V/0482/2023
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche im Bezirk Hiltrup
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Anlage 1 Lageplan zu V-0482-2023
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 24.08.2023 Notizen: © Stadt Münster H 5750 776 R 405 192 R 406 451 H 5751 596 0 50 100 Meter Legende Stadtplan Münster Graustufen mit Unterstützung von Mapbender
Anlage A
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Anlage A zur V/0482/2023 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Hiltrup mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche 50 – 55 weitere zukünftig benötigte u3- und ü3-Betreuungsplätze geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita An der alten Kirche werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Hiltrup ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Mit der Vorlage werden zunächst Mittel zur Durchführung der Planung der Maßnahme dargestellt. Die Baukosten sowie die Kosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. insgesamt 180.000 € (60.000 € pro Gruppe) werden mit einem späteren Baube- schluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf bei der Investitionsmaßnahme 5330 „Kita Storkampsche Scheune“ in Höhe von 500.000 Euro veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei- gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort
Anlage 2 Raumprgramm zu V-0482-2023
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 02.01.2023 1. Gruppenstruktur 1 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2023/2024 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 3 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 530 monatl. Mietzins im Kitajahr 12,24 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 77.846,40 € 1 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 3 43 129 A2 Nebenraum 3 17 51 A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 3 6 18 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 390 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 61 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 530 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900 C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.430 Anlage 2: Raumprogramm zu V/0482/2023 Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: An der alten Kirche Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 3-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 79 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 900 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 500 qm - 660 qm Innenfläche + Außenfläche
Beschlussvorlage
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V/0482/2023 V/0482/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche im Bezirk Hiltrup Beratungsfolge 19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen An der alten Kirche im Bezirk Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder- tagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stu nden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi- bel angeboten werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 09.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger Telefon: 492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0482/2023 Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet und an den Träger im Rah- men der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rah- men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förde- rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei- bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Vorlage werden zunächst Mittel zur Durchführung der Planung der Maßnahme dargestellt. Die Baukosten sowie die Kosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. insgesamt 180.000 € (60.000 € pro Gruppe) werden mit einem späteren Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Kin- dertagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5330 Kita Storkampsche Scheune Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 500.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 bei der Investitionsmaßnahme 5330 „Kita Storkampsche Scheune“ in Höhe von 500.000 Euro veran- schlagt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. In Hiltrup liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2023/2024 mit 53,3 % bei den u3 -Kindern (333 - 3 - V/0482/2023 Plätze für 622 Kinder) und 102,6 % bei den ü3 -Kindern (757 Plätze für 738 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote im u3-Bereich leicht über und im ü3-Bereich unter dem städtischen Durchschnitt. Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ist in den nächsten Jahren von einem Anstieg der Be- völkerung in Hiltrup auszugehen. Zudem wurde in der Elternbefragu ng zur Erhebung von familiären Bedarfen an Tagesbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster (V/0096/2023) ein Bedarf an u3 -Betreuungsplätzen festgestellt, der über das Ziel von 50% weit hinausgeht. Somit werden zukünftig weitere Plätze benötigt, um Familien im Stadtteil einen Kitaplatz anbieten zu können und damit den Rechtsanspruch bedarfsgerecht und wohnortnah erfüllen zu können. Die Kita wird notwendige Betreuungsplätze für den Stadtteil Hiltrup bereitstellen, um die bestehenden Bedarfe des Stadtteils abzudecken und die Versorgungsquoten zeitnah zu erhöhen. Bei gleichblei- bender Kinderzahl und ohne die Ber ücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen steigt die Versor- gungsquote durch die Realisierung der Kita auf 56,1% im u3-Bereich und 107,2 % im ü3-Bereich. Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. Ausgehend von den derzeitig prognostizierten Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weiterer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Hiltrup. Um die Versor- gungsquoten für u3-Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 -Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze geschaffen werden. 2. Maßnahmenplanung: Auf dem Grundstück An der alten Kirche 30 soll anstelle der vorhandenen Scheune eine 3 -gruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Basis der Vorlage zum Errichtungsbeschluss ist der Vorentwurf des Amtes 23. Die geplante Gebäudekubatur der Kita wurde in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und in Anlehnung an die der Bestandsscheune entwickelt: Die Außenwände zur Hof- und Straßenseite sollen an der vorhandenen Position errichtet werden; es ist ein Satteldach mit gleicher Trauf- und Firsthöhe wie bei der alten Scheune geplant. Die Gebäude- länge bleibt ebenfalls annähernd identisch. Lediglich im Erdgeschoss ist ei ne größere Gebäudetiefe vorgesehen; diese Erweiterung erhält ein Flachdach mit Begrünung. Insgesamt entstehen so rund 850 m³ Brutto-Grundfläche. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise mit einer Holz-Fassadenverkleidung errichtet werden. Die Fassade in Richtung des auf dem angrenzenden Grundstück befindlichen Wohnhauses wird be- wusst geschlossener gehalten, während sich die Gruppenräume an der südwestlichen Längsseite mit größeren Fensterflächen zum Außenbereich hin öffnen. Zwei Gruppenräume befinden sich im Erdge- schoss und ein Gruppenraum sowie der Mehrzweckraum im Obergeschoss. Der Rettungsweg für die Aufenthaltsräume im Obergeschoss führt über das Flachdach und eine außenliegende Treppe. Die drei baurechtlich erforderlichen Stellplätze sollen auf dem ehemal igen Hofgelände angelegt wer- den. Die zum privat genutzten Wohnhaus gehörende Hofeinfahrt darf zur Anfahrt der Stellplätze von den Kita-Mitarbeitenden mitgenutzt werden, sie soll jedoch nicht als Zugang für die Kinder und ihre Begleitpersonen dienen. Stattdessen ist geplant, die vorhandene Zufahrt am südöstlichen Grundstücksende weiter auszubau- en und hier drei Eltern -Stellplätze anzubieten, in Verbindung mit einem Fußweg zum Eingang der Kita. Die Eltern-Stellplätze auf dem Kita-Grundstück sind baurechtlich nicht erforderlich, sie sollen jedoch zum Schutz der Kinder errichtet werden, da das Ein - und Aussteigen aus Fahrzeugen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche als unfallgefährdend erachtet wird. Das Kita-Grundstück wird mit einer Zaunanlage eingefasst; Hecken sollen insbesondere zum nahege- legenen Wohnhaus Sichtschutz bieten. Es stehen rund 1.000 m² Spielfläche zur Verfügung. - 4 - V/0482/2023 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder in Hiltrup geschaffen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Raumprogramm
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Alten Kirche 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/0482/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 18.08.2023 12:25