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V/0482/2023

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche im Bezirk Hiltrup

Vorlagen 07.09.2023

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Anlage 1 Lageplan zu V-0482-2023

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Anlage A

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Anlage 2 Raumprgramm zu V-0482-2023

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Lageplan zu V-0482-2023

198 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 24.08.2023
Notizen:
© Stadt Münster
H 5750 776
R 405 192
R 406 451
H 5751 596
0 50 100
Meter

Legende
Stadtplan Münster
Graustufen
mit Unterstützung von Mapbender

Anlage A

3831 Zeichen

Anlage A zur V/0482/2023 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Hiltrup mit 
der Errichtung der Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche 50 – 55 weitere zukünftig benötigte 
u3- und ü3-Betreuungsplätze geschaffen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten 
Lebensjahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der 
Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in 
zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter 
von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3- 
jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, 
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
 
Mit der Errichtung der Kita An der alten Kirche werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im 
Wohnbereich Hiltrup ausgebaut. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Mit der Vorlage werden zunächst Mittel zur Durchführung der Planung der Maßnahme dargestellt. 
Die Baukosten sowie die Kosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. insgesamt 180.000 € (60.000 € pro Gruppe) werden mit einem späteren Baube-
schluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind 
im Haushaltsplanentwurf bei der Investitionsmaßnahme 5330 „Kita Storkampsche Scheune“ in 
Höhe von 500.000 Euro veranschlagt. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei-
gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder 
eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung 
der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung.  
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei.  
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort

Anlage 2 Raumprgramm zu V-0482-2023

2574 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 02.01.2023
1. Gruppenstruktur
1 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2023/2024
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 3
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 530
monatl. Mietzins im Kitajahr 12,24 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 77.846,40 €
1 x G I = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 3 43 129
A2 Nebenraum 3 17 51
A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 38
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
390
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 530 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900
C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.430
Anlage 2: Raumprogramm zu V/0482/2023
Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: An der alten Kirche
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 3-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
79 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 900
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
500 qm - 660 qm
Innenfläche + Außenfläche

Beschlussvorlage

8995 Zeichen

V/0482/2023 
V/0482/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung An der Alten Kirche im Bezirk Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen An der alten Kirche im Bezirk Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinder-
tagesbetreuungsangebote zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stu nden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Tigger 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0482/2023 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet und an den Träger im Rah-
men der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbe schlusses 
zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rah-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förde-
rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.  
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei-
bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit der Vorlage werden zunächst Mittel zur Durchführung der Planung der Maßnahme dargestellt. Die 
Baukosten sowie die Kosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe 
von max. insgesamt 180.000 € (60.000 € pro Gruppe) werden mit einem späteren Baubeschluss zur 
Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Kin-
dertagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5330 Kita Storkampsche  Scheune    
Auszahlungen 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2024 
 
500.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 
bei der Investitionsmaßnahme 5330 „Kita Storkampsche Scheune“ in Höhe von 500.000 Euro veran-
schlagt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
In Hiltrup liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2023/2024 mit 53,3 % bei den u3 -Kindern (333

- 3 - 
V/0482/2023 
Plätze für 622 Kinder) und 102,6 % bei den ü3 -Kindern (757 Plätze für 738  Kinder). Damit liegt die 
Versorgungsquote im u3-Bereich leicht über und im ü3-Bereich unter dem städtischen Durchschnitt. 
Laut der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ist in den nächsten Jahren von einem Anstieg der Be-
völkerung in Hiltrup auszugehen. Zudem wurde in der Elternbefragu ng zur Erhebung von familiären 
Bedarfen an Tagesbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren in der Stadt Münster (V/0096/2023) 
ein Bedarf an u3 -Betreuungsplätzen festgestellt, der über das Ziel von 50% weit hinausgeht. Somit 
werden zukünftig weitere Plätze benötigt, um Familien im Stadtteil einen Kitaplatz anbieten zu können 
und damit den Rechtsanspruch bedarfsgerecht und wohnortnah erfüllen zu können. 
 
Die Kita wird notwendige Betreuungsplätze für den Stadtteil Hiltrup bereitstellen, um die bestehenden 
Bedarfe des Stadtteils abzudecken und die Versorgungsquoten zeitnah zu erhöhen. Bei gleichblei-
bender Kinderzahl und ohne die Ber ücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen steigt die Versor-
gungsquote durch die Realisierung der Kita auf 56,1% im u3-Bereich und 107,2 % im ü3-Bereich. 
 
Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und 
ü3-Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. 
 
Ausgehend von den derzeitig prognostizierten Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden 
Jahre ein weiterer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Hiltrup. Um die Versor-
gungsquoten für u3-Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 -Kinder zu stabilisieren, 
müssen weitere Plätze geschaffen werden. 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf dem Grundstück An der alten Kirche 30 soll anstelle der vorhandenen Scheune eine 3 -gruppige 
Kindertagesstätte errichtet werden. Basis der Vorlage zum Errichtungsbeschluss ist der Vorentwurf 
des Amtes 23. 
 
Die geplante Gebäudekubatur der Kita wurde in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und in 
Anlehnung an die der Bestandsscheune entwickelt: 
Die Außenwände zur Hof- und Straßenseite sollen an der vorhandenen Position errichtet werden; es 
ist ein Satteldach mit gleicher Trauf- und Firsthöhe wie bei der alten Scheune geplant. Die Gebäude-
länge bleibt ebenfalls annähernd identisch. Lediglich im Erdgeschoss ist ei ne größere Gebäudetiefe 
vorgesehen; diese Erweiterung erhält ein Flachdach mit Begrünung. Insgesamt entstehen so rund 
850 m³ Brutto-Grundfläche. 
Das neue Gebäude soll in Holzbauweise mit einer Holz-Fassadenverkleidung errichtet werden. 
Die Fassade in Richtung des auf dem angrenzenden Grundstück befindlichen Wohnhauses wird be-
wusst geschlossener gehalten, während sich die Gruppenräume an der südwestlichen Längsseite mit 
größeren Fensterflächen zum Außenbereich hin öffnen. Zwei Gruppenräume befinden sich im Erdge-
schoss und ein Gruppenraum sowie der Mehrzweckraum im Obergeschoss. Der Rettungsweg für die 
Aufenthaltsräume im Obergeschoss führt über das Flachdach und eine außenliegende Treppe. 
 
Die drei baurechtlich erforderlichen Stellplätze sollen auf dem ehemal igen Hofgelände angelegt wer-
den. Die zum privat genutzten Wohnhaus gehörende Hofeinfahrt darf zur Anfahrt der Stellplätze von 
den Kita-Mitarbeitenden mitgenutzt werden, sie soll jedoch nicht als Zugang für die Kinder und ihre 
Begleitpersonen dienen. 
Stattdessen ist geplant, die vorhandene Zufahrt am südöstlichen Grundstücksende weiter auszubau-
en und hier drei Eltern -Stellplätze anzubieten, in Verbindung mit einem Fußweg zum Eingang der 
Kita. 
Die Eltern-Stellplätze auf dem Kita-Grundstück sind baurechtlich nicht erforderlich, sie sollen jedoch 
zum Schutz der Kinder errichtet werden, da das Ein - und Aussteigen aus Fahrzeugen entlang der 
öffentlichen Verkehrsfläche als unfallgefährdend erachtet wird. 
Das Kita-Grundstück wird mit einer Zaunanlage eingefasst; Hecken sollen insbesondere zum nahege-
legenen Wohnhaus Sichtschutz bieten. Es stehen rund 1.000 m² Spielfläche zur Verfügung.

- 4 - 
V/0482/2023 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4. Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-
Kinder in Hiltrup geschaffen. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Raumprogramm

Beratungsverlauf (6)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Alten Kirche 30

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Details

Aktenzeichen
V/0482/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2023
Erstellt
18.08.2023 12:25