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V/0492/2009/1

29. Änderung des Flächennutzungsplanes

Vorlagen 04.06.2010

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Anlage - Geänderte Seite 3 der Begründung

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Hauptvorlage V/0492/2009 mit Anlagen

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Beschlussvorlage

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Anlage - Geänderte Seite 3 der Begründung

3438 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0492/2009/1 
Der Rahmen der versorgungsstrukturell zulässigen Einzelhandels- und ergänzenden Nut-
zungen im multifunktionalen Stadtbereichszentrum Weseler Straße im Geltungsbereich der 
vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 besteht aus:  
- Einzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche (VKF) von maximal 7.250 m², 
- jeweils ein Betrieb oder mehrere Betriebe mit den folgenden Sortimenten: 
- Bekleidung mit maximal 2.750 m² VKF (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² 
VKF), 
- Schuhe mit maximal 1.850 m² Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger als  
500 m² VKF), 
-    Sportartikel einschließlich Sportbekleidung mit maximal 1.200 m² VKF, 
-    Computer und Zubehör mit maximal 650 m² VKF, 
-    Bürosortiment mit max. 1.500 m² VKF, 
-    Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 m² VKF, 
-    Teppiche, Bodenbeläge mit max. 1.000 m² VKF, 
-    Möbel mit max. 1.500 m² VKF und 
-    Spielwaren mit max. 600 m² VKF. 
  
Die festgesetzten Sortimente bezeichnen jeweils das Kernsortiment.  
Ergänzende Randsortimente - mit Ausschluss der in der Münsteraner Sortimentsliste aufge-
führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und Grundversorgung - sind zulässig auf ma-
ximal jeweils 5 
10 % der für die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche.  
 
Als sonstige Nutzungen sind zulässig: 
- Fitnesseinrichtungen mit maximal 1.400 m² Nutzfläche; zusätzlich sind max. 600 m² 
Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, 
- Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 m² Nutzfläche und 
- sonstige Dienstleistungseinrichtungen mit Ausnahme von Arztpraxen, Pflegediensten 
und Apotheken. 
In dem Sondergebiet (SO-2) „Stadtbereichszentrum“ ist ausnahmsweise zusätzlich auf einer 
Verkaufsfläche von max. 50 m² der Einzelhandel mit Nah- und Grundversorgung gemäß 
Münsteraner Sortimentsliste zulässig (Kiosk). 
 
Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsnutzungen gem. dem Entwurf zur vorhabenbezoge-
nen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 wurden seitens der Gesellschaft für Markt- und Ab-
satzforschung in einem Gutachten „Verträglichkeitsstudie Münster - Mecklenbeck, Stadtbe-
zirkszentrum südlich der Weseler Straße“ (GMA, Köln, Mai 2008) überprüft.  
Grundlage der Festsetzungen bildet die in mehreren Abstimmungsschritten mit der Industrie- 
und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bezirksregierung Münster nach Art 
und Größe definierten Einzelhandelsnutzungen. Das Gutachten kommt demnach zu dem 
Ergebnis, dass das Stadtbereichszentrum mit dem geplanten Einzelhandelsbesatz den Vor-
gaben des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht. 
 
3.2 Grünflächen 
 
3.2.1 Zweckbestimmung Parkanlage 
Im Osten des Plangebiets ist die Aufweitung des bisher bereits dargestellten zentralen Nord-
Süd-Grünzugs westwärts vorgesehen, wodurch ein bisher dargestelltes Gewerbegebiet 
überplant wird. In der aufgeweiteten Grünfläche verläuft auch die Trasse der geplanten ver-
legten Heroldstraße (Bahnunterführung), die als nicht-klassifizierte Straße jedoch im FNP 
nicht als Straße dargestellt ist.  
 
3.2.2 Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft 
Innerhalb der Grünfläche ist auch die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (kurz: Ausgleichsmaßnahmen) vor-
gesehen, weshalb ein entsprechendes Planzeichen zusätzlich in der Grünfläche dargestellt 
wird.  
Seite 3 von 7

Hauptvorlage V/0492/2009 mit Anlagen

26296 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0492/2009  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der 
Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck 
Beschluß zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
30.09.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 
8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der 
Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck ein Sondergebiet –Stadtbereichszentrum-  neu darge-
stellt und die angrenzende Grünfläche aufgeweitet wird. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Mit der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im Stadtteil Mecklenbeck 
geschaffen werden, indem u.a die bisher gewerblich genutzten Grundstücke Weseler Straße 645-
649 zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum entwickelt werden. 
Die Planung entspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster.  
 
Die absehbaren Umweltauswirkungen sind abgesehen von den Lärmimmissionen im Plangebiet 
wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden, mindern oder ausglei-
chen. 
 
Damit die Planungsziele realisiert werden können ist die vorliegende Flächennutzungsplanände-
rung und - im Parallelverfahren - die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
342 (siehe Vorlage Nr. 468/2009) erforderlich. 
492 6111 / 6190 
 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.08.2009 
V/0492/2009

- 2 - 
V/0492/2009 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.11.2008 statt (siehe Anlage 1 zur Vorlage 
Nr. 468/2009). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im November 2008 durchge-
führt. Die Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung 
berücksichtigt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Oktober / November 2009 erfolgen. 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

Seite 1 von 7 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Stand: Entwurf 
 
Anlage 1 zur 
Vorlage Nr. 492/2009 
 
 
BEGRÜNDUNG 
 
zum Entwurf der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, Stadtteil Mecklenbeck, im Be- 
reich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße 
 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) der Stadt Münster ist die 
geplante Neubebauung des Grundstücks östlich der He roldstraße / südlich der Weseler 
Straße. Der Vorhabenträger beabsichtigt sein Grunds tück südlich der Weseler Straße kom- 
plett frei zu machen und neu zu nutzen. Das ca. 1,6 4 ha große Grundstück ist  – zusammen 
mit benachbarten Flächen –  seit langem als Einzelh andelsstandort etabliert. Zuletzt verfügte 
es über einen Baumarkt, einen Gartenmöbelmarkt sowi e Schuh- und Bekleidungsmärkte mit 
zusammen ca. 6.500 m² Verkaufsfläche. Ergänzt wird der Standort durch einen Lebensmit- 
tel-Discounter, einen Tierfuttermarkt sowie Kfz-ori entierte Handelseinrichtungen. Das Aus- 
laufen des Mietvertrages für den Baumarkt nimmt der  Vorhabenträger zum Anlass, den 
Standort insgesamt neu zu überplanen. 
 
Die für die Umsetzung der Ziele erforderliche vorha benbezogene 2. Änderung B-Plan Nr. 
342 sieht eine II-geschossige Bebauung mit großfläc higen Fachmärkten für die Sortimente 
Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Computer, Bürosor timente, Betten, Teppiche, Möbel, 
Spielwaren sowie Gastronomie und zentrale Dienstlei stungsangebote im Erdgeschoss sowie 
eine Fitnesseinrichtung und Büros im Obergeschoss v or. Die Verkaufsfläche soll maximal 
7.250 m² betragen. Ebenerdig und auf einem Parkdeck  werden ca. 290 Stellplätze vorgese- 
hen. Die Erschließung von der Weseler Straße wird leistungsfähiger ausgebaut. 
 
Hiermit wird den Zielen des im Februar 2009 durch R atsbeschluss fortgeschriebenen Einzel- 
handels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster ents prochen, welches an diesem Standort 
ein Stadtbereichszentrum (SBZ) vorsieht. 
Die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts we rden im Stadtteil Mecklenbeck aktuell 
durch 
• den Ausbau des Stadtteilzentrums  westlich Dingbängerweg nach den Ergebnissen 
eines Investorenwettbewerbs,  
• die Vorbereitung für den Ausbau des Standortes süd lich der Weseler Straße zum 
Stadtbereichszentrum  und  
• die Änderung der Bebauungspläne (BP) für die Indus trie- und Gewerbegebiete nörd- 
lich und südlich der Weseler Straße (An der Hansalinie (BP 268) und Harkortstraße 
(BP 312)) mit dem Ziel einer restriktiven Regelung zu Einzelhandelsansiedlungen 
umgesetzt.    
 
Die Entwicklung des Bereichs südlich der Weseler St raße zum Stadtbereichszentrum wird 
von der Stadt bereits seit Anfang der 1990er Jahre verfolgt. Sowohl das Zentrenkonzept zum 
Raumfunktionalen Konzept (1996) als auch der 2004 f ortgeschriebene Flächennutzungsplan 
und das Einzelhandelskonzept (2004) mit seiner Fort schreibung als Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept aus Februar 2009 weisen den Standort  als Zentralen Versorgungsbereich 
aus.

Seite 2 von 7 
Zusammen mit dem bestehenden Stadtbereichszentrum a n der Roxeler Straße im Stadtteil 
Gievenbeck übernimmt der Standort an der Weseler St raße übergeordnete Versorgungs- 
funktionen für den mit mehr als 54.000 Einwohnern z weitgrößten Münsteraner Stadtbezirk 
Münster-West. 
 
Der Versorgungsstandort an der Roxeler Straße erfüllt sowohl die Funktion eines Stadtbe- 
reichszentrums als auch die eines Grundversorgungsz entrums für den Stadtteil Gievenbeck. 
Das Angebot umfasst ein SB-Warenhaus mit 50% Verkau fsflächenanteil für Lebensmittelan- 
gebote, einen Bau- und Gartenmarkt und kleinteilige re Einzelhandelsnutzungen mit Läden 
für Bekleidung und Schuhe sowie das Forum. Das Foru m weist eine II - IV-geschossige Be- 
bauung mit einem markanten VII-geschossigen Turmgeb äude auf. In den Obergeschossen 
befinden sich Büros, Dienstleister sowie eine Altenwohn- und Pflegeeinrichtung.  
 
Demgegenüber wird der Versorgungsstandort an der Weseler Straße  im Stadtteil Mecklen- 
beck anders strukturiert. Er soll nur die Aufgaben der übergeordneten Versorgung eines 
Stadtbereichszentrums erfüllen, während die Grundve rsorgung durch das Stadtteilzentrum 
am Dingbängerweg wahrgenommen werden soll.  
Diese Arbeitsteilung zwischen den beiden Versorgung sstandorten in Mecklenbeck basiert 
auf Entscheidungen vom Beginn der 1990er Jahre, im Zusammenhang mit der Entwicklung 
des Bereichs Mecklenbeck-Mitte den Bereich um die S t. Anna-Kirche zur Stadtteilmitte und 
zu einem soziokulturellen Zentrum Mecklenbecks ausz ubauen. Im Rahmen der Entwicklung 
des Wohngebietes Mecklenbeck-Mitte wurden dort ein Lebensmittel-Vollsortimenter ange- 
siedelt und kleinteilige Angebote für die tägliche Versorgung geschaffen. Zentrale Dienstleis- 
tungen, Gastronomie, der Wochenmarkt und das Bürger haus Hesselmannscher Hof ergän- 
zen das Angebot. In 2009 soll die Erweiterung des S tadtteilzentrums südlich der St. Anna- 
Kirche mit einem Lebensmittel-Discounter, einem Dro geriefachmarkt sowie weiteren Läden 
und Wohnungen erfolgen.  
Die Aufgabenteilung mit dem Stadtteilzentrum am Din gbängerweg bedeutet für das geplante 
Stadtbereichszentrum südlich der Weseler Straße kon kret, dass hier – mit Ausnahme des 
bestehenden Lebensmittel-Discounters sowie eines ge planten Kiosks mit max. 50 m² Ver- 
kaufsfläche – keine Nahversorgungsangebote entstehe n werden. Darüber hinaus wird durch 
die nahezu ausschließlich großflächigen Fachmarktan gebote mit entsprechend anderen Ver- 
triebsformen eine andere Ausrichtung gegenüber dem kleinteiligeren Angebot im Zentrum 
Roxeler Straße gewährleistet. 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Ä nderungsbereich als Gewerbegebiet 
dar. Die im Parallelverfahren zur vorliegenden Ände rung des FNP in Aufstellung befindliche 
vorhabenbezogene 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 st ellt sicher, dass die Ziele dieser Pla- 
nung umgesetzt werden können. Zukünftig soll der Än derungsbereich im FNP als Sonderge- 
biet mit der Zweckbestimmung „Stadtbereichszentrum“ (SO SBZ) dargestellt werden.  
 
2. Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 29. Änderung des fortgesch riebenen FNP der Stadt Münster für 
das geplante Stadtbereichszentrum liegt im Stadtbez irk Münster-West im Stadtteil Mecklen- 
beck. Die Fläche grenzt im Norden an die Weseler St raße, im Osten an den zentralen Nord-
Süd Grünzug mit der geplanten, verlegten Heroldstra ße (Bahnunterführung). Im Westen 
grenzt der Planbereich an bestehende gewerbliche Nu tzungen östlich der bestehenden He- 
roldstraße (Bahnübergang); südlich angrenzend verlä uft die Bahnstrecke Wanne-Eickel –
Münster – Bremen. 
 
3. Änderungsinhalte 
 
3.1 Sondergebiet 
Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum (SO SBZ) 
Im Rahmen der 29. Änderung des fortgeschriebenen FN P wird ein bisher dargestelltes Ge- 
werbegebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestim mung Stadtbereichszentrum (SO SBZ) 
umgewidmet.

Seite 3 von 7 
Der Rahmen der versorgungsstrukturell zulässigen Ei nzelhandels- und ergänzenden Nut- 
zungen im multifunktionalen Stadtbereichszentrum We seler Straße im Geltungsbereich der 
vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 besteht aus:  
- Einzelhandel  mit einer Gesamtverkaufsfläche (VKF) von maximal 7.250 m²,  
- jeweils ein Betrieb oder mehrere Betriebe mit den folgenden Sortimenten:  
- Bekleidung mit maximal 2.750 m² VKF (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² 
VKF), 
- Schuhe  mit maximal 1.850 m² Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger als  
500 m² VKF), 
-    Sportartikel einschließlich Sportbekleidung mit maximal 1.200 m² VKF, 
-    Computer und Zubehör mit maximal 650 m² VKF, 
-    Bürosortiment mit max. 1.500 m² VKF, 
-    Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 m² VKF, 
-    Teppiche, Bodenbeläge  mit max. 1.000 m² VKF, 
-    Möbel  mit max. 1.500 m² VKF und 
-    Spielwaren  mit max. 600 m² VKF. 
  
Die festgesetzten Sortimente bezeichnen jeweils das Kernsortiment.  
Ergänzende Randsortimente - mit Ausschluss der in d er Münsteraner Sortimentsliste aufge- 
führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und G rundversorgung - sind zulässig auf ma- 
ximal jeweils 10 % der für die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche.  
 
Als sonstige Nutzungen  sind zulässig: 
- Fitnesseinrichtungen mit maximal 1.400 m² Nutzfläche; zusätzlich sind max. 600 m² 
Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, 
- Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 m² Nutzfläche und 
- sonstige Dienstleistungseinrichtungen. 
 
In dem Sondergebiet (SO-2)  „Stadtbereichszentrum“  ist ausnahmsweise zusätzlich auf 
einer Verkaufsfläche von max. 50 m² der Einzelhande l mit Nah- und Grundversorgung ge- 
mäß Münsteraner Sortimentsliste zulässig (Kiosk). 
 
Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsnutzungen gem . dem Entwurf zur vorhabenbezoge- 
nen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 wurden seitens der Gesellschaft für Markt- und Ab- 
satzforschung in einem Gutachten „Verträglichkeitsstudie Münster  - Mecklenbeck, 
Stadtbezirkszentrum südlich der  Weseler Straße“ (GMA,  Köln, Mai 2008) überprüft.  
Grundlage der Festsetzungen bildet die in mehreren Abstimmungsschritten mit der Industrie- 
und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bezi rksregierung Münster nach Art 
und Größe definierten Einzelhandelsnutzungen. Das G utachten kommt demnach zu dem 
Ergebnis, dass das Stadtbereichszentrum mit dem gep lanten Einzelhandelsbesatz den Vor- 
gaben des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht. 
 
3.2 Grünflächen 
 
3.2.1 Zweckbestimmung Parkanlage 
Im Osten des Plangebiets ist die Aufweitung des bis her bereits dargestellten zentralen Nord-
Süd-Grünzugs westwärts vorgesehen, wodurch ein bish er dargestelltes Gewerbegebiet 
überplant wird. In der aufgeweiteten Grünfläche ver läuft auch die Trasse der geplanten ver- 
legten Heroldstraße (Bahnunterführung), die als nic ht-klassifizierte Straße jedoch im FNP 
nicht als Straße dargestellt ist.  
 
3.2.2 Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
Innerhalb der Grünfläche ist auch die Umsetzung von  Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  (kurz: Ausgleichsmaßnahmen) vor- 
gesehen, weshalb ein entsprechendes Planzeichen zus ätzlich in der Grünfläche dargestellt 
wird.

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3.3 Verkehrsflächen 
Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) 
Im fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster werden ö ffentlich zugängliche Parkflächen 
(Parkplätze / Parkhäuser) mit einer Kapazität von m ehr als 200 Stellplätzen mit dem Planzei- 
chen „P“ (Öffentliche Parkfläche) dargestellt. Der wirksame FNP stellt dieses Planzeichen 
auch nördlich des geplanten Bahn-Haltepunktes Meckl enbeck dar. Dieses Planzeichen wird 
in das neu dargestellte Sondergebiet verschoben, wo  knapp 270 öffentlich zugängliche Stell- 
plätze geplant sind.  
 
4. Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht ge m. § 2 a BauGB 
 
4.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs-
grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungs-
plans. Die Ergebnisse beruhen auf der ausführlichen  Ermittlung der Umweltauswirkung im 
parallel aufgestellten Bebauungsplan-Verfahren.  
 
4.2  Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele de r Flächennutzungsplanänderung 
Wesentliches Ziel der 29. Änderung des fortgeschrie benen Flächennutzungsplans (FNP) ist 
es, vorhandene Gewerbeflächen zwecks Ansiedlung von  großflächigen Fachmärkten, 
Dienstleistungsangeboten und Büronutzungen nunmehr als Sondergebiet mit der Zweckbe- 
stimmung „Stadtbereichszentrum“ (SO SBZ) darzustellen. Den Anlass bildet die 2. Änderung 
des Bebauungsplans Nr. 342, dessen Entwurf entsprec hende Sondergebiete festsetzt. Dar- 
über hinaus wird der östlich gelegene Grünzug nach Westen ausgeweitet und tritt an die 
Stelle bisheriger Gewerbegebietsflächen. Innerhalb der Grünfläche verläuft auch die geplan- 
te Trasse der verlegten Heroldstraße (B-Plan Nr. 48 6), die im FNP jedoch nicht darzustellen 
ist. 
 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben s ich insbesondere aus dem Bundes-
immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehöriger Ve rordnungen. Referenzmaßstab für 
die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die derzeitigen Darstellungen des FNP.  
 
4.4 Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkung sprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dabei  ist zu berücksichtigen, dass der FNP 
bislang bereits Gewerbeflächen darstellt und für da s Gebiet der rechtskräftige Bebauungs- 
plan Nr. 342 vorliegt.  
 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung 
auf die zu betrachtenden Schutzgüter. 
Umweltbelange Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswirkun- 
gen 
Mensch 
 
Die zu ändernden Flächen werden 
gegenwärtig im FNP als Gewerbe-
gebiet dargestellt. Die nächsten 
Wohngebäude befinden sich in 
rund 80 m Entfernung in südlicher 
und östlicher Richtung sowie rund 
100 m Entfernung in nördlicher 
Richtung.  
Das Gebiet ist erheblichen Lärmbe- 
lastungen von Straße und Schiene 
ausgesetzt. Für die Weseler Straße 
werden Verkehrsbelastungen von 
ca. 24.000 Kfz/24h prognostiziert 
(2020). 
Als erhebliche und nachhaltige Beein- 
trächtigung sind die auf das Plangebiet 
einwirkenden Lärmimmissionen zu be- 
rücksichtigen. Durch die benachbarte 
 
Weseler Straße werden erhöhte Lärm- 
immissionen erwartet, die nur in Verbin- 
dung mit einem Verzicht auf Wohnnut- 
zung verträglich zu gestalten sind.  
Etwaige Vermeidungsmaßnahmen sind 
auf der Ebene des Bebauungsplans zu 
regeln.

Seite 5 von 7 
Umweltbelange Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der Umweltauswirkun- 
gen 
Tiere / Pflanzen / 
biologische Vielfalt 
Im westlichen Änderungsbereich 
befindet sich ein voll versiegelter 
Gewerbestandort; im östlichen 
Änderungsbereich liegt innerhalb 
des dargestellten Gewerbegebiets 
zurzeit eine Wiese bzw. Wiesen- 
brache.  
Kein Hinweis auf Vorkommen 
schutzwürdiger bzw. planungsrele- 
vanter Arten. 
Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder 
europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt. 
Die Änderungen führen insgesamt zu 
einer Rücknahme der Darstellung von 
Bauflächen ggü. Freiflächen. Ein Aus- 
gleich für Eingriffe in Natur und Land- 
schaft ist daher nicht erforderlich. 
 
Landschaft (Orts- 
bild) 
 
Das Gebiet ist Bestandteil eines 
lang gestreckten Gewerbegebietes 
zwischen Weseler Straße und 
Bahnlinie Wanne-Eickel - Bremen. 
Nördlich der Weseler Straße 
schirmt eine Ausgleichsfläche zu- 
künftig das Sondergebiet von den 
jenseitigen Misch- und Wohnbau- 
flächen ab. 
Eine maßgebliche Betroffenheit der 
Landschaft ist durch die Vorprägung als 
Gewerbegebiet nicht gegeben. 
Boden 
 
Im Änderungsbereich befindet sich 
eine Altlasten-/ Verdachtsfläche; 
 
Bei den natürlich anstehenden 
Böden handelt es sich um Pseudo-
gleypodsole. 
Wasser Die Grundwasserneubildung ist 
durch die bestehende Gewerbe-
nutzung bereits unterbunden. 
Ein erhebliches Gefährdungspotenzial 
geht von der Altlasten-/Verdachtsfläche 
nicht aus. Eine Kennzeichnung ist nach 
Auskunft der Unteren Bodenschutzbe- 
hörde nicht erforderlich. Eine Konkretisie- 
rung erfolgt auf der Ebene des Bebau- 
ungsplans. 
Die Darstellung als Sondergebiet führt 
nicht zu einer Erhöhung der Versiegelung 
ggü. einer Gewerbenutzung. 
Klima  
 
Klimatisch ohne nennenswerte 
Relevanz. 
Klimatisch kaum wirksame Veränderung 
ggü. dem heutigen Planungsstand. Die 
positive Auswirkung einer Ausdehnung 
des Grünzuges wird durch den geplanten 
Verlauf der verlegten Heroldstraße inner- 
halb des Grünzuges relativiert. 
Luft 
 
Die Weseler Straße zählt zu den 
am stärksten von Luftverunreini- 
gungen betroffenen Straßen in 
Münster. Im Planbereich liegt eine 
relativ günstige Belüftungssituation 
vor. 
Überschreitungen der Grenzwerte der 
22. BImSchV sind aufgrund der hohen 
Verkehrsbelastung nicht von vorne her- 
ein auszuschließen. Da weder eine Stra- 
ßenschlucht erzeugt wird noch beson- 
ders empfindlichen Nutzungen geplant 
werden, ist auf der Basis von Ver- 
gleichsmessungen in anderen Bereichen 
der Weseler Straße nicht mit kritischen 
Werten zu rechnen. 
Sach- und Kultur-
güter  
Im Bereich der Planung befinden 
sich gewerblich genutzte Gebäude 
sowie ungenutzte Gebäudekom- 
plexe. 
Erhebliche Umweltauswirkungen sind 
beim Abriss der Gebäudekomplexe nicht 
zu erwarten. 
Wechselwirkungen  
 
keine signifikanten Wechselwirkun- 
gen 
keine Relevanz 
 
Sonstige umweltbezogene Fachplanungen oder Schutzau sweisungen, insbesondere FFH-
Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.

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4.4 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) 
Unter den gegenwärtigen planungsrechtlichen Vorauss etzungen kann am Standort keine 
Nutzung als Stadtbereichszentrum erfolgen, da hierf ür eine Ausweisung als Sondergebiet 
Voraussetzung ist. Bei Beibehaltung des gewerbliche n Status ist von einer gewerblichen 
Nutzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 3 42 auszugehen. Im Hinblick auf 
die Umweltfolgen ergibt sich bei Nichtdurchführung keine wesentlich geänderte Situation 
gegenüber den dargelegten Planungsabsichten, da bei  einer gewerblichen Nutzung von ei- 
ner ähnlich intensiven oder gar intensiveren Nutzung der Flächen auszugehen ist.  
 
4.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Die Darstellung von zusätzlichen Sondergebietsfläch en zur Realisierung des geplanten 
Stadtbereichszentrums entspricht der Zielsetzung de s im Februar 2009 fortgeschriebenen 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münste r. Danach ist für den Planbereich die 
Entwicklung zum Stadtbereichszentrum des Stadtbezir ks Münster-West zusammen mit dem 
bestehenden Stadtbereichszentrum an der Roxeler Str aße im Stadtteil Gievenbeck vorgese- 
hen. 
Die vorgesehene Änderung des FNP betrifft ein beste hendes und wirksam im FNP darge- 
stelltes Gewerbegebiet. Aus den vorgenannten Gründe n kann insgesamt eine vergleichende 
Umweltprüfung von Flächenalternativen entfallen. 
 
4.6 Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen.  
 
4.7 Zusammenfassung  
Mit der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächenn utzungsplans sollen im Bereich des 
Gewerbegebietes an der Weseler Straße bisherige Gew erbefläche zu einem Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum entwic kelt werden. Die Planung entspricht 
dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Mün ster. Anderweitige Planungsmöglich- 
keiten wurden insofern nicht in Betracht gezogen. Die absehbaren Umweltauswirkungen sind 
abgesehen von den Lärmimmissionen im Plangebiet wen ig erheblich oder lassen sich durch 
geeignete Maßnahmen vermeiden, mindern oder ausgleichen. 
 
5. Gesamtabwägung  
 
5.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich  
Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Än- 
derungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vo rbelastung für die Schutzgüter Boden, 
Wasser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation eines Eingriffs durch die zusätzliche Versie- 
gelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeig nete Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft dargestellt. Die 
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen  des parallel in Aufstellung befindlichen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
Die im Zuge der geplanten 2. Änderung des Bebauungs plans vorgesehenen Festsetzungen 
führen aufgrund der bestehenden Festsetzungen als G ewerbegebiet bzw. Verkehrsfläche zu 
keinem weitergehenden Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 
 
5.2 Altlasten  
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vor- 
gesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltg efährdenden Stoffen belastet sind", 
gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsberei chs besteht im Bereich des Sonder- 
gebiets eine entsprechend gekennzeichnete Altlasten verdachtsflächen in einer Größe von 
mehr als einem ha.  
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtis chen Altlast-/Verdachtsflächenkataster 
geführte Fläche Nr. 30. Hierbei handelte es sich um  Betriebe, bei denen mit Wasser gefähr- 
denden Stoffen umgegangen worden ist. Untersuchunge n zur Gefährdungsabschätzung 
wurden im Bereich einer Eigenverbrauchertankanlage durchgeführt, diese zeigten keine

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Verunreinigungen des Erdreichs. Die Kennzeichnung d er Altlast-/Verdachtsfläche im FNP ist 
nicht erforderlich und kann demnach entfallen.   
 
5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan (GEP)) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Gewerbe- und Indus-
trieansiedlungsbereich (GIB) dar. Im Rahmen der ans tehenden Fortschreibung des Regio- 
nalplans ist vorgesehen, diesen Bereich zukünftig a ls Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) 
darzustellen. Dies geschieht auch vor dem Hintergru nd der Vorgabe des neuen § 24a Abs. 2 
Landesentwicklungsprogramm (LEPro), demnach zentral e Versorgungsbereiche innerhalb 
eines ASB liegen müssen. Damit steht die 29. Änderu ng der Fortschreibung des Flächennut- 
zungsplans im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. 
Mit Schreiben vom 01.12.2008 hat die Bezirksregieru ng Münster (Dezernat 32) erklärt, dass 
die vorliegende Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.  
 
5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit  
Die im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 liegenden 
Flächen für das Sondergebiet Stadtbereichszentrum ( SBZ) stehen im Eigentum eines Inves- 
tors; damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. 
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans werde n die Voraussetzungen geschaffen, 
dass die mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 
342 verbundenen Entwicklungsziele als aus dem Fläch ennutzungsplan entwickelt angese- 
hen werden können. Zur Realisierung des Vorhabens w erden ergänzende öffentlich-
rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Dur chführungsvertrag zwischen der Stadt 
Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. 
Die Verwirklichung der Inhalte der 29. Änderung des  Flächennutzungsplans wird sich auf die 
persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet leben den und arbeitenden Menschen zwar 
auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftli cher oder sozialer Hinsicht sind jedoch 
nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus dem Plan z ur 29. Änderung des fortgeschriebe- 
nen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vo rliegende Änderung des Flächennut- 
zungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch 
den Rat der Stadt Münster am                         beschlossenen Entwurf der 29. 
Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. 
Münster,  
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

2480 Zeichen

V/0492/2009/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der 
Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck 
Beschluß zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2010 Rat Entscheidung
09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 
8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der 
Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck ein Sondergebiet –Stadtbereichszentrum-  neu darge-
stellt und die angrenzende Grünfläche aufgeweitet wird. 
 
Hierbei werden die Änderungsinhalte dem geänderten Entwurf der vorhabenbezogenen 2. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubrin-
ger (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße angepasst. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft haben in ihren Sitzungen am 27.05. bzw. 02.06.2010 den geänderten Entwurf 
zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler 
Straße / Autobahnzubringer (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße zur 
Kenntnis genommen (Vorlage Nr. V/0391/2010). Daher sind auch für die im Parallelverfahren auf-
gestellte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes die Änderungsinhalte vor der öffentlichen Aus-
legung anzupassen: Hierzu ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung die Zulässig-
keit von Randsortimenten von 10 auf 5 % zu reduz ieren und bei der Zulässigkeit sonstiger Nutzun-
gen sind Arztpraxen, Pflegedienste und Apotheken auszuschließen (Seite 3 der Begründung, sie-
he Anlage) 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0492/2009/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämmereit / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0492/2009/1 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Juni/Juli erfolgen. 
 
 
I.V.  
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Geänderte Seite 3 der Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beratungsverlauf (2)

09.06.2010 Hauptausschuss
TOP 17.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.06.2010 Rat
TOP 20.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Weseler Straße 645
  • Heroldstraße
  • Harkortstraße
  • Roxeler Straße
  • Dingbängerweg
  • An der Hansalinie

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0492/2009/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37