Mandari Insight

V/0038/2018

Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen, Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018

Vorlagen 15.03.2018

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Anlage 3_Kartendarstellung bestehende, geplante und neue Standorte

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Ansehen

Anlage 4_Karten der einzelnen Standorte

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Ansehen

Anlage 2_Teilnehmerliste des Abschlussworkshops

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Übersicht der Standorte

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3_Kartendarstellung bestehende, geplante und neue Standorte

1501 Zeichen

Münstersche Aa
Münstersc
he
Aa
Werse
Angel
Ems
Dortmund - Ems - Kanal
Aa
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Dortmund - Ems - Kanal
Dortmund-Ems-Kanal
Grona
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Lüdinghausen
Rheine
Waren
dorf
Hamm
Gimbte
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brück
Recklinghausen
Telgte
Westbevern
Albersloh
Gremmendorf
Mecklenbeck
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Nienberge Kinderhaus
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Gievenbeck
Sprakel
RinkerodeDort
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Amelsbüren
Hiltrup
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Wolbeck
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St. Mauritz
Handorf
Gelmer
Waldfriedhof
Lauheide
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Recklinghausen
Dortmund
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Beckum
Warendorf
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RheineGronau
DB
DB
DB
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DB
235
1
73E
43
1
73E
1
73E
54
54
51
219
Münster - Nord
Anschluss
Münster - Süd
Autobahnkreuz
DB
Münster-Hiltrup
Anschluss
südl. Markweg
Käthe-Ernst-Weg
Maikottenweg
Schaumburgstr.
Von-Esmarch-Str.
Oxford-Kaserne
Von-Esmarch-Str./Muckermannweg
Theißingstr.
Frdr.-Ebert-Str.
Hoppengarten
Im Sundern
Willingrott
Grevener Str.
Nordkirchenweg
Dingbängerweg
Böttcherstraße
Heidestraße
Dülmener Straße
Zum Schultenhof
Tönskamp
Holunderweg
Hakenesheide
Heriburgstr./Kirschgarten
Hohe Geist
Sunnenheide
York-Kaserne
Marie-Curie-Straße
Tilbecker Str.
Bahlmannstraße
Wangeroogeweg
Deermannstraße
Böckenhorst
Ermlandweg
Mauritzheide
Dahlweg
Nieberdingstr.
Feste Übergangseinrichtungen
Bestand, Planung, neue Standorte
Ergebnisse des Mediationsverfahrens 2016-2018
0 1 2 3
KM
Graphische Realisation: UND KATASTERAMT
VERMESSUNGS- Standort in Holzrahmenbauweise
Bestand
Zeichenerklärung:
Realisierung vsl. 2018/2019
Realisierung vsl. 2020 ff.
Neuer dauerhafter Standort

Anlage 4_Karten der einzelnen Standorte

6689 Zeichen

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Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
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Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
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²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
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#* Schule für Kranke
   
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Böckenhorst

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Pötterhoekschule
Thomas-Morus-Schule
Bodelschwinghschule
Erich Kästner-Schule
Anne-Frank-Berufskolleg
Albert-Schweitzer-Schule
Genossenschaftl. Berufskolleg
Potentiell unbefristeter Standort 
in Holzrahmenbauweise
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
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#* Kita
Mauritzheide 1

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Ratsgymnasium
Mauritzschule
Norbertschule
Pötterhoekschule
Thomas-Morus-Schule
Erich Kästner-Schule
J.-C.-Schlaun-Gymnasium
Genossenschaftl. Berufskolleg
Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
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Schulstandorte
!( Grundschule
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²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
südlich Markweg

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GeistschulePRIMUS-Schule
Hermannschule
PRIMUS-Schule
W.-Hittorf-Gymnasium
Erna-de-Vries-Schule
Fachschule für Agrarwirtschaft
Potentiell unbefristeter Standort 
in Holzrahmenbauweise
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
Dahlweg 116 und 118

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Irisschule
Abendgymnasium
Abendrealschule
Uppenbergschule
Regenbogenschule
Münsterlandschule
Hebo Privatschule
Paul-Schneider-Schule
Dreifaltigkeitsschule
Martin-Luther-King-Schule
Grundschule am Kinderbach
Realschule im Kreuzviertel
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Geschwister-Scholl-Realschule
Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
Ermlandweg

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Idaschule
Idaschule 2. Standort
A.-v.-Droste-Hülshoff-Schule An.
Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
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$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
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Heidestraße

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Potentiell unbefristeter Standort 
in Holzrahmenbauweise
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
Nieberdingstraße 23

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Ludgerusschule Alb.
Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
!( Gymnasium
$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
Sunnenheide

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Mosaik-Schule
Michaelschule
Freie Waldorfschule
F.-v.-Stein-Gymnasium
Potentialflächen für
dauerhafte Einrichtungen
Stand: 31.01.18
dauerhafte Einrichtung
!( aktiver Standort
") geplanter Standort
temporäre Einrichtung
!( aktiver Standort
%, kom. Erstaufnahmeeinrichtung
Schulstandorte
!( Grundschule
!( Hauptschule
!( Realschule
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$+ Gesamtschule
") Förderschule
²³ Weiterbildungskolleg
²³ Berufliche Vollzeitschule
²³ Berufskolleg
$+ sonstige Schulen
#* Schule für Kranke
   
®v Bushaltestelle
#* Kita
Oxford - Kaserne

Anlage 2_Teilnehmerliste des Abschlussworkshops

3891 Zeichen

Anlage 2: Teilnehmer/-innen des Abschlussworkshops in Schöppingen 
Teilnehmer/-innen am 12.01.2018 
Name Funktion / Amt / Partei 
Abbing, Werner BV Nord, CDU 
Balsliemke, Georg BV Ost, CDU 
Brinktrine, Stephan Bezirksbürgermeister BV West, SP D-Ratsfraktion 
Derendorf, Dr. Brigitte GGUA Flüchtlingshilfe e.V. 
Eckervogt, Ulrich BV Hiltrup, FDP 
Feldmann, Doris SPD-Ratsfraktion 
Fischer-Baumeister, Peter Bezirksbürgermeister BV Mi tte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Halberstadt, Richard-Michael CDU-Ratsfraktion 
Kattentidt, Christoph Bündnis90/Die Grünen/GAL Ratsf raktion 
Kiewit, Ralf BV Nord, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Klimek, Martina Bezirksbürgermeisterin BV Ost, CDU 
Kollmann, Thomas SPD-Ratsfraktion 
Kretzschmar, Beate BV West, SPD 
Leschniok, Stefan CDU-Ratsfraktion 
Lilge, Thomas BV West, CDU 
Metzler, Sabine BV Südost, SPD 
Otte, Marita BV Mitte, SPD 
Paßlick, Bernhard AG Wohlfahrt, Caritasverband für d ie Stadt Münster e.V. 
Peitzmeier, Martin BV Südost, CDU 
Rapatinski, Konstantin Piraten/ÖDP 
Rommel, Silke BV Mitte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ruwe, Franz-Josef BV Südost, CDU 
Samar, Saeid Evangelischer Kirchenkreis Münster 
Schönlau, Rolf-Dieter Bezirksbürgermeister BV Südost , SPD 
von Schoenebeck, Brigitte BV West, Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL 
Winkel, Maria SPD-Ratsfraktion 
Yavuz, Dr. Ömer Lütfü Vorsitzender des Integrationsr ates 
Für die Verwaltung 
Andrzejewski, Christoph Amt für Immobilienmanagement
Arnkens-Homann, Dagmar Sozialamtsleiterin 
Deitmer, Dr. Ingo Amt für Immobilienmanagement 
Lembeck, Heinz Sozialamt 
Niehues, Klaus Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien 
Schulte-Sienbeck, Verena Sozialamt 
Wilkens, Cornelia Stadträtin 
Winter, Ulrich Amt für Stadtentwicklung/-planung und  Verkehrsplanung 
Moderation / Dokumentation 
Hellemacher, Mirka Institut für soziale Innovation 
Wietert-Wehkamp, Hans Institut für soziale Innovatio n

Teilnehmer/-innen am 13.01.2018 
Name Funktion / Amt / Partei 
Abbing, Werner BV Nord, CDU 
Balsliemke, Georg BV Ost, CDU 
Brinktrine, Stephan Bezirksbürgermeister BV West, SP D-Ratsfraktion 
Derendorf, Dr. Brigitte GGUA Flüchtlingshilfe e.V. 
Eckervogt, Ulrich BV Hiltrup, FDP 
Feldmann, Doris SPD-Ratsfraktion 
Fischer-Baumeister, Peter Bezirksbürgermeister BV Mi tte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Foecker, Lothar Polizeipräsidium Münster 
Halberstadt, Richard-Michael CDU-Ratsfraktion 
Kattentidt, Christoph Bündnis90/Die Grünen/GAL Ratsf raktion 
Kiewit, Ralf BV Nord, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Klimek, Martina Bezirksbürgermeisterin BV Ost, CDU 
Kollmann, Thomas SPD-Ratsfraktion 
Kretzschmar, Beate BV West, SPD 
Leschniok, Stefan CDU-Ratsfraktion 
Lilge, Thomas BV West, CDU 
Messing, Ulrich Katholisches Stadtdekanat Münster 
Metzler, Sabine BV Südost, SPD 
Otte, Marita BV Mitte, SPD 
Paßlick, Bernhard AG Wohlfahrt, Caritasverband für d ie Stadt Münster e.V. 
Peitzmeier, Martin BV Südost, CDU 
Rapatinski, Konstantin Piraten/ÖDP 
Rommel, Silke BV Mitte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ruwe, Franz-Josef BV Südost, CDU 
Samar, Saeid Evangelischer Kirchenkreis Münster 
Schönlau, Rolf-Dieter Bezirksbürgermeister BV Südost , SPD 
von Schoenebeck, Brigitte BV West, Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL 
Winkel, Maria SPD-Ratsfraktion 
Yavuz, Dr. Ömer Lütfü Vorsitzender des Integrationsr ates 
Für die Verwaltung 
Andrzejewski, Christoph Amt für Immobilienmanagement
Arnkens-Homann, Dagmar Sozialamtsleiterin 
Deitmer, Dr. Ingo Amt für Immobilienmanagement 
Lembeck, Heinz Sozialamt 
Neteler, Christoph Vermessungs- und Katasteramt 
Niehues, Klaus Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien 
Schulte-Sienbeck, Verena Sozialamt 
Watermann, Ludger Amt für Schule und Weiterbildung 
Wilkens, Cornelia Stadträtin 
Winter, Ulrich Amt für Stadtentwicklung/-planung und  Verkehrsplanung 
Moderation / Dokumentation 
Hellemacher, Mirka Institut für soziale Innovation 
Wietert-Wehkamp, Hans Institut für soziale Innovatio n

Beschlussvorlage

27945 Zeichen

V/0038/2018 
V/0038/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen; 
Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.04.2018 Integrationsrat Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt den in Anlage 1 dargestellten neun dauerhaften Standorten für Flüchtlingsein-
richtungen zu. 
 
Sozialamt 
 
05.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Telefon: 492-5998 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0038/2018 
2. Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden neue feste Übergangseinrichtungen mit je-
weils bis zu 50 Plätzen an den folgenden Standorten sukzessive und in Abhängigkeit von der 
jeweiligen Bedarfssituation realisiert: 
 
 Böckenhorst (Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Amelsbüren) 
 Ermlandweg (Stadtbezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus-Ost) 
 Südlich Markweg (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Rumphorst) 
 Sunnenheide (Stadtbezirk West, Stadtteil Albachten) 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob, wie und durch wen (Stadt Münster, Konzerntoch-
terunternehmen, Dritter) auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne - unter Berücksichti-
gung von wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gesichtspunkten - das Gebäude der bestehen-
den temporären Flüchtlingseinrichtung in einen dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes 
Gebäude zu diesem Zweck umgebaut oder ein Neubau errichtet werden soll. Hierzu wird eine 
gesonderte Vorlage erstellt. 
 
4. Die neu zu errichtenden Einrichtungen werden jeweils durch die Wohn+Stadtbau GmbH bzw. 
durch einen Investor realisiert und von der Stadt Münster langfristig angemietet. 
 
5. Bei der Realisierung der Einrichtungen werden die im Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen 
in Münster“ (vgl. Vorlage V/1052/2016) beschriebenen räumlichen Standards umgesetzt. 
 
6. Die folgenden Standorte in Holzrahmenbauweise sollen langfristig zur Flüchtlingsunterbringung 
genutzt werden: 
 
 Dahlweg 116 oder 118 (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Schützenhof) - 100 Plätze 
 Mauritzheide 1 (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mauritz-Mitte) - 100 Plätze 
 Nieberdingstraße 23 (Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West) - 50 Plätze  
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an der Mauritzheide und 
an der Nieberdingstraße über eine Anmietung der Flächen mit einer Laufzeit von längstens 20 
Jahren in Verhandlung zu treten. Die entsprechenden Anmietungsbeschlüsse werden gesondert 
zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
8. Der temporäre Standort Heidestraße 12 (24 Plätze) soll zur Erweiterung der bestehenden Ein-
richtung Heidestraße 8-10 (50 Plätze) in eine dauerhafte Einrichtung mit insgesamt 74 Plätzen 
umgewandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Wohn+Stadtbau GmbH über ei-
nen Ankauf des Gebäudes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und eine An-
mietung durch die Stadt Münster in Verhandlungen zu treten. Hilfsweise ist ein Ankauf durch die 
Stadt zu prüfen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen zunächst keine investiven Kosten an. Die Finanzierung der später entstehenden Miet- und 
Betriebskosten, sowie der Aufwendungen für die Betreuung der Einrichtungen durch den Sozial- und 
Hausdienst bei den neu zu errichtenden Einrichtungen werden in jeweils gesonderten Vorlagen dar-
gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0916/2017/1. Erg. hat der Rat der Stadt Münster im Dez ember 2017 beschlossen, 
dass zum Abschluss des Mediationsverfahrens 2016 -2018 analog zu den früheren Beratungsproze s-
sen eine Klausurtagung zur Festlegung neuer dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
durchgeführt werden soll. Ziel war, unter der  Maßgabe einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der

- 3 - 
V/0038/2018 
Standorte über das Stadtgebiet, eine Verständigung über mindestens 500 zusätzliche Plätze in festen 
Übergangseinrichtungen zu erzielen. 
 
 
Aktuelle Unterbringungskapazitäten in Flüchtlingseinrichtungen 
 
Im Zuge der dramatisch steigenden Flüchtlingszuzüge , insbesondere im Jahr 2015, ist das bewährte 
Münsteraner Unterbringungs- und Betreuungs konzept an seine Grenzen gestoßen. Zur Aufnahme 
der geflüchteten Menschen musste sehr kurzfristig eine Vielzahl temporärer Einrichtungen geschaffen 
werden. Diese erfüllten  bzw. erfüllen häufig nicht die Standards des Münsteraner Konzeptes – vor 
allem bezüglich der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet, der Größe und der Lage. Im Rahmen eines 
kriteriengeleiteten Freizugsmanagements (vgl. Vorlagen V/0479/2016 und V/1052/2016) werden die 
Interimslösungen seit Mitte 2016 sukzessive wieder aufgelöst bzw. in den Platzkapazitäten reduziert. 
 
Insgesamt stehen aktuell 18 feste Übergangseinrichtungen mit 854 Plätzen zur Verfügung, d ies ent-
spricht weniger als einem Drittel der bestehenden Kapazitäten von rund 2.900 Plätzen. Zehn zusätzli-
che Standorte sind im Rahmen der früheren Mediationsprozesse entwickelt und durch den Rat der 
Stadt Münster beschlossen worden. Davon befinden sich zw ei Einrichtungen derzeit in der Umse t-
zung (Willingrott, Marie-Curie-Straße), für zwei weitere ist ein Baubeginn noch in diesem Jahr vorg e-
sehen (Dingbängerweg, Deermannstraße). Sechs Standorte mit insgesamt 300 Plätzen können erst 
längerfristig nach Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes und anderer Voraussetzungen reali-
siert werden. 
 
Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller geplanten Einrichtungen 1.354 Plätze in fe s-
ten Übergangseinrichtungen zur Verfügung. Da allerdings die Nutzung des S tandortes am Hoppe n-
garten bis Mitte 2018 befristet ist und auch der Standort an der Friedrich -Ebert-Straße aus städtepla-
nerischen Gründen längerfristig zur Disposition steht, wird sich die Zahl der verfügbaren Plätze im 
Ergebnis auf höchstens 1.254 reduzieren. 
 
 
Belegung der Einrichtungen und perspektivischer Bedarf an Unterbringungskapazitäten 
 
In der Spitze lebten Anfang 2016 bis zu 4.200 Personen in den Flüchtlingsunterkünften. Viele Fam i-
lien haben seitdem den Weg auf den privaten Wohnungsmarkt gefunden, ein kleinerer Teil ist in die 
Herkunftsländer zurückgekehrt. Nachdem seit März 2016 nur noch in geringem Umfang Zuweisungen 
erfolgt sind, ist die Belegung der Einrichtungen kontinuierlich um durchschnittlich gut 90 Personen 
monatlich auf 2.138 Personen zum Jahreswechsel 2017/2018 gesunken. Es ist davon auszugehen, 
dass sich die Auszüge auf den Wohnungsmarkt zukünftig verlangsamen werden, da nun verstärkt  
Personenkreise in den Einrichtungen verbleiben, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer Fuß fassen 
können (z. B. sehr große Familien und alleinstehende Männer). 
 
Seit Mitte Februar 2018 werden der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Arnsberg wieder g e-
flüchtete Menschen zugewiesen. Bis Ende  April 2018 werden etwa 240 Zuweisungen erwartet. Die 
weitere Entwicklung lässt sich derzeit nicht prognostizieren, von deutlichen Steigerungen ist mittelfris-
tig aber nicht auszugehen. 
 
Die Zahl der in kommunalen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen ist in den ve r-
gangenen Jahren immer Schwankungen unterworfen gewesen, wobei es im Jahr 2015/16 zu einer 
bis dahin einmaligen extremen Steigerung gekommen ist. Es ist zu erwarten, dass sich die Belegung 
der Einrichtungen in der langfristigen Tendenz weiter reduzieren wird. 
 
Unter der Annahme, dass weiterhin Zuweisungen zu verzeichnen sein werden und sich die Auszüge 
auf den Wohnungsmarkt langsamer vollziehen, kann davon ausgegangen werden, dass längerfristig 
etwa 1.500 Personen unterzubringen sind. Dies entspricht etwa der Zahl der Personen, die Ende 
2014 in den kommunalen Einrichtungen gelebt hat.

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V/0038/2018 
Aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen und -größen sowie zur Berücksichtigung beso n-
derer Bedarfe bei der Unterbringung ist von einer Vollbele gung der Einrichtungen bereits bei 85  % 
auszugehen (vgl. Vorlage V/0570/2011). Dies bedeutet, dass zur Unterbringung von 1.500 Personen 
mindestens 1.765 Plätze erforderlich sind. Um das bewährte dezentrale Münsteraner Flüchtlingsko n-
zept auch zukünftig weit er umsetzen zu können, ergibt sich demnach angesichts der bereits best e-
henden und noch geplanten 1.254 Plätze ein Bedarf von mindestens 500 zusätzlichen Plätzen. 
 
 
Klausurtagung in Schöppingen vom 12. bis 13.01.2018 
 
In der Zeit vom 12. - 13.01.2018 fand der Abschlussworkshop zum Mediationsverfahren in Schöppin-
gen statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des Rates, der Bezirksvertretungen, des 
Integrationsrates, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Mün s-
ter, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.  V., der Kirchen, 
der Polizei und der Verwaltung (siehe Teilnehmerliste, Anlage 2). 
 
Im Rahmen eines ämterübergreifenden Planungsprozesses waren im Vorfeld alle zur Verfügung st e-
henden Grundstücke im Stadtgebiet noch einmal dahingehend geprüft worden, ob die Errichtung e i-
ner Flüchtlingseinrichtung dort möglich ist. Dabei wurden nur solche Flächen ausgewählt, bei denen 
bereits eine klare Realisierungsperspektive absehbar war, um siche rzustellen, dass nach der B e-
schlussfassung auch möglichst zügig eine Umsetzung erfolgen kann. Einzelne der als Interimslösun-
gen konzipierten bestehenden Einrichtungen in Holzrahmenbauweise wurden aus wirtschaftlichen 
Erwägungen und aufgrund der positiven E rfahrungen beim Betrieb in den Prozess einbezogen, und 
im Ergebnis insbesondere dort berücksichtigt, wo sie zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Stan d-
orte über das Stadtgebiet beitragen. 
 
Im Abschlussworkshop wurden insgesamt 20 Standorte vorgestellt, a n denen planungsrechtlich die 
Errichtung einer festen Übergangseinrichtung bzw. die langfristige Nutzung eines bestehenden Sta n-
dortes möglich wäre: 
 
Stadtbezirk Stadtteil Standort 
Hiltrup Amelsbüren Am Dornbusch 
Amelsbüren Böckenhorst 
Amelsbüren Wildenkamp 
Amelsbüren Nordkirchenweg 
Berg Fidel Vennheideweg 25 (Holzrahmenbau) 
Mitte Mauritz-Mitte Mauritzheide 1 (Holzrahmenbau) 
Rumphorst Hoher Heckenweg* 
Rumphorst Südlich Markweg 
Schützenhof Dahlweg 116 oder 118 (Holzrahmenbau) 
Nord Kinderhaus-Ost Ermlandweg  
Kinderhaus-West Langebusch / Westhoffstraße 
Ost Handorf Östlich Hobbeltstraße  
Südost Angelmodde Heidestraße 12 (Erweiterung Heidestraße 8-10) 
Angelmodde Südlich Hiltruper Straße 
Gremmendorf-West Nieberdingstraße 23 (Holzrahmenbau) 
Wolbeck Petersdamm  
West Albachten Sunnenheide 
Gievenbeck Gronowskistraße 42 (Holzrahmenbau) 
Gievenbeck Oxford-Kaserne  
Roxel Havixbecker Straße 72 (Holzrahmenbau) 
* Standort wird perspektivisch für die Unterbringung wohnungsloser Haushalte genutzt, vgl. Vorlage V/1046/2017

- 5 - 
V/0038/2018 
 
 
Alle Standorte wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Infrastruktur, der bereits bestehenden 
Flüchtlingseinrichtungen im Umfeld, der Kita - und Schulsituation sowie der Bevölkerungsstruktur und 
der bisherigen Erfahrungen mit der Integration geflüchteter Menschen im Stadtteil analysiert. Es fand 
zunächst eine Beratung in Kleingruppen je Stadtbezirk statt, anschließend wurden die Ergebnisse im 
Plenum vorgestellt und insbesondere im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung über das 
Stadtgebiet diskutiert. 
 
Der Mediationsprozess wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Immobilienm a-
nagement, des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt planung und Verkehrsplanung , des Vermessungs - 
und Katasteramtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und We i-
terbildung sowie des Sozialamtes fachlich begleitet. 
 
Im Ergebnis wurden neun Standorte festgelegt, an denen langfristig eine Flüchtlingsunterbringung 
stattfinden soll (siehe Übersicht der Standorte in Anlage 1, Kartendarstellungen in Anlagen 3 und 4), 
die im Folgenden dargestellt werden. Die nicht berücksichtigten Grundstücke werden im Rahmen des 
Wohnbaulandprogramms weiter entwickelt und stehen uneingeschränkt für die jeweils vorgesehenen 
Nutzungszwecke zur Verfügung. 
 
 
Im Mediationsverfahren festgelegte dauerhafte Standorte 
 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
 Böckenhorst (Stadtteil Amelsbüren) 
 
Nach der Verlagerung der Reithalle und des Reitplatzes, die sich aktuell noch auf der st ädtischen 
Fläche am Böckenhorst befinden, ist hier die Errichtung von insgesamt rund 200 Wohneinheiten g e-
plant. Hierzu ist noch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. In dieses Neubaugebiet könnte 
eine Flüchtlingseinrichtung von Beginn an integriert werden. 
Im Baugebiet ist eine Kita vorgesehen. Eine ÖPNV -Anbindung ist vorhanden und die Nahversorgung 
ist fußläufig erreichbar. 
In Amelsbüren besteht derzeit noch eine temporäre Einrichtung mit 50 Plätzen in Holzrahmenbauwei-
se an der Landsberger Straße. Es ist vorgesehen, diese mit der Realisierung des geplanten dauerhaf-
ten Standortes auf dem direkt gegenüber liegenden Grundstück an der Deermannstraße freizuziehen. 
Diese geplante feste Übergangseinrichtung mit bis zu 50 Plätzen wird voraussichtlich im Herbst 2019 
in Betrieb gehen können.  
Neben der geplanten Kita im Neubaugebiet Böckenhorst sind weitere Einrichtungen im Baugebiet Am 
Dornbusch und an der Landsberger Straße / Deermannstraße vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der 
geplanten Kitas ist eine Versorgung weiterer Kinder in Amelsbüren möglich. 
Bezüglich der schulischen Situation wird derzeit im Stufenverfahren geprüft, ob ein Ausbau der D a-
vertschule Amelsbüren und damit verbunden eine Erhöhung der Aufnahmekapazität möglich ist (1. 
Stufe: Ausbau zur räumlich en 3-Zügigkeit, 2. Stufe: Erweiterung auf 4 -Zügigkeit). Die Davertschule 
Amelsbüren kann derzeit drei Eingangsklassen bilden. 
 
 
Stadtbezirk Mitte 
 
 Mauritzheide 1 (Stadtteil Mauritz-Mitte) 
 
Die Flüchtlingseinrichtung in Holzrahmenbauweise an der Mauritzheid e ist seit Anfang 2017 in B e-
trieb. Die Stadt hat das Grundstück von der Wohn+Stadtbau GmbH bis zunächst Mitte 2021 angemie-
tet. Es befindet sich in einer Stadtteilrandlage, ist aber dennoch sehr gut angebunden und grenzt d i-
rekt an ein Wohngebiet.

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V/0038/2018 
Die nächstgelegene dauerhafte Einrichtung am Hoppengarten wird, wie oben beschrieben, nur noch 
bis zum Sommer 2018 genutzt. Die auf der anderen Kanalseite bestehende temporäre Einrichtung 
auf dem Gelände des ehemaligen Pulverschuppens (Warendorfer Straße 265-269) ist aktuell bis Sep-
tember 2019 befristet. 
Die Versorgungssituation mit Kita -Plätzen ist in Mauritz -Mitte sehr angespannt, so dass die Planung 
einer weiteren Kita-Maßnahme erforderlich ist, um die Versorgung der Kinder zu gewährleisten.  
Die nächstgelegene Schule ist die Pötterhoekschule. Eine Erweiterung auf drei Züge wird derzeit g e-
prüft. 
 
 Südlich Markweg (Stadtteil Rumphorst) 
 
Auf dieser privaten Fläche ist der Neubau von rund 315 Wohneinheiten und einer Kita vorgesehen. Im 
Bebauungsplan Nr. 569 ist die mögliche Flüchtlingseinrichtung bereits verzeichnet, so dass für alle 
potentiellen Käufer hier Transparenz besteht. Die Lage ist sehr integriert, ÖPNV-Anbindung und Nah-
versorgung sind gut fußläufig zu erreichen. 
Die bislang noch am Hoppengarten bestehende feste Einrichtung mit 50 Plätzen wird mit Auslaufen 
des Mietvertrages zum 30.06.2018 geschlossen, so dass im Stadtteil perspektivisch keine zusätzl i-
chen Unterbringungsplätze geschaffen werden. 
Die Kita-Situation in Rumphorst ist aktuell sehr angespannt. Im  Baugebiet wurde der Bedarf für eine 
Kita mit vier Gruppen angemeldet, die voraussichtlich im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden 
kann. Für die Versorgung der Kinder ist eine parallele Errichtung von Kita und Wohnbebauung wic h-
tig. 
Die n ächstgelegenen Grundschulen sind die  Thomas-Morus-Schule und die Norbertschule. Beide 
Grundschulen können nur weitere Kinder aufnehmen, wenn deren Aufnahmekapazität erhöht wird. Es 
sollen Machbarkeitsstudien zur Erhöhung der räumlichen Zügigkeit erstellt werden. Die se setzt j e-
weils eine bauliche Erweiterung der Schulgebäude voraus. 
 
 Dahlweg 116 oder 118 (Stadtteil Schützenhof) 
 
Die beiden Gebäude in Holzrahmenbauweise am Dahlweg werden seit Anfang bzw. Herbst 2016 zur 
Flüchtlingsunterbringung genutzt. Das Grundstück lieg t in einem Kerngebiet, die nächste Wohnb e-
bauung ist allerdings nur rund 200 Meter entfernt. Die ÖPNV -Anbindung und die Nahversorgung sind 
gut fußläufig erreichbar. 
In der näheren Umgebung befinden sich keine dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen. Die nächst gele-
gene temporäre Einrichtung an der Robert -Bosch-Straße mit bis zu 100 Plätzen wird voraussichtlich 
längstens bis Ende 2021 betrieben, da der Betrieb bauordnungsrechtlich befristet ist und das Grun d-
stück überplant und vermarktet wird.  
Der Standort am Da hlweg hat sich etabliert und würde sich gut für einen längerfristigen Betrieb ei g-
nen. Es soll langfristig jedoch nur ein Standort mit insgesamt 100 Plätzen bestehen bleiben. Die Kita -
Versorgungssituation im Stadtbezirk Mitte ist derzeit sehr angespannt. Vo r diesem Hintergrund wird 
der Umbau eines der beiden Gebäude für eine Kita-Nutzung geprüft. 
Die nächstgelegene Schule ist die Hermannschule. Deren Ausbau zur 2- bzw. 3-Zügigkeit wird aktuell 
im Stufenverfahren geprüft. 
 
 
Stadtbezirk Nord 
 
 Ermlandweg (Stadtteil Kinderhaus-Ost) 
 
Für das städtische Grundstück besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 583). Es ist 
eine Bebauung mit fünf Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Geplant ist die Errichtung von rund 45 
Wohneinheiten und einer Kita. Derzeit wird eine entsprechende Investorenausschreibung vorbereitet. 
In der direkten Umgebung befindet sich die feste Flüchtlingseinrichtung an der Grevener Straße zur 
Unterbringung von bis zu 40 Männern. Vor diesem Hintergrund sollen am Standort Ermlandweg 
schwerpunktmäßig Familien untergebracht werden. Darüber hinaus ist am Wangeroogeweg eine wei-
tere feste Übergangseinrichtung mit bis zu 50 Plätzen vorhanden. Temporäre Einrichtungen werden

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V/0038/2018 
derzeit noch am Wangeroogeweg (ehemalige Hütte Westfalia Kinderhaus, 36 Plätze ) und am Sand-
fortskamp (30 Plätze) genutzt. Letztere wird zukünftig zu Unterbringung wohnungsloser Haushalte 
genutzt (vgl. Vorlage V/1046/2017). 
In den Baugebieten Ermlandweg und Moorhock bestehen maßnahmbedingte Kitaanmeldungen. Die 
Versorgung weiterer Kinder ist bei paralleler Errichtung von Wohnbebauung und Kita möglich. 
Die nächstgelegene Grundschule  ist die Paul -Schneider-Schule, die grundsätzlich freie Kapazitäten 
hat. 
 
 
Stadtbezirk West 
 
 Sunnenheide (Stadtteil Albachten) 
 
Bei dem Grundstück südlich der Bahnlinie handelt es sich um eine städtische Fläche, die derzeit pl a-
nungsrechtlich noch als Gewerbegebiet zählt. Die Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes 
Nr. 383 wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 offengelegt. In dem Neubaugebiet sollen rund 150 
Wohneinheiten für verschiedene Interessengruppen geschaffen werden. Neben Doppel - und Reihen-
häusern sieht das Plankonzept einige Mehrfamilienhäuser vor. 
Das Neubaugebiet befindet sich in Stadtteilrandlage und ist etwa zwei Kilometer vom Ortskern en t-
fernt. Eine ÖPNV-Anbindung ist gegeben. 
In Albachten besteht aktuell bereits eine feste Übergangseinrichtung an der Dülmener Straße. Da r-
über hinaus ist die Errichtung einer weiteren Einrichtung im Baugebiet Hohe Geist im Jahr 2014 vom 
Rat beschlossen worden. Eine Realisierung ist nach jetzigem Stand nicht vor dem Jahr 2021 reali s-
tisch. 
Im Neubaugebiet an der Sunnenheide soll eine 3 -6-gruppige Kita errichtet werden. Darüber hinaus 
bestehen in Albachten Planungen im Baugebiet Albachten -Ost, für eine Erweiterung der städtischen 
Kita Albachten um eine Gruppe sowie für die Aufstellung eines Pavillons für zwei Gruppen. Die Ver-
sorgung weiterer Kinder wird nach Inbetriebnahme dieser geplanten Einrichtungen möglich sein. 
Die Ludgerusschule Albachten ist die einzige Grun dschule im Stadtteil. Deren Aufnahmekapazitäten 
reichen auch im Hinblick auf die Baugebietsentwicklung nicht aus, um den Bedarf zu decken.  Mit der 
Vorlage V/0845/2017/1 hat der Rat der Stadt Münster den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule mit 
Option zur 3-Zügigkeit beschlossen. Bereits mit der Vorlage V/0328/2017 hat der Rat der Aufstellung 
von zwei weiteren Fertigbauklassen zugestimmt, um Bedarfsspitzen bis zur Fertigstellung der neuen 
Grundschule abzudecken. Diese neuen Fertigbauklassen stehen voraussichtl ich im Frühsommer 
2019 zur Verfügung. Die Aufnahmekapazitäten für Kinder im Grundschulalter sind daher bis zur Fe r-
tigstellung der neuen Grundschule weiter begrenzt. 
 
 Oxford-Kaserne (Stadtteil Gievenbeck) 
 
Im neuen Oxford -Quartier sollen in drei Bauabschnit ten insgesamt ca. 1.200 Wohneinheiten entst e-
hen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 579 für das ehemalige Kasernengelände befindet sich 
derzeit noch im Verfahren. Die erste Offenlegung erfolgte im Spätsommer 2017, die  erneute Offenle-
gung ist im Februar / März 2018 erfolgt. 
Auf dem Gelände besteht aktuell neben der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung, die im Sommer 
2015 in Betrieb genommen wurde, eine temporäre Einrichtung mit bis zu 170 Plätzen. In dieser we r-
den seit Herbst 2016 schwerpunktmäßig besonders s chutzbedürftige Personengruppen unterg e-
bracht.  
Die ehemaligen Truppengebäude wurden mietzinsfrei von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
(BImA) für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet und für die Nutzung erschlossen und he r-
gerichtet. Im Zuge des Konversionsprozesses ist zu prüfen, ob, wie und durch wen (Stadt Münster, 
Konzerntochterunternehmen, Dritter) - unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und stadtplaner i-
schen Gesichtspunkten - das Gebäude der bestehenden temporären Flüchtlingse inrichtung in einen 
dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes Gebäude zu diesem Zweck umgebaut oder ein Neu-
bau errichtet werden soll. Auch wenn bereits im letzten Mediationsprozess der Standort ins Auge g e-
fasst wurde, ist dies damals ohne Detailkenntni sse des B -Planes, des Erwerbsprozesses mit seinen 
Kosten sowie den noch zu klärenden Fragen zur Umsetzung für eine Dauerlösung erfolgt. Eine a b-

- 8 - 
V/0038/2018 
schließende Entscheidung zwischen den o.g. Alternativen sollte unter Kenntnis und Abwägung aller 
Interessen zum Standort der Oxford-Kaserne erfolgen. 
Mit der Entwicklung des großen Neubaugebietes und der Schaffung der entsprechenden Infrastruktur 
wäre das Kriterium einer integrierten Lage an diesem Standort perspektivisch sehr gut erfüllt. 
Im Baugebiet Oxford -Quartier sowie am Borghorstweg werden für die zu erwartenden Kinderbetre u-
ungsbedarfe Kita-Maßnahmen eingeplant. Die Versorgung weiterer Kinder in den vorhandenen Kitas 
in Gievenbeck ist möglich. 
Nächstgelegene Grundschule ist die Mosaik -Schule. Zurzeit wird geprü ft, ob die Schule von drei auf 
vier Züge erweitert werden kann. Nur dann bzw. wenn auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -
Kaserne eine weitere Grundschule errichtet wird, können weitere Kinder aufgenommen werden. Die 
Michaelschule in Gievenbeck hat grundsätzlich noch freie Kapazitäten, allerdings kann die festgelegte 
4-Zügigkeit nicht ausgeschöpft werden, weil die Räume für die Differenzierung des Unterrichts (u.a. 
DAZ-Förderung) belegt sind und auch benötigt werden. 
 
 
Stadtbezirk Südost 
 
 Heidestraße 12 (Stadtteil Angelmodde) 
 
Das Gebäude an der Heidestraße 12 liegt neben der bereits bestehenden festen Übergangseinric h-
tung Heidestraße 8 - 10 und wird seit Anfang 2016 als temporäre Flüchtlingseinrichtung genutzt. Mit 
dieser Vorlage wird vorgeschlagen, zukünftig beide Gebäude als eine feste Übergangseinrichtung mit 
dann insgesamt bis zu 74 Plätzen fortzuführen. 
Das Gebäude Heidestraße 8 -10 wurde langfristig von der Wohn+Stadtbau GmbH angemietet. Das 
Haus Heidestraße 12 wird derzeit von der BImA mietzinsfrei zur Unterbringung geflüchteter Me n-
schen überlassen. 
Die Erfahrungen des Sozialamts haben gezeigt, dass der Standort mit einer Kapazität von 74 Plätzen 
gut zu führen ist und sich vor Ort etabliert hat. Die Unterbringung in zwei Mehrfamilienhäusern führt 
dazu, dass der Standort weniger als Einrichtung denn als normales Wohngebäude wahrgenommen 
wird. Die Lage im Wohngebiet ist integriert, ÖPNV -Anbindung und Nahversorgung sind fußläufig e r-
reichbar. 
Durch die Umwidmung von einer temporären in eine feste Flüchtlings einrichtung entstehen vor Ort 
keine zusätzlichen Bedarfe im Bereich von Kindertagesbetreuung und Schule.  
 
 Nieberdingstraße 23 (Stadtteil Gremmendorf-West) 
 
Die bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise mit bis zu 100 Plätzen befindet sich auf einem 
Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  (BImA) und wird seit Ende November 2016 
zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Einric h-
tung in Pavillon -Bauweise mit einer Kapazität von bis zu 40 Plätzen, i n der alleinreisende Männer 
untergebracht sind. 
Die Lage der Einrichtung ist wenig integriert. Im Umfeld befinden sich Verwaltungsgebäude, Gewer-
bebetriebe und vereinzelte Wohnbebauung. Die Anbindung an die Innenstadt ist jedoch gut, die Na h-
versorgung noch fußläufig erreichbar. 
Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde vereinbart, den Standort aufgrund der Lage und der im 
Umfeld fehlenden Kita - und Schulangebote langfristig nicht zur Unterbringung von Familien zu nu t-
zen, sondern hier bis zu 50 geflüchtete Män ner unterzubringen. Dafür soll die bislang noch genutzte 
Pavillonanlage zurückgebaut werden. 
 
 
Ausblick 
 
Vor dem Hintergrund, dass sich die weitere Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nicht konkret vorhe r-
sagen lässt, ist ein möglichst flexibles System zur Steuerung der Unterbringungskapazitäten erforder-
lich. Die Auswahl und Realisierung neuer Standorte erfordert in der Regel einen mehrjährigen Pr o-
zess. Um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, gilt es, ein ausreichendes Potential an Standorten

- 9 - 
V/0038/2018 
vorzuhalten. Eine hohe Flexibilität kann dadurch gewährleistet werden, dass vor einer Realisierung 
einzelner fester Einrichtungen jeweils noch einmal aktuell der Bedarf überprüft wird und andererseits 
auch eine Umwandlung von Flüchtlingseinrichtungen in normalen Wohnraum möglich ist.  
 
Grundsätzlich bleibt die Suche nach neuen Standorten eine dauerhafte Aufgabe, da bestehende lang-
fristige Mietverträge sukzessive auslaufen bzw. Einrichtungen ggf. aus baulichen Gründen abgelöst 
werden müssen. Es ist daher beabsichtigt, in  etwa zwei Jahren ein weiteres Mediationsverfahren 
durchzuführen. So kann auch auf sich ggf. verändernde Bedarfssituationen reagiert werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
1. Übersicht der Standorte 
2. Teilnehmer/-innen des Abschlussworkshops in Schöppingen 
3. Kartendarstellung der bestehenden, geplanten und neuen dauerhaften Standorte 
4. Karten der einzelnen Standorte

Anlage 1_Übersicht der Standorte

580 Zeichen

Anlage 1: 
Neue dauerhafte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 
Stadtbezirk Stadtteil Standort 
Hiltrup Amelsbüren Böckenhorst 
Mauritz-Mitte Mauritzheide 1 
(bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) 
Rumphorst Südlich Markweg 
Schützenhof Dahlweg 116 oder 118 
(bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) 
Nord Kinderhaus-Ost Ermlandweg 
Angelmodde Heidestraße 12 
(Erweiterung der Einrichtung Heidestraße 8-10) 
Gremmendorf-West Nieberdingstraße 23 
(bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) 
Albachten Sunnenheide 
Gievenbeck Oxford-Kaserne 
Mitte 
Südost 
West

Anlage A

2888 Zeichen

Anlage A zur V/0038/2018 
Kurzüberblick 
Im Rahmen einer Klausurtagung vom 12. bis 13.01.2018 wurden zum Abschluss des Mediations-
verfahrens 2016-2018 insgesamt neun Standorte für feste Übergangseinrichtungen für geflüchte-
te Menschen festgelegt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Das Teilziel lautet: Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden neue Standorte für feste 
Übergangseinrichtungen für geflüchtete Menschen festgelegt. Neben den Vertreterinnen und Ver-
tretern des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates werden mit der Arbeitsge-
meinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Ge-
sellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e. V., der Kirchen und der Polizei an dem 
Beratungsprozess weitere Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt, um einen mög-
lichst breit getragenen Konsens zu erreichen. Die Kriterien für die Standortauswahl berücksichti-
gen insbesondere die soziale Balance in und zwischen den Stadtteilen.  
 
Zielerreichung: Das Mediationsverfahren ist abgeschlossen.  
 
Vor Baubeginn und nach Abschluss der Realisierung der Standorte werden Bürgerinformations-
veranstaltungen durchgeführt. Bürgerschaftliches Engagement wird gezielt einbezogen und un-
terstützt.

Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahme beruht auf den Ratsbeschlüssen zu den Vorlagen V/0916/2017/1 
„Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen“ und 
V/1052/2016 „Handlungskonzept Geflüchtete Menschen in Münster“ sowie den vorhergehenden 
Ratsbeschlüssen zum Unterbringungs- und Betreuungskonzept V/0705/2014 und 
V/0705/2014/E1, 731/00 und 731/00/E1, 167 /01 und 167/01/E1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Migration: Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen.

Beratungsverlauf (15)

18.04.2018 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (51)

  • Nieberdingstraße 23
  • Heidestraße 8
  • Marie-Curie-Straße
  • Deermannstraße
  • Westhoffstraße
  • Landsberger Straße
  • Warendorfer Straße 265
  • Grevener Straße
  • Dülmener Straße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Theißingstraße
  • Tilbecker Straße
  • Markweg
  • Böckenhorst
  • Ermlandweg
  • Dahlweg 116
  • Dingbängerweg
  • Wangeroogeweg
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Details

Aktenzeichen
V/0038/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37