V/0611/2021
Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ am Düesbergweg im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte-Süd
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Beschlussvorlage
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V/0611/2021 V/0611/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ am Düesbergweg im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte-Süd Beratungsfolge 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Nutzung der bisher von der Elterninitiative „Die Kanal- haie e.V.“ genutzten Räume am Düesbergweg zur dauerhaften Nutzung als Kita zur Abde- ckung dringend benötigter Betreuungsplätze im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte -Süd zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die eineinhalbgruppige Einrichtung folgende Gruppen bein- haltet 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 0,5 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 20 Plätze umfasst, davon 10 u3 - Plätze und 10 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich am 01. Januar 2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 06.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Fritzen, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5134 Fritzen@stadt-muenster.de - 2 - V/0611/2021 3. Die Trägerschaft wird an den Träger Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münster- land e.V. (ASB) übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarung) zur Trägerschaft mit dem Träger und der Stadt Münster getroffen . Es wird ein Trägeranteil von 3,47 % vereinbart. 4. Die Kita wird als Dependance zur 4 -gruppigen Julius-Moses-Kita am Standort Dahlweg des hier benannten Trägers geführt. 5. Die Räume der Kita werden durch die evangelische Johannes -Kirchengemeinde Münster als Investor nach aktuell erforderlichen baulichen Standards hergerichtet und an den Träger ASB im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen des KiBiz vermietet. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexib- le Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Umbaukosten im Kitagebäude übernimmt der Eigentümer. Zur anteiligen Finanzierung der Bau- kosten für die Außenspielfläche werden durch den Träger Bundes-/Landesmittel beantragt. Den hierfür laut Förderrichtlinie erforderlichen Eigenanteil übernimmt der Eigentümer. Für die Ersteinrich- tung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) werden freiwillige, städtische Mittel in Höhe von max. 90.000 € gewährt. Auch hierfür werden Bundes-/Landesmittel beantragt. Bei Bewilli- gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 337.600 € an. Zudem fällt ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,33 % an. Das ist für das Jahr 2022 ein Betrag von rd. 15.900 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 146.500 € und Elternbeiträge von voraussichtlich rd. 36.700 € gegenüber. Die Höhe der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaß- nahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwen- dungen für Investitionsmaß- nahmen 2023 31.500 Bundes- /Landes- förderung Auszahlungen 11 Auszahlungen von aktivier- baren Zuwendungen 2023 90.000 Zuschuss an den Träger Saldo 58.500 - 3 - V/0611/2021 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Er- mächtigungen bereitstellt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022ff. 146.500 Landeszu- weisungen 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022ff. 36.700 Elternbeiträge 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzlicher Zuschuss 2. Freiwilliger Zuschuss 2022ff. 2022ff. 337.600 15.900 Betriebs- kostenzu- schüsse Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Insgesamt liegt die Versorgungsquote der u3 – Kinder im Bezirk Mitte-Süd zum Kitajahr 2021/2022 bei 41,2 % (340 Plätze für 826 Kinder), die Versorgungsquote der ü3 – Kinder liegt bei 100 % (711 Plätze für 711 Kinder). Im Wohnbereich Düesberg liegt die Versorgungsquote bei den u3 – Kindern bei 29,9 %, bei den ü3 – Kindern bei 47,6 %. Diese Quoten beinhalten bereits den Abzug der Kinder aus der Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“(V/0608/2018). Damit liegen die Versorgungsquoten der u3 - Kinder im Bezirk Mitte-Süd und im Wohnbereich Dües- berg unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreu- ungsplätzen für u3 - Kinder im Bereich Münster Mitte nicht abgedeckt werden. Die weitere Nutzung der frei gewordenen Räumlichkeiten am Düesbergweg zu Kitazwecken ist daher dringend geboten. Kurzfristig können hier weitere Plätze in der Innenstadt geschaffen werden, damit die Versorgung der Kinder weiter sichergestellt ist. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2020/2021, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahmen die u3 – Quote im Bezirk Mitte-Süd insgesamt von 41,2 % auf 42,4 %. - 4 - V/0611/2021 2. Maßnahmenplanung: Die bisher von der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ genutzten Räume und Außenfläche werden von der evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Münster hinsichtlich erforderlicher Bau- und Si- cherheitsmaßnahmen für die weitere langfristige Nutzung von u3- und ü3 – Kindern hergerichtet und an den Träger ASB zu den üblichen Mietkonditionen vermietet. Die eineinhalb Gruppen werden als Dependance der ASB Julius-Moses-Kita am Standort Dahlweg betrieben. Die notwendigen baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem: Erneuerung von Bodenbelägen, Beleuchtungen und Verglasungen, Restaurierung der Sanitäranlagen, Neuanstriche und Überarbei- tung des Außenspielbereiches mit Reparatur bzw. Austausch von Spielgeräten. Ein Lageplan und ein Vorentwurf zum überarbeiteten Raumprogramm sind beigefügt. Eine Fertigstellung ist im Januar 2022 geplant. 3. Vergabe der Trägerschaft: Betreiber der Kindertageseinrichtung wird der Träger Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münsterland e.V. (ASB). 4. Fazit: Mit der oben genannten Maßnahme werden kurzfristig dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 – Kinder im Bezirk Mitte-Süd (Wohnbereich Düesberg) geschaffen. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Vorentwurfsplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0611/2021 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Nachfolgenut- zung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ langfristig u3- und ü3 - Betreuungsplätze im Stadtteil Düesberg / Bezirk Mitte-Süd errichtet und gesichert. Die 1,5- Gruppen-Kita wird vom Träger ASB als Dependance zur 4-gruppigen ASB Julius-Moses-Kita am Standort Dahlweg geführt. Die Einrichtung soll im Januar 2022 in Betrieb gehen. Die Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ hat am 01.08.2021 am Standort Nordkirchenweg ihren Betrieb mit 2,5 neuen Gruppen, sowie den bisher am Standort Düesbergweg betreuten 1,5 Grup- pen aufgenommen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ am Düesbergweg werden im Bezirk Mitte-Süd langfristig u3- und ü3 – Plätze geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Umbaukosten im Kitagebäude übernimmt der Eigentümer. Zur anteiligen Finanzierung der Baukosten für die Außenspielfläche werden durch den Träger Bundes-/Landesmittel beantragt. Den hierfür laut Förderrichtlinie erforderlichen Eigenanteil übernimmt der Eigentümer. Für die Erst- einrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) werden freiwillige, städtische Mittel in Höhe von max. 90.000 € gewährt. Auch hierfür werden Bundes-/Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 337.600 € an. Zudem fällt ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,33 % an. Das ist für das Jahr 2022 ein Betrag von rd. 15.900 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 146.500 € und Elternbeiträge von voraussichtlich rd. 36.700 € gegenüber. Die Höhe der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhän- gig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognosti- schen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen des Haushaltsjahres 2022 erfolgt Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan zur V-0611-2021
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 19.08.2021 Notizen: Anlage 1: Lageplan zur V-0611-2021 © Stadt Münster H 5754 182 R 404 690 R 405 082 H 5754 732 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Düesbergweg
- Nordkirchenweg
- Düesberg
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0611/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 15:37