V/0589/2018/1
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt
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Anlage A
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Anlage A zur V/0589/2018/1 Kurzüberblick Bereitstellen zusätzlicher stellen für das Bearbeiten von Bauvoranfragen und Bauanträgen, um die bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen und diese Anträge vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und dem Ausbau der damit verbundenen Infrastruktur (Schulen, Kindergärten etc.) innerhalb der vom Landesgesetzgeber vorgesehenen Zeiträume zu bearbeiten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele aus dem Haushaltsplan „Innerhalb von 6 Wochen nach Antrags- eingang sollen 75 % der vollständigen Bauanträge und 70 % der vollständigen Bauvoranfragen entschieden sein“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Abbau der vorhandenen Antragsrückstände“. Zielerreichung: Bei unveränderten Parametern ist eine Realisierung zum Ende des Jahres 2019 denkbar. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 145.000 € pro Jahr (Personalkosten) zu kalku- lieren. Finanzierung Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig §§ 63, 68 und 71 BauO NRW Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe nicht beeinflussbar, da die Personalaufwendun- gen an tarifliche Bestimmungen (Angestellte) bzw. Gesetze (Beamte) gebunden sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0589/2018/1 V/0589/2018/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt Beratungsfolge 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt zu, dass zur fristgerechten Aufgabenwahrnehmung des Bauordnungsamtes in se i- ner Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde und zur Beseitigung der Antragsrückstände in den beiden Bauaufsichtsbezirken je 1 Stelle „SB Bauvoranfragen, Baugenehmigungen“ (Stellenwert: A 11 gD bzw. EG 11 TVöD) unbefristet eingerichtet wird. Die endgültige Bereitstellung der Planstellen erfolgt über den Stellenplan 2019. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 48.320 2019 ff. 144.960 Die in 2018 anfallenden Personalaufwendungen werden im stadtweiten Personalaufwandsbudget aufgefangen. Für die Haushaltsjahre ab 2019 ist mit jährlichen Personalkosten von 144.960 € (72.480 € durchschnittliche Personalkosten EG 11 x 2) zu rechnen. Dezernat III 26.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Adams Telefon: 492-7072 AdamsR@stadt-muenster.de - 2 - V/0589/2018/1 Die zusätzlichen Personalaufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 nicht veranschlagt. Die notwendigen Veränderungen werden von der Verwaltung im Rahmen der Etatberatungen eing e- bracht. Begründung: Problemdarstellung: In den beiden Bauaufsichtsbezirken des Bauordnungsam tes (Fachstellen 01 und 02) kommt es auf - grund des dauerhaft hohen Antragsvolumen (ca. 3.000 Anträge/Jahr), der Gleichzeitigkeit von großen Bauvorhaben und großen Baugebieten, steigenden Ansprüchen an die Rechtssicherheit bauaufsicht - licher Prüfungen (z.B. Drittklagen gegen erteilte Baugenehmigungen), steigendem verwaltungsinte r- nen Abstimmungsbedarf im Zusammenhang mit städtischen Bauvorhaben für Schulen und Kitas, steigender Anzahl von Großveranstaltungen und Sonderereignissen (Katholikentag; Festivals) zu massiven Bearbeitungsrückständen. Mitte Juni 2018 belief sich der Rückstand auf 452 noch unge - prüfte Anträge. Ziel: Das Serviceversprechen des Bauordnungsamtes, das bei Bauvoranfragen eine Eingangsbestätigung innerhalb einer Woche und einen Entscheid im Regelfall nach sechs Wochen sowie bei Bauanträgen eine abschließende Bearbeitung nach sechs bzw. spätestens nach acht Wochen vorsieht, soll wieder erreicht werden. Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: • Stufe 1: Die aus den Bearbeitungsrüc kständen resultierenden zeitlichen Verzögerungen im Genehm i- gungsverfahren sind für die Bauherrinnen und Bauherren nicht zu akzeptieren. Darüber hi n- aus ist das Risiko von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Münster zu sehen. Die enorm hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ist unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht länger hinzunehmen. Eine Umverteilung von Auf- gaben ist nicht mehr möglich, ebenso wenig eine Reduzierung der Bearbeitungsstandards in bauaufsichtlichen Verfahren. Angesichts der enormen Antragszahlen und der Arbeitsüberla s- tung sowie aufgrund großer Baugenehmigungsvorhaben besteht ein akuter Handlungsbedarf, der die sofortige planmäßige Einrichtung von 2,0 SB -Stellen „Bauvoranfragen, Baugenehm i- gungen“ erfordert. Der Stellenplan 2019 kann nicht abgewartet werden. Die Einrichtung von überplanmäßigen Stellen scheidet aus, da nur befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen werden könnten; hierfür gibt es aktuell kein Bewerberpotential. • Stufe 2: Im Hinblick auf das vom Rat beschlossene Wohnbaulandprogramm und die ab 2019 anste - hende Konversion der Flächen auf dem Gelände der ehemaligen York - bzw. Oxfordkaserne ist weder die mengenmäßige noch fristgerechte Aufgabenwahrnehmung innerhalb der vom Landesgesetzgeber in der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NRW) fest - gelegten Zeiträume sichergestellt. Die Personalressourcen der an der direkten Umsetzung der oben genannten Aufgaben beteiligten Fachämter sind so zu dimensionieren, um das ambiti o- nierte Baulandprogramm sowie die Wohnbauentwicklung auf den Konversionsflächen umz u- setzen. Für die fristgerechte bauaufsichtliche Bewältigung der Aufgaben Konversion und Wohnbau - landprogramm sind weitere personelle Kapazitäten in der Größenordnung von 4,0 SB-Stellen (Stellenwert A 11 bzw. EG 11 TVöD) erforderlich. Diese sind durch einen gesonderten B e- schluss im Stellenplan 2019 bereit zu stellen. In Vertretung Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0589/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37