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V/0374/2020

98. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 606 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 04.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 51.3.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0374-2020-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

5121 Zeichen

V/0374/2020 
V/0374/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Gremmendorf im Bereich Angelsachsenweg/Frankenweg 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg   
Beschluss zur Aufstellung 
[Wohnen und Kita] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Angelsachsenweg / Fra n-
kenweg zu ändern (98. Änderung des FNP). 
2. Für den Bereich zwischen Frankenweg und Angelsachsenweg ist gemäß §  2 Abs.  1 Baug e-
setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des §  30 BauGB u. a. zur Festsetzung von Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen 
aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 606). 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Hiltrup,  
Flur 25, Flurstück 1290 und  
Flur 26, Flurstück 240. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s-
ter keine Kosten. 
Die Fläche wurde von der Stadt Münster 2019 erworben. Vorgaben der sozialgerechten Bodennu t-
zung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den Flächenankauf stehen 
Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber.  
Stadtplanungsamt 
 
25.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kather / Herr Geitel 
Telefon: 492-6132 /  
492-6193 
KatherM@stadt-muenster.de  
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0374/2020 
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
 
Begründung: 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 606 wurde bereits 2019 (V/1000/2019) den 
politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Es war 
beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Da 
ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB einen Aufstellungsbeschluss bis Ende 2019 erfor-
dert hätte, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Das jetzige Verfahren wird unter den verände r-
ten Rahmenbedingungen im Vollverfahren durchgeführt. Dazu sind nun eine Änderung des Fläche n-
nutzungsplans sowie die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich.  
Die geplanten Festsetzungen sollen sich nun nicht mehr nur auf Wohnen beschränken. Städtebaul i-
ches Ziel der Bauleitplanung ist, neben der Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kita zu schaffen. 
Das Plangebiet ist rund einen Hektar groß und liegt im Süden von Gremmendorf. Nördlich des Pla n-
gebiets verläuft d er Angelsachsenweg mit angrenzender Wohnbebauung und unweit entfernt die 
ehemalige York-Kaserne. Östlich wird das Plangebiet vom Frankenweg mit anliegenden Wohnsie d-
lungen begrenzt. Im Süden und Westen grenzen großflächige Waldflächen sowie eine Hofstelle a n 
das Plangebiet.  
Das Plangebiet „Westlich Frankenweg“ in Gremmendorf ist mit der Nummer 813 -03 im fortgeschrie-
benen Baulandprogramm 2019  - 2025/2030 bereits für die erste Prioritätsstufe der Baulandaktivi e-
rung vorgesehen. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine Außenbereichsfläche, die an den 
im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt.  
In der Grünordnung Münster (GO) liegt die Fläche im zweiten Grünring sowie im Landschaftsschut z-
gebiet Loddenbüsche. Die Planung stellt somit einen Eingriff in das Grünsystem der Stadt Münster 
dar. In der Abwägung der Tatbestände überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen Erweiterung 
des Wohnraums der Stadt Münster entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur gegenüber den Fre i-
raumzielen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets sowie dessen Lage am bestehenden Sied-
lungsrand bleibt die Funktion des Grünrings als Frischluftkorridor und klimaökologischer Ausgleich s-
raum – trotz der Verringerung der Fläche in diesem Abschnitt – erhalten. Für eine Umsetzung der 
Planung spricht auch die Lagegunst des Standortes (unmittelbare Nähe zum Gremmendorfer Zen t-
rum) und der geringe Erschließungsaufwand angesichts der bereits bestehenden, jedoch nur einseitig 
bebauten öffentlichen Erschließung im Sinne eines sparsamen und schone nden Umgangs mit Grund 
und Boden.  
Für die Schaffung des Planungsrechts ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das 
Änderungsverfahren zum FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. 
Die Bereiche der Bauleitpläne sind der Anlage (Plangebiet) zu entnehmen. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage - Plangebiet

Anlage A

2119 Zeichen

Anlage A zur V/0374/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans 
(FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 606. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von weiteren 
Wohnbauflächen im Bereich Angelsachsenweg/Frankenweg.  
 
Ursprünglich sollte der Bebauungsplan Nr. 606 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b 
BauGB aufgestellt werden. Der Beschlussvorschlag wurde bereits 2019 mit der Vorlage 
V/1000/2019 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung 
wurde vertagt.  
 
Eine Aufstellung gemäß § 13b BauGB ist seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr möglich. Die Ent-
wicklung eines Wohngebietes erfolgt nun im Vollverfahren inklusive der Änderung des Flächen-
nutzungsplans. Neben der Ausweisung von Wohnbauflächen soll zudem die Errichtung einer Kita 
ermöglicht werden. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klima: 
Der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt im zweiten Grünring sowie im Land-
schaftsschutzgebiet Loddenbüsche. Bei Umsetzung der Planung würde somit in das Grünsystem 
der Stadt Münster eingegriffen.  
Dem gegenüber steht eine maßvolle Erweiterung von dringend benötigtem Wohnraum. Aufgrund 
der geringen Größe des Plangebiets bei gleichzeitiger Lage am bestehenden Siedlungsrand (un-
mittelbare Nähe zum Gremmendorfer Zentrum) würde die Erschließung im Sinne des sparsamen 
und schonenden Umgangs mit Grund und Boden erfolgen.  
Die konkreten Auswirkungen auf die Umwelt werden im weiteren Verfahren im Rahmen des Um-
weltberichts ermittelt.

V-0374-2020-Anlage-Plangebiet

120 Zeichen

Anlage zur Vorlage Nr. V/0374/2020
Plangebiet / Maßstab 1:500098. Änderung des FlächennutzungsplansBebauungsplan Nr. 606

Beratungsverlauf (4)

10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 49.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 51.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Angelsachsenweg
  • Frankenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0374/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37