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V/0613/2014

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau

Vorlagen 20.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 29

Beschlussvorlage

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Dringlichkeitsentscheidung D/0048/2014

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Beschlussvorlage

1990 Zeichen

V/0613/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer 
Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.09.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zum Errichtungsbeschluss für den Umbau des Gebäudes Waren-
dorfer Straße 263 zur zeitlich befristeten Unterbringung von Flüchtlingen wird gemäß § 60 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
Begründung: 
 
Die inhaltliche Begründung der Maßnahme sowie ihre Finanzierung sind der als Anlage beigefüg-
ten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
Zur Dringlichkeit: 
Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen, 
besonders groß. Es fehlen in erheblichem Umfang Räume und Gebäude, um der gesetzlichen 
Verpflichtung der Stadt zur Unterbringung und Versorgung der Menschen nachzukommen. Zum 
Teil sind Menschen sogar in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie in Hotels untergebracht.  
Die Planung der Maßnahmen im Gebäude Warendorfer Straße 263 war soweit vorbereitet, dass 
der Errichtungsbeschluss gefasst werden konnte. Wegen der Kommunalwahlen waren jedoch 
zeitnah keine Gremiensitzungen möglich, um die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. 
Um in dieser äußerst dringenden Bedarfssituation die Maßnahme fortführen zu können, wurde der 
Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat         V/0613/2014
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0613/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung D/0048/2014

11861 Zeichen

Ear\1g | MÜNSTER

DER OBERBÜRGERMEISTER
SOZIALAMT .

Dringlichkeitsentscheidung D/0048/2014

Betreff:

Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer
Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau

Beschlussvorschlag:

I. Sachentscheidung

1. Das in der Anlage gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße
263 (ehemalige Truppenunterkunft) wird zur vorübergehenden Unterbringung von
Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für ca. 50 Menschen von der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BlmA) angemietet und umgebaut. Es wird mit dem notwen-
digen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen
ausgestattet.

2. Sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind, wird
das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst.

3. Die Verwaltung wird:beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses un-
verzüglich die Miet- und Betriebskosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustel-
len. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist es erforderlich,

- dazu eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen und

- von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dies Projekt abzuweichen und al- _
le Bauleistungen nach Angebotseinholung und anschließenden freihändigen
Vergaben zu beauftragen.

4. Zum Stellenplan 2015 schlägt die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis
der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermehrungen vor,
um den Betrieb und die Betreuung der Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge
insgesamt angemessen sicherzustellen.

Il. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten/Folgekosten '

Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
657.150 € und laufende jährliche Aufwendungen von ca. 13.400 € entstehen.,

ı 2-
Hinzu kommen die laufenden jährlichen Miet- und Betriebskosten, die in einer gesonderten
Vorlage dargestellt werden. \ .

Finanzierung/Mittelbereitstellung

Die 0. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

Teilergebnisplan
j “ B en
Nr. | Bezeichnung Haush Betrag emerkung
jahr | €
Produktgruppe 0503 | Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Zeile 15 | Transferaufwendungen 2014 600 | Integrations-
hilfen
2015 ff. 2.400
Zeile 16 | Sonstige ordentliche Aufwen- 2014 2.750
dungen \
2015 ff. 11.000
Insgesamt 2015 ff. 13.400 ae
Teilfinanzplan
m
Nr. | Bezeichnung Haush.- Betrag |Bemerkungen
. jahr € j
Produktgruppe 0503 | Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe

investitionsmaßnahme | Neu | Umbau Warendorfer Straße
- 263 zur Flüchtlingseinrichtung

Auszahlungen

Zeile "1 08 | Auszahlungen für Baumaß- 2014 618.000
ü nahmen
Zeile 09 - | Auszahlungen für den 2014 39.150

Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen

Summe aller Auszahlungen/Saldo 2014 657.150

‚Der Berechnung der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die zeitlich
befristete Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 zum Oktober
2014 beginnen kann. Diese Aufwendungen werden als laufende jährliche Kosten fortge-
schrieben.

Die Mietkonditionen sind noch zu berechnen. Sie werden in einer gesonderten Vorlage oder
für eine Dringlichkeitsentscheidung dargestellt.

Den für die investiven Auszahlungen notwendigen außer- bzw. überplanmäßigen Mittelbe-
reitstellungen nach $ 83 GO NW, wird zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in Höhe
von 657.150 € bei der Finanzstelle 4000 030107 4360 „Neubau Weiterbildungskolleg“. Die
zur Deckung herangezogenen Mittel sind’entweder über einen Nachtragshaushaltsplan 2014
oder über den Haushaltsplan 2015 wieder bereitzustellen.

Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann für
Münster insgesamt vorliegenden Flüchtlingszahlen den Stellenbedarf darstellen, wozu auch
die aus einer steigenden Zahl unterzubringender und zu betreuender Menschen resultieren-
den personellen Bedarfe in den Bereichen Wirtschaftliche Hilfen und Verwaltung gehören.

Begründung:
1. Ausgangslage

Im ersten Halbjahr 2014 wurden bereits 390 Flüchtlinge in Münster aufgenommen. Im Jahr
2013 kamen insgesamt 703 Flüchtlinge nach Münster, nach 426 im Jahr 2012 und 212 im
Jahr 2011. Die Stadt hat ihre Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes der-

. zeit zu ca. 92 % erfüllt. Daraus ergibt sich eine Quote von ca. 50 Menschen, die zeitnah auf-
zunehmen sind.

Die Unterbringungskapazitäten der Stadt Münster für Flüchtlinge sind aktuell nahezu voll-
ständig belegt. Ende des Halbjahres waren 14 Menschen in Hotels untergebracht, weil es
keine räumlichen Alternativen gab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere
Maßnahmen im Rahmen eines Notfallkonzepis ergriffen werden müssen (u. a. Turnhallen-
nutzung).

Zuletzt mit der Vorlage V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für
die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen ...“ hat der Rat zeitlich befristete Maßnahmen
zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise und zur Einrichtung einer städ-
tischen Erstaufnahmeeinrichtung beschlossen, um dem äußerst dringenden Bedarf an Un-
terbringungskapazitäten für Flüchtlinge Rechnung zu tragen. .

Um bei dem anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen ausreichende Alternativen für die Unter-
bringung der Menschen zu haben, schlägt die Verwaltung vor, eine weitere Unterkunft zeit-
lich befristet zu realisieren, um die Zeit bis zur Fertigstellung von neuen, dem Flüchtlingskon-
zept entsprechenden Flüchtlingseinrichtungen zu überbrücken.

2. Vorgeschlagene Maßnahme

Die Bundesanstalt für Immobilieaufgaben (BlmA) hat der Stadt Münster angeboten, das Ge-
bäude einer ehemaligen Truppenunterkunft an der Warendorfer Straße 263 - in Nachbar-
schaft zum früheren Standort der Flüchtlingseinrichtung Am Pulverschuppen im Statistischen
Bezirk Mauritz-Ost (Stadtbezirk Ost) - zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Das
in der Anlage gekennzeichnete Gebäude liegt im nordwestlichen Bereich eines früheren Ka-
sernen- bzw. kasernenähnlichen Geländes. Es ist von seiner Anlage und den Raumzuschnit-
ten gut geeignet, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien angemessen unterzubringen.

Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert.
Mit der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht zumindest eine gute Anbindung an den öf-
fentlichen Personennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich
Warendorfer Straße. / Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem auch fußläufig gut
erreichbar.

Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne selbst bestehen weitere, unterschiedliche Nut-
zungen, für die von der BImA eine Abtrennung mit einem Zaun verlangt wird, der gleichzeitig
auch einen Teich im südlichen Bereich sichern wird. Vorhandene Zaunanlagen zur westli-
chen Grenze werden bei dieser Maßnahme aber zeitgleich entfernt, so dass für die Bewoh-
ner gleichwohl ein offener, frei zugänglicher Bereich entstehen sollte.

Im anzumietenden Gebäude kann die Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen mit ver-
tretbarem Aufwand realisiert werden. Es war längere Zeit ungenutzt, so dass vor allem an
den Installationen recht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Insge-
samt wird mit Baukosten.in Höhe von 618.000 € gerechnet, denen jedoch äußerst günstige
Mietkonditionen gegenüber stehen. Diese werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt
und lassen die Maßnahme insgesamt wirtschaftlich erscheinen. '

Wenn die notwendigen Baumaßnahmen fertig gestellt sind, wird das Gebäude entsprechend
den üblichen Standards für die Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster. mit Mobiliar
und Einrichtungsgegenständen ausgestattet, wofür weitere 39.150 € zu kalkulieren sind.

Die BImA hat ihr Interesse an einer längeren Mietdauer geäußert. Eine mittelfristige Bindung
bis zu sieben Jahren ist dort möglich. Die tatsächliche Nutzung des Gebäudes soll aber vom
Bedarf abhängig gemacht werden. Da der Standort aus Sicht der Verwaltung nicht optimal
ist, soll das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst werden, sobald
ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind.

Über die geplante Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich Warendorfer Straße 263 wurde
der Politische Arbeitskreis Flüchtlinge am 15.04.2014 schriftlich informiert. In seiner Sitzung
am 29.04.2014 wurden die Überlegungen dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge konkret
vorgestellt..Der vorgeschlagene Standort wurde seitens der Mitglieder des Arbeitskreises als
geeignet befunden.

Am 18.06.2014 organisierte die Verwaltung eine Informationsveranstaltung für alle interes-
sierten Anwohnerinnen und Anwohner, um über die Planungen zur vorübergehenden Nut-
zung der ehemaligen Truppenunterkunft an der Warendorfer Straße 263 für die Unterbrin-
gung von Flüchtlingen zu informieren.

3. Betreuung der Übergangseinrichtungen

Die sozialarbeiterische Betreuung der im Gebäude an der Warendorfer Straße 263 wohnen-
den Menschen wird der städtische Sozialdienst für Flüchtlinge übernehmen. Hierfür werden

entsprechende Stundenkontingente einer Sozialarbeiterkraft sowie einer Hauswartin bzw. :

eines Hauswarts innerhalb der Teams des Sozialamtes zur Verfügung gestellt.

Für die zahlreichen zeitlich befristeten Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen wur-
den die Personalressourcen zur Betreuung der Menschen sowie der Gebäude und Wohnun-
gen zuletzt deutlich aufgestockt. Für die weiteren personellen Planungen sind verschiedene
Parameter zu berücksichtigen. Befristete räumliche Lösungen spielen dabei ebenso eine
Rolle wie die. Überlegungen, künftig vermehrt über die Vergabe der Trägerschaft für neue
Flüchtlingseinrichtungen, die Struktur der Einrichtungen oder die konzeptionelle Ausrichtung
der Teams sozialer Dienste nachzudenken.

Diese Fragen sollen unabhängig von aktuellen Einzelmaßnahmen grundsätzlich bearbeitet
werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zu den Stellenplanberatungen Aussagen über
den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen zu treffen.

4. Ausblick / Weiteres Verfahren
Wenn dem Beschlussvörschlag zugestimmt wird, stellt die Verwaltung die Miet- und Be-

triebskosten für die Maßnahme unverzüglich in einer nichtöffentlichen Vorlage oder für eine
Dringlichkeitsentscheidung dar. Anschließend wird der Vertragsabschluss zügig angestrebt.

Nach dem Errichtungsbeschluss soll umgehend die Baugenehmigung eingeholt werden.
Gleichzeitig werden Angebote von den Firmen eingeholt, um dann mit freihändigen Verga-
ben die Aufträge an die Baufirmen zu vergeben. Dazu wird von den Vergaberichtlinien der
Stadt Münster abgewichen, da die dort vorgesehenen öffentlichen und beschränkten Aus-
schreibungen eine zeitnahe Fertigstellung der Maßnahme nicht zulassen. Diese Vergabeer-
leichterung ist gemäß Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach $ 25 Gemeindehaushalts-
verordnung möglich. Bauleistungen können entsprechend diesen. Grundsätzen bis zu einem
Auftragswert von ca. 100.000 € netto freihändig vergeben werden. Um das Ziel der zeitna-
hen Fertigstellung zu erreichen, ist diese Vergabeanpassung zwingend notwendig. Bei posi-
tivem Verlauf erscheint eine Inbetriebnahme des Gebäudes Ende 2014 nicht unrealistisch.

Die Verwaltung wird die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen und deren Unterbringung
beobachten und weiterhin Alternativen für temporäre Ausweichquartiere suchen. Bei Bedarf
und sich bietenden Möglichkeiten werden entsprechende Maßnahmen zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.

5. Hinweis zur Deckung

Die zur Verfügung gestellten Deckungsmittel fließen in 2014 nicht mehr ab, sind aber später

. erneut bereitzustellen.

Münster, den .07.2014

hl

Dr. Micha
Dr oral

Druckansicht

Anlage

Maßstab 1: 5000
Datum: 16.04.2014

R 3408 815

EEE ET "7 RENT. AR

620 195 H

Standort für die
befristete Unterbringung
von Flüchtlingen

H 5759 929

R 3408 030

“ © Stadt Münster

Beratungsverlauf (4)

18.09.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Warendorfer Straße 263
  • Am Pulverschuppen

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Details

Aktenzeichen
V/0613/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37