V/0027/2007
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Plan
188 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 27/2007 Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III - 3. Änderung Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
2653 Zeichen
V/0027/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord - südlich Gut Nevinghoff Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord – südlich Gut Nevinghoff ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch für den Teilbereich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 und 8 zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt M ünster durch den Beschluss zur Änderung des Bebau- ungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Da die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilbereich III festgesetzte Straßenverkehrsfläche parallel zur Bahnlinie – Option einer Verlängerung der Gartens traße nach Norden – nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in der seinerzeit geplanten Breite erforder lich ist, kann ein Teil dieser Fläche den angrenzenden privaten Grundstücksflächen zugeschlagen und einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Dieses Ziel wur- de bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 V. Abschnitt (Bauvorhaben Telekom) umge- setzt. Die an diesen Bereich angrenzende Fa. Westfalenstoffe AG, Albrecht-Thaer-Str. 2 und 8, hat Erweiterungs- bedarf an Lagerräumen am Standort, der auf den vorhan denen Grundstücksflächen nicht gedeckt werden kann. In Fortführung der o.g. städtebaulichen Planung im südlich angrenzenden Bereich bietet es sich an, den nicht mehr erforderlichen Teil der Straßenverkehrsfläche hierfür zu nutzen. Da das geltende Planungsrecht mit seiner Festsetzung als Straßenverkehrsfläche dem entgegensteht, ist die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Damit ‚altes’ und neues Planungsrecht schlüssig aufeinander abgestimmt sind, umfasst das Plangebiet neben den gegenwär- tig bzw. künftig im Eigentum der Vorhabenträgeri n stehenden Flächen (Bereich des Vorhaben- und Er- schließungsplans) auch das dazwischen liegende Grundstück als Ergänzungsfläche. I.V. Anlagen: Übersichtsplan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0027/2007 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann/Herr Hülk Ruf: 492 6122/6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0027/2007
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albrecht-Thaer-Straße 2
- Nevinghoff
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0027/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37