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3317/2024

„Mein Körper – meine Entscheidung“ - Kölner Gleichstellungsaktionsplan zum Thema Reproduktive Rechte und Gesundheit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.11.2024

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Anlage 1 Dritter Gleichstellungsaktionsplan

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Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll Sitzung StadtAG Behindertenpolitik 03.12.2024 zu Vorlage 3317_2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Dritter Gleichstellungsaktionsplan

35238 Zeichen

Mein Körper –  
meine Entscheidung 
 
Kölner Aktionsplan zum Thema  
Reproduktive Rechte und Gesundheit 
3. Gleichstellungsaktionsplan  
Amt für Gleichstellung von Frauen  
und Männern

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort ....................................................................................................................... 3 
Was sind Reproduktive Rechte? ................................................................................ 3 
Das Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung ................... 4 
Das Recht, Kinder zu bekommen und die Umstände selbst zu bestimmen ............ 4 
Das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Möglichkeiten des 
Schwangerschaftsabbruchs .................................................................................... 5 
Das Recht, Kinder unter guten Bedingungen und ohne Gewalt aufzuziehen und die 
Umstände der Elternschaft selbst zu bestimmen .................................................... 5 
Überblick aller Maßnahmen des 3. Gleichstellungsaktionsplans ................................ 6 
Geburtshilfe für geflüchtete Menschen ....................................................................... 7 
Sexuelle Bildung für Jungs* ........................................................................................ 9 
Bezahlbare Verhütung .............................................................................................. 10 
Ausstellung "Echt mein Recht" ................................................................................. 11 
Informationskampagne zur Initiative "Roter Stöckelschuh" ....................................... 12 
Bessere Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen.................................... 13 
Reproduktive Gesundheit von trans* Personen ........................................................ 14 
Barrierearme gynäkologische Versorgung................................................................ 15 
"Mut zum Blut" in Kölner Jugendeinrichtungen ......................................................... 17 
Beckenbodensprechstunde ...................................................................................... 18 
Rahmenbedingungen ............................................................................................... 19 
Controlling und Berichtwesen ................................................................................... 19 
  
Das Sternchen soll Raum für verschiedene geschlechtliche Identitäten lassen  
wie beispielsweise transident, transsexuell oder nicht binär.  *

3 
 
Vorwort 
Liebe Kölner*innen, 
mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern 
im Jahr 2011 treibt die Stadt Köln durch sogenannte Aktionspläne das Anliegen der Gleich-
stellung zwischen den Geschlechtern auf kommunaler Ebene aktiv voran. Der Schwerpunkt 
auf dem Ihnen hiermit vorliegendem 3. Gleichstellun gsaktionsplan für die J ahre 2025-2026 
liegt in dem Bereich der sogenannten Reproduktiven Rechte. 
Reproduktive Rechte beschreiben die Rechte jedes Menschen, selbstbestimmt und frei über 
den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden. Diese gelten für alle Menschen 
– unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität, ihrem Familienstand, dem Vermögen, der 
Nationalität, der Religion, der sexuellen Orientierung oder ob sie mit einer Behinderung leben. 
 Dabei stehen besonders vier Aspekte im Vordergrund:  
 Das Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung 
 Das Recht, Kinder zu bekommen und die Umstände zu bestimmen 
 Das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Möglichkeiten des Schwanger-
schaftsabbruchs  
 Das Recht, Kinder unter guten Bedingungen und ohne Gewal t großzuziehen und die 
Umstände der Elternschaft selbst zu bestimmen 
Dieser Plan markiert einen weiteren entscheidenden Schritt auf unserem Weg zu einer ge-
rechten und inklusiven Gesellschaft in der alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, 
die gleichen Chancen und Rechte haben sollen.  
Lassen Sie uns daher alle gemeinsam in diesem Kontext die Gender Mainstreaming Strategie 
für die Stadt Köln weiterverfolgen und intensivieren, um eine bedarfsgerechte Gesundheits-
versorgung und einen gleichberechtigen Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Aufklä-
rung und Prävention für alle Geschlechter zu gewährleisten.  
Wir danken allen, die sich aktiv an der Erstellung und Umsetzung dieses Aktionsplans beteili-
gen, und laden Sie ein, gemeinsam mit uns an der Verwirkli chung dieses wichtigen Ziels zu 
arbeiten. Lassen Sie uns zusammen eine Zukunft gestalten, in der Gleichstellung nicht nur ein 
Ideal, sondern gelebte Realität ist! 
     
     
Henriette Reker     Julia Pedersen 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln   Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Köln

4 
 
Was sind Reproduktive Rechte?  
 
Reproduktive Rechte beschreiben die Rechte jedes Menschen, selbstbestimmt und 
frei über den eigenen Körper und die eigene Sexualität zu entscheiden.  
Diese Rechte gelten für alle Me nschen – unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem 
Familienstand, dem Vermögen, der Nationalität, der Religion, der sexuellen Orientie-
rung oder davon, ob sie mit einer Behinderung leben. 
Folgende Rechte stehen dabei im Fokus:  
 
Das Recht auf Gesundheit und Zugang zu medizinischer Versorgung 
 
 Sexuelle Bildung 
 Aufklärung zu sexuell übertragbaren Krankheiten 
 Zugang zu Menstruationsprodukten 
 Barrierearmer Zugang zu gynäkologischen Untersuchungen für alle 
 Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen mit Endometriose 
 Zugang zu medizinischer Versorgung für Personen, die von FGM / Genitalbe-
schneidung betroffen sind 
 Zugang zu Information über die Wechseljahre 
 
Das Recht, Kinder zu bekommen und die Umstände selbst zu bestimmen 
 
 Zugang zu Betreuung durch Hebammen und Geburtspfleger*innen für alle 
 Selbstständige Bestimmung der Geburtsumstände 
 Gewährleistung sicherer und gewaltfreier Geburten für alle Menschen 
 Abbau von Diskriminierung in der Familienplanung 
 Selbstbestimmte Familienplanung für Menschen mit internationaler Familien-
geschichte       
 Elternwunsch (insbesondere auch von Menschen mit Behinderung sowie ho-
mosexuellen Paaren und Singles, Anerkennung von trans*-Elternschaft und 
Solo-/Co-Elternschaft)       
 Adoption     
 Sensibilisierung von Gesundheitspersonal für diskriminierungssensibles Arbei-
ten      
 Umgang mit Sprachbarrieren zwischen Patient*innen und Gesundheitsperso-
nal  
 Aufklärung über Sterilisation, damit diese mit freier und informierter Zustim-
mung erfolgt

5 
 
Das Recht auf Zugang zu Verhütungsmitteln und Möglichkeiten des 
Schwangerschaftsabbruchs 
 
 Zugang zu Verhütungsmethoden für alle 
 Zugang zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen 
 Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen 
 Wahlfreiheit in Bezug auf die Methode des Schwangerschaftsabbruchs 
 Zugang zu selbstbestimmter Sterilisation 
 
Das Recht, Kinder unter guten Bedingungen und ohne Gewalt aufzuzie-
hen und die Umstände der Elternschaft selbst zu bestimmen 
 
 Unterstützung selbstbestimmter Elternschaft für alle 
 Unterstützung insbesondere von Alleinerziehenden, Eltern mit Behinde-
rung, Eltern mit internationaler Familiengeschichte, nicht-heterosexuel-
len oder cis-geschlechtlichen Eltern oder armen Eltern 
 Kinderrechte 
 Inklusion 
 
 
 
Körperliche Selbstbestimmung im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele  
Das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper, Sexualität und 
Familienplanung ist ein fundamentales Menschenrecht, dem sich die Vereinten Na-
tionen in ihren Zielen zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet haben.   
In Ziel 5 zur Geschlechtergerechtigkeit wird der ungehinderte Zugang zu sexueller 
und reproduktiver Gesundheit für alle Menschen sichergestellt. 
 (Sustainable Development Goal 5)

6 
 
Überblick aller Maßnahmen des  
3. Gleichstellungsaktionsplans  
 
1. Geburtshilfe für geflüchtete Menschen 
2. Sexuelle Bildung für Jungs* 
3. Bezahlbare Verhütung 
4. Ausstellung "Echt mein Recht" 
5. Informationskampagne zur Initiative "Roter Stöckelschuh"  
6. Bessere Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen  
7. Reproduktive Gesundheit von trans* Personen  
8. Barrierearme gynäkologische Versorgung 
9. "Mut zum Blut" in Kölner Jugendeinrichtungen  
10.  Beckenbodensprechstunde

7 
 
Geburtshilfe für geflüchtete Menschen  
 
Ziel: Schwangere Personen in Kölner Unterkünften für geflüchtete Menschen haben 
Zugang zu Betreuungs- und Beratungsangeboten während ihrer Schwangerschaft und 
nach der Geburt.  
 
Maßnahme: Weiterfinanzierung einer Stelle im Bereich Geburtshilfe  
in Geflüchtetenunterkünften 
Umsetzung: Amt für Wohnungswesen (56) | in Kooperation mit: Integrationsagentur Gesundheit des DRK  
 
Geflüchtete Frauen* haben oft traumatische Erlebnisse hinter sich und befinden sich 
in einer unsicheren Lebenssituation. Eine Hebamme kann schwangere Personen in 
dieser Zeit positiv stabilisieren und eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen, die 
über die rein medizinische Versorgung hinausgeht. Neben der Vor- und Nachsorge, 
unterstützt die Hebamme auch bei der Weitervermittlung zu gynäkologis chen Pra-
xen und/oder Kliniken und hilft bei der Orientierung im Gesundheitssystem.  
 
Maßnahme: Notfall-Starterpakete im Wochenbett  
Umsetzung: Gesundheitsamt (53) | in Kooperation mit: Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03) 
 
 
Die Starterpakete werden an schwangere Personen in den Kölner Unterkünften für 
geflüchtete Menschen ausgegeben, die unmittelbar nach der Geburt versorgt wer-
den müssen und noch nicht an die Hilfen beim Sozialamt oder anderen Beratungs-
stellen (zum Beispiel Migrationsberatung, Schwangerenberatung) angebunden sind. 
Die Notfallpakete dienen der Erstausstattung und sind zur kurzfristigen Üb erbrü-
ckung der ersten 3 -4 Lebenswochen des Neugeborenen und des gebärenden El-
ternteils gedacht.  
 
Hintergrund:    
Jeder Mensch hat vor, während und nach der Geburt das Recht auf Hebammenhilfe. 
Dies gilt insbesondere auch für schwangere Personen mit Fluchterfahrung. Ihnen steht 
eine geburtshilfliche Versorgung laut § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu, 
was explizit die B etreuung durch eine Hebamme miteinschließt. Auch die vom Bun-
desfamilienministerium und UNICEF herausgegeben en „Mindeststandards zum 
Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“1 setzen leicht zugäng-
liche Betreuungs- und Beratungsangebote für Schwangere voraus.

8 
 
Dennoch ist der Zugang zur geburtshilflichen Versorgung gerade für schwangere Per-
sonen in Unterkünften für geflüchtete Menschen deutlich erschwert. Eine flächende-
ckende Versorgung durch freiberufliche Hebammen ist wegen des immer noch akuten 
Hebammenmangels oft nicht möglich. Darüber hinaus stellen Sprachbarrieren bezie-
hungsweise die häufig fehlenden Möglichkeiten des Dolmetschens ein Problem in der 
Versorgung dar. Aber auch der erschwerte Zugang zum Gesundheitssystem (Geflüch-
tete haben laut §4 AsylbLG in den ersten 36 Monaten nur einen eingeschränkten An-
spruch auf Gesundheitsleistungen) sowie die beengte Wohnsituation in den Gemein-
schaftsunterkünften und fehlende Rückzugsorte erschweren die adäquate Versorgung 
der schwangeren Personen zusätzlich. Durch die Geb urtshilfe für geflüchtete Men-
schen wird zumindest eine medizinische Grundversorgung sichergestellt und der 
Übergang ins Regelsystem erleichtert. 
Die Stadt Köln finanziert derzeit 2 Hebammenstellen, die die medizinische Versorgung 
von Geflüchteten in Unterkünften sicherstellen (siehe Beschluss 2893/2023). Während 
eine Stelle direkt an das Gesundheitsamt angebunden ist, wird die andere Stelle über 
das Amt für Wohnungswesen beim Betreuungsträger DRK finanziert.  Die Erfahrung 
zeigt, dass das niederschwellige Angebot sehr gut angenommen wird. Im Jahr 2023 
konnte die Hebamme beim Betreuungsträger DRK  268 schwangere Personen in 6 
Notaufnahmen und 18 Wohnheimen versorgen.    
Zur Ermittlung des Hebammenbedarfs in  Unterkünften für geflüchtete Menschen er-
stellt das Institut fü r Hebammen der Universität zu Köln derzeit eine Bedarfsanalyse, 
die voraussichtlich im Herbst 2024 öffentlich vorgestellt wird. 
 
 
  
 
  
 
1Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Mindeststandards zum Schutz 
von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Online verfügbar: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-
menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-117474

9 
 
Sexuelle Bildung für Jungs* 
 
Ziel: Die sexuelle Gesundheit von Jungen* und jungen Männern* wird gestärkt.  
 
 
Maßnahme: Weiterfinanzierung einer Vollzeitstelle für Sexualpädagogik mit 
Fokus auf Stärkung der Arbeit mit Jungen* und jungen Männern* 
Umsetzung: Gesundheitsamt (53) | in Kooperation mit: Profamilia Köln  
 
Das sexualpädagogische Angebot richtet sich explizit an die Zielgruppe Jungen* und 
junge Männer* bis 27 Jahren. Durch Einzelfallberatungen sowie Workshops in Kin-
dertageseinrichtungen, (Förder -)Schulen, stationären Jugendhilfeeinrichtungen o-
der Werkstätten, erhalten Jungen* und junge Männer* die Möglichkeit, sich Körper - 
und Sexualwissen anzueignen und erwerben eine Sprachfertigkeit zum Thema Se-
xualität. Darüber hinaus werden pädagogische Fachkräfte in Schulungen für aktuelle 
Thematiken wie zum Beispiel Sexting, toxisches Mannsein oder Bodyshaming sen-
sibilisiert und können männliche Jugendliche so in ihrer psychosexuellen Entwick-
lung qualifiziert begleiten.  
 
 
Hintergrund:  
Der Bedarf an Sexualpädagogik wird in Köln immer größer, gleichzeitig gibt es stadt-
weit nur wenige sexualpädagogische Angebote, die sich explizit an männlich gelesene 
Jugendliche richten ( siehe Mitteilung 1247/2021 ). Während Mädchen* und heran-
wachsende junge Frauen* in der Regel während der Pubertät das erste Mal eine *n 
Gynäkolog*in aufsuchen, fehlt es Jungen* oft an vertrauten Ansprechpersonen, um 
über Sexualität und Unsicherheiten mit ihrem Körper zu sprechen. Dies gilt insbeson-
dere für Jungen* mit internationaler Familiengeschichte – wie eine Befragung der Bun-
deszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufzeigt 2. Auch Jungen* mit Behinderung 
haben häufig Informationsdefizite was ihre eigene  Sexualität angeht. Aufgrund unzu-
reichender Kenntnisse über Körper und Sexualität ist das Risiko für beide Gruppen 
deshalb besonders hoch, sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten zu inf izieren 
und/oder Opfer sexualisierter  Gewalt zu werden. Das sexualpä dagogische Angebot 
von pro familia mit Fokus Jungen* ist deshalb ein wichtiger Baustein im Bereich sexu-
elle Bildung in Köln.    
  
 
 
2 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2020): Jugendsexualitätsstudie. Online verfügbar:  
BZgA: Erste Ergebnisse der neuen Befragungswelle BZgA-Studie „Jugendsexualität“

10 
 
Bezahlbare Verhütung 
 
Ziel: Menschen mit geringfügigem Einkommen haben Zugang zu sicheren Verhü-
tungsmitteln und können ihre Familienplanung selbstbestimmt gestalten. 
 
 
Maßnahme: Weiterfinanzierung des Verhütungsmittelfonds 
Umsetzung: Gesundheitsamt (53) | in Kooperation mit: pro familia Köln, donum vitae, Evangelische Beratungsstelle 
 
Die Stadt Köln ermöglicht Menschen mit Uterus und mit geringem Einkommen eine 
Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Anspruchsberechtigt sind Menschen mit 
Köln Pass oder Menschen die Leistungen nach SGBII, SGB XII, AsylbL, BAföG, 
BAB, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.  
 
 
Hintergrund:  
 
Menschen, die sich in Deutschland vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) schüt-
zen wollen, oder keinen Elternwunsch haben, müssen die Kosten für Verhütungsmittel 
selber tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztlich 
verordnete Verhütungsmittel nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. 
Regelmäßige Ausgaben wie die der Pille, oder aber hohe einmalige Kosten (zum Bei-
spiel Spirale, Sterilisation) können das Budget von Menschen mit geringem Einkom-
men jedoch deutlich übers chreiten. Das hat Folgen für das Verhütungsverhalten wie 
die Evaluation des „biko“ Modellprojekts im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 
zeigt. Ohne eine Kostenübernahme der Verhütungsmittel gaben die befragten Frauen 
an, unregelmäßiger zu verhüten, auf  preiswerte oder weniger zuverlässigere Metho-
den zu wechseln oder ganz auf Verhütung zu verzichten.3 
 
In Köln können Bürgergeldempfänger*innen seit 2013 eine Kostenübernahme für Ver-
hütungsmittel beantragen. Seit 2024 haben neuerdings auch Empfänger*innen von 
Wohngeld und BAföG sowie Inhaber*innen des Köln-Passes die Möglichkeit der Kos-
tenübernahme (siehe Beschluss 2576/2023). Die Leistungen sind Teil der gesundheit-
lichen Vorsorgeleistungen, die die Stadt Köln gemäß §2 Abs. 1  Gesetz über den öf-
fentlichen Gesundheitsdienst des Landes  Nordrhein-Westfalen leistet (ÖGDG). Die 
Abwicklung erfolgt über die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln. Männer 
sind auf Grund des begrenzten finanziellen Volumens bisher von der Kostenerstattung 
ausgenommen, was auch in der Ausgabestruktur über die Schwangerenberatungs-
stellen begründet ist, da hier vor allem Menschen mit Uterus erreicht werden.  
 
 
3 Pro familia (2019): Modellprojekt biko – Beratung, Information und Kostenübernahme. Online verfüg-
bar: https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/biko/biko_Abschlussbericht_barr.pdf

11 
 
Ausstellung "Echt mein Recht" 
 
Ziel: Menschen mit Lernschwierigkeiten können informierte und selbstbestimmte Ent-
scheidungen über ihre Sexualität treffen.  
 
Maßnahme: Ausstellung „Echt mein Recht“ 
Umsetzung: Amt für Integration und Vielfalt (16) | in Kooperation mit: Netzwerk „Sexualität und Behinderung Köln“ 
 
Das Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln holt in Zusammenarbeit mit 
dem Netzwerk „Sexualität und Behinderung Köln“ für vier Wochen die interaktive 
Bildungs- und Prä ventionsausstellung „Echt mein Recht “ nach Köln und begleitet 
diese inhaltlich. Die Ausstellung vom Petze-Institut ist für Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten konzipiert und informiert über das Recht auf Selbstbestimmung, Sexualität, 
Körperwissen, Gefühle und Partnerschaft. Durch Workshops werden Menschen mit 
Behinderung zu Expert*innen in eigener Sache und begleiten durch die Ausstellung. 
Außerdem werden Mitarbeitende der Eingliederungshilfe, Schulbegleiter*innen und 
Fachkräfte in begleitenden Fortbildungen über die Erscheinungsformen und Auswir-
kungen sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs sensibilisiert.  
 
 
Hintergrund:  
Laut der UN -Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das 
Recht auf einen gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung, auf barrierefreie Aufklä-
rung über ihre eigene Sexualität sowie die Möglichkeit, Eltern zu werden. Tatsächlich 
sind Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag jedoch häufig Eingriffen in ihre körper-
liche und sexuelle Selbstbestimmung ausgesetzt. Dies trifft insbesondere Mädchen* 
und Frauen* unverhältnismäßig stark. Eine im Auftrag des Bundesfamilienministeri-
ums durchgeführte Be fragung von 1.561 Frauen * mit unterschiedlichen Behinde run-
gen im Alter zwischen 16-65 Jahren ergab, dass 20–34% der Frauen* mit Behinderun-
gen in ihrer Kindheit und Juge nd sexualisierte Gewalt erlebt ha ben. Sie sind damit 
etwa zwei- bis dreimal häufiger betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.4  
Sexuelle Bildungsarbeit spielt deshalb eine zentrale Rolle in der Prävention und Ver-
hütung von Gewalt. Durch die Bereitstellung von verständlichen sexualpädagogischen 
Materialien kann grenzverletzendes Verhalten besser erkannt und benannt werden.  
Außerdem gilt es Schutzkonzepte zu entwickeln.   
 
 
4 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Lebenssituation und Belastun-
gen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Online verfügbar: 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-
beeintraechtigungen-und-behinderungen-in-deutschland-80576

12 
 
Informationskampagne zur Initiative  
"Roter Stöckelschuh" 
 
Ziel: Sexarbeitende haben einen besseren Überblick über gesundheitliche Angebote 
und werden vor Diskriminierung und Stigmatisierung im Gesundheitssystem ge-
schützt.  
 
 
Maßnahme: Informationskampagne zur Initiative "Roter Stöckelschuh" 
Umsetzung: Gesundheitsamt (53) | in Kooperation mit: Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03) 
 
Mit einer Informationskampagne sollen in Köln sowohl Fachkräfte aus dem Gesund-
heitsbereich sowie Sexarbeitende über die bundesweite Initiative „Roter Stöckel-
schuh“ informiert werden. Ärztliche und therapeutische Einrichtungen können durch 
den Eintrag ihrer Einrichtung bzw. ihres Angebots in die Datenba nk der Initiative 
signalisieren, dass sie akzeptierend mit dem Thema Sexarbeit umgehen. Ein Auf-
kleber an der Praxistür sowie eine d igitale Datenbank zeigen Sexarbeitenden, bei 
welchen Praxen sie willkommen sind und keine Diskriminierung fürchten müssen. 
Teilnehmende Einrichtungen können sich außerdem in Schulungen weiterbilden.  
 
 
Hintergrund:  
 
Immer wieder erleben Sexarbeite nde in ihrem Alltag stigmatisierendes und diskrimi-
nierendes Verhalten im Gesundheitssystem. Die bundesweite Initiative „Roter Stöckel-
schuh“ hat sich zum Ziel gesetzt, Barrieren in der Versorgungslandschaft für Sexarbei-
ter*innen abzubauen und sexarbeitsfreundliche Beratungsangebote sichtbarer zu ma-
chen. Das Projekt wurde 2017 von einer Hamburger Gynäkologin initiiert, die in der 
Beratungsstelle „Ragazza“ für drogenkonsumierenden Sexarbeitende tätig war, und 
wird heute federführend vom Projektträger BesD e.V. betreut.  
 
In Köln sind bislang neben dem Gesundheitsamt nur wenige Einrichtungen in der digi-
talen Datenbank vermerkt. Die Informationskampagne soll daher weitere Akteur*innen 
dazu ermutigen, die Initiative zu unterstützen und sich als sexarbeitsfreundliche Ad-
resse in die Datenbank aufnehmen zu lassen , um so die körperliche, psychosoziale 
und mentale Gesundheit von Sexarbeitenden in Köln nachhaltig zu stärken.

13 
 
Bessere Versorgungslage bei  
Schwangerschaftsabbrüchen  
 
Ziel: Der zeitnahe Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in Köln flächendeckend 
sichergestellt.  
 
 
Maßnahme: Konzept zur Stärkung der Versorgungssituation bei Schwanger-
schaftsabbrüchen  
Umsetzung: Gesundheitsamt (53) | in Kooperation mit: Runder Tisch zur Versorgungsituation bei Schwangerschaftsabbrüchen 
 
Das Gesundheitsamt erarbeitet gemeinsam mit dem „Runden Tisch zur Versor-
gungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen“ Vorschläge, wie der Zugang ins-
besondere zu operativen Schwangerschaftsabbrüc hen ab der 10. Schwanger-
schaftswoche in Köln verbessert werden kann. Durch die Zusammenarbeit von Ge-
sundheitsdienstleister*innen, Beratungsstellen und Verwaltung sollen lokale Versor-
gungslücken identifiziert und gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge erarbei tet 
werden. 
 
 
Hintergrund: 
 
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland laut §  218a Strafgesetzbuch nicht 
strafbar, sofern eine Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktbera-
tungsstelle stattfindet und der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen stattfindet. 
Eine Schwangerschaft kann sowohl operativ, als auch mit Medikamenten abgebro-
chen werden. Aus medizinischer Sicht ist ab der 10. Schwangerschaftswoche nur noch 
ein operativer Abbruch möglich.   
 
In Köln hat sich das Angebot für operative Schwangerschaftsabbrüche in den letzten 
10 Jahren fast halbiert. Mittlerweile bieten nur 10 gynäkologische Praxen die Möglich-
keit eines operativen Schwangerschaftsabbruchs an ( siehe Mitteilung 1904/2023 ). 
Dies liegt beispielsweise am Fachkräftemangel im Gesundhe itswesen, aber auch an 
unzureichenden Möglichkeiten für operative Eingriffe in gynäkologisch en Praxen so-
wie einer fehlenden Behandlung des Themas im Medizinstudium. Gleichzeitig ist auch 
das bestehende Angebot eingeschränkt, da einige Praxen monatlich nur wenige Ope-
rationstage anbieten und auch die überregionale Versorgung für angrenzende Kölner 
Landkreise übernehmen. Auch von den Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen bie-
tet nur ein Teil operative Schwangerschaftsabbrüche an. Für ungewollt schwangere 
Personen ist eine zeitnahe und adäquate Versorgung innerhalb der rechtlichen Fristen 
jedoch essentiell.

14 
 
Reproduktive Gesundheit von trans* Personen  
 
Ziel: Trans* Personen erhalten eine bessere Versorgung im Bereich der sexuellen 
Gesundheit.  
 
Maßnahme: Infoposter zu reproduktiven Rechten von trans* Menschen  
Umsetzung: rubicon e.V. | in Kooperation mit:  Amt für Integration und Vielfalt (16), Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern (03) 
 
Rubicon e.V. entwickelt in einem partizipativen Prozess zwei Infoposter, die Sicht-
barkeit von tr ans* Personen und ihren  Bedürfnissen im Bereich reproduktive Ge-
sundheit und reproduktive Rechte herstellen. Während sich das erste Poster gezielt 
an trans* Personen richtet und Veränderungen des Körpers und Sexualität, Verhü-
tung, Safer Sex und trans* Elternschaft thematisiert, ist das zweite Poster als Infor-
mation für Fachkräfte gedacht und vermittelt sowohl relevante medizinische Grund-
begriffe, als auch rechtliche Aspekte , um medizinisches Personal für die Gesund-
heitsbedürfnisse von trans* Personen zu sensibilisieren. Die Poster werden in Pa-
pierform und digital kostenlos für Beratungsstellen und Gesundheitsdienste zur Ver-
fügung gestellt.   
 
 
Hintergrund:  
Die repräsentative Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) zur Lage von LGB-
TIQ in Europa und Deutschland aus dem Jahr 2024 verdeutlicht das Ausmaß der Dis-
kriminierung, der trans* Personen u.a. hinsichtlich reproduktiver und sexueller Ge-
sundheit ausgesetzt sind. Auf die Frage in welchen Fachgebieten der Gesundheitsver-
sorgung queere Menschen bereits negative Erfahrungen machten, nannten 36% aller 
befragten trans* Frauen die sexuelle Gesundheitsfürsorge.5 Unter trans* Männern er-
lebten sogar 44% der Befragten Diskriminierung in Bezug auf ihre reproduktiven 
Rechte.   
Egal ob zu Vorsorgeuntersuchungen, HIV/STI -Beratung sowie trans* Elternschaft – 
die Infoposter können trans* Personen über ihre Rechte informieren und sie ermächti-
gen Gesundheitsangebote in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig fördern sie die medi-
zinische Kompetenz von Ärzt*innen für trans*sensible Behandlungen und können als 
Gesprächsgrundlage dienen, um den Dialog zw ischen trans*Patient*innen und medi-
zinischen Fachkräften zu erleichtern.   
 
 
5 European Union Agency for Fundamental Rights (2024): LGBTIQ at a crossroads: progress and 
challenges. Online verfügbar: https://fra.europa.eu/en/publication/2024/lgbtiq-crossroads-progress-
and-challenges#publication-tab-1.

15 
 
Barrierearme gynäkologische Versorgung 
 
Ziel: Gynäkologische Angebote sind barrierefrei und stehen allen Menschen unein-
geschränkt zur Verfügung.  
 
Maßnahme: Initiierung eines Runden  Tisches „Barrierearme gynäkologische 
Versorgung“ 
Umsetzung: Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03) | in Kooperation mit: Amt für Integration und Vielfalt (16) 
 
Zur Verbesserung der gynäkologischen Versorgung wird ein Runder Tisch mit Köl-
ner Akteur*innen aus dem Bereich Gesundheit, Verwaltung sowie Organisationen 
von und für Menschen mit Behinderungen initiiert. Ziel des Runden Tisches ist es, 
bestehende Barrieren in der gynäkologischen Versorgung in Köln zu identifizieren 
und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten, um die Zugänglichkeit gynäkologischer 
Praxen und Kliniken in Köln zu erhöhen.  
 
 
Hintergrund:  
Der Zugang zu gynäkologischen Angebot en ist für Menschen mit  Uterus und einer 
Behinderung, häufig erschwert und nicht gleichberechtigt möglich. Gründe hierfür sind 
Barrieren in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise der Zu gang zu Gebäuden, 
barrierefreien Toiletten in der Praxis, Ausstattung im Behand lungsraum, die nicht auf 
mobilitätseingeschränkte Personen ausgerichtet ist od er fehlende barrierefreie Infor-
mationen für Patient*innen (Leichte Sprache, Brailleschrift, Deutsche Gebärdenspra-
che). Die Suche nach einem geeigneten Angebot gestaltet sich kompliziert, ist aufwän-
dig und schambehaftet. Einige Menschen verzichten daher teilweise gänzlich auf gy-
näkologische Vorsorge und Versorgung. Im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention ist der barrierefreie  Ausbau der gynäkologischen 
Versorgung daher als Handlungsschwerpunkt definiert.6  
Allerdings sind barrierefreie, gynäkologische Praxen schwer zu finden. Angaben über 
die Barrierefreiheit basieren lediglich auf den Selbstauskünften der Ärzt*innen und 
werden nicht extern überprüft. So zei gt eine im Auftrag des Bundesministeriums für 
Gesundheit vorgelegte Studie von 2019 auf, dass 93% der vermeintlich barrierefreien 
gynäkologischen Praxen auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein 
 
 
6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Nationaler Aktionsplan 2.0, S.64. Online verfüg-
bar: inklusion-nationaler-aktionsplan-2.pdf (bmas.de).

16 
 
nicht zweifelsfrei als barrierefrei identifi ziert werden konnten. 7 Von den deutschland-
weit fünf gynäkologischen Spezialambulanzen befindet sich außerdem keine in NRW.  
Es muss also davon ausgegangen werden, dass es auch in Köln Versorgungslücken 
in Bezug auf barrierearm e gynäkologische Angebote gibt , insbesondere hinsichtlich 
Angeboten, die die umfassende Barrierefreiheit in den Blick nehmen. Hier kann ein 
Runder Tisch ansetzen und den derzeitigen S tatus Quo analysieren und mögliche 
Maßnahmen zur Verbesserung erarbeiten.   
 
7 Bundesgesundheitsministerium (2019): Evaluation von Spezialambulanzen und gynäkologischen 
Sprechstundenangeboten zur gynäkologischen und geburtshilflichen Versorgung von Frauen mit Be-
hinderung, S.20. Online verfügbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Da-
teien/5_Publikationen/Praevention/Berichte/Abschlussbericht_E-GYN-FMB.pdf

17 
 
"Mut zum Blut" in Kölner Jugendeinrichtungen  
 
Ziel: Durch das Projekt „Mut zum Blut“ werden Kölner Jugendliche sensibel und inklu-
siv über biologische Vorgänge des Menstruationszyklus informiert und lernen mit My-
then und Vorurteilen aufzuräumen. Das Thema Menstruation wird unter Jugendlichen 
enttabuisiert. 
 
Maßnahme: Workshop für Fachkräfte in der Jugendarbeit zum Thema Menst-
ruation 
Umsetzung: Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03)  | in Kooperation mit:  Amt für Kinder, Jugend und F amilie 
(51) und Akteur*innen geschlechtsspezifischer Jugendarbeit im Bezirk 
 
Ein Workshop vermittelt pädagogischen Fachkräften in der offenen Jugendarbeit 
Grundlagenwissen rund um den Zyklus, Menstruationsprodukte sowie Schmerzma-
nagement, sodass diese Menstruierende kompetent und inklusiv über die Menstru-
ation informieren und sie darin unterstützen können, ein positives Körperbewusst-
sein zu entwickeln.   
 
 
Hintergrund:  
Die Menstruation ist noch immer ein gesellschaftliches Tabuthema, welches mit vielen 
Berührungsängsten besetzt ist. Umso wichtiger ist ein offener und sachlicher Umgang 
mit der Blutung in der Schule, der Sozialarbeit und in der außerschulischen Jugendar-
beit. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die erste Menstruation heutzutage bei vielen 
Jugendlichen immer früher einsetzt, wie eine Studie der Bundeszentral e für gesund-
heitliche Aufklärung aufzeigt. So hat jedes zweite Mädchen* zwischen 14 und 17 Jah-
ren mit spätestens 12 Jahren die erste Regelblutung erlebt (52%).8 
Ein Fachworkshop zum Umgang mit der Menstruation in Kölner Jugendzentren kann 
daher wesentlich zur Enttabuisierung und rechtzeitigen Aufklärung rund um das 
Thema Menstruation beitragen. Fachkräfte lernen, wie sie fachlich korrekt und inklusiv 
über die Periode sprechen. Durch einen Workshop sollen insbesondere auch nicht 
menstruierende Fachkräfte Han dlungssicherheit erlangen , schamfrei und altersge-
recht mit Jugendlichen über die Regelblutung sprechen zu können.     
 
 
8Scharmanski, S. & Hessling, A. (2022): Sexualaufklärung, die erste Regelblutung und der erste Sa-
menerguss. Jugendsexualität 9. Welle. BZgA-Faktenblatt. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche 
Aufklärung (BZgA). Online verfügbar: https://www.sexualaufklaerung.de/publikation/sexualaufklae-
rung-die-erste-regelblutung-und-der-erste-samenerguss/

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Beckenbodensprechstunde  
 
Ziel: Die Beckenbodengesundheit von Gebärenden in Köln wird nachhaltig gefördert.  
 
Maßnahme: Beckenbodensprechstunde  
Umsetzung: Uniklinik Köln | in Kooperation mit: Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern (03) 
 
Häufig treten Beckenbodendysfunktionen insbesondere nach Schwangersc haften 
und Geburten auf. Die Uniklinik Köln bietet de shalb eine postnatale Beckenboden-
sprechstunde an, die Betroffenen bei anhaltender Beckenbodenschwäche durch 
frühzeitige Diagnose und Therapie helfen kann und bei Einschränkungen wie Inkon-
tinenz präventiv entgegenwirkt. Die Beckenbodensprechstunde wird begleitet durch 
eine wissenschaftliche Studie, deren Erkenntnisse die Beckenbodengesundheit von 
Schwangeren langfristig verbessern sollen.    
 
 
Hintergrund: 
 
Schwangerschaften und vaginale Geburten gehören zu den Hauptrisikofaktoren für die 
Beckenbodengesundheit. Gleichzeitig werden im Mutterpass für die Zeit nach der Ge-
burt Themen wie Blasenschwäche, Senkungen, Inkontinenz und Störungen des sexu-
ellen Empfindens nicht erwähnt. Die Nachsorge endet oft mit der abschließenden Un-
tersuchung in der gynäkologischen Praxis sechs Wochen nach der Geburt.  
 
Dabei zeigen erste Zwischenergebnisse der Studie der Uniklinik Köln zur Beckenbo-
dengesundheit, dass 57% aller Gebärenden auch 6 Monate nach der Geburt über 
Drang- und Belastungsinkontinenz berichten un d 43% über eine Zunahme sexueller 
Beschwerden.9 Von allen Teilnehmenden sprach allerdings nur jede dritte Person mit 
ihrer Gynäkolog*in über die Beschwerden, obwohl doppelt so viele B etroffene den 
Wunsch äußerten dies zu tun.  
 
 
  
  
 
 
9 Ludwig, Sebastian (2023): Risiko peri- und postpartaler Beckenbodenfunktionsstörungen. Deutsches 
Ärzteblatt, 120 (24), A 1076- A 1078. Online verfügbar: Geburtshilfestudien E-PAD und Mum-Health: 
Risiko peri- und postpartaler Beckenbodenfunktionsstörungen (aerzteblatt.de)

19 
 
Rahmenbedingungen 
 
Alle aufgezeigten Maßnahmen zur Zielerreichung stehen unter dem Vorbehalt der 
Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026. Die Umsetzung des Aktionsplans 
erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
Controlling und Berichtwesen 
 
Die Zielerreichung des 3. Gleichstellungsaktionsplans wird spätestens nach zwei Jah-
ren überprüft und die politischen Gremien werden über die Umsetzung der einzelnen 
Maßnahmen unterrichtet. Wird in der Zwischenzeit erkennbar, dass Ziele nicht erreicht 
werden können, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen 
beziehungsweise zu ergänzen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktioneller Hinweis: Bei dieser Fassung handelt es sich um eine redigierte Arbeitsversion. Nach 
erfolgter Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln erfolgt ein finales Lektorat sowie Layout  und Druck.

Anlage 2 - Auszug Beschlussprotokoll Sitzung StadtAG Behindertenpolitik 03.12.2024 zu Vorlage 3317_2024

985 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Herr Burghof-Parkin 
Telefon: (0221) 221-22822 
Fax:  (0221) 221-29166 
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 03.12.2024 
öffentlich 
7.3 „Mein Körper – meine Entscheidung“ - Kölner Gleichstellungsaktions-
plan zum Thema Reproduktive Rechte und Gesundheit 
3317/2024 
 
Beschluss: 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie 
folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt den 3. Gleichstellungsaktionsplan zum Thema Reproduktive 
Rechte und Gesundheit für den Aktionszeitraum 2025 - 2026 zur Umsetzung der „Eu-
ropäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ 
(Anlage 1).  
 
Der Aktionsplan wird mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen 
umgesetzt. 
Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen

Beschlussvorlage Rat

3928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 3317/2024 
Freigabedatum 
07.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
„Mein Körper – meine Entscheidung“ - Kölner Gleichstellungsaktionsplan zum Thema 
Reproduktive Rechte und Gesundheit  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den 3. Gleichstellungsaktionsplan zum Thema Reproduktive Rechte und 
Gesundheit für den Aktionszeitraum 2025 - 2026 zur Umsetzung der „Europäischen Charta für 
die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ (Anlage 1).  
 
Der Aktionsplan wird mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt.  
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.11.2024 
Integrationsrat 19.11.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 26.11.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 02.12.2024 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 03.12.2024 
Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Begründung:  
 
Die Stadt Köln hat die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern nach einem Ratsbeschluss im August 2011 unterzeichnet. Damit ist Köln eine von 
mittlerweile über 2.000 europäischen Kommunen in 36 Ländern, die die EU -Charta ra-
tifiziert und sich verpflichtet hat, Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Umset-
zung der Gleichstellung zu entwickeln.  
Folgende Aktionspläne wurden bislang erarbeitet:   
 1. Gleichstellungsaktionsplan mit Maßnahmen in den Bereichen Arbeitswelt, 
Sport und Freizeit und Sicherheit (2016 bis 2020): Vorlage 1706/2016 
 2. Gleichstellungsaktionsplan mit Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Ge-
sundheit und Soziales (2019 bis 2021): Vorlage 0217/2019 
 
Schwerpunkt Reproduktive Rechte und Gesundheit  
Erstmals wird der 3. Kölner Gleichstellungsaktionsplan mit dem Thema „Reproduktive 
Rechte und Gesundheit“ einen Schwerpunkt behandeln. Im Jahr 2023 wurde die Euro-
päische Charta um neun weitere Handlungsfelder erweitert. Ziel der Überarbeitung war 
es, die EU-Charta intersektionaler und inklusiver zu gestalten und damit neuen gesell-
schaftlichen Herausforderungen seit der Entstehung der Charta in 2006 gerecht zu wer-
den. Mit der Auswahl des hinzugekommenen Artikels 37 „Rechte auf sexuelle und r e-
produktive Gesundheit“ bekennt die Stadt Köln sich zu ebendiesen neuen Artikeln der 
EU-Charta, genauso wie dem Ziel, Gleichstellungsmaßnahmen für alle Menschen in 
Köln zu entwickeln und sich für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.   
Artikel 37 der Char ta verdeutlicht, dass Kommunen eine entscheidende Rolle bei der 
Förderung und Gewährleistung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ihrer Bür-
ger*innen spielen. In Absatz 2 erkennen alle Unterzeichnenden an, dass Menschen das 
Recht haben frei und selbst bestimmt über Fragen in Bezug auf ihren Körper und ihre 
Sexualität zu entscheiden und somit Zugang zu Sexueller Bildung, Verhütung, Famili-
enplanung, sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen sowie Gesundheitsan-
geboten haben sollen.  
Der 3. Gleichstellungsaktionsplan wurde eng in Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung 
sowie Akteur*innen der Zivilgesellschaft erarbeitet. Sowohl das Thema, als auch die 
Maßnahmen wurden gemeinsam mit einer Lenkungsgruppe beschlossen (siehe Mittei-
lung 0953/2024).  
 
Ausblick 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern wird die Umsetzung des 3. Gleich-
stellungsaktionsplan im Zeitraum 2025 bis 2026 begleiten und den politischen Aus-
schüssen in Form eines Abschlussberichts über die Umsetzung der Maßnahmen infor-
mieren.  
 
Anlagen 
 
3. Gleichstellungsaktionsplan zum Thema „Reproduktive Rechte und Gesundheit“ 
(Die Anlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen w erden.)

3

Beratungsverlauf (10)

18.11.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2024 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.11.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.12.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3317/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.11.2024
Erstellt
23.10.2024 15:39