V/0492/2009/1
29. Änderung des Flächennutzungsplanes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Geänderte Seite 3 der Begründung
3438 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0492/2009/1 Der Rahmen der versorgungsstrukturell zulässigen Einzelhandels- und ergänzenden Nut- zungen im multifunktionalen Stadtbereichszentrum Weseler Straße im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 besteht aus: - Einzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche (VKF) von maximal 7.250 m², - jeweils ein Betrieb oder mehrere Betriebe mit den folgenden Sortimenten: - Bekleidung mit maximal 2.750 m² VKF (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² VKF), - Schuhe mit maximal 1.850 m² Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² VKF), - Sportartikel einschließlich Sportbekleidung mit maximal 1.200 m² VKF, - Computer und Zubehör mit maximal 650 m² VKF, - Bürosortiment mit max. 1.500 m² VKF, - Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 m² VKF, - Teppiche, Bodenbeläge mit max. 1.000 m² VKF, - Möbel mit max. 1.500 m² VKF und - Spielwaren mit max. 600 m² VKF. Die festgesetzten Sortimente bezeichnen jeweils das Kernsortiment. Ergänzende Randsortimente - mit Ausschluss der in der Münsteraner Sortimentsliste aufge- führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und Grundversorgung - sind zulässig auf ma- ximal jeweils 5 10 % der für die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche. Als sonstige Nutzungen sind zulässig: - Fitnesseinrichtungen mit maximal 1.400 m² Nutzfläche; zusätzlich sind max. 600 m² Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, - Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 m² Nutzfläche und - sonstige Dienstleistungseinrichtungen mit Ausnahme von Arztpraxen, Pflegediensten und Apotheken. In dem Sondergebiet (SO-2) „Stadtbereichszentrum“ ist ausnahmsweise zusätzlich auf einer Verkaufsfläche von max. 50 m² der Einzelhandel mit Nah- und Grundversorgung gemäß Münsteraner Sortimentsliste zulässig (Kiosk). Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsnutzungen gem. dem Entwurf zur vorhabenbezoge- nen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 wurden seitens der Gesellschaft für Markt- und Ab- satzforschung in einem Gutachten „Verträglichkeitsstudie Münster - Mecklenbeck, Stadtbe- zirkszentrum südlich der Weseler Straße“ (GMA, Köln, Mai 2008) überprüft. Grundlage der Festsetzungen bildet die in mehreren Abstimmungsschritten mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bezirksregierung Münster nach Art und Größe definierten Einzelhandelsnutzungen. Das Gutachten kommt demnach zu dem Ergebnis, dass das Stadtbereichszentrum mit dem geplanten Einzelhandelsbesatz den Vor- gaben des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht. 3.2 Grünflächen 3.2.1 Zweckbestimmung Parkanlage Im Osten des Plangebiets ist die Aufweitung des bisher bereits dargestellten zentralen Nord- Süd-Grünzugs westwärts vorgesehen, wodurch ein bisher dargestelltes Gewerbegebiet überplant wird. In der aufgeweiteten Grünfläche verläuft auch die Trasse der geplanten ver- legten Heroldstraße (Bahnunterführung), die als nicht-klassifizierte Straße jedoch im FNP nicht als Straße dargestellt ist. 3.2.2 Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo- den, Natur und Landschaft Innerhalb der Grünfläche ist auch die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (kurz: Ausgleichsmaßnahmen) vor- gesehen, weshalb ein entsprechendes Planzeichen zusätzlich in der Grünfläche dargestellt wird. Seite 3 von 7
Hauptvorlage V/0492/2009 mit Anlagen
26296 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0492/2009 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: Betrifft 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck Beschluß zur Änderung Beratungsfolge 03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.09.2009 Hauptausschuss Vorberatung 30.09.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck ein Sondergebiet –Stadtbereichszentrum- neu darge- stellt und die angrenzende Grünfläche aufgeweitet wird. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im Stadtteil Mecklenbeck geschaffen werden, indem u.a die bisher gewerblich genutzten Grundstücke Weseler Straße 645- 649 zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum entwickelt werden. Die Planung entspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster. Die absehbaren Umweltauswirkungen sind abgesehen von den Lärmimmissionen im Plangebiet wenig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden, mindern oder ausglei- chen. Damit die Planungsziele realisiert werden können ist die vorliegende Flächennutzungsplanände- rung und - im Parallelverfahren - die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 (siehe Vorlage Nr. 468/2009) erforderlich. 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 03.08.2009 V/0492/2009 - 2 - V/0492/2009 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.11.2008 statt (siehe Anlage 1 zur Vorlage Nr. 468/2009). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im November 2008 durchge- führt. Die Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den Anlagen ersichtlich. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Oktober / November 2009 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan Seite 1 von 7 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Stand: Entwurf Anlage 1 zur Vorlage Nr. 492/2009 BEGRÜNDUNG zum Entwurf der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West, Stadtteil Mecklenbeck, im Be- reich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl ans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Neubebauung des Grundstücks östlich der He roldstraße / südlich der Weseler Straße. Der Vorhabenträger beabsichtigt sein Grunds tück südlich der Weseler Straße kom- plett frei zu machen und neu zu nutzen. Das ca. 1,6 4 ha große Grundstück ist – zusammen mit benachbarten Flächen – seit langem als Einzelh andelsstandort etabliert. Zuletzt verfügte es über einen Baumarkt, einen Gartenmöbelmarkt sowi e Schuh- und Bekleidungsmärkte mit zusammen ca. 6.500 m² Verkaufsfläche. Ergänzt wird der Standort durch einen Lebensmit- tel-Discounter, einen Tierfuttermarkt sowie Kfz-ori entierte Handelseinrichtungen. Das Aus- laufen des Mietvertrages für den Baumarkt nimmt der Vorhabenträger zum Anlass, den Standort insgesamt neu zu überplanen. Die für die Umsetzung der Ziele erforderliche vorha benbezogene 2. Änderung B-Plan Nr. 342 sieht eine II-geschossige Bebauung mit großfläc higen Fachmärkten für die Sortimente Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Computer, Bürosor timente, Betten, Teppiche, Möbel, Spielwaren sowie Gastronomie und zentrale Dienstlei stungsangebote im Erdgeschoss sowie eine Fitnesseinrichtung und Büros im Obergeschoss v or. Die Verkaufsfläche soll maximal 7.250 m² betragen. Ebenerdig und auf einem Parkdeck werden ca. 290 Stellplätze vorgese- hen. Die Erschließung von der Weseler Straße wird leistungsfähiger ausgebaut. Hiermit wird den Zielen des im Februar 2009 durch R atsbeschluss fortgeschriebenen Einzel- handels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster ents prochen, welches an diesem Standort ein Stadtbereichszentrum (SBZ) vorsieht. Die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts we rden im Stadtteil Mecklenbeck aktuell durch • den Ausbau des Stadtteilzentrums westlich Dingbängerweg nach den Ergebnissen eines Investorenwettbewerbs, • die Vorbereitung für den Ausbau des Standortes süd lich der Weseler Straße zum Stadtbereichszentrum und • die Änderung der Bebauungspläne (BP) für die Indus trie- und Gewerbegebiete nörd- lich und südlich der Weseler Straße (An der Hansalinie (BP 268) und Harkortstraße (BP 312)) mit dem Ziel einer restriktiven Regelung zu Einzelhandelsansiedlungen umgesetzt. Die Entwicklung des Bereichs südlich der Weseler St raße zum Stadtbereichszentrum wird von der Stadt bereits seit Anfang der 1990er Jahre verfolgt. Sowohl das Zentrenkonzept zum Raumfunktionalen Konzept (1996) als auch der 2004 f ortgeschriebene Flächennutzungsplan und das Einzelhandelskonzept (2004) mit seiner Fort schreibung als Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus Februar 2009 weisen den Standort als Zentralen Versorgungsbereich aus. Seite 2 von 7 Zusammen mit dem bestehenden Stadtbereichszentrum a n der Roxeler Straße im Stadtteil Gievenbeck übernimmt der Standort an der Weseler St raße übergeordnete Versorgungs- funktionen für den mit mehr als 54.000 Einwohnern z weitgrößten Münsteraner Stadtbezirk Münster-West. Der Versorgungsstandort an der Roxeler Straße erfüllt sowohl die Funktion eines Stadtbe- reichszentrums als auch die eines Grundversorgungsz entrums für den Stadtteil Gievenbeck. Das Angebot umfasst ein SB-Warenhaus mit 50% Verkau fsflächenanteil für Lebensmittelan- gebote, einen Bau- und Gartenmarkt und kleinteilige re Einzelhandelsnutzungen mit Läden für Bekleidung und Schuhe sowie das Forum. Das Foru m weist eine II - IV-geschossige Be- bauung mit einem markanten VII-geschossigen Turmgeb äude auf. In den Obergeschossen befinden sich Büros, Dienstleister sowie eine Altenwohn- und Pflegeeinrichtung. Demgegenüber wird der Versorgungsstandort an der Weseler Straße im Stadtteil Mecklen- beck anders strukturiert. Er soll nur die Aufgaben der übergeordneten Versorgung eines Stadtbereichszentrums erfüllen, während die Grundve rsorgung durch das Stadtteilzentrum am Dingbängerweg wahrgenommen werden soll. Diese Arbeitsteilung zwischen den beiden Versorgung sstandorten in Mecklenbeck basiert auf Entscheidungen vom Beginn der 1990er Jahre, im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bereichs Mecklenbeck-Mitte den Bereich um die S t. Anna-Kirche zur Stadtteilmitte und zu einem soziokulturellen Zentrum Mecklenbecks ausz ubauen. Im Rahmen der Entwicklung des Wohngebietes Mecklenbeck-Mitte wurden dort ein Lebensmittel-Vollsortimenter ange- siedelt und kleinteilige Angebote für die tägliche Versorgung geschaffen. Zentrale Dienstleis- tungen, Gastronomie, der Wochenmarkt und das Bürger haus Hesselmannscher Hof ergän- zen das Angebot. In 2009 soll die Erweiterung des S tadtteilzentrums südlich der St. Anna- Kirche mit einem Lebensmittel-Discounter, einem Dro geriefachmarkt sowie weiteren Läden und Wohnungen erfolgen. Die Aufgabenteilung mit dem Stadtteilzentrum am Din gbängerweg bedeutet für das geplante Stadtbereichszentrum südlich der Weseler Straße kon kret, dass hier – mit Ausnahme des bestehenden Lebensmittel-Discounters sowie eines ge planten Kiosks mit max. 50 m² Ver- kaufsfläche – keine Nahversorgungsangebote entstehe n werden. Darüber hinaus wird durch die nahezu ausschließlich großflächigen Fachmarktan gebote mit entsprechend anderen Ver- triebsformen eine andere Ausrichtung gegenüber dem kleinteiligeren Angebot im Zentrum Roxeler Straße gewährleistet. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Ä nderungsbereich als Gewerbegebiet dar. Die im Parallelverfahren zur vorliegenden Ände rung des FNP in Aufstellung befindliche vorhabenbezogene 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 st ellt sicher, dass die Ziele dieser Pla- nung umgesetzt werden können. Zukünftig soll der Än derungsbereich im FNP als Sonderge- biet mit der Zweckbestimmung „Stadtbereichszentrum“ (SO SBZ) dargestellt werden. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich der 29. Änderung des fortgesch riebenen FNP der Stadt Münster für das geplante Stadtbereichszentrum liegt im Stadtbez irk Münster-West im Stadtteil Mecklen- beck. Die Fläche grenzt im Norden an die Weseler St raße, im Osten an den zentralen Nord- Süd Grünzug mit der geplanten, verlegten Heroldstra ße (Bahnunterführung). Im Westen grenzt der Planbereich an bestehende gewerbliche Nu tzungen östlich der bestehenden He- roldstraße (Bahnübergang); südlich angrenzend verlä uft die Bahnstrecke Wanne-Eickel – Münster – Bremen. 3. Änderungsinhalte 3.1 Sondergebiet Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum (SO SBZ) Im Rahmen der 29. Änderung des fortgeschriebenen FN P wird ein bisher dargestelltes Ge- werbegebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestim mung Stadtbereichszentrum (SO SBZ) umgewidmet. Seite 3 von 7 Der Rahmen der versorgungsstrukturell zulässigen Ei nzelhandels- und ergänzenden Nut- zungen im multifunktionalen Stadtbereichszentrum We seler Straße im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 besteht aus: - Einzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche (VKF) von maximal 7.250 m², - jeweils ein Betrieb oder mehrere Betriebe mit den folgenden Sortimenten: - Bekleidung mit maximal 2.750 m² VKF (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² VKF), - Schuhe mit maximal 1.850 m² Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² VKF), - Sportartikel einschließlich Sportbekleidung mit maximal 1.200 m² VKF, - Computer und Zubehör mit maximal 650 m² VKF, - Bürosortiment mit max. 1.500 m² VKF, - Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 m² VKF, - Teppiche, Bodenbeläge mit max. 1.000 m² VKF, - Möbel mit max. 1.500 m² VKF und - Spielwaren mit max. 600 m² VKF. Die festgesetzten Sortimente bezeichnen jeweils das Kernsortiment. Ergänzende Randsortimente - mit Ausschluss der in d er Münsteraner Sortimentsliste aufge- führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und G rundversorgung - sind zulässig auf ma- ximal jeweils 10 % der für die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche. Als sonstige Nutzungen sind zulässig: - Fitnesseinrichtungen mit maximal 1.400 m² Nutzfläche; zusätzlich sind max. 600 m² Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, - Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 m² Nutzfläche und - sonstige Dienstleistungseinrichtungen. In dem Sondergebiet (SO-2) „Stadtbereichszentrum“ ist ausnahmsweise zusätzlich auf einer Verkaufsfläche von max. 50 m² der Einzelhande l mit Nah- und Grundversorgung ge- mäß Münsteraner Sortimentsliste zulässig (Kiosk). Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsnutzungen gem . dem Entwurf zur vorhabenbezoge- nen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 wurden seitens der Gesellschaft für Markt- und Ab- satzforschung in einem Gutachten „Verträglichkeitsstudie Münster - Mecklenbeck, Stadtbezirkszentrum südlich der Weseler Straße“ (GMA, Köln, Mai 2008) überprüft. Grundlage der Festsetzungen bildet die in mehreren Abstimmungsschritten mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bezi rksregierung Münster nach Art und Größe definierten Einzelhandelsnutzungen. Das G utachten kommt demnach zu dem Ergebnis, dass das Stadtbereichszentrum mit dem gep lanten Einzelhandelsbesatz den Vor- gaben des Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht. 3.2 Grünflächen 3.2.1 Zweckbestimmung Parkanlage Im Osten des Plangebiets ist die Aufweitung des bis her bereits dargestellten zentralen Nord- Süd-Grünzugs westwärts vorgesehen, wodurch ein bish er dargestelltes Gewerbegebiet überplant wird. In der aufgeweiteten Grünfläche ver läuft auch die Trasse der geplanten ver- legten Heroldstraße (Bahnunterführung), die als nic ht-klassifizierte Straße jedoch im FNP nicht als Straße dargestellt ist. 3.2.2 Zweckbestimmung Maßnahme zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Innerhalb der Grünfläche ist auch die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (kurz: Ausgleichsmaßnahmen) vor- gesehen, weshalb ein entsprechendes Planzeichen zus ätzlich in der Grünfläche dargestellt wird. Seite 4 von 7 3.3 Verkehrsflächen Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) Im fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster werden ö ffentlich zugängliche Parkflächen (Parkplätze / Parkhäuser) mit einer Kapazität von m ehr als 200 Stellplätzen mit dem Planzei- chen „P“ (Öffentliche Parkfläche) dargestellt. Der wirksame FNP stellt dieses Planzeichen auch nördlich des geplanten Bahn-Haltepunktes Meckl enbeck dar. Dieses Planzeichen wird in das neu dargestellte Sondergebiet verschoben, wo knapp 270 öffentlich zugängliche Stell- plätze geplant sind. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ge m. § 2 a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstell t worden. Umfang und Detaillierungs- grad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprech en der Ebene des Flächennutzungs- plans. Die Ergebnisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkung im parallel aufgestellten Bebauungsplan-Verfahren. 4.2 Kurzdarstellung Inhalt und wichtigste Ziele de r Flächennutzungsplanänderung Wesentliches Ziel der 29. Änderung des fortgeschrie benen Flächennutzungsplans (FNP) ist es, vorhandene Gewerbeflächen zwecks Ansiedlung von großflächigen Fachmärkten, Dienstleistungsangeboten und Büronutzungen nunmehr als Sondergebiet mit der Zweckbe- stimmung „Stadtbereichszentrum“ (SO SBZ) darzustellen. Den Anlass bildet die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342, dessen Entwurf entsprec hende Sondergebiete festsetzt. Dar- über hinaus wird der östlich gelegene Grünzug nach Westen ausgeweitet und tritt an die Stelle bisheriger Gewerbegebietsflächen. Innerhalb der Grünfläche verläuft auch die geplan- te Trasse der verlegten Heroldstraße (B-Plan Nr. 48 6), die im FNP jedoch nicht darzustellen ist. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben s ich insbesondere aus dem Bundes- immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehöriger Ve rordnungen. Referenzmaßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die derzeitigen Darstellungen des FNP. 4.4 Umweltbeschreibung /Umweltbewertung und Wirkung sprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der FNP bislang bereits Gewerbeflächen darstellt und für da s Gebiet der rechtskräftige Bebauungs- plan Nr. 342 vorliegt. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die zu betrachtenden Schutzgüter. Umweltbelange Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkun- gen Mensch Die zu ändernden Flächen werden gegenwärtig im FNP als Gewerbe- gebiet dargestellt. Die nächsten Wohngebäude befinden sich in rund 80 m Entfernung in südlicher und östlicher Richtung sowie rund 100 m Entfernung in nördlicher Richtung. Das Gebiet ist erheblichen Lärmbe- lastungen von Straße und Schiene ausgesetzt. Für die Weseler Straße werden Verkehrsbelastungen von ca. 24.000 Kfz/24h prognostiziert (2020). Als erhebliche und nachhaltige Beein- trächtigung sind die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen zu be- rücksichtigen. Durch die benachbarte Weseler Straße werden erhöhte Lärm- immissionen erwartet, die nur in Verbin- dung mit einem Verzicht auf Wohnnut- zung verträglich zu gestalten sind. Etwaige Vermeidungsmaßnahmen sind auf der Ebene des Bebauungsplans zu regeln. Seite 5 von 7 Umweltbelange Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkun- gen Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt Im westlichen Änderungsbereich befindet sich ein voll versiegelter Gewerbestandort; im östlichen Änderungsbereich liegt innerhalb des dargestellten Gewerbegebiets zurzeit eine Wiese bzw. Wiesen- brache. Kein Hinweis auf Vorkommen schutzwürdiger bzw. planungsrele- vanter Arten. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete werden nicht berührt. Die Änderungen führen insgesamt zu einer Rücknahme der Darstellung von Bauflächen ggü. Freiflächen. Ein Aus- gleich für Eingriffe in Natur und Land- schaft ist daher nicht erforderlich. Landschaft (Orts- bild) Das Gebiet ist Bestandteil eines lang gestreckten Gewerbegebietes zwischen Weseler Straße und Bahnlinie Wanne-Eickel - Bremen. Nördlich der Weseler Straße schirmt eine Ausgleichsfläche zu- künftig das Sondergebiet von den jenseitigen Misch- und Wohnbau- flächen ab. Eine maßgebliche Betroffenheit der Landschaft ist durch die Vorprägung als Gewerbegebiet nicht gegeben. Boden Im Änderungsbereich befindet sich eine Altlasten-/ Verdachtsfläche; Bei den natürlich anstehenden Böden handelt es sich um Pseudo- gleypodsole. Wasser Die Grundwasserneubildung ist durch die bestehende Gewerbe- nutzung bereits unterbunden. Ein erhebliches Gefährdungspotenzial geht von der Altlasten-/Verdachtsfläche nicht aus. Eine Kennzeichnung ist nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbe- hörde nicht erforderlich. Eine Konkretisie- rung erfolgt auf der Ebene des Bebau- ungsplans. Die Darstellung als Sondergebiet führt nicht zu einer Erhöhung der Versiegelung ggü. einer Gewerbenutzung. Klima Klimatisch ohne nennenswerte Relevanz. Klimatisch kaum wirksame Veränderung ggü. dem heutigen Planungsstand. Die positive Auswirkung einer Ausdehnung des Grünzuges wird durch den geplanten Verlauf der verlegten Heroldstraße inner- halb des Grünzuges relativiert. Luft Die Weseler Straße zählt zu den am stärksten von Luftverunreini- gungen betroffenen Straßen in Münster. Im Planbereich liegt eine relativ günstige Belüftungssituation vor. Überschreitungen der Grenzwerte der 22. BImSchV sind aufgrund der hohen Verkehrsbelastung nicht von vorne her- ein auszuschließen. Da weder eine Stra- ßenschlucht erzeugt wird noch beson- ders empfindlichen Nutzungen geplant werden, ist auf der Basis von Ver- gleichsmessungen in anderen Bereichen der Weseler Straße nicht mit kritischen Werten zu rechnen. Sach- und Kultur- güter Im Bereich der Planung befinden sich gewerblich genutzte Gebäude sowie ungenutzte Gebäudekom- plexe. Erhebliche Umweltauswirkungen sind beim Abriss der Gebäudekomplexe nicht zu erwarten. Wechselwirkungen keine signifikanten Wechselwirkun- gen keine Relevanz Sonstige umweltbezogene Fachplanungen oder Schutzau sweisungen, insbesondere FFH- Gebiete oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert. Seite 6 von 7 4.4 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Va riante) Unter den gegenwärtigen planungsrechtlichen Vorauss etzungen kann am Standort keine Nutzung als Stadtbereichszentrum erfolgen, da hierf ür eine Ausweisung als Sondergebiet Voraussetzung ist. Bei Beibehaltung des gewerbliche n Status ist von einer gewerblichen Nutzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 3 42 auszugehen. Im Hinblick auf die Umweltfolgen ergibt sich bei Nichtdurchführung keine wesentlich geänderte Situation gegenüber den dargelegten Planungsabsichten, da bei einer gewerblichen Nutzung von ei- ner ähnlich intensiven oder gar intensiveren Nutzung der Flächen auszugehen ist. 4.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Darstellung von zusätzlichen Sondergebietsfläch en zur Realisierung des geplanten Stadtbereichszentrums entspricht der Zielsetzung de s im Februar 2009 fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münste r. Danach ist für den Planbereich die Entwicklung zum Stadtbereichszentrum des Stadtbezir ks Münster-West zusammen mit dem bestehenden Stadtbereichszentrum an der Roxeler Str aße im Stadtteil Gievenbeck vorgese- hen. Die vorgesehene Änderung des FNP betrifft ein beste hendes und wirksam im FNP darge- stelltes Gewerbegebiet. Aus den vorgenannten Gründe n kann insgesamt eine vergleichende Umweltprüfung von Flächenalternativen entfallen. 4.6 Überwachung (Monitoring) Auf der Ebene des FNP sind keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen. 4.7 Zusammenfassung Mit der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächenn utzungsplans sollen im Bereich des Gewerbegebietes an der Weseler Straße bisherige Gew erbefläche zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Stadtbereichszentrum entwic kelt werden. Die Planung entspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Mün ster. Anderweitige Planungsmöglich- keiten wurden insofern nicht in Betracht gezogen. Die absehbaren Umweltauswirkungen sind abgesehen von den Lärmimmissionen im Plangebiet wen ig erheblich oder lassen sich durch geeignete Maßnahmen vermeiden, mindern oder ausgleichen. 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich Aufgrund der bereits bestehenden Versiegelung, Beba uung und intensiven Nutzung des Än- derungsbereichs liegt bereits eine entsprechende Vo rbelastung für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft vor. Zur Kompensation eines Eingriffs durch die zusätzliche Versie- gelung und Bebauung sind im FNP grundsätzlich geeig nete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft dargestellt. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die im Zuge der geplanten 2. Änderung des Bebauungs plans vorgesehenen Festsetzungen führen aufgrund der bestehenden Festsetzungen als G ewerbegebiet bzw. Verkehrsfläche zu keinem weitergehenden Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 5.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vor- gesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltg efährdenden Stoffen belastet sind", gekennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsberei chs besteht im Bereich des Sonder- gebiets eine entsprechend gekennzeichnete Altlasten verdachtsflächen in einer Größe von mehr als einem ha. Im Bereich der Planung befindet sich die im städtis chen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Fläche Nr. 30. Hierbei handelte es sich um Betriebe, bei denen mit Wasser gefähr- denden Stoffen umgegangen worden ist. Untersuchunge n zur Gefährdungsabschätzung wurden im Bereich einer Eigenverbrauchertankanlage durchgeführt, diese zeigten keine Seite 7 von 7 Verunreinigungen des Erdreichs. Die Kennzeichnung d er Altlast-/Verdachtsfläche im FNP ist nicht erforderlich und kann demnach entfallen. 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Gewerbe- und Indus- trieansiedlungsbereich (GIB) dar. Im Rahmen der ans tehenden Fortschreibung des Regio- nalplans ist vorgesehen, diesen Bereich zukünftig a ls Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) darzustellen. Dies geschieht auch vor dem Hintergru nd der Vorgabe des neuen § 24a Abs. 2 Landesentwicklungsprogramm (LEPro), demnach zentral e Versorgungsbereiche innerhalb eines ASB liegen müssen. Damit steht die 29. Änderu ng der Fortschreibung des Flächennut- zungsplans im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben und Zielaussagen. Mit Schreiben vom 01.12.2008 hat die Bezirksregieru ng Münster (Dezernat 32) erklärt, dass die vorliegende Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des B-Plans Nr. 342 liegenden Flächen für das Sondergebiet Stadtbereichszentrum ( SBZ) stehen im Eigentum eines Inves- tors; damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans werde n die Voraussetzungen geschaffen, dass die mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 verbundenen Entwicklungsziele als aus dem Fläch ennutzungsplan entwickelt angese- hen werden können. Zur Realisierung des Vorhabens w erden ergänzende öffentlich- rechtliche vertragliche Vereinbarungen in einem Dur chführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Die Verwirklichung der Inhalte der 29. Änderung des Flächennutzungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet leben den und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftli cher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus dem Plan z ur 29. Änderung des fortgeschriebe- nen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vo rliegende Änderung des Flächennut- zungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am beschlossenen Entwurf der 29. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
2480 Zeichen
V/0492/2009/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck Beschluß zur Änderung Beratungsfolge 09.06.2010 Rat Entscheidung 09.06.2010 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) i. V. m. § 8 (3) Baugesetzbuch dahingehend geändert, dass im Bereich östlich der Heroldstraße / südlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck ein Sondergebiet –Stadtbereichszentrum- neu darge- stellt und die angrenzende Grünfläche aufgeweitet wird. Hierbei werden die Änderungsinhalte dem geänderten Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubrin- ger (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße angepasst. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver- kehr und Wirtschaft haben in ihren Sitzungen am 27.05. bzw. 02.06.2010 den geänderten Entwurf zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. V/0391/2010). Daher sind auch für die im Parallelverfahren auf- gestellte 29. Änderung des Flächennutzungsplanes die Änderungsinhalte vor der öffentlichen Aus- legung anzupassen: Hierzu ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung die Zulässig- keit von Randsortimenten von 10 auf 5 % zu reduz ieren und bei der Zulässigkeit sonstiger Nutzun- gen sind Arztpraxen, Pflegedienste und Apotheken auszuschließen (Seite 3 der Begründung, sie- he Anlage) Vorlagen-Nr.: V/0492/2009/1 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämmereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0492/2009/1 Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Juni/Juli erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Geänderte Seite 3 der Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Weseler Straße 645
- Heroldstraße
- Harkortstraße
- Roxeler Straße
- Dingbängerweg
- An der Hansalinie
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0492/2009/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37