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V/0943/2020

Anträge an den Rat Nr. A-R/0038/2020 "Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus: Bettensteuer abschaffen" und A-R/0044/2020 "Hundesteuer abschaffen der AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster

Vorlagen 04.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 23

a-r-0044-2020-Hundesteuer wg. Corona abschaffen

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Ansehen

a-r-0038-2020-Bettensteuer abschaffen

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

a-r-0044-2020-Hundesteuer wg. Corona abschaffen

1604 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0044/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Hundesteuer abschaffen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Hundesteuer wird mit Wirkung zum 30.06.2020 abgeschafft. Ausgenommen hiervon 
sind die als gefährliche Hunderassen eingestuften Tiere. Für diese Hunde wird die 
Steuer weiterhin fällig und zum heute geltenden Steuersatz. 
 
Begründung: 
Die Grundlage für die Hundesteuer ist heute nicht mehr gegeben. Ursprünglich sollte die 
Steuer das Halten eines Hundes besteuern. Denn der Halter zeigt durch die 
Hundehaltung, dass er sich einen teuren Hund leisten kann. Und damit über ein 
gehobenes Konsumniveau verfügt. Dieser durch die Hundehaltung erhöhte persönliche 
Lebensstil soll durch die Hundesteuer zum Teil abgeschöpft werden. 
Für viele alte Menschen ist ein Hund jedoch ein wichtiger sozialer Kontakt. Der ihnen im 
Alltag hilft und der einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit älterer Menschen leistet.  
Gerade in der Corona-Krise sind ältere Menschen auf soziale Kontakte durch Hunde 
angewiesen.  
Der Bund der Steuerzahler NRW e.V. stuft diese Steuer zudem als reine Bagatellsteuer 
ein. Daher spricht auch aus fiskalischen Gründen nichts gegen eine Aufhebung dieser 
Steuer. 
 
gez. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

a-r-0038-2020-Bettensteuer abschaffen

1730 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0038/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Maßnahmen zur Stärkung des 
Tourismus: Bettensteuer abschaffen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Stadt Münster hebt die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer mit 
Wirkung zum 30.12.2020 auf.  
 
Begründung: 
Durch die Corona-Krise sind Hotels, Anbieter von Ferienwohnungen und Betreiber von 
Campinganlagen in eine wirtschaftliche Notlage geraten. In vielen Fällen stehen die 
meist inhabergeführten Betriebe kurz vor der Insolvenz. 
Es droht hier durch die Corona-Pandemie das Wegbrechen eines ganzen 
Industriezweiges in Münster. Dabei hat der Tourismus für Münster und das Münsterland 
eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. 
Die weit über die rein wirtschaftlichen Kennzahlen hinausgeht. Denn viele Menschen 
besuchen Münster, um sich vor Ort mit der reichhaltigen Geschichte der Stadt Münster 
vertraut zu machen. 
Die Beherbergungsbranche ist eine der Branchen, die am stärksten unter den Folgen 
der Corona-Krise leidet. Und sie wird eine der letzten Branchen sein, die sich von den 
Folgen dieser Krise erholen wird. 
Daher braucht dieser Wirtschaftszweig dringend kommunale Unterstützung durch die 
Stadt Münster. Daher wird die Beherbergungssteuer abgeschafft. Und dadurch die 
Unternehmen im Bereich der Tourismuswirtschaft von Kosten entlastet. 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beschlussvorlage

6658 Zeichen

V/0943/2020 
V/0943/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anträge an den Rat Nr. A-R/0038/2020 "Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus: Bettensteuer 
abschaffen" und A-R/0044/2020 "Hundesteuer abschaffen“ der AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
      09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den Anträgen der AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster, die Beherbergungsteuer und die  
Hundesteuer abzuschaffen, wird nicht gefolgt. 
 
2. Die o.g. Anträge sind damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, sofern der Rat dem Beschlussvorschlag folgt.  
 
Im Falle der Abschaffung der Steuern würden jährlich für den Bereich  
 der Beherbergungsteuer ca. 1.300.000 € 
 der Hundesteuer ca. 1.300.000 € 
und damit insgesamt Erträge von 2.600.000 € entfallen. 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
 
Einen ähnlichen , weitere Steuerarten betreffenden Antrag der AfD -Ratsgruppe auf Aufhebung der 
entsprechenden Steuersatzungen hat der Rat a m 11.12.2019 abgelehnt (Vorlage V/1034/2019 „Ba-
gatellsteuern auf den Prüfstand stellen“). 
 
Mit vorgenannten Anträgen wird erneut begehrt, die Beherbergung- und Hundesteuer (Ausnahme: als 
gefährlich eingestufte Hunderassen) in Münster abzuschaffen. Begründet werden die Anträge mit 
 der Entlastung der Tourismuswirtschaft von Kosten 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
21.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Müller, Frau Siegl 
Telefon: 492-2030, 2220 
MuellerH@stadt-
muenster.de, SieglS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0943/2020 
 den geringen Erträgen 
 der sozialen Komponente des Haltens von Hunden 
 
Bei den o.g. Steuern handelt es sich im rechtlichen Sprachgebrauch um kommunale Aufwandsteuern. 
In der Rechtspr echung werden Aufwandsteuern als Steuern auf die in der Einkommensverwendung 
für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit defi-
niert. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einko mmen- oder 
Ertragsteuern) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Ge-
gensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer 
Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder an ein bestimm-
tes Verhalten an.  
 
Bei den im Antrag angesprochenen Steuern handelt es sich damit um zulässige örtliche Aufwand-
steuern im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz Nordrhein -Westfalen (KAG NW) und 
Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz (GG). Solche Aufwandsteuern können in Deutschland ausschließlich 
von den Gemeinden erhoben werden, vorausgesetzt, dass in der Gemeinde der örtliche Anknüp-
fungspunkt für die Erhebung der Steuer liegt. Das Aufkommen der örtlichen Verbrauch - und Auf-
wandsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 GG den Gemeinden (..) zu. 
  
Sinn und Zweck der Aufwandsteuern ist wie bei allen anderen Steuerarten vorrangig die Erzeugung 
von Erträgen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs, damit die Gemeinde ihre Aufgaben erfül-
len und u.  a. die festgelegten Ziele verwirklich en sowie Ausgaben finanzieren kann.  Bei gewissen 
Steuerarten kommen noch Lenkungsfunktionen hinzu, mit denen gesellschaftlich nicht erwünschte 
Verhaltensweisen beeinflusst oder auch ordnungspolitische Ziele verfolgt werden.  
 
Zu den beiden Steuerarten im Einzelnen:  
 
Beherbergungsteuer  
 
Mit der  Einführung der Beherbergungsteuer im Stadtgebiet Münster wurden u.a. Mindereinnahmen 
kompensiert, die aus der  Einführung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes des Bundes mit ge-
ringeren Gemeindeanteilen am Umsatzsteueraufkommen als vorher (Reduzierung der Umsatzsteuer 
für Übernachtungsleistungen von 19 % auf 7 %) entstanden sind.  
 
Auf die Vorlage n V/0097/2016 zur Einführung der Beherbergungsteuersatzun g und V/0800/2 017 zur 
Evaluation sei verwiesen. Mit der Einführung waren keine negativen Auswirkungen auf den Touris-
mus-Bereich in Münster festzustellen. Im Gegenteil ist die Anzahl der Beherbergungsbetriebe seit 
Einführung der Steuer weiter angestiegen, ebenso wie die Anzahl der Übernachtungen.  
 
Von der Corona-Pandemie ist die Beherbergungsbranche massiv betroffen, was sich derzeit in sin-
kenden Übernachtungszahlen und damit auch geringeren Steuererträgen widerspiegelt. Angesichts 
dessen wurden von Bund, Ländern und Kom munen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die 
durch die Pandemie verursachten Belastungen der Branche abzufedern. 
 
Die Einnahmen aus der Beherbergungsteuer kommen auch der Beherbergungs - und Tourismusbran-
che zugute, da viele Maßnahmen, um Münster für tour istische Besucherinnen und Besucher zu inte-
ressieren, aber auch als Messe - und Kongressstandort zu profilieren, aus diesen Mitteln finanziert 
werden können. 
 
Die Beherbergungsteuer belastet jedoch nicht konkret die Unternehmen, da diese lediglich die von 
den Beherbergungsgästen gezahlte Steuer weiterleiten. Insoweit wird weder in einer temporären 
Aussetzung noch in einer generellen Abschaffung eine geeignete Maßnahme gesehen, das Beher-
bergungsgewerbe zusätzlich zu unterstützen. Geeignetere Maßnahmen wie die Einräumung Corona-
bedingter Stundungsmöglichkeiten sind dagegen in Münster erfolgt.

- 3 - 
V/0943/2020 
Hundesteuer 
 
Bei aktuell über 11.200 angemeldeten Hunden sind aus der Hundesteuer für die kommenden Haus-
haltsjahre 1 .300.000 € jährlich als Ertrag für den Haushalt der Stadt Münster eingeplant. Ein ver-
gleichbarer Ansatz ist in den vergangenen Jahren stets erreicht worden und dürfte auch in den kom-
menden Haushaltsjahren zu erzielen sein. Diese Erträge sind aus Sicht der Verwaltung keinesfalls als 
geringfügig anzusehen. 
 
Dass die "Grundlage für die Hundesteuer nicht mehr gegeben" sei, wie in der Begründung zum An-
trag dargelegt, kann nicht bestätigt werden. Vielmehr ist in der Vergangenheit stets und bis zum heu-
tigen Tage die Erhebung von Hundesteuern durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt worden.  
 
 
Fazit:  
 
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Beherbergung - und Hundesteuer sowohl unter 
finanziellen Gesichtspunkten wie auch aus ordnungspolitischen Gründen ihre  Berechtigung haben 
und zu keiner unangemessenen Belastung Dritter führen.   
 
Den beiden Anträgen sollte daher nicht gefolgt werden. 
 
 
 
 
I.V.  
 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0038/2020 „Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus: 
Bettensteuer abschaffen“ der AfD-Ratsgruppe 
Anlage 2: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0044/2020 „Hundesteuer abschaffen“ der AfD-Ratsgruppe

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/0943/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2020
Erstellt
21.10.2020 13:49