V/0291/2010/1
Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Hauptvorlage V/0291/2010
24804 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Vorlagen-Nr.:
V/0291/2010
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Treutler
Ruf:
Betrifft
Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und
Handlungsempfehlungen 2011-2013
Beratungsfolge
16.06.2010 Integrationsrat Anhörung
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
29.06.2010 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen m. Behinderungen Anhörung
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
01.07.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
01.07.2010 Stiftungskommission Vorberatung
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung
07.07.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Jahresbericht 2009 (Anlage 1) der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide wird zur
Kenntnis genommen.
2. Dem in der Begründung dargestellten Eckpunktekonzept für die Verstetigung der im Pro-
grammzusammenhang Soziale Stadt entwickelten Handlungsansätze und Kooperationen so-
wie der für die künftige Maßnahmeumsetzung empfohlenen Organisationsstruktur im Wohnge-
biet Kinderhaus-Brüningheide wird, vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung im
Rahmen der Entscheidung über die Haushaltssatzung 2011, zugestimmt.
3. Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide, erhält ab 01.01.2011 die Bezeichnung ‚Bei-
rat Kinderhaus-Brüningheide’. Der Beirat entscheidet über die Konkretisierung der Einzelmaß-
nahmen und -projekte sowie jeweils jährlich über ihre Finanzierung im Rahmen der hierfür be-
reitgestellten Haushaltsmittel.
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
4.1 die Umsetzung des Verstetigungskonzepts vorzubereiten und im Zeitraum 2011 bis 2013 zu
koordinieren,
492 50 26
E-Mail:
Treutler@stadt-muenster.de
Datum:
19.05.2010
V/0291/2010
- 2 -
4.2 die Bezirksvertretung Münster-Nord je nach Bedarf über die Umsetzung zu unterrichten und
4.3 dem Rat jährliche Berichte über Umse tzung, Ergebnisse und Entwicklung der Rahmenbedin-
gungen zur Verfügung zu stellen, die zuvor dem Beirat Kinderhaus-Brüningheide, der Bezirks-
vertretung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüssen und Gremien des Rates ein-
schließlich Integrationsrat vorgelegt werden.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sachentscheidung in den Jahren 2011 bis 2013 mit
Kosten von bis zu 150.000 € pro Jahr verbunden ist.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen
2011
2012
150.000
150.000
150.000 2013
Vorbehaltlich
der Mittelbe-
reitstellung im
Haushaltsplan
2011.
Insgesamt: 450.000
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
Insgesamt:
Begründung:
1. Beschlusslage, Programmstatus
1.1 Programmstart (2007 bis 2009)
Mit Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 hatte der Rat die Verwaltung beauf-
tragt, das Programm Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide auf der Grundlage eines konkre-
tisierten Maßnahmekonzepts (Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Maßnahmeplan)
in den Jahren 2007 bis 2010 umzusetzen. Dem Beschluss vorausgegangen war die Ankündi-
gung der Bezirksregierung Münster vom 10.10.2006, wie zuvor im Stadterneuerungspro-
gramm 2006 ausgewiesen, der Stadt Münster Zuwendungen im Umfang von 700.000 € zu
bewilligen, und darüber hinaus für das Stadterneuerungsprogramm 2007 einen rechnerisch
verbleibenden Betrag von 468.000 € anzumelden. Die Summe der beiden Teilbeträge ent-
sprach einem Umfang von 60 % der im Antrag auf Aufnahme in das Programm Soziale Stadt
bezifferten Gesamtkosten (1,95 Mio. €); erwartet war im Zeitpunkt der Antragstellung (Ratsbe-
schluss vom 29.06.2005 zur Vorlage V/197/2005) jedoch eine um 10 Prozentpunkte höhere
V/0291/2010
- 3 -
Förderquote. Da der Beschluss vom 29.06.2005 einen Ausgleich ausbleibender staatlicher
Fördermittel durch zusätzliche kommunale Mittel ausschloss, war die Anpassung des ur-
sprünglichen Finanzierungsplans (Reduzierung des Finanzvolumens um ca. 25 %) erforder-
lich, die ihrerseits eine Überarbeitung des Maßnahmekonzepts bedingte.
Mit ihrem am 19.12.2006 eingegangenen Zuwendungsbescheid vom 14.12.2006 hatte die
Bezirksregierung Münster für die Jahre 2007 bis 2009 Zuwendungen aus Landes- und Bun-
desmitteln für die Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide im Umfang von zusammen 614.000
€ als Verpflichtungsermächtigungen bewilligt. Auf den Grundlagen des Ratsbeschlusses vom
13.12.2006 sowie der Verteilung der Zuwendungen nach Jahren lt. Zuwendungsbescheid
wurde im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2007 folgender Finanzierungsplan für
die Programmdurchführung zunächst für die Jahre 2007 bis 2009 zugrunde gelegt (Beträge in
€):
2007 2008 2009 insgesamtBezeichnung
316.670 288.340 418.340 1.023.350Programmmittel „Soziale Stadt“
190.000 173.000 251.000 614.000Zuwendung Land
12.770 12.770 12.780 38.320Beteiligung Dritter
13.000 13.000 13.000 39.000Beteiligung d. Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
332.030⇒ städtische Eigenleistungen (Haushaltsmittel) 100.900 89.570 141.560
1.2 Programmverlängerung bis 2010
Wie zuvor im Stadterneuerungsprogramm 2007 angekündigt hatte die Bezirksregierung Müns-
ter mit ihrem am 03.08.2007 eingegangenen (zweiten) Zuwendungsbescheid vom 26.07.2007
eine weitere Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln im Umfang von 209.000 € als Ver-
pflichtungsermächtigung für das Jahr 2010 bewilligt. Auf der Grundlage der Vorlage
V/0877/2010 (Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010) hatte
der Rat am 12.03.2008 daraufhin folgenden Finanzierungsplan für das Jahr 2010 beschlos-
sen:
Bezeichnung 2010 insg. 2007-2010
1.371.350 Programmmittel „Soziale Stadt“ 348.000
823.000 Zuwendung Land 209.000
51.100 Beteiligung Dritter 12.780
52.000 Beteiligung d. Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 13.000
445.250 ⇒ städtische Eigenleistungen (Haushaltsmittel) 113.220
Dieser Budgetrahmen bot und bietet eine für die Programmdurchführung nach Maßgabe des
vom Rat am 13.12.2006 beschlossenen angepassten Maßnahmekonzepts ausreichende Mit-
telausstattung bis Ende 2010.
1.3 Strukturorganisation
Der mit Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (zur Vorlage V/0927/2006) festgelegte und vom
Hauptausschuss am 10.05.2007 (Vorlage V/0115/2007) konkretisierte organisatorische Rah-
men für die Durchführungsphase umfasst insbesondere folgende Elemente:
Binnenstruktur der Handlungsfelder:
Innerhalb der Handlungsfelder ist ein/e oder sind mehrere Ansprechpartner/innen der Verwal-
tung für die fachliche Koordination verantwortlich. Sie sorgen auch für die gebotene fachliche
Beratung und Unterstützung der Projektträger bei der Durchführung nach Maßgabe der je Pro-
jekt vereinbarten Anforderungen, außerdem für die Vorbereitung der erforderlichen Verwen-
dungsnachweise. In den meisten Handlungsfeldern wurden Arbeitskreise eingerichtet, die
V/0291/2010
- 4 -
über die Mitwirkenden an der Programmdurchführung hinaus weitere interessierte Institutionen
und Einzelpersonen einbinden (Handlungsfeldkonferenzen).
Gebietsmoderation:
Das Quartiersmanagement (Gebietsmoderation) nimmt ein Team aus (fünf) Mitgliedern mit
beruflichem Bezug zum Wohngebiet unbezahlt wahr. Die Funktionen der Gebietsmoderation
umfassen insbesondere die bereichsübergreifende Vernetzung der in den Handlungsfeldern
initiierten Aktivitäten, die Teilprojekte verbindende Aktionen und das Herstellen einer soliden
Beteiligungsbasis der Bewohnerschaft für die Programmumsetzung.
Beirat:
Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide, der sich aus Vertreterinnen bzw. Vertretern
des Rates, der Bezirksvertretung Münster-Nor d, des damaligen Ausländerbeirats bzw. heuti-
gen Integrationsrats, der Verwaltung sowie der Initiativen und anderen Kooperationspartner
vor Ort zusammensetzt, legt handlungsfeldübergreifende Ziele fest, wirkt innerhalb des gege-
benen Programmrahmens an der Feinplanung der Einzelprojekte mit, bewilligt die pro Jahr
und Projekt benötigten Mittel innerhalb des gegebenen Budgets und entscheidet über evt. Mit-
telumschichtungen, er berät Vorlagen und Berichtsentwürfe vor und stellt den Rahmen für In-
formationsaustausch, Zusammenarbeit und Diskurs im Programmzusammenhang her.
1.4 Perspektiven nach Beendigung der Förderphase
Auf der Grundlage des Antrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in
der Bezirksvertretung Münster-Nord (A-N/0028/2009 vom 21.10.2009) hatte die Bezirksvertre-
tung am 03.11.2009 die Verwaltung einstimmig „um ergebnisoffene Prüfung gebeten, wie das
Projekt ‚Soziale Stadt’ Kinderhaus-Brüningheide über das Jahr 2010 hinaus, ggf. auch in Tei-
len oder auch modifiziert, fortgesetzt werden kann“. Dazu solle die Verwaltung der Bezirksver-
tretung einen Bericht mit Aussagen über eine mögliche Finanzierung vorlegen.
Die mit den Zuwendungsbescheiden der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 und
03.08.2007 bewilligten Fördermittel beziehen sich auf die Jahre 2007 bis 2010. Eine Option für
eine Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln über das Jahr 2010 hinaus enthalten die
Bescheide nicht. Um die Frage der Fortsetzung der Bundes-/Landesförderung der Sozialen
Stadt über 2010 hinaus abschließend zu klären, haben sich Vertreterinnen und Vertreter der
Stadt am 15.12.2009 mit der Bezirksregierung sowie mit dem Ministerium für Bauen und Ver-
kehr (MBV) des Landes NRW ausgetauscht. In dem Gespräch haben die Vertreterinnen und
Vertreter des MBV gegenüber der Stadt Münster unterstrichen, dass es das gegenwärtig um-
gesetzte Maßnahmekonzept als ausfinanziert werte, die Förderung einzelner Maßnahmen
über 2010 hinaus ausnahmsweise nur denkbar sei, soweit die im integrierten Handlungskon-
zept formulierten Ziele nicht wie geplant bis zum Jahresende 2010 erreicht und die bisher ge-
tätigten öffentlichen Investitionen sowie die bislang erzielten Erfolge nur durch eine Verlänge-
rung nachhaltig gesichert werden könnten. Eine Verlängerung ohne einen entsprechenden
Begründungsnachweis sei ausgeschlossen.
Vor dem Hintergrund dieser Information hat der Beirat Soziale Stadt am 23.02.2010 einstim-
mig folgende Erklärung beschlossen:
„Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Fortentwicklung und Stabilisierung der während der
Durchführung des Programms Soziale Stadt aufgebauten Angebots- und Vernetzungsstruktu-
ren. Die Umsetzung des Konzepts steuert, wie zurzeit der Beirat, ein Gremium vor Ort. Da oh-
ne jeglichen Mitteleinsatz die erreichten Erfolge des Programms ab 2011 keinesfalls Bestand
haben werden, spricht sich der Beirat Soziale Stadt dafür aus, in den Haushaltsjahren 2011
bis zunächst 2013 Mittel von jährlich bis zu 150.000 €, mindestens im Umfang des bisherigen
V/0291/2010
- 5 -
städtischen Finanzierungsbetrags zur Sicherung der Fortführung der für die Gebietsentwick-
lung notwendigen Aktivitäten (Verstetigungskonzept) vorzusehen.“
2. Ziel der Vorlage
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung Eckpunkte eines solchen (Verstetigungs-)Konzepts
vor, das der Beirat Soziale Stadt am 23.02.2010 angeregt hat. Im Programmzusammenhang
der Sozialen Stadt wird eine Finanzausstattung für ein sachlich, räumlich und zeitlich begrenz-
tes Projektbündel bereitgestellt: Gefördert werden konkret bezeichnete und über eine netzför-
mige Struktur miteinander verbundene Teilprojekte mit eindeutigem Gebietsbezug innerhalb
eines begrenzten Förderzeitraums. Verstetigungsüberlegungen begegnen daher der Frage,
wie die erreichten positiven Veränderungen (Erfolge) im Programmgebiet angesichts weiter
bestehender Handlungsbedarfe auch über das Ende der Förderung hinaus gesichert werden
können. Um die Erfolge identifizieren zu können, war es erforderlich, bereits ab Beginn der
Förderphase ein konsistentes System messbarer Ziele auf Programm-, Handlungsfeld- und
Projektebene zu entwickeln und umzusetzen (prozessbegleitende Selbstevaluation); diese Er-
folgsmessung und -kontrolle wird im Jahresbericht 2009 (Anlage 1) dokumentiert.
In dem erwähnten Gespräch am 15.12.2009 wurde hervorgehoben, dass das Land NRW eine
Verstetigung erwartet. Für die konkrete Ausgestaltung eines Verstetigungskonzepts sind ver-
bindliche Vorgaben oder konzeptionelle Hilfen seitens des Bundes oder des Landes bislang
jedoch nicht verfügbar (Ruiz/Sauter 2007, S. 2)
1. Im Zusammenhang mit der Verstetigung ge-
bietsbezogener Stabilisierungsprogramme haben sich in jüngerer Zeit insbesondere zwei An-
sätze herausgebildet, die mit den Begriffen Mainstreaming und Anchoring gekennzeichnet
werden (ebd.). Während der erste (weitreichende) Ansatz darauf abzielt, eine ‚Politik der Sozi-
alen Stadt’ ressortübergreifend als gesamtstädtische Regelaufgabe zu etablieren, konzentriert
sich der zweite auf das bislang geförderte Gebiet: Erfolgreiche Aktivitäten dort sollen nachhal-
tig und möglichst selbsttragend in stabilen Organisationsstrukturen vor Ort verankert werden
(Güntner u. a. 2005, S. 168)
2. Angesichts des thematischen Rahmens dieser Vorlage orientie-
ren sich die unter Ziffer 4 dargestellten Verstetigungsüberlegungen an diesem zweiten Ansatz.
Neben der Verstetigung auf der Grundlage des gegenwärtigen Programmprofils empfiehlt die
Verwaltung mit einer separaten Vorlage (V/0422/2010) auf der Grundlage eines fachlichen
(bausubstanziellen) Gutachtens die Zukunftsperspektiven des Wohngebiets insbesondere un-
ter wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten zu prüfen und insoweit
geeignete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Diese Prüfrichtung ist angezeigt, insofern
(erstens) ein größerer Teil des Wohnungsbestands (teilweise erhebliche) Mängel aufweist,
das aktuelle Programm (zweitens) investive Maßnahmeansätze in den Bereichen Infrastruktur,
Immobilien und Wohnumfeld nicht umfasst, sowie (drittens) wechselnde bzw. fehlende An-
sprechpartner/innen auf Seiten zweier Wohnungseigentümer die Möglichkeiten, Veränderun-
gen über aktive Kooperation herbeizuführen, deutlich einschränken.
3. Zentrale Befunde des Jahresberichts Soziale Stadt 2009
Ausführliche Informationen über die Zielerreichung 2009 auf Handlungsfeld- und Projektebene
finden sich unter Ziffer 2 des Jahresberichts (Anlage 1), Ziffer 3 des Berichts fasst wichtige Er-
gebnisse auch mit Blick auf die Zielerreichung auf der Programmebene zusammen. In dem
Zusammenhang verweist der Jahresbericht auf die netzförmig verbundenen Akteursbeziehun-
gen und auf die inhaltlich sich gegenseitig ergänzenden Teilprojekte im Programm, deren
Synergien mittelfristig Wirkungen erwarten lassen. Der Bericht hält ferner fest, dass die Aktivi-
1 M. Ruiz/M. Sauter: Die Verstetigung der Sozialen Stadt, in: Deutsches Institut für Urbanistik: Soziale
Stadt info 21, Der Newsletter zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt, Berlin 2007, S. 2-5,
2 S. Güntner u. a.: Sozialorientierte Stadterneu erungspolitiken in Europa. Beispiele aus dem For-
schungsverbund ENTRUST, in: Bundesamt für B auwesen und Raumordnung (Hg.): Die soziale
Stadt – Ein Programm wird evaluiert, Informationen zur Raumentwicklung, Heft 2/3, Berlin 2005, S.
159-173.
V/0291/2010
- 6 -
täten auch für eine Imageverbesserung des Gebiets gesorgt haben, indem sie dazu beigetra-
gen haben, das Leben im Wohngebiet Brüningheide lebendiger und friedfertiger werden zu
lassen. Insgesamt, so das Resümee des Jahresberichts 2009, ist eine solide Ausgangslage
für eine auch in 2010 weiterhin gute Umsetzung der Projekte erreicht worden. Vorbehaltlich
der weiteren Entwicklung deutet der bisherige Verlauf der Programmdurchführung in den ers-
ten Monaten 2010 darauf hin, dass mindestens deutlich mehr als 50 % der selbst gesetzten
Programmziele auch in diesem Jahr vollständig erreicht werden.
4. Verstetigungskonzept, Eckpunkte
Der Kontextdatenmonitor 2008/2009 (Anlage 2) verweist auf Rahmenbedingungen im Wohn-
gebiet Brüningheide, deren zum Teil deutliche Unte rschiede zumal mit Blick auf die Zusam-
mensetzung der Bevölkerung nach Alter und Nationalität, Einwohnerdichte und Wohndauer,
Haushaltsgröße und Belegungsdichte gegenüber den Werten für das Stadtgebiet weiterhin
bestehende Handlungsbedarfe andeuten. Darüber hinaus verweisen die konkreten Erfahrun-
gen der Projektdurchführung auf Verstetigungserfordernisse für Angebote und Aktivitäten in
den bestehenden Handlungsfeldern; weitere Hinweise ergeben sich aus den vorläufigen Vor-
schlägen der Programmkoordination (Anlage 3).
4.1 Projekte und Angebote
Zentrales Kennzeichen der Programmgestalt „Soziale Stadt“ ist ihre integrative Ausrichtung. In
inhaltlicher Perspektive betrifft die integrative Programmdimension einen gebietsbezogenen
Ansatz, in dessen Rahmen Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen in unterschiedlichen lokalen
Handlungsfeldern so gebündelt werden, dass ihre Resultate und Effekte wechselseitige Wir-
kungen erzeugen, Erfolge sich also gegenseitig verstärken. Um die Erfolge der bisherigen
Programmdurchführung abzusichern, ist es geboten, den gebietsbezogenen Ansatz auch in
der Verstetigungsphase beizubehalten.
In der Ende 2010 auslaufenden Programmphase ist diese Voraussetzung angesichts der kon-
kreten Maßnahmebündel und ihrer Vernetzung gegeben. Eine Auswahl einzelner Aktivitäten
und Maßnahmen, die sich allein an Einzelergebnissen auf der Projektebene orientiert und die
Beziehungen innerhalb eines Maßnahmeensembles nicht beachtet, könnte dieser Anforde-
rung dagegen nicht gerecht werden. Andererseits ist es weder geboten noch möglich, sämtli-
che im Zeitraum 2007 bis 2010 durchgeführten Projekte unverändert fortzuführen. Über das
für die Verstetigungsphase angepasste Handlungskonzept wird der Beirat im 2. Halbjahr ent-
scheiden; dazu wird die Verwaltung dem Beirat zuvor aus den vorläufigen Vorschlägen der
Programmkoordination (Anlage 3) entwickelte und mit den Handlungsfeldverantwortlichen so-
wie mit den Projektbeteiligten abgestimmte Empfehlungen vorlegen.
4.2 Netzwerke, Kooperation
Die integrative Programmausrichtung kennzeich net ferner das Zusammenwirken verschiede-
ner Fachpolitiken bzw. Aufgabenbereiche der Verwaltung untereinander sowie mit nichtstädti-
schen Akteuren (Institutionen und Bewohner/innen). Bereits zu Beginn der Programmdurch-
führung wurde erwartet, dass sich diese Kooperationsbeziehungen nicht nur auf punktuelle
oder befristete Zusammenarbeit in einzelnen Projekten bzw. nur auf den Förderzeitraum be-
grenzen; statt dessen sollten die günstigen Bedingungen der Förderphase genutzt werden,
Bündnisse und Kooperationsformen zwischen möglichst vielen Akteuren im Wohngebiet zu
entwickeln, die die Phase der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln überdauern können.
In der Durchführungsphase haben sich insbesondere die folgenden Netzwerkbeziehungen
bewährt:
die Organisation nach Handlungsfeldern mit Arbeitskreisen bzw. Handlungsfeldkonferen-
zen sowie
die Workshops im Rahmen der prozessbegleitenden Erfolgskontrolle.
Darüber hinaus hat die Gebietsmoderation die Kommunikation zwischen den Handlungsfel-
V/0291/2010
- 7 -
dern und Projekten unterstützt. Die Verwaltung empfiehlt, die skizzierten Strukturen auch in
der Verstetigungsphase beizubehalten.
4.3 Stabilisierung und Weiterentwicklung bewohnerschaftlicher Selbstorganisation
Damit solche und auf Dauer angelegten Netze stabil werden können, durften sie sich nicht al-
lein auf wenige Institutionen oder Personen stützen, sondern waren und sind auf eine mög-
lichst breite Basis an Akzeptanz und Bereitschaft zum Mitmachen gerade auch der Bewohne-
rinnen und Bewohner angewiesen. Zumal in dieser Perspektive müssen formale Struktur und
Verfahren so beschaffen bzw. anpassungsfähig sein, dass Anliegen und Bedürfnisse nicht-
städtischer Akteure des Wohngebiets nicht nur von Dritten wahrgenommen, sondern dass In-
stitutionen und Bewohner/innen im Programmzusammenhang auch unmittelbar mitwirken und
entscheiden können. Diese Voraussetzungen gewährleisten sowohl die inhaltliche Ausrichtung
des aktuellen Programmprofils als auch die bestehende Strukturorganisation.
Bewohnerbeteiligung und die Förderung bewohnerschaftlicher Selbstorganisation haben in der
bisherigen Programmdurchführung einen hohen Stellenwert und stehen im Zentrum einer Rei-
he von Teilprojekten. Diese Formen bewohnerschaftl icher Selbstorganisation gilt es, in der
Verstetigungsphase weiterhin zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
4.4 Quartiersmanagement
Gebietsmoderation
Während in Programmgebieten der Sozialen Stadt in anderen Kommunen in aller Regel ein/e
oder mehrere Quartiersmanager/innen berufsmäßig Ansprechpartner/innen vor Ort sind und
im Gebiet die operative Programmumsetzung wahrnehmen, musste für das Gebiet Brüning-
heide im Zuge der Programmanpassung (s. Ziffer 1.1) ein alternatives Arrangement auf unbe-
zahlter Basis entwickelt werden. Ungeachtet der Vorteile hauptberuflicher Aufgabenwahrneh-
mung (Arbeitskontinuität und -effektivität etc.) konnte das Team vor allem dank des persönli-
chen Engagements aller fünf Teammitglieder, deren beruflicher Bezug zum Wohngebiet über
das Ende der Förderphase hinaus fortbestehen wird, seine Aufgaben erfolgreich bewältigen.
Diese Variante des Quartiersmanagements war in dem konkreten (überschaubaren) Gebiet
möglich und lässt sich in die Verstetigungsphase unproblematisch überführen.
Beirat
Die Einrichtung des Beirats Soziale Stadt war bereits deshalb erforderlich, weil der Zuwen-
dungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 ausdrücklich bestimmt, dass
über die Verwendung der Fördermittel ein „Vergabegremium“ im Programmgebiet entscheidet.
Darüber hinaus erforderte der Gebietsbezug des Programms eine Entscheidungs- und Ver-
mittlungsinstanz, die die Programmdurchführung innerhalb des gegebenen Programmrah-
mens politisch steuert, begleitet und bewertet. Die Verwaltung empfiehlt, die Bezeichnung des
Beirats (neu: Beirat Kinderhaus-Brüningheide) ab 2011 zu ändern, Aufgaben und Zusammen-
setzung jedoch beizubehalten.
4.5 Finanzierung
Der Budgetrahmen, der den in Anlage 3 skizzierten vorläufigen Vorschlägen der Programm-
koordination zugrunde liegt, beläuft sich auf jährlich 150.000 € in den Jahren 2011-2013 und
entspricht damit der in der Erklärung des Beirats vom 23.02.2010 bezifferten Obergrenze (Zif-
fer 1.4). Dieser Umfang ist geeignet, den integrativen Charakter des bisherigen Programms in
die Verstetigung zu überführen und insbesondere wichtige Schlüsselprojekte, von einigen
Ausnahmen abgesehen (dazu s. Hinweise in Anlage 3) ohne wesentliche Substanzänderung
zu erhalten. Das Volumen eröffnet zudem, zumal mit Blick auf die Jahre nach 2013, Möglich-
keiten dem Grunde nach, das Verstetigungskonzept auf der Projektebene so auszurichten,
V/0291/2010
- 8 -
V/0291/2010
dass der Budgetrahmen nicht komplett ausgeschöpft wird und der Mitteleinsatz überdies Jahr
für Jahr in angemessenen Stufen bis zur vom Beirat bezeichneten Untergrenze 3 abnehmen
kann.
5. Empfehlungen und Ausblick
Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vo rlage sowie der Bereitstellung der Haushaltsmit-
tel wird die Verwaltung das Verstetigungskonzept auf der Grundlage der skizzierten Eckpunkte
im 2. Halbjahr konkretisieren und dem Beirat zum 16.11.2010 zur Entscheidung vorlegen.
Über die Umsetzung des Verstetigungskonzepts wird die Verwaltung die Bezirksvertretung
Münster-Nord, den Rat, die beteiligten Fachausschüsse und Gremien des Rates einschließlich
Integrationsrat informieren, wie unter Ziffern 4.2 und 4.3 des Beschlussvorschlag empfohlen.
In Vertretung
Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Jahresbericht 2009 der prozessbegleitenden Evaluation für das Programm „Soziale
Stadt NRW – Programmgebiet Münster/Kinderhaus-Brüningheide“
Anlage 2: Kontextdatenmonitor 2008 und 2009, thematische Karten
Anlage 3: Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen: Ausblick auf 2011-2013
Vorläufige Vorschläge der Programmkoordination
3 Der durchschnittliche städtische Eigenanteil inkl. Beitrag der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
beläuft sich in den Jahren 2007 bis 2010 auf 125.000 €.
Beschlussvorlage
3204 Zeichen
V/0291/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013 Beratungsfolge 07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 07.07.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Jahresbericht 2009 (Anlage 1) der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem in der Begründung dargestellten Eckpunktekonzept für die Verstetigung der im Pro- grammzusammenhang Soziale Stadt entwickelten Handlungsansätze und Kooperationen so- wie der für die künftige Maßnahmeumsetzung empfohlenen Organisationsstruktur im Wohnge- biet Kinderhaus-Brüningheide wird, vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung im Rahmen der Entscheidung über die Haushaltssatzung 2011, zugestimmt. 3. Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide, erhält ab 01.01.2011 die Bezeichnung ‚Bei- rat Kinderhaus-Brüningheide’. Der Beirat entscheidet über die Konkretisierung der Einzelmaß- nahmen und -projekte sowie jeweils jährlich über ihre Finanzierung im Rahmen der hierfür be- reitgestellten Haushaltsmittel. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, 4.1 die Umsetzung des Verstetigungskonzepts vorzubereiten und im Zeitraum 2011 bis 2013 zu koordinieren, 4.2 die Bezirksvertretung Münster-Nord je nach Bedarf über die Umsetzung zu unterrichten und 4.3 dem Rat jährliche Berichte über Umse tzung, Ergebnisse und Entwicklung der Rahmenbedin- gungen zur Verfügung zu stellen, die zuvor dem Beirat Kinderhaus-Brüningheide, der Bezirks- vertretung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüssen und Gremien des Rates ein- schließlich Integrationsrat vorgelegt werden. Vorlagen-Nr.: V/0291/2010/1 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 01.07.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0291/2010/1 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sachentscheidung in den Jahren 2011 bis 2013 mit Kosten von bis zu 150.000 € pro Jahr verbunden ist. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Teilergebnisplan (Zei- le) 15 Transferaufwendungen 2011 2012 2013 150.000 150.000 150.000 Vorbehaltlich der Mittelbe- reitstellung im Haushaltsplan 2011. Insgesamt: 450.000 Erträge Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Teilergebnisplan (Zei- le) Insgesamt: Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat am 29 .06.2010 einstimmig beschlossen, dem Hauptaus- schuss sowie dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der markierten Än- derung zu empfehlen. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich dieser Emp- fehlung am 30.06.2010 mehrheitlich angeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, dem Beschlussvorschlag in dieser geänderten Fassung zu folgen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus 332
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0291/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37