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V/0579/2024

Bebauungsplan Nr. 378, 1. Änderung: Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 10.10.2024

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V-0579-2024-Anlage-4-Planzeichnung

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Ansehen

V-0579-2024-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0579-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0579-2024-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0579-2024-Anlage-4-Planzeichnung

8630 Zeichen

19
17
23
3
1
12
21
18
8
16 16
144 144
154 a
Rampe
Rampe
5
250
II
IV
IV
III
II
I
III
I
I
I
II
I
I
I
I
I
I
I
I
Rampe
6
I
III
IV
IV
I
II
II
I
III
II
III
2
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IV
IV
III
IV
I
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II
I
III
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I
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I
I
I
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Rampe
3
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16 16
144 144
154 a
5
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II
IV
II
I
III
I
I
I
II
III
Rampe
Rampe
Neubeckum - Münster
Neubeckum - Münster
Flur 154
19
17
23
6
I
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Lindberghweg
Haferlandweg
2
122
731
207
211
242
160
230
118
239
128
563
780
781
202
229
119
227
258
249
253
275
274
267
208
76
236
537
231
200248
161
116
162
163
765 266
263
270
261
262
778
779
MK  III
0° - 25°
GH   11,00 mAnschluss an die
Baugrenze imBebauungsplan
Nr. 378
Anschluss an dieBaugrenze im
BebauungsplanNr. 378
MK
55,23 m
2,00,7
208
76
236
122
731
207
211
242
160
230
118
239
128
563
780
781
778
779
202
229
537
119
231
227
258
200248
249
253
275
274
161
116
162
163
765 266
263
270 267
261
262
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr. 378 
378
1. 
Änderung
Loddenheide -
Heumannsweg / Albersloher Weg /
Drolshagenweg / Lindberghweg im
Bereich des neuen WLE-
Haltepunkts "Loddenheide"
Münster
154
1 : 500
II
12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Kanaldeckelhöhen (Meter über Normalhöhennull)
Bestandsangaben
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Art der baulichen Nutzung
KerngebieteMK
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
0,7
2,0
Zahl der Vollgeschosse, als HöchstmaßIII
Gebäudehöhe, als HöchstmaßGH
11,00 m
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
Bauvorschriften
Dachneigung, Mindest- und Höchstgrenze0°- 25°
Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
Zeichenerklärung
Festsetzungen
Nachrichtliche Übernahme
Baugrenze weiterer Verlauf
Bereich des Planfeststellungsverfahrens zur
Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) der WLE-Strecke Sendenhorst-Münster
Die Plangrundlage wurde am 04.04.2023 aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, 19.06.2023
Marienfeld (L.S.)
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, 21.06.2023 20.06.2023
 Denstorff (L.S.)   Festersen
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am 14.06.2022 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans
gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 19
vom 08.07.2022 bekannt gemacht.
Münster, 26.06.2023
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker (L.S.)
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
03.07.2023 bis zum 11.08.2023 öffentlich ausgelegen.
Münster, 14.08.2023
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker (L.S.)
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 / Nr. 6)
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 / Nr. 6)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490)
65,23 m
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Im MK-Gebiet sind Wohnungen außer im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO, Schank- und Speisewirtschaften,
Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten unzulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
1.2 Im MK-Gebiet sind sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) und Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) nur ausnahmsweise
zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
1.3 Im MK-Gebiet ist bei Einzelhandelsnutzung nur der Handel mit Möbeln einschließlich textiler Raumausstattung, Bau-
und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf sowie Autohandel und -zubehör zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO).
1.4 Im Einzelfall kann über die festgesetzte Geschosszahl hinaus ein weiteres Vollgeschoss zugelassen werden, wenn die
zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten wird (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Die festgesetzte max. Bauhöhe darf in
diesen Fällen um bis zu 4,00 m überschritten werden.
Der für die Bauhöhe maßgebliche Bezugspunkt ist in der Plangraphik festgesetzt.
1.5 Beim Neubau von Gebäuden ist eine Anlage zur Solarenergienutzung zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von
mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen. Die Verpflichtung der Installation von Anlagen zur
Solarenergienutzung gilt auch für Bestandsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Eine
grundlegende Dachsanierung und ein Dachausbau liegen vor, wenn für die geplante Baumaßnahme am Dach eine
baurechtliche Zulassung erforderlich ist. Von dieser Verpflichtung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn eine
Anlage zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. (§ 9 Abs. 1
Nr. 23b).
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
2.1 Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistung und nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die
a) größer als 5 qm sind;
b) eine Höhe von max. 1,0 m oder eine Länge von max. 5,0 m überschreiten;
c) als freistehend Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt werden sollen.
      Selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen mit Ausrichtung zum Lindberghweg sind unzulässig.
2.2 
Die unbebauten Flächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Ausnahme von Stellplatzflächen,
notwendiger Grundstücksumfahrungen und -zufahrten sowie Lagerflächen und Ähnliches gärtnerisch zu gestalten. Die
Gestaltung der Vorgartenfläche durch Steinaufschüttungen (z.B. Schotter, Kies, Split o.ä.) ist unzulässig, soweit sie
nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Dem Spritzwasserschutz dienen Gebäudeumrandungen mit einer
Breite von bis zu 40 cm oder entsprechend dem jeweiligen Dachüberstand. Gleiches gilt für Vorgartenflächen (Flächen
zwischen vorderer Gebäudekante und Straßenbegrenzungslinie) mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten.
3 Hinweise
3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können
während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des
Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
3.2 Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber
auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die
Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen,
Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW).
3.3 Minimierung von Lichtemissionen
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper zu
verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und
fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw.
maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundlichen
Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
______________ bis einschließlich ______________ veröffentlicht.
Münster,
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0579/2024

V-0579-2024-Anlage-1-Stellungnahmen

29502 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0579/2024 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 14 
Bebauungsplan Nr. 378  – 1. Änderung:  Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg /  
Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 
1  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  
Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand als gemeinsame Veranstaltung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau 
in Form einer Bürgeranhörung am 02.02.2023 von ca. 15 bis 18 Uhr statt. Veranstaltungsort war das Schulzentrum Wolbeck. Anwesend waren rd. 50 Bürgerin-
nen und Bürger. Nach kurzer Einleitung durch Herr Bensmann (Bezirksbürgermeister) wurde die Veranstaltung eröffnet. An mehreren Thementischen wurden 
jeweils die 5 verkehrstechnischen Entwürfe vom Amt für Mobilität und Tiefbau sowie die 2 technischen Bebauungspläne vom Stadtplanungsamt erläutert und 
diskutiert. An den jeweiligen Tischen wurden die Anregungen der Teilnehmenden aufgenommen. Diese sind im Folgenden zusammengefasst. 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.1  Es wird sich erkundigt, warum auf der Höhe des Auto-
haus Volvo kein Buskap gebaut werde. 
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Errichtung einer Bus-
bucht nicht erforderlich. Sollte die Haltestelle in Zukunft 
barrierefrei ausgebaut werden, wird ein Buskap in die-
sem Planungsprozess geprüft. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.2  Es wird gefragt, warum der Radverkehr nicht direkt 
über die Fahrbahn zum Bahnübergang geführt werde. 
Auf Grund der Zweistreifigkeit des Albersloher Weges 
und der hohen Verkehrsbelastung besteht die Anforde-
rung, den Radfahrenden auf einer Nebenanlage zu füh-
ren. Bei der Nebenanlage handelt es sich um einen 
Gehweg Radfahrende frei. Dies ist ein zusätzliches An-
gebot, den Bahnsteig bequemer zu erreichen. Die offizi-
elle Führung für Radfahrende in Richtung Innenstadt ist 
auf der anderen Seite des Albersloher Weges ausge-
wiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 14 
2  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 03.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.1 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 21.03.2023 
  In dem Bereich wo der Bahnhaltepunkt entstehen soll, 
liegen Fernwärmeleitungen, die durch eine grabenlose 
Verlegeart (Spülbohrverfahren) verlegt worden sind. 
Die genaue Lage der Leitungen ist unsererseits somit 
nur abschätzbar. Sollten Auskofferungen > 60cm z.B. 
für ein Fundament o.ä. gemacht werden, müssen Sie 
im Vorfeld Suchschachtungen nach den Fernwärmelei-
tungen betreiben, um ausschließen zu können, dass 
diese während der Bauphase beschädigt werden. Das 
Gleiche gilt bei starken Verdichtungsarbeiten o.ä.. Die 
ungefähre Lage der Leitungen können Sie den beige-
fügten Bestandsplänen entnehmen. Zudem füge ich 
noch die Bestandspläne der anderen Versorgungsspar-
ten hinzu, auch wenn diese Kabel und Leitungen sich 
nicht direkt in dem Plangebiet befinden. 
Die Informationen werden bei der Ausbauplanung be-
rücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.2 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Stellungnahme vom 28.03.2023 
  Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht bestehen keine 
grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung. Wir 
bitten jedoch, folgenden Hinweis zu berücksichtigen: 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde 
aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der na-
türlichen Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt wer-
Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan 
aufgenommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 14 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
den. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Un-
teren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für 
Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) 
unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 
2.3 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stellungnahme vom 30.03.2023 
2.3.1 Dachbegrünung 
Aus klimatischen und ökologischen, sowie ggf. entwäs-
serungstechnischen Aspekten ist eine 100 % Dachbe-
grünung an den Leezenboxen zu berücksichtigen.  
Flachdächer und Dächer bis zu einer Neigung von 
15 Grad sind fachgerecht mit mindestens 0,10 m be-
grünbares Substrat zu bedecken, sowie mit einer 
standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen 
und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beziehen 
sich auf Verkehrs- sowie Grünflächen. Die Gestaltung 
der Leezenboxen wird im Rahmen der Ausbauplanung 
durch das Amt für Mobilität und Tiefbau konkretisiert 
und ist somit nicht Inhalt der Bauleitplanung. 
Keine Beschlussfassung 
erforderlich. 2.3.2 Artenschutz  
Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Bau-
feldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu beachten: 
• Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10
– 28/29.02 eines Jahres
• Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachver-
ständigen
Fledermäuse 
Es wurden vier Fledermausarten nachgewiesen: Gro-
ßer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfleder-
maus und Breitflügelfledermaus. Darüber hinaus konn-
ten 2 Arten nicht sicher nachgewiesen werden: Kleiner 
Der ursprüngliche Gehölzstreifen im Plangebiet wurde 
im Winter 2022/23 entfernt. In diesem Bereich soll der 
Entlastungskanal am Haferlandweg verlegt werden. Für 
diese Kanalverlegung gibt es ein eigenes Genehmi-
gungsverfahren. Somit sind im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes keine Bäume mehr vorhanden. Da-
her wird von einem Hinweis abgesehen. 
Keine Beschlussfassung 
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 14 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle Fleder-
mausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. 
Bei keiner Art gab es aktuell einen Quartier-nachweis in 
den einzelnen Untersuchungsgebieten. 
Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: 
• Wenn im Zuge der Planumsetzung der Baumbestand 
erhalten wird, ist kein Eintreten von Verbotstatbestän-
den zu erwarten.  
• Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und 
ggf. Entfernung von potenziellen Baumhöhlenquartie-
ren, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. 
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in 
der zeitlichen Begrenzung der Gehölzrodung (Anfang 
bis Ende Oktober), einer vorherigen Ein- bzw. Aus-
flug- und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. 
Entwertung des Quartierpotenzials.  
• Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer 
Baubegleitung zu erfolgen.  
• Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, 
ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen 
von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. 
2.3.3 Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende 
Vorgaben zu berücksichtigen:  
• Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an 
den Straßenzügen zur Verringerung großräumiger 
Anlockeffekte  
• Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein 
Hitzetod von Insekten) mit gerichteter Anstrahlung 
der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung)  
Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungs-
plan mit aufgenommen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 14 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
• Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur 
zum Teil abgeschirmter Leuchten  
• Keine Beleuchtung angrenzender Flächen  
• Verwendung von insekten- und fledermausfreundli-
chen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des 
Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen 
UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten 
mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton 
in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtem-
peratur CCT von < 3000 K) 
• Keine Nachtbeleuchtung während der Bauzeit

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 14 
3  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.1 Private Stellungnahme vom 18.07.2023 
 3.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Planfeststel-
lungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Deshalb 
wird angeregt, die Bebauungspläne erst auf Basis ei-
ner abgeschlossenen Planung zu ändern. 
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BauGB: „Die Gemein-
den haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so-
weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 
erforderlich ist […]“ 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind.   
Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erfolgt die Auf-
stellung des Bebauungsplanes parallel zu dem Planfest-
stellungsverfahren zur Reaktivierung des Schienenper-
sonennahverkehrs auf der WLE-Strecke. Die Abstim-
mung der jeweiligen Planungen erfolgt dabei fortlaufend. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1 
3.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi-
nanzierung der WLE-Reaktivierung nicht sichergestellt 
sei und die Bebauungspläne deshalb noch nicht geän-
dert werden könnten. Aufgrund der gestiegenen Ener-
giekosten und der Folgen des 49-EuroTickets seien 
die Kalkulationen nicht mehr aktuell.  
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Neube-
wertung der prognostizierten Fahrgastzahlen zu erfol-
gen habe, da durch vermehrtes mobiles Arbeiten so-
wie konkurrierende Verkehre zur WLE durch Stadt und 
Die Prüfung der finanziellen Machbarkeit der Strecken-
reaktivierung sowie der Fahrgastzahlen fällt in die Zu-
ständigkeit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfah-
ren fortgeführt. Es gibt bisher keinen Grund zur An-
nahme, dass das Projekt aufgrund einer möglichen feh-
lenden Finanzierbarkeit nicht weitergeführt wird. Somit 
besteht auch derzeit kein Grund, dass Bebauungsplan-
verfahren nicht weiter zu führen. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Umlandgemeinden die Annahmen der Fahrgastzahlen 
nicht mehr korrekt seien. 
3.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die standardisierte 
Bewertung der Wirtschaftlichkeit der WLE-Reaktivie-
rung einen zu geringen Kostenpuffer von lediglich 10 - 
30 % erhalte. Aufgrund der aktuellen Bau- und Ener-
giekostensteigerungen sei der Wert nicht mehr belast-
bar.  
Es wird darauf hingewiesen, dass die langfristige Fi-
nanzierung der WLE-Reaktivierung somit nicht sicher-
gestellt sei und die Bebauungspläne deshalb noch 
nicht geändert werden könnten. 
Siehe 3.1.2 Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1 
3.1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Reaktivierung 
der WLE als Teil der sogenannten Münsterland S-
Bahn bundesweiten Deutschlandtakt unterliege. Dabei 
käme es zu einer Umkehr in der lnfrastrukturplanung, 
da nun fahrplanbasiert die notwendige Infrastruktur er-
mittelt und der Deutschlandtakt so zum Bewertungs-
maßstab zukünftiger lnfrastrukturausbauten würde. Im 
Ergebnis müsse auch die WLE in diese bundesweite 
fahrplanbasierte Planung eingebettet sein. Der Ein-
wender befürchtet, dass eine zukünftige Anpassung an 
den Deutschlandtakt zu einem 15-Minuten Takt auf der 
WLE-Strecke führen könnte, woraus mehr Lärm folgen 
würde. 
Alle den Betrieb der Bahnstrecke betreffenden Faktoren 
liegen in der Zuständigkeit der WLE. Dazu gehört unter 
anderem die Ermittlung der Fahrgastprognosen sowie 
die Zug-Taktung. Das im Bebauungsplanverfahren er-
stellte Schallgutachten berücksichtigt die seitens der 
WLE zur Verfügung gestellten Daten. Derzeit liegen 
keine Anhaltspunkte vor, diese in Frage zu stellen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Zweckverband 
Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) 
Siehe 3.1.4 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Ende 2019 beschlossen habe, eine Machbarkeitsstu-
die für die Reaktivierung des weiteren Streckenab-
schnittes von Sendenhorst über Neubeckum und Wa-
dersloh nach Lippstadt in Auftrag zu geben. Dies sei in 
der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, da bei 
einer Reaktivierung bis Lippstadt ist von deutlich höhe-
ren Fahrgastzahlen auszugehen sei. Daraus würden 
sich andere Eingangsparameter für die Lärmtechni-
sche Untersuchung ergeben. 
3.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage von Park 
& Ride-Stationen gemeinsam im Rahmen des Plan-
feststellungsverfahrens der WLE offengelegt und be-
handelt werden sollten, da die Planung dieser Anlagen 
in ein Gesamtkonzept zur WLE-Reaktivierung einge-
bettet werden solle. (…) 
Die Stadt Münster hat kein Planungsrecht die Park & 
Ride Stationen Wolbeck und Loddenheide über einen 
Bebauungsplan zu regeln. 
Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in 
der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen 
die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Ram-
pen an den Haltepunkten. Für die darüberhinausgehen-
den Ausstattungen, Straßenquerungsmöglichkeiten und 
Stellplätze liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Münster. 
Somit sind die zwei Verfahren der Planfeststellung so-
wie das Bebauungsplanverfahren zu unterscheiden. 
Dort wo inhaltliche Überschneidungen der Planungen 
vorliegen, wie z.B. beim Schall, erfolgt eine entspre-
chende Betrachtung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.7 Es wird mit Verweis auf die Förderrichtlinien darauf 
hingewiesen, dass für die Park & Ride-Anlagen in 
Münster bereits zweckgebundene Fördermittel beim 
NWL beantragt worden seien und diese den Kunden 
der Bahn vorzuhalten seien. Andernfalls wäre eine 
Rückerstattung der Fördermittel erforderlich. 
Es wird deshalb gefordert, dass die Planungsinhalte 
des Bebauungsplanes in das Planfeststellungsverfah-
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Realisierung des Haltepunktes. 
Fördermittel stehen nicht im direkten Zusammenhang 
mit dem Bebauungsplanverfahren. 
Die rechtliche Grundlage, um einen Bebauungsplan zu 
ändern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 
BauGB (siehe auch 3.1.1). 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
ren für die Reaktivierung des SPNV eingebettet wer-
den müssten. Die Stadt Münster habe kein Planungs-
recht die Park & Ride Stationen Wolbeck und Lodden-
heide über einen Bebauungsplan zu regeln. 
3.1.8 Den Unterlagen sei zu entnehmen, dass zwei plan-
gleiche Bahnübergänge für Fußgänger erforderlich 
seien. Bei einem Bahnübergang werde neben einem 
Zugang zum Mittelbahnsteig auch eine neue Wege-
verbindung zwischen Albersloher Weg und Haferland-
weg geschaffen. Bahnübergänge würden dabei ein er-
hebliches Gefahrenpotenzial darstellen. Auch vor die-
sem Hintergrund wäre ein alternativer Standort sinn-
voll, der über mehr Platz verfüge, um bauliche Lösun-
gen ohne Bahnübergang zu finden und die drohenden 
Gefahren zu entschärfen. Andernfalls sei ein Überfüh-
rungsbauwerk mit Rolltreppen und Fahrstühlen erfor-
derlich, um den Bahnsteig gefahrlos ohne Überque-
rung der Gleise erreichen zu können.  
Die Entscheidung über den Standort des Haltepunktes 
sowie die Ausgestaltung des Bahnübergangs ist Gegen-
stand des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung 
des Schienenpersonennahverkehrs auf der WLE-Stre-
cke. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.9 Den Plänen sei zu entnehmen, dass der Bahnhof Lod-
denheide nebst Flächen für Bike+Ride sowie zusätzli-
che Gleisanlagen auf dem vorhandenen öffentlichen 
Grünstreifen angelegt seien. Gemäß dem Bebauungs-
plan „378" der Stadt Münster werde eine allseitige 
10 m Breite Eingrünung des Baugebietes vorgesehen, 
d.h. diese Flächen, auf denen Bäume und Sträucher 
angepflanzt werden sollen, seien zu erhalten und nicht 
zu bebauen. Diese Festsetzung sei erfolgt, um einen 
Ausgleich der Eingriffssituation des Bebauungsplans 
378 zu schaffen. Ferner gelte dieser Grünstreifen mit 
seiner Abschirmwirkung dem Schallschutz für das 
Der Ausgleich für den Eingriff erfolgt gemäß den gesetz-
lichen Vorgaben. Da im Plangebiet nicht ausreichend 
Flächen zur Verfügung stehen, erfolgt dieser Ausgleich 
auf externen Flächen. Die tatsächliche Rodung des Be-
reichs erfolgte bereits im Vorfeld im Zuge von notwendi-
gen Kanalarbeiten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
Plangebiet, welcher nun wegfallen würde. Es sei daher 
auch nicht sinnvoll, wenn begrünte Flächen als Aus-
gleich an anderer Stelle entstehen. 
3.1.10 Dem Bebauungsplan sei zu entnehmen, dass unbe-
baute Flächen gärtnerisch zu gestalten sind. Es sei 
den Planungsunterlagen der WLE nicht zu entnehmen, 
ob und wie unbebaute Flächen gärtnerisch zu gestal-
ten. Der Bebauungsplan 378 sieht vor, dass je sechs 
Stellflächen ein Baum gepflanzt werden muss. 
Der vorliegende Bebauungsplan setzt ausschließlich öf-
fentliche Verkehrs- und Kerngebietsflächen (MK) fest, 
um eine flexible Gestaltung des Verkehrsraumes im 
Rahmen der Ausbauplanung zu ermöglichen. Mögliche 
Baumpflanzungen werden im Rahmen der Ausbaupla-
nung konkretisiert. Die benannte Festsetzung zur gärt-
nerischen Gestaltung wurde übernommen (vgl. Textli-
che Festsetzung Nr. 2.2) und beziehen sich auf die MK-
Flächen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.1.11 Es sei sinnvoller, den Bahnhof Loddenheide zwischen 
Heumannsweg und Umgehungsbahn zu bauen. Den 
Planungsunterlagen sei nicht zu entnehmen, dass eine 
Variantenuntersuchung stattgefunden habe. 
Die Entscheidung über den Standort des Haltepunktes 
ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahren. Eine 
Abwägung der Varianten ist somit nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2 Private Stellungnahme vom 30.07.2023 
 3.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rückmeldung 
zu den Bedenken im Zuge des Planfeststellungsver-
fahrens erfolgt sei. Es wird sich dazu erkundigt wie ein 
Bebauungsplan geändert werden könne, ohne Vorlie-
gen eines Planfeststellungsbeschlusses. 
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen des Planfeststellungverfahrens sind in eben-
diesem zu behandeln.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2.2 Eine Planrechtfertigung sei nur gegeben, wenn das 
Vorhaben aus Gründen des Allgemeinwohls objektiv 
erforderlich wäre. Es würden gewichtige Argumente 
Die rechtliche Grundlage, einen Bebauungsplan zu än-
dern oder aufzustellen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 
BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzu-
stellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist […]“. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
dafürsprechen, dass eine Erforderlichkeit des Vorha-
bens aus Gründen des Allgemeinwohls nicht (mehr) 
bestünde. 
Das Planungserfordernis ergibt sich daraus, dass die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umset-
zung des verkehrstechnischen Entwurfes ohne den Be-
bauungsplan nicht gegeben sind. Das öffentliche Inte-
resse wird darüber hinaus in der städtebaulichen Be-
gründung dargelegt. Mit der WLE-Reaktivierung insge-
samt und somit als Teil des Gesamten Projektes auch 
der hier vorliegende Bebauungsplan, wird eine Gesamt-
städtische Zielsetzung der Verlagerung des Individual-
verkehrs auf die Schiene verfolgt. Eine nachhaltige Ver-
kehrsplanung dient dem Allgemeinwohl. 
 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Reaktivie-
rung der WLE-Strecke das bestehende Verkehrsange-
bot verschlechtert würde, da die Busse R 32 (Regio-
nalbus) und S 30 (Schnellbus) ersatzlos gestrichen 
würden und auch für die Buslinie 8 eine neue Stre-
ckenführung geplant sei.  
Durch die Einführung des Schienenpersonenverkehrs ist 
eine Veränderung im bestehenden Linienbusangebot zu 
erwarten. Die übergeordneten Fragestellungen zur Ent-
wicklung des ÖPNV werden nicht im Rahmen des Be-
bauungsplanes untersucht oder bewertet.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der NWL auf ein fi-
nanzielles Fiasko zusteuere. Schon 2023 seien die Be-
triebsleistungen nicht mehr gesichert. Darum wird sich 
erkundigt, warum Bebauungspläne geändert werden 
würden, wenn keine Finanzierung dieser Reaktivierung 
gesichert sei. 
Die Prüfung der Finanzierbarkeit liegt in der Zuständig-
keit der WLE. Seitens der WLE wird das Verfahren fort-
geführt. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass das 
Projekt aufgrund einer möglichen fehlenden Finanzier-
barkeit nicht weitergeführt wird. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 14 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.2.4 Es wird eine aktuelle NKU (Nutzen-Kosten-Untersu-
chung) gefordert, da durch die Verlängerung der Bahn-
strecke bis Lippstadt  alle Zahlen der NKU-hinfällig 
seien. 
Die Kosten-Nutzen-Untersuchung liegt in der Zuständig-
keit der WLE und ist nicht Gegenstand des Bebauungs-
planverfahrens. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststel-
lungsunterlagen in Form des Deckblatts an Mängeln 
leide, so dass eine Änderung der Bebauungspläne 
zum jetzigen Zeit nicht stattfinden solle 
Das Planfeststellungsverfahren liegt nicht in der Zustän-
digkeit der Stadt Münster. Da zum jetzigen Zeitpunkt 
kein Grund zur Annahme vorliegt, dass das Planfeststel-
lungsverfahren nicht weitergeführt wird, wird das Bebau-
ungsplanverfahren weiterbearbeitet. 
Der Stellungnahme, den Sat-
zungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan erst nach Ab-
schluss des Planfeststel-
lungsverfahrens zur Reakti-
vierung des Schienenperso-
nennahverkehrs zu treffen, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1.1

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 14 
4  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 03.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023  
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
4.1 Bezirksregierung Münster: Dezernat 54 (Wasserwirtschaft, einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Stellungnahme vom 17.07.2023 
  Das Sachgebiet 54.2 -Wasserentnahmen, -schutzge-
biete, -versorgung, Grundwasser- gibt folgenden Hin-
weis: 
Um zu verhindern, dass aufgrund der Niederschlags-
wasserableitung des Dachflächenwassers Schwerme-
talle in das Grundwasser/Gewässer eingetragen wer-
den, sollte im Bebauungsplan festgesetzt werden, dass 
keine Dacheindeckungen aus unbeschichtetem Metall 
verwendet werden dürfen. 
Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zu bauli-
chen Anlagen. Die bauliche Gestaltung der Leezenbo-
xen wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2 Umweltforum Münster e.V., Stellungnahme vom 01.08.2023 
  Die 1. Änderung B-Plan 378 Loddenheide […] 
im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes Loddenheide 
stellt im Sinne des Bundes- wie Landesnaturschutzge-
setzes einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ge-
mäß § 15 BNatSchG sind Eingriffe zu vermeiden. Das 
Umweltforum Münster fordert, dass das Niederschlags-
wasser, das im Geltungsbereich des B-Planes in Folge 
der Überbauung offener Flächen anfällt, zukünftig vor 
Ort versickert wird. Hierzu sind die öffentlichen Grünflä-
chen entsprechend 'ihrer Versickerungsrate zu dimen-
sionieren, im B-Plan als öffentliche Grünfläche auszu-
weisen und hinsichtlich ihrer Funktionen zu erläutern. 
Alle Befestigungen von Oberflächen wie Parkplätze für 
Der Bebauungsplan setzt nur öffentliche Grünflächen 
sowie Verkehrsflächen fest. Die konkreten Fragestel-
lungen der Entwässerung werden durch das zuständige 
Fachamt bewertet und bearbeitet.  
Darüber hinaus wird im Umweltbericht auf Seite 16 er-
läutert: „Durch die zusätzliche Versiegelung und Be-
bauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. 
Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, 
noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so dass 
die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.“ 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 14 
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
Fahrräder oder Kraftfahrzeuge sind für das Nieder-
schlagswasser durchlässig zu gestalten. Die Dachflä-
chen der Abstellboxen sind zu begrünen. 
4.3 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 11.08.2023 
  Wie bereits im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung 
(...) mitgeteilt, befinden sich im Bereich der geplanten 
WLE Haltestelle vorhandene Versorgungsleitungen und 
Kabel der Stadtnetze Münster GmbH. Bestandspläne 
liegen bei. Diese vorhandene Infrastruktur ist zwingend 
im Rahmen der weiteren Detailplanungen zu berück-
sichtigen. Bei anfallenden Tiefbauarbeiten müssen die 
vorhandenen Leitungen / Kabel entsprechend ge-
schützt werden. 
Ob im Rahmen des WLE-Ausbaus bzw. des Neubaus 
des Bahnsteiges Verlegungsarbeiten an den bestehen-
den Leitungen / Kabel notwendig sind, ist derzeit nicht 
bekannt. 
Die Informationen werden bei der Ausbauplanung be-
rücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 
5  Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 04.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024  
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Anlage A

2084 Zeichen

Anlage A zur V/0579/2024 
Kurzüberblick 
Der Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung für den Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Lod-
denheide“ soll als Satzung beschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfest-
stellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische LandesEisenbahn) Münster-
Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine direkte 
Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr 
(SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNV-
Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-Strecke an Attraktivität gewinnen. 
In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausge-
baut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebau-
ungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Halte-
punkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Für die Errichtung des Haltepunktes Loddenheide (Verkehrsflächen, Leezenboxen etc) werden die 
Kosten in einer Baubeschlussvorlage seitens des Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer bezif-
fert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bebauungsplan ist ein Baustein in der Gesamtmaßnahme zur Reaktivierung der WLE-
Strecke Münster-Sendenhorst. Diese ermöglicht die Verlagerung des Individualverkehrs auf die 
Schiene und somit eine Reduzierung der CO2-Emmissionen. Die auf Grundlage des Bebauungs-
plans erfolgenden Maßnahmen zur Herstellung des Haltepunktes werden im Rahmen des Be-
bauungsplanverfahrens vollständig auf externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.

V-0579-2024-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

4874 Zeichen

Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 2 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n
  
zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg 
/ Drolshagenweg / Lindberghweg  
im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Im MK-Gebiet sind Wohnungen außer im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO, Schank- und 
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten unzu-
lässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 
1.2  Im MK-Gebiet sind sonstige, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 
BauNVO) und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche 
Zwecke (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 
1.3  Im MK-Gebiet ist bei Einzelhandelsnutzung nur der Handel mit Möbeln einschließlich texti-
ler Raumausstattung, Bau- und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf sowie Autohandel und -
zubehör zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO). 
1.4  Im Einzelfall kann über die festgesetzte Geschosszahl hinaus ein weiteres Vollgeschoss 
zugelassen werden, wenn die zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten wird (§ 16 
Abs. 6 BauNVO). Die festgesetzte max. Bauhöhe darf in diesen Fällen um bis zu 4,00 m 
überschritten werden. 
Der für die Bauhöhe maßgebliche Bezugspunkt ist in der Plangraphik festgesetzt.  
1.5  Beim Neubau von Gebäuden ist eine Anlage zur Solarenergienutzung zu installieren. Die 
Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Gebäudes besitzen. 
Die Verpflichtung der Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung gilt auch für Be-
standsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. Eine grundlegende 
Dachsanierung und ein Dachausbau liegen vor, wenn für die geplante Baumaßnahme am 
Dach eine baurechtliche Zulassung erforderlich ist. Von dieser Verpflichtung kann eine Aus-
nahme zugelassen werden, wenn eine Anlage zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie 
nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b). 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO 
NRW) 
2.1  Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistung und nur innerhalb der überbau-
baren Grundstücksflächen zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden 
Anlagen sowie Anlagen, die  
a) größer als 5 qm sind; 
b) eine Höhe von max. 1,0 m oder eine Länge von max. 5,0 m überschreiten; 
c) als freistehend Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt wer-
den sollen. 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0579/2024

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 2 
Selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen mit Ausrichtung zum Lindberghweg sind 
unzulässig. 
2.2  Die unbebauten Flächen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Aus-
nahme von Stellplatzflächen, notwendiger Grundstücksumfahrungen und -zufahrten sowie 
Lagerflächen und Ähnliches gärtnerisch zu gestalten. Die Gestaltung der Vorgartenfläche 
durch Steinaufschüttungen (z.B. Schotter, Kies, Split o.ä.) ist unzulässig, soweit sie nicht 
dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Dem Spritzwasserschutz dienen Gebäu-
deumrandungen mit einer Breite von bis zu 40 cm oder entsprechend dem jeweiligen Dach-
überstand. Gleiches gilt für Vorgartenflächen (Flächen zwischen vorderer Gebäudekante 
und Straßenbegrenzungslinie) mit Ausnahme der notwendigen Zu- und Abfahrten. 
3 Hinweise 
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzent-
rum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einge-
sehen werden. 
3.2  Bodendenkmäler 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mau-
erwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Boden-
beschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der 
Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster 
(Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 
3.3  Minimierung von Lichtemissionen 
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlos-
sene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung 
von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu ver-
wenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-
Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundlichen 
Farbtemperatur CCT von < 3000 K).

Beschlussvorlage

4435 Zeichen

V/0579/2024 
V/0579/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 378, 1. Änderung: Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / 
Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 378:  Loddenheide – Heumannsweg - / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im 
Bereich des neuen WLE-Haltepunktes „Loddenheide“ wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
der nachfolgenden Stellungnahme nicht gefolgt: 
 
1.1.1 Der Stellungnahme, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erst nach Abschluss 
des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs zu 
treffen (Anlage 1, Punkte 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3, 3.2.3, 3.2.5). 
 
2. Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide - Heumannsweg / 
Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Lod-
denheide" wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
23.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kather 
Telefon: 492-6153 
KatherM@stadt-muenster.de 
  
Herr Geitel 
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0579/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Zur Errichtung des Halte-
punktes Loddenheide wird durch das Amt für Mobilität und Tiefbau eine eigene Beschlussvorlage 
vorbereitet, in der konkrete Kosten benannt werden. 
 
 
 
Begründung: 
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für die Realisierung des WLE -Haltepunktes Loddenheide geschaffen werden. In dem bisher als öf-
fentliche Grünfläche sowi e Kerngebietsfläche festgesetzten Bereich soll zukünftig die erforderliche 
Infrastruktur umgesetzt werden, die für die Anbindung des Haltepunktes erforderlich ist. Dazu gehö-
ren eine neue Straßenverbindung für den Fuß - und Radverkehr sowie Fahrradabstellmöglichkeiten. 
Die für den Bahnbetrieb erforderlichen Planungen liegen im Geltungsbereich des derzeit noch im Ver-
fahren befindlichen Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs 
auf der WLE -Strecke Münster-Sendenhorst. Dieser Bereich grenzt an den Geltungsbereich dieses 
Bebauungsplans an.  
Die Planung wurde im Rahmen der Bürgerinformation am 02.02.2023 erstmals öffentlich vorgestellt. 
Vom 03.07.2023 bis zum 11.08.2023 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt (V/0222/2023). 
Aufgrund von Aktualisierungen in der städtebaulichen Begründung wurden die Planunterlagen vom 
04.03.2024. bis zum 04.04.2024 erneut veröffentlicht. 
Die in den jeweiligen Beteiligungszeiten eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 zu-
sammengefasst. Für die abwägungsrelevanten Eingaben soll entsprechend des Vorschlags unter 
Punkt 1. Beschluss gefasst werden. 
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen bzw. Hinweise betreffen 
überwiegend die Inhalte des Planfeststellungverfahr ens sowie die verkehrstechnische Ausbaupla-
nung für die künftige Anbindung an den Haltepunkt. Letztere wird derzeit vom Amt für Mobilität und 
Tiefbau ausgearbeitet und soll im 1. Quartal 2025 in den politischen Gremien beschlossen werden.  
Auch wenn derzeit kein konkreter Termin für den Planfeststellungsbeschluss zur Reaktivierung des 
Schienenpersonennahverkehrs vorliegt, soll der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 378 gefasst werden (Beschlussvorschlag 2.). 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.  
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Stellungnahmen 
Anlage 2 – Begründung 
Anlage 3 – Textliche Festsetzungen 
Anlage 4 – Planzeichnung (Verkleinerung)

V-0579-2024-Anlage-2-Begruendung

39054 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 15  
B e g r ü n d u n g   
zur der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: 
Loddenheide – Heumannsweg / Albersloher Weg / 
Drolshagenweg / Lindberghweg im Bereich  
des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Inhalt  Seite  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 2 
3.3  Planfeststellungsverfahren .......................................................................................................... 2 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 3 
7  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 4 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 4 
7.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 4 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5 
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6 
7.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 6 
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 7 
7.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 11 
7.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 11 
7.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 11 
7.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 12 
7.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 12 
7.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 12 
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 12 
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 12 
7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 13 
7.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 13 
7.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 13 
8  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 14 
9  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 14 
Anlage.......................................................................................................................................................... 15 
  
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0579/2024

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 2 von 15  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das 
Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes-
Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem 
Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung 
als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-
Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der 
erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von 
Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet entlang der WLE-
Strecke geschaffen.  
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der 
Bebauungsplan wird im Vollverfahren geändert.  
2  Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches wird begrenzt durch 
 Eine öffentliche Grünfläche im Südwesten 
 Den Haferlandweg im Norden 
 Gewerbebetriebe im Nordwesten und Südosten 
Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 154, Flurstücke 274, 275 und Teile der Flurstücke 249, 253 und 263. 
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den betreffenden 
Bereich Bahnhof/Haltepunkt dar. Dem Entwicklungsgebot wird somit entsprochen.  
3.2  Bestehendes Planungsrecht  
Der am 08.04.1993 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 378 setzt im Bereich der angestrebten 
Änderung öffentliche Grünfläche, Kerngebiet sowie Straßenverkehrsfläche fest. Eine Änderung 
ist entsprechend erforderlich.  
3.3  Planfeststellungsverfahren  
Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2020 das durch die WLE beantragte 
Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Sendenhorst –Münster 
eingeleitet. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der 
Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an 
den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen darüberhinausgehende 
Ausstattungen, zusätzliche verkehrliche Anbindungen und Stellplätze. Deshalb werden diese 
Inhalte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 3 von 15  
Die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan in Lila dargestellten Flächen der Planfeststellung 
überlagern sich zum Teil mit den Flächen des Bebauungsplanes. Innerhalb dieser überlagernden 
Flächen liegen Baustelleneinrichtungsflächen für die Umsetzung der Planfeststellung.  
4  Räumliche und strukturelle Situation  
Der geplante Haltepunkt Loddenheide liegt im Südosten von Münster im Stadtteil Gremmendorf. 
Das Plangebiet liegt in einem Gewerbegebiet nordöstlich am Albersloher Weg. Der Albersloher 
Weg ist für große Teile der Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gremmendorf die 
Hauptverbindung ins Münsteraner Stadtzentrum. In dem hier betreffenden Abschnitt der 
Bahnstrecke verlaufen die Gleisanlagen parallel zum Albersloher Weg.  
Das Gewerbegebiet liegt gegenüber des Gewerbeparks Münster-Loddenheide, der sich westlich 
des Albersloher Weges befindet. Nordöstlich an das Gewerbegebiet grenzen landwirtschaftliche 
Flächen. Im weiteren Umfeld befindet sich der nördliche Siedlungsbereich von Gremmendorf-Ost 
und die Siedlung Lütkenbeck.  
Die direkte Umgebung ist somit durch Verkehrsflächen und gewerblich genutzte Flächen geprägt. 
5  Planungsziele  
Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Die Planungsziele 
werden maßgeblich durch den verkehrstechnischen Entwurf bestimmt. Aus diesem leitet sich das 
Ziel ab, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg 
anzuschließen, eine barrierefreie Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere 
Platzflächen für Fahrräder und E-Scooter zu schaffen.  
 
Abbildung 1: verkehrstechnischer Entwurf (Stand 09.03.2022) 
6  Inhalte des Bebauungsplans  
Basierend auf dem durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellten verkehrstechnischen 
Entwurf wird für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs die Nutzung „öffentliche 
Verkehrsfläche“ festgesetzt. Die Ausgestaltung der Stellplätze sowie Verkehrsgrünflächen erfolgt 
innerhalb dieser Flächen und wird nicht explizit durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 4 von 15  
öffentliche Verkehrsfläche schließt an der Straße Haferlandweg an und wird bis zum Haltepunkt, 
d. h. zu den Gleisanlagen weitergeführt.  
Die bestehende Kerngebietsfläche (MK) ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans inkludiert, 
um den geänderten Verlauf der Baugrenze darstellen zu können. Für die Herstellung des 
Bahnhaltepunktes ist es erforderlich, die im Süden angrenzende MK-Fläche zu überplanen. Dafür 
springt die MK-Fläche inklusive der Baugrenze in dem Bereich im Vergleich zum bisherigen 
Bebauungsplan um ca. 12 m zurück. Die Festsetzungen dieser Nutzung werden nicht geändert 
und somit aus dem rechtkräftigen Bebauungsplan übernommen.   
Außerdem sind die Flächen, in der die Planfeststellung erfolgt, nachrichtlich dargestellt. 
7  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen 
sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie 
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. 
Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet: 
LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet: 
http://www.klimaanpassung-
karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume&param=Klimaanalyse 
PlanU GbR Landschafts- und Umweltplanung (2021): Artenschutzprüfung (Stufe II): 
Anlage der Haltestellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen 
Münster und Sendenhorst 
Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster 
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Bereich der 1. 
Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 hinaus.  
7.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Das Planungsziel 
ist, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg 
anzuschließen, eine Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere Stellplätze für 
Fahrräder und e-Scooter zu schaffen.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 5 von 15  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes 
Menschen und menschliche 
Gesundheit  
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
 TA Lärm 
 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
 
 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick 
auf streng geschützte Arten sowie 
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des 
BauGB 
 
Fläche und Boden  Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser 
 
 Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz 
NRW (Niederschlagswasserbeseitigung) 
 
Klima / Luft  Klimaanpassungsgesetz NRW 
 Gesetz zur Neufassung des 
Klimaschutzgesetzes NRW (KliSchGNRW) 
 
Landschaft  Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i. V. m. den Regelungen des BauGB) 
 
Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter  
 Denkmalschutzgesetz NRW  
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. 
Der Schienenweg mit Haltepunkt ist dargestellt.  
Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Gemischte Baufläche (M) dar. 
Die angrenzende Fläche für Bahnanlagen und der Haltepunkt sind im FNP dargestellt.   
Planfeststellung zum Ausbau der WLE-Trasse 
Der Änderungsbereich liegt teilweise im planfestgestellten Bereich zum Ausbau der WLE-Trasse.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 6 von 15  
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
Die Planung liegt in dem grundsätzlich als Kerngebiet überplanten und bebauten Bereich des 
Bebauungsplans Nr. 378. Dementsprechend ist die Planung als Umnutzung eines bereits 
überplanten Bereichs zu betrachten. Allerdings ist mit der neuen Planung eine Erhöhung der 
Versiegelung und Überplanung einer Grünfläche verbunden, was ein Ausgleichserfordernis 
auslöst (s. Punkt 7.4.2). 
Folgen des Klimawandels 
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet 
werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 7.4.5 Klima/Luft.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Von der Planung ist eine festgesetzte öffentliche Grünfläche betroffen. Spezielle 
Schutzausweisungen befinden sich nicht im Änderungsbereich.   
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit nicht innerhalb eines Landschaftsplangebietes.  
Grünordnung Münster 
Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist in der Grünordnung Münster als 
Siedlungsgebiet ausgewiesen.  
7.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der 
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In 
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich 
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der 
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.  
7.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Bestandssituation der Umwelt 
Der Änderungsbereich und die Umgebung sind durch die festgesetzten Kerngebietsnutzungen 
des Bebauungsplans Nr. 378 geprägt. Dementsprechend wird dieser Bereich überwiegend zum 
Arbeiten in den Gewerbebetrieben sowie durch Handelsbetriebe (Autohaus etc.) genutzt. Südlich 
des Albersloher Weges befindet sich der Gewerbe- und Bürostandort Loddenheide mit seinen 
zahlreichen Arbeitsplätzen.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 wird der Haltepunkt für den Fuß- und 
Radverkehr an den Haferlandweg angeschlossen und Abstellanlagen für Fahrräder und e-
Scooter geschaffen. Die Betriebe und Einrichtungen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 378, des 
Gewerbe- und Bürostandortes Loddenheide sowie andere Ziele in der Umgebung werden damit 
fußläufig und mit dem Fahrrad vom Haltepunkt aus erreichbar.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 7 von 15  
Lärm 
Die Planung des Haltepunktes im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist 
aufgrund der fehlenden kritischen Immissionsorte und der geringen Lärmemissionen durch die 
Parkverkehre lärmtechnisch unkritisch.  
Während der Bauphase ist mit Störungen (z. B. durch Lärm, Licht, etc.) durch Baufahrzeuge und-
maschinen zu rechnen. Als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten anzustreben.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und 
Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 
7.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Bestandskartierung nach Biotoptypen 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst vorwiegend gewerblich 
genutzte Fläche. Ein kleiner Teil im Norden besteht aus komplett versiegelter Verkehrsfläche. Die 
Grundflächenzahl der Gewerbefläche liegt bei 0,7. Etwa 30 % der Fläche ist bestanden von 
Verkehrsbegleitgrün.  
Der westliche Teil des Geltungsbereiches wird geprägt von einer 665 m² großen Grünfläche. 
Ursprünglich war hier im Bebauungsplan 378 ein Pflanzgebot mit heimischen Gehölzen 
festgelegt. Auf der Fläche standen u.a. Linde, Feldahorn, Hainbuche, Birke, Hasel und 
Brombeeren. Dieser Gehölzstreifen wurde im Winter 2022/23 entfernt. In diesem Bereich soll der 
Entlastungskanal am Haferlandweg verlegt werden. Für diese Kanalverlegung gibt es ein eigenes 
Genehmigungsverfahren.   
Der Gehölzbestand wurde an dieser Stelle nicht wiederhergestellt, da bereits bekannt war, dass 
an dieser Stelle der Haltepunkt Loddenheide errichtet wird. Zurzeit ist der Bereich des ehemaligen 
Gehölzstreifens durch eine Hochstaudenflur geprägt.  
Landschaftsökologische Bestandsbewertung 
Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen 
Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Mittlere 
Biotopwerte erreicht im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans nur die 
Hochstaudenflur. Die versiegelten Verkehrsflächen, das Verkehrsbegleitgrün sowie die 
Gewerbeflächen erzielen nur eine relativ geringe landschaftsökologische Wertigkeit. 
Für das rd. 1.831 m² große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen 
Bestandsbewertung insgesamt 4.713 Werteinheiten erzielt. Dies entspricht einer 
durchschnittlichen Wertstufe aller Biotoptypen von 2,57. 832 m² des Plangebiets sind im Bestand 
vollständig versiegelt, die Versiegelungsquote beträgt 45,5 %.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Landschaftsbild 
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 378 werden hauptsächlich 
Gewerbeflächen mit etwas Begleitgrün und eine Hochstaudenflur überplant.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 8 von 15  
Die Veränderungen des Landschaftsbildes im Plangebiet sind als nicht gravierend einzustufen. 
Die angrenzenden Flächen sind ebenfalls durch gewerbliche Nutzung geprägt oder werden für 
den Verkehr genutzt. Der mit 1.831 m² recht kleine Änderungsbereich des Bebauungsplans fällt 
bei den versiegelten Flächen kaum ins Gewicht.  
Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs 
Die Planung sieht vor, im Bereich der Hochstaudenflur und auf der Gewerbefläche eine komplett 
versiegelte Verkehrsfläche anzulegen. Dadurch erhöht sich der Anteil an versiegelter Fläche und 
liegt nach Umsetzung der Planung bei 87,33 %.  
Für die Planung wird eine landschaftsökologische Wertigkeit von 2.170 Werteinheiten erzielt. 
Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 1,11.  
Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 
Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation 
führt zu einem Defizit von 2.543 Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen 
Wertstufenverlust von 1,39 Wertstufen. 
Im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans stehen keine Flächen zum Ausgleich 
zur Verfügung. Daher muss der Ausgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet nachgewiesen 
werden. Dieser Nachweis erfolgt durch die Zuordnung der insgesamt 2.067 m² großen Flächen 
Nr. 26017 und 26020 aus dem städtischen Kompensationsflächenpool. 
Fläche 1 – im BPlan 585 – Südwestlich Nordkirchenweg/westl. Kappenberger Damm / Buswende 
– Komkat 26017: 
Die für die 1. Änderung des Bebauungsplans 378 vorgesehene Kompensationsfläche (Gem. 
Hiltrup, Flur 1, Nr. 538 - siehe Lageplan) ist im Bebauungsplan Nr. 585 als „Fläche für 
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ 
ohne zugewiesenes Kompensationserfordernis festgesetzt und im Flächenpool für 
Kompensationsmaßnahmen unter der Nummer 26017 mit einer Größe von 770 m² erfasst. Auf 
dieser und den benachbarten Kompensationsflächen werden verschiedene 
landschaftspflegerische Maßnahmen wie etwa die Umwandlung einer Ackerfläche in eine 
Hochstaudenflur und das Anpflanzen von Baumgruppen realisiert. Bezogen auf die 
Kompensationsfläche Nr. 26017 erzielen diese Maßnahmen eine landschaftsökologische 
Wertsteigerung von 948 Werteinheiten. 
Fläche 2 – im BPlan 585 - Südwestlich Nordkirchenweg/westl. Kappenberger Damm / Buswende 
– Komkat 26020: 
Auch diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 585 und weist eine Größe 
von 1.297 m² auf. Durch verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen wird hier eine 
Aufwertung von 1.596 Werteinheiten erzielt.  
Insgesamt wird auf den zwei Kompensationsflächen eine ökologische Aufwertung von 2.544 
Werteinheiten erzielt. Somit gilt das ökologische Defizit von 2.543 Werteinheiten, welches durch 
die 1. Änderung des Bebauungsplans 378 entsteht, als vollständig ausgeglichen.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 9 von 15  
Artenschutzprüfung (ASP)  
Im Rahmen der Artenschutzprüfung (planU, 2021) erfolgte im Jahr 2021 eine Erfassung der 
Höhlenbäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Erfassung erfolgte für die insgesamt 
fünf geplanten Haltepunkte der WLE in Münster.  
Avifauna 
In den Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren direkter Umgebung 
konnten 30 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter sind drei sogenannte 
„planungsrelevante“ Vogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Mehlschwalbe), bei denen aber 
keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder „Nahrungsgast“. Die sonstigen 
nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet.  
Da zwei der drei planungsrelevanten Vogelarten, nämlich der Turmfalke und die Mehlschwalbe, 
im Untersuchungsgebiet zur vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 festgestellt 
wurden, werden im Folgenden die relevanten Informationen aus der Artenschutzprüfung 
wiedergegeben: 
Turmfalke: Bei der ersten Begehung der Brutrevierkartierung am 29.03.2021 wurde insgesamt 
einmalig ein männliches Individuum des Turmfalken im Untersuchungsgebiet am Albersloher 
Weg beobachtet. Dieser überflog das Untersuchungsgebiet in Richtung Südosten.  
Im Eingriffsbereich selbst wurden weder Bruten noch Nahrungsflüge festgestellt. Zwar sind 
Nahrungsflüge dieser Art auch im Bereich des Eingriffs denkbar, eine erhebliche Bedeutung als 
Nahrungshabitat kann diesem Bereich dennoch nicht beigemessen werden. Folglich ist bei der 
Umsetzung des Planvorhabens weder mit dem Verlust essentieller Nahrungshabitate noch 
anderweitiger erheblicher Beeinträchtigungen zu rechnen, die somit ausgeschlossen werden. 
Mehlschwalbe: Bei zwei Kartiergängen im Mai 2021 wurden jeweils eine bzw. zwei 
Mehlschwalben überfliegend festgestellt. Brutstätten und Nahrungsflüge innerhalb des 
Untersuchungsgebietes konnten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zwar sind Nahrungsflüge 
dieser Art auch im Bereich des Eingriffs denkbar, eine erhebliche Bedeutung als Nahrungshabitat 
kann diesem Bereich jedoch nicht beigemessen werden. Folglich ist bei der Umsetzung des 
Planvorhabens weder mit dem Verlust essentieller Nahrungshabitate noch anderweitiger 
erheblicher Beeinträchtigungen zu rechnen, die somit ausgeschlossen werden.  
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Arten Turmfalke, Mäusebussard und 
Mehlschwalbe, die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht eintreten.  
Die erforderlichen Gehölzrodungsmaßnahmen wurden bereits im Winter 2022/23 durchgeführt. 
Diesbezügliche Regelungen sind daher im Bebauungsplan nicht erforderlich.  
Generell gelten zum Schutz von Vögeln die gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf 
Gehölzrodungen. So sind auch bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der 
Baufeldfreimachung im Zuge des Haltepunktbaus außerhalb des Bebauungsplanbereichs 
folgende zeitliche Vorgaben zu beachten:  
- Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10 – 28/29.02 eines Jahres 
- Ausnahmen nur nach Freigabe durch eine sachverständige Person.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Begründung / Seite 10 von 15  
Fledermäuse 
In den fünf Untersuchungsgebieten wurden die vier Fledermausarten Großer Abendsegler, 
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus festgestellt. Darüber hinaus 
konnten die zwei Arten Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus nicht sicher nachgewiesen 
werden. Alle Fledermausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es 
aktuell einen Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten. 
Innerhalb des Plangebietes zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 wurden im Rahmen 
der Untersuchung keine Fledermäuse und keine Höhlenbäume festgestellt. 
Hinweis außerhalb der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: 
Südlich angrenzend an das Plangebiet wurde eine wiederkehrende Jagdaktivität der 
Zwergfledermaus und weiter südlich im Gewerbegebiet Loddenheide eine andauernde und 
intensive Jagdaktivität der Zwergfledermaus sowie mindestens zwei Tiere der 
Rauhautfledermaus festgestellt. Höhlenbäume befinden sich auf der Mittelinsel des Albersloher 
Weges, südlich außerhalb des Plangebietes.  
Aufgrunddessen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Eingriffen in den Baumbestand 
außerhalb des Plangebietes und ggf. Entfernung von potentiellen Baumhöhlenquartieren im 
Zusammenhang mit dem Haltepunktbau weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. 
Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden. Diese bestehen in einer Ein- bzw. Ausflug- und 
Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwertung des Quartierpotenzials vor einer 
Gehölzrodung. Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. 
Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen 
(Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. 
Generell sind zum Schutz von Fledermäusen und Insekten folgende Vorgaben der 
Artenschutzprüfung zur Minimierung der Lichtemissionen bei der Errichtung und dem Betrieb des 
Haltepunktes innerhalb und außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen:   
- Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung 
großräumiger Anlockeffekte  
- Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hitzetod von Insekten) mit gerichteter 
Anstrahlung der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung)  
- Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten  
- Keine Beleuchtung angrenzender Flächen  
- Verwendung von insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer 
Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 
0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in 
Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K). 
Der Bebauungsplan (1. Änderung) enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Reptilien: Es wurden keine Reptilien in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. 
Als Fazit der Artenschutzprüfung ist festzuhalten, dass die Verbotstatbestände des § 44 
BNatSchG unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 
nicht eintreten.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
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Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung entnommen werden.  
7.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Als natürlicher Boden findet sich gemäß Umweltkataster Münster im Änderungsbereich des 
Bebauungsplans und der Umgebung ein Braunerde-Pseudogley. Der Boden ist bereits durch die 
vorhandenen Versiegelungen stark überprägt. Die Versiegelungsquote im Änderungsbereich 
beträgt 45,5 % im Bestand.  
Altlasten-/Verdachtsflächen liegen nicht vor. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Durch die Planung nimmt der Versiegelungsanteil deutlich auf 87,33 % zu und es besteht ein 
entsprechendes Ausgleichserfordernis für den Eingriff (s. Punkt. 7.4.2). Aufgrund der Lage der 
betroffenen Fläche innerhalb eines grundsätzlich als Kerngebiet überplanten Bereichs handelt es 
sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. 
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). 
7.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Fließ- oder Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb 
eines Wasserschutzgebietes.   
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Durch die zusätzliche Versiegelung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Es sind 
jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so 
dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.   
7.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Eine besondere Klimafunktion gemäß Umweltkataster Münster weist der Änderungsbereich nicht 
auf. Zur Ermittlung der lokalen Klimafunktion bzw. –belastung des Plangebietes und seiner 
Umgebung wurde die Klimaanalysekarte des Fachinformationssystems Klimaanpassung des 
LANUV im Internet ausgewertet: demnach herrscht im Plangebiet und der Umgebung im Sommer 
tagsüber eine starke thermische Belastung. Nachts besteht gemäß LANUV keine Überwärmung.   
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Aufgrund der Zunahme der Versiegelung verstärkt sich der Effekt auf das Mikroklima, dass es im 
Sommer tags und im betroffenen Bereich auch nachts zu einer stärkeren Erwärmung kommt. 
Dieser Effekt ist auf die versiegelten Flächen des Kerngebietes bzw. die unmittelbare Umgebung 
beschränkt.  
Begrünungsmaßnahmen, die diesen Auswirkungen der Versiegelung entgegenwirken, sollen im 
weiteren Verfahren umgesetzt werden. Hierzu gehören z.B. die Anpflanzungen von Laubbäumen 
als Schattenspender im Bereich der Parkplätze sowie die Begrünung der Fahrradboxen etc.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
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Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
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Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen 
Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen 
verursachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bauzeitlich durch die Baumaschinen, 
LKW etc. sowie betriebsbedingt durch den PKW- und Busverkehr Treibhausgasemissionen zu 
erwarten.  
Grundsätzlich handelt es sich bei der Planung des Haltepunktes Loddenheide um einen Baustein 
im Rahmen der Planung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, der u.a. der 
Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen soll. 
7.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Ortsbild im Änderungsbereich ist durch die umgebende Kern- bzw. Gewerbegebietsnutzung 
geprägt.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Die Anbindung des Haltepunktes an den Haferlandweg sowie die Abstellflächen für Fahrräder 
etc. werden sich zukünftig optisch in das vorhandene Kerngebiet integrieren. Erhebliche 
Auswirkungen auf das Ortsbild sind nicht zu erwarten.  
7.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation   
Im Änderungsbereich befinden sich keine Baudenkmäler, Bodendenkmäler sind nicht bekannt.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Der Bebauungsplan enthält einen 
Hinweis für den Fall der Entdeckung neuer Bodendenkmäler.   
7.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Unter Umsetzung der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Artenschutzes sind keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
7.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Anbindung des Haltepunktes Loddenheide an den 
Haferlandweg und die Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten etc. entfallen. Die öffentliche 
Grünfläche könnte erhalten bleiben, ein Ausgleichserfordernis für den Eingriff würde nicht 
entstehen.

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7.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der grundsätzliche Standort des Haltepunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung zur WLE-
Reaktivierung festlegt. Die Bebauungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Anbindung an den Haferlandweg und Infrastruktureinrichtungen. 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten dazu drängen sich nicht auf.  
7.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe 
zu ergreifen.  
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (s. Punkt 7.4.2) unterliegen der Überwachung des 
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich 
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die 
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. 
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der 
Umweltentwicklungen.  
7.8  Zusammenfassung 
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für den WLE-Haltepunkt „Loddenheide“ geschaffen werden. Das Planungsziel 
ist, eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr an den Haferlandweg 
anzuschließen, eine Verbindung zu den Gleisanlagen herzustellen sowie mehrere Stellplätze für 
Fahrräder und e-Scooter zu schaffen. Die Betriebe und Einrichtungen innerhalb des 
Bebauungsplans Nr. 378, des Gewerbe- und Bürostandortes Loddenheide sowie andere Ziele in 
der Umgebung werden damit fußläufig und mit dem Fahrrad vom Haltepunkt aus erreichbar.   
Die Planung des Haltepunktes im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378 ist 
aufgrund der fehlenden kritischen Immissionsorte und der geringen Lärmemissionen durch die 
Parkverkehre lärmtechnisch unkritisch.  
Im Zuge der Bebauungsplanänderung wird eine Grünfläche überplant und der 
Versiegelungsanteil nimmt deutlich auf rund 87 Prozent der Fläche zu. Der im Rahmen der 
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ermittelte Kompensationsbedarf wird auf zwei städtischen 
Flächen des Kompensationsflächenpools außerhalb des Bebauungsplans Nr. 378 (1.Änderung) 
gedeckt. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert. Auf Basis des Artenschutzgutachtens 
ergeben sich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Vögel und 
Fledermäuse im Zuge des Haltepunktbaus innerhalb und außerhalb des Bereichs der 1. 
Änderung des Bebauungsplans Nr. 378.

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
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8  Flächenbilanz 
Geltungsbereich 1831,75 m² 
Öffentliche Verkehrsfläche 1058,36 m² 
Kerngebiet 773,41 m² 
Tabelle 2: Flächenbilanz 
9  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der WLE im 
Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Inhalte des Planfeststellungsverfahrens. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zu der vom Rat der Stadt Münster am _____________ als Satzung 
beschlossenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 378: Loddenheide 
- Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / Lindberghweg im 
Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
Münster, den __________ 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

Bebauungsplan Nr. 378 – 1. Änderung 
Loddenheide - Heumannsweg / Albersloher Weg / Drolshagenweg / 
Lindberghweg im Bereich des neuen WLE-Haltepunkts "Loddenheide" 
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Anlage

Beratungsverlauf (4)

05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 41.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 48.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg 33
  • Drolshagenweg
  • Lindberghweg
  • Haferlandweg 2
  • Kappenberger Damm
  • Nordkirchenweg
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0579/2024
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2024
Erstellt
17.09.2024 11:40