V/0216/2023
Kindertagesbetreuungsbericht 2023
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Anlage 4.2. Ausbauplanungen ab 2024
5660 Zeichen
Tabelle: Übersicht über die aktuellen Ausbauplanungen für neue Plätze in Kindertageseinrichtungen (u3 und ü3) ab 2024
Stand: 11.05.2023
Kita Träger Wohnbereich
Anzahl
neuer
Gruppen
Bemerkungen Geplante
Fertigstellung
u3 ü3
Sonnenstraße 85-89 Fröbel Altstadt 9 48 102 V/0264/2018, V/0137/2019 01.01.2024
Klosterareal Pluggendorf 1 NN Pluggendorf 3 16 34 V/0667/2022 3. Quartal 2027
Klosterareal Pluggendorf 2 NN Pluggendorf 3 16 34 V/0668/2022 3. Quartal 2027
Von-Stauffenberg-Straße NN Aaseestadt Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
Südlicher Dahlweg NN Schützenhof 3 16 34 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
Hafen NN Hafen 4 22 48 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
ab 2028
Kita an der Mathilde Anneke
Gesamtschule Münster-Ost städt. Herz-Jesu 2 12 28 V/0830/2015 plus E1 01.08.2024
Alte Mauritzschule CVJM Mauritz-Mitte V/0985/2020, Ersatzbau ab 2025
Hoppengarten EI Regenbogen-
kinder Rumphorst 1 5 10 V/0081/2022, Ersatzbau Pavillon und
Erweiterung 01.08.2026
Grevener Straße Outlaw Uppenberg 4 22 48
V/0357/2020 plus E1, neue 6 gruppige
Kita Abbau Pavillon Wienburg 2
Gruppen
01.02.2024
Wienburg NN Uppenberg 4 22 48 in Planung
Bezirk Mitte 33 179 386
Oxford Kita 1 (Sonja-Kutner-
Weg) educcare Gievenbeck 5 28 52 V/1187/2019 01.02.2025
Oxford Kita 2 (Gumprichstraße) Fröbel Gievenbeck 5 28 52 V/0869/2021 1. Quartal 2025
Oxford Kita 3 (Meta-Seelig-Weg) NN Gievenbeck 4 22 48 Errichtung erfolgt im Rahmen der
Konversionsentwicklung
Gescherweg NN Gievenbeck Flächenreservierung für 3 Gruppen
Münster Modellquartier 1
Steinfurter Straße NN Gievenbeck Bedarfsanmeldung erfolgt im Rahmen
der weiteren Planung 2028 - 2030
Münster Modellquartier 2 Busso-
Peus-Straße NN Gievenbeck Bedarfsanmeldung erfolgt im Rahmen
der weiteren Planung 2028 - 2030
Ehemalige Wartburghauptschule städt. Sentrup 7,5 43 82 V/0010/2018, Versorgung der Innenstadt ab 2025
Hafkhorst NN Mecklenbeck 4 22 48 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
Albachten-Ost 1 Little Giants Albachten 4 22 48
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung, Abbau 2-
gruppiger Pavillon
nach 2026
Albachten-Ost 2 NN Albachten 5 28 52 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung nach 2026
Albachten-Ost 3 NN Albachten 6 32 68
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung, Erweiterung um
bis zu 3 Gruppen bedarfsabhängig
möglich
nach 2026
Nienberge NN Nienberge 10 56 104
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung an 2 Standorten
plus Reservefläche
ab 2028
Nienberge-Häger NN Nienberge Bedarfsanmeldung erfolgt im Rahmen
der weiteren Planung
Bezirk West 50,5 281 554
Erweiterung Kita Edelbach städt. Coerde 1 6 14
V/1044/2019, Erweiterung um 2
Gruppen, Prüfauftrag Abbau 1 Gruppe
Pavillon
2. Quartal 2025
Kiesekampweg DRK Coerde 3 16 34
V/0138/2021 , neue 5 gruppige Kita,
perspektivisch Abbau 2 Gruppen
Pavillon Meerwiese
01.09.2024
Ermlandweg Fröbel Kinderhaus 4 22 48 V/0679/2018, Versorgung der nördlichen
Innenstadt 01.03.2024
Südl. Langebusch Fröbel Kinderhaus 8 44 96 V/0623/2020 01.08 2024
Östl. Sprakeler Straße / westl. DB KG St. Marien
und St. Josef Sprakel 2 10 20
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung, neue 4 gruppige
Kita, Abbau 2 Gruppen Pavillon
Holunderweg
ab 2026
Bezirk Nord 18 98 212
Maikottenweg 1 NN Mauritz-Ost 5 28 52 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
ab 2026
Neue Plätze
Kita Träger Wohnbereich
Anzahl
neuer
Gruppen
Bemerkungen Geplante
Fertigstellung
u3 ü3
Maikottenweg 2 NN Mauritz-Ost 2 10 20
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung,
Ergänzungsstandort
ab 2028
Im Drostebusch Fröbel Mauritz-Ost 4 22 48 V/0280/2021 01.07.2024
Östl. Hobbeltstraße / nördlich
Lammerbach ev KK Handorf 1 10
V/0486/2021 Ersatzbau und Erweiterung
Kita Kinderbrücke, perspekt.
Erweiterung um 2 Gruppen möglich
4. Quartal 2025
Kötterstraße NN Handorf 5 28 52 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung ab 2028
Bezirk Ost 17 98 172
York Kita 2 (Norfolkweg) Fröbel Gremmendorf 4 22 48 V/0870/2021 2. Quartal 2025
York Kita 3 (Heinrich-Wichtrup-
Weg) NN Gremmendorf 4 22 48 V/0070/2023 2. Quartal 2025
York Kita 4 (Heinrich-Hoffschulte-
Weg) ASB Gremmendorf 3 16 34 V/0741/2019 plus E1 01.07.2025
York Kita 5 (Aberdeenweg) NN Gremmendorf 8 44 96 Errichtung erfolgt im Rahmen der
Konversionsentwicklung
Urbane Stadtquartiere südlich
des DEK, beiderseits des
Albersloher Wegs
NN Gremmendorf Bedarfsanmeldung erfolgt im Rahmen
der weiteren Planung 2028-2030
Heidestraße/Flaßkuhl
(Ehemaliges Westfalen AG
Gelände)
NN Angelmodde 12 66 144
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung an drei
Standorten
ab 2027
Zum Kaiserbusch Caritas Angelmodde 2 9 21 V/0271/2022, neue 4 gruppige Kita
Ersatz und Erweiterung Kita Miriam 01.06.2024
Südl. Hiltruper Straße NN Angelmodde 7 38 82 V/0213/2021 plus E1 01.10.2025
Berdel NN Wolbeck 6 32 68 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung
2028
Bezirk Südost 46 249 541
Kita am Stadion an der Hammer
Straße NN Berg Fidel 5 32 48 V/0275/2022 01.08.2027
Storkampsche Scheune NN Hiltrup Prüfung einer dreigruppigen Kita
Hiltrup-Ost / Osttor NN Hiltrup 30 160 340
Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung an mehreren
Standorten
ab 2029
Am Dornbusch NN Amelsbüren 2 12 28 Standortvorbereitung erfolgt im Rahmen
der Bebauungsplanung ab 2027
Böckenhorst NN Amelsbüren Bedarfsanmeldung erfolgt im Rahmen
der weiteren Planung ab 2030
Bezirk Hiltrup 37 204 416
Gesamt 201,5 1.109,0 2.281,0
Neue Plätze
Anlage 3 Eckdaten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
1274 Zeichen
Tabelle: Eckdaten /TOP-Kennzahlen Tagespflege Versorgungsquote (Verhältnis Plätze zu Kinderzahl) von Kindern unter drei Jahren in Kindertagespflege (in %) Kinder unter 3 Jahren J Anzahl der Kindertagespflegeverhältnisse Ingesamt—L—LILILLLI | davon | Q avon für Kinder von O- 3 Jahren für Kinder von 3- 6 Jahren für Kinder von_6 - 10 Jahren Vene Teilnehmer/-innen an Qualifizierungsmaßnahmen Grundqualifizierung Angebote Unterrichtsstunden Großtagespflegestellen (incl. Betrieblicher GTP) Anzahl Großtagespfiegestellen (incl. Betrieblicher GTP) Plätze davon Betriebliche Kindertages-pflegestellen Anzahl Betriebliche Kindertages-pflegestellen Plätze Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 1 in Prozent Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 2 in Prozent Anteil der geleisteten Betreuungsstunden in Qualifizierungsstufe 3 in Prozent Betreuungsort eigener Haushalt in Prozent Betreuungsort GTP in Prozent * Zahlen 2023 derzeit nicht auswertbar | 2020 | 2021 I 202 | 15,2 14,5 14,4 I sul B8ö58 8.025] | 2099 | 2020 | 2021 | 281 27a 268] 356 D > 324 62 1 3% 4 149 > [0 48 431 N S a Ra o| — N olo & 43 47 4 SQ _ _ ke} Zum 01.08.2022 wurde das neue Finanzierun gskonzept umgesetzt. Anlage 3 14
Berichtsvorlage
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V/0216/2023
V/0216/2023
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Kindertagesbetreuungsbericht 2023
Beratungsfolge
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
20.09.2023 Hauptausschuss Bericht
20.09.2023 Rat Bericht
Bericht:
Mit diesem Bericht stellt die Verwaltung die wesentlichen Kerndaten der Versorgung und der Ausbau-
planung im Bereich der Kindertagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2023/2024 in Münster dar.
Es werden im 1. Teil die Kerndaten vorgestellt: unter Ziffer 1.1 die Entwicklung der Versorgungssitua-
tion, dann die Entwicklung der Betreuungszeiten unter Ziffer 1.2, unter Ziffer 1.3 die Veränderungen
im Rahmen des Kitaangebotes sowie unter Ziffer 1.4 die Entwicklung der städtischen Ausbauplanung
bis zum Jahr 2023/2024.
Im 2. Teil wird die Ausbauplanung veranschaulicht. Unter Ziffer 2.1 wird die Ausbauplanung im Be-
reich der Kindertageseinrichtungen, unter Ziffer 2.2 dann die Entwicklung im Rahmen der Kinderta-
gespflege dann die Kindertagesbetreuung für Kinder mit heilpädagogischem Bedarf (Ziffer 2.3) und
zum Schluss unter Ziffer 2.4 die bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen erläutert. Im Teil
3 werden die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Anzahl der Kindertageseinrichtungsplätze
dargestellt, bevor unter 4. dann das Fazit gezogen wird.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
01.08.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Hamann
Telefon: 492-5142
HamannL@stadt-
muenster.de
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V/0216/2023
1. Kerndaten zur Kindertagesbetreuung in Münster zum Kindergartenjahr
2023/2024
1.1 Entwicklung der Versorgungssituation
Tabelle 1: Gesamtstädtische Versorgungssituation
Kiga-Jahr 2022/2023 Kiga-Jahr 2023/2024
Altersgruppen Kinder Plätze Quote Kinder Plätze Quote
0 – u. 3 J. Ges. 8.425 4.174 49,5% 8.259 4.188 50,7%
in Kitas 2.961 35,1% 2.995 36,3%
in KTP 1.213 14,4% 1.193 14,4%
3 – u. 6 J. Ges. 8.417 8.902 105,8% 8.468 8.915 105,3%
in Kitas 8.902 8.915
Summen 16.842 13.076 16.727 13.103
Im Kindergartenjahr 2023/2024 bestehen in Münster insgesamt 13.103 Plätze für die Betreuung von
Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Das sind 27 Plätze mehr als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Kin-
der ist seit dem Vorjahr um 115 auf 16.727 gesunken.
Die Zahl der u3-Kinder ist zum Kindergartenjahr 2023/2024 um 166 gesunken, während die Zahl der
u3-Plätze um 14 gestiegen ist. Durch den Ausbau der Plätze in den Kindertageseinrichtungen sind 34
neue Plätze entstanden. In der Kindertagespflege reduziert sich das Angebot dagegen um 20 Plätze.
Insgesamt steigt die u3-Versorgungsquote dadurch von 49,5% auf 50,7% und erreicht damit erstmals
den bislang geltenden gesamtstädtischen Zielwert von 50%1. Die Zahl der ü3-Kinder ist um 51 ge-
stiegen und liegt damit 134 Kinder unter der Prognose. Da aber die Zahl der ü3-Plätze nur um 13
gestiegen ist, sinkt die ü3-Versorgungsquote von 105,8% auf 105,3%.
Tabelle 2: u3-Versorgungsquote nach Bezirken
Kinder Plätze Quote
Bezirk 2022 2023 Diff. 2022 2023 Diff. 2022 2023 Diff
Mitte 3.245 3.187 -58 1.440 1.495 55 44,4% 46,9% 2,5%
West 1.499 1.477 -22 949 891 -58 63,3% 60,3% -3,0%
Nord 964 948 -16 452 461 9 46,9% 48,6% 1,7%
Ost 646 654 8 288 286 -2 44,6% 43,7% -0,9%
Südost 994 990 -4 522 506 -16 52,5% 51,1% -1,4%
Hiltrup 1.077 1.003 -74 523 549 26 48,6% 54,7% 6,1%
8.425 8.259 -166 4.174 4.188 14
Die u3-Versorgungsquote liegt in den Bezirken West (60,3%), Südost (51,1%) und Hiltrup (54,7%)
oberhalb von der gesamtstädtischen u3-Betreuungsquote von 50,7%. Im Vergleich zum Vorjahr hat
damit mit dem Bezirk Hiltrup ein weiterer Bezirk die 50%-Marke überschritten. Im Bezirk Nord hat sich
die Quote ebenfalls positiv entwickelt, überschreitet aber mit 48,6% nicht die gesamtstädtische Quote.
1 Die im Jahr 2022 durchgeführte Bedarfserhebung zur u6 - Versorgung hat ergeben, dass der bisherige Zielwert
von 50% für die Versorgung der u3 -Kinder nicht ausreichend ist (siehe Vorlage V/0096/2023, aber auch weiter
unten unter Ziffer 2.4). Eine Zielerreichung im Sinne einer Bedarfsdeckung kann mit dem Erreichen einer Ver-
sorgungsquote von 50% daher nicht verbunden sein.
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Im Bezirk Ost hingegen reduziert sich die Quote ein weiteres Mal und liegt jetzt bei nur 43,7% und
fällt hinter dem Stadtbezirk Mitte zurück, dessen Versorgungsquote sich leicht auf 46,9% verbessert.
Von Ende 2021 zu Ende 2022 ist die Zahl der u3-Kinder um 166 Kinder gesunken. Damit ist die tat-
sächliche Zahl der Kinder nunmehr um 433 Kinder geringer als die prognostizierte Zahl aus der An-
passungsrechnung aus dem Jahr 2022. Das Stadtplanungsamt hatte die in 2019 erstellte Prognose
zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung 2019 bis 2030 unter Berücksichtigung der aktuellen Ent-
wicklungen in 2022 für die weiteren Planungen anderer Fachämter angepasst. Die Differenz zwischen
Bevölkerungsentwicklung und Anpassungsrechnung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose beruht
vor allem auf der Annahme höherer Geburtenzahlen für das Jahr 2022 in der Anpassungsrechnung.
Für das Jahr 2022 wurde ein nicht erwarteter Geburtenrückgang von 3049 Geburten 2021 auf 2804
Geburten 2022 beobachtet.
Innerhalb der Wohnbereiche haben sich an einigen Stellen Verschiebungen der Versorgungsquoten
ergeben. Zum einen sind Elterninitiativen wie die Kita Süd, Die Kleinen Hobbits und die Krümelmons-
ter in einen anderen Wohnbereich gezogen. Des Weiteren mussten Rahmenstrukturen (Anzahl der
Plätze pro Gruppenform) von Kitas verändert werden, um allen in der Kita befindlichen Kindern einen
Verbleib zu ermöglichen.
Tabelle 3 : ü3-Versorgungsquote nach Bezirken
Kinder Plätze Quote
Bezirk 2022 2023 Diff. 2022 2023 Diff. 2022 2023 Diff
Mitte 2.492 2.479 -13 2.688 2.684 -4 107,9% 108,3% 0,4%
West 1.738 1.738 0 1.968 2.016 48 113,2% 116,0% 2,8%
Nord 1.188 1.163 -25 1.236 1.222 -14 104,0% 105,1% 1,1%
Ost 716 742 26 652 634 -18 91,1% 85,4% -5,7%
Südost 1.132 1.177 45 1.096 1.099 3 96,8% 93,4% -3,4%
Hiltrup 1.151 1.169 18 1.262 1.260 -2 109,6% 107,8% -1,8%
8.417 8.468 51 8.902 8.915 13
Die ü3-Versorgungsquote liegt nur in den Bezirken Ost (85,4%) und Südost (93,4%) unterhalb von
100 %. Alle anderen Bezirke liegen oberhalb der gesamtstädtischen Versorgungsquote von 104,8%.
Spitzenreiter ist der Bezirk West mit 116,0%.
1.2 Entwicklung der Betreuungszeiten
Tabelle 4: Wöchentliche Betreuungszeiten für u3 - und ü3-Kinder in Kindertageseinrichtungen
Wöchentliche Betreuungszeiten insgesamt
25 Std. 35 Std. 45 Std. Übermittag
Kitajahr geteilt Block Gesamt gesamt
2020/2021 114 1.228 1.948 3.176 8.250 10.198
2021/2022 98 1.144 1.860 3.004 8.652 10.512
2022/2023 75 1.090 1.724 2.814 8.974 10.698
2023/2024 92 840 1.900 2.740 9.078 10.978
92,17 Prozent aller Kitaplätze können laut Betriebserlaubnis mit Übermittagsbetreuung zur Verfügung
gestellt werden, d.h. die Plätze haben einen Betreuungsumfang von mindestens 35 Stunden im Block
oder 45 Stunden. Damit ist die Zahl der Übermittagsbetreuungsplätze um 280 im Vergleich zum Vor-
jahr gestiegen.
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Träger und Verwaltung tragen damit unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen je Kita zu ei-
nem bedarfsgerechten Ausbau der Übermittagsbetreuung bei, soweit dieser durch das Landesju-
gendamt genehmigungsfähig ist.
1.3 Veränderungen im Rahmen des Kitaangebotes
Tabelle 5: Bedarfsbezogene Änderungen des Kitaangebotes
Gesamt neue Kita Erweiterung Umstrukturierung
Kitajahr Anzahl
Kitas
Anzahl
Gruppen
Anzahl
Kitas
Anzahl
Gruppen
Anzahl
Kitas
Anzahl
Gruppen
Anzahl
Kitas
Anzahl
Gruppen
2020/2021 197 641,5 4 16 3 2 17 18
2021/2022 200 658 3 17 1 0,5 17 17
2022/2023 203 668 3 8 3 0 18 18
2023/2024 204 673,5 1 5 7 3,75 12 12
Der Kindertagesbetreuungsbericht berücksichtigt als bedarfsbezogene Änderungen des Kitaangebo-
tes nur Veränderungen, die bis zum 31.12. dieses Jahres eintreten. Danach liegende Veränderungen
werden im Folgebericht aufgenommen.
Bei der Darstellung des Ausbaus von Plätzen werden neben neuen Kitas auch Gruppenerweiterun-
gen oder Umstrukturierungen von Gruppen in vorhandenen Kitas sowie der Abbau von Gruppen be-
rücksichtigt. Es kann deshalb passieren, dass trotz der Erweiterung von Kitas, die Anzahl der Grup-
pen insgesamt nicht steigt.
Bis zum 31.12.2023 geht eine neue Kindertageseinrichtung an den Start. Es handelt sich um die die
WWU-Kita Am Schlossplatz, die zum 01.08.2023 ihren Betrieb aufnimmt.
Neben dieser neuen Kita wurde im Berichtszeitraum die Kindertageseinrichtung am Fliednerhaus
durch Umzug in einen Neubau, insgesamt um eine Gruppe erweitert. Die Einrichtungen Alte Post
Dahlweg (Kita Süd) wird voraussichtlich zum 01.11.2023 in neue Räume umziehen und vergrößert
sich, genauso wie die Kita Die Kleinen Hobbits um eine Gruppe. Letztere zieht zum 01.10.2023 in die
neuen Räumlichkeiten an der Hiltruper Baumschule. Die städtische Kita Burgwall erweitert sich eben-
falls um eine Gruppe.
In der Kindertagespflege reduzierte sich die angebotene Platzzahl um 10 Plätze. Bedarfsgerechte
Umwandlungen von G III- zu G I-Gruppen wie z.B. in der kath. Kita St. Nikolaus Wilhelmstraße oder
in der kath. Kita St. Ursula von G I nach G II oder der Abbau von Überbelegungen bewirken, dass
sich insgesamt die Platzzahl altersübergreifend nur um 27 Plätze erhöht hat.
In der Gesamtzahl aller Einrichtungen sind insgesamt 6 betrieblichen Einrichtungen enthalten (BASF
LackiKids, LWL Zwergenland, Brillux B-Kids, Hengst Kinderland, WWU-Kita, UKM Niki de Saint Phal-
le).
Tabelle 6: Wesentliche Veränderungen des Kitaangebotes je Wohnbereich
2023/2024 2022/2023 Differenz
Wohnbereich
Kita
u3
KTP
u3
ü3 ge-
samt
Kita
u3
KTP
u3
ü3 ge-
samt
Kita
u3
KTP
u3
ü3 ge-
samt Begründung
Josef 59 34 155 61 37 166 -2 -3 -11
Wegzug Kita Krümel-
monster
Kreuz 56 55 171 19 42 137 37 13 34
NEU WWU -Kita
+36 u3, +34 ü3
Neutor-Schloss 62 37 166 58 40 200 4 -3 -34
St. Nikolaus:
Umwandlung I -> II,
- 5 -
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Forts. Tab. 6 2023/2024 2022/2023 Differenz
Geist 87 29 279 79 30 287 8 -1 -8
Wegzug Kita Süd,
Zuzug Krümelmonster,
Dep. Sentmaringer
Weg zieht ins Fliedner-
haus, Fliednerhaus 1
Gruppe dazu
Schützenhof 97 29 257 75 30 238 22 -1 19
Zuzug Kita Süd,
Bullerbü + 1 Gruppe
Sentrup 152 12 210 157 11 173 -5 1 37 UKM
Roxel 110 17 308 126 17 298 -16 0 10
St. Ursula I -> II,
St. Pantaleon I -> III,
Handorf 111 11 279 111 12 295 0 -1 -16 Willingrott KAG -> III,
Berg-Fidel 85 0 207 93 0 219 -8 0 -12
Wegzug Kita Die Klei-
nen Hobbits
Hiltrup 223 110 757 204 99 747 19 11 10
Zuzug Kita Die Kleinen
Hobbits, Umwandlung
St. Marien I -> II, Burg-
wall + 7 u3
1.4 Entwicklung der städtischen Ausbauplanung bis zum Kindergartenjahr 2023/2024
Tabelle 7: Entwicklung der städtischen u3 -Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2008/2009
Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege
Jahr u3-Kinder u3-Plätze Quote Neue
Plätze u3-Plätze Quote Neue
Plätze
Gesamt-
quote
2008/2009 7.079 1.039 14,70% 366 478 6,80% 45 21,30%
2009/2010 7.241 1.198 16,50% 159 610 8,40% 132 25,00%
2010/2011 7.310 1.341 18,30% 143 839 11,50% 229 29,80%
2011/2012 7.555 1.429 18,90% 88 932 12,30% 93 31,30%
2012/2013 7.691 1.631 21,20% 202 993 12,90% 61 34,10%
2013/2014 7.689 2.193 28,50% 562 1.102 14,30% 109 42,90%
2014/2015 7.738 2.392 30,90% 199 1.096 14,20% -6 45,10%
2015/2016 7.944 2.409 30,30% 17 1.130 14,20% 34 44,50%
2016/2017 8.555 2.515 29,40% 106 1.109 13,00% -21 42,30%
2017/2018 8.763 2.610 29,80% 95 1.171 13,40% 62 43,10%
2018/2019 8.875 2.716 30,60% 106 1.280 14,40% 109 45,00%
2019/2020 8.926 2.831 31,70% 115 1.328 14,90% 48 46,60%
2020/2021 8.714 2.863 32,90% 32 1.326 15,20% -2 48,10%
2021/2022 8.585 2.893 33,70% 30 1.242 14,50% -84 48,20%
2022/2023 8.425 2.961 35,10% 68 1.213 14,40% -29 49,60%
2023/2024 8.259 2.995 36,30% 34 1.193 14,40% -20 50,70%
Neue Plätze insge-
samt 2.322 760
In den vergangenen 16 Jahren bis heute sind von der Stadt Münster insgesamt rund 3.082 neue Kin-
dertagesbetreuungsplätze geschaffen worden, davon 760 neue u3-Plätze in Kindertagespflege. Im
gleichen Zeitraum ist die Zahl der Kinder um 1.180 gestiegen. Die u3-Versorgungsquote ist somit in
diesem Zeitraum um 29,4% auf 50,7% gestiegen.
- 6 -
V/0216/2023
Tabelle 8: Entwicklung der städtischen ü3 -Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2008/2009
Jahr ü3-Kinder ü3-Plätze Quote Veränderung der
Platzzahl
2008/2009 7.019 7.195 102,50% -444
2009/2010 6.961 7.250 104,20% 55
2010/2011 6.943 7.046 101,50% -204
2011/2012 7.016 7.044 100,40% -2
2012/2013 7.292 7.243 100,20% 199
2013/2014 7.292 7.394 101,40% 151
2014/2015 7.425 7.704 103,80% 310
2015/2016 7.502 7.841 104,50% 137
2016/2017 7.676 7.936 103,40% 95
2017/2018 7.744 8.087 104,40% 151
2018/2019 7.821 8.186 104,70% 99
2019/2020 8.138 8.486 104,30% 300
2020/2021 8.355 8.677 103,90% 191
2021/2022 8.447 8.861 104,90% 184
2022/2023 8.417 8.902 105,80% 41
2023/2024 8.468 8.915 105,30% 13
Neue Plätze insgesamt 1.276
Im Zeitraum 2008/2009 bis heute ist die Anzahl der ü3-Kinder um 1.449 gewachsen. Die Zahl der
geschaffenen neuen ü3-Plätze wuchs um 1.276. Dadurch stieg die ü3-Versorgungsquote von 102,5%
auf 105,3%. In den Anfangsjahren wurde der u3-Ausbau durch Umwandlung der vorhandenen ü3-
Plätze in u3-Plätze vorangetrieben. Daher ist die Ausbauentwicklung in den ersten Jahren bei den ü3-
Plätzen negativ.
2. Ausbauplanung
2.1 Ausbauplanungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen
Die Anlage 4.1 zeigt die Ausbauplanungen bis zum 31.12.2023. Mit den Inbetriebnahmen der Kitas
konnten insgesamt 152 neue Plätze im Kalenderjahr 2023 in Kitas in Betrieb genommen werden.
Die Anlage 4.2 zeigt eine Übersicht über weitere geplante Betreuungsplätze in Kindertageseinrich-
tungen ab 2024. Für einige konkrete Planungen sind schon Beschlüsse der politischen Gremien ge-
fasst.
Ein Vergleich der Tabelle mit dem Vorjahr zeigt, dass sich innerhalb des Jahres an mehreren Stellen
Veränderungen in der Zeitplanung ergeben haben. Zum einen haben sich Planungen von Baugebie-
ten verschoben, so dass sich die dort entstehenden maßnahmenbedingten Kindertageseinrichtungen,
also die Kindertageseinrichtungen, die auf Grund der neu entstehenden Wohnungen und Häuser er-
forderlich werden, ebenfalls verschieben. Zum anderen haben sich innerhalb einzelner Projektpla-
nungen von Kindertageseinrichtungen zeitliche Verzögerungen ergeben, sodass sich die im Errich-
tungsbeschluss benannte Inbetriebnahme verschieben muss.
An einigen Standorten sind dauerhafte Lösungen geplant, die perspektivisch die benannten Interims-
lösungen ablösen sollen, weshalb dort die Gesamtzahl der neuen Plätze abzüglich der Interimslösun-
gen dargestellt wird.
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V/0216/2023
Insbesondere in der Innenstadt entstehen Kitas, die nicht maßnahmenbedingt sind, sodass unabhän-
gig von einem neuen Wohngebiet zusätzliche Plätze entstehen werden. In 2023 sind dieses die Kita
Bullerbü (Kita St. Josefs-Kirchplatz) und die WWU Betriebskita.
Die Inbetriebnahmen der Kitas an der Sonnenstraße und an der Grevener Straße haben sich wegen
Verzögerungen in den Baumaßnahmen in das Jahr 2024 verschoben, daher sind sie in diesem Be-
richt noch nicht in der aktuellen Versorgungsquote berücksichtigt. Ihre Realisierung wird die Versor-
gung mit Betreuungsplätzen in der Innenstadt langfristig verbessern.
Zur langfristigen bedarfsorientierten Versorgung mit Betreuungsplätzen werden die kommunalen
Ausbaustrategien weiterverfolgt. Der fortlaufende Ausbau ist – trotz des aktuellen Fachkräftemangels
– notwendig, um bestehende Versorgungsdefizite in einzelnen Wohnbereichen zu verringern und
neue Wohngebiete frühzeitig mit entsprechend ausreichender Infrastruktur zu entwickeln. Perspekti-
visch soll eine möglichst wohnortnahe Betreuung von Kindern ermöglicht werden. Hierbei werden
weiterhin maßnahmenbedingte Betreuungsbedarfe und, falls erforderlich, zusätzliche Bedarfe für den
Wohnbereich im Rahmen der Entwicklung von neuen Wohngebieten angemeldet sowie neue Flä-
chen, Gebäude und Investoren gesucht. Dabei bieten Investorenlösungen einen wichtigen Baustein in
der Ausbauentwicklung.
2.1.1 Optimierung bestehender Kindertageseinrichtungen
Zusätzlich zur Ausbauplanung neuer Plätze werden durch die Errichtung von Ersatzgebäuden beste-
hender Kitas deren bauliche Bedingungen optimiert und den aktuellen Bedürfnissen der Familien an-
gepasst. Im Rahmen der Errichtung von Neubauten oder Erweiterungen wird jeweils geprüft, inwie-
weit vorhandene Pavillons perspektivisch abgelöst werden können.
So ist bereits die ev. Kita Fliednerhaus in ihr Ersatzgebäude umgezogen, zeitnah werden die Ersatz-
gebäude für die kath. Kita Hl. Kreuz, die Elterninitiative (EI) Die Kleinen Hobbits, die Miriamkita und
die kath. Kita St. Agnes in neuen Gebäuden in Betrieb genommen.
Die Gruppen aus dem Pavillon der Outlaw Kita Wienburg werden in die Kita an der Grevener Straße
umziehen. Für den Ersatz der EI Regenbogen am Hoppengarten und die ev. Kita Kinderbrücke be-
stehen bereits beschlossene Planungen für eine langfristige Veränderung in einem Ersatzbau.
2.1.2 Betriebliche Kindertagesbetreuung
Der Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung stellt in der Stadt Münster einen wichtigen Bau-
stein zur Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf dar. Mit insgesamt 622 Plätzen verfügt Münster
über ein gutes Angebot an betrieblichen Betreuungsplätzen. Dieses Angebot wird mit Blick auf die
Wünsche der Betriebe, durch Plätze in betriebseigenen Einrichtungen, Belegplätze in Kitas oder Plät-
ze in betrieblicher Tagespflege vorgehalten und stetig weiterentwickelt. Hier wird der Informations-
und Beratungsservice des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien kontinuierlich wahrgenommen.
Mit der 5-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen-Wilhelms-Universität
(V/0119/2020), die zum Kitajahr 2023 ihren Betrieb aufnehmen wird, erhöht sich die Anzahl der Plätze
der betrieblichen Kindertagesbetreuung in Münster im Vergleich zum Kitajahr 2022/23 deutlich. Durch
die Vereinbarung zur flexiblen Nutzung betrieblicher Belegplätze in Kindertageseinrichtungen ergeben
sich bedarfsorientierte leichte Veränderungen. Da die Kinder studierender Eltern einen Platz in einer
der bestehenden Kindertagestätten erhielten, wurde die betriebliche Großtagespflegestelle des Stu-
dierendenwerkes im letzten Jahr aufgelöst.
Die Tabellen mit den aktuellen Entwicklungen der betrieblichen Kindertagesbetreuung befinden sich
in Anlage 5.
2.2 Entwicklungen im Rahmen der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege stellt in Münster eine zentrale Säule in der Betreuung insbesondere von Kin-
dern bis zu drei Jahren dar.
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V/0216/2023
In 2023 werden 1.193 u3-Plätze und 9 ü3-Plätze zur Verfügung gestellt (siehe Anlage 3). Davon sind
50 Prozent bei Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt und 50 Prozent in Großtagespflege-
stellen (GTP). Die Anzahl der Großtagespflegestellen hat sich in 2022 auf 69 erhöht.
Für das Jahr 2023 ist der Aufbau von 4 GTP geplant:
Tabelle 9: Neue Großtagespflegestellen in 2023
Adresse Anzahl GTP Anzahl Plätze
Vorauss. Eröff-
nung (Quartal)
Caldeloerweg 2 18 ab 08/23
Krummer Timpen 1 9 ab 08/23
Kanalstraße 35 1 9 ab 08/23
Gesamtzahl 4 36
Die Plätze in der Kindertagespflege sind weiter zurückgegangen, wobei sich der Platzabbau verlang-
samt hat. Die Personengruppe, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert, war
und ist deutlich verhalten. Mögliche Erklärungen hierfür sind neben den Auswirkungen der Corona-
pandemie der Fachkräftemangel und die gesetzlich vorgeschriebene umfassendere Qualifizierung in
der Kindertagespflege. Monatlich werden Informationstermine für Interessierte angeboten. Hierfür
wird über mehrere Wege geworben (z.B. Zeitung, Radiowerbung, Aushänge in Familienzentren,
Homepage des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und der jeweiligen Bildungshäuser).
Eine Prognose für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist schwierig, da grundsätzlich nicht vorhergesagt
werden kann, wie viele Neueinsteiger*innen es in einem Kindergartenjahr geben wird bzw. wie viele
das Arbeitsfeld im gleichen Zeitraum auch wieder verlassen werden. Auch entscheidet jede Kinderta-
gespflegeperson im Rahmen der erteilten Pflegeerlaubnis für sich, ob und wie viele Plätze sie anbie-
ten wird.
Gemäß den Vorgaben im KiBiz erfolgte der Umbau der Qualifizierung nach dem Kompetenz-
orientierten Qualifizierungshandbuch. Im August 2022 startete die 300 Unterrichtsstunden umfassen-
de Qualifizierung. Im August 2023 soll der nächste Kurs starten, sofern ausreichend Teilnehmer ak-
quiriert werden können.
Zu August 2022 wurde das neue Finanzierungskonzept der leistungsorientierten Bezahlung für die
selbstständige Kindertagespflege umgesetzt. Zudem wird an der bedarfsgerechten Anpassung des
vorhandenen Vertretungssystems weitergearbeitet. Das Gebäude hierzu wird aktuell umgebaut und
Träger werden gesucht.
Gemäß dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde mit allen Kindertagespflegepersonen eine
Kinderschutzvereinbarung geschlossen. Dies erfolgte im Rahmen eines für die Stadt Münster erarbei-
teten Kinderschutzkonzeptes.
2.3 Kindertagesbetreuung für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf
Nahezu alle Kitas in Münster arbeiten inklusiv. Das heißt, dass sie Kinder mit besonderen Förderbe-
darfen gemeinsam mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf betreuen. Bisher werden allerdings die
meisten Kinder mit hohem heilpädagogischen Unterstützungsbedarf, beispielsweise mit schweren
körperlichen und/oder geistigen Behinderungen in Münster in den additiven Kitas Die Arche und Hein-
rich-Piepmeyer-Haus betreut.
Im Rahmen der schrittweisen Reform des Bundesteilhabegesetzes sind mit Beginn des Kindergarten-
jahres 2020/2021 die Vereinbarungen zur Kindertagesbetreuung des Landesrahmenvertrages Ein-
gliederungshilfe gemäß § 131 SGB IX in Kraft getreten. Diese veranlassen, dass Kinder mit besonde-
ren Bedarfen – auch Kinder mit hohen heilpädagogischen Förderbedarfen – dezentral und möglichst
wohnortnah Kindertagesbetreuung erfahren sollen.
- 9 -
V/0216/2023
Bis Ende 2026 mit Wirkung zum 01.08.2027 soll die Finanzierung der heilpädagogischen Kitas wie
bei Regeleinrichtungen KiBiz-basiert stattfinden, sie sollen inklusiv arbeiten. Möglichst viele Kitas sol-
len spätestens ab August 2027 in der Lage sein, auch die Kinder mit heilpädagogischem Förderbe-
darf zu betreuen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch Kinder mit hohen Förderbedarfen selbst-
verständlich in Kitas in ihrem Wohnumfeld betreut werden können. So soll unter anderem der UN-
Behindertenrechtskonvention, die bereits seit 2009 in Deutschland gilt, entsprochen werden. Zweck
der UN-Behindertenrechtskonvention ist, dass alle Menschen unabhängig von einer Behinderung
Zugang zu allen Menschrechten und Grundfreiheiten haben. Aufgabe der Kommunen ist es, dies um-
zusetzen.
Die Stadt Münster ist mit mehreren Kitaträgern im Gespräch um zu erörtern, ob diese ihre Einrichtun-
gen im Rahmen von Pilotprojekten so entwickeln können, dass sie Kindern mit besonderen Bedarfen
gerecht werden können. So wird versucht, nach und nach Kitas im Stadtgebiet entsprechend zu be-
fähigen. In der aktuellen Diskussion zur Umsetzung der Reform des Bundesteilhabegesetzes wird die
Reduzierung der Gruppenstärke bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in Kindertagesein-
richtungen als notwendig erachtet. Sofern der Ausbau der Plätze für Kinder mit Förderbedarf zu einer
Reduzierung der Gesamtzahl der Plätze in den jeweiligen Einrichtungen führt, sind diese Auswirkun-
gen bei der Ausbauplanung für den Gesamtstadtteil zu berücksichtigen. Ein Ersatz für die wegfallen-
den Plätze muss neu geplant werden.
Die Ausgangsbedingungen für das Pilotprojekt sind dabei äußerst herausfordernd. So ist die Finan-
zierungsgrundlage der Plätze für Kinder mit sehr hohem Förderbedarf im KiBiz-System noch nicht
abschließend ausgehandelt worden. Die Verhandlungen dazu zwischen Landschaftsverbänden und
Freier Wohlfahrtspflege sollten ursprünglich bis Ende 2021 abgeschlossen sein, sind allerdings sehr
zäh und konfliktreich und dauern bisher noch an. Für Träger ist es daher mit großer finanzieller Unsi-
cherheit verbunden, sich in den Entwicklungsprozess zu begeben. Es fehlt die Klarheit darüber, auf
welcher finanziellen Grundlage die Veränderung geschehen kann. Auch sieht der Landschaftsver-
band nicht vor, zusätzliche finanzielle Mittel beispielsweise in vorbereitende räumliche Veränderun-
gen oder Teamfortbildung zu geben. Hinderlich ist weiterhin, dass die Teams in den Einrichtungen
aktuell sehr durch den Fachkräftemangel mit all seinen negativen Auswirkungen belastet sind. Die
Inklusion von Kindern mit besonderen Bedarfen, die bereits in den Einrichtungen sind, gelingt
dadurch teilweise kaum noch adäquat. Immer wieder werden Kinder nur stundenweise betreut oder
verlieren ihre Betreuungsplätze, da die Teams ohne eine angemessene personelle Ausstattung nicht
in der Lage sind, die betroffenen Kinder hinreichend zu betreuen und zu fördern. In einer Situation, in
der der Alltag häufig kaum noch in wünschenswerter Weise gestaltet werden kann, ist es den Trägern
nur sehr eingeschränkt möglich, ihre Kitas zusätzlich in einen Entwicklungsprozess gehen zu lassen,
der weitere Herausforderungen mit sich bringt.
Im zweiten Halbjahr 2023 soll ein Bericht der Verwaltung folgen, in dem ausführlicher über die hier
benannten Aspekte des Themenkomplexes Inklusion von Kindern mit besonderen Förderbedarfen
informiert wird.
2.4. Bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen
Die in 2022 durchgeführte Bedarfserhebung zur u6- Versorgung hat ergeben, dass das bisherige
Ausbauziel von 50 % für die Versorgung der u3-Kinder nicht ausreichend ist (V/0096/2023). Um eine
ausreichende wohnortnahe Versorgung an Betreuungsplätzen entsprechend dem Wunsch- und
Wahlrecht von Eltern in allen Wohnbereichen zu erzielen, wäre der Befragung zufolge ein Ausbau
von durchschnittlich 83 % stadtweit erforderlich. Ausgehend von den aktuellen Kinderzahlen würde
dieses vor allem eine erhebliche Platzsteigerung im u3-Bereich bedeuten. Im Hinblick auf die Gesam-
tentwicklung Münsters und die damit verbundene Zunahme an Wohngebieten und auch an Kindern
ist daher von einer weiteren Platzzahlsteigerung auszugehen.
Die aktuelle Fachkräftesituation in Münster wurde mit Vorlage V/0393/2022 „Fachkräftemangel in
Münsters Kitas und Offenen Ganztagsschulen – aktuelle Situation und trägerübergreifende, stadtwei-
te Handlungsoptionen“ dargelegt. Die Spanne zwischen den o. g. elterlichen Bedarfen und den tat-
sächlich möglichen Betreuungsangeboten ist groß. Dadurch ergeben sich diverse Spannungsfelder,
welche in der Vorlage V/0096/2023 dargelegt wurden.
- 10 -
V/0216/2023
Der Fachkräftemangel ist ein bundesweites Problem und wird sich absehbar nicht, auch nicht bezo-
gen auf das Stadtgebiet, allein durch die Stadt Münster oder die in der Stadt Münster tätigen Träger
lösen lassen. Es wird notwendig sein, in den benannten Spannungsfeldern kommunale Positionen zu
entwickeln und gemeinsam mit den verschiedenen Verantwortungsträgerinnen und -trägern von Land
und Bund Lösungen zu entwickeln.
Darüber hinaus sind kommunale Handlungsstrategien bezogen auf den Erhalt, den Ausbau und die
Verbesserung von Tagesbetreuung für Kinder in Münster zu entwickeln, um so die Balance zwischen
den durch die Befragung deutlich werdenden hohen Bedarfen von Familien und dem Erhalt von guten
(Arbeits-) Bedingungen für die Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder zu fokussieren. Ziel
muss sein, durch effektive Maßnahmen Härten abzufedern und ein gutes Angebot für möglichst viele
Kinder in der Stadt sicherzustellen.
Erste Maßnahmen zur Abfederung von Härten wurden mit dem Maßnahmenpaket zur Begegnung
des Fachkräftemangels in Kindertagesbetreuungseinrichtungen: Baustein Notbetreuung
(V/0207/2023) beschlossen. Diese werden nun von der Verwaltung weiterentwickelt.
3. Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Anzahl der Kindertagesein-
richtungsplätze
Der Fachkräftemangel ist nicht mehr nur ein drohendes Szenario, sondern ist auch in Münster ange-
kommen. Spätestens seit dem Kitajahr 2022/2023 haben die Auswirkungen fehlender oder ausfallen-
der Fachkräfte eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet erreicht. Kitaträger konnten
diesem Mangel häufig nur mit Maßnahmen begegnen, die zu Einschränkung der Betreuung die Fami-
lien führten; d. h. es mussten Gruppen zusammengelegt oder Öffnungszeiten gekürzt werden. Eltern
wurden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, und auch Schließungen kompletter Kitas konnten
in Einzelfällen nicht verhindert werden.
Darüber hinaus führte der Fachkräftemangel in Münster erstmalig dazu, dass bei der Platzvergabe für
ein neues Kitajahr vorhandene Plätze nicht in das Platzangebot mitaufgenommen werden konnten.
Aktuell können dadurch für das Kitajahr 2023/2024, das am 01.08.2023 beginnt, 362 Plätze – davon
148 u3- und 214 ü3-Plätze - nicht belegt werden, weil nicht genügend Fachkräfte in den Kindertages-
einrichtungen vorhanden sind.
Diese Situation sorgt dafür, dass sich die tatsächliche Versorgung bis zur Nachbesetzung dieser Plät-
ze wie folgt darstellt.
Tabelle 10: Veränderung der Betreuungsquoten durch nicht belegbare Plätze aufgrund von
Fachkräftemangel
Kiga-Jahr 2023/2024
Altersgruppen Kinder Plätze Quote
abzgl.
nicht be legbare
Plätze
Anzahl
Belegbare
Plätze
Quote
belegbare
Plätze
0 – u. 3 J. Ges. 8.259 4.188 50,7% 148 4.040 48,9%
in Kitas 2.995 36,3% 148 2.847 34,5%
in KTP 1.193 14,4% 1.193 14,4%
3 – u. 6 J. Ges. 8.468 8.915 105,3% 214 8.701 102,8%
in Kitas 8.915 214 8.701
Summen 16.727 13.103 362 12.741
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V/0216/2023
Im u3-Bereich sinkt dadurch die Versorgungsquote von 50,7% auf 48,9% und liegt damit noch unter
dem Wert des Vorjahres. Für den ü3-Bereich ergibt sich eine Versorgungsquote von 102,8%.
Für den u3-Bereich ergeben sich in allen Bezirken außer dem Bezirk Mitte reduzierte Platzzahlen:
Tabelle 11: Veränderung der Betreuungsquoten durch unbesetzte Plätze aufgrund von
Fachkräftemangel – nach Wohnbereichen, nur u3 -Kitaplätze – Außenbezirke
Kitajahr 2023/2024 - Fachkräftemangel - Auswirkung u3 -Außenbezirke
Stat. Gliedg. Wohnbereich
Kinder Gesamt in Kindertageseinrich-
tungen (Kita) Platzabzug
Fachkräfte-
mangel
neue
Gesamt-
plätze
neue
Quote
Bedarfszahlen für
2022 2023 Plätze Quote %
52 Sentrup 123 140 152 108,6
8 144 102,9
V West 1.499 1.477 750 50,8
8 742 50,2
61 Coerde 361 354 128 36,2
41 87 24,6
62-63 Kinderhaus 484 465 160 34,4
15 145 31,2
VI Nord 964 948 361 38,1
56 305 32,2
77 Handorf 223 218 111 50,9
10 101 46,3
VII Ost 646 654 226 34,6
10 216 33,0
81-82 Gremmendorf 347 368 135 36,7
33 102 27,7
86 Angelmodde 297 281 80 28,5
3 77 27,4
87 Wolbeck 350 341 109 32,0
5 104 30,5
VIII Südost 994 990 324 32,7
41 283 28,6
91 Berg Fidel 208 216 85 39,4
17 68 31,5
95-97 Hiltrup 702 622 223 35,9
16 207 33,3
IX Hiltrup 1.077 1.003 399 39,8
33 366 36,5
GESAMT Münster 8.425 8.259 2.995 36,3
148 2.847 34,5
Am stärksten betroffen sind die folgenden Wohnbereiche:
-41 Plätze in Coerde
-33 Plätze in Gremmendorf
-17 Plätze in Berg Fidel
-16 Plätze in Hiltrup
-10 Plätze in Handorf
Im ü3-Bereich ist der Bezirk Mitte einmalig auch durch die Reduzierung des Platzangebots im Wohn-
bereich Schützenhof betroffen sowie ansonsten verschiedene Wohnbereiche in den Außenbezirken.
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V/0216/2023
Tabelle 12: Veränderung der Betreuungsquoten durch unbesetzte Plätze aufgrund von
Fachkräftemangel – nach Wohnbereichen, nur ü3-Kitaplätze – Mitte
Kitajahr 2023/2024 - Fachkräftemangel - Auswirkung ü3 -Mitte
Stat. Gliedg. Wohnbereich
Kinder Gesamt in Kindertagesein-
richtungen (Kita) Platzabzug
Fachkräfte-
mangel
neue
Gesamt-
plätze
neue
Quote
Bedarfszahlen für
2022 2023 Plätze Quote %
11-29 Innenstadtring 957 964 963 99,9
0 963 99,9
33 Schützenhof 141 155 257 165,8
18 239 154,2
31-34 Mitte Süd 707 691 751 108,7
18 733 106,1
43-47 Mitte Nord 828 824 970 117,7
0 970 117,7
I-IV Mitte 2.492 2.479 2.684 108,3
18 2.666 107,5
Tabelle 13: Veränderung der Betreuungsquoten durch unbesetzte Plätze aufgrund von
Fachkräftemangel – nach Wohnbereichen, nur ü3-Kitaplätze – Außenbezirke
Kitajahr 2023/2024 - Fachkräftemangel - Auswirkung ü3-Außenbezirke
Stat. Gliedg. Wohnbereich
Kinder Gesamt in Kindertageseinrich-
tungen (Kita) Platzabzug
Fachkräfte-
mangel
neue
Gesamt-
plätze
neue
Quote
Bedarfszahlen für
2022 2023 Plätze Quote %
51 Gievenbeck 569 556 718 129,1
6 712 128,1
54 Mecklenbeck 351 355 377 106,2
11 366 103,1
56 Albachten 214 205 216 105,4
10 206 100,5
V West 1.738 1.738 2.016 116,0
27 1.989 114,4
61 Coerde 495 462 488 105,6
90 398 86,1
62-63 Kinderhaus 544 547 575 105,1
27 548 100,2
VI Nord 1.188 1.163 1.222 105,1
117 1.105 95,0
VII Ost 716 742 634 85,4
0 634 85,4
81-82 Gremmendorf 383 379 431 113,7
25 406 107,1
86 Angelmodde 356 357 267 74,8
4 263 73,7
VIII Südost 1.132 1.177 1.099 93,4
29 1.070 90,9
91 Berg Fidel 220 197 207 105,1
9 198 100,5
95-97 Hiltrup 725 738 757 102,6
14 743 100,7
IX Hiltrup 1.151 1.169 1.260 107,8
23 1.237 105,8
GESAMT Münster 8.417 8.468 8.915 105,3
214 8.701 102,8
Besonders stark betroffen sind hier die folgenden Wohnbereiche
-90 Plätze in Coerde
-27 Plätze in Kinderhaus
-25 Plätze in Gremmendorf
-18 Plätze in Schützenhof
-14 Plätze in Hiltrup
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In den Wohnbereichen Coerde, Gremmendorf und Hiltrup schlagen sich die Auswirkungen des Fach-
kräftemangels besonders stark, d. h. für beide Altersgruppen, nieder. Insbesondere betroffen ist dabei
mit 131 nichtbelegbaren Plätzen der Wohnbereich Coerde.
Erstaunlicherweise spiegeln sich diese Zahlen bei den Bedarfen im Kita-Navigator nicht wieder, da
sich bisher in Coerde nur 4, in Hiltrup nur ein und in Gremmendorf 11 Kinder gemeldet haben.
Mit den betroffenen Trägern wurde vereinbart, dass sobald wieder genügend Personal vorhanden ist,
die noch unbelegten Plätze nachbesetzt werden. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist
diesbezüglich in regelmäßigen Abständen mit den Kitas im Austausch.
4. Fazit
Der Fachkräftemangel und die Entwicklung von Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die-
sen abzufedern, sind auch in diesem Jahr bestimmende Themen im Bereich der Kindertagesbetreu-
ung. Ziel ist es weiterhin, die frühkindliche Bildung in Kitas und Kindertagespflege aufrechtzuerhalten.
Dabei geht es insbesondere auch darum, für eine Stabilisierung der Betreuungssysteme zu sorgen,
Kindern und ihren Eltern eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten sowie die Betreuungsqualität
abzusichern. Hierzu müssen Fachkräfte zwingend entlastet werden, um deren Arbeitsfähigkeit zu
erhalten bzw. wiederherzustellen.
Die Personallage in den städtischen Kitas stellt sich besonders kritisch dar. Die andauernde Anforde-
rung zur Aufrechterhaltung des Betriebes unter den gegebenen Umständen (Personalmangel, Lang-
zeiterkrankung u.a.m.) laugt die Mitarbeitenden über die Zeit aus und destabilisiert diese persönlich
sowie letztendlich auch die Betreuungseinrichtungen. Leidtragende dieser Entwicklung sind neben
den Mitarbeitenden letztendlich auch die Kinder und deren Eltern. Um dieser Entwicklung zu begeg-
nen, hat die Stadt Münster für die städt. Kitas gezielt Strategien erarbeitet, die an unterschiedlichen
Punkten ansetzen.
Um der aktuellen Unterdeckung insbesondere bei der Versorgung von u3-Kindern in Münster zu be-
gegnen, soll die Selbstorganisation der Eltern beim Aufbau von Spielgruppen unterstützt und geför-
dert werden. Für Kinder in Kitas mit Betreuungseinschränkungen ist erstmalig ein spezielles Notbe-
treuungsmodell zur Abfederung besonderer Härten in Planung.
Die kommunalen Ausbaustrategien werden weiterhin verfolgt. Der fortlaufende Ausbau ist – trotz des
aktuellen Fachkräftemangels – notwendig, um bestehende Versorgungsdefizite in einzelnen Wohnbe-
reichen zu verringern und neue Wohngebiete frühzeitig mit entsprechend ausreichender Infrastruktur
zu entwickeln. Damit soll langfristig eine möglichst wohnortnahe Betreuung von Kindern ermöglicht
werden.
Zum neuen Schuljahr 2023/2024 bietet das Anne-Frank Berufskolleg erstmalig 2 Klassen für die Pra-
xisintegrierte Ausbildung zur Kinderpfleger*in an. Kinderpfleger*innen, die in Kitas als Ergänzungs-
kräfte eingesetzt werden, werden dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern.
- 14 -
V/0216/2023
Zu dem signifikanten Problem des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung paart sich aktuell
eine erhebliche Finanzierungsproblematik der Kindertageseinrichtungen.
Die Steigerungsraten im Rahmen der KiBiz-Finanzierung halten nicht Schritt mit der Entwicklung der
tatsächlichen Ausgaben, die für den Regelbetrieb der Kitas anfallen. Die Finanzierungslücke ist be-
reits im aktuellen laufenden Kitajahr erheblich und wird für nicht wenige Einrichtungen bestandsge-
fährdende Ausmaße annehmen. Die politisch Verantwortlichen im Land NRW sind hier gefordert, um
bei dieser Problematik dringend Abhilfe zu schaffen und zu tragfähigen Lösungen zu kommen, da
sonst mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Betreuungssituation der Kinder zu rechnen ist.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024
Anlage 2: Entwicklung der Kindertagesbetreuungssituation von 2017 bis 2023
Anlage 3: Eckdaten zur Förderung von Kinder in Kindertagespflege
Anlage 4.1: Ausbauplanung bis Ende 2023
Anlage 4.2: Ausbauplanung ab 2024
Anlage 5: Betriebliche Kindertagesbetreuung
Anlage 5 Betriebliche Kindertagesbetreuung
1105 Zeichen
Anlage 5 Tabelle: Betriebliche unterstützte Kindertagesbetreuung Plätze 2019 2020 2021 Niki de Saint Phalle (Uniklinik 150 150 150 Hengst Filter Werke GmbH a 30 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL BASF Coatings Brillux WWU Am Schlossplatz Deutsche Rentenversicherung NRW Bank Provinzial [Stadtwerke Münster Stadt Münster Westf. Wilhelms Universität (WWU Familienservice WWU Landwirtschaftsverlag * Gemäß der Vereinbarung der jährlich festzulegenden Belegplätze zwischen dem Betrieb und dem Träger werden diese Plätze jeweils für ein Kindergartenjahr belegt. Betriebliche Kindertagespflege 2023 werden 144 Kindertagespflegeplätze in 16 Betrieben angeboten. Dabei handelt es sich um Großtagespflegestellen mit je 9 Plätzen. Folgende Betriebe haben je eine Großtagespflegestelle: St. Franziskus-Hospital GmbH Max-Planck-Institut Familienservice WWU LVM Paulinum Sparkasse Münsterland OsV/’DZ HYP LWL-Klinik Herz-Jesu-Krankenkaus Hiltrup Wheels Logistics/Deutsche Hochschule der Polizei Mosecker Alexianer LBS FH Münster Adolph-Kolping-Schule Stadt Münster Hansa-Berufskolleg
Anlage 2 Entwicklung der Kindertagesbetreuungssituation von 2017 bis 2023
173 Zeichen
Stadt Münster - Gesamt Entwicklung der Kindertagesbetreuungssituation von 2017 bis 2023 201772018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2023/2024 2.870 5.985 1 Anlage 2
Anlage A
3824 Zeichen
Anlage A zur V/0216/2023 Kurzüberblick Darstellung des Kindertagesbetreuungsberichtes 2023. Es werden besehende, bereits fest ge- plante und politisch abgesicherte sowie mögliche Planungen von Kindertagesbetreuungsangebo- ten beschrieben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Fami- lienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Es wird ein Bericht über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung vorgestellt, der keine unmittel- baren Kosten verursacht. Spätere Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Rahmen der Umsetzung von Einzelmaßnahmen sind noch nicht zu beziffern. Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Finanzmitteln getroffen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: §§ 22 – 26 SGB VIII und Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 334.774 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlings-zuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Anlage 4.1 Ausbauplanung bis Ende 2023
1146 Zeichen
Tabelle: Übersicht über noch bestehende Ausbauplanungen für neue Plätze in Kindertageseinrichtungen (u3 und ü3) bis Ende 2023
Stand: 11.05.2023
Kita Träger Wohnbereich
Anzahl
neuer
Gruppen
Bemerkungen
Geplante
Fertig-
stellung
u3 ü3
WWU Kita betrieblich /
educcare Kreuz 5 36 34 V/0119/2020; D/0024/2020 01.08.2023
Heilig Kreuz KG Heilig Kreuz Kreuz Ersatzbau für 4 Gruppen 01.12.2023
Fliednerhaus ev. Kirchenkreis Geist 1 10 V/0751/2017 01.03.2023
Alte Post am St.-Josefs-Kirchplatz,
Kita Bullerbü EI Krümelmonster Schützenhof 2 14 16 V/0809/2019 01.08.2023
Dahlweg/südlich Roddestraße EI Kita Süd Schützenhof 1 6 10 V/1021/2019, neue 3 gruppige Kita,
Abbau 2 Gruppen am alten Standort 01.11.2023
Bezirk Mitte 9 66 60
Bezirk West 0 0 0
Bezirk Nord 0 0 0
Bezirk Ost 0 0 0
Bezirk Südost 0 0 0
An der Hiltruper Baumschule EI Die Kleinen
Hobbits Hiltrup 1 6 10 V/0715/2019, neue zweigruppige Kita,
Umzug einer Gruppe 01.10.2023
Erweiterung Kita Burgwall Stadt Hiltrup 1 10
V/0628/2020, Erweiterung um 1 Gruppe in
Planung, perspektivisch Abbau 1 Gruppe
Pavillon
15.07.2023
Bezirk Hiltrup 2 16 10
gesamt 11 82 70
Neue Plätze
Anlage 1 Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023_2024
2764 Zeichen
Stadt Münster
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024 - u3-Versorgung
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1 Anlage 1
Stadt Münster
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024 - u3-Versorgung
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IKindertageseinrichtungen Gesamt in Tagespflege | Gesamtsumme Kita +
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2 Anlage 1
Stadt Münster
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024 - ü3-Versorgung
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Stadt Münster
Tagesbetreuungssituation zum Kindergartenjahr 2023/2024
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Anlage 1
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (50)
- Roddestraße
- Sonnenstraße 85
- Von-Stauffenberg-Straße
- Grevener Straße
- Gumprichstraße
- Steinfurter Straße
- Sprakeler Straße
- Hobbeltstraße
- Kötterstraße
- Heidestraße
- Hiltruper Straße
- Kanalstraße 35
- Schlossplatz
- Dahlweg
- Meta-Seelig-Weg
- Hafkhorst
- Kiesekampweg
- Ermlandweg
- Holunderweg
- Maikottenweg 1N
- Norfolkweg
- Aberdeenweg
- Böckenhorst
- Caldeloerweg 2
- An der Hiltruper Baumschule
- Am Dornbusch
- Busso-Peus-Straße
- Heinrich-Wichtrup-Weg
- Heinrich-Hoffschulte-Weg
- Sentmaringer Weg
- Sonja-Kutner-Weg
- Im Drostebusch
- Zum Kaiserbusch
- Hammer Straße
- Wilhelmstraße
- Krummer Timpen 1
- Hoppengarten
- Willingrott
- Kirchplatz
- Burgwall
- Pluggendorf 1
- Gescherweg
- Edelbach
- Kinderhaus 4
- Langebusch
- Lammerbach
- Flaßkuhl
- Berdel
- Osttor
- Neutor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0216/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.05.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 13:16