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V/0092/2015/1

Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster

Vorlagen 22.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 42

Anlage 1_Antrag Bündnis90/Die Grünen/GAL_14.04.15

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Antrag FDP_14.04.15

· application/pdf

Ansehen

Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 03.06.2015

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1_Antrag Bündnis90/Die Grünen/GAL_14.04.15

1007 Zeichen

Änderungs- und Ergänzungsantrag 14. April 2015

zur Vorlage V/092/2015 - a Asık)
Weiterführung der Wärmedämmstandards DIE GRUNEN ;
in Münster BEE EEE

Der. AUB möge beschließen:

1.

Anlage 1 zu V/0092/2015/E1,

BÜNDNIS 90

GAL 'münsren

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster.

Windthorststr. 7
48143 Münster _

Fon 0251/89958 10

ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer
Grundstücke für die Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird auf
der Basis....... .

Knrnnnneeneen Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen
und Durchführungsverträgen und bei der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft und anderen städtischen Gesellschaften
angewandt. . \

. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2015 eine weitere Anpassung

von Wärmedämmstandards in Richtung Niedrigstenergiehaus (EU)
vorzubereiten.

Die Begründung erfolgt mündlich.

gez. Bernd Leuters
Gerhard Joksch
Robin Korte
Dr. Didem Ozan

Anlage 2_Antrag FDP_14.04.15

827 Zeichen

Anlage 2 zu V/0092/2015/E Ah

Brei
f Demokraten

FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster

Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www,fraktion.fdp-ms.de

Münster, 14.04.2015

10092/2015 i
Weiterführung der WWärmedämmstandards in Münster

Änderungsantrag

Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen möge beschließen:

1. Die Beratung über die Vorlage wird zunächst in die nächste Sitzung des AUKB
vertagt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor dieser Sitzung Wirtschaftlichkeits-
berechnungen für verschiedene Referenzobjekte vorzulegen, die sich in der Art ihrer

Nutzung unterscheiden.. So insbesondere für Wohngebäude, Kindertages-
betreuungseinrichtungen, Schulen und Bürogebäude. .

Begründung:

erfolgt mündlich

gez:

Hans Varnhagen
FDP-Fraktion im Rat

Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 03.06.2015

1826 Zeichen

u

DER

OBERBÜRGERMEISTER

Ey \e7g || MÜNSTER |

AMT FÜR

IMMOBILIENMANAGEMENT

Postanschrift: Stadt Münster « 48127 Münster
Verteiler: Albersloher Weg 33

Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und Auskunf et

strategisches Flächenmanagement . Zimmer: 619

Telefon:  0251/492 - 2352
Telefax: 0251/492 - 7718

E-Mail:

Osterhoff@stadt-muenster.de

Sprechzeiten:

Mo.-Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do, 15.00 - 18.00 Uhr

Datum. und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (Bitte angeben): Münster, 12.05.2015
23.21.0010

Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster - Vorberatung der Beschlussvorlage
V/0092/2015/1. Erg. in der Sitzung des ALWF am 03.06.2015 j

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o, g. Beschlussvorlage soll aufgrund des engen Sachzusammenhanges beim Verkauf

städtischer Grundstücke auch in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement am 03.06.2015 vorberäten werden. In der Anlage übersende
ich. daher je ein Exemplar der Ergänzungsvorlage (V/0092/2015/1. Erg.) sowie der
Ursprungsvorlage (V/0092/2015). :

Ich werde. der Ausschussvorsitzenden vorschlagen, den entsprechenden Punkt in die
Tagesordnung aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag -

ach ok ,

Frank Osterhoff 7
Stellv. Schriftführer ”

Anlagen:
\V/0092/2015/1. Erg.
v/0092/2015
Konten der Stadtkaase -
Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münslerland Ost _ Kto.- Nr. 752 (812.400 50150) IBAN DE10.4005 0150 00000007 52 BIC WELADEDIMST Hauplvemi
Volksbank Münster eG Kio.- Nr. 4200800 {BLZ 40160050) IBAN DE2T 4016 0050 00042008. 00 BIC. GENODEMIMSC Tele BB de
Deutsche a Münster Kiö.- Nr. 047000500 (BLZ 400 700 80) IBAN DE25 4007 0080 0047 000500 BIC DEUTDEAB400 tadiverwaltung@stadi-muenster.de
. Wu muenster.de/stadt

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 93 100 000 000 20739

Ergänzungsvorlage Beschluss

4799 Zeichen

V/0092/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterführung der Wärmedämmstandards in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Festsetzung der Wärmedämmstandards beim Verkauf städtischer Grundstücke für die Er-
richtung von Wohn - und Nichtwohngebäuden (> 19° Raumtemperatur)  wird auf der Basis 
der seit dem 01.05.2014 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit folgendem Wor t-
laut weitergeführt:  
 
„Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissi-
onswärmeverlust (H´ T vorh.) muss den Wert des Referenzgebäudes gleicher Geometrie, 
Nettogrundfläche und Ausrichtung (H´T Referenzgebäude) gemäß Energieeinsparverordnung 
(EnEV) vom 18.11.2013 um mindestens 35 % unterschreiten.“  
 
Die Verpflichtung zur Einhaltung dieses städtischen Wärmedämmstandards wird wie bi sher in 
die Grundstückskaufverträge mit Bauverpflichtung aufgenommen und seine Einhaltung vertra g-
lich abgesichert. Analog werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durc h-
führungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewandt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2016 eine weitere Anpassung der Festsetzung 
von Wärmedämmstandards in Richtung Nullenergie- bzw. Plusenergie Niedrigstenergiehaus 
(EU) vorzubereiten und in diesem Zuge die Ausweitung auf alle Nichtwohng ebäude (d.h. 
auch < 19° Raumtemperatur) zu prüfen.  
 
3. Die Anträge (Anlage 1 und 2) sind damit erledigt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0092/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0092/2015/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine Kosten und Folgekosten 
 
 
Begründung: 
 
Zu der Vorlage V/0092/2015 wurden zwei Anträge eingebracht (Anlage 1 und 2) z u denen die 
Verwaltung Stellung nimmt. Um eine Reaktion der Verwaltung auf die Anträge und eine erneute 
Beratung zu ermöglichen, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz 
und Bauwesen (AUKB) am 14.04.2015 kein Beschluss gefasst und entschieden, die Vorlage in die 
nächste Kette zu schieben. 
 
Der Antrag Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster (Anlage 1) geht inhaltlich auf eine Konkretisierung 
der Beschlussvorschläge ein. Die Verwaltung empfiehlt, die Konkretisierungen weitgehend aufz u-
nehmen. Abweichend vom Antrag schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Nichtwohngebäude - 
wie bisher - die Festsetzung auf Nichtwohngebäude mit einer Raumtemperatur > 19° zu beschrän-
ken, um inhaltlich bei der Fortschreibung des bisherigen Vertragspassus (V/0675/2011) zu bleiben. 
Weiterhin greift die Verwaltung die Anregung, das Niedrigstenergiehaus als Basis für eine weite r-
gehende Regelung ab 2016 zu nehmen. Bei der Prüfung der Anpassung der Festsetzungen in 
Richtung Niedrigstenergiehaus soll dann auch die Ausw eitung auf alle Nichtwohngebäude geprüft 
werden. (Änderungen gemäß Änderungsantrag im Beschlussvorschlag fett; Ergänzungen der 
Verwaltung fett und unterstrichen) 
 
Der Antrag der FDP (Anlage 2) hat neben einer Vertagung der Vorlage auch eine Wirtschaftlic h-
keitsprüfung der Festsetzung für Wohn - und Nichtwohngebäude gefordert. Wie in der Beschlus s-
vorlage V/0092/2015 dargestellt, werden die Anforderungen nicht verschärft, so dass sich die wir t-
schaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber 2011 eher verbessert haben, da die Baumaterialien 
besser verfügbar sind. Zudem ist das Zinsniveau gegenüber 2011 deutlich gesunken. Eine au s-
führliche Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Rahmen der Beschlussvorlage V/0675/2011 durchgeführt 
worden und war als Anlage Bestandteil der Vorlage. Ähnliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen 
gelten für Nichtwohngebäude, wobei auf Grund der Kompaktheit der Gebäude von geringeren 
Baukosten ausgegangen werden kann. Für Nichtwohngebäude wie Kita und Schulen gilt die G e-
bäudeleitlinie der Stadt Münster, die deutlich höhere Anforderungen an die Errichtung der Gebä u-
de stellt. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Grundlage der Beschlussfassung g e-
wesen. 
 
Eine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung wird bei der Anpassung der Festsetzungen in Richtung  
Niedrigstenergiehaus durchgeführt und wäre Bestandteil der entsprechenden Beschlussvorlage. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Änderungs- und Ergänzungsantrag Bündnis90/DieGrünen /GAL Münster vom 
14.04.2015 
Anlage 2: Änderungsantrag der FDP vom 14.04.2015

Beratungsverlauf (4)

09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 40 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Windthorststraße 7
  • Albersloher Weg 33
  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0092/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37