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V/0589/2018/1

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt

Vorlagen 19.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1950 Zeichen

Anlage A zur V/0589/2018/1 
Kurzüberblick 
Bereitstellen zusätzlicher stellen für das Bearbeiten von Bauvoranfragen und Bauanträgen, um 
die bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen und diese Anträge vor dem Hintergrund der 
wachsenden Stadt und dem Ausbau der damit verbundenen  Infrastruktur (Schulen, Kindergärten 
etc.) innerhalb der vom Landesgesetzgeber vorgesehenen Zeiträume zu bearbeiten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die Ziele aus dem Haushaltsplan „Innerhalb von 6 Wochen nach Antrags-
eingang sollen 75 % der vollständigen Bauanträge und 70 % der vollständigen Bauvoranfragen 
entschieden sein“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Abbau der vorhandenen Antragsrückstände“. 
 
Zielerreichung: Bei unveränderten Parametern ist eine  Realisierung zum Ende des Jahres 2019 
denkbar. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 145.000 € pro Jahr (Personalkosten) zu kalku-
lieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
§§ 63, 68 und 71 BauO NRW 
 
Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe nicht beeinflussbar, da die Personalaufwendun-
gen an tarifliche Bestimmungen (Angestellte) bzw. Gesetze (Beamte) gebunden sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine

Beschlussvorlage

4936 Zeichen

V/0589/2018/1 
V/0589/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt zu, dass zur fristgerechten Aufgabenwahrnehmung des Bauordnungsamtes in se i-
ner Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde und zur Beseitigung der Antragsrückstände in den 
beiden Bauaufsichtsbezirken je 1 Stelle „SB Bauvoranfragen, Baugenehmigungen“ (Stellenwert: A 
11 gD bzw. EG 11 TVöD) unbefristet eingerichtet wird. Die endgültige Bereitstellung der Planstellen 
erfolgt  über den Stellenplan 2019. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche 
Beratung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018   48.320  
   2019 ff. 144.960  
 
Die in 2018 anfallenden Personalaufwendungen werden im stadtweiten Personalaufwandsbudget 
aufgefangen. Für die Haushaltsjahre ab 2019 ist mit jährlichen Personalkosten von 144.960 € 
(72.480 € durchschnittliche Personalkosten EG 11 x 2) zu rechnen. 
Dezernat III 
 
26.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Adams 
Telefon: 492-7072 
AdamsR@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0589/2018/1 
Die zusätzlichen Personalaufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 nicht veranschlagt. Die 
notwendigen Veränderungen werden von der Verwaltung im Rahmen der Etatberatungen eing e-
bracht. 
 
Begründung: 
 
Problemdarstellung: 
In den beiden Bauaufsichtsbezirken des Bauordnungsam tes (Fachstellen 01 und 02) kommt es auf -
grund des dauerhaft hohen Antragsvolumen (ca. 3.000 Anträge/Jahr), der Gleichzeitigkeit von großen 
Bauvorhaben und großen Baugebieten, steigenden Ansprüchen an die Rechtssicherheit bauaufsicht -
licher Prüfungen (z.B.  Drittklagen gegen erteilte Baugenehmigungen), steigendem verwaltungsinte r-
nen Abstimmungsbedarf im Zusammenhang mit städtischen Bauvorhaben für Schulen und Kitas, 
steigender Anzahl von Großveranstaltungen und Sonderereignissen (Katholikentag; Festivals) zu  
massiven Bearbeitungsrückständen. Mitte Juni 2018 belief sich der Rückstand auf 452 noch unge -
prüfte Anträge.  
 
Ziel:  
Das Serviceversprechen des Bauordnungsamtes, das bei Bauvoranfragen eine Eingangsbestätigung 
innerhalb einer Woche und einen Entscheid im Regelfall nach sechs Wochen sowie bei Bauanträgen 
eine abschließende Bearbeitung nach sechs bzw. spätestens nach acht Wochen vorsieht, soll wieder 
erreicht werden. Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: 
 
• Stufe 1: 
Die aus den Bearbeitungsrüc kständen resultierenden zeitlichen Verzögerungen im Genehm i-
gungsverfahren sind für die Bauherrinnen und Bauherren nicht zu akzeptieren. Darüber hi n-
aus ist das Risiko von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Münster zu sehen. Die 
enorm hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ist 
unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht länger hinzunehmen. Eine Umverteilung von Auf-
gaben ist nicht mehr möglich, ebenso wenig eine Reduzierung der Bearbeitungsstandards in 
bauaufsichtlichen Verfahren. Angesichts der enormen Antragszahlen und der Arbeitsüberla s-
tung sowie aufgrund großer Baugenehmigungsvorhaben besteht ein akuter Handlungsbedarf, 
der die sofortige planmäßige Einrichtung von 2,0 SB -Stellen „Bauvoranfragen, Baugenehm i-
gungen“ erfordert.  Der Stellenplan 2019 kann nicht abgewartet werden. Die Einrichtung von 
überplanmäßigen Stellen scheidet aus, da nur befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen 
werden könnten; hierfür gibt es aktuell kein Bewerberpotential. 
 
• Stufe 2: 
Im Hinblick auf das vom Rat beschlossene Wohnbaulandprogramm und die ab 2019 anste -
hende Konversion der Flächen auf dem Gelände der ehemaligen York - bzw. Oxfordkaserne 
ist weder die mengenmäßige noch fristgerechte Aufgabenwahrnehmung innerhalb der vom 
Landesgesetzgeber in der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NRW) fest -
gelegten Zeiträume sichergestellt. Die Personalressourcen der an der direkten Umsetzung der 
oben genannten Aufgaben beteiligten Fachämter sind so zu dimensionieren, um das ambiti o-
nierte Baulandprogramm sowie die Wohnbauentwicklung auf den Konversionsflächen umz u-
setzen.  
Für die fristgerechte bauaufsichtliche Bewältigung der Aufgaben Konversion und Wohnbau -
landprogramm sind weitere personelle Kapazitäten in der Größenordnung von 4,0 SB-Stellen 
(Stellenwert A 11 bzw. EG 11 TVöD) erforderlich. Diese sind durch einen gesonderten B e-
schluss im Stellenplan 2019 bereit zu stellen. 
 
In Vertretung 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (4)

04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0589/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37