V/0613/2014
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau
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Beschlussvorlage
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V/0613/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau Beratungsfolge 18.09.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.10.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Dringlichkeitsentscheidung zum Errichtungsbeschluss für den Umbau des Gebäudes Waren- dorfer Straße 263 zur zeitlich befristeten Unterbringung von Flüchtlingen wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. Begründung: Die inhaltliche Begründung der Maßnahme sowie ihre Finanzierung sind der als Anlage beigefüg- ten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. Zur Dringlichkeit: Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen, besonders groß. Es fehlen in erheblichem Umfang Räume und Gebäude, um der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt zur Unterbringung und Versorgung der Menschen nachzukommen. Zum Teil sind Menschen sogar in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie in Hotels untergebracht. Die Planung der Maßnahmen im Gebäude Warendorfer Straße 263 war soweit vorbereitet, dass der Errichtungsbeschluss gefasst werden konnte. Wegen der Kommunalwahlen waren jedoch zeitnah keine Gremiensitzungen möglich, um die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Um in dieser äußerst dringenden Bedarfssituation die Maßnahme fortführen zu können, wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat V/0613/2014 Vorlagen-Nr.: V/0613/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 20.08.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Dringlichkeitsentscheidung D/0048/2014
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Ear\1g | MÜNSTER DER OBERBÜRGERMEISTER SOZIALAMT . Dringlichkeitsentscheidung D/0048/2014 Betreff: Zeitlich befristete Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 - Errichtungsbeschluss für den Umbau Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Das in der Anlage gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 263 (ehemalige Truppenunterkunft) wird zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für ca. 50 Menschen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) angemietet und umgebaut. Es wird mit dem notwen- digen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 2. Sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind, wird das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst. 3. Die Verwaltung wird:beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses un- verzüglich die Miet- und Betriebskosten zu ermitteln und in einer Vorlage darzustel- len. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist es erforderlich, - dazu eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen und - von der Vergabeordnung der Stadt Münster für dies Projekt abzuweichen und al- _ le Bauleistungen nach Angebotseinholung und anschließenden freihändigen Vergaben zu beauftragen. 4. Zum Stellenplan 2015 schlägt die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen ggf. notwendige Stellenvermehrungen vor, um den Betrieb und die Betreuung der Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge insgesamt angemessen sicherzustellen. Il. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten ' Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 657.150 € und laufende jährliche Aufwendungen von ca. 13.400 € entstehen., ı 2- Hinzu kommen die laufenden jährlichen Miet- und Betriebskosten, die in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden. \ . Finanzierung/Mittelbereitstellung Die 0. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan j “ B en Nr. | Bezeichnung Haush Betrag emerkung jahr | € Produktgruppe 0503 | Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 | Transferaufwendungen 2014 600 | Integrations- hilfen 2015 ff. 2.400 Zeile 16 | Sonstige ordentliche Aufwen- 2014 2.750 dungen \ 2015 ff. 11.000 Insgesamt 2015 ff. 13.400 ae Teilfinanzplan m Nr. | Bezeichnung Haush.- Betrag |Bemerkungen . jahr € j Produktgruppe 0503 | Sicherung besonderer sozialer Bedarfe investitionsmaßnahme | Neu | Umbau Warendorfer Straße - 263 zur Flüchtlingseinrichtung Auszahlungen Zeile "1 08 | Auszahlungen für Baumaß- 2014 618.000 ü nahmen Zeile 09 - | Auszahlungen für den 2014 39.150 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Summe aller Auszahlungen/Saldo 2014 657.150 ‚Der Berechnung der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die zeitlich befristete Unterbringung von Flüchtlingen im Gebäude Warendorfer Straße 263 zum Oktober 2014 beginnen kann. Diese Aufwendungen werden als laufende jährliche Kosten fortge- schrieben. Die Mietkonditionen sind noch zu berechnen. Sie werden in einer gesonderten Vorlage oder für eine Dringlichkeitsentscheidung dargestellt. Den für die investiven Auszahlungen notwendigen außer- bzw. überplanmäßigen Mittelbe- reitstellungen nach $ 83 GO NW, wird zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in Höhe von 657.150 € bei der Finanzstelle 4000 030107 4360 „Neubau Weiterbildungskolleg“. Die zur Deckung herangezogenen Mittel sind’entweder über einen Nachtragshaushaltsplan 2014 oder über den Haushaltsplan 2015 wieder bereitzustellen. Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann für Münster insgesamt vorliegenden Flüchtlingszahlen den Stellenbedarf darstellen, wozu auch die aus einer steigenden Zahl unterzubringender und zu betreuender Menschen resultieren- den personellen Bedarfe in den Bereichen Wirtschaftliche Hilfen und Verwaltung gehören. Begründung: 1. Ausgangslage Im ersten Halbjahr 2014 wurden bereits 390 Flüchtlinge in Münster aufgenommen. Im Jahr 2013 kamen insgesamt 703 Flüchtlinge nach Münster, nach 426 im Jahr 2012 und 212 im Jahr 2011. Die Stadt hat ihre Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes der- . zeit zu ca. 92 % erfüllt. Daraus ergibt sich eine Quote von ca. 50 Menschen, die zeitnah auf- zunehmen sind. Die Unterbringungskapazitäten der Stadt Münster für Flüchtlinge sind aktuell nahezu voll- ständig belegt. Ende des Halbjahres waren 14 Menschen in Hotels untergebracht, weil es keine räumlichen Alternativen gab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Maßnahmen im Rahmen eines Notfallkonzepis ergriffen werden müssen (u. a. Turnhallen- nutzung). Zuletzt mit der Vorlage V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen ...“ hat der Rat zeitlich befristete Maßnahmen zum Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise und zur Einrichtung einer städ- tischen Erstaufnahmeeinrichtung beschlossen, um dem äußerst dringenden Bedarf an Un- terbringungskapazitäten für Flüchtlinge Rechnung zu tragen. . Um bei dem anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen ausreichende Alternativen für die Unter- bringung der Menschen zu haben, schlägt die Verwaltung vor, eine weitere Unterkunft zeit- lich befristet zu realisieren, um die Zeit bis zur Fertigstellung von neuen, dem Flüchtlingskon- zept entsprechenden Flüchtlingseinrichtungen zu überbrücken. 2. Vorgeschlagene Maßnahme Die Bundesanstalt für Immobilieaufgaben (BlmA) hat der Stadt Münster angeboten, das Ge- bäude einer ehemaligen Truppenunterkunft an der Warendorfer Straße 263 - in Nachbar- schaft zum früheren Standort der Flüchtlingseinrichtung Am Pulverschuppen im Statistischen Bezirk Mauritz-Ost (Stadtbezirk Ost) - zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Das in der Anlage gekennzeichnete Gebäude liegt im nordwestlichen Bereich eines früheren Ka- sernen- bzw. kasernenähnlichen Geländes. Es ist von seiner Anlage und den Raumzuschnit- ten gut geeignet, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien angemessen unterzubringen. Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert. Mit der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht zumindest eine gute Anbindung an den öf- fentlichen Personennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich Warendorfer Straße. / Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem auch fußläufig gut erreichbar. Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne selbst bestehen weitere, unterschiedliche Nut- zungen, für die von der BImA eine Abtrennung mit einem Zaun verlangt wird, der gleichzeitig auch einen Teich im südlichen Bereich sichern wird. Vorhandene Zaunanlagen zur westli- chen Grenze werden bei dieser Maßnahme aber zeitgleich entfernt, so dass für die Bewoh- ner gleichwohl ein offener, frei zugänglicher Bereich entstehen sollte. Im anzumietenden Gebäude kann die Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen mit ver- tretbarem Aufwand realisiert werden. Es war längere Zeit ungenutzt, so dass vor allem an den Installationen recht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Insge- samt wird mit Baukosten.in Höhe von 618.000 € gerechnet, denen jedoch äußerst günstige Mietkonditionen gegenüber stehen. Diese werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt und lassen die Maßnahme insgesamt wirtschaftlich erscheinen. ' Wenn die notwendigen Baumaßnahmen fertig gestellt sind, wird das Gebäude entsprechend den üblichen Standards für die Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster. mit Mobiliar und Einrichtungsgegenständen ausgestattet, wofür weitere 39.150 € zu kalkulieren sind. Die BImA hat ihr Interesse an einer längeren Mietdauer geäußert. Eine mittelfristige Bindung bis zu sieben Jahren ist dort möglich. Die tatsächliche Nutzung des Gebäudes soll aber vom Bedarf abhängig gemacht werden. Da der Standort aus Sicht der Verwaltung nicht optimal ist, soll das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge aufgelöst werden, sobald ausreichend Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge vorhanden sind. Über die geplante Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich Warendorfer Straße 263 wurde der Politische Arbeitskreis Flüchtlinge am 15.04.2014 schriftlich informiert. In seiner Sitzung am 29.04.2014 wurden die Überlegungen dem Politischen Arbeitskreis Flüchtlinge konkret vorgestellt..Der vorgeschlagene Standort wurde seitens der Mitglieder des Arbeitskreises als geeignet befunden. Am 18.06.2014 organisierte die Verwaltung eine Informationsveranstaltung für alle interes- sierten Anwohnerinnen und Anwohner, um über die Planungen zur vorübergehenden Nut- zung der ehemaligen Truppenunterkunft an der Warendorfer Straße 263 für die Unterbrin- gung von Flüchtlingen zu informieren. 3. Betreuung der Übergangseinrichtungen Die sozialarbeiterische Betreuung der im Gebäude an der Warendorfer Straße 263 wohnen- den Menschen wird der städtische Sozialdienst für Flüchtlinge übernehmen. Hierfür werden entsprechende Stundenkontingente einer Sozialarbeiterkraft sowie einer Hauswartin bzw. : eines Hauswarts innerhalb der Teams des Sozialamtes zur Verfügung gestellt. Für die zahlreichen zeitlich befristeten Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen wur- den die Personalressourcen zur Betreuung der Menschen sowie der Gebäude und Wohnun- gen zuletzt deutlich aufgestockt. Für die weiteren personellen Planungen sind verschiedene Parameter zu berücksichtigen. Befristete räumliche Lösungen spielen dabei ebenso eine Rolle wie die. Überlegungen, künftig vermehrt über die Vergabe der Trägerschaft für neue Flüchtlingseinrichtungen, die Struktur der Einrichtungen oder die konzeptionelle Ausrichtung der Teams sozialer Dienste nachzudenken. Diese Fragen sollen unabhängig von aktuellen Einzelmaßnahmen grundsätzlich bearbeitet werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zu den Stellenplanberatungen Aussagen über den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann vorliegenden Flüchtlingszahlen zu treffen. 4. Ausblick / Weiteres Verfahren Wenn dem Beschlussvörschlag zugestimmt wird, stellt die Verwaltung die Miet- und Be- triebskosten für die Maßnahme unverzüglich in einer nichtöffentlichen Vorlage oder für eine Dringlichkeitsentscheidung dar. Anschließend wird der Vertragsabschluss zügig angestrebt. Nach dem Errichtungsbeschluss soll umgehend die Baugenehmigung eingeholt werden. Gleichzeitig werden Angebote von den Firmen eingeholt, um dann mit freihändigen Verga- ben die Aufträge an die Baufirmen zu vergeben. Dazu wird von den Vergaberichtlinien der Stadt Münster abgewichen, da die dort vorgesehenen öffentlichen und beschränkten Aus- schreibungen eine zeitnahe Fertigstellung der Maßnahme nicht zulassen. Diese Vergabeer- leichterung ist gemäß Vergabegrundsätzen für Gemeinden nach $ 25 Gemeindehaushalts- verordnung möglich. Bauleistungen können entsprechend diesen. Grundsätzen bis zu einem Auftragswert von ca. 100.000 € netto freihändig vergeben werden. Um das Ziel der zeitna- hen Fertigstellung zu erreichen, ist diese Vergabeanpassung zwingend notwendig. Bei posi- tivem Verlauf erscheint eine Inbetriebnahme des Gebäudes Ende 2014 nicht unrealistisch. Die Verwaltung wird die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen und deren Unterbringung beobachten und weiterhin Alternativen für temporäre Ausweichquartiere suchen. Bei Bedarf und sich bietenden Möglichkeiten werden entsprechende Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 5. Hinweis zur Deckung Die zur Verfügung gestellten Deckungsmittel fließen in 2014 nicht mehr ab, sind aber später . erneut bereitzustellen. Münster, den .07.2014 hl Dr. Micha Dr oral Druckansicht Anlage Maßstab 1: 5000 Datum: 16.04.2014 R 3408 815 EEE ET "7 RENT. AR 620 195 H Standort für die befristete Unterbringung von Flüchtlingen H 5759 929 R 3408 030 “ © Stadt Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Warendorfer Straße 263
- Am Pulverschuppen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0613/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37