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V/0291/2010/1

Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und Handlungsempfehlungen 2011-2013

Vorlagen 01.07.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 21

Hauptvorlage V/0291/2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Hauptvorlage V/0291/2010

24804 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0291/2010  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und 
Handlungsempfehlungen 2011-2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2010 Integrationsrat Anhörung 
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
29.06.2010 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen m. Behinderungen Anhörung 
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
30.06.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
30.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
01.07.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
01.07.2010 Stiftungskommission Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Jahresbericht 2009 (Anlage 1) der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Dem in der Begründung dargestellten Eckpunktekonzept für die Verstetigung der im Pro-
grammzusammenhang Soziale Stadt entwickelten Handlungsansätze und Kooperationen so-
wie der für die künftige Maßnahmeumsetzung empfohlenen Organisationsstruktur im Wohnge-
biet Kinderhaus-Brüningheide wird, vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung im 
Rahmen der Entscheidung über die Haushaltssatzung 2011, zugestimmt.  
 
3. Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide, erhält ab 01.01.2011 die Bezeichnung ‚Bei-
rat Kinderhaus-Brüningheide’. Der Beirat entscheidet über die Konkretisierung der Einzelmaß-
nahmen und -projekte sowie jeweils jährlich über ihre Finanzierung im Rahmen der hierfür be-
reitgestellten Haushaltsmittel.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
4.1 die Umsetzung des Verstetigungskonzepts vorzubereiten und im Zeitraum 2011 bis 2013 zu 
koordinieren, 
492 50 26 
 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.05.2010 
V/0291/2010

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4.2 die Bezirksvertretung Münster-Nord je nach Bedarf über die Umsetzung zu unterrichten und 
 
4.3 dem Rat jährliche Berichte über Umse tzung, Ergebnisse und Entwicklung der Rahmenbedin-
gungen zur Verfügung zu stellen, die zuvor dem Beirat Kinderhaus-Brüningheide, der Bezirks-
vertretung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüssen und Gremien des Rates ein-
schließlich Integrationsrat vorgelegt werden.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sachentscheidung in den Jahren 2011 bis 2013 mit 
Kosten von bis zu 150.000 € pro Jahr verbunden ist. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2011 
2012 
150.000 
150.000 
150.000 2013 
Vorbehaltlich 
der Mittelbe-
reitstellung im 
Haushaltsplan 
2011. 
Insgesamt: 450.000  
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
  
   
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage, Programmstatus 
 
1.1 Programmstart (2007 bis 2009) 
 
 Mit Beschluss vom 13.12.2006 zur Vorlage V/0927/2006 hatte der Rat die Verwaltung beauf-
tragt, das Programm Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide auf der Grundlage eines konkre-
tisierten Maßnahmekonzepts (Integriertes Handlungskonzept/Städtebaulicher Maßnahmeplan) 
in den Jahren 2007 bis 2010 umzusetzen. Dem Beschluss vorausgegangen war die Ankündi-
gung der Bezirksregierung Münster vom 10.10.2006, wie zuvor im Stadterneuerungspro-
gramm 2006 ausgewiesen, der Stadt Münster Zuwendungen im Umfang von 700.000 € zu 
bewilligen, und darüber hinaus für das Stadterneuerungsprogramm 2007 einen rechnerisch 
verbleibenden Betrag von 468.000 € anzumelden. Die Summe der beiden Teilbeträge ent-
sprach einem Umfang von 60 % der im Antrag auf Aufnahme in das Programm Soziale Stadt 
bezifferten Gesamtkosten (1,95 Mio. €); erwartet war im Zeitpunkt der Antragstellung (Ratsbe-
schluss vom 29.06.2005 zur Vorlage V/197/2005) jedoch eine um 10 Prozentpunkte höhere 
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Förderquote. Da der Beschluss vom 29.06.2005 einen Ausgleich ausbleibender staatlicher 
Fördermittel durch zusätzliche kommunale Mittel ausschloss, war die Anpassung des ur-
sprünglichen Finanzierungsplans (Reduzierung des Finanzvolumens um ca. 25 %) erforder-
lich, die ihrerseits eine Überarbeitung des Maßnahmekonzepts bedingte.  
 
 Mit ihrem am 19.12.2006 eingegangenen Zuwendungsbescheid vom 14.12.2006 hatte die 
Bezirksregierung Münster für die Jahre 2007 bis 2009 Zuwendungen aus Landes- und Bun-
desmitteln für die Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide im Umfang von zusammen 614.000 
€ als Verpflichtungsermächtigungen bewilligt. Auf den Grundlagen des Ratsbeschlusses vom 
13.12.2006 sowie der Verteilung der Zuwendungen nach Jahren lt. Zuwendungsbescheid 
wurde im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2007 folgender Finanzierungsplan für 
die Programmdurchführung zunächst für die Jahre 2007 bis 2009 zugrunde gelegt (Beträge in 
€): 
 
2007 2008 2009 insgesamtBezeichnung  
316.670 288.340 418.340 1.023.350Programmmittel „Soziale Stadt“ 
190.000 173.000 251.000 614.000Zuwendung Land 
12.770 12.770 12.780 38.320Beteiligung Dritter  
13.000 13.000 13.000 39.000Beteiligung d. Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 
332.030⇒ städtische Eigenleistungen (Haushaltsmittel) 100.900 89.570 141.560 
   
1.2 Programmverlängerung bis 2010 
 
 Wie zuvor im Stadterneuerungsprogramm 2007 angekündigt hatte die Bezirksregierung Müns-
ter mit ihrem am 03.08.2007 eingegangenen (zweiten) Zuwendungsbescheid vom 26.07.2007 
eine weitere Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln im Umfang von 209.000 € als Ver-
pflichtungsermächtigung für das Jahr 2010 bewilligt. Auf der Grundlage der Vorlage 
V/0877/2010 (Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide: Programmverlängerung bis 2010) hatte 
der Rat am 12.03.2008 daraufhin folgenden Finanzierungsplan für das Jahr 2010 beschlos-
sen:  
 
Bezeichnung  2010 insg. 2007-2010 
1.371.350 Programmmittel „Soziale Stadt“ 348.000 
823.000 Zuwendung Land 209.000
51.100 Beteiligung Dritter  12.780
52.000 Beteiligung d. Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 13.000
445.250 ⇒ städtische Eigenleistungen (Haushaltsmittel) 113.220
   
 Dieser Budgetrahmen bot und bietet eine für die Programmdurchführung nach Maßgabe des 
vom Rat am 13.12.2006 beschlossenen angepassten Maßnahmekonzepts ausreichende Mit-
telausstattung bis Ende 2010.  
 
1.3 Strukturorganisation 
 
Der mit Ratsbeschluss vom 13.12.2006 (zur Vorlage V/0927/2006) festgelegte und vom 
Hauptausschuss am 10.05.2007 (Vorlage V/0115/2007)  konkretisierte organisatorische Rah-
men für die Durchführungsphase umfasst insbesondere folgende Elemente:  
 
 Binnenstruktur der Handlungsfelder: 
 
 Innerhalb der Handlungsfelder ist ein/e oder sind mehrere Ansprechpartner/innen der Verwal-
tung für die fachliche Koordination verantwortlich. Sie sorgen auch für die gebotene fachliche 
Beratung und Unterstützung der Projektträger bei der Durchführung nach Maßgabe der je Pro-
jekt vereinbarten Anforderungen, außerdem für die Vorbereitung der erforderlichen Verwen-
dungsnachweise. In den meisten Handlungsfeldern wurden Arbeitskreise eingerichtet, die 
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über die Mitwirkenden an der Programmdurchführung hinaus weitere interessierte Institutionen 
und Einzelpersonen einbinden (Handlungsfeldkonferenzen). 
  
 Gebietsmoderation: 
 
 Das Quartiersmanagement (Gebietsmoderation) nimmt ein Team aus (fünf) Mitgliedern mit 
beruflichem Bezug zum Wohngebiet unbezahlt wahr. Die Funktionen der Gebietsmoderation 
umfassen insbesondere die bereichsübergreifende Vernetzung der in den Handlungsfeldern 
initiierten Aktivitäten, die Teilprojekte verbindende Aktionen und das Herstellen einer soliden 
Beteiligungsbasis der Bewohnerschaft für die Programmumsetzung. 
 
 Beirat: 
 
 Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide, der sich aus Vertreterinnen bzw. Vertretern 
des Rates, der Bezirksvertretung Münster-Nor d, des damaligen Ausländerbeirats bzw. heuti-
gen Integrationsrats, der Verwaltung sowie der Initiativen und anderen Kooperationspartner 
vor Ort zusammensetzt, legt handlungsfeldübergreifende Ziele fest, wirkt innerhalb des gege-
benen Programmrahmens an der Feinplanung der Einzelprojekte mit, bewilligt die pro Jahr 
und Projekt benötigten Mittel innerhalb des gegebenen Budgets und entscheidet über evt. Mit-
telumschichtungen, er berät Vorlagen und Berichtsentwürfe vor und stellt den Rahmen für In-
formationsaustausch, Zusammenarbeit und Diskurs im Programmzusammenhang her. 
 
1.4 Perspektiven nach Beendigung der Förderphase 
 
 Auf der Grundlage des Antrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in 
der Bezirksvertretung Münster-Nord (A-N/0028/2009 vom 21.10.2009) hatte die Bezirksvertre-
tung am 03.11.2009 die Verwaltung einstimmig „um ergebnisoffene  Prüfung gebeten, wie das 
Projekt ‚Soziale Stadt’ Kinderhaus-Brüningheide über das Jahr 2010 hinaus, ggf. auch in Tei-
len oder auch modifiziert, fortgesetzt werden kann“. Dazu solle die Verwaltung der Bezirksver-
tretung einen Bericht mit Aussagen über eine mögliche Finanzierung vorlegen.  
 
 Die mit den Zuwendungsbescheiden der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 und 
03.08.2007 bewilligten Fördermittel beziehen sich auf die Jahre 2007 bis 2010. Eine Option für 
eine Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln über das Jahr 2010 hinaus enthalten die 
Bescheide nicht. Um die Frage der Fortsetzung der Bundes-/Landesförderung der Sozialen 
Stadt über 2010 hinaus abschließend zu klären, haben sich Vertreterinnen und Vertreter der 
Stadt am 15.12.2009 mit der Bezirksregierung sowie mit dem Ministerium für Bauen und Ver-
kehr (MBV) des Landes NRW ausgetauscht. In dem Gespräch haben die Vertreterinnen und 
Vertreter des MBV gegenüber der Stadt Münster unterstrichen, dass es das gegenwärtig um-
gesetzte Maßnahmekonzept als ausfinanziert werte, die Förderung einzelner Maßnahmen 
über 2010 hinaus ausnahmsweise nur denkbar sei, soweit die im integrierten Handlungskon-
zept formulierten Ziele nicht wie geplant bis zum Jahresende 2010 erreicht und die bisher ge-
tätigten öffentlichen Investitionen sowie die bislang erzielten Erfolge nur durch eine Verlänge-
rung nachhaltig gesichert werden könnten. Eine Verlängerung ohne einen entsprechenden 
Begründungsnachweis sei ausgeschlossen.  
 
 Vor dem Hintergrund dieser Information hat der Beirat Soziale Stadt am 23.02.2010 einstim-
mig folgende Erklärung beschlossen: 
 
  „Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Fortentwicklung und Stabilisierung der während der 
Durchführung des Programms Soziale Stadt aufgebauten Angebots- und Vernetzungsstruktu-
ren. Die Umsetzung des Konzepts steuert, wie zurzeit der Beirat, ein Gremium vor Ort. Da oh-
ne jeglichen Mitteleinsatz die erreichten Erfolge des Programms ab 2011 keinesfalls Bestand 
haben werden, spricht sich der Beirat Soziale Stadt dafür aus, in den Haushaltsjahren 2011 
bis zunächst 2013 Mittel von jährlich bis zu 150.000 €, mindestens im Umfang des bisherigen 
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städtischen Finanzierungsbetrags zur Sicherung der Fortführung der für die Gebietsentwick-
lung notwendigen Aktivitäten (Verstetigungskonzept) vorzusehen.“ 
 
2. Ziel der Vorlage 
 
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung Eckpunkte eines solchen (Verstetigungs-)Konzepts 
vor, das der Beirat Soziale Stadt am 23.02.2010 angeregt hat. Im Programmzusammenhang 
der Sozialen Stadt wird eine Finanzausstattung für ein sachlich, räumlich und zeitlich begrenz-
tes Projektbündel bereitgestellt: Gefördert werden konkret bezeichnete und über eine netzför-
mige Struktur miteinander verbundene Teilprojekte mit eindeutigem Gebietsbezug innerhalb 
eines begrenzten Förderzeitraums. Verstetigungsüberlegungen begegnen daher der Frage, 
wie die erreichten positiven Veränderungen (Erfolge) im Programmgebiet angesichts weiter 
bestehender Handlungsbedarfe auch über das Ende der Förderung hinaus gesichert werden 
können. Um die Erfolge identifizieren zu können, war es erforderlich, bereits ab Beginn der 
Förderphase ein konsistentes System messbarer  Ziele auf Programm-, Handlungsfeld- und 
Projektebene zu entwickeln und umzusetzen (prozessbegleitende Selbstevaluation); diese Er-
folgsmessung und -kontrolle wird im Jahresbericht 2009 (Anlage 1) dokumentiert. 
 
In dem erwähnten Gespräch am 15.12.2009 wurde hervorgehoben, dass das Land NRW eine 
Verstetigung erwartet. Für die konkrete Ausgestaltung eines Verstetigungskonzepts sind ver-
bindliche Vorgaben oder konzeptionelle Hilfen seitens des Bundes oder des Landes bislang 
jedoch nicht verfügbar (Ruiz/Sauter 2007, S. 2)
1. Im Zusammenhang mit der Verstetigung ge-
bietsbezogener Stabilisierungsprogramme haben sich in jüngerer Zeit insbesondere zwei An-
sätze herausgebildet, die mit den Begriffen Mainstreaming und Anchoring gekennzeichnet 
werden (ebd.). Während der erste (weitreichende) Ansatz darauf abzielt, eine ‚Politik der Sozi-
alen Stadt’ ressortübergreifend als gesamtstädtische Regelaufgabe zu etablieren, konzentriert 
sich der zweite auf das bislang geförderte Gebiet: Erfolgreiche Aktivitäten dort sollen nachhal-
tig und möglichst selbsttragend in stabilen Organisationsstrukturen vor Ort verankert werden 
(Güntner u. a. 2005, S. 168)
2. Angesichts des thematischen Rahmens dieser Vorlage orientie-
ren sich die unter Ziffer 4 dargestellten Verstetigungsüberlegungen an diesem zweiten Ansatz.  
 
 Neben der Verstetigung auf der Grundlage des gegenwärtigen Programmprofils empfiehlt die 
Verwaltung mit einer separaten Vorlage (V/0422/2010) auf der Grundlage eines fachlichen 
(bausubstanziellen) Gutachtens die Zukunftsperspektiven des Wohngebiets insbesondere un-
ter wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten zu prüfen und insoweit 
geeignete Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Diese Prüfrichtung ist angezeigt, insofern 
(erstens) ein größerer Teil des Wohnungsbestands (teilweise erhebliche) Mängel aufweist, 
das aktuelle Programm (zweitens) investive Maßnahmeansätze in den Bereichen Infrastruktur, 
Immobilien und Wohnumfeld nicht umfasst, sowie (drittens) wechselnde bzw. fehlende An-
sprechpartner/innen auf Seiten zweier Wohnungseigentümer die Möglichkeiten, Veränderun-
gen über aktive Kooperation herbeizuführen, deutlich einschränken.  
 
3. Zentrale Befunde des Jahresberichts Soziale Stadt 2009 
 
Ausführliche Informationen über die Zielerreichung 2009 auf Handlungsfeld- und Projektebene 
finden sich unter Ziffer 2 des Jahresberichts (Anlage 1), Ziffer 3 des Berichts fasst wichtige Er-
gebnisse auch mit Blick auf die Zielerreichung auf der Programmebene zusammen. In dem 
Zusammenhang verweist der Jahresbericht auf die netzförmig verbundenen Akteursbeziehun-
gen und auf die inhaltlich sich gegenseitig ergänzenden Teilprojekte im Programm, deren 
Synergien mittelfristig Wirkungen erwarten lassen. Der Bericht hält ferner fest, dass die Aktivi-
                                                
 
1  M. Ruiz/M. Sauter: Die Verstetigung der Sozialen Stadt, in: Deutsches Institut für Urbanistik: Soziale 
Stadt info 21, Der Newsletter zum Bund-Länder-Programm Soziale Stadt, Berlin 2007, S. 2-5,  
2  S. Güntner u. a.: Sozialorientierte Stadterneu erungspolitiken in Europa. Beispiele aus dem For-
schungsverbund ENTRUST, in: Bundesamt für B auwesen und Raumordnung (Hg.): Die soziale 
Stadt – Ein Programm wird evaluiert, Informationen  zur Raumentwicklung, Heft 2/3, Berlin 2005, S. 
159-173. 
V/0291/2010

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täten auch für eine Imageverbesserung des Gebiets gesorgt haben, indem sie dazu beigetra-
gen haben, das Leben im Wohngebiet Brüningheide lebendiger und friedfertiger werden zu 
lassen. Insgesamt, so das Resümee des Jahresberichts 2009, ist eine solide Ausgangslage 
für eine auch in 2010 weiterhin gute Umsetzung der Projekte erreicht worden. Vorbehaltlich 
der weiteren Entwicklung deutet der bisherige Verlauf der Programmdurchführung in den ers-
ten Monaten 2010 darauf hin, dass mindestens deutlich mehr als 50 % der selbst gesetzten 
Programmziele auch in diesem Jahr vollständig erreicht werden.  
 
4. Verstetigungskonzept, Eckpunkte  
 
Der Kontextdatenmonitor 2008/2009 (Anlage 2) verweist auf Rahmenbedingungen im Wohn-
gebiet Brüningheide, deren zum Teil deutliche Unte rschiede zumal mit Blick auf die Zusam-
mensetzung der Bevölkerung nach Alter und Nationalität, Einwohnerdichte und Wohndauer, 
Haushaltsgröße und Belegungsdichte gegenüber den Werten für das Stadtgebiet weiterhin 
bestehende Handlungsbedarfe andeuten. Darüber hinaus verweisen die konkreten Erfahrun-
gen der Projektdurchführung auf Verstetigungserfordernisse für Angebote und Aktivitäten in 
den bestehenden Handlungsfeldern; weitere Hinweise ergeben sich aus den vorläufigen Vor-
schlägen der Programmkoordination (Anlage 3). 
 
4.1 Projekte und Angebote 
 
 Zentrales Kennzeichen der Programmgestalt „Soziale Stadt“ ist ihre integrative Ausrichtung. In 
inhaltlicher Perspektive betrifft die integrative Programmdimension einen gebietsbezogenen 
Ansatz, in dessen Rahmen Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen in unterschiedlichen lokalen 
Handlungsfeldern so gebündelt werden, dass ihre Resultate und Effekte wechselseitige Wir-
kungen erzeugen, Erfolge sich also gegenseitig verstärken. Um die Erfolge der bisherigen 
Programmdurchführung abzusichern, ist es geboten, den gebietsbezogenen Ansatz auch in 
der Verstetigungsphase beizubehalten.  
 
 In der Ende 2010 auslaufenden Programmphase ist diese Voraussetzung angesichts der kon-
kreten Maßnahmebündel und ihrer Vernetzung gegeben. Eine Auswahl einzelner Aktivitäten 
und Maßnahmen, die sich allein an Einzelergebnissen auf der Projektebene orientiert und die 
Beziehungen innerhalb eines Maßnahmeensembles nicht beachtet, könnte dieser Anforde-
rung dagegen nicht gerecht werden. Andererseits ist es weder geboten noch möglich, sämtli-
che im Zeitraum 2007 bis 2010 durchgeführten Projekte unverändert fortzuführen. Über das 
für die Verstetigungsphase angepasste Handlungskonzept wird der Beirat im 2. Halbjahr ent-
scheiden; dazu wird die Verwaltung dem Beirat zuvor aus den vorläufigen Vorschlägen der 
Programmkoordination (Anlage 3) entwickelte und mit den Handlungsfeldverantwortlichen so-
wie mit den Projektbeteiligten abgestimmte Empfehlungen vorlegen. 
 
4.2 Netzwerke, Kooperation 
 
Die integrative Programmausrichtung kennzeich net ferner das Zusammenwirken verschiede-
ner Fachpolitiken bzw. Aufgabenbereiche der Verwaltung untereinander sowie mit nichtstädti-
schen Akteuren (Institutionen und Bewohner/innen). Bereits zu Beginn der Programmdurch-
führung wurde erwartet, dass sich diese Kooperationsbeziehungen nicht nur auf punktuelle 
oder befristete Zusammenarbeit in einzelnen Projekten bzw. nur auf den Förderzeitraum be-
grenzen; statt dessen sollten die günstigen Bedingungen der Förderphase genutzt werden, 
Bündnisse und Kooperationsformen zwischen möglichst vielen Akteuren im Wohngebiet zu 
entwickeln, die die Phase der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln überdauern können. 
In der Durchführungsphase haben sich insbesondere die folgenden Netzwerkbeziehungen 
bewährt: 
ƒ die Organisation nach Handlungsfeldern mit Arbeitskreisen bzw. Handlungsfeldkonferen-
zen sowie  
ƒ die Workshops im Rahmen der prozessbegleitenden Erfolgskontrolle.  
Darüber hinaus hat  die Gebietsmoderation die Kommunikation zwischen den Handlungsfel-
V/0291/2010

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dern und Projekten unterstützt. Die Verwaltung empfiehlt, die skizzierten Strukturen auch in 
der Verstetigungsphase beizubehalten.  
 
4.3 Stabilisierung und Weiterentwicklung bewohnerschaftlicher Selbstorganisation 
 
Damit solche und auf Dauer angelegten Netze stabil werden können, durften sie sich nicht al-
lein auf wenige Institutionen oder Personen stützen, sondern waren und sind auf eine mög-
lichst breite Basis an Akzeptanz und Bereitschaft zum Mitmachen gerade auch der Bewohne-
rinnen und Bewohner angewiesen. Zumal in dieser Perspektive müssen formale Struktur und 
Verfahren so beschaffen bzw. anpassungsfähig sein, dass Anliegen und Bedürfnisse nicht-
städtischer Akteure des Wohngebiets nicht nur  von Dritten wahrgenommen, sondern dass In-
stitutionen und Bewohner/innen im Programmzusammenhang auch unmittelbar mitwirken und 
entscheiden können. Diese Voraussetzungen gewährleisten sowohl die inhaltliche Ausrichtung 
des aktuellen Programmprofils als auch die bestehende Strukturorganisation. 
 
Bewohnerbeteiligung und die Förderung bewohnerschaftlicher Selbstorganisation haben in der 
bisherigen Programmdurchführung einen hohen Stellenwert und stehen im Zentrum einer Rei-
he von Teilprojekten. Diese Formen bewohnerschaftl icher Selbstorganisation gilt es, in der 
Verstetigungsphase weiterhin zu unterstützen und weiterzuentwickeln. 
 
4.4 Quartiersmanagement 
 
Gebietsmoderation 
 
Während in Programmgebieten der Sozialen Stadt in anderen Kommunen in aller Regel ein/e 
oder mehrere Quartiersmanager/innen berufsmäßig Ansprechpartner/innen vor Ort sind und 
im Gebiet die operative Programmumsetzung wahrnehmen, musste für das Gebiet Brüning-
heide im Zuge der Programmanpassung (s. Ziffer 1.1) ein alternatives Arrangement auf unbe-
zahlter Basis entwickelt werden. Ungeachtet der Vorteile hauptberuflicher Aufgabenwahrneh-
mung (Arbeitskontinuität und -effektivität etc.) konnte das Team vor allem dank des persönli-
chen Engagements aller fünf Teammitglieder, deren beruflicher Bezug zum Wohngebiet über 
das Ende der Förderphase hinaus fortbestehen wird, seine Aufgaben erfolgreich bewältigen. 
Diese Variante des Quartiersmanagements war in dem konkreten (überschaubaren) Gebiet 
möglich und lässt sich in die Verstetigungsphase unproblematisch überführen.  
 
 Beirat 
  
 Die Einrichtung des Beirats Soziale Stadt war bereits deshalb erforderlich, weil der Zuwen-
dungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 14.12.2006 ausdrücklich bestimmt, dass 
über die Verwendung der Fördermittel ein „Vergabegremium“ im Programmgebiet entscheidet. 
Darüber hinaus erforderte der Gebietsbezug des Programms eine Entscheidungs- und Ver-
mittlungsinstanz, die die Programmdurchführung innerhalb des gegebenen Programmrah-
mens politisch steuert, begleitet und bewertet. Die Verwaltung empfiehlt, die Bezeichnung des 
Beirats (neu: Beirat Kinderhaus-Brüningheide) ab 2011 zu ändern, Aufgaben und Zusammen-
setzung jedoch beizubehalten. 
 
4.5 Finanzierung 
 
 Der Budgetrahmen, der den in Anlage 3 skizzierten vorläufigen Vorschlägen der Programm-
koordination zugrunde liegt, beläuft sich auf jährlich 150.000 € in den Jahren 2011-2013 und 
entspricht damit der in der Erklärung des Beirats vom 23.02.2010 bezifferten Obergrenze (Zif-
fer 1.4). Dieser Umfang ist geeignet, den integrativen Charakter des bisherigen Programms in 
die Verstetigung zu überführen und insbesondere wichtige Schlüsselprojekte, von einigen 
Ausnahmen abgesehen (dazu s. Hinweise in Anlage 3) ohne wesentliche Substanzänderung 
zu erhalten. Das Volumen eröffnet zudem, zumal mit Blick auf die Jahre nach 2013, Möglich-
keiten dem Grunde nach, das Verstetigungskonzept auf der Projektebene so auszurichten, 
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dass der Budgetrahmen nicht komplett ausgeschöpft wird und der Mitteleinsatz überdies Jahr 
für Jahr in angemessenen Stufen bis zur vom Beirat bezeichneten Untergrenze 3 abnehmen 
kann. 
 
5. Empfehlungen und Ausblick 
 
 Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vo rlage sowie der Bereitstellung der Haushaltsmit-
tel wird die Verwaltung das Verstetigungskonzept auf der Grundlage der skizzierten Eckpunkte 
im 2. Halbjahr konkretisieren und dem Beirat zum 16.11.2010 zur Entscheidung vorlegen. 
Über die Umsetzung des Verstetigungskonzepts wird die Verwaltung die Bezirksvertretung 
Münster-Nord, den Rat, die beteiligten Fachausschüsse und Gremien des Rates einschließlich 
Integrationsrat informieren, wie unter Ziffern 4.2 und 4.3 des Beschlussvorschlag empfohlen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Jahresbericht 2009 der prozessbegleitenden Evaluation für das Programm „Soziale 
Stadt NRW – Programmgebiet Münster/Kinderhaus-Brüningheide“ 
Anlage 2: Kontextdatenmonitor 2008 und 2009, thematische Karten 
Anlage 3: Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen: Ausblick auf 2011-2013 
Vorläufige Vorschläge der Programmkoordination 
 
 
 
 
 
  
 
3  Der durchschnittliche städtische Eigenanteil inkl. Beitrag der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 
beläuft sich in den Jahren 2007 bis 2010 auf 125.000 €.

Beschlussvorlage

3204 Zeichen

V/0291/2010/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wohngebiet Brüningheide: Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide und 
Handlungsempfehlungen 2011-2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Jahresbericht 2009 (Anlage 1) der Sozialen Stadt Kinderhaus-Brüningheide wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Dem in der Begründung dargestellten Eckpunktekonzept für die Verstetigung der im Pro-
grammzusammenhang Soziale Stadt entwickelten Handlungsansätze und Kooperationen so-
wie der für die künftige Maßnahmeumsetzung empfohlenen Organisationsstruktur im Wohnge-
biet Kinderhaus-Brüningheide wird, vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung im 
Rahmen der Entscheidung über die Haushaltssatzung 2011, zugestimmt.  
 
3. Der Beirat Soziale Stadt Kinderhaus, Brüningheide, erhält ab 01.01.2011 die Bezeichnung ‚Bei-
rat Kinderhaus-Brüningheide’. Der Beirat entscheidet über die Konkretisierung der Einzelmaß-
nahmen und -projekte sowie jeweils jährlich über ihre Finanzierung im Rahmen der hierfür be-
reitgestellten Haushaltsmittel.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
4.1 die Umsetzung des Verstetigungskonzepts vorzubereiten und im Zeitraum 2011 bis 2013 zu 
koordinieren, 
 
4.2 die Bezirksvertretung Münster-Nord je nach Bedarf
 über die Umsetzung zu unterrichten und 
 
4.3 dem Rat jährliche Berichte über Umse tzung, Ergebnisse und Entwicklung der Rahmenbedin-
gungen zur Verfügung zu stellen, die zuvor dem Beirat Kinderhaus-Brüningheide, der Bezirks-
vertretung Münster-Nord, den beteiligten Fachausschüssen und Gremien des Rates ein-
schließlich Integrationsrat vorgelegt werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0291/2010/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0291/2010/1 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Sachentscheidung in den Jahren 2011 bis 2013 mit 
Kosten von bis zu 150.000 € pro Jahr verbunden ist. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2011 
2012 
2013 
150.000 
150.000 
150.000 
Vorbehaltlich 
der Mittelbe-
reitstellung im 
Haushaltsplan 
2011. 
Insgesamt: 450.000  
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
  
   
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat am 29 .06.2010 einstimmig beschlossen, dem Hauptaus-
schuss sowie dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der markierten Än-
derung zu empfehlen. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich dieser Emp-
fehlung am 30.06.2010 mehrheitlich angeschlossen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss und  dem Rat, dem Beschlussvorschlag in dieser 
geänderten Fassung zu folgen.   
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus 332

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0291/2010/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37