Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 21 -Gewerbe- und Industriegebiet Bogenstraße/Lindenau- 1. Änderung hier: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorlage 568 vom 10.10.2017
Stand: Am 10.10.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Dokumente
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Beschlussvorlage (Auszug textliche Festsetzungen)
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan)
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Beschlussvorlage (Begründung)
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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 21 -Gewerbe- und Industriegebiet Bogenstraße/Lindenau- 1. Änderung hier: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 3. Satzungsbeschluss gemäß ...
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