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V/0562/2012

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 09.07.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2012, TOP 18.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

dringlichkeit_2012-07-05

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Ansehen

Beschlussvorlage

812 Zeichen

V/0562/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
-Gewährung eines Zuschusses aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW 
genehmigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Es wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung hingewiesen.  
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
 
 
Anlage:   Dringlichkeitsentscheidung  
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0562/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.07.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

dringlichkeit_2012-07-05

3327 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
AMT DES RATES UND DES 
OBERBÜRGERMEISTERS 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Gewährung eines Zuschusses aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage der von der interfraktionellen AG per Umlaufverfahren gefassten 
Beschlussempfehlungen wird folgender ergänzender Zuschuss gewährt:  
 
Nr. Antragsteller Projekt beantragter 
Zuschuss 
Gewährter 
Zuschuss 
415  Filmwerkstatt Münster 
e.V. 
Die Kaffeekantate –Musikalische 
Filmkomödie 
78.897 € 10.000 € 
     
       
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0102 Geschäftsführung für 
politische Gremien, 
Städtepartnerschaften 
2012 10.000 € Teilbetrag des 
Gesamtan-
satzes von 
2.335.900 € 
Zeile 15 Transferaufwendungen

Begründung: 
 
 
Die Arbeitsgruppe Sparkassenüberschuss hat sich in ihrer Sitzung am 04.05.2012 mit dem 
Grundantrag der Filmwerkstatt beschäftigt und sich einstimmig  für eine Förderung in Höhe 
von 40.000 € ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist d er Rat in seiner Sitzung am 
27.06.2012 gefolgt und hat die Bezuschussung in Höhe von 40.000 € beschlossen.  
 
Darüber hinaus wurde in der Arbeitsgruppe vereinbart, dass eine Nachförderung in Höhe von 
bis zu 10.000 € möglich sein soll für den Fall, das s ohne eine Erhöhung der Förderung die 
Durchführung des Projektes insgesamt gefährdet ist. 
 
Mit Schreiben vom 21.06.2012 hat der Veranstalter, Filmwerkstatt Münster e.V., darauf 
hingewiesen, dass noch eine erhebliche Finanzierung slücke bestehe und gleichzeitig darum 
gebeten, eine ergänzende Förderung zu gewähren. Die  Mitglieder der Arbeitsgruppe haben 
sich in Kenntnis des Schreibens mehrheitlich für ei ne ergänzende Förderung des Vorhabens 
in Höhe von 10.000 € ausgesprochen. Da der Grundant rag nach den alten Richtlinien 
bearbeitet worden ist, finden diese Richtlinien im vorliegenden Fall auch für die 
Nachgewährung Anwendung.   
 
Da die Planungen unmittelbar umgesetzt werden müsse n, ist in diesem Fall eine 
Entscheidung per Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.  
 
Die Dringlichkeitsentscheidung ist nach Maßgabe des  § 60 I Satz 2 GO NRW durch den 
Oberbürgermeister sowie ein Ratsmitglied zu treffen , da auch der Hauptausschuss aufgrund 
der sitzungsfreien Zeit bis Mitte September nicht mehr rechtzeitig zusammentreten kann.  
 
Die Dringlichkeit der Entscheidung ist dadurch gege ben, dass die Umsetzung des Projektes 
am 14.07.2012 beginnen soll und bereits Ausgaben zu r Realisierung getätigt worden sind. 
Nach Auskunft des Antragstellers kann das Projekt o hne Gewährung eines weiteren 
Zuschusses nicht realisiert werden. Entsprechende B emühungen zur Akquise anderer 
Gelder führten nicht in vollem Umfang zum Erfolg. A uch ist eine weitere Reduzierung der 
Kosten nicht umzusetzen. Die Gewährung eines weiter en Zuschusses ist erforderlich, um 
eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden und dami t auf ein Projekt von besonderer 
Bedeutung in der Stadt Münster verzichten zu müssen. 
 
Die Voraussetzungen des § 60 I Satz 2 GO NRW sind insoweit gegeben.  
 
 
 
gez.         gez. 
 
 
Markus Lewe        Holger Wigger 
Oberbürgermeister        Bürgermeister 
 
 
 
Münster, den 05.07.2012

Beratungsverlauf (2)

19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 12.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2012 Rat
TOP 18.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0562/2012
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37