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V/0877/2019

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2020

Vorlagen 09.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 30.5

Beschlussvorlage

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Anlage: Tarif für Leistungen der AWM

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3772 Zeichen

V/0877/2019 
V/0877/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2020“ wird beschlossen (An-
lage). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster 
 
30.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dornseif 
Telefon: 60 52 16 
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0877/2019 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand d er Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2018 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und 
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mitarbeiter 
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser  Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
2,6% auf 3 2,54 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 steigt um 2,8% auf 3 8,21 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 0,2% auf 38,60 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und 
Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugta rife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist -Kosten zugrunde gelegt.  Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für einzelne 
Fahrzeuggruppen Veränderungen. Der Stundensatz für den Bereitschaftswagen verändert sich von 
12,00 Euro um 16,7 % auf 14,00 Euro, der Satz für eine Kehrmaschine steigt um 16,7% von 24,00 
Euro auf 28,00 Euro und für den Einsatz einer Kleinkehrmaschine werden statt 27,00 Euro zukünftig 
30 Euro (+11%) abgerechnet. 
 
Anfahrtspauschale für Straßenreinigung  
 
Die Anfahrtspauschale für die Fahrten zum Einsatzort beträgt 21,00 Euro. 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungs- und Entsorgungskosten einschließl ich des Verwaltungs - und Betriebskostenzuschl a-
ges. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif nachrichtlich der Anlage beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Tarif für Leistungen der AWM 
- Anlage A 
 
 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis i)

Anlage: Tarif für Leistungen der AWM

3438 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0877/2019 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2020 Nachrichtlich: Tarif des Vorjahres 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen 
Münster in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen. der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 12.12.2018 
beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privat- 
rechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskrä fte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 38,60 € 38,21 € 32,54 € 38,51 € 37,16 € 31,72 €
1/6 Stundensatz 6,43 € 6,37 € 5,42 € 6,42 € 6,19 € 5,29 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte Handwerker Fahrer Hilfskrä fte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,52 € 3,41 € 3,18 € 3,49 € 3,38 € 3,14 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,52 € 3,41 € 3,18 € 3,49 € 3,38 € 3,14 €
Sonntags 25% 4,40 € 4,27 € 3,97 € 4,36 € 4,23 € 3,93 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 6,16 € 5,97 € 5,56 € 6,11 € 5,92 € 5,50 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 23,78 € 23,04 € 21,43 € 23,55 € 22,82 € 21,20 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Zeitzuschläg e entsprechen den gegenwärtig geltenden 
tarifvertraglichen Regelungen. 
II. Sachkosten je Stunde: II. Sachkosten je Stunde: 
Anfahrtspauschale Kehrmaschine 21,00 €        21,00 €         
je 1/6 
Stunde je Stunde 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,33 € 14,00 € 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,67 € 28,00 € 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 5,00 € 30,00 € 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz 
zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif 
nicht berücksichtigt sind. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 90,00 €/t 
b) Altholz A IV 130,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Flachglas 70,00 €/t 
e) Reifen 2,50 €/Stück 
f) Grünabfälle 45,00 €/t 
g) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 190,00 €/t 
h) Mineralwolle 400,00 €/t 
i) Asbestabfälle 140,00 €/t 
 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
45,00 €/t 
190,00 €/t 
700,00 €/t 
220,00 €/t 
Zeitzuschläge je Stunde: 
90,00 €/t 
150,00 €/t 
45,00 €/t 
70,00 €/t 
2,50 €/Stück

Anlage A

950 Zeichen

Anlage A zur V/0877/2019 
Kurzüberblick 
 
Tarifvorlage gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i GO NW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Tarife werden benötigt, um privatrechtliche Leistungen im Rahmen der Straßenreinigung und 
der Abfallwirtschaft abzurechnen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig   
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beratungsverlauf (3)

26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 30.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0877/2019
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37