den Vorstellungen und Bedürfnisse der geflüchteten Menschen und werden im Dialog gestaltet, • die Aufgabenbereiche sind möglichst klar definiert und von den Zuständigkeiten des Hauptamtes abgegrenzt, • in schwierigen Situationen steht bei Bedarf eine kompetente Beratung und Unterstüt- zung zur Verfügung, • die Freiwilligen erhalten für ihr wertvolles Engagement Wertschätzung und Anerken- nung, 77 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe • die Freiwilligen nehmen die Möglichkeit wahr, ihre (interkulturellen) Kompetenzen im Rahmen von bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten weiterzuentwickeln, sich mit anderen Freiwilligen auszutauschen und ihr Handeln zu reflektieren, • für die Ausübung des ehrenamtlichen Engagements stehen im Stadtteil ausreichende Räumlichkeiten zur Verfügung. Mit Blick auf Organisationen, Vereine und Initiativen: • Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich im Flüchtlingsbereich engagieren (wol- len), stehen ausreichende Informationen über die praktischen, konzeptionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung, • sie sind über bestehende Fördermöglichkeiten informiert und erhalten bei Bedarf die erforderliche Unterstützung bei der Antragstellung, • die Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren treffen sich regelmäßig zum Erfah- rungs- und Wissensaustausch, • Organisationen und Vereine stimmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche mit- einander ab, • die beteiligten Organisationen, Vereine und Initiativen sind in die strategische Weiter- entwicklung der freiwilligen Geflüchtetenhilfe eingebunden. 6.3 Maßnahmen zur Engagementförderung Die Engagementförderung ist in Münster auf verschiedene Schultern verteilt. Die Freiwillige- nAgentur, das Kommunale Integrationszentrum und der Sozialdienst für Flüchtlinge arbeiten partnerschaftlich und durch Einbringung ihrer jeweiligen Kernkompetenzen an der Umset- zung der genannten Ziele. • Die FreiwiligenAgentur in Trägerschaft der Kommunalen Stiftung Siverdes arbeitet seit über 15 Jahren in der Engagementförderung auf allen Engagementfeldern und in allen FreiwilligenAgentur Sozialdienst für Flüchtlinge Kommunales Integrations- zentrum 78 Bürgerschaftliches Engagement in d er Geflüchtetenhilfe Fragen rund ums Ehrenamt. Für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Geflüchtetenhilfe sind die vorhandenen Strukturen und das Know-how der Freiwilligen- Agentur unverzichtbar. • Das Kommunale Integrationszentrum ist auf das Themenfeld Migration und Integration - mit einem besonderen Fokus auf den Bildungsbereich - spezialisiert. Mit ihrem Exper- tenwissen gestalten und koordinieren die Fachkräfte schwerpunktmäßig Qualifizie- rungsmaßnahmen. Diese wesentlichen Ressourcen bringen sie zur Stärkung des Ehren- amts in der Arbeit mit geflüchteten Menschen ein. Darüber hinaus hat das Land NRW die Kommunalen Integrationszentren durch verschie- dene Förderprogramme gezielt gestärkt und stellt u. a. Mittel zur Projektförderung be- reit, die durch das Kommunale Integrationszentrum verwaltet werden. • Die Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamtes und der beauftragten freien Träger betreuen die Flüchtlingsunterkünfte und sind damit die ersten Ansprech- partner für den Einsatz und die Koordination des Ehrenamts innerhalb der Einrichtungen. Durch eine enge Abstimmung und intensive Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stel- len werden die Aufgabenbereiche sinnvoll miteinander vernetzt und Doppelstrukturen ver- mieden. Die konkreten Aufgaben der drei Akteure lassen sich wie folgt beschreiben: Die FreiwilligenAgentur Münster • wirbt für freiwilliges Engagement, • bietet stets aktualisierte Informationen für Engagementinteressierte, • berät Engagementinteressierte, • berät und coacht Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen (u. a. zu Themen wie Führungszeugnis oder Versicherungen) und leistet „Aufbauhilfen“, • qualifiziert im Rahmen der FreiwilligenAkademie übergreifend zum Thema Ehrenamt und Freiwilligenkoordination, • stellt mit der FreiwilligenAkademie die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen in der Geflüchtetenhilfe bereit (Anmeldesystem, Räume, Internetauftritt etc.) und wirkt bei der Konzeption der Veranstaltungen mit, • vernetzt die Ehrenamtskoordinatoren in der Geflüchtetenhilfe und gewährleistet einen Wissens- und Erfahrungstransfer, • entwickelt Qualitätsstandards für das Engagement in der Geflüchtetenhilfe, • bezieht aktiv Unternehmen in die Engagementförderung ein („Corporate Giving“, z. B. Überlassung von Räumlichkeiten für die FreiwilligenAkademie; „Corporate Volunteering, z. B. beim ZeitStifteTag). 79 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe Das Kommunale Integrationszentrum • entwickelt in Abstimmung mit anderen Bildungsträgern bedarfsgerechte Qualifizierungs- angebote für Ehrenamtliche in Kooperation mit der GGUA e. V., der FreiwilligenAgentur, dem Sozialamt, den Integrationsagenturen und weiteren Partnern, die neben der Wis- sensvermittlung insbesondere auf eine rassismuskritische Reflektion setzen, • bietet je eine modularisierte Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche Sprachlehrkräfte - für die Zielgruppe Erwachsene und für die Zielgruppe Kinder - mit aufbauendem Erfah- rungsaustausch und Onlineportal an, • berät, betreut und vermittelt ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer im Bil- dungsbereich, • fördert und unterstützt Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände, Kinder- und Jugend- hilfeträger, Migrantenselbstorganisationen und weitere Vereine im Rahmen des KOMM- AN Förderprogramms, • fördert die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Professionellen im Quartier in Ko- operation mit dem Sozialamt und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien; dies soll zunächst modellhaft im Stadtteil Sprakel erprobt und anschließend, auf die Erfahrun- gen aufbauend, auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden, • bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamtskoordinatoren ein und wirkt aktiv in bestehenden Netzwerkstrukturen mit, • wird eine übergreifende Steuerungsgruppe „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ als zentra- le Netzwerkstruktur mit allen relevanten Akteuren in Münster initiieren. Der Sozialdienst für Flüchtlinge • wirbt im Rahmen von Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstal- tungen vor Inbetriebnahme der Einrichtungen, Sommerfeste etc.) für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Flüchtlingseinrichtungen, • koordiniert den Einsatz der Ehrenamtlichen in den Einrichtungen, fördert den bedarfsge- rechten Einsatz und begleitet die in den Unterkünften tätigen Ehrenamtlichen, • vermittelt bei Bedarf zwischen Ehrenamtlichen und Bewohnerinnen und Bewohnern, Foto: Martin Albermann 80 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe • arbeitet eng mit den örtlichen Flüchtlingsinitiativen und –netzwerken zusammen und begleitet und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Projekte, • wirkt bei der Planung und Gestaltung von Qualifizierungsmaßnahmen mit, • bringt sich in den Erfahrungsaustauch der Ehrenamtskoordinatoren ein und wirkt aktiv in bestehenden Netzwerkstrukturen mit, • stellt die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement in den Flüchtlingsein- richtungen zur Verfügung (Räume, Mittel). 6.4 Zukünftige Herausforderungen und Handlungsansätze Es wird zukünftig darauf ankommen, die Freiwilligen nach der ersten Phase der hohen Eu- phorie nun auch nachhaltig zu motivieren und das Engagement aufrechtzuerhalten. Dazu gilt es, die Anerkennungskultur weiter zu stärken. Auch die Akquise von neuen Freiwilligen wird zukünftig eine wichtige Aufgabe werden. Wäh- rend die Initiativen noch bis vor kurzem täglich zahlreiche Anfragen erhielten, müssen nun neue Veranstaltungsformate entwickelt und „Stellen“angebote erstellt werden, um interes- sierte Personen zu werben. Dabei sollen die Organisationen, Vereine und Initiativen beraten und unterstützt werden. Um ein Engagement mit und von Flüchtlingen zu initiieren, sind neue Ideen und Konzepte gefragt. Ehrenamtliches Engagement ist in dieser Form in vielen Kulturen nicht bekannt. Darüber hinaus ist für eine gelingende Zusammenarbeit ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz erforderlich. Geeignete Formate zur Initiierung von Projekten könnten z. B. En- gagementwerkstätten oder auch Qualifizierungen für Geflüchtete zur/m Empowermenttrai- ner/in bzw. zur/m Empowermentmultiplikator/in sein. Ein wichtiger Baustein wird auch zukünftig der Know-how-Transfer für Integrationsprojekte sein. So lassen sich z. B. bei Patenprojekten Erkenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedli- chen Bereichen übertragen, damit nicht jede Initiative das Rad neu erfinden muss. Dazu soll insbesondere die Vernetzung der Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren intensi- viert werden. Vor dem Hintergrund der jeweils unterschiedlichen Ausgangslagen in den Quartieren zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, der Klärung von Zuständigkeiten und Grundlagen der Zusammenarbeit etc. plant das KI in Kooperation mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge und den Stadtteilarbeitskreisen aktuell quartiersorientierte Veranstaltungen, die die Zu- sammenarbeit von professionellen Fachkräften und Ehrenamtlichen fördert und weiterent- wickelt. Perspektivisch soll eine Steuerungsgruppe „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ gegründet werden, um die zentralen Akteure in diesem Handlungsfeld miteinander zu vernetzen und die Arbeit konzeptionell weiterzuentwickeln. In der Steuerungsgruppe werden der Integrati- onsrat, die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen, die Vereine und Verbände, die Flüchtlingsinitia- 81 Bürgerschaftliches Engagement in der Geflüchtetenhilfe tiven, die Betreiber von Einrichtungen etc. sowie verschiedene Ämter der Stadtverwaltung beteiligt sein. Viele Unternehmen sind an einer Förderung der Flüchtlingsarbeit interessiert. Die sinnvolle Einbindung von Unternehmen kann noch weiter ausgebaut werden. Dazu sollen neue Mög- lichkeiten eröffnet werden. Um die Arbeit auf dem aktuellen Niveau aufrechterhalten und die zukünftigen Herausforde- rungen meistern zu können, soll die FreiwilligenAgentur im Engagementfeld „Ehrenamt in der Geflüchtetenhilfe“ personell verstärkt werden. Dadurch sollen sowohl die Beratung und Vernetzung sowie die administrative Unterstützung von Fortbildungen sowie die Pflege der Internetseiten nachhaltig ermöglicht werden. 82 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport 7 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport 7.1 Kulturelle Angebote für und mit geflüchteten Menschen Selbstverständnis und Zielsetzung Kultur in Münster ist vielfältig. Neben den kommunalen Einrichtungen, wie dem Theater Münster, der Westfälischen Schule für Musik, dem Kulturamt, der Stadtbücherei, dem Stadtmuseum, der Villa ten Hompel, dem Stadtarchiv oder auch der Volkshochschule gibt es eine Vielzahl an freien regelgeförderten Kultureinrichtungen und -initiativen. Es gehört zum Selbstverständnis der Einrichtungen, sich mit gesellschaftlich relevanten The- menstellungen auseinanderzusetzen und diesen mit „Neugier“, Respekt, differenziertem Blick und - auch kritischem - (Hinter-)Fragen zu begegnen. Die Einrichtungen verfolgen dabei aus ihrem jeweiligen „Kulturauftrag“ und ihrer Expertise unterschiedliche Herangehenswei- sen und Maßnahmen. Viele der Kultureinrichtungen verstehen sich grundsätzlich als Ort der stetigen Thematisie- rung und inhaltlichen Auseinandersetzung mit Fragen der Identitätssuche und des kulturel- len Austausches. Aus dem eigenen Selbstverständnis der Einrichtungen und aus ihrer Kultur- arbeit resultierend finden dort kontinuierlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit Themen der Migration, mit Fragen der privaten/individuellen und öffentlich/gesellschaftlichen kultu- rellen Identität und der Dialog zwischen unterschiedlichen Kulturkreisen statt. Das äußert sich in den laufenden Programmen der Häuser mit Filmreihen, Ausstellungen, Theaterpro- duktionen u.a., die aktuelle gesellschaftliche Situationen und Zusammenhänge mit künstleri- schen Mitteln hinterfragen und aufzeigen. Mittelfristiges Ziel sollte es sein, die Arbeit der Kultureinrichtungen mit ihren regulären An- geboten im integrativen Sinne Flüchtlingen und Migranten unabhängig von Sonderprojekten vermittelbar und erreichbar zu machen. Dafür gilt es, entsprechende strukturelle Ansätze in der Vermittlung und Kommunikation zu schaffen, um Dauerhaftigkeit und Kontinuität zu gewährleisten. Integration sollte dabei nicht als einseitige Aktion verstanden werden, son- dern geprägt sein durch Offenheit für Neues und anderes in der hiesigen Kultur und Gesell- schaft mit wechselseitigen Begegnungen von Flüchtlingen und „Stammpublikum“. Im Zuge dessen sind auch die gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen zu ermitteln. Bandbreite der bestehenden Maßnahmen Eine erste Bestandsaufnahme durch das Kulturamt im Frühjahr 2016 zeigte auf, dass die Kul- tureinrichtungen und -initiativen in Münster eine Bandbreite verschiedener Handlungsansät- ze und Projekte realisieren und/oder planen, die gerade auch in der gegenseitigen Ergänzung mittelfristig zu einer nachhaltigen „Willkommenskultur“ beitragen können (vgl. Vorlage V/0422/2016). Das Spektrum reicht von einmaligen Veranstaltungsangeboten und auf Wie- 83 Soziale Teilhabe - Kultur und S port derholung und Dauer angelegten Reihen über Projekte der Vermittlung und Vernetzung bis hin zur kontinuierlichen Thematisierung und Programmierung. Neben Angeboten vor Ort in den Flüchtlingseinrichtungen laden verschiedene Kultureinrich- tungen durch freien Eintritt, Kostenreduktion, besonderen Service, Führungen und Work- shops, Trainings- und Probebesuche sowie Diskussionsrunden nach Vorstellungsbesuchen dazu ein, die Kultureinrichtungen und verschiedenen Kulturangebote kennenzulernen. Ne- ben der kulturellen Erfahrung bieten die Angebote die Gelegenheit, auch die Stadt bzw. Stadtteile zu erkunden. Die systematische Verzahnung kultureller Angebote mit dem Sprachunterricht, z.B. Singpausen während des Sprachkurses oder Theaterspiel im Rahmen von Sprachcamps, kann spielerisches Lernen und kulturelle Betätigung verbinden. Praktika- Angebote in den Kultureinrichtungen oder kostenloser Unterricht (z. B. Musikschule) sollen die Chance eröffnen, eigene Interessen und Fähigkeiten zu ermitteln bzw. zu vertiefen sowie ggf. an kulturellen Betätigungen vor der Flucht anzuknüpfen und diese weiterzuverfolgen. Kontakt, Kommunikation und Partizipation stehen im Vordergrund bei einer ganzen Reihe integrativer Angebote, die Flüchtlinge in bestehende Programme einbeziehen oder mit neu- en Projekten und Konzepten den künstlerischen und kulturellen Austausch fördern. Viele dieser Angebote richten sich vor allem an Kinder und Jugendliche im Rahmen einmaliger bis langfristig angelegter Projekte. Die Ebene der Vernetzung und Vermittlung ist ein weiteres zentrales Handlungsfeld. Das Angebot reicht von der kostenfreien Bereitstellung von Räumen und Infrastruktur speziell in den verschiedenen Stadtteileinrichtungen für Treffen von Flüchtlingen und /oder Netzwer- ken etc. bis hin zur Etablierung offener Angebote und Bühnen mit gemeinsam gestalteten, interkulturellen Programmen. Verschiedene – auch neue Orte – können und sollen damit zu festen, regelmäßigen und niederschwelligen Anlaufstellen werden. Spezielle Vernetzungs- und Vermittlungsangebote richten sich zudem an Multiplikatoren, Ehrenamtliche sowie Pro- fessionelle in der interkulturellen Kultur- und Bildungsarbeit. Die Bereitstellung von Lehrma- terialien, speziellen Sprachkursen, Fortbildungen sowie Austauschmöglichkeiten sollen ge- zielte und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Die kommunalen und freien Kultureinrichtungen und -initiativen organisieren die Angebote bislang großteils aus dem laufenden Betrieb mit bereits bestehenden personellen Ressour- cen. Sie kooperieren dabei je nach Ausrichtung und Zielsetzung des Angebots mit Flücht- lingseinrichtungen, Schulen, Kitas, Sprachschulen und Bildungseinrichtungen, Sozial- und Jugendverbänden sowie Ehrenamtlichen und Ehrenamts-Netzwerken. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls vielfach aus den laufenden Mitteln sowie aus generierten Spenden, Sponsoring- und Fördermitteln sowie über Patenschaften und mit Unterstützung durch die Fördervereine. Bei den Fördermitteln handelt es sich im geringen Umfang um kommunale Fördermittel (Integrationsrat, Kulturamt, Sozialamt, Schulamt), Projektförder- mittel des Landes (Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste, Kultur und Schule, Kultur- rucksack) sowie perspektivisch für die längerfristig angelegten Projekte des Theaters Müns- ter, der Stadtbücherei, des Kreativhauses und der Westfälischen Schule für Musik nach er- 84 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport folgreicher Antragstellung um Landesmittel bzw. Bundesmittel im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“. Bisherige Erfahrungen und Handlungsempfehlungen Da viele der Projekte und Handlungsansätze erst angelaufen und/oder in Vorbereitung sind, ist eine Bilanz, insbesondere zur inhaltlichen Gestaltung der Angebote, zum jetzigen Zeit- punkt kaum möglich. Rückmeldungen über fehlende, wenige oder nur sehr unregelmäßig Teilnehmende stehen neben „Erfolgsmeldungen“ bzgl. der Annahme einiger niederschwelli- ger Angebote wie z. B. des „Willkommensraums my place is your place“ des kleinen Bühnen- bodens oder der „offenen Bücherregale“ in den Flüchtlingseinrichtungen sowie der Bereit- stellung von Lehr- und Lernmaterialien sowohl für Multiplikatoren als auch für die Flüchtlin- ge selbst in der Stadtbücherei. Deutlich wurde, dass für den Erfolg der Maßnahmen - neben den inhaltlichen Fragen zur Gestaltung der Angebote, der Berücksichtigung kulturkreisspezifischer Aspekte, Rollenbilder etc. - die Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung sind. Die Wahrnehmung kultureller Angebote findet im Kontext einer für die geflüchteten Menschen und das Unterstützungssys- tem herausfordernden Situation statt. Ob Kulturangebote Anklang finden, hängt insbeson- dere auch von den folgenden Konditionen ab: Status, Länge und Perspektive des Aufenthalts in Deutschland, Grad der Orientierung und persönlichen Befindlichkeit, „Bildungs- und Kul- turnähe“, kulturelle und gesellschaftliche Gepflogenheiten der Herkunftsländer, Sprachkom- petenz, Mobilität, Interesse sowie von der Art der Kontaktaufnahme und des Informations- flusses sowie den personellen und fachlichen Ressourcen des Unterstützungssystems. Für eine differenzierte inhaltliche Bewertung und Einschätzung „bedarfsgerechter“ Ansätze liegen derzeit noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor. Es lassen sich jedoch erste Gelingensfaktoren und Handlungsempfehlungen aufzeigen, die im vernetzten Zusammen- spiel der Bereiche Kultur, Soziales, Integration und Freiwilligenengagement sowie längerfris- tigen strukturellen Best-Practice-Ansätzen verfolgt werden sollen: 1. Angebote in räumlicher Nähe der Flüchtlingsunterkünfte in der Innenstadt und in den Stadtteilen erleichtern den Zugang und schaffen insbesondere bei flexibler und offe- ner Angebotsstruktur niederschwellige Orte der Begegnung und des Kennenlernens. 2. Für die Planung, Bedarfseinschätzung, Bewerbung und Unterstützung aktueller kultu- reller Projekte ist der direkte Kontakt zu den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Flüchtlingsunterkünfte und den Ehrenamtsnetzwerken notwendig. 3. Die Bündelung und Koordinierung kultureller Angebote, die Kommunikation und der Informationsfluss und die Konditionen für die begleitende Unterstützung müssen verbessert werden, damit die kulturelle Teilhabe der Geflüchteten gewährleistet ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Flüchtlinge das kulturelle Angebot und die kulturel- len Einrichtungen kennen lernen und wissen, wie eine eigenständige Nutzung mög- lich ist. Der Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern, einer angemessenen 85 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport (ggf. leicht verständlichen und/oder mehrsprachigen) Öffentlichkeitsarbeit sowie die Etablierung und Erweiterung von Informations- und Austauschmedien im Bereich des Freiwilligenengagements können dabei erfolgversprechende Ansätze sein. 4. Insbesondere aus geplanten längerfristigen und strukturellen Ansätzen (z.B. der Westfälischen Schule für Musik, des Theaters Münster, der Stadtbücherei und des Kreativhauses) können im Sinne von Modellvorhaben wertvolle Erfahrungswerte ge- wonnen werden. 5. In diesem „lernenden Prozess“ kann auch auf die bereits vorhandenen inter- und transkulturellen Ansätze und Kompetenzen der Kulturakteure aufgebaut werden, die damit eine neue Aktualität und Relevanz erfahren. 6. Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen den Kulturschaffenden und Kulturein- richtungen sind für die inhaltliche Auseinandersetzung und interkulturelle Öffnung wichtig und sollen weiter gefördert werden. 7. Angemessene (Frei)Räume für Kunst und Kultur sowie personelle und finanzielle Res- sourcen sind in der wachsenden Stadt Münster zu berücksichtigen. 7.2 Integration durch Sport Integration und Inklusion sind und bleiben zentrale Aufgabe in unserer Gesellschaft, auch in der Stadtgesellschaft Münster. Der Sport kann zwischen verschiedenen Kulturen und sozia- len Gruppen seine verbindende Kraft entfalten, denn er braucht keine verbindende Sprache. Daher verfügt er über ein hohes Potenzial, um Integration und Inklusion aktiv und erfolg- reich für alle Altersgruppen zu gestalten. Selten ist die gesellschaftliche Bedeutung des Sports so ins Rampenlicht gerückt wie beim Thema Flüchtlinge. Bei den Angeboten der Sportvereine geht es zunächst darum, die Flüchtlinge über das Sys- tem des organisierten Sports in den Sportvereinen in Deutschland zu informieren, sie an den Vereinssport heranzuführen und ihre schon vorhandenen sportlichen Interessen und Kom- petenzen weiterzuentwickeln. Grundlage der Arbeit von Sportamt und Stadtsportbund Münster e.V. ist das aktualisierte Migrationsleitbild der Stadt Münster. Foto: Thomas Mohn 86 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport Integration durch Sport hat viele Gesichter in Münster. Das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort für Flüchtlinge ist enorm groß. Und auch Sportvereine engagieren sich sehr vielfältig in der Flüchtlingsarbeit. Das geht von Spiel- und Bewegungsangeboten in Flüchtlingsunterkünften über Einladungen von Flüchtlingen zu Vereinsveranstaltungen und Kleidersammlungen bis hin zu Fahrdiensten. In erster Linie können Sportvereine damit einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben leisten. Dadurch liefern sie ein Stück Normalität, Menschlichkeit und positive Erlebnisse für Flüchtlinge, gerade auch in der speziellen An- kunftssituation. Dazu sind gegebenenfalls auch Sportmöglichkeiten zu schaffen, die es bisher in Münster nicht gibt, z.B. für Criquet. Dies kann auch für die Bürgerschaft insgesamt eine Bereicherung darstellen. Die vorhandenen Interessen und Motive der Flüchtlinge zum Sporttreiben sollten berücksichtigt und ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Die Sport- vereine holen die Menschen sozial, kulturell, sprachlich und räumlich dort ab, wo sie sind und kooperieren mit vorhandenen Netzwerken. Durch aktive Ansprache, zielgruppenspezifi- sche Angebote und Minderung der Zugangsbarrieren werden alle zur aktiven Teilnahme und Mitarbeit insbesondere auch in den gestaltenden Strukturen des organisierten Sports ermu- tigt. Dabei finden insbesondere auch die Gruppen Beachtung, die bislang noch nicht so häu- fig im organisierten Sport vertreten sind. Sogenannte „Brückenbauer“ können hier sowohl sprachlich als auch kulturell den Zugang erleichtern. Sportamt und Stadtsportbund beabsichtigen ergänzend die Erstellung von mehrsprachigen Informationen über das Sportangebot und Sportarten in Münster. Dadurch können sowohl die geflüchteten Personen selbst, als auch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Sozialdienstes für Flüchtlinge und weitere interessierte Personen einen Überblick über Sportmöglichkeiten im Wohnumfeld und gesamt Münster erhalten. Wichtig ist allen Beteiligten auch immer die Förderung von Kindern und Jugendlichen, denn es gibt einen direkten Zusammenhang von Bewegung und Lernen! „Bewegung, Spiel und Sport sind elementare und unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen kindlichen Ent- wicklung. Sie können in vielfältiger Weise die sprachliche, körperliche, emotionale und intel- lektuelle Entwicklung positiv beeinflussen; sie fördern gleichermaßen die motorischen wie auch die kognitiven und sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Damit können sie einen bedeutsamen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Bewegung, Spiel und Sport eröffnen Chancen für den Einzelnen wie auch für die Ge- sellschaft, die es zu nutzen gilt“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.04.2009). Bewegung, Spiel und Sport haben demnach einen Doppelauftrag zu erfüllen: Einerseits zie- len sie auf die Festigung und Erweiterung motorischer Kompetenzen und damit auf eine Er- ziehung zum Sport mit entsprechender Handlungskompetenz in sportlichen Settings ab. Auf der anderen Seite wird mit Bewegung, Spiel und Sport immer auch ein erzieherischer An- spruch deutlich. Das heißt: heutzutage sind Sportvereine in der Regel auf vielfältige Art und Weise auch ‚Bildungsakteure‘ – siehe auch die Kampagne des Landessportbunds NRW „Das habe ich beim Sport gelernt“! Bewegung, Spiel und Sport im Sinne der Idee eines humanen Sports, der die Aufgabe hat, neben der Eröffnung einer Spiel- und Sportkultur zugleich auch 87 Soziale Teilhabe - Kultur und Sport personale Identität über den Sport im Sinne einer Urteilsfähigkeit und sozialer Verantwor- tung zu fördern, wird insbesondere in den Sportvereinen gelebt. Seit 2014 haben sich in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und dem Sportamt rund 40 Sportvereine (Tendenz steigend) der Flüchtlingsintegration angenommen. Im Rahmen eines städtischen Förderprojektes (vgl. Vorlage V/0700/2014), das auf großes Interesse der Vereine traf, konnten im Jahr 2015/16 15 Projekte zur Integration von Kindern und Jugendli- che aus Flüchtlingsfamilien mit insgesamt 20.000 € unterstützt werden. Die Sportvereine bieten sehr vielfältige Angebote in den einzelnen Sportsparten wie z. B. Fußball, Handball, Basketball, Gymnastik, Tischtennis, Badminton, Karate usw. an. Deutlich wird dabei, dass es im Sport – wie übrigens nirgendwo - so gut wie keine Sprachbarrieren gibt. Getreu dem Motto: der Sport kennt keine Grenzen und braucht keine Sprache! Ergän- zend haben einige Sportvereine trotzdem ihr Angebot auch inzwischen in Englisch und Ara- bisch, z.B. der TuS Hiltrup, dargestellt. Die Sportverwaltung hat in den Sommerferien 2016 in Zusammenarbeit mit der Friedens- schule und dem Amt für Schule und Weiterbildung Anfängerkurse für Flüchtlingskinder zur Erlangung des Seepferdchens und weiterer Abzeichen angeboten. Die Finanzierung erfolgt über das Landesprogramm „NRW kann Schwimmen“. Zurzeit führt der Stadtsportbund eine Umfrage bei allen Mitgliedsvereinen durch, um den Stand der Flüchtlingsintegration durch Sportangebote seit 2014 bis heute zusammenzutra- gen und geplante Projekte zu erfragen. Darüber hinaus wird nachgefragt, für welche Alters- gruppen die jeweiligen Projekte angelegt sind und ob es geschlechtsspezifische Angebote gibt. Nicht zuletzt weist der Stadtsportbund auf Fördermöglichkeiten, z. B. durch den Lan- dessportbund NRW hin. Um Ihren Integrationsauftrag zu erfüllen, brauchen die Sportvereine auch adäquate Rah- menbedingungen. Die Öffnung der Sporthallen in den ehemaligen Kasernenanlagen in Gremmendorf und Gievenbeck für Sportangebote der Vereine für geflüchtete Menschen war ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der organisierte Sport ist und bleibt ein wichtiger Faktor zur Integration. 88 Ausblick 8 Ausblick Die Entwicklung der Flüchtlingszuzüge hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch gezeigt. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist derzeit nicht vorherzusehen. Im Jahr 2016 liegen die Zuweisungszahlen deutlich unter den noch zu Beginn des Jahres aufge- stellten Szenarien. Nach wie vor sind jedoch weltweit extrem hohe Flüchtlingsbewegungen zu beobachten. Gleichzeitig deuten die Entwicklungen auf der europäischen Ebene auf eine Beschränkung der Zuwanderung hin. Bei der Aufnahme und Unterbringung der geflüchteten Menschen wird es in der kommen- den Zeit insbesondere darum gehen, den Anteil dauerhafter Einrichtungen nach dem beste- henden Konzept zu erhöhen und zeitlich befristete Unterbringungskapazitäten schrittweise abzubauen. Parallel soll ein regelmäßig aktualisiertes „Notfallkonzept“ dazu dienen, bei Be- darf flexibel auf ein erneutes Ansteigen der Flüchtlingszahlen reagieren zu können. Unabhängig davon, wie sich die weitere Entwicklung der Flüchtlingszuzüge darstellt, liegt der Schwerpunkt nun jedoch darauf, die Integration der geflüchteten Menschen, die bereits in Münster leben, zu gestalten. Gemeinsam gilt es, die Chancen der Vielfalt zu erschließen und die bestehenden Herausforderungen zu meistern. Dies ist eine langfristige Aufgabe, die sich als Querschnittsthema in vielen städtischen Handlungsfeldern stellt: Von der Schaffung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt, über die Integration in Kindertagesstätten und Schulen, die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt, der gesundheitlichen Versorgung, der Stärkung des ehrenamtlichen Engage- ments oder der Förderung der sozialen Teilhabe in Kultur und Sport. In den vergangenen Monaten wurden neue Handlungsansätze entwickelt, Strukturen ausge- baut, Konzepte überarbeitet und Erfahrungen gesammelt. In vielen Bereichen stellt sich nun die Herausforderung, die ergriffenen Maßnahmen zu verstetigen und in die Fläche zu brin- gen. Dies wird nicht in allen Handlungsfeldern im Rahmen der bestehenden personellen und materiellen Ressourcen möglich sein. Hier werden Vorschläge entwickelt und zur politischen Entscheidung gestellt werden. Die konzeptionelle Arbeit wird selbstverständlich auch nach einer Verabschiedung des vor- liegenden Handlungskonzeptes in den unterschiedlichen Handlungsfeldern weitergeführt. Es erfolgt eine Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen, und die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Evaluation der Arbeit fließen in eine Weiterentwicklung ein. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, das Handlungskonzept auch zukünftig im Dialog mit dem Politi- schen Arbeitskreis Flüchtlinge und weiteren Akteuren regelmäßig zu überprüfen und zu ak- tualisieren. 89 Abkürzungsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis BAMF: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge DaF: Deutsch als Fremdsprache DaZ: Deutsch als Zweitsprache EAE: Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eGk: elektronische Gesundheitskarte FIM: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen KI: Kommunales Integrationszentrum NU: Notunterkunft des Landes ZUE: Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes
Beschlussvorlage
4245 Zeichen
V/1052/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster"
Beratungsfolge
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.01.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
08.02.2017 Integrationsrat Anhörung
22.02.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.03.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
01.03.2017 Kulturausschuss Vorberatung
07.03.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
09.03.2017 Sportausschuss Vorberatung
15.03.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement Vorberatung
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt das anliegende Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten entstehen.
Begründung:
Vorlagen-Nr.:
V/1052/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
14.12.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1052/2016
Der hohe Flüchtlingszuzug im Jahr 2015 hat die Stadtverwaltung vor erhebliche Herausforderu ngen
gestellt. Die Aufgaben und Anforderungen haben sich durch den Zuzug vieler geflüchteter Menschen
innerhalb kürzester Zeit verändert. An vielen Stellen mussten die b estehenden Strukturen in der Kr i-
sensituation angepasst werden.
Das bewährte Münsteraner Konzept zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist an seine
Grenzen gestoßen. Dies galt es zu überarbeiten und an die veränderten Rahmenbedingungen anz u-
passen. Neben der zunächst vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung, rückte
die gesellschaftliche Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita - und Schulplätzen über
die Integration in Ausbildung und Arbeit bis hin zur Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen.
Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, die wesentlichen Aufgaben der Stadtverwaltung im Ko ntext der
Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen transparent zu machen, die maßgeblichen Heraus-
forderungen in den einzelnen kommunalen Handlungsfeldern zu beleuchten und schließlich die be-
stehenden Ziele und Strategien darzustellen.
In einem Workshop mit Vertreterinnen und Vertreter des Politischen Arbeitskreises Flüchtlinge, der
Kirchen, der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in
Münster, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.V. sowie Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung am 03.09.2016 wurde ein erster Konzeptentwurf vor-
gestellt und diskutiert. Die Beratungen wurden anschließend im Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge
am 10.11.2016 fortgesetzt. Die unterschiedlichen Hinweise und Anregungen sind in die Überarbei-
tung des Konzeptentwurfes eingeflossen.
Die konzeptionelle Arbeit wird selbstverständlich auch nach einer Verabschiedung des vorliege nden
Handlungskonzeptes in den unterschiedlic hen Handlungsfeldern weitergeführt. Es erfolgt eine A n-
passung an sich verändernde Rahmenbedingungen, und die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der
Evaluation der Arbeit fließen in eine Weiterentwicklung ein. Vor diesem Hintergrund ist bea bsichtigt,
das Handlungskonzept auch zukünftig im Dialog mit dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge und wei-
teren Akteuren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.
I. V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“
Beratungsverlauf (18)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Horstmarer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1052/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37