V/1079/2017
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße in Amelsbüren
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Anlage 1_Lageplan
147 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4049 Datum: 14.12.2017 Notizen: Landsberger Straße © Stadt Münster H 5748 761 R 403 316 R 404 336 H 5749 425 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
7357 Zeichen
V/1079/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Landsberger Straße in
Amelsbüren
Beratungsfolge
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
24.01.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.01.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier
Gruppen an der Land sberger Straße in Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter
Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermitt agsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2019 erfolgen.
Vorlagen-Nr.:
V/1079/2017
Auskunft erteilt:
Frau Gerick, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Ruf:
492-5528
E-Mail:
Gerick@stadt-muenster.de
Datum:
21.12.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau GmbH als Investor errichtet und
an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet.
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren,
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der
Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 240.000 € erforderlich. Für die
Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel beantragt, soweit die
entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung red u-
zieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe vo n rd. 792.300 € an. Diesen Au f-
wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 285.200 € und Elternbeiträge von v o-
raussichtlich 110.900 € gegenüber. Für das Jahr 2019 fallen ab Oktober anteilige Kosten für drei Mo-
nate an (Beträge siehe Tabelle).
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2019 240.000 Zuschuss an
den Träger
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
2020ff.
70.800
285.200
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte
2019
2020ff.
27.700
110.900
Elternbeiträge
(Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019
2020ff.
196.900
792.300
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger *
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
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Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz.
In Amelsbüren beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 44,2 % (91 Plätze für 206
Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 93,0 % (200 Plätze für 215 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern über und bei den ü3 – Kindern unter dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt.
In Amelsbüren sollen laut Baulandprogramm weitere Baugebiete nordwestlich Am Dornbusch und am
Böckenhorst entstehen, in denen weitere bedarfsgerechte Kitaplätze zur wohnortnahen Kitaverso r-
gung geplant sind.
Laut aktueller kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in
Amelsbüren in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Ste igerung entsprechend der Kleinräumigen
Bevölkerungsprognose bis 2025 wird im u3 - Bereich mit 50 Kindern und im ü3 - Bereich mit 43 Kin-
dern prognostiziert.
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten bei gleich bleibender Kinder-
zahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weit e-
rer Ausbaumaßnahmen auf 54,9 % für die u3 - Kinder und auf 115,3 % für die ü3 - Kinder.
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.
2. Maßnahmenplanung:
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3
- Plätzen errichtet.
Ein Lageplan und ein Grundriss sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vor-
handen.
Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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3. Fazit:
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3
- Kinder in Amelsbüren geschaffen.
I. V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 2_Grundriss
3376 Zeichen
48 5.94 5 15 1.66 5 24 5.01 48 5.945 15 2.68 10 2.26 115 1.76 48 48 3.01 5 10 9.89 5 48 69 3.68 3.91 24 3.635 4.96 6.89 4.00 4.96 48 5.94 5 15 1.66 5 59 15 4.51 48 37 5 1.50 11 5 3.505 10 3.31 48 5.945 15 1.665 375 115 4.76 48 48 7.76 375 15 4.725 48 48 5.945 15 1.665 24 5.01 48 48 4.39 115 1.44 15 3.505 10 3.31 48 48 5.945 15 1.665 24 5.01 48 69 7.59 24 3.635 24 4.48 24 4.01 10 2.665 11 5 4.01 24 4.47 24 5.01 1.52 115 1.52 2.61 104.01103.735115 3.76244.47242.611152.921152.61103.98244.47241.385115 3.5448 4.21 4.08 2.61 3.15 2.61 4.95 7.71 3.635 4.96 6.89 2.645 1.355 1.105 7.265 62 1.545 10 3.23 482.75 24 2.98 11 5 7.50 11 5 5.485 11 5 2.00 2.16 11 5 11 5 4.16 11 5 2.92 11 5 2.45 11 5 48 3.72 10 2.12 5 15 2.04 15 4.72 5 48 48 3.225 15 1.665 375 115 4.76 48 155.11107.605115 4.135115 4.135115 7.635115 5.7748 48 2.61 10 3.23 5 15 1.66 5 1.87 5 11 5 3.26 48 3.87 24 2.98 11 5 7.50 11 5 5.485 11 5 1.885 15 3.23 5 1.48 5 48 1,635 2,49 2,49 1,635 1,635 1,135 2,49 2,49 4.435 2.26 475 2.26 5.395 2,492,49 14.905 1,635 2,49 2,49 2,49 3.665 2.26 1.85 2.26 47 5 2.26 2.585 2.26 4.385 1.635 1.625 22.00 69 2.26 475 2.26 2.58 2.26 475 2.26 2.56 2.26 475 2.26 2.19 2.26 475 2.26 2.70 695 2.26 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,492,492,49 30.70 5.805 2.26 2.14 2.26 1.51 2,49 2,49 13.97 1.15 2.26 2.355 1.05 935 1.635 1.785 2.26 55 2.08 1.26 3.55 1.26 2.135 1.635 935 1.05 1.12 2.26 1.325 2.26 2.215 1.26 2.13 1.805 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2,49 2.21 2.26 47 5 2.26 2.055 2.01 1.85 1.635 93 5 1.05 1.32 2.01 1.52 2.01 1.73 1.26 2.39 1.635 93 1.05 60 5 2.46 1,1351,135 40.07 33.205 5.105 43.59 Treppen- haus 3 Treppen- haus 1 Wick-T Wick-T Wick-T Erdgeschoss Haus 1 Treppen- haus 4 zur Außenspiel- fläche 9,85 m² Putz- raum 20,17 m² 18,77 m² 12,44 m² Halle 15,07 m² Flur, Gard 5,84 m² 5,84 m² Personal Leitung Mehrzweckraum Abs Flur, Gard 45,12 m² 16,56 m² 65,34 m² Eingang Waltermann- str. 3 17,54 m² 56,39 m² 16,23 m² 2,23 m² 18,77 m² 46,39 m² 17,73 m² Tro.Wm. D-Wc Pers 6,50 m² 11,16 m² 11,16 m² Küche Abs WindfangKiwa H-Wc Pers 5,14 m² 6,13 m² 0,45 m 3,87 m 4,13 m 1,54 m 6,97 m² 3,37 m 2,42 m 44,32 m² 44,94 m² 16,31 m² 43,53 m² 6,96 m² 2,07 m0,95 m 1,74 m 38,17 m² Gesamtnutzfläche 715 m² 16,49 m² 4,83 m² EingangLandsberger Str. 21 Treppen- haus 3 17,5/27 18 Stg. Treppen- haus 2 17,5/2718 Stg. 17,5/2718 Stg. VordachBriefkästen Vordach Briefkästen Vordach Briefkästen 17,5/27 18 Stg. Briefkästen Vordach B B EingangLandsberger Str. 19Eingang KitaLandsberger Str. 17 Eingang Waltermann- str. 1 A A 12,93 m² OKFF=+-0,00 OKFF=+-0,00 OKFF=+-0,00 OKFF=+-0,00 OKFF=+-0,00 F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand F90 Brandwand Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III Differenzierung Nebenraum (1) Gruppenraum (1) Abs (1) Gruppenraum (2) Schlafraum (5) Schlafraum (4) 17,98 m² Schlafraum (2) 17,98 m² Nebenraum (3) Wasch/Wc (3) Wasch/Wc (4) Gruppenraum (3) Schlafraum (3) Gruppenraum (4) 6,42 m² Abs (4) Nebenraum (4) Wasch/Wc (1) 12,81 m² Wasch/Wc (2) Nebenraum (2) Abs (2) Abs (3) Wick-T BRH 85,5 BRH 83 BRH 83 BRH 83 BRH 83 BRH 85,5 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0BRH 0,0BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 0,0 BRH 83BRH 83 Schlafraum (1)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Landsberger Straße
- Böckenhorst
- Am Dornbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/1079/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37