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Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 21 -Gewerbe- und Industriegebiet Bogenstraße/Lindenau- 1. Änderung hier: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Beschlussvorlage 568 vom 10.10.2017

Stand: Am 10.10.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2017

    Bau- und Umweltausschuss

    TOP 3.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss
  2. 10.10.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 13.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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