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V/0083/2016

Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" - Projekte der Stadt Münster

Vorlagen 04.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 19

0083-2016 Anlage 2 Kita york

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Beschlussvorlage

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0083-2016 Anlage 3 Kita oxford

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0083-2016 Anlage 1 Projektaufruf

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0083-2016 Anlage 2 Kita york

456 Zeichen

Städtebaulicher Entwurf 
der York-Kaserne, 
Münster-Gremmendorf 
Standort Kombi-Einrichtung 
(8-gruppige Kita + Jugendeinrichtung) 
Stadt Münster, Amt 61 
29.01.2016 
Anlage 2 zur Vorlage V/0083/2016 
Lorenzen Architekten 
Stand Mai 2014

Städtebaulicher Entwurf der York-Kaserne, Münster-G remmendorf 
Lorenzen Architekten, Stand Mai 2014 
Stadt Münster, Amt 61 
29.01.2016 
Standort Kombi-Einrichtung 
(8-gruppige Kita + Jugendeinrichtung) 
Detailansicht

Beschlussvorlage

21649 Zeichen

V/0083/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von 
Flüchtlingen" - Projekte der Stadt Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des o.a. Sonderprogramms (vgl. A nlage 1) 
folgende Förderanträge fristgerecht bis zum 19.02.2016 zu stellen: 
 
1.1. Für die beiden ehemaligen Kasernenstandorte Oxford und York für investive Ma ßnahmen 
der Daseinsvorsorge: 
Für beide Standorte sind mehrgruppige Kindertageseinrichtungen mit integrativen und b e-
sonderen Sprachförderangeboten vorgesehen; für den Standort York zusätzlich auch eine 
Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit als Be gegnungszentrum mit zielgruppe n-
orientiertem Angebot und stadtteilbezogener integrativer Ausrichtung, vorzugsweise in Ko m-
bination mit der geplanten Kita unter einem Dach. 
  
1.2 Für das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH in der Innenstadt für investive Maßna hmen 
zur Ausbildung und Qualifizierung sowie der Integration („angekommen in deiner Stadt 
Münster“): 
Am heutigen Standort des JAZ in der Kinderhauser Straße soll durch Anbindung an einen 
freien Träger im Auftrag der Stadt Münster eine bauliche Erweiterung der vorhandenen Ein-
richtung mit den Schwerpunkten Beratung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Qualifizi e-
rung realisiert werden, die sich insbesondere an nicht mehr schulpflichtige junge Erwachs e-
ne richtet. Dabei sollen die Angebote schrittweise für weiter e jugendliche Zielgruppen geöf f-
net werden, um den Integrationsgedanken zu verstetigen. 
  
1.3 Für die Unterstützung und Organisation des Ehrenamtes bzw. des bürgerschaftlichen Eng a-
gements in den Quartieren verschiedener Stadtteile , als investitionsbegleitende Maßnahme 
im Betreuungsmanagement: 
Das Pilotprojekt für die Entwicklung einer modellhaften, selbsttragenden und übertragb aren 
Struktur zur Vernetzung und Stärkung des Bürgerengagements in einem Stadtteil, verbu n-
den mit der Bereitstellung von Dienstleistu ngen für Engagierte in allen Stadtteilen erfordert 
zusätzliche Personalstellen, die im Auftrag der Stadt Münster bei der FreiwilligenAgentur der 
Stiftung Siverdes angebunden werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0083/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0083/2016 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Ministerium für Bauen, Wohnen, S tadtentwicklung und 
Verkehr (MBWSV) NRW die Gewährung einer möglichen Zuwendung von der fristgerechten 
Antragstellung, dem nachgewiesenen besonderen integrativen Ansatz sowie der nachhaltigen 
Aufwertung des Quartiers und der Partizipation aller im Quartier  lebenden Menschen abhän-
gig macht. Die Entscheidung trifft eine vom Land eingerichtete Jury. Die Maßnahmen müssen 
bis Ende 2018 realisiert sein. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Entscheidung zur Beantragung der o.g. Förder-
projekte und damit der Durchführung investiver sowie investitionsbegleitender Maßnahmen 
Baukosten, Projektkosten und Folgekosten entstehen. 
Das Sonderprogramm des Landes ermöglicht - bei positiver Entscheidung über die Fördera n-
träge - für die St adt Münster eine öffentliche Förderung der Bau - und Projektkosten in Höhe 
von 70%.   
 
4. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass ein Eigenanteil der Bau - und Projektkos-
ten in Höhe von 30 % bereitzustellen ist. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für die zu beantragenden invest iven 
und investitionsbegleitenden Maßnahmen, nach einer groben Kostenschätzung, wie folgt au f-
gliedern:  
 
5.1 8-gruppige Kita mit Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit (ehem. York -
Kaserne), Umbau denkmalgeschützter Bausubstanz mit Erweiterungsbau, rd. 5,08 Mio. 
€, 
 
5.2 5-gruppige Kita (ehem. Oxford -Kaserne), Umnutzung und Umbau denkmalgeschützter 
Bausubstanz mit Neubau, rd. 3,65 Mio. €, 
 
5.3 Umbau und bauliche Erweiterung Jugendausbildungszentrum JAZ zur Ausbildung und 
Qualifizierung sowie der Integration von jungen Erwachsenen, rd. 0,33 Mio. €, 
 
5.4 investitionsbegleitende Maßnahme im Betreuungsmanagement  mit zwei Vollzeit -Stellen 
zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, rd. 0,75 Mio. €. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Grundlage der Grobkostenschätzung der Baukosten 
unter Beschlusspunkt 5 reine Abwägungen auf der Grundlage der benannten Bruttogeschoss-
fläche sind, so liegen z.B. noch keine Bestands- und Schadstoffanalysen vor.  
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Folgekosten für die zu beantragenden baulichen Ma ß-
nahmen derzeit nicht konkret beziffert werden können. Diese liegen nach Aussagen der 
Fachämter aber im üblichen Rahmen, bezogen auf Vergleichswerte der Errichtung von Ki n-
dertageseinrichtungen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.  
 
Begründung: 
 
Um die Städte und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen zu unterstützen, stellt das Land 
Nordrhein-Westfalen den Kommunen i n den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 72 Millionen Euro zu-
sätzlich zur Verfügung. Das MBWSV hat dafür am 14. Dezember 2015 das Sonderprogramm „Hilfen 
im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“  (vgl. Anlage 1)  aufgelegt. Es ist ein 
Programm der Städtebauförderung und dementsprechend beim MBWSV angesiedelt. Bundesmittel 
sind in diesem Programm nicht enthalten.

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V/0083/2016 
Gefördert werden können sowohl investive Maßnahme n wie der Neu -/ Umbau bzw. die Modernisi e-
rung von Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Jugendtreffs, Schulen und Sporteinric h-
tungen. Außerdem können auch investitionsbegleitende Maßnahmen wie das Quartiersm anagement 
oder die Organisation des bürgerschaftlichen Engagements finanziell unterstützt werden. 
 
Mit dem Sonderprogramm angesprochen ist insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohnge-
bäuden für Zwecke der Betreuung im Bereich Bildung, Freizeit und Kultur. Die Einrichtungen sollen 
der Integration dienen, so dass neben Flüchtlingen alle Bewohner eines Quartiers davon profitieren 
können.   
 
Im Rahmen des Sonderprogramms wird im Falle der Stadt Münster eine Förderung von 70 % in Au s-
sicht gestellt. Der Fördermittelanteil würde damit um 10 % gegenüber de m regulären Förderanteil für 
die Stadt Münster (60 %) aufgestockt. Neben investiven, baulichen Maßnahmen können auch investi-
tionsbegleitende Maßnahmen gefördert werden. Die Kommunen erhalten damit ausnahmsweise e r-
gänzend die Möglichkeit, aufgrund des Zuzugs von Menschen für die zusätzlich geschaffenen Be-
treuungseinrichtungen in den Quartieren, auch zusätzlich en tsprechendes Personal gefördert (befris-
tet) einstellen zu können. 
 
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die beantragten investiven und  investitionsbegleitenden  
Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein müssen.  
 
Die Antragstellung hat bis zum 19. Februar 2016 bei d er zuständigen Bezirksregierung Münster im 
Rahmen einer Bewerbung zu erfolgen. Ein Ratsbeschluss ist Bedingung für die Antragstellung und 
die Bereitstellung der Eigenmittel und muss bis spätestens 11. März 2016 vorgelegt werden. 
 
Aufgrund der zu erwartende n starken Nachfrage auf Unterstützung aus dem Sonderprogramm des 
Landes hat das MBWSV die Auswahl der Förderprojekte an eine Juryentscheidung gekoppelt. Für die 
Auswahl der Projekte sind gem. Projektaufruf des MBWSV u.a. folgende K riterien ausschlaggebend 
(keine Rangfolge): 
 Betroffenheit der Kommune von Flüchtlingszuwanderung, 
 begründeter Beitrag zur sozialen Integration, 
 Partizipation aller im Quartier lebenden Menschen, 
 Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projekts innerhalb des Förderrahmens, 
 nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers. 
 
Bereits im März 2016 soll die Bekanntgabe der Förderentscheidung durch das MBWSV erfolgen. 
 
Eine verwaltungsweit durchgeführte Bedarfsabfrage hat ergeben, dass bis zum Antragstichtag von 
der Stadt Münster vier Maßnahmen antragsreif dargestellt werden können: 
 
- eine 8-gruppige Kindertagesstätte in Kombination mit einer Einrichtung der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit im Bereich der jetzigen York-Kaserne in Gremmendorf, 
 
- eine 5-gruppige Kindertagesstätte im Bereich der jetzigen Oxford-Kaserne in Gievenbeck,  
 
- der Umbau und die bauliche Erweiterung des Jugendausbildungszentrums JAZ zur Ausbi l-
dung und Qualifizierung sowie der Integration von jungen Erwachsenen, 
 
- eine investitionsbegleitende Maßnahme im Betreuungsmanagement mit zwei Vollzeit -Stellen 
zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Quartieren verschiedener 
Stadtteile. 
 
Für die beiden ehemaligen Kasernenstandorte Oxford und York sind investive Maßnahmen der 
Daseinsvorsorge vorgesehen. Beide Einrichtu ngen verfolgen einen integrativen Bildungs - und B e-
treuungsansatz. Die aktuellen sowie die auch zukünftig zunehmenden Bedarfe für Kindertagesb e-
treuungsangebote und kinder- und jugendpädagogische Angebote erfordern im Sinne einer zukunft s-

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V/0083/2016 
fähigen familien- und kinderfreundlichen Stadtteilentwicklung integrierende Infrastrukturma ßnahmen 
sowohl für die bisher ansässige Bevölkerung als auch für die zugewanderten Flüchtlinge, die mit dem 
Alter der Kinder mi twachsen und Familien unabhängig von ihrer Herkunft vor Or t ein attraktives und 
zuverlässiges Bildungs - und Betreuungsangebot bieten. Um diesen Anforderungen gewachsen zu 
sein, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration bzw. das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu 
fördern bzw. hierfür die zunächst vordr inglichen Rahmenbedingungen für alle Stadtteilbewohner zu 
schaffen, werden die beiden Maßnahmen in ihrer jeweiligen Ausgestaltung benötigt.  
Aufgrund der bereits heute bestehenden Wohnbereichsbedarfe für Kinder und Jugendliche im Alter 
von 0 bis 18 Jahren und dem enormen Anteil der hier zu integrierenden Flüchtlinge hält die Verwa l-
tung die Realisierung der Kombieinrichtung in Gremmendorf für besonders vordringlich. 
 
Die Stadt Münster geht davon aus, dass spätestens zum Baubeginn der beantragten Maßnahmen die 
erforderlichen Grundstücksflächen sich im Besitz der Stadt Münster oder einer städtischen Projektg e-
sellschaft befinden. Beide Maßnahmen verfolgen die Umnutzung und Sanierung von denkmalg e-
schütztem Baubestand mit ergänzenden Neubauten.  
 
Im Fall der York-Kaserne (vgl. Anlage 2) handelt es sich um die  vordringliche Entwicklung einer 
achtzügigen Kita, in Kombination mit einem Angebot der stadtteilbezogenen Kinder - und Jugendar-
beit. Dieses ist in der ehemaligen Offiziersmesse (Umbau) vorgesehen und wird mit einem entspre-
chenden Neubau ergänzt. Der Standort dieser Maßnahme entspricht der städtebaulichen Pl anung 
des Büros Lorenzen für die York -Kaserne. Die Kombi-Einrichtung nördlich des Wiegandwegs ist im 
städtebaulichen Entwurf bereits als Kita-Standort vorgesehen und wird in der Bauleitplanung als da u-
erhafter Standort festlegt. Planungsrechtliche Vorgaben stehen der Planung nicht entgegen.  
 
Bei der Maßnahme für die Oxford-Kaserne (vgl. Anlage 3) handelt es sich um die Umnutzung einer 
ehem. Garagenhalle im Westen des Plangebietes, für die das Büro Kéré Architecture - welches gem. 
Ergebnis des städtebaulichen Gutachterverfahrens im Jahr 2014 die städtebauliche Planung weiter 
konkretisiert hat - bereits ein innovatives Umnutzungskonzept mit ergänzendem Neubau erstellt hat. 
 
Da die Realisierung der beiden o.g. Maßnahmen jeweils zu Beginn der vorgesehenen weiteren stä d-
tebaulichen Entwicklung der ehemaligen Kasernen -Areale Oxford und York geplant ist, würde damit 
auch frühzeitig das Potential für einen großen integrat iven Impuls für die neue Quartiersen twicklung 
zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass beide Stadtteile sowie die ehemaligen Kase rnen-Areale 
aktuell umfangreich von einer Flüchtlingsnutzung beansprucht sind und auch weiterhin b eansprucht 
sein werden.  
Zu der zeitlichen Perspektive der weiteren Flüchtlingsnutzung kann momentan keine konkrete Aussa-
ge getroffen werden. Die Verwaltung strebt jedoch für beide ehemaligen Kasernen -Areale eine st u-
fenweise bauliche Quartiersentwicklung unter Berücksichtigung einer te mporären Flüchtlingsnutzung 
an. Die zu beantragenden Maßnahmen sind spätestens im Rahmen der ersten hochbaulichen En t-
wicklungsmaßnahmen ab Ende 2017 / Anfang 2018 vorgesehen. 
 
Die Standorte der beiden Maßnahmen in der York- und Oxford-Kaserne sind jeweils sehr gut integ-
rierbar in die städtebaulichen Konzepte, welche aufbauend auf intensiven Bürgerdialogverfahren 
durch die Ergebnisse städtebaulicher Wettbewerbsverfahren bzw. städtebaulicher Gutachterverfahren 
bestätigt wurden. Beide Konzepte befinden sich zurzeit in einer weiteren konkretisierenden Qualifizie-
rungsphase, deren Ergebnisse zeitnah den zuständigen Gremien sowie der Öffentlichkeit vor Ort vo r-
gestellt werden sollen.  
 
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster “ unterstützt junge zugewanderte Menschen im 
Alter von 15 bis 21 Jahren, damit diese in Münster eine neue Heimat finden, sich schulisch und beruf-
lich bilden, leben und arbeiten. 
 
Zwei tragende Säulen machen das angekommen-Konzept aus: 
 Junge Menschen erhalten gezielte, individuelle Förderun g in der Berufsschule oder bei einem 
Bildungsträger

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V/0083/2016 
 Am Nachmittag und in den Ferien erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projekts 
weitere Unterstützung beim Kennenlernen ihrer neuen Heimat und für den Übergang in Ausbi l-
dung und Beruf. 
 
Zugewanderte Jugendliche sind in NRW bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt we r-
den, schulpflichtig. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, können nicht in Förde r-
klassen oder sonstige schulische Angebote aufgenommen werden.  Wenngleich für minde rjährige 
zugewanderte Jugendliche eine Reihe von schulischen und schulnahen Unterstützungsa ngeboten 
existiert, so besteht insbesondere für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene hier eine Lücke. 
Wenn diese einen Schulabschluss nachholen bzw. erwerben wollen und/oder eine berufliche Ausbi l-
dung und damit ein selbstständiges und sozial integriertes Leben in der neuen Heimat Münster a n-
streben, fehlt aktuell die Möglichkeit, unmittelbar in schulische Angebote eingebunden zu werden.  
 
Um diese Lücke zu schließen, startet in Münster zum Schuljahr 2016/17 das Projektvorhaben „ ange-
kommen in deiner Stadt Münster “ (vgl. Beschlussvorlage V/0016/2016 „Angekommen in de iner 
Stadt“). Durch die Nutzung verschiedener Lernorte (Berufskollegs, Sprachschule, au ßerschulischer 
Lernort, Kultur- und Freizeiteinrichtungen) und das Patenmodell des Hochschulsports eröf fnen sich 
vielfältige Möglichkeiten des Kennenlernens von neu zugewanderten und Münsteraner Jugendl ichen 
und damit der Integration. Geplant ist, die Ange bote nach ihrer Implementierung in einem nächsten 
Schritt für weitere jugendliche Zielgruppen zu öffnen, um somit den Integrationsgedanken von „ang e-
kommen“ zu verstetigen. Hierfür soll in Anbindung an einen freien Träger im Auftrag der Stadt Mün s-
tern ein für diese Zwecke konzipiertes Gebäude errichtet werden. 
 
Aufgrund der langjährigen Erfahrung des Trägers (Caritasverband) und der Lage bietet sich eine 
räumliche Anbindung an das Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH (JAZ) in der Kinderhauser Str. 
an. Es liegt  in unmittelbarer Nähe des Innenstadtrings und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus 
allen Stadtteilen sowie auch von den Berufskollegs bzw. anderen Schulen gut zu erreichen. Neben 
der für das Projekt vorgesehenen Neubaufläche werden die restlichen Gebä udeflächen durch das 
JAZ für Angebote und Maßnahmen mit den Schwerpunkten Beratung, Berufsvorbereitung, Ausbi l-
dung und Qualifizierung sowie durch die Dienstleistung „JAZ -Café“ genutzt. Hierdurch ist eine übe r-
greifende Kooperation und Integration sichergestellt. Durch die Kombination der Angebote ist der a u-
ßerschulische Lernort somit ein Treffpunkt mit Beratungs - und Förderangeboten, Aufenthaltsort wie 
auch Ausgangspunkt für gemeinsame Unternehmungen. Weitere Einrichtungen, die für die Jugendl i-
chen und junge n Erwachsenen als Anla ufzentrum dienen können, wie z. B. das DJK Sportzentrum, 
verschiedene Sportvereine und der Stadtpark Wienburg liegen in unmittelbarer Nähe.  
 
Das Integrationsleitbild „Migration und Integration Münster“ von 2014 formuliert die Leitziel e für die 
Integration. In der Integration von Flüchtlingen liegt eine der großen Herausforderungen für die Stad t-
gesellschaft Münsters. Diese Aufgabe ist ohne Bürgerengagement von der Ankunft bis zur Integrati-
on der Flüchtlinge nicht zu leisten, um den sozialen Frieden zu erhalten.  Auf der Ebene der Stadttei-
le und Quartiere ist gelebte Akzeptanz von Zugewanderten und Flüchtlingen spürbar, aber auch das 
Spannungsfeld, in dem sich ehrenamtlich Engagierte bewegen.  
 
Das Engagementfeld der „Flüchtlingshilfe“ unterliegt einer großen Dynamik und ständigem Wandel – 
mit vielfältigen Herausforderungen, aber auch großen Potenzialen. Vorrangige Treiber der Veränd e-
rungen sind bürgerschaftliche Initiativen sowie die weiterhin steigende Zahl von Geflüchteten. Die 
Zahl der Unterbringungsstandorte nimmt ständig zu. Um die Standorte herum gruppiert sich immer 
wieder neues, vielfältiges zivilgesellschaftliches Engagement. 
 
Gerade die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe braucht, um nachhaltig wirken zu können, professionelle 
Unterstützung und Infrastruktur. In dem oben genannten Leitbild findet sich dazu folgender Passus: 
„Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches Engagement aus 
der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtl iche Kräfte und entsprechende Ste l-
len unterstützen. Wir sehen die Stadtteile als wichtige Ebene der Integration an und beabsic htigen 
daher, Integrationsangebote vor Ort unter Einbeziehung der Zugewanderten und Einheimischen in

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V/0083/2016 
den Quartieren auszubauen und  besser zu vernetzen.“ Die Engagementlandschaft im Flüchtlingsb e-
reich ist geprägt von großer Vielfalt und in den Stadtteilen Münsters unterschiedlich. 
 
Als Pilot sollen in einem Stadtteil wirkungsvolle Handlungsansätze und Lösungen für zivilgesell-
schaftliches Engagement modellhaft entwickelt und erprobt, Strukturen für Austausch und Verne t-
zung (weiter-) entwickelt sowie bedarfsorientiert unterstützende Serviceleistungen bereitgestellt we r-
den. Dabei ist der Gesichtspunkt der Übertragbarkeit auf andere Stadtt eile von besonderer Bede u-
tung (Transfer). 
 
Die großen Unterbringungsstandorte Gievenbeck mit der kommunalen Erstaufnahme (Oxford -
Kaserne) oder Gremmendorf u. a. mit der York-Kaserne haben Priorität. Beide Stadtteile sind geprägt 
durch große Veränderungen i n der Bevölkerungsstruktur durch den hohen Zuzug von G eflüchteten. 
Der Bezug zu den beantragten baulich investiven Maßnahmen ist bei beiden gegeben.  Im Wesentli-
chen wird es um folgende Punkte gehen: 
 
 Stärkung der Anerkennungskultur und der Verbesserung der  öffentlichen Wahrnehmung von 
bürgerschaftlichem Engagement als wichtige Voraussetzung für die Bindung und G ewinnung 
neuer Ehrenamtlicher. Ehrenamtliche als Botschafter für die Akzeptanz im Stadtteil. 
 Ehrenamtliche Vernetzungsstrukturen unterstützen heißt Verstetigung des Austauschs s owie 
Abstimmung und Kooperation, aber auch Akteure mit einzubeziehen, die bisher nicht beteiligt 
sind. 
 Transparenz und Überblick schaffen durch sachgerechte, aktuelle Information.  
 Passgenaue Angebote entwickeln. Die Unterstützungsbedarfe bei Engagierten in neugebild e-
ten und selbstorganisierten Willkommensinitiativen oder in etablierten Gemeinwohlorganisat i-
onen und traditionellen Formen des Engagements, wie z. B. Vereinen, sind unterschiedlich. 
 Engagement verstetigen, binden und  gewinnen. In jedem Stadtteil geht es um die Verstet i-
gung oder Ausweitung des Engagements gemäß der Zunahme an Flüchtlingen. Überford e-
rungen der bereits Engagierten, aber auch Beeinträchtigungen anderer Engagementbere iche 
gilt es dabei zu vermeiden.  
 Bedarfsgerechte Qualifizierung, Weiterbildung und Schulung für Ehrenamtliche und Hauptamt-
liche, die mit Freiwilligen arbeiten.  
 Etablierte Organisationen und Einrichtungen öffnen für neues Engagement, das sich ad hoc 
und spontan bildet.  
 
Die genannten Aufgaben  sind nicht nur auf Ebene des Quartiers oder Stadtteils zu lösen. In einer 
überschaubaren Stadt wie Münster kann hierfür auf den Service einer zentralen Infrastruktureinric h-
tung wie der FreiwilligenAgentur (FA) zurückgegriffen werden. Als trägerübergreifen des Kompetenz-
zentrum für Freiwilligenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement verfügt die FA über die entspr e-
chenden Kompetenzen, Instrumente, Netzwerke und Zugänge. Die Stadt Münster will die Dienstlei s-
tungen und Serviceangebote der FreiwilligenAgentur no ch mehr als bisher nutzbar m achen für die 
Engagierten in den Stadtteilen.  
 
I.V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1:  Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integrati-
on von Flüchtlingen“ 
 
Anlage 2: Standort Kindertageseinrichtung und Kinder- und Jugendeinrichtung auf dem Gelände 
der ehemaligen York-Kaserne 
 
Anlage 3: Standort Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne

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V/0083/2016

0083-2016 Anlage 3 Kita oxford

400 Zeichen

Städtebaulicher Entwurf 
der Oxford-Kaserne, 
Münster- Gievenbeck 
Standort Kita 5-gruppig 
Stadt Münster, Amt 61 
01.02.2016 
Anlage 3 zur Vorlage V/0083/2016 
Arge OXF – Kéré Architecture 
Stand November 2015

Städtebaulicher Entwurf der Oxford-Kaserne, Münster- Gievenbeck 
Arge OXF – KéréArchitecture, Stand November 2015 
Stadt Münster, Amt 61 
01.02.2016 
Standort Kita 5-gruppig 
Detailansicht

0083-2016 Anlage 1 Projektaufruf

12729 Zeichen

1 
 
 
 
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
 
PROJEKTAUFRUF 
 
zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen 
„Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ 
 
Kommunen, die ü ber geeignete Projekte verfügen  sind aufgerufen, den zuständigen 
Bezirksregierungen gemäß den nachfolgenden Vorgaben bis zum 19. Februar 2016 
Projektvorschläge zu unterbreiten. 
 
 
I.  
Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen in seiner Geschichte. Es 
ist zum Ziel von Schutzsuchenden vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung geworden. 
2015 werden mehr als 800.000 Flüchtlinge zu uns kommen.  
 
Es geht um Ankommen und Leben in einer Gesellschaft, die ihre Neubürgerinnen 
und Neubürger nicht an die Ränder der  großen Städte drängen darf. Es geht um 
Rücksichtnahme auf Menschen, die zunächst vielleicht andere Bedürfnisse und 
Vorstellungen vom Leben und Arbeiten in unserer Gesellschaft haben und denen die 
Zivilgesellschaft und der Staat Hilfe und Unterstützung ang edeihen lässt. Es geht um 
den sozialen Frieden. 
 
Der Zuzug von Flüchtlingen ist auch eine Chance für Nordrhein-Westfalen. Vielfalt 
belebt unsere Kultur und die Entwicklung von Städten und Gemeinden.  
 
Integration von Flüchtlingen findet vor Ort statt. In Orten, die Heimat werden.

2 
 
II. 
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 16.  Oktober 2015 haben Bund 
und Länder schnell auf die völlig veränderte Situation des Herbstes 2015 bei der 
Flüchtlingsaufnahme und damit der Zuwanderung von Menschen reagiert . 
Erleichterungen im Bauplanungsrecht und den technischen Anforderungen bei 
Flüchtlingsunterkünften sind schnelle Antworten für Problemlagen, auf die sich 
Nordrhein-Westfalen und die Kommunen nicht vorbereiten konnten. 
 
Bei der Entwicklung von preiswertem Wohnraum für bedürftige Bevölkerungsgruppen 
und für anerkannte Flüchtlinge ist auf eine städtebauliche und funktionale Einbindung 
in die bestehenden Siedlungsstrukturen, sowie auf eine ausgewogene Bewohner -
struktur hinsichtlich Einkommensstärke und Herkunft zu achten. Gemeinsam sollte es 
gelingen, durch den Zuzug von Flüchtlingen auch neue Impulse für die Entwicklung 
der Städte, Gemeinden und Quartiere zu setzen, so dass im Ergebnis alle Bewohner 
davon profitieren. 
 
Dabei tragen in erheblichem Umfang zur Ve rbesserung und Sicherung des sozialen 
Zusammenhalts und Integration die bewährten Instrumente der städtebaulichen 
Erneuerung bei, u.a. durch die Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes, 
sowie die  Bereitstellung von Anlagen und Einrichtungen der Dase insvorsorge für 
Begegnung, Bildung und Kultur. 
 
Die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen verläuft mit einer großen Dynamik.  
 
Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur 
Integration von Flüchtlingen“ stellt das Land eine schnelle Hilfe in Höhe von 72 Mio. € 
bereit.  
 
Ziel ist es, aufgrund d er bestehenden förderrechtlichen  Strukturen in der 
Städtebauförderung das Sonderprogramm zügig und entsprechend der jeweiligen 
Problemlage vor Ort flexibel umzusetzen.

3 
 
Die Mittel stehen – vorbehaltlich des Haushaltes 2016 - in drei Jahresraten  
2016 =  48,0 Mio. € 
2017 =  20,6 Mio. €  
2018 =    3,4 Mio. € 
 
zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig zugewiesen werden. Die 
Investitionszuschüsse sollen insbesondere z ur Verbesserung des Zusammenlebens 
aller im Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseins -
vorsorge gelenkt werden. 
 
Die Landesmittel werden  im Wege der Zuwendung nach § § 23 und  44 LHO i.V. m. 
den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 an die Kommune bewilligt.  
 
III.  
Förderfähige Maßnahmen 
Gefördert werden können sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie 
auch investitionsbegleitende Maßnahmen. 
 
Die Kommune hat den städtebaulichen Bezug darzulegen. Dieser kann darin 
bestehen, dass sich das vorgeschlagene Projekt in eine städtische Gesamtstrategie 
bzw. ein i ntegriertes Stadtentwicklungskonzept oder vergleichbare Planungen 
einfügt. Der Nachweis kann erfolgen über 
 
 eine integrierte Fach- und Rahmenplanung 
 eine gesonderte nachvollziehbare Begründung. 
 
Die Förderung von städtebaulichen Einzelmaßnahmen ist zulässig. 
 
Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen 
Zusammenhalt im Quartier  verbunden sein und deshalb für die Öffentlichkeit/ der 
Allgemeinheit zugänglich sein. Dazu zählt insbesondere die Integration von 
Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren.

4 
 
Dabei ist darzulegen, inwieweit 
 der Sta ndort der beantragten baulichen Maßnahme für die Versorgung von 
Flüchtlingen besonders geeignet ist  (Nähe zu bestehenden Gemein bedarfs- 
und Versorgungseinrichtungen, Erreichbarkeit des Standortes, vorhandener 
Wohnraum sowie ggf. geplante r Wohnungsneubau und Wohnungsumbau für 
Flüchtlinge), 
 bestehende bauplanungsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. 
 
1. Investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge 
Förderfähig sind  investive Ausgaben  für Quartiers anlagen- und 
Einrichtungen. Dazu gehört insbesondere der Umbau von Wohn - und 
Nichtwohngebäuden für Zwecke  
 der Bildung  (z.B. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, 
Kinderkrippen, Schulen, Einrichtungen der Weiterbildung, Büchereien),  
 der Freizeit ( z.B. Jugend-, Familien - und Sen iorentreffs, Sportstätten , 
insbesondere Turnhallen, Begegnungsstätten) und 
 der Kultur (z.B. Musikschulen, Ausstellungsräume).  
 
Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft (Gemeinde, 
gemeindliche Ausgliederungen), in Trägerschaft freier Wohlfahrtsverbände 
oder in privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen. In den Fällen, in 
denen geeignete Bestandsgebäude nicht zur Verfügung stehen, kann auch ein 
Neubau gefördert werden.  
 
Für die investiven Ausgaben sind zunächst 80 % der bereitgestellten Mittel 
vorgesehen. 
 
2. Investitionsbegleitende Maßnahmen 
Stadtteile werden sich durch den Zuzug und d ie Integration von Flüchtlingen 
verändern. Das bestehende soziokulturelle Leben und Miteinander steht durch 
die zahlreichen Zuwanderungen vor  großen Herausforderungen. Das 
klassische Quartiersmanagement ist ein Instrument der Stadtentwicklung. 
Gerade gewachsen e Stadtteile erleben durch den Z uzug von Flüchtlingen 
starke Umschwünge in der Bevölkerungsstruktur. Die unterschiedlichen

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Akteure sind Menschen aus der lokalen Politik, der Verwaltung, den Vereinen, 
Institutionen oder Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und die 
neuankommenden Flüchtlinge. Die notwendige baulich investive Ergänzung 
der sozialen Infrastruktur bedarf deshalb einer Begleitung durch qualifiziertes 
Personal. Die  vorhandenen Ressourcen müssen gebündelt und unterstützt 
werden, um den neuen Ansprüchen zu entsprechen. Dabei gilt es, das 
Ehrenamt zu unterstützen und das bürgerschaftliche Engagement auf örtlicher 
Ebene zu fördern. Die Quartiersbetreuung bzw. das Quartiersmanagement 
spielt dabei eine entscheidende Rolle. 
 
Förderfähig sind  Ausgaben für die Quartiersbetreuung bzw. das 
Quartiersmanagement. Dazu gehören die Ausgaben für die zeitlich befristete 
Einstellung zusätzlichen Pe rsonals bzw. entsprechende Ausgaben für die 
Beauftragung externer Dienstleister in folgenden Bereichen: 
 Installation ei nes Stadtteilmanagements, das mit Priorität die 
Koordination und den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen 
begleiten soll, 
 Einrichtung von Stadtteilbüros, 
 Bildung von Stadtteilbeiräten, 
 Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und 
 Organisation des Ehrenamtes/ des bürgerschaftlichen Engagements  in 
den Quartieren. 
 
Wünschenswert ist eine Kombination von investiven und investitions-
begleitenden Maßnahmen. 
 
Der Förderausschluss von Nr. 5.3 Abs. 2 a Förderrichtlinien Stadterneuerung 
2008 wird für eine befristete zusätzliche Einstellung kommunalen Personals 
ausgesetzt. Für die  o.g. Ausgaben sind zunächst 20 % der bereitgest ellten 
Mittel vorgesehen. 
 
Ändert sich der Zuwendungszweck durch Verringerung der Ausgaben für 
geförderte Maßnahmen, können die Mittel für andere förderfähige Zwecke 
eingesetzt werde n. Die Pflichten des Zuwendungsempfängers nach Nr. 1.1

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ANBest G (Verwendung der Fördermittel nur für den Zuwendungszweck) sind 
erfüllt, wenn eine diesbezügliche Mitteilung (Nr. 5.2 ANBest G) übermittelt wird 
und die Bewilligungsbehörde nicht innerhalb einer Woche der Verwendung der 
Mittel für einen neuen Zuwendungszweck widersprochen hat. 
 
Im Interesse der beschleunigten Umsetzung des Sonderprogramms wird auf 
eine umfangreiche baufachliche Vorbereitung des Förderantrags verzichtet. 
Deshalb sind im Antrags - und Bewilligungsverfahren nachfolgend aufgeführte 
Unterlagen nicht beizufügen:  
 Bau- und/oder Raumprogramm, 
 vollständige Entwurfszeichnungen sowie Auszug aus Flurkarte und 
Lageplan, 
 Erläuterungsbericht mit genauer Beschreibung der Baumaßnahme und 
Ausführungsart sowie der Beschaffenheit des Baugrundes, 
 Bericht über den St and der bauaufsichtlichen und sonst erforderlichen 
Genehmigungen, die – soweit bereits vorhanden – beizufügen sind, 
 Kostenberechnungen, aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276, 
Flächenberechnungen und Berechnung des Rauminhalts nach DIN 277 
oder Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 283, 
 Angabe des vorgesehenen Vergabeverfahrens, 
 Bauzeitplan, 
 Vergleichsberechnungen für Anschaffungs - oder Herstellungskosten 
und in besonders begründeten Fällen eine Wirtschaftlichkeits - und 
Folgekostenberechnung. 
 
Mit dem Antrag sind vorzulegen: 
 eine Erläuterung, in welchem Umfang die Kommune von 
Flüchtlingszuwanderung betroffen ist  (Kennziffer: Anteil der 
Flüchtlingszuwanderung im Vergleich zur Gesamteinwohnerzahl),   
 eine Projektbeschreibung  incl. Lageplan oder Lagebeschreibung 
(Adresse) des Projektstandortes,  
 Erläuterung des  städtebaulichen Bezugs, bei städtebaulichen 
Einzelvorhaben gesonderte Begründung,

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 eine Beschreibung der beabsichtigten investitionsbegleitenden 
Maßnahmen,  
 eine Kostenschätzung nach Kostenkennwerten. 
 
IV.  
Antragsberechtigung 
Antrags- und empfangsberechtigt sind ausschließlich Gemeinden. Sie können, 
soweit kein öffentlicher Auftrag an gemeindliche Ausgliederungen oder Dritte erfolgt, 
die Mittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Träger der freien Wohlfahrtpflege 
und an Private (Vereine, Stiftungen)  weiterleiten. Im Falle der Weiterle itung von 
Zuwendungen in den au ßergemeindlichen Bereich gelten die Beschleunigungs - und 
Flexibilisierungsbestimmungen im Zuwendungsverfahren nicht.  
 
Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen 
wurde, keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht  und 
die Maßnahme bis zum 31.12.2018 abgeschlossen ist. 
 
Der  Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss ist  dem Antrag beizufügen. Er kann bis 
spätestens 11. März 2016 nachgereicht werden. 
 
V. 
Art und Umfang der Förderung 
Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit 
Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von  10 Prozentpunkten zum 
Fördersatz 2016 (vgl. Festsetzung IT.NRW vom 16.09.2015) gewährt.  Dabei können 
auch finanzschwache Kommunen in besonderer Weise von dem Sonderprogramm 
profitieren. Auf den kommunalen Mitfinanzierungsanteil von 10 Prozentpunkten kann 
auch im Falle der Weiterleitung nicht verzichtet werden.  
 
VI. 
Auswahl der Projekte 
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend  (keine 
Rangfolge): 
 Betroffenheit der Kommune von Flüchtlingszuwanderung,

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 begründeter Beitrag zur sozialen Integration, 
 Partizipation aller im Quartier lebenden Menschen, 
 Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projekts innerhalb des 
Förderrahmens, 
 nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers. 
 
VII. 
Weiteres Verfahren 
Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an  die zuständige Bezirksregierung, 
Dezernat 35 Städtebau. 
 
19. Februar 2016 Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei den 
zuständigen Bezirksregierungen  
 
11. März 2016 Fristende für die Vorlage des Stadt - oder 
Gemeinderatsbeschlusses 
 
März 2016 Jury-Sitzung und Bekanntgabe der Förderentscheidung 
durch das MBWSV 
 
anschließend  kurzfristiger Erlass der Zuwendungsbescheide durch die 
Bezirks-regierungen 
 
Ansprechpartner: 
1. Bezirksregierung, Dezernat 35 
59817 Arnsberg 
32754 Detmold 
40408 Düsseldorf 
50606 Köln 
48128 Münster 
 
2. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 
des Landes Nordrhein- Westfalen 
Michael Bernhart, Telefon 0211 / 38 43 5230 
Sabine Nakelski, Telefon 0211/ 38 43 5206

Beratungsverlauf (2)

17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhauser Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0083/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37