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Errichtung der Grundschule Nordstadt im Wege der Zusammenlegung der Katholischen Grundschule (KGS) Gertrudisschule und der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Martinschule hier: Bestimmung der Schulart gemäß § 27 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) und Festlegung des Schulnamens (§ 6 Abs. 6 SchulG)

Beschlussvorlage 149/2013 vom 16.07.2013

Stand: Am 16.07.2013 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 6 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2013

    Schulausschuss

    TOP 4..
  2. 16.07.2013 zuletzt

    Rat

    TOP 4.6. Ergebnis: Einstimmig, 6 Enthaltungen

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