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V/0915/2010

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster

Vorlagen 16.12.2010

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V-XXXX-2010-Anlage-X-Planverkleinerung

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Ansehen

Anlage 1 Begründung Teilaufhebung 483)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-XXXX-2010-Anlage-X-Planverkleinerung

1439 Zeichen

Altlasten-/Verdachtsfläche 
Nr. 932 
U
R
L
E
Fuß- und Radweg 
Betriebsweg 
Fuß- und Radweg 
geplanter Fuß- und Radweg 
Fuß- und Radw
eg 
Altlasten-/ 
Verdachstfläche 
 Nr. 933 
Altlasten-/ 
Verdachtsfläche 
 Nr. 39 
Wirtschaftsweg 
W
irtschaftsweg 
Betriebsweg 
Fuß- und Radweg 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
GFL 
AE 
L
E
GI 
u. AK I-IV 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
GE 
u. AK I-V 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GE 
u. AK I-V 
0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
35,00 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 
GI 
u. AK I-V 
0,7 6,0 
GI 
u. AK I-V 
0,7 10,0 
35,00 m 
GI 
u. AK I-IV 
0,7 
10,0 
10,0 
10,0 
max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-V 
0,7 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 max.GH 
10,0 
GE 
u. AK I-V 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GE 
u. AK I-V 
max.GH 
10,0 m 0,7 
GE 
u. AK I-VI 
0,7 max.GH 
10,0 m 
GI 
u. AK I-IV 
0,7 6,0 
21.0 m 
Schutzstreifen 
21.0 m 
110 kV-Leitung 
14 
14 
15 
16 
3
1
2
4
5
6
7
8
9
10 
11 
12 
13 
Flur 37 
Flur 29 
Flur 9 
Flur 12 
Flur 38 
Flur 12 
Flur 8 
0
max.GH 
10,0 m 
GE 
0,7 
u. AK I-VII 
siehe 
1. Änderung 
Offenlegung 
05/2010 
geplante 
Teilaufhebung 
Anlage 
zur Vorlage 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet 
    Planverkleinerung Maßstab 1:5000 
ST ADT M TÜNS ER

Anlage 1 Begründung Teilaufhebung 483)

8296 Zeichen

Anlage 1 zur 
Vorlagen Nr. 0915/2010 
 
B e g r ü n d u n g 
 
zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483: 
Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wie- 
daustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
- im Bereich nördlich Wiedaustraße / Liekfor 
 
1. Verfahrensanlass 
 
Der Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Busin esspark Münster - Industrie- und Gewer- 
begebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau  / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / 
Dortmund-Ems-Kanal) wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.05.2009 rechtsverbind- 
lich. 
 
Im Bebauungsplan ist der zur Aufhebung anstehende Teilbereich nördlich der Wiedaustraße / Liek- 
for teilweise als Fläche für die Landwirtschaft und  als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Lan dschaft festgesetzt. Diese Festsetzungen 
entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. 
 
Zwischenzeitlich wurden Anträge nach § 47 Verwaltun gsgerichtsordnung (VwGO) (Normenkon- 
trollverfahren) beim Oberverwaltungsgericht Münster  gestellt. Zwei Anträge von Privatpersonen 
betreffen die vorgenannten Flächen nördlich der Wie daustraße. Die Kläger machen u.a. geltend, 
dass sie durch die Überplanung ihrer Grundstücksflä chen als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. 
als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ in ihren 
Eigentumsrechten in abwägungserheblicher Weise beei nträchtigt seien. Eine verwaltungsseitige 
Prüfung dieses Vorbringens hat ergeben, dass durch eine entsprechende Teilaufhebung des Be- 
bauungsplans unter Beibehaltung der essentiellen Pl anungsziele den Anliegen entsprochen wer- 
den kann. Damit werden die Antragsteller des Normen kontrollverfahrens voraussichtlich klaglos 
gestellt. 
 
Aus diesen Gründen wird der Bebauungsplan Nr. 483 i m Teilbereich nördlich der Wiedaustraße / 
Liekfor teilweise aufgehoben.  
 
Durch die Teilaufhebung werden die folgenden Grunds tücke aus dem Geltungsbereich des Be- 
bauungsplanes entlassen: 
 
Gemarkung Amelsbüren 
 
Flur 8,  Teile der Flurstücke 221, 253, 320, 321 
 
Flur 9,  Flurstücke 42-44, 46-48, 51, 57, 179, 189-191, 194-196, 206, 207, 277-282, 328, 398, 428, 
430,  
Teile der Flurstücke 41, 283, 284 
 
Die geänderte Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 483 ist im Plan durch einen schwarzen 
Farbstreifen gekennzeichnet.

2. Gegenstand der Planung 
 
Die Teilaufhebung umfasst eine Gesamtfläche von ca.  24,33 ha nördlich Wiedaustraße. Sie bein- 
haltet eine westliche Teilfläche (ca. 3,02 ha), die  als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt ist 
und insbesondere östlich eines von der Wiedaustraße  abzweigenden, namenlosen Weges mit 
mehreren Gebäuden bestanden ist, die teilweise zu W ohnzwecken genutzt werden. Ansonsten 
besteht landwirtschaftliche Nutzung. 
 
An diese Teilfläche östlich anschließend befindet s ich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 
ca. 8.06 ha Größe, die im Bebauungsplan als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt ist. Ein kleiner, südöstlicher Teil dieser Fläche ist im 
Bebauungsplan als Altlastverdachtsfläche Nr. 933 gekennzeichnet. 
 
In der östlich der Straße „Liekfor“ gelegenen, drit ten Teilfläche (ca. 13,25 ha) befinden sich zwei 
bauliche Anwesen sowie ein Teich. Die Fläche wird, entsprechend der Festsetzung im Bebau- 
ungsplan, überwiegend landwirtschaftlich genutzt. I m Norden dieser Teilfläche sind zwei Altlasten- 
verdachtsflächen (Nr. 932 / 39) im Bebauungsplan gekennzeichnet. 
 
Im Süden der Gesamtfläche, parallel zur Wiedaustraß e ist im Bebauungsplan hinweislich der Ver- 
lauf einer möglichen Gleiserschließung für die gewerblichen Bauflächen enthalten. 
 
3. Auswirkungen der Planung 
 
Von der Entlassung der unter Pkt. 2. beschriebenen Flächen aus dem Geltungsbereich des Be- 
bauungsplans werden die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 483 nicht tangiert. 
Das Erschließungskonzept sowie Umfang und Lage der gewerblich/industriellen Bauflächen blei- 
ben unverändert. 
 
Auch die Herausnahme einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- 
tur und Landschaft“ ist für die naturschutzrechtlic he Eingriffsregelung des vorliegenden Bebau- 
ungsplanes unmaßgeblich, da diese Fläche nicht zum Ausgleich der mit dem Bebauungsplan Nr. 
483 vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft dient. 
 
Des weiteren ist der Verzicht auf die durchgehende Darstellung einer Gleisanschlusstrasse inner- 
halb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan mit Bl ick auf die rechtliche Umsetzung dieses 
Vorhabens materiell ohne Belang, da zur verbindlich en, planungsrechtlichen Sicherung dieser 
Trasse ohnehin ein gesondertes Planfeststellungsver fahren nach den einschlägigen, fachgesetzli- 
chen Vorgaben erforderlich ist. 
 
Durch die Verkleinerung des Plangebietes bleibt ein e plausible Abgrenzung des planerischen Gel- 
tungsbereichs erhalten, innerhalb dessen alle mögli chen, bewältigungsbedürftigen Planfolgewir- 
kungen und Konflikte gelöst werden können. 
 
Ebenfalls ergeben sich aus der Teilaufhebung keine neuen, abwägungserheblichen Auswirkungen 
auf die Umweltmedien. 
 
Demgegenüber entsteht für die Grundstückseigentümer  im Aufhebungsgebiet eine eindeutige 
Klarstellung hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Einstufung ihrer von der Teilaufhebung betrof- 
fenen Grundstücke. Sie erhalten Außenbereichsstatus  (§ 35 BauGB). Damit wird für die betroffe- 
nen Grundstücke die Rechtslage wiederhergestellt wi e sie vor Aufstellung des Bebauungsplans 
bestand. Mit der Teilaufhebung wird erreicht, dass infolge der bisherigen Bebauungsplanfestset- 
zungen möglicherweise eintretende Einschränkungen z ukünftiger Grundstücksnutzungen, die über 
den Zulässigkeitsmaßstab des § 35 BauGB (Außenberei ch) hinausgehen könnten, ausgeschlos- 
sen sind.

4. Abwägung 
 
Für die Flächen innerhalb des Teilaufhebungsgebiete s, die als „Fläche für die Landwirtschaft“ fest- 
gesetzt sind, bestehen keine expliziten, veränderun gsorientierte Planungsziele. Dem Plangeber 
ging es bei der Planaufstellung im Prinzip um die S icherung des „Status quo“. Dieses Ziel wird, 
auch unter Einbeziehung der hier zu beachtenden pri vaten Belange, „passgenauer“ mit einer He- 
rausnahme dieser Flächen aus dem Plangebiet erreicht. 
 
Demgegenüber wird mit der Fläche, die als „Fläche z um Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt ist, ein aktives, umnutzungsorientiertes, öffentliches 
Planungsziel verfolgt. Die Festsetzung dient der (l angfristigen) Umsetzung der bestehenden, ge- 
samtstädtischen Ausgleichsflächenkonzeption. Mit de r Entlassung dieser Fläche aus dem Gel- 
tungsbereich des Bebauungsplans wird das hier beste hende Planungsziel nicht aufgegeben, da 
eine entsprechende Zielaussage auch Gegenstand der Darstellungen im wirksamen Flächennut- 
zungsplan ist. Jedoch wird durch den Entfall einer unmittelbaren Rechtswirkung für Dritte und da- 
mit auch für den betroffenen Grundstückseigentümer mit der Teilaufhebung klargestellt, dass sei- 
tens der Stadt eine zielbezogene Flächeninanspruchn ahme nur im vollständigen Einvernehmen 
mit dem Grundstückseigentümer erfolgen soll. 
 
5. Verfahren 
 
Die Teilaufhebung wird im vereinfachten Verfahren n ach den Vorschriften des § 13 BauGB durch- 
geführt, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür  (Grundzüge der Planung sind nicht berührt) 
vorliegen. 
 
 Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den 
Rat der Stadt Münster am                                     als Satzung beschlossenen Teil- 
aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-Businesspark 
Münster  Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wie- 
daustraße / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) im Bereich 
nördlich Wiedaustraße / Liekfor 
 
 
Münster,  
 
 
 
Lewe  
Oberbürgermeister

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(Anlage 1 Begründung Teilaufhebung 483)
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(D:20110120143744)
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()
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(PDFCreator Version 0.8.0)
/Creator 
(D:20110120143744)
/CreationDate 
(Huelk)
/Author 
-mark-

Beschlussvorlage

1946 Zeichen

V/0915/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / 
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483: Amelsbüren - Hansa-BusinessPark Münster 
Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / Kappenberger Damm / Wiedaustraße / Liekfor / 
Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) für den Teilbereich nördlich Wiedaustraße / 
Liekfor wird gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 
7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
Die Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 keine Kosten 
und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 hat aufgrund des Ratsbeschlusses vom 
29.09.2010 (Vorlage Nr. 578/2010) vom 18.10. bis 18.11.2010 öffentlich ausgelegen. 
 
Während der Offenlegung wurden zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 keine Stel-
lungnahmen abgegeben. Somit kann zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 483 der Sat-
zungsbeschluss gefasst werden. 
Durch die Teilaufhebung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
I.V. 
Anlagen: 
1. Begründung 
gez. 2. Plan 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0915/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

03.02.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 24.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wiedaustraße
  • Kappenberger Damm
  • Liekfor 1

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0915/2010
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37