V/0374/2020
98. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 606 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0374/2020 V/0374/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 98. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Angelsachsenweg/Frankenweg Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg Beschluss zur Aufstellung [Wohnen und Kita] Beratungsfolge 10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Angelsachsenweg / Fra n- kenweg zu ändern (98. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich zwischen Frankenweg und Angelsachsenweg ist gemäß § 2 Abs. 1 Baug e- setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 606). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 25, Flurstück 1290 und Flur 26, Flurstück 240. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s- ter keine Kosten. Die Fläche wurde von der Stadt Münster 2019 erworben. Vorgaben der sozialgerechten Bodennu t- zung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Den Aufwendungen für den Flächenankauf stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Stadtplanungsamt 25.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kather / Herr Geitel Telefon: 492-6132 / 492-6193 KatherM@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0374/2020 Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Begründung: Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 606 wurde bereits 2019 (V/1000/2019) den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Es war beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Da ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB einen Aufstellungsbeschluss bis Ende 2019 erfor- dert hätte, ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Das jetzige Verfahren wird unter den verände r- ten Rahmenbedingungen im Vollverfahren durchgeführt. Dazu sind nun eine Änderung des Fläche n- nutzungsplans sowie die Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich. Die geplanten Festsetzungen sollen sich nun nicht mehr nur auf Wohnen beschränken. Städtebaul i- ches Ziel der Bauleitplanung ist, neben der Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes die planungs- rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kita zu schaffen. Das Plangebiet ist rund einen Hektar groß und liegt im Süden von Gremmendorf. Nördlich des Pla n- gebiets verläuft d er Angelsachsenweg mit angrenzender Wohnbebauung und unweit entfernt die ehemalige York-Kaserne. Östlich wird das Plangebiet vom Frankenweg mit anliegenden Wohnsie d- lungen begrenzt. Im Süden und Westen grenzen großflächige Waldflächen sowie eine Hofstelle a n das Plangebiet. Das Plangebiet „Westlich Frankenweg“ in Gremmendorf ist mit der Nummer 813 -03 im fortgeschrie- benen Baulandprogramm 2019 - 2025/2030 bereits für die erste Prioritätsstufe der Baulandaktivi e- rung vorgesehen. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um eine Außenbereichsfläche, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. In der Grünordnung Münster (GO) liegt die Fläche im zweiten Grünring sowie im Landschaftsschut z- gebiet Loddenbüsche. Die Planung stellt somit einen Eingriff in das Grünsystem der Stadt Münster dar. In der Abwägung der Tatbestände überwiegen jedoch die Aspekte einer maßvollen Erweiterung des Wohnraums der Stadt Münster entlang bestehender Verkehrsinfrastruktur gegenüber den Fre i- raumzielen. Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets sowie dessen Lage am bestehenden Sied- lungsrand bleibt die Funktion des Grünrings als Frischluftkorridor und klimaökologischer Ausgleich s- raum – trotz der Verringerung der Fläche in diesem Abschnitt – erhalten. Für eine Umsetzung der Planung spricht auch die Lagegunst des Standortes (unmittelbare Nähe zum Gremmendorfer Zen t- rum) und der geringe Erschließungsaufwand angesichts der bereits bestehenden, jedoch nur einseitig bebauten öffentlichen Erschließung im Sinne eines sparsamen und schone nden Umgangs mit Grund und Boden. Für die Schaffung des Planungsrechts ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Änderungsverfahren zum FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. Die Bereiche der Bauleitpläne sind der Anlage (Plangebiet) zu entnehmen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiet
Anlage A
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Anlage A zur V/0374/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 606. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung von weiteren Wohnbauflächen im Bereich Angelsachsenweg/Frankenweg. Ursprünglich sollte der Bebauungsplan Nr. 606 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden. Der Beschlussvorschlag wurde bereits 2019 mit der Vorlage V/1000/2019 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die damalige Entscheidung wurde vertagt. Eine Aufstellung gemäß § 13b BauGB ist seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr möglich. Die Ent- wicklung eines Wohngebietes erfolgt nun im Vollverfahren inklusive der Änderung des Flächen- nutzungsplans. Neben der Ausweisung von Wohnbauflächen soll zudem die Errichtung einer Kita ermöglicht werden. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klima: Der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt im zweiten Grünring sowie im Land- schaftsschutzgebiet Loddenbüsche. Bei Umsetzung der Planung würde somit in das Grünsystem der Stadt Münster eingegriffen. Dem gegenüber steht eine maßvolle Erweiterung von dringend benötigtem Wohnraum. Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets bei gleichzeitiger Lage am bestehenden Siedlungsrand (un- mittelbare Nähe zum Gremmendorfer Zentrum) würde die Erschließung im Sinne des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden erfolgen. Die konkreten Auswirkungen auf die Umwelt werden im weiteren Verfahren im Rahmen des Um- weltberichts ermittelt.
V-0374-2020-Anlage-Plangebiet
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0374/2020 Plangebiet / Maßstab 1:500098. Änderung des FlächennutzungsplansBebauungsplan Nr. 606
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Angelsachsenweg
- Frankenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0374/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37