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V/0305/2020

Fortführung des Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM

Vorlagen 03.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 26

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

28714 Zeichen

V/0305/2020 
V/0305/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortführung des Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Projekt Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM 
bisher Einsparungen von 0,45  Mio. € und weitere temporären Ergebnisverbesserungen von 
1,225 Mio. € pro Jahr erzielt worden sind. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein -Westfalen (gpaNRW) 
eine Verstetigung und dauerhafte Fortsetzung des Projektes sowie die Bereitstellung der hierfür 
erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen empfiehlt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des  Tiefbau Infrastruktur Management 
Münster – TIMM, um die Einsparungen von 0,45 Mio. € unter 1. zu sichern und das über die u n-
ter 1. genannte Ergebnisverbesser ung von 1,225  Mio. € hinausgehende Einsparpotenzial von 
dauerhaft mindestens 0,5  Mio. € pro Jahr zu generieren. Die hierfür geschaffenen, bis zum 
31.03.2021 befristeten anteiligen 2,5 Projektstellen werden bis zum 31.03.2022 verlängert. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Organisation und der Durchführung einer schrittweise 
auszuweitenden Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) des öffentlichen Straßennetzes. Die 
für das Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM geschaffenen und bis zum 
31.03.2021 befristeten anteiligen 1,5 Projektstellen werden für diese neue Aufgabe bis zum 
31.03.2022 verlängert. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Fortführung des Tiefbau Infrastruktur Management 
Münster – TIMM (3.) und der Durchführung einer Zustandserfas sung und -bewertung (ZEB) (4.) 
für ein Jahr über die erreichten Ziele und Einsparungen zu berichten. Der Bericht soll dem Rat als 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
07.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0305/2020 
Entscheidungsgrundlage über eine Verstetigung der Projekte dienen, sofern die in 1. beschriebe-
nen positiven wirtschaftlichen Effekte weiterhin erreicht werden können. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Verlängerung der vier Stellen und die Durchführung 
der Zustandserfassung und -bewertung weiterhin Personal - und Sachkosten in Höhe von ca.   
542.200 € entstehen, die jedoch vollständig durch die bisher erzielten Einsparungen des Projektes 
und Gebühren gedeckt sind. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2021 
2022 
 71.660 
23.890 
Abwassergebühren 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 
2022 
 64.390 
21.460 
1 Stelle 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 
2022 
7.270 
2.430 
 
arbeitsplatzbezogene 
Sachkosten (9.700€ je Jahr 
und Arbeitsplatz) 
Ergebnis    0  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 
2022 
 193.160 
64.390 
3 Stellen 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 
2022 
 21.810 
7.290 
arbeitsplatzbezogene 
Sachkosten (9.700€ je Jahr 
und Arbeitsplatz) 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 
2022 
 120.000 
40.000 
Fremdvergabe ZEB 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2021 
2022 
-337.500 
-112.500 
 
Reduzierung Straßen-
erhaltungsmittel 
Ergebnis    -3.350  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für  die Personal - und Sachaufwendungen wer-
den zum Haushaltsplan -Entwurf 2021 bei den  o. g. Produktgruppen angemeldet. Die Kompensation 
der zusätzlichen Belastungen erfolgt über Gebühren und Mittelumschichtungen innerhalb der Pr o-
duktgruppen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit Ratsbeschluss vom 14.12.2016 (V/0613/2016) wurde das Amt für Mobilität und Tiefbau beauf-
tragt, das „Tiefbau Infrastruktur Management Münster - TIMM“ zur Optimierung des Erhaltungsmana-
gements aufzubauen. Zielsetzung war, die finanziellen Belastungen der Stadt zu verringern und 
gleichzeitig eine Anpassung an die künftigen neuen und  veränderten Aufgaben vorzunehmen. Im 
Projekt konnten im Bereich Straße bisher aufgrund der Optimierungen im Straßenerhaltungsm a-
nagement Einsparungen von 0,45 Mio. € sowie temporäre Ergebnisverbesserungen von 1,225 Mio. € 
pro Jahr erzielt werden.  
 
Etwa zur Halbzeit des Projektes sollte ein Zwischenbericht erfolgen, der hiermit vorgelegt wird:

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Auf strategischer Ebene wurde unter wissenschaftlicher Begleitung die angedachte Vorgehensweise 
(Prozessabläufe und deren sachlich -inhaltliche Ausgestaltung) im TIMM ausgehend vom Stand der 
Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf den aktuellen Stand der Technik im Sinne qualitätss i-
chernder Maßnahmen gesichtet und mit Blick auf die zukünftig zu erwartenden Anforderungen ausge-
richtet. Es wurden besonders die aktu ellen Entwicklungen wie Building Information Management 
(BIM) und Asset Management berücksichtigt. Grundlegende Empfehlungen sind die Zustandserfa s-
sung und -bewertung (ZEB) zur Darstellung des Netzzustandes sowie die konsequente Nutzung der 
Daten der ZEB für das Erhaltungsmanagement. 
Weiter wurden auf der strategischen Ebene steuerungsrelevante Kennzahlen (Key Performance Ind i-
cators (KPI)) definiert. Die Ergebnisse der statistischen Analyse der Zustandswerte werden als Ken n-
zahlen der Zustandsdynamik bezeich net und gehören zu den wichtigsten Säulen jeglichem strateg i-
schen (Asset) Managements. Des Weiteren wurden Fragestellungen, die aus der Perspektive des 
strategischen Managements relevant sind, formuliert. Dies ist beispielsweise dann von Interesse, 
wenn die Effizienz der langfristigen Erhaltungspolitik anhand folgender Fragen bewertet werden soll: 
Wie hat sich der Zustand im Netz verändert? Wie hat sich der Zustand im Bereich der Abschnitte 
entwickelt, die in allen ZEB -Kampagnen vorhanden waren? Wie wird si ch der Zustand zukünftig en t-
wickeln, wenn keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden? Wie effizient waren die einzelnen 
Erhaltungsprogramme im Netz? Zu welcher Zustandsveränderung haben sie beigetragen? 
 
Auf taktischer Ebene wurde ein praxisorientiertes  Konzept für eine netzweite Zustandserfassung und 
-bewertung (ZEB) unter wissenschaftlicher Begleitung erarbeitet. Für die Fahrbahnen der Hauptve r-
kehrsstraßen wird die messtechnische ZEB in einem vierjährigen Erfassungsturnus fortgeführt. Für 
die Fahrbahnen des untergeordneten Straßennetzes sowie aller Nebenflächen wird aufgrund fehle n-
der bzw. unvollständiger technischer Regelwerke die visuell -bildbasierte oder die visuell -sensitive 
ZEB vorgesehen. Die bisher alle 4 Jahre messtechnisch erfassten und bewerteten Asphaltfahrbahnen 
der Hauptverkehrsstraßen entsprechen lediglich ca. 8 % der gesamten Straßenfläche, so dass aktuell 
ca. 92 % der Straßenfläche nicht erfasst und bewertet werden. Dies bedeutet einerseits ein großes 
Finanzrisiko, andererseits ein großes Potenzial zur Verbesserung. 
 
Die Zustandsdaten der bisherigen ZEB -Messkampagnen 2009, 2013 und 2017 wurden qualitätsges i-
chert und synchronisiert, so dass eine Datengrundlage für zahlreiche weitergehende Auswertungen 
und Analysen vorlag. Aus den statistischen Analysen konnten Erkenntnisse über die Wirksamkeit der 
gewählten Erhaltungsstrategien (der durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen) gewonnen werden. 
Weiter stellt die geschaffene Datengrundlage eine erforderliche Datenbasis für die Entwicklung eines 
Modells für die Zustandsprognose von Asphaltfahrbahnen im Hauptverkehrsstraßennetz dar. Das 
wäre das erste derartige Modell für kommunale Straßen in Deutschland (Modell der Zustandsprogn o-
se). Für eine nutzerorientierte Steuerung wurde neben den Radwegen auch der Busverkehr betrach-
tet, indem die Auswirkungen des Fahrbahnzustandes auf den Verkehr der Linienbusse betrachtet 
wurden. 
Auf operativer Ebene sind für die visuell -bildbasierte ZEB drei Probeerfassungen beauftragt. Hie r-
durch sollen Erkenntnisse zu den verschiedenen Mess- und Bewertungstechniken sowie zur Verwen-
dung der Ergebnisse zur Bewertung der Anlagen für die Inventur eingeholt werden. Im Wesentlichen 
werden bei dieser ZEB Radwege befahren, um hier sowohl Erkenntnisse über die Zustände zu erha l-
ten als auch Grundlagen für künftige Planungen (z.B. auf Velorouten) bereit zu stellen. Weiter wurden 
für einzelne Straßen die qualitätsgesicherten und synchronisierten Daten aus den bisherigen Mess-
kampagnen 2009, 2013 und 2017 der messtechnischen ZEB für eine technische Bewertung herange-
zogen. In Zusammenarbeit mit der FH Münster wurde die Datenlage zum Building Information M a-
nagement analysiert. Die Fragestellungen zur Datenorganisation und Datenhaltung sollen sinnvoller-
weise mit Hilfe der Einführung der BIM-Methodik angegangen werden, mit der auch Fragen der Quali-
tätssicherung von Daten angesprochen werden. Erste Schritte und Erfahrungen sollen in BIM -
Pilotprojekten abgeleitet werden. In einem ersten BIM-Pilotprojekt ist beabsichtigt die Prozesse der 
Straßenerhaltung anhand einer Straßenerhaltungsmaßnahme zu analysieren, eine dauerhafte Stru k-
tur des Datenflusses zu entwickeln sowie die Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) und den 
BIM-Abwicklungsplan (BAP) zu erstellen. Anschließend werden die gewonnenen Erfahru ngen und 
Erkenntnisse auf weitere Maßnahmen und Anlagen angewendet.

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V/0305/2020 
Für das Projekt TIMM sind bislang vier zusätzliche Stellen für drei Jahre eingerichtet worden. Mit B e-
setzung dieser vier Stellen wurde das Projekt am 01.04.2018 begonnen. In der Zwischen zeit ist das 
Konzept zum Erhaltungsmanagement Straße auf strategischer, taktischer und operativer Ebene erar-
beitet worden und wird derzeit in der Straßeninformationsdatenbank LOGO umgesetzt. Für das Erhal-
tungsmanagement der weiteren Anlagen  sind bereits ei nige Vorüberlegungen erfolgt. Hier wurde 
bewusst nicht parallel vorgegangen, um die Erkenntnisse bei der Erarbeitung des Erhaltungsman a-
gements Straßen einfließen zu lassen. Wesentliche Synergien werden bei der Abstimmung der Str a-
ßen mit den Kanälen gesehen, so dass im nächsten Schritt das Erhaltungsmanagement Kanäle erar-
beitet werden soll. Parallel dazu wird auch am Erhaltungsmanagement Bauwerke und Verkehrsan-
lagen gearbeitet. Schließlich werden auch die Anlagen Pumpwerke, Kläranlagen und Gewässer  
betrachtet, bevor dann ein über alle Anlagen übergreifendes Erhaltungsmanagement festgelegt wird. 
Die zuvor genannten Konzepte werden zunächst nur für kleine Teilnetze angewendet. Die hierfür e r-
forderlichen fehlenden oder unzureichenden Daten sind zu erheben und zu  ergänzen. Anschließend 
folgt dann die Ausweitung innerhalb des Gesamtnetzes, welches wiederum die Erhebung, Ergänzung 
und Fortführung der fehlenden oder unzureichenden Daten voraussetzt. 
 
Aus den o.g. Aktivitäten konnten in den in der Vorlage (V/0613/2016 ) definierten Handlungsfeldern 
die folgenden Ergebnisse erzielt werden. 
 
1. Beim ersten Handlungsfeld „Nutzungsdauern aus optimierter Erhaltungsstrategie“ sollten im  
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Nutzungsdauern für Straßen auf 40 – 80 Jahre (je nach 
Straßenkategorie) verlängert werden. Die Erstbewertung nach NKF zum 01.01.2008 erfolgte mit im 
NKF-Gesetz vorgegebenen Nutzungsdauern für Straßen von 40 – 60 Jahren. Die Verlängerung 
wird begründet durch umfangreiche Untersuchungen im Münsteraner Straßennetz sowie unter Be-
rücksichtigung von Erfahrungen der letzten Jahre. Diese längeren Nutzungsdauern entsprechen 
eher den technischen Nutzungsdauern und sollten somit in die Erhaltungsstrategie einfließen. 
Die „Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßn ahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE -
Stra 01, FGSV, Köln) und die „Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem E i-
senbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz“ 
(Ablösungsbeträge Berechnungsverordnung - ABBV) bestätigen ebenfalls Lebensdauern der ei n-
zelnen Schichten von bis zu 80 Jahren. Insbesondere für die Straßenkategorie Anlieger -/ Wohn-
straßen, die in Münster ca. 50  % des Netzes umfasst, sollte durch eine optimierte Erhaltungsstr a-
tegie die Nutzungsdauer entsprechend des darunter liegenden Kanals auf 80 Jahre erhöht werden. 
Auf das gesamte Straßennetz bezogen ergeben sich deutliche wirtschaftliche sowie ökologische 
Vorteile. Eine Verlängerung der Nutzungsdauern aufgrund optimierter Erhaltungsstrategien de s 
Gesamtnetzes führt nach aktueller Einschätzung zu einer Reduktion des netzweiten Abschre i-
bungsaufwandes von rd. 5 Mio. € pro Jahr. Gleichzeitig bedeutet dies eine Verringerung des jährli-
chen Vermögensverlustes von rd. 5 Mio. €. In Verbindung mit den gestiegenen Ersatzinvestitionen 
in die Verkehrsinfrastruktur würde das Gleichgewicht zwischen Abschreibungen und Ersatzinvest i-
tionen weitestgehend hergestellt werden und der Werterhalt wäre sichergestellt. Die somit in der 
Bilanz ausgewiesene Wertstabilität de r Verkehrsinfrastruktur entspricht eher dem technischen 
Wert und bildet so eher die Realität ab. Das Straßenvermögen ist zu 80  % über Beiträge und Z u-
wendungen finanziert, welche in Form von Sonderposten passiviert sind. Die Verlängerung der 
Nutzungsdauern führt somit neben der Reduzierung des Abschreibungsaufwandes von rd. 5 Mio. € 
auch zu einer Reduzierung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von rd. 4 Mio.  € pro 
Jahr. Im Saldo würde die Umsetzung dieses Handlungsfeldes zu einer Entlastung des Ha ushaltes 
von rd. 1 Mio. € pro Jahr führen. 
Derzeit kann in NRW Straßenvermögen über maximal 60 Jahre abgeschrieben werden, so dass im 
ersten Schritt bei Anlagen mit kürzerer Nutzungsdauer diese auf 60  Jahre verlängert werden soll. 
Die neuen Nutzungsdauern werden bei der Aktivierung neuer Anlagen sowie beim Ersatz ang e-
wendet. Hierdurch wird eine kontinuierlich zunehmende Entlastung des Haushaltes von jährlich rd. 
50.000 € aufgrund der Streckung der Abschreibungen gesehen. Im Ergebnis bewirkt die Streckung 
der Abschreibungen mit Blick auf den gesamten Zeitraum der Nutzungsdauer aber keine Hau s-
haltsverbesserung, da die niedrigeren Abschreibungswerte über einen längeren Abschreibung s-
zeitraum verteilt werden. Im zweiten Schritt sollte der Kontakt zum Land NRW gesucht werden und

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darauf hingewirkt werden, dass das NKF -Gesetz mit den technischen Regelwerken abgeglichen 
wird. 
 
2. Im zweiten Handlungsfeld „Finanzierung von Maßnahmen (investiv/konsumtiv)“  sind zur 
Vermeidung von Sonder -Abschreibungen die frühzeitige Anpass ung von Nutzungsdauern sowie 
eine Nachaktivierung in Verbindung mit einer Verlängerung der Restnutzungsdauern anzustreben. 
Voraussetzung für diese Entscheidungen ist ein unmittelbarer Zugriff auf alle relevanten techn i-
schen und kaufmännischen Daten aller A nlagen. Dies soll zukünftig durch ein Management -Tool 
gewährleistet werden. Bei der Baumaßnahme „Grevener Straße“ wurden die relevanten Daten aus 
den verschiedenen Bereichen manuell zusammengetragen und gemeinsam mögliche Szenarien 
und Varianten durchgespielt. Im Ergebnis konnte durch eine Nachaktivierung und eine signifikante 
Verlängerung der Nutzungsdauer ein Unterhaltungsaufwand (konsumtive Mittel) gem. §  36(5) 
KomHVO von rd. 3 Mio. € eingespart werden. Darüber hinaus entspricht der Bilanzwert dem tec h-
nischen Wert und die Verteilung in Form von Abschreibungsaufwand auf die Nutzungsdauer en t-
spricht zusätzlich der Generationengerechtigkeit. Gleiches wird 2020 auch für die Baumaßnahme 
„Osthofstraße“ angewendet werden und wird allein bei diesem Projekt den Ha ushalt um 
rd. 1,3 Mio. € entlasten. Die Anwendung der Zuaktivierungsmöglichkeit nach KomHVO hat bei den 
zuvor genannten Maßnahmen einen deutlichen Anstieg der konsumtiven Erhaltungsmittel verhi n-
dert und somit zu einer Entlastung des Haushaltes geführt. Die  Prüfung der Zuaktivierungsmö g-
lichkeit sollte grundsätzlich im Erhaltungsmanagementprozess implementiert werden. Hierzu mü s-
sen den Entscheidungsträgern die Vermögensdaten in den Fachdatensystemen anlagenweise b e-
reitgestellt werden.  
Durch die Nutzung der Z uaktivierungsmöglichkeit und der damit verbundenen Verlängerung der 
Restnutzungsdauer wird eine kontinuierlich zunehmende Entlastung des Haushaltes von jährlich 
rd. 70.000 € gesehen, wobei über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg die Haushaltsbela s-
tung identisch ist.  
 
3. Beim dritten Handlungsfeld „Aktivierte Eigenleistungen“ wurde der maximal anwendbare Pro-
zentsatz für erbrachte Eigenleistungen bei der Aktivierung über verschiedene Wege verifiziert und 
auf 15 % festgesetzt. Die Erhöhung zum 01.01.2020 von bisher 10 % auf 15  % führt zu höheren 
Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen und zu einer Ergebnisverbesserung von 1,225  Mio. € pro 
Jahr im städtischen Haushalt. Die zusätzlichen Erträge wurden zum Haushalt 2020 für die Jahre 
2020ff dauerhaft veranschlag t. Die Aktivierung der Eigenleistungen führt zu einer gleichmäßigen 
Verteilung der Personalkosten über den Lebenszyklus der Anlagen (Kanal 80 Jahre und Straßen 
40 - 60 Jahre). Vorteil ist, dass der anteilige Personalaufwand nicht unmittelbar im entsprechenden 
Haushaltsjahr in voller Höhe anfällt, sondern über den Zeitraum der Nutzungsdauer abgeschrieben 
werden kann. Über den Nutzungszeitraum hinweg ist die Haushaltsbelastung identisch. 
 
Die bisherige Optimierung hat im Ergebnis zu einer Einsparung bei den Straßenerhaltungsmitteln von 
0,45 Mio. € geführt. Diese Einsparung sowie weitere Ergebnisverbesserungen sind nur dauerhaft zu 
generieren, wenn die bisher erarbeiteten Handlungsmöglichkeiten dauerhaft fortgeführt werden. 
 
Ausblick/Notwendigkeit des Projektfortgangs: 
Die bisherigen Aktivitäten im TIMM sind von der gpaNRW während ihrer Prüfung in Münster teilweise 
begleitet worden. Im Ergebnis empfiehlt die gpaNRW eine Verstetigung und dauerhafte Fortsetzung 
des Projektes. Durch den Beschluss dieser Vorlage und  der damit einhergehenden  Fortführung des 
Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM wird der Grundstein für ein nachhaltiges Infr a-
strukturmanagement gelegt. Hierdurch kommt die Stadt Münster ihrer Verantwortung nach, eine 
nachhaltige, gemeinwohlorientierte und generationengerechte Erhaltung der Tiefbauinfrastruktur s i-
cherzustellen unter Berücksichtigung der Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Building Information 
Management und Smart City. 
 
Die Bedeutung des „Tiefbau Infrastruktur Management Münster - TIMM“ inkl. Inventur wird bei der 
Betrachtung der Vermögensentwicklung (Abbildung 1) deutlich. Bilanziell betrachtet findet ein Verm ö-
gensverzehr statt, der sich von 10  % im Jahre 2014 auf 14,7  % im Jahre 2018 seit Einführung des 
NKF  zum 01.01.2008 erhöht hat. Dies entspricht einem Wertverlust von 227 Mio. € in 11 Jahren. Die

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Anlagen der Abwasserbeseitigung verloren 8  % und die Anlagen der Verkehrsflächen und -anlagen 
verloren 22 % des ursprünglichen Wertes.  
 
 
Abbildung 1: Vermögensentwicklung des Tiefbauinfrastrukturvermögens 
 
Den größten Wertverlust in den vergangenen elf Jahren verzeichnet das kommunale Straßennetz mit 
28 %. Der Wert der Eröffnungsbilanz von rd.  690 Mio. € sank um rd.  190 Mio. € auf rd.  500 Mio. €.  
Wie die gpaNRW festgestellt hat, weisen die gestiegenen Reinvestitionskosten, insbesondere ab dem 
Jahr 2017, in die richtige Richtung. Ab dem Jahr 2028 ist aufgrund der Altersstruktur des Straße n-
vermögens ein höherer Reinvestitionsbedarf oder alternativ ein erhöhter Wertverlust zu erwarten. . 
 
Auch bzgl. des Kanalnetzes ist ein Vermögensverlust in nicht unerheblichem Ausmaß zu erwarten. 
Dieser wird nach heutiger Einschätzung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eintreten und aufgrund 
der weitgehenden Übereinstimmung von kaufmännischer und  technischer Nutzungsdauer von geri n-
gerem Umfang sein als der des Straßennetzes. Ferner können durch Anpassungen von Nutzung s-
dauern im Lebenszyklus verursachte Sonder -Abschreibungen teilweise über Gebühren refinanziert 
werden, sodass bei den Anlagen der Abwasserbeseitigung Einsparpotenziale gegeben sind.  
Die Umsetzung des Projektes „TIMM“ bedeutet eine ganzheitliche Betrachtung der Tiefbauinfrastru k-
tur aus technischer, kaufmännischer und planerischer Sicht auf strategischer, taktischer und operat i-
ver Ebene über den gesamten Lebenszyklus aller Anlagen (Abbildung 2) und könnte Bestandteil e i-
nes stadtstrategischen Asset Managements sein. Aufgrund fehlender bzw. unvollständiger deutscher 
Regelwerke kann zur Anwendung dieser Prinzipien nicht auf vorhandene Erfah rungen zurückgegrif-
fen werden, sondern müssen vielfach Grundlagenarbeiten geleistet werden.

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Abbildung 2: Ganzheitliche Betrachtung durch TIMM 
 
 
 
Mit der Fortführung von TIMM und der Umsetzung der Handlungsmöglichkeiten wird eine Verlangs a-
mung des Vermög ensverzehrs erwartet. Die Fortentwicklung der bisherigen Erhaltungsstrategie, die 
sich allein nach der Kategorisierung der Straßen aufgrund ihrer Nutzungsart richtete, ermöglicht eine 
realistische Bestimmung der Nutzungsdauer durch Überprüfung und Individu alisierung der Kategor i-
sierung. Diese konkret ermittelte zu erwartende Nutzungsdauer liegt in der Regel, sofern es sich nicht 
um Hauptverkehrsstraßen handelt, über den in der Vergangenheit angesetzten Nutzungsdauern, s o-
dass eine Abschreibung des jeweiligen Straßenkörpers über einen längeren Zeitraum ermöglicht wird. 
. Diese hat einen wesentlichen Einfluss auf den städtischen Haushalt, da hierdurch der Abbau des 
Eigenkapitals verlangsamt werden kann. Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler Bedeutung 
für die nachhaltige Erfüllbarkeit der städtischen Aufgaben. 
 
Weitere Einsparpotenziale werden bei der anlagenübergreifenden Betrachtung von Straßen und K a-
nälen aufgrund der Synchronisation von Instandsetzungs - und Erneuerungszeitpunkten gesehen. 
Diese Einsparpotenziale sind bei den bisherigen Berechnungen noch nicht berücksichtigt, da sich die 
Höhe der Einsparungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich bestimmen lässt. 
Ein strategisches Erhaltungsmanagement wird zu einem effektiveren Einsatz der  finanziellen und 
personellen Ressourcen führen. Die Abschreibungen können reduziert werden und der weiter ste i-
gende Erhaltungsbedarf kann reduziert werden. In der Folge können vorhandene und künftig zune h-
mende Belastungen des Haushalts reduziert werden, w elches ebenfalls zu einem geringeren Abbau 
des Eigenkapitals in den kommenden Haushaltsjahren führt (Abbildung 3).

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Abbildung 3: Einfluss von TIMM auf die Entwicklung Abschreibung und Erhaltungsaufwand Straße 
 
Lösungsvorschlag der Verwaltung: 
Es sollen di e v. g. Handlungsmöglichkeiten von TIMM genutzt sowie die Durchführung der Inventur 
dauerhaft sichergestellt werden. Dafür ist das Konzept für ein anlagenübergreifendes Erhaltungsm a-
nagement weiter zu vervollständigen und anschließend umzusetzen. Hierdurch soll die Datengrund-
lage in den Fachdatensystemen geschaffen, fortgeführt und aktualisiert werden. Die Datenlage ist 
zwingend erforderlich, um ein anlagenübergreifendes Erhaltungsmanagement dauerhaft erfolgreich 
und wirtschaftlich durchzuführen. Ein schritt weise aufzubauendes und allen zugängliches Monitoring 
ist die Voraussetzung für eine weitere Optimierung der eingesetzten Erhaltungsmittel, um einen höhe-
ren Output zu erzielen. Die Zustandserfassung und -bewertung der Straßen ist ein wesentlicher B e-
standteil des Erhaltungsmanagements und somit auch Voraussetzung hierfür. Vergleichbar zur K a-
nalzustandsuntersuchung und -bewertung soll eine schrittweise aufzubauende Zustandserfassung 
und -bewertung für das Verkehrsflächennetz erarbeitet und implementiert werde n. Hierfür wird jedes 
Jahr ein Teilnetz erfasst und bewertet. Die Zustandserfassung und -bewertung liefert einerseits wich-
tige Aussagen für die Erhaltungsplanung und die Wirksamkeitskontrolle der durchgeführten Erha l-
tungsmaßnahmen. Andererseits ist die tec hnische Bewertung die Basis für eine gesetzlich vorg e-
schriebene Inventur.  
Weiter werden bei der Zustandserfassung und -bewertung Bilder und Daten erfasst, die für andere 
Einrichtungen der Stadt zur Verfügung gestellt werden können. Diese neuen Information en können 
für die Zukunftsthemen der Stadt wie Digitalisierung, Building Information Management (BIM), Aut o-
matisierung und Smart City genutzt werden. 
 
Um TIMM und Inventur weiter effektiv und wirtschaftlich darstellen zu können, sind die vier Projek t-
stellen entsprechend den Beschlusspunkten 1 bis 5 zu verlängern. Die Finanzierung erfolgt aus den 
Einsparungen bei den Straßenerhaltungsmitteln von 0,45  Mio. € sowie aus den Abwassergebühren . 
Sofern die im Beschlusspunkt 1. dargestellten bisherigen Einsparungen und temporären Ergebni s-
verbesserungen weiterhin erzielt werden, sodass die Personalaufwendungen durch die wirtschaftl i-
chen Erfolge der Projekte kompensiert werden können, soll über eine weitere Fortführung und Verste-
tigung der Projekte beraten werden. 
Die vier Stellen werden sich schwerpunktmäßig mit der Datenintegration, Datenerhebung, Datenpfl e-
ge, Strategischen Analysen, der Organisation und Durchführung der ZEB sowie der Integration der 
Ergebnisse in den Fachsystemen und den entsprechenden Analysen und Simulationen befassen.

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V/0305/2020 
 
Im Rahmen des Tiefbauinfrastrukturmanagements und Digitale Stadt sollen 2,5 Stellen die folgenden 
Aufgaben erledigen. 
VZÄ Qualifikation Aufgaben Stellen- 
wert 
Personal- 
aufwand 
0,75 Betriebswirt/in Controlling, Kennzahlenauswertungen, 
Finanzwirtschaftliche Analysen, Opt i-
mierung Mittelverwendung, Finanzb e-
darfsermittlung, Ermittlung Optimi e-
rungsbedarf für Gesamtsystem, For t-
schreibung Handlungsanweisungen, 
Betriebswirtschaftliche Begleitung 
Digitale Prozesse 
E12 64.800€ 
0,75 Ingenieur/in oder Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder 
Informatiker/in 
Kommunikation mit angrenzenden 
Verwaltungseinheiten, Koordination 
der strategischen und taktischen E r-
haltungsplanung, Erhaltungsstrategie 
und Wirksamkeitskontrolle, Risikoma-
nagement 
E14 70.450€ 
0,25 Ingenieur/in oder Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder 
Informatiker/in 
Strategische Analysen, Digitale Pr o-
zesse, Erstellung taktisches Baupr o-
gramm, Erstellung IT -Konzepte, D a-
tenbankauswertungen und -routinen 
E13 21.870€ 
0,75 Ingenieur/in oder Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder 
Informatiker/in 
Datenmanagement, Standardberichte, 
Netzdaten- und Bestandsdatenpflege, 
Visualisierungen und Auswertungen, 
Digitale Prozesse 
E11 56.690€ 
2,5    213.810€ 
 
Für die neue Aufgabe Organisation und Durchführung der netzweiten ZEB als Grundlage für die im 
NKF durchzuführende körperliche Inventur sollen 1,5 Stellen die folgenden Aufgaben erledigen. 
VZÄ Qualifikation Aufgaben Stellen- 
wert1 
Personal- 
aufwand 
0,25 Betriebswirt/in Betriebswirtschaftliche Begleitung 
ZEB, Koordination Inventur, Abgleich 
technischer Wert mit Bilanzwert, Co n-
trolling, Finanzwirtschaftliche Analysen 
E12 21.600€ 
0,25 Ingenieur/in oder Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder I n-
formatiker/in 
Koordination der routinemäßigen ZEB, 
Vorbereitung der Ausschreibungen 
und Vergaben, Erstellung Zustandsb e-
richt, Wirksamkeitsanalysen 
E14 23.480€€ 
0,75 Ingenieur/in oder Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder I n-
formatiker/in 
Begleitung der routinemäßigen ZEB, 
Aufbereitung der ZEB -Daten für Z u-
standsbericht, Strategische Analysen, 
Erstellung IT -Konzepte, Datenban k-
auswertungen und -routinen, Vorberei-
tung Vergaben, Durchführung von 
visuellen Zustandsbewertungen 
E13 65.610€ 
0,25 Ingenieur/in ode r Naturwisse n-
schaftler/in mit IT -Affinität oder I n-
formatiker/in 
Datenmanagement, Standardberichte, 
Netzdaten- und Bestandsdatenpflege, 
Visualisierungen und Auswertungen 
E11 18.900€ 
1,5    129.590€ 
 
 
 
i. V. 
                                                
1 Die Stellenwerte sind vorläufig und dienen der Personalkostenkalkulation, eine endgültige Bewertung erfolgt 
nach Vorlage der endgültigen Stellenprofile.

- 10 - 
V/0305/2020 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2000 Zeichen

Anlage A zur V/0305/2020 
Kurzüberblick 
Fortführung des Tiefbau Infrastruktur Management Münster – TIMM 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Sicherstellung einer nachhaltigen, gemeinwohlorientierten und generationsgerechten Erhaltung 
der Tiefbauinfrastruktur unter Berücksichtigung der Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Building 
Information Management und Smart City. 
Konzept für ein anlagenübergreifendes Erhaltungsmanagement vervollständigen und anschlie-
ßend dauerhaft umzusetzen. Finanzbedarf für die kommunale Straßenerhaltung und den Rein-
vestitionsbedarf aus der gewählten Erhaltungsstrategie, der Lebenszyklusbetrachtung und der 
netzweiten Zustandserfassung und -bewertung ermitteln. 
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an eine körperliche Inventur durch die Organisation und 
Durchführung einer netzweiten Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) des öffentlichen Stra-
ßennetzes und einem Abgleich der technischen Bewertung mit den bilanziellen Buchwerten. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 
 
1101 
1201 
Abwasserbeseitigung 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Entlastungen / Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Rechtliche Grundlagen:  
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (4)

18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Grevener Straße
  • Osthofstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0305/2020
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37