V/0837/2013
Eckpunkte Arbeitsmarktprogramm 2014
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Beschlussvorlage
17876 Zeichen
V/0837/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Eckpunkte Arbeitsmarktprogramm 2014
Beratungsfolge
20.11.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die für das Jahr 2014 prognostizierten Eckwerte und
Rahmenbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt den vorgeschlagenen arbeitsmarktpolitischen Schwe r-
punkten
Konzentration der städtischen Ressourcen auf Langzeitleistungsbezieher
Chancen durch abschlussorientierte Ausbildung bzw. Qualifizierung erhöhen
für das Jahr 2014 zu.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Überlegungen zur Änderung des Zielvereinbarungs-
systems auf Bundes- u. Landesebene zur Kenntnis.
4. Der Rat der Stadt Münster beauftragt di e Verwaltung mit dem Ministerium für Arbeit, I n-
tegration und Soziales des Landes NRW zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquo-
te“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher“ im Rahmen folgender Korridore
Verbesserung der Integrationsquote: - 6,6 % bis + 1,0 %
Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher: - 1,0 % bis - 2,0%
eine Zielvereinbarung abzuschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen
Haushalt.
Vorlagen-Nr.:
V/0837/2013
Auskunft erteilt:
Herr Bierstedt
Ruf:
60918-300
E-Mail:
Bierstedt@stadt-muenster.de
Datum:
31.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
Der Rat hat die Verwaltung in der Sitzung am 06.02.2013 beauftragt, jährlich parallel zum Haushalt
die Planungsgrundlagen mit zentralen Indikatoren des Arbeits - und Ausbildungsmarktes, der Kun-
denstruktur sowie die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte und operativen Ziele und Zielbe iträge
der Produktbereiche in einer Vorlage zur Beratung in den zuständigen Fachausschüssen und B e-
schlussfassung im Rat einzubringen. Das hierfür erforderliche Planungs - und Steuerungskonzept
(siehe hierzu Vorlage V/0 715/2012 mit V/0715/2012/1) wird derzeit in einem dezernatsübergre i-
fenden Projekt erarbeitet. Diese Vorlage stellt einen Einstieg in eine frühzeitige Planung und Ste u-
erung durch die Ratsgremien dar, leistet aber noch nicht die Gesamtschau auf alle städt ischen
Zielbeiträge. Dies soll beginnend mit der Planung im Jahr 2014 im kommenden Jahr geleistet we r-
den.
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen
Die wirtschaftlichen Aussichten für die Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2014 stehen nach
aktuellen Prognosen unter einem positiven Vorzeichen. So prognostiziert die Projektgruppe G e-
meinschaftsdiagnose (der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose gehören folgende Institutionen
an: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V, ifo Institut, KOF (Konjunkturforsc hungsstelle
der ETH Zürich, Institut für Wirtschaftsforschung Halle, Rheinisch -Westfälisches Institut für Wir t-
schaftsforschung) eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes für 2013 von 0,6 % und für das Jahr
2014 eine weitere Steigerung um 1,8 % (vgl. Gemeinschaftsdiagnose vom 15.10.2013).
Tabelle 1 Quelle: Gemeinschaftsdiagnose, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, IAB, eigene Berechnung
Weiter wird ein Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen um rund 260.000 Personen (Ge meinschafts-
diagnose) bzw. um 240.000 Personen durch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung ( I-
AB) erwartet. Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose sowie das IAB prognostizieren trotz A n-
stiegs der Zahl der Erwerbstätigen und Anstieg der sozialver sicherungspflichtigen Beschäftigten
(vgl. Tabelle 1) keinen nennenswerten Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Die vorgenannten B e-
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schäftigungsgewinne werden hauptsächlich durch eine Ausweitung des Erwerbspersonenpotent i-
als insbesondere durch Zuwanderung erziel t. Es wird ein Rückgang der Arbeitslosigkeit im
Rechtskreis SGB III von 30.000 Personen und im Rechtskreis SGB II von 5.000 Personen durch
das IAB pro gnostiziert. Bei Betrachtung der Eckwerte SGB II im Zeitverlauf (vgl. Tabelle 1) wird
deutlich, dass selbs t positive Wachstumsraten nicht die gewünschten Erfolge im Bereich der
Grundsicherung für Arbei tsuchende bewirken. Selbst das IAB konstatiert in seinem Kurzbericht
18/2013 „ Mit einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit ist vorerst nicht mehr zu rechnen, struk-
turelle Probleme werden deutlicher“. Leider muss festgestellt werden, dass dies auch für Münster
trotz guter wirtschaftlicher Voraussetzungen gilt. Für den lokalen Arbeitsmarkt in Münster wird
ebenfalls davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Erwer bstätigen leicht erhöht. Diese Erh ö-
hung wird aber nur geringe positive a rbeitsmarktliche Effekte auf der Arbeitskräfteangebotsseite
nach sich ziehen und vordergründig im Bereich des SGB III spürbar werden, da dort doch ein gr ö-
ßeres Potential an qualifizierten Arbeitskräften gemeldet ist. Für den Bereich im SGB II ist von e i-
ner weiteren Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) auszugehen. Die Jobce n-
ter können die stru kturellen Probleme alleine nicht lösen, sie können nur einen Beitrag dazu lei s-
ten, dass dort, wo ind ividuelle Chancen bestehen, diese auch erkannt und konsequent genutzt
werden.
Strukturdaten des Arbeitskräfteangebotes SGB III und SGB II in Münster
Bestand an Arbeitsuchenden
Insgesamt 15.034
Bestand an Arbeitslosen
Insgesamt 9.378
55,1% Männer 5.165
44,9% Frauen 4.213
9,4% 15 bis unter 25 Jahre 881
1,5% dar. 15 bis unter 20 Jahre 140
28,3% 50 Jahre und älter 2.651
15,8% dar. 55 Jahre und älter 1.482
37,1% Langzeitarbeitslose 3.475
5,1% Schwerbehinderte 481
18,1% Ausländer 1.694
Tabelle 2 Quelle:Statistik der BA, Sep. 2013
SGB III SGB II
Ta-
belle 3 Quelle:Statistik der BA, Sep. 2013 Tabelle 4 Quelle:Statistik der BA, Sep. 2013
In beiden Rechtskreisen herrscht bis auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen und die Gru ppe der
Ausländer annähernd die gleiche Struktur vor. Hier wird deutlich, dass die o.g. st rukturellen Prob-
leme im Bereich des SGB II ihren Ausdruck finden, es sind 49,9 Prozent der Arbeitslosen langzei t-
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arbeitslos.
Insgesamt stellt sich die Struktur in der Grundsicherung für Arbeit in Münster wie folgt dar:
Merkmale Insgesamt
Bedarfsgemeinschaften 10.901
davon
mit 1 Person 6.140
mit 2 Personen 2.047
mit 3 Personen 1.369
mit 4 Personen 746
mit 5 und mehr Personen 599
Tabelle 5 Quelle Statistik der BA
Insgesamt Männer Frauen
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.624 10.234 10.390
darunter
unter 25 Jahre 8.785 . .
15 Jahre und älter 14.635 7.192 7.443
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.317 7.039 7.278
davon
unter 25 Jahre 2.730 1.278 1.452
25 bis unter 50 Jahre 8.184 3.860 4.324
50 bis unter 55 Jahre 1.416 787 629
55 Jahre und älter 1.987 1.114 873
darunter
Deutsche 10.933 5.453 5.480
Ausländer 3.144 1.474 1.670
darunter
Alleinerziehende 2.337 160 2.177
Langzeitleistungsbezieher 9.151 4.284 4.867
Davon nach Altersgruppen
17 bis unter 25 Jahre 1.191
25 bis unter 50 Jahre 5.209
50 Jahre und älter 2.751
darunter Alleinerziehende 1.722
darunter Ausländer 1.898
darunter ohne abgeschl. Berufsausbildung 3.897
darunter Schwerbehinderte 439
Selbständig erwerbstätige Alg II Bezieher 272
Bruttoeinkommen bis 450 Euro 1.568
450 bis 800 Euro 630
über 800 Euro 641
bisherige Verweildauer 2 bis 4 Jahre 2.410
bisherige Verweildauer 4 Jahre und länger 5.808
Tabelle 6 Quelle Statistik der BA
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Die durchgeführten Hilfeplanungen im Jobcenter ergeben folgende Aufteilung der eLb nach Fö r-
derzielen im Rahmen der fa:z Logik.
Kundenaufteilung nach Förderzielen
Direktvermittlung
34%
Prozessfähigkeit
18%
Stabilisierung
25%
Wettbewerbsfähigkeit
23%
Diagramm 1
Es zeigt sich, dass für knapp 2/3 der Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münsters zunächst
andere Ziele als eine Arbeitsaufnahme in den 1. Arbeitsmarkt verfolgt werden müssen.
Weitergehende Analysen insbesondere zu den einzelnen Zielgruppen erfolgen im Rahme n des
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms, welches den Fachausschüssen im März 2014 zur Bera-
tung vorgelegt wird.
Eingliederungstitel 2014
Die Höhe der den Jobcentern zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel wird erst mit E rlass
der Eingliederungsmittelverordnung 2014 endgültig feststehen.
Diesseitig wird momentan davon ausgegangen, dass die durch den Bund für die Jobcenter zur
Verfügung gestellten Mittel zur Eingliederung der eLb im gleichen Umfang wie 2013 bereitgestellt
werden.
Dies bedeutet etwa 10,3 Mio. Euro, die für 2014 wie folgt eingesetzt werden:
10.300.000 € Eingliederungstitel (EGT)
./. 1.500.000 € Umschichtung in den Verwaltungshaushalt
+150.000,00 € Einnahmen aus Forderungen (geschätzt)
./. 8.950.000 € verfügbarer EGT
./. 3.400.000 € Bindungen aus Vorjahren für 2014 (Hochrechnung)
5.550.000 € Mittel für das Neugeschäft (Hochrechnung, Schätzung)
Tabelle 7
Nach ersten fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des örtlichen Beirates sowie weiteren
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Finanzieller Bedarf für vorgesehene Förderinstrumente
0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00%
Sachkostenzuschuss Selbständige
Einstiegsqualifizierung
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Einstiegsgeld
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Sonstiges
Probebeschäftigung
besondere M aßnahme zur Weiterbildung Reha
Beschäftigungszuschuss
Freie Förderung
Vermittlungsbudget
Eingliederungszuschuss
Arbeitsgelegenheiten
Förderung berufliche Weiterbildung
M aßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung
Fachämtern der S tadtverwaltung ist die Verteilung des EGT auf die verschiedenen Instrumente
des SGB II wie folgt vorgesehen:
Diagramm 2
Eine entsprechende Empfehlung des Beirates steht aktuell noch aus.
Risiken
Die Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch längere Zeit in
Anspruch nehmen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Ergebnisse der Koalitionsverhandlu ngen
und deren Umsetzung die Rahmenbedingungen in 2014 so verändern, dass ggf. ein Nachjustieren
erforderlich wird.
Zu 2. Schwerpunkte 2014
Handlungsrelevante Zielgruppen der Arbeit in 2014 sollen erneut die Jugendlichen, die Alleinerzie-
henden, die Menschen mit Behinderung und die Älteren sein.
Ein ganz besonderes Augenmerk soll innerhalb der Zielgruppen auf den Langzeitbe zug und fe h-
lende abschlussbezogene berufliche Qualifizierung bzw. Weiterbildung gelegt werden.
Rund 64 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbezi eher. Etwa
63,5 % davon sind 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Hierfür gibt es eine Reihe von soziode-
mographischen Determinanten, wie Alter, Gesundheit, geringes Einkommen etc., die eine Rolle für
den längeren Verbleib in der Grundsicherung ausmachen. Der hohe Anteil Langzeitleistungsbezie-
her (vgl. Tabelle 6) an allen eLb macht deut lich, dass die zu Verfügung stehenden Re ssourcen
auch auf diesen Personenkreis zu fokussieren sind und hier aktives Handeln unumgän glich ist. So
sind nicht nur die finanziellen Mittel des EGT im Schwerpunkt für Langzeitleistungsbezieher einz u-
setzen, sonder n auch die Beratungsleistungen der Jo bcoaches sowie die Leistungen nach
§ 16a SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen). Je länger ein Mensch ohne Arbeit ist, umso
geringer sind die Chancen, dass er wieder in ein Beschäftigungsverhältnis gelangt: „Wer weniger
als zwölf Monate arbeitslos ist, findet in Deutschland mit 80 -prozentiger Wahrscheinlichkeit einen
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neuen Job. Bei einem Langzeitarbeitslosen verringert sich die Wahrscheinlichkeit auf 40 Prozent –
das ist leicht unter OECD -Mittel. Dabei ist die Effiz ienz der Arbeitsvermittlung in Deutschland in
den vergangenen Jahren gestiegen, nicht zuletzt durch Mehr -Investitionen von 50 Prozent pro A r-
beitssuchendem (zwischen 2007 und 2010).“ (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 10.07.2012; zitiert im IAB-Newsletter Nr. 12/2012 vom 01.08.2012).
Die Chancen, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu reduzieren bzw. zu beenden, sind für Pe r-
sonen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung deutlich größer als für ungelernte. Das Jo b-
center Münster hat mit seinen strategischen Leitsätzen bereits für die Gruppe der unter 25 Jähr i-
gen festgelegt, dass eine Ausbildung vorrangig anzustreben ist. Allein in der Gruppe der Langzei t-
leistungsbezieher sind 3.897 Personen ohne Berufsabschluss. Die Mög lichkeit einer Ausbildung
bzw. einer abschlussbezogenen Qualifizierung soll verstärkt auch für den über 25 Jährigen ermög-
licht werden. Da aller Voraussicht nach nicht im erforderlichen Umfang genügend betriebliche
Ausbildungsplätze akquiriert werden können, soll das Instrument der überbetrieblichen Ausbildung
verstärkt genutzt werden. Um insbesondere Langzeitleistungsbeziehern einen erfolgreichen A b-
schluss der Qualifizierung zu ermöglichen, ist hierbei noch eine begleitende Betreuung sicherz u-
stellen.
Auf der Basis dieses Eckpunktebeschlusses sollen Strategien und Maßnahmen entwickelt bzw.
weiterentwickelt werden, um einem weiteren Anwachsen des Bestandes der Langzeitleistungsb e-
ziehenden entgegenzuwirken und die Zugangschancen am Arbeitsmarkt durch individuelle Qualifi-
zierung zu erhöhen. Hier spielt auch die weitere Verzahnung mit den kommunalen Eingliederungs-
leistungen eine Rolle. Es ist angedacht, in 2014 weitere Schritte zu einem effektiven „Produktion s-
netzwerk“ einzuleiten.
Zu 3. Zielvereinbarung mit dem Land
Im bisherigen Zielvereinbarungsprozess wurden Zielkorridore durch ein bundesweites, gemeins a-
mes Planungsdokument vorgegeben. Innerhalb dieser Korridore hatten die Jobcenter Angebot s-
werte abzugeben. Weiter wurden sogenannte „Aufholspannen“ für die Jobcenter vorgegeben, die
mit ihren bisherigen Ergebnissen unterhalb bestimmter Werte ihres Vergleichsclusters lagen. Di e-
se Aufholspannen haben sich nicht bewährt. Hierbei wurden die lokalen Rahmenbedingungen
nicht ausreichend berücksichtigt.
Derzeit werden auf Bundesebene Überlegungen zur Neustrukturierung des Prozesses angestellt,
die sich auf allen Ebenen auswirken wird. Zukünftig sollen danach die Jobcenter selbst im Rahmen
eines lokalen Planungsdokuments Angebote für Zielwerte entwickeln und abgeben, die durch die
jeweiligen Zielvereinbarungspartner auf der Basis der Angebotswerte in den Vergleichstypen b e-
wertet und ei ngeordnet werden. Gegebenenfalls sollen dann Nachverhandlungen erfolgen, die
schließlich zu individuellen Zielwerten für alle Jobcenter führen. Weitere Informationen insbeso n-
dere zu den Anforderungen an das lokale Planungsdokument liegen noch nicht vor. Die Verwa l-
tung begrüßt das neue Verfahren, das den eigenen Vorstellungen (siehe auch Vorlage
V/0715/2012 und V/0715/2012/1) entgegenkommt, und verbindet damit die Hoffnung auf ein näher
an den tatsächlichen Gegebenheiten anknüpfendes Verfahren mit Zielwerten, die realistisch b e-
trachtet auch von den Jobcentern erreicht werden können und somit die Akzeptanz bei allen Betei-
ligten erhöht.
Zu 4. Zielwerte 2014
Von den Jobcentern sind die Ziele Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Reduzi e-
rung der Langzeitleistungsbezieher mit konkreten Zielwerten zu beplanen.
Für das Jahr 2013 wird eine Integrationsquote von ca. 24,4 Prozent erw artet. Dies bedeutet run d
3.490 Integrationen bei 14.317 eLb im Jahresdurchschnitt. Im Jahresdurchschnitt 2014 wird von
einem weiteren Zuwachs auf rund 14.489 eLb ausgegangen. Die Fokussierung auf die Langzei t-
leistungsbezieher, Ausbildung dem Vorrang einzu räumen bei gleichzeitiger Abnahme der Aufna h-
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mefähigkeit des Marktes für Me nschen aus der Grundsicherung lässt den nachvollziehbaren
Schluss zu, dass auch die Größenordnung der absoluten Zahl an Integrationen von 2013 nur leicht
übertroffen werden kann. Diesseitig wird davon ausgegangen, dass eine Zahl der absoluten Inte g-
rationen zwischen 3.300 und 3.570 erreicht werden kann. Daraus ergeben sich Integrationsqu oten
von 22,8 bzw. 24,64 Prozent. Für die Aushandlung eines Zielwertes mit dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales bedeutet dies einen Zielwert zwischen - 6,6 Prozent und 1,0 Prozent.
Durch die konsequente Fokussierung auf Langzeitleistungsbezieher wird eine Reduzierung dieser
Personengruppe um 1 bis 2 Prozent für 2014 erwartet. Dies bedeut et einen Rückgang zwischen
92 und 184 Personen.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss
einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht möglich
sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Sozi a-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung, eine Zielvereinbarung mit modifizierten Zielwerten abschli e-
ßen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss wird über den
Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0715/2012/1).
Zur Zielerreichung ist natürlich eine weitere Operationalisierung der Ziele erfor derlich. Dazu wird
im kommenden Jahr regelmäßig im Fachausschuss berichtet.
In Vertretung
gez. Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0837/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37