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V/0027/2007

Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord

Vorlagen 09.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.1.2

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

188 Zeichen

	
 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 27/2007 
Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III - 3. Änderung Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

2653 Zeichen

V/0027/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord - 
südlich Gut Nevinghoff 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord – südlich Gut Nevinghoff ist gemäß §§ 2 (1) und 
1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch für den Teilbereich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 
und 8 zu ändern. 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt M ünster durch den Beschluss zur Änderung des Bebau-
ungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Da die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilbereich III festgesetzte Straßenverkehrsfläche parallel 
zur Bahnlinie – Option einer Verlängerung der Gartens traße nach Norden – nach heutigen Erkenntnissen 
nicht mehr in der seinerzeit geplanten Breite erforder lich ist, kann ein Teil dieser Fläche den angrenzenden 
privaten Grundstücksflächen zugeschlagen und einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Dieses Ziel wur-
de bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 V. Abschnitt (Bauvorhaben Telekom) umge-
setzt. 
 
Die an diesen Bereich angrenzende Fa. Westfalenstoffe AG, Albrecht-Thaer-Str. 2 und 8, hat Erweiterungs-
bedarf an Lagerräumen am Standort, der auf den vorhan denen Grundstücksflächen nicht gedeckt werden 
kann. In Fortführung der o.g. städtebaulichen Planung im südlich angrenzenden Bereich bietet es sich an, 
den nicht mehr erforderlichen Teil der Straßenverkehrsfläche hierfür zu nutzen.  
 
Da das geltende Planungsrecht mit seiner Festsetzung als Straßenverkehrsfläche dem entgegensteht, ist 
die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Damit ‚altes’ und 
neues Planungsrecht schlüssig aufeinander abgestimmt sind, umfasst das Plangebiet neben den gegenwär-
tig bzw. künftig im Eigentum der Vorhabenträgeri n stehenden Flächen (Bereich des Vorhaben- und Er-
schließungsplans) auch das dazwischen liegende Grundstück als Ergänzungsfläche. 
 
I.V. 
Anlagen: 
Übersichtsplan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0027/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann/Herr Hülk 
Ruf: 
492 6122/6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0027/2007

Beratungsverlauf (4)

06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albrecht-Thaer-Straße 2
  • Nevinghoff

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0027/2007
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37