V/0038/2018
Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen, Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018
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Anlage 3_Kartendarstellung bestehende, geplante und neue Standorte
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Münstersche Aa Münstersc he Aa Werse Angel Ems Dortmund - Ems - Kanal Aa See - Dortmund - Ems - Kanal Dortmund-Ems-Kanal Grona u Lüdinghausen Rheine Waren dorf Hamm Gimbte Os na brück Recklinghausen Telgte Westbevern Albersloh Gremmendorf Mecklenbeck Roxel Nienberge Kinderhaus Häger Coerde Gievenbeck Sprakel RinkerodeDort mu nd Senden Bösensell Albachten Amelsbüren Hiltrup Angel- Wolbeck modde St. Mauritz Handorf Gelmer Waldfriedhof Lauheide Dom Coesfeld Recklinghausen Dortmund Hamm Beckum Warendorf Osnabrück RheineGronau DB DB DB DB DB DB DB 235 1 73E 43 1 73E 1 73E 54 54 51 219 Münster - Nord Anschluss Münster - Süd Autobahnkreuz DB Münster-Hiltrup Anschluss südl. Markweg Käthe-Ernst-Weg Maikottenweg Schaumburgstr. Von-Esmarch-Str. Oxford-Kaserne Von-Esmarch-Str./Muckermannweg Theißingstr. Frdr.-Ebert-Str. Hoppengarten Im Sundern Willingrott Grevener Str. Nordkirchenweg Dingbängerweg Böttcherstraße Heidestraße Dülmener Straße Zum Schultenhof Tönskamp Holunderweg Hakenesheide Heriburgstr./Kirschgarten Hohe Geist Sunnenheide York-Kaserne Marie-Curie-Straße Tilbecker Str. Bahlmannstraße Wangeroogeweg Deermannstraße Böckenhorst Ermlandweg Mauritzheide Dahlweg Nieberdingstr. Feste Übergangseinrichtungen Bestand, Planung, neue Standorte Ergebnisse des Mediationsverfahrens 2016-2018 0 1 2 3 KM Graphische Realisation: UND KATASTERAMT VERMESSUNGS- Standort in Holzrahmenbauweise Bestand Zeichenerklärung: Realisierung vsl. 2018/2019 Realisierung vsl. 2020 ff. Neuer dauerhafter Standort
Anlage 4_Karten der einzelnen Standorte
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®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v #* #* #* #*!(!( ") Davertschule Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Böckenhorst ®v®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* ²³ !( ") ²³ !( ²³ !( ") !( !( !( !( !( !( !( !( ") Mauritzschule PTA-Lehranstalt Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Bodelschwinghschule Erich Kästner-Schule Anne-Frank-Berufskolleg Albert-Schweitzer-Schule Genossenschaftl. Berufskolleg Potentiell unbefristeter Standort in Holzrahmenbauweise Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Mauritzheide 1 ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* ²³ !( !( !( ") !( !( !( !( !( !( Ratsgymnasium Mauritzschule Norbertschule Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Erich Kästner-Schule J.-C.-Schlaun-Gymnasium Genossenschaftl. Berufskolleg Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita südlich Markweg ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* !( !( !( ²³ !( !( !( !( !( !( !( GeistschulePRIMUS-Schule Hermannschule PRIMUS-Schule W.-Hittorf-Gymnasium Erna-de-Vries-Schule Fachschule für Agrarwirtschaft Potentiell unbefristeter Standort in Holzrahmenbauweise Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Dahlweg 116 und 118 ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* ") ") !( !( !( !( !( $+ ²³ !( !( ") ") ²³ ") !( !( !( ") !( Irisschule Abendgymnasium Abendrealschule Uppenbergschule Regenbogenschule Münsterlandschule Hebo Privatschule Paul-Schneider-Schule Dreifaltigkeitsschule Martin-Luther-King-Schule Grundschule am Kinderbach Realschule im Kreuzviertel Geschwister-Scholl-Gymnasium Geschwister-Scholl-Realschule Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Ermlandweg ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v #* #* #* #* #* #* #* !( !( !( !( ") !( Idaschule Idaschule 2. Standort A.-v.-Droste-Hülshoff-Schule An. Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Heidestraße ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v #* #*#* #* #* ²³ !( !( !( !( !( !( !( !( Potentiell unbefristeter Standort in Holzrahmenbauweise Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Nieberdingstraße 23 ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v #* #* !( ") Ludgerusschule Alb. Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Sunnenheide ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v®v ®v®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v ®v #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* $+ !( !( !( %, !( !( !( Mosaik-Schule Michaelschule Freie Waldorfschule F.-v.-Stein-Gymnasium Potentialflächen für dauerhafte Einrichtungen Stand: 31.01.18 dauerhafte Einrichtung !( aktiver Standort ") geplanter Standort temporäre Einrichtung !( aktiver Standort %, kom. Erstaufnahmeeinrichtung Schulstandorte !( Grundschule !( Hauptschule !( Realschule !( Gymnasium $+ Gesamtschule ") Förderschule ²³ Weiterbildungskolleg ²³ Berufliche Vollzeitschule ²³ Berufskolleg $+ sonstige Schulen #* Schule für Kranke ®v Bushaltestelle #* Kita Oxford - Kaserne
Anlage 2_Teilnehmerliste des Abschlussworkshops
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Anlage 2: Teilnehmer/-innen des Abschlussworkshops in Schöppingen Teilnehmer/-innen am 12.01.2018 Name Funktion / Amt / Partei Abbing, Werner BV Nord, CDU Balsliemke, Georg BV Ost, CDU Brinktrine, Stephan Bezirksbürgermeister BV West, SP D-Ratsfraktion Derendorf, Dr. Brigitte GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Eckervogt, Ulrich BV Hiltrup, FDP Feldmann, Doris SPD-Ratsfraktion Fischer-Baumeister, Peter Bezirksbürgermeister BV Mi tte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Halberstadt, Richard-Michael CDU-Ratsfraktion Kattentidt, Christoph Bündnis90/Die Grünen/GAL Ratsf raktion Kiewit, Ralf BV Nord, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Klimek, Martina Bezirksbürgermeisterin BV Ost, CDU Kollmann, Thomas SPD-Ratsfraktion Kretzschmar, Beate BV West, SPD Leschniok, Stefan CDU-Ratsfraktion Lilge, Thomas BV West, CDU Metzler, Sabine BV Südost, SPD Otte, Marita BV Mitte, SPD Paßlick, Bernhard AG Wohlfahrt, Caritasverband für d ie Stadt Münster e.V. Peitzmeier, Martin BV Südost, CDU Rapatinski, Konstantin Piraten/ÖDP Rommel, Silke BV Mitte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ruwe, Franz-Josef BV Südost, CDU Samar, Saeid Evangelischer Kirchenkreis Münster Schönlau, Rolf-Dieter Bezirksbürgermeister BV Südost , SPD von Schoenebeck, Brigitte BV West, Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL Winkel, Maria SPD-Ratsfraktion Yavuz, Dr. Ömer Lütfü Vorsitzender des Integrationsr ates Für die Verwaltung Andrzejewski, Christoph Amt für Immobilienmanagement Arnkens-Homann, Dagmar Sozialamtsleiterin Deitmer, Dr. Ingo Amt für Immobilienmanagement Lembeck, Heinz Sozialamt Niehues, Klaus Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien Schulte-Sienbeck, Verena Sozialamt Wilkens, Cornelia Stadträtin Winter, Ulrich Amt für Stadtentwicklung/-planung und Verkehrsplanung Moderation / Dokumentation Hellemacher, Mirka Institut für soziale Innovation Wietert-Wehkamp, Hans Institut für soziale Innovatio n Teilnehmer/-innen am 13.01.2018 Name Funktion / Amt / Partei Abbing, Werner BV Nord, CDU Balsliemke, Georg BV Ost, CDU Brinktrine, Stephan Bezirksbürgermeister BV West, SP D-Ratsfraktion Derendorf, Dr. Brigitte GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Eckervogt, Ulrich BV Hiltrup, FDP Feldmann, Doris SPD-Ratsfraktion Fischer-Baumeister, Peter Bezirksbürgermeister BV Mi tte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Foecker, Lothar Polizeipräsidium Münster Halberstadt, Richard-Michael CDU-Ratsfraktion Kattentidt, Christoph Bündnis90/Die Grünen/GAL Ratsf raktion Kiewit, Ralf BV Nord, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Klimek, Martina Bezirksbürgermeisterin BV Ost, CDU Kollmann, Thomas SPD-Ratsfraktion Kretzschmar, Beate BV West, SPD Leschniok, Stefan CDU-Ratsfraktion Lilge, Thomas BV West, CDU Messing, Ulrich Katholisches Stadtdekanat Münster Metzler, Sabine BV Südost, SPD Otte, Marita BV Mitte, SPD Paßlick, Bernhard AG Wohlfahrt, Caritasverband für d ie Stadt Münster e.V. Peitzmeier, Martin BV Südost, CDU Rapatinski, Konstantin Piraten/ÖDP Rommel, Silke BV Mitte, Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ruwe, Franz-Josef BV Südost, CDU Samar, Saeid Evangelischer Kirchenkreis Münster Schönlau, Rolf-Dieter Bezirksbürgermeister BV Südost , SPD von Schoenebeck, Brigitte BV West, Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL Winkel, Maria SPD-Ratsfraktion Yavuz, Dr. Ömer Lütfü Vorsitzender des Integrationsr ates Für die Verwaltung Andrzejewski, Christoph Amt für Immobilienmanagement Arnkens-Homann, Dagmar Sozialamtsleiterin Deitmer, Dr. Ingo Amt für Immobilienmanagement Lembeck, Heinz Sozialamt Neteler, Christoph Vermessungs- und Katasteramt Niehues, Klaus Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien Schulte-Sienbeck, Verena Sozialamt Watermann, Ludger Amt für Schule und Weiterbildung Wilkens, Cornelia Stadträtin Winter, Ulrich Amt für Stadtentwicklung/-planung und Verkehrsplanung Moderation / Dokumentation Hellemacher, Mirka Institut für soziale Innovation Wietert-Wehkamp, Hans Institut für soziale Innovatio n
Beschlussvorlage
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V/0038/2018 V/0038/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen; Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018 Beratungsfolge 18.04.2018 Integrationsrat Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.04.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt den in Anlage 1 dargestellten neun dauerhaften Standorten für Flüchtlingsein- richtungen zu. Sozialamt 05.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte-Sienbeck Telefon: 492-5998 Schulte-Sienbeck@stadt- muenster.de - 2 - V/0038/2018 2. Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden neue feste Übergangseinrichtungen mit je- weils bis zu 50 Plätzen an den folgenden Standorten sukzessive und in Abhängigkeit von der jeweiligen Bedarfssituation realisiert: Böckenhorst (Stadtbezirk Hiltrup, Stadtteil Amelsbüren) Ermlandweg (Stadtbezirk Nord, Stadtteil Kinderhaus-Ost) Südlich Markweg (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Rumphorst) Sunnenheide (Stadtbezirk West, Stadtteil Albachten) 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob, wie und durch wen (Stadt Münster, Konzerntoch- terunternehmen, Dritter) auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne - unter Berücksichti- gung von wirtschaftlichen und stadtplanerischen Gesichtspunkten - das Gebäude der bestehen- den temporären Flüchtlingseinrichtung in einen dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes Gebäude zu diesem Zweck umgebaut oder ein Neubau errichtet werden soll. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage erstellt. 4. Die neu zu errichtenden Einrichtungen werden jeweils durch die Wohn+Stadtbau GmbH bzw. durch einen Investor realisiert und von der Stadt Münster langfristig angemietet. 5. Bei der Realisierung der Einrichtungen werden die im Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“ (vgl. Vorlage V/1052/2016) beschriebenen räumlichen Standards umgesetzt. 6. Die folgenden Standorte in Holzrahmenbauweise sollen langfristig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden: Dahlweg 116 oder 118 (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Schützenhof) - 100 Plätze Mauritzheide 1 (Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mauritz-Mitte) - 100 Plätze Nieberdingstraße 23 (Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West) - 50 Plätze 7. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an der Mauritzheide und an der Nieberdingstraße über eine Anmietung der Flächen mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren in Verhandlung zu treten. Die entsprechenden Anmietungsbeschlüsse werden gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. 8. Der temporäre Standort Heidestraße 12 (24 Plätze) soll zur Erweiterung der bestehenden Ein- richtung Heidestraße 8-10 (50 Plätze) in eine dauerhafte Einrichtung mit insgesamt 74 Plätzen umgewandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Wohn+Stadtbau GmbH über ei- nen Ankauf des Gebäudes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und eine An- mietung durch die Stadt Münster in Verhandlungen zu treten. Hilfsweise ist ein Ankauf durch die Stadt zu prüfen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen zunächst keine investiven Kosten an. Die Finanzierung der später entstehenden Miet- und Betriebskosten, sowie der Aufwendungen für die Betreuung der Einrichtungen durch den Sozial- und Hausdienst bei den neu zu errichtenden Einrichtungen werden in jeweils gesonderten Vorlagen dar- gestellt. Begründung: Mit der Vorlage V/0916/2017/1. Erg. hat der Rat der Stadt Münster im Dez ember 2017 beschlossen, dass zum Abschluss des Mediationsverfahrens 2016 -2018 analog zu den früheren Beratungsproze s- sen eine Klausurtagung zur Festlegung neuer dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt werden soll. Ziel war, unter der Maßgabe einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der - 3 - V/0038/2018 Standorte über das Stadtgebiet, eine Verständigung über mindestens 500 zusätzliche Plätze in festen Übergangseinrichtungen zu erzielen. Aktuelle Unterbringungskapazitäten in Flüchtlingseinrichtungen Im Zuge der dramatisch steigenden Flüchtlingszuzüge , insbesondere im Jahr 2015, ist das bewährte Münsteraner Unterbringungs- und Betreuungs konzept an seine Grenzen gestoßen. Zur Aufnahme der geflüchteten Menschen musste sehr kurzfristig eine Vielzahl temporärer Einrichtungen geschaffen werden. Diese erfüllten bzw. erfüllen häufig nicht die Standards des Münsteraner Konzeptes – vor allem bezüglich der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet, der Größe und der Lage. Im Rahmen eines kriteriengeleiteten Freizugsmanagements (vgl. Vorlagen V/0479/2016 und V/1052/2016) werden die Interimslösungen seit Mitte 2016 sukzessive wieder aufgelöst bzw. in den Platzkapazitäten reduziert. Insgesamt stehen aktuell 18 feste Übergangseinrichtungen mit 854 Plätzen zur Verfügung, d ies ent- spricht weniger als einem Drittel der bestehenden Kapazitäten von rund 2.900 Plätzen. Zehn zusätzli- che Standorte sind im Rahmen der früheren Mediationsprozesse entwickelt und durch den Rat der Stadt Münster beschlossen worden. Davon befinden sich zw ei Einrichtungen derzeit in der Umse t- zung (Willingrott, Marie-Curie-Straße), für zwei weitere ist ein Baubeginn noch in diesem Jahr vorg e- sehen (Dingbängerweg, Deermannstraße). Sechs Standorte mit insgesamt 300 Plätzen können erst längerfristig nach Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes und anderer Voraussetzungen reali- siert werden. Insgesamt stünden rechnerisch nach Realisierung aller geplanten Einrichtungen 1.354 Plätze in fe s- ten Übergangseinrichtungen zur Verfügung. Da allerdings die Nutzung des S tandortes am Hoppe n- garten bis Mitte 2018 befristet ist und auch der Standort an der Friedrich -Ebert-Straße aus städtepla- nerischen Gründen längerfristig zur Disposition steht, wird sich die Zahl der verfügbaren Plätze im Ergebnis auf höchstens 1.254 reduzieren. Belegung der Einrichtungen und perspektivischer Bedarf an Unterbringungskapazitäten In der Spitze lebten Anfang 2016 bis zu 4.200 Personen in den Flüchtlingsunterkünften. Viele Fam i- lien haben seitdem den Weg auf den privaten Wohnungsmarkt gefunden, ein kleinerer Teil ist in die Herkunftsländer zurückgekehrt. Nachdem seit März 2016 nur noch in geringem Umfang Zuweisungen erfolgt sind, ist die Belegung der Einrichtungen kontinuierlich um durchschnittlich gut 90 Personen monatlich auf 2.138 Personen zum Jahreswechsel 2017/2018 gesunken. Es ist davon auszugehen, dass sich die Auszüge auf den Wohnungsmarkt zukünftig verlangsamen werden, da nun verstärkt Personenkreise in den Einrichtungen verbleiben, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer Fuß fassen können (z. B. sehr große Familien und alleinstehende Männer). Seit Mitte Februar 2018 werden der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Arnsberg wieder g e- flüchtete Menschen zugewiesen. Bis Ende April 2018 werden etwa 240 Zuweisungen erwartet. Die weitere Entwicklung lässt sich derzeit nicht prognostizieren, von deutlichen Steigerungen ist mittelfris- tig aber nicht auszugehen. Die Zahl der in kommunalen Einrichtungen untergebrachten geflüchteten Menschen ist in den ve r- gangenen Jahren immer Schwankungen unterworfen gewesen, wobei es im Jahr 2015/16 zu einer bis dahin einmaligen extremen Steigerung gekommen ist. Es ist zu erwarten, dass sich die Belegung der Einrichtungen in der langfristigen Tendenz weiter reduzieren wird. Unter der Annahme, dass weiterhin Zuweisungen zu verzeichnen sein werden und sich die Auszüge auf den Wohnungsmarkt langsamer vollziehen, kann davon ausgegangen werden, dass längerfristig etwa 1.500 Personen unterzubringen sind. Dies entspricht etwa der Zahl der Personen, die Ende 2014 in den kommunalen Einrichtungen gelebt hat. - 4 - V/0038/2018 Aufgrund unterschiedlicher Familienkonstellationen und -größen sowie zur Berücksichtigung beso n- derer Bedarfe bei der Unterbringung ist von einer Vollbele gung der Einrichtungen bereits bei 85 % auszugehen (vgl. Vorlage V/0570/2011). Dies bedeutet, dass zur Unterbringung von 1.500 Personen mindestens 1.765 Plätze erforderlich sind. Um das bewährte dezentrale Münsteraner Flüchtlingsko n- zept auch zukünftig weit er umsetzen zu können, ergibt sich demnach angesichts der bereits best e- henden und noch geplanten 1.254 Plätze ein Bedarf von mindestens 500 zusätzlichen Plätzen. Klausurtagung in Schöppingen vom 12. bis 13.01.2018 In der Zeit vom 12. - 13.01.2018 fand der Abschlussworkshop zum Mediationsverfahren in Schöppin- gen statt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des Rates, der Bezirksvertretungen, des Integrationsrates, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Mün s- ter, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e. V., der Kirchen, der Polizei und der Verwaltung (siehe Teilnehmerliste, Anlage 2). Im Rahmen eines ämterübergreifenden Planungsprozesses waren im Vorfeld alle zur Verfügung st e- henden Grundstücke im Stadtgebiet noch einmal dahingehend geprüft worden, ob die Errichtung e i- ner Flüchtlingseinrichtung dort möglich ist. Dabei wurden nur solche Flächen ausgewählt, bei denen bereits eine klare Realisierungsperspektive absehbar war, um siche rzustellen, dass nach der B e- schlussfassung auch möglichst zügig eine Umsetzung erfolgen kann. Einzelne der als Interimslösun- gen konzipierten bestehenden Einrichtungen in Holzrahmenbauweise wurden aus wirtschaftlichen Erwägungen und aufgrund der positiven E rfahrungen beim Betrieb in den Prozess einbezogen, und im Ergebnis insbesondere dort berücksichtigt, wo sie zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Stan d- orte über das Stadtgebiet beitragen. Im Abschlussworkshop wurden insgesamt 20 Standorte vorgestellt, a n denen planungsrechtlich die Errichtung einer festen Übergangseinrichtung bzw. die langfristige Nutzung eines bestehenden Sta n- dortes möglich wäre: Stadtbezirk Stadtteil Standort Hiltrup Amelsbüren Am Dornbusch Amelsbüren Böckenhorst Amelsbüren Wildenkamp Amelsbüren Nordkirchenweg Berg Fidel Vennheideweg 25 (Holzrahmenbau) Mitte Mauritz-Mitte Mauritzheide 1 (Holzrahmenbau) Rumphorst Hoher Heckenweg* Rumphorst Südlich Markweg Schützenhof Dahlweg 116 oder 118 (Holzrahmenbau) Nord Kinderhaus-Ost Ermlandweg Kinderhaus-West Langebusch / Westhoffstraße Ost Handorf Östlich Hobbeltstraße Südost Angelmodde Heidestraße 12 (Erweiterung Heidestraße 8-10) Angelmodde Südlich Hiltruper Straße Gremmendorf-West Nieberdingstraße 23 (Holzrahmenbau) Wolbeck Petersdamm West Albachten Sunnenheide Gievenbeck Gronowskistraße 42 (Holzrahmenbau) Gievenbeck Oxford-Kaserne Roxel Havixbecker Straße 72 (Holzrahmenbau) * Standort wird perspektivisch für die Unterbringung wohnungsloser Haushalte genutzt, vgl. Vorlage V/1046/2017 - 5 - V/0038/2018 Alle Standorte wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Infrastruktur, der bereits bestehenden Flüchtlingseinrichtungen im Umfeld, der Kita - und Schulsituation sowie der Bevölkerungsstruktur und der bisherigen Erfahrungen mit der Integration geflüchteter Menschen im Stadtteil analysiert. Es fand zunächst eine Beratung in Kleingruppen je Stadtbezirk statt, anschließend wurden die Ergebnisse im Plenum vorgestellt und insbesondere im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet diskutiert. Der Mediationsprozess wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Immobilienm a- nagement, des Amtes für Stadtentwicklung, Stadt planung und Verkehrsplanung , des Vermessungs - und Katasteramtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und We i- terbildung sowie des Sozialamtes fachlich begleitet. Im Ergebnis wurden neun Standorte festgelegt, an denen langfristig eine Flüchtlingsunterbringung stattfinden soll (siehe Übersicht der Standorte in Anlage 1, Kartendarstellungen in Anlagen 3 und 4), die im Folgenden dargestellt werden. Die nicht berücksichtigten Grundstücke werden im Rahmen des Wohnbaulandprogramms weiter entwickelt und stehen uneingeschränkt für die jeweils vorgesehenen Nutzungszwecke zur Verfügung. Im Mediationsverfahren festgelegte dauerhafte Standorte Stadtbezirk Hiltrup Böckenhorst (Stadtteil Amelsbüren) Nach der Verlagerung der Reithalle und des Reitplatzes, die sich aktuell noch auf der st ädtischen Fläche am Böckenhorst befinden, ist hier die Errichtung von insgesamt rund 200 Wohneinheiten g e- plant. Hierzu ist noch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. In dieses Neubaugebiet könnte eine Flüchtlingseinrichtung von Beginn an integriert werden. Im Baugebiet ist eine Kita vorgesehen. Eine ÖPNV -Anbindung ist vorhanden und die Nahversorgung ist fußläufig erreichbar. In Amelsbüren besteht derzeit noch eine temporäre Einrichtung mit 50 Plätzen in Holzrahmenbauwei- se an der Landsberger Straße. Es ist vorgesehen, diese mit der Realisierung des geplanten dauerhaf- ten Standortes auf dem direkt gegenüber liegenden Grundstück an der Deermannstraße freizuziehen. Diese geplante feste Übergangseinrichtung mit bis zu 50 Plätzen wird voraussichtlich im Herbst 2019 in Betrieb gehen können. Neben der geplanten Kita im Neubaugebiet Böckenhorst sind weitere Einrichtungen im Baugebiet Am Dornbusch und an der Landsberger Straße / Deermannstraße vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der geplanten Kitas ist eine Versorgung weiterer Kinder in Amelsbüren möglich. Bezüglich der schulischen Situation wird derzeit im Stufenverfahren geprüft, ob ein Ausbau der D a- vertschule Amelsbüren und damit verbunden eine Erhöhung der Aufnahmekapazität möglich ist (1. Stufe: Ausbau zur räumlich en 3-Zügigkeit, 2. Stufe: Erweiterung auf 4 -Zügigkeit). Die Davertschule Amelsbüren kann derzeit drei Eingangsklassen bilden. Stadtbezirk Mitte Mauritzheide 1 (Stadtteil Mauritz-Mitte) Die Flüchtlingseinrichtung in Holzrahmenbauweise an der Mauritzheid e ist seit Anfang 2017 in B e- trieb. Die Stadt hat das Grundstück von der Wohn+Stadtbau GmbH bis zunächst Mitte 2021 angemie- tet. Es befindet sich in einer Stadtteilrandlage, ist aber dennoch sehr gut angebunden und grenzt d i- rekt an ein Wohngebiet. - 6 - V/0038/2018 Die nächstgelegene dauerhafte Einrichtung am Hoppengarten wird, wie oben beschrieben, nur noch bis zum Sommer 2018 genutzt. Die auf der anderen Kanalseite bestehende temporäre Einrichtung auf dem Gelände des ehemaligen Pulverschuppens (Warendorfer Straße 265-269) ist aktuell bis Sep- tember 2019 befristet. Die Versorgungssituation mit Kita -Plätzen ist in Mauritz -Mitte sehr angespannt, so dass die Planung einer weiteren Kita-Maßnahme erforderlich ist, um die Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Die nächstgelegene Schule ist die Pötterhoekschule. Eine Erweiterung auf drei Züge wird derzeit g e- prüft. Südlich Markweg (Stadtteil Rumphorst) Auf dieser privaten Fläche ist der Neubau von rund 315 Wohneinheiten und einer Kita vorgesehen. Im Bebauungsplan Nr. 569 ist die mögliche Flüchtlingseinrichtung bereits verzeichnet, so dass für alle potentiellen Käufer hier Transparenz besteht. Die Lage ist sehr integriert, ÖPNV-Anbindung und Nah- versorgung sind gut fußläufig zu erreichen. Die bislang noch am Hoppengarten bestehende feste Einrichtung mit 50 Plätzen wird mit Auslaufen des Mietvertrages zum 30.06.2018 geschlossen, so dass im Stadtteil perspektivisch keine zusätzl i- chen Unterbringungsplätze geschaffen werden. Die Kita-Situation in Rumphorst ist aktuell sehr angespannt. Im Baugebiet wurde der Bedarf für eine Kita mit vier Gruppen angemeldet, die voraussichtlich im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden kann. Für die Versorgung der Kinder ist eine parallele Errichtung von Kita und Wohnbebauung wic h- tig. Die n ächstgelegenen Grundschulen sind die Thomas-Morus-Schule und die Norbertschule. Beide Grundschulen können nur weitere Kinder aufnehmen, wenn deren Aufnahmekapazität erhöht wird. Es sollen Machbarkeitsstudien zur Erhöhung der räumlichen Zügigkeit erstellt werden. Die se setzt j e- weils eine bauliche Erweiterung der Schulgebäude voraus. Dahlweg 116 oder 118 (Stadtteil Schützenhof) Die beiden Gebäude in Holzrahmenbauweise am Dahlweg werden seit Anfang bzw. Herbst 2016 zur Flüchtlingsunterbringung genutzt. Das Grundstück lieg t in einem Kerngebiet, die nächste Wohnb e- bauung ist allerdings nur rund 200 Meter entfernt. Die ÖPNV -Anbindung und die Nahversorgung sind gut fußläufig erreichbar. In der näheren Umgebung befinden sich keine dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen. Die nächst gele- gene temporäre Einrichtung an der Robert -Bosch-Straße mit bis zu 100 Plätzen wird voraussichtlich längstens bis Ende 2021 betrieben, da der Betrieb bauordnungsrechtlich befristet ist und das Grun d- stück überplant und vermarktet wird. Der Standort am Da hlweg hat sich etabliert und würde sich gut für einen längerfristigen Betrieb ei g- nen. Es soll langfristig jedoch nur ein Standort mit insgesamt 100 Plätzen bestehen bleiben. Die Kita - Versorgungssituation im Stadtbezirk Mitte ist derzeit sehr angespannt. Vo r diesem Hintergrund wird der Umbau eines der beiden Gebäude für eine Kita-Nutzung geprüft. Die nächstgelegene Schule ist die Hermannschule. Deren Ausbau zur 2- bzw. 3-Zügigkeit wird aktuell im Stufenverfahren geprüft. Stadtbezirk Nord Ermlandweg (Stadtteil Kinderhaus-Ost) Für das städtische Grundstück besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 583). Es ist eine Bebauung mit fünf Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Geplant ist die Errichtung von rund 45 Wohneinheiten und einer Kita. Derzeit wird eine entsprechende Investorenausschreibung vorbereitet. In der direkten Umgebung befindet sich die feste Flüchtlingseinrichtung an der Grevener Straße zur Unterbringung von bis zu 40 Männern. Vor diesem Hintergrund sollen am Standort Ermlandweg schwerpunktmäßig Familien untergebracht werden. Darüber hinaus ist am Wangeroogeweg eine wei- tere feste Übergangseinrichtung mit bis zu 50 Plätzen vorhanden. Temporäre Einrichtungen werden - 7 - V/0038/2018 derzeit noch am Wangeroogeweg (ehemalige Hütte Westfalia Kinderhaus, 36 Plätze ) und am Sand- fortskamp (30 Plätze) genutzt. Letztere wird zukünftig zu Unterbringung wohnungsloser Haushalte genutzt (vgl. Vorlage V/1046/2017). In den Baugebieten Ermlandweg und Moorhock bestehen maßnahmbedingte Kitaanmeldungen. Die Versorgung weiterer Kinder ist bei paralleler Errichtung von Wohnbebauung und Kita möglich. Die nächstgelegene Grundschule ist die Paul -Schneider-Schule, die grundsätzlich freie Kapazitäten hat. Stadtbezirk West Sunnenheide (Stadtteil Albachten) Bei dem Grundstück südlich der Bahnlinie handelt es sich um eine städtische Fläche, die derzeit pl a- nungsrechtlich noch als Gewerbegebiet zählt. Die Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 383 wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 offengelegt. In dem Neubaugebiet sollen rund 150 Wohneinheiten für verschiedene Interessengruppen geschaffen werden. Neben Doppel - und Reihen- häusern sieht das Plankonzept einige Mehrfamilienhäuser vor. Das Neubaugebiet befindet sich in Stadtteilrandlage und ist etwa zwei Kilometer vom Ortskern en t- fernt. Eine ÖPNV-Anbindung ist gegeben. In Albachten besteht aktuell bereits eine feste Übergangseinrichtung an der Dülmener Straße. Da r- über hinaus ist die Errichtung einer weiteren Einrichtung im Baugebiet Hohe Geist im Jahr 2014 vom Rat beschlossen worden. Eine Realisierung ist nach jetzigem Stand nicht vor dem Jahr 2021 reali s- tisch. Im Neubaugebiet an der Sunnenheide soll eine 3 -6-gruppige Kita errichtet werden. Darüber hinaus bestehen in Albachten Planungen im Baugebiet Albachten -Ost, für eine Erweiterung der städtischen Kita Albachten um eine Gruppe sowie für die Aufstellung eines Pavillons für zwei Gruppen. Die Ver- sorgung weiterer Kinder wird nach Inbetriebnahme dieser geplanten Einrichtungen möglich sein. Die Ludgerusschule Albachten ist die einzige Grun dschule im Stadtteil. Deren Aufnahmekapazitäten reichen auch im Hinblick auf die Baugebietsentwicklung nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mit der Vorlage V/0845/2017/1 hat der Rat der Stadt Münster den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule mit Option zur 3-Zügigkeit beschlossen. Bereits mit der Vorlage V/0328/2017 hat der Rat der Aufstellung von zwei weiteren Fertigbauklassen zugestimmt, um Bedarfsspitzen bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule abzudecken. Diese neuen Fertigbauklassen stehen voraussichtl ich im Frühsommer 2019 zur Verfügung. Die Aufnahmekapazitäten für Kinder im Grundschulalter sind daher bis zur Fe r- tigstellung der neuen Grundschule weiter begrenzt. Oxford-Kaserne (Stadtteil Gievenbeck) Im neuen Oxford -Quartier sollen in drei Bauabschnit ten insgesamt ca. 1.200 Wohneinheiten entst e- hen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 579 für das ehemalige Kasernengelände befindet sich derzeit noch im Verfahren. Die erste Offenlegung erfolgte im Spätsommer 2017, die erneute Offenle- gung ist im Februar / März 2018 erfolgt. Auf dem Gelände besteht aktuell neben der Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung, die im Sommer 2015 in Betrieb genommen wurde, eine temporäre Einrichtung mit bis zu 170 Plätzen. In dieser we r- den seit Herbst 2016 schwerpunktmäßig besonders s chutzbedürftige Personengruppen unterg e- bracht. Die ehemaligen Truppengebäude wurden mietzinsfrei von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet und für die Nutzung erschlossen und he r- gerichtet. Im Zuge des Konversionsprozesses ist zu prüfen, ob, wie und durch wen (Stadt Münster, Konzerntochterunternehmen, Dritter) - unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und stadtplaner i- schen Gesichtspunkten - das Gebäude der bestehenden temporären Flüchtlingse inrichtung in einen dauerhaften Standort umgewandelt, ein anderes Gebäude zu diesem Zweck umgebaut oder ein Neu- bau errichtet werden soll. Auch wenn bereits im letzten Mediationsprozess der Standort ins Auge g e- fasst wurde, ist dies damals ohne Detailkenntni sse des B -Planes, des Erwerbsprozesses mit seinen Kosten sowie den noch zu klärenden Fragen zur Umsetzung für eine Dauerlösung erfolgt. Eine a b- - 8 - V/0038/2018 schließende Entscheidung zwischen den o.g. Alternativen sollte unter Kenntnis und Abwägung aller Interessen zum Standort der Oxford-Kaserne erfolgen. Mit der Entwicklung des großen Neubaugebietes und der Schaffung der entsprechenden Infrastruktur wäre das Kriterium einer integrierten Lage an diesem Standort perspektivisch sehr gut erfüllt. Im Baugebiet Oxford -Quartier sowie am Borghorstweg werden für die zu erwartenden Kinderbetre u- ungsbedarfe Kita-Maßnahmen eingeplant. Die Versorgung weiterer Kinder in den vorhandenen Kitas in Gievenbeck ist möglich. Nächstgelegene Grundschule ist die Mosaik -Schule. Zurzeit wird geprü ft, ob die Schule von drei auf vier Züge erweitert werden kann. Nur dann bzw. wenn auf dem Gelände der ehemaligen Oxford - Kaserne eine weitere Grundschule errichtet wird, können weitere Kinder aufgenommen werden. Die Michaelschule in Gievenbeck hat grundsätzlich noch freie Kapazitäten, allerdings kann die festgelegte 4-Zügigkeit nicht ausgeschöpft werden, weil die Räume für die Differenzierung des Unterrichts (u.a. DAZ-Förderung) belegt sind und auch benötigt werden. Stadtbezirk Südost Heidestraße 12 (Stadtteil Angelmodde) Das Gebäude an der Heidestraße 12 liegt neben der bereits bestehenden festen Übergangseinric h- tung Heidestraße 8 - 10 und wird seit Anfang 2016 als temporäre Flüchtlingseinrichtung genutzt. Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, zukünftig beide Gebäude als eine feste Übergangseinrichtung mit dann insgesamt bis zu 74 Plätzen fortzuführen. Das Gebäude Heidestraße 8 -10 wurde langfristig von der Wohn+Stadtbau GmbH angemietet. Das Haus Heidestraße 12 wird derzeit von der BImA mietzinsfrei zur Unterbringung geflüchteter Me n- schen überlassen. Die Erfahrungen des Sozialamts haben gezeigt, dass der Standort mit einer Kapazität von 74 Plätzen gut zu führen ist und sich vor Ort etabliert hat. Die Unterbringung in zwei Mehrfamilienhäusern führt dazu, dass der Standort weniger als Einrichtung denn als normales Wohngebäude wahrgenommen wird. Die Lage im Wohngebiet ist integriert, ÖPNV -Anbindung und Nahversorgung sind fußläufig e r- reichbar. Durch die Umwidmung von einer temporären in eine feste Flüchtlings einrichtung entstehen vor Ort keine zusätzlichen Bedarfe im Bereich von Kindertagesbetreuung und Schule. Nieberdingstraße 23 (Stadtteil Gremmendorf-West) Die bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise mit bis zu 100 Plätzen befindet sich auf einem Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und wird seit Ende November 2016 zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Einric h- tung in Pavillon -Bauweise mit einer Kapazität von bis zu 40 Plätzen, i n der alleinreisende Männer untergebracht sind. Die Lage der Einrichtung ist wenig integriert. Im Umfeld befinden sich Verwaltungsgebäude, Gewer- bebetriebe und vereinzelte Wohnbebauung. Die Anbindung an die Innenstadt ist jedoch gut, die Na h- versorgung noch fußläufig erreichbar. Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde vereinbart, den Standort aufgrund der Lage und der im Umfeld fehlenden Kita - und Schulangebote langfristig nicht zur Unterbringung von Familien zu nu t- zen, sondern hier bis zu 50 geflüchtete Män ner unterzubringen. Dafür soll die bislang noch genutzte Pavillonanlage zurückgebaut werden. Ausblick Vor dem Hintergrund, dass sich die weitere Entwicklung der Flüchtlingszuzüge nicht konkret vorhe r- sagen lässt, ist ein möglichst flexibles System zur Steuerung der Unterbringungskapazitäten erforder- lich. Die Auswahl und Realisierung neuer Standorte erfordert in der Regel einen mehrjährigen Pr o- zess. Um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, gilt es, ein ausreichendes Potential an Standorten - 9 - V/0038/2018 vorzuhalten. Eine hohe Flexibilität kann dadurch gewährleistet werden, dass vor einer Realisierung einzelner fester Einrichtungen jeweils noch einmal aktuell der Bedarf überprüft wird und andererseits auch eine Umwandlung von Flüchtlingseinrichtungen in normalen Wohnraum möglich ist. Grundsätzlich bleibt die Suche nach neuen Standorten eine dauerhafte Aufgabe, da bestehende lang- fristige Mietverträge sukzessive auslaufen bzw. Einrichtungen ggf. aus baulichen Gründen abgelöst werden müssen. Es ist daher beabsichtigt, in etwa zwei Jahren ein weiteres Mediationsverfahren durchzuführen. So kann auch auf sich ggf. verändernde Bedarfssituationen reagiert werden. I.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: 1. Übersicht der Standorte 2. Teilnehmer/-innen des Abschlussworkshops in Schöppingen 3. Kartendarstellung der bestehenden, geplanten und neuen dauerhaften Standorte 4. Karten der einzelnen Standorte
Anlage 1_Übersicht der Standorte
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Anlage 1: Neue dauerhafte Standorte für Flüchtlingseinrichtungen Stadtbezirk Stadtteil Standort Hiltrup Amelsbüren Böckenhorst Mauritz-Mitte Mauritzheide 1 (bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) Rumphorst Südlich Markweg Schützenhof Dahlweg 116 oder 118 (bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) Nord Kinderhaus-Ost Ermlandweg Angelmodde Heidestraße 12 (Erweiterung der Einrichtung Heidestraße 8-10) Gremmendorf-West Nieberdingstraße 23 (bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise) Albachten Sunnenheide Gievenbeck Oxford-Kaserne Mitte Südost West
Anlage A
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Anlage A zur V/0038/2018 Kurzüberblick Im Rahmen einer Klausurtagung vom 12. bis 13.01.2018 wurden zum Abschluss des Mediations- verfahrens 2016-2018 insgesamt neun Standorte für feste Übergangseinrichtungen für geflüchte- te Menschen festgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Das Teilziel lautet: Im Rahmen eines Mediationsverfahrens werden neue Standorte für feste Übergangseinrichtungen für geflüchtete Menschen festgelegt. Neben den Vertreterinnen und Ver- tretern des Rates, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates werden mit der Arbeitsge- meinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege in Münster, der Gemeinnützigen Ge- sellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e. V., der Kirchen und der Polizei an dem Beratungsprozess weitere Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt, um einen mög- lichst breit getragenen Konsens zu erreichen. Die Kriterien für die Standortauswahl berücksichti- gen insbesondere die soziale Balance in und zwischen den Stadtteilen. Zielerreichung: Das Mediationsverfahren ist abgeschlossen. Vor Baubeginn und nach Abschluss der Realisierung der Standorte werden Bürgerinformations- veranstaltungen durchgeführt. Bürgerschaftliches Engagement wird gezielt einbezogen und un- terstützt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahme beruht auf den Ratsbeschlüssen zu den Vorlagen V/0916/2017/1 „Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen“ und V/1052/2016 „Handlungskonzept Geflüchtete Menschen in Münster“ sowie den vorhergehenden Ratsbeschlüssen zum Unterbringungs- und Betreuungskonzept V/0705/2014 und V/0705/2014/E1, 731/00 und 731/00/E1, 167 /01 und 167/01/E1. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Migration: Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen.
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (51)
- Nieberdingstraße 23
- Heidestraße 8
- Marie-Curie-Straße
- Deermannstraße
- Westhoffstraße
- Landsberger Straße
- Warendorfer Straße 265
- Grevener Straße
- Dülmener Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Theißingstraße
- Tilbecker Straße
- Markweg
- Böckenhorst
- Ermlandweg
- Dahlweg 116
- Dingbängerweg
- Wangeroogeweg
- Borghorstweg
- Maikottenweg
- Holunderweg
- Am Dornbusch
- Friedrich-Ebert-Straße
- Hiltruper Straße
- Havixbecker Straße 72
- Robert-Bosch-Straße
- Schaumburgstraße
- Nordkirchenweg
- Hoher Heckenweg
- Hobbeltstraße
- Gronowskistraße 42
- Käthe-Ernst-Weg
- Böttcherstraße
- Zum Schultenhof
- Bahlmannstraße
- Mauritzheide 1
- Willingrott
- Vennheideweg 25
- Hoppengarten
- Muckermannweg
- Hakenesheide
- Kirschgarten
- Kinderhaus
- Sunnenheide
- Wildenkamp
- Langebusch
- Petersdamm
- Hohe Geist
- Im Sundern
- Werse
- Tönskamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0038/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37