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V/1079/2017

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße in Amelsbüren

Vorlagen 14.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 20

Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Grundriss

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan

147 Zeichen

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Maßstab 1: 4049
Datum: 14.12.2017
Notizen:
Landsberger Straße
© Stadt Münster
H 5748 761
R 403 316
R 404 336
H 5749 425
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

7357 Zeichen

V/1079/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße in 
Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen an der Land sberger Straße in Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter 
Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermitt agsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2019 erfolgen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1079/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5528 
E-Mail: 
Gerick@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1079/2017 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet und 
an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel  für die Ersteinrichtung der 
Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die 
Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die 
entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u-
zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe vo n rd. 792.300 € an. Diesen Au f-
wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe  von rd. 285.200 € und Elternbeiträge von v o-
raussichtlich 110.900 € gegenüber. Für das Jahr 2019 fallen ab Oktober anteilige Kosten für drei Mo-
nate an (Beträge siehe Tabelle).  
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020ff. 
  70.800 
285.200 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2019 
2020ff. 
  27.700 
110.900  
    
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2019 
2020ff. 
196.900 
792.300 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/1079/2017 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung  der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Amelsbüren beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 44,2 % (91 Plätze für 206 
Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 93,0 % (200 Plätze für 215 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern über und bei den ü3 – Kindern unter dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt.  
In Amelsbüren sollen laut Baulandprogramm weitere Baugebiete nordwestlich Am Dornbusch und am 
Böckenhorst entstehen, in denen weitere bedarfsgerechte Kitaplätze zur wohnortnahen Kitaverso r-
gung geplant sind. 
 
Laut aktueller kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in 
Amelsbüren in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Ste igerung entsprechend der Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose bis 2025 wird im u3 - Bereich mit 50 Kindern und im ü3 - Bereich mit 43 Kin-
dern prognostiziert.  
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinder-
zahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weit e-
rer Ausbaumaßnahmen auf 54,9 % für die u3 - Kinder und auf 115,3 % für die ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53  ü3 
- Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Grundriss sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vor-
handen. 
 
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

- 4 - 
V/1079/2017 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Amelsbüren geschaffen. 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss

Anlage 2_Grundriss

3376 Zeichen

48
5.94
5
15
1.66
5
24
5.01
48
5.945 15 2.68 10 2.26 115
1.76 48
48
3.01
5
10
9.89
5
48
69
3.68
3.91
24
3.635
4.96
6.89
4.00
4.96
48
5.94
5
15
1.66
5
59
15
4.51
48
37
5
1.50
11
5
3.505 10 3.31
48 5.945 15 1.665 375
115
4.76 48
48 7.76 375
15
4.725 48
48 5.945 15 1.665 24 5.01 48
48 4.39 115
1.44 15 3.505 10 3.31 48
48 5.945 15 1.665 24 5.01 48
69
7.59
24
3.635
24
4.48
24 4.01
10
2.665
11 5
4.01
24
4.47
24
5.01
1.52 115
1.52 2.61 104.01103.735115
3.76244.47242.611152.921152.61103.98244.47241.385115
3.5448
4.21 4.08 2.61 3.15 2.61 4.95 7.71
3.635
4.96
6.89
2.645
1.355
1.105
7.265
62
1.545
10
3.23 482.75 24
2.98 11 5
7.50
11 5
5.485
11 5
2.00
2.16 11 5
11 5
4.16
11 5
2.92
11 5
2.45
11 5
48
3.72
10
2.12
5
15
2.04
15
4.72
5
48
48 3.225 15 1.665 375
115
4.76 48
155.11107.605115
4.135115
4.135115
7.635115
5.7748
48
2.61
10
3.23
5
15
1.66
5
1.87
5
11
5
3.26
48
3.87
24
2.98 11 5
7.50
11 5
5.485
11 5
1.885
15
3.23
5
1.48
5
48
1,635
2,49
2,49
1,635
1,635
1,135
2,49
2,49
4.435 2.26 475
2.26 5.395
2,492,49
14.905
1,635
2,49
2,49
2,49
3.665
2.26
1.85
2.26 47 5
2.26
2.585
2.26
4.385
1.635
1.625
22.00
69 2.26 475
2.26 2.58 2.26 475
2.26 2.56 2.26 475
2.26 2.19 2.26 475
2.26 2.70 695 2.26
2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,492,492,49
30.70
5.805 2.26 2.14 2.26 1.51
2,49 2,49
13.97
1.15 2.26 2.355 1.05 935 1.635 1.785 2.26 55
2.08 1.26 3.55 1.26 2.135 1.635 935 1.05 1.12 2.26 1.325 2.26 2.215 1.26 2.13 1.805
2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49
2,49
2,49
2.21
2.26 47 5
2.26
2.055
2.01
1.85
1.635
93 5
1.05
1.32
2.01
1.52
2.01
1.73
1.26
2.39
1.635
93 1.05 60 5
2.46
1,1351,135
40.07
33.205
5.105
43.59
Treppen-
haus 3
Treppen-
haus 1
Wick-T
Wick-T
Wick-T
Erdgeschoss
Haus 1
Treppen-
haus 4
zur Außenspiel-
fläche
9,85 m² Putz-
raum
20,17 m²
18,77 m²
12,44 m²
Halle 
15,07 m²
Flur, Gard
5,84 m²
5,84 m²
Personal
Leitung
Mehrzweckraum 
Abs 
Flur, Gard
45,12 m²
16,56 m²
65,34 m²
Eingang
Waltermann-
str. 3
17,54 m²
56,39 m²
16,23 m²
2,23 m²
18,77 m²
46,39 m²
17,73 m²
Tro.Wm.
D-Wc Pers
6,50 m²
11,16 m²
11,16 m²
Küche
Abs
WindfangKiwa
H-Wc Pers
5,14 m² 6,13 m²
0,45
 m
3,87 m
4,13 m
1,54 m
6,97 m²
3,37 m
2,42 m
44,32 m²
44,94 m²
16,31 m²
43,53 m²
6,96 m²
2,07 m0,95 m
1,74 m
38,17 m²
Gesamtnutzfläche 715 m²
16,49 m²
4,83 m²
EingangLandsberger Str. 21
Treppen-
haus 3
17,5/27
18 Stg.
Treppen-
haus 2
17,5/2718 Stg.
17,5/2718 Stg.
VordachBriefkästen
Vordach
Briefkästen
Vordach
Briefkästen
17,5/27
18 Stg.
Briefkästen
Vordach
B
B
EingangLandsberger Str. 19Eingang KitaLandsberger Str. 17
Eingang
Waltermann-
str. 1
A A
12,93 m²
OKFF=+-0,00
OKFF=+-0,00
OKFF=+-0,00
OKFF=+-0,00
OKFF=+-0,00
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
F90 Brandwand
Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III
Lärmpegelbereich III
Lärmpegelbereich III
Lärmpegelbereich III
Differenzierung
Nebenraum (1)
Gruppenraum (1)
Abs (1)
Gruppenraum (2)
 
Schlafraum (5)
Schlafraum (4)
 
17,98 m²
Schlafraum (2)
17,98 m²
Nebenraum (3)
Wasch/Wc (3)
 
Wasch/Wc (4)
 
Gruppenraum (3)
Schlafraum (3)
 
Gruppenraum (4) 6,42 m²
Abs (4)
Nebenraum (4)
 
Wasch/Wc (1)
12,81 m²
Wasch/Wc (2)
Nebenraum (2)
Abs (2)
Abs (3)
Wick-T
BRH 85,5
BRH 83
BRH 83
BRH 83
BRH 83
BRH 85,5
BRH 0,0
BRH 0,0
BRH 0,0
BRH 0,0
BRH 0,0 BRH 0,0BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0BRH 0,0BRH 0,0 BRH 0,0
BRH 0,0 BRH 0,0
BRH 83BRH 83
Schlafraum (1)

Beratungsverlauf (4)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Landsberger Straße
  • Böckenhorst
  • Am Dornbusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1079/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37