V/0077/2015
Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle
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Beschlussvorlage
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V/0077/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle Beratungsfolge 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 17.03.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die in der Begründung näher erläuterte Weiter- entwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung nach Ablauf eines Jahres einen kritisch re- flektierenden Bericht über die Umsetzung der weiterentwickelten Aufgabenwahrneh- mung der Ombudsstelle vorzulegen. 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die vom Jobcenter durchgeführten und weiteren Umsetzungsaktivitäten zur Verbesserung der Durchführung des SGB II in Münster zur Kenntnis. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Haushalts- und Stellenplan 2015 steht die Planstelle für eine/-n Sachbearbeiter/-in orga- nisatorische Unterstützung Ombudsstelle zur Verfügung. Vorlagen-Nr.: V/0077/2015 Auskunft erteilt: Herr Schölling Herr Graf von Plettenberg Ruf: 60918 310 492 70 52 E-Mail: Schoelling@stadt-muenster.de Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 25.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0077/2015 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit u nd Arbeitsförderung (ASGAf) am 26.03.2014 wurde der Jahresbericht 2013 der Arbeit der Ombudsstelle vorgestellt. Auf Basis der von der Ombudsstelle durchgeführten 88 Beratungen im Berichtszeitraum Oktober 2012 bis N o- vember 2013 wurden im Jahresbericht Indikatoren für erkennbare Qualifikationsbedarfe, Kriterien für die Arbeit der Mitarbeiter/innen des Jobcenters, strukturelle Verbesserungsvorschläge genannt sowie Verbesserungsvorschläge für die Arbeit der Ombudsstelle dargelegt. Im Zuge der Beratung hat die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen/GAL sowie die SPD-Fraktion einen acht Punkte umfassenden Antrag, der die Verbesserung der Bedingungen für die Aufgabenwah r- nehmung der Ombudsstelle zum Ziel hat, gestellt. Der Ausschuss hat sich dazu verständigt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Vorlage mit Empfehlungen zur Konkretisierung des gegenwärt i- gen Konzeptes der Ombudsstelle zu präsentieren und dabei die Einzelpunkte des Antrags als handlungsleitend zu betrachten. Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung Vorschläg e zur Weiterent- wicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle unter Einbeziehung der Einzelpun kte des Antrags vor. Zu 1. Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle Möglichkeit der Intervention Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Bes chwerdestelle für Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt haben oder beziehen. Sie nimmt deren Anliegen und Einwände wertneutral und wohlwollend auf, ordnet sie, wägt ab und berät die Bürger/innen über die bestehenden Mögli chkeiten, ihre Interessen wahrzunehmen. Damit wird die Hilfestellung geleistet, welche die Beschwerdeführer/innen in die Lage versetzt, selbst über den Einsatz eines geeigneten Beschwerdeinstruments zu entscheiden. Darüber hinaus unterstützt die Ombudsstel le das Jobcenter bei dem Erkennen bekannt gewordener Mängel (V/0454/2012). Die Ombudsleute haben bereits in ihrem Jahresbericht 2013 deutlich gemacht, dass die Hilfe zur Selbsthilfe häufig unzureichend ist, um die Problemlagen der Leistungsberechtigten zu lösen oder zumindest abzumildern. Konkret wurden für dringende Notfälle sofortige Interventionsmöglichke i- ten und Rückkopplung der Ergebnisse angesprochen. Dem Wunsch der Mitglieder der Ombudsstelle nach einem verbindlichen Ansprechpartner hat die Verwaltung mit der Benennung der Abteilungsleiter des Jobcenters sowie dem Referenten im S o- zialdezernat entsprochen. Im Oktober 2014 wurde mit den Mitgliedern der Ombudsstelle Einigung dahingehend erzielt, einen gemeinsamen Workshop durchzuführen, um die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Ber a- tungsergebnises des ASGAf vom 26.03.2014 voranzutreiben. Mit den Mitgliedern der Ombudsstelle sowie mit Vertreter/innen von Cuba (Sozialbüro im Cuba), Cuba (Arbeitslosenberatung) sowie SKM und der Verwaltung (Jobcenter und Dezernatsleitung) hat am 19.12.2014 der Workshop unter externer Moderation stattgefunden. Die Vertreter/innen von Cuba und SKM waren eingeladen worden, um die Abgrenzung in der Au fgabenstellung zwischen Arbeitslosenberatung und Ombudsstelle herausarbeiten zu können. Ziel des Workshops war es, die inhaltliche Konkretisierung und Weiterentwicklung der Aufgaben und Tätigkeit der Ombudsstelle zu formulieren. Zu Beginn des Workshops wurde deutlich, dass die Ombudsleute den Kundinnen und Kunden des Jobcenters gerne wirksamer helfen würden. Der durch Ratsbeschluss umrissene Arbeitsauftrag (siehe oben sowie V/0454/2012) wird diesem Ansinnen bisher nicht gerecht. Auch die inzwischen erfolgte Benennung von Ansprechpersonen führt zu keiner substantiellen Verbesseru ng, da eine - 3 - V/0077/2015 lösungsorientierte Hilfe im Einzelfall nicht bis zu einem Ergebnis vorangetrieben werden kann. Die Ombudsstelle kann derzeit nicht das Anliegen bis zu einer Klärung begleiten. Auf der Grundlage der bisherigen Beratungstätigkeit der Mitglieder der Ombudsstelle wurden die Bedürfnisse und Erwartungen der Kundinnen und Kunden des Jobcenters an die Ombudsstelle formuliert. Hieraus ergaben sich vier Hilfeangebote, zu denen Verfahrensabsprachen getroffen wurden. 1. Hilfe zur Selbsthilfe Kundinnen und Kunden kommen zur Ombudsstelle mit Beschwerden. Nach entsprechender Kl ä- rung und Empfehlung sind sie in der Lage, sich selbst zu helfen und z. B. sich noch einmal mit der zuständigen Jobcenter-Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter auseinanderzusetzen, Widerspruc h einzule- gen, die Hilfe einer Beratungsstelle aufzusuchen. Dieser Fall ist als einziger durch den Ratsb e- schluss (V/0454/2012) gedeckt. 2. Telefonische Klärung Bei kleinen Problemen oder Unstimmigkeiten können die Ombudsleute durch ein Telefonat mit dem Jobcenter für Klärung sorgen. 3. Begleitete Hilfe Kundinnen und Kunden, die nicht in der Lage sind, selbst eine Klärung mit dem Jobcenter zu e r- wirken, werden von den Ombudsleuten ggf. mit Unterstützung der hauptamtlichen Kraft im weit e- ren Verfahren begleitet. 4. Mediation Bei festgefahrenen Problemen kann ein Mitglied der Ombudsstelle als Mediatorin / Mediator ein Gespräch zwischen Jobcenter-Mitarbeiterin / Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden begleiten und dabei helfen, eine Lösung zu finden. Ein solches Verfahren soll nach Möglichkeit in Abstimmung mit allen Beteiligten von der hauptamtlichen Kraft vorbereitet und sodann dokumentiert werden. Alle vorgenannten Fallkonstellationen sollen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zukünftig möglich sein. Verwaltungsinterne Anbindung der Stelle ‚Sachbearbeitung organisatorische Unterstützung Ombudsstelle’ In dem Workshop wurden erste Überlegungen zum Aufgabenbereich und zur organisatorischen Zuordnung der hauptamtlichen Kraft für die Ombudsstelle angestellt. Als wichtigste Voraussetzung wurde von Seiten der Mitglieder der Ombudsstelle genannt, dass die Aufgaben der festangestellten Kraft von denen der ehrenamtlichen Ombudsle ute strikt getrennt sein müssen. Denkbar sei eine geschäftsführende Funktion durch die hauptamtliche Kraft. Als weiteres Kriterium wurde die räumliche Nähe des Büros der hauptamtlichen Kraft und des B e- ratungsraumes der Ombudsstelle zum Jobcenter ggf. im gleichen Gebäude genannt. Die Erreic h- barkeit des Büros der Ombudsstelle soll mit den Öffnungszeiten des Jobcenters identisch sein. Um die Unabhängigkeit der Ombudsstelle nach innen und außen zu wahren und zu dokumenti e- ren, wird die 1,00 Stelle ‚Sachbearbeiter/in organisatorische Unterstützung Ombudsstelle’ als Stabsstelle in die Leitung des Dezernates V eingebunden. Eine Geschäftsordnung soll die Aufgaben der hauptamtlichen Kraft und der Ombudsstelle genauer definieren und für feste Kommunikationsstrukturen sorgen. Eckpunkte des Aufgabenkataloges der Stelle‚ ’organisatorische Unterstützung Ombudsstel- le’ Zu den Aufgaben der Stelle gehören: Termine für Kundinnen und Kunden des Jobcenters für die Sprechstunde vereinbaren, in dringenden Fällen außerordentliche Termine mit Ombudsleuten vereinbaren, Mitwirkung bei der Begleitung von schwierigen Fällen, ggf. Mediation vorbereiten, - 4 - V/0077/2015 Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Ombudsleuten (O m- budsstelle bekanntmachen, Werbung für die Ombudsstelle, Pflege der Homepage), Dolmetscher für die Beratung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte besorgen etc., Fortentwicklung des Erhebungsbogens und statistische Auswertung derselben. Die derzeitige turnusmäßige Sprechstunde der Ombudsstelle findet 1 x wöchentlich statt. Mit Ei n- richtung der Stelle ‚Sachbearbeitung organisatorische Unte rstützung Ombudsstelle’ ergeben sich neue Möglichkeiten, u. a. für Fälle mit akutem Handlungsbedarf. In dem Workshop haben die Mi t- glieder der Ombudsstelle signalisiert, künftig für dringend Fälle eine "Rufbereitschaft" anzubieten. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Im dreimonatigen Rhythmus wird ein Gespräch zwischen den Mitgliedern der Ombudsstelle und dem Leiter des Jobcenters stattfinden. Dies soll u. a. dazu genutzt werden, im Sinne eines Quali- tätszirkels die Arbeit zwischen dem Jobcenter und der Ombudsstelle sowie den Kundinnen und Kunden des Jobcenters einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterziehen. Zu 2. Bericht Nach Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung den politischen Gremien einen kritisch reflektiere n- den Bericht vorlegen, der Auskunft darüb er geben wird, inwieweit sich die mit dieser Vorlage b e- schlossene Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle, die organisatorische Anbindung der 1,00 Stelle‚ ‚Sachbearbeitung organisatorische Unterstützung Ombudsstelle’ sowie der Stellenzuschnitt und die Rahmenbedingungen bewährt haben. Der Bericht kann nur in Kooperation und Abstimmung mit den Mitgliedern der Ombudsstelle erstellt werden. Zu 3. Umsetzungsaktivitäten des Jobcenter zur Verbesserung der Durchführung des SGB II in Münster Strukturelle Verbesserungsvorschläge Das Jobcenter gewährt monatlich ca. 21.000 Personen in 11.000 Bedarfsgemeinschaften Leistu n- gen zum Lebensunterhalt. Da es sich um bedarfsorientierte Leistungen zur Sicherung des sozio - kulturellen Existenzminimums handelt, müssen im jeden Einzelfall die persönlichen und wirtschaf t- lichen Verhältnisse umfassend aufgeklärt sowie Änderungen von Einkommen oder der Aufwe n- dungen für Unterkunft und Heizung leistungsrechtlich nachvollzogen werden. Durch Rechtsprechung und gesetz liche Änderungen hat die Komplexität des Leistungsrechts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende seit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2005 kontinuierlich zugenommen. Beispielhaft sei hier auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, Meh r- bedarfe fü r unabweisbare laufende Bedarfe, der Mietzuschuss für Auszubildende, hingewiesen. Parallel ist zu verzeichnen, dass Sorgen und Existenzängste von Langzeitleistungsbeziehern (z. B. nach Verbrauch von Schonvermögen) und damit die individuellen Ansprüche an d ie Unterstützung durch das Jobcenters wachsen. Um den gestiegenen Anforderungen besser gerecht zu werden, hat das Jobcenter Münster im Jahr 2014 einen Organisationsentwicklungsprozess unter dem Leitprinzip „Noch näher am Ku n- den" gestartet. Zielsetzungen dieses Prozesses sind: Akzeptanz und Vertrauen im Hinblick auf das Jobcenter bei Kundinnen und Kunden sowie stärkere Identifikation mit dem Jobcenter bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreichen, - 5 - V/0077/2015 Informationsverluste reduzieren, Schnittstellen vermeiden oder verbessern, Pro- zesse und Abläufe im Jobcenter einfacher und schneller organisieren. Unve r- meidbare Schnittstellen sind transparent und beschrieben, es wird eine gute (telefonische) Erreichbarkeit hergestellt und eine schnelle A n- liegensklärung gewährleistet, die Kommunikation der einzelnen Akteure wird verbessert, eine ganzheitlichere Fallbetrachtung und –verantwortung auf operativer Ebene wird gefördert, die Arbeitsbelastung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird reduziert, der Ressourceneinsatz wird effizienter gestaltet, die Fluktuation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird gesenkt, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird verbessert. Ein weiteres Ziel des Organisationsentwicklungsprozesses ist die Entwickl ung und Einführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der es ermöglicht, die Prozessabläufe in den beiden großen operativen Bereichen regelmäßig einer krit i- schen Überprüfung im Hinblick auf Verbesserungen zu unterziehen. Zu den konkreten Verbesserungsvorschlägen der Mitglieder der Ombudsstelle: 1. Interkulturelle Kompetenz Ein geschäftspolitischer Schwerpunkt des Jobcenters für 2015 sind die Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Von daher sind zur Vertiefung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden operativen Bereiche des Jobcenters in den Jahren 2015 und 2016 entsprechende Schulungen verpflichtend für alle vorges e- hen. 2. Weiterbildung / Coaching bzw. Supervision, um auch mit schwieriger Klientel zielfü h- rend arbeiten zu können Die Möglichkeit der kollegialen Fallbearbeitung besteht in der Abteilung Markt und I n- tegration des Jobcenters schon seit 2012. Darüber hinaus wurde Mitte des Jahres 2014 Coaching / Supervision als weiteres Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters als Regelinstrument eingeführt. 3. Zeitnahe und kalkulierbare Erreichbarkeit der Sachbearbeiter/innen und Berater/innen Dieser Verbesserungsvorschlag wird im Rahmen des bereits 2014 gestarteten Organ i- sationsentwicklungsprozesses (s. o.) aufgegriffen. 4. Kontinuität der Sachbearbeiter/innen Neben der Aufnahme des Themas im Organisationsentwicklungsprozess haben bereits entsprechende Workshops mit dem Personal - und Organisationsamt zur Eindämmung der Fluktuation im Jobcenter stattg efunden. Die dort erarbeiteten Ergebnisse fließen in den Organisationsentwicklungsprozess ein. 5. Möglichkeit, Sachbearbeiter/innen / Berater/innen bei andauernd gestörtem Vertra u- ensverhältnis zu wechseln. Dieser Vorschlag wird grundsätzlich begrüßt. Dabei muss auch beachtet werden, dass auf Seiten der Beraterinnen und Berater grundsätzlich die Möglichkeit bestehen muss, bei gestörtem Vertrauensverhältnis Kundinnen und Kunden „abgeben“ zu dürfen. Nach Abschluss des Organisationsentwicklungsprozesses werden V erfahren und Kriterien entwickelt und eingeführt. 6. Besondere Kundengruppen, z. B. psycho -sozial angeschlagene Personen, brauchen besonders geschulte Sachbearbeiter/innen - 6 - V/0077/2015 Zum Thema „Gesundheit bei Arbeitslosen“, darunter auch Erkennen von psychischen Erkrankungen, wurde eine Schulungsreihe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Markt und Integration aufgelegt. Des Weiteren wird der Einsatz von Leistu n- gen nach § 16a Nr. 3 SGB II (psychosoziale Betreuung) weiter forciert. 7. Mehr Zeit für Menschen mit Sprachhandicaps Dieser Verbesserungsvorschlag wird im Rahmen des bereits 2014 gestarteten Organ i- sationsentwicklungsprozesses (s. o.) aufgegriffen. 8. Für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten: „Fallbezogene Kompetenzteams“ Ähnlich wie in der bere its eingeführten „Jugendservicestelle“ wird bei Fällen mit beso n- deren Schwierigkeiten eine multiprofessionelle „Fallkonferenz“ als sinnvolle Ergänzung zur Regelbearbeitung angesehen. Im Rahmen der gesamtstädtischen Steuerung von Leistungen mit Bezug zum SG B II müssen wirkungsorientierte Formate der Zusa m- menarbeit im Einzelfall entwickelt werden. Dies wird im Prozess 2015 zur gesamtstädt i- schen Planung 2016 aufgegriffen. 9. Qualifikationsbedarfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Im Rahmen der Zertifizierung des Jobcenters wurde im Perspektivzentrum das Bera- tungs- und Bildungsverständnis weiterentwickelt (s. die parallel im Beratungsgang b e- findliche Vorlage V/0120/2015 „Perspektivzentrum Jobcenter“). Es basiert auf einem systemisch lösungsorientierten Ansatz und berücksichtigt die von den Mitgliedern der Ombudsstelle genannten Indikatoren und Kriterien für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- In der Au
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Details
- Aktenzeichen
- V/0077/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37