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V/0611/2021

Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ am Düesbergweg im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte-Süd

Vorlagen 25.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 38

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2 Vorentwurfsplan zur V-0611-2021

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Anlage 1 Lageplan zur V-0611-2021

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Beschlussvorlage

8449 Zeichen

V/0611/2021 
V/0611/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ am 
Düesbergweg im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte-Süd 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Nutzung der bisher von der Elterninitiative „Die Kanal-
haie e.V.“ genutzten Räume am Düesbergweg zur dauerhaften Nutzung als Kita zur Abde-
ckung dringend benötigter Betreuungsplätze im Wohnbereich Düesberg im Bezirk Mitte -Süd 
zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die eineinhalbgruppige Einrichtung folgende Gruppen bein-
haltet 
 
 1    Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 0,5 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 20 Plätze umfasst, davon 10 u3 - Plätze und 10 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche  Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich am 01. Januar 2022 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
06.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fritzen, Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0611/2021 
3. Die Trägerschaft wird an den Träger Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münster-
land e.V. (ASB) übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarung) zur 
Trägerschaft mit dem Träger und der Stadt Münster getroffen . Es wird ein Trägeranteil von 
3,47 % vereinbart.  
 
4. Die Kita wird als Dependance zur 4 -gruppigen Julius-Moses-Kita am Standort Dahlweg des 
hier benannten Trägers geführt. 
 
5. Die Räume der Kita werden durch die evangelische Johannes -Kirchengemeinde Münster als 
Investor nach aktuell erforderlichen baulichen Standards hergerichtet und an den Träger ASB 
im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen des KiBiz vermietet. Bei Inanspruchnahme einer 
investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten 
zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexib-
le Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Umbaukosten im Kitagebäude übernimmt der Eigentümer. Zur anteiligen Finanzierung der Bau-
kosten für die Außenspielfläche werden durch den Träger Bundes-/Landesmittel beantragt. Den 
hierfür laut Förderrichtlinie erforderlichen Eigenanteil übernimmt der Eigentümer. Für die Ersteinrich-
tung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) werden freiwillige, städtische Mittel in 
Höhe von max. 90.000 € gewährt. Auch hierfür werden Bundes-/Landesmittel beantragt. Bei Bewilli-
gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 337.600 € an. Zudem 
fällt ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,33 % an. Das ist für das Jahr 2022 ein 
Betrag von rd. 15.900 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
146.500 € und Elternbeiträge von voraussichtlich rd. 36.700 € gegenüber. Die Höhe der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, 
deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognostischen 
Kalkulation. 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0210 Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr    
Einzahlungen 01 Einzahlungen   aus   Zuwen-
dungen für Investitionsmaß-
nahmen 
2023 31.500 Bundes-
/Landes-
förderung 
Auszahlungen 11 Auszahlungen   von   aktivier-
baren Zuwendungen 
2023 90.000 Zuschuss an 
den Träger 
Saldo  58.500

- 3 - 
V/0611/2021 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat 
im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Er-
mächtigungen bereitstellt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2022ff. 146.500 Landeszu-
weisungen 
 04 Öffentlich-rechtliche    
Leistungsentgelte 
2022ff. 36.700 Elternbeiträge 
 15 Transferaufwendungen 
   1. Gesetzlicher Zuschuss  
   2. Freiwilliger Zuschuss  
 
2022ff. 
2022ff. 
 
337.600 
15.900 
Betriebs-
kostenzu-
schüsse 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine 
haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für das 
Haushaltsjahr 2022 erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Insgesamt liegt die Versorgungsquote der u3 – Kinder im Bezirk Mitte-Süd zum Kitajahr 2021/2022 
bei 41,2 % (340 Plätze für 826  Kinder), die Versorgungsquote der ü3 – Kinder liegt bei 100 % (711 
Plätze für 711 Kinder).  
Im Wohnbereich Düesberg liegt die Versorgungsquote bei den u3 – Kindern bei 29,9 %, bei den ü3 – 
Kindern bei 47,6 %.  
Diese Quoten beinhalten bereits den Abzug der Kinder aus der Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie 
e.V.“(V/0608/2018).  
 
Damit liegen die Versorgungsquoten der u3 - Kinder im Bezirk Mitte-Süd und im Wohnbereich Dües-
berg unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreu-
ungsplätzen für u3 - Kinder im Bereich Münster Mitte nicht abgedeckt werden.  
 
Die weitere Nutzung der frei gewordenen Räumlichkeiten am Düesbergweg zu Kitazwecken ist daher 
dringend geboten. 
 
Kurzfristig können hier weitere Plätze in der Innenstadt geschaffen werden, damit die Versorgung der 
Kinder weiter sichergestellt ist.   
 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 
2020/2021, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser 
Maßnahmen die u3 – Quote im Bezirk Mitte-Süd insgesamt von 41,2 % auf 42,4 %.

- 4 - 
V/0611/2021 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die bisher von der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ genutzten Räume und Außenfläche werden 
von der evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Münster hinsichtlich erforderlicher Bau- und Si-
cherheitsmaßnahmen für die weitere langfristige Nutzung von u3- und ü3 – Kindern hergerichtet und 
an den Träger ASB zu den üblichen Mietkonditionen vermietet. 
Die eineinhalb Gruppen werden als Dependance der ASB Julius-Moses-Kita am Standort Dahlweg 
betrieben. 
Die notwendigen baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem: Erneuerung von Bodenbelägen, 
Beleuchtungen und Verglasungen, Restaurierung der Sanitäranlagen, Neuanstriche und Überarbei-
tung des Außenspielbereiches mit Reparatur bzw. Austausch von Spielgeräten.  
 
Ein Lageplan und ein Vorentwurf zum überarbeiteten Raumprogramm sind beigefügt. 
Eine Fertigstellung ist im Januar 2022 geplant. 
 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird der Träger Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband 
Münsterland e.V. (ASB). 
 
 
 
 
 
4. Fazit: 
 
Mit der oben genannten Maßnahme werden kurzfristig dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3 – 
Kinder im Bezirk Mitte-Süd (Wohnbereich Düesberg) geschaffen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Vorentwurfsplan

Anlage A

5590 Zeichen

Anlage A zur V/0611/2021 
Kurzüberblick 
 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Nachfolgenut-
zung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“  langfristig u3- und 
ü3 - Betreuungsplätze im Stadtteil Düesberg / Bezirk Mitte-Süd errichtet und gesichert. Die 1,5-
Gruppen-Kita wird vom Träger ASB als Dependance zur 4-gruppigen ASB Julius-Moses-Kita am 
Standort Dahlweg geführt. Die Einrichtung soll im Januar 2022 in Betrieb gehen.  
Die Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ hat am 01.08.2021 am Standort Nordkirchenweg ihren 
Betrieb mit 2,5 neuen Gruppen, sowie den bisher am Standort Düesbergweg betreuten 1,5 Grup-
pen aufgenommen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
Mit der Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kita der Elterninitiative „Die Kanalhaie e.V.“ 
am Düesbergweg werden im Bezirk Mitte-Süd langfristig u3- und ü3 – Plätze geschaffen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Die Umbaukosten im Kitagebäude übernimmt der Eigentümer. Zur anteiligen Finanzierung der 
Baukosten für die Außenspielfläche werden durch den Träger Bundes-/Landesmittel beantragt. 
Den hierfür laut Förderrichtlinie erforderlichen Eigenanteil übernimmt der Eigentümer. Für die Erst-
einrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) werden freiwillige, städtische 
Mittel in Höhe von max. 90.000 € gewährt. Auch hierfür werden Bundes-/Landesmittel beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 337.600 € an. Zudem 
fällt ein freiwilliger Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von 4,33 % an. Das ist für das Jahr 2022 
ein Betrag von rd. 15.900 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
146.500 € und Elternbeiträge von voraussichtlich rd. 36.700 € gegenüber. Die Höhe der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhän-
gig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o.g. Wert ist Ergebnis einer prognosti-
schen Kalkulation.

Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme bzw. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, 
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den 
eigentlichen Etatberatungen des Haushaltsjahres 2022 erfolgt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan zur V-0611-2021

168 Zeichen

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Maßstab 1: 2500
Datum: 19.08.2021
Notizen:
Anlage 1:

Lageplan zur 
V-0611-2021
© Stadt Münster
H 5754 182
R 404 690
R 405 082
H 5754 732
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (5)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Düesbergweg
  • Nordkirchenweg
  • Düesberg
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0611/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2021
Erstellt
10.08.2021 15:37