V/0092/2015/1
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster
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Anlage 1_Antrag Bündnis90/Die Grünen/GAL_14.04.15
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Änderungs- und Ergänzungsantrag 14. April 2015 zur Vorlage V/092/2015 - a Asık) Weiterführung der Wärmedämmstandards DIE GRUNEN ; in Münster BEE EEE Der. AUB möge beschließen: 1. Anlage 1 zu V/0092/2015/E1, BÜNDNIS 90 GAL 'münsren Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster. Windthorststr. 7 48143 Münster _ Fon 0251/89958 10 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird auf der Basis....... . Knrnnnneeneen Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und anderen städtischen Gesellschaften angewandt. . \ . Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2015 eine weitere Anpassung von Wärmedämmstandards in Richtung Niedrigstenergiehaus (EU) vorzubereiten. Die Begründung erfolgt mündlich. gez. Bernd Leuters Gerhard Joksch Robin Korte Dr. Didem Ozan
Anlage 2_Antrag FDP_14.04.15
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Anlage 2 zu V/0092/2015/E Ah Brei f Demokraten FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www,fraktion.fdp-ms.de Münster, 14.04.2015 10092/2015 i Weiterführung der WWärmedämmstandards in Münster Änderungsantrag Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen möge beschließen: 1. Die Beratung über die Vorlage wird zunächst in die nächste Sitzung des AUKB vertagt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor dieser Sitzung Wirtschaftlichkeits- berechnungen für verschiedene Referenzobjekte vorzulegen, die sich in der Art ihrer Nutzung unterscheiden.. So insbesondere für Wohngebäude, Kindertages- betreuungseinrichtungen, Schulen und Bürogebäude. . Begründung: erfolgt mündlich gez: Hans Varnhagen FDP-Fraktion im Rat
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 03.06.2015
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u
DER
OBERBÜRGERMEISTER
Ey \e7g || MÜNSTER |
AMT FÜR
IMMOBILIENMANAGEMENT
Postanschrift: Stadt Münster « 48127 Münster
Verteiler: Albersloher Weg 33
Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und Auskunf et
strategisches Flächenmanagement . Zimmer: 619
Telefon: 0251/492 - 2352
Telefax: 0251/492 - 7718
E-Mail:
Osterhoff@stadt-muenster.de
Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do, 15.00 - 18.00 Uhr
Datum. und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 12.05.2015
23.21.0010
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster - Vorberatung der Beschlussvorlage
V/0092/2015/1. Erg. in der Sitzung des ALWF am 03.06.2015 j
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o, g. Beschlussvorlage soll aufgrund des engen Sachzusammenhanges beim Verkauf
städtischer Grundstücke auch in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement am 03.06.2015 vorberäten werden. In der Anlage übersende
ich. daher je ein Exemplar der Ergänzungsvorlage (V/0092/2015/1. Erg.) sowie der
Ursprungsvorlage (V/0092/2015). :
Ich werde. der Ausschussvorsitzenden vorschlagen, den entsprechenden Punkt in die
Tagesordnung aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag -
ach ok ,
Frank Osterhoff 7
Stellv. Schriftführer ”
Anlagen:
\V/0092/2015/1. Erg.
v/0092/2015
Konten der Stadtkaase -
Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münslerland Ost _ Kto.- Nr. 752 (812.400 50150) IBAN DE10.4005 0150 00000007 52 BIC WELADEDIMST Hauplvemi
Volksbank Münster eG Kio.- Nr. 4200800 {BLZ 40160050) IBAN DE2T 4016 0050 00042008. 00 BIC. GENODEMIMSC Tele BB de
Deutsche a Münster Kiö.- Nr. 047000500 (BLZ 400 700 80) IBAN DE25 4007 0080 0047 000500 BIC DEUTDEAB400 tadiverwaltung@stadi-muenster.de
. Wu muenster.de/stadt
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 93 100 000 000 20739
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0092/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster Beratungsfolge 12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die Er- richtung von Wohn - und Nichtwohngebäuden (> 19° Raumtemperatur) wird auf der Basis der seit dem 01.05.2014 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit folgendem Wor t- laut weitergeführt: „Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissi- onswärmeverlust (H´ T vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche und Ausrichtung (H´T Referenzgebäude) gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 18.11.2013 um mindestens 35 % unterschreiten.“ Die Verpflichtung zur Einhaltung dieses städtischen Wärmedämmstandards wird wie bi sher in die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertra g- lich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durc h- führungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewandt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2016 eine weitere Anpassung der Festsetzung von Wärmedämmstandards in Richtung Nullenergie- bzw. Plusenergie Niedrigstenergiehaus (EU) vorzubereiten und in diesem Zuge die Ausweitung auf alle Nichtwohng ebäude (d.h. auch < 19° Raumtemperatur) zu prüfen. 3. Die Anträge (Anlage 1 und 2) sind damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0092/2015/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 30.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0092/2015/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Kosten und Folgekosten Begründung: Zu der Vorlage V/0092/2015 wurden zwei Anträge eingebracht (Anlage 1 und 2) z u denen die Verwaltung Stellung nimmt. Um eine Reaktion der Verwaltung auf die Anträge und eine erneute Beratung zu ermöglichen, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) am 14.04.2015 kein Beschluss gefasst und entschieden, die Vorlage in die nächste Kette zu schieben. Der Antrag Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster (Anlage 1) geht inhaltlich auf eine Konkretisierung der Beschlussvorschläge ein. Die Verwaltung empfiehlt, die Konkretisierungen weitgehend aufz u- nehmen. Abweichend vom Antrag schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Nichtwohngebäude - wie bisher - die Festsetzung auf Nichtwohngebäude mit einer Raumtemperatur > 19° zu beschrän- ken, um inhaltlich bei der Fortschreibung des bisherigen Vertragspassus (V/0675/2011) zu bleiben. Weiterhin greift die Verwaltung die Anregung, das Niedrigstenergiehaus als Basis für eine weite r- gehende Regelung ab 2016 zu nehmen. Bei der Prüfung der Anpassung der Festsetzungen in Richtung Niedrigstenergiehaus soll dann auch die Ausw eitung auf alle Nichtwohngebäude geprüft werden. (Änderungen gemäß Änderungsantrag im Beschlussvorschlag fett; Ergänzungen der Verwaltung fett und unterstrichen) Der Antrag der FDP (Anlage 2) hat neben einer Vertagung der Vorlage auch eine Wirtschaftlic h- keitsprüfung der Festsetzung für Wohn - und Nichtwohngebäude gefordert. Wie in der Beschlus s- vorlage V/0092/2015 dargestellt, werden die Anforderungen nicht verschärft, so dass sich die wir t- schaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber 2011 eher verbessert haben, da die Baumaterialien besser verfügbar sind. Zudem ist das Zinsniveau gegenüber 2011 deutlich gesunken. Eine au s- führliche Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Rahmen der Beschlussvorlage V/0675/2011 durchgeführt worden und war als Anlage Bestandteil der Vorlage. Ähnliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen gelten für Nichtwohngebäude, wobei auf Grund der Kompaktheit der Gebäude von geringeren Baukosten ausgegangen werden kann. Für Nichtwohngebäude wie Kita und Schulen gilt die G e- bäudeleitlinie der Stadt Münster, die deutlich höhere Anforderungen an die Errichtung der Gebä u- de stellt. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Grundlage der Beschlussfassung g e- wesen. Eine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung wird bei der Anpassung der Festsetzungen in Richtung Niedrigstenergiehaus durchgeführt und wäre Bestandteil der entsprechenden Beschlussvorlage. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage 1: Änderungs- und Ergänzungsantrag Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster vom 14.04.2015 Anlage 2: Änderungsantrag der FDP vom 14.04.2015
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Windthorststraße 7
- Albersloher Weg 33
- Geringhoffstraße 48
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0092/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37